1874 / 292 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

es nicht für nüßli® und in keiner Meise für nothwendig halten; denn die {ächsische Armee hat ihre Beweise gegeben, wie sehr sie mit den Interessen des Reiches verwachjen ist, und die Beweise sind iu der Geschichte des Krieges, ich brauche sie nit vorzuhalten. Aber ih habe die Ueber- zeugung, sie hat sich zweimal gut ges{lagen, einmal in dem Gefühle als deutsher Soldat, das zweite Mal noch, um den sähen Far- ben, bie fie getragen, Ehre zu machen. Wenn ih dies als Impon- derabilien bezeihne, so wird mir jeder, der Soldat gewesen ilt und die meisten von uns find es gewesen —, und der die eigenthüm- liche Anhänglichkeit, die den Deutschen an seine Farben fesselt, vom Corpsband bis an die Fahne und Uniform, zu schâßen weiß, Recht geben, weun ih Sie bitte, diese Verhältnisse mit Zartheit und Vor- L: zu behandeln, und ich würde es lieber sehen, wenn auf diesen ntrag verzichtet würde.

Zu Titel 12 (Gouverneure, Kommandanten, Plazmajore) hatte die Kommission beantragt: a. Im preußishen Spezialetat {Seite 38 und 40): Für 1 Kommandanten in Altona, Gehalt, Diensizulage und Büreaugeld 10,800 Mark, für 1 Plaßmajor in Altona, Gehalt 2760 Mark, für die Stelle des Kommandan- ten in Königstein 3600 Mark Gehalt, 300 Mark Dienftzulage und 300 Mark Büreaugeld als „künftig wegfallend“ zu bezeih- nen. Im Uebrigen Titel 12 in seinen einzelnen Nummern zu bewilligen. b. Die Regierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Stellen der Gouverneure, der Kommandanten und der Plaßmajore als besondere Posten nur da aufrecht er- halten werden, wo im dienstliher Interesse die Geschäfte dersel- ben als Nebengeschäfte nichi wahrgenommen werden können. Der Bundesbevollmähtigte Staats- und Kriegs-Minister von

Kameke erklärte hierüber :

Zunächst, meine Herren, möchte ih erklären, daß ih durchaus bereit bin, auf das Alinea b., auf die Resolution einzugehen, die dahin lautet, daß darauf Bedacht genommen werden möchte, cine neue Prüfung anzustellen, in wiefern die von der Militärverwaltung ver- langten Posten der Gouverneure, Kommandanten und Plaßmajore als Nebenamt behandelt werden könnten. In dem künftigen Etat wird Ihnen also ein neues Defiderium vorgelegt werden, und es werden bei jedem dann verlangten Posten die Eründe klar und deutlich daraelegt werden, weshalb die Forderung gestellt worden ift. Durch die Bezeichnung: „künftig wegfallend“ welche Ihre Budget-Kommisfion vorschlägt, den Positionen für den Kommandanten und Plaßmajor von Altona schon für dieses Iahr hinzuzufügen, meine ih indeß, wird den Darlegungen, welche Seitens der Militärverwaltung dem Reichstag über diese Materie gemacht werden sollen, präjudizirt. Nach meiner persönlichen Kenntniß der Dinge glaube ich Ihnen sagen zu können, daß diese Bezeichnung für das nächste Jahr nicht einmal von praktischer Bedeutung ift. Es steht weder der Abgang des Kommand®anten von Altona noch der des D ncios in fo naher Ausficht, daß eine Neubeseßzung im nächsten

abre in Frage käme. A N

Also von praktisher Bedeutung ift dieser Zusaß für jeßt nichk, und er könnte ja im künftigen Jahre, falls unsere materiellen Gründe für die Beibehaltung des Postens von Ihnen nicht anerkannt werden jollten, danu von Ihnen roch hinzugefügt werden. ;

Außerdem sprechen aber für die Beibehaltung des Postens in Altona doch recht materielle Gründe. Der Kommandant von Altona ift allerdings nicht Kommandant von Hamburg. Beide Städte stehen aber feit langen Jahren in einem örtlichen Zusammen- hang, fo daß Altona noch ein Freihafen bleiben mußte. Sie repräsentiren zusammen eine Bevölkerung von über 300,000 Menschen, unter diesen befindet sich eine flottirende Arbeiter- und Schiffs- bevölferung, die den Keim zu allerhand Unruhen in fich trägt Sie Fehen, es fann sehr leiht mögliq) werden, daß die militärischen Sicher- heitsmaßregeln für beide in Mitleidenschafi gezogene Städte in eine Hand gelegt werden müfsen, und dann ist es gut, wena eine Hand

da ift, die den Verhältnissen nicht zu fern steht und der Entwickelung derselben mit offenen Augen hat folgen können. Das ist der eine R der Kommandantur von Altona. Zweitens aber ist diese mmandantur auch eine Etappenbehörde mit sehr großer Thätigkeit, - denn alle Tranéparte, sowohl die MReleryen- wie auch Rekrutentrans- porte und alle ähnlichen Militäcinftcadirungen werden von Altona besorgt; es war über diesen Ort bisher die einzige Ueberführungê- linie aus dem übrigen Deutshland nah Schleswig-Holstein. Schlicß- * Tíh hat dié Kommandantur von Altona auch den Zweck, die höhere Gerichtsbarkeit für die sowohl in Altona, als in T stehenden Truppen zuy übernehmen. Bei der dort vielfa wechselnden und lebeñidigex Strömung der Bevölkerung ist es gerade besonders witig, daß dic Truppendisziplin {nell und prompt gehandhabt werde, und daruxi ist es wünschenswerth, daß die höhere Gerichtsbarkeit, welche son® in Flensburg oder in Schwerin ihren Siß haben würde, dort ax Ort und Stelle geübt werden kann. Aus all diesen Geschäften cin Nebenamt zu machen, würde kaum möglich sein. Außerdem aber muß ih in Abweichung von dem, was der Herr

in Altona ift, der diese Geschäfte übertragen werden könnten, indem es faktisch ein Irrthum ist, es befinde fich in Altona ein Divisions- Kommando und ein Brigade-Kommando. Jh muß also bitten, daß in der Position a. der Kommissionsvers{läge der Bezeichnuug als fünftig wegfallend*“ bei dem Kommandanten und Plaßmajor von Altona nicht zugestimmt werde. Ein fernerer Antrag der Kommisfion lautete: „Auf die im preußishen Spezialetat vorgeschlagene Solderhöhung den Mehrbetrag an Sold, welchen einzelne Garde-Regimenter gegen gleichartige Linien-Regimenter beziehen, désgleichen die Garnisonzulagen für Berlin, Potsdam, Charlottenburg und Burg Hohenzollern, jedoch mit der Maßgabe in Anrechnung zu bringen, daß fein Truppentheil weniger Sold als bisher erhält. Demnach ftatt 4,838,112 Mark nur 4,723,686 Mark zu be- willigen.“ Ueber diesen Antrag nahm nach dem Referenten der Bun- desbevollmächtigte Staats- und Kriegs - Minister v. Kameke

das Wort:

Meine Herren! Von der beabsichtigten Auêgleißung der Gehäl- ter, wie sie die Kommisfion vorschreibt, werden besonders einige Garde- Regimenter betroffen. Jh bin überzeugt, daß der Vorschlag ledigli im Interesse einer scheinbaren Gerechtigkeit gemacht worden ist, daß er fein Uebelwollen gegen diese Regimenter enthält, deren glorreiche Theilnahme an den Waffenthaten unserer Armee ebenso in früheren Kriegen, wie in der neueren Zeit Ihnen bekannt ist. Dennoch kann ih mi der Besorgniß nit erwehren, daß in den Truppen, die von dieser Maßregel betroffen werden, ein gewisses Gefühl der Zurückseßung auffommen könnte, entgegen Shrer Absicht, wenn fie allein ausgeschlossen werden von der Wohlthat einer Verbesserung ihres Einkommens, wie je der ganzen übrigen Armee zu Theil witd. Die Verschiedenheit in

ezug auf die Löhnung und in Bezug auf die Organisation der Garde- truppen stammen aus einer Zeit, wo ihnen allein die Pflicht und die Ehre des Dienstes bei der Person des Monarchen zustand; sie haben eine gewisse historische Tradition. Die Armee hat lebhaftes Jnter- esse, hiftorische Traditionen, die Gott Lob nicht unrühmlih find, in ihren Reihen zu pflegen; fie legt deshalb einen Werth auch auf Aeußerlihkeiten und Dinge, welche scheinbar keine Berechtigung haben, weil häufig an diesen die Tradition wie mit unsichtbaren Fäden hängt. Jch bitte Sie daher, die Regimenter, von denen bier die Rede ift, nicht von der allgemeinen Aufbesserung der Gehälter auszuschließen 4 und die Genehmigung der 6 Pfennige pro Mann und Tag für die- herai niht zu beanstanden, vielmehr die Regierungsvorlage anzu- nz2hmen.

Hierauf erklärte der Reichskanzler Fürst v. Bismarck:

_Ich erlaube mir auch meinerseits die Bitte auszusprechen, in dieser sehr dankenswerthen Erhöhung des Einkommens der Soldaten doch keine Ausnahme zum Nachtheil einzelner Regimenter eintreten zu lassen. Jh war noch heute früh einigermaßen in Sorge, daß diese Ausschließung einiger Regimenter von dieser Wohlthat die Mehrheit der hohen Versammlung finden würde. Ich kann nicht leugnen, daß diese Besorgniß gemildert ist, seit Sie in Bezug auf das Garde du Corps - Regiment eine analoge Frage doch anders entschieden haben, als Ihre Kommission. Es treten hier R analoge Elemente - und Erwägungen ein. Ich will nicht wicderholen, was gesagt ist über die Kostspieligkeit der Garden anderer Armeen, über die Thatsache, daß in dem konstitutig- nellen England die sehr fostiziciigen horse-gards i will den po- vulären Namen nicht wiede:tolen, der von der Kousumtion der Beefsteaks hergenommen is nie ift irgend ein Monituin des Par- laments daran geknüpft worden, obschon dort ohne Zweifel der Sold- unterschied zwischen einem gemeinen Soldaten der horse-gards und js andern Soldaten der englishen Armee viel größer ist. Hier iegt die Sache aber noch günstiger für die Frage, für die ich plaidire, als in der Frage der Garde-du-Corps, wo es sich immerhin um einen Luxus, aber um einen durch Anstand und Herkommen gebotenen Luxus handelte, hier bleibt es aber immer noch innerhalb der Bedürfnißfrage. Auß wen Sie den wenigen Regimentern, die besser fituirt find, das lassen, was sie haben, und außer- dem eine Zulage gewähren, {welgen werden sie von diesen beiden Sechsern unmer nicht, es bleibt noch ein in der That vorhandenes Bedürfniß der Abhülfe übrig, was wir nit in dem ganzen vorhan- denen Umfange erfüllen, weil die Kosten so ties eingreifen. Und ich möchte wiederum daran erinnern, daß in den s{chwierigsten Zeiten großer Spannung, und wie gerade das Militärbudget eine Ursache zum Konflikt zwischen der preußishen Regierung und der Landesver- tretung bildete, doch an dieser Ungleichheit, die auch damals s{chon bestand, nit gerührt worden ifi; fie ist so eingealtert, daß man sagen kann, die Ungleichheit darin ist vergessen, und man würde die Un- gleihheit nur finden bei ungleiher Abmessung der neuen Zulage, wo Alle gewissermaßen ihre Weihuachtsfreude haben und man diese, wie unartige Kinder, die sie doch nicht gewesen sind, von der Wohlthat aus\chließt. Jh will auf die Tüchtigkeit der Regimenter nicht Be-

ch mödte do anheim geben, ob es nicht uüßlich ift und auß der Würde der Kaiserlichen Stellung ent!prechend, wenn Sie Sr. Majestät dem Kaiser immerhin die Möglichkeit lassen, einen Thei seiner alten Gardetruppen etwas besser zu verpflegen. Sh will nit von der stärkeren Körperlichkeit der meisten dieser Leute beim 1. und 2. Garde-Regiment, nicht von der Theuerung der Garnison ein Motiy ernehmen, ich möchte blos bitten, daß Sr. Majestät dem Kaiser dis öglihkeit, auch diesen Truppen die für alle beabfichtigte Zulage zy gewähren, nicht genommen wird. Jch kann mih dem von Seiten des Herrn Abgeordneten von Hoverbeck so streng accentuirten Verb von Sr. Majestät dem Kaiser zu sprechen, nicht fügen; die Verfassung spricht vom Kaiser, und wir kommen jehr häufig in die Lage, die persönlihe Willensmeinung Sr. Majestät des Kaisers hier erwähnen zu müfsen weil es fich eben gar nicht umgehen läßt, von der hohen Perfönli@keit die das höchste und entsheideudste Amt und das höchste Kemmando der Reichsarmee hat, zu sprechen. Ich habe auch nit gefunden, daß auf Seiten der Fortschrittspartei von diefer Unumgänglichkeit, mit, unter die persönliche Meinung Sr. Majestät des Kaisers und feine Stimmung zu berühren, eine Ausnahme gemacht wird, und wenn der Herr Abgeordnete Richter glaubt, däß er sich korrefkter in dieser Be- ar ri verhalten hat, s& zeigt das nur, wie {wer es ist, der Ver- uung zu widerstehen. Kann man persönliher von Sr. Majeftät sprechen, als wenn man ihm zumuthen will, AusFaben auf sein Kronfidei- kommiß zu übernehmen? wobei der Herr Abgeordnete ja ganz vergißt, daß Se. Majestät der Deutsche Kaiser gar fein Kronfideikommiß besißt, under ihn auf eine Anleihe bei dem Könige -von Preußen verweist, daß Se, Majestät der Kaiser überhaupt Repräsentationskoften in feiner Stellung dem Reiche sonst in keiner Weise verursacht. Ich möte sagen, wenn Sie Sr. Majestät dem Kaiser gestatten, seine Haus- truppen, seine Gardetruppen so zu behandeln, wie er als König von Preußen immer konnte, und wie es ihm auch in der Konsfliftszeit nicht bestritten worden ist, so ist das do nur eine kleine Abschlagszahlung dafür, daß Se. Majestät der Kaiser das Reich niemals mit einem Anspruch auf eine Civilliste oder etwas Aehnlichem belästigt hat.

Auf eine Erwiderung des Abg. Richter (Hagen) entgegnete der Reichskanzler:

Fch- muß bemerken, daß ih so weit doch in meinen Aeußerungen nicht gegangen zu fein glaube, daß irgend Jemand es nahe gelegt hätte, sie dahin Æ verstehen, als jolle hier abgestimmt werden für oder gegen Se. Majestät den Kaiser. Wenn ih so habe verstanden werden können, so muß ich es doch dahin rektifiziren, daß ih mig nur verwahrt habe gegen die Vorausseßung, daß es sachlich gan; gleihgiltig sei, welhen Eindruck irgend ein Beschluß auf Se, Majestät den Kaiser mae, und daß wir nicht das Recht hätten von Seiten des Regierungstisches ift es ja nothwendig aber daß nicht auch ein Abgeordneter das Recht hätte, von der Person Sr. Majestät da, wo fie so wesentlich betheiligt is, zu reden. Die Ein- drüde, welche die Sachlichkeit eines Beschlusses auf die sachliche Aufs fassung Sr. Majestät des Kaisers macht, find politisch doch keincs- wegs gleichgiltig für viele Herren im Lande möglicherweise, aber ganz gewiß niht für diejenige Persönlichkeit, die für die Handlungen, die aus den Kaiserlichen Eindrücken hervorgehen, die Verantwortli(h- feit tragen soll, für den Kanzler. Für mich ist es durchaus nit gleichgiltig, wie dieser Eindruck ift.

Dem Reichstag is im Anshlusse seiner Beschlüsse folgender Entwurf eines Geseßes, betreffend die geschäft- lihe Behandlung der Entwürfe eines Gerihts- verfassungsgeseßes, einerStrafprozeßordnung und einer Civilprozeß orzu fowie der zugehörigen Einführungsgesegze, vorgelegt worden: a

ónig

yon Preußen 2c. i verordnen im Namen des Deutschen Reichs, -nach erfolgter Zustim- mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: z

8. 1. Die vom Reichstage zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungsgeseßes und eines Einführungsgeseßes zu dem- selben, einer Strafprozeßordnung und eines Einführungsgeseßzes zu derselben, sowie einer Civilprozeßordnung und eines Einführungse geseßes zu derselben eingeseßte Kommission ift ermächtigt, ihre Ver handlungen nach dem Schlusse der gegenwärtigen Session des Reichs- A bis zum Beginn der nächsten ordentlichen Session desselben fort- zujeßen. j & 2. Auf die Mitglieder der Kommission finden für die Dauer der Kommissiönsverhandlungen Absatz 1, 30 und 31 der Reichsverfassung Anwendung. s

& 3. Jedem Mitgliede der Kommission wird für den im 81 bezeihneten Zeitraum freie Fahrt auf den deutshen Eisenbahnen und

Wir | Prensen vou Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

ein Betrag von Zweitausend vier Hundert Mark aus der Reichskasse

gewährt. j

&. 4. Ju einer der folgenden Sessionen der gegenwärtigen Legié- laturperiode tritt der Reichstag in die weitere Berathung der im 8. 1 bezeichneten Geseßentwürfe ein.

higem Zustande und Quittungsleistung nah einem

die Bestimmungen der Artikel 21 F

Referent gesagt hat, hier bemerken, daß keine Behörde im Augenblick

) M Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inserateu-Expeditiou

des Deutszen Reihs- Anzeigers und Königliz

Preußischen Stants-Anzeigers:

Berlize, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

L Ste@Zbriefe uny UntersuGungT-SaHen.

5. G R R Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

2. Berkäute, VerpaGtungen, Submissionen 2c.

á. Verloosung, Amsrtisation, Zinêzahinug Uu. #. w.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c

66088) Submission.

Das Hannoversche Füsilier-Regiment Nr. 73 will die nahstehenden Stücke mit Materialien als Be- darf pro 1875 in Submission vergeben und zwar:

circa 197 fertige Drillichröcke sür Unteroffiziere,

723 dito Drillichjacken,

1177 dito Drillichhosen,

100 dito weißleinene Hosen, 2153 dito Unterhosen,

1575 Halsbinden,

197 Schirmmüten für Unteroffiziere,

545 Meter grau Futterleinen,

105 blau Futterleinen, 7s 3180 ungebleihten Futter -Ca- Zim.

[icot, y 973 , blauen Schooßfutter-Ca- breit,

icot, j 54 weißen Futterbeck, 119 Zm. breit, 4 “i warz Ledertuch, 133 Zm. breit, 2 achsdrillich zu Krageneinlagen, 119- Zm. brei

10 Steifleinen, 75 Zu, breit,

und hat hierzu einen Termin auf Dienstag, den 22, Dezember cr., Bormittags 10 Uhr, ange- est ersiegelte portofreie Offerten mit der Auf- rift „Offerte auf Lieferung von Drillsachen,

utterstofsen 2c.“ sind bis zu dem genannten Tage,

orgens Uhr, an die unterzeichnete Kommission zu richten. Die Offerten werden am 22. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, in Kaserne VI, Stube 77, eröffnet. Der Geldbetrag is in den Offerten in Mark und Pfennigen auszudrücken, Bedingungen liegen während der Dienststunden auf der Regiments- Fammer aus und muß Submittent in der Offerte ausdrücken, daß er von den Bedingungen Kenntniß

von éffentlichen Papieren.

zug nehmen, sie sind alle tüchtig gewesen.

Oeffentlicher Anzeiger.

Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

Jnserate nehmen an: die autorifirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemniß, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a.M., Halle a.S., amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

L ome alle übrigen größeren Anuoucen-Bureaus.

6, Industrielle Etablissements, Fabriken x. Sroßhandel,

6. Verschiedene Bekanxtmahxngex.

7. Literarische Anzeigen.

8. Familien-Nachrichten.

9, Central-Handel8-Register (einsGL Koukurse). Erscheint in separater Beilage.

genommen hat. Leßtere werden auf portofreie An- träge gegen Erstattung von 25 Sgr. Kopialien in Abschrift mitgetheilt. |

Nur Materialien nicht fertige Stücke wer- den auf gestellte portofreie Anträge und Eiulegung des Versendungéportos als Proben an Lieferungs- Unternehmer versandt. Cto. 500/12.)

Die Regimeuts-Bekleidungs-Kommission,.

[A Bekauntmachuug. Die Lieferung von: 130 mille Mauerziegeln,

zu den Nebengebäuden und von sonstigen Bauwerken des Schullehrer-Seminars zu Wunsto soll im Wege öffentliher Submisfion vergeben werden, wozu Ter- min auf den 19. d, M., Bormittags 10 Uhr, im Seminar-Baubüreau zu Wunstorf angeseßt ift.

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Gebot auf Lie- ferung von Mauerziegeln für den Seminarbau zu Wunstorf“ bei dem Bausührer Andersen da- elbst einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, können in der Zeit vom 12. bis zum 18, d. M., täglich vou 8 bis 12 Uhr, Vor- mittags, im Baubüreau zu Wunstorf eingesehen werden. y

Haunover, den 10. Dezember 1874.

Der Baurath. Steffen,

[5964] Königliche Westfälische Eisenbahn. Zur Vergebung der Ausführung der Erdarbeiten

und Durchlaßbauten inkl. Materiallieferung des Looses I, von Station 0—-14 der I. Bau-Abtheilung

(a. c, 506/12.)

-

der Strecke Ottbergen-Northeim mit 249,480 Kubik- 7 meter zu bewegender Bodenmasse und 296 Kubik- meter Manerwerk ist ein nochmaliger Submissions- términ auf den 12, Januar Kanten Flres, Bormittags r

r im hiesigen Abtheilungs-Bureau anberaumt, weil der ersten Submission wegen zu hoher Preise keine Folge gegeben und für gegenwärtige eine Verlänge- rung der Vollendungstermiue stattgegeben ist.

Die Offerten find frankirt, versiegelt und mit ent- sprechender Aufschrift zu obigem Termine eben dort einzureichen, woselbst dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Die Massendispositionen, Bedingungen und Sub» missionsformulare find im Burcau des Unterzeich- neten in den Dienststunden zur Einsicht ausgelegt, auch können leßtere gegen Erstattung der Druckosften zu 20 Sgr. von dout bezogen werden.

Den Offerten ist der Nahweis über Qualifikation und Leistungsfähigkeit beizufügen, widrigenfalls sie keine Berücksichtigung finden.

Beverungen, am 5. Dezéraber 1874.

Der Abtheilungs-Baumeister, Wi essel.

[5875]

Königliche Westfälische Eiscubahn.

Die Ausführung der Erdarbeiten sowie der Durthlässe fl. Materiallieferung in den Loosen IL und IIL der II. Bauabtheilung, Bahn- strede Otibergen-Northeim, soll in öffentliher Sub- mission vergeben werden und zwar:

Loos = 1800 Meter lang = mit rot, 54,400 Kubikmeter zu bewegenden Bodenmassen 6000 Kubikmeter Steinpaëungen und rot. 1100 Kubikmeter Mauerwerk.

Loos I. = 1600

68,100 Kubikmeter zu bewegenden Beodenmassett, 8700 Kubikmeter Steinpackungen und rot. 700 Kubik- meter Mauerwerk.

Die Mafssendispositionen, Bedingungen und Sukl- missionsformulare sind im Bureau des Unterzei®h- neten einzusehen; leßtere können auch von dort, gegen Erstattung der Druckosten ad 20 Sgr. bezogen werden. é

Die Offerten sind frankirt und versiegelt, mit ent- [ireennes Aufschrift versehen, bis zum Submissions ermine

Sonnabend, deu 9. Ianuar 1875, Bormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen. e

Den Offerten ift der Nachweis über Qualifikation und Leistungsfähigkeit beizufügen, widrigenfalls die- selben nit berücksihtigt werden können.

Carl3hafen, den 2. Dezember 1874.

Der Abthcilnngs-Baumeister: E. Lorent.

[6067] Coupons- Einlösung

der Preussischen

Hypotheken-Actien-Bank

(concessionirt durch Allerhöchsten Erlass yom 18. Mai 1864). Am 9. Jamuar 1875 fällige Coupons unserer Ie M OIELGES (rückz. 1204) 0. werden vom 15. Dezember a. er. ab an - gerer Hauptkasse, Bebrenstr. 47, und an den be- kannten Orten eingelöst. Berlin, im Dezember 1874.

Die Haupt-Direction. Spielhagen.

Meter lang = mit rot,

Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.

In dem am 11. d. Mts. zur Ausloosung von Reutenbriefen dér Provinzen Sahseu uud Hau- nover für das laufende Halbjahr, 1. Oktober 1874 bis ultimo März 1875, in Gemäßheit des Renten- banf-Geseßes vom 2. März 1850 abgehaltenen Ter- mine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: L. Renteubriefe der Provinz Sachsen, 1) Litt. A. à 1000 Thlr. (3000 Mark) 55 Stück, nämli: Nr. 96 129 148 397 822 1144 1227 1544 1571 1732 1819 1856 1925 2087 2131 2377 2432 2456 9597 2614 2744 3012 3128 3140 3171 3215 3269 3353 3492 3676 3706 3812 3986 4243 4376 4756 5032 5043 5095 5336 5720 5899 5973 5990 6125 6242 6423 6601 6664 6992 7014 7072 7116 7134 7142. 2) Litt. B. à 500 Thir. (1500 Mark) 15 Stück nämlich: Nr. 204 543 586 913 949 1140 1260 1262 1452 1731 1741 1745 1857 1959 1967. 3) Litt, C. à 100 Thlr. (300 Mark) 75 Stü, nämlich: Nr. 97 222 247 344 501 807 860 983 ; 1214 1431 1652 1731 1755 1818 1881 1922 1934 ! 9053 2276 2366 2511 2538 2845 2846 2908 3111 3251 3280 3362 3430 3436 3648 3755 3896 3960 ! 3991 4259 4513 4618 4645 4931 4989 5251 5843 j 5965 5968 6065 6126 6279 6383 6426 6571 6724 i 7069 7159 T7404 7536 7539 7573 T7676 TTI15 ! 7770 8009 8239 8316 8633 8884 8926 ? 8955 9007 9473 9502 9509 9546 9651. | 4) Litt, D. à 25 Thlr. (75. Mark) 64 Stück, näms ; lich: Nr. 59 252 433 526 582 637 691 708 712 | 891 906 930 933 1011 1078 1262 1658 1661 1840 | 1973 2055 2139 2399 2802 2820 2932 2953 3066 | 3173 3425 3560 3639 3816 3827 3889 3901 4032 4051 * 4056 4307 4456 4873 4955 5028 5085 5132 5338 | 5489 5621 5673 5889 5977 6395 6446 6564 6739 | 7054 7245 7249 7313 7457 7538 8344 8524. 5) Litt. j E. à 10 Thlr. (30 Mark) 1 Stü, nämlich: Nr. 12,674. L. Nentenbriefe der Provinz Hannover. 1) Litt. A. à 1000 Thlr. (3000 Mark) 3 Stück, nämlich: Nr. 42 113 116. 2) Litt. C. à 100 Thlr. (300 Mark) 3 Stück, nämlich: Nr. 15 51 116. 3) Litt, D, à 25 Thlr. (75 Mark) 3 Stück, nämlich: Nr. 20 61 91. 4) Litt, E. à 10} Thlr. (30 Mark) 1 Stück, nämlich: Nr. 40. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19. Vüärz 1875 ab durch die Kasse der unterzeich- neten Rentenbank, Domplaß Nr. 4 bierselbst, in dên Vormittagéstunden von 9 bis 12 gegen Zurüdck- lieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfâ-

bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend aufs- ! geführten, ausgeloosten Reutenbriefe ift au bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankfkafse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Koften des Empfängers unter Beifügung einer in nachstehender Form aus- geftellten Quittung zu beautragen. „Quittung. Die Valuta der nachstehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz 2 Ad | D A. A . Mark Kapital, ; 2) 2c, mit zusammen L QWUOAbLiM) | __.,., Mark von der Königlichen Renten- | bankfafse in Magdeburg baar und richtig empfangen ; zu haben, bescheinigt durch diese Quittung . .. j dn. t. 18, N N! Mit dem | 1. April 1875 hört die weitere Verzinsung der ge-

dachten Rentenbriefe auf, daher müssen mit diesen

die dazu gehörigen Zinscoupons und zwar: Ser. IF, | Nr. 2 bis 16 zu den Sächfi]chen Rentenbriefen nebst | Talon, Ser. I. Nr. 11 bis 16 zu den Hannöverschen j Rentenbriefen nebst Talon uneutgeltlich abgeliefert | werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons ! der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten ; wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe ! fordern wir hierdurch auf, vom 19. März 1875 ab | die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten | rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Ferner bemerken ; wir, daß die in unjerer Bekanntmachung vom 14.

| bis ultimo Suni 1875 bierfelbst

April d. J. enthaltene Aufforderung bezügli der , als abhanden gekommen. angemeldeten Rentenbriefe | der Provinz Sawsen Litt. C. Nr. 5803 7943 | 8678 8917 und 9061 über je 100 Thlr. (2300 | Mark) durch deren Wiederetlangung erledigt ist. | Endlich machen wir darauf aufmerfsam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rüdck- ; stävdigen Rentenbriefe “durch die Seitens der Redaktion des „Deutschen Reis- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers“ in Berlin heraus- gegebene Allgemeine Verloosungs-Tabelle sowohl im Mai als auch im November jeden Jahres veröf- fentlicht werden und daß das betreffende Stück die- ser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 24 Sgr. (25 Markpfennigen) bezogen werden fann. Magdeburg, den 12. November 1874. Lönigliche Direktion der Rentenbauk für die Proviuzeu Sachsen und Hannover.

Fn dem am 11. d. Mts. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Proviuzial-Renteubank vereinigten Eihsfeld- schen Tilgungsfkasse für das aare, 1, Fanuar

s ult abgehaltenen Ter- mine find folgende Schuldverschreibungen ausgelooft worden: 1) von Litt. A. à 37% zu 500 Thlr. (1500 Mark) Nr. 214 416 503 568 569 603 702, 2) pon Lütt, B. a 4% : a. zu 500 Thlr. (1500 Marf) Nr. 160 161 285 842 1398 2002 2152 2425 3232. b. zu 200 Thlr. (600 Mark) Nr. 407, c. zu 100 Thlr. (300 Mark)- Nr. 948 1032 1223 1312 1667 1813 3277 3368 4072, d. zu 50 Tblr. (150 Mark) Nr. 688 1525 2469 3533, e. zu 25 Thlr. (75 Mark) Nr. 1169 3410. Die Zahlung der Beträge derselben und der Halb- jährigen Zinsen pro 1. Januar bis ultimo Juni 1875 erfolgt vom 1. Inli 1875 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder 1) dur die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplaß Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsftunden von 9 bis 12 sofort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuldverschreibungen im coursfähigen Zustande, oder 2) dur die Königliche Kreiskasse zu Heiligen-

; stadt binnen 10 Tagen nach der an diejelbe im

coursfähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuldverschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber einstweilen auszuftellenden Empfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geld- betrag ist außerdem« von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nah einem bei der Kasse in Empfang zu nehmcnden Formulare Onittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1875 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf; daher müssen mit diesen zugleich die zugehörigen Coupons Ser. VIII. Nr. 2, 3 und 4 mit Talon unentgeltlih zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurückbehalten wird. Indem wir die In- haber der ausgeloosten Schuldverschreibungen hier- durch auffordern, vom 1. Juli 1875 ab die ahlung unter den vorerwähnten Modalitäten in mpfang zu nehmen, bemerken wir, daß die betref- fenden beiden Kassen sich auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen. Zuglei fordern wir die Inhaber folgender, in fxüheren Terminen ausgeloosten, ater noch nicht realisirten Schuldverschreibungen und zwar von folgenden Ausloosungsterminen: a. 1. Juli 1866 à 4% Nr. 4139 zu 100 Thlr. (300 Mark), b. 1. Suli 1871 à 4% Nr. 2412 zu 50 Thlx. (150 Mark), e. 1. Januar 1873 à 4% Nr. 1046, 1050 zu 100 Thlr. (300 Mark), d. 1. Juli 1873 à 4% Nr. 3803 zu 50 Thlr. (150 Mark), e, 1. Januar 1874 à 4 % Nr. 3371 zu 100 Thlr. (300 Marf), Nr. 1928 zu 50 Thlr. (150 Mark), f. 1. Juli 1874 à 4 % Nr. 2456, 4155 zu 100 Thlr. (300 Mark), hierdurch auf, dieselben bei unserer Rentenbankfasje hierselbst oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Magdeburg, den 12. November 1874. Königliche Direktion der Rentenbauk für die Provinzen Sachseu uud Hauuover.

[6055]

Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.

Die Zahlung der am 2. Ianuar k. I. fälligen Z ( ? i anuar k. F. ab. bei unserer Hauptkafse hicrselbst im Stationsgebäude des Bahn-

tionen findet vom 2.

insen aller unserer Prioritäts-Dbliga-

hofes am Potsdamer Plaß und in Potsdam bei unserer Billettasse auf dem dortigen Bahnhofe täglih mit Ausschluß der Sountage, während der Vormittagsftunden von 9 bis 12 Uhr Statt. Die Zins-Coupons aller unserer S werden außerdem

errn Meyer Cohn

in Berlin bei ; ei der Kasse der Bank

in Darmstadt

für Handel und Industrie,

in Fraufkfurt a. M. bei der Filiale der Darmstädter Bauk für Handel und Industrie,

in Dresden bei der Dresdener Bank,

und die Zins-Coupons unserer 44% Prioritäts-Obligationen Lätt. D, neuc Emission, sowie unuserer

414 Prioritäts-Obligationen Litt. F. außerdem au j M in Frankfurt a, M. bei dem erie M. A, von Rothschild und Söhne

eingelöst.

Berlin, 8. Dezember 1874.

i Es wird gebeten, den Behufs der Einlöfuug ju präsentirenden Coupons ein Verzeichniß über | die Stückzahl und den Werth derselben, nach den versch Briefliche Einsendungen wolle man an unsere Hauptka

edenen Kategorieen geordnet, beizufügen.

e hierselbsi rihten.

Direktoriuur.

[6965]

Dividendenvertheilung der Lebensversicherungsbank

für Deutschland in Gotha.

Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt gefaßten Beschlusse wird im Jahre 1875 dér Ueber-

\{uß des Versicherungsjahres 1870 an die be trägt 2,586,546 M von 2330,222 Thlr. 1 Sgr. = 6,990,666 Mark 10

treffenden Banktheilhaber zurückgegeben werden. Di arf 50 Pf. und entspricht mit Rückfichtnahme auf die daran theilhabende Prämiensumme

Dieselbe be- Pf. einer Dividende von

Prozent.

Diese Dividende wird. auf die im Jahre 1870,

rämien gewährt, und zwar

sicherungen eingezahlten Tad rämie abgere

rungen an der nächsten

für lebeuslänglihe und Ueberlebens-Ver- dergestalt, daß dieselbe bei noch. bestehenden Versiche-

net, auf die erloschenen aber baar géwährt wird.

d Ueber die auf erloshene Versicherungen fallenden Beträge soweit dafür Dividendenscheine (Promessen) für 1870 u F noch im Umlauf find, werden bei den Agenten der Bank Verzeich-

nisse niedergelegt. Die Inhaber dieser Scheine haben dieselben binnen zwei Jahren,

zum 8, Dezember 1876, bei: -der Kasse -der Bank

n lei ergeht an Diejenigen an Di deten, die Meberdolie Aufforderung, die betreffenden hebung der Zahlnng ei ichen, widrigenfalls fie Gotha, am 8. Dezember 1874. Das Bureau der

A. Emmiughaus,

welche auf Prämien aus 1869 noch Dividenden zu betonen

/ also spätestens bis quittirt einzureichen und die Beträge in Empfang

Seine spätestens bis zum 8, Dezember 187

ihre Ansprüche verlieren. M

Lebensversicherungsbank f. Di

T. : Graf von Keller,

4, Arnoldi,

[6053]

Württembergische Notenbank,

Wir werden von heute an neue Banknoten in Reichswährung zu 100 Mark ausgeben und bringen hienach die Beschreibung der zunächst zur Emission bestimmten 130,000 Stück zur allgemeinen Kenntniss. Format: 11 Centimeter Höbe auf 19 Centimeter Breite, die Ecken sind ab- gerundet. Papier: Das Papier ist aus Hanfstoff, weiss und geleimt. Wasserzeichen: Oben : Unten: links u. rechts in der halben Hóhe: Zeichnung und Verstelluug: Vorderseite:

„Württembergische Notenbauk“ in Steinschrift verdünnt; „Hundert Mark“ in römischer Schrist verdünnt;

100“ in Steinschrift verdünnt;

In der oberen Ecke links die weisse Zahl „100“ in arabischer Schrift; in der oberen Ecke rechts die weisse Zahl „100“ in Steinschrift, umgeben von pantographischen Rosetten, blau in Hochdruck. Oben in der Mitte: „Die Württembergische

Notenbank bezahlt jedem Inhaber gegen Rückgabe dieser Banknote“. Darunter das Württembergische Staatswappen, sodann der Text:

Hundert Mark

Reichswährung. Stuttgart, am 1. Januar 1874. Die Direction: Sick. Kehrer. Ferner unten in der Mitte der Controlschild, worin die Schrift: „Für die Controle des Aufsichtsraths“ und die Unterschrift des Controleurs in Handschrité.

Links und rechts von dem Wappen steht das Wort „Hundert“ in Steinschrift aus feinen schraffirten Linien bestehend.

Zwischen dem Text „Hundert Mark“ und dem Controlschild ist in derselben Weise die Zahl „100“ in Steinschrift angebracht.

Links und rechts zwei grosse fliegende Seitengruppen, Genien der Arbeit vorstellend, von Wolken umgeben, in deren unterstem Theile links die weisse Zabl „100“ in arabischer Schrift, rechts die weisse Zabl „100“ in Steinschrift.

Der ganze Text, Wappen, Controlschild und schwarz in Kupferdruck.

Unter den unteren beiden Ziffern „100“ feine, Guillochen, blau in Hochdruck.

Auf den schraffirten Worten „Hundert“ links und rechts vom Staatswappen zweimal dieselbe Nummer schwarz in Hochdruck.

Ueber die ganze Vorderseite zieht sich ein pantographischer Fond mit Schriftornament, unter den blauen Rosetten, dem Wappen, Control- schilde und den Seitengruppen mit feinen Linien durchschnitten.

Seitengruppen sind

pantographische

Rückseite: In der Mitte das Monogramm der Württembergischen Notenbank weiss, auf dunklem, sternförmigen Ornament, umgeben von WEeisSCN, zackig verflochtenen Bändern mit der Schrift „Württemb.“ und „Notenbank“.

Ueber dem Monogramm ein kleiner Reliefkopf der Württem- bergia, unter dem Monogramm das Wappen der Stadt Stuttgart. Links derselbe Reliefkopf vergrössert, rechts derselbe Kopf mit der Umdrehmaschine gedreht. Diese Hauptpartieen sind durch ein dunkles Band mit weisser Schrift „W. N. B.“ verbunden.

Links und rechts wird das Ornament durch Halbkteise mif pantographischen Linien und Schrift in die Länge gezogen.

Links und rechts von dem kleinen Reliefkopfe auf weissem Felde:

„Württembergische Notenbank“

schwarz mit mitlaufenden Umfassungzslinien.

: Links und rechts unten neben dem Wappen der Stadt Stuttgark auf weissem Felde die auf Verjährung bezügliche Bestimmung des Ges. vom 24. Juli 1871 in feiner schwarzer Schrift.

Die 4 Zwickel zwischen den Köpfen und dem Monogramm sind dnrch weisse Kreislinien mit der weissen Schrift „Mark“ auf schwar- zem Grunde ausgefüllt.

Das ganze Ornament ist schwarz in Hochdrnuck.

Unter dem Ornamente ein gelblicher Ton und zwar unter den 3 Köpfen und den 4 Zwickeln als Fläche, unter allen übrigen Theilen in durchkreuzten Linien.

Das ganze Ornament ist von einem pantographischen Fond mit Schriftornament umgeben, in dessen 4 Ecken die weisse Zahl 1008 mit Schattenlinien.

Links in der Mitte im Halbkreise „Württemb.“, ebenso rechts: „Notenbank.“ Oben und unten im Bogen mit dem Ornament laufend: „Hundert Mark,“

Die ganze Vorder- und Rückseite ist mit einem unsichtbaren Fettdruck zum Schutze gegen Ueberdruck bedeckt.

Der Fond der Vorderseite ist mit Terre de Sienne, Rückseite mit Chromoxydgrün gedruckt, beide in Hochdruck.

Stuttgart, 10. December 1874. 7 Direktion der Württemb. Notenbank. Isidor Jordan. Sick. Kehrer.

Bels-Guesener Eisenbahu.

Die Aktionäre der Oels-Guesener Eisenbahngeseltschaft welchen die mit den Nummer 3, 13, 17, 20, 27, 29, 36, 39, 50, 51, 54, 55, 56, 60, 65, 68, 69, 70, 71, 78, 79, 91, 92, 93, 95, 97, 98, 103, 104, 112, 113, 116, 117, 125 129, 133, 135, 137, 143, 151, 154, 158, 159, 161, 168, 172, 174, 175, 176, 178, 180, 186, 188, 206, 211; ‘212, 213, 217, 218, 219, 220, 222, 223, 225, 226, 229, 230, 235, 937, 244, 245, 246, 249, 252, 253, 254, 262, 263, 278, 290, 298, 299, 300, 303, 318, 332, 366, 369, 370, 376, 379, 381, 385, 386, 391, 392, 393, 394, 399, 400, 408, 416, 426, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 436. 438, 447, 448, 449, 471, 485, 486, 487, bezeichneten Quittungsbogen zugetheilt worden find, haben die durch die öffentliche Bekanntmachung vom 25. Juli d. J. für die Zeit vom 20. bis 31. August c. ausgeshriebene Einzaytnng der VIL. Rate von zehn Procent auf die von ihnen gezeichneten Stamm- aktien wiederholter besonderer Aufforderung ungeahtet noch immer nicht geleistet.

Y eine emen E nochmals Aufgeforder E stens gay tain L e insen bei derjenigen ahmestelle, bei welher die Einzahlung der eren en erfo s spütes 31 Januar k. I. zu leiften, widrigen ßheit der

der der

[5916]

zum s falls gegen die Säumigen in Gemä immung des §. 7 des Gesellschaftsstatuts weiter vorgegangen werden wird.

Breslau, den 30. November 1874.

Der Au der Oel3 „Gesell Gn Gri, v, enbahu-Gescllschaft.