1874 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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55 Pf, à 9 Mk. 60 Pf. P die- der sofortigen Einrihtung einer

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MPERS Novars [ei2 ew. yY doh Seitens v... zung De: 18, ai bank nicht widersprochen, YI ol- ‘nicht angeführt seien. Die jeßige Vorlage habe“ vor dem ursprünglihen Entwurf aller- dings den Vorzug, daß fie, während im letteren die Errichtung einer Reichsbank erst nach Ablauf von zehn Jahren in Ausficht genommen war, die Möglichkeit zugiebt, daß dieses Institut auch noch früher geschaffen werde. Das Institut einer . Reichsbank sei zur Durchführung der Münzreform unumgäng- lih nothwendig. Frankreich verdanke es den geschickten Opera- tionen der französishen Bank, daß es auch in schwieriger Lage vor einem Goldmangel bewahrt blieb. In der V@lage habe fh die Regierung mit den Anschauungen des gesammten Handelsstandes in Widerspruh geseht. - Der Einwand, man wisse nicht, wie man die Reichsba1? ein- rihten solle, \ei niht durchs{chlagend gegenüber der Frez%, ob Reichsbank, ob nicht. Wenn man ein Haus bauen wolle, müsse man sich erst darüber entsheiden, daß man baue, ehe man an die Frage herangehe, wie man baue. Die bayerishe Regierung sei nah den Informationen des Redners der Errichtung einer Reichsbank nicht abgeneigt, und die französische, englishe und belgishe Bank sprächen für die überaus große Nüßlichkeit einer Centralbank, welche namentlih für eine Beschränkung des ungebührlihen Verkehrs von Bank- noten das wirksamste Mittel sei. (Schluß des Blaites.)

In der Woche vom 25. Oktober bis 31. Oktober 1874 find geprägt worden an Goldmünzen: Mark 20-Mark ftücke, 1,280,510 Mark 10 - Markstücke; an Silbermünzen: 543,696 Mark 1-Markstücke, 97,222 Mark 40 Pf. 20-Pfennig- ftüde; anNickelmünz en 2#4,059 Mart 20 Pf. 10-Pfennigstüe, 92,601 Mark 80 Pf. 5-5 enligstückle; an Kupfermünzen: 65,282 Mark 82 Pf. 2-Pfénnigftücke, 18,868 Mark 49 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen : 872,349,440 Mark 20- Markfstücke, 211,465,530 Mark 10-Mark- ftüde; an Silbermünzen: 28,080,113 Mark 1-Markftüe, 8,026,927 Mark Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,282,528 Mark 30 Pf. 10 - Pfennigstücke, 848,496 Mark 70 Pf. 5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,334,896 Mark 85 Pf. 2-Pfennigstücke, 546,258 Mark 71 Pf. 1-Pfennigstücke. Mit- hin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 872,349,440 Mark 20-Markfstücke, 212,746,040 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen : 28,623,809 Mark 1-Markfstücke, 8,124,149 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,346,587 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 941,098 Mark 50 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,400 179 Mark 67 Pf. 2-Pfennigstücke, 565,127 Mark 20 Vf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: un Bold- münz684#1,085,095,480 Mark; an Silbermünzen: 26,747,958 Mg 7# d Bf: 3 an Nickelmünzen: 5,287,686 Mark Pf. ; an Kupfetl 5 1,965,306 Mark 87 Pf.

DiE dLutschen Expeditionen zur Beobachtung des Venusdurhganges haben bis jezt nah den darüber eingegangenen Nachrichten günstige Reiseschiksale gehabt und werden nunmehr sämmtlich an ihre Bestimmungsorte ge- langt sein.

1) Die nah Kerguelenland bestimmte Expedition, welche ih bekanntlih an Bord S. M. S. „Gazelle“' befindet, hat nah einer glu, Reise, über deren Einzelnheiten bereits mannig- fahe BerisZe veröffentliht worden sind und auf welcher viele wihtige. Wisenschaftliße Beobachtungen gemacht werden find, am 26. eptenber die Kapstadt erreicht, von wo am 8. Oktober der K pz, auf Kerguelenland genommen werden sollte.

2) Die nach der Auckland-Insel bestimmte Expedition is am 17. September vollzählig in Melbourne versammelt gewesen, um von dort aus mit einem an Ort und Stelle geharterien Schiffe, welches von zwei Offizieren der Kaiserlihen Marine geführt sein wird, sich nah ihrem Ziele zu begeben. Bekanntlih war ein Theil der Mitglieder dieser Expedition, darunter die beiden er- wähnten Herren Offiziere, über Suez per Dampfer nach Mel- bourne vorausgegangen, während die übrigen Mitglieder mit dem Klipperscziff „Durham“ den Weg um die Südspize von Afrika gemacht haben.

3) Die Expedition nah China is am 17. Oftober wohl- behalten in Shanghai angekommen, fo daß mit Sicherheit anzu- nehmen is, daß fie ihren Bestimmungsort Tschifu im nordöst- lihen China frühzeitig erreiht haben wird.

4) Von der Expedition nah der Insel Mauritius wird ge- meldet, daß dieselbe Äden wohlbehalten pasfirt hat.

9) Die Expedition nah Ispahan, über welche zur Zeit die neuesten Detailnachrihten vorliegen, hat ihren Bestimmungsort am 4. November in bester Verfassung erreiht und ihre Instru- mente bereits aufgestellt.

Zur Bestimmung der geographischen Länge der Station Jspahan beginnt in diesen Tagen eine Reihe von direkten elek- trishen Signalgebungen zwischen Berlin und Ispahan auf der bekannten indish - europäischen Telegraphenlinie. Diese Operationen werden Nachts zwishen 1 und 2 Uhr direkt zwischen der Berliner Sternwarte und der astronomischen Station in Ispahan stattfinden, wozu die betreffenden Telegraphen- verwaltungen in liberalster Weise ihre Leitungen zur Verfügung gestelt haben, während für die Herstellung der für diese große Landstrecke erforderlichen fkomplizirteren Einrihtungen auf der g Hr. Dr. W. Siemens feine Hülfe aufs Freundlichste gewährt.

Von allen oben genannten Expeditionen find die dankbar- sten Mittheilungen über die aller Drten gewährte Unterstühung von Seiten der deutshen Konsularbeamten, sowie durch Beamte und Privatleute anderer Nationen eingegangen.

Ganz besonders wird von der persischen Expedition die hohe Gastlichkeit der Kaiserlich russischen Regierung undaller ihrerBeamten, die überaus freundlihe Aufnahme von Seiten des russishen Konsuls in Resht am Kaspishen Meere, und die wetteifernde Güte, mit welcher sich der Kaiserlih russishe und der Königlihh großbritannische Gesandte am persishen Hofe zu Teheran der Mitglieder der deutschen Expedition angenommen haben, gerühmt.

Die chilenishe Regierung hat zur lebhafteren Förderung der Betheiligung Deutschlands bei der im Jahre 1875 in San- tiago zu veranstaltenden internationalen Ausstellung eine deutsche Spezialkommission gebildet. Dieselbe be- steht aus den Herren: Friedri Gabler, Partikulier zu Santiago, Vorsizender, Johann Maclean, Kaiserlicher Konsul daselbst, Albert Herrmann, Minen-Ingenieur in Chañaral, Carl Pini, Kaiserlicher General-Konsul zu Valparaiso, Dr. med. Franz Fonck ebenda- selbst, Carl v.n dcr Heyde, Kaufmann ebendaselbst, Friedrich Matthaei, Rentier zu Hamburg (Adresse Heineken und Schröder zu Hamburg), Dr. jur. Julius Menadier, Redacteur der General- Berichte für die internationale Ausstellung, zu Santiago.

“Sen ace. lloen ,

„a gleihem Zw d ferner die Herren: Arnold Droste, Rentier, 36 Holzda:._ b nbutg, E. F. Moller, peruanischer Konsul zu Frankfurt ai «Carl Krauß, cilenischer Konsul in Stuttgart, Eduard P! Lile, Berlin, Halleshes Ufer 8W.,, Joseph Behrend, Kaiserlich brasilianisher General - Konsul in Berlin, Hermann Seckel, , cilenischer Konsul, Frankfurt a. M., Lehrbachstraße Nr. 10, zuaKorrespondenten der Direktivkommission ernannt. Die Stellung tÞes- Kaiserlichen Minister-Residenten in Santiago als Kommissa» des Deutschen Reiches für die Aus- stellung wird durch diese Fâräregeln selbstverständlich niht berührt. Chilenischerfeits wird auf ine zahlreihe Betheiligung Deutsch- lands vorzugsweise für Gizhpe 22 der Abtheilung 1V. des Ge- neral-Programms (Architektur-Modelle, Pläne u. A.), sowie für die Spezial- Abtheilung „Oeffentliher Unterricht“, Gruppe 26, Werth gelegt. Die Ausfstellungs-Direktion würde es dankbar anerkennen. wenn in diese Gruppe gehörige Gegenstände, Pläne, Zeichnungen und Modelle, welhe auf der Wiener Weltaus- stellung figurirt haben, wiederum in Santiago zur Ausstellung gelangten.

Der §. 196 des Reichs-Strafgeseßbuches bestimmt: Wenn die Beleidigung gegen einen Beamten in Be- ziehung auf seinen Beruf begangen is, \o hat außer dem un- mittelbar Betheiligten auch dessen amtliher Vorgeseßter das Recht, den Strafantrag zu stellen. Nach einer Ober- Tribunalsentscheidung nun vom 15. Oktober c. ist im Sinne dieser Bestimmung als Vorgeseßter nux derjenige zu be- trahten, welher ein persönlihes Aufsichtsrecht über den beleidigten Beamten ausübt, Ein Beamter hingegen, welher eine auf bestimmte Dienstleistungen beshränkte geshäftlihe Aufsiht über den Be- leidigten ausübt, ist jedenfalls nur soweit als amtlicher Vorge- sezter im Sinne des §. 196 Str. G. B. zu betrachten, als sein Recht zur geschäftlichen Aufficht reiht. Der frühere Schulze (Gemeindevorsteher) S. zu D. hatte seinen Amtsnach- folger in dessen Berufe beleidigt, und der Amtsvorsteher, des bez. Ortes stellte den Strafantrag gegen S. In zweiter Instanz verurtheilt, legte Angeklagter die Nichtigkeitsbe\hwerde ein, in welher er darauf hinwies, daß der Amtsvorsteher nach der Kreisordnung vom B. da 1872 nicht die geseßliche Befugniß zur Stellung des Strafantrages besessen habe. Dieser Einwand wurde vom Ober-Tribunal für begründet er- achtet und demnächst auf die Vernichtung des Erkenntnisses der zwéiten Instanz erkannt. „Eine Betrachtung der Bestimmungen der Kreisordnung über die Stellung des Amtsvorstehers zu dem Gemeindevorstande (Schulze) in ihrem Zusammen- hange führt zu dem Ergebnisse, daß zwar der Erstere dem Leßteren in befimmten Beziehungen übergeordnet ist und insoweit auch eine geschäftliße Aufsicht über densel- ben zu führen hat, dagegen ein persönliches Auf- sihtsrecht, welhes sich über die gesammte Dienstführung und des Gemeindevorstehers erstreckt und die Befugniß verleiht, in dessen Geschäftskreis durch Kontrole oder in anderer Weise einzugreifen, über denselben nicht besizt. .. Die aus dem persön- lichen Auffichtsrehte fließenden Rehte und Pflichten den Ge- meindevorstehern gegenüber können in Gemäßheit des §. 35 Kr. Ordn. nur von deyttLandrathe und den diesem vorgeseßten Behörden ausgeüb{tLFrterden, dagegen von den Amtsvorstehern ebenso wenig, w/ gen den Gerichten oder anderen Behörden, welche gleihfallên ccrhalb bestimmter Grenzen den Gemeinde- vorständen Auftrège (ertheilen und solhe durch Anwendung von Zwangsmaßregeln durchseßen können. Geht man hiervon aus, #0 ist die Frage, ob im vorkie. enden Falle der Amtsvorsteher ein nah §. 196 Str. G. B. zur Stellung des Strafantrages be- rechtigter amtliher Vorgeseßter des Schulzen sei, unbedingt zu verneinen... Wenn man auch denjenigen, welcher eine auf bestimmte Dienstangelegenheit beschränkte, geschäftlihe Aufsicht über einen Beamten ausübt, gleihfalls als amtlihen Vorge- seßten im Sinne des gedachten Geseßes betraten will, \o wird es doch immerhin nur insoweit geschehen dürfen, als das Recht zur geshäftlihen Aufsicht reiht, da in einem weiteren Umfange ein Ueberordnungsverhältniß überhaupt nicht stattfindet.

Der Bundesraths-Bevollmächtige, Geheime Finanz-Rath Dr. Heerwart, ist von Weimar hier eingetroffen.

Zur Abstattung persönliher Meldungen sind einge- troffen : der General-Major und Commandeur der 32. Infanterie- Brigade von Berger aus Trier, der General-Major und Commandeur der 9. Kavallerie-Brigade von Trotha aus Glogau, der General-Major und Commandeur der 30. Kavallerie- Brigade von Wright aus Meg und der General-Major und Commandeur der 48. (Königlih sähsishen) Infanterie-Brigade von Rudorff aus Leipzig.

S. M. S. „Hertha“ hat am 12. November cr. be- hufs Fortsezung der Reise nah Madeira den Hafen von Plymouth verlassen.

Breslau, 13. November. (Schles. Ztg.) Die bis in die neueste Zeit festgehaltene Ansicht, daß die Ertheilung des Religions- unterrihtes Seitens der katholishenElementarlehrer von der missio canonica und der Ablegung des Tridentinischen Glaubensbekenntnisses abhängig sei, hat die Königliche Regierung zu Oppeln veranlaßt, den Landräthen und Kreis\{hul-Inspektoren mittelst Circularverfügung bemerkflich zu machen, daß die Seel- sorger nicht für berechtigt erahtet werden könnten, dem Lehrer in Bezug auf sein Amt Verpslihtungen aufzuerlegen, ins- besondere an denselben das Verlangen zu stellen, daß er sch der Ertheilung des Religionsunterrihtes erft unterziche, nahdem er zuvor die missïo canonica erhalten und das Tridentinische Glaubensbekenntniß abgelegt habe. (8. 110 des Gesetzes über die fkirchliche Disziplinargewalt vom 12. Mai 1873, Nr. 4.) Der Religionsunterriht in den öffentlihen Ele- mentarshulen gehöre zu den * ein Ganzes bildenden Lehrgegen- ständen der Elementarschule; die katholishen Lehrer würden auf den Seminarien ordnungsmäßig für die Ertheilung des Unter- rihts in einem jeden dieser Lehrgegenstände vorbereitet und nah bestandener Prüfung für qualifizirt zum Amte eines Elementar- lehrers erklärt. Es bedürfe hiernach in keinc-x Weise zur Erthei- lung des Religionsunterrihts in der Schule, welcher selbstver- ständlih als folher nah Art. 24 der Verfassung von der kirch- lichen Behörde geleitet werde, einer besonderen kirchlihen Mission für den vom Staate berufenen Lehrer oder der Erfüllung irgend welcher sonstiger, von der kirhlichen Behörde gestellter Bedin- gungen. i!

Hannover, 12. November. Das „Amtsblatt? enthält die Königlihe Verordnung vom 16. September d. I., welche die gegenwärtig in der Provinz Hannover unter Leitung der Staatsbehörden bestehenden 7 Volks\chullehrer - Wittwen- und

Waisenkassen aufhebt, und ein Statut, durch welches eine Ele -

mentatarlehrer-Wittwen- und rovinz Hannover errichtet wird. P ô Ÿ 0. Spiritus behanptet, e

Bayern. München, 14. Noveu. : stj-a König hat sich gestern Nachmittag mittel Cxtrazuges H Staltach begeben, um noch einige Tage auf dem Linderhofe zuzubringen. Das Königliche Hoflager wird heute nah Hohen- schwangau verlegt.

Die durch Einführung der neuen Reichswäh- rung in Bayern bedingten Abänderungen im Tax-, Stempel-, Kautionswesen 2c. werden zur Zeit von den einschlägigen Viini- sterien der Berathung unterstellt, und sind hierauf bezügliche Verordnungen, beziehungsweise den Kammern zu unterbreitende Gesezesvor!agen im Laufe des nächsten JIahrcs zu erwarten.

C v: U. f. D meldet Il Koniglichen Kriegs-Ministerium is bereits mit der Ausarbeitung eines bis Ende dieses Jahres zu erwartenden Armeebefehls be- gonnen worden. Die durch den Tod des Königlichen General- Sekretärs Glockner erledigte Stelle wird bis dahin gleichfalls, wenn auh in veränderter Eigenschaft, zur Wiederbeseßzung gelangen.

Die „Alg. Z3tg.* \creibt: Der für unseren Königlichen Hof neuernannte päpstlihe Nuntius, Mons. Bianchi, wird, Mittheilungen aus Rom zufolge, in der ersten Hälfte des näh- sten Monats hier eintreffen. Der Gesandte Italiens an unserem Königlichen Hofe, Graf v. Greppi, der zur Zeit in Urlaub in Rom verweilt, war für den Gesandtschaftsposten in Madrid in Aussicht genommen, wird jedoch, nah neuerem Vernehmen, auf den hiesigen Gesandtschaftsposten zurückkehren und bis Ende No- vember wieder in München eintreffen.

Se. Majestät der König hat den Ankauf des am Sieges- thor gelegenen Bauplatzes für das neue Akademie-Gebäude auf Antrag des Kultus-Ministeriums genehmigt.

Württemberg. Stuttgart, 14. November. Das heute ausgegebene Regierungsblatt Nr. 26 enthält eine Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 4. Juli 1874 über die Errihtung von Handels- und Gewerbekammern, vom 12. November 1874; mit zwei Beilagen, wovon die erste eine Uebersicht über die Gintheilung der Abstimmungsbezirke für die Handelskammerwahlen in den in mehrere Abstimmungsbezirke zerfallenden Oberämtern, die zweite ein Formular der von den Oberämtern aufzustellenden Wählerlifte giebt.

Sossen. Darmstadt, 13. November. Die Erste Kam- mer der Stände erledigte zunähst in ihrer heutigen (25.) Sitzung den Rest des Gesezentwurfs, die Vorbildung und An- stellung der Geistlihen betr., und nahm den ganzen Gesekentwurf mit 20 gegen 11 Siimmen an. In dem alsdann zur Berathung gekommenen Geseßesentwurf, betr. die religiösen Orden und ordensähnlihen Kongregationen, wurde die Bestimmung, daß die bestehenden Anstalten dieser Art keine neuen Mit- glieder mehr aufnehmen dürfen, gestrihen, dagegen der Ge- fezentwurf im Ganzen mit 18 gegen 13 Stimmen angenommen. Ein Antrag des Fürsten zu Isenburg-Virstein, beide Geseßtzent- würfe als Abänderung der Verfassung zu betrachten, wurde ab- gelehnt. Schließlih wurden die Gesetzentwürfe, betreffend das Besteuerungsreht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, be- treffend die Reoision der Bestimmungen über Verseßung der Civilbeamten in den Ruhestand, betreffend die Sterbquartale der Civilbeamten, betreffend die polizeilihe Aufficht über Zuzüge und Wegzüge, und zwar die drei leßtgenannten in vollkommener Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer angenommen.

Meecklenburg. Schwerin, 15. November. Auf jüngst abgehaltenen Landwehr - Kontrolversammlungen is , wie das „R. T.“ mittheilt, den Landwehrleuten mitgetheilt worden, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog eine besondere Land- wehr-Dienstauszeihnung, annalog der preußischen Land- wehr-Dienstauszeihnung 2. Kasse, gestiftet habe. Dieselbe sollen alle Unteroffiziere und Wehrmänner, fowie nicht im Offiziers- range stehenden Aerzte erhalten, welhe dem mecklenburgischen Unterthanen-Verbande angehören, ihre Dienstpflicht in der Reserve und Landwehr vorwurfsfrei erfüllt und einen Feldzug mitge- macht haben, oder bei außergewöhnlihen Veranlassungen min- destens drei Monate zum aktiven Dienste einberufen gewesen find. Keinen Anspruch auf die Dekoration haben diejenigen Landwehr- leute, welche in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt oder wegen eines Vergehens bestraft sind, das mit Ver- lust der bürgerlihen Ehrenrehte bedroht is, ferner diejenigen, welche kriegs- oder standrechtlihe Strafen erlitten; aber auh dur Bestrafung wegen Versäumniß einer Kontrol-Versammlung,

Nichtbefolgua1g einer Einberufungs-Ordre oder wiederholte Dis- .

ziplinar-Bestrafungen wegen anderer militärisher Vergehen während des Beurlaubtenstandes geht der Anspruch auf die Landwehr- Dienstauszeihnung verloren. Die Auszeihnung s\soll in dem Bande des mecktenburgishen Militärdienstkreuzes, in welches der Namenszug des Großherzogs eingewirkt it, bestehen. Dasselbe ift in einer eisernen Einfassung auf der linken Brust zu tragen. Auch werden den Empfängern Besißzeugnisse ausgehändigt. Auf die Mannschaften des Jahrganges 1862, welche jeßt aus der Landwehr ausgetreten, findet diese Ordre zuerst Anwendung.

Braunschweig. Wie die „N. Z.“ aus Braunlage, 11. November meldet, hat der dortige Krieger- und Land- wehr - Verein auf sein . besonderes Ansuchen vor Kurzem von Sr. Königlihen Hoheit dem Prin- zen Friedrich Carl eine prachtvolle Fahne geschenkt bekom- men. Die Fahne is in den deutshen Farben ausgeführt und trägt die Inschrift: „Se. Königlihe Hoheit Prinz Friedrih Carl General - Feldmarschall dem Krieger- und Landwehrverein zu Braunlage 1874.“

Sachsen - Meiningen - Hildburghausen. Meinin- gen, 12. November. (Fr. I.) Der Landtag widmet sih zu- nächst der Prüfung der vorjährigen Staatsrehnungen und kommt dann zur Etatsberathung. Die Finanzverhältnisse find so gün- stig, daß außer den Besoldungserhöhungen und einer Dotirung der Kreisaus\hüsse mit 800,000 Mark, welch lehtere aus der Kriegsentshädigung entnommen werden sfsoll, noch eine wesent- lihe Reduktion der Steuertermine in Aussicht steht.

__— Die für die hiesigen Abgebrannten eingegangenen Hülfsgelder betragen 489,270 Gulden und werden fich noh Über eine halbe Million steigern.

Lübe, 14. November. Die „Lüb. Ztg.“ meldet berih- tigend, daß in der (in Nr. 264 des „R. u. St.-A.? repro- duzirten) Mittheilung vom 9. d. M. über das Lübeckische Staatsbudget für 1875 nicht zu lesen war, der vermuthliche Uebershuß würde 86,000 Crt.-Mk. betragen, sondern es richtig 86,000 Reichsmark heißen follte. Indem wir diesen Fehler berichtigen, geben wir nah die genaueren Ziffern dafür an: Einnahwm--

dem genannten Blatte h -r

L „B70 2,387,341 Rmk. 87 Pf., r... -dugarn. Wien, 15. November. Der

«c ist am 13. d. Mts. von Kladrub nah Wien zurück- ekehrt.

6 M Ueber den Zustand des Erzherzogs Karl Ferdinand, der in Selowiß, wohin fich derselbe begeben hatte, um dort auf seinem Revier große Jagden abzuhalten, {wer erkrankt ist, ver- öffentliht die „Wien. Ztg.“ folgendes Bulletin aus Selowiß, 14. November:

Se. KaiserliGe uud Königliche Hoheit der Durchlauchtigste Hr. Erzherzog Karl Ferd:nand haben den gestrigen Tag und die leßte Nacht sehr unruhig unter häufigen Schmerzanfällen verhracht, erst gegen Morgen trat etwas Schlaf ein.

Das Abgeordnetenhaus überwies gestern den Straf- geschentwurf einem fünfzehngliedrigen Aus\{husse und den An- trag Klepschs, betreffs Regulizung der Verhältnisse der Alt- fatholiken, nach erfolgter Begründung durch den Antragsteller, dem konfessionellen Ausschusse. Sodann wurde die Debatte über das Aktiengeseyß fortgeseßt. Zschok interpellirte wegen des Baues der Pontebabahn. Eine weitere an den Kultus-Minister gerich- tete Interpellation fragte, ob derselbe über die Errichtung katho- lisher Fafultäten und andere im konfessionellen Gesehe in Aus- ficht gestellte Einrihtungen dem Reichsrathe Mittheilungen zu machen gedenke.

Pest, 13. November. Im Oberhause wurden Aus\huß- berihte über Nuntien entgegengenommen und deren Verhand- lung für Montag anberaumt.

Schweiz. Bern, 12. November. (Wes. Ztg.) Da Ständerath Kopp von Luzern die auf ihn gefallene Wahl in das Bundesgericht niht angenommen hat und dasselbe {hon nächsten Monat Sizung halten foll, hielten beide Räthe heute Morgen zum zweiten Male in dieser Session eine Bundes- versammlung, um für ihn einen Ersagmann zu wählen. Der Wahlkampf war auch bei dieser Nahwahl ziemlich hart- näckig; endlich, im-dritten Wahlgange, siegte Ständerath Stamm von Thaingen im Kanton Schaffhausen mit 75 Stimmen gegen- über Ältbundesrath Dr. I. Dubs, welher nur eine Stimme weniger, also 74 Stimmen auf \ich vereinigte. Nach der Bundesversammlung nahm der Ständerath die zweite Be- rathung des vom Nationalrathe gestern in zweiier Lesung durh- berathenen neuen Militäroraanisationsgeseßes vor, welche {nell erledigt wurde. In Folge dexselben besteht augen- bliflich nur noch ein Hauptdifferenzpunkt zwischen ihm und dem Nationalrath. Derselbe betrifft die Dauer der Rekrutenschule, für welhe der Nationalrath bei seiner zweiten Berathung auf seinem früheren Beschlusse, dieselbe auf nur 45 Tage anzuseßen, beharrte, während der Ständerath 50 Tage angenommen. Da der Ständerath f\einerseits seinen Beschluß ebenfalls festgehalten hat, geht diese Frage nohmals an den Nationalrath zurü.

Das Gerücht, daß Bundesrath Borel zum Direktor

des internationalen Postbureaus, welches in Ausführung des allgemeinen Weltpostvertrags hier in Bern errichtet wird, ernannt worden sei, wird heute als vollständig begründet be- eichnet. E =— 14 Novanber (V. T. B) Dex Nationalrath und der Ständerath haben sich, nahdem über das Militär- Organisationsgesez zwischen beiden Faktoren der Geseßgebung eine vollständige Uebereinstimmung hergestellt worden ift, bis zum 7. Dezember c. vertagt.

Niederlande. Haag, 10. November. Der Finanz- Minister beharrt, wie man aus seinem Beantwortunzzaremoire auf die in den Sektionen der Generalstaaten bei der Vorprüfung des Staatsbudgets geäußerten Meinungen ersieht, bei der Ansicht, daß die Einbringung eines neuen Münzgeseßes (für Einführung der Goldwährung) gegenwärtig unräthlich sei, auch aus dem Grunde, weil bezüglich der Frage, ob die Werth- abnahme des Silbers bleibend sein werde, die Fäahmänner noch nicht einig seien. :

Sie Zweite Kammer der Generalstaaten hat bei der Berathung des indischen Budgets gestern durch Annahme eines Amendements des Hrn. Godefroi, die mit sehr großer Majorität (mit 41 gegen 21 Stimmen) erfolgte, das Prinzip gewahrt, daß das Geseß von 1859 für Abschaffung der Sflaverei Anwendung auch in sämmtlichen Besizungen Niederländisch- Ostindiens zu finden habe; es handle sich fortan blos um die Durchführung dieser großen Reform, und deshalb müßten die Untersuhungsmaßnahmen, welche der Kolonien-Minister noch treffen wolle, und für deren Vornahme er eine Ausgaben-Bewilligung ver- lange, auf die vollständige Ausführung der geseßlih beschlossenen Abschaffung, wo dies bis jeßt noch nit stattgefunden, hinzielen. Der Kolonien-Minifter erachtet die Inswerksezung weiterer ein- gehender Untersuhung der Detailverhältnisse für nolhwendig, be- sonders im Hinblicke auf Sumatra, wo er wegen des atchinesi- schen Krieges jede neue Organisation dermalen für inopportun hält. Von allen Parteien wird es anerkannt, daß gegenwärtig, wo man auf Sumatra Krieg führt, nicht opportun fein würde, die Sultane der Insel durch Verwirklil ung einer so tief eingreifenden Reform zu reizen. Herr Vader benußte die Berathung des indischen Budgets, um auf Bewerkstelligung einer Propaganda gegen den Mahometismus in den ostindishen Besizungen zu dringen ; der niederländische Staat sei ein christlicher, es sei daher seine Pflicht, eine Propaganda der christlihen Religion dort zu fördern. Hr. Vader fand indeß keinen besonderen Anklang für einen solhen Aufruf. Es wurde ihm entgegnet, die Konstitution erkenne den Eingeborenen das freie Bekenntniß ihrer Religion zu; die Re- gierung müsse in dieser Beziehung sich in den Grenzen einer weisen Neutralität halten; wenn die Eingebornen wahrnähmen, daß man sie zu bekehren oder ihnen einen anderen Glauben auf- zudrängen suchen würde, dann würden sie siher niht zögern, sih zu erheben. s

Luxemburg, 13. November. (Köln. Ztg.) Der General- CEouverncur Prinz Heinrich der Niederlande hat gestern die Session des Landtages eröffnet. In seiner Eröffnungs- rede preist der Prinz den überaus günstigen und glücklihen Zu- stand des Landes und betont ganz besonders die Unabhängigkeit desselben, die überall in Europa anerkannt sei, so daß „unsere Delegirten mit denselben Titeln und Prärogativen, wie die der anderen Staaten, in den Konferenzen zur Regelung internatio- naler Fragen zugelassen werden“, Die Festungswerke der Stadt Luxemburg sollen noch ferner demolirt werden, damit der Plag alle ftrategishe Bedeutung verliere.

Großbritannien und Jrland. London, 16, November. (W. T. B.) Die „Times“ veröffentlicht cine Zuschrift, in welcher mitgetheilt wird, daß \chon - zur Zeit des vatifkanischen Konzils der Minister Gladstone den Erzbischof Manning auf die verderblichen Folgen der Infallibilitätserklärung auf-

(W. T. B.) Gegenüber der “a \suhten Auslegung der jüngst in Euil

das gerichtlihe Verfahren gegen den - wollte, ist die „Times“ ermächtigt, bef" imt zu erklären,

sondern eine gesezlihe Maßregel war. Frankreich. Paris, 13. November.

Das „Journal officiel“ veröffentliht ein Dekret Landriot zum Erzbischof von Reims ernannt wird.

Für Agen ist, bisher General-Vikar von Bordeaux, designirt.

hat, wie die Newsky-Orden erhaiten.

Vie man der „Köln. Ztg.“ \chreibt, Kriegs-Minister General de Cissey mit größtem die neuen Festungsbauten.

liegen.

den wirkfsamsten Vertheidigungsstand \feten. von Brou werden Bastionen errichtet werden,

Rhone und Saone beherrscht Plateaus Bresse beschüßt, worden. Auf dem höchsten Gipfel des Mont d'Or, Spige, welhe den Namen Mont Verdun wird später eine gewaltige Citadelle errichtet deren Kanonen das ganze Thal der Saone Villafranhe, das Plateau Bresse das Thal Lazerque, auf dem Gebirgspaß Limonet, Eisenbahnen von Mont Brion und Paris

bis

und der Archive.

wahung und allgemeinen Comptabilität. heit der Central-Verwaltung gegebene Ausdehnung wird

Reformen zu einer Nothwendigkeit machten. 15. November.

abstimmung zu wählen sein würde. Spanien.

ohne die errungenen Vortheile weiter zu verfolgen.

wieder beseßt. Italien. Rom, 16. November. den Ausfall der Nahwahlen wird gemeldet:

(W. T. B.)

Kandidat -der Rechten gewählt. In Florenz,

didat dér Linken und in Neapel ein Kandidat der Rechten,

Mailand unterlegen. Lugo, Forli und Verona geschlagen. marmora sind wiedergewählt worden.

zu Gunsten der Linken ausgefallen.

London abgereist. Ministeriums wieder übernommen. nach dem Stillen Ocean abgegangen.

Montenegro bestimmt ist und in einem der Häfen des tishen Meeres übergeben werden wird.

im ganzen Reich 800,000 beträgt.

Amerika. gestatten, ist ohne Debatte abgelehnt worden.

etr * aaa burg1173) Pat habe.

aus Rose. 175) Lo... aus Altena. 177) Dr. &@

Gefecht mit den Insurgentenschiffen bestanden zu haben.

Disraeli bei seiner Rede durchaus nicht ân die Angelegenheit des Grafen Arnim gedaht habe und auch niht denken konnte, da die Verhaftung des Grafen Arnim keineswegs eine willkürliche,

: Der Marschall- Präsident wird dem Vernehmen nah bis nach dem 1. Januar im Elysée wohnen und dort den Neujahrsempfang abhalten.

Präsidenten der Republik, durch welches Herr Langenieux, bisher Bischof von Tarbes, an Stelle des verstorbenen Herrn

diesem Augenblicke sind in Frankreih drei Bischofssiße vakant: das Erzbisthum Tours und die Bisthümer Agen und Tarbes. gutem Vernehmen nah, der Abbé Fonteneau,

Der Minister des Auswärtigen, Herzog Decazes, „Köln. Ztg.“ meldet, den russishen Alexander-

betreibt

Derselbe hat Befehl gegeben, den Bau des bei Dijon zu errihtenden Forts de la Mottegiron sofort in Angriff zu nehmen und mehrere Häuser anzukaufen, die zwischen Belfort und den Forts der JIustice und der Miotte Der Zuschlag der neuen Forts um Lyon herum findet gegenwärtig statt. Sie \ollen aus der zweiten Stadt Frankreichs eine Festung ersten Ranges machen und werden die Vereinigung der Rhone und ‘der Saone, diesen Schlüssel des Südens Frankreichs, in Auf den Anhöhen deren Feuer die ganze Rhoneebene oberhalb und unterhalb Lynos bestreiht. Die Arbeiten an dem Lyoner Fort Vancia, welches die Thäler der und Lyon auf der Seite des find vom Genie bereits begonnen auf der

werden,

und die Forts, die in so wie die beherrshen sollen. Was die Pariser Festungsarbeiten anbelangt, so hat Marschall Mac Mahon Befehl ertheilt, den Grund und Boden für den Bau des Forts Chatillon anzukaufen. Vier Bureaus des Kriegs-Ministeriums sind neu organisirt worden, nämlih das der Remonte, des Geniegeräths, der allgemeinen Vorräthe Die beiden lehteren gehören zum Personal- und Geräthdienft, die beiden crsteren zum Dienst der Ueber- Die bei dieser Gelegen-

die Bedürfnisse des Dienstes begründet, welche die militärischen

(W. T. B.) Die „France“ ve öffentliht eine Erklärung ihres neuen Direktors Emile Girardin, nach welcher das Journal von nun au keine der bestehenden politischen Parteien vertreten, sondern einem selbständigen Pro- gramm folgen wird. Aus dem Inhalt des letzteren is nament- lih hervorzuheben, - daß das Blatt für das persönlihe Septennat bis zum Jahre 1880 und für die Beibehaltung der gegenwärtigen Nationalversammlung, jedoch mit aus\chließlich legislativen Be- fugnissen, bis zu dem gleihen Termine eintreten und ferner die Aufhebung des Belagerungszustandes, sowie die Einberufung einer konstituirenden Versammlung verlangen wird, welche im März des Iahres 1880 vermittelst allgemeiner direkter Volks-

Aus Hendaye eingetroffene Nachrichten des W. T. B. vom 14. versichern, daß ein Theil der Regierung s- truppen sich auf dem Rükmarshe nah e E n Irun

herr\cht große Mißstimmung. Die Carlisten haben Lastaola

In Rom ist Garibaldi in zwei Kollegien gewählt worden; in den duei an- deren Kollegien wurden- zwei Kandidaten der Linken und ein Mailand, Genua, Livorno und Turin sind sämmtliche Kandidaten der Rechten, in Venedig zwei Kandidaten der Rechten und ein Kandidat der Linken, in Bologna zwei Kandidaten der Rechten und ein Kan-

Kandidaten der Linken und ein keiner bestimmten Parteirihtung angehöriger Abgeordneter gewählt wurden. Garibaldi ift in Ebenso i}st der Republikaner Saffi in Ricasoïi, Peruzzi und La- Von den bisher be- fannten Nahwahlen sind 101 zu Gunsten der Rehten und 44

Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. November. Der Großfürst Alexei Alexandrowit\ch is vorgestern nah

Der Kriegs-Minister General-Adjutant Miljutin hat, von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt, die Leitung des Kriegs-

Die Korvette „Bajan “, kommandirt von dem Kapi- pitän-Lieutenant R. Boyle, ist am 8. d. M. von Kronstadt Die Korvette hat den

kleinen Dampfkutter an Bord, welcher für den Fürsten von

Die „M. Ztg.“ bringt die Nachricht, daß nah Mitthei- lungen, welche im Ministerium des Innern eingelaufen sind, die Zahl der jungen, im Einberufungsalter stehenden Leute Da die heute stattfindende

Aushebung auf 150,000 Mann bestimmt is, hat nur je der fünfte der Einundzwanzigjährigen in den Dienst einzutreten. Lima, 13. November. (W. T. B.) Der im Senat gestellte Antrag, den Jesuiten die Rükkehr wieder zu

Von Dis haltenen Rede, wonach man in derselb. e Anspielung au) fen Arnim erblicken

daß

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Adria-

Die Londoner Morgenblätter melden über Montevideo vom 12. d. aus Buenos-Ayres, daß die zur Verfolgung des Insurgentengeshwaders ausgesandten Kriegs\chiss

Nr. 46 Ks „Central-Bläzr. L für óuv._

herausgegeben im Reiwskanzler-Amt (Bexlin, Carl Hey

hat folgenden Inhalt : Allgemeine VerwWaltungssachen? Ber) ¿ von Ausländern aus dem Reicksgebiete. Münzwesen: Uebersicht wer die Ausprägung von Reichsmünzen. Handels- und Gewerbewesen: Bekanntmachung eines Verzeichnisses der Namen der in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 25. September 1869 (B. G. Bl. S. 635) während des Prüfungsjahres 1873/74 von den zuständigen Central- behörden approbirten Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker. Marine und Schiffahrt: Quarantänevorschrift; Beginn der See- steuermanns-Prüfung in Wustrow. Heimathwesen : Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen. Postwesen: Bekanntmachungen, betr. Eröffnung der Eisenbahn zwishen Wartha und Glaß; Eröff- nung der Eisenbahn Rödelheim-Cronberg ; Korrespondenzverkehr na Beirut, Caifa, Jaffa und Jerusalem. Konsulatwesen: Exequatur- Ertheilungen 2c.

Nr. 79 des „Amts-Blatts der Deutschen Reich8-P o f- Verwayifuug“ hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Crlaß vom 2. Nove-7ber 1874. General-Verfügnngen vom 12. Novemkter 1874: Beschaffenheit der Paetsendungen; vom 9, November 1874: Be- zeichnen der zum Sortiren der Korrespondenz dienenden Fachwerke.

__— Die Rr. 43. des Justiz - Ministerial - Blatts für die preußishe Geseßgebung und Rechtspflege, heraus- gegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums, enthält folgendes Erkennt- niß des Königlichen Ober-Tribunals vom 12. Oktober 1874: 1) Ein Geistlicher, welher geistlihe Amtshandlungen in einem Amte vor- nimmt, welches ihm übertragen worden, ehe er dem Ober-Präsidenten unter Bezeichnung des Amtes benannt war, macht fich strafbar. 2) Eine Mehrbeit selbständiger, in einem dem Gesetze vom 11. Mai 1873 zuwider übertragenen Amte vorgenommener geistlicher Amtshand- lungen begründet Real-Konkurrenz. 3) Der Geistliche, welcher den Religionsunterriht in einer öffentlichen Schule ertheilt, übt ein öffentliches Amt aus.

Neichôstags- Angelegenheiten,

Berlin, 16. November. In der Sizung des Deutschen Neichstags vom 14. d. M. nahm in der dritten Berathung über die Verordnung, betreffend die Geshäfts\prache der Gerichte und gerichtlihen Beamten in Elsaß- Lothringen, der Reichskanzler Fürst von Bismarck nach dem Abg. Windthorst das Wort:

Ich will mir nur wenige Worte erlauben, die ih vorzugsweise an die Herren Abgeordneten aus Elsaß-Lothringen richte, indem ih zum ersten Male scit langer Zeit mich in der angenehmen Lage be- finde, einen Wunsch des Herrn Vorredners zu unterstützen und den Herren Abgeordneten auch meinerseits zu empfehlen, ob sie nicht lieber ihren Antrag zurückziehen wollen. Jh bedaure und es ist für mich nicht gerade ermuthigend, daß sih der Ausdruck des Mißtrauens gegen den Reichékanzler gerade an ein Vorgehen und einen Akt knüpft, den Sie selbst als cinen entgegenkommenden bezeichnet haben. Sie selbst haben erwähnt, daß dieser Akt aus meiner freien Entschließurg hervorgegangen sei. Jch will dies nur dahin abmindern, daß ohne meine freiwillige Zustimmung dieser Akt nicht hätte zu Stande kom- men fönnen. In dem Augenblicke, wo ich Ihnen dies entgegenbringe, wollen Sie mir die Berechtigung lassen, ihn auszutehnen, aber die Berechtigung nehmen, ihn einzu\chränken. Es ist wahrscheinlich, daß von der ersteren Berechtigung ein mäßigerer Gebrauch gemacht werden würde, wenn die zweite fällt. Aber ih glaube, meine Herren, Ihr Mißtrauen in diesem Falle ist überhaupt nicht ein berechtigtes; denn ich kann versichern, daß bisher die Reichsregierung die Erfahrung ge- macht hat, daß mit den Leuten, die französisch sprechen, im Ganzen leichter zu leben ist, als mit denen, welche deutsch sprechen.

Die Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Steuerfreiheit des Reihseinkommens, leitet? der Staats- Minister Dr. Delbrück wie folgt ein: E

Meine Herren! Der vorliegende Geseßentwurf ist kurz und klar, er ist ausführlich motivirt und ich kann mich also bei seiner Ein- führung auf sehr. wenige Worte beschränken. O

Mir wollen mit dem vorliegenden Entwurf kein neues Recht \haffea, sondern das nach unserer Ansicht bestehende Recht außer Zweifel stellen. Wir gehen dabei von folgenden Säßen aus: Das Reich besitzt, insoweit die Verfassung ihm staatsrechtliche Attributionen übertragen hat, in Beziehung hierauf eine volle und über den Staats- gewalten der einzelncn Staaten stehende Staatsgewalt, es ist inner- halb dieser Begrenzung souverän. Hieraus leiten wir den weiteren Saß her, daß das Einkommen des Reichs, d. h. diejenigen Einnahmen, welche dem Reich zufließen, sei es aus denregelmäßig vom Reichstag gemach- ten Geldbewilligungen, sei es aus Nußungen, welche auf früheren Geldbe- willigungen beruhen, daß dieses Einkommen des Reichs vhne Zu- stimmung und Mitwirkung des Reichs nicht zum Gegenstand der Besteuerung, sei es der einzelnen Bundesstaaten, sei es der Kom- munen, gemacht werden darf. Wir sind der Meinung, daß die Aus- übung eines solchen Besteuerungsrehts ein Eingriff in die verfassungs- mäßig bestehende Souveränetät des Reichs innerhalb der ihm ver- fassungémäßig zugewiesenen Grenzen sei. Wir sind dec Vieinung, daß eine andere Auffassung der Frage nicht nur staatsrechtlih unzuläßig, sondern auch aus schr naheliegenden praftishen Gründen mit den größten Unzuträglichkeiten verbunden sein wird, Wir würden dle Frage nicht durch den Weg der Geseßgebung haven lösen wollen, denn unsere Auffassung von der Frage steht fest, und wir würden in der Lage sein, ihr Geltung zu verschaffen, wenn wir nicht gewünscht hätten, don einzelnen Kommunen, welhe den Anspruch erhoben haben, das Einkommen des Reiches zu besteuern, durch einen geseblichen Ausspruch die Ueberzeugung zu gewähren, daß sie im Unrecht sind. Einen anderen Weg zur Erreichung dieses Zweckes haben wir nicht; denn die Kommune, welche das Reichseinkommen besteuern will, sieht in der Ablehnung des Reichskanzler-Amtes, sich dieser Besteuerung zu unterwerfen, einen Eingriff in ihre Rechte, und eine höhere Initanz zur Entscheidung, die beide Theile anerkennen, giebt es nicht. Des- halb haben wir den Geseßgebungsweg betreten. ;

In der Diskussion über das Markenschußhgeseß er- klärte der Bundeskommissar Regierungs-Rath Nieberding in Betreff des Antrags des Abg. Kisker zu §. 3 (den dritten Saß dahin zu ändern: „Im Uebrigen is die Eintragung zu versagen, wenn die Zeichen aus\ließlich in Zahlen, Buchstaben oder Worten bestehen, oder wenn sie öffentliche Wappen oder Aergerniß erregende Darstellungen enthalten“): H /

Meine Herren! Ich bedaure, in diesem Stadium die Verhand-- lungen voch dur einen Widerspru gegen das vorliegende Amende- ment aufhalten zu müssen; indessen geht das Amendement nach seiner Tragweite so weit über die Intention des Entwurfes hinaus, daß ich, wenn ih au hoffe, Sie werden es ablehnen, mir doch einige Worte zu demselben erlauben muß. S

Bereits in der zweiten Lesung sind ähnlihe Amendements nicht von dem jeßigen Herrn Antragsteller, sondern von anderen Herren gestellt worden; aber damals, meine Herren, ist doch von feiner Seite der Versuch gemacht worden, in der Ausdehnung der Privilegirung der Gewerbetreibenden so weit zu gehen, wie es jeßt in diesem Amendement versucht wird. Man hat damals wohl an die Zulassung von Zahlen und Buchstaben gedacht, Wörter aber niht im Auge

ehabt.

ges Ich muß aber auch gestehen, daß diejenigen Interessen, die dem Herrn Antragsteller bei dem Amendement vorgeshwebt haben, durch die Annahme desselben nah meiner Auffassung nicht geschüßt werden

der Regierung nah Buenos-Ayres zurückgekehrt sind, ohne ein

Auch

würden. Diese Interessen haben, wie ih bereits bei der zweiten Lesung die Ehre hatte zu bemerken, bei der Redaktion dieses Entwurfs