1874 / 272 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Ham?2uer&g, 17, November, Getreidamarkt, (W. T, B.) Weizen und Roggen loco fest, beide auf Termine ruhig.

Weizen 126 pfd. pr. November 1000 Kilo nette 189 Br., 188 Gd, pr, November - Dezember 1000 Kilo netto 1874 Br., 1865 Gd, pr. Dezember - Januar 1000 Kilo netto 187 Br. 186 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 189 Br., 188 Gd. Roggen pr. November 1000 Kilo“ netto 162 Br., 160 Gd., per November- Dezember 1000 Kilo netto 159 Br., 158 Gd., pr. Dezbr.- Januar 1000 Kilo netto 157} Br., 1564 Gd, pr. April-Mai 1000 Kie netto 153 Br., 152 Gd. Hafer fest, Gerste still. Rüböl still, loco u. pr. November 544, pr. Mai pr, 200 Pfd. 574. Spiritus still, pr. November und pr. Dezbr.-Januar 45, pr. März-April 454, per April-Mai pr. 100 Liter 100% 453. Kaffee fester, Umsatz 2000 Sack. Petroleum fest, Standard white loco 9,50 Br, 9.40 Gd., pr. November 9,40 Gâ, pr. Dezember 9,55 Gd, pr. Januar-März 9,90 Gd,

Kotterdam, 17, YVovember, (W. T. B.) Die von der ni- derländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Zucker - Auction eröffnete für gute starke Qualitäten zu den im November 1873 er- zielten Preisen, geringe + FI. niedriger.

Antwerpen, 17. November, Nachm, 4 Uhr 30 Min, (W, T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen steigend, däni- scher 253. Roggen unverändert, Odessa 19, Hafer fest. Gerste stetig, friesische 24.

Poetrolenm-Markt (Schiussbericht.) Raffinirtes, Type weisea, loco 23 bez., 234 Br., pr. November 224 bez., 23 Br., per Dezember 23 Br., per Januar 24 Br., per Januar - März —, Weichend.

London, 17. November, Abends, (W. T, B.)

Zu der heute begonnenen Wollauktion waren im Ganzen 88,165

Liverpool, 17, November. (W. T, B.) Getreidemarkt, Weizon 1 d,, Mais 6 d. höher, Mehl fest. Liverpool, 17, November, Nachmittags. (W, T, B.) Baumwolle, (Schlussbericht.} Umsatz 15,000 B., daven für Maas und Export 2000 Ballen, Fest, schwimmende voll 1/5 Mliger MiddI], Orleans 8}, middling amerikanisehe 73, fair Dhollerak 9&, middling fair Dhollerah 4}, good middling Dhoellerah 41, middl. Dhollerah 33, fair Bengal 43, fair Broach 5}, new fair Vomra 52, good fair Oomra 5/16, fair Madras 43, fair Pernam 77, fair Smyrna 62, fair Egyptian 8. i: Glasgow, 17. November, Nachmittags. (W. T. B.) Roeheisen, Mixed aumbers warrants 86 sh. 9 d, Hull, 17, November. (W. T. B.) Getreidemarkt, Von englischem und fremdem Weizen be- deutender Vorrath. Preise 1 Sh. höher. Wetter: schön. Manecehester, 17. November, Nachmittags. (W. T. B.) 12r Water Armitage 8, 12r Water Taylor 10, 20r Water Micholls 113, 30r Water Gidlow 123, 30r Water Clayton 132, 40r Mule Mayoll 12, 40r Medio Wilkinson 133, 36r Warpcops Qualität Bowland 134, 40r Double Weston 133, G60r Double Weston 16, Printers 15/15 34/,0 84pfd. 117, Gutes Geschäft, Preise anziehend. Faris, 17. November, Nachm, (W. T, B) Produktenmarkt. Weizen pr. November 25,75, pr. Ja- nuar-April 25,259. Mebl fost, pr. November 54,75, pr. Januar-April 93,29, pr. März-Juni 54,00. Rüböl steigend, pr. November 73,25, pr. Januar-April 76,00, pr. Mai-August 77,50. Spiritus matt, pr. November 52,25. Wetter: Regnerisch. St. Petersburg, 17. November, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 48,00, per August 48,00. Wei-

New=YorKk, 17, November, Abends 6 Uhr, (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 147, do. in New- Orleans 14}. Petroleum in New-York 1085, do. in Philadelphia 108. Mehl 5 D, 15 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 23 C. Mais (old mixed) 94 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8. Kaffee (Rio-) Mr Schmalz (Marke Wilcox) 154 C. Speck (short clear) 11 C. Getreidefracht 62.

Auszahlungen. Säohsis0he Webstublfabrik. 14 % Dividende für 1873/74 von jetzt ab mit 14 ThIr. bei Albert Samson in Berlin. General-Versarmmiunzer. 3. Dezemb, Deutsohe Rentenbriefs-Aktlen-Bank in Liqu. Ausser- ordent]. Gen.-Vers, zu Berlin; s. Ins. in Nr, 270. 4. B Eisen-Industrie zu Menden und Sohwerte, Aktlench Gesellsohaft. OrdentL Gen.-Vers. zu Cöln. 11: « Westfälisoher Draht - Industrie - Verein. Ordentl. Gen.-Vers. zu Hamm ; s. Ins. in Nr. 270, Kündigeungen und Verloosungen. 9 % Berliner Stadt-Obligationen. Die Konvertirungsfrist ist bis zum 31. März 1875 verlängert; s. Ins, in Nr. 270. Rentenbriefe für die Provinz Westfalen und dio Rhein- Provinz, zum 1. Juli 1875 gekündigt; s. Ins, in Nr. 270, * Sohuldversohrelbungen der Paderborner Tilgungskasse,

¿zum 30. Juni 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 270.

Ausweise von Banken. Prenussisohe Central-Bodenkredit-Aktiengesellsohaft. Status am 31. Oktober ; s. Ins. in Nr. 270. i Eisenbahbhn-Einmahmen. Oesterreiohische lombardisobe Südbahn. (Oesterreichisches

Ballen Wolle gestellt; es hatten sich viel inländische, weniger aus- Australische Wolle fest und unver-

ländische Käufer eingefunden. ändert, geringere Kapwolle F-—-1 d. niedriger,

200 Reichsmark Belohnung.

Steckbrief. Wege, Heinrich, Buchhalter von Staßfurth, mit mehreren Tausend Thalern baaren Geldes und 3000 Thalern Actie der Staßfurther chemishen Fabrik flüchtig. Es wità um Verhaftung und Ablieferung des Wege an die Geri(hts-Kommission Staßfurth gebeten. Calbe a, S., den 16. November 1874. Der Staatsanwalt. Signalement: Alter: 25 Jahr. Statur: schlank. Haare: blond ohne Scheitel. Schnurrbart: im Eutstehen. Nase: etwas \{ief. Mund: brèit. Kleidung: blauer Doubel-Ueber- ieher, s{chwarzer niedriger Filzhut, Halbstiefeln.

ege trägt einen Klemmer.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. Bekanutmachun 19

[5524]

e B L A N El

Die Bahnhofs-Restauration Terespol foll vom 1. Dezember cr. ab auf unbestimmte Zeit im Wege der öffentlichen Submission zu einem jähr- then Pachtzinse von 158 Thlr. anderweit verpachtet werden.

Pachtlustige wollen ihre Offerte unter Beifügung einer kurzen Darstellung ihrer früheren Verhältnisse, sowie der über ihre Führung und Qualifikation sprechenden Atteste bis zum

25, November 1874 franko versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Pachtung der Bahnhofs- Restauration Terespol“ versehen, an die unterzeihnete Eisenbahn-Kommission cinreihet ;

Die Submissions-Bedingungen liegen in unserem Bureau hierselbst, Bahnhofstraße Nr. 49, zur Ein- sicht aus, werden auch auf portofreien an unsecen Bureau-Vorsteher Ohme hirselbst zu rihtenden An- trag gegen 5 Sgr. Kopialien mitgetheilt.

Bromberg, den 15. November 1874.

Königliche Eisenbahu-Kommissiou.

[P2004 Bekanntmachung.

Es sollen im Wege der öffentlichen Submission 46 ausrangirte Munitionswagen e-/16, verkauft werden und is dazu Termin auf Mitt- wo, den 25. November d. I., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des unterzeichneten Artillerie-Depots in der Citadelle anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Ersuchen eingeladen werden, Preisofferten bis zu diesem Termine versiegelt und franco mit der

Aufschrift :

_ Submission auf Munition3wagen e./16,“ einzusenden, au zu dem Termine persönli sich ein- zufinden, da ein mündlihes Aufbieten stattfindet.

Die Verkaufsbedingungen liegen im diesseitigen Bureau, sowie bei den Artillerie-Depots zu Berlin und Straßburg zur Einsicht aus. Auch werden die- selben auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt.

Die Wagen können vorher in Augenschein genom- men werden. (H. 53338.)

Magdeburg, den 31, Oktober 1874.

Artillerie-Depot.

[5526] Bekauutmachung, Die Lieferung des 1875 für die Kaiserliche Ma- rine der Ostsee-Station erforderlichen Bedarfs an Proviant, und zwar: frishem Rind- und Schweinefleisch, Salzrind- und Schweinefleisch, präs:rvirtem Ochsen- und Hammelfleisch, Hartbrod, Kolonial - Waaren, Branntwein und Essig, Pflaumenmus, Weizen- mehl, Hülsenfrüchten, Kartoffeln, Butter, prä- servirten Kartoffeln und Sauerampfer,

on Wege der öffentlihen Submi|sion verdungen

werden.

Die Offerten sind portofrei, versiegelt und mit der E O M Submission auf die Lieferung von Proviant unter Anschluß der Proben an die Intendantur der Marine-Station der Ostsee zu Kiel bis zum 5, De- zember cr., Vormittags 11 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit dieselben in dem, in, unserem Bureau, Friedrichsstraße Nr. 11, anstehenden Submissions- termine in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten eröffnet werden. /

Die Lieferungsbedingungen liegen in der Registra- tur unseres Bureaus, Kiel, Friedrichsstraße Nr. 11, on Einsicht aus, und werden auf portofreies Ver- ugen gegm Er1tattung der Aufertigungskosten mit- getheilt.

iel, den 16. Nczember 1874. Kaiscclihe Inteudautur der Marizc-Station der Ostsee,

zen loco —,—, pr. Mai 9,25.

2 Eo

B 1-Weser- Bahn. Die Lieferung des Bedarfs an eichenen Bahn- et und Weichenhölzern für das Jahr 1875 und zwar: 55000 Stüx Bahnuschwellen, 3850 lfde. Meter Weichenhölzer, sollen in 110 Loosen durch Submission verdungen werden. Offerten find mit der Aufschrift: „Submission auf Schwellenlieferung“ versehen, bis zu dem auf ' Sonnabend, deu 28. November d, I,, Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Termine versiegelt und portofrei an die |

unterzeihnete Direktion einzusenden und werden zur vorbestimmten Stunde in Gegenwart der etwa per- sönlich erschienenen Submittenten eröffnet.

Die Lieferungsbedingungen liegen bei unserer Central-Materialien-Verwaltung hierselbst zur Ein- sicht offen und können auch von dieser gegen porto- freie Einsendung der auf 7} Sgr. festgeseßten Kopial- Gebühr bezogen werden.

C. 80/11.)

Cassel, am 31. Oktober 1874. Königliche Direktion der Main-Weser-Bahun.

[5486]

+

Für die Bebra - Friedlander Bahn find 131 Stück einfache Weicheu, complet bis auf die Signal- laternen, erforderiich.

Zu denselben ftellt die Verwaltung die Zungen- und Fahrschienen,

Bedingungen und Zeichnungen können von hier gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden: und sind Offerten mit der Aufschrift: „Submissiou auf Weichen“ bis 1. Dezember c., Abends, nach- hier einzusenden. 2

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Fulda, November 1874.

Der &öuiglickle Maschinenmeister. Fischer.

[5487]

AZ

Zungenschienen für Weichen,

Für die Bebra-Friedlauder Bahn sind 294 Stück 5,5 Meter lange Zungenschienen aus Puddel- oder Bessemerstahl für Weichen im Gesammt- gewichte von circa 75,520 Kilogr. erforderlich.

Bedingungen und Profilzeichnung können von hier gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden und find Offerten mit Aufschrift „Submission auf Zungeuschienen“ bis 1, Dezember cr.,, Abends nach bier einzusenden.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksictigt.

Fulda, November 1874.

Der Königliche Maschinenmeister. Fischer.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Die Inhaber Westpreußischer 3x, 4, 4x und 9% Pfandbriefe können behufs Erhebung neuer Couponsbogen die betreffenden Talons in den Wochen- tagen vom 1, —23, Dezember a. c, Vormittags ‘von 9—12 Uhr, bei Unterzeichnetem mit doppelten, nach Departement, Gutsnamen und Nummern, resp. Departement, Litera und Nummern geordneten Ver- zeichuissen versehen, einreichen, von denen ein Exem- plar dem Einreicher sofort als Quittung abgestempelt zurückgegeben wird.

Die neuen Couponsserien werden vom -11. Januar k. Js. ab gegen rana He des abgestempelten Ver- zeichnisses durch mich kostenfrei extradirt.

Berlin, ‘den 18. November 1874, (act, 670/11.)

Jacob Saling.

Westpr. General -Landschafts- Agent, Kleine Präsidentenstraße i

[5520]

Roggen loco —, Hafer loco 4,90, per Mai 4,70. Hanf loco —,—. loco --,—, pr. Mai 12,25. Wetter : 3 Grad Kälte.

pr. Mai 6,50. Leinsaat (9 Pud}

191,597 FI,

Netz.) Vom 5.—11. November 661,409 FI, (— 32,396 FL). Oesterrelohlsehe Staatsbahn.

[5512]

9 proz. unkündbaren Central-Pfandbriefe,

Bei der am 3. Juni 1874 in Geaenwart

Preußische Eentral-Bodenkredit- Lktiengesellschaft.

Verloosung 5 proz. unküudbareë Central - Bfandbriefe, unfündbarer Central - Pfandbriefe, Emissionen von 1872, Serie x. und Serie Ix.

l des Notars Kauffmann stattgehabten Verloosung der

Emission von 1871, und der 4X proz. unkündbaren Central--

Pfandbriefe, Emissionen von 1872, Serie I. und Serie IL,, welche mit 10 Prozent Zuschlag amortisirt werden, find folgende Nummern gezogen worden:

5 proz. unkündbare Ceutral-Pfandbriefe, Emission von 1871.

1894. 1929. 2140.

Lit, A 2643. 2966. 3038.

Lit, E,

2589, 2905. 2955. Lit,

scheine nebst Talon. i Berlin, 4, Juni 1874.

Lit, C. über 200 Thlr., rückzahlbar mit je 220 Thlr., Nr. 190. 725. 1005. 1136. 1666, 1905. 1983. 2942. 2977. 3421. 3655. 4018. 4586. 5327. 5339. 5999.

Lit, D, über 100 Thlr, rückzahlbar mit je 110 Thlr., Nr. 76. 193. 360. 986. 1154. 1282. 1303. 1660. 1796. 1911. 1960. 3193. 3387. 3681. 4279. 4408. 4633. 5057, 5229. 5450. 9993. 9844. 5947. 6419. 7195. 7412. 8032. 8395. 8537. 8900. 10915. 11248. 11387. 11636. 11819. 12066. 12612. 12883. 12891. 13675. 13756. 13783. 14265. 14868.

Lit, E, über 50 Thlr., rückzahlbar mit je 55 Thlr., Nr. 142. 763. 1032. 1314. 1819. 1912.

45 þroz. unkündbare Central-Pfandbriefe, Emission von 1872, Serie L. . über 1000 Thlr., rückzahlbar mit je 1100 Thlr., Nr. 554. 782. 997. 1360. Lit, B, über 500 Thlr., rückzahlbar mit je 550 Thle., Nr. 39. 753. 1205. 2015. 2103.

Lit, A. über 1000 Thlr., rückzahlbar mit je 1100 Thlr., Nr. 247. 289. Lit. B, über 500 Thlr., rückzahlbar mit je 550 Thlr.,, Nr. 153. 200. 291. 925.

1142.

Lit, C, über 200 Thlr., rückdzahlbar mit je 220 Thlr., Nu. 69. 205. 230. 699. 946. 2112. 2190. 2413. 3036. 3138. 3195, 3466. 3477. 3666. 4768. 4969.

Lit, D. über 100 Thlr., rüczahlbar mit je 110 Thlr., Nr. 287. 409. 440. 711. 757. 1090.

1125. 1303. 1507, 2242. 2426. 2477. 2675. 2857. 2919. 3075. 4154. 4249, 5385, 5414.

über 50 Thlr., rückzahlbar mit je 55 Thlr., Nr. 294. 422. 640.

43 proz. unkündbare Ceutral-Pfandbriefe, Emission von 1872, Serie Ix. Lit, A, über 1000 Thlr., rückzahlbar mit je 1100 Thlr., Nr. 224. 1041. 1097, 1508. Lit, B, über 500 Thlr., rückzahlbar mit je #50 Thlr., Nr. 109. 396. 632. 678. 1988.

C. über 200 Thlr., rückzahlbar mit je 220 Thlr., Nr. 270. 375. 407. 422. 424. 1099. 2777. 3134. 4601. 4692. 4974. 5072. 5171. 5330. 5567, 5728. Lit. D, über 100 Thlr., rückzahlbar mit je 110 Thlr., Nr. 446. 522. 722. 1391. 1538. : 1660. 2487. 3112. 3422. 4279. 4456. 4964. 5234. 5575. 6070. 6149. 6339. 6440. Lit. E. über 50 Thlr, rückzahlbar mit je 55 Thlr., Nr. 382. 835. Die Rückzahlung erfolgt vom 2. Ianuar fk. I. sowie bei den Bankhäusern M. A. von Rothschild & Söhne in Oppenheim Jun. & Comp. in Cöln gegen Einlieferung der Pfandbriefe und der nicht fälligen Zins-

Die Direktion. v. Philipsboru. Bofsart.

ab an der Gesellschaftskasse zu Berlin, Frankfurt am Main und Sal.

Herrmaun.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

Berliner Lampen- und

Bronzewaaren-Fabrik,

vormals

0, H, Stobwasser & (o, Aktien-Gefellschaft. Fabrik, Wilhelmstraße 98/99.

I, Magazin, Unter den Linden 28. IL, Magazin, Oranienstraße 62.

[5172]

Durch die hiesigen und auswärtigen h Shreibmaterialienhandlungen sind zu ü 4 [5032] beziehen:

Heinße & Blanckertz's

bewährte

deutsche Schulfedern Nr. 20F,, spitz, und Nr. 20M., mittel.

4 welche, als in jeder Beziehung für Sch{ulen g geeignet, bestens empfohlen werden können,

YBillard- Fabrik

von J Neuhusen [4637] Berlin , Beuthstraße 3, Breslan, Dresden Prämiirt in Wien 1873, Moskau, Cassel, Wittenberg

L und Posen.

Größte Auswahl von Billards aller Arten, sowie ie assortirtes Lager sämmtlicher Billard- ensilien.

Verschiedene Bekanntmachungen.

et Bekauntmachung. Die Stelle des E

ersten Stadtbaumeisters

hierselbst wird mit dem 1, Juli k, Js, zur Erledie © Königliche Bau-Akademie,

guug kommen und foll vorläufig auf 10 Jahre mit 3 monatlicher, dem Stadtbaumeister zustehenden Kün- digung neu beseßt werden. Das Gehalt beträgt 2500 Thlr. jährlich mit Pensionsberechtigung nah

Maßgabe des Staatédiener - Pensionsgeseßes unter *

Anrechnung der früheren Dienstjahre. Uebernahme von Nebenämtern und Privatbauten ist, ohne spe- zielle Genehmigung der Stadtverordneten-Versamm- lung, nicht gestattet.

Baumeister, welche die Staatsbaumeister-Prüfung abgelegt haben und auf die zu beseßende Stelle reflektiren, wollen ihre Bewerbungen, unter Beifügung ihrer Qualifikationszeugnisse und eines curricalum vitae, bis Ende d, Is, an den Unterzeichneten ge- langen lassen. s

Barnini, den 16. November 1874.

Der Ober-Bürgermeister. Bredt.

Vom 1. Dezember cr. ab tritt

zum Halle-Cottbus-Posener Ver-

t —a5 vand-Güter-Tarife ein Nachtrag

M v1. in Kraft, welcher außer Spe-

T ers plal-Tarifsäßen für Holztransporte

E nach Falkenberg, direkte Fracht-

E De e Ms im Verkehr mit

Thorn und Bromberg, sowie für Leipzig und Taucha

der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn enthält. Druck-

exemplare diefes Nactrages werden von unseren

Güter-Expeditionen in Sorau und Hansdorf auf

Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den

15. November 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkishen Eisenbahn.

Soeben erschien : Wartwich, wirkl. Geh, Ober-Regierungs-Rath, Bemerkungen über die Schiffahrts- u. Vor=- fluths-Verhältnisse in und bei Berlin, mit Anschluss eines Projectes zu einem Canale von der Oberspree nach der Hayel bei Wannsee. gr, Lex. Format mit 4 Plänen und Profilen, broch, 13 Thlr. Berlin, Ernst & Korn. [5522]

Am 12. und 13. November

Emission von 1871, und 423 proz.

1832,

«

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

| Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

/ Dos Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Bierteljahr

|

i y

Deutscves Neich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben geruht, dem Bezirks-Präsidenten Grafen von Arnim-Boißenburg in Mez die nahgesuhte Entlassung aus dem Amte in Gnaden zu ertheilen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht, den seitherigen Konsul in S1. Petersburg, Le- gations-Rath Dr. B us, und dié Legations-Räthe von Ku #- serow und Humbert zu Wirklichen Legations-Räthen und vortragenden Räthen im Auswärtigen Amte zu ernennen.

Geseh wegen Einführung der Reihs-Münzgeseye in Elsaß-Lothringen. Vom 15. November 1874. Wir ilhelm, von Gottes Gnaden Kaiser, König von Preußen 2., verordnen im Namen des Deutschen Reihs, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

S. 1. Die Wirksamkeit der anliegenden Reichsgeseße, näm- lih des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichs-Gold- münzen, vom 4. Dezember 1871 (Reihs-Gesegbl. S. 404) und des Münzgeseßzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 233) wird mit den aus den folgenden Paragraphen fih ergebenden Maßgaben auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt.

S. 2. Eine Einziehung von Münzen der Frankenwährung Rechnung des Reichs findet nicht statt. S. 3. Der legte Saß des Artikels 8 des Münzgeseßes vom 9, Juli 1873, welcher lautet: i „Eine Außercourssehzung darf erft eintreten, wenn eine Ein- lôösungspfliht von mindestens vier Wochen festgeseßt und mindestens drei Monate vorx ihrem Ablaufe durh die vor- bezeichneten Blätter bekannt gemacht worden ist“, “leibt in Betreff der Münzen der Frankenwährung außer An- endung. 5. 4. Bei der Umrehnung von Münzen der Franken- währung (S8. 8 des Geseßes vom 4. Dezember 1871, Artikel 14 §. 2 und Artikel 17 des Müngzgeseßes vom 9, Juli 1873) werden der Frank zum Werthe von 0,4 Mark, die übrigen Münzen der Frankenwährung zu entsprehenden M5 nah ihrem Verhältniß zum Frank berechnet.

Deutscher

auf

. 5, Dem Artikel 15 des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873 olgende Bestimmung hinzu: An Stelle der Reihhsmünzen find in Elsaß-Lothringen fol- gende Münzen der Frankenwährung bis zur Außercours\eßung zu den daneben bezeihneten Werthen bis zu den im Artikel 9

tritt

F Absag 1 bestimmten Beträgen in Zahlung zu nehmen:

a, an Stelle der Reihs-Nickel- und Kupfermünzen: Fünf- centimen-Stücke zum Werthe von 4 Pf., Zehncentimen-Stücke 8 Pf., Zwanzigcentimen-Stücke = 16 Pf. ;

þ, an Stelle der Reichs-Silbermünzen: Fünfzigcentimen- Stücke zum Werthe von 40 Pf., Einfrank-Stücke 80 Pf., Zweifranken-Stüke = 1 Mark 60 Pf.

Auch die Reichs- und die Landesfkassen sind -niht verpflichtet, die vorstehend bezeihneten Münzen der Frankenwährung in höheren als den im Artikel 9 Absatz 1 bestimmten Beträgen in Zahlung zu nehmen.

Urkfundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 15. November 1874.

(L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Die im §8. 1 bezeihneten Reichsgeseße vom 4. Dezember 1871 und vom 9. Juli 1873 sind hier niht wiederholt abge- druckt worden.

Geseg, betreffend die Besteuerung des Branntweins in Gebiets- theilen, welche in die Zollgrenze eingeschlossen werden. Vom 16. November 1874.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Werden Gebietstheile, welhe zur Zeit außerhalb der gemeinschaftlihen Zollgrenze liegen, in dieselbe einge- chlossen, so tritt mit dem Tage ihrer Einschließung in diese Grenze das Gesetz, betreffend die Besteuerung des Brannt- weins in verschiedenen zum Norddeutshen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen, vom 8. Juli 1868 (Bundes-Gesehz- blatt S. 384) in Kraft, sofern niht daselbft die Besteuerung des inländishen Branntweins verfassungsmäßig der Landes- gesezgebung vorbehalten ist. O Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. - Gegeben Berlin, den 16. November 1874. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

BêrtG Lt gung. :

In dem in Nr. 267 des Reihs- und Staats-Anzeigers ab- gedruckten Gesehe, betreffend Abänderung des Geseyes über das Posttaxwesen, i| in Zeile 4 des einzigen Artikels anstatt der Worte „gleich 10 Markpfennigen*" zu lesen: gleih 10 Pfen- nigen Reihsmünze.

Berlin, Donnerstag,

Lian

Das 26. Stück des Reichs-Geseßblattes, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 1022 das Geseß wegen Einführung der Reichs- M ENgeee in Elsaß-Lothringen. Vom 15. November 1874; unter

Nr. 1023 das Gesetz, Branntweinbereitung in den Hohenzollernihen Landen. 15. November 1874, und unter

Nr. 1024 das Geseyz, betreffend die Besteuerung des Branntweins in Gebietstheilen, welche in die Zollgrenze einge- \{chlo}fsen werden. Vom 16. November 1874.

Berlin, den 19. November 1874. Kaiserlihes Post-Zeitungsamkt.

betreffend die Abgabe von der Vom

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kreisdeputirten Heinri ch IX,, Prinzen Reuß auf Neuhoff zum Landrathe des Kreises Hirschberg ;

Den Kammer-Präsfidenten Maus bei dem Landgericht in Düsseldorf zum Präsidenten des Landgerichts in Cöln: und

Den bisherigen Dirigenten des Gymnasiums in Eroß-Strehlitz, Gymnasial-Oberlehrer Gustav Schroeter, zum Gymnasial- Direktor zu ernennen.

Finanz - Minifteriun:. ; Beri Lan 0. e E In Nr. 255 ‘des „Reichs“ und Staats-Anzeigers? besindet fich in der von der Königlichen General - Lotterie - Direktion ver- öffentlihten Gewinnliste, Zeile 22 v, u., ein Druckfehler; es muß daselbst statt Nr. 4447 heißen: Nr. 4474.

Ministerium der geiftlihen, Unterrichis- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Gymnasial-Direktor Gustav Schroeter ist die Direk- tion des Gymnasiums in Groß-Strehliy definitiv übertragen worden.

Akademie der Künste.

Bett ma Ut g.

Im Sommersemester d. J. haben bei der unterzeihneten Akademie die vorgeschriebene Prüfung als Zeichenlehrer gemacht und bestanden: :

Lorenz Bravdt aus Neumünster in Holstein, Maler, desgleihen als Zeichenlehrerin:

Anna Margaretha Fernow aus Bromberg.

Berlin, den 15. November 1874.

Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste.

Im Austrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Nichtamtliches.

Deutsches Ne ie.

Hreußen,. Berlin, 19. November. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin reist am 26. d. M. von Coblenz nach Weimar zum Besuch des Großherzoglichen Hofes und trifft am 28. in Berlin ein. '

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin gedenkt an Höchstihrem Geburtstage, dem 21.- d. M., von Potsdam abwesend zu fein und wird daher keinerlei persönlihe Gratulationen entgegennehmen.

Für diejenigen Personen, welhe an dem gedachten Tage ihre Glückwünsche abstatten wollen, wird ein Einschreibebuch im Kronprinzlihen Palais in Berlin ausliegen.

Morgen, den 20. d. M., findet Königliche Parforce- Jagd statt, Rendezvous Mittags 1 Uhr zu Jagdshloß Grunewald.

Étibigitenuodidigeri i o

Der Aus\huß des Bundesraths für Iustizwesen und die vereinigten Aus\chüsse für das Landheer und die Festungen und für Rehnungswéesen hielten heute Sizungen.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages wurde die erste Lesung des Bank- esezes beendet. Der Abg. von Unruh-Magdeburg fprah für an Geseßentwurf und die in demfelben aufgestellten Grundsäße der Kontingentirungz eine Reichsbank könnte auch nah der Annahme dieses Entwurfes immer noch eingerichtet werden. Dann ergriff der Bundesbevollmächtigte, Vize-Präsident des Staats-Mini- steriums Staats-Minister Camphausen das Wort, um auf die, in dem Entwurf vorgeschlagene Kontingentirung näher einzugehen (S. Reichstagsangelegenheiten). Der Abg. Siemens \prach für die Errichtung einer Reichsbank und Ummwandelung der Preußischen Bank in eine folhe. Damit endete die erste Lesung des Bank- geseßes. Es begann nunmehr eine sehr lebhafte Debatte über die geshäftsordnungsmäßige Zulässigkeit des Antrages der Abgg. Dr. Lasfer und Genossen (mit Bezug auf das zweite Alinea des 8. 16 der Geschäftsordnung, welches lautet: „Vor Schluß der ersten Berathung auf die Vorkage selbst bezüglihe Abände-

S den 19. November, Abends.

| p N Falle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen ? ! EOOELSE . | Sestellung auz für Berlin außer den Post-Anstalten | auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

rungsvorshläge einzubringen, ist nicht gestattet." Für die Zulässig- keit crklärten fich der Präsident von Forckenbeck, die Abgg. Dr. Las- ker, Frhr. von Hoverbeck und Frhr. von Stauffenberg, gegen dieselbe die Abgg. Windthorst, Dr. Reichensperger-Crefeld, Beseler und Dr. Loewe; in der Abstimmung wurde der erwähnte Antrag mit 148 gegen 128 Stimmen für unzulässig erklärt, worauf der Präsident von Forckenbeck unter großer Bewegung des Hauses sein Amt niederlegte, weil er niht mehr die Autorität zu besißen glaubte, die zur Führung der Geschäfte nothwendig sei. Das Haus be- {loß dann noch, das Bankgeseß an eine Kommission von 28 Mitgliedern zu verweisen.

In der heutigen (14.) Sitzung des Deutshen Reichs- tags verlas - der Abg. Dr. Beseler eine Erklärung, daß es ihm fern gelegen habe, dem Herrn v. Forckenbeck, indem er in einer Geschäftsordnungsfrage mit ihm niht der- selben Meinung sein konnte, persönlih nahe zu treten. Der Abg. Windthorst \prah gleichfalls sein Bedauern dar- über aus, daß der gestrige Zwischenfall den Hrn. von Forcken- beck veranlaßt habe, sein Amt als Präfident des Reichstags nie: erzulegen, und beantragte, Hrn. von Forckenbeck durch Ak- fiamation wiederum zum Präsidenten zu wählen. Diesem Antrage wnrde von Niemand widersprochen und Hr. v. Forken- beck durch Akklamation gewählt. Derselbe war sedoch niht im Hause anwesend, weshalb der Vize-Präsident Frhr. v. Stauffen- berg erklärte; daß er Hrn. v. Forckenbeck von dem Beschlusse des Hauses sofortige Mittheilung machen werde. Die nächste Sizung wurde auf Sonnabend 11 Uhr anberaumt.

Auf die Anfrage des hiesigen Königlichen Stempel- Fiskalats hat \sich der Finanz-Minister, nah vorgängiger Ver- ständigung mit dem Justiz-Minister, für die Auffaffung entschieden, daß seit dem Erlaß des Wechselstempel-Geseßes vom 10. Juni 1869 die sogenannten Dispositions\heine der Bankiers und Kaufleute, welche das Königliche Ober-Tribunal in dem Er- kenntnisse vom 20. Januar 1870 (Hoyer Bd. 2 S. 93/94) zu den Verpflihtungs\heinen im Sinne des Artikel 301 des Hand. Ges. Buch:s rechnet, und welhe auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 4. September 1823 (Ges. S. S. 163) bisher dem Werthstempel für Schuldverschreibungen nnterlagen, wenn nicht als Zahlungsversprechen, \so do als Anweisungen im Sinne des Sprachgebrarchs des Wecbselstempelgeseßes (cfr. §. 24 Abs. 1 ice Verbinduug mit Nr. 1 der Befreiungen daselbst) nur nos mit dem Wechselstempel belegt werden können, wenn es \ich darin um baare Zahlungen handelt. j

Nach einem Beschlusse des Königlihen Ober-Tri- bunals vom 6. Oktober cr. kann der Bruder eines zur strafrechtlichen UntersuchungGezogenen vomRichter zur Ablegung eines eidlihen Zeugnisses event. durch Geld- oder Gefängnißstrafe angehalten werden. Nah S. 358 der Kriminalordnung bleibt es der Beurtheilung des Richters überlassen, je nah der Erheblichkeit des Zeugnisses und der Beschaffenheit der übrigen Beweismittel zu einer \olchen Maßregel zu \chreiten. „Wenn der §. 358 es der Beurtheilung des Richters überläßt, inwiefern die nur der näheren Erkundi- gung wegen zu vernehmenden Personen, besonders im Falle des Hochverraths und der beleidigten Majestät dennoch mit mit dem Zeugeneide zu belegen sind, \so unterliegt es nah der Fassung des Gesezes keinem Zweifel, daß Hoch- verrath und Majestätsbeleidigung hier nur als Beispiele angeführt sind und- der Richter sonach niht beschränkt ist, §. 358 Krim. Ordn. auch in anderen Fällen zur Anwendung zu bringen, welchen er eine besondere Wichtigkeit beilegt.

Der §. 222 des Reichs-Strafgesezbuches bestimmt : Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen ver- ursaht, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft. Diese Bestimmung erfordert wie ein Ober-Tribunals- Erkenntniß vom 23. Oktober cr. ausführt nur den ursach- sichen Zusammenhang zwischen dem fahrlässigen Thun und Unterlassen und dem eingetretenen rechtswidrigen Erfolge zum Thatbestande des Vergehens; und wenn dieser Zusammenhang feststeht, kommt es niht darauf an, ob die konkur- rirende Fahrlässigkeit eines Dritten oder des Ver- lehten selb} mitwirkende Ursachen des Unglücksfalles gewesen sind. Der Maurerpolier K. gab dem Maurergesellen G. und dem Maurerburschen S. den Auftrag, die Verschalung eines Gewölbes abzurüsten. Bei dieser Arbeit stürzte das Gewölbe ein und sowohl der Maurergesele als auch der Bursche fanden dabei ihren Tod. Der Maurerpolier wurde deshalb angeklagt, daß er den Einsturz des Gewölbes und damit den Tod der beiden Arbeiter durch Fahrlässigkeit und Verabsäumung der ihm durch sein Gewerbe besonders zur Pflicht gemachten Aufmerksamkeit herbeigeführt habe. Troÿdem festge- stelltermaßen der verunglückte Maurergeselle sih bei Verrich- tung der Arbeit ebenfalls einer großen Fahrlässigkeit \{chuldig gemacht, weil er, troy des \ih kundgegebenen Druckes des Gewölbes auf die Verschalung, lehtere weggeshlagen habe, so maßen den- noch die Instanzrichter diesem Umstande die Bedeutung eines diz Strafbarkeit des Angeklagten aus\s{ließenden Moments nicht bei, da Angeklagter gerade dazu angestellt war, um dur seine Auf- sicht derartige Versehen der ihm untergeordneten Arbeiter zu ver-= hüten. Die Nichtigkeitsbeshwerde des Angeklagten gegen das verurtheilende Erkenntniß der zweiten Instanz wurde vom Ober- Tribunal mit der oben mitgetheilten Motivirung zurückgewiesen.