1874 / 279 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 26. Novbr. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus, 10,000 % nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert, e auf ‘ra

&igem Platze am 20. Novbr. 1874 Thir. 19. 12. à Thlr. 21. L E 1226. Ä 23. u 19. 24, à 24. 19. 15. à 2, 19. —, à 26. f 18. 12. à

Die Aeltesten

: 10. der Kanufmannaechaft von Berlin, 14.

dende für 1873/74 mit 16 Thlr.

3, Dezemb, Vereinsbank 3. s

| ohne Fass,

Aktien - Gesellso

Auazahlungen.

Vereinigte Rheinisoh-Westfälisohe Pulverfabriken. Nr. 1 mit 21 Thir. bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in | 19.

Cöln.

Rheinisohe Branerel-Gesellsohaft zo Alteburg. 8% Dirvi-

Coupon Vers. zu Cöln.

A Schaafhausenschen Bankrerein in Cöln.

General-Versanmmiungen. 3 g & Co. VersammInng in Berlin; s. Ins. in Nr. 277.

Färberel und Appretur-Anstalt Berlin-Schönweide,

Berlin. Tagesordnung: Ántrag Rheizisohe Glasbütten-Aktien-Gesellsohaft. OrdentIl,

Gen -Vers. zu Cöln.

16. Cöln-Niedermendiger Aktien-Brauerei. Ordentl, Gen.-

Annaberger Aktien - Gesellsohaft für Flachs - In- dustrie. Ausserordentl. Gen. - Vers. zu Annaberg. Tagesordnung: Anfuahme einer Prioritäts-Anleihe,

vom 2. Januar 1875 ab bei dem

Nr, 277.

f. Ausserordentl, Gen.-Vers, zu auf Liquidation, Nr. 277.

406,072 FL

Kündigungen und Verleezungen.

Rentenbriefe der Provinz Preussen, zum J]. April 1875 O s. Ins, in Nr, t ales c en - Höngener Bergwerks - Aktien - Gesellsohaft. 6 Partial - Obligationen zum F x

Januar 1875 gekündigt; s. Ins. in

Eisenbahn-Einnahmen,.

Cöln-Mindener Eisenbahn. Einnahme im Oktober; s. Ins, in

Magdebnrg-Halberstädter Eisenbahn. Einnahme im Oktober; s. Ins. in Nr. 277.

Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn. Im Oktober 229,291 FL (4 15,217 FL); im Ganzen —+ 58,965 FI.

Oesterretohische Staatsbahn. Vom 19.—22. November

E E E C C T E E E E T T T E E E E I I R R S R I I R E E E I E S

Steckbricf. Dur rechtskräftiges Erkenntniß des unterzeihneten Gerihts vom 15. Oktober 1874 find nabenannte Militärpflichtige: : Bertkau, Carl Christoph aus Sinne, geboren am 22. Oktober 1853, Hain, Wilhelm Carl August Heinri, aus Stendal, geboren am 28. Juni 1852, Davidsohn, Hermann aus Havelberg, geboren am 12. Dezember 1853, wegen Verleßung der Militärpflicht ein Jeder zu einer Geldstrafe von fünfzig Thalern, im Unver- mögensfalle zu Gefängniß von einem Monat ver- urtheilt worden. Es wird ersucht, die obengenannten Kondemnaten im Betretungsfalle festzunehmen und an die nähste Königliche Gerichtsbehörde Behufs Strafvollstreckung abzuliefern, uns aber von dem Geschehenen zu den Yften 133 de 1874 zu benach- rihtigen. Stendal, den 16. November 1874.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Der wider den Kaufmann Karl Müller von hier am 28. v. Mts. erlassene Steckbrief if er- ledigt. Schweidniß, den 21. November 1874.

Königliches Kreisgeriht. Erste Abtheilung.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[5673] Ediktalladung

behufs Mortifikation einer Namen-Obligation.

Der Heizer Heinrich Friedrich Süklzer, geb. zu Nayesbergen oder Kötherburg (Oberhode), zur Zeit in Dortmund, hat angezeigt, daß die dur Cession und Erbgang auf ihn Übergegangene und Michaelis 1811 von der Ritterschaftlihen Kreditkasse des Her- zogthums Lüneburg zu Gunsten der Vormundschaft für die beiden Söhne und Erben des weiland Hâäus- lings Johann Ludwig Sülzer zu Sülze, Namens Hans Heinri Sülzer und Peter Christoph Sülzer über 186 Thlr. 16 Sgr. Kassengeld ausgestellte Obligation auf eine dem Antragsteller unerklärliche Weise abhanden gekommen ift.

Der Antragsteller hat eine Bescheinigung der ritter- schaftlichen Kredit-Kommission des Fürstenthums Lüne- burg vom 19.Dezember 1873 darüber beigebracht, daßdie fragliche Obligation eine anerkannte und bisher weder bezahlte noch reluirte Schuld der rittershaftlichen Kreditkasse des Fürstenthums Lüneburg betrifft, sowie, daß diejenigen, von welcher der Provokant sein Recht auf die Obligation herleitet, sih zuleßt als Eigenthümer der Obligation legitimirt und als solche die zuleßt bezahtten Zinsen erhoben haben, da- mit auch den Antrag verbunden, das“ vorgedachte Werthpapier zu amortisiren.

Auf Grund der Königlihen Verordnungen vom 90. Fanuar 1826 und 4. Februar 1847, sowie nah 8. 501 der B. P. O. werden alle unbekannten Be- fißer des vorhin näher bezeichneten Werthpapiers hiermit aufgefordert, dasselbe bis zu dem auf den lezten Sounabend im Mouat Mai 1875 an- gesetzten Termine im Originale vorzulegen, widrigen- falls solches für erloschen ungültig erklärt werden soll.

Celle, den 31. Oktober 1874.

Königliches Amtsgericht. T. Grisebach.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c+

[5668] Bekanntmachung.

Dä! Fit vem: gestrigen Termine zur NYer- vachtung des Königlichen Domänen-Bortwerks

Möl\{ch0ow auf die 18 Jahre von Iohannis 1875 bis dahin 1893 ein annehmbares Gebot nicht ab- gegeben ift, so wird hiermit ein anderweitiger Ver- pachtungstermin auf Donuerstag, den 17. Dezember d. Is., j Vormittags 10 Uhr,

in unserem Sibßungszimmer hierselbst anberaumt, wozu Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Entwurf zum Pactvertrage mit den Lizitationsregeln sowohl ‘in unserer Domänen-Re- gistratur wie bei dem Domänenpächter Voß in Mölschow, welcher die Besichtigung des Vorwerks gestattet, einzusehen find.

Das Areal des Vorwerks, welhes F Meilen von Wolgast und 5 Meilen von der Kreisstadt Stvine- münde auf der Insel Usedom belegen ift, beträgt 568,533

eft. mit 2060 Thlr. Grundsteuerreinertrag, worunter

93 Hekt. Aer, 104 Hekt. Wiesen, 98 Hekt. Weide, 50 Heft. Wasser, 2 Hekt. Holz.

Das Pachtgelder-Minimum isst auf 3500 Thlr., die Pachtkaution auf 1200 Thlr. (nicht 12,000 Thlr., wie in der früheren Bekanntmachung irrthümlich angegeben) das nachzuweisende Vermögen auf 24,000 Thlr. festgeseßt.

Stettin, den 19. November 1874. Königliche Regierung ;

für dirckte Steuern,

und Forsten.

[5662] Submissions-Bekanntmachuug,

Die Lieferung des Materials für die Erhebung statistisher Nachrichten dur die Königlichen Stan- desämter über Geburten, Eheshlicßungen und Sterbefälle, :

besteh-nd aus:

Stück 1,500,000 Zählfarten A.

360,000 Zählkarten B. 1,000,000 Zählfarten C. 100,000 Couverts mit 6 Zeilen Druck auf dec Adresse N ; soll im Wege der S1bmisfion, im einzelnen Loosen verg- ben werden.

Abtheilung Domänen

Papiergewicht für 1000 Stück 2 Kilogramm

| In Centi- metérn 185 hoh, 12 breit desgl. desgl. 19x ho, 13 breit

2 Kilogramm 2 Kilogramm circa 5 Kilo- gramm

anzen oder in

Format-, Stoff- und Druckproben, sowie die Liefe- rungsbedingungen find auf dem Königlichen statisti- {hen Bureau zu Berlin, Lindenstraße 32, einzusehen bzw. zu erfragen.

Lieferungsangebote, mit Proben der Ausführung versehen, sind bis längstens den 10. Dezember d. I. bei dem obengenannten Bureau versiegelt und portofrei einzureichen. Der Zuschlag erfolgt, nach freier Auswahl unter den Bewerbunaen, bis zum 15. Dezember, es bleiben aber die Reflektanten bis Ende des laufenden Jahres an ihre Offerten gebunden.

Berlin, den 24. November 1874.

Königliches statistishes Bureau. Dr. Engel.

E Bekanntmachung.

Für die Kaiserlihe Werft soll Rundeifen von 78% a 52, 45 und 42 Mm. Durchmesser beschafft

erden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift : „Submission auf Lieferung von Rundeisen von 78 bis 42 Mm. Stärke“ vis zu dem am 19. De- zember cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der is ESERE Behörde anberaumten Termine einzu- reichen.

Die Lieferungsbedingungen, w-lche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebft den näheren Be- darfsangaben in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 19. November 1874. &

Kaiserliche Werft,

[5670] Bekanntmachung.

Die Lieferung des im Jahre 1875 bei der unter- zeichneten Werft cintrelenden Bedarfs an Tauwerk soll im Wege der öffentlihe Submission vergeben werden. ;

Lieferungsofferten find verfiegelt mit der Aufschrift :

? „Submission auf Lieferung von Tauwerk“ bis zu dem am 21. Dezember cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen , welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abfschriftlih mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfs- angaben in der Registraiur der Kaiserlihen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 21. November 1874.

Kaiserliche Werft.

[5671] Bekanntmachung.

Hannoversche Staatsbahn.

Die in den Werkstätten zu Harburg und Uelzen pro 1875 erforderlich werdenden Feilenhauerarbei- ten sollen im Wege der Submission vergeben werden.

Offerten find portofrei, verfiegelt und versehen mit der Aufschrift: „Submission auf Feilenhauer- arbeiten“ bis Dienstag den 8. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete König- liche Eisenbahn-Kommission einzureichen, wo diefelben demnächst in Gegenwart etwa erschienener Bieter geöffnet werden.

Die Submissions- und Kontraktsbedingungen liegen bei unserm Bureauvorsteher zur Ansicht aus und können von demselben auch gegen portofreie Einsen- dung von 5 Sgr. bezogen werden.

Harburg, den 21. November 1874.

Königliche Eiscnbahn-Kommissiou.

Nahe-Eisenbahn.

Die Lieferung des Bedarfs au Werkstätten-Mate- rialien, Vorrathëstückten und Werkzeugen für das Jahr 1875 soll im Wige der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierzu find 2 Termine und zwar:

1) auf Moutag, den 7. MIemtdae b: D,

Bormittags 10 Uhr, für Schmiede-, Walz-, Facon- und Roheifen, Stahl, Bleche, Drähte, Kupfer, Eisenguß, besondere Me- talle, Radreifen, Spiralfedern, Achslagerkasten, Werk- zeuge, Hölzer und Glaswaaren;

2) auf Montag, den 14. Dezember d. Is.,

j __ Vormittags 10 Uhr, für Gummiwaaren, Holzkohlen, Lacke, Farben, Che- mikalien, Droguen, Leder-, Polster-, Posamentier-, Seiler- und Kurzwaaren und Pinsel im Büreau der hiefigen Werkstätten-Materialien-Verwaltung anbe- raumt, bis zu welchen Terminen die Offertea porto- frei und versiegelt mit der Aufschrift : Submission auf Lieferung von Werkstätten- Materialien pro 1875 zum Submisfionétermine am ten Dezember 1874 an den Unterzeichneten cinzureichen find.

Die später eingehenden oder den Bedingungen nicht entsprechenden Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen riebst Bedarfs8-Nach- weisung liegen in meinem Büreau sowie auch auf den Stationen Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrück zur Einsicht aus und können auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben unentgelt- lib bezogen werden.

Saarbrück&en (Bahnhof), den 14. November 1874.

Der Königliche Ober-Maschinenmeister. Finckbein. C, 138)

[5584] Die Lieferung des nächstjährigen Bedarfs von ungefähr L 150 Stück Stahlschaufeln, 10 Ctr. Vulkansl, 8—10 Seilschmiere, roh Rübsl, raff. Rüböl, Petroleum, , Sprengpulver, _2—3000 Ringe Sicherheitszünder für das hiefige Königliche Steinsalzwerk soll am Dienstag, den 8. Dezember cr., | __ Vormittags 11 Uhr, im Inspektionsbureau au dem Salzwerk, wo auch die Lieferungsbedingungen eingeschen werden können, im Wege der Submisfion vergeben werden.

Offerten unter Beifügung von Proben mit der Aufschrift: „Materialienaulieferung“ werden bis zur Terminsftunde angenommen und müssen franco Erfurt (bei Pulver franco Steinsalzwerk bei Erfurt) gestellt werden. Die Berginspektion behält sich die Auswahl! untér den Submittentev, resp. die Zurück- weisung sämmtliher Offerten, sobald dieselben nit annehmbar erscheinen follten, vor.

Erfurt, den 18. November 1874, (àCto. 142/11)

Königliche Berginsyektion.

Am Douuerstag *), deu 3. Dezember cr., Vor- mittags 9 Uhr, follen im Bureau des unterzeichneten Artillerie-Depots, Weidenbach Nr. 4, circa 330 Kilo altes Eisenble, circa 99,000 Kilo Gußeisen in ge- sprungener Eisenmunition, circa 1300 Kilo Schmiede- eisen in unbrauch{baren kleinen Beschlägen, circa 5800 Kilo Schmiedeeisen in unbrauchbaren großcn Be- schlägen, circa 1200 Kilo Schmiedeeisen in unbrauch- baren Gewehr- (Waffen-) Theilen , circa 340 Kilo Stahl aus Waffen und Artillerie - Material, circa 1100 Kilo Zink in unbraubaren Kugeln und Plat- ten, circa 500 Kilo Mesfing aus Artillerie-Material und die Köluische Zeitung, Jahrgang 1873, im Sub- missionswege verkauft werden. Die hierauf Reflekti- renden werden ersucht, ihre Offerten (pro 50 Kilo spezifizirt) mit ter Aufschrift: „Submission auf Ankauf von Eisen 2c.“ versehen, bis zum obigen Termine versiegelt und portofrei hierher einzusenden. Nach Eröffnung der Offerten findet ein mündlihes Aufgebot statt, zu welhem sich Submittenten per- lönlih im Termin einzufinden haben event. fih durch einen \chriftlich Bevollmächtigten vertreten laffen können. Die Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus. Cölu, den 12. Novem- ber 1874. Artillerie-Depot, [5446]

*) Nicht Dienstag, wie in Nr. 269 u. 274 d. Bl.

irrthümlih abgedrudckt ift.

[5663]

bei dreimonatlicher Künd

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffeutlihen Papieren.

Norddeutsche Grund-Credit-Bauk Hypotheken-Versicherungs-Aktien-Gefellschaft Behreustraße Nr. 7a.

Für Deposfiten-Eiulagen werden bis auf Weiteres vergütet : bei ahttägiger Kündigungsfrist bei einmonatliäjer Kündigungofein

indigungsfrist 43%

bei sechsmonatlicher Kündigungsfrist 5 4

frei von allen

5 X Zinsen pro Iahr - : Spesen.

[5679]

lien Aktien dec Gesellschaft die Einzahlung füntftigen Iahres,

Aachen, den 24. November 1874.

Nachener Sudustric- Eisenbahu.

Zufolge Beschluß des Aufsichtsraths soll gemäß §. 10 der Gesellschafts-Statuten auf die jämmt- einer füuften Rate mit zehn Prozent des Nominalbetrages der Aftien am 2. Iauuar einer sechsien Rate mit zehn Prozent am 15. Iauuar künftigen Iahres erfolgen.

Die Aktienzeichner werden hierdurch ersucht, diese Einzahlungen bei der unterzeichneten - tion oder bei dem Bankhause Deichmann & Co. in Cölu zu bewirken. E R

Die Direktion.

[5585]

straße 21/22, statt. Der im Gesellschaft von Zapp & Comp. zu führen.

1) Bericht über die Geschäftslage. 2) Die zur Herbeiführung

VBertrages. 3) Neuwahl des Auffichtsraths.

Soëenke.

der im S8. nehmigung gebotenen Statutenänderung und Redaktion des umgearbeiteten Gesfellschafts-

Fraukfurt a./O., den 19. November 1874.

Die Frankfurter Real-Credit - Actien- Bauk.

Verschiedene Bekanntmachungen.

General : Versammlung.

Am 19. Dezember ds. Is5., Nachmittags 4 Uhr, findet eine General-Versammlung der Frauk- furter Real-Credit-Actien-Bank zu Fraukfurt a./O. im Gasthofe zum goldenen Adler, Bischof-

8. 46 vorgeschriebene Legitimations - Nachweis ift bei der Niederlaufißer Credit- TagesSorduung

2 des Statuts vorgesehenen landesherrlihen Ge-

(Fr. 659/11.)

Heinrich Pautel.

Die Einführung der Reiismarkwüähruug macht auf mehreren Bahnen eine Regulirung der Personen- tarife nothwendig. Aus dieser Veranlassung werden zum 1. Januar fat. auch im Verkehr mit anderen Bahnen neué Fahrgeld- und Gepäcktaxen nah Reichs- mark ‘in Kraft treten, welche bezüglich einzelner Sta- tionen unbedeutende Erhöhungen enthalten.

Berlin, den 19. November 1874.

Die Direktion.

Allgemeine

__ Verloosungs-Tabelle des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt - Bauk zu Berlin, welche nux infihts derjenigen von ihr in Verwahrung und altung genommenen Papiere die Ziehungs-_ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent- lihung dur den Deutschen Reichs- uud Kö-

niglichPreußischenStaats-Anzeiger èrfol Die A cue Verloosungs - Tabelle des Dek

hen Reihs- und Königlih Preußischen Staate- Inzeigers welce die Ziehungs- und Restanten listen sämmtliher an der Berliner Börse gangbaren Staats-, Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- und Industrie - Papiere enthält, er\ceint wöchent- lich einmal und i zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlih, dur alle Post-Anstalten, so- wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, ZW., Königgräßerftr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezies hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmftraße 32. Einzelne Nummern 24 Sgr. s Die neueste am 21. November c. erschienene Nr. (47) der Allgemeinen Verloosungs - Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Allgemeine österr. Gasgefellschaft in Trieft Prioritäts - Obligationen; Amerikani sche 1882 6proz. 5/29 Bonds; Amsterdamer JIndustrie-Pa- last 10 Fl.-Loofe; An 8bach-Gunzenhausener Eisenbahn - Prämien - Anlehen; Erzgebtirgischer Steinkoblen-Aktien-Verein, Schuldscheine; Er zher- zog Albrecht - Bahn - Prioritäts - Obligationen ; Freiburger Prämien-Anleihe; Fürstenthumer Kreis - Obligationen (Rückstände); Galizische Grundentlaftungs - Obligationen; Gothaer Abls- sungsfafse- Schuldbriefe; Görz und Gradisfka Grundentlastunos - Obligationen; Kursk-Kiews- Eifenbahn-Obligationen und Aktien; Leipziger Stadtschuldscheine; Lütticher Prämien-Anleihe de 1868; Mosco-Ri af an -Eisenbahn -ODkligationen ; Russ i\ch e Bodenkredit-Pfandbriesfe; S chlesische Kredit-Institut-Pfandbriefe; Schwedische Berg- werksbesißer - Hypotheken - Anleihe; Reichs - Hypothekenbank - Pfandbriefe; Tirol un de Vorarlberger K airpantckelipriaiei M - Obligationen}, Ungarishes Prämien-Anlehen do 1870.

Schwedische

Deutscher Reichs-Anzeiger

UUd

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

| Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.

| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr. s

P24 ¿ 27

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Regierungs-Rath und ersten Syndikus der \chlefishen General-Landschafts-Direktion, von Goerß, zu Breslau den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Revierförster H ahnrieder zu Rosenberg im Kreise Labiau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; den Lehrern Geisler zu Strans im Kreise Bunzlau und Chilomer zu Graboszewo im Kreise Wreschen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; dem Steuer-Aufseher Ko mes zu Charlottenburg, dem Thor-Controlcur Kleinvogel zu Spandau, dem Steueramtsdiener Rosemann zu Inowraclaw, dem städtishen Krahn- und Waagemeister Wern ers. zu Cöln und dem früheren Gerihts\{hulzen Zaboran zu Groß-Kölzig im Kreise Sorau das Allgemeine Ehrenzeichen ; fowie dem Privat-Sekretär Hermann Gorissen zu Cleve die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen. :

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Infignien zu er- theilen, und zwar: des Kaiserlich run f: Annen-Ordens dritter

asse:

dem Betriebs-Direktor «der thüringishen Eisenbahn, Regie- rungs- und Baurath Umpfenbach zu Erfurt; des Großherrlich türkischen Medschidje - Ordens

zweiter Klasse:

dem Kommerzien - Rath Victor Ludwig Wrede zu Berlin; j : des Ritterkreuzes des Kaiserlich brasilianischen

Rosen-Ordens: dem Regierungs-Rath a. D., Senator und Chef der Polizei-

- perwaltung zu Altona, Ferdinand Rosenhagenz

des Ritterkreuzes des Ordens der-Königlich-italie- nishenKrone und des tunesischen Nis\schân el Iftikhar- i Ordens zweiter Klasse: a dem Professor und Kupferstecher Hermann Dröhmer zu lin ; des Offizierkreuzes des Königlich belgishen Leopold- Ordens: dem Steuer-Rath a. D., Hauchecorne zu Cöln; des tunesishen Nishân el Iftikhar-Ordens dritter Klasse: dem Kaufmann Dr. pbil. Ludwig Wrede zu Berlin ;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli hessishen Verdienst - Ordens Philipps des Groß- müthigen: dem Kammersänger Albert Niemann zu Berlin; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenbur- gischen Haus-Ordens der wendischen Krone: dem Landrath von Heyden zu Demmin; des Commandeurkreuzes des Großherzoglich luxem= : burgischen Ordens der GEichenkrone: dem als preußischen Unterthan legitimirten Oberbeamten Louis Perl, attachirt dem Verwaltungsrathe der Großen Russischen Eisenbahn-Gesellschaft zu St. Petersburg ; des Ritterkreuzes des Herzogli braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Berghauptmann Dr. Huyssen zu Halle a. S. ; der Herzogli fahsen-meiningischen Medaille für Wissenschaft und Kunsi: dem Regisseur des Hoftheaters zu Meiningen, L. Chronegk; des Fürstlich [Om Ehrenkreuzes vierter lasse:

se: dem Kommissions-Rath und Buchdruckereibesiger Johann Wilhelm Möser zu Berlin; sowie des Groß-Offizierkreuzes des Ordens von San Marino: dem Fabrikbesizer und Kaufmann Hermann Burchardt zu Berlin.

Deutsches Neis Dem Herrn Charles Sander ist Namens des Deut Reiches das Exequatur als Vice Consul General der Vereini Staaten von Amerika in Berlin ertheilt worden.

__ Königreich Prenufen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruÿt:

Der Wahl des Oberlehrers am Gymnafium in Paderborn, Dr. Bernhard Werneke, zum Direktor des Kaiser Wilhelms- Gymnásiums in Montabaur die Allerhöchste Bestätigung zu er- theilen. : i

Ministerium der geifstlihen, Unterrihts- und

Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. He inri Wilhem Schaefer am Gymnafium zu Flensburg isst das Prädikat „Professor“ bei- gelegt worden. '

rlin, Freitag,

Die Beförderung des

Falle Post-Anstalten des In- und Auslandes inen | » | Bestellung an; für Berlin anßer den Post-Anstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr, Nr. 32. o

ordentlichen Lehrers Dr.

Franzky am Gymnasium in Spandau zum Oberlehrer ist ge-

nehmigt worden,

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Das den Herren Hardt und Schleh zu 10. September 1873 ertheilte Patent -

Côln unter dem

auf eine Berbindung der Steuerung zweier Motoren in der durch Zeichnung und Bescgreibung nachgewiesenen Zusammen- sezung und ohne Jemanden in der Ainvendung bekannter

Theile dexselben zu beschränken, ist aufgehoben. /

Fufstiz-Minifterium.

Zu Kreisrihtern sind ernannt: der Gerichts

bei dem Kreisgeriht zu Rosenberg in Oberschl

Affessor Philipp bei dem Kreisgericht in Keutpen, Gerih:s-Assefsor Dr. Simon bei dem Kreisgeri

essor Kothe der Gerichts- und der i in Glaß, mit

der Funktion als Gerihts-Kommissarius in Reinerz. Der Notar Le Hanne in Simmern isst in gleiher Amts-

eigenschaft in den Friedensgerihtsbezirk Gupen

im Landgerichts-

bezirk Aachen mit Anweisung seines Wohnsißes in Eupen ver-

seßt worden.

[W Der Referendarius Emil Paul Reiß ausZ Frank-

furt a.

Main i auf Grund der bestandenen großen Staats-

prüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellations- gerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnsizes inFrankfurta. M.

ernannt worden.

Nichtamtliches.

f Deutsches Ne# ep. g

Berlin, 27. November.

Preußen.

Se. Majestät

der Kaiser und König sind gestern Abend gegen 65 Uhr

in der Göhrde eingetroffen. Heute Vormittag

fand ein einge-

stelltes Iagen auf Sauen mit der Meute und nah dem Dejeuner

ein Treiben auf Rothwild statt. Abends 7 U

| Iagd\chlosse daselbst.

Die vereinigten Aus\hüsse Zoll- und Steuerwesen und für

hr is Diner im

des Bund'sraths für Elsaß-Lothringen traten heute

im Reichstagsgebäude zusammen. Später fand eine Sißung

des Ausschusses für Elsaß-Lothringen ftatt.

Im ferneren Verlauf der gestrigen Sizung des Deu t- \hen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst

von Bismarck beiwohnte, Prozeßordnung beendet. sonderen Vorzug des Entwurfes, daß sie

wurde die erste Lesung der Straf- Der Abg. Thilo erkannte als einen be- \hnelle Justiz schaffen

wolle; er ecflärte sich mit der Zuziehung des Laienelementes

als Schöffen und Geschworene zufrieden, stimmungen über die Berufung.

daß er im Großen und Ganzen mit der Vorl

ebenso mit den Be- Der Abg. Dr. Zinn erklärte,

age zufrieden sei;

er entwarf hinfihtlih der Betheiligung von Laien ein Bild der

Schöffengerichte in der Schweiz, Kanton St.

Gallen, und hat

\chließlich, das Laienelement von der zu wählenden Kommisfion nicht

auszuschließen. Entwurf in einer

Der Abg. Dr. Lasker fkritifirte dann den längeren Rede in seinen einzelnen Punkten

auf die eingehendste Weise; er forderte Oeffentlichkeit der Vor-

untersuhung und eine größere Gleichstellung

des Angekflagten

mit dem Staatsanwalt. Nachdem der Bundesbevollmächtigte,

Justiz - Minister Dr. Leonhardt, dem Abg. Dr.

hatte (S. unter Reichstags-Angelegenheiten), er

Lasker erwidert hielt zum Schluß

der Debatte der Abg. Windthorst das Wort, der ebenfalls ver-

schiedene Einwendungen gegen die

Vorlage

begründete.

Dann wurde der Entwurf der Strafprozeßordnung - an dieselbe Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen, welher auch die

Gerichtsverfassung zur Schluß 4 Uhr. In der heutigen (19.),

des Deutschen Reichstags, welcher u. tigten Justiz-Minister Dr. Leonhardt,

kanzler-Amts Staats-Minister Dr. Delbrück, der

Vorberathung überwiesen werden soll.

um 1 Uhr beginnenden Sißung A. die Bundesbevollmäch- der Präsident des Reichs-

badishe Mini-

fierial-Präfident Wirkliche Geheime Rath von Freydorf, der Kö-

neo i trat das Haus in die Civilprozeßordnung ein.

erste Lesung des

bayerishe Justiz - Minister Dr. v. Fäustle beiwohnten,

Entwurfes einer

Der erfte Redner, Abg. v. Buß,

ging in der Einleitung seiner Rede des Weiteren auf-eine Kodi- fikation des gesammten bürgerlihen Rechts ein, die er als die

Arbeit von Jahrzehnten bezeichnete. gegen einen obersten Reichsgerichtshof, dauerte die Rede noch fort.

Der Redner \prach dann bei Schluß des Battes

Eine Polizeidirektion fan in verschiedenen Fällen

es prinzipiell abgelehnt, den für er

orderlich erahteten Requi-:

sitionen des Königlichen Erbshafts-Steueramtes um Feststellung der Erben und Bermögensverhältnisse gewisser

verstorbener Personen nahzukommen, zirksregierung für im Allgemeinen gerechtfertigt

was die betreffende Be-

erachtet hätte.

In Uebereinstimmung mit dem Finanz-Minister hat der Minister des Innern in einem Erlaß vom 12. September d. I. die prinzipielle Ablehnung der in Rede stehenden Requifitionen nit für gerehtfertigt erachten können. Wenn auch nach §. 29 des Gesezes vom 30. Mai 1873 und dem Cirfular-Reskript der Minister der Finanzen, des Innern und der geiftlihen, Un- terrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 3. Dezember def}. I. in erster Linie die nah dem vorgeschriebenen Formular zu füh- renden Todtenlisten der Ermittelung der fteuerpflihtigen Erb- \chaftsfälle zu Grunde zu legen seien, und wenn ferner au die Deklaration der fteuerpflihtigen Anfälle und etwaige Vervoll- ständigung der betreffenden Angaben nah S8. 33 ff. des Ge- seßes vom 30. Mai 1873 von den dort bezeichneten Erbes- Interessenten zu fordern seien, so müsse doch anerkannt werden, daß Fälle vorkommen, in welchen die Königlichen Erbschafts- Steuerämter auf keinem der vorbezeihneten Wege sh in den Besitz der erforderlihen das weitere selbständige Vorgehen der Steuerbehörde ermöglihenden Notizen segen können. Insbeson- dere stehen den mit der Anfertigung der Todtenliften beauf- tragten Geisilißen zum Zwecke der Ausfüllung der zur Ermitte- lung der steuerpflichtigen Erbschaftsfälle - dienlihen Kolonnen 8 bis 13 keine geeigneten Mittel zu Gebote, wenn die Hinterbliebenen Verstorbener ihnen unbekannt oder niht erreichbar find, oder wenn dieselben die nöthige Ausfunftsertheilung verweigern. In solchen Fällen bleibe den Königlichen Erbschafts-Steuer- ämtern nichts Anderes übrig, als auf die Polizeibehörden, als diejenigen Behörden zurückzugehen, welche zu solcher Ermittelung an sich geeignet und zur Unterstühung der Behörden in der Wahrung staatlicher Interessen mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln auch kompetent sind. i :

Obwohl -der Minister hiernach im Prinzip mit der Auf- assung der betreffenden Polizeidirektion nit einverstanden ift, will derselbe doch andererseits eine Mitwirkung der Polizeibehörden bei Feststellung der Erben u. \. w. auf diejenigen Fälle be- {ränkt wissen, wo die eigenen Mittel des Königlichen Erb- \hafts-Steueramts zur Feststellung der Steueranfälle ershöpft find, oder ihnen von vorneherein keine solhe Mittel offen

en.

g In Betreff Ausführung der Seitens der Königlichen Erb- \afts-Steuerämter an die Polizeibehörden zu fraglihem Zwette zu rihtenden Requisitionen, werden die Polizeibehörden nach der Bestimmung des Ministers, soweit es auf die De von Erben (Kolonnen 8 bis 12 der Todtenliste) ankommt, fi auf die Erkundigung im Polizeibezirke zu beschränken, weitere Ermittelungen aber, sowie die Verfolgung der nah auswärts führenden Spuren der Erben der Steuerbehörde zu überlassen aben. 9 Soweit es fsih ferner um die summarishe Angabe des be- fannten Immobiliar- und Mobiliarnachlasses (Kolonne 13 der Todtenliste) handelt, wird eben nur eine summarische An- gabe und eine Angabe befannter Thatsachen verlangt. Die requirirten Polizeibehörden werden daher für den vorliegen- den Zweck eines näheren Eingehens auf die Vermögensverhält- nisse des Verstorbenen sih zu enthalten haben, und es sei dem- gemäß nicht zu befürchten, daß dieselben sfich Beschwerden über Einmischung in die Vermögensverbältnisse der einzelnen Familien ausseßen werden. :

Wenn in dieser Weise die Erledigung der Requifitionen der Königlichen Erbschafts-Steuerämter auf das Nothwendige be- ränkt werde, so lasse fich auch niht annehmen, daß die Po- lizeibehörden dur die diesfälligen Geschäfte übermäßig werden belastet werden. :

Nah §. 367 Nr. 3 des Sir. G. B. wird mit Geld- firafe bis zu 50 Thlr. oder mit Haft derjenige bestraft, welcher ohne polizeiliche Erlaubniß Arzneien, soroeit der Handel mit denselben nit freigegeben, feilhält. Unter diese Strafbe- stimmung fällt, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 14. Oktober cr. nicht der Handel mit Stoffen, aus welchen Arzeneien bereitet werden, an \ich, sondern nur in einer Zubereitungsform, welche durch die Kaiserliche Ver- ordnung vom 25. März 1872 den Apotheken aus\{ließlich vor- behalten ist. In demselben Rechtsfalle fällte das Ober-Tribunal die für die Auffassung des 8. 147 Nr. 1 der Reihs- gewerbe-Ordnung wesentlihe Entscheidung, daß unter diese Bestimmung („Mit Geldbuße bis zu 100 Thlr. und im Un- vermögensfalle mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe bis zu sechs Wochen wird bestraft, wer den selbständigen Betrieb eines stehendenGewerbes, zu def} enBeginnen eine besondere polizeiliche Genehmigung erforderlich. ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmi- gung unternimmt oder fortsezt, oder von den in der Genehmi- gung festgesezten Bedingungen abweicht“), der Handel mit Arzneimitteln nicht fällt und demgemäß nach dieser Be- fümmung nicht zu bestrafen ist. Ueberhaupt ist die Gewerbe- Ordnung, wie das Erkenntniß des Ober-Tribunals ausdrücklich betont, mit den besonderen Ausnahmen der §H. 56 und 60 auf den gewerbsmäßigen Verkauf von Arzneimitieln nah 8. 6 des Geseßes niht anwendbar, es sei denn, daß die Qualität des Gewerbes als. dasjenige der Apotheker, welhes allerdings einer auf Grund der Befähigungsnachweise zu erwirkenden Appro- bation bedarf (§. 29 der Gewerbe-Ordnung), ih feststellen läßt.

In Beziehung auf die Strafbarkeit der Hehlerei (§. 259 des Str.G.B.) fällte das Ober-Tribunal am 3..