1874 / 265 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Zu §. 5 erwiderte der Bundeskommissar auf eine Anfrage des Abg. Parisius, ob das Geseh auch für solhe Gewerbe- treibende bestimmt sei, deren Firma nicht in dem Handelsregister im engeren Sinne, sondern im. Genossenschaftsregister einge- tragen sei:

Meine Herren! Die Regierung hat es nicht als ihre Aufgabe ansehen fönnen, in dem vorliegenden Gescßentwurfe die Frage zu löfen, was alles zum HandelEregister gehört, und was niht. Wenn der Entwurf den allgemeinen Ausdruck Handelsregister gebraucht hat, und nicht den Ausdruck Firmenregister, was vielleiht nahe gelegen hätte, so hat damit bezeichnet werden sollen, daß nah der Absicht des Entwurfes nicht ein Theil des Handelsregisters, sondern das ganze Handelsregister unter seine Bestimmungen fällt.

Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abgabe von der Branntweinberei- tung in den Hohenzollernschen Landen, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. E verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des ean und des Reichstags, für die Hohenzollernschen Lande, was folgt:

§. 1. An Stelle der nah §. 1 des Geseßes vom 4. Mai 1868 (Bundes-Geseßbl. 1868 S. 151) in den Hohenzcllernschen Landen von der Branntweinbereitung zu erhebenden Abgabe, welche bei einer Stärke des bereiteten Branntweins bis zu 65% Tralles zwei und einen halben Gulden vom Eimer, bei einer Stärke von mehr als 65% fünf Gulden vom Eimer beträgt, wird vom 1. Januar 1876 ab eine Abgabe erhoben, welche bei einer Stärke bis zu 65 % Tralles eine Mark und funfzig Pfennige vom Hektoliter, bei einer Stärke von mehr als 65% ‘drei Mark vom Hektoliter beträgt.

§. 2. An Stelle des in §. 2 des Gescßes vom 4. Mai 1868 bestimmten niedrigsten Pauschalsaßes von einem Gulden tritt von dem oben (§. 1) gedachten Zeitpunkt ab der Saß von einer Mark. Ebenso tritt an die Stelle der in demselben Paragraphen vorgesehenen ends der Abgabensäße auf volle Gulden eine solche auf volle

arf. ck

S. 3. An Stelle der in §. 8 Alinea 3 des Gesetzes vom 4. Mai 1868 den Gemeinderechnern für die Einziehung der Abgabe von der Branntweinbereitung bestimmten Gebühr mit einem Kreuzer vom Gulden tritt von dem in §, 1 gedahten Zeitpunkt ab eine Gebühr von zwei Pfennigen von der Mark.

. 4. Von dem in 8§. 1 gedachten Zeitpunkt ab tritt an Stelle der in §. 13 Alinea 1 des Geseßes vom 4. Mai 1868 bestimmten Strafe von fünf bis vierzig Gulden für den ohne die in 8. 10 des Gescßes vom 4. Mai 1868 vorgeschriebene Anzeige begonnenen Be- trieb der Vranntweinbrennerei eine Strafe von zehn bis achtzig Mark und an Stelle der in demselben Paragraphen Alinea 3 für sonstige Zuwiderhandlungen angedrohten Strafe von einem bis fünf Gulden eine Strafe von einer bis zchn Mark.

Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

Statistische Nachrichten. Der -in Nr. 264 d. Bl. erwähnte, vom statistisch-topographi-

schen Bureau in Stuttgart herausgegebene Jahrgang 1873, I. Theil

der Württembergischen Jahrbücher für Statistik und Landeskunde enthält u. a. ausführliche Tabellen über die Bevölkerung und die Bewegung der Bevölkerung in Württemberg. Wir entnehmen daraus folgende Angaben:

Der Flächeninhalt des Königreichs beträgt 346,732 Quadratmeilen 5625 Hektar), die Bevölkerung nah der Zählung vom 1. Dezember 1871 1,818,539 Köpfe, wovon 876,164 dem männlichen . und 942,375 dem weiblichen Geschlecht angehören, Weohnpläße von mehr als 2000 Einwohnern waren 99 mit zusammen 497,858 Einwohnern vorhanden. Die Zahl aller Wohnhäuser betcug 273,928. Der Re- ligion nah vertheilte sich die B völkerung auf 1,248,860 evange- lische Christen, 553,542 römisch-katholishe Christen, 3857 sonstige Christen, 12,245 Fsraeliten, 2 Bekenner anderer Religionen, wäh- rend von 33 Personen die Religion nicht angegeben , ist. Die Vertheilung der Bevölkerung nach Hauptberufs- und Er- wcrbsklassen ergab: Landwirthschaft, Fischerei 2c. 610,588 Per- sonen (darunter 118,236 Selbstwirthschaftende), Industrie mit Bergbau und Bauwesen 723,583 Pers. (darunter 151,130 Selbstwirth- schaftende), Handel und Verkehr, auch Wirthschaftsgewerbe 153,892 Pers. (darunter 26,464 Selbstwirthschaftende), Dienstleistende ohne Angabe der Berufsgruppe 131,229 Pers, Armee 12,019 Pers. (darun- ter 9851 aktive Militärpersonen), alle übrigen Berufsarten 102,242 Pers. ; der Rest trifft auf Personen ohne Berufsausübung. Was die Bewegung der Bevölkerung betrifft, so belief sich die Zahl der Ortsanwesenden am 3. Dezember 1867 auf 1,778,396 Köpfe; diesen treten die vom 3. Dezember 1867 bis 1. Dezember 1871 Geborenen mit 314,032 hinzu, wogegen die in derselben Zeit Gestorbenen mit 246,031 abgehen. Unter Zugrundelegung dieses natürlichen Zu- und Abganges hätte die Bevölkerung Württembergs am 1. Dezember 1871 1,846,397 Köpfe betragen müssen, während faktisch nur 1,818,539 Köpfe, mithin 27,858 weniger ermittelt worden sind.

Die Zahl der Eheschließungen im Jahre 1873 betrug 18,211. Die Zahl der Geborenen war 84,928, und zwar 43,377 männliche und 41,551 weiblihe Kinder; es befanden sich darunter 3138 Todt- geborene (1782 männliche, 1356 weibliche). Uneheliche Kinder wur- den 8082 oder 9,4 Proz. geboren, Die Zahl der Gestorbenen ein- shließlich der Todtgeborenen hat 61,591 (31,996 männliche, 29,595 weiblihe Personen ketragen. Nach 8. 14 des Reichsgeseßes vom 1. Juni 1870 sind für 1485 Perfonen (1095 männliche und 390 weib- liche) Entlassungsurkunden ausgefertigt worden und beabsichtigten hiervon 127 naÞ Bundesstaaten, 172 nah anderen europäischen Staa- ten und 1186 nah außercuropäischen Staaten, davon 990 nach den Vereinigten Staaten von Amerika auszuwandern. Aufnahmeurkun- den wurden an 142 Angehörige anderer Bundesstaaten ertheilt, Ur- kunden über Wiederverleibung der Bundes- und Staatsangehörigkeit an 44 Personen, die si bisher im Auslande aufgehalten, und Natu- ralisationsurkunden an 62 Personen, die bisher in fremden Ländern staatsangehörig gewesen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Ueber die Entstehung der gestern in Braunschweig ent- üllten Reiterstandbilder der HeraIge Karl- Wilhelm erdinand und Friedrich Wilhelm entnehmen wir dem

„Braunschw. Tgbl.“ Folgendes: Die erste Anregung zu der Errich- tung der beiden Standbilder ging von dem verstorbenen Oberst Orges aus, welher besonders von dem ebenfalls verstorbenen General- Direktor v. Amsberg- lebhaft unterstüßt wurde. Mit dem Entwurf der beiden Modelle wurden zwei bedeutende Künstler Deutschlands, und zwar mit dem Modell zum Karl Wilbelm Ferdinand der Bild- hauer Anton Fernkorn in Wien, mit dem Modell zum Herzog Fried- rich Wilhelm der Professor E. Hähnel in Dresden beauftragt. Als gernkorn, dur einen Schlaganfall geistesleidend geworden, übertrug man die Ausführung des Modells dem Schüler und Nachfolger Fern- korns, dem Bildhauer Franz Pönninger in Wien. Bald aber ent- stand eine doppelte Streitfrage, einmal über den Plaß der Aufstellung uud dann über die Art der Ausführung, ob Erzguß oder in Kupfer getziebene Arbeit. Nach langer sorgfältiger Berathung entschied sich das Comité, unter Genehmigung Sr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig, für die Aufstellung der Statuen vor dem Herzoglichen Residenzschlosse und für Ausführung in getriebenem Kupfer durch Professor Georg Howaldt. Hatte dieser doch dur seine zweite Brunonia genugsam gezeigt, welch? hohen Grad dér Vollendung er auch in der Kunst, Bildwerke in Kupfer zu treiben, erreicht hatte. Dazu kam aber auch, daß durch diese Art der Her- stellung die Kosten um ein Bedeutendes vermindert wurden. Die beiden Postamente bestehen aus grauem \{lesis{en Marmor.

Gewerbe und Handel.

Berlin. Die Aeltesten der Kaufmannschaft verwarfen in ihrer am 9. November abgehaltenen Situng den Vorschlag eines ihrer Mitglieder: „die Schließung der Börsenversammlungen früher ein- treten zu lassen, weil die Coursfeststellung jeßt in der Regel um 21 Uhr vollend-t sei, die längere Fortdauer der Börsenversammlung nah Rückehr der Makler vom Coursfeststellungsgeshäft zu mancherlei Unzuträglichkeiten Anlaß gebe.“ Dagegen wurden die Vorschläge der Sachverständigen der Fondêbörse wegen anderweiter Nedaktion des Courszettels in Folge der einzuführeuden Markrechnung genehmigt. Wir kommen auf diesen Gegenstand demnächst zurück.

Die Berlin-Stettiner Eisenbahn beabsichtigt nunmehr einen Theil ihrer 43 prozentigen Prioritäts-Obligationen VII, Emission in nächster Zeit dur freihändigen Verkauf an die Börse zu bringen. Diese Obligationen find laut Konzession vom 30. Juni 1873 zum Bau der Zweigbahnen von Swinemünde nach Ducherow, von Anger- münde nnch Freienwalde a. O. und von Wrießen nach Frankfurt a, O. bestimmt. Mit dem Verkauf ist das Bankhaus S. Ybel jun, in Berlin beauftragt.

Die „Bresl. Ztg.“ enthält nachstehende für den Handels- verkehr nach Rußland wichtige Notiz: Nach amtlicher Mit- theilung erreihen die via Thorn nach Polen und Rußland be- stimmten fowohl zollpflihtigen wie zollfreien Güter eine \chnellere Beförderung, wenn dieselben im Ansageverfahren auf das Grenz- Zollamt Otloczyn, welches zur Erledigung der in dieser Weise abge- fertigten Güter ermächtigt ist, gestellt werden. Die statt dessen in den meisten Fällen vorgeschriebene steueramtliche Abfertigung der Sen- dungen dur das Haupt-Zollamt Thorn bedingt einen Aufenthalt von 1 bis 2 Tagen an leßterem Orte, da die Güter dort deklarirt, speziell besichtigt, wieder unter Verschluß gelegt und demnächst Sei- tens des Haupt-Zollamts Thorn dem Grenz-Zollamte Oltloczyn zur Bescheinigung der Ausfuhr ülerwiesen werden müssen, während bei der direkten Abfertigung auf leßteres Amt die Güter ohne Aufent- halt. Thorn transitiren und in Otloczyn ledigli eine Revisioa des Wagenverschlusses stattfindet. Es empfiehlt si demnach für all: Zu- teressenten, wenn irgend angängig, fortan die Abfertigung im Ansage- verfahren auf Otloczyn eintreten zu lassen.

Wien, 11. November. (W. T. B.) Nath der in der leßten Generalversammlung der Anglo - Bank beshlossenen Statuten- änderung wird die Gesammtdividende auf einmal und zwar binnen drei Tagen nah Abhaltung der ordentlichen Generalversammlung ver- theilt werden. Die Abschlagszahlung am 1. Januar wird somit in Zukunft wegfallen.

Der britishe Handel im Oktober. Die Handels- ausweise für Oktober und die verflossenen zehn Monate des Jahres zeigen Resultate, die jenen der September-Tabellen sehr ähnlich find, nämlih eine mäßige Abnahme in dem Totalwerth der Ausfuhr mit einer Zunahme in den Quantitäten vieler Artikel. Der deklarirte Gesammtwerth des Exports im vorigen Monat beträgt 21,918,528 L\trl. gegen 22,341,239 Lstrl. im korrespondirenden Monat des Vorjahres, oder eine Abnahme von 1E Jra vorhergehenden Monat bezifferte \sich die Abnahme auf 3s %. Für die am 31. Oktober a. c. beendeten zehn Monate betrug der Gesammtwerth der Ausfuhr 202,859,436 Lstrl. gegen resp. 216,016,759 Lstrl. und 212,972,398 Lstrl. in der Pa- rallelpeziode der beiden Vorjahre. Von den Ausfuhrartikeln zei- gen Baumwollgarne einen Zuwachs in der Quantität von 7%, aber eine Abnahme von 6% im Werth; Baumwollfabrikate einen Zuwachs von 1034 in der Quantität und 35% im Werth; Leinengarne eine Zunahme im Werthe von 43%; Leinen- fabrikate eine Abnahme in der Quantität von 63% und 97% im Werth; Wollengarne eine “Zunahme von 9% in der Quanutität und 124% im Werthe; Garnstoffe eïñe Abnahme von 73% in der Quantität, aber eine Verminderung von 7% im Werthe, und Kohlen einen Zuwachs von 22% in der uantität, da- gegen eine Werthabnahme von 7}%. Eisen und Stabl weisen einen Aufschwung in der Quantität der Verschiffungen uf, dié 27842 Tonnen gegen 260,939 Tonnen im Oftober 1873 betragen. Die Ein- fuhr für den Monat repräsentirt einen Gesammtwerth von 27,912,714 Ystrl. gegen 31,647,715 Lstrl. im Oktober 1873, D: eite Abnahme von nahezu 112%. Ein großes Verhältniß dieser Ab- nahme ein volles Drittel erklärt sich indeß durch die reduzirte Einfuhr von Cerealien und Stahl. Der Import von Rohbaumwolle ist ebenfalls gefallen iu der Quantität 164 und im Werth 2.

Italiens Handel in den ersten drei Quartalen 1874. Von Seite der Generaldirektion der Zollämter ist soeben der

statistishe Ausweis über die Ein- und Ausfuhr in den drei ersten Duartalen 1874 veröffentliht worden, und wir entnehmen demselben im Vergleiche zu derselben Periode des Vorjahres, rücksi{tlich des „besonderen“ Handels, welcher nur die aus dem Auslande zum Kon- sum importirten Waaren und jeve nationalen oder nationalifirten Güter, welche nach anderen Ländern exportirt werden, umfaßt die fol- genden Hauptresultate :

Es betrug: 1874: 1873: 1874:

: Lire. Lire. Lire. der Import . 1,018,556,662 864,959,841 153,596,821 der Export 806,413,576 830,854,646 24,440,770

der Gesammtverkehr 1,824,970,538 1,695,814,487 + 129,156,051

Wenn man die Quantitäten mit einander vergleicht, so ergiebt fih für die ersten neun Monate l. J. gegenüber 1873 im Importe ein Plus von 106,725,659 Lire, und im Exporte ein Minus von 1,785,341 Lire, so daß im Gesammtverkehr ein Plus von 104,940,318 Lire resultirt, wobei zu hoffen steht, daß die diesjährige reie Ernte in Wein und Oel, zwei Landesprodukten, für welche Seitens des Auslandes einè lebhafte Nachfrage herrscht, den Export demnächst steigern und auch hier ein befriedigendes Endergebniß zu Tage fördern wird. Eine Vermehrung im JImporte zeigte fih ins- besondere bei den Kategorien Alkohol, gereinigte Mineral - Dele, Sesam-, Rübsamen- und Leinöl, gemahlene Cichorie, eingesalzene Bilde, Wolle, Cerealien, rohe und verarbeitete Korallen, Eisen- ienen, gegofsenes Eisen in Stückten, Eisen erster Fabrikation, Blei in Stücken und Steinkohle, wogegen andererseits die Einfuhr von Kaffee, rohen Fellen, gedruckten Baumwollenstoffen, Geweben aus ge- walkter Wolle, reinen Seidenstoffen und gewöhnlihen Kurzwaaren verminderte. Beim Export hinwiederum ergab sich vornehmlich in Weinen, Olivenöl, Medicinalien, Agrumen, Vieh, reinen Seiden- stoffen, Cerealien, verarbeiteten Korallen und Schwefel eine Vermin- derung, während die Ausfuhr an chemischen Produkten, Hanf und rohem Flachs, rohen, unyvcrarkeiteten Seiden, Resten von gefärbter und ungefärbter Seide, Glas und geschnittenen Email zunahm.

Die Zahl der Zuckerfabriken in Rußland vermehrt sih nach der rusfsishen „St. P. Z.* alljährlih. Nach Kiew nimmt Po- dolien unter allen russischen Gouvernements in Bezug auf Zuckerpro- duftion die erste Stelle ein. 1873—74 arbeiteten 40 Fabriken, es sind ihrer jeßt aber 50. Im Augenblick werden wieder neue große Fabriken aufgebaut, neue Aktiencompagnien gebildet, neue Konzessionen eingeholt. Gesellschaften und Privatleute haben viele Millionen Rubel im Zuckergeschäft stecken, Zehntausende von Dessjatinen stehen unter Runtelrüben, und gegen 20,000 Arbeiter, Männer, Frauen und Kinder finden Beschäftigung und Unterhalt auf den Fabriken, so lange die Brennperiode dauert,

Verkehrs-Anstalten.

Nr. 89 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen- bah n-Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Zur Reform des Eisenbahnbeiriebes (Stationen, Betriebêeinrichtungen, Personale). Die derzeitigen Verbandtarife der Ruttek-Oderberger Route. “— Oesterzeichisch-ungarische Korrespondenz. Oberschlesische Eisenbahn (Wartha-Glaß für den Personenverkehr eröffnet) 2c.

Southampton, 10. November. (W. T. B.) Der Dampfer „Neva“ von der Royal Mail Steam Packet Company ist heute von Brasilien und der norddeutshe Lloyddampfer „Oder“ von New-York hier eingetroffen.

_ Die „Castalia “, die bekanntlich durch ihren eigenthümlichen Bau den Schwankungen auf der See nicht ausgeseßt fein und in Folge dessen ihre Passagiere, namentlich bei den Fahrten zwischen England und Frankreich, vor den Qualen der Seekrankheit sichern

soll, hat bei ciner abermaligen Probefahrt bezüglich der Schnelligkeit

nicht entsprochen und mußte behufs einer gründlichen Umgestaltung wieder nah den Londoner Docks zurückgebraht werden.

Am 27. Oktober wurde die dritte Strecke der Losowo-Sse- wastopoler Eisenbahn, von der Station Melitopol bis zur Stadt Ssimferopol, in einer Länge von 228 Werst dem Pasfsagier- und Güterverkehr übergeben.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, den 12. November, - Opernhaus. Keine Vor- ftellung.

Schauspielhaus. (229. Vorstellung.) Die Fräulein von St. Cyr. Lustspiel in 5 Aufzügen nah A. Dumas von H. Börnstein. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Freitag, den 13. November. Opernhaus. (220. Vorstel- lung.) Zum ersten Male: Cesario. Opcr in 3 Akten nah Shakespeare's „Was ihr wollt“ von Emil Taubert. Musik von Wilhelm Taubert. Ballet von P. Taglioni. In Scene geseht vom Direktor M. Ernst.

…_ Beseßung: Orsino, Herzog von Jllyrien, Hr. Bet. Sebastian, ein junger Edelmann, Hr. Schmidt, Viola, seine S wester, Fr. Mallinger. Antonio, Bernardo, Schiffshauptleute, Hr. Krolop, Hr. Barth. Gräfin Olivia, Fr. v. Voggenhuber. Funkcx Tobias, ihr. Dheim, Hr. Fricke. Junker Christoph von Bleichenwang, Hr. Sachse. Malvolio, Olivias Haushofmeister, Hr. Salomon. Fabio, in Oliívia's Dienst, Hr. Schott. Maria, Olivia's Kammermädchen, Frl. Leh- mann. (in Hauptmann, Hr. Schleich. Ein Priester. Ein Wirth. Herren vom Hofe. Matrosen, Wachen, Musikanten. Gaufkler. Mis Gefolge. Volk. Ort der Handlung: Eine Stadt in [lyrien und die benachbarte Seeküste.

Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Schauspielhaus. (230. Vorstellung.) Ein Erfolg. Lust- E 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Meittel-

reise.

In Folge der vielfah eingegangenen Anfragen und Gesuche erklärt die unterzeichnete General-Intendantur, daß zu der bevor- stehenden Generalprobe der Oper ¡„Cesario‘’ der Eintritt nicht gestattet ist.

General-Intendantur der Königlichen Schauspiele.

Die Bedeutung Berlins als Verlagsort.

__ Dr, Karl Büchner referirte 1836 in der von ihm redigirten Ber- liner literarischen Zeitung: „1659 etablirte fih in Berlin die erste Buchhandlung, 1778 gab es hier derer ls, jeßt, also im Jahre 1836, können wir 70 zählen.“

Das „Magazin für den deutschen Buchhandel“ bemerkt hierzu, da der Anfang des Berliner Buchhandels jedenfalls früher als 165 liegt, wenn man von der unzulässigen Unterscheidung zwischen Druker- Verlegern und Buchhändlern im engeren Sinne, was kulturgeschichtlich das Nämliche sagt, absehen will. Berlin erscheint ohne Nennung der Firma schon 1574 mit einem einzelnen Beitrage im Frankfurter Meßkatalog. Dieser namenlose Antheil wiederholt sich mehrere Male, bis fih im Jahre 1581 die erste Firma nennt : Michael. Hentken Erben. Im darauf folgenden Jahre erscheint Nic. Vol. Mit 1596 tritt eine Unterbrechung bis 1615 ein, wo dann zuerst Joh. Kalle, 1616 Mart. Guth, 1623 Georg Runge, 1648 Dan. Reichel und Chr. Runge auf- treten. Kalle is einigemal mit sechs8 Druckwerken in einem Jahr, Guth ebenso und einmal fogar mit 10 Schriften vertreten. Ein Jahr nah Etablirung der ersten Berliner „Buchhandlung“ 1660 Bt der Meßkatalog sogar Beiträge von vier Berlinern auf: Dan.

eichel, Sam. Reichel, Chr. Runge und Rupr. Völcker.

Thatsächlih hat Berlin in der Periode des gelehrten Buch- handels nur \{chwache Wurzeln und wird nicht blos von den drei Hauptverlagsorten Cöln, Frankfurt und Leipzig gonz und gee in den Hintergrund gedrängt, sondern auch von einer größeren Anzahl norddeutsher Städte der Reihe nach an Bedeutung überboten. Die jeßige deutsche Kaiserstadt gehört bis auf einen fast

verschwindenden Rest dem modernen Buchhandel an, und erst mit dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts tritt ihre Verlagsthätigkeit bemerkenswerther hervor, obschon sie damals noch auf längere Zeit von Städten wie Hamburg, Sena, Halle, Wittenberg, Nürnberg und selbst „von Dreóden überholt oder scharf umworben wurde, Dann aber is die Ablösung der alten Verlagsfiße im Rangansehen eine sehr s{nelle. Berlin überholte bald Frankfurt a. M. und ist von der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts an nach e yaig Mee bedeutendste Verlagsort von Deutschland. Es produzirte an Büchern Leipzig im Jahre 1710: 326, 1720: 223, 1750: 298, 1765: 154, 1789: 355; Berlin dagegen 1710: 33, 1725: 46, 1750: 63, 1765: 111, 1789: 261. Nach den Be- freiungskriegen ist Leipzig vorübergehend besonders begünstigt, das Verkbältniß besserte sih jedoch schnell. Ostern 1818 wurden 4760 Artikel als fertig ausgeboten: Leipzig war mit 691, der preußische Staat mit 919 vertreten, wovon der Berliner Antheil 435 Nummern beträgt. Von da an mag das Verhältniß, gewisse Schwankungen abgerechnet, die längste Zeit über so gewesen sein, daß Leipzig etwa ein Sechstel und Berlin ein Achtel der deutschen Gesammtproduktion inkl. des öôsterreichischen und {weizerischen Antheils repräsentirten. Noch das Jahr 1859 weist bei der Gesammtzahl von 9095 Druck- schri ften 1582 für Leipzig, 1299 für Berlin na. In den sechsziger, Jahren machte sih ein lebhafter Aufshwung der deutschen Verlags- thätigkeit bemerklich. Von 1851 bis 1859 kamen die Lokalschriften ausgenommen, 8000 bis 8900 Druckschriften jährli zur Versendung ; von 1860 an geht die Bewegung von 9000 aufwärts zu 10,000 und {ließt im Jahre 1869 mit 11,305 Nummern ab. Die fiebenziger Jahre find wiedezum in aufsteigender Bewegung, und der Art der Einwirkung

N

gemäß war anzunel;men, daß eine Hauptquote des Zuwachses Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches zugefallen sei; doch fehlte es bis jeßt an den statistischen Unterlagen, um die proportionelle Ver- theilung nah den einzelnen literarischen Fächern genau würdigen zu Eönnen. Die Leipziger Handelskammer hat nun für ihren neuesten Bericht eine solche Berechnung über die Jahre 1872 und 1873 auf- stellen lassen; nah 22 literarischen Fächern geordnet, zeigt diese Arbeit " für {edes - Fah den summarischen Antheil von Sachsen, Preußen, das übrige Deutschland, Oester- reih, die Schweiz „und spzziell von Leipzig und Berlin. Danach steht Berlin in der Titelzahl jeßt Leipzig voran. Es brach- ten nämlich an Druckschriften zur Versendung im Jahre 1872 Berlin : 1936, Leipzig 1829, im Jahre 1873 Berlin 1946, Leipzig 1805. Für die Natur der beiderseitigen Verlagsthätigkeit ist es bezeichnend, daß Berlin in der Staats-, Rechtswissenshaft und Politik 2 bis 3 Mal, in der Kriegswissenschaft 4 bis 5 Mal mehr als Leipzig gebracht hat. Dagegen is Leipzig in den Encyklopädien und Sammelwerken für beide Jahre gerade doppelt fo stark als Berlin. Der neueste Auf- s{hwung der Berliner S, H A ist ein beachtenswerthes saftum in der Entwickelung des deutshen Buchhandels.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Berlin:

Drei Beilagen (einschließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage)

Je 265.

Königreich Preufßfen.

Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Elsterwerda nach der preußis-\säcsischen Landesgrenze in der Richtung auf Riesa durch die Leipzig-Dresdener Eisenbahn- Compagnie. Vom 16. Oktober 1874.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von reen 6:

Nachdem zwischen Unserer und der Regterung Sr. Majestät des Königs von Sachsen wegen des Baues einer Eisenbahn von Elster- werda nach der preußisch-sächsischen Landesgrenze in der Richtung auf Riesa am 26. August d. J. ein Staatsvertrag abgeschlofsen und unter dem 17. September d. J. von Uns genehmigt worden ist, wollen Wir der in Leipzig domizilirten Leipzig-Dresdener Eisenbahn: Compagnie, welche darauf angetragen hat, ihr für „das praii@e Staatsgebiet die Konzession zum Bau und Betriebe dieser Bahnstrecke zu gewähren, diese Konzession, sowie das Recht zur Expropriation und zur vorüber- gehenden Benußung fremder Grundstücke nah Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni- 1874 unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen:

E Art. T. Die Leipzig - Dresdener Eisenbahn-Compagnie is be- züglih des Baues und Betriebes dieser in Preußen belegenen Bahn- strede dem geseßlichen Aufsichtsrehte der preußischen Regierung, den Bestimmungen des gedachten Staatsvertrages, E den für Preußen erlassenen oder noch ergehenden Geseßen und Verordnungen, insbesondere dem Geseße über die Eisenbahnunter- nehmungen vom 3. November 1838, dem Geseße vom 16. März 1867 über die Besteuerung von Eisenbahnen und dem Geseße vom 11. Juni 1874 über die Enteignung von Grundeizenthum unter- worfen.

ne T1. Wegen akler Entschädigungsansprüche, welche gegen die Gesellschaft aus Anlaß der Anlage oder des Betriebes der in Preußen belegenen Bahnstrecke geltend gemacht werden, ist sie der preußischen Gerichtsbarkeit unterworfen.

Art. TIL. Der preußischen Regierung bleibt vorbehalten, den Verkehr zwischen ihr und der zu fonzesstonirenden Gesellschaft, sowie die Handhabung der ihr über die betreffende Bahnstrecke zustehenden Hoheits- und Aufsichtsrehte einer Behörde zu übertragen,

Diese Behörde hat die Beziehungen ihrer Regierung zu der Eisenbahnverwaltung in allen Fällen zu vertreten, die niht zum di- rekten Einschreiten der kompetenten Polizei- oder Gerichtsbehörden geeignet sind. Die Eisenbahnverwaltung hat sich bei Angelegenheiten territorialer Natur, welche hiernach von der Königlich preußischen Regierung ressortiren, an diese zu wenden. :

Die gedachten Funktionen können von der Königlich preußischen Regierung auch einem besonderen Kommissarius übertragen werden.

Art. 1V. Für den Bau gelten insbesondere folgende Bestim- mungen:

1) Die Bahnstrecke is binnen einer vom Tage der Aushändigung dieser Urkunde an den Vorstand der Leipzig-Dresdener Eisenbahn- Compagnie ablaufenden einjährigen Frist zu vollenden und in Betrieb

zu seben.

¿ Ÿ Die Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung dur alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Orte, wo nach aßgabe des Verkehrsbedürfnisses jeßt oder künftig Stationen für den Personen- oder Güterverkehr anzulegen sind, alle Bauprojekte und die Kon- struktion der Lokomotiven und Fahrzeuge unterliegen der Genehmi- gung des preußischen Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

3) Die Gesellshaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeilicher Beaufsicßtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnungen etwa erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch etwaige An- stellung eines besonderen Polizei-Aufsichtspersonals entstehenden Kosten zu tragen. Sie wird den Anforderungen der zuständigen Behörde wegen (Benügung des kirhlihen Bedürfnisses der beim Bau beshäf- tigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und die dadur etwa bedingten Kosten übernehmen, auch zu der in Gemäßheit des Geseßes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkasse die nöthigen Zuschüsse leisten.

4) Für den Fall, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr bezüglich des Bahnbaus obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ift dieselbe zur Zahlung einer Konvertionalstrafe von fünf Prozent des auf Fünfbundert zwei und dreißig Tausend und fünf Hundert Thaler festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen einzu- ziehen ist, mit Ausschluß des Rechtswegs dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zusteht.

5) Die Gesellschaft ist zur Anlage und zum Betriebe eines zweiten Geleises auf der in Preußen belegenen Bahnstrecke verpflichtet, S die Staatsregierung solches im Verkehrsinteresse füc erforder- ih erklärt.

Art. V. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bahn nebst den Transportmitteln in einem solchen Zustande zu erhalten, daß der Be- triebsdienst allen von der Staatsregierung im Interesse der Sicherheit Und der Größe des Verkehrs gestellten Anforderungen Genüge leistet. Insbesondere muß- die Gesellschaft alle Vervollständigungen und Ver- vollkfommnungen der Segen und dés Betriebsmaterials aus- führen, welche fich nach Ansicht der Staatsregierung im Interesse des Verkehrs als Bedürfniß herausstellen.

Zur Sicherung der stetigen guten Instandhaltung der Bahn und eines den Verkehrsbedürfnissen bezüglich der Anzahl und Beschaffen- heit genügenden Lokomotiv- und Wagenbestandes hat die Gesellschaft auf Verlangen des preußischen Handels-Ministeriums bei einer preu- O Staatskasse eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe und

onstige Modalitäten von diesem Ministerium zu bestimmen sind.

Art. VI. Bezüglich der Feststellung des Fahrplans, sowie be- züglich der Genehmigung des Frachttarifs für den Personen- und Güterverkehr und der späteren Aenderungen derselben ist die Gesfell- schaft denselben Bedingungen unterworfen, welche ihr von der König- lich sächsischen Staatsregierung für die auf sächsischem Staatsgebiet belegene Strecke der Eisenbahn Elsterwerda-Riesa auferlegt werden.

Die Beförderung von Truppen, Militäreffekten und sonstigen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und zu denjenigen Larifsäßen stattzufinden, welhe von dem Bundesrathe des Deutschen Reichs für die Staatsbahnen im Bundesgebiete festgestellt find oder später festgestellt werden mögen. : l ;

Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber hat die Gesellschaft folgende Verpflichtungen: E

1) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postverwal- tung zu bringen, s

2) mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Postver- waltung einen Postwagen und innerhalb desselben: a. Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiojen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Patckete, » welche einzeln das Gewicht von 20 Zollpfund nicht überschreiten, b. die zur Begleitung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des Dienstes unterwegs er- forderlichen Postbeamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurückkehren, c. die Geräthschaften und Utensilien, dexen die Beamten unterwegs bes dürfen, unentgeltlich zu befördern, Statt besonderer Postwagen

Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 11. November

können auf Grund desfallsiger Verständigung auch Postcoupes in | Eisenbahnwagen, gegen eine, den Selbstkosten für die Beschaffung und Unterhaltung thunlihst nahestehende Miethe benußt, es kann ferner bei soläjen Zügen, in denen Postwagen oder Poftcoupes nicht laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Postbeamten mit dèr Brief- post, dem alsdann der Se N! Siapaas einzuräumen ift, oder die unentgeltliche Beförderung von Brief- und Zeitungspacketen durch das Zugpersonal verlangt werden.

3) Für ordinâre Pakete über 20 Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder des Postcoupes befördert werden, e die Gesellschaft die tarifmäßige Eilfracht, welche für das monat- lie Gesammtgewicht der zwischen je 2 Stationen beförderten zahlungs- pflichtigen Pakete berelnet und auf Grund besonderer Vereinbarung aversionirt wird.

4) Wenn ein Postwagen oder das in dessen Stelle zu benußtende Postcoupe (ad 2) für den Bedarf der Post nicht a 1sreiht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Postsendungen in ihren Wagen zu vermitteln oder der Post die exfor- derlichen Transportmittel leihweise herzugeben. Im ersten Falle wird für ordinäre Packete über 20 Pfund eine weitere als die ad 3 vorgesehene Vergütung nicht geleistet. Im leßteren Falle zahlt die Postverwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Pakete Über 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende nach Säßen pro Coupe und Kilometer und resp. pro Achse und Kilometer zu bemessende Her- gabe- und Transportvergätung.

9) Die Gesellschaft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellung, Reinigung, das Schmieren, Ein- und Ausrangiren ., der Eisenbahn- Postwagen, sowie den leihweisen Ersatz derselben in Beschädigungs- fällen gegen Vergütungen, welhe nah den Selbstkosten bemessen ernen und über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird.

6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, . die mit Postfreipässen ver- sehenen Personen unentgeltlich zu befördern, vorausgeseßt, daß diese nur einen Theil ihrer Reise auf der Gisenbahn, einen anderen Theil aber mit gewöhnlichem Postfuhrwerk zurücklegen.

Der Bundes-Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesell- schaft diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche von dem Bundesrathe des Deutschen Reichs für die Eisenbahnen im Bundes- gebiete festgestellt sind oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen.

Art. VII. Die unteren Betriebs-Beamtenstellen innerhalb des preußischen Gebiets, insbesondere die Stellen der Bahnwärter, Weichensteller, Perrondiener, Wiegemeister, Magazinaufseher, sollen, insoweit niht das preußishe Handels-Ministerium Ausnahmen be- willigt, nur mit preußischen Unterthanen beseßt werden und zwar, insoweit nicht etwa das betreffende Amt eine tehnische Vorbildung bedingt, vorzugsweise mit solchen aus dem deutschen Bundesheer mit Civil-Anstellungsberechtigung entlassenen Militärs, welche das 39, Lebensjahr nicht überschritten haben.

Die Gefellschaft hat die Justruktionen zu befolgen, welche ihr die preußi)che Regierung bezüglich der Ermittelung und Einberufung der Militär-Anwärter und bezüglih der staatlichen Kontrole der für Militär-Anwärter bestimmten Stellen ertheilen wird.

Die auf der in Preußen belegenen Bahnstrecke fungirenden Bahn- beamten find rücksihtlich der Disziplin der kompetenten Aufsichts- behörde, im Uebrigen aber den preußishen Geseßen und Behörden unterworfen.

Art. VIII. Anderen Unternehmern - bleibt sowohl der Anschluß an die in Rede ftehende Bahnstrecke mittelst Zweigbahnen, als auch die Benußung der ersteren gegen zu vereinbareude, event. vom preußi- schen Handels-Ministerium festzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäbe vorbehalten. Ï

Art. IX, Die preußische Regierung behält sich das Recht vor, das Eigenthum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Bahnstrecke nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nah Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet, oder auch später, nah einer in beiden Fällen mindestens ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben.

Als Kaufpreis zahlt der Staat nach seiner Wahl entweder den fünfundzwanzigfachen Betrag des es Réinertrages, wel- cher im Durchschnitt der leßten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preußen belegene Strecke aufgekommen ist, oder er erseßt das auf diese Strecke verwandte Anlagekapital. In beiden Fällen soll, insofern zur Zeit der Erwerbung der Zustand der Bahn oder des Zubehörs gegen die ursprüngliche Anlage si wesentlich verschlechtert haben möchte, «von dem zu erstattenden An- lagekapital nah einem durch Cachverständige zu bestimmenden Prozentsaße ein dem dermaligen Zustande entsprehender Abzug ge- macht werden. N 4 :

Zu dem vorbezeichneten, auf den preußishen Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Zubehör gehört insbesondere ein der Länge der ín Preußen belegenen Strecken entsprechender Theil des vorhandenen Betricbómaterials, ferner das zur Bahnverwaltung und zur Trans- portverwaltung dieser Strecken gehörige Inventarium.

Art. X. Sollte die Gesellschaft die in Preußen belegene Bahn- strecke ganz oder theilweise anderweit veräußern oder verpachten oder sonst den Betrieb darauf Anderen abtréten wollen, so ist zu jeder dieser Maßnahmen die Zustimmung der Königlih preußischen Re- gierung nothwendig. : j j

Art. X1, Die Konzession kann jeder Zeit ohne Weiteres von der Königlich preußishen Regierung widerrufen und gurückgenommen werden, wenn den Konzessionsbedinguugen zuwidergehandelt oder eine der danach dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nit vollständig exfüllt wird und cine Aufforderung zur Erfüllung binnen einer endlichen Frist von mindestens drei Monaten ohne Erfolg bleibt. Jm Falle solcher Konzessions8entziehung muß der Unter- nehmer es sih gefallen lassen, daß die Bahn nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör als ein Ganzes für Rechnung des Unter- nehmers zur öffentlichen Versteigerung mit der Verpflichtung des An- fäufers gebraht wird, den Bau der Bahn zu vollenden resp. dieselbe als eine öffentliche Verkehrsanstalt zu erhalten und fortzubetreiben.

Die gegenwärtige Urkunde i} durch das Amtsblatt der Regierung zu Merseburg auf Kosten der Gesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige von a landesherrlihen Genehmigung in die Geseßz- Sammlung aufzunehmen. L :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Baden-Baden, den 16, Oktober 1874.

e j S Entenb amphauj}en. raf zu Culenburg, Las zugleih für den Minister für Handel,

Gewerbe- und öffentliche Arbeiten. Dr, Leonhardt. Dr. Falk. von Kameke, Dr. Friedenthal,

Personal-Veránderungen Königlich Preußische Armee, Offiziere, Portepee-Fähnrihe 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzung chn, Im stehenden Heere.

Berlin, 3. November. v. Blumenthal, Sec. Ut. vom Inf. Regt. Nr. 96, in das Drag. Regt. Nr. 2 verseßt. v. Bose, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 21, dew, "Regiment aggre-

irt, v. Berge, RKittm., aggregirt dem Drag, Regt. Nr, 21, als scadr. Chef in das Regiment einrgngirt.

IS8TA,

Abschiedsbewilligungen, Im siehenden Heere. ) , Berlin, 5. November. v. Blumenthal, Sec. Lt. à la suits des Drag. Regts. Nr. 3, als temporäâr ganzinvalide mit Pension unter dem geseßlichem Vorbehalt ausgeschieden.

n der Reserve und Landwehr. Berlin, 5. November. Gleim, Sec. Lt. vor der Art. des Res. Landw. Bats, Nr. 38, mit Penfion der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs - Minifteriums. ; Den 21. Oktober. Grieshammer, Kafernen-Jnfpektor iw Weißenburg, Boettger, Kasernen-Inspektor in Straßburg, beide Las a 8 erth, Kasernen-Juspektor in Coblenz, nah Weißen=- urg versetzt. | Den 25. Oktober. Scholz, Kasernen - Infpektor in Metz, nach Straßburg verseßt. s Den 27. Oktober. Hentscer, Zahlm. von Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 71, zum Füf. Bat. Inf. Regts. Nr. 96 verseßt.

Mitkitär - Iustiz -Beamte. Durch Verfügung des VBen-ral-Auditeurs der Armee. L

Den 2. November. Schröder gen. v: Schirp, Justiz- Rath, Garn. Auditeur in Minden, als Div. Auditeur zur 10. Di- vision, Hildebrandt, Garn. Auditeur in Erfuxt,, als Auditeur an? das Gericht des Herzogl. Braunschweig. Kontingents: in Braunschweig,- und v. D Garn. Auditeur in Graudenz, in gleicher Eigenschaft: nah Pillau zum 1. Januar 1875 versetzt.

Königlich Bayerische Armce. Offiziere, Portepee - Fähnriche 1c. Ernennungen, Beförderungen und Verfegungemn Im steßeuden Heere. Durch Allerhöchfte Verfügung. L München, 1. November. Weigand, Hauptnx vom: 1. Jeld- Art. Regt., beim Festungs-Gouvernement Ingolstadt als Art. Dffiz. vom Plaß, Falter, Pr. Lt. vom 1. Train-Bat., zum 2, Erain-Depot- Offizier im 2. Train-Bat., ernannt. v. Keyl, Hauptm vom 1. Fuß- Art. Regt, zum 1. Feld: Art. Regt., Egler, Sec. Lt. vom’ 11. Inf. Regt., König, Sec. Lt. vom 3. Feld-Art. Negt. zum 1. Train-Bat., Hartmann, Sec. Lt. vom*13. Juf. Regt. zum 1. Pion. Vat., verseht.

Nachstehende Unteroffiziere und Gemeine werden hiermit zu-Portepee- Fähnrichen befördert : i Ï

Schuster im 6. Jnf. Regt., Mergler im 5. Jäg. Bat., Steinbacher vom 1. Feld-Art. Regt. im 4. FeltckArt. Regt:,. Lidk im 6. Inf. Regt., Hauner vom 3. Ghevaulegers-Regt. iur 4. Che- vaulegers-Regt., Frhr. v. Perfall im 3. Feld-Art. Regt., Fleins- feller vom 3. Feld-Art. Regt. im 4. Feld-Art. Regt, v. Amon. im. 6. Chevaulegers-Regt.,, Schuster von 9. Inf. Regt., im 8: Inf. Regt., Höôrst im 14. Inf. Regt., Liebih im 6: Chevaulegers- Regiment, Gaßner im Infanterie-Leib-Regiment, Seufert. von 5. Infanterie-Regiment, im 10. Infanteuie-Regiment.

Durch Kriegs-Ministerial-Reskript.

München, 12, Oktober. Frhr. v. Ber hem, Pr. L& und Adjut. bei der Equitationsanstalt in Naustadt a. d./W. N. als Reit- lehrer bei genannter. Anstalt vom 1. d. in. Verwendung genommen.

München, 17. Oktober. Frhr. v. Redwiß, Pr. L. a. D,., bei der Equitationsanstalt in Neustadt a. d./W. N. als Adjut. vom. 1. d. in Verwendung genommen, |

München, 31. Oktober. v. Ma@droux, Pr. Lt. und Régts. Adjut. vom 2. Ulan. Regt., der Adjutanten-Funktion auf Nachsuchen. enthoben.

“Mün ch en, 1. November. Ulri ch, Sec. Lt. und Bats. Adjut. vom 3. Jäg. Bat., der Adjutanten-Funktion auf Nach)uchen enthoben.

. München, 2. November. Keller, Port. Fähnr. vom: 3: Feld- Art. Regt. zum 12. Infant. Regt. verseßt.

In der Nesexrve unà Landweßr. Durch Kriegs-Ministerial-Refkript. : : München, 10. Oftober. Notthaft Frhr. v. Weißenstein,

Pr. Lt. und Adjut. vom Landw. Bezirks-Kommdo. Kissingen vom. 1. d. zum Landw. Bezirks-Kommando Neustadt a. d. W. N. verseßt. Weig, Sec. Lt. '‘z. D. und Adjut. vom Landw. Bezirks-Kommdo. Neustadt a. d. W. N. vom gleichen Tage: beim Landw. Bezirks- Kommdo. Kissingen als Adjutant in Verwendung genommen.

Abschiedsbewilligungen. Im stehendon Heere. Durch Allerhöchste Verfügung.

München, 30, Oktober. Plodeck, Pr. Lt. vom 12. Jaf: Regt.,. Dalbez, Sec. Lt. und Bats. Adjut. vom Inf. Leib-Regt., Stürm,, Sec. Lt, und Bats. Adjut. vom 12, Juf. Regt, Klein, Sec. Lt. vom 3. Inf. Negt.,, Bum es, See. Lt. vom:8. Inf. Regt. mit Pension. verabschiedet. i

MünGen, 31. Oktober. . Frhr. v. Neßelrode-Hugenpgoet, Oberst und Commandeur des 15. Inf. Regts. mit Peufion verab- schiedet. Baumeister, Sec. Lt. ven 4. Juf. Regt. mit Pension zur Disposition gestellt.

XILEL, (Königlich Wüxttembergishes) Armee-Corps. Offiziere, Portepee- Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Im, stehßendo#s Heere. /

Stuttgart, 2. November. v. Greiff, Haupimann im Juf. Regt. Nr. 126 und kommandirt als Adjutant zur 26, Division, unter Enthebung von diesem Kommando als Adjutant zum- Gen, Kommdo. X1I1, Armee-Corps, Frhæ. v. Reitzenstein, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, als Adjutant zur 26. Divifion kommandirt. v Lorch, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, zum Pr. Lt. befördert. vom Seggern, bisher Sec. Lt. der Reserve des Drag. Regts. Nr. 19, zum Sec. Lt. im Ulanen-Regt. Nr. 19 exnaunt.

Veamkte der Mislitär-BVerwalkuug. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Stuttgart, 2, November. Schilliug, Garn. Verwalt. Inspektor in Weingarten, als Vorstand der Garn. Verwal. nach Hohenasperg, Haller, kontrolführender Kasern. Inspekt, in Stuttgart, aach Weingarten verseßt und mit Wahrnehmung der Vorstandsstelle der dortigen Garn. Verwalt. beauftragt. Lunz, Kasern, Inspekt., beauftragt mit Wahrnehmung der Garn. Verwalt. Jnsyektor-Stelle auf Hohenasperg, als Yenttoltührenber Kasern. Inspektor nah Stutt

gart verseßt.

erzoglih Braunschtseigisches Koutingent. Lei tere, Portepee-Fähnri ce 2c. Ernennungen, Beförgerungen und Versebu,ngen. Im stehenden Heere. /

Braunschweig, 5. November. v. Förster, Me ‘jor mib Bats, Commdr. vom Inf. Regt. Nr. 92, zum Oberst «Lt. mit Patent vom 19. Septemb«x cx., Saunow, Jung, Port. Ttbnds, voi Inf. Regt. Nr, 92, zu Sec, Lts. mit Patent vor ‘31 Öktober cr.

befördert,