1874 / 286 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Fönnen, das würde völlig unbegreiflich sein, wenn man nicht wüßte, dos gerade auf zem Gebiet der Eheordnung weithin Vorurtheile ge egt und Ansprüche erhoben werden, welche im Bekenntniß und

E Ie Kirche unbigründet, und geeignet sind, den klaren Blick zu trüben.

Wenn aber diejenigen, welhe für die Beibehaltung der Zu- sammensprehung eintreten zu müssen glauben, fich auf das Rhein- land berufen, so haben wir hier nicht die Gründe zu untersuchen, welche zu den dort bestehenden Einrichtungen geführt haben. Nur darauf wollen wir hizweisen, daß bei den geschichtliien Verhält- nissen, unter welchen die dortigen Einrichtungen fich bildeten, die an des kirhlihen Trauungsafts allerdings den vorausgegangenen

ivilakt zu ignoriren vermochte. Dieses Verfahren. aber zum Grund- saße zu crheben und gegenwärtig bei der Einführung der bürgerlichen Eheschließung in den übrigen Provinzen zu befolgen, erachten wir für eine Unmöglichkeit, über welche kein Wort verloren zu werden braucht. Demtoc) wollen wir anerkennen, daß die Zusammensprehung immer- bin in das modifizirte Trauformular hätte aufgenommen werden Fönnen, wenn es möglich gewesen wäre, ihre oben bezeihnete richtige Auffassung gegen das naheliegende und weit verbreitete Mißverständ- niß derselben ficher zu stellen. Ohne diese Sicherstellung blieb die Zusammensprechung mit einer Zweideutigkeit behaftet, welche von dem firchlihen Akte fernzuhalten durch die Pflicht der Wahrhaftig- keit geboten war.

Müssen wir demna die gegen die provisorischen Trauformulare erhobenen Bedenken als hinfällig bezeichnen, fo gilt dies niht minder von dem Anstoß, den man an §. 9 unserer Verordnung vom 21. Sep- tentber d. I., welcher die Wiedertrauuug derer betrifft, die nicht aus s{riftmäßigen Gründen geschieden waren, genommen und veröffent- lit hat. Wir hatten absichtlich diesem Paragraphen eine erweiterte motivirte Gestalt gegeben, um soweit es in dem Rahmen einer Ver- ordnung irgend geschehen kann, nach Kräften solchen Anstößen vorzu- beugen. Wenn dies bei einem Theil der Geistlichen nicht gelungen ist, so können wir den Grund wiederum nur darin finden, day die Thatsache niht genug gewürdigt wird, daß die eheschließende Bedeu- tung von dem fkirchlihen Akt auf den bürgerlichen übergegangen ift. Fortan fteht die Kirhe bei der Frage, ob sie einem Ge- schiedenen die Wiedertrauung gewähren kann oder nicht, immer der Thatsache gegenüber, daß derselbe seine anderweite Ehe in rechtsverbindliher Weise bereits geschlossen hat. Diese neue Ehe ist ohne Zuthun der Kirche entstanden und bleibt, wenn ihr die kirhlihe Einsegnung verweigert wird, auch ohne dieselbe bestehen. Die Kirche kann diese Ehe weder als niht vorhanden betraten noch rückgängig machen; sie darf auch nicht auf die Auflösung derselben binarbeiten; ja, sie darf dies selbst in dem Falle nicht, daß die neue Ehe durch Sünde, auf Grund \{riftwidriger Scheidung einer früheren Ehe, zu Stande gekommen sein sollte. Jst Jemand schriftwidrig ge- [aa gewesen, aber durch den Staat zu einer neuen Ehe gelangt, o gestatten ihm die fittlichen Begriffe der evangelischen Kirche keines- wegs, die frühere Ehe, weil shriftwidrig geschieden, nahträglih wieder

Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

. Subhastationen , u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. f w. von öffentlihen Papieren.

als noch bestehend und die neue Ehe als nicht verpflihtend oder als ungültig zu behandeln, sondern er hat die Pflicht, die neue Ehe s\itt- lich und christlich zu führen. Ebenso darf die Kirche in einem jolchen Fall nicht das Bewußtsein der Pflicht gegen die neue Ehe erschüttern oder auf deren Wiederauflösung hinarbeiten, um vielleicht die frühere Ehe wieder herzustellen, sondern sie hat zur chriftlichen Führung der nun einmal vorhandenen, wenn auch ursprünglich durch Sünde ent- standenen, Ehe mitzuhelfen, Es ist ein Verhältniß geschaffen, welches diejenigen, die es eingegangen find, sittlich bindet und von welchem aus auf das frühere aufgelöste Verhältniß zurück s wäre. Die Segnung eines solchen Verhältnisses (die Wiedertrauung) kann nicht mehr an fich als Gottes Wort zuwiderlaufend, als s{chlecht- hin unerlaubt bezeichnet werden. Die Schriftwidrigkeit der früheren Scheidung hat also nicht immer die Schriftwidrigkeit späterer Wieder- trauung zur nothwendigen Folge. Im Gegentheil die Wiedertrauung kann berechtigt, ja Pflicht werden, wenn nah Lage des speziellen Falls dadur die christlihe Gestaltung des neuen Verhältnisses unterstüßt zu werden verspricht. Es würde duchaus einseitig sein, wenn man sagen wollte: in allen den Fällen, in welchen die Kirche früher nicht mithelfen konnte, die Ehe zu begründen, darf sie auch in Zukunft die ohne ihr Zuthun geshlossene Ehe niht segnen. Vielmehr hat fich die Kirche bei solhen Fällen in Zukunft lediglich die Frage zu stellen, ob die Herzenshärtigkeit, welhe bei Scheidung der früheren Ehe bewiesen is, auch dann noch fortbesteht, nachdem ohne Zuthun der Kirhe die neue Ehe eingegangen if. Damit aber ist die Kirhe auch in Fällen, wo die Scheidung der früheren Ehe eines s{riftmäßi1gen Grundes entbehrt Hat, an die disziplinarische Erwägung gewiesen, ob das gesammte Verhalten des Betreffenden, sowohl bei der Scheidung der früheren als bei Eingehung der jeßigen Ehe, so geartet ist, daß die Kirche, wenn fie die Trauung gewährte, ihre Gnadengüter, insbesondere ihre Segnung entwürdigen würde. Ist das Verhalten so geartet und die Verschuldung durch Buße nicht gesühnt, so wird nach wie vor die firchlihe Trauung versagt werden können, immer vorausgeseßt, daß auch das Begehren der kirhlihen Trauung keine Umstände aufzeigt, welhe auf eine Sinnesänderung schließen lassen. Diese Grundsäße werden in Geltung bleiben ganz unabhängig von der Frage, welche Scheidungsgründe noch außer dem Ehebruch als \{chriftmäßige anzuerkennen sind? Weder die Lehrentwickelung noch die Eherechts- praxis der Kirche sind bekanntlich in dieser Beziehung zu einem Abschlusse gelangt. Ein gewissenhafter Geistlicher sollte sich des- halb doch hüten, das Wort: man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen, da anzuwenden, wo seinem Urtheil über das, ‘was in Gottes Wort geboten oder verboten ift, nicht auch ein festes Ergeb- niß des kirhlihen Schriftverständnisses zur Seite steht.

Ist aber die Wiedertrauung sristwidrig Geschiedener in Zu- funft lediglih Gegenstand disziplinarer Erwägung, so ist es auch gar nicht zu umgehen, eine Verweigerung kirchlicher Trauung fortan nur auf dem in §. 8 unserer Verordnung vom 21, September be- zeichneten Wege, d. h. in Gemäßheit der in S. 14 und §. 53 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung aufgestellten Normen herbei-

M 32 N L ————=] Deffentlicher Anzei Insergte für den Deutschen Reis: n. Kgl. reu, cen er Anzeiger.

Aufgebote, Vorladungen . Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarishe Anzeigen.

. Familien-Nachrichten.

Erscheint in separater Beilage.

ugreifen felbst Sünde"

b, Industrielle Etablissements, Fabriken u.Großhandek.

9. Central - Handels - Register (eins{l. Konkurse).

zuführen. Zur kir{lichen Zuchtübung jeder Art gehört es, daß sie in und mit der Gemeinde geschieht.

Damit i} allerdings die Ablehnung einer kirchlichen Trauung lediglich aus persönlihem Ermessen des Geistlichen in Zukunft ausgeschlossen. Wenn dennoch Geistliche sogar dur scrift- siche der Oeffentlichkeit übergebene Erklärungen kundgegeben haben, daß sie für ihce Person bei den bisherigen Grundsäßen der Trauungsverweigerung beharren und darnach verfahren wollen, so vermögen wir dies nur darauf zurückzuführen, daß sie sich vorstehende Erwägungen nit genug fcacuania gehalten haben, Es scheint vielfach noch die Meinung zu herrschen, als sei die Aller- böcste Kabinetsordre vom 30. Januar 1846, welche den Geistlichen gestattet, eine an sich erlaubte Trauung wegen Gewissensbedenken ab- zulehnen, noch in Kraft. Allerdings ist der einstweilige Fortbestand dieser Kabinetsordre durch den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Februar 1859 genehmigt worden. Allein beide Erlasse bezogen sich auf die- jenige Trauung, welche eine Ehe begründet. Sie wollten einen Zwang gegen Geistliche niht angewendet wissen, welche die frühere Ehe eines Verlobten als nicht aus einem biblischen Grund geschieden erachteten und sih in ihrem Gewissen sträubten, die neue Ehe eines solchergestalt Geschiedenen durch ihre Mitwirkung zu Stande zu brin- gen. Jett aber sind nicht blos die Vorausseßungen, auf denen jene Allerhöchste Ordres beruhten, in Wegfall gekommen, fondern es fehlt geradezu ihr Gegenftand, nämlich Ehen, welche durch kirhlihe Trzuung geschlo#\sen werden. Es handelt sich daher blos noch um diszipli- nare Erwägungen, und bei diesen is der Geistliche an die Mitwir- kung des Gemeinde-Kirchenraths, in der NRekurs-Instanz an die Ent- scheidung des Kreis-Synodalvorstandes gebunden. Jedes andere Vor- gehen entbehrt des geseßlichen Bodens.

Dies sind die Erläuterungen, die wir, dürch bekannte neueste Vorgänge veranlaßt, der Verordnung vom 21. September beifügen zu müssen geglaubt haben. Wir ermahnen die Geistkichen so ernstlich als herzlich, sih denselben nicht zu E und sich__nicht den Folgen auszuseßen, die ein Verlassen der Bahnen der Geseßlickeit nah sich ziehen muß. Wir sind uns unserer Verantwortung vor Gott und unserer Pflicht, die Landeskirche in diesen {chwierigen Zeitläufen zu einem Ziele zu führen, welches eine geordnete und ruhige Weiter entwickelung ermöglicht, sehr wohl bewußt. Je mehr aber dieses Bes wußtsein uns erfüllt, umsomehr sind wir auch der Pflicht eingedenk, die Auktorität der bestehenden Ordnung gegen eine Unbotmäßigkeit zu schüßen, welche das Fortschreiten nach unserem Ziele am schwersten bedroht. Dabei halten wir jedoch, zumal wir Geistlichen gegenüber reden, das Vertrauen feft, es werde nur dieser Belehrung und Mahnung bedürfen, um nicht blos überall die pflihtmäßige Befolgung der Ver- ordnung vom 21. September sicher zu stellen, sonderu auch die Be- denken zu heben, welche sih an dieselbe hie und da angeknüpft haben. Auch bei unserem kircenregimentlichhen Handeln lassen wir nicht von dem Wort (Hebr. 10, 35): „Werfet euer Verirguen niht weg, wel» ches eine große Belohnung hat !*“

Berlin, 25. November 1874.

Y M Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, C E Cóln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., am uge Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, L alle übrigen größeren Annoncen -Bureaus.

Kuratorium des Deutschen Reihs- und Königlih Preußishen Staats-Anzeigers. In Verfolg der Cirkular - Verfügung des Königlihen Minifteriums der Justiz vom 17. November 1868 (Min. - Blatt S. 358 Nr. 79) is der Staats - Anzeiger zur Publikation der Konkurs-Bekanntmahungen von den Gerichten mehrfah benußt worden. In der leßten Zeit haben sich die Publikationen \o gemehrt, daß mit der lange beabsichtigten wöchentlichen Zusammen- Jtellung einer Uebersichtstabelle derselben begonnen werden kann; und zwar um so mehr, als nah den mir zugegangenen desfallsigen amtlihen Zuschriften die Annahme berechtigt ersheint, daß die Zweckmäßigkeit der Centralisation der Konkurs-Bekanntmachungen sowohl von den Gerichten als den kommerziellen Kreisen immer allgemeiner anerkannt wird. In dieser Beziehung verweise ih 1) auf den §. 98 des ersten Entwurfs einer Deutschen Gemeinshuldordnung, nah welchem beabsichtigt wird, alle öffentlihen Bekanntmahungen über das Gemein- \chuldverfahren in einem Reihs-Centralblatt zu publiziren ; 2) auf die durch den Direktor des Königlich ftatistishen Bureaus, Geheimen Ober- Regierungs - Rath Dr. Engel, in dem Schreiben vom 3. März d. I. ange- regte Frage, ob man das Deutsche Central-Handels-Register nicht noch auf andere Dinge, 3. B. die Konkurse und Fallissements der Handelsgeschäfte ausdehnen könnte, O gar nicht blos auf die Eröffnung der Fallissements 2c., sondern auch auf en Ausgang ; 3) l E “c Ea des Königlih Preußishen Haupt - Bankdirektoriums vom . März d. I., in welchem die Ausdehnung des Central - Handels - Registers auf die im Gemeinschuldverfahren ergehenden gerihtlihen Bekanntmahungen im Interesse des Handelsstandes für empfehlenswerth erahtet wird ; 4) auf den von der Handelskammer zu Plauen unterm 28. August 1874 erstatteten Aus\chußberiht, in welhem es für besonders wichtig erklärt wird, daß ih die Veröffent- _ lihungen des Central-Handels-Registers gegenwärtig auf Konkurse erstrecken.

__ Demgemäß veranlasse ih die Redaktion, vom 1. Januar 1875 ab an jedem Dienstag eine wöchentlihe Zusammenstellung der im Reihs- und Staats-Anzeiger bekannt gemachten Kon- kurse publiziren zu lassen.

Berlin, den 26. November 1874. Der Kurator des Deutschen Reihs- und Preußischen Staats - Anzeigers. 4 / Zitelmann. An die Redaktion des Deutschen Reihs- und Preußishen Staats - Anzeigers.

Vorstehende Verfügung bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß mit dem Be- merken, daß diesseits die erforderlihen Maßnahmen eingeleitet find, um das a aliakbics wöchent- liche Erscheinen der qu. Zusammenstellung in der vorgeschriebenen Weise vom 1. Januar nächsten Jahres ab eintreten zu lassen.

Berlin, den 4. Dezember 1874.

Die Redaktion des Reihs3- und Staats-Anzeigers.

Stéckbriefe und Untersuchungs - Sachen+ ¡ Johann Carl Fou Schuster, geb. am 6. Juli 1853;

Stebrief wider den wegen Diebstahls gerihtlich | 6) den Wolff Stephan Adrian von Borke, geb. am versGgien Goldarbeiter Paul Göring aus Berlin, { 29. Oktober 1854; 7) den Carl Wilhelm Ernst mit Ersuchen um Festnahme und Nachrichten anher. | Blühdorn, geh. am 29. Oftober 1854; 8) den Hugo Cassel, den 30, November 1874. Der Staatsanwalt. | Leopold Herrmann Hempel, geb. am 15. November

1854; 9) den Caxl Heinri teck, geb. 3.

ait, S at M gegen den Mee Eer S f A D E Ld Mateke qu onn aus Sömmerda | suchung auf Grund des §8. 140 iché-Strafs

erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Cassel, : Ee

eseßbuches eröffnet w j : den 30. November 1874. Der Staatsanwalt. Bi Be rosnet open, M, Biesutyen “Has

entliche Borladung.

Durch Beschluß der Rathskammer Bs unterzeick- neten Gerichts vom 20. November 1874 ift auf Grund der Anklage der hiesigen Königlichen Staats- anwaltshaft vom 6. November 1874 gegen die fol-

den Heerespflihtigen:; 1) den Georg Wilhelm

einrich Görns, geb. am 18. November 1853; 2) den Otto Wilhelm Rudolph Schüttler, geb. am 26. Mai 1853; 3) den Johann Julius Paul Vonfarra, eb. am 13. Januar 1 ; 4) den Gustav August

dinand Cassin, geb. am 4. Februar 1853; 5) den

dadurch dem Eintritt! in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen versucht bats Zur mündlihen Verhandlung der Sache ist ein. Termin auf den 2. April 1875, Bormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Lindenstraße r. 54, im E anberaumt und werden die Angeklagten, eren der Aufforderung vorgeladen, zu diesem Termin pünklih zu erscheinen, uúd die zu ihrer Vertheidi- gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft

undesgebiet ohne Erlaubniß verlassen und fich |l

ufenthalt nicht bekannt ift, zu demselben mit!

werden können. Erscheinen die Angeklagten odex ihre Bevol'mächtigten im Termine nicht, so wird mit der Ver handlurg und Entscheidung der Sache in contamaciam vorgegangen werden. Potsdam, den 20. November 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl. [5886]

In Sachen des Hofbesißers Christel Behrens in Lehrte, Provokanten wider unbestimmte Berech- tigte O wegen unbekannter Ansprüche einer Anleihe aus der Landeskreditanstalt werden alle zu- folge Ediktalladung vom 28. Oktober d. Js. nicht angemeldeten Ansprüche im Verhältnisse zu der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek für verloren erklärt.

Burgdorf, 3. Dezember 1874.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung L. gèz. Culemann.

[4770] Oeffentlice Borladung-:

Die vereheliäjte Wilhelmine Sulz, verwittwet gewesene Prahl, geborne Koebernik aus Kazmierzewo hat gegen ihren Chemann, den früheren Ackerwirth Ferdiuaund Schulz auf’ Trennnug der Ehe ge- Hagt, weil leßterer sie im Mai 1873 böswillig ver- lassen, und bisher niht zurückgekehrt ift.

Zur Beantwortung dieser Klage von Seiten des Verklagten haben wir einen Termin auf deu 5. Ianuar 1875, Bormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Freiwald in unserm Sigzßungssaale Nr. 1 hierselbft anberaumt, zu welchem der Verklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, persönlich zu erscheinen.

Statt im Termin felbst zu erscheinen, steht dem Verklagten auch frei, vor oder im Termin eine \chriftlihe Beantwortung der Klage eiue n, die entweder durch einen Rechtsanwalt abgefaßt oder von einem gerihtlichen Deputirten zu Protokoll er- flärt sein muß.

_Versäumt der Verklagte den Termin, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen in contu- maciam für zugestanden erachtei und wird demnächst nach Ableistung des Diligenzeides Seitens der Klägerin die Ehe durch Erkenntniß getrennt werden,

Schubin, den 29. September 1874. _

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2272] Proclama.

Auf den Antrag des Kupferschmiedemeisters Christoph Kruemmel zu Lissa wird Zwecks DTodes- erklärung das Aufgebot des am 16. September 1836 geborenen Johann Gustav Adolph Kruemmel, eines Bruders des Antragstellers, eingeleitet, . Provocent n im März 1854 die, Königlichen Lande verlassen

aben, nach erika gegangen sein und soll feit dem Jahre 1861 nichts mehr von sich haben hören

assen.

Derselbe resp. dessen unbekannte Erben und Erb- nehmer werden deshalb hiermit aufgefordert, si \päâleftens in dem

am 12. Mai 1875,

Vormittags 12 , anberaumten Termine bei dem unterzeihneten Ge- richte \{riftlich oder persönlich zu melden und daselbft weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der m ollene für todt erklärt werden wird. ubin, den 20. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. Erfte Abtheilung,

h

[5887] Bekanutmachunug.

Der Schmied Heinrich Robert Iohannes Beyer, ein Sohn des Pachtbrauers Anton Beyer, und am 16. Januar 1823 zu Heinrichau geboren, foll im Jahre 1850 seinen Wohnort Hünerei, Kreis Glogau, verlassen, und sich nach Dirschau gewendet, seitdem aber keine Nachriht von seinem Leben und Aufenthalt gegeben haben. Auf Antrag des ihm bestellten Kurators werden der Heinrich Robert Io- hannes Beyer, sowie die ‘von ihm etwa zurückgelasse- nen unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch- aufgefordert, sich spätestens in dem zum 30. Sep- tember 1875, Mittags 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Termin schriftli{ oder persönlich zu melden, widrigenfalls der 2c. Beyer für todt exklärt, scin Nachlaß aber den fi legiti- mirenden Erben ausgeantwortet werden wird.

G 28. Norember 1874.

nigliches Kreisgericht. Abtheil:mg T.

[5870] Proclama,

In dem am 4. Auguft 1874 publizirten Testa- mente des Sergeanten Carl Friedri Krüger und dessen Ehefrau Iohaune Wilhelmine Henriette, geb. Urban, haben diese dem Ueberlebenden von thnen: des Ehemanns Geschwister und deren Des- zendenz und der Ehefrau Schwester und deren Des- gendenz zu Miterben substituirt.

A wird für die Betreffenden hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 26. November 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsacher.

[4584]

Die Ehefrau des Matrosen Iohann Chri- Bau August Blohm, Henriette, geb. Freese, aus assan, hat gegen ihren angeblich am 20. November 1869 von Lafsan fortgegangenen und an einem niht bekannten Ort sich aufhaltenden Eh-mann wegen bôslicher Verlassung Klage auf Ehescheidung er- hoben. / In Folge dieser Klage ist Termin zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhandlung auf den 25. Januar 1875, 12 Uhr Mittags, im Sißungszimmer unseres Kollegiums anberaumt, i welchem der genannte Matrose Blohm unter der

èrwarnung geladen wird, daß bei seinem Ausblei- ben die von der Klägerin behauptete bösliche Ver- lassung für zugestanden angenommen und erkannt werden wird, was Rechtens.

Greifswald, den 15. September 1874.

Königliches Kreisgeriht. L. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Die im Kreise Rügen belegene fiskalische Insel Pulisz soll in ihrem ganzen Umfange von Johannis 1875 ab zum ösffentlichen meistbietenden g “iges ge- stellt werden. Zu dem auf den 21. Dezember d, Is. Sas 11 Uhr, im Zimmer Nr. 15 der unterzeichneten Regierung anberaumten A gs termine laden wir Rauielinber mit dem Bemerken ein, daß die Verkaufsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister, mit Aus- sus der Sonn- und Festtage während der Dienst- tunden in unsexer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit find, auf Verlangen Ab- schriften derselben gegen Erstattung. der Kopialien zu. ertheilen. Stralsund, den 23. November 1874,

Königliche RNegierung,;

[5579]

den Verkauf vou Baustellen im

gerten Breitenweges nahe dem alten Sudenburger Dounerstag, den 17.

in unserem Sitzungszimmer auf dem Rathhause zum 6ffentlich meistbietenden ( Die Größe Des Baustellen ifi auf dem Eintheilungsplane angegeben, welcher nebst den Verkaufsbedin- Termine in unserem Sekretariate (Zimmer Nr. 1) eingesehen werden kann und Zahlung von 24 Sgr. in einer Kopie verabfolgt werden wird. j

gungen {hon vor dem dort auch gegen Magdeburg, den 17. November 1874.

Der Magistrat

Bekanntmachung,

Stadterwceiterungsterrainu betreffend.

Von dem Stadterweiteruugsterrain sollen die 9 Baustellen, in welche der westlih des verlän- Thore belegene Bleck 21 eingetheilt ist, am Dezember cr., Vormittags 10 Uhr,

der Stadt Magdeburg. Hasselbach.

Verkauf ausgeboten werden.

15150]

und zugehörigen

auf der Südseite von Cöln. : Am 15. Dezember d. Js., Vormittags 10 Uhr,

sollen auf dem Fortifikations-Bureau zu Cöln die sämmtlichen Arbeiten und Lieferungen für die Erbauung pon zwei Forts und zugehörigen Zwischenwerken auf der Südseite von Cöln durch Submission in General-

Entreprise vergeben werden.

Zur Uebernahme je eines Forts mit zugever 09 Zwischenwerken is eine Baugesellschaft erfor- zwei Bau- Geschäftsbetriebe werden au ohne die obige Zahl von zur Submission zugelassen. :

Gesellschaft, welche zu submittiren gedenkt, hat fich mindestens 8 Tagè

derli%, unter deren Mitgliedern sich wenigstens gesellshaften mit nachweislich gut organifirtem Baumeistern 2c. zu enthalten,

Der Repräfentant einer

vor dem Submissions - Teimine persönlich auf dem Fortifikations - Bureau vorzuftellen. augesellschaften, welche fich bei der Submission betheiligen wollen,

Mitglieder von ¡ 7, Dezember cr. der Fortifikation einzufenden.

Die Bauge/ellschaften müssen nahweislich über ein Betriebskapital von 75,000 Mark (25,000 Thlr.) verfügen. Die außerdem zu hinterlegende Kaution ist für jedes der Forts- auf 10,000 Thlr. = 30,000 Mark Le Kautionen if zwei Stunden vor dem Submissions-Termin,

festge])ezt; ein Viertel die : 8 Tagen nah dem Kontrakts-Abschlusse einzuzahlen. Das größere Forl enthält ungefähr:

165,000 Cub.-Mtr. Erdarbeit und

45,000 p, Das kleinere Fort enthält ungefähr:

130,000 Cub.-Mtr. Erdarbeit und

240,000

,” ,”

Die Bauzeit für“ diese Okjekte beträgt vom 1. P ; : : Die allgemeinen und speziellen Bedingungen nebst Preisverzeichnissen sind im Bureau der Forti- fikation ausgelegt und können gegen franco Einsendung von 3 Thalern durch die Fortifikation bezogen

werden. Cöln, den 30, Dftober 1874.

Königliche Fortifikation.

Un P E ss O zur Vergebung sämmtlicher Arbeiten und Lieferung für die Erbauung

pon zwei

Forts Zwischeuwerken

oder Maurermeister befinden müssen. Bau-

Die Atteste der sind bis spätestens zum

der Rest- binnen

Monuerwerk.

Manuerarbeit. April k. Js. ab drei Jahre.

(C. 294/10.)

[5864] Bekanntmachung.

Die Lieferung der zu den baulichen Repara- turen in der hiesigen und den Garnisonanstalten in Charlottenburg erforderlihen Eisenwaaren für das Sahr 1875 joll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen und Probestücke liegen in unserem Geschäftslokale, Michaelskirhplaß Nx. 17, aus Und find versiegelte Offerten bis zum

8. d. M., Vormittags 11 Uhr, daselbst abzugeben. : Berlin, den 1. Dezember 1874. Cto. 26/12) Königliche Garuison-Ber waltung.

[5759] Berkauf einer Ziegelei. t

Auf Anordnung der Königlichen Finanz-Direktion u Hannover soll die dem Königlich preußischen

iefus gehörende, ini Bezirke des Großherzoglich oldenburgischen Amts Varel, etwa F Stunde von der Station Ellenserdamm der Oidenburg-Stein- häuser-Sieler Chaussee belegene Ziegelei zu BoE- Zorn mit Maschinen, Geräthen und allem sonstigen

ubehöôr, namentlich : i ; au Baulichkeiten; 1 Wohnhaus, 1 Wirtbschafts- ebäude, 1 Wohnhaus für Ziegeler, 2 Trocken- uppen 4 Trockenhütten, 1 Torfshuppen, 2 je 80,060 Steine fassende Brandhäuser, 1 Ma- \chinenhütte, 1 Pferdeeisenbahn, 5 Brunnen 2, ; an Grundstück&en: 53,877 Hekt. theils Lehm- theils Sandländereien : j an Berechtigungen: der Abstich von 40 Torf- morästen bei Grabstede, f öffentlih meistbietend verkauft werden und ift dazu Termin in Wilhelmshaven in dem Geschäftslokale des unterzeichneten Domänen-Inspektors angeseßt auf I a den 16. Dezember 1874, Vormittags r.

Die Verkaufsbedingungen, sowie eine Karte der zu verkaufenden Realitäten liegen in dem erwähnten Geschäftslokale zur Einsicht aus, auch wird von ersterem auf Wunsch Abschrift gegen Erlegung der Kopialgebühren ertheilt werden.

Wegen etwaiger Besichtigung der Verkaufsobjekte wollen Kaufliebhaber sich an den Herrn Gutsbesißer Zedelius in Wappenkamp bei Ellenferdamm wenden.

Wilhelmshaven, den 30. November 1874.

Der Königliche Domänen-Iuspektor. Meinardus.

Bekauntmachung.

[5624] Hannoversche Staatsbahn. Es sollen:

.

2,868,000 Klgr. oder rot. 76,000 lfde. Meter gewalzte Eisenschienen im Wege der öffentlihen Submission verdungen werden. ;

Die Offerten müssen bis zu dem auf Sounbend, den 19. Dezember cr., Vormittags

r, anberaumten Termine frankirt und mit der Aufschrift :

„Submission auf gewalzte Eiseuschiencn“ versehen, an das betriebétechnische Bureau hieselbst, wo der Termin stattfindet, eingesandt werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen in dem genann- ten Bureau zur Einsicht aus und können auch von dort auf portofreien Antrag gegen Erstattung von 5 Sgr. pro Exemplar bezogen werden.

Haunover, den 21. Nogember 1874.

Königliche Eisenbahn - Direktiou.

Berkauf von Waffen. Auf Befehl des König- Lichen Kriegs-Ministeriums werden Seitens des unter- zeichneten Artillerie-Depots circa 19,200 Infanterie- und Keie SQUL afen verschiedener Konstruk- tion, sowie circa 32,000 Infanterie-Seitengewehre verschiedener Konstruktionen am 14, und 15. De- zember d. I., täglich, Bormittags von 83 Uhr ab, in Steinbaracke Nr. 4, hinter Fort Elisabeth, in einzelnen Posten öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen, sowie spezielle Verzeichnisse der qu. Waffen liegen in unserem Bureau zur Einsichtnahme aus, werden auf Wunsch au abschriftlich mitgetheilt, ebenso können Proben der qu. Waffen gegen - eine Kaution von 3 Thlrn. für jede Schußwaäfffe, von 14 Thlr. für jedes Seitengewehr bei uns in Empfang genommen werden. Die Meist- bietenden haben im Termine Kautionen im Betrage von je !/z der Summe ihrer Meistgebote in preußi- schem Gelde resp. Reichsmünzen oder in preußischen Staatépapieren und Pfandbriefen einzuzahlen.

Mainz, den 15. November 1874. Artillerie-Depot.

Königliche Westfälische Eisenbahn.

Es soll die Ausführung der Erd-, Fels- uud Maurer-Arbeiten iakl. Materiaklieferung des Looses II. der I. Bau-Abtheilung der Strecke Ott- bergen-Northeim in d:n Stationen 14—28,11 mit 212,245 Kubikmeter zu bewegender “Bodenmasse jeg- licher Beschaffenheit und 120 Kubikmeter Mauer- werk in sffentlicher Submission vergeben werden.

Die Moassendispositionen, Bedingungen und Sub- missions-Formulare sind im Bureau des Unterzeich- neten einzusehen und können Leßtere von dort. gegen Erstattung der Druckfkosten zu 20 Sgr. be- zogen werden.

Offerten find franko und versiegelt bis zum Sub- missionstermine am

23. Dezember d. I., Bormittags 114 Uhr, im hiesigen Abtheilungsbureau einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der erschienenen Sub- mittenten erfolgen wird. N

Den Offerten iy gleichzeitig der Nachweis über Qualifikation un Leistungsfähigkeit beizufügen, widrigenfalls dieselben nicht Meta werden.

Beverungen a. d. Weser, am 24: Novbr. 1874

Der Abtheilungs-Baumeister. Wes] el. [5688]

Für das Königliche Steinsalzwerk? s mel

find pro 1875 ; 0] ca. 35,000 Centner Steinkohlen carbetlis und sollen dieselben im Submissions-

wege beschaffft werden. Termin wird dazu auf Mronton, den 15. Dezember d, I,, ormittags 10 Uhr, / im Inspektionslokal auf dem | Steinsalzwerke bei Erfurt angeseßt und sind Offerten bis dahin versie- gelt mit der Aufschrift : „Steinkohlenliefernng“ und portofrei abzugeben. Die Bedingungen können bei der Unterzeichneten eingesehen oder auch gegen Einsendung von 5 Sgr. Copialien in Abschrift be- zogen werden. j ; Die Berginspektion behält sich die Auswahl unter den Submittenten, resp. die Zurückweisung sämmt- licher Offerten, sobald dieselben nicht annehmbar er-

\{ch:inen sollten, vor. j Erfurt, den 30. November 1874. Cto, 6/12)

[5889]

a. 51 Stü b, 1850 Stüd

e. W Stück

der Aufschrift : „Submissio

Termine an uns

etwa erschienenen

ertheilen.

im Wege der werden. Termin hierzu Freitag, B

Zimmer Nr. 3,

chen find.

[5883]

60 Ries 30 40 25 18 2 4 3 10 2 500 Stüdck

6000 y 20 Liter

12 Glas 24 y

150

24 100 90

90

1875 im Wege

Die Offerten chrift:

eingegangenen stände, Hannover,

[5865]

ppir. 200

von 5 Sgr. in

Königliche Berginspektion.

Königliche Ostbahn. | Für die Königliche Ostbahn soll die Anfertigung ; und Lieferung von

davon 600 Siück mit Bremse und Schaffnersitß —, L

c. 380 Stück vierrädrigen offenen Güterwagen davon 120 Stück mit Bremse und Schaffaersiß —, ;

d, 50 Stúck vierrädrigen bedeckten Viehetage- wagen davon 25 Stück mit Brömse und Schaffnersitz und

im ¡ege der öoffentlihen Submisfion verdungen werden. Offerten hierauf sind portofrei versiegelt und mit

für die Königliche Ostbahu“

versehen, bis zu dem auf

Sonuugbend, deu 19. Dezember cr., Bormittags 11 Uhr,

in unserem Central-Bureau hierselbst anberanmten

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt zur bezeichneten Terminsstunde in Gegenwart der

Die Submissions- und Vertragsbedingungen, \o- wie die Zeichnungen werden vou unserem Maschinen- technischen Bureau hierselbst, in welchem dieselben auch zur Einsicht ausliegen, unentgeltlich mitgetheilt. 2 sonstige die Lieferung betreffende

Bromberg, den 30. November 1874. Königliche Direktion der Ostbahn,

[5841] Hannoversche Staatsbahn. Es foll die Anfertigung und Lieferung vont a) 10 Stü freistehendcn Wasserkrähnen mit Signalvorrichtung, b) 10 Stück Abschlußveutilen

im Bureau des Königlichen Maschinenmeisters Over- beck zu Hannover (Eijenbahn - Direktionsgebäude,

Tage die Offerten portofrei und versiegelt einzurei-

Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im maschinentehnischen Bureau y Î können au auf portofreie, an das maschinentechnische Bureau zu richtende Schreiben gegen Einzahlung von 10 Sgr. pro Exemplar bezogen werden. Hannover, des 30, November 1874.

Königliche Eisenbahn - Direktion.

Maschinentechuisches Burcau,

Die Lieferung von:

12 Pfund braunes Siegellack, 4 Duytend Bleistifte, 1

25 Pfund Stearinkerzen,

5000 Stück große Briefoblaten, 6 Schachteln kleine Dblaten, 6 Rollen weißen Hanfzwirn,

Die Lieferungsbedingungen werden in der vom 7. bis 12. Dezember von 10 Uhr Vormittags bis 4 Uhr RaGmage in unserer Registratur zur Einsicht ausliegen. j j find daselbst versiegelt mit der Auf- „Offerten auf Schreibmaterialien und Bureau Bedürfnisse“ unter Beifügung von Proben bis spätestens zu dem auf den

14, Dezember d. I., Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine einzureichen, Offerten in Gegenwart der etwa er- schienenen Submittenten eröffnet werden.

In den Offerten müssen die Preise für die Gegen- auf welche geboten wird, na en werden, mit dem Bemerken,

markrehnung angegeb l “v sih an die Lieferungsbedingun-

daß der Offerirende gen für gebunden erachte.

den 3. Dezember 1874. Königliche Landdrostei.

Bekanntmachung.

Wir beabsichtigen unseren Beda

Cir. bestes und reiunstes Rohziuk

im Wege des Mindestangebots anzukaufen, und wer- den Offerten mit der Aufschrift :

„Submisfion auf Zink“

bis Donne fia, den 17.

versiegelt und franko er ; Die Lieferungsbedingungen liegen hier siht aus, köanen aber au

vierrädrigen Gepäwagen, vierrädrigen bedeckten Güterwagen

vierrädrigen Langholzwagen,

n auf Lieferung von Wagzen

einzureichen.

Submittenten.

auf portofreie Ant:cäge Auch wird dasselbe über Anfragen Auséêkunft

(a C. 53/12.)

öffentlihen Submission verdungen

ift auf

den 18. Dezember 1874, ormittags 19 Uhr,

IV.) anberaumt, bis zu welchem

zur Einsicht aus und

Overbeck. Bekanntmachung,

Originalpapier 1. Sorte, desgleichen, G Konzeptpapier, : Patckpapier in gelblichem Ton, weißes Aftenmantelpapier, blaues t

rothes V

grünes Ÿ

leichtes Makulaturpapier, Briefpapier, n fleine Briefcouverts von weißem Papier, groze (sog. Beutel-) Couvertis von grauem Papter, schwarze (theils Gallus-, theils Ali- zarin-) Dinte, blaue Dinte, chemische Dinte,

Roth- und Blaustifte, Petroleum,

\{chwarz-weißes Heftgarn, dünnen Bindfaden,

in mittlerer Stärke, dicken Bindfaden,

für die Königliche Landdrostei soll für das Jahr

der Submission vergeben werden.

ch der

Boetticher.

pro 1875 von

Dezember 1874, ags 12 Uhx, eten.

Abschrift bezogen werden.

Zeit

in welchem die

Reichs-

zur Ein- gegen franko Einsendung

| [5885]

Königliche Westfälische Eisenbahn, Neubaustrecke Ottbergeu-Northeim. ToT. Bau-Abtheilung- Die Ausführung von Erdarbeiten auf der Strecke pon Station 91+ 81 bis Station 105+8 im Betrage von 192,009 Kubikmeter Boden mit kurzen Transporten und die Ausführung von 4 Bau- werken daselbst enthaltend rot. 6400 Kubikmeter Mauerwerk sollen in einem Loose inkl. Material- lieferung im Wege der öffentlichen Submission ver- geben werden. Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im Büreau des Unterzeichneten zur Einsicht aus, erstere fönneu auch gegen frankirte Einsendung von 20 Sgr. von demselben bezogen werden. Die Offerten auf Ausführung vorgenannter Ar- beiten und Lieferungen find portefrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift verschen bis zum Sub- missions-Termine Montag, 4. Iauuar 1875, Morgens 10 Uhr, im Büreau des Unterzeichneten einzusenden, wo die- selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten eröffnet werdèn. Uslar, den 4. Dezember 1874. Der Abtheilungs-Baumeister. Lindemaun.

[5875

Königliche Westfälische Eisenbahu.

Die Ausführung der Erdarbeiten sowie der Durchlässe inkl. Materialliefernug in den Loosen T1. und IIL. der II. Bauabtheilung, Bahu- \trecke Ottbergen-Northeim, soll in sffentliher Sub- mission vergeben werden und zwar:

Loos IL = 1800 Meter lang = mit rot. 54,400 Kubikmeter zu bewegenden Bodenmassen, 6000 Kubifmeter Siteinpackungen und rot. 1100 Kubikmeter Mauerwerk.

Loos IIL 1600 Meter lang = mit rot. 68,100 Kubikmeter zu bewegenden Bodenmassen, 8700 Kubikmeter Steinpacknngen und rot. 709 Kubik- meter Mauerwerk.

Die Massendispositionen, Bedingungen und Sub- missionsformulare sind im Bureau des Unterzeich- neten einzusehen; leßtere können auc von dort, gegen Erstattung der Druckosten ad 20 Sgr. bezogen werden.

Die Offerten sind frankirt und verfiegelt, mit ent- sprechender Aufschrift versehen, bis zum Submissions-

termine

Ssunabend, den 9. Ianuar 1875, Bormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen. Den Offerten ist der Nachweis über Qualifikation und Leistungsfähigkeit beizufügen, widrigenfalls die- selben nicht berücksihtigt werden können. . Carlshafén, den 2. Dezember 1874.

Der Abtheilungs-Baumeister:

E. Lorenßt.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren.

Harzer Union,

Actien-Gesellschaft für Bergbau und

Hüttenbetrieb.

Unser Dividendenschein Nr. 1, fällig per 1. De- zember cr. gelangt zur Auszahlung in der Zeit vom L bis 15. Dezember inclusive mit 4 Thaler pro Stück in Berlin bei der Hamburg-Berliner Bank, ¿ Loren bei der Waareu-Kredit-Anstalt, Hannover an unserer Kasse. Nach dem 15. Dezember uur an unserer Kasse zu Hannover. O O e Den zur Zahlung präsentirten Dividendenscheinen find arithmetish geordnete Verzeichnisse beizulegen. Hannover, den 17. November 1874.

(act. 705/11.) Der Aufsichtsrath.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

[5751] Me a 1207/11) ; 7 am billigsten in der Fabri Pianino S Th.Weidenslaufer, Neuenburgerftr.8

Billard- Fabrik von J Neuhusens,s [4637] Berlin , Beuthstraße 3,

Breslan, resden Prämiirt in Wien 1873, Moskau, Cassel, Wittenberg

und R i Größte Auswahl von Billards aller Arten, sowie ets gut assortirtes Lager sämmtlicher Billard-

tensilien.

[5534]

Perron- & Stations-Uhren

Läutewerke, 80WÍe [4424]

E FMof-, Fabrik- M und Thurmuhren U] bester Construction und solidester Arbeit empfehlen

Gebrüder Meister, Gross-Uhren-Fabrik, Berlin, S., Sebastianstrasse No. 76.

[5823] Di

C i Luxuspapier-Fabrik von Emil Petersen, Berlin, S, Luekauerstrasse 7, empfiehlt zum Export ihre Specialitäten für Coenditoren und Gärtner ete. ete. als: Torten-, Bouquet- und Bonbonpapiere, |

wie scherzhafte Knallbonbons etc, etc. (Soliden Exporteuren die günstigsten Be-

a den 2. Dezember 1874. (a. c. 36/12.)

öniglihes Hüttenamt.

dingungen.) |