1874 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

E I E N O E

ni\che Eisenbahn - Prioritäts - Obligationen. Schwedische 10 Thlr.-Loose de 1860. ; Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wöchentlich einmal und is zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlih durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Hey- mauns Verlag, Berlin, S. W.,_ Königgräzerstraße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 21/, Sgr.

Nichtamtliches. Deutsches Ne ich.

Preußen. Berkin, 28. November. Se. Majestät der Kaiser und König hielten, wie uns aus der Göhrde gemeldet wird, heute Vormittag mit der Hohen Jagdgesellshaft ein eingestelltes Jagen auf Rothwild ab und nahmen um 11/, Uhr das Dejeuner im Iagdschlosse. Um 23/4 Uhr haben Se. Majestät die Rückreise angetreten und wird die Ankunft hierselb| Abends 6 Uhr 40 Minuten erwartet.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht wird ‘Sich nah den bisherigen Dispositionen am 4. Dezember von Hannover nach St. Petersburg begeben, um dort am 8. k. M. an der Feier des Georgs-Ordensfestes Theil zu nehmen.

Der Bundesrath und der Aus\huß desselben für Justizwesen hielten heute Sizungen.

Der Reichskanzler hat dem Bundesrath denEntwurf eines Gesézes wegen Abänderung des Geseßes vom 8. Juli 1872, betreffend die französishe Kriegs kosten - Ent- \chädigung, und Additional-Artikel vom 22. d. M. zu dem am 26. März 1868 zwishen dem Norddeutschen Bunde und Belgien abgeschlossenen Vertrage, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Paeten und von Geld- sendungen, neb} einer erläuternden Denkschrift zur Beschluß- nahme vorgelegt.

Im ferneren Verlauf der gestrigen Sißzung des Deut- \chen Reichstages, welher auh noch der Reichskanzler Fürst v. Bismarck beiwohnte, setzte in der ersten Berathung der Civil, prozeßordnung der Abg. v. Buß seine Rede fort, indem er sihch hauptsählich in politishen Erwägungen erging. Der Abg. Klöppel \prah seine Anerkennung über den vorgelegten Entwurf aus und der Abg. Dr. v. Schulte stimmte ihm in dieser Ansicht bei; beide Redner hatten nur einzelne Ausstellungen in Detail- punkten zu machen. Die Civilprozeßordnung würde an dieselbe Kommission verwiesen, welher auch die beiden andern Justiz- geseze überwiesen sind. Dann berieth das Haus noch den An- trag der Abgg. Dr. Lasker und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen:

1) Mit Rücksicht auf den Umfang und - die Schwierigkeit der geschäftlichen Bchandlung der Entwürfe: eines Gerichts-Verfassungs- geseßes, einer Strafprozeßordnung, einer Civilprozeßordnung und der zu denselben gehörigen Einführungsgesepe seine Bereitwilligkeit aus- zusprechen, einem Gesetze zuzustimmen, welches: a. die zur Vorbe- rathung einzuseßende Kommission ermächtigt, ihre Berathungen zwischen der gegenwärtigen und der nächstfolgenden ordentlichen Session des Reichstages fortzuseßen: / b, die Fortsezüng der Ver-

bandlung or die bezeichneten Gi-Æntwürfe in zweiterund_ dritter laturperiode Crb edeid (I

2) über die Ergänzung der Kommission für den Fall, daß Mit- glieder derselben zwischen der jeßigen und der nähsten Session aus- scheiden, so wie über die Behandlung von Anträgen, welche von anderen Mitgliedern des Reichstages zu den oben bezeichneten Ge-

E außerhalb der Session des Reichstags gestellt werden, ge- chäftordnungsmäßigen Beschluß vorzubehalten.

Nachdem der Abg. Dr. Lasker denselben begründet, gab der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Delbrü ck im Namen der verbündeten Regierungen folgende Erklärung ab:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen haben so wenig wie die Herren Antragsteller die großen Schwierigkeiten von vorn- berein verkannt, welche die Berathung der heute in erster Lesung beendeten drei Geseßentwürfe im Hause finden würden. Sie haben ihrerseits es unterlassen müssen in Beziehung auf die Frage, wie diese Schwierigkeiten zu überwinden seien, eine Jnitiative zu er- greifen, so lange niht aus dem Hause selbst sich eine bestimmte Ansicht über diese Frage ausgesprochen hatte. Wenn, wie ih nicht zweifle, diese bestimmte Ansicht heute zum Ausdruck gelangt, so glaube ih sagen zu können, daß die verbündeten Regierungen bereit- willigt ihrerseits die formelle Jnitiative zur geseßlichen Regelung der Sache ergreifen werden.

Nachdem dann noqhh - der Abg. Windthorst den Antrag empfohlen, wurde derselbe einstimmig angenommen Und die Sigzung um 31/4 Uhr geshlo}sen.

In der heutigen (20.) Sißung des Deutschen Reichs- tages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, die Bundes- bevollmächtigten Staats-Minister Delbrück, von Kameke, Dr. Achen- bah, von Mittnacht, der General-Postdirektor Dr. Stephan, der bayerische Oberst Fries nnd mehrere Bundeskommissarien bei- wohnten, stand zunächst die erste und zweite Berathung des Berner Postvertrages (S. unter Reichstagsangelegenheiten.) auf der Tagesordnung, welche der General - Postdirektor Dr. Stephan mit einem Vortrage über die Bedeutung des Vertrages einleitete. Der Abg. Miquel gab der Befriedigung über die im Interesse eines einheitlihen Verkehrs Seitens ‘der Post- verwaltung gemachten Fortschritte, sowie dem Danlkgefühle gegen den derzeitigen Leiter der Postverwaltung Ausdruck und \prah die Erwartung aus, daß das Haus den Vertrag einstimmig genehmigen werde. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) erklärte, daß er das Gefühl des Dankes gegen die Postverwaltung mit dem Vorredner theile und nur wünsche, daß die im Art. 6 getroffene Bestimmung :

Unfrankirte oder ungenügend frankirte Zeitungen und andere Druck- sachen werden nicht befördert. Die übrigen unfrankirten oder un- genügend franfirten Gegenstände werden wie unfrankirte Briefe

taxirt, nah Abzug des Werths der etwa verwendeten Freimarken

oder Freiccuverts; wenn irgend möglih dahin geändert werde, daß die rüsihtlich der Zeitungen und anderen Drucksachen gemahte Ausnahme fortfalle. Der Abg. Schmidt (Stettin) bezeihnete als Schattien- seiten des Vertrages, daß das Briefgeheimniß niht gewährleistet, daß keine Vereinbarung über das Patetporto sei, und daß für Werthsendungen keine bindende Verpflihtung bestehe, sprach aber die Hoffnung aus, daß der Geist, der bei der Bildung des Ber- ner Pösftvereins thätig gewesen sei, auch auf seine weitere Aus- bub. einwirken werde. Dem §. 14 des Vertrages:

ie Festseßungen des Vertrages berühren weder die innere

Postgesebgebung jedes Landes, noch gate sie die Befugniß

der verträgenden p n Verträge unter \ih bestehen zu laffen oder

neu zu \{ließen, : sowie engere Vereine zur weiteren Erleichterung

des Verkehrs aufrecht zu erhalten oder neu“ zu gründen;

machte Redr.er den Vorwurf des Partikularismus, welchen Vor- wurf der Abg. Dr. Braun als einen unbegründeten be- zeichnete. Derselbe glaubte erwarten zu dürfen, daß auch Frank- reih fich der Konveñtion recht bald anschließen werde, welches Ereigniß ohne Zweifel freudig begrüßt werden würde, troß Allem, was früher zwischen Deutsh!and und Frankrei vorgefallen sei. Der General-Postdirektor Dr. Stephan replizirte auf einige Auf- stellungen der Vorredner und erkärte, daß das Zustandekommen des Vertrages nur zu einem geringen Theile ihm zu verdanken sei. Den ihm von den Vorrednern gezollten Dank acceptire er mit dem erhebenden Gefühle, seinem Vaterlande einen, wenn auch kleinen Dienst geleistet zu haben. Bei Schluß des Blatts wurde der Vertrag in erster und zweiter Berathung einstimmig genehmigt.

Nah einer Entscheidung des Bundesamts für das Heimathwesen isst die leihweise unentgeltliche Ueberlassung einer Nähmaschine ein Akt der präventiven Armenpflege, keine öffentliche Unterstüßung.

In der Woche vom 8. November bis 14. November 1874 find geprägt wordenanGold münzen: 2,231,060 Mark 20-Mark- ftüde, 2,511,460 Mark 10 - Markstücke; an Silbermünzen: 305,980 Mark 5-Markftücke, 600,919 Mark 1-Markstücke, 270,438 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; anNickelmünzen : 34,994 Mark Pf. 10-Pfennigstücke, 75,777 Mark 30 Pf. 5 - Pfennigstücke ; an Kupfermünzen: 58,275 Mark 96 Pf. 2-Pfennigstüe, 17,561 Mark 45 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen : 872,349,440 Mark 20-Markstüe, 214,796,890 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 109,165 Mark 5-Mark- ftüde, 29,035,631 Mark 1-Markstüke, 8,293,165 Mark 60 Pf. 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,393,040 Mark 10 Pf. 10-Pfennigstücke, 1,026,866 Mark 10 -Pf. 5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,465,122 Mark 47 Pf. 2-Pfennigstüde, 984,572 Mark 50 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 874,580,500 Mark 20-Markstücke, 217,308,350 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 415,145 Mark 5-Mark- stücke, 29,645,550 Mark 1-Markstücke, 8,563,604 Mark Pf. 90-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,428,034 Mark 10 Pf. 10-Pfennigstücke, 1,102,643 Mark 40 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,523,398 Mark 43 Pf. 2-Pfennigstüe, 602,133 Mark 95 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: «n Gold- münzen: 1,091,888,850 Mark; an Silbermünzen: 28,624,299 Mark Pf.; an Nickelmünzen: 5,530,677 Mark 50 Pf.; an Kupfermünzen 2,125,532 Mark 38 Pf.

Bis Ende Oktober 1874 sind für Rechnung des Deut- hen Reichs zur Einziehung gelangt an Landes- Silber- und Kupfermünzen: A. 1) Landes-Silbermünzen. Thalerwährung: 19,023,500 Thaler. 2) Süddeutsche Gulden- währung: 19,910,357 Thlr. 9 Sgr. 3) Kronenthaler: 2,332,774 Thlr. 25 Sgr. 7. Pf. 4) Konventionsmünzen des Zwanzig- guldenfußes: 562,071 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf, Schillinge: 56,536 Thlr. 20 Sgr. Gefammtwerth A. 41,885,240 Thlr. 15 Sgr. B. Landes-Kupfermünzen. Mecklenburgishe Dreilinge: 8193 Thlr. 10 Sgr. Gesammtwerth A. und B.: 41,893,433 Thlr. 25 Sgr. = 125,680,301 Mark 50 Pf. /

Die Einsicht der durch den Erlaß vom 20. August cr. erforderten Auszügé aus den Beshwerdebüchern der Sta- tionen hat, wie wir dem „Centralblatt f. d. D. R.“ entnehmen,

dem Reichseisenbahn»FF=zt E ng gewährt; daß

gar Handhabung det 7x Fedebücher, spwie in dge Ver- Sen p zwoetentspre der eise. verfahren ol -Ror-

Demzufolge empfiehlt * das Reichseisenbahn-Amt zur Be- atung: 1) Die Beshwerdebücher sind in den Stationsbureaus derart aufzulegen, ‘daß sie auch in Abwesenheit der Stations- vorsteher von den stellvertretenden Beamten auf Verlangen vor- gelegt werden können; 2) den Stationsbeamten is zur Pflicht zu machen, die Vorlegung der Beschwerdebüher zum Zweck der Eintragung von Beschwerden niht zu verweigern; 3) der Ort, wo die Beschwerdebücher aufliegen, ift durch Anschlag in den Wartesälen, sowie in der Nähe der Billetschalter zur Kenntniß der Reisenden zu bringen; 4) die Beschwerdebücher find mit Rubriken zu versehen, welche auf eine sahgemäße Ausfüllung beziehungsweise auf die Erfordernisse einer weiteren Verfolgung hinweisen. Es wird dies dur folgende Kolonnen zu erreichen sein: 1) Name, Stand und Wohnort des Beshwerdeführers. 2) Der Beschwerde a) Datum, b) Gegenstand. (Beschwerden über einen Dienstthuenden müssen dessen thunlih genaue Be- zeihnung nach dem Namen oder der Nummer oder einem Uniformmerkmale enthalten). 3) Datum der Einreihung an die vorgeseßzte Dienststelle; 4) der getroffenen Entscheizung a. Datum, þ. kurzer Inhalt. Vor der Abgabe an die Station sind die Beshwerdebücher zu paginiren und is die Seitenzahl auf dem Titelblatt zu vermerken. 5) Den Stationsbeamten ist zur Pfliht zu machen, Abschrift der Beschwerden ohne Verzug der vorgeseßten Dienststele unter Angabe ihrer Wissenschaft über den Inhalt der Beschwerde einzu- reihen. Bei einzelnen Verwaltungen besteht die Einrich- tung, daß der vorgeseßten Dienststelle nicht eine Abschrift der Beschwerden, sondern die Beschwerdebücher selbst eingesandt wer- den. Gegen diese Einrichtung is diesseits nichts zu erinnern, sofern der Station Duplikate oder Triplikate zur Verfügung stehen. 6) Ohne Ausnahme is jeder Beshwerdeführer, der seinen Namen und feinen Wöhnort angegeben hat, mit einem Bescheide zu versehen, der, falls er ablehnend lautet, zugleih die Motive enthalten muß. 7) Die Erledigungsvermerke in den Beschwerde- büchern müssen ersehen lassen, daß und in welcher Weise der Beschwerdeführer beschieden is oder was sonst zur Behebung oder aus Anlaß der Beschwerde angeordnet ist.

Sind auch die Beshwerdebücher, wie dies von einzelnen Verwaltungen zur Rechtfertigung des ungenügenden Inhalts der Erledigungsvermerke hervorgehoben wurde, nicht zur Lektüre bestimmt, so darf do nicht übersehen werden, daß die Erledi- gungsvermerke und die Art, in welcher sie abgefaßt werden, auf das Verhalten der mit der Aufbewahrung der Beschwerdebücher betrauten Beamten von Einfluß ift.

Die unter 4 bezeichnete Einrihtung der Beshwerdebücher würde selbstverständlih bis dahin ausgeseßt werden können, daß eine Erneuerung der gegenwärtig in Gebrauch befindlihen Bücher nothwendig wird.

Der Inhaber eines öffentlichen Versamm- [lungsortes (Gasthauses 2c.), welher Glücks\piele daselbst gestattet, wird nah §. 285 des R. St. G. B. mit Geldstrafe bis zu 500 Thlr. und der Bankhalter nah §. 360 Nr. 14 des R. St. G. B. mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. bestraft. In Beziehung auf diese beiden strafrehtlichen Bestimmungen fällte das Ober-Tribunal in seiner Sizung vom 20. Oktober cr. mehrere ‘ebenso wichtige, wie interessante Entscheidungen. Der Gastwirth L. hatte im Laufe des Jahres 1873 in einem ihm

gehörigen Zimmer, das mit seinem allgemeinen, Jedermann zu- gänglihen Gaftzimmer durch eine Thür verbunden if (\o- genanntes „Gastzimmer für geschlossene Gesellschaften“, Glücks- spiele gestattet, bei denen Sekretär K. die Bank gehalten hatte. Auf Grund der eben erwähnten Paragraphen des St. G. B. angeklagt, wurde der Gastwirth in zweiter In- fianz zu 50 Thlr. Geldstrafe, event. einmonatliher Ge- fängnißstrafe und der Bankhalter zu 10 Thlr. Geldbuße, event. einer Woche Haft verurtheilt. In der von den Angeklagten gegen dieses Erkenntniß eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde be- haupteten . dieselben unter Anderem, daß gegen feinen Mitspieler die Strafe des §. 284 Str. G. B. („Wer aus dem Glücks\piele ein Gewerbe macht, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft“ u. \. w.) erkannt, daß nicht festgestellt sei, daß auf Seite der Spielenden, oder des Wirthes Gewinnsuccht obgewaltet, oder ein Vermögensvortheil gesucht worden und daß das Lokal, in welhem K. beim Tempelspiele die Bank gehalten, kein öffentlihes gewesen sei. Die Nichtigkeitsbeshwerde wurde jedoch vom Ober-Tribunal zurückgewiesen, und das Er- kenntniß der zweiten Instanz bestätigt, indem es ausführte: Die Anwendbarkeit des §. 285 des St. G. B. ift auf den Inhaber eines öffentlihen Lokals, wie der Wort- laut ergiebt, nicht dadurch- bedingt, daß ein in demsel- ben veranstaltetesGlücks\piel „gewerbsmäßig“ (S. 284) nnd ebenso wenig, daß es von einem oder etlihen Theilnehmern aus „Gewinnsucht“ getrieben worden sei, auch verlangt H. 360 Nr. 14 in Beziehung auf den Bankhalter den besonderen Nachweis der Gewinn- \uht niht. Was die weitere Beschwerde, das Nichtvor- handensein eines öffentlihen Lokals betrifft, so wird dieselbe durch die Feststellung des zweiten Richters widerlegt, daß das Spiel in einem zum Geschäfte des Kaufmanns und Gastwirths L. gehörigen, mit dem allgemeinen Jedermann zugär.glichen Gastzimmer durch eine Thür verbundenen Zimmer getrieben worden sei, da der Richter ohne Rechtsirrthum hieraus so, wie er gethan, auf die Oeffentlichkeit des Lokals \chließen konnte.

Einem Dienstboten, welhem auf Grund des Dienst- vertrages der Gebrauch einer Wohnung eingeräumt worden, steht na einem vor Kurzem ergangenen Erkenntniß des Ober- Tribunals gegen den Dienstherrn, welcher ihm plößlih den Genuß dieser Wohnung entzieht, eine Besigtklage nicht zu. Der Dienstherr kann ihn zu allen Zeiten aus eigener Macht aus der Wohnung segen, natürlich unter Vorbehalt des Rechts auf Entscheidung, wenn die Entsezung ohne Grund ges ehen. „Bei Gesindedienstverträgen hat“, wie das Ober-Tribunal aus- führt, „nah §8. 160 ff. der Gefindeordnung vom 8. November 1810 die unrechtmäßige Entlassung des Gesindes Seitens dec Herrschaft nur eine Entschädigungsverbindlichkeit der Leßteren zur Folge. Ist hiernah ein Anspru auf Schu im Besiße der auf einem Dienstvertrage gegründeten Rechte über- haupt nicht zulässig, so findet ein solcher Anspruch au insoweit nit statt, als einen Theil des Einkommens aus dem Dienst- vertrage in der von dem Rechte auf Beibehaltung der Dienste bedingten Benuzung eines Grundstückes besteht, weil von diesem Theile des Einkommens dasselbe gelten muß, wie vom Ganzen.“

Der Begriff der Untershlagung S. 246 des R. Str.G.B.: „Wer eine fremde Sache, die er in Besiy oder in. Ge- wahrsam hat, \fih rechtswidrig zueignet , wird wegen Unters@&la- gung* u. #. w.) umfaßt nach einem Erkenntniß des Dber- Tribunals vom 3. November cr. sowohl den Fall, daß die

ive Es De, Thäter von einem Dritten anvertraut ge-

A A * Our —-% of fie gefunden hat.

Die in ustriellen Etablissements für Eisen- bahnbedarf sind, wie aus nahstehenden Sitten. Meta, auch in diesem Jahre zur weiteren Ausrüstung der preußischen Eisenbahnen mit Betriebsmaterial stark in Anspruch genommen. Von 1. Januar bis zum 1. Oktober wurden 787 Lokomotiven 1150 Personenwagen und 12,605 Güterwagen gegen 563 Loko- motjven, 684 Personenwagen und 7416 Güterwagen im Vor- jahre angeliefert, bis zum Jahres\{chluß sollen noh geliefert weiden : 309 Lokomotiven, 343 Personenwagen und 3129 Güterwagen. Für das Jahr 1875 find be- reis bestellt: 453 Lokomotiven, 186 Personenwagen - und 21 Güterwagen. Die Summe dieser drei Posten ergiebt : 1549 Lokomotiven, 1679 Personenwagen und 17,905 Güter- eue und repräsentirt einen Geldwerth von 53,752,340 Thlrn. Hixvon kommen 892 Lokomotiven, 1133 Personenwagen und m Güterwagen mit einem Geldwerth von 33,192,700 Thlrn. auf die unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen und wehen bis auf 30, beshleunigter Lieferung halber ausländischen Bwerbern überlassene Lokomotiven, lediglih aus deutshen und zwa) überwiegend aus preußischen Fabriken bezogen.

Der amerikanishe Gesandte am hiesigen Hofe, Mr Ba1crof1 Davis, ift nah éinem L Sia in Pris gestern Abend wieder hier eingetroffen.

+ Der General-Major und C 5 teciadli 1 ommandeur der 12. Infan

gade von Granert hat sich in seine Garnison Bran- denb p a. S. zurückbegeben. h sih seine arnison Bran

Mit dem 1. Januar k. Is. wird das Großherzoglich

oldenbkxgishe Nebenzollamt 1. zu El ; ) gehobeJwerden. ô lenserdammersiel auf-

Der Magistrat hiesiger Königlicher Haupt- und Residenz- stadt bbsichtigt, den Bestand seiner Sititttin zu ie Märkten Provinzial-Museum zu erweitern und etwa nach AÎdes Pommerschen Museums in Stralsund einzurichten. Nach Organisationéplan soll die gesammte kulturhistorische Entwickäng der Provinz Brandenburg als Stammlandes der Monar von der ältesten vorgeschihtlihen Epoche bis zur Gegen- - wart, in Usammenhang mit dem historishen Bildungsgange ganz Deutschl®ds (woneben auch eine vergleichende Berücsichtigung der Kult} bei den hauptsächhlihsten Nachbarvölkern niht aus- geshlosse ir op lbag o Reihe öffentlih auszustellender

enden Katalogen auszuîstatt ä G 14 ht werden. : M P er dmmissarius für Archiv, Bibliothek und Sammlun der „Stad neinde Berlin, Stadtrath Friedel, fordert deshalb die Behörß, die märkischen Schwesterstädte, die märkishen Ber- eine und fesellschaften, die wissenschaftlichen Sammler, die Gönner u Freunde der deutshen Reichshauptstadt im In- und Auslande, wie überhaupt Alle, denen die Förderung gemein- nüßiger u viffssenschaftlicher Z3wecke am Herzen liegt, aft , ih geeignetenfa mit freiwilligen Spenden von Objekten für das Museum etheiligen. Der Name der Einsender soll bei den in das Mu gestifteten Gegenständen vermerkt werden. Falls die Verhältni es in einzelnen Fällen niht möglih machen,’ das volle Eigent werthvoller Schaustücke auf die Stadtgemeinde

hon 535,328 Thlr , und

Mnusgedehnt ,

i neinde-Etat pro 1875 festgeseßt.

esl ossen.

Wensand“ fehr gefördert wurden.

Berlin zu übertragen, so werden dieselben unter Vorbehalt des

FEigenthums der Einsender, ähnlich wie dies im hiefigen Gewerbe-

Museum üblih, ausgestellt werden.

Einsendungen bittet der Kommissar an den Magistrat von Berlin unter seiner Adresse (Rathhaus, Zimmer Nr. 100) zu iten, sehr voluminöse Objekte jedoch vorher anzumelden.

Görlig, 26. November. In der heutigen Plenarsißzung es Oberlausizer Kommunal-Landtags erstattete die Randarmen-Direktion Bericht über Verwaltung des Landarmen- ind Korrigendenwesens; der Landtag Leshloß: die Landarmen uch ferner wie bisher im Privatwege unterzubringen, an Land- rmenkoften mit Einschluß der Beiträge der Oberlaufiß zu den Rosten der Irren-, Taubstummen- und Blindenanstalten der Brovinz 4 Prozent aller direkten Staatssteuern, mit Aus\{luß der Hausirsteuer, auf die Kreise resp. Kreistheile auszusreiben, nd ftellte den Etat in Einnahme und Ausgabe auf 58,698 Mark 0 Pfennige fest. Die Beiträge der Oberlausiß zu den Kosten

Ther erwähnten Provinzial-Anstalten haben namentlih wegen der

othwendig gewordenen Erweiterung der Irrenanstalten im Jahre 874 allein die Höhe von 12,192 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. erreicht, nd find für das Jahr 1875 auf 31,140 Mark veranschlagt. Die zur Ausschreibung gelangenden Beiträge sind auf 45,333 Mark 10 Pfennige veranshlagt. Der Bericht der Sparkassen- Direktion giebt von dem fortdauernden Aufschwunge der Spar- asse Kenntniß. Dieselbe hat im Jahre 1873 einen Zuwachs seit 1. Januar bis 31. Oktober d. I. inen solhen von 286,319 Thlr. erhalten. Es wurden die Be- eihungsgrenzen für Ausleihung von Sparkassengeldern auf Hy- potheken erweitert, und das Lombardgeshäft auf Inhaber- papiere, welhe bisher niht beliehen werden durften, und im Uebrigen mehrere auf die Verwal- ng bezüglihe Beschlüsse gefaßt, auch eine Anzahl neue Kuratoren ernannt. Der hierauf erstattete Bericht der Feuer - Sozietäts - Direktion ergiebt ebenfalls eine fort- pährende Steigerung der Versicherungs\summe, sowie qualitativ ine Verbesserung derselben. Es wurde beschlossen, einen Nah- rag zum Reglement der Allerhöhsten Genehmigung zu unter- breiten, welcher es ermögliht, daß künftig auch Feuerschäden, pelche durch Dampfkesselexplosionen herbeigeführt werden, ver- gütet werden können. Im Uebrigen waren einige Beschlüsse zu

assen, welche ohne allgemeines Interesse sind. ¿2 München, 25. November.

“N RIEIZIZEZO

Bayern. D r ‘deutsche

Botschafter in Paris Fürst Hohenlohe hat heute Morgen München wieder verlassen und sih auf seinen Posten begeben. Seine Familie wird Anfangs der nächsten Woche nah Paris abreisen.

Der Magistrat hat in seiner gestrigen Sißung den Ge- Sämmtliche Einnahmen nd auf 2,226,896 Fl., sämmitlihe Ausgaben auf 2,726,165 ö.

| ‘tatisirt. Die Schuldentilgung erfordert 696,490 Fl. Als Alktiv-

est werden 200,000 Fl. eingeseßt. Mit allen gegen 5 Stimmen purde die Erhöhung der Gemeindeumlage von 70 auf 860 pCt. Bürgermeister Dr. Erhardt war, unterstüßt von den Räthen Ruppert und Dr. Zehmeister, für 85 pCt. eingetreten.

Der Reservefonds weist 133,461 Fl. aus, die Bilanz aller Ein-

ahmen und Ausgaben 2,870,869 Fl.

Baden. Nah derWahlordnung zur Wahl der Stadtverord- neten, der Stadträthe, des Ober-Bürgermeisters und der Bei- geordneten, welche im Gesehblatt veröffentliht wird, wird das Rahlrecht in Person durch verdeckte Stimmzettel ohne Unter- chrift ausgeübt. Nach Beendigung der erstmaligen Wahl der Stadtverordneten und der Stadträthe wird durch das Loos be- timmt, wer von ihnen nach \e{chs Und wer nach drei Jahren auszutreten habe; bei den Stadtverordneten geschieht ite Aus- oosung klassenweise, da je ein Drittel von einer Wählerklasse ge-

Avählt wird.

Der „Karlsr. Ztg.“ wird aus Gütenbahch, im chwarzwald unter dem 24. November geschrieben: Nachdem der hiesige Altkatholiken-Verein beim Großherzoglichen Mini- erium um Genehmigung zur Bildung einer kirhlihen Gemein- haft eingekommen war, erfolgte nun vor einigen Tagen die taatlihe Anerkennung und damit die Ermächtigung zur Mit- benuzung dex hiefigen Kirhe und der kirhlihen Geräthschaften. Der bereits hierfür angestellte altkatholishe Geistliche wird die Bastoration der Orte Gütenbah, Furtwangen und Neukirch übernehmen.

Hessen. Aus Mainz, 23. November, meldet die Darmst. Ztg.“ : In unsere Festungsbauten hat die Iahres- zeit Stillstand gebraht und es werden nur die Erdarbeiten mit beschränkten Kräften weiter betrieben. In der Hauptsache dürf- en dieselben im nächsten Jahre vollendet werden, da die Arbei- en an den bedeutenden Forts der Nordwestfronte, dem Inun- dationswerke, den Forts „Hartmühl“, „Hartenbnrg“ und „Ju- Der Bau der neuen Thore vird im nächsten Jahre vollendet werden.

Sachsen - Meiningen - Hildburghausen. Meinin- gen, 24. November. (F. I.) Der dem Landtag vorliegende

tat auf die Finanzperioden 1875/77 \{chließt in Ein-

ahme und Ausgabe mit 2,378,000 M. und sonach gegen die Borjahre mit einem Mehr von 321,865 M. ab. Die Ein-= ahmen angehend, heben wir folgende Posten hervor: Ueber- chuß aus dem Vorjahre 203,000 M., direkte Steuern 1,077,150 M. (74,850 M. weniger als im Vorjahre), indirekte Steuern 355,500 M., Bergwerksabgaben 40,000 M., Vergütung der Reichskasse für Erhebung der Reichssteuern 49,330 M., Diverse Einnahmen 431,020 M. (278,448 M. mehr als im Vorjahre) und die Hälfte der Domänen- Uebershüsse 222,000 M. (19,000 M. mehr als im Vorjahre). Die Ausgaben bestehen in: 300,000 M. Matrikularbeiträge, 15,700 M. auf den Landtag, 16,254 M. auf das Ministerium des Auswärtigen, 320,594 M. auf das Innere, 437,556 M. auf die Justiz, 253,705 M. auf Kultus- und Schulwesen, 299,657 M. auf die Finanzverwaltung, 139,014 M. auf

Penfionen 2c. ; die Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld

erfordert 569,489 M. Die gegen das Vorjahr erhöhten Aus- gaben fommen mit 164,648 M. der Schuldentilgung und mit ahezu 200,000 M. den Befoldungserhöhungen zu Lasten. Die Domänen gewähren eine Gesammteinnahme von 1,854,280 M., 207,880 M. mehr als im Vorjahre, weil sowohl die Güter, als au die Forsten mehr abwerfen. ;

Schwarzburg - Nudolstadt. ‘Rudolstadt, 24. No-

vember. Der Fürst ist von Hannover, nahdem er an den

beim Jagd\losse Springe stattgehabten Königlichen Hofjagden Theil genommen, wieder hierher zurückgekehrt. Gestern fand die Beburtstagsfeier Sr. Durchlaucht in herkömmlicher Weise statt.

_HDesterreich - Ungarn. Wien, 27. November, Der Kaiser is gestern Abend nah Gödöllö abgereist, woselbst die Kaiserin gestern Abend eingetroffen ist.

Schweiz. St.Gallen, 27. November. (W. T. B.) Der Große Rath genehmigte bei der Berathung der Verfaf\\sungsrevision den von der Majorität der Kommission gestellte Antrag, be- treffend die Maaßnahmen zur Sicherung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Derselbe statuirt die freie Ausübung des Gottesdienstes und die Oberauffiht des Staates über die Reli- gionsgenofsenschaften, über die Kirhengüter, die konfessionellen Centralfonds und die Wahl der Geistlichen.

Niederlande. Haag, 24. November. Der König wird sich in Begleitung sämmtlicher Prinzen des Hauses Oranien am 30. d. nah Ginneken begeben, um der an diesem Tage stattfin- denden feierlihen Enthüllung des Denkmals beizuwohnen, welches daselbs zu Ehren der bei der Vertheidigung der Citadelle von Antwerpen in den Jahren 1830 und 1831 und im Dezember 1832 gefallenen niederländischen Militärs errihtet worden. Nach dem für diese Feier aufgestellten Programm werden bei derselben die mit der Citadelle-Medaille Dekorirten, Deputationen des Heeres, der Marine, des indischen Heeres, déèér Schutterij 2c. an- wesend sein. Der Prinz Friedrich der Niederlande wird mit dem Fürsten und der Fürstin von Wied am 26. d. von Neuwied nach dem Haag zurückehren,

In der Zweiten Kammer der Generalstaaten hat gestern die Generaldiskussion über das Staatsbudget für 1875 begonnen. Heute hielt bei dieser Gelegenheit Hr. Kapp- eijen eine sehr ausführliche politishe Rede, um den Standpunkt der liberalen Partei in Bezug auf das neue Ministerium dar- zulegen. Er erklärte, es wurde diese Partei an ihrem Programme auf allen Gebieten der Staatsverwaltung festhalten; er und seine Meinungsgenossen seien indeß sehr geneigt zu einem „wohl- wollenden Abwarten“, (welwillend afwachten), wofern feine Hauptprinzipien liberaler Regierungsleitung angetastet würden. Zwei auf Hrn. Kappeijen folgende Redner, die HH. van Zuylen und Heijdenrijck, hoben dagegen hervor, das Ministerium Heems- kerk repräsentire verschiedene Richtungen, die auch in der Kam- mer vorhanden seien, und werde demnach diesen Richtungen Rechnung zu tragen haben, so auch in der Unterrichtsfrage. Hr. Heijdenrijck gab auf das Bestimmteste der Erwartung auf eine baldige Aenderung des Schulgeseßes Ausdruck. Entspriht das Miuisterium Heemskerk dieser Erwartung im. Sinne des Hrn. Heijdenrijck, dann würde die liberale Partei in die Lage verseßt werden, die von ihr eingenommene Stellung eines wohlwollen- den Abwartens aufzugeben und in eine entschieden oppositionelle Haltung einzutreten; denn das freisinnige Schulgeseß, wie es besteht, bildet eines ihrer Hauptprinzipien, und es if ihr fester Entschluß, mit aller Kraft dafür einzustehen, daß diese Insti- tution vor jedweder Beeinträchtigung bewahrt bleibe.

27. November. (W. T. B.) Der vor längerer Zeit in der Zweiten Kammer gestellte Antrag der Deputirten van Eck und Bredius, die Regierung aufzufordern, auf die Schlich- tung der internationalen Differenzen dur \chiedsrihterlihe Aus- träge hinzuwirken, wurde in der heutigen Sizung mit 35 gegen 20 Stimmen angenommen. Ferner wurde der Etat für das Ministerium des Auswärtigen genehmigt. Im Verlauf der Sizung wurde auhch die vom Iournal „Vaderland“ in Bezug auf die Verhältnisse der Altkatholiken veröffentlichte Note erwähnt. Der Minister des Auswärtigen van der Does de Willebois erklärte dabei, daß weder er, noch [en Voxgänger diese Note erlassen habe &= was det frühere Minister des ‘Auswärtigen, van de Putte, seinerseits ausdrücklich bestätiáte.

Großbritannien und Jrland. London, 26. November: Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh hielten gestern unter Glocengeläute und andern Feierlichkeiten ihren Einzug in Eastwell-Park, ihrem Landsitze in Kent.

Der Premier-Minister Disraeli ist in Folge eines leihten Gichtanfalles genöthigt, das Zimmer zu hüten.

Admiral Gawen starb am 21. ds. hier im Alter von 87 Jahren nach fast 70jähriger Dienstzeit.

—- Von einem Schiffsbauhof in Greenwich lief gestern eine für die mexikanische Regierun g gebaute neue Pan zer- korvette von 650 Tonnen Tragkraft und 100 Pferdekraft von Stapel. Das Kriegsfahrzeug, dessen Armatur zwei 6# Tonnen \chwere Vavasseur-Kanonen und zwei 20pfündige Vavasseur Hinterladungsgeshüge bilden werden, erhält den Namen „Mexiko“.

927. November. (W. T. B.) Die Berichte, welche auf Veranlassung des Staats-Sekretärs des Krieges von den ver- schiedenen Truppentheilen erstattet worden find, ergeben, daß während der Monate Juni, Juli, August und September die Zahl der vorgekommenen Desertionen sehr groß gewesen ift, und zuweilen 6 an einem Tage betrug. Die Fälle, in denen sich die Desertirten betrügerisher Weise wieder anwerben lassen, nehmen durchaus nicht ab. Fast täglih stehen eine oder meh- rere Personen unter dieser Anklage vor dem Zuchtpolizeigericht in Woolwich.

Frankreich. Paris, 26. November. Durch ein Dekret des Präsidenten der Republik find der Maire und die beiden Adjunkten der Stadt Melun, die Herren Bancel, Nivel und Robillard, abgesezt worden, weil sie einen nah der Auffassung der Regierung radikalen Wahlaufru f mitunterzeichnet hatten.

Ueber den gestrigen Ministerrath theilt die „France“ folgende Einzelheiten mit: „Man beschäftigte sich zuerst mit den Gemeinderathswahlen, und trug darin den vom Herzog Decazes angefertigten Entwurf der Botschaft vor, in welcher, um fi auf das Feld der konstitutionellen Geseße niht zu weit vorzuwagen, die äußeren Fragen, wenn auch in kurzer Weise, besprochen wurden. Auf die Bemerkung des Marschalls Mac Mahon, daß man die Organisation seiner Gewalten niht genug berücksichtigt, sprachen \ich fast alle ‘Minister dahin aus, . daß man in der Botschaft zum wenigsten die Nothwendigkeit betonen müsse, in welher sich die Regierung befinde, die Ansichten der Versammlung über die konstitutionelle Frage kennen zu ler- nen. Man prüfte hierauf die Frage, ob es gut wäre, bei Er- öffnung der Session einen neuen, einfaheren Gesezentwurf vor- zulegen, welcher hauptsählich den Fall einer ernsten Krankheit des Marschalls oder seinen Tod ins Auge fasse. Der Präsident der Republik, der darauf hinwies, daß seine Gesundheit keines- wegs s\o fest sei, daß man ihr niht Rücksiht tragen müsse, war der Ansicht, daß dieses gesehen solle. Ueber die Frage betreffs der Uebergabe der Gewalten selbst wurde kein endgültiger Be-. \chluß gefaßt, jedoh zugelassen, daß die Krankheit oder der Tod des Marschalls vorgesehen werden müsse. Der Fall der Ent- lassung wurde niht vorgesehen, da der Marschall ‘bei dieser Gelegenheit nohmals die Worte aus\sprah: „Ih bin an der Gewalt für fieben Jahre, und ih werde an derselben bleiben.“

27. November. (W. T. B.) Die Antwort des Herzogs von Decazes auf das ‘vom {panischen - Gesandten überreichte

Memorandum \oll, wie die „Agence Havas“ erfährt, dem \panishen Gesandten morgen zugestellt werden.

Spaníen. In einer von carlistisher Seite am 27. in Paris eingegangenen Depesche wird zugestanden, daß die Carlisten bei dem Angriff auf San Marcial zurückgeworfen worden find; dagegen wird behauptet, die Carlisten hätten den Bahn- hof von Irun beseßt.

Italien. Rom, 24. November. Durch Königliches Dekret ist der Senator Des Ambrois de Nevahe zum Präsidenten und Francesco Serza, Antonio Scialoja, Terenzio Mamiani und Francesco Arese zu Vize-Präsi- denten des Senates ernannt worden. Durh ein an- deres Königliches Dekret find zu ‘Senatoren ernannt worden: Cav. Carlo Boncompagni, Com. Carlo Prinetti, Antonio Sal- vagnoli Marchetti, Com. Leopoldo Galesti, Cav. Carlo Berti- Pichat, Com. Diomede Marrafi, Königliher General-Prokurator am Appellhofe von Neapel, Pietro Compagna dei Baroni, Cav. Vito Beltrani, Com. Lorenzo Enla, erster Präsident des Appell- hofes von Genua, Antonio Fornoni, Bürgermeister von Venedig, Graf Pierluigi Bembo, der Komponist Giuseppe Verdi, Marchese Faustino Malaspina, Sektions-Präfident im Staatsrathe, Vize- Admiral Enricv Brocchetti.

27. November. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat 304 Wahlen, welche bis jezt vom Ausschusse geprüft und in Ordnung befunden worden sind, als gültig anerkannt. Mi- nister-Präsident Minghetti hat den Voranschlag über den Staats- haushalt pro 1875 der Kammer bereits vorgelegt. Die vor- gestern gewählten, der Rechten angehörigen 6 Schriftführer der Kammer haben in Folge des Umstandes, daß die gestern gewähl- ten, der Linken angehörigen Deputirten Farini und Gravina die Wahl ablehnten, nunmehr ebenfalls ihre Stellen niedergelegt. Die Kammer beshchloß, am nähsten Montag eine Neuwahl aller Schriftführer vorzunehmen.

Griechenland. Athen, 25. November. Die „Agence Bordeano“ meldet: Die Kammer hat die Diskussion über die Wahlverifizirung beendigt; das Ministerium hat einen vollstän- digen Sieg errungen.

Numänien. Bukarest, 27. November. (W. T. B) Der Fürst hat heute die Kammern in Person eröffnet. In der Thronrede wikd mit besonderer Befriedigung des guten Einvernehmens gedacht, welches {hon seit längerer Zeit zwischen der Regierung und der Volksvertretung bestehe, ebenso wird auf die freundlichen Beziehungen hingewiesen, die Rumänien mit den auswärtigen Mächten unterhalte und die als eine natürliche Folge der von Rumänien befolgten, auf Achtung des Rechtes und der Verträge beruhenden Politik zu betrachten seien. Als Vorlagen werden u. A. angekündigt, ein Geseh über die Rekru- tiruná, ein Bergbau- und Forstgesez, ein Unterrihtsgesez. Die Rede \chließt mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß die Kammern die Regierung auf dem von dieser eingeshlagenen Wege des Fortschritts unterstüzen werden.

Unter den in der Thronrede angekündigten Vorlagen für die Kammer befinden sich auch Gesegentwürfe, betreffend die Re- organisirung der Schwurgerichte und die Verbesserung der Civil- prozeßordnung. Ferner wird mit besonderer Befriedigung der fortschreitenden Entwickelung des Heereswesens gedaht und mit Genugthuung hervorgehoben, daß die Eisenbahneinnahmen \ich wesentlich gehoben und den aufgestellten Voranschlag sehr wesent- lich überschritten haben. Die Finanzverwaltung des Landes nehme in allen Stücken einen regelmäßigen und befriedigenden Fortgang.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. November Der Ï 13 des Statuts über die allgemeine Militärdienst- pfliht, nah welchem die zum Verlust aller Standesrechte oder zum Verluste einiger persönlih oder dem Stande nah zugeeig- neten Rehte und Vorzüge Verurtheilten niht zur Loosung, nohch zur Dienstannahme zugelassen werden sollen, hatte nach der „Mosk. Ztg.“ zu dem Zweifel Anlaß gegeben, ob man Per- sonen, welche gerichtlih ohne Verlust der Standesrechte mit Stellung unter polizeilihe Aufficht vershickt find, bei Erreichung des 21. Jahres zur Loosung herbeiziehen solle oder niht. Der Zweifel ist von kompetenter Seite dahin entschieden worden, daß sowohl die ohne Verlust von Rechten, Verschikten als die auf administra- tivem Wege unter Polizei-Auffiht Gestellten auf allgemeiner Grundlage einzuberufen und zum Loose herbeizuziehen sind, ohne den Ablauf der polizeilihen Aufsichtsfrist abzuwarten. Dabei ift den Polizeiverwaltungen zur unumgänglihen Pflicht gemacht worden: 1) wenn Personen, die unter polizeilicher Auf- ficht stehen, in Dienst gestellt werden, dem militärischen Mitgliede der Empfangskommission sogleich davon Mittheilung zu machen und 2) wenn unter den eingestellten Beaufsichtigten Personen find, die auf Anordnung der 111. Abtheilung der Kanzlei des Kaisers unter Aufficht gestellt find, der genannten Abtheilung darüber zu berichten.

Amerika. Rio de Ianeiro, 26. November. (W. T. B.) In zwei Flecken dex Provinz Parahyba do Norte hat die ultramontane Partei Unruhen herbeigeführt, denen sofort nah- drücklich und erfolgreih entgegengetreten ift.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin. Der dem Reichstag vorliegende Vertrag zwi- \chen Deutschland, Oesterrei - Ungarn, Belgien, Dänemark, Aegypten, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griehenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederland, Portugal, Rumänien, Rußland, Ser- bien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins, lautet:

Die unterzeichneten Bevollmächtigten der: Regierungen der vor- stehend aufgeführten Länder haben, im gemeinsamen Einverständniß m e Borbehalt der Ratifikation, den nachstehenden Vertrag ab- geschlosseu:

Art. 1. Die an gegenwärtigem Vertrage theilnehmenden Linder bilden, für den gegenseitigen Austausch der Korrespondenzen zwischen ihren Poftanstalten, ein cinziges Postgebiet, welhes den Namen „All- gemeiner Postverein“ erhält. ;

Art. 2, Die Bestimmungen dieses Vertrages erstrecken- fih auf Briefe, Postkarten, Bücher, Zeitungen und andere Drucksachen, Waaren- proben und Geschäftspapiere, welhe aus einem der Vereinsländer herrühren und nah einem auderen bestimmt find. Sie finden hin- fichtlih der bezeichneten Gegenstände in gleicher Weise Anwendung auf den Postyerkehr der Vereinsländer mit dem Vereine niht ange- hörigen Ländern, sofern bei diesem Verkehr das Gebiet von mindestens zweien der vertragenden Theile berührt wird. A _ Art. 3. Das allgemeine Vereinsporto für den einfachen frankirten Brief beträgt 25 Centimen.

__Als Uebergangsmaßregel ift jedoch jedem Lande vorbehalten, mit Rücksicht auf seine Münz- oder sonstigen Verhältnifse, einen höheren oder niedrigeren, als den bezeichneten Portosaß zu erheben, vorausge-