1921 / 52 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Mar 1921 18:00:01 GMT) scan diff

g. Geyer- Sachsen (Konm.): Es handelt sich doch uin ErdgeN, die im wesentlichen durchaus den | Haushalt angeßén. Eine: derartige Behandlung könnte zu Differenzen, zwischen .den beiden Ausschüssen führen. :

ident Lobe: Es liegt

gewi in unseren Fniéresle, sol&je DMisferenzen zu vermeiden. Diesmal aber geht die

1 regung gu tnjebung einès besonderen Ausschusses von: dem Vorsißendén S - aus alt3ausfhusses jelvst aus. ( E g. Shulßs- Bromberg (D. Nat.): Man jollte= doch

wenigstens den Versuch. machen, ob niht der Haushaltsaus[huß

doch mit den Borlagen zu befassen wäre. ' ' Findet er kéiné -Gé- logenheit, jie rah ¿zu erledigen, jo fönnte ja nocinals cine-Ent- sWheidung des Pkenums - herbeigeführt werden. - ;

Abg. Dr. Pachnidcke: Ver au noch sämtliche Etat3 für 1921 überwiesen, die auch {noh in aller Eile von uns beraten werden sollen. Es wäre alfo ‘phÿsish N, eine sahgemäße Behandlung dèrc Vorlagen. zu êr- réihen. ; V Zu Re Cin

Reichspostminister Gresberts: Jeder Monat, dec uns verloren geht, kfosiet uns 50 Millionen. Möglichst schnelle Arbeit ist also geboien. Jst der Haushaltsaus\chuß überltstet, - jo wäre

gegen eine besondere Kommission nihts einzuwenden.

Abg. Bruhn (D. Nat.): Wic haben keine Veranlassung, uns

vor die Vorlagen der Regierung zu spannen, die so schwecwitagènde

Erhöhungen der Gebühren vorschlagen. Die Gefahr von'‘Kolli-

jsiónen besteht jedenfalls.

Abg. Schult - Bromberg: Vorlagen von solcher. weittragen- j

den Bedeaiung bedürfen. doch gründlihster Becatung. Schon abt ervéiten 26 Nusschüste nebeneinander, an. denen fait alé Mils glieder des Reichstags beteiligt sind. Es dürfte sehr \chwer haltên, noch ‘einen neuen E G bilden. E 4 2% Abg. Morath- (D. gS: Wir haben. das : größe“ Fnicresse daran, die Vorlage möglichst schunel und gründlich zu; vezaten. 2 S Vorlage sind auch weitere Kreile beteiligt und Mit» ieder des Hauses, die niht im Sauptäusshu Berátung in einem befonderen Anss{hu 77; Abg. Udolf Hoffmann (Komm.): Es geht niht. an, daß bécartig wihiige Vor!kagen im legten Augenbkti&k ., eingebraht erden. . Der Reichstag ist doch kein Zirkus. (Heitéukeit) "Diese oréage ist niGi nur tief cinshneidend für das Publikum, fotSern a: jür die Pojideripaltung selbst. an ‘kann’ sehx, wob! ber, Meinung sein, vaß durch. dieje Vorlage der gan ‘Poitbeirieb auf den Hund gebracht wird. Eine Sihnelligkeit nicht vercinbaren. iur ‘Häuptauss{Uß. .Retch8postminister GieSsberts: Polsmann muß ih zurückweisen. Die Neichsypostverwaltung.. war nüt, die Vorlage nah Möglichkeit zu beshleuuigen.. Auf. eine moglichst schnelle Verabschiedung lege t größten Wert. de jeder verlorene Monat der Reichspostverwaliung êmen schr erheblicher

M: bringt. ; O ; _ Abg. Mar x (Zenir.): Die Ausführungen des Abg. Hoff- manu eris gerade ge en sein Verlangen. | Diese Vorkage ift von so einshneidender Bedeutung, baß es wünschenswert tit; daß múüglichst. weite Kreise, vor allem auch der Wirtschaft, ih damtt veshöstigen. Es liegt nur im Sinne der Regierung, daß an' der Bèraiung dexr Vorlage au elo Viiiglieder des Hauses teil» nehmen, die niht im Hauptausshuß sigen. Aus diesem" Grundè eupfiegli sich Beratung in einem besonderen Aus\{Guß. N

‘Abg. Dr. Pacchnicde (Dem): Der Haupiaus\huß; muß und will dahin streben, den Etat für 1921. jo rodtgeita féciia= zustellen, daß ex noch vor Beginn ber, Ferien. hier. zur. Abitimmung gelangen fann. Soll das aber mögli sein, dann erscheint es aus

E

ic ‘wünschen“ daher Veraiung

FRE mten, den Haushali3ausshuß uoch mit besonderen Vorlagen Sch u ly -Bromberg (D. Nai.) ¿zieht hierauf namens .

zit abeite seiner raktion den Einspruc gegen die Wahl eines. Sonder- ausschusses zurüd, dessen Einsezung in Stäxke- von. 21. Miis glitdecn beschlossen wirb. i i

Es folgt die zweite Beratung des Gesegent=

wurfs zur Entlastung der Gecichtie. Es Tlièéeu hierzu AbänderungSanträgedecUnabhaängigen, der drei sozialistischenPartieien und der bürger- lichen Parteien vor. «O f i _ Die sozialistischen Aniräge begründet der n Abg. Dr. No senfeld (U. Soz.): Unfer Antrag vexlangte

die Eriveiterung der Zuständigkeit der Schöffengecichie. Die! Gr=-

öffnung des Hauvtversahrers vor dem S ojfengeriht soll uur dann. beantragt werden, wenn feine schwerere Strafe als Gesarg- uis vder Fesiung8haft von einem Fahre oder Geldstrafe allein oder uttd reine höhere Buße als 10000 Mark zu erwarten ist. Für ösfentlihe Klagen seitens dex Verwaltungsbehöcden . wegen, ZU=

widerhandlungen gegen die Ser über D S A in ; Verto

iungsbehörde berechtigt sein, in leider cise die Zuständigkeit des Schöffengerihts zu gründen wie die Staat8anwalishaft.. Das: grie joll ermächtigt sein, für den Fall, daß es- nad der Ver= g ung eine- andere oder höhere Strafe für vertoirkt erachtet, le SaGe durch Beshluß an die Strafkammer“ zu “verweisen. Ferner verlangen wir Streihung der Bestimmungen ‘des: Gejéß=

lter Abgaben folf die

éntwourfs, mona Strafjacen an besondexe Gerichte’ veripiesen :

wêérden fönnen. Es fönnte leiht vocfommen, daß Anklagen. gegen Angehöcige bestimmter Parteien an- als befonder3. „(Bark es kamitte Richter überwiesen werden. z r saße’ festhalien, daz die Aburteilung vor dem Gericht des Woh. úrics zu cxfolgen hat. Ein weiterer . Antrag, der exfrxeuliheriwaise du. die Patuina der kommuniftishen ' Parteien . und der Sozialdemoïtraten gesunden hat, bezwedt die Abschaffung der Od nüuntsftrafen gegen Rechtsanwälte. Kommt ' man “gegen Richter und Staatsanwalte ohne derartige Strafen aus, ‘so: sóllte dies auch insihilih dex Anwalte möglich sein, denen "man. eine größere retheit als bisher zugestehen muß, zumal. der Angeklagte, ih in

dex „Verteidigung beeinflußt füßlen ann, ronn, er 'anzunchmèn Veránlafsuna hat, daß zin Verteidiger nicht mit voller ‘Offenheit

iprehen darf. HBentrum, Demokratie und Deutsche Volkspariti en sih entsinnen, daß die Abgeordneten Junk, Ablaß und Í orn einen dahingehenden Anirag bereits vor Fahren gestellt eint. 2 1A A

Präsident Löbe: Es ist ein weiterer Antra (Vos manmn und Geno Zen (Komim.) eirigegangen, den §81 des Géêricht3= versassungsgeseÿes dahin zu ändern: „Das Amt: eines Swhöffen ist ¿m Chrenami.

deutsher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. /

- «Die bürgerlihenParieienbeantrcagen noch einige Aenderungen, ins3besondere-dem- §8" 266 der Strafprozeßordnung anzufügen: Ee

Verzichten alle zur Ansehung Berechtigten tnnerhalb? dreier Tagè náchh Verkündung des Urteils auf Rehismittel, so-- genügt die Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, in welchen: die asseglichen Merkmale der strasbaxen Handlung - gefunden werden- und deé zur E gebrahten Strafgeseßes; hierbei kann auf der Éröffnungsbeschluß Vezug genommen werden.“ :

" Abg. Leutheußer (D. V): Die Richilinien bes Entwurfs g r r, Und Verbilligung des Gerihiswesens. Die

tive des oicong t begrüßen wir. Das Geseh soll nur vor- fâufige Daun aben. idersprechen müssen wir, . daß: run roh versucht wird, doch no gar guEe Aenderungen in den Entwurf hineinzubringen, wie es durch ‘die Anträge ‘der Linken géschieht. Wir wollsn eine Entlastung der Gerichte herbeiführen uitD ‘altes das fördern, was damit zusammenhängi. eitergehens d45 müssen wir aber ablehnen. Es darf nichi so weltergehen, wie e’ bet den von dex Nationalversammlung verabschiedeten Gesezen vielfach geschehen ist, daß weit über das Ziel hinausgehende ‘Neue- rungen und Aenderungen in die Vorlagen hineingebracht werden.

biales Geseh uicht zum für alle möglidéu

aushalis3ausschuß bekommt. ta

sihet. Wir sind:

ündlihe Arbeit laßt si; mit Den Vorwurf. des Abg. -

Geseg it ja- ohnehin fei technishes sauberes-.

unttershiedes von Zaki un Staatanioaltshaft E unv bei dec

{t oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafér, :

Shöffêns.

Wir wollen an! dem: Grund=

Dasselbe kann aur von Männern: und ¡Frauen !

A wines wérden. Zu ‘diésen gehört auc das Verlangen 0 “Beseitigung ‘dec O rdnizügssttasau ur ‘Anwälte, .só_ sehr wir - au glethem Standpunkt mit den Antragstellern matécieil stehen und meinen, daß df die Dauer si di+ alten Bestimmungén : nit werdén aujrechterhaltèn lajen. Fm Aushuß hat Dr. Kaul diescn Standpunkt flar gs Ausdruck gebracht. Stherlich ist auch Ver-

ängung einer Vrdnungssirafe praktischer als eine stundenlange : RLCRa dere tunn ¿wisGen Richter und RehSanwalt, öb eine Unt-

ebühr vorliegt oder utt. Die Klage, daß bie Sehrer durch deu uss{chluß vom Sthöffenánit miñberen Rechtes. wären, ijt nicht bé- eg aud) uns en ‘Beanitenkateaorien geht es ebenso. Die in dex 2 orlage orgejehené Bexufungsgrenze muß -aufrechterhalien bleiben. Alles, iras über die Zirede der Etilasiung der Gerichte hinausgeht, lehnen wir bei dieser:Gelegenheit ab, hosjentlih kommt aber bald die in Aussicht ‘gêstellie. Fustizresorm. Dén Entschlie- ungen des ¡A geedisies, die éinén-Gescßentiuxf zur Regelung des Süteverfahrens „verlangen ‘und: fordern, baß bei, der fommenden

Reform des Strafÿrozesies einé. Erweiterung. des § 435 der Sircf=

prozeßordnung in- dem Sinne vorgenommen werde, daß auch Ver- wandten des Verleÿten das: Ret zum Anschluß als Nebenkläger gegebeit wird, stimmen :tpir äu. Möge diese: Nefórm, bald das Licht der Welt. erbliden®, ; » „«. a A « Abg. Dr. N adbruch ‘(Soz.): Der un bedeutet fréilih eine Enflästung ‘der’ Gérichtie, aber do nut insosérn, als ‘die Last von! den landgericjilihen Schultern bgenomniien und den amtsgerihLlihen Schultern auferlegt wird. Ein Mittel zu eiñer wesentlichen - Entlastung dêr deuishen Gerihisbarkeit wäre däs Güteversachren gewêsern, wovon man nitt nur eine Entlastung dex Gertchte, sondern auch etne Erneuerung unsccès ganzen. Redhts- wêjens8 fi: versprechen! darf. Durch das: Güteverfahren wird das Volk wieder: mit; dem! Recht : in Becbindung L und die verhängnisvole Enisremdung. von Necht und Volk uberwütiden . wérden. Das Güteversährèn" wäre eine Vorbedingung für ein naues Billigkeitsrecht. - Die ‘vom Ausschuß votgesczlagene - Ent- sGließung: bedeutet nur eine: ahme Empfehlung. r personlich würde einer möglichst {nellen Einführun des -Guütevekfahrens dir, ein besondeces, Geseß-außethalb der Zivilprozéßordnung ben Vorzug geben. Natürlich stintmen wir der Ctschliéßung zu. Wir fceutn uns au,“ daß es uns ‘gélungen i in das Geseß bie. Be itimmunig hineinzubringen, die ‘auch benu Volksshüilehrern in: Zu- funsé den -Zuiriti, zum Schöffen- und Geshworenènamt erlaubt. ES wird damit eine fahrzehntelänge Erwartung. des Voltksschuül- lehrerstandes erfüllt und éine beschämende Zurüdse ung endlich be

' seitigt, auch ein “Stück ino damit - kleb is Les

Mit Unrecht wird gegén unsern Antrag auf Beseitigung des § des Gerihtsverfassungsgefeßes-und die Aujhebung der Ungebüht- strafen gegen Rehtsanwülte gelleid gemacht, daß eine soldje Be- ichlußicisung in“ dieses Entlcstungsgeieß nicht E, Das cit f e ünftiwverkf,- soridern bps.cin CSammelbeden für' alle möglichen Notftandöbestimmungen. Sein Zustandekommen wird, dur bie Annahme unseres Äntragés au, utt im geringsten vergggere, Die Ora g eines. Wért- “_Anstarid beim B um únd der umivaltshaft etnerseit Réchtsanwalts{háft auDberseits ist innêrlidy absolut unberechtigt und utuß ‘vershwiniden. Uuch. dem. Antrag der Kummuüneisten,. der deu ¡Frauen „den Zugang zum Schöfsen--und Geshworenenamt E till, werden, wir N ohne Nüdsiht darauf, daß auch ex nicht in ‘déi Ent- A hinetngehört; ' denn auf! die große: Justizreform werden ‘Wir. leider noch.ziémlich! lange wartet müssen. A0 ‘Abg. Marx (Zentx.): Der Abg. Der. Radbruch hat gewiß Recht, wenn er das, Güteverfahzen möglichit . bald geseulid) , gé- regelt wissen will. Dem sticht aber auc. die Fassung der. Ent- schlièßung N niht entgegen, denn fie läßt es durháus offen, ob - diese Regelung bei Gelegenheit der größén Qui en oder dur besonderes Geseß erfolaen ijôl, Au ih halte die: Ein- riGtung sür -duchaus -wünshenêwerL- Jm übrigen handelt es j hiér um ein Notgeseß, it das. Vorsthrijten grundsählithér Natire nur unter ganz vesoteren Umständen ‘und in Au3nahme- fullen duingendster Natur- Aufnahme firtdeú sollten. : Von’ diesem Gesichtspunkt qus, sind’ auch für. mich die von dén U. Soz. bean- iragten Abänderungen unannchmbar. Dahin- gehört insbesündere der Antrag auf Abänderung der §8 27 und 29 dês Gericht3ver- fassungsgéjehes. Die im-.8-:27' bet Diebstahl3verbrechen fezdgente Wertgrenze oon 2000 -& ist ¡jæ: au mißli; abêr eine solle Be- stimmung. war nicht zu umgehen, wenn hier eine -Enilastung ex ett Werden sollie. ‘Went férner der Staatsahivali die Er- R des E A e Meg vor ‘dem -Schöfféngercichi für Ver» gehen, die: zur” Zustänbigkeit/ ber: Siraskammer géëhören, rar darin u beantragen befugt sein. soll, wenn feine schwmerere Freiheitsstrafe als ein Jahr und keine höhere; a als 10 000 Æ# zu erwarien tit, jo Pn Boden bte e R grütdsäßtither Natur, die S dei diejer Gelegenheit ‘in unser* Strafverfahren eingeführt weiden können. Die Vérhuüngung.. vön Ordnungssirafen wegen : Ungebühr ge en' Rechisanivälte ist; 3a für jedes Gericht. cine äußerst. pein- ibe und unangenehme Sache untd hat hon oft Zu Mbeganter- fepungen gefühút, die im Fiteresse des Unsehens der / Gérichte besser“ unterblieben - wären, aber diéser Geganitänd kann. aus dez Strafprozeßordnung nicht! eiútfeitig herausgerommen wexden;; hier fommen grundjs liche Erwägnngen in Frage. Jch kann / nur ‘wünschen, daß § 180 möglichfi. wenig zur Anwéndüng kommt, aber ganz vershiwinden darf ‘er nicht Jch würde cs ‘außerordentli begrüßen, ' wenn die berufene Vertretung des Anivaltsiandes, wein dec Deutsche Aniveltverein sich in- einem Gutachién: über die Frage âußecn wollte. Für .den- Wegfall des Ausschlusses dec Volks gui. lehrer vom Amte des Schöfsen und Geshivorenen stéhèn -jolche Een Bedenken nit ‘im Wege; es wetden sih durci ‘Teinerléi Ungelegénheiten ergeben. L Eil L A Abg. Gr f "(D. Nat): Eine rgl eie Entlastung déêr Gerichte im Sinne. des Abg. : Dr. Radbruch . hätte auch id ges wmfinsht; ein Güté- und Sühnévérfahren. wäre bedeuténd witkunäs- voller als diese Summe von halben Maßnahmen, Auch Dr. Rah= bruch - sollie, wissen, daß. gerade die Rechte shón 1915 dém Sühne- verfahren das Wort hier: geredet hat. Aber: auch das Sühne- und Güieversahren muß vor“ die „ordentlichen. Richter kommen, sonst würde aus ‘der Krone des“ Richters derx lostbarste Edelstéire aus- e wérden, denn- ritten! und schlichten- gchört zusammen. Mit. dem Abbau: der Kollegiàlgerihte geschieht inder Vorlage der ersie Schritt. Nach unserer: Auffassung gehört die Zukunft bei der großen Justizreform dem Einzélrihier. Bei dieser Vorlage muß alles abgelehnt merden, wa83* nicht ‘direkt der Entlastung ‘der Ge- ‘rihte dient. So ‘ist dér- Anirag auf Res dex Ungeblühr= (pre heuie -wirflid)- niht zeitgemäß. Die Krimina s esse nèment- ih der legien, drei Jahre in der Neichshauptstadt Berlin haben gezeigt, daß eine utniglaublice Verwilderung der Sitten tingetrêten tit, es geht in manchen L co t BVérlins nicht anders zu wie im Rei btaesigungelas. (Broßer Lärm links; Rufe: Helfferih!) Dr. Aeu d hat ja einen gar -nichi üblen Wiß gemacht, wenn ec auch die Beséitigung des. §.180 für eine Enttattung der Gérichte erklärte. Mit demjelben Rechte könnte er die Abschaffung ber Etrafen übérhaupt verlangen; denn das wäre die wirksamste Ent- lasiung. Fällt diese leßte: Hanns, so würden dié Zustände noch viél schlimmer werden; sie“ muß als Borbéugungsmittel erhalten bleiben. Aus démselben Grund widerseßen wir un3 dem Antrag Hossmann. * Wix lassen mit uns durchaus darüber: rèden, ob Frauen au: Sdöffen oder -Geschworêne sein bürfen; aber die Frage muß gründlih übeclegt- und „darf :nicht so en eis hier" exlédigt iverben. Dagegen sind. wir. damit einverstanden, daß man. Volks s{chullehrer als Schöffen und Geshworene zuläßt. Die neuen Auf- gaben der Schöffengerichte auf dem Gebiet der Verbrechen erfordéècn eine große Anzahl’ Personen, ‘die diesen Aufgaben ee On müssen, und da sehen- wir in- der Lehrerschast beson rxs geeignete Kräste. Auch die Anträge. der ‘Unabhängigen lehnen wir ab; es eht vor alen Dingen“ niht án, daß cin Staats toalt nat so ubjekiiven Erwägungen, wie er sie anstellen müßté, werin §

in Sinne des Antracs ert wird, entsheideu soll. i Abg. Brodauf (Dem.): Wir ftimmen der Entschliéßung des Ausschusses zu, sind ¿ber hinsichtliG der Wirkungen des Süßneverjahren3 nicht optimistish, Grundsäßlich sind wix waiür- s M 54 4 Wid 4 A E G “L Or P S . 4 Ï

ih für die Zulaffung der Frauen zum Shöffenamt. Aber die Frage - ist für dieses Jahr ja: bereiis geregelt. Wir erwarte das die fommende Strafprogeßordnungsresorm, die bofftenilid im Herbsi- uns. vorgelegt wird, diesem Wunsche, der der Ve faïsung entsptidt, Rednung irägt. Dem unavhängigen Antvzg tönnen tvix nit zustimmen. Er bedeuict in seinem erften Te eine Lerschlechterung gegenüber der Regierungsvorlage. Wen au die în der Vorlage gezogene Grenze für die Schöffengerih gétwisse Härten uit sih bringt, so muß doch nun eiumal eine b stimmte Grenze bestehen. Die Beseitigung der Ordnufigsstrafe für die Anwälte wird seit langèm von den Anwälten geforder Der ‘überwiegende Teil der Rechtsanwälie empfinde: die fpréhènde ‘GeseßeSsbeftimmung! als eine DurchGbreŸ de rundsazes, uoch welhem in dec Retsprechung die Anwält den Richtern und Shaatsanwälten gleiGberechtigt fein solle Eine Vertvilderung der Siiten befürchten wir von der Aufhebunz der Ordnungsstrafen nicht. Die Niczizubassung zum Schöffen und Ges{hworenenamt empfinden die Volksschullehrer als eits Zurüdsegung; Wir freuen uns daher, daß die Regierung3vsorlag mit diejer Burüdscbung ein Ende mahl. Wir werden für di Vorlage in der Auss{ußfafsung ‘und gegen alle Abänderungz anträge stimmen. E E y _- Wg. Drt. Herzfeld (Komm.): Die Novelle der Regis runáspacteien will die Ueberarbeit der Gerihie E E sollen aber nah der. Vorlage - nur die Strafgerichte entlasts werben, obwohl in der Begrünbung der Novelle zugegeben wi daß aut die Zivilgerihte mit Arbeit überlastet sind, bei dene die Zahl der anhängigen Prozeßsachen wieder den Stand vg 1913 etreiht hat. - Man benußt aber das Entlastung3gejcß ali Mittel dazu, um die Grundlage ‘des Schußes der Angeklagte gegenüber dem jebigen Zustande eingushräntén; während biehi das éiñzige Schußmitte? darin bestand, daß der Angelkagte de Umfang dér Beweisaufnahme bestimmen tonnte, sollen in. Zu funft die Schöffengerihte Ausdehnung der Bewei8aufwahme un den Umfang dèr Berüdtsichtigung der angebötenen Bewei3mitig bestimmen. Von größter Bedeutung: isi, daß die Bestimmung d: Vorlage, wonach: innerhalb eines Bezirks ein bestimmtes Geri füt die: Erledigung einer Strafsache ausersehen woird, fälli. Di Orduunçssicafe für die Anwälte muß fallen. Es sind gera) die untücßtigsten Richter, die die meisten Ordnungsftvafen ve hängen. Es ‘muß ‘aushrüdlic bestimmt werden, taß in Zukunj

fönnen. . Selbstverftänblih treten wir auch für die Zulassung de Volksschullehrer als Schöffen und Geshworene ein. : Bizepräsident im Reichsministerium und Neichsjustizminist Det. Heinze: Ih bin den Herren Vorrednern dankbar dafür, dei fie. den Charakter der Vorlage als einer solhen, die die Entlastuy der Gerichte -anstrebt, ri&tig exfannt und au in ihren Reden. diese Charakter im wesentlihen Rechnung getragen haben. : Es find allerdings. ‘gewisse Anregungen gegeben worden, Maizrien betreffen, weldje noch in den Gesezentwurf Hättem Hereiz gezogen werten sollen. Es ist bemängelt worden, daß der Enhruj zu wenig bietet. Meine Herren, wenn wir Ihnen nur wenig bietz föunen, so bedauert das niemand mehr als die Neichsjustizverwaltu selbst, bie gérn viel enerzisher durchgegriffen Hätte. Aber wenn um \&nell die Gerichte enilasten will, so muß man sih eben auf getwis Maßnahmen" beschränken, die. an der Oberfläche liegen. 1 “Dex Herr. Abg. Graef hat darauf hingewiesen, man Hätte di Gütéverfahren zu einer Entlastung der Kollegialgerihte und eint stärkeren Hébung des Einzelricterstandes ausgestalten können. Wer Juidn: birse Fragen in tt: Novelle hätte hereinnehmen wollen, fo wi man mehr oder weniger zu ciner neuen Prozeßordnung gekomme Däs Güteyerfahren, ‘die Frage . der Entlastung der Kollegialgeridi! und der Hebung des. Einzelrichterstandes find Dinge, die in das Syste - ves gesamièn Zivilprozesses aufs tiefste eingreifen. Ih will nur mit ein Wort auf das Güteverfahren eingehen, weil der Herr Abg. Radbruch s über dieses näher ausgelassen hat. Wenn jeinand die große B deutung 'des Güteverfahrens anctfennt, fo bin ih es. Ic habe n vor kurzer Zeit mit dem Referenten im Neichsjustizministecium ei -géhènd darüber gesprochen; wir {find dabei überein gekommen, daß l der fünftigen Réform der Zibilprozeßordunng gerade auf die Ai gèstaltüng des Güteverfahrens ganz wesentlißes Gewicht zu legt sèin wird. Aver so klar, daß jet {on bei der Entlastung3noveY das Gütevérfahren hätte eingeführt werden Eönnen, liegt die Sal niht. Die Heutige Debatte liefert den Beweis dafür. Die Her Abgs. Nadbruch und Graef und ih selbst erwarten außerordentlich bi pon ‘dér Ausgestältung des Güteverfahrens. Dem steht bie Ai fassung des Herrn Abgeordneten Brodauf entgegen, dèr tem verfahren mit ‘einem gewissen Nechte \keptifch gegenübersteht. ( Banvelt fich hier um Fragen, die weiter geflärt werden müssen. Ai die Anhänger des Gütegedankens, die Herren Abgeordneien Nadbri! und Graef, find bézlglich der Ausgestaltung des Verfaßrens dur versHiedenec Änsichl Der eine hat gemeint, man folle das Haut gewicht auf bic privaten Korporationen legen und thnen das Gil verfahren übertragen. Der Herr Abgeordnete Graef ist dagegen Ansicht gewesen, man folle den Schwerpunkt auf die Gerichte leg Mir imm Neichsjustizministerium- sind überzeugt, daß, wenn das verfahren mit Wirksamkeit ausgestattet. werden foll, jedenfalls Anlehnung an die ordentlichen Gerichte in weitem Umfang nit umgebén ist. Damit wird natürlih die Frage ter Organisation | Gerichte und die der Gestaltung des gesamten Prozeßverfahrt aufgeroili. : i

Wir erkènnen also sehr wohl an, daß die jeßige Novelle nif allzuviel bietet; aber, wie die Dinge liegen, ift jede weitergehet Reform mit tiefgehenden Eingrisfen in die Gérichtsverfassung und! tas Prozeßbêrfahren verbunden. Wir sind dabei, an dieser 1nd gehendèn Reform zu arbeiten, und werden Jhnen neue weitgehc Gesetze ‘in dieser Nichting vorlegen. Im Augenblick handelt es # um éinèa Notbau, und ih bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen N baiz mit mic zu zimmern sch bemühen.

Ganz so s{lecht, wie ter Herr Abg. Herzfeld die Novelle hi stellt, ist sie nun do nit. Einer der Haupteinwürfe tes Herrn Abgeci| neten ging“ dabin, daß die Angeklagten bezüglich des Beweises. in d Novelle viel s{chlechter gestellt würden als im fseßigen Verfahrei ér wies darauf hin, daß nah § 244 Abs. 2 ter Strafprozeßordnu die Schöffengerichte den Umfang des Beweises zu bestimmen hät urtd: Taß infolgedessen der Angéklagte in der Führung des Béeirell beschränkt werde. Das ift bezüglih der. Shöffengerichie richtig. D Herr Abg. Herzfeld: hat aber vergessen hinzufügen, daß bet allen did! schöfengerihtlihen Berfäkren die Berufungsinstanz darüberst! (fehr richtig ! bei der Deutschen Volkêparteï) und daß kei der Ÿ rufungéinstanz der § 244 Abs. 1 der Strafprozeßordnung gilt und nl dessen Absay 2 (sehr gut! bei ter Deutschen Volkspartei), so d leßten Endes die Angeklagten in ihren Beweisen ducrch die Nort nicht. verkürzt werdén. O EE

, Wenn ih mich nun zw den einzelnen Anträgen wende, fo

Df Î 1

Gortsebung in der- Zweiten Beilage.)

aud die Frauen und besonders die Dienstboten Schöffen werde

ih den Antrag Atexhold Ziffer -1/ und 2 nicht eingehend behaut/

zum Deutschen ReichS2an

Fr. 52.

(Fortseßung aus der Ersien Beilage.)

Wenn ich den Unterschied zwischen der Novelle und dem Antrag Aderhold eingelend darlegen wollte, würde ih fehr intrikate juristische Ausführungen hier vor dem Hause machen müssen. Die Herren Vor- redner haben mich aber dessen überhoben. Ih stimme den Herren, die gegen die Anträge I 1 und 2 gesprochen haben, durchaus zu und beschränke mi darauf, bas hohe Haus zu bitten, diese Anträge abzu- lehnen.

Auch bezügli des Antrags X Ziffer 3, der eine Bestimmung aus der Novelle streihen will, na welcher durch Anordnung der Landes- justizverwaltung die Bezirke mehrerer Amtsgerichte in Strafsachen zusammengelegi werden können, fann ich mi im wesentlichen auf tie Ausführungen derjenigen Herren beziehen, die für die Ablehnung dieses Antrags gesprochen haben. Der Herr Abg. Herzfeld hat ganz besonders diese in den Entwurf eingefügte Bestimmung be- mängeli. Er meint, vadurh würde der Landesjustizverwaltung Gelegenheit gegeben, nunmehr die Strafsachen bestimmten Nichtern zuzuweisen und dadurch einen Einfluß auf die Strafjustiz auszuüben. Jh möchte den Herrn Abg. Herzfeld darauf hinweisen, daß weitaus die Mehrzahl der s{chöfengerihtlichen Strafsachen auf die großen Amtsgerichte entfällt und daß - bezüglich dieser Gerichte doch die

y Landeéjustizverwaltung auch shou jezt den Amtsrichter zu. bestimmen

hat, der die Strafsahen aburteilt. Da sonach in weitgehendem Umfang [chon jeßt die Person des Strafrichters, und zwar ganz fonfret, durch die Landeszustizverwaltung bestimmt wird, {eint mir die in der Novelle vorgesehene Bestimmung nicht gefährlih zu sein. Fch bitte also auch den Antrag auf Streichung der Ziffer 6 abz zulehnen. i

Weiter liegt etn Antrag vor, den § 180 des Gerichtsverfassungs- gesetzes zu streichen, nah welchem die Richter befugt sind, Ordnungs- strafen gegen Anwälte zu verhängen. Die Frage" ist außerordentlich bestritten. Die Neichsjustizverwaltung is der Ansicht, -daß bei dem lommenden Gesetzgebungswerk auf diese - Bestimmung perzihtet werden kann. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Aber, meine Herren, zunächst müssen wir uns mit den Landesjustiz- yerwaltungen in Verbindung segen, die \sich bisher -zu- dieser Frage noh niht geäußert haben. Auch die Anwaltskreise müssen noch ein- gehender gehört werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Augen- blicklih {eint mir die Frage noch nit \spruchreif. Sie gehört au

ncht in de Nahmen dieses Gesetzes hinein. (Sehr richtig! bei der

Deutschen Volkspartei.) J bitie daher, den Antrag abzulehnen. Schließlich liegt noch ein Antrag vor, der dahin geht, dur diese Novelle die Frauen zum Schöffen- und Geshworenendienst zuzulassen. Auch dieser Antrag überschreitet den der Novelle gezogenen Rahmen ganz erheblich. Jm übxigen würde sich dadurch, - daß diese rage in der Form der hier vorliegenden Anträge im Rahmen der Novelle gelöst würde, im einzelnen eine Menge von Schwierigkeiten ergeben. Die Voischristen über die Aus- wahl der Schöffen und Geschworenen find #0 verwidckelt, daß die Frage. niht einfa durch Einfügung der wenigen Worte gelöst werden kann. Im übrigen kann die Frage / doch auch nicht schematisch behandelt werden. Jch weise beispielsweise auf ‘den Entwurf zum Gerichtsverfassungsgeseßze hin, den mein Vorgänger im

Neichsjustizministerium, der Herr Abg. Schiffer, dem Reichsrat - vor-

gelegt hat und -in dem die Frage in außerordentli komplizierter Weise behandeli worden ist, aber in einer Weise, die den Einzelfällen und au der Stellung der Frauen gerecht wird. Jh glaube also, daß die Stellung der Frau nicht richtig gewürdigt wird, wenn jeßt einfa diese Anträge angerommen werden. Ich bitte Sie daher, au diese abzulehnen. (Beifall rechts).

Abg. N osen feld (U. Soz.): Die ersten beiden Teile unseres Antrages (Zuständigkeits8erweiterung der Schöffengerichte und Hauptverfahren vor dem Schöffengericht) ziehen wir zurüdL, nicht aber denjenigen, der sich mit der Ueberweisung von Strafsachen an besiimmte Gerichte befaßt. Wenn auch an etnzelnen Gerich:ewr mehrere Richter tätig sind, so kommt es in der Praxis doch darauf hinaus, a einem bestimmten Richter - diese Fälle zugewiesen werden. Gewisse Schwierigkeiten, die natürli vorhanden jind, find zu überwinden. Jch würde es begrüßen, wenn endli. die Beschränkung der Schullehrer und Dienstboten, die noch nicht zum

int cines Schöffen und Geshworenen zugelassen werden, fallen würde. Den Antrag, Frauen zu diesen Aemtern zuzulassen, hitte ih dringend, anzunehmen. Dec Antrag Vrodauf will uns auf das nâchste Jahr verirösten, weil jeßt die Listen bereiis auf- geslellt seien und im nächsten Jahre die große Jujtizreform omme. Da beneide ich ihn um seinen Glauben an die Schnelligkeit der Juftizreform.

Vizepräsident Dr. Bell: Es is cine Entschließung Brodauf eingegangen, die Regierung gu ersuchen, einen Geseßentwurf. eins zubringen, durch den es ermöglicht wird, daß für das Zahr 1922 noch Onen als Schöffen und e vortes zugelassen werden.

Abg. Marx (Zentr.) wendet sich entschieden gegen diesen Antrag, der nit einmal im Ausschuß vorberaten sei. Es ents spreche nicht der Gepflogenheit des Hauses, in zweiter Lesung so weittragende Anträge eingubringen. y

Abg. Brodauf (Dem.): Jch habe als erster im Aus\huß einen nah diefer Richtung gehenden Antrag eingebraht. Die Annahme des Antrages Hoffmann-Rosenfeld, auch für dieses Jahr schon die Frauen für das Amt als Schöffen und Geschworene guzulassen, würde eine weitgehende Umänderung der Strasprozeßz- ordnung bedeuten. 4

Vizepräsitent im Rèjsministeruum und Reichsjuftizminister Dr. Heinze: Ih möhte Sie im Namen der Reichsjustizverwaltung bitten, die Resolution des Herrn Abg. Brodauf niht anzunehmen und die Neichsregierung nicht auf bestimmie Termine. fesizulegen. (Abg. Dr. Rosenfeld: Sie find also für meinen Antrag?) Nein, für Ihren Antrag spreche ih ganz gewiß nit.

Meine Herren! Es wird in den nächsten Zeiien tem Hause das Jugendgerichtsgesez zugehen. In diesem wird bereits die Frage, in- wieweit die Frauen Schöffen in Jugentgerichtsfachen sein können,

geregell. Auch in dem dem Reichsrat vorliegenden Entwurf zum } Gerichtsperfassungsgesez ist die Angelegenheit geregelt. Wann wir

zu einer dauernden Regelung der Frage kommen können, läßt si noch nit absehen. Die Frage wird aber auf das eingehendste erwogen. Darum bitte ih, die Reichsregierung nichi auf bestimmte Termine festzulegen, die unter Uwständen mit den großen Justizreformen

Zweite Veilage

Berlin, Donnerstag, den 3. März

follidieren fönnen. (Abg. Hoffmann (Berlin): Bis dahin wird unsere Jugend in die Altersrentenklasse versegt fein !)

ie Frau Zte y (U. Soz.): Jch kann nicht verstehen, wie man si gegen den Anirag wenden kann, auch Frauen zu Schöffen und Geshworenen zu machen. (Zuruf rehis: Sie jollens ja werden!) Mit dem alten Unrecht den Frauen gegenüber muß auf- geräumt werden. Es entspricht nit der Verfajung. Vor wenigen Wochen ist auch beschlossen worden, die Frauen zum Richteramt Pr en Da wäre die Ablehnung dieses Antrages unver-

ändlich.

Abg. Frau Pf ül f (Soz.): Die Rechtsprechung is nicht mehr Geheimwijzenschaft der Männer. Ste werden den Siegeslauf der Frauenbewegung doch nit aujhalten. Wir werden endlich unser Recht beanspruchen. Einzelheiten fönnen noch bis zur drii- ten Lesung geregelt werden.

Abg. Frau Drans3feld (Zenir.): Grundsäßlich stehen wir auf dem Voden, daß die Frauen zum Laiencrichtecrtum zuzulassen sind. Jh möchte mich aber hinter die Erklärung des ofjiziellen Zentrumsredners stellen, daß wir aus formalen Gründen diesem Antrag nicht zustimmen können. (Hört, hört! links.) Vor allen Dingen möchten wir auch dasür eintreten, daß dieser Antrag erst im Ausschuß noch nach jeder Richtung. durchberaten werde, denn durch ihn würde eine große Umwälzung in unsere Rechtspflege hineingetragen werden. Von der Mitarbeit: der Frau im Laien- aus versprehe ih mir eine wesentlißhe Hebung unserer

ustiz. Ï : Abg. Frau Baum (Dem.): Wir Frauen werden für den An- trag stimmen, hoffentlißh tun es auch recht viele demokratische Männer. * (Heiterkeit rechts3.) Jch halte es für richtig, den Antrag anzunehmen.

Die Abgg. Frau Wackw i (Komm.) und Wurm (U. Soz.) treten gleichfalls für die Zulassung der Frauen als Schöffen ein, die leßtere bemängelt nur, daß der Antrag Brodauf zu bescheiden ist, da er erst von 1922 ab gelten soll.

Vizepräßident des Reichsministeriums und Reichsjustiz- minister Dr. Heinze: Derartige Aniräge müssen cingehend bes arbeitet werden, es isi ganz unmöglich, in leßter Minute ein so!ches Geseß zu machen, wo man die zahlreichen Gegengründe nit her- vorheben kann. Solche Anträge führen zu einer ganz mecanischen Gleihmachhung von Mann und Frau. Jm Reichsrat liegt ja ein mzr v S um Gericht3vercfassungsgeseß vor, wo auch diese Frage behandelt ift, z. B. bei den Jugendgerichten sollen Frauen hinzugezogen werden. Den Jnteressen der Frauen wird man aber durch Annahme eines solchen Antrages nicht gerecht.

Mit einigen Ausführungen des Abgeordneten Rosen- eld, die bei dem außerordentlih unruhigen Hause unver- tändlih bleiben, {ließt die Aussprache.

Die Anträge der Unabhängigen zu §8 27 und 29 des Gerihts8verfassungs8geseyes sind zurüd- gezogen.

Art. 1 wird in seinen 8 Nummern nah den Ausshußvor- schlägen angenommen. Als Ziffer 9 liegt der Antrag der Kommunisten und Unabhängigen Sozial- demokraten auf L ad der Frauen zum

Amte des Schöffen und Geshworenen vor. _“" Fn’ näînentlicher Abstimmung “wird dieser Anirag mit 170 gegen 126 Stimmen hei 7 Stimmenthaltungen a n ge - nommen. (Lebhafter Beifgll der Mehcheit.) -- j

Als Ziffer 10 soll nah dem Anirag Ra dbr u ch (Soz.) die Aus ebung deg Les Me n dem gesebes (Ungebührstafen gegen Rechisanwälte) dem Artikel 1 angefügt werden. Da die Abstimmung zweifelhaft Éleibt, E Auszählung; diese ergibt die Annahme des Antrages mit 141 gegen 137 Stimmen. Fn der so er- gänzten, Fassung gelangt Art. 1 zur Annahme.

Die Bekanntmachung zur Entlastung der Amis- gerichte in der Fassung vom 18. Mai 1916 hat für die Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile eine Wert- grenze von 50 E fejigesesr Nach Artikel 2 der Vorlage follte diese Wertgrenze auf 500 # erhöht werden; der Aus hat eine Erhöhung auf 300 e vorgeschlagen. Von: den Unabhängigen Sozialdemokraten ist. die völlige Beseitigung der Wertgrenze, also die Wiede r- einführung der unbeschränkten Berufung egen dieAmtsgerichtsurteilebeautragt. Ein ntrag Brodauf, unterstüßt von den Regierungs- arteien und den Deutschnaitiionalen, geht tahin das ein Urteil, gegen welches die Berufung niht zulässig ist, nur. verkündet werden darf, wenn es in vollständiger Form abgefaßt ist. O Abg. Dr. Rosenfeld ri ay gegen die Benachteiligung der Arbeiterschaft und E minder O Bevölkerung, wie sie durch den Ausschußvorschlag eintreten werde. N be, B 2 y auf C E furz mit Billigkleits- înden den von ihm beantragten Zusa, e Abg. Dr. Radbruch spricht sih A ür eine Be- rufungsgrenze: aus. Man habe sich auch in. seiner Partei über- zcugt, daß es wünschenswert sei, zu verhindern, daß eine un- „gécheure enge von Geld, von Arbeits- und Richterkraft unnüß an ganz geringe Bagatellen verschwendet werde. Zurzeit könnten sie aber für die Erhöhung nit stimmen. Abg. Marx (Zentr.) tritt dem Abg. Dr. Rosenfeld entgegen. Der Ausschußvorshlag sei völlig unparteiish gefaßt worden ohne Rücsicht / darauf, ob die Partei zu den begüterten oder nicht- begüterten gehöre. \ A Vizepräsident des Reichsministeriums und Reichs8justizmtnisier Dr. Ui N : Jh möchte dringend bitten, den Ausshußoorschlag anzunehmen. Hier liegt eine der wesentlihen Bestimmungen des Entwurfs vor. Stets wird von uns eine vereinfahte beshleunigie Rechtsprehung gefordert, bringen wir aber prafktisd&e Vorschläge, dann treten immer wieder Widerstände auf. Die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte arbeiten auch deswegen besser als die ordent- lihen Gerihte, weil sie eine erheblihe Beschränkung der Be- rufung haben. Gegen die Heraufsezung der Grenze auf 300 f besteht gar kein Bedenken; 300 ( sind ja heute lange niht mehr dasselbe wie noch vor einem Fahre. Geben Sie den Gerihten die Möglichkeit, mit einer Jnstanz auszukommen, so bewahren Sie die Gerichte und auch die Parteien vor einer Unmenge von Weiterungen. G i Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Das Verfahren vor den Amtêgerichten idt doch dasselbe und wird niht beshleunigt, wohl“ aber ‘rerden die Lmisgercte überlasiet werden und die Nro is viel länger dauern als bisher. Den Schaden haben un- weile aft die Unbemeittelten, besonders wenn ihnen auch noch ie Berfuz algesGniten wird. Die Findung des Rechis steht | höher als die equemlichkeit der Richter. Die grdße Mehrzahl { der Meozelse bleibt mter 300 M zurück. Wir lehnen diese Ver» | [2 terung des Entwurfs ab und vexlangen die Beseitigung | Wertgrenze überhaupt? i

j

Zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1921

Der Antrag der Unabhängigen Sozialdemo- kraten wird abgelehnt, Art. 2 mit dem Zusaß Brodauf angenommen.

Art. 3 enthält die zur Entlastung der Gerichte vorgeschla- gènen Aenderungen der Strafprozeßordnung. Er wird nach den Ausshußvorshlägen mit einigen Emendements Brodauf unter Ablehnung der weitergehenden Anträge der Unah- dängigen Sozialdemokraten angenommen, ebenso Act. [V dis VI und Act. VII, wonach das Geseh am 1. April 1921 in Kraft treten soll.

Es folgt die zweite Beratungdes Gesetzen i- wurfs über eine erhöhte Anrechnung der während des Krieges zurückgelegten Dien st- je it. Die Regierungsvorlage wollte den im Heimatsdienst beschäftigten Veamten und Heeresangehörigen die Kriegs= dienstzeit zum anderttalbfahen Vetrage anrechnen. Dex Ausschuß für soziale Angelegenkbeiten hat die Vorlage selbst abgelehnt und shlägt eine Resolution vor, die die Rei ch s - regterung ersucht, bei der bevorstehenden Neuregelung der Fnvaliden- und Ange- stelltenversiherung eine ähnlihe Berüdck- sihtigung der in Front- und Heimatdienst verbrachten Kriegszeit der Angestellten und Arbeiter, wie sie für die Beamten geseßlich festgelegt ist, vorzusehen und zusammen mit dem Entwurf eines derartigen Gesetzes für die Beamten dem Reichstag vorzulegen.

Auf Vorschlag des Vizepräsidenten Dr. Bell wird nuin- mehr der Gegenstand dem Hauptausschuß zur nohmaligen Be- raiung Überwiesen.

Damit ist die Tagesorduung erledigt.

„Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr (Gesetzentwurf über vorläufige Zahlungen auf die Körperschaftssteuer; Rechnungs-= sachen; zweite Lesung des Geseßentwurfs über Kontrolle der Kriegsreclhnungen; Berichte des Ausschusses für soziale An=

„gelegenheiten über das Wahlrecht der Frauen zu den Kauf= manns- und Gewerbegerichten; Berichte des Ausschusses für Bevölkerungspolitik, u. a. über geseblihe Bekämpfung der Trunksucht). Schluß 534 Uhx. j

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochenüberstcht der NeiGhsbank vom

23. Februor 1921 betrugen (in Klammern + und '— im Veralei mit der Vorwoche)

die Aktiva: 1921 1920

M M

b Metallbestand ®). .| 1099 109 0900 | 1 114 596 000 | 2 268 239 060 ; 292 000)(-+ 1 999 000)((— 1 720 000) darunter Gold „|} 1091 620000 | 1 090995 000 | 2247 372 0090 S a É 8 000)((+ 142 000)\(— 2 174000) d u. Darlehns- ; fassensheine . 2b 815 132 000 [12 325 976 000 | 5 786 252 000 (—1484575000)|(4-245 804 000)|(— 25 362 000) Noten - and. Banken 2 060 000 4 205 000 4 816 000 (+ 896 000)|((+ 1056 000)|((+— 538000) Wechsel, Schecks u. | diskontierteNeichs- i |

shaßanweisungen . [50 999 874 000 |37 912 438 000 |24 920 403 000 ; (4-245 042 000)|(+ 24 105 000)/(—1759202000)

27 001 000 10 812 000 9 225 000 (+ 14 326 000)((— 3217 000)((+ 2521 000) f 184 276 000 251 948 000 141 372 000 (+— 9506 000)((—+ 56 876 000) (— 8 383 000)

„1 9 030 117 000 | 3 309 781.000 | 2 448 935 090 (—311 142 000)((+713 745 000)|(—361 860 000)

die Passiva: Grundkapital . 180 000 000 180 000 000 180 000 C00 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert) Neservefonds . 101 258 000 99 496 000 94 528 000 j (unverändert) | (unverändert) | (untberäuderßZ umláufende Noten , (65 519 877 000 139 520 197 000 |23 747 102 000 f E (—413 927 000)|(+721 534 000)|(— 13 594 000) sonstige tägl. fällige

Verbindlichkeiten . 113 729 §93 000 |11 840 001 000 | 9 393 828 0009 (—1112647000] (—115 622 000)|(— 2100854000) „{ 3 623 544 000 | 3 290 062 900 | 1 663 484 000

if 8379 000)|(+414 456 000)((— 37020 000)

*) Bestand an kursfähigem deutshen Gelde und an Gold in Barreu oder ausl@ndischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 4 berechnet.

1919

Lombardforderungen Effellen 4 sonstige Aktiven .

fonstige Passiva .

Zur Verkehrslage im Nubrrevier teilt ,„W. T. B.“

“aus Essen mit : Der Eisenbahnbetrieb hat si{ch im Nußrkohlenbezirk

inder vergangenen Woche im allgemeinen gut abgewickelt, so daß die Verhältnisse am Schlusse der Woche als normak bezeichnet werden konnten. Die hohe Umlaufszeit der Wagen, mit deneu diè vom Rhein auf die Gisenbahn übergegangenen Frachteu befördert werden, hat aber eine geringe Wagenknappheit erzeugt, fodaß zur glei. mäßigen Verteilung der vorhandenen offenen Wagen Teil- deckung - angeordnet werden mußte. Die dur(schnittlibe Wagen- gestellung war jedoch L um etwa 1000 Wagen täglich bessec als in der Vorwoche. Für beschleunigte Heranführung weitcrer Wagen ist gesorgt. Für Kohlen, Koks und Briketts wurden in der ver- gangenen Woche im arbeitstägliden, Dur(schnitt 26 326 Wagen 'ge= rechnet zu je 10 Tonnen) angefordert. Gestellt wurden aber dur- shnittlich 22 501 Wagen (Höchstgestellung am 22. Februar 23 823). In. dem gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug dîe durhf{nittliche Wagengestellung 17287. Die Brennstofflagerbestände baben keine wesentlihe Aenderung erfahren. Sie betrugen am 26. Februar 972800 Xonuen. Der Wasserstand des Rheins geht anhaltend weiter urúd. Der Wasserspiegel des Bodensees ist im Februar fogar üm ,20 Meter gefallen. Wann eine Desserung in diefen Ver- hältnissen eintreten wird, ift noch nit abzujehen. Infolgedessen find weitere erhebliche Einschränkungen in der Abladung erforderlich. Die Anzahl der Kähne, welche auf der Fahrt nah dem Obgrrhein zur Leichterung gezwungen sind, hat erheblih zugenommen, fo L Kahnraum und Shleppkähne täglih kuapper werden. Die Nü- wirkung dieser Verhältnisse zeigt sh auch in der Umschlagsleistung in den Duisburg-Ruhrorter Häfen, die von 33 131 Tonnen auf 28 573 Tonnen arbeitstäglich znrückging. Die Kohlenknappheit macht sid neuerdings auch im Kanalverkehr bemerkbar, da ein Teil dec Kähne im Rheinverkehr mitverwendet werden mußte. Der Umschlag in den Pabeugtien der Kanäle bejiffcete sich auf 30558 Tonnen (32 L L bft Ff M

Zur leßten Herbstmesse waren laut Meldung tes »W. T. B.“ ‘xund 15 50 Ausländer als Einkäufer in Leipzia er- ienen. Nach den Meldungen der ehrenamtlichen Vertreter des Mess

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Sans, 24 d V IRE R Ie E fi S Een Mio E “R zOs Ss R RE H E E E G ls S L, Ed R A E S E E P P E T Z “e E _ R535 E O y E Ri: e E L E E E E E R R Ein Ss 2 ie al A 20 dee O L a a2 Lot S Z u Bs A 24M Ife er z - B las S R R L i es, E E R E E N A RRE S R R e L R A t ae pie D oie A E P U L Es Sas g G E E T E as ai: L Es ar e L E e E E 2 E S PE „S i R: w E R R t pi S

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