1937 / 62 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Fünfte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 16. März 1937. S. 2

« Ruf- und Familienname, Stand, Wohnort, Wohnung der Personen, die über äußere Um- stände bei Eintritt der Erkrankung Auskunst geben können:

c 6a) Bemerkungen: b) Wenn die Anzeige zu spät erstattet wird, Gründe der Verspätung?

Name

des die Anzeige erstattendèn Unter-

nehmers oder Betriebsleiters,

Muster 13

Nerztlihe Auzeige über eine Verufskraukheit

(S 7 der Dritten Verordnung über Ausdehnung der Unfall-

verwenden.

Auch wenn die. Erkrankung durch plötzliche Einwirkung (Unfall verursacht ist, ist diesex Vordruck, nicht_die' (gelbe) Unfallenzeige gu

Diese Anlage ist nur richtung des Anzeigenden h und braucht der Anzeige »z4

Zu Muster A und C

1, a) Ruf-- und? Familienname, Dienststellung a) Wohnort, Wohnung des Erkrankten, bei Minderjährigen auch des geseßlichen Ver- treters (Vater, Mutter, Vormund).

b) Tag, Monat, Jahr und Ort der Geburt b) (wenn unbekannt, ungefähre Angabe des Lebensalters),

c) Ledig, verheiratet, verwitwet, c) Zahl dex unterhaltenen Kinder.

a) Höhe der Monatsheuer. d)

0) Jn welchem Hafen und wann trat der Er- | e) krankte den Dienst an? i

f) Wo, gegebenenfalls auf welchem Schiffe | f) (Name. und Heimathafen) war der Er- krankte zuleßt vor dem Dienstantritt auf dem. Schiffe beschäftigt?

gefügt zu werden! hi

Anlage zum Formblatt für die Anzeige ü i Berufskrankheit, er bine

Berufskrankheiten im Sinne der Unfallversi si der Verordnung vom 16. Dezember 1936 a exun 7 ad die in der folgenden Liste in Spalte Il Lufgeführten Kra tho; wenn sie dur berufliche Beschäftigung in einem der in Sh t neben der Krankheit aufgeführten Betriebe verursacht es sind. Den Betrieben stehen dié Tätigkeiten und Einrich gleich, die der Unfallversiherung unterliegen. : fut

(Es folgt der Abdruck der Liste aus dem Reichsgeseth : S, 1119 und 1120.) E ai A

Diese Anlage ist lediglich zur Un

ordnet:

Fünfte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 16. März 1937. &. 3

Anordnung Ir. 7

der Ueberwachungsftelle für Edelmetalle, (Meldung über Silberverbrauch und Silberbestand.)

Vom 15. März 1937.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reich8gesebbl. I S. 816) in Verbindung mit der Vero Bs über die Errichtung der Ueberwachungs- stelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange-

8 1. Unter die Vorschriften dieser Anordnung fällt Silber un-

legiert oder legiert in folgenden Formen: Rohmaterial, d. h. Barren, Blöcke, Granalien, Körner; gegossene Platten, Stangen, Schienen und

Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstofferzeugung bei der Ueber-

wachungsstelle zu beantragen hd ollerEngnng s : 8 3.

Zuwiderhandlungen gegen die Sen dieser Anordnung

fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12 bis 15 der Ver- ordnung über den Warenverkehx vom #4. September 1934.

8&4. Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffentlihung M Aen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in raft.

Berlin, den 16. März 1937. Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Loos.

Vekanntmachung.

1919 wurde er am 1. Juni 1921 zum Ministerialdirigenten und am 1. März 1925 zum Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung für Zölle und Verbrauchsabgabeu berufen. Ministerialdirektor Ernst hat am Weltkrieg 1914—1918 teilgenommen. Er ist durch Verleihung des Eisernen Kreuzes I. und 11. Klasse, des Oesterreichischen Militärverdienstkreuzes 111, Klasse mit Kriegsdekoration und des Lübecischen Han=- seatenkreuzes ausgezeichnet worden.

Ernst war ein hervorragender Kenner des gesamten Zoll und Verbrauchsteuerwesens; daneben genoß er einen bedeu- tenden Ruf auf dem Gebiete der deutshen Handelspolitik, Jn seiner mehr als zwölfjährigen Tätigkeit als Leiter der Ab=- teilung für Zölle und Verbrauchsteuern im Reichsfinanz=- ministerium hat exr in hervorragender Weise verantwortlich in der Führung der deutschen Zoll- und Handelspolitik, in der Verbrauchsteuergeseßgebung und in der Gestaltung des Greuz- dienstes des Deutschen Reichs gewirkt.

ähn- lihe Formen, die für Erzeugnisse von Betrieben I

Edelmetallgewinnung und Verarbeitung handelsüblih sind, : E L 2: j Alte und Abfallmaterial, d:- h:- Altsilber ‘in | ¡6 sicli e E Men san e Deutschen Pamelbvertrelung Form außer Kurs gerenter Münzen und Medaillen, | “Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsh- A its Teeslen ‘Mitter Rees Aer norwegishen Verrechnungsabkommens. Vom 15. März 1937. esiven, alte T „_“Fli v., ferner alte Silber- | “9g ; waren, die nit zum weiteren Gebrauch bestimmt sind, | g. M ton 4 AGURS R «V: 20 DeS WOOSEUZELQENGCENES,. .DOM sowie Bruch, Aus|huß, Späne und sonstige Abfälle der | - BesanniniaGutia über den Schuß von Erfindungen, Mustern mechanischen Bearbeitung von Silber. i “und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 11. März 1937. 8 2. i s Si ted Bekanntmahung über den Schuß von de. ustern Wer Silber 1) gewerbsmäßig be- oder verarbeitet, hat der und Warenzeichen auf einer Ausste ung. Vom 13. März 1937. i Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen-

a : Ueberwachungsstelle für Edelmetalle zu melden: i L A d : s a) bis zum 5. April 1937 diejenigen Mengen Silber (§8 1), O age eren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Post]checkanto Berlin 96 200.

die im Kalenderjahr 1936 im eigenen Betriebe für eigene oder fremde Rechnung be- oder verarbeitet Bexlin NW 40, den 16. 3. 1937. Reichsverlag8amt. Dr. H ubri ch.

„versicherung auf Verufskraukheiten vom 16. Dezember 1936 *ck— NReichsgesctbl. 1 S. 1117 Amtliche Na@hrichten für =; Reichsversicherung 1936 S. 1V 353 —),.

“Hu B ¿ s i 3 e Die am 15. März 1937 ausgegebene- Nummer 12 des.

Reichsgeseßblatts, Teil T1, enthält:

rihtung des Anzeigenden bet, und braucht der Anzeige nidetA beigefügt zu werden!

Anlage zum Formblatt für die ärztliche Anzeige Berufskrankheit. :

a) (Wochentag)..

2, a) Beginn dèr Erkrankung den ten 19

Vorbemerkung. Durch die Verordnung vom 16. Dezember 1936 sind die in der anliegenden Liste aufgeführten Krankheiten als Berufskrankheiten im Sinne der Unfallversiherung bezeichnet worden. Nach §7 der Verordnung hat ein Arzt, der bei einem Versicherten eine Berufskrankheit oder Krankheitserscheinungen feststellt, die den begrün- deten Verdacht einer Berufskrankheit rechtfertigen, dies. dem für den: „Betrieb zuständigen Träger der Unfallversicherung (Berufsgenossen- schaft usw.) oder dem Staatlichen Gewerbearzt unverzüglich anzu-: geigen. Die Anschriften der Staatlihen Gewerbeärzte sind in. der:

nlage aufgeführt.

Anzuzeigen sind die in Spalte IT der Liste angegebenen BVBerufs-: krankheiten, wenn fie nah Ansicht des Arztes durch berufliche Beschäf- tigung in einem in Spalte III neben der Krankheit bezeichneten Be- triebe verursacht worden sind. Den Betrieben stehen die Tätigkeiten und Einrichtungen gleich, die der Unfallversicherung unterliegen. Die Anzeige ist auch dann zu erstatten, wenn die Berufskrankheit durch eine plößliche Einwirkung (Unfall) verursacht worden ist.

Wird die Anzeige mit der Schreibmaschine angefertigt, so ist ein

Verkehrswesen.

Die Sondermarke zum Geburtstage des Führers.

Die angekündigte Sondermarke zum Geburtstage des Führers wird einen Freimachungswert von 6 Rpf. haben. Die Marke zeigt das Bild des Führers nah einer Aufnahme des Reichsbild- berihterstatters Heinrih Hoffmann; ihr Entwurf stammt von Prof. Richard Klein, München. Sie wird in Form eines Vierer- blos auf Wasserzeihenpapier gedruckt werden; das ganze Blatt wird die Größe einer Postkarte haben. Die Marken in der Größe 23 X 27,32 mm werden im Rastertiefdruckverfahren ge- druckt, das sich zur Wiedergabe von Lichtbildern besonders gut eignet. Unter den vier Marken des Blockes wird ein Ausspruch des Führers aufgedrudckt.

Zett auch Schiffsbrieftelegramme an deutsche Seeschiffe. Für den Austaush von Nachrichten auf funkentelegraphischem

b) Lins Arbéit eingestellt? “P b)

c) Mußte er wegen dér Krankheit das Schi í

S th iff | e) Wann, wo?

d) Wo befand sih das Schiff bei Beginn der Erkrankung? 4

über ein

d) Jm Hafen von

auf der Reede Vol oan e auf der Reise von 2292250. M v os0s 06

Liste der Berufskrankheiten:

(Es folgt Abdruck der Liste aus dem Reichsgesebbl S. 1119 und 1120.) V2geleubl. 1991

Verzeichnis der Gewerbeärzte:

(Es folgt eine Zusammenstellung dez Gewerbeärgte *).)

e) Welche Häfen wurden während der leßten | e) vier Wochen vor Beginn der Krankheit an- gelaufen, und welche Liegezeit hatte das Schiff in diesen?

f) Welche dieser Häfen galten als verseucht? Durch welche Krankheiten?

g) Jn welchen dieser Häfen war der Erkrankte an Land?

Anschriften sämtlidz

wurden,

b) laufend bis zum 15. des ersten Monats jeden Kalender- vierteljahres diejenigen Mengen Silber 1), -die ‘im abgelaufenen Kalendervierteljahr im eigenen Betriebe für eigene oder fremde Rehnung be- oder verarbeitet

*) Der genaue Wortlaut wivd noch bekanntgegeben.

wurden.

Durchschlag beizufügen.

Der Arzt hat gegen den Versicherungsträger Anspruch auf eine Gebühr für die Anzeige. Erstattet der Arzt die Anzeige ere, nicht rechtzeitig, fo kann der Gewerbearzt oder der Versicherungsträger seine

Bestrafung bei der zuständigen Aerztekammer beantragen.

1. Ruf- und Familienname :

Wohnort und Anschrift :

Wie lange? Zu welcher Tageszeit ? ; Lebensmittel- und Wassergenuß an Land? h) Liegen etwa Tatsachen dafür vor, daß der Versicherte die Krankheit selbst vershuldet hat? Gegebenenfalls eingehende Begrün- dung: (Landgangsverbot? Betreten ver- botener Ortsteile?)

2 3. Gegenwärtiger Aufenthaltsort: 4

Geburtstag und -jahr:

Familienstand:

L : irma: Beschäftigt bei B LET :

Bei welchem Versicherungsträger (Berufs- genossenschaft usw.) ist der Betrieb versichert?

. Genaue Beschreibung der Beschäftigun : (Angaben wie „Arbeiter“ und Se EUREA genügen nicht)

. Dauer der Beschäftigung zu 7:

. Frühere Beschäftigungen ähnlicher Art: (Firma, Ort)

. Zeitpunkt: R e N ärztlichen Untersuchung: des Beginns der ärztlichen Behandlung: c) dés Todes: E / y

. a) Arbeitsunfähig seit: b) Krankenhausbehandlung: (Ort, seit wann ?

Kurzer Untersuchungsbefund: (joweit erforderlich auch Untersuchung des Urins, Blutes usw.) | f? f

. a) Welcher Krankheitszustand liegt vor (Nr. der Liste)? / E \

b) Auf welche kennzeichnenden Krankheits-

erscheinungen stüßt sich diese Annahme?

.+ Handelt es sih um den Rükfall einer früheren gleichen oder ähnlichen Erkrankung?

._ Jm Falle des Todes: Hat eine Leichen- öffnung stattgefunden? (Wann, durch wen ?)

. Bemerkungen:

Anschrift : L Unterschrift des Arztes Postscheck- A Y | E tonto (Beidruck des Namenstempels oder Wiederholung des Namens in Schreibmaschinenschrift erforderlich.)

Muster C

Anzeige über eine Verufskrankheit in dem Vetriebe des deutschen Schiffes

Heimathafen: Unterscheidungssignal: Name und Wohnort des Schiffsführers: Name und Wohnort des Needers (Needereileiters):

Durch die Verordnung vom 16, Dezember 1936 (Reichsgeseßbl, T S. 11 17) sind die in der anliegenden Liste aufgeführten Rit, C C rRISTLARTHEUEN im Einne der Unfallversicherung bezeichnet

D EH,

Für die Seeschiffahrt kommen davon die Krankheiten i | die durch berufliche Beschäftigung in einem deut e schifrls: betriebe verursacht werden innen B. E

Nr. 25; Tropenkrankhejten, Fleckfieber Skorbut (Malari

: S alaria- Merkblatt dêr See-Berufsgenossenschaft beachten !), Erkrankungen durch Blei (Bleifarben !), Erkrankungen durch Kohlenoxyd, Schwere oder wiederholt rüdckfällige beruflihe Haut- erfranfungen, die zum Wechsel des Berufs oder zur Aufgabe jeder Erwerbsarbeit. zwingén. ( Für jeden Erkrankten ist eïîne besondere Anzeige. auszufüllen,

Me. 1: Nr. 11: Nr. 15;

3, a) Welche Krankheitserscheinungen waren wahrnehmbar, oder in welcher Weise äußerte sich-die Krankheit? Fieber? Ueber welche Beschwerden klagte der Erkrankte?

b) Blutprobe entnommen (wann)? (Beifügen !)

c) Welche Krankheit wird vermutet?

d) Zeugen: R E

e) Js der Erkrankte gestorben?

Wann (genaues Datum)

f) Wer hat den Tod festgestellt? -

g) Wo wurde die Leiche beigeseßt?

h) Bei Malaria: Vorbeugungsmaßnahmen (Bericht beifügen !)

Vom Schiffsarzt auszufüllen:

gs ein anderer Arzt zugezogen worden, so kann dessen Aeußerung in besonderer Anlage erfolgen. 4, a) Untersuchungsbefund (auch Ergebnis einer Blut-, Stuhl- und Urinuntersuchung usw.), Beifügung eines Auszugs aus dem ärzt- lichen Tagebuch und dem Schiffstagebuch ist außerdem erforderlich. Falls gestorben: Hat Leichenöffnung statt- gefunden? Wo? (Befundbericht beifügen !) Mutmaßliche- Ursache der Krankheit? Frühere gleiche oder ähnliche Erkran- fungen ?

Is der Erkrankte in einem Krankenhaus untergebraht? Jn welchem, oder wo be- findet er sih? an Bord? zu Hause?

Falls ambulante Behandlung, Name und Anschrift des jeßt behandelnden Arztes.

Ser Krankenkasse gehört der Erkrankte an

Hatte er vor der Erkrankung volle Arbeits- kraft? Wenn nicht, weshalb nicht? Bezog er von einem Träger der Reichsversiche- rung Leistungen wegen Krankheit, Jnvali-. dität, Berufsunfähigkeit, Unfalls, einer Berufskrankheit oder Gebührnisse auf Grund der Versorgungsgeseßze? Ab- findung?

Von welcher Stelle ?

Hat der Erkrankte schon früher an der gleichen oder einer ähnlihen Krankheit gelitten ?

Wenn ja, wann ?

Welcher Arzt hat ihn damals behandelt ? Gehörte er damals zur Besaßung eines deutschen Seefahrzeugs, zutreffendenfalls welches? (Name, Heimathafen) Oder in welchen Betrieben war er damals be- schäftigt?

Jst der Kranke vor Antritt des Dienstes während des Dienstes regelmäßig ärztlich untersucht worden, wenn ja, wann und durch welchen Arzt?

. a) Bemerkungen, z. B. ob aúch andere Mit- | a) GNet der Besaßung oder Fahrgäste von er gleichen Krankheit befallen wurden. : 'Þb) Wenn die Anzeige zu spät erstattet wird, | b) Gründe der Verspätung?

Die. Anzeige ist in zweifacher Ausfertigung zu senden:

a) im deutschen Bereich an die nächste “Sektion der See-Berufs- genossenschaft, : :

b) vom: Ausland an die ‘für ‘das Schiff“ zuständige Sektion (Sektionen in: Emden, Bremen, Hamburg, Kiel, Stettin, Königsberg),

L U ie I L in

0070.0 o 00 io o 0 via 00am oie o deo deo

Mitunterschrift . Unterschrift des Schifssführers

werden. ie

Einundzwanzigste Bekanntmachung

Vom 13. Februar 1937,

Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Durhführ des Gesetzes über Wirtschaftswerbung vom 27. Oktober 19 (Reichsgeseßbl. T S. 791) wird folgendes bekanntgemadht 1] Die §§ 7 Abs. 1 und 20 Abs, 1 der als Anlage Fünfzehnten Bekanntmahung des Werberates der deuts Wirtschaft vom 30. Dezember 1935 (Reichsanzeiger Nr. 11 2. Januar 1936) veröffentlichten Saßung der Reichsfachsd Deutscher Werbefachleute NSRDW. e. V. werden | folgt geändert: 8 7.

Gegen Ablehnung und Ausschluß kann binnen eines Moy nah Zustellung“ des Ablehnungs- oder AusFf{hlußbescheides- durch Einschreibebrief mit Rükschein zu erfolgen hat, beim Pi denten des Werberates der deutschen Virtschast Einspruch erho

L §8 20. Gröbliche Verstöße leßungen dex _durh die. -Mitglieds aft werden vom Ehrenrat festaestellt und nah “deren Ehrenratsordnung geahndet.

I]. Diese Bekanntmachung tritt am 13. Februar! in Kraft.

Berlin, den 13. Februar 1937.

Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft Reichard. j

begründetenzz Pflid Miß gabe ifier

, Bekanntmachung KP 304 der Ueberwachungsstelle sür unedle Metalle vom 15, V 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der U wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, li Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzä Nr. 171 vom 25. Fuli 1935), werden die folgenden Ki preise festgeseßt: : Aluminium (Klassengruppe 1): Aluminium, nicht legiert (Klasse TA). .…. . RM 144,— bis 14 Aluminiumlegierungen (Klasse1B). .... 68,— N

Vlei (Klassengruppe [CIT1): Blei, nicht legiert (Klasse II1A) . .. . . . . RM 42,25 bis 4 Hartblei (Antimonblei) (Klasse IT B), ..., ,„ 44,75

/ Kupfer (Klassengruppe VIIIT): Kupfer, nicht legiert (Klasse VIIT A)... , . RM 97,00 bis 9)

i Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) :

Messinglegierungen (Klasse 1X A) e... RM 75,— bis 71, Rotgußlegierungen (Klasse IXB) ..., » 96,50 98 Brongzelegierungen (Klasse IXC). . » 128,50 „131 Neusilberlegierungen “(Klasse IX D) L 82,50 8

Nidel (Klassengruppe X1IL1) : Nickel, nicht legiert (Klasse X11 A) .., . RM 226,— bis 240

Zink (Klassengruppe XIX): Feinzink (Klasse XIRXA) ......... RM 47,— bis 48 Rohzink (Klasse XIX C) C E E E E E E) M 44 j Zinn (Klassengruppe XX) : s Zinn, nicht legiert (Klasse XRA) ... . . RM 360,— bis 380 Banka-Zinn in Blöôcklen. ey 382,— 2139 Mischzinn (Klasse XXB) » _360,— y 380 e 100 kg Sn-Jnhal M 42,25 bis 43 je 100 kg Rest-Jnh RM 360,— bis-380) je 100 kg Sn-Jnhal M 42,25 bis 4 je 100 kg Rest-Jnh

92. Diese Bekanntmachung triit am Tage nah ihrer V öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Glei zeitig treten die Bekanntmachungen. KP 302 und KP 9 außer Kraft. ; | 1a Berlin, den 15, Mäxz 1937. h

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle.

. . s « . 4

® o. -. . .

Lötzinn (Klasse XX-D) o doe

des Schisssarzted, oder seines Stellvertreters."

__“Stinner.

¿See p i L ise » e

C GALE A

des Werberates der deutschen Wirtschaft, |

gegen die Berufsehre oder gröbliche Ÿ

Die erste Meldung hat bis zum 15. April 1937 für das erste Kalendervierteljahr 1937 zu erfolgen. Finden in ein und demselben Betriebe mehrere Be- oder Ver- arbeitungsvorgänge statt, so gilt als Be- oder Verarbeitung im Sinne des Abs 1 der erste Be- oder Verarbeitungsvorgang. Ausgenommen sind diejenigen Mengen Silber, die im aktiven Veredlungsgeschäft be- oder verarbeitet wurden und nah Abschluß der Be- oder Verarbeitung ins Ausland verbracht werden.

8 3.

Wer gewerbsmäßig Silber 1) be- oder verarbeitet 2) und wer gewerbsmäßig mit Silber 1) handelt, hat der Ueber- wachungsstelle für Edelmetalle zu melden: ;

a) bis zum 5. April 1937 den am 31. Dezember 1936 ‘vor- handen gewesenen Bestand. an Silber 1), :

b) laufend bis zum 15. des ersten Monats jeden Kalender- vierteljahres den am leßten Tage des abgelaufenen Kalendervierteljahres vorhanden gewesenen Bestand an Silber 1). : :

Meldepflichtig ist alles Silber 1), über das der Mesldepflich- tige am Stichtag verfügungsberechtigt war, gleihgültig, ob: es sich u diesem Zeitpunkt in eigenem oder fremden Gewahrsam ‘befunden bat einshließlih der Mengen im Ausland und, in den deutschen Zollausshlußgebieten. :

: ! 84.

Die Meldepsliht näh § 2 entfällt E S a) wenn die im Kalenderjahr 1936 veravbeitete Menge 3 kg nicht überschreitet, i E b) wenn die. im abgelaufenen Kalendervierteljahr verarbeitete S Menge 1 kg nicht überscæeitet. M Die Mekdepfliht nach § 3 entfällt, wenn der vorhanden ge- wesene Bestand 3 kg niht überschreitet.

8 5. E Die Meldungen sind der Ueberwachungsstelle für Edelmetalle, Berlin W 8, Französijhe Str. 33 d, auf bejonderen Vordrucken zu erstatten, die. bei den. Jndustrie- und Handelskammern und bei den Handwerks- und Gewerbekammern erhältlich sind.

8 6. L

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter. die Strafvorschristen dex - §8 10, 12—15 derx Verordnung über den Warenverkehr- vom 4. September 19834,

S Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlihung im Deutschen Reichs- und Preußishen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 15. März 1937.

Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen.

Anordnung Nr. 6

der Ueberwachungsftelle für Papier (Einkauf von Papierspänen und Altpapier). Vom 16. März 1937,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

4. September 1934 (Reichsgeseßblatt I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- Bs vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger r. 209 vom 7, September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafstsministers angeordnet:

8 1. (1) Papier- und Pappenfabriken, die Papierspäne- (Altpapier) Nr. 673 a des Statistishen Warenverzeichnisses zum Zolltarif verarbeiten, dürfen bis auf weiteres Papierspäne (Altpapier) und deren einzelne Sorten nux in solchem Umfange monatli ein- kaufen, wie sie Papierspäne (Altpapier) und deren einzelne Sorten im Monatsdurhschnitt des ersten Kalenderhalbjahres 1936 ein- ekauft oder, falls die in diesem Zeitraum tatsächli verarbeiteten engen geringer waren, in dem genannten Zeitraum d blrih lih monatlich verarbeitet haben. Bestehende Lieferungsab chlüsse sind nur im Rahmen dieser Vorschrift wirksam. E ; (2) Papier- und E Schrenzpapier einschließ- lih Strohschrenzpapier ckpapier A Lene zu wenigstens 85 % aus Altpapier bestehend, Karton für Wellpappe eklebt und. ungeklebt), Handgraupappe, Mas O Und C Lait, rstellen, unterliegen dex Beschränkung des Ab- ayes 1 nicht. x (3) Verkaufsabschlüsse, die einen längeren Zeitraum als den d Bt des A laufenden Monat und. den darauf folgenden onat betreffen, sind verboten. ;

: 82 lat Papier- und Pappenfabriken, die im ersten Kalenderhalbjähr 1936 Nene (Altpapier) nicht verarbeitet haben, ' jedoch! dazu inzwischen übergegangen sind. oder übergehen wollen, oder die * größere Mengen als nah: § 1 Absay 1 zulässig einkaufen wollen,

FIichtamtliches.

‘Deutsches Reich.

Der Königlich Rumänische Gesandte Nicolas P. C om- nen ist nah Berlin M e und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Ministerialdirektor Willy Ernft f Dex Ministerialdirektor im Reichsfinanzministerium Willy Ernst ist am 15. März 1937 gestorben. j Ministerialdirektor Ernst, Sohn des Forstkassenrendanten und Amtsvorstehers Hermann Ernst, wurde am 2. August 1878 zu Skurz, Kreis Pr. Stargard, geboren, Er besuchte bis zux Quinta das Gymnasium in Marienwerder, von da. ab das Königliche Gymnasium in Danzig und studierte an der Universität Berlin Rechtswissenschaft. Die große Staats= prüfung legte er am 3. Dezember 1906 ab. Am 1. Februar 1908 trat ex als Gericht8assessor in die preußische Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern ein, in’ die er am 1. Januar 1909 als Regierungsassessor übernomnen wurde. Am 13. Oktober 1912 zum Regierungsrat ecnannt, wurde er am 1, April 1918 als Hilfsarbeiter in das Preußische Finanz- ministerium berufen und in diesem am 10. Funi 1919 zum

Wege nit deutshen Schiffen in See bestand neben den Seefunk- telgrammen u gewöhnliher Gebühr die Möglichkeit, in Richtung von See nah dem Lande durh Schiffsbrieftelegramme und vom Lande nah See durch Brief-Seefunktelegramme Funknachrichten verbilligt zu übermitteln. Die leßtere Art wird vom 1. Mai 1937 an durch die versuchsweise Zulassung von Schiffsbrieftelegrammen auch in dieser Richtung erseßt. Die Schiffsbriestelegramme unter- scheiden sih von anderen Seefunktelgrammen dadurch, daß sie bis zur Küstenfunkstelle als Brief befördert und von dort unmittel=- bar auf dem Funkweg an das Bestimmungs\chiff gesandt werden. Sie sind bei den Telegramm-Annahmestellen der Deutschen Reichs- post aufzuliefern. Vor der Anschrift erhalten sie den gebühren- pflichtigen Dienstvermerk =— SLT —. Die Telegramme sind nur über deutshe Küstenfunkstellen zugelassen. Die Wortgebühr für Schiffsbrieftelegramme beträgt 25 Rpf, die Mindestgebühr für ein Telegramm 5 RM. Außer Schmuckblatt - Ausfertigung sind besondere Dienste niht zugelassen; die Schmukblattgebühr beträgt 1 RM.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Mittwoch, den 17. März. Staatsoper: Tosca. Müsikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus. R i cha r d lll von Shakespeave. Beginn: 19 Uhr. ‘Staatstheater KMKleines Haus: Das Konzert. Lustspiel von

e Finanzrat und Vortragenden Rat befördert. Nach seinem Uebertritt in das Reichsfinanzministerium am 19. August

Sodann ergriff Reichsbankpräsident Dr. Schacht das Wort zu A Ausführungen: „Jn diesen Monaten, in denen wir zah von .12 652 vertraten, wurde der bekannte Abschluß für das Jahr 1936, nahdem Reichsbankpräsident Dr. Schacht kurze Er- läuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrehnung Gegen atte, einstimmig und ohne Aussprache genehmigt. ividende

8 % Frs Andreae, Berlin, und Stabsleiter des ean Georg Berg,

sind, während ferner Graf von der Schulenburg, verstorben m cheidenden Mitglieder des i l e Geheimrat Dr. Erich Klien, Lei Präsident der Deutschlandkasse, Berlin, Präsident des Reichsverbandes der deutschen Genossenschaften (Raiffeisen), Berlin, und Dr,

von

ig, Dr.

für das Jahr 1937 gilt.

Jn der Hauptver, eigner ein Kapital von 4 RM besonders häufi den Blick auf die seit der flossene Zeit richten, ist viel über ihre Ziele,

er und gebieterish eine greifen und zu beleuchten, inie mitzuwirken berufen war.

osung verlangten,

arstellte, die aber mit fort

wir, obwohl Dinge diese vier Jahre

als au S gemeistert haben. Propheten außerhalb un

Damit ha

vorausgesagt haben. iec und da als ein „Wunder“ bezeihnen. Füx einen Finanzpo ibt es keine Wunder. Wir wissen sehr gut, au

bieten unseré Mittel unershöpflich sind und au Klugheit bedarf, um mit dem nur spärlich

daß die Finanzierung zu diesen leßteren

lassen, T gelas darüber,

“allerdings aus nie

edürfen dazu einer vorherigen :Einkaufsgenehmigung der Ueber- wachungsstelle für Bapien welhck übec die WirtschastsgrüUppe

Frage nicht

laue hinein

Die wurde demgemäß auf wieder 12 % festge]eßt, wovon in bar an die Anteilseigner. zur Ausshüttung lommen. Bei den Wahlen zum HZentralaus\chuß wurde mitgeteilt, daß Bankier ndesbauernständes

Frankfurt a. Main, ausgeschieden Grünthal (Mark), Es wurde beschlossen, die zehn turnusgemäß aus- Letralauss@ailes wiederzuwählen und

ans Helferich, cnold Wilhelm Trumpf, landwirtschaftlihen Theodor Adrian enteln, Präsident des deutschen Genossenschaftsvevbandes, Berlin, neu in den Zentralausshuß zu wählen, wobei die Amts- dauer der drei ersten von 1937 bis 1939 und die des leßtgenannten

ammlung der Reichsbank, in der 76 Anteils- 46 634 500 RM mit einer Gesamtstimmen- Machtergreifung ver- Sorgen und Erfolge esagt worden. Jch möchte mich darauf beschränken, aus der Fülle

ie in der zurückgelegten Etappe an uns herantraten A e diejenige herauszu-

an der die Reichsbank in allererster Das ist die E i ie in i Anfängen vorwiegend ein Aufbringungsproblem a t schreitendem e ti N as ährungsproblem rühren mußte. Jh darf heute se]t]telen, da E das Febewolumen über den r h p en hinaus àausgeweitet werden mußte, die na e L bie Vindurch sowohl GUVUIRGERIFLemTs en jene ever Grete O Ott d Wehr die on lange den Zusammenbruch von Wirtschast und Wahrung Ta LAUE h t hilft diesen falshen Propheten nichts, daß ie nun die Meistecung unsexer bisherigen E R Eg BNLI g En welchen Ge- welchen es höchster E aa e ie erreichen. Wir haben nie einen Zweifel darüber ee ion Bak di A : Gebieten gehört, daß wir trovdem an- dieser eiter ‘werden, weil «und solange wix nicht ins finanziexen. Das Besondere und Schwiexige der

Hermann Bahr. Beginn: 20 Uhr.

Handelsteil.

Hauptversammlung der Reichsbank.

Dr. Schacht über Finanzierungs#* und Währungspolitik.

deutschen Lage liegt nur darin, daß infolge von Krieg, Jnflation, Reparationen und System-Mißwirtschaft die kapitalmäßige Unter- mauerung der deutshen Wirtschaft mangelhaft ist. Freilich. wird unser Schmerz darüber, daß Deutschland nicht zu den reihen Län- dern gehört, gemildert, wenn wir bei einem Rundblick in Europa eststellen En, daß auch die reichen Länder nicht ohne Sorgen e Geld allein mat niht glücklich, man muß es auch richtig anwenden können. E : Die Reichsbank kann für sich in Anspruch nehmen, daß sie das Finanzierungsproblem in seiner pr l Nici Bedeutung mit größter Sorgfalt geprüft hat, daß ste die Rücwirkungen, die sih aus der eingeschlagenen veditpolitik ergeben, ständig beob» achtet und daß sie an ihnen ihre jeweiligen Entschlüsse immer wieder neu ausrihtet. Diese Elastizität bedeutet nicht das Auf- geben von bewährten Erkenntnissen, die von jeher die Grundlage unserer Währungspolitik bilden. Wir wissen, daß für unsere Finanzierungspolitik hinsichtlich der Wirkungen der Kreditaus- weitung auf die Gesamtwirtschaft Grenzen bestehen. Die Grenzen liegen insbesondere da, wo die Kreditpolitik aufhört, ein wirt- shaftlich gesundes Verhältnis zwishen Geld- und Gütermenge als allein maßgebend e zu lassen. Die Reichsbank sieht es als ihre Aufgabe an, diese Grenzen, die es vorsichtig abzutasten gilt, einzuhalten. Fnnerhalb dieser Möglichkeiten jedoch haben wir versucht, alle Mittel heranzuziehen und sie so zu leiten, daß ihre Verwendung mit möglichst großem Nußen erfolgen konnte. Das ganze Geheimnis, woher denn eigentlih das Geld fur unsere großen Vorhaben, wie Arbeitsbeschaffung und Wehrhaft- machung, kommt, ist in Wirklichkeit nihts anderes als eine An- gelegenheit der finanziellen Disziplin. Wie es niht immer die zahlenmäßig größten Heere sind, die Schloht2n gewinnen, jondern oft genug die straffe Führung einer kleinen Armee die Ent- scheidung erzwingt, so kommt -es auch bei knappen finanziellen Mitteln in erster Linie darauf an, w i e sie eingeseßt werden. Be- reits in den ersten Monaten nach der endgültigen Machtergreisung wurden alle Fäden des deutschen Geld- und Kapitalwejens in einer and vereinigt und damit eine Handhabe gewonnen, durch die der ld- und Kapitalmarkt in seiner Leistungsfähigkeit entscheidend esteigert wurde. Obenan stand die Emission8beshränkung, die den Borcan der Finanzierungsbedürfnisse des Reiches sicherstellte. Hinzu kamen die Neuordnung des Bank-, Kredit- und Börsen- wesens, die nah und nah auf alle Kreditbeziehungen ausgedehnte inssenkung, durch die allmählih das überhohe Zinsniveau in Beutscland abgebaut werden konnte, ferner die Ordnung der osfenta lichen, in8besondere dex kommunalen Haushalte und schließlich eine Reihe von kleineren Einzelmaßnahmen. Jn dem Maße, wie das Kreditvolumen in Deutschland wuchs, mußten unsere Bestrebungen darauf abgestellt sein, die in die Wirtschaft hinausließenden Gelder wieder -einzufangen. Das geshah einmal dadur, daß wir langs fristige Reichsanleihen auflegten die bisherigen Konjolidierung® erfolge sind bekannt und zeigen, in welchem erfreulihen Umfange „wix auf. diejem- Wege voranschreiten konnten. Das geschah ferner