1874 / 292 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papiéren.

[6070] Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft. : Die Einlösung des am 2. Iauuar £C._a. fälligen Zins-Coupons Nr. 7 zu unseren 5 proz. Prioritäts-Obligationen erfolgt gegen Einlieferung desjelben Gia vom 28. Dezember e. a- ab in den gewöhnlichen Geshäftsftunden deus 1) bei unserer Hauptkasse hierselbst, Berlinerstr. Nr. 76, :

9) bei der Preußischen Bank-Anstalt Henckel, Lauge in Berlin, Wilhelmstr. Nr. 62,

3) bei der Disconto-Gesellschaft zu Berlin, N

4) bei dem Bankhause M. A. vou Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M,

Es wird ersucht, den zu präsentirenden Zins-Coupons ein arithmetis{ geordnetes Nummern- Verzeichniß, nach den verschiedenen Kategorien getrennt, unter Angabe des Geldwerthes, mit Namens- Unterschrift versehen, beizufügen. E

Breslau, den 4. Dezemker 1874. i (E. 23786)

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Meck&lenburgische Friedrich-Franz-Eiseubahn, Einnahme im November im Personenverkehr 1874 39,439 Thlr., 1873 39,090 Thlr., 1874 mehr 349 Thlr. ; im Güterverkehr 1874 70,725 Thlr, 1873 50,006 Thlr., 1874 mehr 20,719 Thlr.; im Extra- ordinario 1874 4651 Thlr., 1873 4870 Thlr., 1874 weniger 219 Thlr. Zusammen 1874 114,815 Thlr., 1873 93,966 Thlr., 1874 mehr 20,849 Thlr. Bis ult. November zusammen 1874 1,276,582 Thlr., 1873 1,147,585 Thlr., 1874 mehr 128,997 Thlr.

[6017]: _ Nheinische : , _, Eisenbahn.

Die inv iedenen Güterverkehren für ‘den Ar-

tikel: „Frische Fische aller Art, leiht geräucherte Büdeklinge, Austern und sonstige Scescha!- thiere, See- und Flußkrebse, gekohte Gra- naten (Graualenu) u. st. w*“ - bestehende Beftimmung, wonach für dieselben, wenn fie mit den gewöhnlichen Personenzügen befördert werden, Normalfracht berechnet wird, wird mit dem 31. Dezember d. J. aufgehoben und von da ab für die genannten Artikel bei R mit Personen- oder Eilgutzügen die gewöhnliche Eilgutsracht er-

hoben. Cöln, den 9. Dezember 1874. Die Direktion.

O

Vom 1. Februar 1875 ab werden im Lokalver- kehr der raukfurt-Bebraer Eisenbahn folgende erhöhte Persouen-Fahrpreise eingeführt: 1) für die gewöhnlichen Personenzüge: in 11. Klasse von 6 Markpfennigen pro Kilometer, in Ill. Klasse von 4 Markpfennigen pro Kilometer ;-2) für die Snell- züge: in I. Klasse von 8,67 Markpfennipen pro Kilo- meter, in 11. Klasse von 6,67 Markpfennigen pro Kilometer, in I. Klasse von 4,67 Markpfennigen pro Kilometer. Gegen die jeßigen Taxen beträgt die Erböbung je # Sgr. pro 7,5 Kilometer. In I. und IV. Klasse der gewöhnlihen Personenzüge tritt eine Erhöhung der Einheitstaxen nicht ein, jedo wer- den die Fahrpreise in der neuen Währung und nah der Kilometerentfernung anderweit berehnet. Bis auf Weiteres bleiben auch die Preise für die Retour- billets mit Ausnahme der vorzunehmenden Umwand- lung in die neue Währung unverändert. Der neue Tarif kann demnächst ven den Expeditionen bezogen werden. Fraukfurt a./M., den 8. Dezember 1874.

Köuigliche Eiscnbahu-Direktiou.

[5703] Nassauische Eisenbahn. Vom 1. Iauuar 1875 an tritt im Lokalverkehre der #4 Nassauischen Eisenbahn ein s 1 neuer Tarif für die Beför- dernug vou Personen, Reisepäck, Traglajien und OQunden, in welchem die Personengeld- und sonstigen Taxen in Mark und Pfennigen angegeben sind, in Kraft. Nach diesem neuen Tarif welcher von dem gedachten Termine ab auf allen Stationen der Nassauischen Eisenbahn zur Einsicht des Publi- fums aufgelegt werden wird, ändern si die seit- herigen in der Thaler- beziehentlih Guldenwährung ausgedrückten Taxen und treten in Folge anderweiter Normirung der seitherigen Grundtaxen für Einzel- reise- und Retourbillets theilweise Erhöhungen, theilweise aber auch Ermäßigungen der zur Zeit gültigen Tarife ein. Wiesbaden, den 25. Novem- ber 1874. Königliche Eisenbahn-Direktion

Soeben ersien in Kommission bei Carl Hey- mauun's Verlag, Berlin, SW., Anhaltstraße 12:

Uebersicht Behörden des Deutscheu Reichs.

Zusammengeftellt in der Redaktioa des Deutschen Reichs- und Mng Preoen Staats-Anzeigers. reis Fe

Dieselbe umfaßt das Reichskanzler-Amt und das Answärtige Amt des Deutschen Reichs, die Kaiser- lihe Admiralität , die erwa iungen der Reichs- schulden, des Reichvkriegsshaßes, des eihs-Juvaliden- onds, das Reichs - Cisenbähnamt, die übrigen Be- örden des Deutschen Reichs State andels gericht), Bundeêamt für das eimathwesen, Dis- E of und Disziplinarkammer, Reh

eichs- Rayons , Reichs-Schuldenkommission) , diejenigen von Elsaß und Lothringen. Von jed Reichs-Behörde sind die oberen Beainten, Vorsißzen- den, Räthe und Hülfsarbeiter angeführt, und bei jeder Behörde weisen Mie Bemerkungen die Ressort- verhältnisse und die darüber vorhandenen geseb ichen

immungen na, ebenso sind bei den ber-Post-

und Telegraphen-Direktionen die Amtsbezirke dieser Behörden angegeben.

Hier folgt die besondere Beilage.

Nr. 292.

Beilage zum Deutscheu Reich

den 12. Dezember :

s-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend,

1874,

Central - Handels - Register für das Deutsche Reich.

Nr. 243.

In Nr. 47 und 48 der „Besonderen Beilage zum Deutschen Reihs- und Königlih Preußi- schen Staats-Anzeiger“ haben wir zwei Aufsätze ¡ber die Einrihtungen zum Besten der Arbeiter in Fabriken und größeren Ge- werbebetrieben Bayerns veröffentliht. Die von dem Königlih bayerishen Staats-Ministe- rium des Inneru, Abtheilung für Landwirth- haft , Gewerbe und Handel , herausgegebene einshlägige Denkschrift, nah welcher dieselben

bearbeitet worden, ist, wie wir auf desfallsige ;

Anfragen bemerken, im Buchhandel nicht er- schienen. Auf unser Ansuchen ‘find uns indeß vom Königlich bayerischen Staats-Ministerium eine Anzahl Exemplare dieser Schrift zur Verfügung ge- ftellt worden, und find wir gern bereit, gewerb» lihen Vereinen, wie Privatpersonen , welche fi für den Gegenstand interessiren, auf Wunsch, so weit der Vorrath langt, je ein Exemplar zu überlaffen.

Nechtsgrundsäße des Neihs-Ober-Handels- gerihts,*)

In Betreff der Kaufmannseigenschaft eines Theilhabers einer of delsgesellsch aft kann es sich nur fragen: ob der- selbe in eben dem Umfange als Kaufmann gelte, wie der Einzelkaufmana, oder ob seine kaufmännische Eigenschaft nur in Bezug auf das unter gemein- samer Firma tetriebene Handelsgewerbe Bedeutung habe? Jedenfalls ist, wenn in der Zeichnung des Hürgerlichen Namens eines Socius die in die Firma aufgenommenen Bestandtheile dieses Namens eut- halten sind, bis zum Nachweise des Gegentheiles anzunehmen, daß die Zeichuung der Firma bezwveckt worden und ausêgedrückt ist. Auf solchen Fall ist daher die Präsumtion des Art. 274, Abj. 2 des Haudelsgeseßbuches anzuwenden. Diese Prâsumtion wird dadurch nicht ausgeschlossen, schein die Bestellung eines Pfandrechtes an einer un- beweglichen Sache enthält.

Der im Regreßwege von dem Remittenten be- langie Wechselaus steller kann sich auf einen zwishen dem Kläger und dem Acceptanten ge-

fenen Han-?

daß ein Schuld- j

ausstellung oder Verfallzeit, oder in einem fonstigen Zeitpunkte nicht identish sein. Demgemäß wird der Zablungsort durch Aenderung des Wohnortes nicht

Wohnort des Bezogenen und als Zahlungsort fingirt, giebt es deutli zu erkennen, daß eine Veränderung des Wohnortes auch für die Protesterhebung recht- lich irrelevant ift.

Der Regierungs-Medizinal-Rath Dr. Beyer in Düsseldorf hat einen eingehenden Bericht über den | Sthleifereibetrieb, und zwar speziell über die { Vermeidung der bei der Troenschleiferei so gesund- heits\{ädlichen Staubeinathmung erstatiet, aus wel- chem sich ergiebt, daß in dem Kreise Solingen und besonders in Dhligs ganz angemessene Ventilations-

| ohne besondere Umftände und ohne erhebliche Kosten | in jeder Schleiferei angebracht werden können und

| deren allgemeine Einführung dringend geboten er- ; \cheint.

| Nach dem Jahresbericht der Handels- und Gewerbefammer für Oberfranken in

Bayreuth war die Lage fter Baumwollens-} Industrie des dortigen Bezirks im Jahre 1873 |

| keine besonders günstige, da die im Gefolge der be- | kannten Börsenverwickelung eingetretene Geschäfts- | unsicherheit auch auf diesen Gewerbszweig zurück- | wirkte. Im Betriebe standen 7 Baumwollen- | spinnereien mit 257,660 Spindeln und 3298 Arbeitern. j Die Spinnerei Bayreuth hatte auf 47,512 Spindeln { eine Garnproduktion von 2,131,000 Pfd. engl., be- j zahlte dafür an 665 Arbeiter 156,000 Fl. Arbeits- ; löhne und verbrauchte 95,000 Ctr. Kohlen. Die | Baumwollenspinnerei und Weberei in Bamberg mit | 69,928 Spindeln und 1000 Webstühlen beschäftigte ! dur schnittlich 1234 Arbeiter. Versponnen wurden

verändert. Und indem das Geseß den Adreßort als ;

Einrichtungen für die Trockenschleiferei bestehen, die |

| 3,782,401 Pfd. engl. Baumwolle und erhielt man | aus der Weberei 120,308 Stück Baumwollentuche; ; | für Arbeitslöhne wurden ca. 330,000 Fl. veraus-.1 gabt. Die neue Baumwollenspinnereï in Hof | | mit 54,220 Spindeln und 615 Arbeitern pro- ; i duzirte 2,455,000 Zollpfund Garn und bezahlte | | 156,000 Fl. Arbeitélöhne, während die Imthuomsche | : Baumwollenspinnerei ebendaselbst (24,000 Spindeln) ¡ eine Produktion von 1,500,000 Zellpfd, Garn hatte |

und Arbeitgeber mit gleißem Interesse berühren, also in der Schlichtung von Lohns- und Vertrags- streitigkeiten, in der Bildung von Unterstüßungs- und Invalidenkassén, in der Ausbildung des Lehrlingsftandes u. a. m. das immer mehr verschwundene Gefühl der Zusammengehörigkeit und Solidarität der Interessen zu weten. Hierbei sollten diejenigen Innungen, die durch ihre Zusammenseßung und ihre statutarischen Ein- richtungen genügende Gewähr ihrer Stabilität bieten, mit gewissen geseßlichßen Vorrehten auêgerüstet wer- den, namentlich um in gewerblichen Stzeitigkeiten

als Schiedsgericht eine beshränfte Jurisdiktion aus» }

üben, und um auch eine Zwangspflicht für die Bei- träge zu den Unterstüßungskassen durchführen zu können. Bei der überwiegenden Mehrzahl der An- wesenden fand der Gedanke an sich Beifall. Wenn es auf diesem Wege gelingt, neue lebenskräftige Jn- nungen zu s{afen, welche frei von allem Zunst- zwange und Exklusivrechten, die durch die Gewerbe- {reiheit ein- für allemal abgeftreift find, Anziehungs- fraft genug auf die Arbeiter auéüben, um fie in großer Zahl zum Eintritt und zum dauernden An- schluß an dieselben zu bewegen, so würden am Ende die wenigen geseßlihen Zusäße, die zu Tit. FI. der Gewerbeordnung erforderlich wären, um die Jn- nungen in diese Form umzugestalten, nicht die größte Schwierigkeit bieten. Namentlich in der großen er- ziehlihen Wirkung, die solche Innungen bei dauerndem Bestande auf die Gehülfen und Lehrlinge ausüben können und müssen, fand man den größten Werth der Borschläge, wäh- rend der in der Druckschrift durchgeführte Gedanke, die Jurisdiktion der Innung als Schiedsgericht auch über die Junungsmitglieder hinaus auf gleichartige Gewerbetreibende des Jnuungsbezirkes auszudehnen, von verschiedenen Seiten Bedenken fand; jedenfalls müßten die neuen Innungen zunächst ohne diese Aus- dehnung ihre Lebenefähigkeit beweisen, bevor man ihnen jene Machtvollkommenheit beilegen könnte. Ueberhaupt fprach fich die übereinstimmende Auf- fassung dahin aus, daß man nit mit Exrperimenti- ren beginnen, nicht ein Haus bauen müsse, bevor man wisse, ob nachher auch jzmand hineinziehen wolle, sondern zunächst zu beobachten habe, wie der ganze Gedanke von den Gewerbetreibenden und den Arbeitern felbst aufgefaßt werde, wieweit namentlich die zahlreichen bestehenden Jnrungen, denen ja die

{{lossenen Vertrag, durch welchen dem leßtern ein } und an 260 Arbeiter 83,000 Fl. Löhne zahlte. Ueber | vorliegende Schrift wohl zur Kenntniß kommen wird,

Natlaß oder eine Zahlungsfrist bewilligt worden ist, nit berufen. Soll na der auédrüdlich erflâr- ten oder sonst mit Zuverlässigkeit e:kennbaren Ab- sit der Kontrahenten der Nachlaß oder auch dem Trassanten zu Statten kommen, so ift der Vertrag als ein zu Gunsten eines Dritten geschlosse- ner anzusehen und die Frage, ob und inwiefern der Trassant fich auf denselben berufen könne, nah dem

betreffenden allgemeinen bürgerlichen Rechte zu ent- scheiden. j

Unter „unbedeckten Wagen“ im Art. 424, Nr. 1 des Handelsgeseßbuches sind folhe Eisenbahn- wagen zu verstehen, welche ihrer Konitruftion und dauernden Einrichtung nach mit einer Bedeckung von oben nit versehen sind; ein folcher, seiner we}ent- lihen Beschaffenheit na, unbedeckter Wagen verliert seine Natur dadurch nit, daß die darin verladenen Gegenstände durch vorübergehend aufgelegte Decken geshüßzt werden. Daher wird, wenn ein Transport vereinbarungsmäßig in Wagen, die ihrer Beschaffen- beit nah offene find, exfolgt, die geseßliche Regel, nah welcher die .Eis:nbahn von-der Haftung für die mit solchcr Transêportart verbundene Gefahr befreit ist, dadur nicht aufgehoben, daß die Eisenbahn -— sei es unentgeltlich, fei cs in dem besonders vorge- jehenen Falle gegen Vergütigung die Ladung mit einer Dee versieht. i

Die Verjährung ift nit als ein Prozeß- Institut, sondern als ein Institut des materiellen Rechts, welches den Bestand des in Rede fiehenden Forderungsrechtes berührt, aufzufassen. Daraus folgt, daß sie nah denselben Geseßen zu beurtheilen ift, welche für daë in Frage befindliche obligatorishe Recht überhaupt, namentlich die sonstigen Erlöshungs- arien desselben maßgebend find. Nach diesen Ge- seßen, nicht aber nach dem Gesetze des Prozeßforums oder des Wohnortes des Schuldners, sind die Fragen nah den Bedingungen, nah dem Zeitpunkte des Cin- trittes, nach der Dauer, Unterbrechung und Auf- hebung der Verjährung eines Forderungsrechts zu eee. E x Sal)

Wenn derjenige, gegen welchen ein Wechfel- protest erheben worden, das Geschäftslofal, welches er zur Zeit der Uebernahme der W-chsel- verpflichtung innehatte, in der Zwischenzeit aufge- geben und ein anderes Geschäftslokal an demselben Orte eingenommen t so muß der Protest in die- fem neuen Geschäftslokale aufgenommen werden, gleichviel, ob er, dex Protestat, dort ein neues Ge- schâft Jei es allein, sei es als Gesellschafter betreibt. Es genügt, wenn in solchem Falle der den Protest aufnehmende Beamte in dem Protest als Das Resultat der von ihm eingezogenen Erkundi- gungen bezeugt, daß der Protestat am Tage der Protesterhebung sein Geschäftslokal da hat, wo der Protest aufgenommen ist. /

Die Wechselordnung bestimmt im Art. 91 lediglich die Oertlichkeit (das Lokal), in welcher die Präsentation zur Zahlung und die Protelere: bung mangels Zahlung zu gesehen haben. Ueber die Ortschaft, in welver diese Dertlichkeit gelegen sein muß, enthält sie keine ausdrückliche Vorschrift. Beim Zusammenhalte der Art. 4 (Z. 2), 24 und 43 wird es jedoch zweifellos, daß Präsentation und Protesterhebung am Zahlungsorte des Wechsels zu erfolgen haben, mag dieser ein eigentliches Weseldomizil oder, in Ermangelung eines solchen, der Wohnort des Bezegenen sein. Als Zahlungs- ort ist ohne Zulassung eines Gegenbeweises der Adreßort anzusehen, mag er. auch mit dem wirk- ihen Wohnorte des Bezogenen zur Zeit der Wechsel-

F Nad Vereinbarung mit der Verlägshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nah- druck verboten, Geseß vom 11, Juni 1870.

/ die Produftion der anderen Spinnereien fehlen nähere | | Nachweise. Jm Uebrigen wird bemerkt, daß die | | Konkurrenz von Elsaß-Lothringen in beinahe allen |

und si namentlich in der Weise äußerte, daß die | ; mechanischen Webereien von Anfertigung der glatten j | Drucktücher, weil verlustbringend, mehr und mehr | absehen mußten. Glücklicherweise waren die Roh- | stoffpreise in Folge einer genügenden Baumwollen- | ernie feinen bedeutenden Shwankungen unterworfen, : an und für sich auch billig, welchem Umstande es! hauptsählich zuzuschreiben ift, daß die Mehrzahl ' der Etablissements von empfindlichen Einbußen ver- | schont geblieben ist. Zur Zeit der Berichtserstattung ! Anfang Oktober d. J. lagen Absaß und Er- 133 für die Erzeugnisse der Webereien etwas günsti- ger, indem der Druck von Elsaß Lothringen her, woselbst Frankrei nunmehr wieder als Käufer auf- getreten zu sein scheint, bedeutend nachgelassen hat,

Die Hamburgishe Gewerbekammer hat im Mai d. I. eine freie Kommission eingeseßt, welche die Aufgabe erhielt, auf Grund ter in der Gewerbekammer über die Novelle zur Gewerbe- ordnung stattgehabten Berathungen, Borschläge zur Abänderung der Gewerbeordnungzu machen. Diese Vorschläge find jeßt formulirt und auch im Reichstag vertheilt worden. Sie bezwecken eine Organisation des Gewerbestandes, an- \chlicßend an die bestehende Gewerbeorduung, dur welche den im gewerblichen Leben hervorgetretenen Mißständen in wirksamer Weise entgegengetreten werden könnte, welche zugleich in den ihr zugewie- fenen Aufgaben eine Sicherung dauernden Bestehens fände und welche dabei geeignet wäre, ein wirksames Bindeg!ied zwishen den jeßt unnatürlicherweise ge- trennten und verfeindeten Theilen des Gewerbestandes, somit also ein Mittel zur Wiederherstellung des gewerb- lichen Friedens und, wenn nicht zur Beseitigung, so doch zur Milderuug der sozialen Gegensäße zu bilden.

Ueber das Resultat einer Besprechung, welches diese Vorschläge in einer Versammlung von Reichs- tagsmitgliedern veranlaßt haben, theilt die Old. K. C. Folgendes mit: Leh |

Sn voriger Woche vereinigte fi eine Anzabl von Neichstagsmitgliedern verschiedener Fraktionen, unter dem Vorsiße des Ober-Bergrathes Bluhme , zur Besprechung einer von dem Reichstagsmitgliede Schmidt aus Hamburg vertheilten Druckschrift über die Reform der Innungeu. Einem dem „Hamb. Korresp.“ zugegangenen Berichte darüber entnehmen wir: „Nach einem eingehenden Vortrage des Abg. Schmidt, der befonders lehrreih war durch den reien Schaß praktischer aus dem Leben ges{öpfter Erfahrungen und die tiefe Ueberzeugung des Redners von der dringenden Nothwendigkeit, in unseren Ar- beiterfragen vie Hände nicht müssig in den Schooß u legen, sondern kräftig einzugreifen, um die Ar-

eitêfähigkeit und Arbeitswilligkeit unseres Volkes nicht untergehen zu lassew in der zunehmenden Demonralisirung namentlich unseres jüngeren Ar- beiterstandes, sprachen sich in der folgenden lebhaften Diskussion die verschiedenst@ Ansich- ten sowohl über die leitenden Gedanken, wie über die praktischc Ausführbarkeit der Vorschläge aus, die in der Druckschrift näher formulirt sind. Es sollen hiernach abweichend von den bestehen- den geseßlichen Bestimmungen in die Fnuungen neben den selbständigen Gewerbetreibenden auch die unselbftändigen Arbeiter als gle a h t auf- genommen werden können, um dur diefe ini- gung die jeßigen znnehmenden Klasseng

ensâße zu | Þ

beseitigen, und durch gemeinschaftliche Behandlung derjenigen wichtigen Ansgaben, in denen fich Arbeiter

auf diese Ideen eingehen. Finden dieselben allge- meinen Anklang bei denen, die mit den Bestimmun- gen naher praktis overiren sollen, und tritt dieses

die Frist | Zweigen der Baumwollenindustrie empfindlih wurde | Futeresse dur die Presse und durch andere Kund-

gebungen unzweifelhaft Hervor, so wird die gescßz- geberi]che Hülfe, die übrig bleibt, eine verhältniß- mäßig geringe Aufgabe sein.

Nr. 50 der „Deutschen Industrie-Zei- tung“, Organ der Handels- und Gewerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau, hat fol- genden Inhalt: Geseß über Markenshuß. Han- dels- und Gemwerbekammern: Plenarsißuug der Han- dels- und Gewerbekammer zu Zittau am 9. Novem- ber 1874. Technik: Das S(hleifen der Krempeln.

(Mit 2 Abbildungen.) Tabelle über die spezifischen | ° Gewichte der Zuckerlösungen zwischen 0 und 100° C. ;

von Dr. O. Reinhard. Dichter Guß. Nach A. Le-

debur. Verschle{terung der Farbe des Diners Sodas !

durch Berührung mit Kupfer oder Messing. fabrif;tion. Dampfmantel von Dampfcylindern. Lokomotiven. Verhüllungsmasse von Dampfröhren 2c. Lampe für photographische Zwecke. Industrielle Briefe: Manchester: Wochenschau über den englischen Maschinen- und Metallmarkt. Technische Briefe : Ghemnißz: Bellevillekessel. Chemniß: Gußstahl- drahtseile. Literarishes: Dr. F. T:eftrunk: Die Gaébeleuchtung. Dr. M. Albrecht - Das Paraffin und die Mineralöle. Technishe Notizen. Fragen. Beantwortungen. Jundusftrielle Notizen. Vermiséte Notizen. Personalnachrichten. Patentertheilungen. Korrespondenz.

Handels-Regifter.

Ascherszlebtm. Befanntmadung.

In unser Gesellschaftêregister ist zufolge Ver- fügung vom heutigen Tage unter Nr. 47 die Firma Diesing & Koerber in Aschersleben, und als deren Inhaber E e

1) der frühere Apotheker, jeßige Kaufmann Fried-

rich Diefing, 0 5 2) der frühere Apotheker, jeßige Kaufmann Otto Koerber, : Beide zu Aschersleben, mit dem Bemerken eingetragen, daß die Handels- gesellshafi am 24. Oftober 1874 begonnen hat.

Asthersleben, den 7. Dezember 1874.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

5Ferlin. Handelsregister des Königlizen Stadtgerichts zu Vexlin, Jn unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3931 die Hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Antonienhütte zu Coswig vermerkt fteht, ist zufolge Verfügung vom 11, Dé- zember 1874 am selbigen Tage eingetragen : Der Kaufmann Mar Friedländer is aus dem Vorstande ausgeschieden. Als Mitglied des Vorstandes ift eingetreten der Kaufmann Gustav Selig zu Bernburg. Berlin, den 11. Dezember 1874. Königliches Sei Abtheilung für Civilsachen.

Bielefeld. Handelsregister.

Jn unser Handelsregister ift eingetragen : Nr. 173 Prokukenregister. Firma: Friß vou Hartmann & Co,

u Eielefeld. Dem Buchhalter Friß Bauer und dem Buchhal- 4 amis, eide hierselbst, ift Kollektiv- t. eld, den 1. Dezember 1874. nigliches Kreisgeriht. Abtheilung L.

Brandenburg. Befanntmachung. In unser Gesellichaftsregifter ist heute bei Nr. 133 Braudenburger Berein für Holzindustrie : (vormals Aug. Knsoenagel), eingetragen : „Der Siß der Gesellschaft ist nah Dom-Branden- burg verlegt.“ Brandenburg, den 8. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

Bromberz. SBefanttinahung. Die sub Nr. 502 unseres Firmenregisters einge-

tragene Firma : A _____ Nathan Helò ist zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1874 am 7. desselb. Mts. gelö|cht worden. Bromberg, den 5. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Bunzlau. Sefanntmachung.

I, Jn unser Gefellschaftsregister ist bei Nr. 24 der Handelsgesellschaft Fr. Rackwiß folgender Vermerk:

die Handelsgesellschaft Fr. Rackwiß zu Bunzlau ist durh gegenseitige Uebereinkunft der Gejell- schafter aufgelöst und

IT. in unser Firmenregister sub laufender Nr. 220 die Firma:

&r. Rackwiß zu Bunzlau und als derer Jn- haberin die verwittwete Frau Rackwiß Johanne Sriedericke, geb. Horn, daselbst zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1874 am 7. Dezember 1874 eingetragen worden. Bunzlau, den 4. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Buttstädt. Befanntmahung. In Folge Beschlusses von heute ist Fol. 188 Bd. I. des hiesigen Handelsregisters die Firma: Ida Otto, Inhaberin: Putz- und Kurzwaarenbändlerin Jda Therese Otto, geb. Weber, zu Buttstädt; Fol. 189 Bd. I, E deffelben die Firma: August Reunerét, Inhaber: Sattlermeifter August Buttstädt z Foì, 190 Bd. I. E defjelben die Firma: Reinhold Greiner jun Snhaber: Bäcker und Mehlhäudler Gustav Rein- hold Théodor Greiner jun. zu Butistädt; Fol, 191 Bd. I, desselben die Firma: A. Kitiler, Snhaber: Gerber August Heinri Kittler zu Buttstädt; cingetragen, dagegen Fol, 118 Bd. I. ; deffelben

kie Firma: Angust Hünerbein zu Bultstädt el 6\cht worden.

Buttstädt, den 8. Dezember 1874. Großherzoglih Sächsisches Justizamt. G. Menneken.

Rennert zu

Colberg. Bekanntmaänug.

Sn unserm Firmenregister ist bei der Firma des Kaufmanns Wilh. U&ck@elcy zu Colberg uuter Lèr. 174 folgeuder Vermerk eingetragen :

Die Firma ift erloschen.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Dezem- ber cr. am 7. desselben Monats,

Colberg, den 5. Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht iu Dortmund,

Bei Nr. 181 des Gesellschaftsregisters, woselbst

die Firma: _ Ï „H. Fischer et Co. in Dortmund“ eingetragen ftebt, ist Folgendes vermerkt:

Die Gesellschaft ist am 2. Dezember 1874 auf- gelôst; die Firma is auf den Hubert B zu Dortmund übergegangen, daher hier gelö\{cht und für den Genannten sub Nr. 579 des Firmenregisters eingetragen am 3. Dezember 1874.

Dortnuunde.

Dortmund. Sandelsregister

des Königlichen Kreisgerihts zu Dortmund. Fn unser Firmenregister ist unter Nr. 579 die

Firma H. Fischer et Co. und als deren Inhaber

der Kaufmann Hubert Fisher zu Dortmund anm

3. Dezember 1874 eingetragen.

Dortmund. Sandelsregister des Königlichen Kreisgerihts zu Dortmund. - Die Dortmunder Brückenbau-Aktien-Gesellschafk hat für ihre zu Dortmund bestehende, unter der Nr. 177 des Gesellshaftsregisters mit der Firma Dort- munder Brückenbau-Aktien-Gesellsäaft eingctra- ene Handelsniederlassung 1) den Ingenieur Cark . rnenputsch, 2) den Buchhalter Gustav Cleff, Beide zu Dortmund, als Prokuristen bestelit, was am 4. Dezember 1874 unter Nr. 150 des Prokuren- registers vermerkt ist.

Eisenach. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß I. 1f. Beschluß vom 3, Februar 1874 Fol. 64 in das Handelsregister des unterzeichneten Gerichis die Firma G, B. Spöhr zu Ruhla und als deren Inhaber Gcorg Bernhard Spöhr zu Ruhla eingetragen worden ist;

. lt, Beshluß vom 24. April 1874 Fo]. 65 in das Handelsregister des unterzeichneten Ge- richts die Firma Gebrüder Thiel zu Ruhla - und als deren Inhaber Christian Emil Thiel und Christian Reinhold Thiel, -Beide zu ' Ruhla, eingetragen worden find;

. 1t. Beschluß vom 24. April 1874 Fo]. 61

des Handelsregisters des unterzeichneten Ges