1874 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Flambrra, 11. November. Getreidemarkt (W.,T. R.)

Weizen loco ruhig, auf Termine fester. Roggen loco ruhig, auf Termine besser. :

Weizen 126 pfd. pr. Nevember 1000 Kilo nette 188 Br. 187 Gd, pr. November - Dezember 1000 Kilo netto 188 Br, 187 Gd, pr. Dezember - Januar 1000 Kilo netto 188 Br. 187 Gd., pr. April-Mai 1009 Kilo netto 188 Br.. 187 Gd Roggen pr. November 1000 Kilo netto 158 Br., 157 Gd., pe: November- Dezember 1000 Kilo netto 157 Br., 156 Gd, pr. Dezbr.- Januar 1000 Kilo netís 156 Br., 155 Gd, pr, April-Mai 1000 Eil netto 152 Br., 151 G4, Hafer still Gerste still Rüöb3zl fest. loco und pr. November 54, pr. Mai pr. 200 Pfa. 574 Spirites matt, pr. November, pr. Dezbr.-Januar und pr März-April 441, per April-Mai pr. 100 Liter 100% 45, Kaffee rubig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum still, Standard white loce 9,20 Br., 9,15 Gd.. pr. November 9,15 Gd, pr. Dezember 9,40 Gd, pr, Januar- März 9,80 Gd. Wetter: Schnee.

Antwerpen, 11, November. (W. T. B.) {Wollauktion. Es wurden heute 1641 Ballen Buenos-Ayres-Wollen angeboten und davon 1062 Pallen verkauft. Von 423 angebotenen Ballen Entrerios- Wollen gingen 346 Ballen fort. Die Auktion war für gute Wollen lebhast bei unveränderten Preisen.

Ls erp, 11, November, Nachmittags. (W, T. B.)

Baumwolle, (Schluesbericht.) Umsatz 15,000 B., davon für BSpekalation und Export 3000 Ballen. Stetig.

Middl, Orleans &3/1g. middling amerikanische 71!/;6, fair Dholleral 91/16, middling fair Dhollerah 43, good middling Dbellerah 4}. middl, Dhollerah 37, fair Bengal 44, fair Broach 54, now fair Oomra 5},

00d fair Oomrs 5}, fair Madras 47, fair Pernam 77, feir Smyrna

6) Das nicht unter low middling Dezember-Januar- Verschifffang 11/6 d.

Glasgow, 11. November, Nachmittags. (W. T. B.)

Boebeisen, Mixed anmkers warrants 85 sh. 9 d.

Die Verschiffungen der letzten Woche betrugeu 9700 Tons gegen 10,600 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Leith, 11, November. Getreidemarkt. (Von Cochrane Paterson & Comp.) Fremde Zufubren der Woche: Weizen 1715, Gerste 940, Bohnen 143, Erbsen —, Hafer Tons. Mehl 2950 Sack. Weizen matt Preise unverändert. liger, Mehl 1 sh. niedriger.

London, 11. November, Nachmittags. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Fremde Zufahren cheseit letztem Montag: Weizen 22,610, Gerste 4059, Hafer 23,210 Qrtrs,

Der Markt schloss sür sämmtliches Gestreide stetig, aber ruhig. Weizen und Mehl eher theurer. Frühjahrsgetreide fest. Wetter:

Frost.

Paris, 11. Novemver. Nachm. (W, T. B)

Prodnktenmarkt. Weizen fest, pr. Novbr. 25,25, pr. Ja- nuar-Ápril 24,50. Mebl fest, pr. November 54,00, pr. Januar-April 92,90. pr. März-Juni 53,75. Rüböl fest, pr. November 72,25, pr. Januar-April ‘74,25, pr. Mas - August 76,00. Spiritus fest, pr. November 54,75. Wetter: Schön.

Mew B ori, 11, November, Aberds 6 Uhr. (N, T, B}

#Æaarenbericht. Baumwolle in New-York 145, do, in Novw- Orleans 14}. Petroleum in New-York 11, do. in Philadelphia 103. Mohl 5 D. 5 C. RKother Frühjahrsweizen 1 D, 19 C. Mais (old mixed) 92 C. Zncker (Fair refining Muscovados) 8, Kaffee (Rio-) 18%,

Schmalz (Marke Wilcox) 15} C.# Speck (shbort clear) 10x C.

Gerste, Bohnen eher hbil-

Einzahlungen. L __ Steinkohlenban «- Verein Königsgrube Bernsdorf. Zwölfte Einzahlung mit 5 Thlr, bis 27. November bei Hch, Wm, Bassange & Co. in Dresden, Ansznhiuazen.

_Russls0h-Hopesohs 4% -Certificate, Die am 1/13, Augusf fälligen Coupons von jetzt ab mit 9 Thlr. 11 Sgr. in Berlin bei Anhalt & Wagener Nachflg. s

Generaiz T erar itnzer.

30. Novbr. Lanokhammer,* verein. vorm. Gräfl. Einsledelsohso Werke. Ordentl, Gen.-Vers. zu Riesa. Kündigungen und Verleoouungen.

_ Hannoversche BaumwolI-Spinnerei und Weberel. Rest der 9% Puioritäts-Anleihe von 1856 zum 1. Juli 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 265.

: Fisenbahn-Einnahnmen.

Berlin-Hamburger Eisenbahn, Einnahme im Oktober; s, Ins. in Nr. 265,

WMeoklenburgioshe Friedrich - Frauz - Eisenbahn, Einnabme im Oktober; s. Ins, in Nr. 265.

Kaiser Franz-Josef-Bahn. Im Oktober 776,822 FIL. (— 25,108 FI.), im Ganzen 6,052,178 FI. (— 806,148 FL),

Karl-Ludwigsbahn. Vom 1, 7, November 211,130 FLI (+ 11,203 FL).

Pilsen-Priesoner Eisenbahn, Im Oktober 63,774 FI. (+4 20,436 Fl); im Ganzen 247,683 FI. mebr als 18783.

Theliss-Fisenbabn. Im Oktober 505,000 FI. (— 103,814 FL); im Ganzen 4,162,783 FI. (— 995,673 F1I).

Lemberg-Czernowitz-Jassy-Eisenbahn. Im Oktober 268,766

El fair Egyptian 8. Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Der Viehunterhändler und Arbeiter Os August Piong aus Sorau, welcher wegen

etruges in wiederholtem Rückfalle noch eine Ge- fängnißstrafe von 1 Jahr 30 Tagen zu verbüßen hat, ist am 5. Mai cr. von der Außenarbeit ent- lohen. Es werden daher alle öffentlichen Sicher- eitsbehörden hiermit ersucht, auf den 2c. Piong zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und der nächsten Gerichtsbehörde zuführen zu lassen, welche um Strafvollstreckung und Nachricht an uns gebeten wird. Signalement: 1) Familienname: Piong. 2) Borname: August Friedrih. 3) Stand: Vieh- unterhändler. 4) Geburtsort: Sorau. 5) Aufent- haltsort : —. 6) Religion: evangelisch. 7) Alter: 46 Jahr. 8) Größe: 1 Meter 74 Centimeter. 9) Haare: s{chwarz. 10) Stirn: frei. 11) Augen- brauen: s{chwarz. 12) Augen: braundunkel., 13) Nase und 14) Mund: gewöhnlich. 15) Bart: \{chwarz. 16) Zähne: defekt. 17) Kinn und 18) Gesichts- L länglih. 19) Gesichtsfarbe: gesund. 20) estalt: s{chlank. 21) Sprache: deutsch. 22) Besondere Kennzeichen: —.

Grünberg, den 28. Oktober 1874.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Offene Strafvollstreckungs-Requisition, Die Heerespflichtigen: 1) Heinrich Johann Paul Hals- ; and aus Crampniß bei Potsdam, geboren am 19. | Februar 1850, 2) Wilhelm Ferdinand Carl Weltin aus Bornstädt bei Potsdam, geboren 8. Oktober 1851, sind dur unser Erkenntniß vom 2. Oktober c. wegen Entziehens der Militärpflicht neben den Kostên zu einer Geldstrafe von je 50 Thlrn., im Unvermös- gensfalle je zu ciner Gefängnißstrafe von 1 Monat rechtskräftig verurtheilt worden. Es wird ersucht, gegen die Angeklagten wegen der Geldstrafe und Kosten in Summa und Höhe von 59 Thlrn. die Moviliar-Erekution zu vollstrecken und den eingezo- genen Betrag an unsere Kasse abzuführen, im Un- vermögensfalle die substituirte Freiheitsstrafe in An- wendung zu bringen und hierher Mittheilung zu machen. Potsdam, den 5. November 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf. Die zur Kaufmann Emil Sello’shen Konkurs- masse gehêrige, beim Dorfe Lochwitß befiudliche abrif, errichtet auf den Grundstücken Band I. èr. 48 und Band 11, Blatt 133 Nr. 95 des Grund- buchs von Lohwiß und Band I. Blatt 253 Nr. 43 und Band I. Blatt 295 Nr. 50 des Grundbuchs von Zettiß mit einem der Grundsteuer unterliegen- den Gesammt-Flächeninhalte von 17 Hektar 90 Ar, nach einem Reinertrage von 35 Thlr. 27 Sgr. 10*/; Pf. | zur Grundsteuer und nach einem Nußungswerthe von zusammen 760 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt,

foll am 28, November 1874, Nachmittags 2 Uhr, an Ort und Stelle in der Fabrik

im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. Auszug aus der Steuerrolle, Abschrift der Grundbuchblätter, die speziellen Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unse- rem Bureau IIL. eingesehen werden.

Die Fabrik ist zum Betriebe der Spinnerei und Tuchfabrikation eingerichtet. Mitverkauft werden die Maschinen im Tarxwerthe vcn circa 7000 Thlr., namentlich 7 Sortimente Spinnmaschi- uen, 1 Selfactor mit 480 Spindeln, 3 Spinn- maschinen mit je 240 Spindeln, 2 desgleichen mit 270, beziehungsweise 210 Spindeln, 4 mechanische Webestühle, 16 Handwebestühle. Der Betricb er- folgt durch Wasserkraft in Stärke von 15,7 Pferde- Träften, beziehungéweise durch Dampf.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu- fion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll

am 30, November 1874, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.

Crossen, den 30. September 1874.

7 Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. gez. Bardt.

[4606]

[5401] Bekanntmachung. 5

Der am 13. März 1874 von dem Königlichen Bank-Comtoir zu Posen dem Bankier Hei- mann Saul zu Posen für, gegen ein Darlehn von 6500 Thlr. verpfändete 11,0C0 Thlr. Posener 4% Pfandbriefe und 1000 Thlr. Posener 44% Kreis-

Getreidefracht 5}.

| verschene Pfandschein ist angeblih verloren ge- | Obigem sich ergebenden Vorausseßungen ihrer Genuß-

: gangen.

Alle Diesenigen, welche auf denselben als Eigen- thümer, Cessionarien, Pfaud- oder sonstige Brief- Inhaber Ansprüche zu machen haben, werden hier- dur aufgefordert, sich spätestens in dem hierselbst den 17. Februar 1875, Bormittags 10 Uhx, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts- Rath Guderian anstehenden Termin zu melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an denselben unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens und Amortisation der Urkunde werden präkludirt werden.

Posen, 26. Oktober 1874. Königliches Kreiêgericht. Abtheilung für Civilsachen.

[4074] Aufgebot cines verlornen Wechsels.

Der Firma Spinnerei St. Blasien zu St. Blasien ist ein von Gebr. Friedländer & Maas in Berlin am 1. Dezember 1873 an eigene Ordre auêgestellten, auf Louis Gaab Hier gezogener, am 31, Mai 1874 hier zahlbarer Wechsel über 231 Thlr. 10 Sgr: vermuthlich bei einem Brand ver- nichtet oder verloren gegangen.

Der qu. Wechsel ist vom Trafsaten acceptirt, von der Ausstellerin am 19. Dezember 1873 an Gebr. Großmann in Brombah und unterm 30. Januar 1874 von diesen an die Anfangs genannte Firma girirt worden. j

Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, denfelben dem unterzeichneten Gericht binnen 6 Monaten vom Erscheinen dieses im Anzeiger vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos wird erflärt werden.

Erfurt, den 7. September 1874.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. [4823]

Der Kaufmanu Philipp Meyer hier ist gegen

den Bergwerks-Direftor Ichn Hope, früher hier,

Sgr. und Zinsen für entnommene Kleidungsstüke : flagbar geworden. Zur Beantwortung der in dem Gerichtsbureau ent- gegen zu nehmenden Klage ist Termin auf den 18. November 1874, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem der Verklagte hiermit geladen wird. Wenn Beklagter in dem Termin nih erscheint, auch vor Ablauf desselben eine \chriftliche von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Klagebeantwortung nicht einreicht, fo nimmt das Gericht die in der Klage angeführten Thatsachen für richtig an und erkennt in contumaciam. Greifsivald, den 6. Oktober 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[5400] Bekanutmachung. Die am 26. Dezember 1872 verstorbene Paulitie Hübner von hier soll eine Schwester, Namens Ca- rotine, hinterlassen haben, deren - Aufenthalt un- bekannt ist. Die Caroline Hübner wird deshalb hierdurch aufgefordert, als Miterbin zu diesem Nach- laß bei uns sich zu melden. Sagan, den 7. November 1874,

Königliches Kreisgericht.

IT, Abtheilung.

[5406] Bekanntmachung und Aufforderung. Frau Anna Lassan, geb. Nademann, allhier, hat in ihrem am 20. Dezember 1588 bekannt gemachten Testamente ein (jeßt 20 Thlr. 7 Ngr. betragendes) Stipendium gestiftet, welches alljährlih einer «armen Iungfrau, wenn sie zur Ehe gereifet anderergestalt nit“, zugetheilt werden soll. Nach den“ Bestimmungen der Stifterin haben auf den Genuß dieses, alljährlich zu Michaelis zur Aus- theilung zu bringenden Stipendium vorzugsweise a N arme Jungfrauen aus deu Geschlectern zunä E 1) der Stisterin, dann 2) ihres Ehemanues Adam Pratht, nach diesen 3) ihres Ehemannes Caspar Landsicdel und diesen folgend 4) ihres Ehemannes David Lassan, wenn aber Geschlehtéverwandte Solches nicht bedürfen oder begehren würden, auch 5) „arme Bürgerstöchßter allhier und keine Fremden“, Da vis jeßt noch keine Bewerbung um den auf Michael jeßigen Iahres zu vergebenden Stipen- dienbetrag bei der unterzeichneten Kollaturbehörde eingegangen ist, so werden Diejenigen, welche dar- auf Anspruch machen zu können glauben, mit dêm ausdrücklichen Hinweis darauf, daß nur solche, welche innerhalb der Zeit von Michaelis 1873 bis dahin 1874 getraut worden find, bei der Bewerbung kon- furriren können, hierdurch aufgefordert, fich dazu bis

berechtigung sich glaubwürdig auszutveifen, Leipzig, den 11, November 1874. as Königliche Bezirk3geri@ht. Petsch.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Montag, den 16. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen die beim Umbau der Zwillingsbrücken verblie- benen alten Materialien, bestehend in circa 74 Ctr. Schmiedeeisen, 6 Ctr. Eisenblech, 680 Ctr. Guß- eisen, 21 Stück Lehrbögen und diversen alten Höl- zerü und Latten 2c. unter der Bedingung sofortiger Abfuhr und gegen gleih baare Bezahlung in preu- ßishem Gelde öffentlich meistbietend verkauft werden.

Schrobit, Königlicher Baurath.

Auktion. Donnerstag, den 19. d. M., BVor- mittags 10 Uhr, sollen am hiesigen Laboratorium 2 österreichische Leiterwagen, 119 Stück Räder, eine Anzahl Hadcken, Schippcn, Beile, blechene Kartätsch- büchsen, kieferne Bohlen, Langhölzer und Brennholz,

tush-Tornister, Schlagrohrtaschen 2c., eine Partie Handwerkszeuge für Schmiede, Sattler, Klempner, Tischler, Stellmacher 2c., öffeutlih meistbietend gegen gleih baare Bezahlung in preußischem Gelde ver- kauft werden. Cosel, den 9. November 1874. Artillerie-Depot.

jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 55 Thlr. 95 |

che

39 S

fers)

Die Anfuhr vou 3029 Kubikmeter gesiebten Kieses aus den Kiesgruben bei Kraupischkehmen an die Ostbahn bei Bude 194 foll im Wege der öffent- lichen Submission in 3 Loosen getrennt und zwar: Loos A. 1030 Kubikmeter,

B 1120 :

Q 879 è : vergeben werden. : Offerten sind auf jedes einzelne Loës versiegelt und portofrei mit der Aufschrift „Submission auf Fiesanfuhr für die Königliche / : Ostbahn“ bis zum Termin f Freitag, den 20, November cr.,

__Bormittags 11 Uhr,

dem Unterzeichneten einzureichen, in dessen Bureau die Eröffnung der Offerten in Gegenwart ctwa er- schienener Submittenten erfolgen wird.

der Königlich VI, Betriebs - Inspektion zur Ein- sicht aus.

Insterburg, den 3. November 1874. Königliche Mena M NIens AMpertton VI,

Tilsit- Die Ausführung sämmilicher zum Neubau cines Beamten-Wohugebäudes für drei F1milien, nebst Stallgebäude auf der Feldmark Baubeln, erforder- lichen Arbeiten, mit Auës{hluß der Erd- und Dach- deckerarbeiten, soll im Wege der öffentlihen Sub- mission vergeben werden. Portofreie Offerten werden bis zum Termin, Montag, den a C Bormittags Tr, i im Bureau des Unterzeichneten entgegengenommen, woselb auch die Submissions-Bedingungen, Kosteu- anschlag und Zeichnungen während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen. Tilsit, den 10, November 1874. Der Köuiglihe Baurath. Suche.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s w. von öffentlichen Papieren.

[9408] Bekanntmachung. Die zweite Serie Dividendenscheitee, flir die Jahre 1874—1878, zu den Aktien unserer Gesellschaft kann

spätestens _den 28 November 1874

Olligationen, autgestellte und mit der Nx. 2902

bei ihr zu melden, zugleich aher über- die aus

FI. (+- 22v6 FL); im Ganzen 2,804,893 FI. (4+ 396,959 F1),

sowie Geshüßzzubehörstüce, als: Taue, lederne Kar- {

Die Submisfionsbedingungen liegen im Bureau |

derselben, vom 20. November ab bei den Herren

Mendelssohn «& Co. hierselbst, Jägerstraße

Nr. 51, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang genommcn werden. Berlin, den 12, November 1874.

Aktien-Gesellschaft Norddeutsche Fabrik für Eiscubahn- Betriebs - Material.

\ Die Direktiou. (act. 434/11)

Kündigung.

Bei der am 9. Oktober d. J. in Gegenwart eines Notars stattgefundenen Verloosung unserer 5prozenti-

gen Hypothekenbriefe IT. Serie find folgende Num- mern: Litt, A. à Mark 3000 Nr. 133. B 00040, 219220 340: 734. 1090. 1236 und 1486. O O 0E 526 809 : 824 und 1361. D 200 S uAD O5 gezogen worden. Die Einlösung der gezogenen Hy- pothekenbriefe erfolgt vom 1. April 1875 ab gegen Rückgabe der Stücke mit Talons und der noh nicht fälligen Coupons pari an unserer Gesellschaftskasse Unter den Linden Nr. 33. Mit dem 1. April 1875 hört die Verzinsung auf. Berlin, den 22. Oktober 1874.

Deutsche Hypothekenbank

(Aktien-Gesellschaft), (act. 887/10)

[5017]

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

7 von 4 bis 200 Stücke spielend, mit Expression, | S Mandoline, Trommel, Glockenspiel, Castog- A netten, Himmelsstimmen 2c. e

Spieldosen

# von 2 bis 16 Stücke \pielend, Necessaires,

f Cigarrenständer, Schweizerhäushen. Photo- | # graphiealbums, Schreibzeuge, Handschuhkasten, K 4 Briefbeschwerer, Cigarren-Etuis, Tabaks- und ß És Zündholzdosen, Arbeitstische, Flaschen, Bier- | S gläser, Portemonnaies, Stühle 2c.,, Alles mit | S Musik. Stets das Neueste empfiehlt

Je: H. Heller, Bern. S Preiscourante versende franko. f É Nur wer direkt bezieht, erhält Peller'she Werke. 2 Größtes Laaer von Holzschnißzereien. E

0412]

Verschiedene Bekanntmachungen.

[5409] Bekanntmachuug.

“Die mit 600 Thlr. Jahresgehalt verbundene

Stelle eincs wissenschaftli*en Lehrers an der

hiesigen ersten Bürgerschule soll am 1. Januar 1875

durch einen Philologen cder pro rectoratu geprüften

Theologen anderweit beseßt werden.

Meldungen unter Beifügung der Zeugnisse und

eines Lebenslaufs werden baldigst erbeten.

Zeitz, den 5. November 1874.

Der Magistrat. (H. 510524)

Vom 10, November cr. ab tritt für den Transport von Holz in Quantitäten von min- S destens 200 Centner (10,000 E So 0 Kilogramm) zwishen Sta- E A A=tiONeN Dcr Kaiser-Ferdinands- Nordbahn, schen Karl-Ludwig-Bahn und der Lembverg-Czernowitz-Jassy Eisenbahn (österr. Linien) einerseits und Stationen des Mitteldeutschen Cisenbahn-Verbandes andererseits ein Spezial-Tarif in Kraft. Berlin, den 7. November 1574. Königliche Direltion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

[#11] Stettin-Riga.

Naa g ev veferberang,

A. T. Dampfer „Melida“, Kapt. N. Kloæ.

A. I. Dampfer „Nadeshda“, Kapt. C. Günther. Abfahrt jeden Sonnabend Mittags sowohl von

Stettin als von Riga. : IL, Kajüte 8 Thlr. Deck

gegen Rückgabe der Talous der ersten Serie und Beifügung eines geordneten Nummernverzeichnisses

*

I. Kajüte 12 Thlr. 6 Thlr. Rud. Christ, Griebel in Stettin,

Deutscher Reichs-Anzeiger

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UUd

Königlich Nreußischer Staats-Nuzeiger.

/ Das Abonuement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. | für das Bierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Drumzeile 3 fgr

|

N 267.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Wachsmuth zu Naumburg a. S., den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts-Rath Kulemann zu Her- ford, dem Polizeisekretär und Rendanten, Rechnungsrath Sh üh zu Königsberg i. - Pr., und dem pensionirten Küchenmeister Aub urtin zu Potsdam den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem Polizeiwahtmeister Thran zu Münden im Kreise Göttingen, dem Aufseher Friedr ihowiß bei der Stadtvoigtei- Gefangenen-Anstalt zu Berlin und dem Verwalter Wilhelm Schuhmacher zu Kempen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Nei.

Zehnte Plenarsizung des Deutshen Reihstages. Sonnabend, den 14. November 1874, Nahmittags 1 Uhr. . Tagesordnung:

1) Dritte Berathung des Gesehentwurfs über den Marken- hut, auf Grund der Zusammenstellung in Nr. 38 der Druck- sachen. 2) Dritte Berathung der Verordnung, betreffend die Geschäftssprache der Gerichte und gerihtlihen Beamten, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. -3) Erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Steuerfreiheit des Reichseinkommens.

Königreich Preufßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberarzt am Krankenhause zu Altona Dr. Friedri ch Kaestner den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Minifterium der geifsilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheit ei, Der Gymnasial-Oberlehrer Heinrih Anz zu Heidelberg ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Quedlinburg berufen worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Mechaniker G. A. Praeger aus Neurode i/Schl. ift unter dem 11. November d. J. ein Patent | auf eine Vorrichtung zum gleichmäßigen Vorschieben des Ma- terials bei der Fabrikation von Schrauben, Stiften 2c. in der durch Zeihnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen- seßung, ohne Jemanden in der Benußung bekannter Theile zu beschränken, L | auf drei Jahre, von jenem Tage an gerehnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Referendarius Euler aus Cöln is auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlihen Appellationsgerihtshofes zu Cöln ernannt worden.

Der Notariats-Kandidat Haeger in Rüderoth is zum Notax für den Friedensgerihtsbezirk Manderscheid im Land- gerihtsbezirk Trier, mit Anweisung seines Wohnsißes in Man- derscheid, ernannt worden. / E

Zu Kreisrichtern sind ern-mnt: der Gerihts-Assessor Var ge s bei dem Kreisgericht in Johannisburg, und der Gerichts-A}sessor Matthes bei dem Kreisgericht zu Friedeberg in der Neumark.

Der Gerichts-Affsessor Dr. Scheller in Berlin i zum Friedensrichter bei dem Friedensgeriht in Treis ernannt.

Nichtamtliches.

Deutscves Neich.

VBreußen. Berlin, 183. November. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Nachmittag zu Wagen vom Neuen Palais bei Potsdam nah Spandau und seyte von dort auf dem Extrazuge Sr. Majestät des Kaisers und Königs die Reise nah Leglingen fort. Höchst- derselbe ift von dem persönlihen Adjutanten Hauptmann von Liebenau begleitet.

Der Bundesrath hielt am 12. d. Mts. die 42. Plenar- sizung. Den Vorsiz führte der Staats-Minister Dr. Delbrü.

Vorgelegt wurde eine Mittheilung dés Präsidenten des Reichstages, betreffend die vom Reichstage beschlossene unverän- derte Annahme des Gesezentwurfs wegen Einführung der Reichs- münzgeseße in Elsaß-Lothringen. : 2 Den betreffenden Aus\hüs}sen überwiesen wurden Vorlagen, betreffend a. die auf die französishe Kriegskostenentshädigung bis Ende 1874 zu verrechnenden Ausgaben für das Retablisse- ment des Heeres; b. den Abschluß eines Vertrages mit den Niederlanden über den gegenseitigen Schuß des Urheberrechts an Schriftwerken 2c. ; c. den Entwurf eines Geseyes über den außer- ordentlihen Geldbedarf für Zwecke der Marine und der Tele- graphenverwaltung; d. die Bezeihnung von Bankhäusern zur

Berlin, Freitag,

Vermittelung von Geschäften der Verwaltung des Reichs-Inva- lidenfonds. j

Ausschußberichte wurden erstattet über: a. den Entwurf eines Geseyes wegen Errichtung einer deutshen Seewarte; bþÞ. die Tarifirung von Kautshuckplatten mit eingewalzter Leinwand ; c. eine Eingabe wegen zollfreier Einlassung von frischer mit Salz bestreuter Leber; d. die Tarifirung von flüssigem Eisen- zucker; e. eine Eingabe wegen zollfreier Einlassung von Thee zur Theinfabrikation ; f, die Tara von Baumwollengarnen und Baum- wollenwaaren; g. die Steuervergütung für exportirte Tabaks- fabrikate; h. die zollfreie Einfuhr von Leinwand auf der preußisch- öfterreichishen, beziehungsweise “sächsish-österreihishen Grenze ; i, die Denaturirung von Salz mittel Petroleum; k, die Aen- derung verschiedener Postgebührensäße; 1. den Gesezentwurf wegen Einführung der Maß- und Gewichtsordnung in Elsaß- Lothringen.

Nachdem das QuartÆærleistungsgeseß vom 25. Juni 1868 durch Geseß vom 14. Juli 1871 in Elfaß-Lothrin-- gen und dur Gesey vom 22; November 1871 in Baden, i Südhef}}sen aber hon vor Abschluß des Bündnißvertrages vom 15. November 1870 im Wege der Landesgeseßgebung eingeführt worden ift, besteht bezüglih der Quartierleistung im gesammten Bundesgebiete, mit Aus\{chluß Bayerns und Württembergs, volle Rechtseinheit.

Bereits in den Motiven des Gesetzentwurfs über die Na-

turalleistungen für die beróaffnete Macht im Frieden ist erwähnt, daß mit den leßtgenannten beiden Staaten Verhandlungen ein- geleitet worden seien, welhe die Einführung des Quartier-= leistungsgeseßes vom 25. Juni 1868 in ihren Gebieten zum Gegenstande haben. Als Ergebniß dieser handlungen mit dex württembergishen Regierung hat der Reichskanzler dem Bundesrath jeßt . den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, nah wel%cm das Geseß des Norddeutschen

Bundes, betreffend die Qu@e5hexleistung für dil bewassnete Macht

während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868 als Reichs- geseß im Königreih Württemberg vom 1. Januar 1875 an in Krast tritt. C

Die für die Quartierleisiung zu gewährende Entshädigung soll bis auf Weiteres durch eine dem Gesehentwurf beigefügte, auf eingehenden lokalen Ermittelungen beruhende Klasseneinthei- lung der württembergischen Orte bestimmt werden.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages sprachen über den Geseßentwurf, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, noch die Abg. Günther (Sachsen), von Sauen - Tarputschen, Frankenburger, Grumbrecht u Frhr. von Hoverbeck. Dieselben kritisirten die Vorlage im Einzeläen und bezeihneten einzelne Punkte, an welchen bei der Vorberathung in der Kommission die bessernde Hand anzulegen sei. Hiermit wurde die erste Lesung geschlossen und die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen, Auf Autrag des Abg. Bock wurde beschlossen, Einstellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Fran ssen beim Appellationsgeriht zu Hamm für die Dauer der Session zu fordern.

Es folgte die erste und zweite Lesung der Verordnung, be- treffend die Ge\schäfts\prache der Gerichte und gericht- lihen Beamten in Elsaß-Lothringen. Der Abg. Guerber (Elsaß) empfahl die Vorlage, in welher er ein Ein- lenken in bessere Bahnen erblickt; nur hätte er gewünscht, daß der Reichstag den Termin für die Dauer der Verordnung fest- stellen und niht dem Reichskanzler festzustellen überlasse. Nachdem der Bundes-Kommissarius, Direktor im Reichskanzler-Amt Wirkl. Geh. Ober-Regierungs-Rath Herzog, dem Vorredner erwidert hatte (S. unter Reichstagsangelegenheiten), wurde die erste Le- sung geschlossen und die Verordnung in zweiter Lesung geneh- migt. Schluß der Sizung 31/4 Uhr.

Der katholische Geistlihe Wehn übernahm am 20. No- vember 1873 das ihm vom Bischof zu Trier ohne die in dem Gesezge vom 11. Mai 1873 vorgeschriebene Anzeige an die Staatsregierung übertragene Pfarramt zu Niederberg im rhei- nischen Theile des Kreises Coblenz und damit zuglei die beiden Kirchenbücher nebst dem Kirchensiegel. Er wurde von dem Land- rath Freihecrn Raig v. Frenz zu Coblenz in Gemäßheit der An- weisungen der Königlichen Regierung zu Coblenz vom 2. Dezember 1873, 22. Januar, 5. und 19. Februar und 12, März 1874 und mit Bezugnahme. auf dieselben und das Geseh über die Polizei- verwaltung vom 11. März1850 durch Androhung bestimmter Geld- und Gefängnißstrafen zur Herausgabe der genannten Gegenstände wiederholt aufgefordert und, weil er troßdein nur das erst seit 1838 geführte deutsche Kitchenbuh auslieferte, dagegen das lateinische Exemplar desselben nebst dem Kirchensiegel an sih behielt, auch die Geldbuße wegen Unpfändbarkeit nit zahlte, in der Zeit vom 9. bis 23. Februar, 26. Februar bis 12. März und 16. März bis 13. April 1874 zur Haft gebracht. Er beschwerte fih zwar über das Exekutionsverfahren bei dem Ober- Präsidenten der Rheinprovinz und bei dem Ministerium der geistlichen Ange-e legenheiten, wurde aber abschläglih beschieden und auf die Ber- fügung der Regierung zu Coblenz vom 11. April 1874 nah erneuerter, aber vergebliher Androhung in der Haft behalten. Nunmehr beantragte er am 30. April 1874 beim Zuchtpolizei- gerihte in Coblenz in einer Civilklage gegen den Königlichen Landrath v. Freny dessen Bestrafung und Verurtheilung zu einer

E den 13. November, Abends.

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auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32. a

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Geldbuße auf Grund des Strafgeseybuchs §. 341. Die Königliche Regierung zu Coblenz erhob indeß den Kompetenzkonflikt und eventuell nah dem Geseh vom 13. Februar 1854 den Konflikt.

Der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompe- tenzkonflikte hat den Kompetenzkonflikt für begründet erklärt und in der Entscheidung Folgendes ausgeführt:

* Das Vorgehen des verklagten Landraths, Freiherrn v. Frenz, gegen den Kläger, welches dieser jeßt zum Gegenstand einer ge- rihtlichen Untersuhung und Entscheidung machen will, erscheint als ein polizeilihes Exekutionsverfahren. Denn dasselbe wurde ausdrücklich auf Grund des Geseßes vom 11. März 1850 §. 20 von der Königlichen Regierung zu Coblenz veranlaßt und von dem Verklagten ausgeführt, um den Kläger zur Herausgabe des lgteinischen Kirchenbuchs und des Kirchensiegels zu bestimmen, da er nah dem Geseß vom 11. Mai 1873, §. 17, als Pfarrer und demgemäß als berechtigt zur Führung des Kirchenbuchs und Kirchensiegels nicht staatlich anerkannt wurde. Nach dem Geseg vom 11. Mai 1842, §. 1 kann aber insbesondere die Gesezmäßig= ‘eit derartiger’ polizeilicher Verfügungen einer rihterlihen Prüfung nit unterworfen werden, und if darum auch der Rehtsweg rücksicht- lihdervon dem Kläger bestrittenen Zuständigkeit des Landraths Frei- herrn v. Freny und der Königlichen Regierung zu Coblenz zur Ver- fügung und Vollstreckung der administrativen Exekutivhaft, \o- wie rücksichtlich der Dauer derselben ausgeschlossen. Ueberdies fann die Zulässigkeit des gegen den Kläger eingeschlagenen Ver- fahrens feinem Bedenken unterliegen, da die Königliche Regie- rung nah der Regierungs-Instruktion vom 23. Dktober 1817,

S. 11 und 18, der Verordnung vom 26. Dezember 1808,

48 Nr. 2 und dem Ressortreglement vom 20. Juli 1818,

. 18 Nr. 2 die \ämmtlihen äußeren Kirchenangelegenheiten, also auch die Führung der Kirchenbücher und die Ausstellung kirhlicher Zeugnisse, zu beaufsichtigen hat und demgemäß Verfügun- gen erlassen und unter Anwendung von Geld- und Gefängnißstra- fen ausführen darf, an dieser Exekutionsvollstreckdung auch keines- ivegs dur die auf das Strafrecht bezüglichen Bestimmungen der Verfassungsurkunde und des Gesetzes vom 12. Februar 1850 verhin- dert wird, und da der Verklagte lediglich im Auftrage der Königlichen Regierung, wie er selbst dem Kläg-r mittheilte, gehandelt hat. Auch liegt keiner der im Geseß vom 11. Mai 1842, §. 2 ff. vorge- sehenen Fälle vor, in welchen der Rechtsweg gestattet ift, und namentlich handelt es sich keineswegs, wie Kläger meint, um die Verleßung eines kirhlihen Eigenthumsrehts an dem Kirchen-

j buche und dem Kirchensiegel, zumal da die Frage über das Eigen-

thum von dem Cxekutionsverfahren gegen die Person des Klä- gers gar nicht berühri wird.

Mit der Begründung des Kompetenzkonflikts erledigt ih der eventuell auch nah dem Geseze vom 13. Februar 1854 er- hobene Konflikt, welcher überdies gerechtfertigt ist, da der ver- flagte Landrath nur die Anweisungen der Königlichen Regierung zu Coblenz gegen den Kläger befolgt und ausgeführt, also seine Amtsbefugnisse niht überschritten hat.

An die jüngst mitgetheilte Entscheidung des Dber - Tribunals in einer Civil - Prozeß\sache über die rehtlihe Stellung des Altkatholizismus. in Preußen \{ließt sih cine Ent- scheidung des Strafsenats des höchsten Gerichtshofes vom 20. Oktober cr., welche dieselbe Rechtsfrage zum Gegenstande ihrer

Erörterung hat, an. Die staatsrechtliche Auffassung des Altkatholizismus Seitens.des Strafsenats stimmt vollkommen mit der Auffassung des bez. Civilsenats überein, nur treten die prafktishen Konsequenzen dieser Rechtsfrage bei dem vor- liegenden Falle weit \{chärfer hervor. Der Redacteur B. zu B. hatte durch einen in seiner Zeitung veröffent- lihten Leitartikel die altkatholishe Kirche öffentlich beschimpft und wurde deshalb von dem Appellationsgerihie zu H. in Ge- mäßheit des §. 166 des Str. G. B. („Wer öffentlich eine der christlihen Kirhen beschimpft, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft. “) verurtheilt, weil, wie der Appellations- rihter ausführte, von dem ftaatlihen Standpunkte aus, von welchem der Richter diese Frage zu beurtheilen hat, die Altfkatho - lifen noch innerhalb der katholishen oder wie solche der Art. 15 der preußishen Verfassungsurkunde bezeihnet der römish-katholishen Kirche stehen und daher ihre Gemeinschaft unter den Begriff der katholischen Kirhe und mithin einer der hristlihen Kirhen im Sinne des d. 166 fällt. In der gegen dieses Erkenntniß eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde machte Angeklagter unter Anderem den Einwand, daß selbst, wenn die Altkatholiken noch innerhalb der vom Staate anerkann- ten katholishen Kirche sfih befänden, im vorliegenden Falle doh nur“ gesagt werden konnte, dieselben, also eine geivisse Anzahl einzelner Personen innerhalb der katholischen Kirche seien be- leidigt, nicht die Kirche selbst, indem durh §. 166 R. Str. G. B. nur die Korporation als solche geschüßt sei. Die Annahme des Appellationsrichters, daß eine Beschimpfung einer kirhlihen Korporation stattgefunden, sei nah den bestehenden Grunds\ägzen über Gesellschaften, insbesondere über Kirchengesell\ chaf- ten für eine juristishe Unmöglichkeit zu erachten, indem nicht aus einer Gesellschaft, ohne Auflösung der alten und ohne Bil- dung zweier neuer Gesellschaften, blos durch den Dissens ein- zelner Mitglieder zwei entstehen konnten, am wenigsten aber dies bei der römish-katholischen Kirche mögli sei, deren inneres und äußeres Wesen auf der Einheit, innerlih durch das Dogma, äußerlich durch das Primat repräsentirt, beruhe. „Die Frage,“ führt gegen diesen Einwand das Ober-