Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 51 vom 3. März 1937. S. 4
Erste Beilage
zum Deutschen NeicßsSanzeiger und Preußischen StaatZanzeiger Nr. 51 Berlin, Miitwoch, den 3, März 1937
Beecliner Börfe am 3. März. Aktien bei Sonderbewegüngen fester — Renten freundlich.
wg E zu Beginn der heutigen Börje konnte man den Ein- Que gewinnen, daß nid, hervorgerufen durch das Zuiammen-=- "irten verjchiedener Faftoren, ein Uendenzumshwuug in Richtung einer Geschäftsbelebun durhzusezen beginnt. Wie weit die ein- ee Belevung anhalten wird, ist vorerst nit zu enticheiden, verteilen i L O noch nit so sehr als Käufer am Markt S es _QAas ¡châft lag zunächst vorwiegend beim berufs=- aßigen orfenhandel, der in einigen Sonderwecrten veritärcfte Unternehmungslust zeigte. Hierzu gehörten in erster Linie Wesitot Kaufhof, die bei einem Ansangsumjay von ca. 200 909 RM unx sajt 3% anzogen, wobei wieder einmal die Sanierungéfrage 11» geschnitten und günstig beurteilt wird. Angebvlich joll 21 ein Dijpens hinfichtlich der Abwertungsgewinne erteilt worden iein Als zweites Papier fielen Conti-Gummi auf, die mit + Pluso r zeichen erschienen, vorläufig aber noch feinen Kurs erßieltez- e Schâzungen lagen bei ca. 199 nah 183%. Offenvar ba: die Gründung der Buna G. m. b. H. als Konzerngeîiellschaft der Farbenindustrie eine psychologishe Anregung injofern gegeben als man annimmt, daß die Herstellung jynthetishen Kautichutz aus dem Stadium der Versuche nunmehr in das der Broduttion gelangt jei. L
Befriedung der wirtschaftlihen Verhältnisse im deuts Musikleben vom 5. Februar 1935 (abgedruckt im Rei anzeiger Nr. 42 -vom 19. Februar 1935, „Völkischen By achter“ Nr. 40° vom 9. Februar 1935 und in den „Amtlig Mitteilungen der Reichsmusiklammer“ Nr. 5 vom 6. Febr 1935) auf. | H
Die Anordnung tritt am 1. April 1937 in Kraft.
Berlin, den 1. März 1937.
Der Präsident der Reichsmusikkammer. Dr. Peter Raab e.
B8 vom 6. Oktober 1934, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1934, : i j
B9 vom 19. Dezember 1934, Deutscher Reichsanzeiger und -Preußisher Staatsanzeiger Nr. 2 vom 3. Januar 1935, / i
B11. vom 1. Mäxz 1935, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 51 vom 1, März 1935,
B 12. vom 10, Dezember 1935, Deutscher Reichsanzeiger und -Preußischer Staatsanzeiger Nr. 289 vom 11. De-
zentber 1935, j i / l Oktober 1936, Deutscher Beidanagee
S3. Verbot von Umgehungen.
Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durh die un- mittelbar oder mittelbar bei der Erteilung von Einkauss- genehmigungen oder sonstwie gemachte Auflagen der Ueber- wachungsstelle umgangen werden sollen.
gema
Abschuitt Il. S 4. Erhebungen über Bestände, Verarbeitungen usw,
(1) Die am Ende eines jeden Monats vorhandenen Bestände an Baumwolle und Linters sowie die am Ende jeden ungeraden Monats vorhandenen Bestände an Baumwollabfällen und Reiß- baumwolle sind von den Eigentümern oder Besißern bis zum 4. des folgenden Monats unaufgefordert der Ueberwachungsstelle für Baumwolle zu melden.
(2) Verarbeiter von Baumwolle oder Linters haben monatlih, Verarbeiter von Baumwollabfällen oder Reißbaum- wolle vierteljährlih bis zum vierten Werktage nah Ablauf dieser Heit zu melden, welche Mengen sie verarbeitet haben.
(3) Wer die erforderlichen Fragebogen zur Abgabe der in den Abs. 1 oder 2 vorgeschriebenen Meldungen nicht eine Woche vor dem Meldetage erhalten hat, muß die Fragebogen bei der Ueber- wachungsstelle anfordern.
B13. vom 27. f B und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 253 vom 29. tober 1936
treten am gleichen Tage außer Kraft.
vom 31. Januar 1935 bleibt in Kraft.
Bremen, den 1. März 1937.
Der Reichsbeauftragte für Baumwolle.
H. E. Pab st.
Bekanntmachung.
Die am 2. März 1937 ausgegebene Nummer 28 Reichsgeseßblatts, Teil. 1, enthält:
Zweite Verordnung zur Ergänzung des Brotgeseßes. V; 27. Februar 1937. O
Verordnung über die Ablösung mündelsicherer Rechte | Schuldenregelungs- und Osthilfeverfahren E Ue Ergänzung | Verordnung über die E ungen nah h Geseß zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnj (Ablösungsverordnung). Vom 27. Februar 1937.
Umfang: %# Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversi dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung unser Postscheckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW- 40, den 3. März 1937.
Reîchsverlag8amt. Dr. H ubri ch.
Die Gebührenordnung t i , Dr. Schacht über die Wiederherstellung der deutschen Währungshoßeit.
Fn einem in der „Zeitshrift der Akademie für deutsches teht“ erscheinenden Auf}jaß führt Reichsbankpräsident Tr. S acht hiber die Fier erennug der deutschen Währnngshoheit ars, daß die in den ersien vier Jahren nationalsozialiftifcher Staatsführung erfolgte Befreinng unseres Volkes von den Ketten des Versaikler Dittats durch die Reichstagsrede des Führers vom 30. Faurnar 1937 in einem friedlichen Besreiuugskrieg vollendet urrd abge- chlossen wurde. Sie befagt in threm für die deutsche Währungs- ouveränttat entscheidenden Punkt, daß die Reichsbank ihres bis- herigen Charakters entfleidet und refstlos nnter die Hoheit des Reiches geftellt wird. Mit diesex Erklärung find die letzter inter- nationalen Vindungen weggefaklen, denen die dentfche Währttngs- gefeßgebung noh unterworfen tar. Wenige Tage nah der Fithrer- rede hat die deutsche Gefeßgebrng die erforderfihen Konseqtuenzen us ihr gezogen. Sie sind niedergelegt ir dem Gesetz vonr 10. Fe- uar 1937, das im wejentlicheu solgende Aenderungen brirrgt: Den Fortfall der Unabhängigkeit der Reichsbank von der Reichs= regierung, die unmittelbare Unterstellung des Neichsbankdirek- toriums unter den Führer und Reichskanzler und dfe Streichmng derjenigen . Vorschriften, die reparationstehnischen Charakter ragen Und demgemäß ohnehin bercits gegenstandslos ge- vorden waren.
Diese Novelle bildet den endgültigen Avschzluß einer Periode, die für die Reichsbank bittere und doh zugleich stolze Er- innerungen birgt. Bitter deswegen, weil jede Form einer Aus= landsabhängigieit, mag sie fonstruiert sein, wie sie will, für die BahrungSsbvank eines nationalbewußten Volkes cine Entwiürdigung bedeutet. Stolz aber deswegen, weil die. Reichsbank die Ein- mischung der Reparationsmächte aus eigener. Kraft immer so weit pu beschranken gewußt hat, daß die Durchführung einer ausfchließ- lich an nationalen Futeressen orientierten Währungspolitik stets ewvahrt blieb. Nachdem der von der Reparationsregelung des Dawes-Planes hergeleitete Auslaudseinfluß inm wesentlichen durch ie der Reichsbank jelbst zur Verfügung .stehenden Wöglichkeiten praktisch bercits beseitigt worden war, founte das, was nun noch
legung einer absoluten Unabhängigkeit aber ift ei if EO j hängigkeit aber ist ein anarchisher
Die dentsche Währungsgefe gebung hat von jeher der For- deruug Rechnung getragen, die e von Einen. die Gr: Arbeit itôren förnen, freizuhalten. Die Reichsbank muß z. B. imftande fein, in ihrer Politik aklen Aenderungen der nationalen oder internationalen Wirtschaftskagen rafch Rechnung zu tragen. Deshalb fft fie urabhängig von dem notwendig andersartig auf- gebauten Apparat der Verwaltungsbürokratie. Sie muß weiter [rei fein von jeder Beeinfluffung durch private Interessentertkreife; denn fie hat nit der {Fnduftrie oder der Landwirtschaft oder den Haudel zu dienen, joudecrn dem Wohk der Gefamtwirtschaft. Des- halb haben e: Anteilseigner keinerlei Einfluß auf die Verwal- tung oder auf die Politik der Bank, jondern ihre Mitwirkung hat ledigli die Bedeutung einer engen Fühlungnahme mit En “i wichtigsten ist offensihtlich die Vnabhängiglest der Am Montaumarkt wurde das “ : : Ee ank vom Geldbedarf des Staatsfiskus; denn fast alle derieu Kursen cinsebende Kesero E Dent ersten, wenig verän- é ee ATENVCTIURMEN find dadrrch entstanden, daß die Noten- eilen u n “Pee ere YIPETEIE mit der teilweisen Bes E en eine flaattiche Defizitwirtschaft zu finanzieren gezwungen Stabivezait G N r FPPYGER Eisenzölle begründet. us en. Diefer Gefahr begegnet das deutsche Bankgesey dadurch, % dia n B der erjten Viertelstunde /4, Mann aß _es nicht den staatlichen Finanzbedarf, sondern das Verkehrs- LT 2 E E ee % % Foyer ein. Auch S der Wirtschaft zur Grundlage der Notenausgabe ge- e rur Wia Genter Me erg (+ 78) und j 3 L S e en Marlt seßten Farben 4 % Hhéhe H ein, aber foglei i vis auf Viele Schub it zogen aber soglei weiter bis au
17024 5 an, Rü
5 , um 1% befestigt. Vemertenêwert fet lazen fern
geändert werden. Was das praktis bedeutet, sei an der frau- | anteile und Zchubert & Salzer nit je
zösischen Nachkriegsinjlation gezeigt. Das Notenausgaberecht der | + 1%, Dk. Waffen, Metallgesellsaft,
Vank von Frankreich war bis 1928 starr kontingentiert, die Sicher- | Hotelbetrieb mit e 1G
gad par ah aujcheinend eine besonders gcoße. Jm Jahre 1914 Jm Verlauf machte die Aufwärtsbeweauno dor Alti oufrrwf g das Kontingent 6,8 Mrd. frs., durch mehr als ein Dußend | „L V ine Forli ae CONII Der SRIETIENE
Gesevesänderungen wurde es bis Mitie 1926 auf fast 60 Mrd. s O leine Fortschritte, jpâter lieg die Nachfrage nach.
heraufgesraubt. Die Bank von Frankrei operierte zwar fast | zeigt E ic Cnva I 1a E Vena pie, Leicht E
[lets innerhalb des Rahmens der „geseblihen Bestimmungen, der | wieder bis auf 170 zu 1€974 nad L, AUG Farben (109
¿Fraufen aber sank iroßdem auf ein Fünstel seines Wertes; das ì y r anf eli S, URE O Manni wou
Geses schüßt also nur so lange, als die Finanzgebarung des
Staates solid bleibi. Fs das abex einmal nicht mehr der Fall,
IIT. Anordnung zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutschen Musikieben. Auf Grund des § 25 der I. Durhführungsverordnung zum Reichskulturkammergeses vom 1. November 1933 S5. (Reichsgeseßbl. I S. 797) hebe ih die Vorschriften der §8 4, 6 Beschränkung “U Verarbeitung. Absatz 2, Say 2, 7 bis 13, 15 und 21 der IIl. Anordnung zur
(1) Baumwolle, Baumwollabfälle oder Reißbaumwolle dürfen S a. e R S S j E SIENE pg
auf eigene oder fremde Rechnung nux im Rahmen der von der T E S ENE i ; : Iichtamtliches.
Neberwachungsstelle für Baumwolle festgeseßten Verarbeitungs- Preußen.
Abschnitt Il.
P ZE P Eg Pam s
mengen verarbeitet werden.
(2) Die Verarbeitung größerer, als der hiernah zulässigen Menge Baumwolle, Baumwollabfälle oder Reißbaumwolle ist auch dann verboten, wenn diese aus vorhandenen Lägern ent- nommen werden köunen.
Abschluß.
| weis Ma E A. Ordentlicher Haushalt.
über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen ( | j j tand aus dem Nech Sa L L s 20 im Moÿgs June dee Mehrausgabe aus dea Monaten April 1936/Jan. 1937 19 (Beträge in Millionen RM.) Laa
A. Ordentlicher Haushalt. B. Aufßerordentlicher Haushalt,
Zu Beginn des Rechnungsjahres E U E Vorschuß aus dem Nehnungsjahr 1939 (452,8 A0 A Deckung restlicher Be rfi b ey l Mehrausgabe aus den Monaten April 1936/Jan. 1 a —=
M 23,7 Dn S...
b) nach dem außerordentlihen Haushalt « « «_» zusammen . . . 3152 | Stand der s{webenden Schulden Ende Januar 193? Schaßanweisungen . . . ¡ 399
S 6.
Festseßung der Grundmenge.
(1) Die nach § 5 festzufeßenden Verarbeitungsmengen werden auf Grund von Gewichtsmengen errechnet, welche die Ueber- wachungsstelle nah von dem Reichswirtschaftsminister ge- nehmigten Richtlinien festseßt (Grundmenge).
(2) Die für die einzelnen Firmen festgeseßten Grundmengen werden diesen mitgeteilt.
zweisellos nux relativ; denn ein Gesey fann
Dolzmarm
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Kürzungsniöglichkeit. (1) Die Grundmenge kann im Benehmen mit der Ueber- wachungsstelle für Seide, Kunstseide uud. Zellwolle und der
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Kurs unter der anfanglicen Shöpung mit 187 iejigei: it, lag da» mit also 4 % über dem Vortagëjchluß. :
00000750
JFs\t-Einnahme
Wirtschaftsgruppe Textilindustrie Herstellern von Waren gekürzt werden, für ‘die zweckmäßig Zellwolle oder andere nicht bewirt- shaftete Rohstoffe verwendet werden konnen. Geschieht dies, so werden die Betroffenen hiervon mindestens 6 Wochen vor der Durchführung benachrichtigt. : S '
(2) Die Vorschrift des Abs. 1 gilt nicht, soweit Ausfuhr- aufträge vorliegen.
i S8. Festseßung der Verarbeitungsmenge.
(1) Den Fachgruppen und Fachuntergrupven ‘wird von der Veberwachungsstelle jeweils mitgeteilt, welhen Hundertsaß der nah §§ 6 oder 7 festgeseßten Grundmenge der im § 5 genannten Soinnstoffe ihre Mitglieder während bestimmter Zeiträume ver- arbeiten dürfen (Verarbeitungs]aß). :
(2) Soweit das Gemeinwohl es erfordert, kann im Benehmen mit der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie für einzelne Wirt- shaftszweige dexr Verarbeitungssay höher oder niedriger fest- geseßt werden. [ s j (3) Die Festseßung des Verarbeitungssaßes begründet keinen Anspruch auf Zuteilung der sich aus ihm ergebenden Ver- arbeitungsmenge an Rohstoffen.
8 9. Ausnahmen sür die Ausfuhr.
Soweit Ausfuhraufträge odex Aufträge inländisher Ab- vehmer vorliegen, die das Erzeugnis nachweislih zum Zwecke der Ausfuhr verwenden, kann die Verarbeitungsmenge um 75 % der ¡ir diese Ausfuhrxaufträge benötigten Rohstoffe mit Einwilligung eer Uebverwachungsstelle überschritten werden. Der Aussuhr- nachweis ist auf Verlangen der Ueberwachungsstelle durch Vorlage der Ausfuhrunterlagen zu erbringen.
8 10. Ausnuztung der Verarbeitungsmenge.
(1) Die sich für den Kalendermonat ergebende Verarbeitungs- menge darf nicht übgrschritten werden. Eine Mehrverarbeitung bis zu 20 % ist jedoch zulässig, wenn sie innerhalb des laufenden Kalendervierteljahres durh Minderverarbeitung ausgeglichen wird. gilt auch dann, wenn während des laufenden Kalendervierteljahres der Verarbeitungssaß herabgeseßt wird.
(2) Bei Saisonbetrieben kann die Ueberwachungsstelle auf Antrag andere Abweichungen gestatten.
(3) Wer mehr verarbeitet hat, als nah den Abs. 1 und 2 zulässig war, muß dies im folgenden Kalendermonat ausgleichen. Bestrafung bleibt vorbehalten.
S
Ermittlung der verarbeiteten Mengen. (1) Als tatsählih verarbeitete Menge der im § 5 genannten Spinnstosfe gilt der gewihtsmäßige Unterschied zwischen den am Anfang eines Monats vorhandenen und am Ende desselben Monats verbleibenden Beständen unter Berücsichtigung der im gleichen Zeitraum durch Lieferung neu hinzugekommenen
Mengen dieser Spinnstoffe. i ; (2) Die Junnehaltung der festgeseßten Verarbeitungsmengen wird durch die Ueberwachungsstelle auf Grund der zu führenden Lagerbücher nachgeprüft.
R 0 tp V1
Abschnitt IV. L 12. Zuwiderhandlungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschristen der §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 816). §13; Fnkrafttreten. - (1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Krast. (2) Die noch nicht aufgehobenen Anordnungen der Ueber- wachungsstelle für Baumwolle, und zwar B1 vom 5. April 1934, B2 vom 16. April 1934, B 3 vom 31. Mai 1934, : N : B 7 vom 1, Oftober 1934, Deutscher Reichsanzeiger und
Jahressoll oder Ist-Ausgabe
April/ De- zember
im uo
Januar | sammen
Darunter Rechnungsfoll der Vorjahrsreste
, Vebershüsse der Be-
. Sonstige Einnahmen:
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 233 vom 5, Oktober 1934,
L. Einnahmen, Stel o a Davon ab: Veberweisungen an Gemeinden (Ge- meindeverbände) usw.
verbleiben . .
triebe
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
verbleiben . «
a) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen b) Verkehrswesen « + c) Wissenschatt, Er- ziehung u. Volks- bildung (eins{chl. Theate) a) Uebrige Landesver- waltungen
Einnahmen insgesamt
(abzüglich der Steuerüber- weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe)
Vo, Ausgaben.
. Verwaltung d. Innern Be B D) S . Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen . Wissenschaft, Erzie- hung u. Volksbildung (ein\{chl. Theater) . «
. Verkehrswesen - « - . Wohnungswesen . - . Schuldendienst . . « . Versorgungsgebühr- nisse (Nuhegehälter
wi, . Sonstige Ausgaben
Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe . Mehreinnahme
12,4 36,9
140,2
112,9 366,7
1259,7 25,6
13,2
B. Außerordentlicher Haushalt.
Deckung des Fehlbetrages am Schluß des Rehnungsjahres 1935 O N find erforderlich 452,8
35,3 16,1
L. Einnahmen . .
Ln. Ausgaben.
1, Landeskultur- und landw. Siedlungs- Wee E wn , Verkehrswesen . . . Sonstige Ausgaben d. Hoheitsverwaltungen . Zuschüsse für Betriebe
46,5 1,8
0,1
(Domänen u. Forsten) Ausgaben insgesamt j 59,0
Mithin: Mehrausgabe . ]
Bemerkungen zu A: Bei den Einnahmen is als Jahn soll das Haushaltsfoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter Einnahmen und Ausgaben sind auch die jonstigen außerplanmäßiy Einnahmen und Ausgaben einbegriffen, Die allgemeine Fina verwaltung is unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von Steuern, die unter T, 1 und den jonstigen außerplanmäßigen Einnah und Ausgaben, die unter I, 3d und I, 8 erscheinen. Die hinterle Gelder (feine Staatsgelder) sind unberücksihtigt gelassen. i Bis Ende Januar d. Js. betragen die Neichssteuerüberweisun (Staatsanteil) - 568,1, die preußischen Steuern und Abga (Staatsanteil) 436,9. Für die preußische Staatskasse sind also | jeßt insgesamt 1005,0 Steuern vereinnahmt. Die Vetriebe haben ei Ueberschuß von- 138,6 ergeben. Die Hoheitäverwaltungen erford bisher einen - Zuschuß von 1156,0, \so daß bis Ende Januar d. insgesamt eine Mehrausgabe von 12,4 verbleibt.
Kunst und Wissenschaft. Aus den Staatlichen Museen.
Vorträge und Führungen.
Jn der kommenden Woche finden in den Staatlichen Mul die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Sonntag, den 7. März. i 10.30—11.50 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung: : Kultur der Spätzeit. Dr. Zippert. - : 11——12.30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Fndishe Abteilu Mittelalterlihe Wandmalereien aus der Oase Tur Dr. Gelpke. 4 : 10.30—11.30 Ühx im Deutschen Museum: Süddeutsche Bildhat des 18. Jahrhunderts. Dr. Mes. :
Montag, den 8. März, 11—12 Uhr im Museum in der Prinz-Albrecht-Straße: Chi sisches S Dr. Meister. J 11—12 Uhr im Y A für Deutsche Volkskunde: Altgerman! Weberei. O | 12—13 Uhr in dex Nationalgalerie: Die Düsseldorfer Malerei 19. Jahrhunderts. Dr. Haerßsch. j Dienstag, den 9. März. B 20—21.30 im Pergamon-Vortragssaal: Schrift und Bild im A Orient V. Die Keilschrift und ihre Entzifferung (mit U bildern). Prof. Ehelolf. j Mittwoch, den 10. März. : 10.20—12 Uhr im Neuen Museum, O E Die Kl Albrecht Dürers- in seinen eihnungen IIl. 9 Dr. Kurth. j ; e 11—12 Uhr im Museum in der Prinz-Albrecht-Straße: Kelten (mit Lichtbildern). Prof. Dr. v. Fenny. 12—13 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum: Rom, Byzanz, Ale! dria. Dr. Schlunk. Donnerstag, den 11. März. / 11—12 Uhr im Katser-Friedrih-Museum: Fan Steen und holländishe Sittenbild des 17. Jahrhunderts. v. dér Osten. Freitag, den 12. März. ; 11—12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunst: Altge man! Bauernkunst. Kutshmann. ua M 11—12.20 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikani he M9 lung: Rundgang durch die Afrikanische Abteilung Wuche Sonnabend, den 13. März. R 11.30—12.50 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung: ägyptische Spätzeit.
(Fortseßung in der Ersten Beilage.)
s “ Berailworthih: : M füx Schriftleitung (Amtlicher u. MNichtamtlicher Teil), Anzeige! 4 „und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Preußiscen Druderei- und Verlags-Aktiengesell d reußischen Druerei- und Verlags8-Aktte Dent dor, Ms Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen
Teil:
Mehreinnahme
(einshl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeil
Ma
n formellen Bindungen geblieben war, nur vom Reich gelöst verden, Die Reichsbank dankt es dem Führer, daß .er au 30. JFa- den leßten und für die deutsche Währungshoheit ent- cheidenden Schritt getan hat.
Der staatspolitishen Bedeutung dieses" Aktes entspricht es, venn bei der Behandlung der konkreten Einzelheiten, die die Neu- regelung des Vankgeseßes briugt, die Lösung der deutschen WährungSgeseßgebung von allen Befchränknngen vorangestellt vird. Wenn man den Begriff der Währung deftnîiert als „das îrmt ‘tinem Staate bestehende Geldsyfstem“, so feht man ohne weiteres, daß die Währungshoheit eines Staates ' in ‘der unbeschränkten egislative auf dem Gebiete des Geldtvesens gipfelt. Bis zune þ0. Januar 1937 unterlag die deutshe Währungsgesebgebung der flausel der Haager Vereinbarüngen vont Januar 1930. wona vichtige Bestimmungen des Banfgesebes ' nur im Einvernehmen nit ausländishen Stellèn abgeändert werden 'fonnten. Darunter ¡ieten beispielsweise die Bestimmungen über die Unabhängigkeit der Reichsbank von der Reichsregierung, ‘ über den Gefchäfts= xrfehr mit dem Reich, über die Notendecktutg, die Noteneinlöfung . a. mehr. Was die ebenfalls nur formalen Charafter tragende treihung der Bestimmung anbelangt, die die Verbîindirng mit er Bank füx Juternationalen Zahlungsausgkeich regelte, jo wird le ReichSbauk mit dieser Bank, die Deutschland gegenüber stets ine loyale Stellung eingenommen hat, auch weêterhin zusautmen- irveiten, aber nicht mehr auf Grund eines Zwanges, fondern reiwillig wie die Vertreter der anderen Noternbäukeu. Hinsichtlich er Entfexnung der sogenanuten Unabhängigkeitskkausel stellt
r. Sivacht fest, daß staatsrehtlich eine Trennung von Regterung 1nd Währungsbvank eine Anomalie ist, weil die Währungshoheit inen integrierenden Bestaudteil der Staatssouveränität bildet, vöhrend die Trenuung staatspolitifch einen Widerspruh in sih ildet; denn die Währungspolitik einer modernen Zentralnoten- ank kann nux in Harmonie mit der allgemeinen Wirtschafts=- olitif des Staates zu gedeihlihen Ergebnisfen führen. Dem ragt auch die Währungsgeseßgebung "wohl - aller - Staaten echnunç, indem fie die Notenbankleitung: in tirgendeiner Form er Siaatsführunug untexstellt. Die einzige Ausnahme von Belang i Großbritannien, aber au hier ist dex Unterschied nur der, aß eine festgefügte Tradition die Stelle einex geseßlichen Bindung innimmt. Der Unabhängigkeitsklanfel des Dawes-Komitees liegt jvar der an sih gesunde Gedanke eines Schußes vor währungs- fföhrdenden Einflüssen zugrunde, abex er ist ins Extrem über- izt worden; eine Notenbaut muß aus Zueltmähigfeitsgründen, n ihre volfswirtshaftlihe Aufgabe erfüllen zu können, praktisch lóständig und unabhängig arbeiten können, die rechtliche Feft-
4
Nun kaufen auch die Ausländer. Der Mesfedienstag în Leipzig.
Die ausgezeichnete Gesamtlage des Jnlandsgeschäfts hielt ah dem Bericht des Messeamts auch am Dienstag an. Dazu at eine außerordentlih günstige Entwicklung der Auslands- \chlüsse, nachdem die notwendigen Fnformationen gesammelt orden sind. Fun Eifen- und Stahlwaren, Hans- und Küchen- raten, Spielwaren, | Kunstharzerzeugnissen ‘und Glas nund êramik exfolgten Abschlüsse aus' Ueberseé, aus Skandinavien und elgien, ebenso wie aus. Süd- und Mitteleuxopa. Auf der Möbel- ehe hielt der gute Geschäftsgang- auch am Dienstag an. Dabeîi t sih der Charakter des Messegefchäfts niht geändert. Nach i vor wird also die gute Qualität gekauft, wobei die Preife ch nah unten Festigkeit zeigen.
\ Das Ausland war mit Juteresse am Markt, ohne allerdings Sher größere Käuse getätigt zu haben. Jn Lederwaren sind \\hlüsse getätigt worden, die teilweise bis zu 100 2% über denen s Vorjahres liegen. Davon entfiel ein erheblicher Anteil auf n Export. Die. Nachfrage des Auslandes konnte wegen der be- nuten internationalen Hemmungen allerdings nicht immer be- edigt werden. Jm Vordergrcunde des Juteresses standen in ‘er Gruppe die Modewaren und feine Koffer. Das Geschäst _der Textilbekleidungsmesse hat nah einer Aeußerung aus stellerkreisen einen Gipfelpunkt seit der Junflation erreicht. } die Lieferfähigkeit der Textilindustrie in der ganzen legten
Appell an das Staatsoberhaupt offen.
auf dem ekastishen Prinzip, die Notenau
zu verbinden. i | Wirtschast verwurzeklt îst, das vermag au mit ihr zu wahfen.
jo verjagt auch jede Unabhängigkeitsfklausel. Will ein Finanz- Notenbank zunächst gar nicht, P j Hat dann das o bleibt der Notenbank — sie mag so „unabhän ig“ sein, wie sie will — nichts übrig, als in die Brejche zu S. h
Die neue Bankgefeznovelle hat daher auch vom rein wäh- rungspolitischen Standpunkt aus nur recht getan, wenn {sie die wirklichkeitsfremde nadhängigleitätlaujel bejeitigt hat. Sie wäre aber im Negativen stecken geblieben, wenn sie nit etwas Besseres an ihre Stelle gesegt hätte. Sie hat das dadurch getan, da sie das Reichsbankdirektorium der obersten Staatsfü rung unmittel- bar unterstellt hat. Das bedeutet praktis, daß der Staatsfiskus keine Möglichkeit hat, an die Notenpresse heranzukommen; denn in dem — hoffentlih für alle Zukunft nur hy othetischen — Fall eines folehen Versuchs stände der Notenbank der unmittelbare : ta e Diesev Appell aber müßte notwendig zum Erfolg führen, weil die oberste Staatsführnng in ihrer Person die Jdee des Nationalsozialismus verkörpert, der der Volkshetrng einer Jnflation wesensfremd bleiben muß. Jm gleichen Maße, wie die Unabhängigkeit der Reichsbank von der Rethsregîerung ein Jdol war, îst ihre unmittelbare Unterstellung unter den Führer _und Reichskanzler eine Realität, die die best- mögliche Gewähr für dîe Erhaltung der Währungsstabilität bietet.
° Abschließend beantwortet Dr. Schacht noch die Frage, warum sih der Geseggeber mit einer Novelle begnügt hat, statt das Bank- gese von Grund auf ueu zu gestalten: Es tft ein wesentkliches Stüek der guten Tradition der Reichsbank, daß sih die deutsche Notenbankgeseßgebung nie auf blutleeren Theorten, sondern immex nr anf dem Boden der Wirklichkeit aufgebaut hat. Das Baukgejeß von 1875 hat aus den zahlreichen einzelstaatlichen Vorschriften das übernommen, was sich in der Praxis bewährt hatte. Seine verschiedenen Novellen haben immex das hinzu- gefügt, vas die fort}chreitende Wirtschaft brauchte. Wenn fo eîn Gese, dessen Grundlage weit in das 19. Fahrhundert zurück- reiht, heute noch Ag ist, so berußt das im wesentlichen auf einem historischen Verdienst Adolph Waguers, der in erster Linie seinerzeit den Versuch zu verhindern gewußt hat, das Ricardoshe Currency-Prinzip, das die Notenausgabe automatisch mit dem Goldbestand vertoppell, nach Deutschland zu verpflanzen; statt auf diejem starren Dogma basiect das deutsche Bank geseß
er bekommt immex und überall
) è 8gabe Bi dem Wege Uber den Wareniwechsel mit dem LeMeUAnes wirtschaftlichen Fortschritt Was aber mit der lebendigen Kraft der deutschen
Zeit {hon stark beanfpruchi tourde, liegt die Bedeutung der Frühjahrsmesse auf diejem Gebiet mehr darin, daß ein Ausgleich zwischen Lieferant und Kunden auf direktem Wege gesuht werden kann, und fo Spißenangebot und Nachfrage befriedigt wird. Der gute Geschäftsgang verteilt sich auf alle Sparten der Branche, und mit Befriedigung werden die starken Auslandsaufträge vor allem auf die neuen Zellwolleerzeugnisse verbucht. Es fällt auf, daß auch der Messedienstag, der sonst ein leihtes Abflauen des Ge- schäfts brate, durchweg ein starker Verkaufstag gewesen ift. Auf der Kosmetiklecrmesse waxen nichideutsche Einkäufer noch nie so stark vertreten wie in diesem Jahr. Ju der Qualitätsporzellan herstellenden Fndustrie wird die Messe als gut bezeichnet. Seit dem Vorjahre fei eine gefunde fstetige Steigerurig zu verzeichnen, die sch auch auf den Export exstrecke.
Die Ausstellex auf der Technischen Messe stimmen darin iiber- ein, noch nie eine derartig starke Nachfrage auf einer Messe erlebt zu haben. An verschiedenen Stellen mußten größere Aufträge abgelehnt werden, da die Werke mit Arbeit überlastet find. Be- kannt wurden Kaufabschlüsse aus dem Auslaud, besonders aus Skandinavien, Polen und England, aber auch Frankreich, Jtalien, Mittel- und Südosteuropa find mit Aufträgen herangetreten. Die Kauftätigkeit nach Uebersee, die erfahrungsgemäß später einsetzt, fommt nun ebenfalls in Fluß. Nach wie vor besteht das regsie Interesse an Kunsistoffen und besonders an den Maschinen für ihre Verarbeitung.
—
mitister eine Defizitwirtschaft betreiben, so braucht er dazu die
Defizit das tragbare Maß übevschritten,
. Gegen Börsenshluß wieder auftretende levhaftere Kauf- netgung fihrte bei etnigen Pavieren zu einer" leichten Besserung den im Verlauf etwas gedrückten Kursen gegenüber. Im all- gemeinen [chloß die Börse qut behauptet. Auch der scharfe Rück- gang der Favbenaktie auf 16914 (Tageshöchsikurs 170%) der sffen= bar dur Abgaben für Rechnung von Auslandsguthaben infolae sehr fejter Sperrmarkjäße bedingt war, vermohte die freundlihe Tendenz nicht zu unterbinden. |
_ Am Einheitsmarkt fanden. deutshe JIndujstrieaktien ver- schiedentlich BVeachtuwg und notierten 2 bis "214 % höher. Glas- Schalke gewannen sogar 4%. Soweit Rüdgänge erfolgten, be= trugen diese höchstens 2% %. Von Banken waren namettlih Dt. Ajiaten (+ 15 RM) und Ueberfeecbauk (+ 4 %) gesucht. Von Hypothekenbanken befestigten sich Dit. Centraïboden um 14 %. Auch sonst war die KurSgestaltung auf diesem Marktcebiet zumeift nah oben gerihtet. Lebhastes Geschäft konnte li jedo vor allem in Kolonialwerien entwideln, u. a. waren Kamerun bei Zus teilung um 41 und Schautung ebenfalls bei Repartierung um 4 % vefestigt. Für Otavi lautete die Taxe 31 nah 294 am Vortage.
Am Rentenmarkt erzielten Reichsaltbesiß eine kräftige Stzice- rung um 35 Pig. aus 120,60. Dagegen waren bei dex Umichul- dungsanlethe wieder Abgaben zu beobachten, die einen Rückgang um 10 Pfg. auf 91,40 mit sich brachten. Das in Auslandsren ten vorhandene Angebot wurde eiwa zu gestrigen Kursen aufs genon men.
,_ Am Kasffarentenmarkte war die Allgemeintendenz be? ge- ringen Kursjhwankungen als freundlich anzufprehen. Liguts dattonspfandbriefe bröckelten allerdings vereinzelt etwas ab. äm Markt der Stadtanleihen zeigten fih bei uneinheitlicher Kurêge- staltung verschiedentlih Anfäte zu einer Belebung. Die Kur=aus- jchläge nah beiden Seiten betrugen bis %%. Für Provinz- anlethen blieb es still. Schleswig-Holsteinisher Provinzverband von 30 konnten % % höher ankommen. Für Länderanleibhen be- hn eher etwas Nachfrage zu ungesähr legten Kursen. Von Reichsanleihen bröckelten Maat Um 4 % ad. Am Markt der Jndustrieobligationen fielen Farben durch einen Gewinn von 1, Varpener dur einen jolchen von 4 % auf. —
Der Privatdiskontfaß wurde bei 3 5; belassen.
Am Geldmarkt nannte man unveränderte 2K—3 S.
__ Bei der amtlichen Berliner Devifennotierung stellte sich das nd auf 12,18 (12,175), der Gulden auf 126,37 (136,32) und der weizer Franken auf 56,83 (56,79). Der Dollar blieb mit 229
unverändert.
Sue von
Vörsenkennzifsern für die Woche vom 22. bis 27. Februar 1937.
Die vom Statistischen NeichLamnk errechneten Börsenkennziffern stellen fih in der Woche vom 22. dis 27. Februar 1937 im Vergleich
zur Vorwoche wie folgt: Wochendur{bsc{hnitt Monats« i vom 22. 2. vom 15. 2, durchschnitt Aktienkurfe (Iuder 1924 bis 27. 2, bis 20. 2 Februar bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindusirie 119,77 119,92 120,27 Verarbeitende Industrie . . 100,72 100,45 100,37 Handel und Verkehr 110,93 110,51 110,57 108,28 108,07 108,14
Gesamt .
Kurs°uiveau der 4: °’,igeu Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- ti O E Piaudbrielte der öôffentlih- rechtlichen Kredit-Anfstalten Kommunalobligationen Anleiben der Länder und Gemeinden . .-..
Durchschnitt .
Außerdem: 6 °/6ige Jnduftrieobligationen 49%%ige Gemeinde- umschuldungsanleihe . . «
98,35 98,24
97,25 96,17 9 66
T 44
98,19
97,17 96,10
26,54
37,37
97,41 96,32
96,81
T,
102,20 91,86
102,21 91,91
102,19 91,61