1937 / 22 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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außen, durch eine förmlihe Enthebung vom Dienste, in Er- scheinung zu treten braucht.

Es besteht aber weiter grundsäßlih kein Bedürfnis, die vorläufige Dienstenthebung in jedem Falle mit den s{chweren wirtschaftlichen Nachteilen der Gehaltseinbehaltung zu ver- knüpfen, mit denen sie nah bisherigem Reichsrecht geseßlich verbunden ist. Auch diese Maßnahme soll, ebenso wie die Höhe der Gehaltseinbehaltung, im Ermessen der Einleitungsbehörde stehen. Bei Wartestands- und Ruhestandsbeamten tritt sinn- gemäß eine Kürzung ihrer Versorgungsbezüge ein, die jedoch mit Rücksicht auf die geringeren Beträge dieser Bezüge höch- stens bis zu einem Drittel geben darf 79).

Die einbehaltenen Beträge verfallen, außer bei Ver- urteilung, auch in bestimmten Fällen der Einstellung des Ver- fahrens 82 Abs. 1). Die Vorschrift des § 82 Abs. 1 Nr. 4 ist den Bedürfnissen der Praxis entsprungen; bisher mußten einbehaltene Beträge dem Beamten voll nachgezahlt werden, wenn das gegen ihn laufende Verfahren lediglich wegen eines Formfehlers eingestellt worden war, und obgleich ein neues, formgerecht eingeleitetes Verfahren mit seiner Dienstentlassung geendet hatie.

Zu Adschnitt IV:

Die Wiederaufnahme von Dienstistrafverfahren ivar dem bisherigen Reichsrecht fremd. Fn deu Ländern war sie z. T. zugelassen, besonders weitgehend in Preußen, dort allerdings erst seit dem 1. April 1932, Der Wiederaufnahme- gedanke entspricht an fich der nationalsozialistischen Auffassung, daß ein an der Ehre eines Menschen begangenes Unrecht wie- der gutgemacht werden muß. Der Weg der Begnadigung reicht hierzu in der Regel’ nicht aus. Dex Entwurf läßt daher ein förmliches Wiederaufnahmeverfahren grundsäßlih zu.

Auf der anderen Seite würde dieser Gedanke verwässert, wenn dieses Mittel, ein rechtskräftig gewordenes Gerichtsurteil anzugreifen, auch zugelassen würde gegenüber Strafen, die sich jedenfalls objeftiv nicht als Ehrenminderung äußern. Die Wiederaufrollung eines förmlichen Verfahrens zur Wieder- herstellung der zu Unrecht verlebten Ehre eines Beamten kann nux in Frage kommen, wenn auch die Ebre des Beamten nach außen gelitten hat, aber nicht schon in jedem Falle, in dem ein Beamter von vielleicht übermäßig entwickeltem Ehrgefühl sich selbst als entchrt vorkommt. Für die Anwendbarkeit eines geseßlich geordneten Verfahrens können nicht subjektive Emp- findungen des Betroffenen maßgebend sein, sondern nur ob- jefttive Merkmale. Nach diesem Gesichtspunkt ist der Geset- geber au bei dem Gefeß über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und son- stigen Maßregelungen vom 23. Funi 1933 verfahren.

Ein objettives Mertímal bietet die Entscheidung, ob cin Beamter im Dienst belassen oder ob er daraus entfernt wird. Geschieht das leßtere nicht, bleibt vielmehr das Beamtenver- hâltnis bestehen, die rechtliche Stellung des Beamten also un- angetastet, gestatiet der nationalsozialistishe Staat durch seine Dienststrafgerihte dem Beamten auch weiterhin, „Vollstrecker seines Willens“ 1 Abs. 2 DBG.) zu sein, so wird dem Beamten jedenfalls von keinem Dritten die Ehre adgesprochen werden können. Demgegenüber ist es belanglos, ob etwa der Beamte selbst dieses Gefühl hat, z. B. weil er nicht aller Schuld ledig gesprochen, sondern mit einer Dienststrafe, vielleicht mit der zweitshwersten der Gehaltskürzung, belegt worden ist. Eine solche Strafe mag ihm und soll im auch „an die Ehre gehen“. Stellt sie sich aber nachträglich als unge- rechtfertigt heraus, fo bedarf diese Tatsache nicht der förmlichen Bestatigung durch ein Dienststrafgeriht. Es wird viel- mehr genügen, wenn dem Beamten von seinem Dienstvor- geseßten in der geeigneten Form, sei es durch Beförderung oder andertveitige bevorzugte Behandlung im Verivaltungstwege, sei es auh durxh Ersaß des erlittenen Vermögensschadens im Gnadentvege Genugtuung zuteil wird.

Aus diesen Erwägungen heraus beschränkt der Entwurf die Wiederaufnahmemöglichkeit zu gu n stt en des Verurteilten auf Urteile, die die shwerste Strafe der Entfernung aus dem Dienst (der bei Ruhestandsbeantten die Aberkennung des NRuhegehalts gleichsteht) verhängt haben, und zu Ungunsten des Verurteilten auf die Fälle, in denen dieses Ziel angestrebt wird. Völlig ausgeschlossen ist somit die Wiederaufnahme gegenüber einer außerhalb des E Dienststrafver- fahrens vom Dienstvorgeseßten verhängten Strafe.

Das Verfahren lehnt sih im übrigen an das bisherige preußische Recht an, jedoch unter Vereinfachung des Verfah- rcusganges (erst Zulassungsverfahren, §88 87/88, dann ent- sheidendes Verfahren §8 89 fff.). Für die Entscheidung 92) gilt das zu § 74 über die reformatio in peius Gesagte sinn- gemäß. (vgl. § 373 Abs. 2 StPO. in dec Fassung des Gesetzes vom 28. 6. 1935 RGVl. [I S. 844).

S% (Entziehung des Unterhaltsbei- trage s) füllt eine im bisherigen Recht als solche empfundene Lücke aus. Abgesehen von den Fällen, in denen der Unterhalts- beitrag schon nah den Vorschriften des Deutschen Beamten- oeeßes_ zum Ruhen oder Erlöschen kommt (vgl. § 64 Abs. 4

1DStO.), besteht künftig die Möglichkeit, ihn unter bestimm-

ten Vorausseßungen zu entziehen. Die Entscheidung darüber ijt der den örtlichen Verhältnissen näherstehenden Dienststraf- kammer übertragen. Es handelt sich hier also im weiteren Einne auch um eine allerdings auf einen bestimmten Teil des Urteils beshränkte Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten des Verurteilten.

Zu Abschnitt V:

Die Kostentragung ist gegenüber dem bisherigen Recht in verschiedenen Punkten anders geregelt. Bisher konn- ten die außerhalb des förmlichen Dienststrafverfahrens, also dur formlose Ermittlungen, entstandenen Kosten dem be- straften Beamten nicht auferlegt werden, weder wenn nur der Dienstvorgeseßte eine Strafe verhängte, noch wenn ein Urteil erging. Jn beiden Fällen ist dies jeßt möglih 97 und 98). Die Kosten können dem Beschuldigten auch in be- stimmten Fällen der Einstellung des Verfahrens auf- erlegt werden ( § 98 Abs. 5, Als Kosten sollen wie bisher nur bare Auslagen, nicht Gebühren erhoben wer- den; das Nähere werden die Durchführungsvorschristen regeln.

Zu Abschnitt VI:

S 102 beseitigt gewisse Unklarheiten, die bisher über die Art der Vollstreckung der einzelnen Dienststrafen be- standen. Zur Behebung von Zweifeln ist in Abs. 1 Say 2

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auch klargestellt, daß sih ein auf Entfernung aus dem Dienst lautendes Urteil ohne weiteres in ein solches auf Aberkennung des Ruhegehalts umwandelt, wenn der Verurteilte in den Ruhestand tritt (z. B. durch Erreichung der Altersgrenze, Ablauf seiner Amtszeit usw.) bevor das Urteil rechtskräftig geworden ist. Es bedarf also in diesem Falle nicht eines neuen Urteils.

Aus Abs. 5 ergibt sich mangels anderer Regelung —, daß die Beträge einer Gehalts- und Ruhegehaltsfkürzung dem unmittelbaren Dienstherrn des Beamten verbleiben.

8 103 überläßt die Entscheidung der Frage, ob Geld- beträge, die auf Grund von Entscheidungen in Dienststraf- sachen geschuldet werden, künftig nah den für die Beitreibung öffentlicher Abgaben geltenden Vorschriften oder nah einem besonderen Verwaltungszivangsverfahren beigetrieben werden sollen, den Durchführungs»3orschriften.

§ 104 gibt lediglich der Vollständigkeit halber für das Dienststrafreht den Fnhalt des § 8 des Reichsstatthalter- geseßes vom 30. Fanuar 1935 wieder. Die Bestimmung hat hier wie dort nur deklaratorische Bedeutung.

Zu Abschnitt VII: § 105 ergänzt die Vorschriften des Deutschen Beamten-

. geseßes über die Folgen unerlaubten shuldhaften Fernbleibens

vom Dienst nach der formellen Seite hin.

Zu Abschnitt VIIl:

S 107 will überflüssige Verfahren gegen Beamte auf Widerruf, die nah § 61 DBG. jederzeit entlassen werden tconnen, verhindern, andererseits gewisse förmliche Unter- suchungsmaßnahmen, z. B. eidliche Zeugenvecnehmungen, er- möglichen.

Zu Abschnitt IX:

Dieser „Abschnitt enthält die Abweichungen von den für alle Beamten geltenden Vorschriften für bestimmte Arten oon Beamten. Soweit in diesem Abschnitt nichts Abtweichendes bestimmt ist, gelten die vorhergehenden Vorschriften des Geseßes. Die Abweichungen sind auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt, um die Einheit- lichkeit des Dienststrafrechts und der Dienststrafgerichtsbar- keit so wenig wie möglih zu durchbrechen.

Die in ‘8 108 für die richterlichen Beamten vorgesehenen Besonderheiten sind in der Unabhängigkeit der Richter begründet. Die weitergehenden Abweichungen des bisherigen Rechts, insbesondere betreffend die Einleitung des förmlichen Dienststrafverfahrens und die Verhängung der nicht dem förmlichen Verfahren vorbehaltenen Dienststrafen, werden dadurch nicht gerechtfertigt und sind daher fallen ge- lassen.

Wer zu den richterlihen Beamten gehört, bestimmt \ich nah den gesegliheu Vorschriften. U. a. fallen hierunter auch die Mitglieder dexr Verivaltungsgerichte.

1092 Die Veamten der Reichsjustizverwaltung (einshl. der Richter) genießen nah der RDStO. insoweit eine Sonderstellung, als das den Gegenstand der Anschuldi- gung bildende Dienstvergehen „in oder bei Ausübung der Rechtspflege“, d. h. in Ausübung richterlicher Tätigkeit, ein- ließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, oder einer sonstigen Tätigkeit der Rechtspflege oder in Zusammenhang damit be- gangen worden ist. Nur wenn diese Vorausseßung vorliegt worüber die Einleitungsbehörde (der Reichsminister der Justiz) entscheidet —, ist die Zuständigkeit der bei den ordent- lichen Gerichten zu bildenden Dienststrafgerichte begründet. Maßgebend hierfür ist der Gesichtspunkt, daß die eigentliche Rechtspflegetätigteit und eine dabei begangene Dienstpflicht- verleßung in ihrex Eigenart nur von den mit der ordentlichen Rechtspflege ständig betrauten Organen zutreffend beurteilt werden kann. Ein Dienstvergehen dagegen, das ein in der Rechtspflege tätiger Beamter außerhalb dieser Tätigkeit, z. B. außerhalb des Dienstes überhaupt, begeht, unterscheidet gn dienststrafrechtlih in keiner Weise von gleichartigen Vergehen irgendeines anderen Beamten, kann daher von den allgemein zuständigen Dienststrafgerichien abgeurteilt werden.

In § 110 wird den Mitgliedern bestimmter höchster Gerichte nur insoweit eine Sonderstellung ein- geräumt, als sie bisher nicht dem allgemeinen Beamtendienst- strafrecht unterlagen. Dies gilt übergangstoeise entsprechend für oberste Gerichtsbehörden der Länder (§8 118).

8 112 bezweckt weder Abweichungen materieller noch verfahrensrechtlicher Art, sondern läßt nux in weitem Umfange die Möglichkeit offen, für die Beamten der Gebiet8- und sonstigen Körperschaften usw. des öffentlihen Rechts die Zuständigkeiten der in Dienststrafsahen tätig werdenden Behörden nah Bedarf zu regeln. Da die Neuorganisation der Selbst- verwaltungskörperschaften von der Deutschen Gemeinde- ordnung abgesehen reichsrechtlich noch nicht abgeschlossen ist, us sih die RDStO. insoweit mit Rahmenvorschriften begnügen.

Abs. 6 (betr. gemeindlihe Ehrenämter) trägt einem prak- lishen Bedürfnis der gemeindlichen Selbstverwaltung Rech- nung.

Zu Abschnitt X:

Zu den Uebergangsvorschriften wird auf die entsprechen- den Bemerkungen zu den Abschnitten I bis [X verwiesen.

S 117 Abs. 1 beshränkt dur einen Stichtag die Zulässig- keit für Wiederaufuahmeverfahren, um zu verhindern, daß die Dienststrafgerichte durch eine Hochflut von Anträgen aus weit zurückliegender Zeit in ihrer eigentlichen Tätigkeit beein- trächtigt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit ein Wiederauf- nahmeverfahren bisher überhaupt nicht zulässig war, also insbesondere für die unmittelbaren Reichsbeamten. Für diese bedeutet die rückwirkende Einführung der Wiederaufnahme- möglichkeit gegenüber allen nah dem 1. Januar 1930 rehts- kräftig gewordenen Urteilen troy dieser Begrenzung eine er- heblihe Vergünstigung gegen den bisherigen Rechtszustand.

Erfte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 28, Januar 1937. S. 4

: Anordnung über die Betreunng der nautischen Belange der Heringse fischereien. __Um die Wahrung der nautischen Belange der Herings- fischereien durch die zuständigen Organisationen des Ver- kehrs und deren Zusammenarbeit mit dem Reichsnährstand sicherzustellen, ordne ih gemäß § 37 der Verordnung über den organischen Aufbau des Verkehrs vom 25. September 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 1169) an: __ Die deutsche Heringsfischerei (Verein Deutscher Herings- fishereien EV. Sig Bremen) erhält für die Betreuung ihrer nautischen Belange die Stellung einer Fachgruppe der Reichs- verkehrsgruppe Seeschiffahrt. Berlin, den 25. Januar 1937. Der Reichs- und Preußische Verkehrsminister. J. V.: Koenigs,

DVekanntimachung.

Die der Hannoverschen Kraukenkasse von 1885 (Ersaßz- kasse) in Hannover zu vergl. laufende Nr. 10 des Ver- zeichnisses der vom Reichsversicherungsamt auf Grund des A Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung damalige

assung zugelassenen Ersazkassen = AN. 1925 S. 97 am 31. Dezember 1913 11 98 11 K erteilte Bescheinis gung als Ersazkasse zu vergl. Deutscher Reichsanzeiger Ne. 2 vom 3, Fanuar 1914 wird nach § 516 Abs. 1 a. a. O. widerrufen, nachdem die Uebertragung der vorbezeichneten Kasse auf die Barmer Ersaßkasse in Berlin mit Wirkung vom 1. Fzanuar 1937 von der Reichsversicherungsanstalt für Ange- stellte genehmigt worden ist.

Berlin, den 25. Fanuar 1937. : Das Reichsversicherung8amt, Abteilung für Kranken- und Jnvalidenversicherung. Dr. Schmidt.

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Bekanntmachung über die Zulassung von Anzeigenmittlern.

Auf Grund des § 7 der Zweiten Verordnung vom 27, Oktober 1933 zur Durchführung des Geseyßes übex Wirts- shaftswerbung (Reichsgeseßbl. 1 S. 791) wird folgendes betanntgegeben:

1. Der Anzeigenmittler Karl Schla m e, Bremen, hat

schriftlichen Bescheid über seine Zulassung erhalten.

2. Die Annoncen-Expedition Poschardt, Würzburg,

und Gotthard Milde, Düsseldorf, sind nicht mehr als Anzeigenmittlex zugelassen.

. Die bereits zugelassene „Allgemeine Werbegesellschaft

m. b. §.““, Magdeburg, führt in Zukunft den Namen „Allgemeine Werbe-Gesellshaft Schiffmann & Co., Magdeburg“, und die bereits zugelassene „Annoncens Expedition Carl Foerster G. m. b. H.“, Düsseldorf, führt in Zukunft den Namen „Annoncen-Expedition Carl Foerster, Düsseldorf“.

Berlin, den 26. Fanuar 1937.

Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft.

Reichard.

DBekanntinachung KP 275 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 27, Januar 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1, Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgesührten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt- machungen KP 273 vom 25. Fanuar 1937 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 20 vom 26. Januar 1937) und KP 274 vom 26. cFanuar 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 21 vom 27. Januar 1937) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurs- preise festgeseßt:

Blei (Klassengruppe 111): Blei, nicht legiert (Klasse TITA) . .. .. , , RM 33,— bis 34,— Hartblei (Antimonblei) (Klasse ITB). .... ,„ 835,50 36,50

Kupfer (Klassengruppe VIIT) : Kupfer, nit legiert (Klasse VIITA) ... ,., RM71,— bis 73.—

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Krast.

Berlin, den 27. Fanuar 1937,

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Bekanntmachung.

Die am 27. tra 1937 ausgegebene Nummer 9 des Reichsgesebßblatts, Teil 1, enthält: Deutsches Beamtengeseß (DBG). Vom 26. Fanuar 1937.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,60 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 28, Januar 1937, Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Bekanntmachung. Die am 27. Fanuar 1937 ausgegebene Nummer 10 des Reichsgesehblatis, Teil I, enthält: Reichsdienststrafordnung (RDStO). Vom 26. Januar 19374

Umfang: 2/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 28. Januar 1937. Reichsverlagsamt, Dr. H ubri ch,

zum Deutschen RNeichSanzeiger und Breu

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Zweite Beilage

Berlin, Dounerstag, den 28. ZFanuar

NmtlicheS. Deutsches Reich,

(Fortsezung.)

Bekanntmachung.

Die am 27. Fanuar 1937 ausgegebene Nummer 11 des Neichsgesechblatts, Teil I, enthält:

Geseß über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen. Vom 26. Fanuar 1937.

Umfang: 74 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postschefkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 28. Fanuar 1937.

Neichsverlagsamt. Dr. H ubri,

Preußen.

Der bisher kommissarishe Landrat Rosenhagen in Bentheim ist endgültig zum Landrat daselbst ernannt worden.

DVekanntmachung.

Die Neulose zur 5, Klasse der 48. Preußish-Süddeutschen (274, Preußischen) Klossenlotterie sind nah den 88 6 und 13 des vLotterieplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsaßbetrages spätestens bis Dienstag, den 2. Februar 1937, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie-Einnehmern zu ent- nehmen.

Die öffentliche Einshüttung der Gewinnröllchen für die 5. Klasse 48./274. Lotterie erfolgt Montag, den 8. Februar 1937, 12 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes Matga- rethenstr. 6. Die Ziehung sekbst beginat Dienstag, den 9, Februar 1937, morgens 8 Uhr, ebenda.

Berlin, den 28. Fanuar 1937. Der Präsident der Preußisch-Süddeutshen Staatslotterie. v. Dazu.

Itichtamtliches.

Nummer 3 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Januar 1937 hat folgenden Jnhalt: Teil 1. Amtlicher Teil, Il. Arbeits- vermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über die Behandlung der Vorarbeit für geseßlihe Feiertage in der Kurzarbeiterunter- n. Bescheide, Urteile: 1. Arbeitslosenversicherungspflicht er Fleishbeschautierärzte. 111. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über Aenderungen in der Gliederung von Arbeitsgerihtsbehörden. Vom 28. Dezember 1936, V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Geseze, Verordnungen, Erlasse: Bermietung frei- gewordener Wohnungen als möblierte Zimmer. VBekannt- machung des Wortlauts der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten. Vom 15. Januar 1937. Ver- ordnung über bauvolizeiliche Erleichterungen für Signalhoch- bauten der Landesaufnahme. Vom 19. Fanuar 1937.

Nummer 4 des Ministerial-Blatts des Reichs- und Preußi- hen Ministeriums des Junern vom 27. Januar 1937 hat folgen- den Jnhalt: Allgemeine Verwaltung: RdErl. 16. 1. 37, Verwend. einheim. Jsolierstoffe f. Wärme-, Kälte- u. Schallisolierung. RdErl. 18. 1. 37, Verbleib der bei Durchf. des BGB. entstand. Vorgänge. RdErl. 22. 1. 37, Alte Wahlzette!um- schläge. Kommunalverbände. RdErl. 18. 1. 37, Richt- linien f. d. Gestaltung d. Friedhofs- u. Musterfriedhofsordu. RdErl. 18. 1. 37, Steuerverteil. RdErl. 20. 1. 37, Umzugskosten f. hauptamtl. Bürgerm. u. Beigeordn. Beschl. 31. 12. 36, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Trebniß u. Wohlau. Gemeindebestand- 1. Ortsnamen-Aenderungen. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 18. 1. 37, Kosten f. Ünterbring. in Heil- u. Pflegeanstalten. Polizeiverwaltung. RdErl. 10. 1. 37, Rednerkontrolle bei Vorträgen auf d. Gebiete d. Volks- ernährung. RdErl. 19. 1. 37, Polizeiseelsorge. RdErl. 18. 1. 1937 Hilfskasse d. Gend. Zu besebßende Gend.-Oberm.-Stellen. RdErl. 15. 1. 37, Lehrg. an d. Gend.-Schulen im RF. 1936. RdErl. 15. 1. 37, Organisation d. Diensthundwesens. RdErl. 19. 1. 37, Lehrg. an d. Gend.-Shulen im RFJ. 1937. RdErl.

20. 1. 37, Erläut. z. Beschul. d. Ers. d. SchPV. i. d. PBS. RdErl. -

20. 1. 37, Beschul. i. d. A-Klassen d. PBS. RdErl. 22. 1. 37, Verkauf ausgesond. Kraftfahrzeuge. RdErl. 19. 1. 37, Haupt- amtl. Brandshau. RdErl. 21. 1. 37, Reichsfeuerwehrehren- zeichen. —Staatsangehörigkeit. Eis u. Fremden- polizei. RdErl. 20. 1. 37, Verleg. d. Geshäfisräume d. Neichs- komm. f. d. Auswanderungswesen im Unterwesergebiet. V er - messungs- u. Grenzsachen. RdErl. 20. 1. 37, Kenntlich- mach. d. Reichsgrenze. Volksgesundheit. RdErl. 18. 1. 1937, Vntersuh. Entmannter. RdErl. 19, 1. 37, Anrechn. v. Ausbildungszeit nah § 46 - d. Apotheker-Prüfungsordu. 3. RdErl. 21. 1. 37, Durcf. d. 6. VO. z. Ausf. d. Ges. zur Verh. erökranï. Nachwuchses; Vergüt. f. Verdienstausfall. RdErl. 19. 1. 37, Lehrapotheken. Uebertragbare Krankheiten d. 52. Woche. Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. Neuerscheinungen, Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. —Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,65 RM., für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,20 RM. für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

BerkehrSwesen.

Verwaltungsratsjißung der Deutschen Reichsbahn. Die Geschäftslage der Tochtergesellschaften.

Am 26. und-27. Januar 1937 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn zu einer ordentlichen Sißung zusammen. An der Sihung nahm erstmalig teil das von der Reichsregierung neu ernannte Mitglied: Hermann Esser, Staatsminister a. D., Geschäftsführender Präsident des Reichsaus\husses für Fremden- verkehr und Präsident des Reichsfremdenverkehrsverband28, Verlin. Von den saßungsgemöß zu Ende des vorigen Jahres

ausgeschiedenen Herren waren die bisherigen Mitglieder: Carl rede, Vorstandsmitglied der Berliner. Kraft- und Licht (Bewag) A.G., Berlin, Dr. Krupp von Bohlen und Halbach, Fndustrieller, Essen, Otto Steinbrinck, Kapitänleutnant a. D., Direktor der Mitteldeutshen Stahlwerke A.G., Berlin, Dr. Freiherr von Wil- mowsfky, Landrat a. D,, Marienthal, wiederernannt; ferner war als Vertreter der Vorzugsaktionäre Hermann R. Münchmeyer, Kaufmann, Hamburg, wiedergewählt. Zu Beginn der Tagung wurde die Neuwahl des Präsidiums und der Ausschüsse vorge- nommen. Es wurden einstimmig zum Präsidenten des Ver- waltungsrats der Staatsfekretär im Reichsverkehrsministerium Koenigs und zum Vizepräsidenten Freiherr von Schröder, Köln, wiedergewählt.

Hu seinen Beratungen beschäftigte sih der Verwaltungsrat zu nächst mit der Finanzlage der Deutshen Reichsbahn, die nah den vor kurzem veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen für 1936 be- reits bekannt ist. Der Verwaltungsrat nahm von der Geschäfts- lage und der Tätigkeit der Tochtergesellshaften und Zweigunter- nehmen der Deutschen Reichsbahn Kenntnis. Er erhielt einen eingehenden Ueberblick über die Erfolge der Reichsbahnzentrale für den Deutschen Reiseverkehr (RDV.) auf dem Gebiete der GSremdenverktehrswerbung, über die Arbeit des Mitteleuropäischen Reisebüros (MER) und über das Geschäftsergebnis der Mitropa. Die Reichsbahnzentrale für den Deutschen Reiseverkehr (RDV.) hatte im Fahre 1936 als Hauptaufgabe die Auslandswerbung für die in Deutschland veranstalteten Olympischen Spiele. Der große Ausländerbesuch der Olympischen Winter- und Sommerspiele hat gezeigt, daß die umfangreiche Reise!verbung der RDV. erfolgreich war. Die Arbeitsberichte der RDV. lassen erkennen, wie die Reisewerbung für Deutschland im Ausland mit allen modernen Mitteln der Werbung durchgeführtt wird. Bei der Mitropa sind die Einnahmen im Fahre 1936 gegenüber 1935 im Speisewagen- betrieb um 9,4 %, die Schlafwageneinnahmen um 7,6 % gestiegen. Beim Mitteleuropäishen Reisebüro (MER) ist der Gesamtumfag in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres um 0,4 % gefallen. Dieser Rückgang is verursaht durch den ge- ringeren Absaß in Kreditbriefen und Reiseshecks. Vergleiht man die beiden Fahre ohne Kreditbrief- und Reisesheckverkehr, so ist eine Steigeruug von 10,5 % zu verzeichnen.

Der Verwaltungsrat befaßte sih ferner eingehend mit sozialen Fragen der Gefolgschaft und erkannte dabei die besonderen Leistungen aus Anlaß des Weihnachts- und Neujahrcsverkehrs an. Wie im sonstigen öffentlichen Dienste erhöht die Reichsbahn für kinderreiche Arbeiterfamilien den Kinderzuihlag für das fünfte und folgende Kind auf mindestens 10 RM im Monat. Um den in der Bahnunterhaltung tätigen Arbeitern höhere Verdienstmög- lichkeiten zu geben, wird vom 1. März bis 31. Oktober eine Stunde Ueberzeitarbeit zugelassen mit dem üblichen Ueberstundenzuschlag. Der Verwaltungsrat ließ sich endlih über die Wertigkeit und Leistungen des Güterwagenparks dex Deutschen Reichsbahn ein- gehend unterrihten. Er überzeugte sich, daß die Reichsbahn in der Lage ist, auf Grund des vorgesehenen Fahrzeugbeschaffungs- programms allen Anforderungen gerecht zu werden und gab seine

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Zustimmung zu weiteren Beschaffungen der Reichsbahn, sobald dazu sih die Möglichkeit ergibt. Der Verwaltungsrat erörterte - ausführlich die Aufgaben der Deutschen Reichsbahn im Rahmen des Vierjahresplans und die Auswirkungen der derzeitigen Roh- stofflage auf ihre Beschaffungs- und Erhaltungswirtschaft sowie auf die Lage im Neubau.

Aus der Verwaltung.

Schulungsvortrag des Preußischen Finanzs- ministeriums.

Der Badishhe Staatsminister, SS.-Standartenführer Professor Dr. Shmitthenner, hielt am Montag, den 26. Januar, im Auditorium maximum der Universität cinen Schulungsvortrag für die Angehörigen des Preußischen Finanzministexiums über das Thema „Allgemeine Wehrpfliht von Scharnhorst bis zu Adolf Hitler“, Die außevordentlih lehrreihen und fesselnden Ausfüh- rungen des Vortragenden gingen aus vont der im Anfange ger- manisher Geschichte selbstverständlichen Drei-Einheit von Staat Volk und Wehr, die 1m Laufe der Jahrbunderte auseinanderfiel, um erst im 19. Fahrhundert wieder versh:nolzen zu werden. Die Einführung der allgemeinen Weßrpfliht durch Scharnhorst, die sih als eine aus den Lehren des verlorenen Krieges hervor- gegangene politishe Friedenstat darstellt, wurde noch ein Jahr- hundert lang dur finanzielle, parlamentarische und soziale Rück- sichten beeinträchtigt. Erst die Befreiungstat Adolf Hitlers konnte das Scharnhorstshe Werk zuc Vollendung führen und verband Volk, Staat und Wehr zu einer unlöslihen Einheit.

Finanzminister Professor Dr. Po pit, der den Vortrag mit einem Begrüßungswort eingeleitet hatte, shloß die Veranstaltung mit einem Sieg-Heil auf den Führer.

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatsthßeater.

Freitag, den 29, Fanuar. Staatsoper: Jn der Neuinszenierung: Der fliegende Hol- länder. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Und Pippa tanzt. Ein Glashüttenmärchen von Gerhart Hauptmann. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Fan und die Shwinds lerin. Komödie von Per Schwenzen. Beginn: 20 Uhr.

Nus den Staatlichen Museen.

Aus Anlaß der Rundfunkübertragung der Rede des Führers werden die Staatlichen Museen in Berlin am Sonnabend, dem 90. d, M., um 12,15 Uhr mittags für den Besuch geschlossen.

Handelsteikl.

Vier Zahre nationalsozialistisher Wirtshaftsaufbau im Zahlenbilde.

Das FJunstitut für Konjunkturforshung, das in seinen Ver- öffentlihungen wiederholt dargestellt hat, wie die gewaltige Auf- gabe des Wiederaufbaues der deutshen Wirtschaft, der vor nun- mehr vier Fahren unter nationalsozialistischer Führung begonnen wurde, im einzelnen in Angriff genommen und ihrer Lösung ent- gegengeführt wurde, gibt in seinem neuen Wochenbericht (Han- seatische Verlagsanstalt) in Erinnerung an den Tag der Macht- übernahme vor vier Fahren eine ausführliche \tatistishe Ueber- siht, die vom Elend der Krise bis zum S des ersten Vier- jahresplanes reicht und ein eindrucksvolles Bild von den Er- folgen der bisher geleisteten Arbeit vermittelt.

So wird der Erfolg der Arbeitss{hlacht zum Ausdruck ge- braht durch eine Gegenüberstellung der Arbeitslosen- und der

Beschäftigtenzahl. Während die durchschnittliche Arbeits"losenzahl |

von 5,1 Millionen im Fahre 1932 bis auf 1,04 Millionen in 1936

zurückgegangen ist, hat sih gleichzeitig die Zahl der beschäftigten |

Arbeiter und Angestellten von 12,58 auf 17,15 Millionen erhöht. Die tägliche Arbeitszeit in der Jndustrie hat in dem erwähnten Zeitraum eine Steigerung von 6,91 auf 7,59 Stunden erfahren. Dementsprehend Hat der industrielle Produktionswert eine Er- höhung von 34,8 Mrd, über 49,6 Mrd. in 1934 auf 65,1 Mrd. in 1936 erfahren, der landwirtshaftlihe Produktionswert eine solhe von 8,7 über 11,1 auf 12,0 Mrd. RM. Eine besonders starke Steigerung weisen die staatlich gelenkten FJn- vestitionen auf. So sind (wiederum in den Jahren 1932, 1934 und 1936) die Sachinvestitionen von 3,9 über 8,3 auf 13,8 Mrd. Reichsmark, die Zahl der neugebauten Wohnungen von 131 000 über 190000 auf 270000, die beim Reichsautobau geleisteten Tagewerke über 11,9 auf 27,5 Mill. und die Zulassungen von Lastkraftivagen von 7000 über 23 500 auf rund 50 000 Stück ge- stiegen.

Fm Außenhandel, in dem \ich scit 1935 der Neue Plan aus- zuwirken begann, wird die Entwicklung durch folgende Fahres- ergebnisse gekennzeihnet (Zahlen in Mill. RM):

1932 1933 1934 1935 1936 Einfuhr e e e co « 46007 4204 4451 4150 is AUSTO ce « . : 50739 4871 4167 4270 4768

Einfuhrübershuß . . . « 284 Ausfuhrübershuß . . . . 1072 667 111 550

Die Erfolge auf verkehrspolitischem Gebiet werden veranshau- licht durh folgende Angaben: Die Güterbeförderung der Reichs- bahn hat im öffentlihen Verkehr von 242 Mill. t im Jahre 1932 über 316 Mill. t im Fahre 1934 auf 399 Mill. t in 1936 zuge- nommen. Fn den gleihen Fahren haben die Einnahmen der Reichsbahn eine Erhöhung von 2,93 Mrd. RM über 3,33 auf 3,96 Mrd, erfahren. Dex Bestand an Kraftfahrzeugen hat sih von 1,63 über 1,89 auf 2,47 Mill. Stück erhöht.

Die durch den Einsaß erheblicher öffentlicher Mittel geförderte Wiederbelebung der Wirtschaft hat sih sehx bald auch in einer Neubelebung der Steuerkraft und der Geldkapitalbildung a1ns- gewirkt. Während die Einnahmen des Reiches aus Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben von 1932 über 1934 auf 1936 vou 6,65 über 8/22 auf 11,50 Milliarden RM gestiegen sind, sind beispielsweise die Spareinlagen bei den Sparkassen von 11,4 über 12,8 auf 14,6 Milliarden RM angewachsen. :

Ueber die neue Richtung des Verbrauchs geben folgende An- gaben Aufschluß, die sih gleichfalls auf die Fahre 1932, 1934 und

1936 beziehen: Das Volkseinkommen hat sich von 452 über 52,6 auf 62 Mrd. RM erhöht, der Gesamtumsay des Einzelhandels von 22,7 über 242 auf 28,0 Mrd. RM. An Personenkraftwagen wurden rund 41100 bzw. 130 900 bzw. 213200 und an Kraft« rädern 56 400 bzw. 89600 bzw. 184900 Stück zugelassen. Die Zah! der Rundfunkhörer ist von 4,31 über 6,14 auf 8,17 Millionen gestiegen. Die Prämieneinnahmen der Lebensversicherung endli haben eine Steigerung von 749 über 786 auf 940 Mill. RM er- fahren.

Ueber die Anlagetätigkeit wird in dem Wochenbericht im be- sonderen folgendes ausgeführt: Das Jahr 1936 stand ebeuso wie die Fahre 1934 und 1935 im Zeichen rasch steigender An- lagetätigkeit. Nach den vorläufigen Verehnungen des Jnstituts für Konjunkturforshung wurden im Fahre 1936 Sachinvestitionen im Werte von 13,8 Mrd. RM vorgenommen das sind beinahe 3 Mrd. RM mehr als 1935.

Wieviel von diesen Anlagen tatsählich Neuinvestitionen dar- stellen und wieviel zum Ersaß des Verschleißes dienen, kann nur in groben Annäherungswerten geshäßt werden. Nach Berechnun- gen des Statistishen Reihsamts soll 1933 der Betrag der „Normalabschreibungen“, d. h. also der notwendigen Ersaßzanlagen, rd. 6 Mrd. RM betragen haben. Fn der Zwischenzeit hat sich die Beanspruchung der vorhandenen Anlagen ohne Zweifel erhöht, so daß für 1936 wahrsheinlih mit einem etwas höheren Betrag als 6 Mrd. RM gerechnet werden muß; dies gilt um so mehr, als Versuchsanlagen sür neue Fabrikationsmethoden häufig wegen des überstürzten technischen Fortschrittes sehr rasch abge- shrieben werden müssen. Aber selbst wenn man die „notwen- digen“ Ersaganlagen (sicher sehr reihlich) auf 6,8 Mrd. RM be- zisfern würde, blieben rd. 7 Mrd. RM als Neuinvestitionen übrig. Das ist wertmäßig genau soviel wie 1928, dem bisher günstigsten Jahre, wobei 1936 allerdings die Neuinvestitionen des Saarlaudes mitenthalten sind, 1928 aber nicht.

Nun sind die Fnvestitionskosten gegenwärtig vielfah niedriger als 1927/29, Die Jndexziffer der Baukosten liegt im Durh*chuitt des Fahres 1936 noch um 25 % unter dem Stand von 1928: boi der Zndexziffer der Produktionsgüterpreise beträgt der Abstand immerhin noch 17 %.

Mengenmäßig dürfte der Fnlandsverbrauch von Jnvestitions- gütern im Fahre 1936 daher um mehr als ein Viertel größer gewesen sein als 1928. Da die Anlageindustrien in der Regel mehr Arbeitskräfte binden als andere Gewerbezweige, konnte sh hieraus eine besonders starke Nachfrage nah Arbeitskräften er- geben. Die Fnlandsnachfrage hat sih allerdings nicht in voller Stärke in Produktion und Beschäftigung der Anlageindustrien austvirken können, weil die Ausfuhr mengenmäßig auch 1936 noch um 22 % hinter dem Stand von 1928 zurückblieb.

Von den eun Gruppen der Anlageindustrien hat im leßten Fahr die Erzeugung von Anlagegrundstoffen weniger rah ugenommen als sowohl der Beginn als auch die Vollendung von «Fuvestitionsfertigwaren. Diese „Verschiebung“ innerhalb der Aulagenproduktion ist bei starker Anspannung der Jnvestition8s- tätigkeit häufig zu beobachten. Yam Teil dürfte dieses Mal aber auch ein gewisser Lagerabbau bei wichtigen Grundstoffen mit- gespielt haben.