1874 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Unterärzte vom Landw. Bezirk München, Dr. Angerer, Reserve- Unterarzt vom Landw. Bezirk Würzburg, Dr. Schmiß, Res. Unter- arzt vom Landw. Bezirk München, Dr, Lenzmaun, i es. Unterarzt vom Landw. Bezirk Würzburg, Dr. Leineweber, Res. Unterarzt vom Landw. Bezirk München, Be ck, Ref. Unterarzt vom Landwehr- Bezirk Ingolstadt, zu Res. Assist. Aerzten 2. Kl. ernannt. Yeamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchste Verfügung.

Den 18. November. Gailhofer, Verwalt. Assist. vom Montirungs-Depot Ingolstadt, auf 2 Jahre in den Ruhestand verseßt.

Den 28. November. Fluhrer, Zahlm. vom 2. Chevauleg. Regt., mit Pens. zur Disp. gestellt,

Derzo lich Braunschweigisthes Koutingeut. ieine, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im stehenden Heere. h Den 3. Dezember. Rubel, Maj. vom Inf. Regt. Nr. 92,

um Commdr. des Füs. Bats. obigen Regts, v. Specht, überzähl.

aj. vom Inf. Regt. Nr. 92, zum etatsmäß. Stabs-Offiz. im obigen Regt., ernannt. Winter, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 92, zum Hauptm. und Comp. Chef, W ixk, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 92, gn Pr. Lt., leßtere beiden mit Patent vom 3. Dezember 1874 efördert.

Abschiedsbewilligungen.

Im stehenden Heere. S Den 3. Dezember. v. Paczinsky, Maj., Commdr. des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 92, mit der geseßl. Pensiori und der Erlaubniß zum Tragen der vorschriftsmäßigen Pensions-Uniform der Abschied bewilligt.

Nichtamlliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 9. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König ließen Sih heute durch den Ober-Haus- und Hofmarschall Grafen Pückler und durch den Hofmarschall Grafen Perponcher Vortrag halten und arbeiteten mit dem Chef des Civilkabinets, Geheimen Kabinets-Rath von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war gestern im Augustahospital und heute im Kunstverkauf im Gebäude des Königlichen Haus-Ministeriums anwesend.

Die vereinigten Aus\hüsse des Bunds raths für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute im Reichstagsgebäude zu einer Sizung zusammen.

In der heutigen (27.) Sißung des Deutschen Reichstags, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats - Minister Dr. Delbrück, der bayerische Staats-Minister v. Pfrebschner, der bayerische Oberst Fries, der mecklenburgische Minister-Resident, Legations-Rath v. Bülow und mehrere Bundes- Kommissarien , unter diesen der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Michaelis und der Geheime Regierungs - Rath Starke, beiwohnten, stand zunächst die dritte Berathung des von den Abgeordneten. Dr. «Baumgarten und Genossen vorgelegten Gesezentwurfes, betreffend die Volksvertretung in den Bundesstaaten (S. Nr. 284 d. Bl.) auf der DTages- ordnung. Nachdem der Antragsteller seinen Antrag in längerer Rede befürwortet hatte, wurde derselbe angenommen. Hierauf folgten bis zum Schlusse des Blattes Wahlprüfungen.

In Anknüpfung an den im Juli d. I. (S. Nr. 175 d. Bl.) abgedruckten vierten Geschäftsbericht über die Entwickelung des Central-Handelsregisters für das Deutsche Reich werden wir nah dem Schlusse des Jahres einen ausführlichen Iahresberiht über die Entwickelung, welhe das gemeinsame deutsche Unternehmen im ersten Jahre seines Bestehens genommen hat, veröffentlihen. Nachdem seit Publikation des lezten Geschäfts- berihts Bremen, Hamburg, Oldenburg und Lübeck das Central- Handelsregister obligatorish zum Centralorgan für die Handels- registerbekanntmahungen bestimmt haben und der König- lid bayerische Minister des Innern v. Pfeufer durch das in Nr. 238 des Central-Handelsregisters mitgetheilte Cirkular- Reskript vom 28. v. M. dem bayerischen Handelsstande das ge- nannte Blatt zum Abonnement, wie zur Benußzung für die Be- fanntmahung der Handelsregistereinträge empfohlen hat, können wir \{hon jetzt konstatiren, daß das Central-Handelsregister für das Deutsche Reich nunmehr in allen deutshen Bundesstaaten als Centralorgan für die Publikation der Bekanntmachungen aus den Handelsregistern anerkannt is. Es waltet in dieser Be- ziehung nur noch insofern eine Verschiedenheit ob, als das Blatt in einzelnen Bundesstaaten für alle, in anderen nur für die wichtigeren derartigen Bekauntmachungen benußt wird. Daß das Königreih Bayern \ih vorerst leßterem Publikationsmodus an- geschlossen hat, findet darin seinen Grund, daß landesherrliche Bestimmungen und darauf beruhende vertragsmäßige Verpflich- tungen einer weitergehenden Berücksichtigung des Central-Han- delsregisters zur Zeit noch entgegenstehen.

Wenngleich hiernah das Ziel, das Central-Handelsregister zu einem Centralorgan für die Publikation aller handelsgericht- lihen Eintragungen im Deutschen Reih auszubilden, im ersten Iahre seines Bestehens auch nicht ganz hat erreicht werden fönnen, so ift das Blatt durch das Wohlwollen sämmtlicher Hoher Bundesregierungen und dur die Ünterstüßung, die es in den betheiligten Kreisen gefunden hat, seinem Ziele doch \so nahe geführt worden, daß die Erreihung desselben umso- mehr zu hoffen steht, als das Gesey über den Markenshuß vom 30. November 1874 den Deutschen Reihs-Anzeiger bereits für einen wichtigen Theil der Handelsregistereinträge zum obliga;- torishen Central-Publikationsorgan für das ganze Deutsche Reich bestimmt hat.

Ueber die Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung hat der Minister des Innern, im Ein- verständnisse mit dem Justiz-Minister, in einem Cirkularreskript vom 13. v. Mts. Folgendes bestimmt:

() Eine Anordnung dahin, „daß der Standesbeamte in jedem Falle einer Geburts-Anzeige, bezüglich dessen ihm die \tattgéfun- dene Verehelichung der Eltern nit aus eigener Wissenschaft bekannt ift, -eder nicht dur eidesstattliche Vernehmung von ihm bekannten Personen bescheinigt werden kann, die Beibringung eines Aitestes über die stattgefundene Verehelihung' zu erfordern habe“, würde in den Bestimmungen des Geseßes vom 9. März cr. und insbesondere auch in der Ausnahmebestimmung des §. 17 daselbst eine ausreichende Grundlage nicht finden. Den Anzeigepflichtigen kann die Beschaffung eines Nachweises über die erfolgte Eheschließung der Eltern des neu- ‘pat 1e Kindes nicht zur Pflicht gemacht werden. In Betracht ommt überdies, daß die Geburtsurkunde überhaupt niht die Bestim- mung hat, als Beweis der erfolgten Eheschließung zu dienen.

2) Ein formeller Nachweis der Anordnung des bürgerlichen Aufgebots vor dem Erlasse des kir chlichen Aufgebots ist ge- eßlih nit erforderli, auch weder durch den Erlaß des Evangeli- chen Ober-Kirchenraths vom 21. September cr., noch durch den Er- laß des Fou uns in Wiesbaden vorgeschrieben worden, Eine \riftliche, selbst eine mündlihe Benachrichtigung des Pfarramts durch die vate: ago über die erfolgte Anordnung des Aufgebots dürfte den Interessen der Kirche völlig genügen, da dem Erlasse des firhlichen Aufgebots eine rechtliche Bedeutung überhaupt nicht mehr beiwohnt, und die vor jeder kirchlichen Einsegnung beizubringende Bescheinigung der stattgefundenen Eheschließung den Nachweis des ordnungsmäßig angeordneten und erfolgten bürgerlichen Aufgebots in sich \chließt. Es ist jedoch nichts dagegen zu erinnern, daß den Ver- lobten von Seiten der Standesbeamten auf ihren Wuns ch eine Bescheinigung über das angeordnete Aufgebot ertheilt werde. Der Minister stellte den Ober- Präsidenten anheim, in geeignetem Wege dahin zu wirken, daß von Seiten der Standesbeamten einem derartigen Wunsche entsprohen werde, und das event. die Gemeinden Formulare zu Bescheinigungen der in Rede stehenden Art beschaffen und bereit halten. Das mittelst der Cirkular-Verfügung vom 22. August cr. mitgetheilte Formular E. zu Bescheinigungen über das erfolgte Aufgebot wird dabei mit einer leichten Fassungsänderung, etwa dahin, die Bekanntmachung des Aufgebots durh Aushang am Hause ist angeordnet als Anhalt dienen kênnen. Die Kosten der gegenwärtig in Frage stehenden Formulare werden aber allerdings auf Staatsfonds fo wenig, wie die in der Cirkular-Verfügung vom 22. Auguft d. J. êt° wähnten übernommen werden können. /

3) Wenn ein Standesbeamter die Vornahme einer Eh eschlie- ßung ablehnen sollte, weil im einzelnen Falle seiner Ansicht nach feiner der Verlobten in scinem Amtsbezirke seinen gewöhnlichen Auf- enthalt habe, so würde er entstehenden Falles nach 8 7 des Gesetzes vom 9. März cr. nur durch das Gericht dazu angewiesen werden können. Der Minister des Innern erachtet daher eine Interpretation des Begriffs: „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Wege der ministeriellen Instruktion nicht für zulässig.

Da in einzelnen Fällen Standesbeamte haben be- stellt werden müssen, welche ‘außerhalb ihres Standesamtsbezirks wohnhaft sind, für Fälle dieser Art es aber nicht angemefßsen er- scheint, die Verwahrung der Nebenregister dem Gerichte des Wohnortes der Standesbeamten aufzutragen, \o hat der Minister des Innern im Einverständnisse mit dem Justiz-Minister, unter Abänderung -des Erlasses vom 8. Juni cr. unterm 2. d. M. bestimmt, daß die Verwahrung der Nebenregister bei dem- jenigen der in jener Verfügung bezeihneten Gerichte zu erfolgen hat, innerhalb dessen der Standesamtsbezirk liegt, wenn aber der leßtere Bezirk mehreren Gerichtsbezirken angehört, bei demjenigen Gerichte, welches der Justiz-Minister in Uebereinstimmung mit dem Minister des Innern bezeihnen wird.

Veber die am 9. November cr. stattgehabte Plenarver- handlung des vereinigten Strafsenats des Ober-Tribunals gegen den Rittergutsbesizer Ger stel zu Posen, in welcher die wichtige Rechtsfrage: ob auf Vorstandsmitglieder von Ge- nossenshaften, Aktiengesellschaften 2c. die Bestim- mungen des Strafgeseybuches über einfachen Und betrügerishen Bankerutt (§8. 281 und 283) Anwendung finden im verneinenden Sinne entschieden wurde, hatten wir zur Zeit berihtet, Die Gründe jedoh, welche das Dber- Tribunal zu dieser Entscheidung führten, werden - erst jeßt nah Ausfertigung des Grkenntnisses bekannt, und fie verdienen in Anbetracht der in unsere Kreditverhältnisse so tief ein- \chneidenden Konsequenzei dieser Entscheidung ausführlicher wiedergegeben. zu. werden :

„Nah der Wortfassung der §§. 281 und 283 des R. Str. G. V.,”" führt das Erkenntniß aus, „ist es nit zweifelhaft, daß die Strafandrohung fich E die Person desjenigen und nur auf die Person desjenigen bezieht, welher als Kaufmann seine Zahlungen einstellt und zuglei eine der in den §8. 281 und 983 a. a. O. speziell aufgezählten Handlungen oder Unterlas- sungen verschuldet hat. Es ist die Identität des Zahlungs- einstellenden mit Denjenigen, welhem solhe Handlungen 2c. zur Last fallen, die Beziehung seiner Handlungen 2c. auf seine Zahlungseiùñstellung vorausgeseßt und in der grammatischen Re- daktion beider Paragraphen deutlich zum Ausdruck gebracht.

Hiernach ist die Zahlungseinstellung eines Kaufmanns nicht eine nur objektive Vorausseßung der Strafbarkeit; das Subjekt des Delikts muß vielmehr ein Kaufmann, und zwar derjenige Kaufmann fein, welcher. die Zahlungen eingestellt; die im S. 281 unter 1 bis 4 und im §. 283 unter 1 bis 3 verpönten Einzel- handlungen müssen das Verhältniß des die Zahlungen ein- stellenden Kaufmanns zu seinen Gläubigern berühren.

Diese grammatische Auslegung entspricht auch der Natur des strafbaren Bankerutts. Die Zahl ungseinstellun g ift zwar Vorausseßung des Delikts, sie ist aber für \ich allein kein Delikt, wird zu einem solchen vielmehr nur dadur, daß fie durch ein böslihes oder fahrlässiges Verhalten des Gemeinschuldners herbeigeführt worden ist, oder daß er die Mög- lichkeit einer Feststellung seiner wirklichen Zahlungsmittel vereitelt oder zu vereiteln versucht hat. Das Zusammentreffen beider Vorausseßun- gen in derselben Person begründet erst das Vorhandensein einer strafbaren Handlung, Ändere Personen, als der Zahlungs- einstellende, können bei einem strafbaren Bankerutt allerdings strafbar betheiligt sein, entweder selbständig nah §. 282 Str. G. B., wie auch nah den landesgeseßlichen Konkurs-Ord- nungen, oder als Theilnehmer nach §. 49 Str. G. B.; auf Grund der §8. 281 und 283 aber können sie niht zur Ber- antwortung gezogen werden.

„Geht man von diesen Voraussezungen aus, so kann als ein Kaufmann, welcher den Strafbestimmungen der 88. 281 und 283 unterliegt, Jemand nicht aus dem Grunde allein angesehen werden, weil er für die Erfüllung der alleinigen kaufmännischen Pflichten eines bestimmten kaufmännischen Geschäfts, also für die Buchführung, Ziehung der Bilanz, Inventur 2c., rechtlih verantwortlih ist; es muß vielmehr noch hinzutreten, daß er für die kaufmännischen Verbindlichkeiten dieses Geschäfts, also den- Gläubigern gegenüber, verhaftet ist. Ist dies niht der Fall, so ist die Zahlungseinstellung nicht eine Einstellung } e i- ner Zahlungen.

In Bezvg auf ein Vorstandsmitglied einer einge- tragenen Genossenschaft, um dessen rehtlihe Stellung es fih_im gegenwärtigen Falle handelt, kann nun das Bestehen Gu derartigen Verpflihtung nicht mit Grund behauptet werden.

“Allerdings haften nach §. 3 Nr. 12 des Geseyes vom 4. Iuli 1868 alle Genossenschafter solidarisch und mit ihrem gan- zen Vermögen für die Verbindlichkeit der Genossenschaft. Diese Haftbarkeit ist aber wesentlih verschieden von der Haftbarkeit der einzelnen Gesellschafter bei einer senen Handelsgesellschaft, da sie nur eine subsidiarische ist und während des Geschäfts» betriebes der Genossenschaft niht besteht, vielmehr ers nach der

durch die Eröffnung des Konkurses bedingten Auflösung der Genossenschaft zur Wirksamkeit gelangt. :

„Während des Bestehens der Genossenschaft haftet nur das Vermögen der Genossenshaft den Gläubigern derselben, und auch die Zahlungseinstellung der Genossenschaft, welche den Konkurs derselben nah \ih zieht, hat niht den Konkurs über das Vermögen der einzelnen Genossenschafter zur nothwendigen Folge. Die Zahlungsverbindlichkeit der Genossenschafter- ergiebt fih erst dann, wenn in dem Konkurse die Insuffizienz des Ver- mögens der Genossenschaft festgestellt ist ; eine Nichterfüllung der aus der subsidiarischen Haftbarkeit entspringenden Verbindlichkeit kann daher zur Zeit der Zahlungseinstellung noch nicht behauptet werden. Die Vorstandsmitglieder einer eingetragenen Genossenschaft haben in Beziehung auf die Erfüllung der Verbindlichkeiten derselben gegenüber den Gläubigern keine anderen Verpflichtun- gen, als jeder andere Genossenschafter; sie sind das Organ der Genossenshaft, haben die Pflicht der Vertretung derselben in der Geschäftsführung, werden ober durch die für die Genossen- \haft eingegangenen Verbindlichkeiten niht in größerem Umfange, als die übrigen Genossenschafter, persönlich haftbar. Die Zahlungseinstellung der Genossenschaft kann daher nicht als eine Zahlungseinstellung der Vorstands- mitglieder angesehen werden.“

Die Aussage eines Redacteurs, der einen straf- baren Artikel nah Kenntnißnahme seines Inhalts in seiner Zei- tung veröffentlicht, ist in Beziehung auf den wirklichen Urheber des Artikels nah einem Erkenntniß des Dber- Tribunals vom 3. November cr.,, eine glaubwürdige, insoweit nicht besondere Umstände gegen die Glaubwürdigkeit der Aussage \prehen. Der Landrath a. D. v. S. zu Berlin hatte einer Westfälischen Zeitung einen Brief zugeschickt, der Beleidigungen gegen den Fürsten Bismarck und den zeitigen Minister - Präsidenten Grafen - von Roon enthielt, mit dem Wunsche, daß derselbe veröffentliht werde. Der Redacteur der betreffenden Seitung veröffentllihte auch diesen Bericht, nah gehöriger Kenntnißnahme seines Inhalts als Leitartikel. Auf Grund der §8. 185, 49, 200 des Strafgeseßes angeklagt, wurden beide Angeklagte, der Redacteur und Verfasser, verurtheilt, da der Redacteur zugestanden, daß er den ganzen Artikel vor seiner Veröffentlihung gekannt, und daß er ihn wörtlih dem Briefe des Hrn. v. S. entnommen habe. Auch der Mitangeklagte v. S. gab zu, den die abgedruckten Thatsachen enthaltenden Brief verfaßt und dem Redacteur die Benußung des Inhalts für die Zeitung gestattet zu haben, dagegen bestritt er in zweiter Instanz, daß der Ab- druck des von ihm geschriebenen Briefes wörtlih erfolgt sei. Der Brief habe, wie von v. S. direkt behauptet werde, die als beleidigend bezeichneten Stellen nicht enthalten. Der Appellationsrichter hielt diesen Einwand jedo für hinfällig, in- dem er ausführte: „Daß der Inhalt des Artikels, soweit er einen Brief wiedergeben wolle, wörtlih mit diesem übercinstimme, habe der erste Richter auf Grund der Ausf\age des mitangeklagten Redacteurs für erwiesen angenommen, Das \ei auch niht bedenklich. Der Redacteur sei nicht etwa unglaubwürdig, weil er sih damit entschuldige. Er gebe gleich- zeitig zu, daß er die Veröffentlihung des Briefes gewollt und diese bewirkt habe.“ Gegen dieses Erkenntniß legte v. S. die Nichtigkeitsbeshwerde ein, welche jedoch vom Ober-Tribunal zurügewiesen wurde, „Nach §. 398 Nr. 3 der Kriminalord- nung“, führt das Ober-Tribunal in seinem Erkenntniß unter Anderem aus, „kann auch die Aus\age eines Mitangeklagten als Beweismittel gelten, und nah S. 22 der Verordnung vom 3. Januar 1849 unterliegt“ die Frage, welcher Werth einer solchen unbeeidigten Aussage bei Feststellung gegen den Mitangeklagten beizulegen sei, der freien Beurtheilung des Thatrichters. Wenn daher der erste Richter seine Ueberzeugung von der Wahrheit der fra lichen Thatsache aus der Aussage des mitangeklagten Redacteurs geshöpft und darnach die Thatsache als bewiesen festgestellt hat, so beruht die desfallsige Feststellung nur auf der ihm geseßlih anheimgegebenen freien Beurtheilung eines geseßlich zulässigen Beweismittels.“

Die Buntesraths-Bevollmächtigtén, Königlich bayerischer Staats-Minister von Pfreyschner, Königlih württembergischer Ober-Regierungs-Rath Baeyz ner und Großherzoglih hessischer Ministerial-Rath Hallw as sind von beziehungsweise München, Stuttgart und Darmstadt hier eingetroffen.

Der Geheime Regierungs-Rath Dr. Carl Heinri Effe is gestern früh im Alter von 66 Jahren hier verschieden. Der Ver- storbene hat \sih als Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung in den funfziger Jahren, dann als Verwaltungsdirektor des Königlichen Charité-Krankenhauses, der Königlichen Thierarznei- \{hule und des hirurgiszen Universitätsklinikums, sowie als HÜülfs- referent für Krankenhausangelegenheiten und die Universitäts- fliniken in der Medizinal-Abtheilung des Ministeriums der geist- lihen 2c. Angèlegenheiten wesentliche Verdienste erworben, bis er am 1. April 1873 aus dem Staatsdienst trat und seine Thätigkeit dem Augusta-Hospital, so wie der Direktion der Berlin-Anhaltishen Eisenbahngesellschaft widmete, der er als Stellvertreter des Vorsißenden angehörte. Die Erfahrungen, welche der Verstorbene in seinem medizinischen Wirkungskreise machte, suhte er namentli durch Verbesserung der Einrich- tungen vieler Universitätskliniken des preußischen Staates zu verwerthen, wofür ihm bei dem 400jährigen Jubiläum der Universität Greifswald von der medizinishen Fakultät derselben im Jahre 1856 die Würde eines Doctor med. ertheilt wurde.

Die fällige engli\che Post aus London, den 7. Abends, ist ausgeblieben.

S. M. S. „Arcona“ hat am 6. Oktober cr. von Yokohama aus die Reise nah Tshifu angetreten.

S. M. S. „Ariadne“ is, nachdem dasselbe am 12. No- vember cr. Suez verlassen, am 23. dess. Mts. in Aden einge- troffen. An Bord Alles wohl.

Der Thierarzt erster Klasse Voll ers zu Hennstedt ift zum kommissarischen Kreis-Thierarzt des aus den Kreisen Son- derburg und Apenrade bestehenden kreisthierärztlihen Bezirks ernannt worden. :

Bromberg, 4. Dezembzr. -(Br. Ztg.) In der*gestrigen Stadtverordnetensißung wurde vom Vorfigenden die Mittheilung gemacht, daß die Regierung den Rezeß über das Ausscheiden der Stadt aus den Kreise, welher Seitens der Deputirten der Stadt und des Kreises aufgenommen worden sei, genehmigt habe, und daß hiernach die Ausscheidung am 1. Januar k. I. eintreten wird,

Cassel, 8. Dezember. (W. T. B.) Der „Hessischen Mor- Sn wird aus Rotenburg telegraphish gemeldet, daß as dortige Kreisgericht heute den Pfarrer Henkel zu Mel- sungen wegen der ' von ihm in den „Hessishen Blättern“ ver-

ffentlichten - bekannten Artikel über das Kullmannsche Attentat zu einer Gefängnißstrafe von 3 Monaten verurtheilt hat.

Bayern. München, 7. Dezember. Der erwartete Armeebefehl wird morgen ausgegeben werden. Wie die „AUg. Ztg.“ vernimmt, tritt der Stadtkommandant von München, Ge- neral-Lieutenant Frhr. v. Nesselrode, seinem Wuns entsprechend, in den Ruhestand, und is der General-Major und Brigadier Graf v. Ysenburg zum Stadtkommandanten von München, und an des Lebteren Stelle der Oberst des 1. Infanterie-Regiments, Max v. Heckel, zum Commandeur der 2. Infanterie-Brigade be- fördert. Auch die General-Majore und Brigadiers Max. v. Hebberling und Kohlermann sollen in den Ruhestand treten, und an deren Stelle der Oberst v. Schmidt vom 11. Infanterie-Re- giment zum Commandeur der 4. Infanterie-Brigade, und der Oberst v. Heinleth, Generalstabs-Chef im 1. Armee-Corps, zum Commandeur der 8. Infanterie-Brigade befördert sein. Der Oberst Kiliani vom 4. Chevauxlegers-Regiment wird Comman- deur der 3. Kavallerie-Brigade. Der Oberst Frhr. v. Speidl,

ofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Luitpold, er- Fit den Charakter als General-Major.

Die neuliche Mittheilung über die Bestimmungen hinsichtlich der gleihheitlihen Bearbeitung theoretischerAufgab en Seitens der Offiziere ist dahin zu präzisiren, daß das Gesagte nur für die Artillerie-Offiziere gilt. Von der Inspektion der Artillerie isstt die obligatorische Einführung des Kriegsspieles ange- ordnet und befohlen worden, daß sämmtlichen Offizieren wöchent- lich mindestens ein Nachmittag zur Pflege dieses Unterrichts- mittels vollständig frei zu geben fei.

_ Sessen. Darmftadt, 5. Dezember. (Fr. J.) Wäh- rend bisher in der Ober - Medizinal - Direktion ein Pharmaceut nur - als außerordentlihes Mitglied Siß und Stimme hatte, soll nah der neuen Organisation des Medi- zinalwesens die betreffende Ministerial-Abtheilung einen chemisch- pharmaceutishen Sachverständigen als Mitglied erhalten, welhes jedoch nur in Angelegenheiten seines Faches eine ent- \heidende Stimme hat. Die Interessen des Apotheker- gewerbes werden weiter durch einen pharmaceutishen Central- aus\huß, bestehend aus den Mitgliedern der Ministerial-Abthei- lung und drei Pharmaceuten, von denen jeder Provinzialverein der Apotheker je einen auf zwei Jahre wählt, vertreten werden. Diesem Centralaus\hu}se wird die Berathung aller Bestimmun- gen über das Apothekerwesen obliegen, und es wird seine Auf- gabe sein, einerseits die Pflichten des Apothekerstandes festzu- stellen, andererseits deren Rechte zu wahren, was insbesondere bezüglih der Feststellung der Taxen gilt.

Me&ck&lenburg. Schwerin, 8. Dezember. Bei dem militärishen Diner, welches in Anlaß der Enthüllung des Krieger- denkmals in Schwerin (vergl. Nr. 284 des „R. u. St. Anz.) am 2. d. M. in Schwerin stattfand, leitete der General-Lieute- nant von Tresckow, mit der Führung des 9. Armee-Corps beauftragt, das Hoh auf Se. Königlihe Hoheit den Groß- herzog mit folgenden Worten ein:

„Eure Königliche Hoheit wollen mir gestatten, dem Gefühle des Daukes, das uns alle heute tief bewegt, nochmals einen Ausdruck ge- ben zu dürfen, Jch danke im Namen des 9. Armee-Corps und speziell im Namen der 17. Division, ih danke im Namen der Wittwen und Waisen und der Hinterbliebenen aller derer, die Treue gehalteu haben bis in den Tod, für die Errichtung des herrlichen Denkmals, das späteren Geschlehtern Kunde geben soll von der Hingebung mecklen- burgischer „Soldaten, das aber ebenso lebendig reden wird von der Hohherzigkeit ihres Fürsten. Wir wissen, daß Eure Königliche Hoheit ein warmes Herz habèn für das Wohl und Wehe der - Soldaten, und daß Sie mit uns fühlen in mühevollen Friedensjahren und während der frischen Wechselfälle des Krieges. Und denken wir, daß es gut stehe um die Bertheidigung deutscher Grenzen, wenn die Fürsten so das Schwert führen, und wenn jeder wehrhafte Mann im Lande in seinem angestammten Landesherren zugleich den bewährten Feldherrn verehren darf. Wir wissen aber auch, daß wir das Schwert zur Vertheidigung scharf ge- \cliffen erhalten sollen, und so wollen wix heute am Gedenktage des blutigen Sieges von Coigny aufs Neue geloben, festzuhalten an unsern alten Traditionen, festzuhalten an der Treue im Großen und im Kleinen, damit, wenn der Kaiser- ruft, wir alle Zeit bereit und wohl- gerüstet sind. So fasse ich meinen ehrfurchtsvollen Dank in dem Wunsche zusammen, daß Gott der Herr Eure Königliche Hoheit und Ihr Haus iegnen wolle, und daß, wenn der Kriegsruf abermals er- schallt, es Jhuen vergönnt sein möge, wiederum frishen Lorbeer um Ihre Fürstenkrone zu winden. Jn diesem Sinne bitte ih, «mit mir E in den Ruf: Es lebe Se. Königliche Hoheit der Groß-

erzog!“

Am Vormittage desselben Tages übergab der Cominandeur der 34. (Großherzoglich mecklenburgischen) Infanterie-Brigade, General-Major von Manteuffel, die unmittelbar vorher in der Garnisonkirhe geweiheten neuen Fahnen der Landwehr- Bataillone Schwerin, Wismar und Rostock den Commandeurs derselben mit folgenden Worten:

„Wehrmänner! Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat an dem heutigen so ruhmreichen Gedenktage Euern Bataillonen Fah- nen verliehen. Ihr werdet zu ihnen so fett stehen, wie Ihr heute vor vier Jahren zu Eueren Fahnen gestanden habt, als Ihr unter der Führung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs in treuer Waffenbrüderschaft mit Gueren preußischen, Hayerischen und hanseati- hen Kampfgenossen heldenmüthig gekämpft und einen bedeutend überlegenen Feind mit einer Ausdauer und einem Muthe, der nit übertroffen“ werden fann, aus seinen festen Stellungen geworfeu und geschlagen habt, Auch unter diesen Fahnen seid stets eingedenk Eueres feierlichen Eides, treu dem Großherzoge und seinem Hohen Hause, treu dem Kaiser und Reih, gehorsam den Befehlen Euerer Borge- seten: dann werdet Jhr auch diese neuen Ehrenzeichen auf dem Wege der Pflicht und Ehre und, wenn Gott es will, für Fürst und Vater- land zum Siege führen!“ i

_ Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 7. Dezember. Die weimarishe Lan des\ynode wurde ohne gleichzeitige Ber- kündigung eines- Synodalbescheides geschlossen, da ein solcher nit erlassen werden konnte, theils weil damals Se. Königliche Hoheit der Großherzog sich auf Reisen befand, theils weil über einige Beshlüsse der Synode- weitere Berathungen erforderlich waren. Gegenwärtig is ein \solher Sy nodalbe\cheid erfolgt. Derselbe \pciht zunächst der Landes\ynode Anerkennung aus für ihren regen Fleiß und für den Geist der Mäßigung, der Toleranz und der Loyalität, der in allen ihren Verhandlungen gewaltet. Die gefaßten Beschlüsse werden in der Mehr- zahl \anktionirt, namentlich, soweit sie fih auf die Regelung der Géehalts- und Pensionsverhältnisse der evangelishen Geistlihen bezichen. Dagegen wird der Erlaß eines Gesetzes über den Konfirmandenunterricht noh vor- behalten. Die Synode hatte bekanntlich Ren, daß derselbe nicht nah dem Antrage der Regierung ein halbes, A ein ganzes Iahr ‘dauern solle, gegen welchen Beschluß fih im Lande selbstt lebhafter Widerspruch erhoben hatte. Die Regierung glaubt, vor Erledigung dieser Angelegenheit noch umfassende Er- örterungen anstellen zu müssen, um mit Sicherheit übers e zu tfönnen, in welhem Umfange eine Dispensationsbefugniß fich

ohne Debatte angenommen.

nöthig machen werde. Der Errichtung einer theologischen Examinationskommission in Jena für sämmtliche thürin- gishe Staaten will die Regierung ihre volle Aufmerksamkeit zu-

- wenden, wenn fie sich auch niht verhchli, daß erhebliche Schwie-

rigkeiten hier zu überwinden fein werden.

Der im Laufe des vergangenen Sommers \chwer er- franfte Hr. Präsident Rathgen is genesen und hat seine Wirk- samkeit als Vorsißzender der Großherzoglichen General-Kommission in diesen Tagen wieder aufgenommen.

Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 7. Dezember. Zur Feier des gestrigen Geburtstags der Herzogin durchzog am frühen Morgen die Militärmusik, Reveille machend, die Stadt. Mittags war kleine Familientafel, wozu der Staats-Minister von Seebach aus Gotha und einige andere distinguirte Persönlich- feiten geladen waren, im kleinen Palais im Hofgarten, und Abends fand Festoper im Theater statt. Weitere Festlichkeiten hatte die Herzogin si verbeten.

Nach dem „Gothaer Tageblatt“ bestätigt fih die Mitthei- lung von den Seitens der Agnaten dem Minifter von Seebach zum Jubiläum geschenkten 7000 Pfd. Sterl. nicht.

Neuf j. L. Greiz, 7. Dezember. (L. Z.) Der auf heute einberufene außerordentlihe Landtag wurde im Auftrage Sr. Durchlaucht des Fürsten vom Regierungs-Präfidenten Faber eröffnet. In der Eröffnungsrede sind als hauptsähhliche Vor- lagen angekündigt: Die Staatshaushaltpläne auf die Jahre 1875 und 1876, Erhöhung der Beamtenbesoldungen, Gesetze betreffs der Verwaltung der össentlihen Depositen, betreffs der Theil- barkeit des Grundbesigzes, ferner wegen der in dem Landesstraf- recht vor Einführung des Reichsstrafgeseßbuchs angedrohten Geld- und Gefängnißstrafen und wegen der Diäten der bei Ge- \chwornengerihten fungirenden Beamten.

Gera, 7. Dezember. Der Landtag beschäftigte sh in seiner heutigen ersten Sizung nah der Selbstvertagung zunächst mit Erledigung verschiedener geshäftliher Angelegenheiten und dann speziell mit der Domänenfrage. Die Verhandlungen darüber währten drei volle Stunden und führten \{ließlich zu dem einstimmig gefaßten Beschlusse, dem Antrage, wie er von der für die Angelegenheit gewählten Spezialkommission empfohlen worden ift, beizutreten. Nach diesem Beschlusse wird das Fürst- liche Ministerium ersucht, die zur Durchführung der im Bericht näher präzisirten, den Domanialbesigungen dem Staate gegen- über. obliegenden Verpflihtung nöthigen Verhandlungen einzu- leiten, resp. dem Landtage die zu weiterer Beschlußfassung in dieser Richtung nöthigen Unterlagen zu unterbreiten, event. etwa zur Beilegung der Angelegenheit \sachdienlihe Vergleihs- verhandlungen anzubahnen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 8. Dezember. Der Kaiser ist gestern Abend nah Gödöllò gereist.

In Gegenwart des Kaisers fanden am 5. d. M. die Prüfungen des Erzherzogs Kronprinzen Rudolf über Terrain- lehre und Heeresorganisation durch den Instruftor in diesen Fächern, Oberst Karl Wagner der aktiven Landwehr, statt. Die Prüfung begann um 8 Uhr früh und war um 10 Uhr be- endigt. Der Kaiser war mit den gründlichen und umfang- reihen Kenntnissen des Kronprinzen auf beiden Gebieten voll- fommen zufrieden und drückten dem Dbersten Wagner hierfür die volle Anerkennung aus. :

Die im Iustiz- und Finanz-Ministerium \{chwebenden Be- rathungen über den Entwurf einer Gef ebvorlage, betreffend die Regelung der Emission von Kasfenscheinen, sind be- reits abgeschlossen worden. Der bezügliche Entwurf dürfte dem- nah noch vor den Weihnachtsferien des Ahgeordnetenhauses einge- bracht werden.

Das Abgeordnetenhaus fette | gestern nach der Wahl der verschiedenen Ausschüsse die Spezialdebatte über das Finanzbudget fort. Die restirenden Kapitel desselben wurden fast Hierauf folgte die Debatte über das Kultusbudget. Wurm warf dem Unterrichts-Minister vor, daß er mit dem Nationalitätsprinzip foquettire und die nord- \lavischen Provinzen dur . die Schule germanisire. Göllerih wünschte, daß die Regierung auf dem konfessionellen Gebiete dieselbe Energie wie auf anderen Gebieten entfalte. Ratslag \sprach für die Freiheit der Landes\sprahe. Ruß warf dem Kultus-Minister die laxe Durhführung der konfessionellen Gesetze vor und besprach den bekannten Minister - Erlaß an die Dekanate der Universitäten. Kussy \prach von der Verwahr- losung der geistigen Interessen der \lavishen Bevölkerung in Oesterreih. Fux hob die Fortschritte des Unterrichts- wesens hervor, wünschte die Dennung der Agenden Des Unterrichts- vom Kultus-Ministerium und polemisirte gegen die Ausführungen Wurms. Der Redner erklärte \hließlih, er werde gegen die für die Jesuitenprofessoren in Innsbruck eingestellten Gehalte, sowie gegen die Dotation- des Lemberger Technikums stimmen. Vitezich sagte, daß die Slaven Istriens gegen die an- deren Nationalitäten zurückgesezt werden. Heinrih erklärte ih für die Vorlage und wünschte mehr Aufrichtigkeit von Seite der Regierung, damit -man einmal wisse, ob und wie sié die kon- fefsionellen Geseße durhführen werde. Als Generalredner sprachen Bärnfeind, welcher nihts für die Volks\cule bewilligen will, weil darin die Feindlihkeit gegen die Kirche gepredigt werde, und Hoffer, welcher den Vorredner bekämpfte und das Aufsichtsrecht des Staates über die Schulen gewahrt wissen will. Die Géeneral- debatte wurde sodann geshlo}sen. 4 2

Pest, 7. Dezember. Der Hermannstädter rumänische Kirchenkongreß vertagte sih bis zum künftigen Herbst.

Belgien. Brüssel, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer nahm heute mit 74 gegen 3 Stimmen das gesammte Budget der Finanzen an. Dasselbe beträgt im Voranschlage 239,200,100 Fres.

Schweiz. Bern, 9. Dezember. (W. T. B.) Der Na- tionalrath hat gestern den Beschluß des Ständeraths, die Geisilihen von der Führung der Civilstandsregister auszuschließen, in namentlicher Abstimmung mit 72 gegen 13 Stimmen genehmigt.

Großbritannien und Jrland, London, 8. De- zeuber. (W. T. B.) Die Kaiserin Eugenie ist heute in Wind- sorcasile zum Besu der Königin- eingetroffen und wird dort bis morgen verweilen. E

9, Dezember. (W. T. B.) Der Diskussionsklub des Universitätsvereins zu Cambridge hat gestern mit 44 gegen 29 Stimmen eine Res olution angenommen, in welcher erklärt wird, daß Gladstone durch seine jüngste Broschüre über die vatikanishen Dekrete der Sache der bürgerlihen und natio- nalen Unabhängigkeit des H en Volkes wesentlihe Dienste geleistet habe und dafür den Dank des Landes verdiene.

FLankreich. Versa illes, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Nationaizersammlung genehmigte heute den Gesezentwurf, betreffend die Errichtung einer medizinishen Fakultät in Lyon und Bordeaux.

Spanien. Der Feldzugsplan des Marschall Ser- rano geht, wie „W. T. B.“ über Paris, 8. Dezember Abends, meldet, dem Vernehmen nah dahin, die Pyrenäengrenze zu be- seßen und die Carlisten von dort aus auf die vom General Moriones befehligte Armee zurückzuwerfen. In der Nähe von Oyarzun hat am 8. d. Mts, ein Gefecht zwischen Carlisten und Regierungstruppen stattgefunden, über dessen Ausgang noch nichts bekannt ist.

Türkei. Belgrad, 8. Dezember. (W. T. B.) Das neue Ministerium hat \ich heute der Skupschtina vor- gestellt. Nachdem der Minister-Präsident Zumitsch mitgetheilt, daß die Regierung noch im Laufe dieser Session Gesetzentwürfe über die Preßfreiheit und die Autonomie der Gemeinden vor- legen werde, wurde von der Versammlung ohne Debatte be- \hlo}sen, zur Begrüßung des Fürsten Milan nah feiner Rück- fehr, an denselben eine Adresse zu rihten. Der Minister-Prä- sident \prach darauf die Vertagung der Skupschtina für 6 Wochen aus. i

9, Dezember. (W. T. B.) Die von der Skupschtina beschlossene Adresse wurde gestern dur eine Deputation der Versammlung dem Fürsten Milan überreiht. Lebßterer er- klärte der Deputation, er nehme die Adresse mit hoher Befriedi- gung entgegen, indem er in derselben einen Beweis sehe, daß er das Vertrauen der Nation besitze.

Numänien. Bukarest, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat mit großer Majorität in Erwiderung auf die Thronrede eine Adresse angenommen, in welcher die Kammer über die in der Thronrede abgeg?benen Erklärungen der Regierung ihre Befriedigung ausspricht.

Dänemark. Kopenhagen, 5. Dezember. In der gestrigen Folkethingssihung legte der Finanz-Minister einen Geseßvorshlag über Zulagebewilligungen für das Finanzjahr 1874—75 mit dem Bemerken vor, daß sih die Gesammtsumme der Nachbewilligungen ungefäßx auf 800,000 Rdl. beliefe. Von diesen sind ungefähr 612,000 Rdl. Wiederbewilligungen. Der Rest, 188,000 RdL., vertheilt sfich im Wesentlichsten folgender- maßen: 11,650 Rdl. zum Bahnhof in Aarhus, 38,000 RdIl. zum Post- und Telegraphenwesen, 5800 Rdl. zu den Domänen, 11,000 Rdl. zum Uebungslagér bei Hald, 11,000 Rdl. zu Truppentransporten, 18,000 Rdl. zur Reise des Königs nah Island, 30,000 Rdl. zu Kleidungsstücken für die Marine und \{chließlich 2500 Rdl., welhe durch Abnahme der Zinseneinnahme der Akademie in Sorò wegen Ueberschreitungen beim Bau des neuen Königlichen Theaters entstehen.

Anläßlih der Einführung des neuen Münzsystems

macht die Nationalbank bekannt, daß am 1. Januar 1875 die in der

Nationalbank in Konto - Courant stehenden Beträge in Kronen- Münze umgeseßt werden und vom genannten Tage an jede An- weisung auf die Bank in Kronenmünze ausgestellt sein müssen, Wechsel und Verschreibungen, welche zur Disfontirung eingelie- fert werden, müssen auf Kronenmünze lauten. Gine ähnliche Bekanntmachung hat die Privatbank in Kopenhagen erlassen.

Das Ministerium der auswärtigen Angeiegen- heiten verlangt zu außerordentlihen Missionen 25,000 Rd[. Aus dem einleitenden Vortrage des Finanz-Ministers ging her- vor, daß dieser Betrag für die-Reise des Generals Raaslöff nah China und Iapan bestimmt ist. j

Asien. Der „N. A. 3.“ wird aus Beirut in Syrien, 24. November, geschrieben: /

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Oldenburg, auf einer orientalishen Studienreise begriffen, landete nah einer sieben Tage dauernden, äußerst stürmischen Ueberfahrt von Sinyrna am 21. d. M. glücklich_ in Beirut und wude von dem General-Konsul des Deutschen Reiches; Hrn. Theodor Weber, und dem Kanzler Hrn. Dr. Herzbruch empfangen. : R

Sämmtliche Konsulate hatten ihre resp. Landesflaggen aufgehißt. Des Abends dinirte Se. Königliche Hoheit mit Begleitung bei dem General-Konsul des Deutschen Reiches. e

Ungeachtet der anhaltenden heftigen Gewitterregen, welche seit einer Woche cintraten, besichtigte Se. Königliche Hoheit am nächsten Tage die Stadt und deten Umgebung, die Militäranstalten und die Kaserne der türkischen Besaßzungstruppe, woselbst der Divisions-Ge- neral und Gouverneur der Stadt, Mahmud Pascha (ehemais Ritt- meister in der österreichish-ungarischen Armee) unter den Klängen der „Wacht am Rhein“ die Truppen defiliren ließ. A

Gestern, am 23. d. M, als sich das Wetter etwas günstiger ge- staltete, mahte Se. Königliche Hoheit einen Ausflug zur Besichtigung der uralten Keilins{riften am Auéflusse des Nahr-el-Kelb (Lyens) iu das Mittelländishe Meer (etwa 27 Stunden von Beirut enifernt) und folgte einer Einladung des deutschen Vertreters einer englischen Aktiengesellschaft für die Anlage einer Wasserleitung nah der Stadt Beirut, Hrn. Reinhard Schaefer, unter dessen Führung Se. König- liche Hoheit mit fichtlichem Juteresse und vieler Sachkenrtniß den dort nahe gelegenen Tunnel und den Kanal in dem romantifchen

[ußthal, fowie das Turbinenhaus besichtigte, worauf Se. Königliche Hoheit, nah einer Kollation im Blockhause des Bauunternehmers, Hrn. Marwell, nach Beirut zurückehrte. i:

m Abend vereinigte Se. Königliche Hoheit diese Herren Und die Vertreter des Deutschen Reichs bei einem Diner im Hotèl Ocien- tal, wobei Se. Königliche Hoheit sich Aller Sympathien erwarb. Heute seßte Se. Königliche Hoheit die Reise in Begleitung des Hrn. Hauptmann v. Philippsborn und Hrn. Dr. Lüdge bei herrlichem Frühlingswetter nach “den Cedern, Baálbeœ und Damaskus fort, um von da, dem Joxdanthale entlang, Jerusalem zu erreichen.

Afrika. Alexandrien, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Regierung hat zwei Expeditionen ausgerüstet, welche zunähst die Gegenden von Darfour und Kordofan genauer erforschen und alsdann bis zum- Albert Nyanza vordringen sollen.

ani 640: ev ELIAE R.

Vereiuswesen.

Am Montag Nachmittag um Uhr erschien Jhre Majestät die Kaiserin-Königin in Begleitung der Palastdame Gräfin Haake und eines Kammerberrn im Weihnachts-Bazar des Berliner Hausfrauen-Vereins. Ihre Majestät wurde von Hrn. Morgensteru am Fuße der Treppe, von Frau Morgenstern in der Vorhalle anae uud umhergeführt. Allerhöchstdieselbe ließ Sich die an diesem Nachmittag hospitirenden Ehrendamen von der Vorfteherin vorstellen, spra Ihre Freude über das Gedeihen des Hausfxauen- Vereins, wîe' über das der deutschén Hausfraucn-Zeitung aus und erkundigté Sich mit lebhafter Theilnahme nah dem jeßigen Stande der Volfksküchen. Darauf erfolgte die Bei s des Ba- ars, über dessen zweckmäßige und geshmadckvolle Einrichtung Jhre Majestät Sich bödiit befriedigend aus\prach. Von Rayon zu Rayon gebend, faufte Allerhöchstdieselbe von faft allen Lieferanten.

Am’ Sonnabend Nachmittag stattete dem Bazar eine aus 5 Hex- ren bestehende Deputation des Potsdamer Hausfrauen-Ber- eins einen Besuch ab, welche, geführt von den Damen des Vor-