1874 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

daß ohne diese später eingetretenen Umstände Tod nicht erfolgt wäre. Die verehelihte S. wurde der unverehelihten B. am 28. Dezember 1873 in einem

Liegnitz belegenen Orte dürch einen Schlag mit einem Topfe \chwer verletzt. Nichtsdestoweniger reiste sie am folgenden Tage, gegen den Rath der Aerzte, nah Berlin und starb am 2. Januar 1874 in Folge einer mit der Schädelverlezung in ursählichem Zu- Die unverebelichte ange- klagt; der Shwurgerihtshof zu Liegniß erkannte jedoch auf

\sammenhange stehenden Gehirnentzündung. B. wurde hierauf auf Grund des §. 226 R. Str. G. B.

Freisprechung. Dem Ausspruche der Geshworenen, daß

Angeklagte {chuldig sei, die S. körperlih mißhandelt zu haben, und zwar \o, daß dadurch der Tod der Mißhandelten verursaht „aber es ift niht erwiesen, daß der Tod durch die Mißhandlung allein ver- ursaht worden i, denn es haben auf die S. nachtheilig ein- ewirkt: Die Anstrengung der weiten Reise und die mangel- h Gegen dieses Erkenntúiß legte die Ober-

worden sei war der Zusatz beigefügt :

afte Pflege. Staatsanmaltschaft die Nichtigkeitsbeshwerde ein, ausgeführt wurde, daß die Angeklagte alle, die mittelbaren Folgen threr strafbaren Handlung tra müsse. Diese Behauptung erklärte jedoch das Ober-Tribu für verfehlt, nihtsdestoweniger erachtete der höchste Gerichts

die Nichtigkeitsbeshwerde in der Sache selbst für begründet und erkannte auf Vernichtung des Erkenntnisses des Schwur-

gerihts zu Liegniß. Der Thatbestand des §. 226 Str. G.

war, wie das Erkenntniß des Ober-Tribunals ausführt, „nur dann ausgeschlossen, wenn ohne das Hinzutreten der \päteren \{chädlich wirkenden Umstände der Tod eingetreten sein würde und diese Umstände der Angeklagten niht zur Last fielen.“

Beides

war Sache der durch

die Geschworenen, dieser beiden Richtungen erfolgt. Die in dem Wa \spruch enthaltene Erklärung, daß die weite Reise und mangelhafte Pflege auf die S. nahgewirkt hätten, wel

thatsählihen Feststellu eine f\olche

anscheinend durch eine den Geschworenen nach Ausweis des Sizungsprotokolls ertheilte, niht fkorrekte Belehrung hervor- gerufen ift, enthält nur eine Thatsache, auf welche die weitere Feststellung, inwiefern ohne diese hinzutretenden Umstände der

niht eingetreten sein würde, gestüßt werden konnte. Nach dieser Entscheidung des Königlichen Ober-Tribunals würde in dem Falle, daß eine derartige Feststellung nicht herbeigeführt werden fann und fo der Kausalzusammenhang zwischen den später eingetretenen Umständen und dem Tode zweifelhaft

Tod

bleibt, §. 226 des Str. G. B. zur Anwendung gelangen.

Der Wirkliche Geheime Rath und frühere Präsident des Evangelischen Oberkirchen-Raths Mathis is in der Naht vom

Montag zum Dienstag hierselbst gestorben.

Der Bundesrathsbevollmächtigte, Geheimer Regierung Rath cker, ist nah Bückeburg abgereist.

Der Contre-Admiral und Direktor der Kaiserlihen A miralität Henk ist von England hierher zurückgefkehrt.

Der General-Major und Commandeur der 30. Kaval-

lerie-Brigade von Wright hat sich nah Mez zurückbegeben.

Der Chef der Hamburger Polizei, Senator P e- tersen, verweilte während der vergangenen Woche mehrere Tage hierselbst, um von den Revier: Eintheilungen, sowie von den Bezirkswachen und deren Zusammenhang mit dem Polizei-Prä-

fidium Kenntniß zu nehmen.

Bei der Bedeutung, welhe der Ausfall der diesjährigen Ergänzungswahlen für die Stadtverordnetenver- sammlung hat, theilen wir die Ergebnisse der gestern erfolgten Wahlen der 111, Abtheilung nah den heut erschienenen Morgen-

blättern mit:

1. Wahlbezirk. 610 Wahlberechtigte, 75 zur Wahl erschienen

wiedergewählt Stadtverordneter Prof. Dr. Virchow mit 73 Stimmen.

Ì : 1308 Wahlber., 239 erschienen; Rentier Gömann (sog. Bergpartei) mit 129 St. neugewählt; 108 Si. erhielt der aus-

4 W. B!

scheidende St. V. Mattern.

8. W. B 692 Wahlber., 72 erschiencu; Rentier Wittke mi 60 St. (an Stelle von Dr. Horwiß) neugewählt.

13. W. B. 1163 Wahlber., 108 erschienen ; Assessor Dr. Goeschen mit 107 St. wiedergewählt.

14, W. B. mit 98 St. neugewählt.

15. W. B, 2060 Wakblber., 200 erschienen; Dr. Pflug (sog Bergpartei) mit 185 St. wiedergewählt.

19. W. B. St. neuger ählt.

20. W. B. Ta pp ere a, Bergpartei) mit 118 St. wiedergewählt.

St. V. Mediz

L. B. 9079 Wahlber., 693 erschienen; St. V. Grabé (sog. Bergpartei) 274, Hr. Behmer 207 St., hier findet also noch eine

engere Wahl statt.

24. W. B. 3100 Wahlber., 217 erschienen; Schulvorsteher Bo h m

mit 215 St. neugewählt.

30. W. B. 2569 Wahlber., 113 erschienen; Fabrikant Berlin

(fog. Bergpartei) mit 107 St. wiedergewählt.

31. W. B. 3487 Wahlber., 181 erschienen; Töpfermeister Rüth -

n E oe Bergpartei) mit 171 St. wiedergewählt.

W. B. 3136 Wahlber., 152 erschienen; Dr. med. Straß- mann (fog. Bergpartei) mit 149 St. wiedergewählt.

__ Die ausscheidenden Mitglieder der sog. Bergpartei sind hiernah

sämmtlih wiedergewählt, und is diese Fraktion dur die Er- gänzungswahlen anscheinend noch verstärkt worden.

Die Wahlbetheiligung is eine so \chwache gewesen, daß die Zahl der erschienenen Wähler nur in 3 Wahlbezirken (1., 4.. 8.) 10 Prozent der Wahlberechtigten überstiegen hat. Die ftärkste Wahlbetheiligung (im 4. Wahlbezirk) berehnet s{ch nur auf 17,6 Prozent.

S. M. S. „Augusta“ hat am 7. Oktober cr. Bahia verlassen, lief am 8. den Hafen von Maceio an, verweilte dort

einige Stunden und lid am 9. Morgens auf der Rhede von Pernambuco ein, verließ dieselbe am 10. Nachmittags, erreichte am 16. Para, segte am 21. die Reise fort, ankerte am 26. in

Georgetown (Demerara) und gedachte am 28, Oktober cr. nah Barbados weiter zu gehen.

__ Breslau, 18. November. (W. T. B.) Der katho- lishe Gesellenverein und das katholische Kasino in

Neurode find, wie von dort gemeldet wird, polizeilih ge\hlossen worden.

Bayern. München, 15. November. (Alg. 3tg.) Se. Majestät der König genehmigte mit der Wirksamkeit vom 1. Januar 1875 die Formation einer Fuß-Artillerie-Brigade nah den heute im Verordnungsblatte publizirten Grundzügen, erner die Zuweisung von etatsmäßigen Stabsoffizieren zum 2., fund 3. Feld- und zu den beiden Fuß-Artillerie-Regimentern ebenso die Beigabe eines Stabsoffiziers als Referenten für

in welcher

auch

ist aber nach feiner

1800 Wahlber., 160 erschienen; Hr. Eugen Richter

1841 Wahlber., 181 ershienenz Dr. Pflug mit 150 1623 Wahlber., 153 erschienen; St. V. Dr. med,

der von bei

Berathungs-Kommission. die 3. Chevauzxlegers-Regiment zum 1. Ulanen-Regiment verseßt.

gen nal

hof

werden.

B.

zeitweise beurlaubt werden dürfen. ng

hr- die che

erzielen.

berührt werden.

sprechenden Vorschläge fixirt wurden, welchen die Stacktsregie- rung dem Verwaltungsrath der Bahnen zu machen beabsichtigt.

Badem. Karlsruhe, 16. November. Die Herzogin von Hamilton, Prinzessin von Baden, und die Erbprin- zessin von Monaco find heute Nahmittag zum Besuch der s- | Großherzoglichen Herrschaften hier eingetroffen und am Abend

nah Baden zurückgekehrt. Ebenso is die Fürstin von Hohenlohe- he „Langenburg, Prinzessin von Baden, hier angekommen. N Der Erzbisthumsverweser zu Freiburg, Weih- bishof Dr. Kübel, hat an seinen Diöcesanklerus ein Aus- \chreiben erlassen, worin er darauf hinweist, daß in einigen tatholishen Gemeinden, wo nur eine einzige Kirche \sich befindet und diese den Altkatholiken zur Mitbenußung überwiesen wurde, für die Infallibilisten ein .Nothstand vorhanden sei, weil nah dem Geseg der katholishen Kirche in einer Kirche, in welcher cin exkommunizirter Priester Gottesdienst hält, kein römisch-katho- lischer Gottesdienst gehalten werden könne, und daß deshalb Nothkirhen errichtet werden müssen. Für den Bau derselben hat der Bischof zur Unterstüßung der betreffenden Gemeinden eine beim Schluß des Gottesdienstes an einem der nächsten Sonn-

tage in allen katholishen Gemeinden des Landes zu erhebende Kollekte angeordnet.

Sessem. Darmstadt, 15. November. Der Landgraf Friedrih von Hessen war heute zum Besuche des Groß- herzoglichen Hofes hier anwesend. Zu Ehren des Hohen Gastes fand im Fahnensaale des Schlosses Tafel statt. Abends kehrte der Landgraf nah vorhergehendem Theaterbesuch wieder nah t | Frankfurt zurück, —-Sn den leßten Tagen find, dem „Fr. I.“ zufolge, unaus- . | geseßt, namentlich von Rheinhessen, Adressen an die Zweite

Kammer eingelaufen, welche \sih, im Gegensaß zu den von der ultramontanen Geistlichkeit zu Stande gebrachten Protesten gegen die Kirhengesegze, ausdrücklih zu Gunsten dieser Geseße aus- © | \prehen. Abgesehen von den bereits namhaft cemahten Orten

Monsheim und Nieder-Flörsheim sind f\olhe Adressen eingelaufen von Worms, Nieder-Seulheim, Oppenheim, Hangen-Weisheim, Lechelheim, Eppelsheim, Horhheim, Groß-Gerau, Griesheim, Pfungstadt, Nieder-Olm. Im Großherzoglihen Staatsverlage is das General- stabswerk über die Theilnahme der Hessishen Division am lezten Kriege unter dem Titel: „Die Theilnahme der Großher- zoglich hessishen (25.) Division an dem Feldzug 1870/71 gegen Frankreih,“ auf Höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Hessen und auf Grund offizieller Akten dargestellt von H. Scherf, Major im G-neralstab der Großher- zoglih hessishen (25.) Division, in Vorbereitung. Das erste Heft, Mobilmachung, Uebersicht der Kriegs- und Friedensftärke der Großherzoglihen Divifion, Marsh nach Frankreih und Theilnahme an dem Krieg bis inkl. 16. August 1870 umfassend

(mit den dazu gehörigen Karten), wird gegen Ende Dezember 1874 ausgegeben. :

Meckecklenburg. Schwerin, 16. November. Se. König- liche Hoheit der Großherzog ist mit dem Erbgroßherzoge, Königliche Hoheit, gestern früh, und Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Großherzogin-Mutter, sowie die jüngeren Großherzoglihen Kinder sind vorgestern hier wieder eingetroffen. Der Erbgroßherzog ist heute zu einer län- geren Reise rah dem Orient mit Begleitung von hier abgereist.

Die Großherzoglihe Kommission zur Feier der Ein- weihung des Kriegerdenkmals auf dem Alten Garten unter dem Vorsize des Generals von Rauch besteht aus den HH. Major von Stein, Kammerherrn von Hirschfeld, Syndikus Bade, Hauptmann von Quißow und Hauptmann von Schrötter. Aus zuverlässiger Quelle erfahren die „M. A.“ zugleih, daß auf Befehl des Großherzogs die Kriegervereine des Lan- des, deren Statuten von Seiten des General - Kom- mandos bestätigt worden, aufgefordert find, in einer aus 9 Personen bestehenden Deputation mit der Allerhöchst verliehe- nen Fahne an der Feier der Einweihung des Kriegerdenkmals am 2. Dezember d. I., Mittags 12 Uhr, Theil zu nehmen. In erster Linie sollen bei der Wahl der Deputirten mecklenburgische Landessöhne, Theilnehmer am Kriege und insbesondere Dekorirte berüsichtigt werden. Die Deputationen, welchen Reisekosten er- |

Train-Angelegenheiten zur Inspektion der Artillerie und des Train. Die Fuß-Art llerie-Brigade wird aus dem 1. und 2. Fuß- Artillerie-Regiment gebildet, das Kommando derselben hat seinen Siß in München, und besteht aus folgendem Personal: 1 Ge- neral-Major oder Oberst als Brigade-Commandeur, 1 Premier- Lieutenant als Adjutanten, 1 Zeughauptmann, 1 Feuerwerks- hauptmann und 2 Zeugunteroffizieren. Das Brigade-Kommando ist der Inspektion der Artillerie und des Train unterstellt 2c. 2c. Der Brigade-Commandeur if zugleich Vorstand der Artillerie- Der Premier-Lieutenant Herzog Maxi- milian Emanuel in Bayern, Königlihe Hoheit, wurde vom

Der Termin zur Ausgabe eines größeren Armee- befehls mit mehrfachen Beförderungen 2c. steht, wie der „Corr. v. u. f. D.“ meldet, ers im Februar bevor, da die dabei in Betracht kommenden Qualifikationslisten der an der Beförderung stehenden Offiziere, welche sih hauptsählich auch über die Beob- achtungen während der leßten größeren Herbstübungen zu ver- breiten haben, von den Regimentern, Bataillonen 2c. vor 1. näh- sten Monats (Dezember) nicht an die höheren Stellen gelangen und erst am 1. Januar 1875 im Kriegs-Ministerium einlaufen

Mit Bezugnahme auf die betreffenden [Bestimmungen der Grundsätze für die allgemeinen Dienstverhältnisse der Armee wurde durch Erlaß des Kriegs-Ministeriums vom 12. d. M. mit der Wirksamkeit vom 1. Januar an und bis auf Weiteres gestattet, daß unter der entsprechenden Rücksihtsnahme auf die Ausbildung der Truppen und die lokalen Verhältnisse bis zu 6 Mann per Compagnie 2c. ohne Bezüge von Reiseentshädigung Spätestens mit dem Ein- tritt der Compagnie- 2c. Excercitien haben die hier in Rede stehenden Beurlaubungen aufzuhören und find nur die in S. 1 Ziff. 47 der oben erwähnten Grundsätze bezeihneten Aus- nahmen zulässig. Auf einjährige Freiwillige hat diese Maß- nahme feine Anwendung zu finden, und für die Sanitäts-Com- pagnie ist dieselbe durch das vorgeseßte General-Kommando zu

Die übrigen Bestimmungen über Beurlaubung von Unteroffizieren und Soldaten sollen durch die neue Anordnung nicht

Bezüglich der projektirten Erwerbung der bayerischen Oftbahnen haben in den lezteren Tagen im Staats-M i- nisterium des Aeußern Konferenzen stattgefunden, in wel- hen, wie es heißt, die Kaufsbedingungen berathen und die ent-

Sachsen - Meinringen - Hildburghausen. Meinin- gen, 16. November. Der gestrige Beriht über das neue Volfks\chulgesez für das Herzogthum Meiningen bedarf nah der „Weim. Ztg.“ insofern einer Berichtigung, als die in demselben angegeben: Remuneration der künftigen Bezirks- Schulinspektoren von 2500 Mark von der Staatsregierung nicht für jeden, sondern für alle zusammen in Ausficht genommen ift.

Die Regierung hat dem Landtage die unterm 13. Sep- ‘tember 1873 erneuerte Militär-Konvention mit Preußen vorgelegt. Dieselbe wurde genehmigt, dabei jedoch zugleich der Antrag angenommen, die Regierung um Aufbietung ihres Ein- flusses dahin zu ersuchen, daß die Militärpersonen zu den Kom- munalsteuern herangezogen werden können. Das Ergebniß der Prüfung der Staatsrehnungen isst ein sehr günstiges. Auf die Etats-Periode 1869—1871 erübrigt für die Domänen- kasse über eine Million, für die Landeskasse 674,000 Gulden.

Desfterreich - Ungarn. Wien, 17. November. Nah den aus Selowiz eingetroffenen Bulletins hatten im Verlaufe der Krankheit des Erzherzogs Karl Ferdinand am 15. d. M. die Lähmungserscheinungen zugenommen. Der Kranke war be- wußtlos und erst am 16. d. M. Vormittags, kehrte das Be- wußtsein zeitweilig zurü.

Der in der Ordensafsamblée vom 2. Iuli d. I. er- wählte, nunmehr ratifizirte Großprior von Böhmen des souve- ränen Malteser Ordens, Bailli Othenio Graf Lichnowsky- Werdenberg, hat seine Amtsfunktion angetreten.

Pest, 16. November. Im Oberhause wurde in un- gewöhnlih zahlreich besuhter Sizung über die Nuntien in der Wahlgeseßvorlage verhandelt. Die sfiebenbürgishe Censusfrage wurde nach lebhafter Debatte im Sinne des Kompromisses ent- schieden und die vermittelnde Fassung angenommen. Auf Hay- nalds Frage, ob diese Fassung im Unterhause angenommen werde, erklärte der Minister Szapary, die Regierung werde ihren ganzen Einfluß aufbieten, um die Zustimmung zu erlangen. Der Zusagtantrag Ernst Simonyi's zum Unterhaustexte zu Gunsten säumiger Steuerzahler wurde abgelehnt. In der In- fompatibilitätsvorlage wurden wichtige Differenzen des Oberhaus- textes so die Wahlfähigkeit geistliher Ordensmitglieder, aufrecht erhalten. In der Notariatsvorlage war nur die Differenz über die Sprachenfrage bei Notariatsurkfunden zu \{chlichten.

Keglevich hielt den Antrag auf Ausschließung aller anderen Sprachen als die ungarische aufrecht. Zahlreiche Redner sprachen unter lebhafter Zustimmung für Zulassung der übrigen Sprachen und den Unterhaustext, der \{ließlichz angenommen wurde.

Schweiz, Bern, 13. November. (Wes. Ztg.) Alle Differenzpunkte, betreffend das M ilitärorganisationsgeset zwischen National- und Ständerath, find nunmehr beseitigt (der Ständerath hat \{chließlich noch die 45tägige Dauer der Rekcuten- \hulen genehmigt), und ist dasselbe fomit zum Bundesbeshluß geworden, welcher nach der revidirten Bundesverfassung freilih dem Volke noch zur Abstimmung vorzulegen is. Laut den von den beiden Räthen festgestellten Uebergangsbestimmungen wird der Auszug des Bundesheeres im Jahre 1875 aus der in den Jahren 1843-—1855 geborenen Mannschaft, die Landwehr dagegen aus derjenigen der Jahrgänge 1831—1842 gebildet werden. Ebenso werden die Dragoner- und Guidenrekcuten, welche im Iahre 1875 zur Eintheilung kommen, nah den Vor- riften des neuen Gesetzes beritten gemacht werden. Die Offi- ziere des bisherigen eidgenössishen Stabes, welche nah Geseg noch dienstpflihtig sind oder auf Ansuchen der Militärbehörde sich frei- willig zu getreuer Dienstleistung bereit erklären, werden von dem Bundesrathe zur Bildung der Stäbe der zusammengeseßten Truppen- körper und des Generalstabes, sowie zur Beseyung der Offiziers- stellen der eidgenösfsishen Truppenkörper verwendet oder den Kan- tonen zur Eintheilung an ihre Truppeneinheiten zugewiesen, Dex Ständerath beschäftigte fich heute wiederum mit dem Gesezentwurf, betreffend Civilstand und Ehe. Laut Vernehmen werden sih beide Räthe morgen abermals vertayen, um nah

3 Wochen, am 7. n. M., wieder zusammenzutreten. Dem

Nationalrath is Seitens 167 reformirten Geistlihen aller

Richtungen, Reformern, Orthodoxen und Vermittlern, ein Protest

gegen die vom Ständerath angenommene Ausschließung der

Geistlichkeit von der Führung der Civilstandsregister eingegangen.

Dieselben stüßen \sich dabei auf §. 4 der Bundesverfassung:

„Alle Schweizer find vor dem Geseze gleich.“ „Wir halten uns" vor Verfassung und Geseg als Bürger und nur als Bürger

und als ganze Bürger, heißt es in dem Protest, wie denn auhch

für uns ein prinzipieller Unterschied zwishen weltlihem und

geistlihem Stande nicht existirt.“ Täglich treffen noch neue Unter-

schriften zu diesem Proteste ein.

Großbritannien und Frland. London, 16. November. Der Großfürst Alexis von Rußland kam am Sonnabend von St. Petersburg in London zu einem Besuche des Herzogs von Edinburgh an und wurde von leßterem, sowie von seinem Bruder, dem Czarewitsh, am Charing Croß-Bahnhofe empfan- gen. Gleichzeitig traf auch Dr. Botkine, der Leibarzt der Kai- serin von Rußland, in deren Befinden einige Besserung ein- getreten is, im Buckingham-Palast ein. Der Prinz von Wales fam am Sonnabend von Sandringham nah London, um der Kaiserin einen Besuch abzustatten. Der Herzog von Cam- bridge gab am Sonnabend Abend ein Familien-Diner.- Unter den Gästen befanden sich die Großherzogin von Mecklenburg- Streliß, der Fürst und die Fürstin Teck, sowie Prinz Eduard von Sachsen-Weimar.

Das 42. Hochländer Regiment (Shwarze WaHe), das zulegt mit vieler Auszeihnung im Aschantikriege gefochten, chiffe fh am Sonnabend in Portsmouth an Bord des

Truppenschiffes „Himalaya“ nach Malta, seiner künftigen Garnison, ein.

Lord Derby wurde am Sonnabend zum Lord Rektor der Universität von Edinburgh für das neue Universi- tätsjahr gewählt. Er erhielt 770 Stimmen, sein liberaler Gegen- kandidat Dr. Playfair nur 583.

Frankreich. Paris, 16. November. Der Marschall Mac Mahon führte heute den Vorsiß in einem Minister- rathe, welcher sich dem Vernehmen nach mit der an die Na- tionalversammlung zu richtenden Botschaft beschäftigt hat. Heute Abend begiebt sich der Marschall nah seiner Besizung Laforet. Heute wurde die diesjährige Session des U n terricht s- raths von dem Unterrichts-Minister von Cumont mit einer Rede eröffnet, welche nur geschäftlih die in den verschiedenen Zweigen des Sitaatsunterrihts eingeführten Verbesserungen und

stattet werden, sollen am Abend des 1. und am Mittage des 2. Dezember d. I. freie Bewirthung erhalten.

Erweiterungen des Lehrmaterials, der Räumlihkeiten u. \. w. aufzählte und sich jeder prinzipiellen Auslafsung enthiekt.

M

In der Umgegend von Miremont (Vogesen) wer- den gegenwärtig drei Forts - gebaut. Dieselben sollen die Eng- pässe zwischen Belfort und Langres vertheidigen. E

Nach Angabe des „Figaro“ sind von den gegenwärtigen Regierungsbeamten Frankreichs 40 Präfekten, 44 Ge- neralsekretäre und 110 Unterpräfekten unter dem Kaiserreich, 4 Präfekten, 2 Generalsekretäre und 12 Unterpräfekten unter der Regierung der Landesver!‘heidigung, 37 Präfekten, 31 General- sekretäre und 75 Unterpräfekten unter der Präsidentschaft des Herrn Thiers, endlih 6 Präfekten, 22 Generalsefretäre und 38 Unterpräfekten unter dem Marschall Mac Mahon in den Staats- dienst getreten. ; --

18 November. (W. T. B.) Der ehemalige Präsident des linken Centrums, Christophle, erklärt in einer von den Journalen veröffentlihten Zuschrift, daß das linke Centrum fich niht mit der Republik de facto begnügen könne, sondern auf der geseßlihen Organisation derselben bestehen müsse. Die Fraktion werde für die Aussöhnung des Septennats mit der organisirten Republick eintreten und andernfalls für die Auflò- sung der Nationalversammlung ftimmen. Christophle \pricht am Schlusse des Schreibens wiederholt die Versicherung aus, daß das linke Centrum zu einer Ausföhnung mit dem Sep- sennat bereit sei. Die Wahlmanifeste der republikani- tchen Partei für die Munizipalwahlen sind in mehreren größeren Provinzialstädten mit Beschlag belegt worden.

_ Spanien. Aus Madrid wird über Paris, 18. Novem- ber, gemeldet, daß Bazaine dort eingetroffen ist.

Ftalien. Rom, 17. November. (W.T. B.) Das Ergebniß der Wahlen zum Parlamente liegt nunmehr fast vollständig vvr und ift nur aus 8 Bezirken noc) nicht bekannt. Von den 500 Wahlen, deren Refultat jetzt definitiv festgestellt ist, sind 984 für Kandidaten der Rechten und 216 für Kandidaten der Linken ausgefallen. 51 Wahlkollegien, welche biszer durch Mit- glieder der Linken vertreten waren, haben jetzt der Rechten ange- hörige Abgeordnete gewählt, in 43 Wahlkollegien ist der um- gekehrte Fall eingetreten. Acht Deputirte der Rechten und 11 Deputirte der Linken sind mehrmals gewählt, Drei Wahlen find angefochten.

Türkei. Konstantinopel, 17. November. (W. T. B.) Die an der Ermordung von Montenegrinern in Podgorißa besonders betheiligten türkishen Unterthanen, 32 an der Zahl, sind zu 20jährigem Gefängnisse verurtheilt worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. November. Die in einzelnen deutschen Zeitungen enthaltenen Nachrichten von einer hier entdeckten Vershwörung und massenhaften Verhaftungen sind, fiherem Vernehmen nach, durhaus grundlos. Es sind weder einflußreihe Personen verhaftet, noch haben größere Vermögenssequestrirungen stattgefunden. Was die angeblich in jener Angelegenheit eingesegte Untersuhungskommission angeht, so liegt hier wahrscheinlih eine Verwechslung mit der Disziplinar-Kommission vor, welche wegen einiger unruhiger Auftritte eingesezt wurde, die unter Zöglingen der medizinischen Akademie und des tehnologischen Instituts vorgekommen waren. Gänzlih erfunden sind die Nachrichten, na denen die russische Regierung von Khiwa aus ersucht sein sollte, dem Khan gegen einen Aufstand seiner Unterthanen zu Hülfe zu kommen. :

Warschau, 14. November. (Dstsee-Ztg.) In Podlachien sind unter der griehisch-unirten Landbevölkerung, die sich wegen der eingeführten Kirhenreformen noch immer nicht beruhigen kann, Anfangs dieses Monats wieder ernste Unruhen ausge- brochen. Die Veranlassung dazu waren Streitigkeiten verschie- dener Gemeinden mit ihren die Kirchenreformen begünstigenden Pfarrern, dis einen so verbitterten Charakter annahmen, daß medrere Pfarrer von zusammengerotteten Haufen fanatisirter Bauern in ihren Wohnungen überfallen, mißhandelt und mit ihren Familien verjagt wurden. Diese \chweren Exzesse riefen die Einmischung der Militärbe- hörden und die Anwendung von Waffengewalt hervor. Die aus den nähstên Garnisonorten nah den Schauplägen der Un- ruhen abkommandirten Militärabtheilungen erwiesen sih als zu \{chwach und es mußten größere Abtheilungen aus den unrweit der Terespoler Eisenbahn gelegenen Garnisonen und sogar aus Warschau requirirt werden. Am 3. d. M. begab si der Ge- neralgouverneur Graf Koßebue nah Podlachien, kehrte aber {hon am 5. zurück. Den leßten Nachrichten zufolge sollen die aufrührerischen Bauern dur die bewaffnete Macht überall Zur Ruhe und Ordnung zurückgebraht und die Rädelsführer ver- haftet und zur Untersuchung gezogen sein.

Dänemark. Kopenhagen, 14. November. (H. N.) In dem - gestern erschienenen Hefte der „Nationalökonomischen Zeitschrift“ find einige Aufklärungen über die Kommunal- \chulden in Dänemark und Norwegen enthalten. Es geht dar- aus hervor, daß die Gesammt-Kommunalschuld Norwegens aller- dings kleiner is als die Dänemarks; aber Norwegen ist dennoch viel ungünstiger gestellt, indem es scheint, daß im Ganzen ge- nommen ein Mißverhältniß zwischen der Größe der Schuld und der Zahlungsfähigkeit der Kommune besteht; durchs{nittlich haben näâmlich die ärmeren Kommunen verhältnißmäßig größere Schulden, als die wohlhabenderen. Am ungünstigsten ist das nördlihe Norwegen der ärmste Theil des Landes gestellt, wo die Schulden ungefähr doppelt so groß find als im westlihen Norwegen. Die drückenden Schulden des nôrdli- Gen Norwegens schreiben sich noch von der in 1867 zum Ankauf von Kornwaaren fkontrahirten Änleihe. Die gesammte norwe- gishe Kommunalshuld war in dem genannten Jahre 9,660,000 Rdl. dänish oder 5,54 Rdl. pr. Individ., aber in Dänemark war fie 14,220,000 Rdl. oder 7,gz Rdl. pr. Individ., also bedeutend größer als in Norwegen. Die dänischen Provinzstädte haben jedoh viel geringere Shulden als die norwegischen Städte; denn während auf den Provinzstädten außerhalb Kopenhagens nur 2,514,000 Rdl. oder 10,5; Rdl. pr. Indiv. kommen, hatten die norwegischen Städte eine Schuld von 6,932,000 Rd. oder 21,z¿ Rdl. pr. Indiv.; aber man nimmt auch an, ‘daß die norwegischen Stadte im Besiy von größerem Wohl- stande find als die dänischen. Die Schulden auf dem Lande waren in den beiden Ländern ungefähr gleih groß: auf die dä- nischen Landkommunen fiel eine Schuld von 2,900,000 Rdl. oder 2,12 Rdl. pr. Ind.; auf die norwegischen Landdistrikte 3,200,000 Rdl. oder 2,4, Rdl. pr. Ind. Die dänischen Land» kommunen sind jedo viel reicher als die norwegischen, so daß die Schulden ia den dänischen Lanodistrikten also im Verhältniß zur Zahlungsfähigkeit bedeutend kleiner find. Die Ursache zu diesem Emportreiben der dänischen Kommunalschuld if somit weder in den Schulden der Landkommcenen, noch in denjenigen der Provinzstädte zu suchen, sondern es sind die Schulden der Hauptstadt, welhe den Aus\{lag machen: Die Schulden derselben betrugen nämli 8,680,000 Rd![. oder 48 Rdl. pr. Jndivid.,, wogegen von den Schul-

den der norwegischen Hauptstadt nur 32 Rdl. auf jeden Ein- wohner kam; und doch wird angenommen, daß die öfonomische Fähigkeit der dänischen Hauptstadt nicht größer, sondern eher fleiner is, als die der norwegischen Hauptstadi. Die Schulden der dritten nordischen Hauptstadt, Stockholm, betrugen am Schlusse des Jahres 1871 3,660,000 Rdl. dänisch oder 26,34 Rdl. pr. Individ. Sämmtliche dänische Städte hatten eine Gesammtschuld von 11,330,000 Rdl. oder 27,66 Rdl. pr. Individ., in Norwegen 21,3» Rdl. pr. Individ. Es muß jedoch bemerkt werden, daß die Summen in Betreff Dänemarks für Ausgang 1869 gelten, und daß die Angaben über die Schulden der Landdistrikte nit aanz korrekt oder zuverlässig sind.

Amerika. (A. A. C.) Präsident Grant hat am 30. Oktober ein Glükwunshschrciben an den Kaiser von Ruß- land anläßlih der Verheirathung seines Sohnes, des Großfürsten Wladimir, mit der Prinzessin Marie von Melenburg-Schwerin gerichtet. E / /

Die neuesten amerikanische Zeitungen enthalten einen Brief aus Eufala (Alabama), der den Krawall beschreibt, welher dort in Folge des Umstandes, daß ein Neger seine Stimme für die Demokraten abgab, entstand. Die Neger, die in großer Anzahl zugegen waren, ergrissen die Flucht, und nah der Schäßung des Berichterstatters wurden während der wenigen Augenblicke, die ihr Fliehen dauerte, wahrscheinli, 500 Schüsse von beiden Seiten abgefeuert. Die Exekution, fügt er hinzu, war „fürhterlih und wirksam“, und die Scene glih einem Schlachtfelde. Drei Neger blieben auf der Stelle todt und 74 wurden verwundet, darunter 10 bis 15 tódtlidd. Auf Seiten der Weißen wurden 6 verwundet, darunter einer tödtlich. | ; ; i:

Aus Süd- und Mittelamerika liegen folgende Nachrichten der „A. A. C.“ vor: N

a L D Nach Berichten aus Valparaiso vom 2, Of- tober ist zwishea Chili und Bolivia ein Vertrag unterzeichnet worden, der, wie man hofft, die Differenzen zwischen diesen Ländern regeln wird. Große Aufregung in Valparai}o verursachte ein von der englishet Regierung bezügli der Detention des Kapitän Hyde von dem untergegangenen Dampfer „Tacna“ gestclltes Ver- langen. Die englishe Regierung erklärte, das Vorgehen der cilenischen Behörden für gescßwidrig und verlangte, „dak die chilenishe Regierung für die Verhaftung des „Kapitäns eine Abbitte leisten und leßterem eine Schadloëhaltung für die NBerluste, die er durch seine willkürlihe Gefangenhaltung erlitten haben nag, gewähren solle, der chilenishen Regierung indeß die Feststellung des Betrages dieser Schadloshaltung überlassend. Die cileni]che Negie- rung hat dieje Forderung ihrem obersten Tribunal unterbreitet, das entschied, daß die Prozedur gegen Kapitan Hyde nicht geseßwidrig war, da er nur zum Zweck einer gerichtlichen Untersuchung, ob ‘das Vergehen, dessen ex angeklagt wurde, unter die Jurisdiftion _der citenischen Gerichte fomme, detinirt wurde. Das Tribunal drüte bei dieser Gelegenheit eben dieselbe Meinung aus, welche das englische Handelsamt, sowie die britishen Kronjuristen urgirten, nämlich, daß der Unfall sich außerhalb der tercitorialen Jurisdiktion Ghilis ereignete, worauf Kapitän Hyde sofort in Freiheit gesebt wurde. Folglih schuldete ihm die chilenische Regierung keine Schadloshaltung, da seine Detention während der Prozedur zur Ermittelung dieses Resultatê unerläßlich war. Die Chilenen geben im Allgemeinen den Bergbau zu Gunsten der Landwirthschaft auf. _ E

Aus Peru wird unterm 18, ult. berichtet, daß drei Militär- personen nach einem 26 monatlichen Prozeß fur schuldig befunden wurden, den Präsidenten Balta im Juli 1872 auf die Anstiftung der Brüder Gutierrez ermordet zu haben. Das Urtheil ist ungewöhnlich, steht aver in striktem Einklange mit dem peruanischen Geseß. Ztgiar und Patino haben Loose für ihr Leben zu ziehen, da einer der Beiden die Todesstrafe durch Pulver und Blei erleiden muß. Espinoza wurde zu 15jähriger Einsperrung verurtheilt. Dem Vernehmen nach Wird das Salpeterausfuhr-Geseß aufgehoben und eine Resolution an- genommen werden, welche die Salpeter-Exporteure verpflichtet, einen Zell von“ mindestens 25 C. per Centner zu entrichten. Eine junge Dame aus Cuzco, der alten Hauptstadt der Inka's, hat um die Er- laubniß, Jura und für die Grade von Doktoren der Rechte studiren zu dürfen, nachgesuht. Der peruanische Justiz - Minister erwiderte, daß die Gesetze dieser Republik keinen folchen Unterschied zwischen den Geschlechtern anerkenne, um die Dame daran zu verhindern, fich der Rechtsgelehrsamkeit zu widmen. Der Senat hat ohne Debatte den Vorschlag, den Jesuiten die Wiederkehr nach diejem Lande zu gestatten, verworfen. N / f

Aus Kingston, Jamaika, wird gemeldet, daß die Behörden dieser Statt gegen die projektirte Abhaltung eines patriotischen Meetings der dortigen Cubaner einschritten. E

Cuba. Cubanische Berichte via New-Work melden, daß dice Jn- surgenten die Stadt Geronimo einnahmen und niederbrannten, sowie dereu 200 Mann zählende Garnison niedermeßelten. Das Vorf Mayari in Cuba ist dur eine Ueberschwemmung zerstört worden.

Asien. Die neuesten indischen Zeitungen enthalten aus- führliche Mittheilungen über die Verhaftung des angeblichen Nena Sahib, aber sie fügen den bereits tetegraphish über- mittelten Thatsahen wenig Neues hinzu. L

Die „Delhi Gazette“ erzählt die Weise, in welcher die Festnahme des Gefangenen bewerkstelligt wurde. Am 21. ult., nah dem Empfang des son bekannten Briefes von dem angeblichen Nena , stieg Maha- radscha Scindia zu Pferde und berief seinen Vivan, Um, ihm die Information und die die dieserhalb nothwendigen Instruktionen zu unterbreiten, Dann seßte er fich an die Spiße eines Regiments Kavallerie, ‘eines Regiments Infanterie und einer Batterie Artillerie, und marschirte nah dem Plaße, wo die Abkömmlinge der alten Gebieter seiner Vorfahren sih befanden. Er bezeugte ihnen seine Achtung und Pplacirte fie dann in Palkees; das vorher ver- abredete Erfolgsignal drei Kanonenschüsse in rascher Neihefolge wurde gegeben, und die Anhänger der Gefangenen wurden unverzüg- lih zersprengt. Die Gefangenen wurden Rach dem Palast des Ma- haradschas gebracht. Mittlerweile machten der Divan, Ebsen Ali und Bakel dem Residentcn, Oberst Osborne, ihre Aufwartung, brachten ihn gegen 11 Uhr Abends nach dem Palast und stellten ihm den Nena vor. Die Aufregung in der Stadt dauerte die ganze Nacht hindur, aber es waren umfassende Maßregeln zur Verhinderung eines Tumutts und zur Beruhigung der Bevölkerung ergriffen worden. Vie Haupt- straßen waren von Militär beseßt u?d starke Truppenabtheilungen aller E ada standen die ganze Nacht hindur unter Waffen. Der Maharadscha selber besuchte die Posten häufig während der Nacht. Am Morgen des 22. wurden die Gefangenen den Behörden von Morao förmlih überliefert und unverzüglich unter einer starken euro- päischen Bedecknng in Ketten gelegt.

r. 80 des „Amts-Blatts der Deutschen Reichs- Poft: Veew altung* hat folgenden Inhalt: General - Verfügung vom 13. November 1874. Geseß vom 3. November d. F., betreffend die Abänderung des Geseßes über das Post-Taxwesen. General- Verfügung vom 13. November 1874. Verpackung der Padckete D

acketsäcke bz. Briefbeutel. Bescheidung vom 12, November 1874. B befand der Padcketbestellgebühr. : :

Nr. 19 des „Deutschen Postarchivs *“, Beiheft zum Amtsblatt der Deutihen Reichs-Postverwaltung, hat folgenden In- halt: I. Aktenstücke und g R E Der Berner Postkongreß. Sta- tistishe Tabelle über den Postverkehr in den europäishen Staaten (mit Ausnahme der Türkei), in den Vereinigten Staaten von Ame-

rika und {n Aegypten. 11. Kleine Mittheilungen: Das Eisenbahn-

net der Erde im Jahre 1874. Die Fortschritte der deutschen Lebensversicherungs-Anstalten im Jahre 1873. Flaschenposten. Die Japanische Landpost. III, Literatur des Verfkehrswesens. IV. Zeitschriften-Ueberschau.

Die Nr. 23 des „Amts-Blatts der Deutschen Reichs- Telegraphen-Ve1waltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 9. November 1874: Die Führung der Statistik betreffend. Vom 10. November 1874: Verpackung der neuen Reichsmünzen in Rollen (Düten) oder Beutel.

Nr. 22 des „Marine-Verordnungs-Blattes* hat fol- genden Inhalt : Deklaration des §. 26 des Reglements über die Geld- verpflegung der Marinetheile und in Dienst gestellten Schiffe im Frieden. Verzeichniß der Seemannsämter und der ihnen vorgeseßten Landesbehörden. Erläuterung des §. 138 des „Reglements Über die Geldverpflegung der Marinetheile und in Dienst gestellten Schiffe im Frieden“.

Neichstags - Angelegenheiten. Dem Reichstag is folgender Entwurf eines Gesegzes, be- treffend Einführung der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 in Elsaß-Lothringen, vorgelegt worden: E d E Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. : S verordnen im Namen des Deutsen Reichs, nach ' erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: :

L. 1, Die zum Reichsgeseß erklärte Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 tritt in der aus der E ergebenden Fassung am 1. Juli 1875 in Elsaß-Loth- ringen in Kraft. j /

V Die Anwendung der derselben entsprechenden Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge ist vom Tage der Verkündigung dieses Geseßes an zulässig. i F s

Von dem gleichen Zeitpunkte ab ist den Eichungsämtern (§. 3) einschließlich der Faßeichungsämter (8. 8) gestattet, Eichungen nach Maßgabe der Maß- und Gcewichtsordnung vorzunehmen.

8. 2. Außer der durch die Maß- und Gewichtsorduung vor- geschriebenen (ersten) Éichung findet eine periodische Nacheichung statt. Die Bestimmung, zu welcher Zeit die Nacheichung vorzunehmen ist, bei welchen Gewerbtreibenden die Maße, Gewichte und Meßwerk- zeuge der Nacheichung zu unterziehen find, und mit welcher Zahl und Art von Maßen, Gewichten und Meßwerkzeugen diese Gewerb- treibend-n versehen sein müssen, welche Gebühren für die Nacheichung und für die dabei vorkommenden Berichtigungsarbeiten zu entrichten sind, trifft der Ober-Präsident. Für Behörden und sffentliche An- stalten erfolgt die Nacheichung gebührensfrei. Ï S

& 3. Die Eichungsämter (Art. 15 der Maß- und Gewichts- ordnung) sind staatlihe Anstalten. Denselben liegt auch die Nach- eihung ob. E

Jedes Eichungsamt wird mit einem oder, wo der Geschäftsum- fang es erfordert, mit zwei Eichmeistern beseßt. j

Die Eichmeister müssen ihre Befähigung durch eine fu nachgewiesen haben. Der Ober-Präfident trifft die näheren Bestim- mungen über diese Prüfung; er seßt die Bezirke der Eichungsämter fest und ernennt die Eichmeister. Die Leßteren haben vor Uebernahme des Dienstes den durch §. 1 des die Vereidigung der Staatsbeamten betreffenden Geseßes vom 20. September 1871 (Geseßbl. für Elsaß- Lothringen S. 339) vorgeschriebenen Diensteid vor dem Landgericht ihres Dienstwohnorts zu leisten. Wird ein Eichmeister in den Bezirk eines anderen Landgerichts verseßt, fo ist auf der Gerichtsschreiberei des leßteren eine Ausfertigung des Vertheidigungsprotokolls zu hinter»

en. ; 4 “s 8. 4. Den Eichmeistern liegt außer dem Eichungsgesäft ob, innerhalb ihres Bezirks die Beachtung der auf die Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge bezüglichen Vorschriften ZU_ überwachen und wegen Zuwiderhandlungen die strafgerichtliche Verfolgung zu veranlassen. Sn Ausübung dieser Thätigkeit find die Eichmeister Hülfsbeamte der gerichtlichen Polizei und der Staatsanwaltschaft unterstellt. Bor Gericht machen die wegen Zuwiderhandlungen der bezeichneten Art von ihnen innerhalb vi

Prüfung

vierundzwanzig Stunden nah der Entdeckung errihteten und eigenhändig ge\hriebenen Protokolle für die darin bes fundeten Thatsaccen Beweis bis zur Erbringung des Gegenbewei|es. Die Eichmeister sind befugt, die den geseßlichen Bestimmungen nicht entsprechenden Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche ste im öffentlichen Verkehr antreffen, mit Beschlag zu belegen. L N Behufs Vornahme der Nacheichung dürfen sie in dre Wohnung der Eichungspflichtigen nur am Tage, in die von Gewerbtreibenden benußten Verkaufsstätten jedoch fo lange eintreten, als leßtere dem Publikum geöffnet sind. 5 : E Di Die Eichungsämter find in ‘technischer Beziehung der Eichungsinspektion (§. 7), im Uebrigen den Bezirkspräfidenten un- mittel-ar untergeordnet, unbeschadet jedo des im 8. 4 vorgesehenen Aufsichtsrechts der Staatsanwaltschaft. Die näheren Bestimuungen über die Geschäftsführung der Eichungsämter und deren Beauf- fichäigung werden von dem Ober-Präsidenten «lasse F “L 6. Die Gebühren für die Geschäfte der Eichungsämler werden für Rechnung des Landes durch die Steuerempfänger erhoten. Für die Erhebung der Gebühren und die Erledigung der dagegen ge- richteten Beschwerden sind die auf die direkten Stenern bezüglichen Vorschriften maßgebend. E Regelung des Verfahrens er- folgt durch den Ober-Präsidenten. l E E Ta u Die Aa Et über die technische Geschäftsführung der Eichungsämter, sowie die Fürsorge für eine periodisch wiederkehrende Vergleichung der im Gebräuche der Eichungsämter befindlichen Eichungs- normale mit den Normalmaßen und Gewichten (Art. 17 der Maß- und Gewichtsordnung) liegt der Eichungsinspektion ob, welche ihren Siß in Straßburg hat. De ist tehnischer Beziehung der Normal - Eichungskommission (Art. -18 der Maß- und Gewichts- ordnung), im Uebrigen dem Ober-Präsidenten unmittelbar untergeordnez, welcher ihre Geschäftsführung regelt. Die Mitglieder der Cichungs- Jnspektion werden von dem Ober - Präfidenten im Einvernehmen mit der Normal-Eichungskommission ernannt. 8 A Die Eichungs-Inspektion versieht für den Eichungsbezirk, in welchem sie ihren Siß hat, zugleich die Geschäfte des Sund. 8. 8. Gemeinden, welche die erforderlichen Einrichtungen, e- hafen, ist die Errichtung eines Faßeichungsamtes als Gemeinde- alt gestattet. i Í M Die R adveamien solcher Anstalten (Faßeichmeister) werden von dem Kreisdirektor im Einvernehmen mit der Eichungs-Inspektion ernannt und vor Uebernahme e Zu auf get und gewissen- flichterfüllung von dem Kreisdirektor vereidtgl. E halte Mi D büngeäniter sind hinsichtlich ihrer technischen Geschäft- führung in gleicher Weise, wie die Eichungsämter, der Eichungs-JZn- \spektion unterstellt. Die Gebühren für die Geschäfte derselben wer- den für Rechnung der Gemeinden erhoben. Die Erhebung dieser Gebühren wird durch den Ober-Präsidenten geregelt. : i 8. 9. Vom 1. Juli 1875 an werden Maße, Gewichte un Meßwerkzeuge, welche den Vorschriften der Maß- und Gewichtsord- nung nicht entsprehen, zur (ersten) Eichung nicht mehr zugelassen. Zu der ersten Nacheichung, welche nah dem 1. Juli 1875 an einem Orte vorgenommen wird, sind Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche den bisherigen Vorschriften entsprechen und bereits im dfsent- lichen Verkehr benußt werden, zuzulassen. Nur, sofern ihre Nach- _eihung zu dem bezeichneten Zeitpunkte tattgefunden hat, dürfen die- selben ferner im öffentlichen i benußt werden vnd sind sie zu  acheichhungen zuzulassen. Ï m N N das Maß- und Gewichtswesen betreffenden Geseße vom 19 frimaire YVIII. n E L owie die Königlichen Ordonnanzen vom 17, April und 19. ul 1839 treten mit N 1. Juli 1875 außer Kraft, soweit sie mit den Bestimmungen in §. 1 Absaß 2 und 3 dieses Gesetzes urverein- bar sind, {hon mit dessen Verkündung.

vom 18 germinal IIL,,

Urkundlich 2c. Gegeben 2c.