1874 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

E E

E E

kussion zwishen den Abgg. Dr. Wehrenpfennig und Freiherrn von Hoverbeck folgender Antrag der Budgetkommission ange- nommen:

a. Der im preußischen Spezialetat in der Kolonne „Erläuterun- gen* unter Nr. 3 aufgenommenen Bemerkung nachstehende Fafsung

u geben: „Aus den Ersparnissen dieses Titels können Inspecteure der

pezialwaffen das Chargengehalt als General-Lieutenant erhalten.“ b. Die im württembergishen Spezialetat in der Kolonne „Erläute- rungen“ aufgerommene entsprechende Bemerkung zu streichen.

Zu Titel 12 (Gouverneuere, Kommandanten, Plaßmajore) beantragte die Kommisfion :

„2. „Im prenßishen Spezialetat (Seite 38 und 40): Für 1 Kommandanten in Altona, Gehalt, Dienstzulage und Bureaugeld 10,800 Mark, für 1 Plaßmajor in Altona, Gehalt 2760 Mark, für die Stelle des Kommandanten in Königstein 3600 Mark Gehalt, 300 Mack Dienfstzulage und 300 Mark Bureauzeld als „künftig weg- fallend“ zu bezeichnen. Im Uebrigen Titel 12 in feinen einzelnen Nummern zu bewilligen. b. Die Regierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nebmen, daß die Stellen der Gouv-rneure, der Komman- danten und der Plaßmajore als besondere Posten nur da aufre{ht erhaï- ten werden, wo im dienstlichen Interesse die Geschäfte derselben als Nebengeschäfte nicht wahrgenommen werden können.“

Nach einer längeren Debatte zwishen den Abgg. Dr. Wehren- pfennig, Lucius (Erfurt), Miquel, Dr. Lasker, von Egel, Freiherrn von Hoverbeck, Richter (Hagen) und dem Staats- und Kriegs-Minister von Kameke(S. unter Reihstags-Angelegenheiten) wurde der Antrag sub a. für den Königstein angenommen, für Altona abgelehnt, die Resolution sub b. angenommen. Die Titel 12—19 wurden ohne Debatte bewilligt. Zu Titel 20 {Geldverpflegung der Truppen) lagen Seitens der Budgetkom- mission mehrere Anträge vor. Zunächst sollten bei dèm Regiment der Gardes du Corps die Gehälter für 1 Stabsoffizier, 3 Rittmeister 1. Klase und 2 Rittmeister 2. Klasse mit zusammen 29,850 Mark als fünftig wegfallend bezeihnet werden. Das Haus trat jedoch, nachdem \ich die Abgg. Lucius (Erfurt), v. Unruh (Magdeburg), Dr. Gneist und der Bundes-Kommissar General-Major v. Voigts- Rhe gegen den Antrag erklärt, gegen den Widerspru der Abgg. Frhr. v. Hoverbeck und Richter (Hagen) demselben nicht bei; ebenso wurde, nachdem fih der Staats- und Kriegs-Minister v. Kameke, dcr Reichskanzler Fürst v. Bismarck (S. unter Reichstags- Angelegenheiten) und der General-Major v. Voigts- M e Men erflärt hatten, folgender Antrag der Kommission abgeleynt :

„Auf die im preußischen Spezialetat vorges{lagene Solderhö0- Hung den Mehrbetrag an Sold, welchen einzelne Garde-Regimenter gegen gleichartige Linien-Negimenter beziehen, desgleichen die Garni- fonzulägen für Berlin, Potsdam, Charlottenburg und Burg Hohen- arb jedoch mit der Maßgabe in Anrechnung zu bringen, daß kein

ruppentheil weniger Sold als bisher erhält. Demnach statt 4,838,112 Mark nur 4,723,686 Mark zu bewilligen.“

Angenommen wurden ohne Debatte folgende zwei Anträge der Budgetkommission :

a, die Mehrforderung zur Gewährung der ganzen Kommando- zuláge statt der halben niht zu bewilligen und somit 334,440 Mark zu streichen;

b. die Regierung zu ersuchen, künftig der Uebersicht über die Etatsftärke des Den einen Nachweis der Veränderungen gegen d as Vorjahr hinzuzufügen.

Um 4 Uhr vertagte sih das Haus.

In der heutigen (29) Sißung des Deutschen Reichstags, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, der Staats- und Kriegs-Minister v. Kameke, der Königl. bayrishe Staats-Minister v. Pfrebshner, der Königl. preußische General-Major v. Voigts-Nheb, der bay- rische Oberst Fries und mehrere Bundeskommissarien, unter dié- fen der Major Blume und der Regierungs-Rath Nieberding, bei- wohnten, wurde zunächst von der erfolgten Wahl und Konstituirung der Kommission zur Vorberathung des von dem Abg. Stenglein vorgelegten Gesehentwurfs, betreffend die Umänderung der Aktien in Reichsmarkwährung Mittheilung gemacht und hierauf ein Schrei- ben des Königlichen Stadtgerichts verlesen, durch welches das Präsi- d¿am des Reichstags benahrichtigtwird, daß der Abg. Majunke, wel- Ger durch Erkenntniß des Königlihen Kammergerichts vom 4. Juli und des Königlihen Ober-Tribunals vom 23. Septem- ber 1874 wegen Beleidigung Sr. Majestät des Kaisers, des Reichskanzlers und des Deutschen Reichstags rechtskräftig zu einem Jahr Gefängniß und 400 Thlr. Geldstrafe event. noch 4 Monaten Gefängniß verurtheilt worden ift, behufs Verbüßung dieser Strafe gestern (Freitag) verhaftet worden fei.

Mit Beziehung auf diese Angelegenheit is folgender Antrag

des Abg. Dr. Lasker eingebracht worden, welcher von Abgeord- neten aller Parteien unterstüßt is (v. Bennigsen, Windthorst, E Dr. Schwarze, Fürst Hohenlohe-Langenburg, v. Denzin 1 A): „Der Reichstag wolle bes{ließen, mit Rücksiht darauf, daß die am gestrigen Tage erfolgte Verhaftung des Reichstagsmitgliedes Hrn. Majunke in Folge eines rechtskräftigen Strafu-:theils glaubhaft be- richtet wird: die Ges{äftsordnungs-Kommission mit s{leuniger Be richterstattung darüber zu beauftragen: 1) ob nach Art. 31 der Deut- schen Reichsverfassung die Verhaftung eines Reichstagsmitgliedes auf Grund rechtsfkräftigen Strafurtheils während der Seffion des Reichs- tages ohne Zustimmung des leßteren verfassungsmäßig zulässig sei; 2) ob und welche Schritte zu veranlassen, um Verhaftungen von Mitgliedern “des Reichstags in Folge eines rechtskräftigen Straf- urtheils während der Session des Reichêtages ohne Zustimmung desselben vorzubeugen.

Dieser Antrag wurde nach kurzer Begründung dur den Antragsteller fast einstimmig genehmigt. Sodann trat das Haus in die Tagesordnung ein, und wurde zunächst folgende Inter- pellation des Abg. Ackermann verlesen: :

Da der dem Reichstag in der vorigen Session vorgelegte Geseßz- entwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung, nit zur Verabschiedung gekommen if, auch die Berichte der Petitionskommilsion über den fraglichen Gegenstand in den beiden leßten Sessionen des Reichstages nicht zur Berathung gelangt sind, nun aber in den betheiligten Kreisen noch immer das Bedürfniß nach Abänderung mehrerer Bestimmungen der Gewerbe - Ordnung lebhaft empfunden und folche Abänderung nah verschiedenen Seiten

in auch von den Unterzeichneten als ein dringe - des O auer?

annt wird, fo erlauben sich die Uaterzeichäeten an den Hecrn Reichs- Fanzler die Anfrage:

ob derselbe beabsichtigt, dem Neichstage, wenn niht in dieser, so doch in der nächsten Session eine Vorlage zu machen, durch welche an der Gewerbe-Ordnung die nah den Erfahrungen der jüngsten Jahre gebotenen Abänderungen vorgenommen werden.

Der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, beantwortete diese Frage dahin, daß die Regie- rung. den beregten Gegensiand ftets im Auge behalten, aber ge- glaubt habe, noch weitere Erhebungen zum Zwecke der Vervoll- ftändigung des Materials anstellen zu müssen. Von dem Re- sultate dieser Erhebungen werde es abhängen, ob in der näh- ften Sesfion dem Reichstage eine Vorlage gemaht werden könne. Hierauf wurde bei Shluß des Blatts die zweite Be-

In der Woche vom 22. November bis 28. November 1874 find geprägt worden anGold münzen: 2,448,000 Mark 20-Mark=- ftüde, 1,024,510 Mark 10 - Markstücke; an=Silbermünzen: 677,990 Mark 5-Markftücke, 577,628 Mark 1-Markstücke, 223,802 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstüe ; anNickelmünzen: 56,705 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 77,738 Mark 10 Pf. 5-Pfennigfstüe; an Kupfermünzen: 55,708 Mark Pf. 2-Pfennigstüe, 15,770 Mark 26 Pf. 1 - Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 874,580,500 Mark 20-Markstüke, 217,826,470 Mark 10-Marfstücke; an Silbermünzen : 554,095 Mark 5-Mark- stücke, 30,084,453 Mark 1-Markstücke, 8,804,189 Mark Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,493,350 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 1,179,967 Mark 20 Pf. 5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,577,336 Mark 3 Pf. 2-Pfennigfstücke, 624,810 Mark 25 Pf. 1-Pfennig&üLke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 877,028,500 Mark 20-Markstücke, 218,850,980 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen : 1,232,085 Mark 5-Mark. ftüde, 30,662,081 Mark 1-Markstücke, 9,027,991 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstüke; an Nickelmünzen: 4,550,056 Mark Pf. 10-Pfennigstücke, 1,257,705 Mark 30 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,633,044 Mark 3 Pf. 2-Pfennigstücke, 640,580 Mark 51 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Gold- münzen: 1,095,879,480 Mark; an Silbermünzen: 40,922,157 Mark 80 Pf.; an Nickelmünzen: 5,807,761 Mark 30 Pf.; an Kupfermünzen 2,273,624 Mark 54 Pf.

Nah den bestehenden Vorschriften find jährlihe Staat s- beihülfen oder Bedürfnißzushüsse, welche ergänzungsweise zur Besoldung von Lehrern oder Lehrerinnen gewährt werden, jederzeit widerruflih und, um die Nothwendigkeit derar- tiger Unterstüßungen je nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls nah Verlauf einiger Zeit von Neuem zu prüfen, event. entbehrlich werdende Beträge anderweit bestim- mungs3mäßig verwenden zu können, aus geschäftlihen Verwal- tungsrückfihten mit bestimmten Bewilligungsperioden bis zu zehn Jahren zahlbar zu machen. Leßteres \{chließt -niht aus, solche Staatsunterstüßungen auh innerhalb der- Bewilligungsperioden ganz oder theilweise zurückzuziehen, wenn sich inzwischen ergiebt, daß die zur Befriedigung der Shulbedürfnisse Verpflichteten in den Stand gelangt find, die gedahten Beträge gavz oder theil- weise aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten hat der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten den Bezirksregierungen diese Grundsäße mit der Bestim- mung in Erinnerung gebracht, nicht nur fortan bei jeder Neu- bewilligung von Bedürfnißzushüssen der in Rede stehenden Art leßtere stets ausdrücklich als „jederzeit widerruflihe Staatsbei- hülfen“ mit einer bestimmten Bewilligungsperiode zu bezeichnen, sondern auch hinfihtlich {hon bewilligter Bedürfnißzushüfse den Betheiligten in geeigneter Weise zu erkennen zu geben, daß diese Bewilligungen jederzeit widerruflich seien.

Es liegt in dem Wesen des Vollmachisauftrages, als auf die Vertretung der Person des Auftraggebers und auf die Wahrnehmung der Rechte derselben gerihtet, daß der Bevollmächtigte niht andererseits Aufträge annehmen darf, deren Interessen mit einander im Widerspruch stehen. Er würde, bei solcher Kollision der Jnteressen, die Machtgeber nicht vertreten und ihre Gerechtsame niht, wie es ihm obliegt, wahr- nehmen können. Der Eintritt einer Kollision der In- teressen jedoch hängt, nah einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 10. November cr., von den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles ab, und der Richter hat, nach dem Zusammenwirken von Ursache und Wirkung, zu prü- fen, ob ein solher Widerstreit ‘der Interessen -vershiedener Man- danten die Vereinigung des Mandats in der Person Eines Bevollinähtigten unstatthaft maht. Ein Agent erhielt von dem Müller Z. den Auftrag, ihm ein Mühlengrundftük zum Kaufe nahzuweisen und das Kaufgeshäft zu Stande zu bringen, wofür er ihm ein Honorar von 10 Thlr. zuficherte. Der Agent, welcher erfahren hatte, daß der Aerbürger O. ein derartiges Grundstück verkaufen wolle, begab sich zu diesem und lie) fich von ihm gegen Zusicherung eines Vermitte- lungs-Honorars ebenfalls den Auftrag ertheilen, einen Käufer nachzuweisen und mit diesem das Geschäft zu Stande zu bringen. Der Kauf des Mühlengrundstückes wurde zwischen beiden Auftraggebern perfekt. Der Käufer zahlte hier- für dem Agenten das versprochene Honorar von 10 Thlr., da- gegen weigerte fh der Verkäufer, das von ihm versprochene Honorar zu leisten. Auf die deshalb vom Agenten angestrengte Klage wurde in zweiter Justanz der Verkäufer zur Zahlung des bedungenen Vermittelungshonorars verurtheilt, und auf die Nih- tigkeitsbeschwerde des Verklagten in welcher er darauf hin- wies, daß es im Wesen des Vollmachtsauftrages liege, daß der Bevollmächtigte niht von anderer Seite Aufträge annehmen darf, deren Interessen einander kollidiren das Urtheil der zweiten Instanz vom Ober-Tribunal unter Ausführung der eben hervorgehobenen Rechtsanshauungen bestätigt. In dem vor- liegenden Falle ift, wie das Ober-Tribunals-Erkenntniß in Ueber- einstimmung mit dem Erkenniniß der zweiten Instanz ausführt, eine derartige Kollision der Interessen niht dargethan. Es hat in dem Interesse beider Kontrahenten gelegen, daß das Kauf- geschäft zu Stande komme, und wenn der Agent hierzu behülf- lich «gewesen, so hat er im Interesse beider Kontrahenten ge- handelt. Von dem Verklagten seien keine Umstände angeführt, aus welchen ein Shluß daraus zu ziehen \ei, daß durch die von dem- Agenten erfolgte Annahme des Auftrages von Z. das Interesse des Beklagten (Verkäufers) benachtheiligt worden.

Die Strafandrohung des §. 328 des Reihs-Strafgeseß- buches U Verleßung der Absperrungs- und Auf- sichtsmaßregeln, welhe von der. zuständigen Behörde zur Verhütung des Einführens oder Verbreitens von Viehfeuchen angeordnet worden, bezieht sich nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 11. November cr. nicht nur auf die Verlegung solcher Maßregeln, welhe zur Verhütung einer in einem ftonfreten Falle ausgebrochenen Biehseuhe zeitweise an- geordnet worden, sondern auch auf die Verleßung allgemeiner und bleibend ergangener sanitätspolizeiliher Anordnungen. Da=- gegen find unter den „Absperrungsmaßregeln“ des 8. 328 des Str. G. B. solche Anordnungen, welche in Polizei-S trafverord- nungen der Regierungen getroffen worden find, niht zu verstehen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Königlih baye- rischer Staats-Minister Berr is von München hier eingetrof und der stellvertretende Bundesrathsbevollmächtigte, Großher- zoglih badisher Minifterialrath Eisenlohr nach Karlsruhe abgereist.

Gumbinnen, 9. Dezember. Das Amtsblatt veröffentlicht folgende Bekanntmachung des Ober - Präsidenten der Pro-

vinz Preußen : Königsberg, den. 27. November 1874,

fe g des Etats für das Reihsheer für 1875 fort-

geblich auf Grund von Zeitungsnahrichten und Mittheilungen von Agenten Anträge auf Ueberweisung von Grundbefiß in Elsaß-Lothrin- gen und auf Gewährung von Unterstüßungen behufs Uebersiedelung dorthin gestellt worden. Den Petenten if bereits Seitens des erm Reichskanzlers eröffnet worden, daß die Landesverwaltung in Elsaß, Lothringen weder in der Lage fei, unentgeltlich Ländereien zu verthei len, noch auch beabsichtige, solchen nicht einheimischen Perfonen wae dorthin überzusiedeln vorhaben, Reise - Unterftüßungen zu ge- währen. ur Vermeidung ähnlicher Anträge und im Jnteresse der Land bevölferung der diesseitigen Provinz bin ich in der Lage, hierdurch die etwa noch umlaufenden gegentheiligen Gerüchte ausdrücklich als völlig grundlos zu bezeichnen. : Der Ober-Präsident, Wirkliße Geheime Rath.

Rendsburg, 10. Dezember. (N. Z.) In der gestri: gen vierten Sißung des Provinzial-Landtags wurden die

theilten Regierungsreskripte über die Dotation der Provinz mit einem Fonds und die Abfindun-sfumme von 1,200,000 Thlr. überreiht und vom Landtags-Marschall verlesen. Diese an leß teren gerihteten Reskripte haben folgenden Wortlaut : Rendsburg, den 7. Dezember 1874.

Ew. Hochgeboren habe ich in meinem Schreiben vom 10. August d. I., betr. die Einberufung des \{chleswig-holsteinischen Provinzial- Landtages, von den Gründen Mittheilung gemaht , welche die Königliche Staatsregierung abgehalten haben, den Provinzial- ftänden einen besonderen Dotations - Gesehentwurf für die Hiefige Provinz zur Begutachtung vorzulegen. Jn Anlaß eines von dem Herrn Minister des Jnnern mir ertheilten Auftrages ersuche ih Ew. Hochgeboren ergebenst, den Inhalt meines gedachten Schrei- bens zur Kenntuiß des Provinzial-Landtages unter dem Hinzu- fügen zu bringen, daß die von dem ständishen Verwaltungs-Aue}ch{usse in dem Séthreiben rom 21. August d. J. ausgedrückdte Besorgniß: es Fönnten aus der Verbindung der \{leëwig - holsteinishen Dotation?- Angelegenheit mit der Dotations - Angelegenheit der älteren Provinzen für die Förderung und Erledigung der ersteren Angelegenheit Sch{wierigkeiten erwachsen, nicht begründet er- scheine. Dem Landtage der Monarchie werde zugleich mit dem Dotatations - Geseßentwurfe für die noch nicht auëgestatteten Provinzen der Entwurf einer Provinzialordnung für die aht älteren

robinzen vorgelegt werden, und gebe sich die Staatsregierung der

offnung hin, daß es gelingen werde, \chon in der nächsten Session über beide Gefeßentwürfe mit den Häusern des Landtages der Monarchie eine Verständigung herbeizuführen. Jn dem Dotations-Geseßentwurfe sei als Zeitpunkt für die Ueberweisung der den noch nicht ausgestatteten Provinzialverbänden aus Staatsfonds zu gewährenden Renten und Kapitalien der 1. Januar 1876 in Ausficht genommen. Dieselben feien im Wesentlichen zur Verwendung für dieselben Zwecke bestimmt, welche in dem hannoverschen Dotation2geseße vom 7. März 1868 vor- ge\chrieben seien; die Irrenanstalt und das Taubslummen-Institut zu Schleswig sollten in das Eigenthum des hiesigen Provinzialverbandes übergehen. Nähere Mittheilungen über den Inhalt des Pan, wurfes zu machen, befinde der Herr Minister fich nit in der Lage. Um die auf die Provinz Schleswig-Holstein bezüglichen Bestimmungen desselben richtig beurtheilen zu können, würde es erforderlich sein, den ganzen Geseßentwurf nebft Motiven den Provinziälständen mitzu- theilen. Hierzu aber sei die Staatsregierung geseßlih nicht er- mächtigt, da jener Geseßentwurf nicht nur die Provinz Schleëwig- Dire sondern zugleichß sämmtliche Übrige Provinzen der Monarchie

etreffe. , Der Ober-Präsident für Schleswig-Holstein und Landtags-Kommissär.

Sqheel-Plefsen. Das andere Schreiben lautet also: __ Rendsburg, den 7. Dezember 1874.

Im Anschlufse an die dem Provinzial. Landtage in dessen erster Sißung gemachten mündlichen Mittheilungen unterlasse ich niht, Ew, Hochgeboren zur gefälligen weiteren Veranlafsung ergebenst davon in Kenntniß zu seßen, daß zufolge gemeinschaftlihen Er- lasses des Herrn Finanz Ministers und des Herrn Ministers des Innern vom 4. d. M. des Kaisers und Königs Majestät dur Allechöchsten Erlaß vom 3, Oktober v. J. dieselben zu ermächtigen geruht haben, den \{chleswig-holsteinishen Provinzial Landtag, auf dessen Petition vom 18. Juli 1871, in welcher die Anerkennung der von der vormaligen Statthaltershaft der Herzogthümer Schleswig- Holstein durch Verordnung vom 2. Mai 1849 ausgeschriebenen, zur Bestreitung. der Kosten der Verpflegung der damals in dén Herzog- thümern befindlichen deutschen Truppen bestimmt g!wesenen Zwangs- anleihe als preußische Staatss{chuld erbeten worden is, ablehnend zu bescheiden. Dagegen haben Se. Majestät auf den Antrag der gedahten Herrn Minister mittelst Allerhöchsten Erlasses am 2. d. Mts. Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß durch den nächst- jährigen Staatshaushaltsetat eine Summe von 1,200,000 Mark flüssig gemacht werde, welche als einmaliger Betrag dem Provinzialverbande von Schleswig-Holstein behufs Verwendung im Interesse der durch die Kriegsereignisse von 1849—50 belasteten Kommunen mit dem Bedeuten zu überweisen, daß hiermit die Erörterung aller weiteren Forderungen aus den Jahren 1848—50 als abgeschlossen betrachtet werde. Demgemäß wird von dên Herren Ministern das Erforderliche zum Zweck der Zahlbarmahung dieser Summe durch den Etat pro 1875 veranlaßt werden. Im Uebrigen habe ich noch ausdrücklich zu bemerken, daß die Zahlung der 1,200,000 Mark nah erfolgter Be- willigung diejer Summe dur den geseßlih festzustellenden Staats- haushaltsetat wird verfügt werden können. Der Ober-Präsident für Schleswig-Holstein und Landtags-Kommissär.

; Scheel-Plessen.

E 11. Dezember. (W.T. B.) Die hiesigen fftädti\en Behörden haben heute die Absendung einer Petition an das Ab- geordnetenhaus beschlofsen, in welher darauf angetragen wird, dasselbe wolle dahin wirken, daß die Verpflihtung des Staates zu mindestens gleichmäßiger Theilnahme mit den Kommunen an den Unterhaltungskosten der höheren Lehranstalten, insbez sondere der Gymnasien und Realschulen erster Ordnung alsbald gesehlih festgestellt und demgemäß die hierzu erforderlihe Summe auf den nächstjährigen Etat geseßt werde.

Lauenburg. Raßztzeburg, 11. Dezember. Auf der Tagesordnung der Sizung von Ritter- und Landschaft am Donnerstag, den 17. Dezember, stehen u. A.: Feststellung des - Budgets für 1875, Schreiben des Königlih Herzoglichen Landrath-Amtes vom 28. v. M., betreffend die Gründe für die seitherige Nichteinführung des preußishen Klassen- und Einkom- menfteuer-Geseßes vom 25. Mai 1873 im Herzogthum Lauenburg.

Hessen. Darmstaor, 9. Dezember. (Fr. J.) Nah dem gestern publizirten neuen Beamten-Pensions-Geseß kommt bei Berehnung des Dienstalters nicht nur die seit dem eigentlichen Anstellungsdekret verflossene Zeit, sondern auch die Zeit in Anrehnung, während welcher ein hiernähst angestellter Beamter gegen Remuneration bei einer Behörde dienstlih ver- wendet war. Für die “bis dahin angestellten Beamten ist eine Frist von 6 Monaten vorgeshriében, innerhalb welcher fie ihre desfallsigen Ansprüche zu liquidiren haben, Ns ihr Dienftalter lediglih vom Minifterium festgestellt wird.

__ Meelenburg. Neustreliß, 9. Dezember. (Nftr. t Die „Großherzogin-Mutter kehrte gestern nach mehr- wöcigem Besuche aus Shloß Remplin hierher zurü, welch{hes- die Großfürstin Catharina heute verlassen wird, um

mit ihren Kindern nach St. Petersburg zurück zu begeben. Die Herzogin Caroline if bereits am 22. v. M. aus

Ven verschiedenen Einwohnern der diesseitigen Provinz sind -an

Italien wieder hier eingetroffen.

am 7. d. M. vom Landtagskommissar nur auszugsweise mitge-

Heerreicz-Ungarun. Wien, 10. Dezember. In der | heutigen Sibung des Abgeordnetenhauses entspann fih in der e aetheratining eine längere Debatte über die Mittelschulen. Weber rügte die deutsche Amts\sprache im Berkehr der Schul- behörden mit den czehischen Schulen und plaidirte für die Er- bauung eines tigenen Gebäudes für das czechishe Gymnafium in Brünn. Halwih beklagte, daß bei der Uebernahme der Budmweiser Ober-Realshulen die Rechte der angestellten Lehrer nit beachtet wurden. Bareuther rügte die Nichtübernayme des Shul- direktors Lippert, weil er \eine Kinder konfessionslos erziehen ließ. Mildshuh wünschte, daß die Kluft zwischen seiner Partei und der Regierung falle. Klaic will die Einführung der slavishen Unterrichts- Sprache an den Mittelschulen Dalmatiens. Meznik beklagte die BVernachlässigung der \lavischen Mittelshulen gegenüber den deutshen. Keller will die Berüksichtigung der italienishen Dal- matiner. Der Unterrichts-Minister fkonstatirte die Bereitwillig- keit der Regierung, allen berehtigten Wünschen der verschiedenen Nationalitäten auf dem Schulgebiete selbst mit Opfern entgegen- zukommen. Betreffs der Gerüchte über den Vorgang in Bud- weis, bemerkte der Minister, die Aufgabe des Ministeriums be- stehe nicht darin, das persönliche Interesse der Lehrer oder Schüler zu wahren, sondern das Interesse des öffentliheu Unter- richts sei allein maßgebend. Der Voranshlag der Mittelshulen wurde sodann angenommen.

Pest, 11. Dezember. (W. T. B.) Die vom Finanz- Minister eingebrahte Indemnitätsvorlage, betreffend die Staatsausgaben im 1. Quartal des Jahres 1875, wurde in der

heutigen Sißzung des Unterhauses in der Spezialberathung in

unveränderter Fassung angenommen. Es folgte alsdann eine Debatte über die Steuergeseße. L

Schweiz. Bern, 8. Dezember. Die eidgenössishen Räthe, welhe gestern zu ihrer ordentlihen Wintersession zusammen- getreten sind, beschäftigten fich geftern nur mit der Geschäfts- vertheilung; heute dagegen haben fie ihre in Folge der Bun des- revision nothwendig gewordene legislatorische Arbeit wieder begonnen. Auf der Tagesordnung des Nationalrathes stand das neue Gesetz, betreffend Civilstand und Ehe, dessen erster Artikel, welcher eine Hauptfrage, die Führung der Civilstands- register, zum Gegenstand hat, eine fünfstündige Debatte veran- laßte. Die Kommission hatte s|{ch in eine Mehrheit und eine Minderheit getheilt. Die erstere beantragte vollständigen Aus- {luß der Geistlihen von dieser Funktion, somit Zustimmung zu dem Beschlusse des Ständeraths, welcher das fragliche Geseh während seines legten Beisammenseins erledigt hat; die leßtere dagegen Zulassung der Geiftlihen. Wie erwartet, fand der Antrag der Kommissiousmehrheit mit großer Majorität mit 72 gegen nur 13 Stimmen Annahme. Der ohne jede Veränderung nach der Redaktion des Ständeraths zum Bundesbeschluß erhobene Artikel lautet wörtlih: „Die Fest- stellung und Beurkundung des Civilstandes ist im ganzen Ge- biete der Eidgenossenshaft Sache der bürgerlißen Behörden. Die Civilstandsbeamten müssen weltlichen Standes sein und sind einzig berechtigt, Eintragungen in die Cipvilstandsregister zu machen oder Auszüge aus denselben zu verabfolgen.“ Das aus 62 Artikeln hefebenbe Gesez wird aller Wahrscheinlichkeit nah den Nationalrath diese ganze Woche noch in Anspruch nehmen; nah dem Verlaufe der heutigen Diskussion zu \{hließen, werden jedoeh au die übrigen Ärtikel wenig verändert nah der Fassung des Ständerathes zum Beschlusse erhoben werden. Der Ständerat h genehmigte heute das Geseg über die eidgenössiscze Geldskala so, wie dasselbe vom Bundesrath vorgelegt worden ist.

192. Dezember. (W. T. B) Der Ständerath hat gestern den vom Nationalrath angenommenen Gesezentiwurf, be- treffend die politishe Stimmberechtigung der Shweizer- bürger mit unwesentlihen Abänderungen nunmehr ebenfalls ge- nehmigt und sich darauf bis zum Mittwoch vertagt.

Nizderlande. Haag, 8. Dezember. In der Zweiten Kammer der Genéralstaaten wurde die gestrige und die heutige Sißung mit der Generaldiskusfion über die das Unter- rihtswesen betreffende Budget-Abiheilung des Ministeriums des Innern ausgefüllt. Der Minister-Präfident und Minister des Innern, Hr. Heemskerk, zu dessen Ressort das Unterrichtswesen gehört, machte die Zusage, daß für die Erhöhung der Ge- halte der Professoren durch das in Vorbereitung begrif- fene Geseh über den höheren Unterriht werde gesorgt werden. Ferner versprach er, daß die Anfertigung der Pläne für ein neues Akademie- Gebäude in Leiden so ge- fördert werden würde, daß dieselben am 8. Februar 1875 bei dem dritten Säkularfeste der Leidenshen Hochschule würden zur Befichtigung ausgestellt werden können, Hr. Heemskerk er- kannte an, daß in den Bestimmungen über den mittleren Unter- riht fih Mängel befänden; er erklärte, daß er uuf Beseitigung dieser Mängel bedaht sein und Abänderungsvorschläge bezüglich des Unterrihtswesens überhaupt einbxingen werde, ersuchte jedoch, daß man die Vorlage seines Abänderungsgeseßes abwarten möge. Er bemerkte \{ließlich: er werde vielleiht in Erwägung nehmen, ob eine Staatskommission zu ernennen sei, die untersuchen solle, welche Aenderungen- in dem bestehenden Geseze über den Primär- unierriht nöthig seien.

Belgien. Brüssel, 11, Dezember. (W. T. B.) Die Deputirten Couvreur (Linke) ‘und Thomßen (Rechte) brachten peute in der Sigzung der Deputirtenkammer einen Antrag, etreffend die Schlichtung völkerrechilihex Differenzen durch inter- nationale Schiedsgerichte ein, der bei Berathung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten zur Diskussion ge- langen soll.

Frankreich. Versailles, 11. Dezember. (W. T. B.) Nationalversammlung. Die Wahlen Godißarts und des Herzogs von Mouchy wurden für gültig erklärt. Die Versammlung erledigte hierauf die erste Berathung eines Antrags bezügli ab- soluter Freiheit der Versammlungen, welche die Feier aller religiösen Kulte bezwecken, und beshloß mit 477 gegen 167 Stimmen zur zweiten Berathung dieses Antrags zu \reiten.

12. Dezember. (W. T. B.) Der bereits erwähnte, gestern in der Sizung der Nationalversammlung eingebrachte Antrag, allen Religionsgenossenshaften ohne Unterschied die freie Ausübung i Kultus zu gestatten, wurde von Hrn. von Pressensé geftellt. Bei Motivirung desselben wies der Antrag- fteller auf die religiöse unter der alten Monarchie herrschenden Zn- toleranz hin und \prach fich namentlich gegen jedes Hinüber- greifen des Staates in das firchliche Gebiet aus. Der Kultus- Minister erklärte, er habe gegen die Vornahme der zweiten Berathung des Antrages keine Einwendungen zu machen, werde dann aber die ihm erforderlich erscheinenden Garantien verlangen. Die zweite Berathung wurde darauf, wie ee beschlofsen. Vie verlautet, dürfte nah den Resultaten der Vorunterfuhung über die Existenz eines bonapartistishen Central-Comités der Einleitung eines Untersuhungsprozesses nicht stattgegeben werden.

\chall Serrano hat Espartero in Logroño einen Besuch

| wie alljährlih, in den Sälen des Winter - Palais eine Parade der

Spanien. Madrid, 11. Dezember. (W. T. B.) Mar-

abgestattet. Der Empfang des Marschalls bei den Truppen war ein enthufiastisher. Die Operationen werden demnächst wieder aufgenommen werder.

Santander, 11. Dezember. - (W. T. B.) Der Angriff der Carlisten auf San Celoni ift mißlungen. Die Carlisten haben bei Cafiro Urdiales einen Engländer gefangen ge- nommen und verlangen für die Freilassung desselben ein Löfegeld von 70 Pfd. Sterling.

Nach über Hendaye - eingegangenen Meldungen hat am Montag und Dienstag unweit Tolosa eine Shlachi zwishen - den Regierungstruppen und Car- tisten fiatigefunden. Erstere besezten am Montage Her- nani und nahmen am Dienstage Urnieta. Dem reten Flügel gelang es, bis Audoain vorzudringen, aber das Centrum wurde trog aller Anstrengungen zurückgeworfen, fo daß der Rückzug angetreten werden mußte. Auf der Verfolgung mah- ten die Carlisten wiederholte Angriffe mit dem Bajonnet, wobei die Guiden von Don Carlos und das erste und zweite Ba- taillon von Guipuzcoa große Verluste hatten. Der Carlisten- Chef Mongrovcjo ist ziemlih erheblich verwundet. Die Regie- rungstcuppen haben einen Verluft von eiwa 700 Mann er- litten. General Loma is nach San Sebastian zurückgegangen. Don Carlos befindet fich in Vergara.

Dagegen meldet W. T. B. über Bayonne: General Loma ist bei dem Angriff auf die carlistischen Positionen bei Urbieta leiht verwundet worden. Nichtsdestoweniger gelang es ihm, den Ort zu erstürmen. Die Nacht verbrahte er in Audoain. Die von den Carlisten verbreiteten Siegesnachrichten sind daher als unbegründet zu bezeihnen.

Neußland und Polen. St. Petersburg, 10. De- zember. Ueber die Feier des St. Georgsfestes meldet die „St. Petersb. Zig.“ Folgendes:

Am St. Georgs-Feste, Dienstag, den 8. Dezember, fand,

Ritter des St. Georgs- und des Militär-Ordens statt. Um- 1 Uhr seßte sich die Prozession der Ritter in Bewegung, in welcher, dem Ceremental entsprechend, die niederen Klassen vorauf gingen. Unter den Inhabern der 4. Klasse {ritt aub Se. Königliche Hoheit der Großfürst Konstantin Nikolajewiisch. Das leßte Paar bildeten die General - Adjutanten Graf Koßebue und Admiral Nowosfselski, Inhaber der 3. Klasse. Hinter ihnen ging General - Adjutant von Kauffmann, Inhaber der 2. Klasse. An der Prozession be- theiligten sich auch die zum Ordensfest hier cingetroffenen Repräfen- tanten der preußishen Armee, die Ritter der 4. Klasse, Gcne- râle von Voigts-Rheß und Graf von der Gröben. Hinter den Georgs- Rittern geruhte Se. Majestät der Kaiser zu schreiten, in Generals- uniform mit dem Georgsbande über der Schulter. Neben Sr. _Maje- stät shritt Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen in russischer Generalsuniform. Darauf folgten der dejourirende General- Adjutant Graf Osten-Sacken, der älteste Georgs-Ritter 3. Klasse, der dejourirende General-Major von Sr. Majestät Suite Romanowsfi, Ritter derselben Klasse, und der dejourirende Flügel-Adjutant, Oberst im Generalstabe, Lubowicki, Ritter des St. Georgsordens 4. Klasse. Alle Großfürsten und Generäle, die im Besiß preußischer Ordens- bänder sind, batten dieselben angelegt. i Nach Beendigung des Gottesdienstes versammelten sich die Ritter des Militär-Ordens, 580 an der Zah), in den unteren Korridoren, wo die Tafeln für sie bereitet waren. Bald darauf geruhte Se. Ma- jestät unter den Rittern zu erscheinen, das dargereichte Glas zu er-

empfunden werden. Erlauben Ew. Majeftät, daß ih auf das Wohl Ew. Majestät trinke mit dem Wunsche, daß Gott Ew. Majestät edle Bestrebungen und Absichten següen möge.“

Dänemark, Kopenhagen, 9. Dezember. Die „Berl. Tid.“ hat in Erfahrung gebracht, daß die Konfirmation des Prinzen Waldemar am 16. d. Mts. in der Shloßkapelle zu Fredensborg stattfinden soll.

Die vierjährige Periode für die 13 pom Landesthing gewählten Reichsgerihtsmitglieder läuft am 15. Dezember ab, es werden daher neue Wahlea vorgenommen werden.

Amerika. New-York, 10. Dezember. (W. T. B.) Der Schooner „Eclips\e“ is in den Gewässern von Kuba aufgebraht, aber auf Vorstellung des englischen Konfuls wieder freigegeben, da die Papiere des Schiffs vollkommen in Ordnung waren. Die Passagiere befinden fich indessen noch in Haft.

Die Admiralität in London hat ein Telegramm des Kommandanten des englischen Kriegs\chifes „Cracker“ aus Mon- tevideo vom 9. d. M. erhalten. Dasselbe lautet: In Uruguay ist ein Aufstand ausgebrochen ; die Truppen weigern si, gegen die Insurgenten zu marschiren und verlangen die Entlassung des Ministeriums. Ich werde hier bleiben, um die englischen Unterthanen zu \{üßen. j

Dem „Reutershen Bureau“ wird aus Buenos- A yres vom 7. d. telegraphirt, daß der Insurgentenführer Ar- redondo von dem Regierungs-General Rocca ges{chlagen und mit feiner ganzen Armee gefangen genommen ist. Die Regierung hat eine Proklamation erlassen, in welcher den Auf- ständischen vollständige Amnestie zugesichert wird.

Afrika. Alexandrien, 11. Dezember. (W. T. B.) Darfour hat die Annexion durch den Vizekönig angenom- men. Nur einige Mitglieder der Familie des Ex-Sultans haben die Annexion niht anerkannt. Die ägyptishen Truppen gehen gegen dieselben vor.

“Nr. 50 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt : 1) Zoll- und Steuerwesen: Bundesrathsbeshluß, betr. Nettogewicht von Branntweinsendungeu. 2) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichêmünzen. 3) Marine und Schiffahrt: Im Schiffbru*h Umgekommene deutschen Namens. 4) Postwesen: Bekanntmachungen, betr. : Einführung neuer in der Reichsmarkwährung lautender Postwerthzeichen; Veränderungen im Zeitungs-Debitswesen vom 1. Januar 1875 ab; Leitung des Post- betriebes auf der Stree Büßow-Stettin; Eröffaung der Eisenbahn Bruchsal-Rheinsheim; Korre)pondenzverkehr mit China und Japan via Triest. 5) Konsulatwesen: Bestellung eines Konsular-Agenten.

Nr. 87 des „Amts-Blatts der Deutschen Reichs-Po st- Verwaltung“ hat folgenden Jnhalt; Generalverfügung vom 8. Dezember 1874. Auskunftsertheilung an das Publikum über die mit dem 1. Januar 1875 eintretenden Aenderungen. Generalverfügung vom 5. Dezember 1874. Schluß der Postdampfschifkahrten zwischen Hamburg und Drontheim. Generalverfügung vom 8. Dezember 1874. Tabellen zur Reduzirung der Poftanweijungs- und Postvor- ihußbeträge im Verkehr mit Bayern und Württemberg. General- verfügung vom 5. Dezember 1874. Neue Ausgabe des Fahrposttarifs für das Ausland. Generalverfügung vom 5. Dezember 1874. For- mular zum Schlußkonto über Berichtigung der Ueber- und Zuschüsse.

Das Novemberheft des Centralblatts für die ge- sammte Unterrihts-Verwaltung in Preußen hat folgenden

greifen, auf die Gesundheit der Ritter zu trinken und ihnen gnädig für ihre treuen Dienste zu danken. Darauf brate Se. Kaijerliche E der Großfürst Konstantin Nikolajewitsch einen Toast auf die

esundheit Sr. Majestät - des Kaisers aus, wobei die Musik die Nationalhymne anftimmte, während die Korridorgewölbe von lauten, lange andauernden Hurrahs wiederhallten. Als wieder Stille einge- treten war, geruhte Se. Majestät die Ritter aufzufordern, fih zu seßen und zu essen. Dann schritt Se. Majestät mit den Großfürsten und dem Gefolge an den Tischen entlang, - trat wiederholt auf einzelne der Ritter zu und unterhielt sich mit denselben. Alsdann zog fich Se. Majestät in die innern Gemächer zurück. Nach dem Essen begaben sich die Ritter mit den erhaltenen Gratis-Billets in das Alexandra- Theater.

i Um 6 Uhr Nachmittags fand im Nikolai-Saal große Tafel statt, zu weler alle Georgs-Ritter und die Inhaber goldener Waffen Ein- ladungen erhalten hatten. An der Tafel betheiligten sich Se. Ma- jestät, der Großfürst Thronfolger nebst Gemahlin und die übrigen Glieder der Kaiserlichen Familie, sowie auch Prinz Albrecht von Preußen. Die Zahl der Georgs-Ritter und der Jnhaber goldener Waffen belief sih auf 386. Während der Tafel spielten die Musik- chóre des Preobrachenskischen und des Chevalier-Garde-Regiments.

Die Parade der Georgs-Ritter, welhe am 6. Dezember in der Manege des Ingenieur-Palais abgehalten wurde, kommandirte Se. Kaiserlihe Hoheit der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch "der Aeltere. Die Unter-Kommandos führten: über die Infanterie Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst-Thronfolger und über die Kavallerie Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Wladimir Alexandrowitsch. Die Eskadron der Georgs-Ritter stand unter dem Befehl des Com- mandeurs des 5. Alexandrijskischen Husaren - Regiments Sr. Kaiser- lihen Hoheit des Grofürsten Nikolai Nikolajewitsch des Aelteren, Sr. Kaisalihen Hoheit des Prinzen Eugen Maximilianowitsh Romanowêky, Herzogs von Leuchtenberg. Die Eskadron der Repräsentanten kommandirte Se. Hoheit Prinz Nikolaus von Oldenburg; den ersten Zug der Eskadron Se. Kaiserliche Hoheit Prinz Ssergej Maximilianowitsh Romanowsky, Herzog von Leuchtenberg und den zweiten Zug Se. Königliche Hoheit der Großfürst Nikolai Nikolajewitsh der Jüngere. Um 1 Uhr geruhten Se. Majestät der Kaisxr in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen zu erscheinen. Se. Majestät trug die Üniform des 1. Jekaterinosslawschen Leib-Grenadier-Regiments Sr. Majestät und Prinz Albrecht die Uniform d-8 14. Husaren-Regi- ments (Mitau), dessen Chef Se. Königliche Hoheit ift. Der Großfürst Höchstkommandirende trat, nachdem vou ihm „Achtung“ fommandirt worden war, mit dem Rapport an Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht heran, während die Musik die preußische Hymne anstimmte. Darauf geruhte Se. Maj.ftät in Begleitung Ihrer Ho- heiten der Großfürsten Konstantin und Nikolai Nikela ewitsch und des Prinzen Albrecht an die Fronte heranzutret-zn, wo Se. Majestät mit vielen Untermilitärs Allergnädigst zu \prehen geruhten. Dann begann der Vorbeimarsh. Alle an der Parade Betheiligten waren in großer Paradeuniform. Ihre Kaiserlihen Hoheiten der Großfürft Thronfolger und die Großfürsten Nikolai Nikolajewitsh und Wla- D Alexandrowitsch trugen das Band des Schwarzen Adler-

rdens.

11. Dezember. (W. T. B.) Bei dem zur Feier des Georgsfestes stattgehabten Galadiner brahte Prinz Albrecht von Preußen in Erwiderung der Rede des Kaisers von Rußland folgenden Toast auf Denselben aus:

„Ew. Majestät haben die Gnade gehabt, mir zu erlauben, meinen unterthänigsten Dank für die Pen bobe Worte zu sagen, welche Ew. Majestät soeben ausgespro ( wissen am-Besten von Allen in Ihrem weiten Reiche, welchen Wiederhall diese Worte bei meinem Allergnädigsten Herrn finden werden, . Gestatten mir Ew. Majestät inzuzufügen, daß Ihre Gnadenbeweise, Wohlwollen, ja ih möchte sagen, Liebe, welche Sie der preußishen Armee von jeher zugewandt haben und noch

zuwenden, mit unauslöshliher Dankbarkeit von derselben

en haben. Ew. Majestät j

SFnhalt: Zusammenseßung der Prüfungs-Kommissionen für die wissen- \haftlihe Staatsprüfung der Kandidaten des geistlichen Amts. Ressortverhältniß bei den Handwerker-Fortbildungsshulen im Regie- rungsbezirk Sigmaringen. Einrichtungen an den Universitäten zur Pflege der Lehre von den Kinderkrankheiten. Anzahl der seit 1851 auf den deutschen Universitäten immatrikulirten Studirenden der ecvan- gelishen Theologie aus den altländischen preußishen Provinzen. Charlotten-Stiftung für Philölogie. Benennung des Gymnafiums zu Burg. Verzeichniß höherer Lehranstalten in Bezug anf die Militärberechtigung. Katholishe Gottesdienstordnuung für höhere Lehranstalten. Zwischenraum zwischen dem Ab- gange von einer höheren Lehranstalt und der Zulassung zur Schulprüfung für die Portepeefähnrihs-Prüfung. Stel- lung der etatsmäßigen Seminar - Hülfélehrer in Beziehung auf Beförderung zu ordentlihen Seminarlehrern und auf Gehalt. Defizit bei Seminarkassen, Etatsüberschreitungen 2c. Verwendung der Unterstüßungsfonds bei Seminarien und Präparanden-Anstalten. Entwurf eines Vertrages über eiae Privat-Präparanden- nstalt. Bezeichnung und Zweck der zweiten Lehrerprüfung. Kündigungsfrift für Lehrer an höheren Töchtershulen. Deputatholz der Lehrer in der Provinz P-eußen. Widerruflihkeit der Staatszushüfse zu Lehrerbe- foldungen; periodische Prüfung des Bedürfnisses. Mitwirkung der Finanz-Direkftion zu Hannover zur Feststellung der Leistungskrast der Verpflichteten bei Nachsuhung von Stagatsbeihülfen zu Schul- 2. Bauten. Ermittelung des Bedarfs an Brennmaterial für Schul- häuser nach der neuen Maß- und Gewichts-Ordnung. Bedeutung des Wortes „Hausväter" bezüglich der Schullasten. Tau“ stummen-Anstalt zu Posen, Reglement. Desgl. zu Stettin, Aufnahmebedingungen. Taubflummen-Anstalten in der Rheinprovinz, Wegfall der Kollekten. Personalchronik.

Nr. 47 des Justiz-Ministerial-Blatts für die preu- gie Geseßgebung und Rebtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz - Ministeriums, enthält: Allgemeine Verfügung vom 11. November 1874, betreffend die Reduktion der Meile auf das Meterinaß in deu Liquidationen über / die aus der Staatskaffe zu zahlenden Reisekosten, Meilengelder und Transportkosten 2c. Allge- meine Verfügung vom 5. Dezember 1874, über die geschäftliche Be- handlung von Begnadigungésathen in den Landestheilen, in welchen die Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens vom 3. Januar 1849 Geseßzeskraft hat, und in den Bezirken der Appellationsgerihte Kiel, Cassel und Wiesbaden. Er- fenntniß des Königlihen Ober-Tribunals vom 15. Oktober 1874: Der Antrag auf Verfolgung einer einem Gemeindevorstcher in Be- iehung auf seinen Beruf zugefügten Beleidigung kann nicht vom [mtsvorsteher gestellt werden, wenn die Berufsthät igkeit, auf welche sih die Beleidigung bezog, nicht zu den der Verwaltung oder Aufficht des Amtsvorstehers unterliegenden Gegenständen gehört. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Kon- vie vom 10. Oktober 1874: Eine vom Minister der geistlichen 2c.

ngelegenheiten auf Grund des §. 13 des Geseßes vom 11. Mai 1873 erlassene Verfügung kann im Rehtêwege vor den ordentlichen Gerichten nit angefohten werden. Auch ist eine Verfolgung des mit der Ausführung einer jolchen Verfügung beauftragten Beamten im Rechtswege unzulässig.

ma

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

So eben ershien bei der Firma Edm. Gaillard (vormals C. A. Gerold, Berlin, W., Krausenstr. 69) der Lager-Katalog XITT, und das Holzschnitt-Album der Abbildungen hervorragender Oelfarbendrucke, welche in diesem bekannten Künftverlage käuflich zu a find. Im Gegensaß zu dem in diesem Geschäft ar be- tehenden Prinzip „alle Erscheinungen des Oelfarbendrucks“ zu führen, die den Kunstmarkt übershwemmen, find in der Handlung seßt nur die vorzüglichsten Reprodüktionen auf diesem Gebiete zu haven. Die in dem Geroldshen Verlage exshienenen großen Schlachtenbilder (von

Wörth und Grayvelotte) sind in dem Preise bedeutend herabgestüt, um