1874 / 305 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

5) nahfstehende vor dem Jahre 1840 ausgeprägte Münzen Kurfürstlih oder Königlih \ächsishen Gepräges: 1/,, Thaler- Stücke, "/4g Thaler-Stücke (Sechser), Achtpfenniger, Dreier und Einpfenniger in Silber und Dreier in Kupfer,

6) die in den Jahren 1828 bis 1831 ausgcprägten Ein- hundertkreuzer-Stücke und Zehnkreuzer-Stücke badischen Gepräges.

__ Es if daher vom 1. Januar 1875 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet diese Mün- zen in Zahlung zu nehmen.

_§. 2. Die im Umlaufe befindlichen, im §. 1 bezeichneten Münzen werden in den Monaten Januar, Februar und März 1875 von den durch die Landes - Centralbehörden zu bezeihnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben beziehungsweise in deren Gebiet dieselben geseßlihes Zahlungsmittel find, nah dem in dem 8. 3 festgeseßten Werthverhältnisse für Rehnung des Deut- \{en Reichs sowohl in Zahlung ‘angenommen, als auch gegen Reichs- beziehungsweise ‘Landesmünzen, jedoch nur in Beträgen von mindestens 12 Pfennigen preußish oder 31/2 Kreuzern \üd- deutsch gleih 10 Pfennigen Reihsmünze oder in einem Viel- fachen dieses Betrages umgewehselt.

Nach dem 31. März 1875 werden derartige Münzen auh von diesen Kassen weder in Zahlung ‘noch zur Umwechselung angenommen.

8. 3. Die Einlösung der im §. 1 bezeihneten Münzen er- folgi zu dem nachstehend vermerkten festen Werthverhältnifse:

Reichsmünze Mark Pf.

12/3

3!/3

12/3 3/3 15 30 50 50 90 T0 37/2 30 18/4 T!'/2 12 6 8

die unter Ziffer 1 erwähnten Zweipfennig-Stücke zu ebendort aufgeführten Vierpfennig - Stücke Zweiheller - Stüke kurhessishen Gepräges „, Vierheller - Stücke s Z Achtheller - Stücke H sogenannten Kassen-Eindrittel-Stücke y Kasen-Zweidrittel-Stücke 1 Speziesthaler oder 60 Schillinge 2/3 z ,„ 40 “3 y y 20 1s Á 12 x y 10 1/12 y D 15 y 4 v 584 u z 21/, das Zweisechsling-Stük 1 S die !/24 Thaler-Stücke sähsishen Gepräges 1 1/48 n t e C e "” Achtpfenniger I" L Dreier in Silber und Kupfer \sähsishen Ga —_— 3 Einpfenniger sächsishen Gepräges. . . .„, 1. Einhundertkreuzer-Stücke badischen Gepräges , 2 85/7 Zehnkreuzer-Stücke badishen Gepräges . .„ 28; §. 4. Vie Verpflihtung zur Annahme und zum Umtausch (8. 2) findet auf durhlöcherte und anders, als durch den gewöhn- lihen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleihem auf verfäl\chte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 19. Dezember 1874. Der Reichskanzler. Fürst v. Bismarck.

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Berlin, den 26. Dezember 1874.

vorstehenden, in dem Reichs- gesehblatt für 1874 Seite 149 151 publizirten Bes kanntmahung wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebraht, daß unter den vorauf geführten Bedingungen die nachstehenden Münzen in den Monate Januar, Februar und März 1875 innerhalb des Preußischen Staates bei den unten bezeihneten Kassen nah dem festgeseßten Werthverhältnisse \o- wohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs-, be- ziehungsweise Landesmünzen, jedoch nur in Beträgen von min- destens 12 Pfennigen preußisch gleih 10 Pfennigen Reichs- L oder in einem Vielfachen dieses Betrages, umgewechselt werden:

1) die auf Grund der Zwölftheilung des !/2 Thalerstückes ausgeprägten Zwei- und Vierpfennig-Stücke deutshen Gepräges, sowie die Zwei-, Vier- und Achtheller-Stücke kurhessischen Gepräges

a, in Berlin bei der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern, dem Haupt-Steueramt für inländishe Gegenstände, dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände, der Staats\chulden - Tilgungskasse und der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militär- und Baukommission stehenden Kasse;

b, in den Provinzen bei den Regierungs-Hauptkassen, den Bezirks - Hauptkassen in der Prooinz Hannover, der Landeskasse in Sigmaringen, den Kreiskassen, den Kassen der Steuerempfänger, den Forstkassen, den Haupt-Zoll- und Haupt- Steuerämtern, sowie den Neben-Zoll- und den Steuerämtern ;

2) die Kassen - Eindrittel-- und Zweidrittel-Stücke hannover- \chen Gepräges bei den Bezirks-Hauptkassen und den Kassen der Steuerempfänger in der Provinz Hannover,

3) die in der Bekanntmachung aufgeführten Silbermünzen \{chleswig-holsteinischen Gepräges bei der Regierungs-Hauptk1}e in Schleswig und ten Kassen der Steuerempfänger in der Pro- vinz Schleswig-Holstein.

Der Finanz-Minister. Camphausen.

Zur Ausführung der

Minifterium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten,

Bei der Königlichen akademishen Kunstshule zu Berlin und dem damit verbundenen Seminar für Zeichenlehrer sind der Professor Jacobsthal, die Maler Haendler und Schaller, sowie der Bildhauer Goerit als ordentliche Lehrer angestellt worden.

Dem Oberlehrer Künzel am Gymnasium in Brieg if das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Den Universitäts-Gutspächtern Kray zu Kessin und Riese- beck zu Neuenkirhen iff der Charakter als Königliher Ober- Amtmann beigelegt worden. .

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Jnspektor Karl Heinrih Bauer zu Frankfurt a. M. ist in gleicher

Jahr des Etats, mithin au die Monate Januar und Februar zur

Das dem L. Crespel und G. Bocquet zu Paris unter dem 24. Oktober 1873 ertheilte Patent: „auf ein Verfahren, die Rübenzucker-Melasse für die Gährung vorzubereiten“ ift tifgehoben,

* Justiz-Ministerium.

Der Referendarius Ilse aus Cöln ist auf Grund der be- standenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerihtshofes zu Cöln ernannt worden.

Bekanntmachung.

In Smet der Bestimmungen über Klassifizirung der Reserve-

und Landwehr-Mannschaften rücksichtlih ihrer häuslichen und gewerb- lichen Verhältnisse (Beilage 3 zu der Verordnung vom 5. September 1867, betreffend die Organisation der. Landwehr-Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes), sowie in Gemäßheit des Erlasses der Königlichen Ministerien des Krieges und des Innern vom 6. August 1873, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die permanezten Mitglieder der unterzeichneten Kommi/fion zum Behufe der Entséheidung über die Gesuche um einstweilige Zurück- stellung vom Eintritt in den Militärdienst, bei etwa eintretender Mo- bilmachung der Armee, am 7. April k. J, ihre nächste Sißung halten werden.

__ Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbild wohnenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes, resp. Ersaßreservisten 1. Klafse, welche einen Grund zur Zurüstellnng nah §. 2 der obengedachten Bestimmungen geltend machen zu können vermeinen, werden daher auf- gefordert, ihre desfallsigen Gesuche unter Angabe ihrer Militärverhält- nisse und der Nummer, unter welcher sie in den Stammlisten des hiesigen Landwehr-Bezirks-Kommandos geführt werden, im Laufe des nächsten Monats beim Militär-Bureau des hie- sigen Magistrats (Rathhaus, Zimmer 99) anzubringen.

Hierbei wird ausdrücklickch bemerkt, daß die bereits früher berücksihtigten Mannschaften ihre Anträge auf A Zurückstellung im Bedarfsfalle zu erneuern

aben.

__Die- nach dem 31. Januar eingehenden Gesuche können nicht weiter berücksichfigt werden.

Nach dem vorbezeichneten Termine werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das „Intelligenz-Blatt“ öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede be- fondere Bescheidung auf die O genen Gesuche unterbleibt.

Berlin, den 28. Dezember 1874.

Königliche Kreis-Ersaß-Kommission.

Nichtamtliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung des mit Urlaub hier anwesenden General-Adjutanten, General- Lieutenants von Oberniß, entgegen und hörten den Vortrag des Chefs des Geheimen Civil-Kabinets, Geheimen Kabinets-Raths von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war Verd in einer Sißung des deutshen Central-Comités an- wesend.

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronyprina nahm ‘aestern Bormiztags militärische Meldungen entgegen und empfing Nachmittags ‘45 Uhr den Kaiserlich rufsi- hen Ober-Schenk Grafen Potocki. Abends 7 Uhr besuchte Höchstderselbe die Weihnachtsausstellung von Transparentgemäl- den in der Königlichen Akademie.

_— Se. Majestät der Kaiser und König werden am Neujahrstage die Glückwünsche der Generale inklusive derer zur Disposition, sowie auch derjenigen Obersten, welhe Stellungen von Generalen bekleiden, und der Commandeure der Leib-Regi- menter im hiesigen Königlichen Palais um 12 Uhr entgegen- nehmen, zu. welhem Zwecke \ich diese Herren 113/, Uhr im Palais versammeln,

Der Anzug bei dieser Feierlichkeit ist Parade-Anzug mit Ordensband und mit Schärpe.

_— Diejenigen Personen, welhe Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden- Jahreswesels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober-Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben. :

Bekanntlih wurden durch den Staatshaushaltsetat vom Jahre 1872 den Richtern Gehalts-Erhöhungen bewilligt, welche durch den Allerhöhsten Erlaß vom 20. März 1872 in der Weise zur Ausführung gelangten, daß bereits vom 1. Ig- nuar 1872 ab diese Gehalts-Erhöhungen den Richtern zu Gute kämen. An dieses Ereigniß knüpft sih ein am 20. November cr. durch das Ober-Tribunal endgültig entshiedener Rechtsfall. Der Kreisgerichts-Rath N. war am 1. März, also etwa 3 Wochen vor Erlaß der oben erwähnten Kabinets-Ordre, in den Pensions- zustand getreten und beanspruhte nah Publikation jenes Er- lasses, daß die Gehaltserhöhungen für die Richter, die bis zum 1. Januar 1872 zurückdatirten, au ihm zu Gute kämen. Auf die von ihm gegen den Fiskus angestrengte Klage wurde er in zweiter Inftanz mit seinem Anspruche zurückgewiesen. / In der dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde führte der Kläger aus : Die Bewilligung der Gehalts-Erhöhungen sei keine blos that- sählihe ohne Rechtsgrund, wenn den im Dienste befind- lichen Beamten das erhöhte Gehalt {hon vom 1. Januar 1872 ab, und nit erst vom Tage der Publikation des Etats, aus- gezahlt worden sei; denn die fragliche Berechtigung beruhe unter Anderem auf Kapitel 59 Tit. 27 und 28 des Staatshaushalts- Etats pro 1872, und auch die Kabinetsordre vom 20. März 1872 gehe bei ihren Anordnungen ebenfalls nur von diesem Grundsatze - aus, da sie sich im Systeme des Etats bewege und also das ganze

Vorauss\ezung habe. Kläger sei in diesen Monaten noch aktiver Beamter gewesen - und nehme demnah auch an dem eben er- wähnten Rechte der Beamten Theil. Das Ober-Tribunal erklärte jedoch in seinem die Nictigkeitsbeschwerde zurückweisenden Er- kenntniß diese Ausführung für ungegründet das angegriffene Erkenntniß des Appellations-Richters führe mit Reht für seine Annahme an: die Feststellungen des Staatshaushalt3- Etats gestatteten dem Justiz-Minister die Auf- wendung der bewilligten Mittel, verpflihteten ihn jedoch nicht dazu in der Weise, daß der einzelne Beamte aus der nicht ge\{chehenen Aufwendung der

folgung im Rehtswege auf Grund des Geseyes vom 24. Mai 1861 vorausgeseßt wird. Der Hauptetat enthalte in Betreff der Gerichte im Kapitel 59 Tit. 27 u. 28 nur die Position: „Besol- dungen 6,269,938 Thlr. u. \. w.“, und es sei klar, daß aus einer solhen Feststellung gar nihchts für die Grhaltsklasse folge, zu welcher der Kläger gehörte. Dic „Spez ialetats aber seien nit publizirt und hätten auch nur die Bedeutung, die von der Re- gierung im Hauptetat gemachten Anforderungen zu motiviren, und aus ihren Berechnungen würde \sich nicht einmal erschen lassen, welhes spezielle Gehalt ‘ein bestimmter Beamter zu er- halten habe. Erst hiermit seien die Ministerien in der Lage, den Besoldungsetat der von ihnen reff}sortirenden Beamten zu crdnen Und festzuseßen, und demgemäß bestimme auch der Allerhöchste Erlaß vom 20. März 1872 über die Regulirung der Gehalte innerhalb der Etats, daß in den Etats die Ge- hälter nah der Gesammtzahl der richterlihen Stellen abgestuft werden und die jezige Gehaltsvertheilung, \o- wie der künftige Eintritt in die neu zu bildenden Gehalts- klassen lediglich nach dem Dienstalter der Richter erfolgen sollen. Hiernach sind also erst nach dem 20. März 1872 die Gehaltsklassen gebildet, und erst nah diesem Tage sollte die „jeßige“, d. h. die für das Jahr 1872 zu bewirkende Gehalts- Vertheilung erfolgen, und is auch erfolgt: Diese Verthei- lung war also unbedingt nothwendig, um die damals bezweckte Verbesserung der Beamtengehälter überhaupt in Wirksamkeit treten zu lcssen. Ist dies aber nothwendig, so hat der Kläger aus dem oben angeführten Staatshaushaltsetats-Gesez nnd aus der Kabinetsordre vom 20. März 1872 allein \{chon vor dieser beregten Abftufung und Vertheilung, also so lange Kläger si noch im aktiven Dienste befunden hat, noch nicht ein klag- bares Recht auf die in Frage stehende Gehaltserhöhung er- worben gehabt.

Wenn JIemand einer anderen Person ein Darlehn ge- währt, unter der Bedingung, daß der Schuldner, sobald das Darlehn gekündigt wird, die Frist zur Rückzahlung nach bestem Gewissen bestimme, so ist nah einem Erkenntniß des Ober - Tribunals vom 17. November cr. der Schuldner ver- pflichtet, die Zeit der Rückzahlung zu bestimmen. Macht er von dieser Befugniß binnen einer, nah dem Ermessen des Richters genügenden Beit keinen Gebrauch, fo erlangt hierdurch der Gläubiger ein Klagerecht auf Realifirung seiner Forderung. Die Erfüllung, führt das Ober - Tribu- nals - Erkenntniß aus, „ist nicht in unbestimmten Aus- drücken nach Möglichkeit oder nah Gelegenheit versprochen. Auch ist die Zeit der Erfüllung niht der Willkür des Verpflichteten überlassen. Da der Darlehnsgeber sich resp. seinen Erben die Kündigung vorbehalten und die Frist zur Rückzahlung dem Ge- wissen der Verpflichteten überlassen hat, so hat den Leßteren damit allerdings eine gewisse Bestimmung bezüglich der Zeit der Rüczahlung, aber niht völlige Willkür, eingeräumt werden sollen. Die Klage erscheint deshalb niht bis zum Tode des Verpflichteten ausgeschlossen. Von der Befugniß, eine Frist zu bestimmen, haben sie keinen Gebrauch gemacht.“

Von der deut\schen Expedition zur Beobachtung des Venusdurhganges auf den Auckland-Inseln ist dber Melbourne vom 29. Dezember durch „W. T. B.“ die Mit- theilung eingegangen, üaß bei der Beobachtung befriedigende Re- sultate erzielt find.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte Königlih bayerischer Ministerial-Rath von Riedel isst in Berlin eingetroffen.

Der General - Lieutenant von Oberniß, General- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Com- mandeur der 14. Divifion, is mit Urlaub von Düsseldorf hier eingetroffen.

: Am 29. d. M., Vormittags, verschied im 71. Lebens- jahr der Appellationsgerichts - Präsident Hergenhahn in Wiesbaden.

Die Stadtverordnetenvæsammlung stellte in ihrer ge- \trigen Sißung den Haushaltsetat der Stadt Berlin für das Jahr 1875 in Einnahme und Ausgabe mit 33,267,646 Mark fest. An Gemeinde-Einkommensteuer sind im nächsten ben, 8,416,415 Mark oder 80 Prozent der Normalsäge zu er-

eben.

Königsberg i. Pr., 29, Dezember. (W. T. B.) Bei der heute Nachmittag stattgehabten Wahl eines Ober-Bürger- meisters der Stadt“ Königsberg wurde der Ober-Bürgermeister Selke in Elbing mit 55 von 90 Stimmen gewählt. Die übrigen (35) Stimmen fielen auf den Regierungs-Rath Mar-

cinowsÏï von hier.

Bayern. München, 28. Dezember. Se. Majenät der König hatte zur gestrigen aus 30 Gedecken bestehenden Hoftafel, welche im Wintergarten der Königlichen Residenz stattfand, die Königin-Mutter mit Gefolge, sowie sämmtliche Mitglieder des Königlichen Hauses geladen, Außerdem waren zur Kö- niglichen Tafel die Staats-Minister v. Pfreßschner und v. Pranckh, die obersten Hofchargen und die Staatsräthe v. Fischer und v. Eisenhart gezogen. Während der Tafel selbft spielte die Musik des Regimets „König“. Die Abreise Sr. Majestät des Kö- nigs nah Hohenschwangau ift auf morgen Nachmittag festgesetzt. Der neu ernannte päpstlihe Nuntius Monsignore Bianchi ist heute hier eingetroffen und im neuen Gesandtschafts- hotel an der Theatinerstraße abgestiegen.

Baden. Karlsruhe, 28. Dezember. Der Großherzog und die Großherzogin gedenken am Dienstag, den 29. De- zember, Vormittags, zum Besuch der Großherzoglichen Familie sich nah Darmstadt zu begeben und Mittwoch, den 30. Dezember, Abends, hierher zurückzukehren.

«Dessen. Darmstadt, 29. Dezember. Dem Vernehmen des „Fr. I." nah wird der für die Berathung der Kirche n- geseze gewählte Spezialaus\huß am 2. Januar k. J. mit dem Ministerium zu einer Sizung zusammentreten, um über die in der Ersten Kammer beliebten abweihenden Beschlüsse zu seinen Ge- segen zu berathen.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 27. Dezember. Eine soeben erschienene Verordnung des Kultus- und JIustiz- Ministers trift auf Grund des §. 8 des Volks\chulgesetzes dahin Vorsorge, daß denjenigen jugendlihen Strafgefan- genen, welhe noch dié Schule oder Fortbildungsshule zu be- suchen haben, täglih mindestens eine Stunde Unterriht durch einen Volks\hullehrer oder eine sonst dazu geeignete Lehrkraft ertheilt werde. Für jede Stunde soll ein Honorar von # bis 1 Mark gewährt, auch sollen die nöthigen Lokalitäten im Gerichts- gebäude verfügbar gemacht werden ; zur stillen geistigen Beschäf-

Eigenschaft nah Fulda verseßt worden.

im Haupt-Etat bewilligten Mittel einen Anspruch für sich geltend machen könne, wobei eben die Ver-

tigung der fraglihen Gefangenen sind den Gefängnissen die er- forderlihen Utenfilien zu stellen, Für Untersuhungsgefangene

soll die Unterrichisertheilung nur so weit eintreten, als der Zweck

der Untersuhungshaft dadurch nicht gefährdet wird. Die Ver- ordnung empfiehlt auch für solche Gefangene, die zum Schul- besuch nicht mehr verpflichtet sind, „eine anregende, die sittliche Hebung befördernde geistige Beschäftigung.“

Neuß. Greiz, 27. Dezember. Der Fürst und die

Fürstin sind heute nah Bückeburg zum Besuche des dortigen Fürstlichen Hofes abgereist. Heute verstarb hier der Fürstliche

“Leibarzt und Medizinalreferent der Landesregierung, Geheime

Medizinal-Rath Dr. Hochberger.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 24. Dezember. Be- fannilich haben die Gemeinden und Private während des Krie- ges vielfältig Lieferungen an die französishe Armee gemacht. Die desfallsigen Reklamationen find von der franzöfishen Re- gierung geprüft und in erhebliher Anzahl als begründet aner- kannt worden. Wie die „Els. Korr.“ hört, wird die Auszah- lung der genehmigten Beträge an die Empfangsberechtigten in den nähsten Monaten durch Vermittelung der deutshen Behör- den erfolgen.

Ueber den Fortgang der Arbeiten der gemischten Kom- mission erfährt diejelbe Corr., daß die noch rückständigen Ab- rechnungen wegen der vor und nah dem Kriege vorgeshossenen Pensionen, über die Finanzabshlü}sse der Departements des Oberrheins, der Mosel, Meurthe und der Vogesen, sowie in Betreff der departementalen Penfionskassen voraussihtlich bald beendigt sein werden. Die gemischte Kommission wird alsdann sfich unmittelbar mit der Vermögens - Auseinandersezung der durh die neue- Diözesanabgrenzung getheilten Pfarrbezirke zu beschäftigen haben und damit ihre umfangreichen Arbeiten zum Abschluß bringen.

. (Straßb. Ztg.) Vorgestern folgte ein großer Zug von hohen Offizieren, darunter Se. Excellenz der Gouverneur, und zahlreiche Mannschaften dem Sarge der barmherzigen Schwester Maria Urbana (vom Niederbronner Mutterhaus), welhe im Militärkrankenhaus mit aufopferndster Hingabe thyphuskranke Soldaten gepflegt hatte, bis sie selbst von der tödtlichen Krank- heit ergriffen wurde. Schon in den Feldzügen von 1866 und 1870/71 fowie in verschiedenen Militärspitälern hatte sie sich als Krankenwärterin ausgezeichnet.

Desterreich - Ungarn. Wien, 28. Dezember. Der Erzherzog Kronprinz Rudolf is gestern nah Wien zurück- ekehrt.

Y ci Die Finanz-Kommission des Herrenhauses beantragt in ihrem Bericht: Das Herrenhaus wolle der Kaiser- lihen Verordnung vom 13. Mai 1873, wodur die Bestimmung des §. 14 der Statuten der privilegirten österreihishen National- bank über die Bedeckung der im Escompte- und Belehnungs- geshäfte ausgegebenen Notensummen aufgehoben worden ist; dann der Kaiserlihen Verordnung vom 11. Oktober 1874, dur welche die soeben erwähnte Kaiserlihe Verordnung vom 13. Mai 1873 wieder außer Wirksamkeit geseßt worden is}, die ver- fasungsmäßige Genehmigung ertheilen. :

Pest, 28. Dezember. „Pesti Naplo“ meldet: Während der Feiertage wurden Ministerkonferenzen abgehalten. «Im ge- strigen Ministerrathe wurden laufende Angelegenheiten erledigt. Seitens der Regierung wird eine Vorlage über Verbesserung der Kreditverhältnisse vorbereitet, entsprehend dem jüngsten Be- \{lusse des Unterhauses gelegentlich der Debatte über das Wucher- gese. In Folge der Feststellungen des Finanz- und Steueraus- \husses erhielt das Gesammtbudget eine wesentlich veränderte Gestalt. Der Finanz-Minister bereitet eine vergleihende Zusam- menstellung vor, welhe den Ausgangspunkt weiterer Berathun- gen bilden soll. / a

Am Neujahrstage erfolgt die Enthebung der meisten städti- hen Obergespäne sowie mehrerer Komitats-Obergespäne, be- züglich der leßteren ‘auf eigenes Ansuchen.

Das Inkompatibilitätsgeseß wird in der nächsten Reichstagsfißzung promulgirt; an der Verzögerung war ein ge- ringfügiger Formfehler Schuld, j :

Agram, 27. Dezember. In der heutigen Sihung des Landtags (zu Pest) wurde der Bericht der Verifikations- Kommission vom Hause einstimmig angenommin und dem zu- folge die Wahl des Abgeordneten der Stadt Kreuz Ludwig Baron Ozegovic definitiv verifizirt.

Schweiz. Bern, 26. Dezember. In seiner heutigen Sizung hat sich der Bundesrath mit der Ver- theilung der vershiedenen Departements unter seine Mitglieder für das Jahr 1875 beschäftigt. Das politishe De- partement erhielt, wie immex, der Bundes-Präsident, als welcher, da der seitherige Bundes-Vize-Präsident Welti diese Wahl aus- geschlagen, für das nächste Jahr Bundesrath Scherer von Winter- thur (Kanton Zürich) gewählt wurde; ebenso wurde diesem, wie immer üblich, als Stellvertreter der Bundes-Vize-Präsident bei- gegeben, welchen Posten für das nächste Jahr Bundesrath Börel von Neuenburg einnimmt. Das Militärdepartement wird, entsprechend seinem Wunsche, dem Bundesrath Welti von Zurzach (Kanton Aar- gau) zugetheilt, welcher zum Stellvertreter Bundesrath Ceresole von Vevey (Kanton Waadt) erhielt; dieser erhielt das Justiz- und Polizei-Departement und zum Stellvertreter Bundesrath Welti, Bundez3-Vize-Präsident Borel erhielt wieder das Poft-Departe- ment und zum Stellvertreter Bundesrath Näff von St. Gallen ; dieser das Finanz- und Zoll-Departement und Bundesrath Knüsfel von Luzern zum Stellvertreter; dieser das Departement des Innern und Bundesrath Schenk von Signau (Kantor Bern) zum Stellvertreter und diese endlih das Handels- und Eisen- bahn-Departement und Bundes-Präsident Scherer zum Stellver- treter. Bundesrath Näf is das älteste Mitglied des Bundes- raths, Borel das jüngste; dieser is 39, jener 72 Jahre alt; Knüsel hat das 61. Altersjahr erreicht, Schenk das 51., Welti und Scherer das 49., Ceresole das 42.

Großbritannien und Jrland. London, 28. Dezember. In- dem Befinden der verwittweten Herzogin von Cam- bridge is seit Sonnabend Besserung eingetreten. i

Spanien. (N. A. Z) Derselbe Korrespondent der „In- dependance“, welhem die Details über die in den nördlichen Provihzen im Felde stehende spanishe Armee entnommen waren,

theilt neuerdings seinem Blatte auch Bemerkungen über die

carlistishen Streitkräfte mit. Da er im Hauptquartier zu Logroño verweilt, so mögen die von ihm gemachten Angaben ungefähr die Ansichten des spanischen Generalstabes über die Gegner wiederspiegeln. :

Der Korrespondent warnt ganz besonders vor den Uebertreibun- gen, welche in Bezug auf Ausrüstung, Stärke und Zusammenseßung des carlistischen Heeres in Umlauf sind. Das canistishe Heer ist theils durch Zwangsaushebung, theils durch die Freiwilligen gebildet worden. Erstere hat man in den nicht baskischen Landestheilen prak- tizirt, um die Asturier und Castiliauer unter die Fahnen des Präten- denten zu zwingen. In Navarra sind dagegen aus der Mitte der Bevölke-

rung selb 12 Bataillone und zahlreihe Banden gebildet worden, welche Leßtere die Verbindungen, das Nachrichtenwesen u. |. w be- sorgen. Diese zwölf navarresischen Bataillone haben im Laufe des Bürgerkrieges {hon oft ihre Führer gewechselt, Guipuzcoa hat zehn, Biscava eilf und Alava acht, theils durch Zwangsaushebung, theils dur Freiwillige formirte Bataillone geliefert. Unter diesen „Ba- taillonen“ find indeß keineswegs regulär abgetheilte und formirte taktishe Körper, wie bei den europäischen Heeren, zu verstehen. Sie erreidben bisweilen die Stärke von 1000 Mann, wenn sie einen bedeutenden oder populären Führer a1 der Spiße haben, und sinken im anderen Falle wieder bis zu 500 Mann und dar- uBter herab. Eiio hat sein Mösglichstes aufgeboten, diese Bas- taillone durch neue Aushebungen auf einen regelmäßigen Kriegs- fuß zu bringen, aber die Provinzialdeputationen sowohl wie die Alkalden haben erklärt, daß das Land nicht mehr zu leisten vermöge. Neben diesen 41 nayvarresischen und basfkis{chen Bataillonen bestehen 4 castilianishe und 3 asturische, welche sih biëher ziemlich gut geschla- gen haben. Einzelne dieser Bataillone sind mit neuen Waffen - und Uniformen ausgerüstet, andere gehen in Lumpen einher, und einzelne Ortschaften, wie Baldacano und Orduna, hatten Gelegenheit, sih von dem bedauernswerthen Aussehen verschiedener carlistisher Bataillone zu überzeugen. Im Uebrigen variiren die Kostüme je nah dea Pro- vinzen. Am meisten beklagen die Carlistez sfih über ihre Bataillons- und Compagnie-Offiziere, au die Unteroffiziere taugen nicht viel, und die Einübung und Disziplinirung der Massen ist für die Führer äußerst s{wierig. Der ganze Unterricht der Mehrzahl der carlifstishen Soldaten besteht in den elementarsten Uebungen in der Handhabung der Waffen und dem Schießen nah Kommando. Dagegen werden fie viel im Aufwerfen von Laufgräben, ihrer hauptsächlibsten Stüße, geübt. Die Bajonetangriffe werden von ihnen aus Instinkt oder aus Fanatismus unternommen, denn nach ihrem eigenen Geständniß besißen sie nicht die geringste Kenntniß vom Fechten mit dieser

Waffe.

Mebie carlistische Kavalerie if nur sehr schwach und rekrutirt si aus navarresishen Deserteuren. Sie is ziemlich gut beritten und trägt die blaue Uniform und rothen Hosen der Pavia-Husaren der regulä-en Armee. Die carliftische Artillerie ist im Allgemeinen das Gegentheil von tem, wofür sie gehalten wird. Sie besteht aus vier vershiedenen Kategorien von Geschüßen. Erstlih solche, welche die Carlisten selbst in Vera und Azpeitia fabrizirt haben. Die gegen Bilbao verwendeten Mörser zersprangen unter den Händen der Bedienung. Ferner haben sie einige alte Kanonen in Bis- caya ausgegraben, oder in einigen Städten fortgenommen, wo die selben als Zierrath aufgestellt waren. Endlich sind in England und Deutschland Geschüße angekauft worden, welh2 von den dortigen Re- gierungen refusirt wurden. Außerdem besißen die Carlisten an Withworthgeshütßen sechs Feldstücke und vier vor Jrun verwendete große Positionsgeshüße. Hauptsächlich gebriht es ihrer Artillerie an Mauleseln und ausgebildeter Bedienungsmgynschaft. Sobald die von England mit den Geschüßen gekommene Munition verbraucht ift, können sie dieselben nicht verwenden, da die eigenen Fabriken nicht im Stande sind, diese Munition zu erseßen. Den Regierungstruppen haben sie bei Cuenca und Moya vier Kruppsche Kanonen abgenommen, und auf gleihem Wege kam die Prätendentenarmee auch in den Besiß von acht kleinen Berghaubitzen alten Musters. Diese Artillerie untersteht der Leitung einiger tüchtiger und fremder Offiziere und ist bei den Belagerungen vorzüglich verwendet worden, ist aber für die Ver- wendung als Feldartillerie weder ausgerüstet noch zusammenge] eßt. Der Korrespondent schäßt die „regulären“ Kräfte der Carlisten auf einige dreißigtausend Mann. : / j

Das carlistische Organ „Cuartel real“ bringt die Mit- theilung, daß Espartero am 21. d. M. gestorben ist.

FRußland und Polen. St. Petersburg, 30. De- zember. (W. T. B.) Die vom Kaiser eingeseßte ministerielle Kommission wird demnächst ihren Bericht in Betreff der höheren Lehranstalten erstatten. Gutem Vernehmen nach wird die- selbe eine Revision der Statuten der gedachten Lehranstalten empfehlen, welche auch vom Unterrichts-Minister besonders befür- wortet wurde. Die Ankunft des“ diesseitigen Botschafters in London, Grafen Shuwalow, der im Laufe des Januar zu kurzem Aufenthalte erwartet wurde, steht erst im April k. J. bevor.

Amerika. Per Kabel wird aus New-York vom 26. d. gemeldet: Das Wahlamt von Louisiana hat angezeigt, daß die Republikaner eine Majorität von zwei im Repräsentantenhause des Staates haben. Die durh die beanstandeten Wahlberichte verursachte Aufregung nimmt zu. :

Ein Telegramm aus Ottawa vom 25. d. M. meldet, daß auf den Vorschlag des britischen Ministers für die Kolonien, Lords Carnarvon, eine Lösung der streitigen Fragen wischen der Regierung des Dominion und der von British-Columbia be- wirkt worden is. Die Punkte dieser Uebereinkunft umfassen die unverzügliche Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Esquimault und Nanaimo, einer Telegraphenleitung und einer Wagenstraße auf dem Festlande, welch leßtere sobald als möglich dur eine Eisenbahn erseßt werden soll. Die jährlihe Ausgabe für diese Zwecke is auf 2,900,000 Dollars veranschlagt. Die Eisenbahn soll gegen Ende von 1890 vom Superior-Sece bis zum Stillen Ocean fertig gestellt werden. ; :

Die Cuba betreffende Stelle in der nunmehr im Wortlaute vorliegenden Botschaft des Präsidenten Grant lautet:

„Der bedauernswerthe Kampf auf Cuba dauert ohne irgend welche marfirte Aenderung in den relativen Vortheilen der streitenden Parteien fort; die Jnsurrektion nimmt ihren Fortgang, aber Spanien hat kein Uebergewicht gewonnen. Sechs Jahre des Kampfes geben der Insurrektion eine Bedeutung, die nicht g:-leugnet werden kann. Ihre Dauer, die Hartnäcigkeit ihrer Anhänger, und ebenso die Abwesenheit einex manifestirten Macht sie zu bewältigen auf Seiten Spaniens, können “niht bestritten werden und dürften einige positive Schritte Seitens anderer Mächte zur gebieterischen Nothwendigkeit (a matter of self-neceszity) machen. Ich hatte zu- versichtlich gehofft, um diese Zeit das Arrangement -einiger der wich- tigen zwischen dieser Regierung und derjenigen Spaniens s{chwebenden Fragen ankündigen zu können; aher die Verhandlungen sind in die Länge gezogen worden. Die unglücklichen inneren Spaltungen Spaniens fordern unsere tiefe Sympathie heraus und müssen vielleicht als Ur- sache einiger Aufschiebung acceptirt werden. Eine frühzeitige, wenig- stens theilweise Regulirung der Fragen zwischen den Regierungen wird erhofft. Auf die Resultate der augenblicklich schwebenden Verhand- lungen wartend, verschiebe ich vorläufig eine weitere und ausführlichere Mittheilung über die Beziehungen diejes Landes zu Spanien."

Afrika. Wie die „Opinione“ meldet, ist der dirigirende Ab- theilungschef im Justiz-Ministerium, Cav. Guiseppe Haimann, in derselben Eigenschaft in dem ägyptischen Staatsdienste angestellt worden. Diese Wahl isst auf den Vorschlag des italienishen Ministers Siegelbewahrers erfolgt, der vom â yptischen Iustiz- Minifter ersucht worden war, ihm einen tüchtigen, erprobten italienishen Beamten für diesen Posten vorzuschlagen.

Aus der Capstadt wird unterm 5. d. M. gemeldet: Präsident Baughers begiebt sich nach Europa, um eine Anleihe von 300,000 Lstr. für eine Eisenbahn von Delagoa nah Nahenberg aufzunehmen. Dem „Natal Mercury“ zufolge ist für den Bau der Natal-Eisenbahn eine Subsidie, bestehend aus 50,000 Lstr. und 500,000 Morgen Landes, angeboten worden.

Australien. Das Parlament von Victoria - wurde

Nr. 94 des „Amts-Blatts der Deutschen Reihs-Poft- Verwaltung“ hat folgenden Juhalt: Generalverfügunzen: Vom 26. Dezember 1874. Ausführung des Additional-Fahrpost- Vertrages mit Belgien vom 22. November 1874. Taxe für Drucksachen und Waarenproben im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn. Vom 25. Dezem- ber. Ermittelungen über die frachtpflichtigen Pakete auf der west- fälishen Eisenbahn.

Neichstags - Angelegenheiten.

In einer Sißzung des Reichstags wurde kürzlich von dem Abg. v. Schulte zur Sprache gebracht, daß die Legitimations- karten der Reichstags-Abgeordneten zur freien Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen auf einigen Bahnen abgestem- pelt, auf anderen abgenommen und erft auf einer der folgenden Sta- tionen zurückzegeben würden, obwohl auf der Rückseite der Karten ausdrücklich vermerkt sei, daß nur die Vorzeigung derselben verlangt werden fönne. Es wurde hieran der Wunsch geknüpft, daß das Fahr- personal veranlaßt werden möge, sich mit der Vorzeigung der Karte zu begnügen. Der preußische Handels-Minister hat nun, wie die „N. A. Ztg." mittheilt, die unterstehenden Eisenbahndirektionen und Kommissariate beauftragt, die Fahr- und Revisionsbeamten unverzüg- lich mit Anweisung dahin zu versehen, daß fih dieselben bei Aus- übung der Billetkontrole mit der Vorzeigung derartiger Karten be- gnügen.

Landtags- Angelegenheiten.

Nach dem nunmehr vorliegenden amtlichen Resultat der am 28. d. M. stattgehabten Ersaßwahl zum Abgeordnetenhause für den‘9, hannoverishen Wahlkreis Ehrenburg-Diepholz wurden für den gewählten Kandidaten der nationalliberalen Partei, Recbts- anwalt Dr. Plate zu Diepholz 86 Stimmen abgegeben. Der frei- fonservative Gegenkandidat, Kreishauptmann Denicke in Diepholz, erhielt 77 Stimmen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Dem ordentlichen Professor der Physik an der Universität Heidelberg, Geheimen Rath Dr. Guftav Kirchhoff, ist die nah- gesuchte Entlassung aus dem badischen Staatsdienste ertheilt wordea.

Der Glockengießer Hamm zu Frankenthal hat dieser Tage dem Vorsißenden des Central-Dombauyvereins die Mittheilung zu- fommen lassen, daß sich das Aufziehen der Kaiserglocke an das für sie bestimmte Gerüst wegen der kurzen Tage und des ungünstigen Wetters ctwas ve'zögert habe. Nunmehr habe die Glocke ihre Stelle eingenommen; das Riesenwerk sei, so viel er beurtheilen könne, auch in Bezug auf den Ton vollständig gelungen, und es werde die Kom- mission zur Prüfung der Glocke erwartet.

Die so beträchtliches historisches und ethnolozisches Interesse be- sißende Sammlung antiker Kuziositäten, die Dr. Leitner, der bekannte deutshe Gelehrte, jüngst aus Indien mitbrachte, unt die in Wien wie in London öffentlich ausgestcllt gewesen ist, soll nun, Londoner Blättern zufolge, in den Besiß der India: Office (Ministerium für Indien) übergehen.

Ezra Cornell, Gründer der freien Universität, welche seinen Namen trägt, einer der gemeinnüßigsten Bürgec des Staates New- York, ist am 9. ds. im Alter von 67 Jahren gestorben. Dem Unter- nchmungsgeist des Verstorbenen ist auch die Ausdehnung des Telegraphensystems in den Vereinigten Staaten zu verdanken. Im Jahre 1844 baute er die ecste Telegr aphen-Linie zwischen Baltimore und Washington, dann die Linien zwischen Philadelphia und New- York, New-York und Albany und verschiedene andere.

VLand- und Forstwirthschaft.

In der Eisenbahntariffrage hat der ständige Aus- ichuß des Deutschen Landwirthshaftsraths folgende Er- klärung veröffentlicht: A A

Nach übereinstimmenden Mittheilungen hat der Reichskanzler Fürst Bismarck dem Bundesrathe unter Motivirung durch eine Druck- \hrift des Reichs-Eisenbahnazates vorgeschlagen : / i

1) die durch den Bundesrathsbes{hluß vom 11. Juni herbei- geführte Eisenbahntarif-Erhöhung von durchschniitlih 20% nur vors- behaltlich einer durchgreifenden Reform des Eisenbahntarife und Be- trieb8wejens lediglih interimistish fortbestehen zu lassen und zwar unter folgenden Beschränkungen: a. daß hinfort neben den von der Tariferhöhung ausgeshlossenen Gegenständen, nämlich Getreide, HÜl- senfrüchte, Kartoffeln, Salz, Mehl und Mühlenfabrikate, fernerweitig ausgeschlossen bleiben und also zu den Säßen befördert werden, welche vor dein 1. August bestanden: Düngungsmittel, Futtermittel, Holz, Vieh, sowie Zucker und Spiritus als landwirthschaftliche Produkte, Kohlen, Koks, Erze, Steine, Roheisen; b. daß die Tariferhöhung, soweit fie Plaß greift, nur bis zu höchstens 20 % exfolgen darf;

"2) baldmöglichst ein der Reichsverfassung entsprechendes einheit- liches und einfaches Tarifsystem nah vorheriger eingehender Enquete durch geeignete Vertreter der Landwirih\schaft, der Industrie, des Handels und der Eisenbahnen definitiv einzuführen. :

Wir, der unterzeichnete Aus\chuß des Deutschen Landwirthschafts- rathes erklären hiermit, im weiteren Verfolg der Anträge und Reso- lutionen des Deutschen Landwirthschaftsrathes vom Oktober d. J unsere volle Zustimmung zu diesen Vorschlägen, welche wir als eut- sprechend dem Geiste der Reichsverfassung und den Bedürfnissen der Deutschen Landwirthschaft wie aller Konsumenten anerkennen. Gegen- über einem etwaigen Widerstande der einseitigen Eisenbahn-Interessen, getragen, sei es v n den Verwaltungen der Privatbahnen, sei es von fiskalishen Bestrebungen der Einzel-Regierungen, fordern wir unsere Berufêgenossen auf, energish und mit allen zulässigen Mitteln, au in den Landeêvertretungen der Einzelstaaten ihren ganzen Einfluß geltend zu machen und die, den nationalen Gesammt- Interessen ent- sprechende Eisenbahn-Politik, wie sie sich in obigen Vorschlägen kund giebt, kräftigst zu unterstüßen. (Nuterschriften.)

Berlin, den 23. Dezember 1874. 4

Fehrmanns elastisher Zug-Apparat (sogenannter Pferde- Schoner) is in neuester Zeit auch von dem Königlich bayerischen Pros fessor Braungart auf dem Staatsgut „Weih ensteph an“ hinsihtlih seiner Leistungsfähigkeit untersuht worden. Dabei wurde konstatirt, daß selbst bei einer von 200 auf 700 Pfund gesteigerten Mehr- belastung der Zugstab si verlängerte, also die Elastizität des Ap- parats nicht schwächte. Die übrigen Vorzüge des Apparats sind eben- falls von dem Prof. Braungart anerkannt worden.

Getverbe und "Handel.

Wie wir bereits mitgetheilt, erfährt der Courszettel der Berliner Börse vom 2. Januar ab eine erhebliche Umgestaltung inFolge Einführung der neuen Reichswährung. Unseren diesbezüglichen Angaben lassen wir heut eine vollständige Zusammenstellung der be- vorstehenden Aenderungen folgen und rathen unseren Lesern, sich diese Darstellung zum Verständnisse der ueuen Notirungen aufzubewahren:

1) Sämmtliche Papiere, deren Notiz jeßt „per cent“ lautet, werden „per cent“ notirt. Sämmtliche Papiere, welche jeßt „Per Stück* zur Notiz gelangen, werden in „Rmfk. per Stück" notirt. Sämmtliche Papiere, welche jeßt „per Stück, aber nicht in Rthlr., sondern in fremder Valuta“ notirt werden (z. B, Lombard, 3proz. Prioritäten), behalten diese Notiz bei; nur italienische Tabaksaktien und türkische 400-Francs-Loose w-rden in „Rmk. per Stück“ notirt (Stüzinsen vom eingezahlten Kapital à 100 Francs = 80 Rmk.)

2) An Stelle der jeßt üblichen Bruchziffern treten zweistellige Dezimalbrüche, und zwar nur solche, deren zweite Ziffer 5 oder 9 lautet. Eine Abweichung tritt nur beim Wechselcours von London, sowie bei den Notirungen der Goldforten insofern ein, als die ge-

laut Telegramm aus Melbourne vom 24, d. prorogirt.

nannten Course auc in dreistelligen Dezimalbrüchen notiren;