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Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des gestrigen Tages die Vorträge des Kriegs-Ministers sowie des Militär-Kabinets ent- gegen und empfingen in besonderer Audienz den Präsidenten Graf aus Sigmaringen.
Heute ließen Allerhöchstdieselben Sich Vorträge halten von dem General-Intendanten der Königlichen Schauspiele Herrn von Le dem Polizei-Präfidenten von Madai, dem Chef des
cheimen Civil-Kabinets, sowie von den Ministern Frei- herrn von Schleiniß und Grafen zu Eulenburg, und empfingen den Fürsten Medjersky, Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers von Rußland. Um 1 Uhr maten Se. Hoheit der Herzog von Altenburg Sr. Majestät einen- Be- \such, und um 2 Uhr 5 Minuten empfingen der Kaiser des Königs von Sachsen Majestäï am Bahnhofe.
Um 5 Uhr Nachmittags begeben Se. Majestät der Kaiser und König Sich zur Hofjagd nach Hubertusstock mit Sr. Majestät dem König und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwe- rin, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrih der Nieder- lande, begleitet von den Priazen des Königlichen Hauses, Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Sr. Kö- niglihen Hoheit dem Prinzen Carl, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrih Carl und von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.
Allerhöchst- und Höchstdieselben werden um 5 Uhr mittelst Extrazuges auf der Stettiner Eisenbahn von hier abfahren bis hinter Neustadt E./W.; dem Programm gemäß wird Sich von dort auf der nach Ioachimsthal führenden Chaussee die Hohe JIagdgesellshaft zu Wagen nach dem Iagd\{hlosse Hubertus- flo begeben und dort logiren.
Morgen früh beginnt die Iagd, nah derselben wird das Diner eingenommen und darauf um 5} Uhr Abends die Rü- kehr in der oben angegebenen Weise nach Berlin stattfinden, wo die Ankunft Abends 81/, Uhr erfolgt.
Im Allerhöhsten Gefolge werden sich befinden der Hof- marschall Graf Perponcher, der Flügel-Adjutant Oberst Graf Lehndorff und der Leibarzt General-Arzt Dr. von Lauer.
— Beide Majestäten empfingen gestern Abend den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, und heute Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Großher- zogin von Mecklenburg-Schwerin.
__ Ihre Majestät die Kaiserin-Königin empfingen im Königlichen Schlosse Se. Majestät den König und Se. König- lihe Hoheit den Prinzen Georg von Sachsen bei Ihrer Ankunft daselbst. — Im Königlichen Palais findet heute ein Diner für diejenigen Hohen Gäste statt, welhe Se. Majestät den Kaiser und König nicht zur Jagd begleiten, und zu welchem u. A. die Präsidenten des Reichstages geladen find.
— Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittags den Kaiserlich russi- hen Flügel - Adjutanten Fürsten Metscherski und den Kor- vetten - Kapitän von Newatkowitsch und nahm die Meldung des Majors Helmuth vom Großen Generalstabe entgegen. Um 114 Uhr statteten Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande mit den Fürstlih Wiedschen Herxshaften Be-
S ‘Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der
rinz und dio Kronprinzessin am Diner bei Ihren emt dvheil. Abends besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Borstellung im Schauspielhause, begab Sih um 9 Uhr zum Empfange Sr. Königlichen De des Großherzogs von Sachsen nach dem Anhalter Bahnhofe und geleitete Höchst- denselben in das Kaiserliche Palais.
— Se. Majestät der Kaiser und Köni der Feier der Enthüllung des Kciededeiu h ph tis r 2. d. M. folgendes Telegramm an Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin gerichtet :
Berlin, den 2, Dezember 1874, 9 Uhr 56 Min. Nachts. Dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin in S@werin.
Mit Meinen Gefühlen bin Ih iu Gedanken heute bei Dir, wo Du den Gefallenen Deiner braven und ausdauernden Truppen ein Ehrendenkmal jeßest, um ihr Andenken der Nachwelt zu überliefern. Deine ruhmreihe Führung und Tapferkeit und Hingebung der von Dir in den glorreichen Kriegsjahren gegen den Feind geführten Truppen p e in Meiner und des Vaterlandes dankbarer Anerkennung erlöschen.
E e Wilhelm.“ — Der Bundesrath hielt heute unter Vorsiß des Staats-
Ministers Dr. Delbrück eine Plenarfizung. Gegenftand de L d ei Ï r Be- rathung war die Zurückziehung des im Siaats Auêwär- A f S Ain iges Antrags auf Bewilligung von titein fur Bestreitung der Kosten der i päpfstlihen Stuhl in Röm: \ p L
— Die vereinigten Aus\chü}se des Bundesrath fü Seewesen und für Rehnungswesen hielten heute I d
— Die Königlich bayerishen Bevollmächtigten - desrathe haben bei dem Bundesrath den Anteea idebrae über einen von ihnen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes be- treffend die Einführung des Gesetzes des Norddeut- \hen Bundes über die Quartierleistung für die be- E T während des Friedenszustandes vom 25. Iuni leka önigreihe Bayern, verfassungsmäßig zu be-
— Die Auss{hüs}se des Bundesraths für das Landes- heer und die Festungen, und für Eisenba Mi Poft und Tele- graphen haben über das dem Bundesrath vorgelegte Bahn- polizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands berichtet. Die Ausschüsse haben das Reglement einer gründlichen Revifion unterzogen, viele Aenderungen \achliher Art vorgenommen und mit diesen die Annahme des Reglements beantragt.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sizung des Deutschen Reihstages motioirte Se She Pogge (Sttveric den von den Abgg. Dr. Baumgarten und Genoffen gestellten Antrag auf Einschaltung eines Verfassungsartikels, welcher jedem Bundesftaate eine aus Wahlen der Bevölkerung hervorgehende Vertretung, deren Zustimmung bei jedem Landesgesez und bei der Feststellung des Staatshaushalts erforderlich ift, garantirt. Der Abg. Haupt erstattete im Anschluß an diese Rede Namens der
Petitionskommission Bericht über eine Reihe von Petitionen aus Mecklenburg, welhe vom Reichstag eine Intervention Zwecks Pre ewng einer fkönstitutionellen Verfassung verlangen, a bei dem prinzipielen Widerstande der Ritterschaft ohne Hülfe des Reiches die mecklenburgische Verfassungs- frage überhaupt nicht gelös wérden könne. Auf äh - lihen Verhältnissen is eine Petition aus Fürstenthum Lippe bafirt. Die Kommission stellt den Antrag, dem Gebrauche des Hauses folgend , die betreffenden Petitionen durch den heutigen Beschluß des Hauses für erledigt zu erklären. Hierauf nahm der Großherzoglih mecklenburgishe Bundesbevollmächtigte Legations-Rath v. Bülow das Wort (S. unter Reichstagsange- legenheiten). Nachdem auch der Abg. v. Kardorff für, und der Abg. Windthorst gegen den Antrag gesprochen hatten, wurde die erste Lesung geschlossen. Jn der dann folgenden zweiten Lesung erklärten fh die Abgg. Dr. Braun für, Flügge gegen, Wiggers für den Antrag, welcher demnächst gegen die Stimmen der Konservativen, des Centrums, der Elsasser und Polen an- genommen wurde. Schluß 5 Uhr.
— In der heutigen (24.) Sizung des Deutschen Rei chs- tags, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Präfident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, sowie der Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bundes-Kommissarien beiwohnten, würden zunächst mehrere Schrei- ben des Reichskanzlers verlesen. In dem ersten derselben wurde von der Wiederwahl des Freiherrn von Heeremann-Zuydmwyk im zweiten Wahlkreis des Regierungsbezirks Münster Mit- theilung gemacht, im zweiten um die Ertheilung der Genehmi- gung zur stirafrechtlihen Verfolgung verschiedener Personen aus dem Königreiche Bayern wegen Beleidigung des Reichstages nahgesucht, mit dem dritten die Baupläne für einen Neubau des Dienstgebäudes des Auswärtigen Amtes über- sandt, welhe der Präsident von Forckenbeck auf den Tisch des Hauses zur Einsicht niederlegen ließ. In einem vierten wurde angezeigt, daß in dem Etat für das Auswärtige Amt die Ausgabe für den Deutschen Gesandten beim päpstlihen Stuhle in Rom (53,100 Mark) zurückgezogen werde. Sodann wurden noch folgende Schreiben von Mitgliedern des Hauses verlesen: ein Schreiben des Abg. Dr. Friedenthal, wel- her sein Amt als Mitglied der Reichs\huldenkommission in Folge seiner Ernennung zum Königlih preußischen Staats-Minister und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nieder- gelegt. Der Präsident v. Forckenbeck zeigte an, daß er die Neu- wahl eines Mitgliedes der Reihsshuldenkommission an Stelle des Abg. v. Friedenthal auf die Tagèsordnung einer der näch- ften Plenarsißzungen sehen werde. — Ferner wurde ein Schreiben der elsässishen Abgeordneten Winterer, Simonis, Guerber und v. Schauenburg verlesen, welhe erklären, daß fie in Folge der durch den Erlaß vom 29. Oktober 1874 in Elsaß-Lothringen geschaffenen Lage an den Berathungen des Etats für Elsaß-Lothringen in der Kommission nicht theil- nehmen werden. Nah dem Vorschlage des Präsidenten v. Forckenbeck, der es für zweifelhaft erachtete, ob die Nieder- legung des Amtes als Mitglied einer Kommission nah der Geschäftsordnung zulässig sfsei und überdies in dem besagten Schreiben eine Niederlegung eines folchen Amtes niht ausdrücklich ausgesprohen fand, wurde dieses Schreiben der Geschäftsordnungs - Kommission zur Bericht- erstattung überwiesen. — Hierauf wurde die zweite Berathung Des Reichshaushalts-Etats für 1875 (Reichskanzler-Amt, ir ‘Herstellung von Beröffentlihungen des Skatintq et Mare erhob der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bei Shluß des Blattes Beschwerde darüber, daß in den Veröffentlihungen des Statisti- {hen Amts in lehter Zeit in wenig objektiver Weise von den Ultramontanen die Rede gewesen sei.
_ — Das Geseg über die Rehtsverhältnisse der zum T aftun, E Nei Wo vero atte Bes immten Gegenstände vom 25. Mai 1873 enthält in 8. e De E em Reichstage is ein Verzeichniß des als Eigenthum des Reichs festgestellten Grundbesißzes mitzutheilen, au cabrtiO von den im Grundbesiß des Reichs {stattgehabten Veränderun-
gen é iaties zu geben.
Die Immobilien, welhe Eigenthum des Reihs geworden Pu lassen fich rücksichtlich des Erwerbstitels in zwei Sictegasiei ondern. :
Die eine umfaßt diejenigen, welhe nah dem Geseß vom 25. Mai 1873 aus dem Eigenthum der einzelnen lanen H das Maium C vlden ZNEDangen find, die andere enjenigen Grundbefiß, welhen das Reich dur ezielle Rechts- titel Ga Las +4 A hat. i L S
nmittelbar na em Erlaß des Gesezes vom 25. Mai 1873 sind die erforderlichen Einleitungen getroffen worden, um festzustellen, welhe Immobilien der ersteren Kategorie angehören. Da die Zahl diefer Grundftücke eine sehr große is, auch in Be- treff vieler von ihnen mit den betheiligten Hohen Bundesregie- Sort h Ea R E zweifelhafte Rechtsfragen zufinden haben, so hat diese Arbeit n iht l - O können. l A E Die Grundftüde der zweiten Kategorie find jeßt in einem Verzeichniß zusammengestellt worden, welches dée Reihokanglee dem Bundesrath zur Beschlußnahme vorgelegt hat.
— In einem Rechtsfall, betreffend die Befreiung der Mennoniten vom Dienst mit der Waffe, \prach das Ober-Tribunal (Senat für Strafsachen) in seiner Sißung vom 13. November cr. den für die Anwendung unserer Strafgeseße wesentlichen Rechtsgrundsaÿß aus: Wenn auth die Unkenntniß und die falsche Auslegung des Strafgeseßes als ein Strafaus- \chließungsgrund niht zu behandeln ist, fo bietet do die U n- kenntniß des Thäters von dem Vorhandensein eines der Begriffsmomente des fraglichen Gesetzes bei seiner Handlung einen Strafaus\chließungsgrund. „Die Prä- sumtion, daß Jeder die Gescze kenne und richtig auslege, kann bei Anwendung der Strafgeseze nicht dahin Geltung finden, daß überall da, wo es auf die Beurtheilung rehtliher Verhält- nisse ankommt, die rechtlich zutreffende Auffassung derselben als feststehende Voraussezung anzusehen wäre. Vielmehr ift bei Be- urtheilung des Dolus das Bewußtsein des Angeklagten von der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise, von dem Vorhandensein der geseglihen Voraussezungen der Strafbarkeit, ohne Rücksicht auf civilretliche Präsumtionen, thatsählih zu prüfen. Diesem allgemeinen, vom Ober-Tribunal ausgesprohenen Rechtsgrund- saß liegt eine Rechtsfrage zu Grunde von hoher praktisher Be- G welche jedoch das Ober-Tribunal unentschieden läßt, e ein näheres Eingehen auf dieselbe bei dem vorliegenden
chtsfall, mit Rückfiht auf den oben erwähnten allgemeinen
nitengemeinde zu F. (Provinz Preußen) hatte durch Majo- ritätsbeschluß die Frage: ob es innerhalb ihrer Gemeinde zulässig sci, dem“ Militärdienste mit der blanken. Waffe zu genügen? verneint und die Prediger dieser Gemeinde
die ir bay K., I. und S. verkündeten hierauf diesen Be-
\chluß der Gemeinde in dem Bethause und fügten ihren Glay- bensartifeln den Grundsaß bei: „Wenn aber ein Mitglied un- serer Gemeinde freiwillig in ein Verhältniß tritt, mit dem "eg die Verpflichtung übernehmen muß, \ich mit Gewehr und Waffe gegen seinen Feind zu wehren, so wird dieses als eine Uebertretung des Fundamentalsaßes der Wehrlosigkeit unseres Bekenntnisses und als eine freiwillige Scheidung aus der Gemeinde betrachtet.“ Diesen Zusaß verkündeten die Pre- diger öffentli sowohl vor als auch nach dem Erlaß des Ge- seßes vom 13. Mai 1873 über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch fkirhliher Straf- und Zuchtmittel, nah welchem (S8. 3, Nr. 1) kirhlihe Sitiraf- und Zuchtmittel nicht an- gedroht, verhängt oder verkündet werden dürfen, um dadurh zur Unterlassnng einer Handlung zu be- stin:men, zu welcher die Staatsgeseße oder die von der Obrig- / keit innerhalb ihrer geseßlihen Zuständigkeit erlassenen Anord-
nungen verpflihten. Nun if zwar die Befreiung der Mennoniten von der Wehrpfliht durch die Gesezgebung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reihs aufgehoben (Art, 57), dem- nächst aber dur eine Allerhöchste, an den Kriegs-Minister und den Minister des Innern gerichtete Ordre vom 3. März 1868 bestimmt worden, daß die Mitglieder der älteren Menno- nitenfamilien, wenn fie fich nicht freiwillig zum Waffendienste bereit erklären, zur Genügung ihrer Militärpfliht als Kranken- wärter für die Lazarethe oder als Schreiber 2c. für die Land- wehr-Bezirkskommandos, sowie als Oekfonomiehandwerker und als Trainfahrer auszuheben find. Die Staatsanwaltschaft faßte diese Ordre niht als éine den durch die Verfassung hergestellten Zustand modifizirende Bestimmung, sondern nur als eine ausschließlich für die Ressort - Mi- nister bestimmte Instruktion auf, und erhob gegen die genannten Mennonitenprediger die Anklage auf Grund des Gesetzes über die Grenzen kirhliher Strafmittel (13. Mai 1873). Vom ersten Richter wurden dieselben jedoch fréigesprohen, weil nah seiner Auffassung die Allerhöchste Kabinets-Ordre als eine von dem Bundesfeldherrn, und zwar nach Art. 63 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867, innerhalb seiner Kompetenz erlassene angesehen und hiernah angenommen werden müsse, daß die Mennoniten niht verpflihtet seien, den Militärdienst mit der Waffe zu thun. Dieses Urtheil wurde in zweiter. Instanz bestätigt, die dabei in Betraht kommende Frage jedoch über die rechtlihe Wirksamkeit der erwähnten Allerhöchsten Kabinets- Ordre anders entschieden. Die Allerhöchste Ordre vom 3. März 1868 — . führte der Appellationsrihter aus — sei allerdings kein Geseß und nicht durch das Bun- desgeseßblatt, sondecn nur durch das preußishe Verwaltungs- Ministerial-Blatt publizirt; es könne auch bezweifelt werden, ob die Befugniß des Bundesfeldherrn zur Modifikation der ver- fassungsmäßig feststehenden Wehrpflicht für einzelne Kategorien der Staatsbürger mit dem Art. 63 der Bundesverfassung vir- einbar sei und nicht vielmehr \solhe Modifikationen nah Art. 78 daselbst im Wege der Gesezgebung getroffen werden müßten. Diese Ordre sei jedoch durch die Presse zur allgemeinen Kenntniß gelangt und die darin getroffene Anordnung werde notorisch zur Ausführung gebraht. Allgemein fei daher die
Ins verbreitet, daß Mennoniten nur als Krankenwärter Train ührer, D C SNaRnonN ‘_\ m angestellt werden
dürfen; von dieser Meinung seien augenscheinlich die Mitglieder dev Mennonitengemeinde zu F. bei der Fafsung ihres Beschlusses “und die Angeklagten bei der Verkündigung défselben geleitet und hiernah die Mennoniten zum Militärdienst mit Wehr und Waffe, von ihnen nicht verpflichtet erahlet worden. Den Ange- klagten habe daher das Bewußtsein gefehlt; durch Verkündigung des _Beschlusses, wonach Mitglie- der der Gemeinde, die freiwilllg in ein Verhältniß treten, mit welhem sie die Verpflihtung übernehmea, \ich mit Wehr und Waffe gegen ihren Feind zu wehren, als frei- willig ausgeschieden erahtet werden sollen, den Vorschriften der §8. 1,3, 5 des Gesehes vom 13. Mäi 1873 zuwider zu handeln. Gegen dieses Erkenntniß führte die Nichtigkeits- beshwerde der Ober-Staatsanwaltschaft zu M. unter Anderem aus: 1) Nach der Reichsverfassung sei die Leistung der Militär- pfliht unbedingt für jeden Deutschen, auch für die Mennoniten, eine Handlung, zu welcher die Geseße verpflichten, und dies gelte insbesondere auch vom Dienste mit der Waffe. Durch die Aller- höchste Ordre vom 3. März 1868 sei der stehende Rechtszustand nicht geändert, da dieselbe kein Geseß, sondern nur eine Instruk- tion für die Ressort-Minister sei; 2) sei die Ausführung des Appellationsrichters, daß den Angeklagten das Bewußtsein ge- fehlt habe, gegen das Gesey zu verstoßen, zur Ausschließung der Strafe nicht geeignet, da ein Rechtsirrthum, eine falshe ‘Aus- legung des Geseßes einem Verbotsgeseße gegenüber niht in Be- traut kommen könne. — Diese in der Nichtigkeitsbeschwerde aus- gesprochene Behauptung wurde jedoch vom Ober-Tribunal für unbegründet erklärt und das Erkenntniß der zweiten Instanz unter Ausführung der oben mitgetheilten allgemeinen Rechtsan- schauung bestätigt.
, — Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Großherzoglich badi Ministerial-Präsident Ellstätter ist hiec E E
— Der Thierarzt erster Klasse Gabbeg zu Toft ist zum
kommifsarishen Kreis-Thierarzt des Kreis ris wordén. Jlerarzt des Kreises Tost-Gleiwiß ernannt
_ Breslau, 4. Dezember. Nachdem durch Reskript der Minister des Innern und der Scar vom 2 Aua d. I, auf Grund des Gesezes vom 25. Mai v. I., der Beschluß der Stadtgemeinde zu Breslau genehmigt worden ist, nah welchem die zeitherige Shlachtstener vom 1. Januar k. I. ab vor- läufig auf drei Jahre als Kommunal-Shlachtsteuer forterhoben, au die Erhebung und Beaufsichtigung dieser Steuer, in Ver- bindung mit den anderen städtishen, indirekten Steuern, durhch die Beamten und Behörden der Staats-Steuerverwaltung fort- gesezt werden soll, wird das Seitens des Finanz-Ministers ge- nehmigte Regulativ, nach welchem diese Erhebung und Be- aufsihtigung füñftig stattzufinden hat, im Amtsblatt mit dem Bemerken publizirt, daß dasselbe, unter Aufhebung des zeitherigen
Ortsregulativs vom 5. Oktober 1868 1. in Kreft tritt. , vom 1. Janvar 1875 ab
_ Bayern. München, 2. Dezember. Der Bruder d Königs, Prinz Otto, ist am 29. v. M. Nachts von Sabens
Rechtsgrundsaÿ nicht für nöthig erahtet wurde. Die Menno-
\{wangau hierher gekommen und am 30? frü ä Aufenthalt nach Venedig abgereist. ? früh zu längerem
— Der Ministerial - Rath Riedel, bayerischer Bundes- bevollmächtigter, ift hier eingetroffen, um den Berathungen, welche gegenwärtig im Staats-Ministerium: des Junern, Abtheilung für Landwirthschaft, Handel und Gewerbe, anläßlich des neuen Stadiums, in welches die Vorlage des Bundesraths, den Bank- gesezentwurf betreffend, getreten ift, gepflogen werden, anzu-
wohnen. 5 E D
— Gestern fand. nach dem : eine Kumulativsizung der Bau- und Betriebsabtheilung
der General-Direktion der Königlichen Verkehrsanftalten statt, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, daß in Zukunft keine ftabilen Beamten beim Bahnbau mehr angestellt werden und die bei demselben gegenwärtig Beschäftigten nah und nah im Betriebs- dienst verwendet werden sollen, um nah Vollendung der Bauten feine überzähligen Beamten zu haben.
— Das Areal für das neue Akademie-Gebäude (vor dem Siegesthor) beträgt etwas über 12 bayer. Tagewerk = 480,000 Qu.-Fuß. Der Kauffchilling hierfür, die Summe von 980,000 Gulden etwas übersteigend, ist bereits zur Zahlung an- gewiesen.
Baden. Karlsruhe, 2. Dezember. Der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen haben heute Vor- mittag mit ihren Kindern Karlsruhe verlassen, um nah Darm- stadt zurückzukehren. Heute Mittag is der Prinz Gustav von Wasa zum Besuch dec Großherzoglihen Herrschaften ein- getroffen und hat am Nachmittag seine Reise nah Darmstadt fortgeseßt.
Sessen. Darmstadt, 1. Dezember. (F. I.) In der verhältnißmäßig kurzen Zeit, während welcher der gegenwärtige Landtag in Thätigkeit is, . find in beiden Häusern fünf Mit- glieder geftiorben. Die Erste Kammer verlor ihren ersten Prä- fidenten, den Grafen v. Erbach-Fürstenau, und den von der Regierung in die Kammer berufenen Geheimen Kommerzien- Rath Mönch, die Zweite Kammer gleichfalls ihren ersten Prä- sidenten, Dr. Karl Joh. Hoffmann, ferner den Abg. Meß von hier und den Abg, Gebhard von Ober-Ingelheim. In Folge von Beförderung zu einem höheren Amt trat definitiv aus der Zweiten Kammer der Abg. Greim, jeßt Ober-Schhulrath und vortragender Rath im Ministerium des Innern in Schulsachen. In Folge Beförderung traten aus, wurden aber wiedergewählt die Abgg. Stüber und Küchler. Freiwillig legten ihr Mandat nieder die Abgg. Heß (Gießen) und Scriba (Friedberg).
— Die Wahlen zur ersten ordentlihen Synode der evan- gelishen Landeskirche sollen zu Beginn des künftigen Jahres stattfinden.
AnHalt. Dessau, 2. Dezember. Die Prinzessinnen Friedrich und Hilda von Anhalt find nah einer mehr- monatlihen Abwesenheit gestern Abend von Rumpenheim hier wieder eingetroffen. Der Erbprinz von Schaumburg- Lippe wird zu einem Besuche am Herzoglichen Hofe heute hier erwartet. — Für Se. Majestät den Deutschen Kaiser, der als solher zum ersten Male hier verweilen wird, wird Seiten der Stadt ein feierliher Empfang beabsichtigt und das Programm dazu demnächst veröffentlicht werden. Se. Majestät gedenken am 12. d. Mts. hier einzutreffen.
— Die „Côöth. Ztg.“ fügt ihrer in Betreff der Herzog- lihen Regierung, Abtheilung für die Finanzen gemachten Mittheilung berihtigend hinzu, daß diese Behörde selbständig fortbestehen und nur die Bezeihnung „Herzogliche Finan z- Direktion“ erhalten werde.
Sachsen - Altenburg. Altenburg, 2. Dezember. Von den Landtags-Abgeordneten sind gewäht und von Sr. Ho- heit dem Herzog bestätigt worden: zum Landschafts-Präf i- denten dêr Appellationsgerihts-Vize-Präsident Dr. j. Wagner hier; zum Vize-Präsidenten der Geheime Rath von Thümmel in Dresden und zum Ersaßmann für den Landtags- vorstand der Ober - Bürgermeister Geheime Regierungs - Rath Laurentius hier.
Elsaß-Lothringen. Straßburg, 1. Dezember. (Str. Ztg.) Am 4. d. M., Vormittags, wird auf dem hiesigen Citadellhofe die feierlite Uebergabe der dem Füsilier - Bataillon des 8. Königlih Württembergischen Infanterie-Regiments Nr. 126 neu verliehenen Fahne statifinden. Das genannte Bataillon, welches aus einem der früheren württembergishen Jägerz Bataillone hervorgegangen is, besaß bisher keine Fahne, weil au jene Iâger - Bataillone* keine solche führten. An die Feier, welcher die Öffizier - Corps der übrigen hier garnisonirenden Truppentheile beiwohnen werden, wird fi{ch ein Vorbeimarsh des Regiments vor dem kommandirenden General v. Fransecky an-
\hließen.
Defterreih-Uugarne Wien, 3. Dezember. In der heutigen Sizung des Abgeordnetenhauses wurde gestern die begonnene Generaldebatte über das Budget geshlossen, nach- dem der Präsident vorher dem slovenishen Abgeordneten Her- mann wegen in einer gestrigen Rede desselben enthaltener un- parlamentarischer Angriffe gegen die Regierung nachträglih den Ordnungsruf ertheilt hatte.
— Der diplomatische Agent Rumäniens i}, wie der „Pester Lloyd“ meldet, hierher zurückgekehrt, um den Abschluß des Handelsvertrages mit Rumänien zu beshleunigen. Dem Vernehmen des „P. Ll.“ zufolge beabsichtige Serbien einen ähn- sétiek Vertrag, dessen Entwurf bereits ausgearbeitet sei, abzu-
ließen.
Pest, 2. Dezember. Im Finanzaus\chusse wurde in vierstündiger Sizung über die Indemnität für die Nachtrags- kredite des gemeinsamen Heeresbudgets für 1871 auf 18372 de- battirt und die Ertheilung der Indemnität beschlossen.
— 3. Dezember. Der Finanzaus\chu ß verhandelte heute über die Indemnitätsvorlage für die Staatsausgaben des ersten Quartals des Iahr:s 1875. Dieselbe wurde in der von der Regierung vorgelegten Fassung mit 11 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Da über die im Laufe der Debatte aus dem Schoße des Ausschusses gestellten Anträge keine Einigung zu Stande kam, so wurde die Berathung suspendirt. Dieselbe wird wieder aufgenommen werden, sobald der Finanz-Minister nah Rü- sprahe mit den übrigen Ministern den Standpunkt der Regie- rung von Neuem dargelegt haben wird. Der Finanzminister wurde heute vom Kaiser empfangen.
Schweiz- In dem Kanton Aargau find die Geseßes- vorlagen, betreffend die Besoldungserhöhung der Lehrer und der Polizeibeamten, erstere mit großer ehrheit, vom Volke ver- worfen worden. Jn Folge dessen is in den Aargauischen Blät- tern bereits ein Aufruf an die Lehrer des Kantons er- schienen, welher ihnea den Rath ertheilt, andere Berufs-
höhung ihres Gehalts mißgönnt. Eine Kantonal-Lehrerkonferenz wird alle weiter zu thuenden S{hritte berathen. Auch die Polizeibeamten beabfichtigen, fich behufs Verbesserung ihrer Lage zu organisiren. Eine Anzahl Polizeisoldaten hat {hon ihren Austritt aus dem Corps genommen.
Großbritannien und JFrland. London, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Köntgin hat geftern in Windsor eine fran- zösische Deputation unter Führung des Grafen Serrure empfan- gen, welche ihr Dankadressen einer großen Anzahl von Städten und Ortschaften Frankreihs für während des leßten Krieges von der Königin zur Linderung der Kriegsleiden gege- benen Unterstüßungen überreichten. Die Königin sprach für die Adressen ihren Dank aus.
— Seekapitän Georges S. Nares, Kommandant der in den cinesishen Gewässern fiationirten Korvette „Challenger“ ist zum Kommandanten der in Ausrüstung befindlihen en g- lishen Nordpolexpedition ernannt worden. Derselbe ift E abberufen und begiebt \ih fofort nah England zurück.
Frankceih. Paris, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Morgenblätter besprechen die gestrige Botschaft des Präsi- denten (\. die 1. Beilage). Dierepublikanischen Journale betrachten dieselbe ihrem wesentlihen Inhalte nach als gegen die Legitimisten gerichtet und zollen der Erklärung des Marschalls, daß er feiner Partei dienen werde, Bei- fall. Die konservativen Blätter beziehen die mißbilligenden Aeußerungen des Marschall - Präsidenten auf die radikale Partei. Von der Bevölkerung ist die Botschaft gut aufgenom- men; besonders hat der warme, patriotishe Ton derselben und die Berufung an die gemäßigten Männer aller Parteien einen günstigen Eindruck gemacht.
Spauien. Madrid, 3. Dezember. (W. T. B.) Der Carlistenhef Lozano, welher, wie bereits vor Längerem gemeldet, wegen gemeiner Verbrechen zum Tode verurtheilt wor- den war, ist heute erschossen worden.
Nufßland und Polen. St. Petersburg, 1. Dezember. Dem „Reg. Anz.“ wird aus Paris vom 18. (30.) November te- legraphirt: Ihre Majestät die Kaiserin geruht heute um 11 Uhr 49 Min. Vormittags aus Paris nach St. Remo abzureisen, wo Hochdieselbe morgen um 4 Uhr Nachmittags eintrifft. Der Ge- fundheitszustand Ihrer Majestät ist befriedigend und konnte Ihre Majestät bei der gestrigen \{önen Witterung noch eine zweite Spazierfahrt im Wagen machen.
— Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen wird, wie das „I. de St. P. meldet, Freitag in Zarskoje-Ss\elo eintreffen und von dem General-Lieutenant von
Voigts-Rheß, Commandeur der 20. Division, begleitet sein.
Weiter werden fih im Gefolge des Prinzen befinden: General- Major Graf von der Groeben, Commandeur der 5. Kavallerie- Brigade, Hofmarschall Graf von Schulenburg, Herr v. Jagow und Graf v. Eulenburg, Adjutanten des Prinzen. Der General- Adjutant Sr. Majestät, General Kasnakow und Oberst Graf Steenbock, Flügel-Adjutant des Kaisers, fahren heute nah Wir- ballen, um \sich zur Verfügung des Prinzen zu stellen, welhem sie s die Dauer seines Aufenthalts in Rußland attachirt fein werden.
— 3. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser traf heute um 1 Uhr Mittags aus Zarskoje-Ss\elo hier ein, um dem Feste des Scmenowski'shen Garde-Regiments beizuwohnen. Die Stadt hatte fesiliG geflaggt und troß des heftigen Schnee- gestöbers - bewegte sich eine dihtgedrängte Volksmenge auf den Siraßen, die den Kaiser mit enthusiastishen Zurufen begrüßte. Nach der Parade in der Manege fand die Eröffnung des neuen Admiralitätsquais ftatt. Der Kaiser erschien hier in Begleitung des Großfürsten-Thronfolgers und des Großfürsten Wladimir und wurde von der gesammten Munizipalität empfangen. Im Winterpalais findet heute ein Diner statt, zu dem die Generalität und das Offizier-Corps des Regiments Semenowski Einladungen erhalten haben.
Amerika. Das „San Francisco Bulletin* meldet: Der am 31. Oktober aus China in San Francisco angekommene Dampfer „Japan“ brachte 30 chinesische Schü) er im Alter von 10—14 Jahren mit. Zwei cinesishe Kommissare und ein cinesisher Schulmeister sind gleihfalls mitgekommen, um die Studien der Kinder zu leiten und zu überwachen. Es find jeßt im Ganzen 60 cinesishe Knaben zur Ausbildung in Connecti- cut, wo fie indessen niht versäumen dürfen, auch in den ine- sishen Studien \ich fortzubilden. Nach zehnwöchentlihem Stu- diren des Englischen folgt ein zweiwöhentlihes Studium des Chinesischen.
Bahia, 2. Dezember. (W. T B.) Nach einer hier ein- gegangenen telegraphishen Meldung hat der Insurgenten- General Mitre sich der Regierung in Buenos-Ayres unter- worfen. Mitre und die ihm unterstellten Offiziere und Sol- daten haben die Waffen niedergelegt und sind amnestirt worden ; die übrigen Insurgenten wurden in die von Mitre mit der Re- gierung getroffene bezüglihe Vereinbarung nicht mit eingeschlossen. ‘Demselben Telegramm zufolge soll auch in Uruguay ein AUuf- stand ausgebrochen sein.
Nr. 85 des „Amts-Blatts der Deutschen Reichs- Post-Verwaltung* hat folgenden Jnhalt: General-Verfügungenu : vem 28. November 1874, Veränderungen im Zeitungs-Debitwesen vom 1. Januar 1875 ab. Vom 23. November 1874. Verlag und Debit- der Geseß-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten und der preußishen Regierungsamtsblätter. Vora 1. Dezember 1874. Korrespondenzverkehr mit China und Japan via Triest. Vom 1. De- zember 1874. Eröffnung der Eisenbahn B1uchsal-Rheinsheim. Vom 98. November 1874. Leitung des Postbetriebes auf der Strecke Büßow-Stettin. Bescheidungen vom 23, November 1874. Nachholung der Postbezirksbezeichnung auf den nah Berlin gerichteten Briefen. Vom 27. November 1874, Porto für zurückgehende unfrankirte Be- händigungsscheine.
— Die Nr. 24 der Hydrographishen Mittheilungen, herausgegeben von dem Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität, hat folgenden Inhalt: Reise S. M. S. „Arcona“ von Melbourne über Sydney nah den Fidji- und Samoa-Inseln bis Yoko- hamaII. Die Samoa-JInseln. II1. Reise von den Samac-Jnseln nah Yoko- hama. — Die Tiefseelothungen und hydrographischen Forshungen des V. S. D. „Tuscarora“ im nôördlihen Stillen Ocean. — Kleinere hydrographische otizen. — Beiliegt die Nr. 48 der „Nachrichten für Seefahrer.“ o
— Die Rr. 46 des Justiz - Ministerial - Blatts für die Pr Se Geseßgebung und Rechtspflege, heraus- gegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums, enthält folgendes GErkennt- niß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikte vom 10. Oktober 1874; Ueber die Frage, ob eine Quittung für die an eine Pfarre zu leistende Abgabe aufzustellen und die wegen
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Ueber die Feier der Enthüllung des S@hönlein- Denkmals in Bamberg am 30. November melden die „Bamb. Bl.“ Folgendes: Die Enthüllung ging, begünstigt vom {önsten Wetter, in glänzendster Weise von Statten, Der vom Geburtshguse des Ge- feierten in der Königsstraße ausgehende, vom schönsten Wetter begün- stigte Festzug war großartig, und es fanden fich bei demselben alle im Feftprogramme aufgeführten Anstalten, Gesellschaften, Korporationen, Gewerkvereine mit ihren Fahnen u. f. w. sehr zahlreich vertre- ten, während sih in den festlih dekorirten Straßen, durch welche der Zug sich bewegte, eine große Menge Zuschauer aufgestellt hatte. Nah- dem der Zug auf dem Festplaße angekommen und dec Vortrag unserer beiden Gesangvereine beendigt war, hielt Hr. Dr. Reth die Festrede, in welcher er die Verdienste des Gefcierten (der auch längere Zeit Leibarzt des hochseligen Königs Friedrich Wilhelms IV. ge- wesen ist) um die medizinishe Wissenschaft in treffliher Weise wür- digte. Nachdem die Verhüllung der Büste gefallen, übergab Hr. Medizinal-Rath Dr. Rapp Namens des Fest - Comités des Denk- mals dasselbe der Stadt als Senkung, und der Bürgermeister der Stadt Hr. Dr. Schneider dankte dem Comité für diése hocherfreulißze Schenïku g. Nachdem die beiden Gesangvereine den Chor: „O Schußgeift alles Schönen“ vorgetragen, erfolgte der Abzug unter Muausikbvegleitung. Während der Feier traf ein Telegramm Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin an die älteste Tochter des Gefeierten, die Frau Gräfin Pückler ein. Um 1 Uhr fand im Bamberger Hof ein zahlreiches Fest- diner statt und zum Schlusse der Feier wurde Abends im Theater die Oper „Hugenotten“ von Meyerbeer aufgeführt. Als Gäste waren bei der Feier neben den v. Schönleinshen Familiengliedern -an- wesend : Hr. Ober-Medizinal-Rath Dr. Klinger von München Namens Sr. Majestät des Königs, Hr„ Medizinal-Rath Dr. Doßauer von Bayreuth Namens der Königlichen Regierung von Oberfranken, Hr. Professor uud Dekan der medizinishen Fakultät Dr. Hirsch Namens der Universität Berlin, Hr. Professor und Dekan der medizinischen Fakultät Dr. Herrmanu Namens der Yniverfität Zürich, die Herren Hofräthe und Professoren Dr. Rienecker " und Dr. Gerhard Namens der Universität Würzburg, die Herren Professoren Dr. Gerlach und Gorup-Befanez als Vertreter der Universität Erlangen.
_ — Das Dezemberheft der bei F. Schneider u. Comp. hierselbft er- scheinenden „Jahrbücher für diedeutshe AzmeeundMarine*, verantwortlich redigirt vom Major G. von Mâtées, enthält folgende Aufsäße: Carl von Claufewitßz. Vortrag, gehalten in der militärischen Gesellichaft zu Berlin am 23. Oftober 1874 von F. von Meerheimb, Oberst im Nebenetat des Großen Generalstabes. — Das Ende des bayerisheu Heeres im Jahre 1812 (Schluß). — Die Cernirung von Péronne im Zusammenhange mit den Operationen der T. Armee. Mit 2 Karten und 4 Beilagen (Sc{liuß). — Ein Rüblick auf Friedrihs des Großen Fürsorge und Theilnahme für Seine Blessir- ten und die des Feindes. — Ein Vergleichsschießen zwischen Bronze- S und Gußstaßhl-Hinterlader. — Umy1chau in der Militär- iteratur.
— Zu Paris wird am 31. März 1875 der internationale geographische Kongreß eröffnet werden und circa §—10 Tage für jeine Verhandlungen in Anspruch nehmen. Zum Präsidenten des Kongresses wurde der Vorsitzende der geographischen Gesellschaft zu MS Vize-Adniiral Baron de la Roucière le Noury ernannt. Zur
eitung der Geschäfte find außer den auëländischen Vize-Präfidenten
ein „Commissair général“ (Baron René Reille), der Prôfident der Centralfommission (Ingé eur en chef Delesse) und der General- Sekretär der geographischen Gesellschaft (Ch. Monnoir) berufen. Der Kongrcß gliedert \sich in 7 Sektionen für die geogra- pbischen Disziplinen: Matbematik, Hydrographie, Physik, Ge- \chihte, Oekonomie, Unterricht und Reisen, und find für dieselken bis jeßt 123 Fragen zur Berathung vorgelegt. Die Kon- greßmitglieder bestehen aus Theilnehmern (Membres adhérants) und aus Gönnern (Membres donatears). Erstere unterliegen der Ver- pflichtung, einen Beitrag von 15 Fres. zu zahlen, uvd gewinnen da- durch Anspruch auf eine Einlaßkarte zu den Sihungen, auf freicn Zutritt zur Ausstellung und auf ein Exemplar der vom Kongreß zu veröffentlihenden Berichte. Als Gönner werden Jene eingetragen, welde zu Gunsten des Unternehmens einen Beitrag von 50 Fres. oder darüber leisten. Mit dem Kongresse ist gleichzeitig eine Aus- stellung von allen auf die Geographie und ihre Hülfswissenschaften Bezug habenden Gegenständen, Büchern, Karten, Justrumenten 2c. verbunden, welche am gleichen Tage mit dem Kongresse eröffnet wer- den und eine Dauer von ca. 4 Wochen haben joll.
Laud- und Forstwirthschaft.
Die Aufsäße des Professors an der landwirthschaftlichen Lehr- anstalt Leipzig Dr. Karl Birnbaum, enthaltend eine „Anleitung zur Vorbildung und zum Studiengang des Landwirths“, sind bei Heinrih Schmidt in Leipzig in einem Separatabdruck aus der deutshen Monatsschrift für Landwirthschaft erschienen.
— Im russishen Gouvernement Woronesch ift cin Jnsekt aufgetreten, welches den dortigen Landwirthen einen eben o empfind- lichen Schaden verursachte, wie die Phylloxera vastatrix den Winzern in Frankreich. Es ist eiu kleiner, graëgrün gefärbter Wurm, welcher sich mit außerordentlicher Langsamkeit vorwärts bewegt, aber eine wahrhaft erschreckende Gefräßigkeit besißt. Auf 900 Des- jätinen (nahezu 1000 Hektaren) dieses in hervorragender Weise heimgesuchten Gouvernements find schon sämmtliche Wintersaaten zu Grunde gerichtet worden. Mit gleicher Gier befällt dieser verderb- lihe Wurm sowohl Roggen- wie Weizensazten, wobei er sich nicht nur mit dem Abf-essen der zarten, aus der Erde hervorgekeimten Pflänzchen begnügt, sondern auch unter die Erde kriecht und daselbst auch noch die Wurzel vectilgt, so daß ihm die ganze Aussaat zur Beute wird. Gegen diese Plage ist auch die eingetretene Kälte im Ganzen ziemlih wirkungslos geblieben.
Gewerbe und Handel.
— In dex am 3. Dezember in Magdeburg abgehaltenen Gene- ralversammlung der Neustädter Aktienbrauerei waren Personen anwesend, welche 2449 Aktien mit 488 Stimmen vertraten. Nach Entgegennahme des Geschäftsberichte3 und der Jahreêrehnung wurde die Auszahlung einer Dividende von 51% oder 10 Thlr. 20 Sgr. pro Aktie zum 15. Januar 1875 beschloffen.
— Nach der in Nr. 283 abgedruckten Bilanz des zGeorg- Marien-Bergwerks vom 30. Juni cr. betrug der Brutto- gewinn des leßten Jahres 542,051 Thlr. Davon gehen ab Zinsen auf Hythekenanleihen 39,090 Thlr., Abschreibung auf SFmmobilien 56,450 Thlr, auf Motoren 10,075 Thlr, Bei- îrag zum Erneuerungsfonds 50,436 Thlr.,, so daß ein Rein- gewinn von 386,000 Thlr. verbleibt; der Reservefond erhält hier- von 19,300 Thlr., die Tantièmen betragen 35,470 Thir., für Kirche, Schule und Arbeiterzwecke werden 8630 Thlr. verwendet. Der Rest ergiebt eine Dividende von 15% auf das 2,150,000 Thlr. (1,850,000 Stammaktien und 300,000 Thlr. Pruioritätsaktien) betragende Aktienkapital. Die Hypothekenanleihe von 1870 beträgt 625,000 Thlr., die neue von 1874 690,000 Thlr. Die Kontokorrent-Kreditoren figu- riren in der Bilanz mit 527,236, die Kontokorrent-Debitoren mit 874,758 Thlr. Wechselbestände hatte der Verein niht. Die Kassa beträgt 12,222 Thlx., Produkten und Materialien 421,868 Thlr. Geräthekonto 250,297 Thlr. Motorenkonto 455,769 Thlr. Jumo- bilien 2,588,093 Thlr. i
— Die Aktiengesell\{chaft Eisen- und Stahlwerk zu Osnabrück hat, wie aus der in Nr. 284 abgedruckteu Bilanz zu ersehen, in dem mit dem 30. Juni c. abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Bruttogewinn von 206,912 Thlr. erzielt. Nachdem davon 40,900 Thlr p
zweige zu ergreifen, wenn das Volk ihnen die Er-
verweigerter Quittungsausstellung entstaudenen Sitten dem Abgabe- pflichtigen zu erstatten sind, ist der Rechtsweg zulässig.
als Beitrag zum Amortisationskonto, 9912 Thlr. als Rüctiage zum Er- neuerungsfonds und 30,000 Thlr. a1s Beitrag zum Garantiefonds