1874 / 299 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

die Zusammenseßung des nächsten Kongresses zu bilden. Ein Theil der Senatoren scheidet allerdings am 4. März aus, die Partei der neu zu wählenden Senatoren läßt fich aber mit Sicherheit annehmen, da die Zusammenseßung der verschiedenen Staats- legislaturen, denen diese Wahl obliegt, bereits bekannt ift. Die nathstehende Tabelle ergiebt mithin einen genauen Ueberblick über die durch die jeßigen Wahlen eingetretenen Veränderungen in der Zusammensezung des Kongresses, wobei noch zu bemerken ist, daß augenblicklih in Folge befstrittener Wahlen in Louisiana ein Plaß im Senate und einer im Repräsentantenhause unbe-

seht find.

Staaten.

Senat. 1874. 1875.

Rap: Dem. Rep. Dem.

1

Repräsentantenhaus. 1874. 1875. Rep. Dem. Rep. Dem.

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Alabama Arkansas Califernien Connecticut Delaware Florida Georgia Jllinois íIndiana Iowa Kansas Kentucky Louisiana Maine Maryland Massachusetts Michigan Minnesota Mississippi Missouri Nebraska Newada New- Hampshire New - Yersey New -York Nord - Carolina Ohio Oregon Pennsylyania Rhode - Island Süd Carolina Tennessee Texas NPermont Virginia Mest - Virginia Wisconsin S Im Ganzen 49 al 32 19 93 111. 181

Der Senat zählt im Ganzen 74, das Repräsentantenhaus 992 Mitglieder. Es ergiebt sich daher, während die republi- fanishe Majorität im Senate augenblicklich 25 beträgt, daß die- selbe im nächsten Kongresse sich nur noch auf 9 belaufen wird, während im Repräsentantenhause, wo zur Zeit die Republikaner eine Majorität von 105 Stimmen haben, die demokratische Ma- jorität im nächsten Jahre 70 Stimmen betragen wird.

Dem am 1. November veröffentlichten Monats-Ausweise des Finanz-Ministers zufolge hat die Schuld der Vereinigten Staaten im Oktober eine Abminderung von 681,434 DoU. 50 Cts. er- fahren. Der Gesammtbetrag belief sh an dem gedachten Tage, abzüglih des Bestandes an baarem Gelde und der zu Gunsten der verschiedenen Pacific-Eisenbahnen ausgegebene Obligationen auf 2,139,061,761 Doll. 82 Cts. gegen 2,139,743,196 Doll. 32 Cts. am 1. Oktober. Für den Monat November war von Seiten des Finanz-Ministeriums der Verkauf von 9,000,000 Dollars in Gold angeordnet worden, ein Ankauf von Bundesobligationen fand nicht statt, do wurden 5,000,000 in sechsprozentigen Obligationen behufs Einlösung einberufen, deren Verzinsung mit dem 2. Februar 1875 aufhört. Im Ganzen find bisher derartige Obligationen zum Betrage von 291,000,000 Dollars einberufen worden, wovon auf das Jahr 1871 140,000,000, auf 1873 90,000,000 und auf 1874 61,000,000 Tommen.

Nach dem Jahresberichte des Schatmeisters der Vereinigten Staaten, Spinner, beliefen fih die Bundeseinnahmen während des am 30. Zuni 1874 beendeten Fiscaljahres auf 781,799,530 Doll. 88 Cts., die Ausgaben während der gleihen Periode betrugen 742,247,173 Doll. 35 Cts. Von den Einnahmen fommen auf die Einfuhrzölle 165,480,503 Dollars, auf die Steuern 102,644,746 Doll. 98 Cts., was bei ersteren einen Ausfall von 25,000,000, bei leßteren einen von 11,000,000 Dollars gegen das vorhergehende Finanzjahr ergiebt. Was die gesammte Ein- und Ausfuhr in * den Vereinigten Staaten anbetrifft, so erreihte erstere wöhrend des Finanz- jahres 73/74 eine Summe von 593,752,019 Dollars, leßtere dagegen die Höhe von 686,484,520 Dollars. Der Verkehr mit Deutschland speziell stellte fich in dem gedachten Zeitraume fol- gendermaßen: Die Einfuhr. aus Deutschland belief fich auf 44,074,252 Dollars, gegen 61,497,954 Dollars in dem Finanz- jahr 1872/73, die Ausfuhr dorthin auf 64,344,622 Dollars, gegen 61,767,997 Dollars. In dem eben abgeshlo}senen Fi- nanzjahre hat sich daher gegen das vorhergehende Finanzjahr die Einfuhr aus Deutschland um 17,423,702 Dollars vermin- dert, die Ausfuhr amerikanischer Produkte dorthin dagegen um 2,576,625 Dollars zugenommen.

Aus dem Iahresberihte des General Sterman ergiebt si, daß die vom Kongresse in der lezten Session angeordnete Reduktion der Armee auf 25,000 Mann am 1. Januar 1875 perfekt geworden sein wird. Der General äußert fich indessen dahin, daß dur diese Reduktion die *Leiftungs- fähigkeit der Armee bereits in hohem Grade beeinträchtigt wor- den i und er, wie sämmtliche Offiziere der Armee, einer wei- teren Reduktion entgegen seien. Der Marine-Minister verlangt in seinem Berichte die Ueberweisung einer Summe von 19,500,009 Dollars durch den Kongreß, um die Marine der Vereinigten Staaten in brauhbarem Zustande erhalten zu können.

Die gegen die Kirwas, Comanches und andere Indianer=- stäâmme ergriffenen scharfen militärischen Maßregeln haben den günstigsten Erfolg gehabt und find die Feindseligkeiten an der Grenze des den Indianern reservirten Territoriums für dies Iahr als beendet zu betrachten.

Am 29. November traf der König der Sandwich-Inseln, Kalakaua, in San Francisko ein und beabfichtigte, fich nach einem kurzen Aufenthalte daselbst nah Washington zu begeben, wo derselbe auf Anordnung des Präsidenten mit den ihm zukom- menden Ehrenbezeugungen empfangen werden wird.

Unruhen, welche im Staate Arkansas in Folge des An- spruchs des bisherigen Vize-Gouverneurs Smith auf den Posten des Gouverneurs, da seinèr Ansicht nah die im Frühjahre mit großer Majorität angenommene neue Verfassung nieht gültig sei, auszubrehen drohten, dürften, obgleich der Präsident Grant jede

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Einmishung in die inneren Angelegenheiten des Staates zurück- wies, bald beigelegt werden, und afi weitere Bedeutung sein.

Am 30. trat die Kommission zur Beurtheilung der ver- schiedenen interozeanisheu Kanallinien zur Herstellung einer Ber- bindung zwischen dem atlantishen und stillen Meere in Washing- ton zusammen. Die Wahl wird sich auf die Routen durch Nicaragua und den Isthmus von Darien beshränken, da die durch den Isthmus von Tehuantepec vorgeschlagene, der zahl- reihen Schleusen wegen, zu große Schwierigkeiten dar- bieten dürfte. Der Präsident scheint die erstere Linie vorzuziehen, doch dürfte die entsprehende Vorlage kaum noh während der fommenden Session an den Kongreß gelangen. Ob der nächste Kongreß es noch der Mühe werth halten wird auf einen der- artigen Vorschlag des Präfidenten Grant einzugehen, muß dahin- geftellt bleiben.

Mexiko. Dem Kongresse is ein Projekt vorgelegt worden, wona eine Eisenbahn von Laredo, an der Grenze der Verei- nigten Staaten, nah einem am Stillen Ocean gelegenen Hafen, vorausfihtlich Manzanilla, erbaut werden soll. Weitere Summen behufs Ausdehnung des Telegraphennezes wurden vom Kongresse bewilligt. Die Staatslegislatur hat die Errichtung einer zweiten Kammer genehmigt, ebenso wurden die konstitutionellen Reformen, die als integrirende Bestandtheile der am 16. September 1875 in Kraft tcetenden Konstitution angesehen werden, angenommen.

Centralamerika. In Honduras nahm die Präsiden- tenwahl tie öffentlihe Aufmerksamkeit aus\{ließlich in Anspruch. Drei Kandidaten bewarber fich um den Posten, Señor Ponciano Leiva, Señor Manuel Lolindres und Señor Ramon Midence. Letzterer, ein großer Grundbesißer aus Tegucigalpa gilt als der eigentlihe Kandidat der liberaien Partei. Zwischen den Regie- rungen von Honduras und Salvador is ein Vertrag zur Be- kämpfung reaftionär-ultramontaner Parteien in diesen Staaten abgeshlofsen worden. Die zwishen Salvador und der Kurie \{chwebenden Differenzen, welche zur Suspendirung des Konkor- dats geführt haben, dauern fort. Die öffentliche Meinung \prach fih für die vollftändige Aufhebung des Konkordats aus. Señor Francisco de Paula Suarez ist behufs Abschlusses eines Postver- trages zum bevollmächtigten Gesandten am italienishen Hofe er- nannt worden. i

In Nicaragua ist der Kandidat der fonservati- ven Partei, Señor Pedro Joaquin Chiamorro, zum Präsidenten gewählt worden. Die unterlegene Partei beshuldigt ihre Gegner, dies Resultat mit. Hülfe von Wahlumtrieben erreicht zu haben, und fürhtete man in Folge der Aufregung den Ausbruch von Unruhen. Mitte Oktober brach in Cofta- Rica eine Revolution aus. Eine aus Angehörigen der Staaten Nicaragua, Salvador und Costa-Rica bestehende Bande von Aufständischen überfielen die Wache in Punta Arenas und proklamirten den, unter dem Amnestiegeseze zurückgekehrten Iouquin Fernandez zum Präsfi- denten. Die Truppen feuerten von nahe gelegenen Gebäuden auf die Unruhestifter und zogen fih später nah Bebedero, dem bedeutendsten Hafen der Provinz Guanacaste zurück, um dort aus Liberia, wo \ich indessen ähnlihe Auftritte ereignet hatten, Hülfe zu requiriren. Die Aufständischen wurden später von den Bewohnern entwaffnet und die Ruhe wieder hergestellt. Der Präsident begab fich nah Punta Arenas- und detachirte von dort Truppen nah Bayaces bei Liberia. Die Regierung hat dem Volk und den Truppen ihren Dank ausgesprochen und die Ein- sezung von Kriegsgerichten beschlossen. Fernandez selbft entkam auf dem der Pacific Mail Stenenship Company gehörigen Dampfer „Monango“ nah einem Hafen der benachbarten nördlichen Republiken.

Vereinigte Staaten von Columbia. Im ganzen Lande, mit Ausnahme von Panama, herrshte Ruhe, und geht aus den Berichten der Präsidenten der verschiedenen, zur Union gehörigen Staaten hervor, daß man überall eifrig bestrebt ist, den Volksunterricht zu heben und für bessere Kommunikations- mittel dur die Herstellung neuer Eisenbahnen und Telegraphen- linien zu sorgen. Dr. Rafael Muñez aus Cartagena wird als Kandidat für die Präsidentshaft genannt. Die Ansprüche der Vereinigten Staaten von Nordamerika, betreffs Entschädigung für die Wegnahme des Dampfers „Montijo“ sollen einem Schiedsgerichte zur Entscheidung vorgelegt werden. Die geseß- gebende Versammlung des Staates Panama hat fsih gegen den Grenzvertrag mit Cofte-Rica ausgesprochen. In Panama selbst herrscht in Folge der Präsidentenwahl einige Aufregung.

Venezuela. In den westlichen Staaten ist unter Anfüh- rung der Generale Pulido, -Colina und Adames ein Aufstand auêgebrochen. Die Insurgenten bemächtigten sich der Stadt Coro und belagerten Maracaibo. Die Regierung hat Befehl nah St. Thomas geschickt, den dort in Reparatur befindlichen Dampfer „Bolivar“ seefertig zu machen. Derselbe soll gegen die Insurgenten öperiren. Die Küste der Provinz Falcon von der Mündung des Tocuyo bis zu der des Oribono ist am 31. Oktober in Blockadezustand erklärt worden. (S. Reichs-Anz. v. 14. d M.)

Peru. Der mit China abgeshlofsene Vertrag i} vom Senate bestätigt worden. Das Geseß, den Jesuiten die Nieder- laffung in Peru zu gestatten, wurde ohne Debatte verworfen, dagegen hat der Kongreß die Freilassung aller politishen Ge- fangenen angeordnet, und find dieselben in Folge dessen sofort aus dem Gefängnisse entlassen worden. Die A Meinung war vollfiändig von der Guano- und Salpetesrage in Anspruch genommen. Señor Gonzalez beabsichtigt, dem Kongresse ein Gesetz- vorzulegen, wonach Guano fünftig nur von Lagern und dem Werthe des Ammoniakgehaltes gemäß verkauft werden soll. Am 22. Oktober kam in Arequipa eine revolutionáre Bewegung zum Ausbruche, welche indessen von den Regierungstruppen \chnell unterdrück wurde. Der Dampfer „Talisman“, mit einer Anzahl peruanisher Flüchilinge aus Chili an Bord, fkreuzte zur Zeit unter englisher Flagge in der Nähe der Küste. Ein Ver- \such, eine Landung zu bewerkstelligen, gelang nicht. Das pe- ruanische Geshwader is der Küste entlang aufgestellt, um den Dampfer zu bewachen.

Chili. Die gegenwärtige Session des Kongresses zeichnet sih durch die große Zahl wichtiger Maßregeln aus, welche zur Amendirung der Verfassung eingebraht worden find. Außer den zur Berathung vorliegenden neuen Wahlgeseßen, gab die Tren- nung der Kirhe vom Staate Veranlassung zu heftigen Debatten, und sowohl die bürgerlihen wie die Kriminalgeseße unterliegen weiteren Revisionen. Bei der Berathung der legteren kam es zu einem heftigen Kampfe zæishen den Ultramontanen und der Regierung in ti einzelner Paragraphen, welche die Ver- öffentlihung päpftliher Bullen, wenn dieselben zum Widerstande gegen die Regierung aufreizen, verboten wird, beiwelchem erftereunter- lagen. In Folge dessen haben der Erzbischof von Santiago und die Bi- \chöfe von Serena und Konzeption einen Hirtenbrief veröffent- licht, in welchem fie den Präsidenten Errázuriz, der Minister der Justiz und des Auswärtigen, drei Staatsräthe und eine Anzahl von Senatoren und Deputirten für den Antheil exkommuniziren, den fie an der Abfassung der betreffenden Paragraphen gehabt.

Der Hirtenbrief hat große Bufregung hervorgerufen, do

fich die Regierung nit veranlaßt gesehen, ihre Zuflucht L ge pressalien zu nehmen, vielmehr herrscht die Anficht vor, daß dag Auftreten der Geistlichkeit nur von günstigem Einflusse auf die baldige Durhführung des längst angestrebten Planes, die Kirche gänzlih vom Staate zu trennen, sein werde.

_ Argentinien. Die Revolution if beendet. General Mitre wurde gezwungen, sch von Buenos Ayres nach Pampa zurückzuziehen und hat sih bei Junin mit seiner Armee den Regie- rungstruppen ergeben. Schon in der zweiten Hälfte des No- vember hatte fich das Kanonenboot „Parena“ der Regierungs- flotte freiwillig ergeben. Auch der Insurgentenführer Arondondo wurde von den Regierungstruppen unter Rona geschlagen und ift die Ruhe vollständig wieder hergestellt.

Brasilien. In den Provinzen Paraiba und Pernam- buco find in Folge der Verurtheilung der Bischöfe von Para und Olinda, religiófe Unruhen ausgebrochen, welche \fihch gegen die Freimaurer rihteten. In Para selbs herrschte eine große Aufregung, welche durch das Einlaufen der portugiesishen Kor- vette „Sagrcs“ und einen die portugiefishen Offiziere beleidigenden Artikel der dortigen Tribuna hervorgerufen war, so daß man ernft- lihe Befürhtungen wegen eines allgemeinen Aufstandes gegen alle Ausländer hegte. Die Regierung hat sofort die nöthigen Mäß- regeln Zur Unterdrückung der Unruhen getroffen 1nd Truppen und Kriegsschiffe nah den nördlihen Provinzen abgesandt. Dieselbe wird sich auch in der den katholischen Bischöfen gegenüber be- folgten Politik nicht irre machen lassen und find die Verwalter der Diözesen von Para und Olinda aufgefordert worden, die von den Bischöfen über die Freimaurer verhängte Exkommunikation aufzuheben, widrigenfalls au gegen sie gerihtlich eingeschritten werden würde. Die Verwalter der Diözesen haben \sich gewei- gert, dem Ansinnen der Regierung Folge zu geben und ift die Verhaftung derselben in der nächsten Zeit zu erwarten.

Landtags- Angelegenheiten.

Der am 15. d. M. auf Gr. Peterwiß verstorbene Legationsrath Graf zu Limburg-Styrum ist nicht der Legationsrath Graf zu Limburg-Styrum, welcher den 5. Breslauer Wahlkreis (Neumarkt- Breslau) im Hause der Abgeordneten vertritt, was wir hiermit berichtigen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Q Da 173. Versammlung des Vereins für die Ge- ichichte Berlins, welhe am F d. M: im Bürgersaale des Rath- hauses abgehalten wurde, spra Herr Hauptmann Alt über „Ein Mobilmachungsplan des Kurfürsten Albrecht Achilles für Berlin und die Mark, nah einer ungedruckten Urkunde vom Jahre 1477, be- arbeitet von Mitgliedern des Bereins.“ (Fortseßung.) d) Trabanten, Herr Magistrats)ekretär Ferd. Meyer widmete dem Sanitätsrath Dr, Beer einen Nachruf.

Die bereits erwähnte Gemäldeausstellung Düssel- dorfer Künstler im Hause der deutshen Baugesellschaft (Mohren- straße 43 —44, am Gensdarmenmarft) ift täglih von Morgens 9 bis Abends 7 Uhr unentgeltliÞh geöffnet. Die reihhaltige Sammlung weist die hervorragendften Namen der Düsseldorfer Schule auf, wie Achenbach, Hilgers, Herzog, Munth?, Jacobsen, Erdmann, W. und P. Preyer, Caspar Scheuren, Deiker, Rasmufsen, Schlater, Poutel, von Gebhard, Felix Kreutzer, Fauerhold, Frau Clara von Wille, von Hammer u. A. Sämmtliche Gemälde find verkäuflich und dürften si besonders zu Weihnachtsgeschenken eignen.

Gewerbe und Handel.

Berlin. Das Amtsblatt veröffentlicht folgende Polizei- Verordnung, betr-ffend die Festseßung einer Po lizei- stunde für öffentlihe Theater-WBoxstellungen.

Auf Grund der §§ 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung vom 11. März 1850 und im Anschluß an die Polizei- Verordnung über öffentliche Theater- und ähnliche Vorstellungen vom 10. Juli 1851 (Berliner Intelligenzblatt vom 30. Juli 1851) ver- ordnet das Polizei-Präfidium für den Polizeibezirk von Berlin was folgt: :

8 1. Oeffentliche Theater-Vorstellungen müssen spätestens um 11 Uhr Abends beendigt sein.

§ 2. Eine längere Dauer der Vorstellungen ist nur mit aus- drülichrr Erlaubniß des Polizei-Präsidii gestattet.

§3. Schauspiel-Unternehmer, welche die Bestimmungen diefer Verordnung übertreten, werden mit Geldbuße bis zu zehn Thalern, an deren Stelle im Falle des Unvermögens verhälinißzmäßige Haft tritt, bestraft. "S4 Diese April 1879 in Kraft.

Berlin, den 8. Dezember 1874.

Königl. Polizei-Präsidium

Der heutigen Nummer liegt für die hiefigen und auswärtigen Leser das Preisverzeichniß ausgewählter Bildwerke von Elfenbeinmassc und Gyps der Gießerei der Gebrüder Micheli -— Berlin Unter den Linden 12 bei.

Verkehrs-Anftalten.

Kiel, 21. Dezember. (W. T. B.) Der \chleswig-holfst ei- nische Kanal und die Eider sind mit einer festen Eis de ck e be- legt und ift die Kanalschiffahrt vollständig geschlossen. Jm Kieler Hafen ist die Schiffahrt noch unbchindert.

Wie dem „Reutershen Bureau“ aus Hongkong gemeldet wird, ist das Packetboot „Pacific“ von der Pacific Steam-Navi- gation-Company auf der Rückfahrt von Yokohama am 17. d. M. in der Nähe von Hongkong verbrannt. Nur wenige Personen von der Mannschaft und wenige Passagiere sind gerettet.

Polizei - Verordnung tritt am 1.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 22. Dezember. Opernhaus. (256. Vor- ftellung.) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantishe Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elisa- beth: Fr. Mallinger. Venus: Frl. Grossi. Landgraf : Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Bey. An- fang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Schauspielhaus. (268. Vorstellung.) Die Sirene. Ko- Prei in 4 Aufzügen von Mosenthal. Anfang 7 Uhr. Mittel-

reise.

Mittwoch, den 23. Dezember. Opernhaus. (Keine Vor- ftellung). Fünfte Sinfonie-Soireé der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. (269. Vorstellung.) Die bezähmte Wider- spenstige. Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Hierauf : Die Dienftboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix. An- fang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Berlins Redacteur: F. Prehm. * Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsuer. Drei Beilagen ; leinschließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage) und ein Preisverzeihniß der Gebr. Micheli in Berlin, U. d. Linden 12,

sgutender, Kreis-Obligationen des

den Kreistagen vem 21. April und 15. September 1874 beschlossen worden,

wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

¿ 299.

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Königreich Preufßen.

rivilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Jnhaber s Kreises Schroda bis zum Betrage von 900,000 Mark Reichswährung. I. Emisfion.

Vom 20. November 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von der Kreisversammlung des Schrodaer Kreises auf

zur Einlösung der auf Grund Unserer Privilegien vom 9. Juni 1857 (Ges. S. S. 589) und vom 15. Januar 1870 (Ges. S. S. 123) ausgegebenen, noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreis-Obligationen, zur Abtragung des im Jahre 1871 aus der Provinzial-Hülfskasse aufgenommenen fünfprozentigen Darlehns und zur Einzahlung des Restes auf die vom Kreise gezeihueten Posen- Kreußburger Eisenbahn-Stamm-Aktien ein Dariehn von 900,000 Reichsmark aus dem Reichs-Juvalidenfonds zu entnehzaen,

zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs-Jn- validenfonds resp. desszn Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Gläubi- ger, als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt-Nominalbetrage, welher dem noch nit getilgten Betrage der Schuld gleihkommt, also von höchstens 900,000 Reichs- mark ausstellen zu dürfen, da fich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Funi 1833 zur Aus- stellung von Obligationen zum Betcage von höchstens 909,000 Reichs- mark, in Buchstaben: „Neunhundert Tausend Mark Reichswährung“. welche in Apoints von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichs- währung nach der Bestimmung des Darleihers oder dessen Rechts- nachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Shema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vicx und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen und nah der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährli vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit jährli wenigstens einem und höchstens ses Prozent des ursprünglih nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten, zu tilgen sind, durch gegen- wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlihen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli- gationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- E Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt 11t.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir unter Reduzirung der durch Unser Privilegium vom 30. Dezember 1872 Geseßz- Sammlung pro 1873 Seite 367 Nr. 1 genehmigten fünfprozen- tigen Obligationen-Anlerhe des Kreises Schroda von 250,000 Thalern auf den Betrag von 75,000 Thalern, geschrieben :

„Fünf und siebenzig Tausend Thalern“ / vorbehalilich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Springe, den 20. November 1874.

: Wilhelm.

Graf Eulenburg. Achenbach. Provinz Posen. j Regierungsbezirk Posen. Obligation des Schrodaer Kreises IV, Emission.

Littr Nr

« Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 20. November 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu. « . - vom. t 1874 Nr. . . . Seite . . . und Gejez-Samm- lung pro 1874 Nr. . . . Seite . laufende Nr. . ..)

. Auf Grund des unterm 20. November 1874 genehmigten Kreis- tagébeshlusses vom 21. April 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 900,060 Mark Reichswährung bekennt sich die kreiéständische Chaussee- und Eisenbahnbau-Anleihe-Kommission des Kreises Schroda Namens des Kreises durch diese, für jeden Juhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkünd- bare Verschreibung zu einer Darlehnsshuld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ift.

Die Rüdzahlung der ganzen Schuld von 900,000 Reichsmark ge- schieht vom Jahre 1874 ab allmählih aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozente des ursprüng» lichen nominellen Schuldkapitals jährli unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält fich jedo das Recht vor, den Tilgungsfonds dur größere Ausloosungen um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken, Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wacjen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. j

_Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 300 Mark Reichs- währung abgerundet. i;

__ Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre - ., . ab in dem Monate jeden Jahres, : __ Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüzahlung erfolgen soll, öôffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt pätestens drei Monate vor dem Be keitstermine in dem Deutschen Reichs- und Köuiglih Preußî- shen Staats-Auzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden- Organe, in je einem in Posen und etwa in Schroda erscheinenden öffentlihen Blatte. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Os mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein anderes Blatt substituirt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preu- ßishen Staats-Anzeiger bekannt gemacht. :

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar um Nominalwerthe, zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen erminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerenet, mit vier und ein halb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldver|chreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

_ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld-

vershreibung bei der Kreiskommunalkafse in Schroda und bei der in

den vorbezeichncten Blättern bekannt gemachten Einlösungsstelle in

Berlin und zwar auch in der nah dem'Eintritte des Fälligkeitstermins

folgenden Zeit.

Mit der

Camphausen.

%

ur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- vershreibung find auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fâlligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapital- beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüctzahlungstermine

Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- ordnung Theil I, Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis- gerihte zu Schroda.

Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmel- det und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

coupons bis zum Schlusse des Jahres weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährig? Perioden au3gegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie Kommunalkasse zu Schroda gegen Ablieferung des der älteren Zins- coupons-Serie beigedruckten Talons. erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, schehen ift.

der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Unterschrift ertheilt.

Die kreisständishe Chaussee- und Eisenbahnbau-Anleihe-Kommission

Berlin, Montag, den 21, Dezember

des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernicteter

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins- ausgegeben. Für die erfolgt bei der Kreis- Beim Verluste des Taions Vorzeigung rechtzeitig ge-

fofern deren

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer

Schroda, den (Siegel des Landraths.)

des Kreises Schroda. i Anmerkung: Die Unterschriften find eigenhändig zu unterzeichnen.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Erster (bis . . . .) Zinscoupons (1.) Serie E Kreis-Obligation des Kreises Schroda 4, Emission. Nr über Reichsmark zu vier und ein halb Prozent Zinsen Mark . . . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück- gabe in der Zeit vom . bis . . resp. vom tén bis und späterhin die Zinsen der vor- benannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom . .ten . . . --, bis mit (in Buchftaben) Mark . …. . Pfennigen bei der Kreis- Kommunalkasse zu Schroda und den in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen oder an dessen Stelle tretenden Organe, in je einem in Posen und etwa in Schroda erscheinenden öffentlichen Blatte bekannt gemachten Einlösungsstellen.

Schroda, den - . ten... -.- 0, f : E Die kreisständishe Chaussee- und Eisenbahubau-Anleihe-Kommission des Kreises Schroda. _ : Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. i Anmerkung: Die Namenêunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden ; doch muß jeder ¡Zins- coupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kon- trolbeamtén versehen werden. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Alo zur Kreis-Obligation des Kreises Schroda. 4, Emission Ti N Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu r

der Obligation / L: i

über . . . Mark Reichswährung à vier und einhalb F Zinsen,

die . . .te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18 . . bis 18

bei der Kreis-Kommunalkasse zu Schroda, sofern dagegen Seitens

des als solchcn legitimirten Inhabers der Obligation kein Wider- spruch ergangen ift. \

: Schroda, den . .ten . .«.+. -- .+ -+ j 5

Die fkreisständishe Chaussee- und Eisenbahnbau-Anleihe-Kommission

des Kreises Schroda. :

Anmerkung: 1) Die Namenösunterschriften können mit Lettern

oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Ta-

lon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol-

beamten versehen sein. i

9) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt-

breite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon ab-

weichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

10. Zinscoupon.

des Schrodaer Kreises Lättr N bi

9, Zinscoupon.

Talon.

Prozeßverhandlung gegen den Grafen von Arnim. Berlin, 19. Dezember. Schlußsißung. : Die zur Verkündigung des Urtheils gegen den Grafen v. Arnim zu heute Nachmittag 4 Ühr anberaumte Sißung fonnte ers um 54 Uhr eröffnet werden, da der Angeklagte zu dem festgeseßten Ter- mine nit ershienen war und auf Veranlassung des Gerichtshofes erst herbeigerufen wurde. : i : S Der Vorsitzende, Stadtgerichts-Direktor Rei ch, verkündigte dás Urtheil, wie folgt : Wohl noch keine Untersuchung seit langer Zeit hat ein fol» ches Aufsehen erregt, als die gegenwärtige. Wohl in keiner so- bald haben sich vor verhandelter ahe so viele Richter außer-

alb des Gerichtss\saales gefunden, welche i h obschon ohne Kenntniß der Thatsache, zum Theil auch der

Geseße N i

G berufen gewähnt hätten, „für“ und „wider® ihr Urtheil abzugeben, u eas Für und Wider nicht blos dem Beschuldigten, fondern auch den handelnden Behörd en gegenüber. Wohl in keiner sobald haben die Leidenschaften vorher ihre Wogen so hoch gehen kassen, daß diese selbst bis an Stellen hinaus- schlugen, von denen man hätte meinen mögen, daß sie zu hoh stehen, um von dem Gischte erreicht werden zu können.

Die Gründe E ; z

für diese Erscheinu'1g liegen klar zu Tage. Sie liegen in der hohen Stellung des Angeklagten, in den außergewöhnlichen Umständen, unter denen der Prozeß in das Dasein trat und

1S7A.

Ghre“ auf der anderen Seite aBer au ¿ffentliche Interessen, Intereffen

der äußeren und inneren Politik auch wohl ein gut Stüdck Patrio- tiêmus befindet sich in Mitleidenschaft.

Alle diese Interessen indeß,

welche wohl in den Plaidoyers ihre Besprechung finden konnten und

gefunden haben, bilden für den Richter nur die Staffage und

Scenerie des Dramas. Seine :

ich fann wohl sagen

\chwere Aufgabe war und ift es S

die nadte, trockene Handlung selbst, frei von allem Au s- \chmudcke, enitkleidet von allem jenem interessevollen Beiwerke

unter sein kritishes Sezirmesser zu bringen,

unbefkümmert E

um die Wunden, die seine Schnitte und vielleicht nicht blos nach

einer Seite hin, hervorrufen möten,

als einziges Hilfsmittel in der Hand nur noch

/ das Geseß. 4

Welches Geseh? Ein Theil von dern, was überhaupt ge-

schehen ist, geschah in Paris, als der Angeklagte dort als kaiserlih

deutscher Botschafter fungirte. Ein anderer Theil geschah in dem außerpreußishen Deutschland und ein dritter Theil (allerdings der

Haupttheil) hier in Berlin. h

Zum Theil (nah der Anklage formell sogar aus\ch{chließlich) haben

wir es mit Handlungen zu thun, welche nah Paris fallen. Ange-

klagter war indeß,

wie auch {on gesagt worden ift,

zur Zeit dieser Handlungen in Paris Kaiserli ch deutscher Bot-

schafter. Das den Gesandten nach

Europäischem Völkerrecht

thatsählich zugestandene, von

a. Professor Dr. Berner in seiner Schrift „Wirkungskreis des

Strafgesetzes 2c.“ auf Seite 206 und folgende, e . Professor Dr. Heffter in seinem Völkerrechte S. 89 ff., 387 ff., . Klüber in seinem Staatsrecht S. 466,

_ Martens, manuel diplomatique S. 21 p. 46,

: Wiquefort, Bynhersshock, Merlin, von Pacassy und zahlreichen anderen Rechislehrern behaupten, von unserer Geseßgebung in den Konsequenzen,

z. B. Allgemeine Geri Gidordiuna 88. 62 ff. I. 2.

Verordnung vom 26. April 1874 (Geseß-Samml. S. 112.) Arxt. Ill. 2. Geseß vom 26. April 1851 (Verordnung vom

2. Sanuar 1849, Geseß-Samml. 101), i

8 21 des Reichsbeamten-Geseßes (Reich8geseßblatt vom

31. März 1873 Seite 61 ff.)_

Kriminalordunung §8. 151 f.

Allgemeines Landrecht § 36 Einleitung. i ausdrücklich anerkaante, vom Angeklagten selbst an jih ja auch nicht bestrittene Ret der sogenannten i Exterritorialität i räumt den Gesandten die Exemption von der fremden Civil- und Strafgerichtsbarkeit ein und belüßt dieselben unter dem Gesetze des absendenden Staates, indem er so angesehen wird, als ob die diplo- matischen Agenten gar nicht ins Ausland gekommen, vielmehr im Fnlande verblieben wären. Es folgt den Gesandten danach in der That troß der vom Vertheidigertische her laut gewordenen Zweifel auch der heimische Staatsanwalt, mit diesem der heimische Richter und mit diesem das heimische Recht. Angeklagter war und ift abgesehen von seinen Amtseigenshaften aber auch Deutscher und Preuße.

Es Bestimmt nun A

8. 4 Nr. 3 des Reichsstrafgeseßbuches,

daß wegen der thatsächlih im Auslande begangenen Handlungen na ch

den Strafgeseßen des Deutschen Reich es ein Deut)cher ver-

folgt werden fann, wenn die im Auslande begangene Handlung na ch den Geseßen des Deutschen Reiches als Verbrechen oder

Vergehen anzusehen ist und dur die Geseße des Ortes, an wel-

cem sie begangen wurde, überhaupt mit Strafe bedroht ist.

Dasjenige, was die Anklage dem Grafen Harry v. Arnim aus

unserem Gesetze vorwirft, ift au in dem in. der Audienzverhandlung

vom 14. Dezember verlesenen, nach gleichfalls verlejener amtlicher

Auskunft der zuständigen Gesandtschaften noch fortdauernd geltendem

Art. 173 des code pénal vorgesehen.

Es ist also : : / das deutsche Reichsstrafgesez buch mit den aus unserer sonstigen Geseßgebung, einshließlich Allgemeiner Gerichts-Ordnung und Allgemeinen Landrechts, zu evtnehmenden Ergänzungen,

dasjenige, welches im vorliegenden Falle nicht nur an der Spree, son-

dern au an der Seine spricht.

Dies vorausgeschickt. i : /

Es liegen der Auklage drei Kategorien oder besser Serien

von Aktenstücken zum Grunde, geschieden nah dem Schickjale, welches

sie erfahren haben, geschieden nach den Auslassungen des Angeklagten, aber auch wesentli geschieden in ihrer rechtlihen Beurtheilung. Die erst zu behandelnde Serie | : ift diejenige ad passum II. der Anklage. Es besteht diese Serie aus dea zwölf Erlassen, welche Angeklagter weg:n thres disziplinaren

Snhalts als sein Privatcigenthum anspriht und zua denjenigen Akten

genommen hat und nehmen zu können glaubte, die er „als jeine

Konflikts-Akten“ signirte und „als das Grab einer lang

E gepflegten innigen Freund\chaft“ schôn be-

eichnet hat. j ;

S 5 Erlaffe gleichen Inhalts uno Scicksals sind obwohl ursprüng- li auch hierher gezogen, außer Anklage geblieben und zwar 4 _—' die auf die Versetzung, Beurlaubung, Abberufung bezüglichen verlesenen Œrlafse

Nr. 68, 69, 93, 130 de 1874

unter dem Anerkenntnisse der Ansprüche des Angeklagten, i Diese zwölf iakriminirten, vom Angeklagten zugeständlich gar nicht

zum Archive gebracht, oder doc, soweit s sein Zuthun dahin ge-

lengt, bald wieder zurückgenommenen Erla e hat Angeklagter seinem

Zugeständnisse f doch seinen r “vi dg geblichenen Angaben zu-

olge vor dem Juni c. a. einer Perjon

18 im r P T Ce Deutschland

übergeben.

Die diesfälligen Haudlungen würden sonach in das Botschafts= hotel zu Paris, resp. nach Deutschland (außer Preußen) fallen.

Ausweislich der verlejenen Sen Is

191d. 4, hat Angeklagter wiederholter Aufforderung des Auswärtigen Amtes ungeachtet aid (die erste Aufforderung datirt vom. Juli c.) j konsequent der genannten Amtsstelle herauszugeben sih geweigert, vielmehr erst am 3. Dezember c. a. dem Gerichte _— dber auch nur diesem

unter Vorbehalt seiner Rechte überliefert. i Von diesen sämmtlich verlesenen, dur die Prefse beïanut ge wordenen Erlassen betreffen

Nr. 224, 239, 271, 281 de 1872. :

Nr. 90, 102, 104 de 1873, : E die Beziehungen Deutschlands zur französishen Regierung, sowie die in dieser Hinsicht vom Angeklagten eingenommene osition, i

im Gegensaß zu der Politik des Herrn Reichékanzlers,

persönliche Ir teressen der mannigfachsten Art, welche fich füglich

niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe

in der Sache F elbst. Sind doch dabei p a auf der einen Seite rt

zusammen fa'sen lassen in das eine Wo

also den eigentlichen sogenannten Konflikt in der Sache,