1874 / 272 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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‘Orchideen, \chilfarti2es Gras, Schlingpflanzen. Schmale Pfade durch-

der etatsmäßigen Friedensrichter vershuldet, in 33 Fällen durh das Ausbleiben der sog. Ehren-Friedensrihter, 64 Male ließen es beide an der zur Beschlußfähigkeit nöthigen VoUlzähligkeit fehlen; in 7 Fällen war die Staatsanwaltschaft unzulänglich vertreten, in 13 Fällen brahten Feiertage Verzögerungen hervor. Die größte Zahl der niht zu Stande gekommenen Konferenzen brachte der April (38), die geringste der Juni (13), was im Charakter der betreffenden Monate liegt, da die Uebergangs-Iahreszeiten zwischen dem Winter und Sommer zu weitere" Reisen bei uns am wenigsten angenehm find. Nah den Provinzen haben am meisten vereitelte Friedensrihter-Plenarkonferenzen folgende Gouver- nements aufzuweisen: Kiew, Pensa, Kostroma, Kaluga, Tula, Ts\chernigow.

Der Oktober war noch durch den Monftreprozeß der Aeb- tissin Mitrofania bemerkenswerth. Diese Dame, eine geborene Baronesse Rosen, früher Hofdame, jeßt 52 Jahre alt, hatte ihr

Kloster zu Serpuhow bei Moskau zu hoher Blüthe gebracht. Sie errichtete dabei zum Vortheile des Klosters und der ihr unter- gebenen religiösen Genossenschaften eine Menge Fabriken und ließ fich in Unternehmungen ein, welche gewaltige Summen ver- .\chlangen. Die Mittel, welcher die Aebtissin zur Deckung ihrer Defizite sih bediente, zogen ihr eine Anklage auf Wechselfälshung und betrügerishe Schwindelei zu. Es wurden bei dem Pro- zesse, der 11 Tage dauerte, 103 Zeugen abgehört und den Ge- \chworenen 270 Fragen vorgelegt. Die Angeklagte ward {huldig gesprochen und unter Verlust aller besonderen und bevorzugten Standesrechte zur Verbannung nach dem Gouvernement Je- nisseisk verurtheilt. es

Amerika. Cuba. Der ôftlihe Theil von Cuba wurde einem Telegramm aus Havanna zufolge von heftigen Stürmen heimgesuht. Mehrere Städte wurden übershwemmt und einige Einwohner verloren ihr Leben. Namentlih hat das Zuckerrohr sehr gelitten.

Asien. Aus Japan erfährt dis „Times“, daß Yoshida Kirjononi wegen seiner Ernennung zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei den Vereinigten Staaten am 10. September seinen Posten als Vize-Finanzminister niederlegte. i

Afrika. Marocco. Aus Gibraltar wird der „A. A. C.“ zufolge unterm 10. d. M. gemeldet: Nach hier von Algier ein- gegangenen Berichten befürhten die“ maurishen Stämme eine Züchtigung aus den Händen des Sultans Muley Hassan und werden wahrscheinlich eine Zufluht auf französishem Gebiet suchen. Es heißt auch, daß viele algierishe Stämme der \{hwe- ren Steuerbürden müde und mit der Ersezung des -Civilgouver- ncurs durch einen militärishen Gouverneur unzufrieden, geneigt find, nah Algier und Tunis zu entkommen, und nur die fran- zösischen Behörden verhindern fie an der Auswanderung.

Vereinswesen.

Berlin, 19, November. Die Lieferanten des Berliner Haus frauen-Vereins eröffnen heute bei freiem Entrée in den Räumen des JIndustriegebäudes (Kommandantenstraße 77/79) eine Weihnachtsausstellung mit Verkaufsbazar. Die Aus- ftellungsobjekte bilden: Haus- und Küchengeräth, Fertige Wäsche und Weißwaaren, Papier-, Galanterie- und Ledecwaaren, Damen-Mäutel, Korsets und Jupons, Parfümerien und chinesische Waaren, Spiel- waaren, Kleiderstoffe, Bilderbücher, Schirme, Gemä de in Oelrarben- druck, Leinenwaaren (speziell Weihnacht--Artikel), Delikatessen und Baumkonfekte, Alfenidewaarcn, Portefeuilles, Konditorei, Kolonial- und Delikatesse-Waaren, Schreibmate1 ialien und Lederwaaren, Weißwaaren, Parfümerien, Korbwaaren, Tapisserie - Manufaktur, Porzellan- und Glaswaaren, Marzipan und Zuckerwaaren, Buchhandlung, Bronze- waaren, Bashliks, Strumpfwaaren, Puppen, Damen - Konfektion, Seidenband und Weißwaaren.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 19. November. Der in weitesten Kreisen Berlins be- fannte Sanitätérath Dr. Julius Beer is gestern Vormittag um 10 Uhr hierselbst gestorben.

Nouvelle législation prussienne réglant les rap- ports entre l’'Eglise et l’Etat (Berlin G. van Muyden). Das vorliegende gut ausgestattete Werk hat die Bestimmung, die im Auslande vielfah verbreiteten irrigen Ansichten über die preußische deutsche Kirchenpolitik zu berihtigen. Das Buch enthält die maß- gebende Ueberseßung sämmtlicher Kirchengeseße, cin Résumé der- selben, die bei Gelegenheit der firchenpolitishen Debatten im Reichs- tag und Landtag von dem Reichskanzler und dem Minister der geist- lichen 2c. Angelegenheiten gehaltenen Reden, die Aktenstücke über die Aufkebung der katholishen Ubtheilung im Kultus - Ministerium und die Ernennung des Kardinals Hohenlohe, den Brief- wechsel zwischen Sr. Majestät dem Kaiser und dem Papst, die Ant- wort Sr. Majestät auf die Adzesse des Grafen Russel, die Adressen der staatstreuen Katholikey, endli den bekannten Aufruf an die kag- tholishen Wäbler und mehrere auf den Kirchenkonflikt bezüglichen Reden von Abgeordneten, z. B. von Sybel und Grneist.

Der am 15. Nachts verstorbene Dr. Heinrich Brockhaus Chef der Verlagsbuchhandlung F. A. Brockhaus, geboren U 4. Februar 1804 zu Amsterdam, war mehr als 50 Jahre lang Mit- inhaber, seit 1850 ältester Chef der bekannten Verlagsbuchhandlung, er war ferner auch Mitbegründer der von ihm verlegten, in Leipzig erscheinenden „Deutschen Allgemeinen Zeitung“. Mitte der fünfziger Jahre nahm er scinen 1829 geborenen Sohn, Dr. Eduard Brockhaus in die Firma auf, _

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Zum Besten der Afrikanischen Gesellschaft

hielt am Mittwo& Herr Dr. Reichenow einen Vortrag über Natur und Menschen an der Goldküste. Durch die großen Entdeckungs- reisen der Portugiesen if Uns erst die Westküste Afrikas bekannt ge- worden, spätere Nachrichten verdanken wir den Franzosen, auch Missionare und Reisende haben das Land betreten, das bis zur Stunde noch wenig betreten ist. Expeditionen waren stets ohne Erfolg, weil das Klima fehr ungesund ist. Früher folgten dieselben dem Laufe der Flüsse, in neuerer Zeit hat man sie auch zu Lande angetreten. Die Schwierigkeit licgt hauptsählich im Mangel an Lastthieren, die Lastträger wagen sich selten wegen stets herrschender politischer Feind- haft in ein fremdes Gebiet. Jeßt wird das Land hauptsächlich an zwei Stellen betreten, im Süden des Aequators an der Angolaküste, im Norden an der Goldküste, wo durch die Verbindungen der Eng- länder mit_ den Aschantis ein Eindringen ermöglicht ift.

Wo Sonne und Wasser si recht vereinigen, da {afen sie, wie an der Goldküste, stets Großes. Die weiten Flächen bedeckt ein mächtiger Urwald, der, nur von Strömen durchbrochen, das Bild einer einförmigen aber gangen Landschaft bietet, An Charafterbäumen find zu nennen die Wein- und Oelpalme, die Kokospalme, der Roth- fruchtbaum, die Limone; das Unterholz bilden die Calla, Farren,

ziehen die mächtigen Urwälder, welche an der Mündung der Ströme meist einen anderen Charakter annehmen. Nahrungsmittel bieten die Oel- und die Weinpalme. Von kleineren Thieren kommen am meisten vor prachtvolle Schmetterlinge, Bokäfer, Fledermäuse, Sonnen-

Die Fregatte , Challenger * ist mit der englischen wissen- shaftlihen Expedition an Bord am 11. d. Ms. von Australien in Hongkong angekommen.

i Land- und Forstwirthschaft. Berlin, 19 November. Das Landes-Oekonomic-Kol- legium seßte gestern unter dem Vorsiß des Geh Regierungs-Raths Dr. Thiel seine Berathungen, denen auch wieder der Minister für die [landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal beiwohnte, fort. Nach Feststellung des Protokolls nahm zunächst der Minlster Dr. Friedenthol das Wort, um über diejenigen Arbeiten der Versammlung Mittheilung zu machen, welche den nah seiner gestrigen Vorlage zu bildenden Kommissionen zunächst zur Begutachtung überwiesen werden sollen und über welche dieselben schon in den nächsten Tagen mögli noch Ende dieser Woche in Berathung treten sollen. Der Kommission für die Agrargefeßgebung werde ein Gesehentwurf, betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen über die Un- schädlichkeits - Erklärungen bei Abtrennung kleiner Grundstücks- parzellen und ob hierbei die. Bestimmungen der älteren Provinzen auf die neuen Lantestheile und die Rheinprovinz anzuwen- den seien, vorgelegt werden, Der Kommission für die Arbeiterver- hältnisse foll das im landwirthschaftlihen Ministerium ausgearbcitete Gese übcr die ländlichen Arbeiterverhältnisse zugehen. Die Kom- mission für das Veritinärwesen werde die neue Seuchenordnung zur Begutachtung erhalten. Der Wegebaukommission follen die Grund- gedanken der neuen Wegebaugeseßgebung zur gutachtlicen Aeußerung vorgelegt werden. Jn dieser Kommission, welche das Verkehrswesen überhaupt umfassen foll, könnten auch Tazriffragen auf Grund spezieller Anträge Besprechung finden. Der Kommission für die Landespferde- zucht solle zunäcbst die Frage vorgelegt werden, inwieweit das von dem freien Kongreß bei Gelegenheit der dieéjährigen internationalen land- wirthschaftlichen Ausstellung zu Bremen berathene uad angenommene Projeft auf Grüudung einer deutschen Pferdezucht-Kommission aus- führbar ift, oder ob es für Preußen einer Modifikation bedürfe. Fer- ‘ner werde sich dieselbe Komm?jision mit der Frage zu beschäftigen haben, wie di- Prämien bei der Pferdezucht Rennprämien, Schau- prämien, Zuchtprämien u. st. w. zu ordnen seien, Was das Unter- richtswesen anbetrifft, so werde der Minister Veranlassung haben, schon in der nächsten Session des Abgeordnetenhauses seine Ansichten über die systematische Organisation des landwirthschaftlichen Unter- richt8wesens zu entwickeln. Für jeßt wolle er nur erklären, daß er keineswegs, wie einzelne Zeitungen berichtet hätten, in dec Ver- bindung der höh-ren landwirthschaftlihen Lehraustalten mit den Universitäten den einzigen und allein richtigen Weg erkenne. Er habe in leßter Zeit mit Juteresse von den Ei.richtungen der ver- schiedenen Unterrichtsanstalt-n Kenntniß genommen, und sei gerade dadurch in dieser seiner Ansicht bestärkt worden. _Ein dringlicher Antrag, betreffend die Betheiligung landwirth- schaftlicher Sachverständiger bei der Festseßung der Eisenbahnfracht- tarife, wird auf Beschluß des Plenums in einer der nächsten Sißun- gen zur Verhandlung gelangen; ebenso wird die Wahl der Preisrichter für die beiden neuen von der Koppe-Stiftung ausgeschriebenen Preis- aufgaben auf heute vertagt. Jn Bezug auf die Differenz der Preisrichter über die frühere Preisaufgabe der Koppe - Stiftung, betreffend die neueren Resultate dec wissenschaftlichen Forschun- gen für die thierishe Ernährung, in welchen Fällen be- kanntlich nach den Statuten der Koppe - Stiftung das Kollegium die endgültige Entscheidung zu treffen hat beschließt die Versammlung, in Uebereinstimmung mit dem Urtheil zweier Preis- richter, gegenüber dem dissentirenden Votum des dritten, daß der Preis dem Einsender der einzigen Konkurrenzschrift mit dem Motto: „Die Prinzipien u. \. w.* zu ertheilen sei, indem sie gleichzeitig die Erwar- tung ausspriht, daß der Verfasser die Preisschrift vor ihrer Ber- 6ffentlichung mit den dem heutigenStandpunkt der Wissenschaft entspre en- den Zusäßen versehen werde. Ueber den Antrag des Hrn. Lehmann, betreffend die Bestrafung des Kontraktbruhs der ländlichen Arbeiter, entspann sich eine längere Geschäftsordnungs-Debatte, Der Ausschuß hatte den Antrag gestellt und dem Kollegium empfohlen, die Be- rathung dieses Antrages auszuseßen und in Gemeinschaft mit dem in dem landwirthschaftlihen Ministerium ausgearbeiteten Geseße über die ländlichen Arbeiterverhältnisse, sowie in Gemeinschaft mit einem Antrage des ret v. Hagen - Preneslaw: über den Einfluß des Vreizügigkeitsgeseßes und der Heimathgeseßgebung der Neuzeit auf die ländlichen Arbeiterverhältnisse Ermittelungen anzustellen , der zu wählenden Kommission für die Arbeiterverhältnisse zu über- weisen. Das Plenum konnte fich dieser Ansicht nicht anschließen, sondern béschloß, über das Materielle des Antrages des Hrn. Lehmann in einer der folgenden Sißungen in Berathung zu treten, Dasselbe beshloß ferner, den Antrag des Hrn. Limbourg, bezügli mehrerer Borschläge und Maßregeln zur Hebung der inländischen Pferdezucht, und den Antrag der HH. Wehrmann und Hermkerk, auf Errichtung eines Hauptgestüts auf dem Westerwalde, entsprehend dem Antrage des Ausschusses, der neu zu bildenden Landespferdezucht zu überweisen. Ebenso wurde ein drirglicher Antrag des Hrn. Lenz, betreffend das Gese, wona in Hohenzollern Mobilien nur bis zu Dreiviertel ihres Werthes versichert werden dürfen, einer Kommission zur Begutachtung und Berichterstattung überwiesen.

Aus New-York meldet man: Die Entwaldung Ame- kas geht mit Niesenschriiten vor sih. 8,000,000 Acres werden jährlich entwaldet, während nur 10,000 neu bepflanzt werden. Chicago allein fonsumirt jährlich 10 000 Acres Wald. In einem Zeitraume von zehn Jahren werden 12,000,000 Acres Wälder niedergebrannt, nur um {nell den Boden benußen zu können. In Wiéconsin werden jährlich 50,000 Acres gefällt, um den Bedarf Nebraskas und Kansas zu befriedigen.

Gewerbe und Handel.

In der am 18, November in Ruhrort abgehaltenen General- versammlung der Bergbau-Aktien-Gesellschaft „Phönix“ zu Laar waren 55 Aktionäre, welche 4745 Aktien Litt, A. und 605 Aktien Litt. B. vertraten, anwesend. Der Antrag einiger Aktionäre auf Rückzahlung des für die neuen Aftien bezahlten Agio's wurde abgelchnt Und die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsrathes wiedergewählt. Die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt, wie bereits befannt, für die Aktien Litt, A, 8% und für Litt. B. 654. /

bild der Geduld und des Jähzornes Mustquitos, Sandfliegen und Wanderameisen, welche oft stundenlang Züge bilden und die Leute zum Verlassen der Wohnung nöthigen. Von größeren Thieren ist der Satansaffe zu nennen, dessen Haar zu Muffen verarbeitet wird, der Leopard, die Zibethkaße, das Wildshwein, Elephanten, welche, troßdem sie verfolgt werden, noch in großen Heerden vorkommen, und Flußpferde, deren Fleish gut und deren Zähne brauchbar sind. An” Vögeln finden sich Fischreiher, Sattelstörche, Enten, Halsbohrer, Nas- hornvögel, Papageien und Schopfadler, l-btere als die größt-n der Raub- vôgel. Das Hochland ist meist Steppenland, hier gedeiheu mächtige Tamarinden und Euphorbien, hier wohnen giftige Sclangen, Busch- ottern, Brillenschlangen, Hyänen, Bujchantilopen und Webervögel. Die Temperaturveränderungen find sehr gering, so daß es eigentlich nur zwei Jahreszeiten giebt, die des Regens und die trockene; sie gehen allmählich in einander über, und in dieser Zwischenperiode, Tornato genannt, kommen häufig Stürme und kurze Gewitter vor. Die Zugvögel aus Europa treffen in der Trockenzeit ein.

Die Bewohner der Goldküste werden gewöhnlich fälschlicher Weise Fanti genannt, leßtere bilden nur einen der vielen Stämme, welche nicht in großen Reichen, sondern unter einzelnen unabhängigen Häuptlingen leben. Die früheren häufigen Feindseligkeiten find jeßt ron den Engländern unterdrückt. Die Hautfarbe ist dunkelbraun, fait s{chwarz, do giebt es au gesheckte Neger; Kretins sind sehr beliebt und gelten als Schönheit. Das Tätowiren mit bunten Farben ist selten, junge Mädchen gebrauchen Oker, Männer und Frauen nur Ruß. Die Stämme unterscheiden sich meist dur die verschiedenen

vögel die Kolibris der alten Welt Chamäleons das Sinn-

__— Der neuzebikdete Fleishkonsumverein in Gera (Ver- eins\{chlächterei) zeigt an, daß vom 15 November ab der Verkauf von Schlachterzeugnissen begonnen hat Das Verkaufelokal ift jeden Tag von 6 Uhr frü) bis 8 Uhr Abends, an Sonn- und Festtcgen von 6 bis 9 Uhr früh und 4 bis 8 Uhr Abends geöffnet. Wünsche und Me meiden find in einem im Vereinélokale angebrachten Briefkasten zu legen.

Das Comité der deutschen Aktionäre der Elisabeth-W est- bahn hat sich nach langen Verhandlungen mit dem Verwaltungsrath Über folgendes Arrangement, betreffend die Differenzen aus dem Kost- geschäft, geeinigt: 1) Es werden von interefsirter Seite 200,000 Fl. ô. W. erlegt und dafür die nahezu werthlosen 300 Aktien der Kom- misstonsbank und 1100 Aktien der Report- und Kreditbank aus dem Depot entfernt; 2) die anderen Effekten, 4975 Aktien ter Tramway- bau-Gefellshaft, 2450 Aftien der allgemeinen österreihishen Bank und 3000 Aftien der Unionbaubank werden als lebens- und entwick- lungsfähig und in Erwartung einer Realisation zu besseren Coursen als dermalen zurückbehalten; 3) dem §. 34 des Statuts wird ein Zusaßartikel gegeben, welcher die Anlage der Betriebsüber- \chüsse im E untersagt; 4) für die in der nächsten ordent- lichen Generalversammlung (Mai 1875) vorzunehmenden Neuwahlen in den Verwaltungsrath ist unter bindender a der Eintritt zweier deutscher Aktionäre sichergestellt. Auf dieses Kompromiß hin hat der Verwaltungsrath für den 15. Dezember eine ordentliche General- versammlung ausgeschrieben, wo auf Antrag des Revisionsausschusses die in der Generalversammlung vom 24. Mai d. I. versagte Decharge für das Kostgeshäft beantragt und nächst der statutarischen Ergän- zung unter der Bedingung beschlossen werden joll, daß obgedachte Punkte in Vollzug gelangen.

___ Verkehrs-Anstalten.

Das Technische Bureau des Direktoriums der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft hat soeben im Verlage der Hof- buchdruckerei von Carl Friese in Magdeburg ein „Norddeutsches Eisenbahn-Coursbuch“ erscheinen lassen. Dasselbe enthält so- wohl die Routen, als auch die Spezialfahrpläne sämmtlicher Eisen- bahnen Norddeutschlands; allgemeine Bestimmungen für das reisende Publikum; besondere Bestimmungen (Schlaht- und Mahlsteuer, Wildpretsteuer, Zollabfertigung im internationalen Vertehr); die Restaurationstaxe für die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn; Be- stimmungen über Droschkenbestellung und Droschkentarif in Berlin; Ausweise der Dampfschiffahrten nach Norderney, Borkum und Helgoland. Der Preis des außerdem mit einer Karte auëgestatteten handlihen Büchelchens bcträgt 5 Sgr.

Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft hat den Vertrag wegen Betriebsleitung der Werrabahn pro 1. Ja- nuar 1876 gekündizt, si auch zu einer früheren eventuell sofortigen Lösung des Vertragsverlältnisses bereit erklärt. Diese Lösung ist von der Thüringischen Bahnverwaltung schon seit Jahren beabsichtigt und bisher nur auf Veranlass1ng der bei dcrselben betheiligten Staats- regierungen beanstandet gewesen.

Nachdem am 14. November bereits der Königliche Lani rath des Delser Kreises, Hr. v Rosenberg, die Strecke Oels-Groß- Graben der Dels-Gnesener Eisenbahn inspizirt hatte, veranstaltete, wie die „Schles. Ztg.“ mittheilt, am 15. d. mit Genehmigung der Direktion der Oels-Gnesener Eisenbahn die Firma Döring, Ri-hter u. Co., welhe von Oels bis Frauenwalde die Erdarbeiten und von Dels bis Militsch den Oberbau genannter Bahn ausgefürt hat, die erste größere Probefahrt von Oels bis Groß-Graben. Die ganze Strecke Oels-Gnesen soll zum Juni k. J. dem fahrplanmäßigen Be- triebe übergeben werden. Sie hat eine Länge von 164 Kilometern (faft 22 Meilen). Bahnhöfe sind in: Oels, Juliuëburg, Groß-Graben, Craschniß, Milits{, Zduny, Krotoschin, Kozmin, Jaroschin, Neustadt- Zerkow, Miloslaw, Wreschen, Czerniejewo und Gnesen. Bis auf die Strecke Frauenwalde - Militsch (etwa 24 Meile) Kozmin - Krotoschin (04a 24 Meile) ift die ganze Bahn bereits mit Arbeitszügen be- ahrbar.

Königliche Schauspiele.

Freitag, den 20. November. Opernhaus. (227. Vor- stellung.) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elisabeth: Fr. v. Voggenhuber. Venus: Frl. Horina. Landgraf: Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Bez. An- fang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

__ Schauspielhaus. (237. Vorstellung.) Zum ersten Male: Ein gefährlicher Freund. Lustspiel in 1 Akt aus dem Fran- zösischen von A. Fresenius. In Scene geseht vom Direktor Hein. Hierauf , zum ersten Male: Neckereien. Lustspiel in 1 Aft von A. v. Winterfeld. In Scene gesezt vom Direktor Hein. Zum Schluß, neu einstudirt: Der zerbrochene Krug. Lust- S in 1 Aft von H. von Kleist. Anfang 7 Uhr. Mittel-

reise.

Sonnabend, den 21. November. Opernhaus. (228. Vorstellung.) Cesario. Oper in 3 Akten nah Shakespeare's „Was ihr wollt“ von Emil Taubert. Musik von Wilhelm Taubert. Ballet von P. Taglioni, Unter Direktion des Komponisten. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

__ Sqauspielhaus. (238. Vorstellung.) Ein Erfolg. Lustspiel P i Aften von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-

reise.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei - Jnspekloren Schewe (Opernhaus) und Hoff - meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frift nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

ter Menschenstamm, mit edler Form des Kopfes. Die Kleidung besteht nur aus einem Stück Zeug, das um dieHüften geschlagen wird ; Vornehme tragen ein größeres Stück aus bunter Baumwolle oder Seide. Eine Kopfbedeckung ist niht gebräuhlich, der Cyl'nderhut ift lediglich ‘als Modeartikel beliebt. Das Haar wird gewöhnlich kurz, bei Gelübden lang, bei der Trauer kahl getragen; Mädchen nnd Frauen lassen das Haar wachsen und tragen ein oder zwei Zöpfe. Die Kämme sind aus Holz, kommen jedoch nur alle 3 bis 4 Wochen in Gebrauch. Die Stellung der Frau ist eine untergeordnete, ste muß si selbst er- nähren und das Feld bestellen; die Mütter tragen die Kinder stets mit sich herum, felbst beim Arbeiten und Tanzen; die Sterblichkeit der Kinder is dahec sehr groß. Frauen werden zum Preise von 20 bis 30 Thalern gekauft, Mädchen find in Folge dessen sehr angesehen. Die Beschäftigung der Männer besteht in Fischfang und Jagd; als Zahlungsmittel dient der Goldstaub. Die Religion ist ein roher getischdienst; der Fetisch is nur so lange geachtet, als er Gutes bringt, sonst erhält er Prügel. Tempel find unbekannt, die Abzeichen des Priesters sind Stock und hohe Müßte. Auch als Richter fungiren die Priester und bedienen sich zu einer Art Gottesurtheil des Fetisch- trankes. Von Charakter sind die Einwohner ein munteres Volk, sie lieben die Festlichkeiten beim Mondwechsel und bei Todesfällen.

Redacteur: F. Prehm.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen

Berlin:

Muster im Tätowiren. Die Bewohner sind ein {dner und intelligen-

(einshließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage)

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Ne 272.

Königreich Preufen.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- obligationen des Soldiner Kreises im Betrage von 428,700 Reichs- mark. ITI. Emisfion.

Vom 19. Oktober 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von der Kreisversammlung des Soldiner Kreises auf den Kréistagen vom 8. Mai und 29. August d. J. beschlossen worden, die zur Konvertirung der auf Grund Unserer Privilegien vom 20. Fe- hruar 1848 Gejeß-Samml. S. 82 und vom 26. Juli 1854 Geseß-Samml. S. 486 ausgegebenen und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreisobligationen in dergleichen vier und ein halb prozentige Werthpapiere erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wix auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung, e

zu diesem Zwecke auf jeden JInhabcr lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem Een Betrage von 428,7C0 Reichémark ausstellen zu dürfen, :

da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der

Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Aus- Les von Obligationen zum Betrage von 428,700 Reichsmark, in

uhstaben: „Vierhundert aht und zwanzig Tausend siebenhundert Reichsmark“ welche in folgenden Apoints: 360,000 Reichêmark à 500 Reichsmark, 68,700 Reichsmark à 150 Reichsmark, zusammen 428 700 Reichamark, nah dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 44 Prozent jährlich zu verzinsen und nah der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1875 ab mit wenigstens jährlich 14 Prozent des Kapitals unter Zu- wachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge- nehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jn- haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. i ;

Durch vorstehendes Privilegium, welchcs Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht Üüber- nommen. .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen JInsiegel.

Gegeben Baden-Baden, den 19, Oktober 1874.

(L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Regierungsbezirk Frankfurt a. O,

Obligation des Soldiner Kreises 3. Emission Nr Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom 19. Oktober 1874 (Amtsblatt der. Königlichen Regierung zu vom .. ten Bn Gu

und Geseßz-Sammlung pro Seite

r )

Auf Grund der- Kreistagsbeshlüfse vom 8. Mai und 29. August 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 428,700 Reichsmark bekennt sih die ständishe Kommission für den Chausseebau des Soldiner Kreises, Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns- {huld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und mit 4F (vier und einhalb) Prozent jährli zu verzinsen ist. i

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 428,709 Reichsmark geschieht vom Jahre 1875 ab allmählich innerhalb eines Zeit- raums von 32 Jahren aus einem zu diesem Behufe ge- bildeten Tilgungsfonds von wenigstens 1F Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nah Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. / |

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird dur das Loos bestimmt. Die Ausloosung ecfolgt vom Jahre 1875 ab in dem Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sih jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgelooften, sowie die gekündigten Schuldverschrei- bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zablungstermine in dem Deut- schen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. D. und in dem Soldiner Kreisblatte, sowie in ciner zu Berlin erscheinenden Zeitung. : j | E Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und cin halb Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenen verzinset. /

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rügabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung bei der Kreis Chausseebau-Kasse in Soldin, und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fälligkeitster:nins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präscntirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinécoupons der späteren Fälligkcitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. N

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die inner- Halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an

gerechnet, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120 segu. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Soldin. /

Zinscoupons können weder aufgeboten- noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreieverwaltung an-

gemeldet und den ttattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Borzei- gung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar- thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausge ahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind . . . . halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres . . . , ausgegeben. Für die enere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus-

egeben. 4 l L B Die Ausgabe einer neuen Zinêcoupons Serie erfolgt bei der Kreis- Chausseebau-Kasse zu Soldin gegen Ablieferung des der älteren Zins- coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons er- folgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber

Provinz Brandenburg.

Berlin, Donnerstag, den 19, November

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. Í e i Dessen zu Urkunde haken wir diese Ausfertigung unter unserer Uaterschrift ertheilt. Soldin, den . ten : (S: (Siegel des Landraths.) e j

Die Kreis-Kommission für den Chausseebau im Soldiner Kreise. Anmerkung. Die Unterschriften sind eingenhändig zu unterzeichnen.

Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. i Frankfurt a. O. Erster (bis zehuter) Zinscoupon (1te) Serie zu der Krei2obligation des Soldiner Kreises 3. Emission. i : über Mark Reichswährung zu Mark . . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe 1 O 2 A 18 N (19 . .) und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) _ Mark bei der Kreis-Chausseebau-Kasse zu Soldin. Soldin, den . . ten 13 i : D

Die Kreis-Kommission für den Chausseebau im Soldiner Kreise.

Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren nah der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. : Anmerkung: Die Namen@unlterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namenêunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen werden.

Pfennigen

Regierungsbezirk

ovin H s Frankfurt a. O.

Brandenburg. Dal j ¿zur Kreisobligation des Soldiner Kreises Si s

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Soldiner Kreises 3. Emission Littr : Nr. . . . über . . Mark Reichswährung à 42 Prozent Zinsen, die . .te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18. . (19 . .) bis 18 . , (19 . .) bei der Kreis-Chausseebau-Kasse zu Soldin.

Soldin, den . . ten 1 / : i

Die Kreis-Kommission für den Chausseebau im Soldiner Kreise.

Anmerkung: 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Fafksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. :

_2) Dex Talon is zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

9, Zinscoupon. 10, Zinscoupon.

Talon.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 19. November. In der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstags nahm in der ersten Berathung über das Bankgesey zuerst der Bundeskommissar, Geheimer Dber- Regierungs-Rath Dr. Michaelis das Wort:

Meice Herren! Die Vertreter der Mehrheit dieses Hauses haben das ist wohl als das Resultat der bisherigen Debatte anzuerken- nen sich übereinstimmend dahin ausgesprochen, daß es die Aufgabe des Hauses sei, den Entwurf einer Kommission zu überweisen und in dieser Kommission den Versuch zu ein x Vereinbarung über die Er- richtung einer Reichsbank unter Anerkennung der wesentlichsten Prin- zipien zu machen, welche dem Entwurf zu Grunde liegen. Jch bin nicht in der Lage, die Zukunft vorauszusehen und zu Tagen 0D Dex Versnch gelingen oder mißlingen wi:d. _ Gelingt er nicht, dann, meine Herren, stehen wir vor derselben Frage, vor welcher der Ge- seßentwurf bei seiner Aufstellung stand, vor der Frage: ift es gerathen, einfa bei der Verlängerung der Geltung des Geseßes von 1870 zu bleiben und die Regelung der Bankfrage hinauszuschieben ? oder ist es geboten, im Interesse der Entlastung des Verkehrs von ungeeigneten Zahlungsmitteln und im Interesse der Sicherung der Durchführung der Münzreform jeßt einen Schritt auf dem Gebiete der BankgeseßP- gebung zu thun, der in Uebereinstimmung mit dén von den Ver- tretern der Majorität anerkannten Prinzipien eine Regelung des Bankwesens herbeiführt und die Frage der Reichsbank der Zukunft vielleicht der / nähsten Zukunft überläßt? Bei Begntwortung dieser Frage habe ih nichts weiter zu thun, als JFhnen nochmals die Aufgaben des Gesetzentwurfs, die derselbe ih gestellt hat, vorzuführen und Ihnen an d?r Entwicklung der leßten Jahre zu zeigen, welche Folgen voraussichtlih eintreten würden, wenn ein Geseß zur Regelung des Bankwesens gegenwärtig nicht erlassen

rde. f E Der Geseßentwurf hat sich drei Aufgaben gestellt : erstens eine Einschränkung der ungedeckten Notenemission -im Inter- esse der Aufrechterhaltung der metallischen Grundlagen unseres Geldumlauts und der Durchführung unserer Münzreform ; zweitens Umwandlung der für den Verkehr __ungeeigneten Zahlungsmittel, als welche die von dem größten Theile der bestehenden Banken ausgegebenen Banknoten gegenwärtig sich dar- stellen, in Zahlungsmittel, * welche für den Verkehr geeignet find und nicht die wirthshaftlich schwächeren Klassen mit ungeeignetem Gelde belasten; drittens, Herstellung eines Zustandes im Bank- wesen , welcher der Gesetzgebung erlaubt , nah . Maß- gabe der zu machenden Erfahrungen Aenderungen in den Bestimmungen über die Regelung des Bankwesens herbeizu- führen. Jch glaube konstatiren zu können, daß die Mehrzahl der Herren Redner, wenn auch nicht überall mit den von dem Entwurf gewäblten Mitteln, wenn au nit mit allen einzelnen Bestimmungen des Entwurfs, so doch im großen Ganzen sih mit diesen Tendenzen einverstanden erklärt hat. In Betreff des Weges {aubte allerdings der Herr Abgeordnete für Bingen einen anderen vor chlagen zu sollen ; ibm war unangenehm der Mechcnismus cines Geseßes, er wünschte die organische Regelung durch eine allmächtige Reichsbank. Ich glaube, meine Herren, der Herr Abgeordnete für Bingen, so fkonstitutionell er in allen übrigen Fragen ist, in der Bank- frage neigt er sih zu einem leisen Abjsolutismus, und ih glaube, so- wohl der Verkehr, als auch die interessirten Banken, als auch unsere gesammte gesebßlihe und staatlihe Entwickelung wird e gefördert, wenn die Banken und alle Banken unter-das Geseß gestellt werden, als wenn die kleineren Banken unter die absolute Macht einer all- mächtigen Reichsbank gestellt werden. * Jh begrüße mit Freuden die

187A,

bank unter das Geseß stellen will. Das, meine Herren, ist die Aufgabe der Geseßzebung, die Bedingungen zu regeln, unter welchen, und die Grenzen festzustellen, innerhalb wel- cher fünstlißhe Zahlungsmittel geschaffen werden dürfen, nicht aber eine Institution zu schaffen, welche nah für die Geseß- gebung nicht im Voraus zu erkeunenden Grundsäßen frei waltet, und welcher die Entwickelung im Einzelnen dann preiégegeben wird. Wenn wir nun die Frage beantworten- wollen, was wir wünschen sollen, die cinfahe Verlängerung des Geseßes vom Jahre 1870 oder ein Geseß, welches zunächst allgemein anerkannte Zwecke mit Sicher- heit erreiht, so müssen wir uns die Bewegungen des Bank- geshäftes und der ungedeckten Notenemission vergegenwaärtt- gen, die unter der Herrschaft des Geseßes vom Jahre 1870 bis jeßt stattgefunden haben. Das Gese vom Jahre 1870 hat nur verhindern fönnen, daß neue Bankuotenprivilegien ent- {tanden, es sind nur außer der Preußishen Bank fünf andere Banken mit der unbeschränkten Notenemissionsbefugniß, und es hat dies: Banken nicht verhindern können, ihren Besißstand an ungedeckten Noten nah Kräften zu erweitern. Das Geseß hat ferner, da es eine Schranke der ungedeckten Notenemission nit auferlegen konnte, nicht verhindern können, daß diejelbe in Deutschland ihrer natürlichen Strs- mung folgte, ihrer natürlihen Strömung, fich von Jahr zu Jahr zu erweitern, bis endlich, da die Bäume nicht in den Himmel wachsen kênnen, ein gewaltjamer Rückschlag eintreten mußte.

Vom Beginn des Jahres 1867 datirt die leßte Bewegung der un- gedeckten Notenemissionz ihr war eine ähulihe Bewegung, eine steigende und durch einen energischen Rückschlag zurückgedrängte Bewegung vorausgegangen; der Rückschlag fand im Jahre 1866 statt. Im Jahre 1867 hatte im Januar bei cinem Diskontosaß von 4 Prozent die Preußische Bank einen ungedeckten Notenumlauf von etwa 47 Millionen Thalern, die fünf übrigen Banken, welche das Recht der unbeschränkten Notenemission besißen, hatten einen ungedecken Noten- umlauf von 6: Millionen Thalern, ihr ungedeckter Notenumlauf be- trug also etwas weniger als F des gesammten Umlaufs derjenigen Banken, welche die unbeshränkte Notenemissionsbefugniß hatten. Ießt bitte ich Sie, mit mir zu verfolgen, wie das Niveau der ungedeckten Notenemission von Jahr zu Jahr gestiegen it. j In der bis dahin herrschenden Silberwährung lag allerdings ein besonderes Reizmittel zur Steigerung dieses Niveaus, denn wegen der Gewichtigkeit dieses Metalls waren die papiernen Zahlungsmittel naturgemäß in weit größerem Umfange gesucht, als sie _gesucht sein werden, wenn wir die Goldwährung definitiv durgeführt haben. Außerdem aber lag in der Silberwährung eine Sicherung gegen den Abfluß von Edelmetall, weil dieses Edelmetall, Silber, Niemand recht wollte. In dieser Beziehung wird sih_ die Situation allerdings ändern mit Eintritt der Goldwährung. Silber ist das ziemlich all- gemcin abgewehrte Edelmetall, soweit es sih um Währungsmetall, handelt, Gold das allgemein gesuhte M-tall. Es wird also, fobald die Goldwährung durchgeführt ift, sich viel cher und viel leichter ein Abfluß von Edelmetall einstellen, als es der Fall war unter der D der Silberwährung. Und was wird die weitere Folge ein? Während bei der Herrschaft der Silberwährung die fortgeseßte Steigerung des Umfangs der künstlihen Zahlungsmittel mit Noth» wendigkeit zu einem Rückschlag führen mußte, der am Kapitalmarkte hervortrat, wird, wenn die gleiche Bewegung unter der Herrschaft der Goldwährung einträte, ein Rüdschlag eintreten, der lediglih auf dem Geld markt sih vollzieht. Die Einführung der Goldwährung wird also die Lage unserer Verhältnisse in dieser Beziehung wesentlih verbessern. ; i /

Im Jahre 1869, im Anfange Oktober, trat eine Erhöhung des Diskontosatzes von 4 auf 5 Prozent ein. Jch kann nur die Erhöhun- gen, welche von der Preußischen Bank ausgesprochen find, bezeichnen z indeß ist ja bekannt, daß mehr oder weniger die Bewegungen auf den Diskontopläßen Deutschlands übereinstimmend waren. Damals, bei dieser Erhöhung, betrug die ungedeckte Notenecmission der Preußischen Bank 55,300,000 Thaler. Die ungedeckte Noten- emission der übrigen 5 Banken mit unbeschränkter Notcn- Emissionsbefugniß 113 Millionen Thaler. Die leßteren hatten also bereits 4 der Summe der ungedeckten Notenemission diefer Banken erreicht. Das Niveau, bei welhem eine Erhöhung des Diskonto- faßes von dem regelmäßigen Stand von 4 Prozent eintrat, betrug 67 Millionen ungedeckter Noten bei diesen Banken.

Nachdem der Diskontosaßz von der Erhöhuvg wieder um 4 Prozent urückgegangen war am 15. Februar 1870 bei einer ungedeckten Notenemiiion von 72 Millionen, also beinahe 20 Millionen mehr, als im Anfang des Jahres 1867, trat das zweite Mal eine Erhöhung des Diskontosatzes von 4 Prozent auf 6 Prozent “ein am 15. Juli 1870. Bei dem diesem Zeitpunkt vorausgegangenen Monatsschluß, also Ende Juni 1870, betrug die ungedeckte Notenemisfion der Preußischen Bank 78 Millionen, die der übrigen Banken mit un- beschränkter Notenemissionsbefugniß 147 Millionen, der gesammte ungedeckte Notenumkauf dieser Banken 93 Millionen, und die übrigen Banken, die Sächsische, Leipziger, Gothaer, Geraer, Vüeburger hatten zusammen '/7 dieser Summe des ungedeckten Notenumlaufs.

ch mache darauf aufmerksam, daß, während im Jahre 1869 {on bei 67,000,000 Thlr.n ungedecktem Notenumlauf eine Erhöhung des Diskontos über den regelmäßigen Saß éintrat, man im Jahre 1870 exst bei einem ungedeckten Notenumlauf von 93,090,009 Thlrn. diesen Zeitpunkt der Erhöhung des Diskontos für gekommen erachtete.

Der Diskonto bewegte sich nun ziemlich lange über den regels mäßigen Saß von 4 Prozent, er ging erst auf diesen Saß wieder zurück im s S März im Jahre 1871 bei einer ungedeckten Noten- emission dieser 6 Banken, welche ih hier ins Auge fasse, von zu- sammen 98,000,000 Thlru., und vou diejer Summe kamen auf die Banken außer der Preußischen circa 12 Millionen, also ein Achtel.

Eine Erhöhung des Diskontosaßes über 4 Prozent trat erst wieder ein im Jahre 1872 Mitte September; am 31. August 1872 betrug der ungedeckte Notenumlauf jener Banken 103,793,000 Thlr., davon kamen auf die Preußische Bank 82,060,000, auf die übrigen fünf Bauaken 21,700,079 Thlr., auf die leßteren Banken also ein

ünftel, : : 5 f Anfang Februar 1873 wurde der Diskoutosaß wieder auf 4% ermäßigt; damals betrug der ungedeckte Notenumlauf jener 6 Banken 1194 Millionen Thaler, davon kamen auf die Preußische Bank 97,883,000 Thlr., h De 5 Banken 23,900,000 Thlr., auf die leßteren also ein Fünftel. ;

| Eine Vannkäniar Erhöhung des Diskontosaßzes von 4 % auf 5 % trat ein beim Beginn der Krisis von 1873, und am 31. März un- mittelbar vor der Erhöhung betrug die ungedeckte Notenemission, welche den Banken Veranlassung gab, den Diskontosaß über seinen regelmäßigen Stand zu erhöhen, 1514 Millionen , davon kamen auf die Preußishe Bank 1232 und auf die übrigen bezeichneten Banken fast 28 Millionen , leßtere blieben also damals noch bei einem

ünftel. i L "Die Entwickelung der Banken ist also so rorgeschritten, daß man, während im Jahre 1869 bei einem ungedeckten Notenumlauf von 67 Millionen eine Erhöhung des regelmäßigen Diskontosaßes für angezeigt erachtet wurde, im Jahre 1873 exst bei einem ungedeckten Notenumlauf von 151 Millionen die gleiche Maßregel nöthig erschien. Nun trat ein energischer Rüäscchlag ein. Die ungedeckte Notenemif» fion war am 31. Dezember 1873 bei diesen sech8s Banken auf 87 Millionen reduzirt, bei der Preußishen Bank auf 60, bei den übrigen 5 Banken auf 27, die leßteren hatten also mehr als ein Viertel der ungedeckten Notenemission, Damals wurde der iskfontosaß wiederum

der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge- {ichehen ist. :

Auffassung, welche der Herr Abgeordnete für Meiningen kundgegeben pat us A nicht nur die einzelnen Banken, sondern auch die eich8-

auf 4 Prozent reduzirt; das Niveau, welches zu dem regelmäßigen