1874 / 275 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

N A E E S i

E E L

__ Was übrigens den vorliegenden Fall betrifft, so stimme ih darin mit dem leßten Herrn Vorredner vollständig überein, daß sich von dem Hrn. Reichskanzler jehr wohl erwarten läßt, daß, wenn die Bitte ihm gestellt wird, er sie bereitwillig crfüllen wird und zu ihrer Erfüllung thun wird, was er fann, um den Herren die Freiheit zu verschaffen ; denn solcbe Reden, wie von dem leßten Herrn Vorredner und dem ersten, sind ja außerordentlich lehrreih und fehlten uns seit lange.

Nach dem Abg. Dr. Reichensperger ergriff der Rei hs- kanzler noch einmal das Wort:

___ Ich will nit dazu beitragen, die Disfussion noch weiter von ihrem Ausgangspunkt zu entfernen, als es soeten gesheh n ist; ich möchte zunächst eine Bemerkung zur Geschäftsordnung machen: wenn die Herren vom Centrum, wie sie gewöhnli pflegen, von den Pläßen umgcwandt sprechen, so sind fie rückæäurts hier fehr \chlecht zu ver- stehen, weil ihre Stimme nur nah einer Seite fih ausbreitet. Jch habe deswegen nit Alles höôren können, was der Herr Redner saate, was ih um so mehr bedaure, als mir fehr lehrreich aber nicht immer richtig ersien. Soviel ist gewiß, daß der Herr Vorredner einmal die Berechtigung des persönlichen Gewissens über die Berech- tigung der Staatég-:seße stellte und sagt: Gesetze gegen das Gewissen sollen nicht befolat werden. Wenn ih in der Lage wäre, die Rich- tigkeit dieses Saßbes zuzugeben, so müßte ih doch auch weiter geben und sagen: das Gewissen eires jeden Deutschen hat eine gleibe Be- rettigung. Ich kann nicht ein Gewissen aus der Centrumépartei höher anschlagen, als cin Gewissen aus der sozialdemokratischen. Der Herr Liebknect und seine Genossen vertreten au nichts weiter als die Ueberzeugung, daß ihr:m Gewissen nach die jeßigen Gesetze un- richtig sind, und fie tagen nicht, wir wollen sie mit (ewalt zerschlagen, nein, fie sagen, wir lassen es darauf ankommen, die Schlechtigkeit der Regierung wird es dazu treiben, wir wollen es abwarten. Sie stehen dabii genau auf derselben gleihen Basis mit dcr Centrumépolitik. Ich wollte Sie nun bitten, fih dieser Gleichheit mit den Sozial- demckroten bei der Gegcnübei stellung des pasönlihen Ermessens und der Majestät des Gesctes vollständig bewußt zu werden, bis in die höchsten Instanzen Jl,rer Partei hinauf.

In der ersten Berathung über den Gesezentwurf, be- treffend die Steuerfreiheit des Reihseinkommens, ent- gegnete der Bundesbevollmächtigte, Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats-Minister Dr. Delbrü ck dem Abg. Stumm:

Nur wenige Bemerkungen erlaube ih mir in Beziehung auf die von dem Herrn Vorredner im Eingange seines Vortrags berührte Frage, nämli die Stellung der Reichseisenbahnen in Elsaß Lothringen. Bévor ich aber da:auf eingehe, möchte ih noch voraus|\cbicken, daß die Disposition des vorliegenden Entwurfs auf das Einkommen, wel- hes das Reichsland selbst bezieht, also z. B. auf das E nkommen welches die Tabaksmanufaftur in Straßburg den Finanzen Elsaß- Lothringens gewährt, gar keine Auwehdung findet. Das Reichsland hat scine abgescnderte, selbständige Finavyzverwaltung, und auf diese selbständigen Einnahmen aus dem Re!chélande findet die gegenwärtige Voilage nah iter bestimmten Absicht und, wie ich glaube, auch nach 1hrer bestimmten Fassun? keine Anwendung. :

__ Die Eise: bahnen in Elsaß - Lothringen sind Eigenthum des Reiches; aber auch in Beziebung auf diesen Besiß des Reich:3 wird das vorliegende Gescß, wenn nicht eine vollständige Aenderung in der bestehenden Geseßgebung über die Kommunalbesteuerung in Elsat- Lothringen eintreten sollte, vollständig gegenstandélos sein. Die Kom- munalbesteuerung in Elsaß-Lothringen ist folgende:

Eine direkte, selbständige Kommunalsteuer giebt es in Elsaß- Lothringen nur in einem äußerst untergeordneten Folle, nämlich in der Form der Hundesteuer. Die übrigen Kommunalsteuern in Elsaß-Lothringen werden erhoben entweder im Wege der Zu- schläge zu den direkten Staatésteuern oder im Wege des Kommunaloktrois. Die direkten Staatésteuern, zu welchen für Kommunalzwecke Zuschläge erboben werden, sind erstens: Lie Grundsteuer ; auf diese bezieht sih der vorliegende Gesetzentwurf überhaupt nicht; zweitens: die Personal- und Mobitiarsteuer. Die Personalst euer ist eine Abgabe, welcher jeder „Einwohner“ unterliegt, und die auf den Werth von s Arbeitstagen berechnet wird ene sehr unerheblihe Steuer, die die Person der Einwohner trifft. Die Moriliarsteuer ist eine Steuer, die von den Einwohnern nach Maßgabe der von ihuen benußten Wohnungsräume zu entrichten ift. Diese Steuer fällt ebenfalls nicht in den Kreis dieses Gesetzes; drittens: die Thür- und Fenstersteuer, eine Abgabe, die erhoben wird nah der Anzahl der Thüren und Fenster der Gebäude, und die unter feinen Umständen als eine Abgabe von dem Einkommen zu qualifiziren ist. Und viertens die Patent- oder Gewerbesteuer, die in der Form, in der sie nach der franzosischen Ges.ßgebung erhoben wird, mit einer Einkommensteuer ebenfalis gar nichts gemein hat. Das sind die vier direkten Steuern, zu welchen die Kommunen in E befugt find, innerhalb gewisser Grenzen Zuschläge zu erheben.

J wiederhole also, diese Steucrn werden durch den vorliegenden Entwurf nicht getroffen. Nech viel weniger ist das der Natur der Sache nach der Fall mit den Kommunaloktrois, die feine Einkom- mensteuern, scndern Verzchrungssteuern sind.

__ Jch glaube hiermit nachgewiesen zu haben, daß tei der gegen- wärtigen Lage der Geseßgebung in Elsaß-Lothringen das vorliegexde Geseß dort gar nichts ändern wird und nichts ändern kann.

__ Nach dem Abg. Rikert griff der Reichskanzler in die Diskussion ein :

: Dex Herr Vorredner hat vollständig Recht, wenn ex fagt, daß die Diskussionen mit der Stadt Berlin deu ersten Anlaß zur Ein- bringung dieses Geseßentwurfs gegeben haben, in Bezug auf welchen ich insofern gleicher Meinung mit dem Herrn Abgeordneten für Lyck bin, daß ih 1age: man kann si fragen, warum das Reich überhaupt einen für die Reichsregierung nicht zweifelhaften Grundsaß dur einen Geseßentwurf sanftioniren will. Wir find aber nicht dur die Stadt Berlin allein dazu veranlaßt worden, sondern dadurch, daß das König- lich preußishe Ministerium des Innern sich prinzipiell auf die Seite der zu seinem Ríssort gehörenden Kommunalverwaltungen ftcllt, und in den Ressorts, v.rmöge der Unabhängigkeit, wclche Sie ja aich für die Reichsressorts anstreben, sich sehr leicht die Neigung merklich _macht, Alles, was nihcht zum eigenen Ressort gehört, als feindlihes Land zu betraten und davon zu neh- men, was man fkciegen kann, nicht bles, was man nöthig hat. Wenn nun von so hohen Autoritäten die ratio des Geseßes augezweifelt war, so haben wir gewünscht, die weitere Diékussion durch eine Barriere abzuschneiden, zu welcher wir die Mitwirkung des Reichstags erbitten. Um die Zulässigkeit der Besteue1ung des Reichseinkommens bandelt es sih in erster Linie, denn die Grundsteuer w.rd von den Reichs- gebäuden bezahlt, und die übrigen Ausprüche, die der Herr Vorredner richtig bemerkte, mögen sich für ganz Berlin auf vielleiht 30 Thaler belaufen. Was dic Benußung drr Dienstwohnungen anlangt, fo ist diese als cinen Theil von Reichseinkommen zu besteuern versucht worden, und damit wäre das Prinzip einer Besteuerung des Reichsein kommens i 8 Leben eingeführt. Jch glaube, man fann darüber nicht zweiirlei Mei- nung sein, sobald man fich erst klar gemacht hat, wer der zu be- steuernde Koutribuable ist, Mit dem Ausdrucke „Reich“ \chlüp\t man leiht über die Thatsache weg, daß der, auf dessen Beutel man ange- wisen wérden will, die gesammte deutsche Nation in der Gistalt ihrer fämmtlicen Steuerpflichtigen ist Was hier gezahlt werden soll, kann 6 bis 10 Millionen betragen, welche die Steuerzahler der deutschen Nation zu Gunsten derjenigen Kommunen, die im Lergleich mit an- deren s{hon «rhcblihe Vortheile vom Yeiche haben, zusetzen jollen ; sie müssen jedenfalls so viel Mairikularumlagen mehr aufbringen, als auf der anderen Seite von dem Reiche an Kommunalsteuern abgegeben wird. Für diese Gemeinden, in den.n si An#ftalten befinten, die Quellen des Rcicheeinkommens sind, oder in dencn sih Unterabtheilun- gen der großen juristischen Person des Reiches bcfinden, ift es an fich ein großer Vorth:il, daß sie diese Anstalten in ihrer Mitte haben, und würde es fich meines Erachtens viel mhr rechtfertigen, daß diese Ge- meinden zu einein Präzipuum an den R«äichssteuern herangezogen

hafter Vorzug, den Siß seiner Hauptinstitutionen gerade in der größ-

ten und böôchstbesteuerten Kommune ¿u haten. Es spricht Manches

dafür, daß z. B. Berlin durchaus nicht der zweckmäßigste Siß des

Reichêcentrums sei. Indeß das führt uns hier zu weit, und die Kommunalsteuern werden urs nicht vertreiben, das find andre Gründe;

aber nehmen Sie an, daß das einmal ervstlich hier von uns diéfutirt würde und es wird si vielleiht der Moment dazu finden ob nicht Berlin über diese Verlegung ganz außerordentlich empfindlich sein würde, ob nicht blos der Kummer darüber, daß das Reich unent- geltliche Vortheile aus Kommunaleirricbtuzgen bezieht, fi in den Wunsch verwandeln würde, daß die Reichaanstalten ihren Wohnsiß niht wechseln, oder ein Abkommen zu treffen, wonach die Reichs- anstalten hier bleiben,

__ Die Sache hat also zwei Seiten. In dem ganzen Verhältniß, wie es hier beansprucht wurde, fönnte sich eine Art von Reziprozität herstellen lassen. Wenn das Reich seinerscits wie ich ja doch hoffe, daß wir dazu kommen werden direkte N: ichsfteuern crhöbe, dann könnte das Reich seinerseits die juristischen Personen, die Gemeinden auch besteuern.

Wenn hier der Versuch gemacht worden ist, die Berechtigung der Kommuncn, das Reichscinkommen zu besteuern, isolirt unabhän- gig von der gleichen Berechtigurg der Part ikularstaaten, naczuweisen, so halte ih den Beweis nicht für geführt. Was ist denn das Recht der Kommunen, überhaupt einen Staatsbürger zu besteuern, anders als ein abgezweigter Theil der Landeshoheit des Einzelitaates, die allein dieses Recht mit sich bringt? Jeder Gemeindesteuer muß irgend ein von den geseßgebenden Gewalten dcs Staates, in dem die Gemeinde liegt, gegebenes Ges zu Grunde liegen, und ein Gemeindesteuerrecht ohne die Quelle des Staatsfsteuerrehtes ift nicht denfbar. Was aber die Gemeinde kanu, das fann doch auch jede juristische Person von einer weiteren Ausdehnung als die Ge- meinde; das werden Sie den Kreisverbänden auch nicht bestreiten könncn, sie werden dann das Reichéeinkommen auch wieder in jedem Kreise einzeln besteuern dürfen, Nach der neuen Kreisverfassung in Preußen und nah der bevorstehenden Provinzialverfassung wird jede Provinz auch dem Reiche ihr?: Steuern auflegen dürfen; der Staat wird gew1ß, wenn er dazu berechtigt wäre, zu besonnen sein, um davon Gebrauch zu machen, aber theoretisch kann ihm das nicht bestritten werden, sobald es der Gemeinde zunteht. Mir macht der ganze An- spruch einen fo urgermanischen Einèruck, daß mich das Bestreben der Gemeinden i könnte sagen geradezu anheimelt, wenn es nicht einen traurigen Rückblick guf unsere ganze Volksgeschichte böte. Die- ser urwüchfige Egoismus, mit welchem jedes engere Gebiet unserer großen deutschen Heimath auf Kosten der Gesammtheit zu nehmen sucht, was cs kann, in einer anderen Spielart des Ressortpatriotismus, zuzugreifen, wo man's kriegen kann wer nimmt, der hat wir haben das im Mittelalter gehabt; wenn früher ein Dynast ein Stückchen des Nationalverkehrs erfasfen kcnnte, vielleicht in Gestalt eines schiffbaren Stromes oder einer Haupthandelsstraße, der wußte mit Zöllen, Geleit, Umschlag, Stapelrecht u. #. w. und andern strandrechtähnlichen Bestrebungen das allgemeine In- teresse für fich zu verwerthen; wo irgend ein faßlicher Zipfel in das Gebiet der einzelnen Territorien hineinreihte, faßte man an. Das Reich war damals s{chwach, mußte es sich gefallen lassen; aber es ge- dieh dabei nicht, cs wurde {ußlos. Sollte meine Ansicht prinzipiell vom Reichétage nicht getheilt werden, was ih nit hoffe, denn mir scheint dies aut:erhalb aller Logik zu liegen, und wenn auch mein ver- ehrter politischer und persönlicher Freund im Sekretariat aus beson- deren nachbarlichen Verhältnissen, wo er einen Schuh auf dem Leisten ficht, der ihn vielleicht künftig mal drücken könnte, anderer Meinung ist, so muß ih doch sagen, ich kann feine Reichskasse ermächtigen, irgend einen Thaler zu zahlen, der nicht budgetmäßig von Jhnen bewilligt sein wird. Eine im Budget nicht bewilligte An8- gabeposition würde ih nur auf meine Verantwortung in Zablung bringen können, wenn ih von der rechtlihen und juristischen Pflicht des Reiches, diefe Zahlung zu leisten, so positiv überzeugt wäre, daß ih Jhrer Genehmigung vollständig sicher wäre. Natürlich könnte diese Leistung, wenn das Reich besteuert werden soll, niht dem Be- lieben jeder Kommune überlassen bleiben; die eine erhebt etwa den einfachen Betrag der Staatssteuern, die andere nur 5 Prozent davon, ich würde dann darauf bêstehén, daß für jede einzelne Kommune der Betrag, den der Reichétag aus dem gemeinschaftlichen Säkel ihr rewilligt, jeparat ins Budget geseht wird. Das würde zu bewilligen sein, das dwfte niht überschritien werden.

__ Jch glaube aber, meine Herren, daß es nicht in der Aufgabe der gesegeb-nden Gewalten liegt, den steuerpflichtigen Reichsbürgern, außer seinen für die großen nationalen Zwecke gebrachten, noch diesen kleinen Beitrag zu den Zwecken der einzelnen Kommunen abzufordern, die irgend ein Mittel innerhalb ihrer Mauern vorfinden, irgend eine Quelle, an der fie das große Reichêéfaß anbohren können, denen ncch eine addition lle Bewilligung auf Reichskosten zu geben.

Jch kann Sie also nur dringend bitten, im Interesse des Reichs den Cntwu:f so anzunehmen, wie er daliegt, und bezüglich der Ver- fehrsanstalten des Reichs nicht darauf hinzuweisen, aus dem wenigen Betrieb, den es hat der Hr. Abg. Grumbrecht naunte es Privat- gewerbe, die betrieben werden, er kann doch dazunter nur Post und Telegraphie verstanden haben einen fiskalishen Erwerbszweig zu machen. Wenn Sie die wirklih reinen Uebershüsse der Telegraphie besteuern wollen, die das ge]ammte Reich daraus hat, fo werden die Gemeinden damit cin shlechtes Geschäft machen.

Es wäre, wenn sie an den Ueberschüssen der Post theilnehmen wellten, dann doch au billig, daß sie an dem Defizit der Telegraphie mit einem entsprechenden Zuschuß betheiligt würden. Eine Brutto- einnahme wird auch bei Privaten Niemand besteuern. Besteuern Sie aber den gesammten steuerpflihtigen Deutshen nochmal, so ver- fallen Sie nothwendig darauf, die Bruttorevenüen des Deutschen Reiches und zwar niht ein Mal, fondern nah den vcrschiedenen fommunalen Gebilden, die wir haben, mehrfach zu besteuern. Jch e wiederholt um eine Genehmigung der von uns gemachten

orlage.

Auf die Interpellation des Abg. Winterer, die Be- handlung einiger Elsaß-Lothringer betreffend, ankwortete der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler-Amt, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs: Rath Herzog:

Meine Herren! Ich habe Folgendes zu erklären:

Die Personen, in deren Interesse auf Grund der unter den Num-

mern 1 und 2 erwähnten Vorfälle die Interpellation gestellt ist, find nach der cigenen Darstellung des Interp llanten französische Staaté- angehörige. Die Regierung erkennt nicht an, daß der Herr Inter- pellant zur Vertretung dieser Interessen im Deutschen Reichétage le- gitimirt sei. Auch wepn das Sachverhältniß vollkommen richtig vor- getragen wäre, würde sie es darnach ablehnen müssen, zu einer Recht- fertigung des Verfahrens der Bchörden von dieser Stelle aus sich herbeizulassen. Die Vertretung von Ausländern liegt der Regierung d:s Landes ob, welchem fie angeboren; sie erfolgt auf dem üblichen diplomatischen Wege, auf feinem anderen. Eine Advokatur für fran- zöfiihe Staatêangehörige, welche neben diefem Wege fich geltend macht, hat auf Anerkennung keinen Anspruch. __ Auf dem bezeihneten ordnungsmäßzigen Wege is der zweite der in der Interpellation erwähnten Fälle zur Kognition des Reichskanz- lers gelangt. Die franzöfische Regierung hat dur ihre hiesige Bot- schaft die Entlassung des Anton Birbacd aus dem Heere, in welches er eingestellt war, auf Grund der von ihr beigebrachten Titel über seine französishe Nationalität nachgesucht. Die Prüfung dieser Titel führte zur Anerkennung des Anspruches, es ist deshalb auch die so- fortige Entlassung des Deybach veranlaßt und damit der Fall zur B: friedigung der franzöfischen Regierung erledigt. Er ist damit de- finitiy ecledigt. :

Ueber den ersten der in der Interpellation erwähnten Fälle be- merke ich unter Wahrung des vorher bezeihneten Standpunfktes, und lediglich um ciner Entstellung der Wahrheit entgegenzutreten —, daß er sich nach den dem Reichskanzier-Amt vorliegenden Mit-

werden dafür, daß sie die Verkehrsanftalten in ihrer unmittelbaren Benußung haben, Für das Reich ist es im Ganzen ein sehr zweifel-

Nationalität optirt, und die Gültigkeit dieser Option ist nicht in Zweifel gezogen worden. Weil er nach dem Elsaß zurückehrte wurde er, in militärpflihtigem Alter stehend, ausgewiesen Jn der Auêweisungêverfügung wurde ausdrücklich auf die Bestimmung im 8. 361 des Strafgeseßbuchs, welhe den Bannbruch mit Haftstrafe «hndet, hingewiesen. Er kehrte gleichwohl zurück. Bei der Ernte gerieth er mit seinem Bruder in Streit und mißhandelte denselben förperlih. Durch die Beshwerde dieses Bruders gelangte sein Aufenthalt zur Kenntniß der Behörde. Die Behörde verfügte seine Verfolgung wegen Bannbruchs auf Grund der er- wähnten Bestimmung des Strafgeseßbbuhs und seine Haftnahme behufs Vorführung. Der Haftnahme suchte Hemmerlé sih dur die Flucht zu entzichen; er wurde bei diefer Gelegenheit von dem mit der Verhaftung beauftragten Gcnsd'armen, welcher nah wieder- holtem warnenden Zuruf von der Schußwaffe, wie das Geseß ihm erlaubt, Gebrauch mochte, verwundet; er ist dieser Wunde erlegen. Auf Requisition der Gensd'armericbrigade hat demnächst eine amt- liche Untersfuchung des Vorfalls durch den Untersuchungsrichter in Mülhausen stattgefunden; auf Grund der eidlihen Aussage des Be- schädigten ift der Gensd’arm von der zuständigen Behörde für shuld- los erklärt worden. Es ist daher unrichtig, daß die Option des Hemmerlé für ungültig erklärt worden sei. Es ist fernec unrichtig, daß er verhaftet ist, um zum Militär ausgehoben zu werden; er sollte verhaftet werden wegen eines gemeinen Vergehens. Es ist endlich unrichtig, daß der Thatbestand der Tödtung eine Untersuchung nicht zur Folge gehabt hat; es war dies der Fall in dem geordneten Wege, und fie hat das von mir angegebene Ergebniß gehabt.

Die unter 111. in der Interpellation erhobene allgemeine An- \{uldigung geen die Polizeibehörden entbehrt jeder näheren that- sächlichen Begründung. Sollten im einzelnen Falle Ueberschreitungen von Amtsbefugnissen von Seiten der Polizeibehörden vorgekommen sein, so wird es Sache der Betroffenen sein, im geordncten Instanzen- age zu beschweren, und es wird ihnen ihr Recht nicht vorent- ah E gegenwärtig aber fehlt zur Erörterung solcher Fälle

L Landtags- Angelegenheiten.

m 9. Düsseldorfer Wahlbezirk (Geldern-Kemypen) if

Stelle des Ober-Bergraths Ulrich zu Clausthal, welcher U Mon:

da in Algearenelianie niedergelegt hat, Dr. Perger zu Gäs- onf mi von Stimmen zum Mitgli s Ab-

geordncten gewählt worden. ; O E

Verkehrs: Anstalten.

Wegen nothwendiger Bau - Ausführungen werden der Finow- Kanal, der Lycchener, Templinerund derWentow-Kanal, so wie die Havel oberhalb Liebenwalde für die Sch‘ffahrt wäh- rend der Zeit vom 15. Dezember d. J. bis zum 1. April k. J. gesperrt.

n oan Bau der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn wird in der Gegend von Dt. Eylau und Riesenburg rüstig gearbeitet. Bei Riesenburg ist bereits der nicht unbedeutende Bau des Bahn- mre in Angriff genommen, wobei gegen 400 Arbeiter beschäftigt

erden.

Wien, 23. Nevember. (W. T. B) Die „Montagsrevue* ver- nimmt, daß der Handels-Minister dem Ubacordntenbäuse rod dieser Woche die für die gegenwärtige Session des Reichsraths in Aussicht genommenen Eisenbahnvorlagen übermitteln werde. Wie das genannte Blatt ferner erfährt, dürfte die An- gelegenheit der Nordostbahn und der Utionbank in den nächsten Tagen einer definitiven und für die Unionbank günstigen Lösung entgegengeführt werden, und erscheint die Annahme der betreffenden Vorschläge des ungarischen Kommunikations Min!sters Seitens des ungarischen Reichstages als unzweifelhaft. Jn Betreff der zwischen dem österreihishen und dem ungarischen Ministerium noch otwaltenden Differenzen über die Garantie der Przemysl-Lukower und der Kaschau-Oderberger Eisenbahn wird dem Vernehmen der E zufolge eine Verständigung gleichfalls als ficher bez rachtet.

_ Triest, 23. November. (W. T. B.) Der Lloyddampfer , Ju- piter* ist mit der ostindisch-chinesishen Ueberlandpost gestern Nach- nittag aus Alexandrien hier eingetroffen. :

Bern, 21. November. (W. T. B) In Folge starken Schnee- falles, heftigen Sturmes und Lawinensturzes ist der Verkehr auf allen Postrouten des Kantons Graubünden unterbrochen. Die Splügen- post g E bis A Nas

Aus Bern, 15. November, wird geschrieben: Gestern Abend sind die Gorthardbahn-Inspektoren Koller und Seifert, abi vom Bundesrathe mit der Collaudation der Gotthardbahnlinien Biasca- Locarno und Lugano-Chiasso, deren Betrieb am 6. n. M. eröffnet werden soll, beauftragt sind, unverrichteter Sache zurückgekehrt, weil ihnen der Weg über den St, Gotthard nah dem Tessin in Folge großen Schnecfalls vollständig versperrt war. Die Herren werden jeßt mit der Mont-Ceniëbahn ihr Ziel zu errreichen suhen. Das Schicksal, durch plößlihen Schneefall voll- ständig gesperrt zu sein, theilen, laut offiziellen Meldungen der be- treffenden Postdireftionen an das eidgenössishe Postdepartewent, übri- gens auch der Simplon uzd der Bernhardin. Auf èem Simplon wüthet noch dazu laut Telegramm von heute Vormittag ein furcht- barer Sturm, welcher den Schneebruh fast unmöglih macht, b daß auf die Wiedereröffnung dieses Passes vor Übermorgen nicht zu hoffen sein soll. Auf dem St. Gotthard ist leider ein Kondukteur, welcher den Uebergang mit dem Postfelleifen zu Fuß erzwingen wollte, in einer Lawine umgekommen. Der Splügenpaß, welcher au gesperrt war, ist wieder offen, immerhin brauht die Post für ihren Ueber- gang einige Stunden mehr, als dies sonft der Fall.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 24. November. Opernhaus. (231. Vor- ftellung.) Margarethe. Oper in 5 Aften. Musik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. Margarethe: Fr. Mallinger. Siebel: Frl. Lammert. Faust: Hr. N emann. Mephistopheles: Hr. Sa- lomon. Valentin: Hr. Shmidt. Anfang halb 7 Uhr. Hohe

Preise.

: Schauspielhaus. (241. Vorstellung.) Zum ersten Male wiederholt : Ein gefährlicher Freund. Lustspiel in 1 Aft, aus dem Französishen von A. Fresenius. Hierauf, zum ersten Male wiederholt : Neckereien. Lustspiel in 1 Akt von A. von Winter- feld. Zum Schluß: Der zerbrohene Krug. Lustspiel in 1 Aft von H. von Kleist. Anfang 7 Uhr. Mittelpreise.

Mittwoch, den 25. November. Opernhaus. Keine Vor- ftellung. Dritte Symphonie-Soirée der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. (242. Vorstellung.) Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. Es wird ersucht, die Meldekarten (\owohl zu den Opern- haus-, wie zu den Schauspielhaus-Vorfstellungen) in den Brief- fasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen- über der Katholischen Kirche, befindet; zu legen. Dieser Briefkasten ist täglih für die Vorstellungen des fol- genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater-Billets im Bureau der General- Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan- gen angesehen und finden keine Beantwortung.

Redacteur: F: Prehm.

Berlin: g¿rlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

theilungen wesentlich anders verhält, als nah der Darstellung des Herrn Interp&lanten. Der Johann Hemmerlé hat für die französische

Drei Beilagen (einsch{ließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage)

M 275.

Königreich Preußen.

Bekanntmachung. Bei der in Folge unserer Befanntmachung vom 27. Oktober cr. am heutigen Tage stattgefundenen öffentlichen Nerloosung von Ren - tenbriefen der Provinz Brandenburg sind folgende Apoints

gezogen worden: Tatt, A. zu 1000 Thlr. = 8

Nummern: 33. 185. 205. 214. 240. 281, 527. 799. 801. 819. 839. 1081. 1168. 1206. 1283. 1449. 2019. 2818. 3079. 3762. 3812. 3842. 4001. 4102. 4269. 4332. 4357. 5012. 5205. 5207. 5215. 5369. 5397. 5478. 5588. 6466. 6486. 6571. 6605. 6626. 6669. 6711. 6781. 6788. 6814 6859. 7284. 7650. 7811. 7938. 8215. 8220. 8307. 8418. 8452.

8563. 8612. 8642.

Litt. B. zu 500 Thlr. = 1500 Mark 25 Stück, und zwar die

Nummern: 64. 170. 189, 231 1386. 1725. 1943. 2076. 2425. 2 33923. 3328. 3497. 3646.

Litt. C, zu 100 Thlr. = 300 Mark 62 Stück, und zwar die Nummern: 56. 87. 364. 681. 1135. 1181. 1250. 1661. 1963. 1997.

9260. 2411. 2734. 2782. 2938. 3

4206. 4255. 4416. 4616. 5031. 5221. 5341. 5401. 5552. 5680. 5754.

5795, 5796. 5880. 5898. 6161. 6 7070. 7163. 7346. 7486. 7508. 7

8070. 8210. 8457. 8521. 8569. 8836. 9018. 9034.

Litt. D. zu 25 Thlr. = 75 Mark 43 Stück, und zwar die Nummern: 13. 108. 286. 379. 771. 1019. 1025, 1055. 1097. 1101. 1421. 1651. 1789. 1864. 1990. 2125. 2217. 2569. 2865. 2929. 3348. 3384. 3395. 3406. 3431. 3466. 3503. 3723. 3833. 4141, 4224. 4278.

4554. 4562. 4628. 4792. 4852. 5 6421. 6540, 7251, 7333. 7339.

Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefor- dert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähi- gem Zustande und der dazu gehörigen Coupons Serie IV. Nx. 2—16

nebst Talons den Nennwerth d

bank-Kasse, Unterwasserstraße Nr. 5, vom 1. April f. J, ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen.

Nom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten Diese selbst verjähren mit dem Schlusse des Jahres 1885 zum Vortheil der Anstalt. i

Den Inhabern von ausgelooseten und gekündigten Rentenbriefen ist gestattet, die zu realisirenden Rentenbriefe mit der Post an die Rentenbank-Kasse portofrei einzusenden und zu verlangen, daß die

Rentenbriefe auf.

Uebermittelung des Geldbetrages

die Summe von 50 Thlrn. niht übersteigt, dur Postanweisung,

jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, erfolge. : Einem folchen Antrage ist alsdann, sofern es sich unr die Er-

Hebung von Summen über 50 Thlx. handelt, eine ordnungsmäßige

Quittung beizufügen.

Endlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten, fowie der noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers herausgegebene Allgemeine Verloosungstabelle sowohl im Mai äls auch im November jeden Jahres veröffentlicht werden, und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum le von 25 Sgr. bezogen werden kann.

Berlin, den 16. November 1874.

Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Heyder.

Prei

000 Mark 58 Stück, und zwar die

. 569, 870. 883, 129%. 1316. 1360. 731. 2792. 3081. 3115. 3171. 3209.

162. 3354. 3516. 3603. 3637. 3876.

192. 6323. 6415. 6419. 6597. 6938. 647. 7751. 7906. 7915, 7964. 8049.

221. 5393. 5565. 5619, 5891. 6140.

er Ersteren bei der hiesigen Renten-

auf gleihem Wege und soweit solcher

Personal-Veränderungen in der Armee.

Köriglih B Ernennungen, Beförde

Im stehenden Heere. Durch Allerhöchste

München, 8. November.

in Bayern, Königliche Hoheit, Pr. Lt. vom 3. Chevauleg. Regt.

zum 1. Ulan. Regt. verseßt.

München, 11. November. Steinhauser, Pr. Lt. vom 2.

Inf. Regt. zum 4. Inf. Regt.,

Regt. zum 2. Inf. Regt. verseßt. Dur Kriegs-Ministerial-Reskript.

München, 1. November.

Aufsichtsoffizier zu Rosenberg in Verwendung genommen. i November. Sec. Lt. und Regts. Adjutant vom 2. Chevauleg. Regt., der Adju-

Rünchen, 4.

tanten-Funktion auf Nachsuchen

Iu der Veserve und Landweßr. Durch Allerhöchste Verfügung.

München, 4. November.

und Landw. Bezirks-Commdr. von Zweibrücken, in E Verwen- dung zum Landw. Bezirks-Kommdo. Erlangen ver l Hauptm. z. D. und bisher. Referent für Landwehr-Äugelegenheiten beim 8. Inf. Brigade-Kommando, die Funktion als Landw. Bezirks- Commdr. von Zweibrücken übertragen. j

Durch Kriegs-Ministerial-Reskript :

München, 5. November.

bisher. Adjut. beim Landw. Bezirks-Kommdo. Speyer, als Referent

für Landw, Angelegenheiten beim 8. Inf. Brig. Ko : Sec. L. a. D., als Adjut. beim Landw. Bezirks-Kommdo. Speyer,

in Verwendung genommen.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Durch Allerhöchste

München, 30. Oktober.

nachgesuchte Entlassung aus dem Militärverband mit Pensions-

fortbe:ug bewilligt. München, 31. Oktober.

Regt. mit Pension verabschiedet.

München, 6. November.

3. Chevauleg. Regt. mit Pension zur Disp. gestellt.

München, 8. November.

Adjut. vom 12. Inf. Regt. auf Nachsuchen mit dem Vorbehalt der geseßlichen Dienstpflicht entlassen. Sec. Lt., mit Hinficht auf §. 1, Abs. 2 der Allerhöchst. Verordnung

vom 14. Dezember 1872, „die

Eg die vor seiner Entlassung aus dem Militärverband inne- gehabte Militärharge auf Nahsuchen wieder verlichen. Durch Kriegs-Ministerial-Reskcipt.

München, 1. November.

Aufsichtsoffiz. zu Rosenberg, dieser Funktion auf Nachsuchen enthoben.

In der

Inf. Regt.

Kriegs- München, 3. November. (Junker) vom 3. Feld-Art, Reg

I eserve und Landwehr.

Durch Ällerhöchste Verfügung. München, 10. November. König, Landw. Sec. Lt. vom 3. Prinz Carl von Bayern, nah zurückgelegter Gesammit-

dienstpflicht auf Nachsuchen verabschiedet. Durch

ayerische Armee. rungen und Verseßungen.

erfügung. Herzog Maximilian Emanuel

Riederer, Pr. Lt. vom 4. Inf.

Nachtigall, Pr. Lt. a. D., als Frhr. Kreß - v. Kreßeustein,

enthoben.

Hirshmann, char. Major 3. D. t S Act,

Hetterich, Hauptm. z. Disp. und

Kommdo., Funk,

erfügung.

Erckert, car. Pr. L. a. D., die

v. Walter, Sec. Lt. vom 13. Inf. Graf v. Waldkirch, Sec. Lt. vom v. Tausch, Pr. Lt. und Bats.

Schweizer, pension. vormal. Verehelichung der Militärpersonen be-

Weniger, Hauptm. a. D. und

Mis ales, A Schultheiß, Res. Offiz. Aspirant

aAmtegl er, E im Inf. Regt. Nr. 123, Heumann, Unteroff.

Beilage

Berlin, Montag, den 23. November

Im Hanuitäts-Corps. Dur Allerhöchste Verfügung. i München, 4. November. Dr. Schwab, Landw. Assist. Arzt l. Kl. vom Landw. Bez. Kißngen, bei zurückgelegter Gesammtdienst- pflicht auf Nachsuchen verabschiedet.

München, 10. November. Dr. Rubenbauer, Stabsarzt zur Disy. mit Pension, Dr. Helfreich, Landw. Assist. Arzt 1. Kl. vom Landw. Bez. Würzburg, bei zurückgelegter Gesammtdienstpfliht auf Nachsuchen verabschiedet. Dr. Döring, Res. Aisift. Arzt 1, Kl. vom Landw. Bez. Würzburg, auf Nachsuchen aus dem Heere entlassen.

München, 11. November. Dr. Wolff, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Chevauleg. Regt. auf Nachsuchen mit dem Vorbehalt der ge-

etlichen Dienstpflicht entlaffen.

Beamte der Mislitär-Berwasltung. Durch Allerhöchste Verfügung. 2 München, 27. Oktober. Hierl, Landw. JIutend. Assist. vom Landw. Bezirk Nürnberg, bei zurückgelegter Gesammikienftpfliht auf Nachsuchen verabschiedet.

117. (Königlich Würitembergisches) Armee-Corps. Offiziere, Portepee- Fähnriche 2. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere.

Stuttgart, 9. November. Frhr. v. Watter, car. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 125, Anwärter, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 121, zu Port. Fähnrs, Baqhert, char. Port. A TE im Feld-Artill. Regt. Nr. 29, zum überzähl. Port. Fähnrich, ulthlen, car. Port. Fähnr. im Feld-Artill. Regt. Nr. 13, Fer- ling, car. Port. Fähnr. im Jaf. Regt. Nr. 125, zu Port. Fähnrs, Ritter, car. Port. Fähur. im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 29, zum überzähl. Port. Fähnr., Sch efold, char. Port. Fähnr. im Pionier- Bat. Nr. 13, Friß, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 121, Lebret, car. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 125, Ruthardt, char. Port. Fähnr.“ im Infanterie - Regiment Nr. 121, Meßner, char. Port. Fähnr. im Infanterie-Regiment Nr. 125, Plochmann, har. Port. Fähnr. im Infanterie-Regiment Nr. 124, Feter, char. Ae Fähnr. im Infanterie-Regiment Nr. 126, zu Port. Fähnrs., 3 öhringer, cchargirter Port. Fähnr. im Dragoner-Regiment Nr. 26, v. Bayer-Ehrenberg, ar. Port. Fähnr. im Feld - Art. Regt. Nr. 29, zu überzähl. Port. Fähnrs., Frhr. v. Gemmingen-Horn- berg, char. Port. Fähnr. im Inf. „Regt. Nr. 126, Deubler, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 122, Kinzelbäch, Frhr. von Ffflinger-Granegg, char. Port. Fähnrs. im Inf. Regt. Nr. 123, Brock, car. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 122, Frhr. von ¿nneriß, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 125, Frhr. von ¿der, char. Port. Fähnr. im Ulan. Regt. Nr. 19, Gagstetter, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr 123, zu Port. Fähnrs, Msrick e, car. Port. Fähnr. im Drag. Regt. Nr. 26, zum überzähl. Port. Fähnr., Rose ßky, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 124, Frhr. v. Stetten, char. Port. Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 121, von

im Inf. Regt. Nr. 122, Flor, Ringler, Rapp, Gefr. im Inf. Regt. Nr. 119, Tczerclas v. Tilly, Unteroff. im Inf. Regt. Nr. 123, v. d. Lüh e, Unteroff. im Inf. Negt. Nr. 122, Herdegen, Musk. im Inf. Regt. Nr. 125, v. Penß, Unteroff. im Ulan. Regt. Nr. 19, Zindel, D inkelacker, Gefr. im Infant. Regt. Nr. 125, Hertler, Günther, Unteroffe. im Inf. Regt. Nr. 126, zu Port. Fähnrs., befördert. Sonntag, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, zum 2. Ulan. Regt. Nr. 20 verseßt. Picht, Sec. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 19, à la suite des Regts. gestellt.

Iu der Reserve nund Landweßr.

Stuttgart, 9. November. Ruoff, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Rr. 126, zum Sec. Lt. der Res. der 13. Art. Brig. ernannt. Lempp, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 122, Majer, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, zu Pr. Lts. der Landw. Inf. befördert,

Abschiedsbewilligungen. Im steßenden Heere.

Stuttgart, 9. November. Mack, Pr. Lt. im Infant. Regt. Nr. 121, unter Verseßung zu den Res. Offiz. dieses Regts. aus dem aktiv. Dienst ausgeschieden. Wollank, v. Alvensleben, Port. Fähnr. im Inf. Negt. Nr. 124 zur Reserve entlassen.

In der Reserve und Landwehr.

Stuttgart, 9. Novemter. Kauffmann, Sec. Lt. von den

Pion. des 2. Bats. Landw. egts. Nr. 121, der Abschied bewilligt.

Im Hanitäts-Corps. 3 Stuttgart, 9. November. Dr. Hartmann, Assist. Arzt 9. Kl. im Inf. Regt. Nr. 125, zum Asfist. Arzt 1. Kl. befördert. Dr. Huvbbauer, Assist. Arzt 2. Kl. im Inf. Regt. Nr. 121, zum Train-Bat. Nr. 13" verseßt.- Dr. Roth, Assist. Arzt 2. Kl. im Inf. Negt. Nr. 123, aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und zu den Aerzten der Res. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 124 übergetreten.

In der Kaiserlichen Marine. i Offiziere 2. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 2c. Berlin, 17. November. Thiele, Becker, Jahnke, Scheder, Brinkmann, Gülich, Westphal, Frhr. v. Sohlern, Heinichen, Plachte, Grf. v. Moltke, Goecke, Harms, v. Scheel-Plessen, Heyn, Wahrendorff, v. Haeseler, Lazarowicz, Frhr. v. Diergardt, v. Arend, Wittmer, Mauve, Graf v.Baudissin, Mittler, Holzhauer, Paleske, v. d. Groeben, Prehn, Ehrlich I., Cossmann, Peters, Walther, Grill, See-Kadetten von der 1. Matrosen-Division, zu Unter-Lts. zur See, unter Vorbehalt der Patentirung, JIohannsen, Vize-Seekadeit der Res., zuin Unter-Lieut. zur See der Res. der 1. Matr. Div., befördert, Graese, Hülfs-Unter-Lt. der Seewehr vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 76 ausgeschieden.

Nichtamtliches. Deutsches Nei

Preußen. Berlin, 23. November. Der zu Bern am 9. Oktober d. I. unterzeichnete Postvereinsvertrag ist vom Bundesrath in der Sizung am 25. Oktober d. I.- dem V. Aus- \{huß überwiesen worden. Dieser hat auf Grund des nachstehen- den Berichts bei dem Bundesrath jeßt die Ertheilung der Genchmi- gung beantragt. : :

Der Vetrag zur Gründung eines allgemeinen Postvereins, welcher von den Bevollmächtigten fast aller europäischen Staaten und der Vereinigten Staaten von Amerika am 9. Oktober in Bern abge- lossen is und nunmehr dem Bundesrathe zur Genehmigung vor- liegt, bezeichnet einen bedeutsamen Abschnitt in der Gestaltung der internationalen Beziehungen des Postwesens und den Beginn einer neuen Entwickelungsperiode von weittragender Bedeutung für einen

der wichtigsten Zweige des Völkerverkehrs. Die Grundsäße, welche für den Austausch von Postsendungen

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

187A,

rungen je nach dem Bedürfniß atgeschlossen, von Zeit zu Zeit dur Zusatzakte ergänzt oder wiederum dur neue Verträge erseßt wurden, wenn die Srunrzagen der früheren sich vershoben hatten oder den Bedürfnissen des Verkehrs nicht mehr entspracen. S

Mit wie mannihfachen Schwierigkeiten d-r Abschluß solcher Verträge oftmals zu kämpfen hatte, wie viel Zeit und Anstrengung es erforderte, zwischen den verschiedenautigen Systemen der Tarifirung und Portobere& nung, den widerstreitenden Ansprüchen in Bezug auf Portctheilung und Transitgebühren eine Einigung herbeizuführen, wie dabei eine in das Kleinliche gehende Abwägung der Verhältnisse kon- furrirender Linien, ein ftetes Markten um den Werth der gegenseiti gen Leistungen, tin euge nach finanziellen Vortheilen zur Gewohn- heit oder selbst zur Nothwendigkeit wurde, ist aus der Geschichte sol- cher Verträge hinreichend bekaunt. Ist es doch vorgekommen, daß es wischen großen Postgebieten Jahre lang an jeder vertragêmäßigen asis für den Korrespondenz: Austausch fehlte, weil man sich über die Bedingungen desselben nicht zu einigen Vero

Mit den Fortschritten des Handels und der Grweiterung der Þ0o- litishen und sozialen Beziehungen unter den Völkern hat die Zahl der Postvertcäge stetig zugenommen; aber erst der neueren Zeit war es vorbehalten, dicse Verträge von der einseitigen Herrschaft fisfaliscer Rücksichten zu befreien und den divergirenden Interessen der gefon- derten Verwaltungen eine einheitlihe Richtung auf das gemein}ame und große Ziel zu geben, welches das Postwesen vor Allem im Auge baben soll, ein mächtiges Bindemittel für die geistigen und materiellen Interessen der Individuen wie der Völker zu s

Die durchgreifende Umgestaltung, welche die Postveciräge dur allmähliche Vereinfachung ihres Inhaltes und. gegenseitige Annähe- rung ihrer Prinzipien erfuhren, mußte einem aufmerksamen Beobachter den Gedanken nahe legen, zwischen verschiedenen Staaten und selbst Welt- theilen eine Gemeinschaft herzustellen, welche die internationalen Schranken und die daraus für den Postverkehr erwachsenden Ershwerungen im Wesent- lichen beseitigte. An dieser Möglichkeit konnte deutscherseits um so weniger gezweifelt werden, als die postalischen Beziehungen der deut- {en Staaten unter einander und mit der österreichish-ungarischen Monarchie einen ähnlichen Entwickelungêgang bereits dur{laufen hatten. Der deutsch-österreihishe Postvereinêvertrag vom 6. April 1850, durch welchen die Gebiete von 16 staatlich geschiedenen Posft- verwaltungen zu einem einheitlichen Postgebiet mit gemeinsamen Nor- men und Tarifen vereinigt wurden, hatte in seinem Bestande und feiner Wirksamkeit bewiesen, bis zu welchem Grade eine Verbindung selbständiger Staaten zu gemeinsamer Pflege der postalischen Inter- essen erreichbar, und wie sehr dieselbe befähigt war, das Verkechrs- leben zu fördern und die Verwaltung und den tehnishen Betrieb zu vereinfachen, ohne dem Postwesen die zu feiner Erhaltung und Fort- bildung nothwendigen Einnahmen zu s{mälern. e |

Solche Erfahrungen und die in einer Reihe von Verträgen [mit auswärtigen Regierungen fortgeseßten Bestrebungen, einer konvergiren- den Richtung auf das Ziel einheitliher Grund)äße für den inter- nationalen Postverkehr die Wege zu bahnen, mußten der deutschen Reichs-

regierung den Beruf zuweisen, zur Verwirklichung jenes großen und unt- fassenden Gedankens den ersten Impuls zu geben. Es war das zugleich eine würdige und lot nende Aufgabe für eine Politik, welche si die Befestigung des europäischen Friedens zur obersten Richtschnur ihres Verhaltens geseßt hatte.

Schon in einer Denkschrift aus dem Ende des Jahres 1868, welche das Postamtsblatt mit dem Bemerken veröffentlichte, daß fie die Genehmigung des Bundeskanzlers erhalten, waren die Grundzüge für die Bildung eines, alle civilisirten Nationen umfassenden Pojt- vereins niedergelegt, verbunden mit dem Vorschlage, dieselben der Verathung eines zu dem Ende zu berufenden allgemeinen Postkongres- ses zu unterbreiten, : :

Die allgemeine Lage s{hien das Gelingen eines solhen Unter- nehmens zu begünstigen, die Regierung des Norddeutschen Bundes zôgerte daher nit, zu Anfang des Jahres 1869 auf Grund einer Allerhöchsten Präsidial-Ermächtigung mit den ersten diplomatischen Einl-itungen zur Berufung eines Kongresses vorzugehen. Hierbei mußte es nahe liegen, an den Vorgang jener früheren Konferenz anzuknüpfen, welcher auf die Anregung der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1863 die Vertreter von 14 Regierungen aus beiden Hemisphä- ren in Paris zu gemeinsamen Berathungen über die gegen]eitigen Postbeziehungen vereinigt hatte. Zwar hatte dieser Kongreß auf theoretische Erörterungen si beschränkt, und selbst das Er- gebniß dieser mochte wegen des Widerspruhs, den mehrere der wih- tigsten Vestimmungen erfuhren, den gehegten Erwartungen nicht in vollem Umfange entsprehen; gleichwohl waren das gewonnene Material und der persönlihe Austaush unter den leitenden Vertre- tern des Postwesens verschiedener Staaten auf die Entwickelung des Gedankens eines postalischen Völkerrehtes niht ohne nachhaltigen Einfluß geblieben. Noch am 6. Juni 1870 erging an die deutsche Botschaft in Paris die erneute Weisung, auf den schon vor Iahres- frist angeregten Vorschlag wegen Einberufung eines Postkongresses zurückzukommen. Es konnte darauf hingewiesen werden, daß iuzw1- {chen das deutshe Porto mit England auf 23, mit Nordamerika im direkten Verkehr auf 3 Sgr. ermäßigt worden, während das Porto mit Frankreich noch 4} Sgr. betrage. Die Reformbedürftigkeit des bestehenden Zustandes sei demna nicht mehr zu verkennen und die Ueberzeugung von der Zweck- und Zeitgemäßheit des Kongreßvorschla- ges habe sich nach allen Richtungen hin befestigt.

Der Krieg mit Frankreich, der wenige Wochen später unerwar- tet zum Ausbruche kam, mußte die Verfolgung eines Planes, der auf die Fortdauer friedlicher und freundlicher Beziehungen berechnet war, nothwendig unterbrehen. Nachdem aber der Friede wiederhergestellt und auch mit Frankreich ein Postvertrag zum Abschlusse gelangt war, dex die neueren Grundsäße zur Geltung brachte und in seinen Wir- fungen geeignet schien, Bedenken und Vorurtheile zu be- seitigen, die einer allgemeinen internationalen Verständi- gung noch entgegentreten konnten, erachtete die Reichsregierung den Zeitpunkt gekommen, den Kongreßgedanken wieder aufzunehmen. Hier- bei konnte es sowohl aus politischen Rüfsichten, als um der Sache willen sich nur empfehlen, die definitiven Verhandlungen auf dem Boden eines kleineren Staates in centraler Lage in das Leben zu rufen. Mit anerkennungswerther Bereitwilligkeit übernahm es die \chweizerische Ggena l emals, die Bevollmächtigten der europäischen Regierungen und der Vereinigten Staaten von Amerika in den Mauern ihrer Bundes-Hauptstadt Bern zu gemeinsamer Berathung zn ver- sammeln. Die ersten Einladungen ergingen zum 1, September vorigen Jahres. Sie waren von einem Vertragsentwurfe begleitet, dessen Grundzüge sich im Wesentlichen an die Vorschläge der ers wähnten Denkschrift anlehnten und nur in einigen Punkten Aende- rungen enthielten, die fich aus dem inzwischen stattgehabten Meinungs- austausch als wünschenswerth ergeben hatten. Die Einladungen fan- den fast bei allen Regierungen bereitwilliges Entgegenkommen. Da aber die Kaiserlich russische Regierung, wie sehr sie au im Uebrigen dem Unternehmen geneigt war, sich doch mit Rücksiht auf beabsichtigte Reformen in ihrer inneren Postgeseßgebung noch nicht in der Lage be- fand, an einem geme Postvertrage Theil zu nehmen, \o ward die Berufung des Kongresses auf ein Jahr vertagt. Dieser Aufschub ift auf das Zustandekommen des Postvereins nur von günstigstem

influsse gewesen. Denn uicht allein erhielten nach Ablauf jener Frist die Vorschläge, welche dem Kongresse unterbreitet wurden, die gewichtige Unterstüßung der roligen Bevollmächtigten, sondern es bekundete auch die A ia egierung S die Geneigtheit, ch auf dem Kongresse vertreten zu lassen dessen Beschikung sie vor

t. und der Charge enthoben.

unter den civilisirten Nationen maßgebend waren, wurden bisher durch Postverträge geregelt, welche zwischen den einzelnen Regie-

Jahresfrist noch ablehnen zu müssen geglaubt hatte.