— Der Bundesrath hielt am 21. d. M. die 53. und am 22. d. M. die 54. Plenarsizung. Den Vorsiß führte der Staats-Minister Dr. Delbrü.
In der ersteren Sißzung wurden Schreiben des Präsidenten des Reichstags vorgelegt, betreffend: a. den vom Reichstage be- chlossenen Entwurf eines Geseßes über das Alter der Groß- jährigkeit; b. die vom Reichstage beschlossene unveränderte Annahme des Gesegentwurfs über die Ausgabe von Bank- noten ; c. die vom Reichstage bèschlo}sene unveränderte Annahme des Gesezentwurfs über die geschäftlihe Behandlung der Iustizgesete; d. die Annahme des Gesetzentwurfs, betreffend die Seewarte; é, die Annahme des Geschentwurfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphen-Verwal- tung; f. die Ueberweisung von Petitionen zweier Marine- Beamten wegen Gehalts-Regulirung; g. die vom Reichstage be- \chlossene Erklärung wegen der Berhaftung seiner Mitglieder während der Dauer der Sizungsperiode; h. den vom Reichstage genehmigten Additional-Postvertrag mit Belgien.
Ferner wurden vorgelegt der 6. Bericht der Reichs\hulden- Kommission über die Verwaltung des Schuldenwesens im Jahre 1873, sowie ein Antrag des Reichskanzler-Amts betreffend die Anrehnungsfähigkeit des Services der Militärbeamten im Falle ihrer Pensionirung aus einer Felddienftstelle.
Aus\chußberihte wurden erstattet über: a. den Entwurf eines?Eisenbahnpolizei-Reglements ; b. denEntwurf einer;Signal- ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; ec. den Nachweis ‘der Befähigung als Seeschiffer 2c. auf deutschen Kauffahrtei- Schiffen; d. die Besteuerung des Diensteinkommens der in Elsaß - Lothringen garnisonirenden Königlih bayerischen Offiziere; e. die Umzugskosten für einen pensionirten Stations-Kontroleur; f. das Scheiblershe Verfahren zur Be- stimmung des Raffinationswerthes des Rohzuckers.
In der 54. Sitzung wurde über die vom Reichstage be- \{lossenen Abänderungen des Reichshaushalts-Etats für 1875 berathen und demnähst ein Schreiben, betreffend Beleidigung d2s Bundesraths, vorgelegt.
In der hierauf folgenden 11. Sißung für elsaß-lothringische Angelegenheiten bildeten die vom Reichstage beshlossenen Aende- rungen des Landeshaushalts-Etats für 1875 den Gegenstand der Berathung.
— Ueber die gegenseitige Auslieferung flühtiger Vers breche. sind mit den Vereinigten Staaten von Amerika unter dem 16. Juni 1852 von Preußen und mehreren anderen Staaten des damaligen Deutshen Bundes und unter dem 12. September 1853 von Bayern Verträge abgeshlo}sen worden.
Dem erstgedahten Vertrage ist Württemberg, laut König- licher Verordnung vom 2. März 1854, beigetreten ; demnächst ist derselbe“ durch Artikel 3 des Vertrags zwischen dem Nord- deutshen Bunde und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Februar 1868 auf alle Staaten des Norddeutschen Bundes ausgedehnt worden. Auf Baden und Elsaß-Lothringen ist keiner der gedahten Verträge anwendbar. Der Reichskanzler hat es im beiderseitigen Interesse für wünschenswerth erachtet, diese Verträge, unter Revision ihrer materiellen Bestimmungen, dur einen einheitlichen, für das gesammte Gebiet des Deutschen Reiches geltenden Auslieferungsverirag zu ersehen. Die ameri- kanische Regierung hat dieser Auffassung beigestimmt und dem- gemäß ihre Geneigtheit zu entsprehenden Verhandlungen erklärt.
Der Reichskanzler hat deshalb bei dem Bundesrath bean- tragt, fich mit dem Abschlusse eines Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reihe und den Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden zu erklären.
— In Gemäßheit des von dem Bundesrath in seiner Sißung vom 1. Dezember v. J. gefaßten Beschlusses ift die Konstituirung der Deutshen Ausstellungs - Kom- mission für Philadelphia nunmehr erfolgt.
Derselben geÿöóren als Mitglieder an: 1) der Königlich preußische Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath und Mini- sterial-Direktor Dr. Jacobi, 2) der Königlich preußishe Geheime Regierungs-Rath und vortragende Rath im Handels-Ministerium Dr. Stüve, 3) der Königlich preußishe Bergrath Dr. Wedding, 4) der Königlih bayerische Legations-Rath Reither, 5) der Königlich sächsische außerordentlihe Gesandte und bevollmäh- tigte Minister v. Nostiz-Wallwiß, 6) der Königlih württem_ bergische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spigemberg, 7) der Großherzoglich hes- sishe Minifterial-Rath Dr. Neidhardt, 8) der Königlich preußische Kommerzien-Rath Kauffmann, 9) der hanseatische Minister-Re- fident Dr. Krüger, 10) der Königlich preußische Dber-Tribunals- Rath v. Holleben.
— In der Cirkularrerfügung des Ministers des Jnnern vom 20. August d. J. is bestimmt worden, daß bei Gewäh- rung der den Gensd’armen als Begleitern von Gefange- nen - Transporten auf den Eisenbahnen gebührenden Entschädigungen niht mehr nach den Allerhöchsten Ordres vom 18. Juli 1865 und 11. März 1869, sondern lediglih nah den Vorschriften der Allerhöhsten Verordnung vom 1. April d. I, betreffend die Tagegelder und die Reisekosten für die Landgensd'armerie, zu verfahren sei. Zur Beseitigung entstan- dener Zweifel hat der Minister des Innern durch cinen Cirkular- Erlaß vom 4. d. M. nochch Folgendes bestimmt:
i 1) Für die Begleitung - von Gefangenen - Transporten auf Eisenbahnen erhält der betreffende Gensd'arm, da er die Eisen- bahnfahrgelder für seine Perfon aus eigenen Mitteln entrichten muß, auf die Hin- und Rückreise die geseßlichen Tagegelder und Reisekosten.
2) Wenn der Gefangenen-Transport nicht durch die Eisen- bahn, sondern auf dem Landwege vermittelst eines aus Staats- fonds bezahlten Wagens, auf welchem der begleitende Gensd'arm freie Beförderung erhält, ausgeführt wird, \o stehen dem leßzte- ren für die Hinreise nuc die geseßlichen Tagegelder, aber keine Reisekosten, und für die Rückreise neben den Tagegeldern die geseßlichen Reisekoften nur dann zu, wenn, und in f\oweit er fih zur Ausführung derselben des aus Staatsfonds bezahlten Trans- portwagens nicht hat bedienen können.
_ _— Nah §. 288 des Reichs-Strafgeseßbuches wird Der- jenige, welcher bei einer ihm drohenden Zwangs voll- streckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläu- bigers zu vereiteln, Bestandtheile seines Vermögens ver- äußert, mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. Zur An- wendung dieser Strafbestimmung ist nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 25. November cr. die Feststellung #0- wohl der drohenden Zwangsvollftrefung als auch, davon ge- sondert, der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu ver- eiteln, nothwendig. Eine drohende Zwangsvollstrekung im gesehlihen Sinne kann, wie das Ober-Tribunal in demselben Erkenntniß ferner ausspricht, nah den Verhältnissen des Einzel- falles auch \{chon nach Einleitung des Prozeßverfah-
rens als bestehend angenommen werden, insofern dem Shuldner nah Maßgabe der vom Gläubiger bereits getrof- fenen Einleitungen Verurtheilung und Exekution bewußt in Aus- sicht stand. — Der Pferdehändler W. hatte eine Wedffelforderung gegen den Pferdehändler F. (Provinz Hannover) und reichte die Klage gegen den Schuldner ein. Zwei Tage, nachdem die Klage dem Schuldner behändigt worden, \{loß dieser mit seiner Ehefrau einen Veräußerungsvertrag ab und entzog #o dem Gläubiger die Mittel zur Befriedigung. Der Gläubiger beantragte in Folge dessen die Verfolgung des F. wegen Ver- lezung des 8. 288 des Str. G. B. Der Beschuldigte wurde in den beiden ersten Instanzen verurtheilt, obgleih derselbe den Einwand erhob und zu beweisen sich erbot, daß ihm bei der Veräußerung von Vermögensbestandtheilen die Absiht gefehlt habe, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln. Diesen Einwand hatte der Appellationsrihter für unwesentlich erklärt, weil {on in der Absicht des Schuldners, ‘dur die Veräußerung zu bewirken, daß die drohende Zwangsvollstreckung niht zur Aus- führung gebracht werden könne, die Absicht enthalten sei, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln. Den dagegen in der Nithtigkeitsbeshwerde des Angeklagten gemachten Angriff erkannte das Ober-Trikunal als begründet an, indem es ausführte: „Eine solche prinzipielle Identifizirung der Begriffe einer Ver- eitelung der drohenden Zwangsvollstrekung und der Befriedi- gung des Gläubigers, durch welche das Berufungsgericht folge- rungsweise dazu gelangt, die den Verhältnissen der konkreten Sachlage vom Angeklagten entlehnten Mo- mente für den Mangel der Absicht, die Befriedi- gung des Gläubigers zu vereiteln, für bedeutungslos zu erflä- ren, erscheint rechtsirrthümlich. Gegen eine derartige grund\äß- lihe Gleichstellung \priht hon die Fassung des 8. 288, welcher neben der drohenden Zwangsvollstrekung die Absicht, die Be-
- friedigung des Gläubigers zu vereiteln, hervorhebt und deshalb
mit beiden Ausdrücken nicht wohl denselben Sinn verbunden haben fann. Sodann s{chließt aber auch \sahlih die nur auf eine Hintertreibung der drohenden Spezialexekution als solcher beshränkte Absiht den auf Vereitelung der Befriedigung des Gläubigers gerichteten dolus niht mit absoluter Nothwendigkeit in ih, da Fälle denkbar find, in denen beide Intentionen \ih nit decken. Dagegen erachtete das Ober-Tribunal den vom Ange- klagten in der Nichtigkeitsbeshwerde hervorgehobenen weiteren Ein- wand, daß m vorliegenden Falle, in dem weder eine rechtskrä f- tige Verurtheilung eingetreten gewesen, noch auch der mündliche Verhandlungstermin abgehalten worden sei, und demnach von einer drohenden Zwangsvollstreung nit die Rede sein kann, für verfehlt. „Eine drohende Zwangs- vollstreckung is im geseglihen Sinne dur den bis zu den her- vocgehobenen Stadien gediehenen Fortschritt eines angestrengten Prozeßverfahrens nit bedingt, vielmehr kann dieselbe nah den Verhältnissen des Einzelfalles auch {hon in einem früheren Zeit- punkte als bestehend angenommen werden, insofern dem Schuld- ner nah Maßgabe der vom Gläubiger bereits getroffenen Ein- leitungen Verurtheilung und Exekution bewußt in Aussicht stand. Diese Vorausseßung is vorliegend, wo die im \chleunigen Wechselprozeß zu behandelnde Klage des W. dem Angeklagten zwei Tage vor dem, Verkaufskontrakte mit seiner Ehefrau be- händigt worden war, ohne Rechtsirrthum von dem Richter erster Instanz als zutreffend angenommen und von dem Berufs- gerichte, welhem gegenüber das fragliche Requisit nit einmal bestritten, vielmehr zugestanden war, gebilligt worden.
— Das Abhalten von mehreren sogen. Wanderver- sammlungen innerhalb eines Bezirks seitens der Mitglieder und Agenten eines größeren politishen Vereins, an welchen \o- wohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder: dieses Vereins theil-
“ nahmen, berechtigt nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals
vom 17. November cr. nicht zu der Annahme, halb jenes Bezirks ein engerer, mit dem Hauptverein in Verbindung stehender und demnach geseß- widriger Verein gebildet habe. — G. und K. hatten als Geschäftsführer des Mainzer Katholikenvereins in dem ihnen zugewiesenen Bezirke mehr als 200 Personen als Mit- glieder des genannten Vereins angeworben, von denselben die Jahresbeiträge erhoben und in ihrem Bezirke vier Wander- versammlungen abgehalten, in welchen sie die anwesenden Nicht- mitglieder des Mainzer Katholikenvereins zum Eintritt in diesen Verein aufforderten. Auf Grund der §8. 8b und 16 des preu- gischen Vereinsgesezes wegen Bildung eines mit einem anderen Verein in Verbindung stehenden Vereins angeklagt, wurden je- doch die genannten Agenten des Mainzer Katholikenvereins in den beiden ersten Instanzen freigesprochen, indem sie die angeführten Thatsachen für die Annahme der Existenz eines unter der Leitung der Angeklagten stehenden Vereins im Sinne des Vereinsgeseßes nicht für ausreichend erahteten. Auf den vom Ober-Prokurator ergriffenen Kassations-Rekurs bestätigte das Obter-Tribunal die vorinstanzlihen Erkenntnisse, indem es ausführte: Allerdings muß das Stattfinden von Versammlungen innerhalb des Bezirks, in welchem sich ein Verein gebildet haben soll, als die Bethätigung eines besonderen Vereinslebens, somit als eine Thatsache gelten, von welcher auf das Bestehen eines Vereins im Sinne des Vereinsgesehes zu \chließen ist. Im vorliegenden Falle jedoch konnte sich der Appellationsrichter aus den von ihm für erwiesen erklärten Thatsachen, insbesondere dem festgestellten Ab- halten von vier Wanderverhandlungen nit überzeugen, daß eine Vereinsbildung unter der Leitung der Angeklagten stattgehabt, weil jene Versammlungen \ich nicht als ein ge\chlo #- senes auf Propaganda gerichtetes Zusammenwirken der Mitglieder unter der Leitung der Angeklagten geäußert haben.
— Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Königlih bayerischer Ran von Pfrebshner| ist nah München ab- gereist.
daß fi inner-
— Der General-Major von Krosigk 11, Commandeur Ie ùl Garde-Kavallerie-Brigade, hat sich mit Urlaub nah Dessau egeben. i
— Der Militär-Attahé bei der Königlihen Gesandtschaft in München, Major und Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, v. Stülpnagel, is hier eingetroffen und hat im Thiergarten-Hotel Wohnung genommen.
— Der Hofmeister Sr. Majestät dés Kaisers von Rußland, von Moukhortoff, und die Ober-Hofmeisterin Ihrer Majestäi der Kaiserin von Rußland, Fürstin Wiasemsky, sind gestern eins aus Paris hier angekommen und im Hotel Royal ab- gestiegen. f
— S. M. Knbt. „Albatroß“ hat am 23. d. Mis. in
Plymouth geankert.
Schleswig, 22. Dezember. In Ausführung der Stran- dungs-Ordnung vom 17. Mai d. I. ist von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ein Plan für die fünftige Organisation der Strandwesens-Behörden und Bezirke in hiefiger Provinz genehmigt worden. Zufolge 8. 48 des Ge- sezes hat derselbe mit dem 1. Januar k. I. in Wirksamkeit zy treten. Der Organisationsplan is im heut erschienenen Amts- blatt veröffentlicht. :
Bayern. München, 21. Dezember. Prinz Otto is gestern Abend von der Anfangs dieses Monats nach Italien unternommenen Reise im besten Wohlsein hier eingetroffen.
— (Fr. I.) Durch Ministerial-Entschließung is den Geist lihen der protestantischen Landeskirche diesseits des Rheines eröffnet worden: 1) daß die bisher in dem protestan- tischen Konsistorialbezirke Ansbach bestandene sogenannte Amts- Instruktion der protestantishen Geistlihkeit außer Gebrauch ge- seßt werde; 2) daß der eigentlihe Diensteid der protestantischen Geistlichen diesseits des Rheins die gleiche Fassung, wie jener der katholischen Geistlihen dahin erhalte: „Ih \{hwöre, meine Amts- und Berufspflihten getreu und mit gewissenhafter Ge- nauigkeit, soviel nur immer in meinen Kräften steht, zu erfüllen.“
Baden. (W. St. A.) Der Erzbisthumsverweser Dr. Kübel i| aufgefordert worden, die den Neupriestern ertheilte Missio zurückzuziehen, hat dies aber abgelehnt. Dr. Kübel mat geltend, daß die Kirhenbehörde gar niht befugt sei, den einmal, wenn auh nur provisorish angestellten Neupriestern die fernere Ausübung der ihnen obliegenden kirhlihen Funktionen irgendwie zu untersagen oder die Berechtigung zurückzunehmen, außer in kirhengesezmäßiger Weise. Es is Anklage gegen den sie vieh erhoben und eine Entscheidung in Välde zu er- warten.
Dessen. Darmstadt, 23. Dezember. Prinz Heinri ist gestern Abend zum Besuche während der Feiertage von Düsseldorf hier eingetroffen. — Am 20. war der Landgraf Friedrich von Hessen mit Gemahlin zum Besuh am Groß- herzoglichen Hofe hier anwesend.
— (Fr. I.) Bezüglih der Umwandlung der in Gesetzen, Verordnungen, Instruktionen 2c. enthaltenen Geldsäße \üddeut- {her Währung in Reihsmünz-Währung hat das Gesammt- Ministerium in den leßten Tagen zwei generelle Bekanntmachun- gen erlassen, von welchen fich die erste auf das ganze Groß- herzogthum, die zweite nur auf Rheinhessen bezieht. Nach der ersteren sind diejenigen in süddeutscher Währung amtlich fest- gestellten Geldsäße, deren Umwandlung in Reichswährung nit besonders bestimmt is oder noch wird, bei ihrer Anwendurg- von Anfang 1875 ab „nach den ausgegebenen amtlihen Um- wandlungs-Tabellen“ in Reihswährung auszudrüten. Nach der zweiten sollen die in Geseßen, Dekreten und Verordnungen, welche in der Provinz Rheinhessen zur Zeit der französischen Herrschaft und dann bis zum Jahre 1817 zur Geltung ge- langt find, in Livres, Francs und Centimes ausgedrückten Ge- bühren, Gefälle, Strafen und sonstigen Geldbeträge vom näth- sten Jahre in der Weise in die Reihswähruug umgerechnet wer- den, daß ohne Rücksicht auf inzwischen stattgehabte Umrechnun- gen in den 24 Fl.-Fuß, insbesondere ohne Rücksiht auf die Ver- ordnung der Regierungs-Kommission in Mainz vom 21. Dezem- ber 1816, der Livre oder Franc zum Werthe von 0,g Mark, der Centime zu 0,603 Mark zu berehnen if. Hierbei mag weiter erwähnt werden, daß die „Einregistrirungs- und die Redaktioas- gebühren“ in Rheinhessen durch eine gleichzeitig erschienene be- sondere Bekanntmachung einzeln in Mark und Pfennigen nor- mirt, bezw. abgerundet worden sind.
Braunschweig. Braunschweig, 23. Dezember. (Brschw. Tgbl.) Unter dem Datum: Clausthal, 15. Dezember und Braun- \chweig, 18. Dezember, veröffentlihen der Berghauptmann Otti- liae und die Herzoglihe Kammer, gende Urkunde über die Reservation der Goslarschen For fi als Bergbaufeld für den Königlich preußischen und Her- zoglih braunshweigischen Fiskus:
Auf Grund der von der Königlich preußischen und der Herzoglich braunshweigischen Regierung ertheilten Spezialvollmachten wird hier- durch in Ausübung des der Unterharzer Kommunion von jeher zuge- standenen und dur die §8. 1 und 10 des Kommunionharz-Theilungs- rezesses vom 4. Oktober 1788.. bestätigten Bergregals in dec Goslat- schen Forst ' und am Rammelsberge bei Soélar das ausschließliche Recht zum Bergbau auf die vom Verfügungsrehte des Grund- eigenthümers auêgeschlossenen Mineralien in der gesammten Goslar- ichen Forst einshließlich des Kommunion - Unterharzer Hoheité- gebietes am Ra1umelsberge für den Königlich preuzishen und èen H rzoglich braunschweigschen Fiskus unbeschadet des demselben darin bereits zustehenden Bergwerks-Eigenthums und vorbehaltlich der be- reits erworbenen Rechte Dritter für den gedachten Koinmuzion-Fiéskus nah dem bestehenden Antheilsverhältnisse damit reservirt, Die Gren- zen des reservirten Feldes werden durch die nördliche Grenze des alten Rammelsbergschen Bergbaufeldes, bezw. durch die versteinten Grenzen der Goslarshen Stadtforst gebildet und sind aus dem Situationé- plane, von welhem fich übereinstimmende Exemplare beim Königlich preußischen Berghauptmann zu Clausthal, bei der Herzoglich braun \chweigshen Kammer, Direktion der Bergwerke, zu Braunschweig, und bei der Berg-Insektion des Rammelsbergs befinden, ersichtlich.
Lauenburg. Raßeburg, 23. Dezember. Aus der Sizung von R itter- und Landschaft am 17. Dezember theilt die „Lauenb. Z.“ Folgendes mit: Der erste Gegenstand der Berathung war der Finanzetat der ständischen Verwaltung, der vorgelegt und angenommen wurde; er gleicht sich in Ein- nahme und Ausgabe mit 878,000 Mk. aus. Ein ministerielles Schreiben lehnt die Einführung des preußischen Klassen- und Einkommensteuer - Gesehes vom 25. Mai 1873 im Herzogthum Lauenburg ab. Das Gesez wegen anderweitiger Regulirung der Grundsteuer is mit den vom Ministerium gemachten Veränderungen angenommen. Die Vorlage. eines Vergleihes mit der Staatsregierung, die Nußungs- und Gigen- thumsrehte an den Anshwemmungen des Elbufers bei Lauen- burg betreffend, wurde zur Erledigung an das Landschafts- Kollegium überwiesen. Der Antrag der Abgeordneten Schlicht- eisen, Michelsen und Berling wegen Bewilligung von Tage: geldern und Reisekosten für die Mitglieder von Ritter- und Landschaft ist zum nächsten Landtag ausgeseßt worden.
Oesterreich - Ungarn. Wien, 23. Dezember. Der Aufenthalt des Kaiserlihen Hofes iu Gödöllö, beziehungs weise Ofen foll bis zum 12. Ianuar dauern, worauf die Rül- fehr nah Wien erfolgen wird. Die übliche Neujahrscour wird in der Ofener Hofburg statifinden.
— In der Sigzungsperiode des ö sterreihischen Reichs rathes vom 20. Oktober bis zum 19. Dezember d. I. find 33 Regierungsvorlagen zur verfassungsmäßigen Behandlung vorl-
periode 4, das Abgeordnetenha11s
Direktion der Bergwerke, fol- f
gelegt worden, von denen bereits
nommen worden
rrenhaus im Laufe der ganzen und das Abgeordnetenhaus bei der — Während der Vertagung
— Die Wahl der Central- Ungarn im Sinne des neuen Gange. Nach den bisherigen
fast überall entschiédene Erfolge.
Schweiz. hat heute dem Welt postvertrage
ter Anerkennung der großen Verdienste der deutschen Postver- waltung um denselben einstimmig die Ratifikation ertheilt. In seiner bezüglichen Botschaft an die Räthe bezeihnete der Bundes- als den Uebergang aus den bisherigen einzel- aatlicen Posteinrihtungen zu den erweiterten und rationellen
rath diesen Vertrag
allgemeinen Normen des Postverkehrs vollen Fortschritt im Völkerleben der
Aufgaben durch ihn in prakti\ her Weise gefördert werden, indem der Postverein allen Verbindungen in Handel, Gewerbe, sowie den \ ocia-
len Kreisen und den Familien erfolgrei btingt.
Schweiz nur 1/z bis 2/5 der «Taxen vention auf die Grundlage großen wie der kleinen Staaten g
Schwciz, unter Uebertragung gemeinsamer Verpflichtungen, eine
verkehrsrechtlihe und ökonomische St Vertrage eine willkommene Antrage auf Ratifikationsertheilung beantragt: „Die
außer Kraft geseht; der Bundesrath
zerische Vereinsvertrag der Briefe, Korrespondenzkarten, Drucksachen (Zeitschriften inbegriffen), Waarenmuster und Geschäftspapiere innerhalb der durch den Vereinstarif vorgesehenen Grenzen fest- Beide Anträge wurden genehmigt unter dem Vor- behalte, daß sic auf gesezgeberishem Wege zur Ausführung ge- Nach der Ratifikation des Weltpostvertrages nahm der
zusezen.“
langen.
Nationalrath die Berathung des
Civilstand und Ghe, wieder auf. :
— Der Ständerath beschäftigte sich auch heute mit dem Budget für 1875, das bis jegt ane erheblihe Debatte nach den bundesräthlihen Anträgen untwesentlih verändert Annahme
fand. — Daß Bundesrath Scherer
1875 gewählt und Bundesrath Borel
Präsidenten, wurde telegraphish g gleich im ersten Wahlgange 102 von 101 von 149 Stimmen.
neue Militärorganisation glülih Basel, 283. Dezember.
konferenz des Bisthums Basel hat Domkapitels in Solothurn und
thumsvermögens beschlossen.
Niederlande. Haag, 20. Abend erschienenen Nummer des beiden, vom 17. d. durch welhe Hrn. Loudon ihm dem Lande geleisteten Dienste
mission als General-Gouverneur von : dem Tage an, an welchem er sein Amt seinem Nachfolger über- geben haben wird, gewährt, und Hr. van Landsberge, des Königs Gesandter in Belgien, zum
von Niederländish-Indien ern
ten Kammer der Generalstaaten von 1 Interpellation, ob das Demissionsgesuch des Hrn.
rein persönlichen oder aus politische
fsärte der Kolonien-Minister Hr. van demn Vorlage des Gesezentwurfs für Bewilligung des für die Ent- sendung des neuen General-Gouverneurs nad ( lihen Kredits, um welchén das indishe Budget für 1875 erhöht die passendste Gelegenheit sein ausführlihen Besprehung der Gründe des Demissionsgesuches
werden müsse, werde
des Hrn. Loudon und der Wahl
Minister) wolle jedech {hon jeßt er renzen über Verwaltungsmaßregeln dem Demissionsgesuche des Hrn.
Welgien. Brüssel, 23.
für die Eröffnung der Konferenz
mehr hierüber noch nichts festgeseßt,
betheiligten Regierungen auf die C Regierung geantwortet haben.
Frankreich. Paris, 22._ officiel“ meldet, daß eine Anzahl Ei Neuilly sur Marne die Erlaubniß
gefallene Krieger, die auf dem Plateau von Avron ihr
gefunden, auszugraben, in ein groß übertragen und über demselben ein
zu errihten. Die Ausgaben für dieses
dur eine Subskription gedeckt. — Ein neues Amendement
die Unterrihtsfreiheit wurde heute vertheilt, von Lucein Brun, Keller, Ernoul, Kolb-Bernard, Bischof Dupan-
loup und Besson aus und lautet:
„Die freien Universitäten haben das Recht, unter folgelnden Be- dingungen die Grade des Universitätsunterrichts zu verlei drei Fakultäten haben ; eben so viele Lehrstühle und Professoren haben,
müjsen zum wenigsten akultäten der Staats-Universität; ‘3) Sxristenz von 5 Jahren haben; Doktortitel habeo, können den welche die freien Universitäten unter
geben dieselben Anrechte, wie den Staats-Fafultäten.“
Bersailies, 23. Dezember. versammlung. Die Abtheilung,
find. Das Herrenhaus hielt in dieser Si 37 Sitzungen, so da Reichsrathssession bei der 25. 100. Sißung angelangt sind. des Reichsrathes werden in den Kronländern die Vorbereitungen für die bevorstehende Landtagssessioón getroffen, welche sich bekanntlich unmittelbar an die Reichsröthsession anschließen soll.
Wahlgeseßes i| bereits im vollen Bérichten ercang die Deakpartei
Bern, 17. Dezember.
Für die Schweiz habe er außerdem noch die werthvolle Seite, daß von den bisherigen Verträgen abgehend, welche der
gleihrechtliher
Aufnahme sichern muß. Außer dem
für den Poftvereinsverkehr über die Taxe und Behandlung der Geschäftspapiere und über die Verbindlichkeit der Frankirung von Drucksachen eingeführten Bestimmungen sind auch für den internen Postoerkehr in Anwendung zu bringen ; die bisherigen entgegenstehenden Vorschriften werden hiermit
Bundes-Vize-Präsident Welti haite, wie erwartet, beim Beginn der Sizung die Versammlung ge- beten, von seiner Wahl zum Bundes-Präsidenten abzusehen, damit er das Militärdepartement in zu Ende führen könne.
(V. D B) Die Diözesan-
datirten Königlichen Beschlüsse enthalten, „unter Dankbezeigung für die von
Loudon zu suchen sei.
Dezember. (W. T. B.) Nach einer dem „Nord“ aus St. Petersburg zugegangenen Depesche sind die neuerdings über die Fortseßung ferenz in St. Petersburg verbreiteten gründet. Namentlich ist es unrichtig,
4) nur die Profe Prüfungen vorstehen.
8 in beiden Häusern ange- ungs- das
Wahlkommissionen in
Der Nationalrath vom 9. Oktober 1874 un-
und als einen bedeutungs- Neuzeit, deren humanitäre
ce Erleichterungen entgegen-
gewährten, die neue Kon- Betheiligung der ebaut if und ‘hierdurch der
ellung einräumt, die dem
hatte der Bundesrath noh
wird ermächtigt, die {chwei-
Gesehes, betreffend
zum Bundespräsidenten für zum Bundes - Vize- emeldet. Der erstere hatte 154 und der lehtere ebenso
Händen behalten und die
die Aufhebung des die Liquidation des Bis-
Dezember. In der gestern „Staats-Courant“ find die
auf sein Ansuchen die De- Niederländisch-Indien von
General-Gouverneur annt ist. Auf eine in der Zwei- Hrn. van Houten gestellte Loudon aus erfolgt sei, er- die demnächstige
n Motiven Goltfstein,
Batavia erforder-
zu einer
seines Nachfolgers; er (der klären, daß nit in Diffe- in Indien ein Grund zu
der Brüsseler Kon- Nachrichten niht be- daß bereits der Zeitpunkt bestimmt wäre. Es ift viel- da bisher noch nit alle irculardepesche der russischen
Dezember. Das „Journal nwohner der Umgegend von erhalten hätten, sämmtliche Grab es gemeinschaftliches Grab zu Denkmal für die Gefallenen Unternehmen sind {hon
zum Gesezentwurf über Dasselbe geht
hèn: 1) Sie 2) jede Fakultät muß als die entsprechenden sie müssen zum wenigsten eine
aren, welche den Die Grade, folchen Umständen verleihen,
der Wahl des bonapartistishen Abgeordneten Bourgoing betraut ift, legte in der heutigen Sißung ihren Bericht vor. In demselben wird vorgeschlagen, die Gültigkeitserklärung der Wahl aufzuschieben und eine parlamentarische Untersuchung einzu- leiten. Der Iustiz-Minister erklärte, die Regierung hätte keiner- lei Interesse an einer Debatte über diesen Antrag, fie wolle fih weder gegen denselben aus\prehen, noch au denselben unter- stügèn. Sie würde vielmehr ihre Erklärung erst nach der Dis- fussion über die von dem Deputirten Goblet in der gestrigen Sißung angekündigte Interpellation abgeben. Die Depu- tirten Raoul Duval (Monarchist) und Rouher (Bona- partist) fordern die Gültigkeitserflärung - der Wahl Bourgoings. Rouher is zwar nicht gegen die Ein- leitung einer parlamentarischen Untersuchung, verlangt indessen, man folle seine Aufmerïfsamkeit auf die Umtriebe der Radikalen ebenso rihten, wie auf die angeblichen Wahlumtriebe der Bona- partisten. Er stellt die Existenz eines Comité des Appel au peuple vollkommen in Abrede. Die Nationalversammlung nahm hierauf mit großer Majorität den Antrag auf Einleitung einer parlamentarischen Untersuhung an. Die Diskussion über die Interpellation Goblet wird bis nah Beendigung der Untersuchung vertagt. — Auf der Tagesordnung der morgenden Sizung steht die Berathung des von dem Minister des Innern eingebrachten Gesetentwurfes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 990 Millionen Francs, Seitens der Stadt Paris.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. De- zember. (W. T. B) Dex Marine - Minister, Freiherr von Leijonhufwud, hat heute seine Entlassung eingereicht. An feiner Stelle ist der Kapitän - Commandeur Frederick v. Otter zum* Marine - Minister ernannt worden. — In Folge des starken Schneefalls is der Verkehr auf den Eisen- bahnen allenthalben sehr gehemmt.
— (H. N.) Eine Versammlung norwegischer Schiff s- rheder spra ih vorgestern in Tönsberg im Anschluß an die schottischen Rheder für die Nothwendigkeit, eine Schonzeit für den Seehundsfang einzuführen, aus und empfahl als bestes Mittel einen internationalen Traktat der interessirten Staaten.
Dänemark. Kopenhagen, 19. Dezember. (H. N.) In einem Cirkular, welches vom Justiz-Minister an sämmtliche Aus- hebungschefs und Lage- oder Distriktsvorsteher erlassen worden ist, erhalien leßtere die Weisung, vom 1. Januar an Distrikts- freise ausgefertigte Berehnungen über: Reisegeld für die auf den extraordináren Einberufungsordres bezeihneten Wehr- pflichtigen fertig liegen zu haben. Es wird hinzugefügt, daß eine vom Kriegs-Ministerium erlassene Bekanntmachung die Vorschrift enthält, daß vom erwähnten Zeitpunkte an bei den Lagevorstehern nur extraordinäre Einberufungsordres für die- jenige Mannschaft bereit liegen \foll, welhe der Kriegsbereit- \chaftsordres zufolge bei eventueller extraordinärer Kriegsbereit- {haft sih sofort zu stellen hätte.
— Das Geseg über die Neugestaltung der Ma- rine fam am 17. d. M. im Folkething zur ersten Berathung und wurde \chließlich ohne Abstimmung zur zweiten Lesung und dem Militäraus\huß überwiesen. :
Amerika. Rio de Ianeiro, 23. Dezember. (W. T. B.) Die Kammern sind zu einer außerordentlichen Session zum 15. März 1875 einberufen worden.
— Nah einer bei der peruanischen Gesandtschaft in Paris eingegangenen telegraphischen Meldung aus Lima vom 14. d. ist der Insurgentenführer Pierola am 7. d. von den Regie- rungstruppen vollständig geshlagen Und nach Bolivia entflohen, Der Aufstand is nunmehr vollkommen bewältigt und die Ordnung allenthalben wieder hergestellt. - r
Austcealien. Dem „South Australian Register® zufolge hat die Legislatur von Süd-Australien ein Geseß für die In- forporirung und Dotirung einer Universität in Adelaide angenommen. Die Regierung der Kolonie hat den dafür nöthi- gen Grund und Boden bewilligt, und zwei reihe Kolonisten R die Liste der Privatschenkungen jeder mit 10,000 Pfd. Sterl, eröffnet.
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herrlihung des alten Meisters, der Sänger und Dichter zugleih war, einen Festabend zu weihen und so auch unser Unternehmen zu för- dern. Möge es gedeihen!“
— (Köln. Ztg.) Von dem römischen Staatsarchiv, dem- selben, welches jüngst in die Räume eines früheren Klosters auf dem alten Marsfelde transpertirt worden ist, waren vor langer Zeit die interessantesten Akten, nämlih_ die des Kriminalarchivs, abgetrennt und der Erzbrudershaft von St. Girolamo znr Aufsicht übergeben worden. Erst in diesen Tagen is dieser Theil des Archivs zurückerstattet und dabei eine ungemein interessante Entdeckung gema{t worden: man fand das Verzeichniß des gesammten Besizthums Michelangelo's, wie der Governatore-von Rom es gleich nach dem Tode des Künstlers hat aufnehmen lassen, darunter Notizen über Skizzen von Statuen und Kartons und eine Reihe von Nachrichten über den Künstler und seine Familie, die zum Theil noch unbekannt sein sollen. Die Minister des Innern und des öffent- lichen Unterrichts haben sih bereits ins Vernehmen geseßt, um dieses Dokument veröffentlichen zu lassen, welches jeßt am Vorabend der Fubelfeier des großen Meisters doppeltes Interesse erregt.
— Bei den Ausgrabungen am Esquilino in Rom ift, wie den „H. N." geschrieben wird, man auf die Gegend gestoßen, wo sih die Gärten des Maecenas befunden haben, dies wollen we- nigstens die Alterthumsforsher und Kenner aus einem aufgedeckten Gebäude s{ließen, das einen 7 Méter über den ehemaligen Boden der Gärten erhabenen Gartensaal enthält, in welchem vielleicht Horaz und Virgil ihre Gedichte vorgelesen haben.
Laud- und Forstwirthschaft.
Der landwirthschaftlihe Centralverein für den Regierungs- bezirk Potsdam beabsihtigt im Sommer 1875 eine Mähmasch inen- Konkurrenz in der Stadt Angermünde abzuhalten.
— Die Weinernte ist auch in Rußland in diesem Jahre eine so günstige gewesen, wie sie seit dreißig Jahren nicht vorge- fommen. Aus Tiflis wird gemeldet, daß dort eine Tunga (5 Flaschen) frishen Weines 30 Kopeken oder 3 Sgr. kostet.
Königliche Schauspiele.
Freitag, den 25. Dezember. Opernhaus. (257. Vorstellung.) Cesario. Oper in 3 Akten von E. Taubert. Musik von Wil- helm Taubert. (Unter Direktion des Komponisten.) Anfang halb 7 Uhr. Mittelpreise. :
Schauspielhaus. (270. Vorstellung.) Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Akten von- Schiller. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Sonnabend, den 26. Dezember. Opernhaus. (258. Vor- stellung.) Auf vielseitiges Begehren: Flick und Flock. Komisches Zauber-Ballei in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.
Schauspielhaus. (271. Vorstellung.) Ein Erfolg. Lust- spiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Sonntag, den 27. Dezember. Opernhaus. (259. Vor- stellung.) Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Ghislanzoni, deuts von Julius Schanz. Ballet von P. Taglioni. Anfang 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (272. Vorstellung.) Alte Schweden. Schauspiel in 5 Akten von Brachvogel. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.
Montag, den 28. Dezember. Opernhaus. (260. Vorstel- lung.) Tell. Große romantische Oper in 4 Akten. Musik von Rossini. Ballet von P. Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
Mittel-Preise. | (273. Vorstellung.) König Lear. Trauer-
Schauspielhaus. spiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Anfang balb 7 Uhr. (261. Vorstel-
Mittel-Preise.
Dienstag, den 29. Dezember. Opernhaus. lung.) Der Freishüßz. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von C. M. v. Weber, Änfang 7 Uhr. Mittel-Preise.
Sqhauspielhaus. (274. Vorstellung). Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Äften von Iffland. Vorher: Sie schreibt an sih selbst. Lustspiel in 1 Aft von C. v. Holtei. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.
Statistische Nachrichten.
Nr. 11 und 12 der Statistishen Korrespondenz hat folgenden Inhalt: Dic Selbstmorde im preußischen Staate in den JFzhrea 1869 bis 1872, — Der Einfluß des Krieges auf de Bewe- gung der Bevölkerung in Fra» kreich. — Die kommunalen und einzel- stt zatlihen Ausgaben in den Vereinigien Staaten von Amerika. — Statistische Mittheilungen aus Dänemark.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Sn dem Fraunhoferschen optischen Institute des Hrn. Sig- mund Mecz in München ist, wie die „Allg. Ztg." mittheilt, ge: genwärtig wieder ein großer Refraktor aufgestellt, der demaächst an die neu errichtete Sternwarte in Quito (Ecuador) abgehea wird. Das Fernrohr hat ein Objektiv von 9 Zoll Oeffnung, dabei eine Länge von nur 94 Fuß und übertrifft in Bezug auf die optische Lei- stung die dur die Beobachtungen von v. Struve, Encke und Secchi berühmt gewordenen Refraktoren in Dorpat, Berlin und Rom, welche eine gleich große Objektivöffnung besißen, so daß das optische Institur einen neuen Beleg geliefert hat, daß es den durch seine früheren Lei- stungen erworbenen Weltzuf auch unter der gegenwärtigen Direktion wohl zu behaupten “im Stande ist. Außer der ganz vorzüglichen optishen Leistung ist aber auch die hohe Vollendung in Bezug auf den mechanishen Theil der Aufstellung des Instru- ments besonders hervorzuheben. Da Quito blos 14 Minuten vom Aeguator entfernt gelegen ist, so boten sich in dieser Hinsicht nicht geringe Schwierigkeiten, welche jedo durch den Constructeur in der glücklichsten Weise gelöst worden find. Ohne auf die in ein Fach- journal gehörigen Details näher einzugehen, wollen wir blos anfüh- ren, daß das äußerst sorgfältig gearbeitete Uhrwerk mit einem Fou- roultshen Regulator versehen ist, und daß troß des großen Gewichts von mehr als 1000 Kilogrammen — das Gewicht des eisernen Fuß- gestells niht mitgerechnet — die nachtheiligen Schwerewirkungen durch die sinnreichen Balancirungsvorrichtungen mit der größtmöglichen Voll- kommenheit aufgehoben sind. Bei dieser Gelegenheit möge nit un- erwähnt bleiben, daß Hr. Direktor Merz eben damit beschäftigt ist, für die neue Sternwarte in Straßburg ein Objektiv von 18 Zoll Oeffnung, die größte Dimension, die bisher in München ausgeführt wurde, zu vollenden.
— Das Comité für ein Denkmal Walthers von der Vo- gelweide in Bozen erläßt folgenden Aufruf an die deutschen Liedertafeln: „Mehr als sechs Jahrhunderte find verflosfen, seit die Lieder Walthers von der Vogelweide in den funstvollsten Tönen und herrlihften Weisen dur die deutschen Lande erklangen. So möge denn auch jeßt wieder Walthers Ruf erf allen, mögen jeßt deutsche Stimmen zu jeiner Verherrlichung erschallen, deren er so würdig ist; denn alles, was wir jeßt singen : diezartesten Sehnsuchtslaute der Liebe, Jubellust, Sieges- freude, glühende Begeisterung fürs Vaterland, aber auch tiefsinnige Frömmigkeit, hat schon sein Lied in vollendetsten deutshen Klängen zum Ausdruck gebracht, Es ergeht daher vor Allem an euch, Lieder- i i eit rastlosen Strebens
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Allgemeine Himmels- ausicht.
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93 Dezember. 10,6| — |SW., stark.
94. Dezember. NO0., lebh. 0, mäss, N., lebh, ONO., sch. NO., schw. |NNO,, lebhaft, /080., lebh. |NNO,, mäss. |vedeckt, |NO , mäss. — 2) |NO., schw. — 3) \(S0., mäss, bedeckt. 9/N., schw. bedeckt. [NW,, schw. |trübe, Reif. |NO0,, schw. |bedeckt. 9 — bedeckt. |SW,, schw, jheiter, ,Z|NW,, s. 8Cchw.|bed., Schnee, 1
8|Constantin./333,6| — | |3ehr bewölkt,
heiter.
halb heiter. bedeckt. bedeckt,
bed., Schnee, bedeckt,
wenig bewölkt.
339,3| — 339,4 327,9 5083; 1 D 332,0 334,8 335,6 336,4:
8|anaranda , &tOhristiansd. 8|dernösand 8| Yeleingfore 8| Petersburg. 8|3tockholn 8|SiudesDÄs 8/Oxóe...... Frederikeh Helsingör .| — | — Moskau .….|324,4| — Memel. . ..1332,0/—5,3 Flensburg. |334,4| — Töuigeborg [332,0 —9,2 —2, Danzig .… (332,6 —3,7 Kieler Haf. |334,7| — Céelia 334,8 /—2,3 ),8|— Nes. Lebti.|334,9 — Wilhelnsb. |333,6 Stettin .….../333,4| - 4 Grüniagez ./3395,9 Bremen ...1339,1 Elias ...,1339,4| Berlis „…. |334,6/—1 Posen...,.1332,1|—2, 2, 2 2
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WSW., schw.|stke. Schneesch. SW., schw. O|W.z.N., sch. SW., schw. |W., schwach.
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S, Mmäs8. NW,, stark. ZW, sehw. W,, mäss. W stark. SW, schw. 880., müäss, [ziem]. heiter. W 4 scbw. bêéteckt. WSW, heftig. Schnee.
S, 8ChWw. trübe, neblig. '8SW., stark. |Schnee.
80., stark. |Schnee. SW., s, s8chw. jbedeckt. |80., mäss. |bedeckt, |W, lebhaft. |Regen.*)
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1) Gestern Nacht heftiger SW. / s) Strom S., gestern Nachm. NNO. mässig. Strom S8.
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