1874 / 275 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Daß der Kongreß, welcher am 15. September d. F - in Bern eröffnet wurde, und auf welhem zweiundzwanzig, Regierungen dur achtunddreißig Bevollmächtigte vertreten waren, seine \chwierigen Ver- handlungen \chon am 9. Oktober durch Unterzeichnung des Vereins- vertrages zum formellen Abschluß bringen konnte, ist eine in der Geschichte, zumal der Postverträge, einzig dastehende Thatsache. Beweist sie einerseits die Umsicht, mit der die Einleitungen getroffen und die Verhandlun- gen geleitet wurden, so giebt fie niht minder der Einmüthigkeit der Üeberzeugungen, von denen die Regierungen und ihre Vertreter beseelt waren, ein beredtes Zeugniß. y i

Seinem sachlichen Inhalte nah zerfällt der Berner Vertrag in zwei Abschnitte, deren einer die Grundsätze feststellt, nah denen in der Folge der Austaush von Korresponzgegenständen unter den Post- verwaltungen der Vereinsländer erfolgen foll, während der zweite Ab- schnitt, wenu auch nur in allgemeinen Umrissen, dig Verfassung des Vereins, scine innere Organisation geregelt hat. S l

Als leitendes Prinzip ist beiden Abschnitten ähnlich wie es in dem deutsch-öfterreihishen Postvertrage ges{chchen die Bestim- mung vorangestellt, daß die Länder der vertragenden Theile fortan ein einziges Postgebiet bilden, die politischen Grenzen mithin für die Behandlung der Korrespondenzgegeustände vollständig vershwinden. Die Kontinuität dieses Gebietes, welches etwa 716,000 Quadratmeilen und 345 Millionen Einwohner umfaßt, wird dur die zwischenliegen- den Meere nit unterbrochen; selbst über den Ocean hinüber reichen die Glieder des Vereins sich die Hände, so daß jede Korrespondenz wischen europäischen Ländern und Nordamerika als eine innerhalb des Vereinsgebiets ih bewegende Postsendung behandelt wird, auf welchem Wege sie auch befördert werde.

Aus dem leitenden Gesichtspunkte des ganzen Systems, der Ein- heit des Postgebietes ergaben sich für den internationalen Postbetrieb, wie für die Organisation des Vereins die wichtigsten Konsequenzen. Es folgte daraus: i

I. für die Behandlung der Postsendungen unter den Vereins- taaten: die Freiheit des Transits, die Einheit des Portos, die Gleich- beit der Portotheilung. A

1) Die Freiheit des Transits ist die erste der Anforderungen, die an ein auf die Förderung des Verkehrs berechnetes Gemeinwesen zu stellen sind. Jedes Vereinsland muß berechtigt sein, mit jedem an- deren Vereinslande unter Benußung sämmtlicher im Vereinsgebiet belegenen Transitstraßen in unmittelbaren Austausch der Postsen- dungen zu treten, ohne daß es der vorgängigen Verständi- gung mit den Verwaltungen der zwischenliegenden Länder bedarf. Diese Freiheit des Transits ist im Artikel 10 des Vertrages ohne Einschränkung gewährleistet. Verschieden von ihr, aber für den inter- nationalen Verkehr darum niht minder wichtig, ist die Unentgeltlich- keit des Transits. Ohne diese würde die Einführung eines Einheits- portos überhaupt nicht möglich sein. Die deutshe Postverwaltung hat nicht gezögert, so viel an ihr lag, die Unentgeltlihkeit des Tran- fits \chon in ihren bisherigen Beziehungen mit anderen Staaten ur Anerkennung zu bringen, unerahtet Deutshland vermöge Tis Lage im Herzen Europas diesem Ziele nicht unerheb- liche Opfer zu bringen hatte. Zweifeléohne wäre die Unentgeltlichkeit des Transits, die auf dem Berner Kongresse die weitaus überwie- gende Mehrheit der Stimmen für sich hatte, auch im Vereinévertrage zur vollen Durchführung gelangt, hätte niht auf die Verhältnisse zweier Länder besondere Rückficht genommen werden müssen.

Zunächst kam die Lage Belgiens in Betracht, die insofern eine eigenthümliche ift, als dieses Land im Kreuzungspunkte der wichtig- sten Transitlinien des Kontinentes sih befindet. Nach ungefährem Durchschnilt hat die belgishe Postverwaltung im Transit dur ihr Gebiet täglich ein Quantum von 2500 Kilogrammen Briefe und Drucksachen zu befördern, während sie den Tranfit durch andere Län- der füc die Belgien angehörende Korrespondenz nur zum dur{chschnitt- lihen Gewiht von 125 Kilogrammen für den Tag in Anspruch nimmt. Hier ließ sich das Vorhandensein eines Mißverhältnisses nit verkennen. Wenn nun auch der belgishen Verwaltung aus dem Ver- eine iu Folge der halbschiedlihen Portotheilung namhafte Vortheile erwachsen, so würden diese do nicht ausreichen, Belgien für den Verlust einer Transitgebühr zu entschädigen, welche sih auf etwa 1 Million Franken jährli belaufen hat. i

Eine weitere Berücksichtigung erheishte die Lage Frankreichs, und zwar nicht sowohl seine geographische, als die postalish finan- zielle. Die französishe Postverwaltung wurde bisher von der An- \hauung geleitet, daß sie den Berkehrsinteressen anderer Länder erheb- lih größere Dienste leiste, als fie solhe von ihm empfange. Während Frankreich hieraus einerseits den Anspru herleitete, daß von der aus seinem Verkehr mit anderen Ländern erwachsenden gemeinschaft- lichen Porto-Einnahme der größere Theil (F, È oder F) der französi- chen Verwaltung zufallen müsse, so entwickelte sich andererseits aus erselben Anshauung heraus ein System fiskalisher Ausnußung der Transitrouten , welches den internationalen Verkehr zu Gunsten der französischen Postkasse erheblich belastete. Für einen Frankreich transitirenden Brief, obwohl dessen Annahme, Expedition und Be- stellung vom Auslande besorgt wurde, mußte mindestens das interne franzöfishe Porto, in manchen Fällen erheblich mehr entrichtet werden. Es war die Aufgabe unseres neuen mit Frankreich ge- \chlossenen. Postvertrages, wenigstens in Rücksicht auf den Verkehr mit Deutschland einer gerechteren Würdigung der Verhältnisse Eingang zu verschaffen. Der Vertrag vom 14. Februar 1872 bestimmte, daß für das Mehrgewicht der Postsendungen, welches die eine Ver- waltung im Tranfit durch tas Gebiet der anderen führen werde, eine Entschädigung von 6 Franken für das Kilogramm Briefe und 1 Frank für das Kilogramm Drucksachen zu leisten fei, und R auch diese Entschädigung wegfallen solle, wenn die Differenz des Mehrgewichts im Vierteljahre weniger als 100 Kilogramm betragen würde. Jn folchemMakße ist im VerkehrDeutschlands mit Frankreich dieUnentgeltlich- keit des Transits thatsächlich angebahnt worden, Da aber die Beziehungen Frankreihs zu anderen Ländern mehrentheils noch auf Grundlage der früheren Verhältnisse beruhen, so hat man geglaubt, der franzô- sischen Verwaltung den Anschluß an den allgemeinen Postverein wesentlich zu erleihtern und andererseits Belgien für die ihm aufer- legten Opfer zu entshädigen, indem man die Erhebung einer mäßigen Tranfitgebühr von 2 Franken für das Kilogramm Briefe und 25 Centimen für das Kilogramm Drucksachen zugestand mit der weiteren Befugniß, diese Vergütung zu verdoppeln, wenn der Transit auf einer Strecke von mehr als 750 Kilometer zu leisten ift.

Es ift zu beflagen, daf das große Prinzip der Unentgeltkichkeit des Transits eine Einschränkung erlitten hat. Immerhin darf jene Regelungider Verhältnisse den Umständen nach als eine befriedigende be- trachtet werden. Die Transitvergütung hat für den Verkehr nur dann Bedeutung, wenn sie so erheblich ist, daß sie auf die Festseßung der Taxen zurückwirkt und die freie Bewegung hindert. Eineu folchen S nfluB vermag die obige Vergütung niht mehr auszuüben. Nach einem im Postverkehr beobachteten Geseße fallen auf. den einzelnen Brief annähernd \o viel Centimen, als Franken für das Kilogramm an Transitporto gezahlt werden. Die Transitgebühr kann demnach noch immer aus dem Vereinsporto bestritten werden, felbst wenn mehrere Staaten an derselben betheiligt sind. Im Uehbri- gen ist durch den Art. 10 ausdrücklich bestimmt, daß überall, wo der

ranfit eaen unentgeltlich oder zu geringeren Säßen geleistet wor- den, die desfallsigen Bestimmungen aufrecht erhalten bleiben.

Für die Transitbeförderung zur See ist S dem Maßstabe der Beförderungskosten eine Transitgebühr bis zum Betrage von 64 Fran- fen für Briefe und § Frank für Drucksachen für zuläsfig erachtet, wiewohl ebenfalls mit der Beschränkung, daß eine Erhöhung der bestehenden Taxen in keinem Falle eintreten dürfe.

Die Ausnahmen, welhe der Sch{luß des Artikel 10 in Betreff der indishen Ueberlandpost und der Route New-York-St. Francisco gemacht hat, finden in der ungewöhnlichen Ausdehnung und Schwie- rigkeit jener Postverbindungen ihre genügende Recifertigung.

2) Die Möglichkeit des Einheitsportos für ein Postgebiet, das si von der A Grenze Sibiriens bis zur westlihen Grenze der Vereinigten Staaten von Amerika erstreck, berubt,- wie oben bemerkt, auf der Vorausseßung unentgeltlichen Transits oder mindestens sehr mäßig bemessener Vergütung. Nachdem diese Vorausseßung

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annähernd erfüllt worden, hat auf der Berner Konferenz ein Zweifel darüber nicht bestanden, daß dem Grundgedanken des Vertrages und den Bedürfnissen des Verkehrs nur durch ein ohne Rückiïcht auf die Entfernung bemessenes Einheitsporto entsprochen werden könne. Er- fordert dasselbe vorübergehende Opfer, so hat es sich im Erfolge doch überall für die Posteinnahmen als vortheilhaft erwiesen. Au reste bemerkt treffend das Kongreßprotokoll vom 16. September toutes les taxes tendent à s'égaliser, et en proclamant une taxe unique, il est à prévoir, que le Congrès ne fera que deyancer de quelques années le mouvement, qui se produit dans ce sens. Die Einheit der Taxe hat daher hon bei Beginn der Be- rathungen im Prinzipe fast allseitige Zustimmung erhalten. :

Der Vertrag hat das Vereinsporto für Briefe auf 25 Centimen für je 15 Grammen festgeseßt, gur Zeit noch mit der weiteren Maß- gabe, daß dasselbe nicht mehr als 32, niht weniger als 20 Centimen betragen dürfe. Im Hinblick darauf, daß das Porto für die deutsche Korrespondeuz abgesehen von dem Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und mit Luxemburg, für welchen noch die internen Portosäßge maß- gebend find im Verkehr mit Griechenland 5 Sgr., mit Frankreich, Rußland und Nordamerika über England 3 Sgr., mit England, Jtalien, Portugal, Schweden und Norwegen, Spanien und der Türkei 2E Sagr., mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Rumänien, der Shweiz und mit Nordamerika im direkten Verkehr 2 Sgr. beträgt, darf ein Portosaß von 25 Centimen = 2 Sgr. als ein sehr mäßiger, den größeren Theil der inter1ationalen Korrespondenz erleichternder be- zeichnet werden. Daß den Postverwaltungen bei Umrechnung dieses Portosaßes in die abweichenden Münzsysteme der Vereins‘änder schon um der nöthigen Abrundung willen ein Spielraum gelassen werden mußte, sagt sich von selbst. Es erscheint aber auch gerechtfertigt, wenn bei Bestimmung der Maximalgrenze von 32 Centimen auf die eng- lische Währung, nah welcher 3 Pens = 314 Centimen ist, billige Rüefsiht genommen worden ist. Dagegen könnte die Frage erhoben werden, ob eine Minimalgrenze überhaupt nothwendig war, da doch die Herabseßung des Portos im Wege gegenseitiger Verständigung na Artikel 14 nicht ausgeschlossen werden foll. Der Grund dieser Beschränkung dürfte vornehmlich in der, vielleicht unbegründeten, aber doch möglichen Besorgniß vor den Folgen zu weit gehender einseitiger Portoermäßiguna zu finden sein. Würde nämlich im Verkehr zweier Vereinsländer das Porto des unfrankirten Briefes in dem einen derselben niedriger tarifirt werden, als das Porto des frankirten Briefes in dem anderen, so könnte in diesem leßteren die Frankirung der Briefe zur Ausnahme werden und als Folge davon die Porto- einnahme aus der gemeinsamen Korrespondenz großentheils der Kasse des ersteren Landes zufallen. Um einen jeden die gleichmäßige Porto- theilung störenden Einfluß aus uschließen und die Frankirung der Korrespondenz zur Regel zu machen, ist einerseits eine Minimalgrenze geseßt und andererseits die Bestimmung getroffen, daß der unfrankirte Brief den doppelten Saß des frankirten zu entrichten habe.

Die Gewichtsstufe von 15 Grammen für Briefe ist im inter- nationalen Verkehr ziemlich allgemein üblih geworden. Da abwei- chend von unseren Vertragsbestimmungen mit Desterreich-Ungarn, welche keinen hoheren als einen doppelten Portosaß zulassen, für jede ferneren 15 Grammen ein Portosaß erhoben werden soll, so hat es der Bestimmung eines Maximalgewichts für Briefe nicht bedurft.

In den meisten unserer neueren Verträge nur diejenigen mit Oesterreih-Ungarn, Luxemburg, der Schweiz und Nordamerika machen eine Ausnahme sind die Postkarten noch in gleiher Höhe mit den Briefen tarifirt. Es wird dem Verkehr mithin eine werthvolle Gr- leichterung geboten, wenn im ganzen Bereich des Vereins die Post- farten fortan nur mit der Hälfte des Briefportos belegt werden.

Während nach ausdrücklicher Bestimmung des Artikel 9 zu Lande A Zuschlags8porto ausgeschlossen ist, hat man den Kosten der See-

eförderung eine Rücksichtsnahme nit versagen können. Beträgt die Beförderungsstrecke mehr als 300 Seemeilen (75 geographische Meilen), so kann das Vereinsporto um die Hälfte des Portosaßes, jedoch nur des einfachen, also nur um etwa 12 Centimen, erhöht werden. Die bezeichnete Entfernung, welche ungefähr der 24stündigen Fahrt eines Postdampfers entspricht, ist so gewählt, daß nur in der Regel der Verkehr mit Amerika und der Levante von einem _Zusclagsporto betroffen werden kann. Die sonstigen zahlreihen Seepostverbindungen in den europäischen Gewässern werden von demselben nicht berührt. Es ist übrigens die Absicht der deutschen Postverwaltung, im Verkehr mit Nordamerika das Seeporto den Korrespondenten nicht in Rechnung zu bringen, dasselbe vielmehr aus dem C.irage des gewöhnlichen Vcxeinsportos zu bestreiten.

Auch in den Portosäßen für Waarenproben, Dru&cksachen und

Geschäftspapiere zum Belaufe von 7 Centimen = 6} Pfenüig für je 50 Gramm mit einem Höchstbetrage von 11 und einem Mindest- betrage von 5 Centimen ist die Tendenz einer Erleichterung des inter- nationalen Verkehrs nit zu verkennen. __ Die Vorschriften für rekommandirte Sendungen entsprechen den in fast allen neueren Verträgen eingebürgerten Bestimmungen. Eine einheitlihe Gebühr für die Rekommandation und den Nückschein hat sich in Anbetraht der großen Verschiedenheit der internen Taxen sie bewegen sich zwischen 10 und 50 Centimen nicht erreichen lassen. Es mag der Zukunft vorbehalten bleiben, auch hierin eine Uebereinstimmung herbeizuführen.

3) Die Frage der Portotheilung ehedem cine unversiegliche

Quelle von Kontroversen unter den Postverwaltungen ift in dem Berner Vertrag in der einfach\sten Weise durch das System der Kom- pensation gelöft. Dasselbe beruht auf dem Erfahrungssatze, daß im Verkehr zweier Länder die Zahl der Briefe, welche hin- und welche her- wärts gewechselt werden, ungefähr dieselbe und das Verhältniß von Fran- kfirung und Nichtfrankirung ziemlich konstant ist. Indem jede Ver- waltung das Porto behält, welches sie erhebt, tritt im Effekte eine halbschiedlihe Portotheilung ein, Seit mehr als zwanzig Jahren im Berkehr Deutschlands mit Oesterreih-Ungarn bewährt, hat dieses System in neuerer Zeit auch im Verkehr mit anderen Staaten sich Bahn gebrochen und, da es jede Abrechnung unter den Postverwaltungen und alle für dieselbe sonst nothwendigen Kontrolmaßregelu überflüssig macht, außerordentlich zur Vereinfachung des technishen Betriebes beigetragen. Es kann keinem Bedenken unterliegen, dasselbe zum Grundgeseße des Vereins zu erheben... Zwar if wohl eingewendet worden, die halbschiedlihe Portotheilung bevorzuge die an der Peri- pherie des Vereinsgebietes belegenen Staaten auf Kosten der mehr in centraler Lage befindlichen, weil letztere für die Transfitbeförderung Aufwendungen zu machen haben, von denen die ersteren befreit find. Dieser Einwand hat. indeß Angesichts der Vervielfältigung der Kom- munikationen nur eine scheinbare und jedenfalls nur eine vocüber- gehende Berechtigung. Sind die außerhalb des Vereinsgebietes bele- genen Staaten, welche einen regulären Postbetrieb unterhalten, dem Vereine erst beigetreten, hat sih somit der Ring, der p der west- lihen Halbkugel noch unterbrochen ist, ers vollständig geschlossen und dieser Zeitpunkt kann nit fern sein so wird der Begriff der Peripherie des Postgebiets in der runden Gestalt der Erde eine sieg- reiche Widerlegung finden. Il. Man würde die Bedeutung des Berner Vertrages unter- schäßen, wollte man sie allein darin erblicken, an die Stelle der zahlreichen Einzelverträge, welche pie Der ise geregelt haben, nunmehr ein Kollekftivvertrag mit überxeinstimmenden Normen getreten ist. Wie hoch man den Gewinu gu veranshlagen mag, welcher dem internationalen Verkehr aus einheitlihem Porto und gleich- artiger Behandlung der Postfendungen erwachsen wird, so hat der Berner Kongreß in dieser Beziehung doch nur die Ernte geschnitten und heimgebracht, die auf dem Boden der Einzelverträge gepflanzt und allmählich zur Reife gediehen war. Eine größere Aufgabe hat der Kongreß dadur gelöst, daß er Staaten aus vier Welttheilen zu einem postalishen Gemeinwesen verbunden und daß er diesem Gemein- wesen eine Organisation verliehen hat, welche demselben Leben und Dauer verheißt.

Dadurch ift zu eîner großen und allgemeinen, ihrer Bestimmung nach alle civilisirten Nationen der Erde umfassenden völkerrechtlichen Institution der erste Grund gelegt.

Nach Inhalt des Art. 18 soll zur weiteren Ausbildung des Vereins, zur Einführung nothwendig befundener Verbesserungen und

zur Erörterung gemeinsamer Angelegenheiten mindestens alle drei Jahre ein Kongreß von Bevollmächtigten der am Vertrage betheiligten Länder zusammentreten. Jedes Land erhält eine Stimme und kann sich durch einen oder mehrere Bevollmächtigte oder “die Bevoll- mächtigten eines anderen Landes vertreten lassen. Jedoch darf kein Bevollmächtigter mehr als zwei Stimmen in seiner Hand vereinigen.

Der nächste Kongreß {oll 1877 in Paris zusammentreten, aber au früher berufen werden, wenn ein Drittheil der Vereinsmitglieder es beantragt. : :

Ob jeder die Ausbildung des Vereins bezweckende Beschluß ohne MBeiteres oder erst durch einen förmlihen Ratifikationsakt Seitens der Regierungen bindende Kraft erhalten wird, ist niht ausgesprochen. Mag die eine oder die andere Form beliebt werden, jedenfalls hat der Verein in dem Kongreß ein lebendiges Organ erhalten, das dem Be- dürfnisse legislativer Ds zu genügen im Stande ist.

Demselben zur Seite steht ein Schiedsgericht, welches Meinungs= verschiedenheiten zwischen zweien oder mehreren Vereinsgliedern über die Auslegung der Vertragsbestimmungen durch seine Entscheidung zu \{lichten berufen wird. i i

Endlich ist in der Errichtung eines internationalen Bureaus ein adminifstrativer Mittelpunkt geschaffen, welcher den geschäftlichen Ver- fehr in Bezug auf die Vereinsangelegenheiten vermitteln, über streitige Fragen sich gutachtlich äußern, Anträge auf Abänderung des Regle- ments in die Wege leiten und überhaupt sich mit den Vorarbeiten und Aufgaben beschäftigen soll, die ihm im Interesse des Postvereins übertragen werden. Nah der Bestimmung des Kongresses wird dieses Bureau in Bern seinen Siß haben. : Ï

Ergänzend zu den auf die innere Organisation bezüglichen Be- stimmungen treten in den Art. 11 und 17 noch Vorschriften, welche die Beziehungen des Vereins nah außen, sein Verhalten zu den dem Verein niht angehörigen Ländern, sowie die Bedingungen geregelt haben, unter denen der Eintrit in den Verein auch anderen Staaten gestattet werden soll. Die in leßterer Beziehung getroffenen Anord=- nungen haben sihtlich die Tendenz, die weitere Ausdehnung des Ver- einsgebietes thunlichst zu erleichtern. ;

Freilich sind alle diese Bestimmungen noch fragmentarisch und geeignet, mancherlei Fragen anzuregen. Aber gewiß mit richtigen Takte hat der Kongreß es vermieden, über das Bedürfniß der augen=- blicklihen Lage * hinauszugehen. Die weitere Entwickelung mag künftiger Vereinbarung vorbehalten bleiben. Nur darüber wird von vorne herein kein Zweifel bestehen können, daß, wie der Verein nur durch allseitiges Einverständniß ins Leben gerufen ist, so auch jede Aenderung des Vertrages selbst die Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedes vorausseßt. Der Charakter eines völferrechtlichen Vereins bedingt, daß in ihm jeder Staat, der

fleinste wie der größte, für seine autonome Stellung und Entschließung.

die volle Bürgschaft finden muß, Zwar könnte das Prinzip der Eins stimmigkeit die ernste Besorgniß hervorrufen, daß es in die Hand einer Minorität, und selbst einer einzigen Stimme gelegk sei, durch ihr ablehnendes Votam jede weitere Entwicke- lung des Vereins, jede Verbesserung des internationalen Post- verkehrs zu vereiteln und damit den Zweck und Lebensnerv des Ver- eines selbst zu zerstören. Diese Besorgniß wäre vollkommen begrün- det, hätte nicht der Vertrag im Art. 14 den Vereinsstaaten außer der Unabhängigkeit ihrer inneren Postgeseßgebung auch noch die Be- fugniß gewahrt, zur weiteren Erleichterung des Verkehrs Verträge unter si bestehen zu lassen oder neu zu s{ließen, sowie engere Ver- eine aufrecht zu erhalten oder neu zu gründen. In Anwendung dieses. Vorbehaltes hat der Art. 12 {hon darauf hingewiesen, daß der Aus- tausch von Werthbriefen und Postanweisungen Gegenstand weiterer Ver» einbarung unter verschiedenen Ländern oder Ländergruppen werden könne. Auf Grund desselben Vorbehaltes werden auch die vertragsmäßig zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg bestehenden Postverhältnisse aufreht erhalten und weiter fortgebildet werden Éönnen. Es ist demnach anzuerkennen, daß in der Organisation des Vereins das Prinzip der Stabilität und das der Beweglichkeit in glücklicher Weije vereinigt sind. i :

Der Berner Vericrag hat in seinem Eingang Frankreich unter den vertragenden Theilen aufgeführt, er trägt aber niht die Unterschrift des französischen Bevollmächtigten. Die Regierung Frankreichs ließ erklären, daß sie sih in der Nothwendigkeit befinde, die dur die Bes \chlüsse des Kongresses angeregten Fragen vorgängig der Entscheidung der souveränen Nationalversammlung zu unterbreiten. Sie fügte aber hinzu, pas sie den freifinnigen Ideen des Kongresses in der Mehrzahk seiner Reformen volle Gerechtigkeit widerfahren lasse und den Ge= danken, fih den Vertragsmächten enger anzuschließen, nicht zurückweise.

In Folge dieser Erklärung ist Frankreich das Protokoll ofen ge- halten, daneben jedoch in einem Schlußprotokoll, welches mit dem Vertrage gleiche Wirkung hat, die Verabredung getroffen, daß, im Falle jener Beitritt nicht erfolgen würde, der Vertrag für die übrigen Unters zeichner gültig und verbindlich bleiben solle.

Wie den Vereinsregierungen mitgetheilt worden, hat der s{weizer Bundesrath neuerdings eine Note des Herzogs von Décazes vom 15, Oktober mit folgender Erklärung erhalten:

„Bien que ce document (das Shlußprotofoll) constate que nous. sonMmes libre de tout engagement, je ne crois pas inutile de rappeler que, comme l’indique de Procés-verbal de la 12e séance, le Protocole a été laiszé ouvert, non pas sur notre demande, mais sur la proposition du Présèdent du Congrès. Nous ne saurions, dès-lorsz, être considérés comme étant, à aucun titre, an nombre des Etats contractans de la Convention du 9 Octobre. Cette rectification a son importance, notre intention étant de soumettre à l’assemblée nationale, dans toute leur intégrité, les questions que soulèvent les résolutions du Congrès de Berne.“

Der Werth, den die französische Regierung darauf legt, die uns bestrittene Freiheit ihres Entschlusses von neuem zu konstatiren, wird die Ueberzeugung nicht erschüttern, daß Frankreih es in seinen nteresse liegend erachten werde, einem civilisatorischen Werke, welches. die einmüthige Zustimmung aller übrigen hervorragendeu Kulturvölker der Erde erhalten, auch seinerseits sich anzuschließen.

Dex Ausschuß beantragt, der Bundesrath wolle dem in Bern unterzeichneten Postvereinsvertrage die Genehmigung ertheilen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In der Stadt Culm wird für das Kadetten-Corps eine Kirche gebaut. Die Arbeiten werden rüftig gefördert.

Das Grabmal Lessings, gearbeitet im Atelier des Her- zoglich braunshweigishen Hof-Bildhauers Strümpell, ist bis auf die Vergoldung der Inschrift: „GOTTH. EPH,. LESSING“ vollendet. Stein- und Marmorsockel sind bereits auf der Grabstätte gelegt, und es ist anzunehmen, daß das Denkmal Ende nächster Woche voll- ftändig aufgestellt ist. Das Haupistück desselben is in Granit, der obere Soel, das Hauptgesims und die Akroterie dagegen in kara- rischem Marmor ausgeführt.

S Ritteoxs Geographisch-Statistishes Lexikon über die Erdtheile, Länder, Yieere, Buchten, Häfen, Seen, Flüsse, Inseln, Gebirge, Staaten, Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, Bäder, Berg* werke, Kanäle 2c., mit Angabe sämmtlicher Post-, Gisenbahneu- und Telegraphen-Stationen der wichtigeren Länder, für Poftbureaus, Comptoirs, Kaufleute, Fabrikanten, Zeitungsleser, Reisende, Real-, Industrie- und Handels|hulen, liegt in sechster gänzlih umgear- beiteter, stark vermehrter und verbesserter Auflage (unter Redaktion von Dr, Otto Henne-Am Rhyn, Leipzig, Otto Wigand) nun- Ene vollständig vor. Die leßten Lieferungen, die 9. I. und die 9, IL, Bandes, Aan die Artikel Keupris —Kythul und Ußmem- mingen—Zywodczyß, Zywods{chüß.

Land- und Forftwirtbh{Ka7

Die Folgen der kalten und trockenen Witterung in den Mo- naten Mai und Juni cr. haben sich in der Ernte des Regie- rungsbezirks Marienwerder gezeigt. Der erfte Gras- und Kleeschnitt ist kaum als ein mittelmäßiger zu bezeichnen, während der zweite Schnitt meist ganz ausgefallen feu dürfte. Die Roggenernte

hat in Bezug auf Stroh nicht ganz befriedigt, dagegen ist der Körner- ertrag sowohl hinsichtlih der Menge, sowie der Güte ein sehr guter. Dasselbe gilt vom Sommer- und Winterweizen. Gerste giebt eben- falls sehr wenig Stroh, liefert aber in Körnern in jeder Beziehung einen guten Ertrag. Hafer auf gutem Boden ist der Gerste gleich zu achten. Die meist von Mehlthau befallen gewesenen Erbsen sind völlig mißrathen, während die Kartoffeln zwar in der Quantität gegen das Vorjahr bedeutend zurückgeblieben, in der Qualität aber sehr \{ön sind, Die anhaltend heiße Mternng im Monat Oktober c. war der Saatbestellung nicht förderlich. bgesehen davon, daß der Acker nicht regelrecht bearbeitet werden konnte und die Arbeit wesent- lih mas und fostspieliger wurde, konnte die Saat troß der häu- figen Niederschläge nur regelmäßig aufgehen. Gleichwohl steht die- jelbe im Allgemeinen gut.

Wie der russischen „St. Pet. Ztg." aus Charkow gemeldet wird, geben die Wintersaaten wenig Hoffnung, da die Temperatur immer noch trocken und warm - ist, In Charkow und Poltawa, in Krementschug hört man überall viel Klagen über billige Kornpreise und über die Unmöglichkeit, Weizen zu verkaufen. Die Landwirthe gerathen dadur in große Verlegenheit. Die Unkosten der Einheim- sung der Ernte, besonders die hohen Arbeitslöhne, wollen gedeckt fein. Die Verkäufer könnten sich bei den im Ganzen recht s{chônen Ernten mit billigen Preisen begnügen, aber fie finden überhaupt gar keinen Absah für ihr Korn. Einem Jekaterinofslawshen Landwirth foll nah der russishen „St. P. Ztg." z. B. für seinen Vorrath von 200,000 Pud Weizen nicht mehr als 50 Kop. per Pud geboten worden sein.

Gewerbe und Handel.

Im Auftrage der Handelskammer bringt das Syndikat zur ¿ffent'ihen Kenniniß, daß vom 1. Januar 1875 an die Coursnotirun- gen an der Frankfurter Börse auf Grund der nachstehenden Be- stimmungen stattfinden sollen : Bei Werthpapieren ist zu renen: der Thaler à 3 Reichsmark, der süddeutsche Gulden im Verhältniß von 7 Fl. zu 12 Rmk., der öfterreihische Gulden à 2 Rmk., 1 Franc = 80 Pfennige, 1 Lire, ital. sowie austr. = 80 Pfennige, 1 Pfd. Sterl. = 20 Rmk.,, 1 Dollar fowie 1 Piaster = 4,25 Rmk., 1 russi- her Silberrubel = 3,20 Rmk., 1 Mark Hamburgish Banco 1,50 Rmk. - Staatspapiere, Prioritäten und Pfandbriefe wérden nach wie vor in Prozenten mit Hinzurechnung der Zinsen notirt ; ebenso Bank- afiien, mit Ausnahme von österreihischen Nationalbankakten , welche in öósterreihijchen Gulden per Stück zuzüglich 3% Zinsen von österreihisher Währung 1620 Fl. Nominal, ferner von öster- reichischen Kreditaktien, die ebenfalls in österreihishen Gulden per Stüûck zuzüglich 5% Zinsen vom eingezahlten Kapitale von Oesterr. Währ. 160 Fl. und endlich von Engl. Wechslerbankaktien, welche per Stück in Reichsmark ohne Zinsen notirt werden; deutsche Eisen- bahnafktien, wie seither in e Gu zuzüglich Zinsen, Oesterr. Cisen- bahuaktien dagegen in Oesterr. Gulden per Stück zuzüglich Zinsen vom Nominalkapitale. Verzinslihe Anlehensloose find im Prozent- verhältniß zuzüglih Zinsen, unverzinsliche Anlehensloose per Stück in Reichsmark zu notiren. Bei allen Berechnungen österr. Werthe ist das Vechältniß von 1 Fl. = 2 Rmk. festzuhalten, ohne Rüdcksicht darauf, ob es sich um Konventionsmünze oder österr. Währung, um Silber- oder um Papiergulden handelt. Die Wechsel werden “in Reichsmark für de 100 der betreffenden Valuta notirt, mit alleiniger Ausnahme von London, für welches sich der Cours in Reichsmark für 10 L\trl. versteht.

Der im Verlage von G. D. Bädek er in Essen erscheinende Berg- und Hütten-Kalender liegt im 20. Jahrgang für das Sahr 1875 vor. Derselbe enthält eine vollständige Sammlung der bergpolizeilihen Verordnungen des Breslguer Ober-Bergamtsbezirks, in welche auch die wichtigsten Landes-Bergbauverordnungen Aufnahme gefunden haben. Da Jahrgang 1874 die entsprechenden Verord- nungen für den Ober-Bergamtsbezirk Halle enthielt und in den nächsten Jahren dieselbe Zusammenstellung für die Ober-Bergamts-

Inserate für den Deutschen Reichs- u, Kgl. Preuß. Deffentlicher Anzeiger.

Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Iuseraten - Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote,

bezirke Bonn, Dortmund und Clausthal veröffentliht werden sollen, fo bilden die Kalender allmählich ein vollständiges Repertorium der

_preußischen bergpolizeilichen Verordnungen. Im Uebrigen ift der

Inhalt der ersten Abtheilung unverändert geblieben, nur daß eine Uebersicht der Rangordnung der Bergbeamten eingefügt ist und die neuen Verordnungen fowie die eingetretenen Veränderungen überall berüdcksihtigt worden sind. Auch die zweite Abtheilung (Mathematik u. |. w.) ift in allen Rubriken, wo dies erforderli, ergänzt worden. Dem Jahrgang 1875 ist wiederum eine kleine Eisenbahnkarte bei- gegeben, auch ift die Ausstattung des neuen Jahrgangs ebenso folide und elegant, wie die der früheren.

Düsseldorf, 18. November. Gestern hielt der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen seine vierte ordentlihe Genera l- Nersammlung in Düsseldorf ab. Dieselbe war sehr zahlreich besucht, und wohnte derselben auch der Präsident des Eisenbaln-Kom- missariats zu Coblenz, Geheimer Regierungs-Rath Dittmer, bei. Die Versammlung wurde von dem Vereins-Präsidenten- Hrn, W. T. Mulvany eröffnet, welcher sodann den Vorfiß dem Hrn. Direktor Nertelsmann aus Bielefeld übertrug. Nach Erledigung der ge\{chäft- lichen Punkte der Tagesordnung hielt der Gencral-Sekretär Bueck in längerem Vortrage den Jahresbericht über die Thätigkeit des Ver- eins und seiner Organe. Ueber die Verhandlungen des sechsten Deut- \chen Handelstages berichtete Hr. Direktor Bertelsmann.

Ueber den folgenden Gegenstand der Tagesordnung referirte Hr. Lindemann aus Essen in eingehender Weise. Es handelte fich um „die Tarifreform in Verbindung mit dem betreffenden Abschnitte des Ent- wurfs für das Reichs-Eisenbahngeseß“, und beantragte der Hr. Refe- rent eine Resolution, welche, mit geringen redaftionellen, von dem Hrn. Kommerzien-Rath Wolff aus M.-Gladbac beantragten Aende- rungen, in folgender Fassung zur Annahme gelangte :

_ „Eine möglihst große Vereinfachung und Uebereinstimmung der Gütertarife auf den deutschzen Etsenbahnen ist nah wie vor eine berechtigte und dringende Forderung des Handels und Verkehrs und gleichmäßig im FJnteresse der Eisen- bahnen geboten; es ift indessen die Einführung eines ganz neuen Tarifsystems sei es nun des elsaß-lothringishen oder des sogenannten braunschweigischen zumal mit Rücksicht auf die kritische Lage, in der si gegenwärtig viele Industriezweige befinden, nicht zu empfehlen, vielmehr auf der Grundlage des Tarifsystems, wie es si historisch entwidckelt hat, die Beseitigung der willkürlichhen und unbe- rechtigten“ Verschiedenheiten der gegenwärtig geltenden Tarifbestimmun- gen auf dem Wege der Revision der bestehenden Tarife zu erstreben, Damit eine solche Revision in zweckentsprehender Weise erfolge, ift eine paritätische Mitwirkung von Vertretern des Handels, der In- dustrie und des Gem erbestandes erforderlich.“

Ueber den leßten Gegenstand der Tagesordnung „die Folgen der Tariferhöhung in Verbindung mit den Zollermäßigungen“ referirte Hr. Dr. Nutorp aus Essen. Derselbe beantragte eine Resolution, zu welcher die Herren Kommerzien-Rath Meel und Kommerzien-Rath Baare Amendements eingebracht hatten, welhe von dem Hrn. Re- ferenten acceptirt wurden, Bei der Abstimmung wurde diese Refo- N, ebenso wie die vorstehende, einstimmig angenommen; sie autet :

„Die Generalversammlnng spricht die Erwartung aus, daß von dem Reichskanzler-Amte und dem preußischen Handels-Ministerium unter Anhörung von Vertretern des Handels- und Gewerbestandes wie der Eisenbahnen baldigst eine eingehende Erhebung darüber pee werde, ob und in wie weit die auf Grund des Vundes- rathsbesck&lusses vom 11. Juni cr. Seitens der Rheinisch-Westfälischen Eisenbahnverwaltungen angeordneten Tariferhöhungen die durch ihr eignes Interesse und durch die Rückæsicht auf die allgemeinen wirth- \haftlichen Verhältnisse des rheinish-westfälischen Industriebezirkes gebotenen Grenzen inne gehalten haben. Die Generalversammlung erwartet ferner insbesondere au, daß die, durch die Gestattung einer durhsnittlichen Erhöhung der Tarife um 204 veranlaßte mißbräuth-

Vorladungen Verschiedene Bekanntmachungen. Jung

5. Industrielle Etablissements, Fabriken u.Großhandel.

liche Fniendung, welche einzelne Transportobjekte um 80% und mehr der Fracht erhöht, s{leunigst durch eine abgeänderte Deklaration dieser Verfügung Remedur finde.

__ Im Hinblick auf den Artikel 45 der Reichsverfassung und auf die in der Denkschrift des Reichseisenbahn-Amtes bei der Erhöhung der Eisenbahn-Gütertarife vorgesehenen Einschränkungen, sowie mit Rüdcksicht auf die kürzlich stattgehabte Ermäßigung der Eisenzölle, deren gänzliher Wegfall vor Aufhebung der Zollschranken unserer Nachbarländer die deutshe Eisen- und Stahlindustrie in ihrer Existenzfähigkeit ernstlih bedroht, erscheint insbesondere eine Revision der Tarife für Rohmaterialien und Rohprodukte dringend geboten.

_Sollten sich die Auffichtsbehörden für das System der Maximal- tarife entsheiden, so können in keinem Falle die gegenwärtig beste- henden Frachtsäße als -solhe adoptirt werden.“

__ Die Versammlung wurde um 3# Uhr ges{lossen, worauf sich die meisten Theilnehmer zu einem gemeinschaftlichen Mittagefsen im Verbindungssaale der städtischen Tonhalle versammelten.

In der am 19. Oktober abgehaltenen Verwaltungsrathsfißung der Nürnberger Bierbrauerei-Aftien- Gesellschaft ist nach reichlihen Abschreibungen die Dividende für das Geschäftsjahr 1873/74 auf 8%, also genau so wie im vorigen Jahre, festgesetzt worden. Die Generalversammlung wird demnächst einberufen werden.

Rüdsichtlih der im Oeffentlichen Anzeiger zu Nr. 272 d. Bl, angekündigten S pielwerke, Spieldosen 2c. von J. H. Heller in Bern entnehmen wir dem Amtlichen Bericht über die Wiener Welt- ausstellung im Jahre 1873, erstattet von der Centralkommisfion des Deutschen Reichs für die Wiener Weltausstellung (12. Heft, Musi- falishe Instrumente, von Prof. Dr. Oscar Paul in Leipzig) Braunschweig, Friedr. Vieweg und Sohn 1874 daß Hr. Heller in Bern den größten Umsaß in diesen Kunstwerken erzielt. Sein Pavillon in Wien zeigte die vershiedenartigsten Artikel diejer Gattungen in reihster Auswahl. Der singende Paradiesvogel und das elektrishe Klavier erregten hier besondere Aufmerksamkeit. Leßteres war ein einfaches Pianino mit einem besonderen Mechanismus versehen, welches, dur einen elektris, en Strom in Bewegung gesebßt, die Saiten zum Schlagen brachte, und zwar war das Arrangement so geshickt getroffen, daß während der Wirksamkeit der eleftrishen Batterie fertige Stücke, z. B. der Karneval zu Venedig, zu Gehör kamen. Ein Orchestrion von 600 Stimmen bot hier ebenfalls das Mögliche in dieser Gattung von Tonwerkzeugen. Jun Anbetracht des Fleißes und der Rb tiireit 087 aim diese Justrumente von der Iury gewürdigt und

eurtheilt.

Verkehrs-Anstalten.

__ Am 9. September entdeckte der Kapitän Picasso von der italienischen Barke „Theresa“ in kurzer Entfernung von seinem Schiffe ein gefährliches Riff, das sich von Nord nah Süd erstreckte, etwa 100 Meter lang, 10 Meter breit und zur Ebbezeit 6 Meter über dem Wasser erhoben ist. Genaue Messungen ergaben, daß der Felsen in 40 Grad nördlicher Breite und 62 Grad 18 Min. westlicher Länge liegt. Der „New-York Herald" bemerkt hierzu : Es fann kein Zweifel obwalten, daß der Kapitän wirklich einen Felsen und nicht das Wrack eines Schiffes geschen. Aus den Mes- sungen des Kapitäns ergiebt sich zur Evidenz, daß dieser gefähr- lihe Felsen, nur etwa 550 englische Meilen vom Hafen von New- York entfernt, auf der südlichen Route liegt, die meistentheils von den von Europa kommenden Dampfern eingeschlagen wird. Es er- scheint zwar auffällig, daß der Felsen, der in der Nähe eines der bedeutendsten Häfen der Welt liegt, noch von keinem anderen See- fahrer entdeck wurde, allein dies läßt sih auf natürlihe Weise da- dur erklären, daß der Felsen zur Ebbezeit 18 Fuß aus dem Wasser hervorragt, bei Hochwasser aber vollkommen durch die auf und nieder- wogenden Wellen verborgen wurde. Wie gemeldet wird, hat die Ver- einigte-Staatenregierung bereits Vorkehrungen getroffen, um genauere Untersuchungen anzustellen.

2 ; A Hi Inserate nehmen an: die autorisirte n von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemniß,

Cóln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S.,

Preußishen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 832.

M

Stecbriefe und Untersuchungs - Sachen-

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Hauslehrer Friedrich Franz Paul Kohts ist die gerichtliche Haft wegen qualificirter Urkundenfälshung in den Akten K. 754. 74 Komm. I. beschlossen wor- den. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden Eönnen. Es wird e2suht, den 2c. Kohts im Be- tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 20. November 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission IL. für Vorunter- suchungen. Beschreibung. Alter: 21 Jahr La November 1853 geb.). Geburtsort: Becent W./Pr. Größe: ca. 5 Faß 3 Zoll, Haare: roth. blau. Augenbrauen: roth, fsta:k, Kinn: lang. Nase: länglih, vora abgeplattet. Mund: klein. Gesichtsbildung: länglich. Gesichtsfarbe: bräunlich. Zähne :èlang, weiß. Gestalt: schmächtig. Besondere Kennzeichen: Blaiternarben im Gesicht und aufge- worfene Lippen.

Augen:

Steckbrief. Gegen den Schreibgehülfen Hein- rich Ackermann, hier beschäftigt gewesen, geboren den 3. September 1857, ist die gerichtlihe Haft wegen Unterschlagungen beschlossen worden. Seine Festnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den Ackermann im Betretungsfalle fest- zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an den Untersuhungs- rihter bei dem Königl. Kreisgerichte dahier abzu- liefern. “Beschreibung: Geburtsort: Adelshaujen bei Melsungen. Größe: mittelgroß, \{chlank. Augen: braun, groß. Nase: etwas stumpf. Mund: breit. Gesichtsbildung: oval. Gesichtsfarbe: blaß. Zähne: E Gestalt: gerade Hc mit etwas tripptihem

ang. Roteuburg-a./F. (Hessen), den 17. 11. 1574.

Königliches Kre g Unter]uchungsrichter :

eim.

Oeffentliche Borladung. Durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts, Kommission für Uebertre- tungen, vom 5. September d. J. ist auf Anklage der hiesigen Königlichen Poslizei-Anwaltschaft vom 14. August d. J. gegen 1) den Landwehrmann Müller Eduard Gebell, geboren am 11. Juli 1835 zu Alt- Geltow, 2) den Landwehrmann Bäcker Otto Friedrih Wilhelm Gebell, geboren am 12. Juni 1840 zu Alt-Geltow, wegen unerlaubter Auswan- derung als beurlaubte Landwehrmänner in Gemäß- beit §. 360 ad 3 des Strafgeseßbuches für das E Reich die Untersuchung eröffnet. Zur münd- lihen Verhandlung der Sache is ein Termin auf den 5, Ianuar 1875, Bormittags 9 LIe, in unserm Gerichtslokal, Lindenstraße Nr, 54, im

u. dergl.

3. Verkäufe, Vervachtungen, Submissionen 2c.

. Verloosung, Amortisation, Zinszählung u. st. w. von öffentlihen Papteren.

6.

7. Literarische Anzeigen.

8, Familien-Nachrichten.

9. Central-Handels - Register (ein\{chl. Konkurse).

EtD Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg i. E, Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaus.

Erscheint in separater Beilage.

Audienzsaal angeseßt und werden die ihrem Aufent- halte nah unbekannten Angeklagten zu demseben mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termin pünkt- lih zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gericht fo zeitig an- zuzeigen, daß solche noch vor dem Termine herbei- ge\haffft werden können. Erscheinen die Angeklagten oder ein geseßlich zulässiger Bevollmächtigter in dem Termine nit, so wird mit der Verhandlung und Entscheidnng in contumaciam verfahren werden Potsdam, den 5. September 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I. Konmission für Uebertretungen.

Oeffentliche Borladung. Auf Anklage des Po- lizeianwalts vom 17. August 1874 ift die Unter- suchung wegen Desertion gegen die nachstehend Be- nannten: 1) Musketier Wilhelm Bade aus _Antons- dorf, 2) Füsilier Johann Koncza!ski aus Znin, 3) Musketier Albert Zmudzynski aus Januszkowo, 4) Muskelier Peter Schulz aus Smolary, 5) Oeko- nomie- Handwerker Florian Rutkowski ‘aus Zuin, 6) Musketier Staniélaus Gorski aus Osinin, 7) Jäger Joseph Stranz_ aus Murczyn, 8) Ulan Tho- mas Ostrowski aus Sarbinowo, 9) Füsilier Martin Kujawa aus Jaroszewo, 10) Füsilier Stanislaus Nowak aus Kaczkowo, 11) Husar Johann Klucz aus Jaroszewo, 12) Musketier Woyciech Przybil aus Znin, 13) Kanonier Carl Friedrich Borß aus Jadoeonik, 14) Musketier Mathias Pietroszak aus Znin, 15) Gefreiter Reinhard Gottlieb Michaelis aus Pturke, 16) Grenadier Valentin Buszkiewicz aus Panigrodz, 17) Musketier Michael Radtke aus Kopiec, 18) Füsilier Joseph Sporny aus Janusz- fowo, 19) Pferdewärter Friedrich Paul Radonz aus Victorowo, 20) ber. Pferdewärter Michael Jezerski aus Labischin Vorwerk, 21) Füsilier Fgnas Ku- blinski aus Ostatkowo Rige, 22) Musketier Casimir Bykowski aus Oyrzanowo, 23) ber. Pferdewärter Georg Maslana aus Oburznia, 24) Füsilier Valen- tin Majczak aus Mamlit, 25) Gefreiter Carl Gu- stav Zadow aus Wyremba, 26) Füsilier Valentin Schulz aus Jezewo, eröffnet und zum mündlichen Verfahren ein Termin auf deu 20, Ianuar 1875, Bormittags 10 Uhr, an unserer Gerichtsstelle hier im Stelterschen U eine Treppe hoch, anberaumt worden. Die Angeklagten werden hierzu mit der Aufforderung öffentlich vorgeladen, zur festgeseßten Stunde entweder in Person oder dur einen auf e Kosten aus der Zahl der bei uns angestellten

echtsanwälte zu erwählenden Bevollmächtigten zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, odec solche dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der

Untersuchung und Entscheidung der Sache in con- tumaciam verfahren werden. Schubin, den 8. Sep- tember 1874, Königliches Kreisgericht. T. Abth.

Subhaftativnen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

(50491 Subhastations-Patent.

Das dem Kaufmann Ruben Sachs zu Berlin ge- hôrige, auf Westend bei Charlottenburg belegene, im Grundbuch von Charlottenburg Bd. 32, Nr. 1560 Blatt 145 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 19. Dezember 1874, Vormittags 11 Uhr, au hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer -Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentliGß an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 28. Dezember 1874, Mittags 12 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. : s

Das zu versteigernde Grundstück is zur Gebäude- steuer mit einem jährlihen Nußungswerth von 680 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen und besondere Kaufbe- dingungen find in unserm Bureau B. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht cinge- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- Les spätestens im VBersteigerungstermin anzu- melden.

Charlottenburg, den 21. Oktober 1874.

Königliche Kreisgerichts-Deputation. Der Subhastations-Richter.

[5590] Ediktalladung. Das Obergericht der freien Hansestadt Bremen macht hierdurch bekannt: U : daß der Curator des. in Californien verstorbe- nen Christel Poggenburg, Ober-Gerichtsan- walt Dr, Kühtmann, zum Zwecke der Reguli- rung der im Bremischen Staatsgebiete befind- lihen Bestandtheile des Nachlasses eine Cdic- talladung der bekannten und unbekannten Grben und Gläubiger des Verstorbenen beantragt hat. Da nun diesem Gesuche deferirt worden, so wer- den alle sowohl bekannte als unbekannte Perso- nen, welche als Gläubiger, Erben oder aus jonsti- gem Grunde Ansprüche an den gedachten Nachlaß machen, hiemit aufgefordert, in dem auf Gren, den 4. Iuni 1875, nao 12 Uhr, vor der Ober-Gerichtskommission auf der oberen Halle des Rathhauses angeseßten Termine ihre An- sprüche und Forderungen anzugeben, widrigenfalls

sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und zum

ewigen Stillschweigen werden verwiesen werden. Bremen, aus der Kanzlei des Obergerichts, den

21. November 1874. H. Lampe.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

[5355] Bekanntmachnng.

Das Domainen-Borwerk Gerdeswalde im

Kreise Grimmen, 14/7; Meilen von der Kreisstadt Grimmen, 14/; Meilen von Greifswald und 32/5 Meilen von Stralsund entfernt, mit einem Areal

von: 454,94 Hectar, worunter 330,213 Sein Acker und 101,213 Hectar Wiesen,

soll auf 18 Jahre von Johannis 1875 bis dahin 1893 im Wege des offentlihen Aufgebots ander- weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder-Minimum beträgt 2450 Thlr. preuß“ Courant.

Die zu bestellende D n ist auf den Be- trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 24,000 Thlr. nachzuweisen.

Zu dem auf den 28, Dezember cr,, Vormit- fags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regies rung anberaumten Bietungstermine laden wir Pacht- bewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpach- tungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn- und Festtage täglich während der Dienststunden in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit find, auf Verlangen Abschriften der Vex- pachtungsbedingungen und der Lizitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.

Stralsuud, den 6. Novewber 1874.

_ Königliche Regierung.

[5603] Oberschlesishe Eisenbahn.

Die Restauration auf Bahnhof Glaß foll vom 1. Jauuar 1875 ah verpachtet werden. VDffer- ten sind bis zu dem auf den

» Dezember 1874, Bormittags 11 Uhr, in unserem Amtslokal Centralbahnhof an- beraumten Termine frankirt und mit der Aufschrift : „Gebot auf Pahtung der Bahuhofsrestauration zu Glatz“ an uns abzugeben. N

Die Eröffnung derselben exfolgt im Termine in Gegenwart der etwa ershienenen Pachtlustigen.

Die Verpachtungsbedingungen liegen während der Amtsstunden in unserem Bureau zur Einsicht aus und werden auf Verlangen abschriftlich mitgetheilt.

Breslau, den 20. November 1874.

Königliche Eisenbahn-Fommissiou,

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