1874 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Tribunal in seinem die Nichtigkeitsbeshwerde zurückweisen- den Erkenntniß aus, „ob die Gemeinschaft der Altkatholiken die katholische Kirhe im Sinne des H. 166 des Reichs-Straf- gesezbuchs repräsentirt, ist von der Frage unabhängig, ob und wie in rechtsgültiger Weise eine Theilung der römish-katholischen Kirche stattgefunden hat oder stattfinden kann. Denn eine nah kirhenrechtlihen Grundsäßen gültige Trennung in zwei Reli- gionsgesellshaften wird von keiner der beiden Parteien behauptet ; eine jede derselben erhebt vielmehr für fich den Anspruch, die Rechtsnachfolgerin der bis zum 18. Juli 1870 ungetrennt be- standenen rômis-katholishen Kirche zu sein, und macht der an- deren Partei den Vorwurf, von leßterer willkürlih ih ge- trennt zu haben. Der Richter kann mithin entweder nur beiden Parteien diesen Anspruch zuerkennen oder denselben bei- den versagen. Eine Versagung an beide Parteien aus dem Grunde, weil eine jede derselben gegenwärtig niht die Gesammt- heit der katholishen Kirhe umfaßt, würde aber ofenbar da, wo es sich um Anwendung des §. 166 des R. Str. G. B. han- delt, dem Geiste dieses Paragraphen niht entsprechen, weil da- dur der Schugz, welchen der Staat den anerkannten christlichen Kirchen, namentlih au der katholischen, hat gewähren wollen, auf das Wesentlichste beeinträhtigt werden würde. Es bleibt daher nichts übrig, als die Gemeinschaft der Altkatho- liken, obwohl sie die Gesammtheit der Katholiken niht umfaßt, _dennoch bei Anwendung des §. 166 des R. Str. G. B. als Repräsentanten der katholischen Kirche anzusehen.“

Bei den Antragsdelikten is nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 14. Oktober cr. der Antrags- berechtigte, welher den Strafantrag gestellt, ihn jedoch wieder vor dem gerichtlihen Erkenntniß zurückgezogen, nicht mit den dur seinen Antrag veranlaßten gerihtlichen Auslagen zu belasten. Die Frage führt das Ober-Tribunal in seinem Er- renntnisse aus, wem bei Antragsdelikten die dem Staate er- wasenen Kosten eines wegen Zurüknahme des Strafver- fahrens vor Verkündigung eines auf Strafe lautenden Erkennt- nisses eingestellten gerihtlihen Strafverfahrens aufzulegen, und besonders in wie weit der Antragsberechtigte damit zu belasten, hat zur Zeit in der Reihsgeseßgebung ihre Lösung noh nicht gefunden und unterliegt somit der Prozeßgeseßgebung der einzelnen Bundesstaaten zur alleinigen Entscheidung. In Preußen besteht für das hier allein in Betracht kommende Gebiet der Strafprozeß-Ordnung von 1867 eine positive Vor- rift nicht, welhe dem Antragsberehtigten als solchem diese Kosten entweder direkt zuweist oder seine Verurtheilung zur Er- stattung derselben ermöglicht. Von einem auf Strafklage des Staatsanmwalts eröffneten Strafverfahren läßt. fich niemals sagen, daß ein Anderer als der Staatsanwalt, und sei es auh der dur die That Verlegzte, die Thätigkeit des Gerichts in An- \pruch genommen, und noch weniger, daß das Verfahren im Interesse des Verlezten von Amtswegen stattgefunden, da nah SS. 2 3 der Str. Pr. O. die Gerichte weder von Amtswegen Untersuchungen einleiten, noch der Staatsanwalt, wenn er solche veranlaßt, dabei ein anderes, als das ôffentliche Interesse zu vertreten hat.

Der Postverkehr von Berlin belief sich im Jahre 1850 auf 181/, Millionen eingegangener Briefe (etwa ebensoviel abgegangen) und 700,000 eingegangener Pakete; im Iahre 1873 betrugen diese Zahlen resp. 102 Millionen und 31/, Millionen. Es bestanden im Jahre 1850 in Berlin 18 Postanstalten und 127 Briefkasten, 1873 dagegen 58 und 311. Das Poftpersonal der Hauptstadt bestand 1850 aus 844 Köpfen, 1873 aus 3100. Unter je 300 Berlinern isst also ein Angehöriger der Postverwal- tung, und da man Greise, Frauen nnd Kinder abrechnen muß, so dürfte sich ergeben, daß von den Männern Berlins viel- leiht je der hundert und zwanzigste ein Postmann isl; ‘Troy der vielen Eisenbahnen is die Zahl der Berliner Postreisenden in dem gedachten Zeitraum nur von 15,631 auf 14,127 gesunken. Die Einnahmen der Berliner Post sind von 795,000 Thlr. auf 3,463,000 Thlr., die Ausgaben von 753,384 Thlr. auf 3,503,918 Thlr. gestiegen, :

Der General der Infanterie von Stülpnagel von der Armee und mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin, sowie einstweilen auch mit den Geschäften des Chefs der Landgensd'armerie beauftragt, welcher sich zur Inspizirung der Landgensd'armerie in den westlichen Provinzen auf Dienstreisen begeben hatte, ist hierher zurückgekehrt.

S. M. Kanonenbot „Meteor“ hat am 3. November cr. Konstantinopel verlassen, ist am 11, in Smyrna eingetroffen und wird voraussfichtlich am 15. d. Mts. die Rückreise nah Konstantinopel wieder antreten. An Bord Alles wohl.

Ohlau, 12. November. Der hiesige Bürgermeister ver- öffentlicht folgende Bekanntmachung:

„Se. Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag u ertheilen geruht, den Bewohnern der Stadt Seinen Dank auszu- hrechen für den herzlihen Empfang und für die reichhaltige. Aus- s{chmückuug der Stadt. Er erkenne darin und in der patriotischen Haltung der gesammten Einwohnerschaft ein \{chönes Zeichen der An- hänglichkeit an Jhn und Sein Haus. Gleichzeitig bemerkten Se. Majestät, daß ein Wiedersehen im nächsten Jahre in Aussicht ge- nommen fei.“

Münster, 12. November. (W. T. B.) In dem Pro- zesse gegen die Damen des westfälishen Adels wegen Beleidigung des hiesigen Kreisgerichts anläßlih der bekannten Adresse an den Bischof von Münster hat vor dem hiesigen Appellationsgerichte heute die Verhandlung in zweiter Instanz stattgefunden. Die Angeschuldigten waren niht erschienen. Als Zuhörer waren zahlreihe Mitglieder des westfälishen Adels und viele fatholishe Geistlihe anwesend. Die Vertheidiger, Iustiz- Rath Windthorst (Münster) und Iustiz - Rath Plaßmann (Hamm), beantragten die Freisprehung sämmtlicher Angeklagten. Vom Gerichtshofe wurde das erste Erkenntniß, welches die Gräfin Nesselrode- Reichenstein zu einer Geldbuße von 200 Thlrn., event. einer Haft von 6 Wochen, und die übrigen 30 Damen zu je 100 Thlrn. Geldbuße, event. 3 Wochen Haft, ver- urtheilt, ledigli bestätigt.

Bayern. München, 13. November. (W. T. B.) Der König hat den General-Sekretär, Ministerial-Rath von Eisen- hart, zum Staatsrath im außerordentlichen Dienst ernannt.

Wie der „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, find gegenwärtig nachstehende Offiziere auf längere Zeit nah Berlin beordert: Die Majore von Xylander und Helvig, dann Hauptmann v. Asch zum Großen Generalstabe, der Premier-Lieutenant v. Sten- gel in die historishe Abtheilung des Großen Generalstabes zur Hülfeleistung bei Herstellung des Geschihtswerkes über den Krieg von 1870—71, die Hauptleute Vogl und v. Hartlieb, sowie der Premier - Lieutenant v. Lupin bei der Artillerie - Prüfungs- Kommission ; vorübergehend zu feinem Course in der Artillerie-

Schießschule find die Hauptleute O. Heerwagen und B. Seuffert von der Fuß-Artillerie nah B-r!in kommandirt; am 29. Januar beginnt ein Cours für Feld-Artillerie, zu welhem wieder baye- rishe Offiziere kommandirt werden.

Das Gemeindekollegium von Fürth hat bekanntlich bei Beraihung des neuen Schulstatuts die Bestimmung auf- genommen, daß au ein israelitisher Geistliher in der Schul- Kommisfion und Inspektion Siz und Stimme haben solle. Nachdem aber der Magistrat seine Bedenken gegen diese Be- stimmung ausgesprohen hat, da Angesichts der jüngst mitge- theilten Ministerial-Entschließung eine Nichtgenehmi ung des ganzen Schulstatuts von Seiten der Regierung zu befürchten wäre, hat jezt auch das Gemeindekollegium diese Bestimmung fallen lassen.

Württembezg. Stuttgart, 10. November. Ihre Ma- jestät die Königin der Niederlande isst heute von hier wie- der abgereist. 5

Waden. Karlsruhe, 10. November, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin find gestern Vormittag, von Baden kommend, zu dauerndem Aufenthalte in der Residenz eingetroffen.

Als Preisrichter für die Konkurrenzpläne zum Festhalle - bau ‘wurden ernannt die Herren: Ober-Bürgermeister Lauter, Verwaltungsgerichts-Präsident Renck, Ober-Baurath Berckmüller, Ober-Baurath und Professor Sternberg, Baurath und Professor Hochstetter von hier und Architekt Lang von Baden.

Von dem Badener Gemeinderath wurden in der Sizung vom 2. d. M. einige wichtige Beschlüsse gefaßt: bezüg- lih der Einführung der neuen Städteordnung wurde dem Bürgeraus\{chuß zur Zustimmung vorgeschlagen, daß ein Ober- Bürgermeister, ein Bürgermeister, beide besoldet mit einem Ge- halte von 5000 F[. zusammen, und 18 Stadträthe (hierunter einer von dem Nebenorte Badenscheuern gewählt) ernannt wer- den sollen.

Am vergangenen Sonntag wurde in Baden die Wessen- bergfeier in würdigster Weise begangen. Am Vormittag fand die kirhlihe Feier in der den Altkatholiken eingeräumten Spital- kirhe statt. Am Abend hielt Pfarrer Feig einen 11/2 Stunden währenden Vortrag über Wessenberg im großen Saale der Restauration Weber, der von reihlihem Beifall belohnt wurde. Ein Bankett, bei welchem ‘es an kernhaften Trinksprüchen nicht fehlte, \{chloß die Feier. Etwa 200 Personen nahmen an der- selben Theil.

Dessen. Darmstadt, 11. ‘November. Die Erste Kam“ mer der Stände begann in ihrer heutigen (23.) Sigzung die Spezialberathung der Kirchengeseße. Der Gesezes- entwurf, betreffend die rehtlihe Stellung der Kirchen und Reli- gionsgenossenschaften wurde, in Uebereinstimmung mit der Zwei- ten Kammer angenommen, nur die Wirksamkeit dieses Gesetzes von dem Inslebentreten der übrigen Kirchengesegze nit abhängig gemacht. Sodann wurden die ersten 11 Artikel des Gesetzes, betreffend den Amtsmißbrauch der Geistlichen, im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer angenommen, jedo die von leßterer gestrihenen Demeritenanstalten wieder hergestellt.

Mecklenburg. Neustreliz, 9. November. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin-Mutter ist heute Vor- mittag zu einem längeren Aufenthalte nach Schloß Remplin abgereist. Nah hier eingetroffenen Nachrichten hat sih die Herzogin Caroline von Rom nah Neapel begeben. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog hat am 3. in Neu- brandenbuxg an dem Jagbsouper im festlih ges{chmüdckten Saale des Fürstenhofes theilgenommen, mit welhem der Par- forcejagd-Verein die Feier des Hubertustages abschloß. Am 4. gab der Erbgroßherzog den Vereinsmitgliedern ein Diner im Saale der goldenen Kugel, welcher zu diesem Zwee fest- lih dekorirt war,

Braunschweig. Braunschweig, 13. November. Die „Geseh- u. V.-S.“ veröffentlicht die Verordnung, die Publikation der der Halberstadt - Blankenburger Eisenbahn-Gesellschaft ertheilten Konzession zum Baue und Betriebe einer Zweigbahn vom Bahn= hofe zu Blankenburg nach der am Micaelsteiner Kommunikations- wege belegenen Hohofen-Änlage der Harzer Werke zu Rübeland und Zorge betreffend, d. d Braunschweig, den 30. Oktober 1874; ferner Bekanntmachung, die Emission von 300,000 Mark Reichs3- währung Prioritäts-Obligationen - der Halberstadt-Blankenburger A Sea betreffend. d. d. Braunschweig, den 30. Ok- tober 1874. ¡

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 12. November. Die Gesez-Sammlung enthält: Ministerialerklärung, die Auf-

31. Januar i hebung der unter dem - 31. März 1854, nah Seite 133, 134

der Gesez-Sammlung vom Jahre 1854, zwischen der Königlich sächsischen und der Herzoglih \ahsen-altenburgischen Regierung abgeschlossenen Uebereinkunft wegen der in Kriminal- und Polizeiuntersuhungen erwachsenden Kosten betreffend. Vom 15, August 1874. Bekanntmachung des Herzoglichen Ministeriums, Abtheilung für Kultusangelegenheiten, betreffend die Gleih- stellung der Maturitätszeugnisse der übrigen deutshen Gyu - nasien mit denen des hiesigen Landesgymnasiums. Vom 1. September 1874. Verordnung des Herzoglichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, den Zinngehalt der Flüssigkeitsmaße betreffend. Vom 3. September 1874. Gesammt - Ministerial- Bekanntmachung, die Verwaltung des Domänenfideikommisses betreffend. Vom 283. September 1874. Verordnung des Herzoglißen Ministeriums, Abtheilung des Innern, be- tressend die Einschärfung der für das Maß- und Ge- wichtswesen bestehenden Vorschriften und die Bestrafung von Uebertretungen derselben. Vom 30. September 1874, Gesammt- Ministerial-Bekanntmahung, die Aufhebung des Herzoglichen Gerichtsamtes zu Lucka und des Herzoglichen Gerichts zu Meusel- wig betreffend. Vom 15. Oktober 1874. Bekanntmachung des Herzoglihen Ministeriums, Abtheilung des Innern, die Verlei- hung der Rechte einer milden Stiftung an den Verein zur Lei- tung und Erhaltung der sogenannten Agnesschule in Eisenberg betreffend. Vom 27. Oktober 1874.

Anhalt. Dessau, 11. November. (L. 3.) Auf die Einladung Sr. Maj.stät des Kaisers wird au in diesem Jahre Se. Hoheit der Herzog zu der demnächst stattfindenden Hofjagd sih nah Letlingen begeben. Die Uebersiedelung des herzoglihen Hofes aus dem bisher bewohnten erbprinzlihen Palais nah dem seit mehreren Jahren im Umbau befindlihen Residenzschlo}se wird in diesen Tagen erfolgen. Nach der „Cöth. Ztg.“ steht für diesen Winter eine Reihe großer Hoffefte bevor.

Neuf j. L. Gera, 11. November. Die Geseßsamm- lung veröffentliht eine Fürstlihe Verordnung, die Schon- zeit des Wildes betreffend, vom 10. November 1874. Nah

derselben sind mit der Jagd zu verschonen: weibliches Rothwild und Wildkälber in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Oktober; Auer- und Birkhennen das ganze Jahr hindur; Rebhühner in der Zeit vom 1. Dezember bis Ende August.

Bremen , 11. November. In der gestrigen Sizung der Bürgerschaft wurde die Einkommenschoß - Ordnung weiter berathen, jedoch noh nicht vollständig erledigt, da noh die §8. 6—14 ausstehen. Die Anlage 3, welche das \teuerbare Einkommen spezifizirt, wurde bis auf den Schlußsaßz festgestellt. Die Versteuerung des kaufmännischen Einkommens hat nah den gefaßten Beschlüssen wie folgt stattzufinden: „Der Kaufmann hat das zu versteuernde Einkommen auf Grund der von ihm ordnungsmäßig in Gemäßheit der Bestimmungen des Handels- geseßbuches aufzustellenden Bilanz zu ermitteln; dabei muß er die von ihm selbst und seiner Familie verbrauhten Vorräthe, Waaren uns baaren Beträge als Theil des zu versteuernden Einkommens berehnen.“ Ferner wurde folgender Zusaß be- \{lossen: „Wenn ein Gewerbtreibender auf Grund der Vor- schrift des Handelsgesezbuchs kaufmännishe Bücher führt, \o hat er das steuerpflihtige Einkommen nah dem ordnungsmäßig aufgestellten Jahresab\ch[uß zu berehnen.“

Defterreich-Ungarn. Wien, 12. November. In der heutigen Sizung des Abgeordnetenhauses wurde vom Handels-Minister eine Konvention mit Rußland zam Schutz der Handelsmarken vorgelegt. Der Kultus Minister bezntwortete hierauf die Interpellation, betreffend die Ausführung der kon- fessionellen Gesetze, dahin, daß die Erhebungen behufs Fixirung der zum Religionsfonds zu leistenden Beiträge zwar eingeleitet, wegen der Massenhaftigkeit des zu bewältigenden Materials aber noch nit beendet seien. Die zum Religionsfonds zu leistenden Beiträge würden als Nahträge zum Budget aufgeführt werden. Bei der Weiterberathung des Aktiengesezes wurde die Bestim- mung zum Schugze der Minoritäten und wegen Vertretung der Minoritätsmitglieder im Aufsichtsrathe mit 128 gegen 92 Stim- men angenommen. *

Prag, 12. November. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin haben an der für heute angeseßten Jagd keinen Theil genommen, weil die Nachricht eintraf, daß Erzherzog Karl Ferdinand in Selowig mit den Sterbesakramenten ver- schen worden sei.

Schweiz. Bern, 10. November. Der Nationalrath hat troß der vielen Manifestationen in der Presse und aus militärischen Kreisen, welche sih zu Gunsten einer längeren Dauer der Rekruten\chulen ausgesprochen, gegenüber dem Stände- rathsbeschluß, welcher dieselbe auf 50 Tage angeseßt hat, auf den von ihm beschlossenen 45 Tagen beharrt. Der betreffende Beschluß erfolgte nah längerer Debatte mit 55 gegen 40 Stim- men unter Namensaufruf.

Niederlande, Haag, 12. November. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute das Budget für Indien, im Belaufe von 98,780,000 Gulden, mit 64 gegen 2 Stimmen genehmigt.

Großbritannien und Jrland. London, 11. November. Die Herzogin von Edinburgh fuhr gestern zum ersten Male seit ihrer Entbindung in Begleitung ihres Gemahls aus. Am 14. übersiedelt das Herzoglihe Paar in Begleitunz der Kaiserin von Rußland vom Buckingham-alast nah Eastwell-Park, seiner neuen Besizung in Kent.

In Downing-Street fand gestern der erste Mini- sterrath seit dem Schluß der Parlamentssession statt, bei welchem alle 12 Mitglieder des Kabinets zugegen waren.

Der Administrator der Niederlassung von Layos, Char- les Cameron Lees, is zum Vize-Gouverneur der Kolonie der Goldküste ernanut worden.

Die neueste Nummer der „London Gazette“ enthält eine Königlihe Verordnung, welche die Niederseßzung einer aus Lord Penzance, Lord Hampton, Hrn. Bouverie, General- Major Johnson, General-Major Herbert, Hrn. Welby und Ge- neral-Major Foster bestehende Königliche Kommission ver- fügt, die Erhebungen über den Stand des Avancements- verhältniss\es in der Armee unter dem Stellenkaufsystem an- stellen, die besten Mittel zur Herstellung eines \olhen Avance- mentsverhältnisses in der Zukunft vorschlagen, und ferner be- rihten soll, in welcher Weise ein für die Aufrechthaltung der Wirksamkeit der ganzen Armee in allen ihren Zweigen hinläng- lihes Avancement am besten erzielt werden, und auch wie die Beziehungen von Offizieren der britishen Truppen zu Offi- zieren der indishen Stabscorps so geordnet werden können, um beiden Gerechtigkeit zu erweisen.

Frankreich. Paris, 12, November. (W. T. B.) Die Professoren der Ecole de médicine haben in Folge der jüngsten Vorgänge beschlossen, die Schule bis zum 1. k, M. vollständig zu \{chließen.

Versailles, 12. November. (W. T. B.) In der heutigen Sihung der Permanenzkommission rihtete Picard eine Anfrage an die Regierung wegen Eintheilung der Gemeinden in verschiedene Wahlsektionen bei den am 22. d. bevorstehenden Munizipalwahlen, er erklärte, daß er diese Maßregel für illegal halte. Der Minister des Innern erwiderte, die Eintheilung der Gemeinden in Sektionen sei von den Generalräthen in geseßliher Weise angeordnet und müsse deshalb auch ausgeführt werden. Von den Deputirten von der Linken wurden Klagen über die Strenge vorgebracht, mit der man gegen die republikanischen Journale zu Werke gehe, während die Regierung den bonaparti- stischen Blättern gegenüber die größte Toleranz zeige.

Spanien. Nah über Paris, 12. November, eingegangenen, aus offizieller carlistisher Quelle ammenden Berichten von der cata- lonishen Grenze is die Nachriht von einer diplomatishen Mis- sion, mit der Do.n Alfons\o von Don Carlos beauftragt wor- den wäre, ohne allen Grund. In zwei vor seiner Abreise erlas- senen Tagesbefehlen bezeihnet Don Alfonso als alleinige Ursache seines zeitweiligen Rücktritts den Befehl des Don Carlos, dur welchen Catalonien von seinem bisherigen General-Kommandan- ten getrennt wird. Don Alfonso erklärt weiter, er ziehe sich mit Genehmigung des Königs zurück und erwarte den Äugenblick, wo seine Dienste der Sache Gottes, des Vaterlandes und des Königs, die er stets vertheidigen werde, wieder nüglih werden könnten.

Aus Hendaye, 12. November, meldet „W. T. B“: Die Freiwilligen von Irun und eine Anzahl Miquelets haben innerhalb des Weichbildes von Irun mehrere Gebäude in Brand geste. General Laserna hat befohlen, dieselben zu verhaften und vor ein Kriegsgeriht zu stellen. Der Totalverlust der Re- gierungstruppen in dem lehten Gefechte gegen die Carliften be- trägt 300 Mann.

Ueber Bayonne, 12. November, Abends, geht fol- gendes Telegramm ein: Don Alfonso von Bourbon hat vor seiner Abreise aus Catalonién das von ihm formirte Zouaven- Bataillon aufgelöst und die Fahne desselben an sich genommen.

. In einem Tagesbefehl \sprah Don “Alfonso die Hoffnung aus,

daß er das Bataillon unter günstigeren Verhältnissen wieder- sehen werde. 5

Eine zweite Depesche aus Bayonne, 13. November, meldet: Die Regierungstruppen seßen die Verfolgung der Carlisten fort .und haben alle am Wege liegenden Baulichkeiten, deren Zahl auf 300 geshägt wird, niedergebrannt. Die Carlisten scheinen \sich zwisben Vera und Lesaca konzentrirt zu haben. Die Regierungstruppen verfolgen dieselben in dieser Richtung.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 10. November. Der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch d. A. is gestern aus Livadia und der Fürst Ssergei Maximilianowitsch Roma- nowskfi Herzog von Leuchtenberg vorgestern aus dem Aus- lande hier eingetroffen. :

Die „St. Pet. Ztg.“ veröffentliht folgendes Aller- höchste Reskript an den Generalg ouverneur von Turfkestan, General-Adjutanten von Kaufmaun k.:

Konstantin Petrowitsh! In den Mir vorgelegten Adressen der Kreise, Gemeinden und Aulec des Syr-Da:ja-Gebiets in dem Ihrer Verwaltung anvertrauten Generalgouvernement Turkestan findet der Wunsch der einheimischen Bevölkerung Ausdruck, nach Kräften an den Opfern und Lasten des ruhmreihen Feldzuges nah Chiwa theilzu- neh men, dessen Resultate nach der Ueberzeugung der Bewohner auf die Festigung der Ruhe im Lande und die Hebung des Wohlstandes in demselben in der Zukunft unzweifelhaft ihren wohlthätigen Ein- fluß üben werden. Wie cs in den Adressen heißt, verzichtet die ein- heimische Bevölkerung des Syr Darja-Gebiets auf iegliche Entschä- digung für die zum Transport des Gepäcks der Truppen, welche im vergangenen Jahre 1873 gegen Chiwa operirten, gestellten Kamele.

Mit Vergnügen habe Ich in den Adressen den Ausdruck der Ge- fühle, welche die einheimishe Bevölkerung beseeit, und der treuunter- thanigen Ergebenheit für Mich und ihr gemeinsames Vaterland S Rußland gelesen und befehle Ihnen, in Meinem Namen den Ein- wohnern des Generalgouvernements Turkestan zu danken für ihre lobenêwerthe Führung, für die Ergebenheit, die sich in einem so be- deutenden Opfer kennzeihnet, und für ihr Verständniß Meines Sor- gens und Strebens um die Festigung ihrer Ruhe und die möglichste Entwickeluug ihres Wohlstandes.

Ich bleibe Ihnen immerdar wohlgewogen. e E

Das Original ist von Sr. Maj. dem Kaiser Höchfteigenhändig unterzeichnet.

Zarskoje Sselo am 4. Juni 1874. Alexander.

Dänemark. Kopenhagen, 10. November. Das Landsthing hat gestern in erster Berathung wie das Folke- thing einstimmig ohne Diskussion den Pensionsvorshlag von 1000 Thlr. für die Wittwe des Oberst Tscherning angenommen.

Im Folkething wurde gestern eine Anzahl Aus\{hüsse gewählt, welhe bis auf Weiteres die vorliegenden wichtigen Fragen, besonders die Predigergeseße, berathen \ollen.

In der heutigen Sißung des Folkethings entspann sih eine eingehende Diskussion anläßlih einer Interpellation der Linken, betreffend Polizeiverbote in Provinzialstädten gegen Mor - monenversammlungen, worin die Linke eine Kränkung der grundgesezlihen Versammlungsfreiheit sah. - Der Justiz-Mi- nister erklärte, von einer prinzipiellen Kränkung der Versamm- lungsfreiheit sei nicht die Rede. I. A. Hansen brachte eine Tagesordnung ein, welche dem Justiz - Minister die Bewahrung der Versammlungsfreiheit mit Aus\{chluß präventiver Maß- rezeln in Erinnerung bringen sollte, indem die betreffenden Poli- zeiverbote nah Ansicht des Folkethings als grundgeseßwidrig be- zeihnet werden. Der Justiz - Minister \sprah sich wiederholt ge- gen die Sprache und allerlei Insinuationen aus, die jeßt im Thinge gegen Minister und speziell gegen ihn geführt würden. Ueber den einen Fall, in Nakskau, habe er keinerlei Mittheilung erhalten, könne also nicht darüber urtheilen. Der rechte Weg in solhen Dingen \ei, daß die Betreffenden bei den Vorgeseßten des Polizeimeisters, der angeblih seine Befugniß überschritten, Klage führten, niht aber follten solche Dinge im Folkething vorgebraht werden. Gegen di:\e Auffassung 2c. sprachen außer der Linken u. A. auch Octavius Hansen und Schjörring. Der Justiz - Minister hob hervor, daß sehr wohl hinreichende geseßlihe Gründe zur Erlafsung eines Polizeiverbots gegen eine s\olhe Versammlung unter Dach vorhanden sein könnten. Gad und mehrere \{lugen eine Tagesordnung vor, welhe niht, wie die der Linken, ein Mißtrauen und Urtheil enthielt, fsondern nur die Versammlungs- freiheit wahren sollte. Dinefen theilte mit, daß die verbotene Morinonenversammlung am Sonntage während des Gottes- dienstes hätte stat:finden sollen. Oct. Hanscn modifizirte seine Auslassungen, nahdem er erfahren, daß das Verbot wesentlich einem Mormonenvortrag gegolten. Gads Tagesordnung wurde mittelst namentliher Abstimmung mit 54 gegen 33 Stimmen abgelehnt, I. A. Hansens 2c. dagegen mit 54 gegen 28 Stim- wen angenommen.

12. November. (W. T. B.) In der heutigen Sizung des Folkething wurde über eine Interpellation verhandelt, welche die vom Kultus-Minister verfügte Zurechtweisung eines Scullehrers betraf, der ih ungeziemende Aeußerungen über den König hatte zu Schulden kommen lassen. Die Linke {lug eine Tagesordnung vor, in welcher die ernstlihe Mißbilligung des Verfahrens des Kultus- Ministers ausgesprohen wird. Der Präsident des Ministerkonseils erklärte, daß die Annahme dieser Tagesordnung die Auflösung des Folkething zur Folge haben werde. Die Berathung wurde heute nicht beendet, sondern soll morgen fortgeseßt werden.

Amerika. Washington, 12. November. (W. T. B) Nach dem von dem Schaßdepartement erstatteten Iahr es- berichte betrugen im leßten Jahre die Staatseinnahmen aus Zöllen 25 Millionen weniger als im Vorjahre; \ das Schatz-

depártement s\chreibt diesen Ausfall den ungünstigen Börsenver-

hältnissen und deren Einwirkung auf den Handelsverkehr zu. Die inneren Einnahmen hatten fich ebenfalls um 11 Millionen verringert, was aus der veränderten Geseßgebung bezüglich der inneren Abgaben erklärt wird. In den Ausgaben war nur eine Herabminderung von 2 Millionen éingetreten.

Asien. Aus dem in Peking im Oktober unterzeichneten Dokument bezüglih der Regelung der Differenz zwischen China und Japan veröffentlicht die „Times“ den folgenden Auszug: Die chinesische Regierung zahlt an Iapan 500,000 Taels, von denen 100,000 Taels eine Entschädigung für die beschädigten japanishen Familien bilden und 80,000 Taels für die Kosten der Anlegung von Straßen und des Baumate- rials, das die japanishe Armee in Formosa zurücklassen wird. Die Zahlungen sollen wie folgt entrichtet werden - 100,000 Taels sofort und 400,000 Taels am 20. Dezember a. c. Die japa- nishe Armee wird Formosa am lezterwähnten Datum verlassen. China räumt ein, daß die japanische Regierung unter den

Umständen berechtigt war, eine bewaffnete Maht nah Formosa zu senden.

Aus Cawnpore wird der „Times“ unterm 10. ds. telegraphirt, daß der Vizekönig die förmliche Prozedur gegen den Gefangenen von Gwalier suspendirt hat, um den Fall in reiflih¿re Erwägung zu ziehen. Dies gewährt Grund zu der Hoffnung, daß der Prozeß, sei er lang oder kurz, \chließlich in die Oeffentlichkeit und in legaler Form geführt werden wird. Die Schwierigkeiten der Identifizirung vergrößern sih und die Meinungen über den Gegenstand in Cawnpore sind sehr verschiedenartiger Natur.

Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 13. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags beantwortete der Bundesbevollmäch- tigte Staats - Minifter Präsident Dr. Delbrück die Interpel- lation des Abg. Herz „Wird dem Reichstage noch in dieser Session ein Gesezentwurf über die Beurkundung des Personen- standes und die Einführung der obligatorischen Civilehe vor- gelegt werden?“ wie folgt:

Meine Herren! Jch bedaure, daß ich nicht in der Lage bin, die gestellte Frage präcis beantworten zu können. Die Sachlage, wie sie vor anderthalb Wochen vorhanden war, ist in der Uebersicht, welche der Herr Interpellant selbs in Bezug genommen und deren bezüglichen Theil er vorgelesen hat, enthüllt. Seitdem hat sih die Sachlage nicht in einer Weise geändert, die es mir heute mehr möglich machte, als es vor 13 Wochen der Fall war, zu sagen, ob die Vorarbeiten so ras werden gefördert werden können, um dem gegenwärtig ver- jammelten Reichstage den Geseßentwurf- vorzulegen.

Die erste Berathung des Gesezentwurfs, betref fend die Naturalleistungen für die bewaffnete M a ch im Frieden, leitete der Bundeskommissar Geh. Regierungs- Rath Starke, wie folgt, ein: E

Meine Herren! Der Geseßentwurf, in dessen erste Berathung Sie eintreten, soll die Geseßgebung des Reiches über die Natural - [leistungen für die bewaffnete Macht in der Hauptsache zum Abschluß bringen. Er schließt sich dem Geseße über die Quartierleistungen im Vrieden vom 25. Juni 1868 und dem Gesetze über die Kriegsleistun- gen vom 13 Juni vorigen Jahres eng an und bildet mit diesen bei-- den Geseßen zusammen gewissermaßen ein Ganzes. Seine Vorle-t gung entspriht einem Verlangen, welches von vielen Seiten hervor- getreten ist, und welches au in den Verhandlungen dieses Hohen Hauses wiederholt Ausdruck gefunden hat.

Für die Beurtheilung der Frage, ob in Wirklichkeit ein Bedürf- niß zum Erlaß eines Geseßes der vorliegenden Art vorhanden sei, fallen hauptsählich zwei Momente ins Gewicht. Es iït zunächst das Interesse ein-x gleichmäßigen, möglihst gerechten Vertheilung der öffentlichen Lasten, welches erheisht, daß die Befugniß zur Jnan- \pruchnahme von Naturalleistungen für die bewaffnete Macht, die Verpflichtung zu solchen Leistungen und die Vergütung derselben für das ganze Reich einheitlich geregelt werde. Wenn der Zustand, den das Geseß in diescr Beziehung in Ausficht nimmt, insofern noch ein unvollkommener ist, als nach §. 1 mit Bezug auf die Ouartierleistung im Frieden für Bayern und Württem- berg die landesgeseßlichen Bestimmungen einstweilen in Kraft bleiben sollen, so erlaube ich mir ausdrücklich hervorzuheben, daß dieser unvollklommene Zustand nur ein provisorischer sein wird. Es sind Verhandlungen über die Einführung des Quartierleistungs- gescßes von 1868 in Bayern und Württemberg im Gange. Diesel- ben haben bezüglich Württembergs bereits zu dem Ergebniß geführk, daß dem Bundesrath eine Vorlage ‘unterbreitet worden ist, welche die unverändert- Einführung des Quartierleistnngsgeseßes in Würt- temberg zum ‘Gegenstande hat, Die Verhandlungen wegen der Ein- führung dieses Geseßes in Bayern sind noch nicht so weit gedieven, werden aber voraussichtlich auch in Kurzem ihren Abschluß finden.

Das zweite Moment, welhes für die Beurtheilung der Bedürf- nißfrage ins Gewicht fällt, und welches bei der bisherigen öffentlichen Besprechung der Angelegenheit entschieden in den Vordergrund getreten ist, beruht in der Nothwendigkeit, an Stelle der vielfach unzureichenden Vergütungen, welche die gegenwärtige Gesetzgebung denLeistungspflichti- gen gewährt, ein ausreichendes Maß der Vergütung treten zu lassen. Indem der Entwurf dieses Ziel erstrebt, läßt er auch hier die Quartier- leistung unberührt.

Die Revision der Grundlagen für die Quartiecvergücung, welche im §. 3 des Quartierleistungsgeseßes vorgesehen ist, ist für sih im Gange. Es haben iedoch die Verhandlungen, die sehr umfangreich und schwierig sind, noch nicht bis zur Aufstelluag eines Gesetzentwurfs gefördert werden können. :

Meine Herren! Jch glaube, ich kann im Allgemeinen sowohl hinsichtlih der Prinzipien, auf welchen der Gesetzentwurf beruht, als in Ansehung der einzelnen Bestimmungen mich auf die näheren Dar- legungen beziehen, welche in den Motiven gegeben sind. Der Entwurf beschränkt das Maß der Leistungen auf dasjenige, was im Interesse der kriegerischen Ausbildung und der Erhaltung der Armee als das Unerläßliche angesehen wird; er will dasjenige, was sich aus dem Bedürfniß im Laufe der Zeit entwickelt und in den verschiedenen ge- seßlichen und reglementarischen Beftimmungen Ausdruck gefunden hat, einheitlich und geseßlich fixiren. Ausdehnungen der bestehenden Ver- pflichtungen find nur mit Bezug auf die Zwecke der Marine in Aus- fiht genommen; die bisherige Gesetzgebung hat der Natur der Dinge nach die Verhältnisse der Marine nit in Betracht ziehen können. j

Ich glaube, mich mit meinen Bemerkungen zur Zeit auf diese Punkte beschränken zu können.

Auf eine Anfrage des Abg. v. Sauen - Tarputschen ant- wortete der Bundesbevollmähtigte General-Major v. Voigts- Rhet:

Pins Herren! Jch kann mich auf wenige Worte beschränken. Einer der Herren Abgeordneten. hat gefragt, weshalb wir die Re- monten nicht per Eisenbahn transportiren, und hat als Gründe dafür nicht blos die finanzielle Seite angeführt, sondern au, daß wic die jungen Pferde gewissermaßen einmarschiren wollen. Diesen zweiten Grund kann ih als niht maßgebend bezeichnen; es handelt si ledig- lich um die finanzielle Frage. Wenn Reserve - Transporte per Eisenbahn geshickt werden, so werden die Leute früher entlassen ; fie treten also aus der Verpflegung; darin liegt eine Ersparung als Aequivalent für die Transportkosten. Werden dagegen die Remonte- pferde per Eisenbahn transportirt, so bleiben fie in der Verpflegung, und dies ergiebt einen großen finanziellen Effekt. Würde man fich darüber wegseßen, so wäre der Militärverwaltung damit ganz außer- ordentlih gedient, daß die Remonten per Eisenbahn transportirt wür- den. Auch würde man, wie treffend vom Herrn Vorredner hervor- gehoben worden, einer großen Gefahr aus dem Wege gehen, die uns {on öfter in große Unannehmlichkeiten verwickeit hat, der Möglichkeit der Infizirung in infizirten Gegenden. Lediglich aus finanziellen Rüksihten ich wiederhole es ist die „Maßregel noch nicht durhgeführt; Sie finden aber in dem Etat für 1875 bereits einen Posten, der als ein erster Schritt die Regelung der Sache an- bahnt. Was nun die Beurtheilung des Geseßes im Allgemeinen anbetrifft, fo is von den Herren Rednern nicht darauf Rüsicht ge- nommen, daß dasselbe zwei Zweckten dient: Es “ist einmal für die Uebungen und Märsche in Friedenszeiten bestimmt, sodann regelt es auch die Verhältnisse in solchen Zeiten, wo das Kriegsleistungsgeseßz nicht in Kraft tritt, z. B. bei Grenzpostirungen, Unruhen und der- gleichen, die ganz plößlich eintreten können, wo all die Truppen in eine Lage kommen, andere Anforderungen stellen zu müssen, als dies bei gewöhnlichen Friedeneübungen geschieht. j :

Auf eine Widerlegung der Einwürfe im Detail glaube ic, nit eingehen zu follen, weil, wie es scheint, die Herren geneigt sind, das Gesetz in eine Kommission zu verweisen, wo dies gründlicher geschehen kann,

und wo jedwede geforderte Auskunft ertheilt werden wird. Hierbei wird es sich denke ih -— sehr bald herausstellen, daß diejenigen Einwendungen, die gegen das Geseß gemacht worden, sich zum Theil weseuntlih ab \{chwächen werden. Nur darauf möchte ih schon jeßt aufmerksam machen, daß der zeitige Zustand unserer Naturalforderungen nicht, wie es angedeutet wurde, ein willfürliher ist, sondern daß die Regu- lative, die zur Zeit über diese Materie bestehen, durch §. 61 der Berfafsung mit Gesehzeékraft versehen sind. Die Militärverwaltung würde nicht in Verlegenheit gerathen, wenn fie mit diesen Regula- tiven weiter fortwirthshaften müßte. Es liegt vielmehr im eigensten wohlverstandenen Interesse der Leistungspflich‘igen des ganzen Rei- hes, daß die Sache geseßlich und anders geregelt werde. Der Vor- spann hat wesentlihe Erleichterungen gefunden; das Betreten der Uebungsfelder, das jeßt ohne eine Einschränkung eintreten konnte, ift beschränkt; die Foura„elieferung ganz wesentlich erleichtert worden. Es wird fich mit Rücksicht auf diese Erleichterungen doch sehr empfeh- len, das Gefeg mit günstigen Augen anzusehen, und ih zweifle nicht, daß die Komniifsionsberathuugen darüber volle Klarheit verbrei- ten werden.

In der Diskussion über die Verordnung, betreffend die Geschäfts\prache der Gerihte und gerihtlichcn Be- amten in Elsaß-Lothringen entgegnete der Bundeskom- missar, Direktor im Reichskanzler - Amt, Wirkl. Geh. Ober- Regierungs Rath Herzog:

_ Meine Herren! Jch kann dem Herrn Redner nur dankbar sein

für die Auffassung der Geseßesvorlage, der er Ausdrutck gegeben hat;

er darf fi versichert halter, daß, wenn auch der Schritt, den er als

einen ersten bezeichnet hat, in der That nicht der erste is, diz Reichs-

regierung andere gern folgen lassen wird, soweit sie darauf ry darf, bereites Entgegenkommen bei den Elsaß-Lothringern zu nden.

Die Sorge, die er au?gesprochen hat, als sei die Handhabung des Ge- seßes in die Willkür des Reichskanzlers gelegt und damit nicht die Sicherheit gegeben, die er beanspruchen zu müssen glaubt, ift, glaube ih, unbegründet. Ich verstehe seinen Wunsch, dem Gesetze statt der fakultativen Fafsung eine imperative zu geben und die Entscheidung, wie lange der Ge- brauch der französischen Sprache in dén hier angegebenen Beziehungen noch beibehalten werden dürfe, dem Reichstage vorzubehalten, nicht von der Bestimmung des ersten Paragraphen, der ja nur für einzelne Personen die Fakultät, der französishen Sprache sich weiter zu bedienen, ge- währt, sondern ich verstehe ihn von dem §8. 2 in Bezug auf §8. 15 des zu Grunde liegenden Geseßes über die Gerichtsfprache, der eine Ergänzung dieses Gesetzes dahin versieht, daß der Reichskanzler be- stimmen joll, wann der Gebrauch der franzöfischen Sprache aufhöre.

Es ist bei Ausführung des Geseßes über den Gebrauch der Ge- \häftssprahe mit der äußersten Rücksicht bisher vorgegangen, und es wird dies auch ferner der Fall sein, Die Deutschen find k-ine Nation, die die Vielsprachigkeit grund{äßlih haßt. Wir haben in Elsaß- Lothringen, soweit es irgend möglich war, für die Zulassung des BSranzösischen in der Geschäftssprache sowohl der Verwaltungsbehörden als der Gerichte die äußerste Grenze gezogen; es wird aber kaum durchführbar sein, und diese Schwierigkeit ist der Grund der hier vorgeshlagenen Bestimmung, in jedem einzelnen Falle und für jede einzelne Gemeinde, wo eine Aenderung nunmehr eintreten soll, den Apparat der Geseßgebung in Bewegung zu seßen. Es wird auch der Reichstag \{chwerlich in der Lage sein, ein Urtheil zu fällen, ob in dem einzelnen Falle die Verhältnisse soweit reif ge- worden seien, um bei den gerichtlichen Verhandlungen und für die in Rede stehenden Beurkundungen der Notare und Gerichtsvollzieher an Stelle der französischen die deutshe Sprache zu seßen. Ich glaube, daß der Herr Reichskanzler wohl das Vertrauen in Anspruch nehmen darf, daß er, wenn ihm die Entscheidung übertragen wird, dieselbe mit Schonung und unter völliger Berücksichtigung der obwaltenden Ver- hältnisse treffen werde, und ih bitte Sie, ihm dies Vertrauen durch die Genehmigung des §. 2, wie er vorliegt, zu beweisen.

Statistische Nachrichten.

Während des vergangenen Jahres wurden in der Central- halle zu Paris folgende Viktualien verkauft: 5,435,782 Hühner 904,428 (Enten, 2,365,241 Kaninchen, 663,597 Gänse, 426,847 Trut- hähne, 1,647,468 Tauben, 10,416 Ziegenböcklein, 282,953 wilde Ka- ninchen, 193,930 Feldhasen, 523,127 Rebhühner, 31,049 Fasanen, 8191 Rehböte, 1,498,049 Lerchen, 109,223 Lämmlein, 13,059 Perl=« hühner, 33,124 Schnepfen, 15,517 Doppelschnepfen, 24,446 Wachteln, 33,087 Wildenten, 9861 Ferkeln, 10,920 Pakete von Hahnenkämmen, 99,070 Drosseln, 2708 Krammetsvögel, 1691 Bachstelzen, 10,995 Kies biße, 25,817 Wasserenten. Ebenso wurden daselbst 114 Millionen Kilos Ochsenfleisch, 23 Millionen Kilos Schweinefleisch, 25 Millio- nen Kilos Fische, 14 Millionen Kilos Butter 440 Millionen Eier und 17 Villionen Austern verkauft.

Der Bericht der Lütticher Handelskammer von 1873 erithält eine Zusammenstellung der Produktionsquanten von Kohlen und Anthracit in den Hauptstaaten Europas und in Nordamerika von 1845 1872. Demnach betrug die Produktion in Tonnen von 20 Centner:

In England 1845 838,082,615 1854 68,965,983 1865 104,707,043 1869 114,614,220 1870 117,807,995

Frankreich 4,402,091

Nordamerika Belgien

Zollverein 4,100,000 8,911,254 21,794,705 26,774,368 26,397,667

4,919,156 7,947,742 6,827,007 11,840,703 11,840,000 12,943,994 12,570,820 13,697,110: 12/512,550 1871 125,191,132 29,373,278 34,061,405 13,773,176 12,759,400 1872 131,639,993 33,306,418 42,794,000 15,058,948 15,204,170

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Königliche Theater in Wiesbaden feierte am 6. November das 40 jährige Künstlerjubiläum der Königlichen Schauspielerin Fr. Flindt, welche als Generalin von Mans- feld in dem Birch-Pfeiffershen Schauspiel „Mutter und Sohn“ von der Bühne und dem Publikum Abschied "ahm. Die Gefeierte wurde mit Lorbeerkränzen und Bouguets beim Auftreten ausgezeichnet und am Schlusse des Schauspiels un'er lautem Beifall dreimal gerufen; der Hervorruf wiederholte sich nach dem den Abend beshließenden Festspiele. Durch ein Schreiben des General-Jntendanten von Hülsen ward der Jubilarin ihre Ernennung zum „Ehrenmitglied“ der Königs- lihen Schauspiele angezeigt. Die Wiesbadener Bürgerschaft widmete der Künstlerin als Ehrengeschenk cinen kostbaren Brillantschmuck mit goldener Kette, das Bühnenpersonal einen in Silber und Gcld gear- beiteten Lorbeerkranz mit einer goldenen Inschrift auf einem Gedenk- blatt und mit goldenen Schleifen, worauf die Hauptrollen der Gefeierten cingravirt find,

Die Nrn. 86—91 der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung enthalten folgende größere Aufsäße: Die Erd- rundfahrt des Freiherrn v. Hübner (Fortseßung). Musikalische Zustände in Leipzig. Gottfried Hermann, eine Gedächtnißrede zu dessen hundertjährigem Geburtstage. Unter Dolomiten, von d Mara. Von der Arcona: Fidschi- und Samoa-JInseln.

Im Theater der Londoner Universität fand am 10. Abends die Eröffnungsfißung der Session der königlich britischen geographischen Gefellschaft von 1874/75 statt. Eine mehr als üblich zahlreihe und glänzende Versammlung hatte sich ein- gefunden, um eine von Lieutenant Payer über die österreihisch- ungarische Nordpol-Expedition verfaßte Abhandlung anzuhören. Unter den Anwesenden befanden sih der Herzog von Edinburgh, der Großfürst-Thronfolger von Rußland, Graf Beust, Baron Hochschild, der shwedische Gesandte, der Marineminister Herr Ward Hunt, Lord Haughten, Admiral Sir Alexander Milm, Sir Bartle Frere, Sir F. Goldsmid und andere ersonen von Distinktion. Six Henry Rawlinson, der Präsident der Gesellschaft, führte den Vorsitz

4,400,000 6,000,000 20,646,676 30,600,000 33,834,301