1921 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Mar 1921 18:00:01 GMT) scan diff

für die weiteren angefangenen oder vollen 200000 Æ des fteuerbaren Einkommens 55 v. H. und für die weiteren Be- träge 60 v. H.

ur Annahme gelangt ein Antrag Trimborn und Genossen, wonahch die Einkommensteuer für den Steuer- pflichtigen und jede zu seiner Haushaltung zählende Person, die nicht selbständig zu veranlagen ist, sich um 120 Æ bei einem steuerbaren Einkommen von nicht mehr als 60 000 M und um. 60 #6 bei einem steuerbaren Einkommen bis zu 100 000 # ermäßigt. Bei der Veranlagung für das Rechnungsjahr 1921 und die folgenden Rehnungsjahre ist die Einkommensteuer für jedes minderjährige Kind des Steuer- pflichtigen, das nicht selbständig zur Ermkommensteuer ver- anlagt wird, um je 180 f zu ermäßigen, wenn das steuer- bare Einkommen den Betrag von 24 000 nicht übersteigt.

Reichsfinanzminister Dr. Wirth : Jch darf in der vom Herrn Abgeordneten Keil“ angeregten Frage folgende Erklärung abgeben: Eins der wesentlichsten Erfordernisse einer nach den Grundsäßen der Klarheit und Einfachheit ausgestalteten Lohnsteuer ist es, daß die sogenannten Werbungskosien durch cin flir allemal feststehende Abzüge abgegolten werden. Die Werbungskosten sind natürlih je nah der; Beschäftigungsart und nach dem Ort sehr verschieden. Jn einer dem 11. Ausschuß vorgelegten Denkschrift des Reichs- finanzministeriums war zunächst ein Fahresbetrag von 600 M für Werbungskosten angeseßt worden. TFFnzwishen haben im Reichs- finanzministerium eingehende Beratungen mit den Verbänden der Arbeitgeber“ und Arbeitnehmer stattgefunden. Dabei wurde auchch von seiten der Arbeitnehmerverbände ausgeführt, daß die Wer- bungskosten zwishen 250 und 4000 Æ jährlih s{wanken. Sta- tistishe Erhebungen über die Höhe dieser Kosten, insbesondere für Versicherungen aller Art, Fahrkosten zur Arbeitsstätte, zum Teil auh für Berufskleidung, haben ergeben, daß eine Erhöhung des Vorschlages der- Denkschrift um das Dreifache, also auf einen Be- trag von 1800 #, einem FJahresabshlag von der Lohnsteuer in Höhe von 180 M angemessen erscheint. Ein weiteres Entgegen- kommen verträgt sih nicht mit unseren bekannten {weren finanz- politishen Verhältnissen. Dieser Vorschlag hält auch die gerechte Mitte zwischen allen gestellten Forderungen. Daß in vielen Fällen die Werbungskosten noch höher sein werden, foll- niht bestritten werden, dafür werden sie aber auch in vielen anderen Fällen geringer sein. Solche Unebenheiten müssen eben, wenn überhaupt an .dem allseitig als gesund anerkannten Gedanken einer einfachen Lohnsteuer festgehalten werden soll, in Kauf genommen werden. Schließlich dürften auch keine Bedenken gegen die Annahme einer Vorschrift bestehen, wonach in den Fällen, wo die Werbungskosten den hier vorgesehenen Abschlag um einen gewissen Prozentsaß Übersteigen, auf Antrag durch nachträglihe Veranlagung ein Aus- gleih geschaffen wird,

Abg. Kei l (Soz.) spricht die Gol aus, daß diese vom Minister vorgetragenen Grundsäße auch befolgt werden.

Ein Anirag Keil u. Gen,., der den vom Ausschuß be- \chlossenen Lohnabzu a das Doppelte erhohen. will, wird abgelehnt. Die Aus assung sicht vor, daß bei den ständig beschäftigten Arbeitnehmern, deren Erwerbstätigkeit durch das Dienstiverhältnis vollständig oder hauptsächlich in Anspruch genommen: wird, für den Steuerpflichtigen und jede zu seiner Hanshaltung zählende Person im Sinne des § 26 4 M täg- lich resp. 24 Æ wöchentlich resp. 100 Æ monatlihch vom Lohn- abzug freibkleiben.

Angenommen wird ein Antrag Keil u. Gen., wonach bei den über 60 Jahre alten oder erwerbsunfähigen Steuer- pflichtigen, deren Einkommen hauptsächlih aus Kapitalein- kommen besteht (sogen. Kleinreniner), die Kapitalertragssteuer auf Antrag auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Vie Anrechnung. erfolgt bei einem steuerbaren Einkommen bis 5000 Æ mit 100 vH., bis 6000 # mit 90 vH., bis 7000 f mit 80 vH., bis 8000 F mit 70 vH., bis 9000 M mit 60 vH,, bis 10000 Æ mit 50 v§H,., bis 11000 F mit 40 vH., bis 12 000 Æ mit 30 vH., bis 13 000 # mit 20 vH., bis 14 000 Æ mit 10 vH.9 S

Den §8 59 des bestehenden Gesetzes ‘u der Ausschu dahin geändert, daß vom steuerbaren Einkommen die Aub wendungen für die Neubeschaffung von Kleinwohnungen ab- gezogen werden können, wenn die Verwendung dex Bauten zu Kleinwohnung8zwecken für mindestens 15 Fahre gesichert lst, und war in dem Betrage, um den sie den gemeinen Wert der Bauten übersteigen. Dasselbe gilt für Zuwendungen an R Es Vereinigungen und Gesellshaften zur Förde- rung des Kleinwohnungsbaues.

Abg. Aufhäuser (f. Soz.) beantragt die Streichung dieser Bestimmung, weil damit nur den- gewerbsmäßigen Wohnungs- vermietern A oa gemacht würden. Das Kapital würde zum Teil ‘in Wohnungen nur angelegt werden, um Steuerfreiheit zu genießen. Durch Werkswohnungen würden die Arbeiter und An- estellten an die Betriebe gefesselt und in ihrer Freizügigkeit be- chränkt werden,

Abg. Sollmann (Soz.) befürwortet den Zusaßantrag, daß der Abzug nur zulässig ist, wenn für die Gebäude ein Vor-, Ankaufs- oder Wiederkaufsrecht zugunsten einer öffentlich-re tlibhen oder

meinnüßigen Stelle gesichert wird und: die Mieten behördlih nach

nordnung der obersten Landesbehörde festgeseßt werden.

_ Abg. Behrens (D. Nat.) empfiehlt den Ausshußbes{chluß weil nur auf diesem Wege cine Belebung des Baumarktes möglich sei.

Tes Pohlmann (Dem.) meint gleichfalls, daß dur cine solWe Bestimmung das Privatkapital zur Bautätigkeit herangezogen werden müsse.

Abg. Dr. Be ckex - Hessen (D, Vp.) widerspriht dem Abg. Aufhäujer. Wenn die Unternehmer Zuwendungen für Wohnungsbau machen, könne man thnen doch wirklih nit vorwerfen, daß sie sh thre Taschen füllen, denn die Steuyerfreiheit hebe doch wirklich diese Zuwendungen. niht auf.

Das Haus beschließt nah dem Kommissionsvorschlag.

Dec “Ausschuß beantragt einen neuen § 59a zu - gunsten derx Steuerfreiheit für Rücklagen zur Ersabbeschaffung in land- oder forst- wirtshaftlihen, gewerblihen oder berg- baulihan Betrieben.

Abg. Dr. Hel fferich (D. Nat.) roill diese Bestimmung a anderer Stelle des Gesetzes N bie Bestim, Tee die Gesell- \chaften eintreiben, um den Gesellschaften in dieser Beziehung dieselbe steuerliche Vergünstigung zuteil werden zu lassen wie den L evsisäen Personen.

j Reichsfinanzminister Dr. Wirth : Meine Herten! Jch muß Sie dringend bitten, den Antrag Dr. Helfferih, Oberfohren, Thomsen abzulehnen. Es îst nicht so, wie eben ausgeführt worden ist, als ob eine Berechtigung ähnlih au für die Gesellschaften fonstruiert werden soll. (Sehr richtig! bei den Soz.) Sie sind fteuerlich {hon sehr begünstigt (sehr rihtig! bei den Soz.), mit 10 Prozent! Wir sehen ja bereits deutlich, wohin diese Art der

Besteuerung führt. (Sehr richtig! links.) Sie wird dahin führen, daß wir raschestens das Körperschaftssteuergeses nach der Richtung hin ändern müssen. (Sehr richtig! bei den Soz.) ZJevt aber noch diese Vergünstigung troß dieses niedrigen Steuersaßes von 10 Pro- zent den Gesellschaften zuwenden zu wollen! Diese Erwägungen haben dazu geführt, daß der § 59a in der jeßigen Fassung und au an dieser Stelle eingefügt worden ist.

Abg. Dr. Beer - Hessen (D. Vp.) spricht \sich zugunsten- der Siteuerveecänftigana der SeUiæcften aus. B 9. 00M

Abg. - Kei l beantragt die Streichung des § 59 a, weil es sich darin um die Vorwegnahme von Abschreibungen auf künftig erst zu vollziehende Ersaßbeshaffungen handle.

Unter Ablehnung aller Anträge wird dec Ausschußvor- '\hlag angenommen.

Artikel 14 der Vorlage (Entrichtung der endgültigen Steuerschuld des Rechnungsjahres 1920) wird mit einigen Zusäßen angenommen, die von „den „Abgeordneteit ten Hompel (Zentr.), Dr. Be ck er -Hessen (D. V.) und Pohlmann (Dem.) gemeinschaftlih beantragt waren. Angenommen toird die O des Ausschusses, worin die Regierung ersucht wird, den Gemeinden für die dur die Streihung des § 30 des Landessteuergeseßes entstehenden Ausfälle Ersaß zu schaffen. Damit ist die zweite Lesung dex Einkommensteuernovelle beendet.

Es folgt / die Le Lesung des e wurfes Über die Berechnung des Fahres- arbeit8vevrdienstes i Unfallver- sicherung.

Die ursprünglihe Regierungsvorlage hatte lediglih die Erhöhung der sogenannten Drittelungsgrenze von 1800 auf 4500 Æ vorgeschlagen. Der Ausschuß hat die Vorlage gänz- lich umgearbeitet. Von einer Gehaltsgrenze für die Unfall versiherung ist überhaupt Abstand genommen worden. Die alten Renten sollen verdoppelt werden. Die Drittelungs= O ift bis auf 12000 Æ exhöht. Ein Antrag Bur- age (Zentr.) Stresemann (D. V.) Schiffer (Dem.) und Lang (Bayer. Vp.) will für die Versicherungspflicht eine Grenze von 40 000 # bestimmen. i

Abg. Karsten (U. Bes befürwortet einen Antrag seiner Partei, der weit über die Beschlüsse der Kommission hinausgeht und insbesondere die Unfallrenten echeblih erhöhen will. “Redner führt aus, die Sozialpolitik dürfe nicht s{hlechter werden, sondern müsse besser werden. Die Pa en der Rentner litten bei den geringen Bezügen aus der UÜnfallversicherung bitterste Not.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Die Beschlüsse des Ausschusses gehen über den Rahmen der Regierungsvorlage beträchtlih hinaus. Die Regierung hat sich mit Vorbedacht auf eine neue, dem gesunkenen Geldwert besser angepaßte Regelung, der sogenannten Drittelungsgrenze, in ihrer Vorlage beshränkt. Die Regierung verkennt keineswegs, daß die Unfallversiherung auch in - anderen Punkten reformbedürstig ist. Es liegt bekanntlich bereits beim Reichsrat ein. Geseß, das weitere Reformen bringen soll. Es s{webten ferner seit langem die Ver-

in der

handlungen mit dem 6. Ausschuß wegen Erhöhung der Zulagen

zu den alten Unfallrenten. Alle diesc Dinge waren aber im Re- gierungsentwurf über die Drittelungsgrenze ausgeschieden worden. Sie waren ausgeshiedèn wocden, weil uns die Regelung der Drittelutigsgrenze ‘am dringlihsten erjchien und weil wir gehofft hatten, auf dan Verordnungswgge diese Angelegenheit beschleunigt eUledigen zu können. Leider hat sich nun gerade diese Hoffnung nicht erfüllt, weil der Erlaß des Gesebßes über die beschleunigte

- Form der Geseßgebung auf sich warten ließ.

Der 6. Ausschuß hat nun eine Reihe von Vorschriften in die Vorlage hincingearbeitet, durch die neben der Drittelungsgrenze auch andere Gebiete der Unfallversiherung abgeändert werden. Fn vorliegendem Falle muß die Reichsregierung dagegen ernstliche Bedenken geltend machen. Es handelt sich dabei teilweise um Maßnahmen von tweittragender und grundlegender wirts\schaft- licher Bedeutung. Es erscheint uns daher fraglich, ob über diese neu vorgeschlagenen Bestimmungen, ehe sie im Reichstag verab- schiedet werden, nicht erst der Reichswirtschaftsrat und der Reichs- rat hätten gehört werden müssen. Es handelt \sich fernerhin um Materien, die der gesevuestechnischen Regelung außer- gewöhnlich große Schwierigkeiten bereiten. Troß eifriger Mit- arbeit unseres Ministeriums an den Arbeiten der Kommission sind wir niht in der Lage, die absolute Garantie dafüe zu über- nehmen, daß keine Unstimmigkeiten {ließlich bei der jeßt vom Ausschuß ausgearbeiteten Vorlage sih ergeben werden.

Damit, meine Damen und Herren, soll nicht gesagt sein, Daß die Regierung alle diese weitérgehenden Beschlüsse des Aus8- \chusses s{ließlih ablehnen müßte. Wir. müssen lediglich eine vor- sichtigere Durchberatung -and Nachprüfung wünschen, als sie in dieser kurzen“ Zeit möglich ‘gewesen ist.

Dann noch eins! Abgesehen von diesen mehr grundsäß- lihen Bedenken kanu die Regierung gewissen Beschlüssen des Ausschusses aber auch aus praktischen Erwägungen nicht beitreten. Jh meine da zuerst die Drittelungsgrenze in der Höhe von 12000 Mark. Die Regierung wäre bereit gewesen, den Be- trag ihrer Vorlage ungefähr zu -verdoppeln- auf etwa 9000 Mark; sie wäre wciter bereit gewesen, die bisherige Zulage zu den alten Renten ebenfalls zu verdoppeln. “Der Ausschuß ist aber ‘auch hier weiter gegangen und s{lägt die Verdoppelung aller alten Renten, auch derjenigen, die unter der Hälfte der Vollrente liegen, vor; er erfaßt damit also alle Unfallrentner, auch diejenigen, die noch in verhältni8mäßig weitem Maßstab arbeitsfähig sind.

Meine Damen und Herren! Lediglih vom Standpunkt der Unfallrentner gesehen, soll die Berechtigung solcher Forderungen im wesentlichen keineswegs bestritten werden; das möchte ih ins- besondere dem Herrn Vorredner gesagt habèn. Die Regierung fann aber unmöglich emseitig fich bloß auf diesen Standpunkt der Unfallrentner stellen, fie muß die Dinge im Zusammenhang auch mit den übrigen Reformen der Reichsversiherung8ordnung sehen, muß sie sehen in ihrer Einwirkurig auf alle Zweige -unseres Wirt- shastslebens, muß sie -endlih auch schen in- ihrer Einwirkung auf unsere Reichsfinanzen. Jn diesen Zusammenhängen gèsehen, muß die Regierung befürchten, daß die vorgeschlagenen Abänderungen über das Maß dessen hinausgehen, was die Berufsgenosscnschäften, wenigstens - ein großer Teil der Verufs8genossenschaften, - wirklich tragen können. Sind die Berufsgenossenschaften aber niht mehr leistungsfähig, so muß bekanntlih das“ Reih für sie eintreten. Die Regierung muß ferner befürchten, daß die Rückwirkungen auf die übrigen Gebiete „unserer Sozialversicherung so: groß werden,

‘daß das ganze Gebäude unserer Sozialversicherung infolge einer

für die Gegenwart allzu {weren Belastung unseres Wirtschafts«

L A

lebens ins Wanken gerät. Jch denke an die Ste;

“von der Auflösung ab, jo ist

‘promißantrag Schiffer geeiniat. : Ala ag if g g

Kosten, die analog den Vorschlägen, die wir jeßt vor O auf anderen Gebièten der übrigen Bersicherungszweige k Beteiligten, nit bloß für die Unternehmer, sondern au fi Arbeitnehmerkreise entstehen werden. |

Aus allen diesen Erwägungen heraus bittet die Regier Drittelungsgrenze auf 9000 Mark festzuseßen und die Bul den alten Renten auf die 50- und mehr prozentigen Ren beschränken. f

Abg. SAt (Komm.): Also die Regierung lunosgrenze allerhöhstens auf 9000 4 heraufseben. Davon 3 Vollrente 6000 #. Was sind heute 6000 4! Aug die g von 12000 4 bleibt weit hinter dem Notwendigsten zurü für die Ernährung eines Reichswehrsoldaten wird ein 9 betraq von 8000 Æ zugrunde gelegt. }

Abg. Andre (Zentr.): Die Kommunisten halten his Agitation3rede nah der anderen zum Fenster hinaus, Dam den Arbeitern nicht geholfen. Fch hätte es lieber gesehen. der ‘Minister den Kompromißantrag angenommen hätte. handelt es sich nur. um eine provisorische Regelung. ‘g wirtshaftsrat haben auch die Arbeitervertreter für 7500 stimmt. Jetzt haben wir einen Kompromißantrag auf 105 gestellt, um nur überhaupt eiwas zustande zu bringen. Die f die jeßt festgesevt werden, lassen sich später sehr \chwer a Wir müssen auf alle Zweige der Sozialversicherung p nchmen, wir können nit die Unfallrenten allein einseiti hohen. Nicht Agitation, sondecn positive Arbeit!

_ Abg. Aufhäuser (U. Soz.): Mir scheint, gew Arbeiter- und Angestelltenvertreter- im Aus\chuß haben

Arbeit geleistet. Selbst die einzige, wirklihe Errungensig Ausshußberatung, die Versicherungspflicht für alle §4 beamten ohne Gehaltsgrenze, soll jeßt wieder beseitigt indem man ein Maximum von 409 000 # vorschreiben will Gehaltsgrenze ist undurchführbar. Man treibt mit dey gestellten ein frevelhaftes Spiel. Gerade ein Mitglied. der F

will die 9

. hat im Ausschuß - die Beseitigung der Gehaltsgrenze heq

jeßt aber kommandiert Herx Stinnes, und der Ausshußbs vershwindet in der Versenkung!

Abg. Thiel (D. Vp.): Auf mich ist kein Druck von 9 gebern ausgeübt worden; ih werde für den Ausschuß stimmen. Der Kompromißantrag stammt nicht von uns: auf Anregungen des Ministers zurückzuführen. Die von lef zur Geltung gebrahten Gegengründe kann ih als dur) niht anerkennen. Auch einzelne Berufsgeno|\senschaften bereits die Versicherung ihrer sämtlichen Betriebsbeamten

tarish festgelegt. Äb Barß (Komm.): Das vorgeschlagene

machen wir in keinem Falle mit,

Nach dem Kompromißvorschlag wird di éd bei 40 000 festgeseßt. MrIIR 4 2A

Für die Drittelungsgrenze bei 12000. 4 noch Abg. Bender (Soz.) aus, während dit Abgg, kelenz (Dem.) und Dr. Moldenhauer (D. % den Kompromißantrag auf 10 200 4 eintreten. Leßtere in namentlicher Abstimmung mit 139 gegen 136 men abgelehnt; es verbleibt in der zweiten Lesung b vom Aus\{uß beschlossenen Grenze von 12 000 6,

.- Die Anträge der U. So z., zu den Verleßten- und. bliebenenrenten Zulagen in Söbe Des drei- bis zwölh Betrages der Rente zu gewähren, wird gegen die Stimm Soz., U. Soz, und Komm. E Nach dem Aus Dütca8 soll für das Jahr 1921 die Verordnung über di währung von Logen zu Unfallrenten“ mit der Ma gelten, daß die Zulagen verdoppelt werden unl Diese Zulagen allen Verleßten zu gewähren sind, di Grund der reichs MiSeR Unfallversicherung eine Rent Anlaß von Unfällen eziehen, die sih vor dem 1. Januar ereignet haben. (Bisher sind nur die Renten für 50 Prozent Erwerbsunfähigkeit mit Zulagen bedacht gen Der Kompromißantrag will in dem vorstehenden Ta Worte „und daß diese Zulagen“ usw. bis zum streichen. Ueber diesen Antrag wird namentli gestimmt; mit 140 gegen 136 Stimmen wird die Stre beschlossen.

Jm übrigen gelangt der Rest der Vorlage nach den promißvrorshlägen zur Annahme.

Kurz vor 9 Uhr Abends beginnt die zweite Le der Vorlage, betreffend die Durchfüh der Art. 177 und 178des Pr Led en T A Zur eus Lesung \ind der Reichskanzler Fe h.renbad der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Dr. Sin

Schaherz

\prid |

“erschienen.

Der Ausschuß hat die Regierungsvorlage wie folg! gearbeitet:

Geht aus der Saßung oder dem Verhalten einer Verein hervor, daß e es im Widerspruch zu den Bestimmung Artikel 177 und 178 des Friedensvertrages steht, so Leh lösen. Die Auflösung erfolgt durch die Oberste Landesbehörd Zustimmung der L CZlerung, sieht die Oberste Landesb L flos1 ie NGBAL gun für die lösung zuständig. Zur Vorbereitung“ und Durchführung Entf hließung kann die Reichsregierung Ermittlungen at und im Rahmen der Geseße die notwendig erscheinenden 4 nungen treffen. Sämtliche Zivilbehörden des Reiches, der und der Arien Selbstverwaltungskörper, mit Ausnah Gerichte, haben innerhalb ihrer Zuständigkeit den Anordi der Reichsregierung zur Dur{führung dieses Geseyes Fo! leisten. Die Anordnungen der Reichsregierung sind du GRAIE Landesbehörde den zuständigen Landesbehörden zu mitteln. Die Gerichte haben innerhalb ihrer Zust ll Reichsregierung Rechtshilfe zu leisten. Jm Falle der Auß einer Vereinigung sind alle Militärwaffen der Vereinigung alle Gegenstände“ der Vereinigung oder ihrer Mitglieder, den in Artikel 177 und 178 des Friedensvertrages ange Mean unmittelbar gedient haben, zugunsten des Reihe | chlagnahmen und einzuziehen. Wer sich an einer aufl Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Geldsta/ 50 000 X oder mit Fesiung bis drei Monaten oder mit Ges bis zu gleicher Dauer bestraft. Ebenso wird bestraft, Tes Lehrer oder ‘Schüler einer Unterrihtsanstalt oder Univett einem Verstoße gegen die Bestimmungen der Artikel 177 1 des Friedensvertrages beteiligt oder wer eincr der n09 Geses erlassenen Anordnungen dexr Reichsregierung d

handelt. a Dr. Fischer - Köln (Dem.) berichtet über dit

Abg s{ußverhandlungen. Man habe sich shließzlich über eine!

Abg. Unterleitner (U. Soz): Das Geschw niGt nötig, wenn die Regierung die ihr zu Gebote f) Machtmittel anwendete. Daß sie es nicht tut, daran N bayerische egierung die Hauptshuld. Aus den Aus {hu lungen / geht hervor, daß die Regierung gar nit ein ist die Einwohnerwehren aufzulösen. Ohne Entivaffn!s dic Auflösung keinen Sinn, und daß die Regierung gl Entwaffnung denkt, hat der Reichsminister ganz e sprochen. Wir verlangen dic Auflösung der Einwohner?

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

Jl 67.

(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)

wein auch aus innerpolitishen Gründen. Uns genügt die Vor- " nit, wir beantragen, daß jeder bestraft wird, der sich an “tigen Organisationen beteili t, und daß stets Gefängnisstrafe ritt. In ayern sind Orgesh und Einwohnerwehr eng ver- den, Es ist ja bekannt, vas die Einwohnerwehr für die sh Gewehre eingelagert hat. Herr v. Kahr hat auf den Zu- j Undgraf, werde hart! öffentlich erwidert: Werde ih au! englischen Unterhause ift [hon von der Beseßung Münchens , Rede E Frankreih hat ein Fnteresse daran, Deutsch ) zu zerreißen, und begrüßt die Haltung der bayerischen s „ung. Nah dem „Bayerischen Kurier“ glaubt Herr v. Kahr Chi; daß in der Reil ie Tre in dieser Frage selbst keine tei vorhanden ijt. Wir fordern die Entwaffnung der Ein- jnerwehren und werfen der Reichsregierung vor, daß sie gegen vern niht energisch genug vorgeht.

Ahg, Thomas _(Komm.): Mit dem Geseßentwurf begeht , einen offenen Täushungsversuh. Herr v. Kahr hat gesagt, se sh nicht entwaffnen. Der „Mie8bacher Anzeiger“ hat (ho des Rufes des Ministerpräsidenten v. Kahr jih in den jätigten Angriffen und es auf die Saujuden- jung in Berlin ergangen. Gegen ihn is kein Staatsanwalt gilgemacht worden, aber in Berlin hat man die „Rote Fahne“ urn und heute beschlagnahmt und läßt den Staatsanwalt gegen inshreiten. Herr v. Kahr wird unbeirrt seinen e gehen. j sh dagegen die Aen die Ausführung de L; denkt, darüber haben wir im Ausschuß nichts ren fônnen. (Redner verliest aus der heutigen Nummer 7 Roten Fahue“ den von ihr gu der gestrigen Beschlagnahme fentlihten Kommentar, wird aber tri} an der Verlesung des ganzen Artikels gehindert.) Redner t: Wir lehnen die Vorlage ab, ‘um niht im Volke den hen Glauben zu éêrweden, daß hier wirflich etwas geschaffen was zur Entwaffnung der Orgesch und der bayerischen ohnerwehren führt. Es gibt nur einen Faktor, der die iterrevolution entwoáffnen kann, das ist das deutsche Proletariat. Ag. Müller - Franken (Soz.): Ueber das Verbot der „Noten ne“ und über den „Miesbacher Anzeiger“ werden wir uns wohl er nod zu unterhalten haben, Der Staatsanwalt scheint die sue Fahne“ ernster genommen zu haben als den „Miesbacher iger, Der bayerishe Ministerpräsident von Kahr i} einer he Männer mit dem Geist von 1914, unter deren Unverständnis i deutshe Volk {wer zu leiden hat. Wir sind aus innerpolitischen inden gegen die Selbstshubßorganisationen, weil wir sie für diher der Konterrevolution halten. Aber dieses Geseb is aus japolitishen Gründen gemacht. Die SelbstsGußorganisationen [n unter allen Umständen unter diescs Gese. Die Gntwaffnung muh ohnéè ‘dieses Geseß vorzunehmen. s

Ohne weitere Aussprache wird § 1 in der A usschchuß- (ssung gegen die f

en, der Bayerischen Volkspartei, der Un- jhhängigen und Kommunisten angenommen, h: weiteren Paragraphen bleiben ebenfalls unverändert.

Yor Annahme der Einleitung und Ueberschrift erklärt

Vg, Le i ch t (Bayer. Vp.): Ih habe namens der. Bayerischen \tévartei folgende Erklärung abzugeben. (Lachen bei den Kommu- sen) Wenn Sie keine Empfindungen haben für die Bedeutung é Gesehes und v Augenblickes (großer Lärm; Nuf: bávindel! Komödie!“ bei den Kommunisten, „das ist der Deutsche détag!" bei den Bürgerlichen), wir haben sie. Weder der ¡densvertrag von Versailles, noch die Abmachungen von aa dern die Ginbringung des vorliegendes Geseves. nmunisten: Unvershämtheit!) - Wir bedauern deshalb namentli lleberstüurzung. Im Ausschuß war an Stelle der Regierungs- lge den Beratungen ein Antrag Schiffer zugrunde gelegt; dieser tene Fassung, die geeignet war, wenigstens einige unserer Bedenken juémähen. An thm wurden aber Aenderungen gégen unsere rótigten Erwartungen und Vorstellungen vorgenommen, und diese dan auh im Plenum aufrehterhalien. Dies zwingt uns; gegen H Geseß zu stimmen. Wir bedauern dabei insbesondere, daß bei r Behandlung dieser Frage gegen die bayerische Regierung und hn die bayerishen Gitwohnerwehren maßlose und unbegründete hrvürfe erhoben wurden. (Unruhe links.) Die Bayerische Volks- ti erblitt in der Einwohnerwehr lediglih ein Werkzeug (Ruf ti: der Konterrevolution!) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und y o von Leben und Eigentum ruhiger Bewohner, die keinerlei litiriche Ziele verfolgen. j L Púsident Lôbe macht def” Vorschlag, daß die Parteien i hn einigen mögen, beute noch nah kürzerer Pause eine neue Sibang teranstalten und in ihr die dritten Lesungen vorzunehmen.

e für alle eine Befreiung bedeuten nah den Anstrengungen der tim Lane, am Montag niht nohmals erscheinen zu müssen. Vg. Adolf Hoffmann (Komm.): Ih erhebe namens meiner ition Einspruch gegen die dritte Lesung. Wir haben keine Ursache, zu beizutragen, daß dieses Geseß durgepeitsht wird. Ebenso ist nit dem Einkommensteuergeseß. Es wäre ein großer Betrug ù ge Seiten hin. : Präsidenlils: Ltú«. und

s entspinnt sich zwischen dem Präsidenten e u

t g A Hoffmann eine Auseinandersezung,, deren Verlauf der Präsident darauf aufmerksam macht, daß t der Geschäftsordnung ein wirksamer Widerspruch gegen fiswerkürzungen nur von 15 Mitgliedern erhoben werden ne p

Für den Widerspruch erheben si ‘enden Saiuiunisón, es bleibt also denten. Dieser beraumt die nächste Uhr mit der Tagesordnung: Dritte Lesun Amensteuernovelle, des Entwva nungs e lenes und t Unfallversiherung. Schluß 1014 Uhr.

nur die 12 noch an- beim Vorschlag des Sißung an auf der Ein- er Novelle

Parlamentarische Nachrichten. - sozialpolitishen Aus\chuß des Reihswirts-

têrats famen ‘am 17. März 1921 zwei Eingaben des lverbandes der Angestellten und des Gewerkshaftsbundes der wltelten (GDA.), betreffend Anpassung der Be- ¡umung en des Handel3geseßbuches und der Geroerbeordnung !! die Kündigungsfristen sowie derjenigen des Handels- über die Wettbewerbsabrede an den m rtigen Stand des Wordwbrtes e Ver: : er Berichterstatter u user zu hu daß infol D außerordentlich starken Sinfkens der 2 Handel 14 F 68

a0

e des Geldes die Kündigungsschußbestimmungen des § 67 esegbuhes und des § 133 der Reichsgewerbeordnung, die

iw GB. und § 133 RGO. übereinstimmend \ih nur auf Flzlte mit einem Ä irkommen bis zu 5000 .# erstreckden, im

enen illufori eworden seien, wenn man nit die Ein- Hi: f ents rechen dem gen üelgen Srds des Geldwerts “lege, nbescha der bevorstehenten Neuordnung des gesamten

tet mm en f | nahmen sind auf den

¡ Roheis zu beschränken ; vom Vizepräjidenten ;

Stimmen der Deutschnatio-

Pa aeus, bon DAN | hygienishen Standpunkt etn Richtlinien entgegen.

Zweite Beilage

Verlin, Montag, den 21. März

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Arbeitsrechts, die die Ausdehnung der sozialpolitishen S{huk- bestimmungen ohne Rücksicht auf die Einkommensgrenze vor E müsse im Interesse einer beschleunigten Durchführung der Reform eine vorläufige Erhöhung auf dreißigtausend Mark stattfinden. Aus den gleihen Erwägungen heraus erschienen auch die Vorschriften in § 743 Abs. 2 und § 75b HGB. über die Zulässigkeit der Ver- abredung von Wettbewerbsverboten bebigend reformbedürftig. Es müsse daher gefordert werden, daß die Einkommensgrenze 1. im 8 68

B. und § 133 NGO. von 4 auf 30000 A und . im § 74a Abs. 2 HGB. von 1500 4 auf 12000 .4 und im 9 0h HGB. von 8000 4 auf 40000 .4 erhöht werde. Die arauf Mgen Anträge an die Neichsregierung wurden vom Aus- {uß einstimmig angenommen.

Ein weiterer Antra Anhän ex, Fem eine Denkschrift des Gesamtverbandes deutscher Angestelltengewerkshaften (Gedag.), betreffend die Entwiälung der Sonntagsruhe in Deutschland seit Erlaß - der Neichsverordnung vom d. Februar 1919, zugrunde liegt, wurde: in den Ziffern 1 und 2 nebst einem Zufaßantrag zu 4-mit geringer Mehrheit (gegen die Stimmen der Arbeitgeber), in den Ziffern 3 und 4 einstimmig angenommen. Er lautet: „Der sozial= politische Ausschuß des vorl. Reichswirtschaftsrats ersucht die Reichs regierung: 1. unverzüglih Maßnahmen zu treffen, um der Neichs- verordnung über die Sonntagsrubhe im Handelsgewerbe vom 5. Februar 1919 în den einzeluen Ländern Deutsch- lands volle Geltung zu verschaffen und die einheitliche Durchführung zu sichern; die Wirkung der- Wer- ordnung vom 5. Februar 1919 auf den § 1058 der Neichsgewerbe- ordnung auszudehnen; die auf Grund des Hre ¿ulässigen Aus-

De mit Milch, Backware, Fleisch und i h . bei der Neuregelung des § 105e zu be- stimmen, My Ne örtlihe Anordnung der zulässigen Ausnahmen einer Sonntagsarbeit in den genannten Leben8mittelgewerben im Einver- nehmen mit den in Betracht kommenden Arbeitnehmergewerksaften und Arbeitgeberorganisationen erfolgen muß; 4. der bevorstehenden geseßlichen Neuregelung der Arbeitszeit für Angestellte und Arbeiter grundfäßlih die vollständige Sonntagsruhe vorzusehen." Zusay zu 4: „Arbeitnehmern, die ausnahmäweise Sonntagsarbeit verrichten, ift bis dahin ein vollfreier Wochentag zu gewähren.“

Die Arbeitsgruppe des wasserwirtschaftlichen Ausschusses des Reihswirtschaftsrats, die sih mit der Abwä!serfrage be\cbäftigt, krat am 17. März zu einer Sißung zusämmen, um die allgemeinen Grundlagen für cine Arbeiten fest- zustellen. Bekanntlih hat die Reichsregierung hon in den Jahren 1913/14 einen Abwässergeseßentwurf den Landesregierungen zur Stellungnahme vorgelegt, der damals nicht zur Durchführung ge- kommen * ift, weil von den V O Ländern nur Preußen be- dingungêlos zustimmte, andere ihre Zustimmung an: eine Reihe wesentlicher Abänderungen knlipften und eine Anzahl Glied- staaten ihre Zuslimmung versagten unter Geltendmachung. verfassungs- rechtlicher Bedenken gegen die Zuständigkeit des Neiches in diesen ragen. Der Aus\{uß fam zu der Ansicht, daß eine reihsgesezliche

egelung der Abwä éfitage notwendig und nach der neuen Ver-

fassung (Art. 155 Abs. 4, Art. 7 Ziff. 8 und 13) au durchaus zu- lässig sei. Hierbei sei eine Beschränkung der Regelung auf zwei beteiligte Staaten, Oberlieger und Unterlieger, nicht ange- | bracht, sondern eine allgemein gültige Regelung, die alle Bé- teiligten einbezieht, unerläßlih,- Ferner fei es nicht angezeigt, mit dgr neus der Abwässerfrage bis zur Kodifizierung eines allgemeinen deutschen . Wasseäizehts zu warten. Die beiden dringlihsten Wasserwirtfchaftsprobleme, Krafterzeugung und Ab- wässerregelung, müßten fo schnell wie möglich einer LWsung entgegen- eführt werden. Der AusfGuß nahm sodann das Referat des Pro- essors Dr. Spitta vom Reichsgesundheitsamt über die ia ine

besondere Rolle spielte hierbei die Frage der Kaliabwässer. Der Aus- \{chuß wird unter O e Sachverständigen und Anhörung von Interessenvertretern am Mittwoch, dem 23. d. M., diese Frage besonders behandeln und zwar in Staßfurt, um gleichzeitig an Ort und Stelle die in Betracht kommenden Verhältnisse kennen

zu lernen.

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Handel und Gewerbe. Nah der Wochenübersicht der Neichs8bank vom 15. März 1921 betrugen (in Klammern + und im Vergleich mit der Vorwoche) die Aktiva: 1920 1919 2 2 260 573 000 Metallbestand *®) . 1 100 492 000 | 1 123 258 000 s aon 2200 g) E, at 24 00 darunter Go s D eb 4 000)|(— 11 000)(— 4 506 000) Reichs- u. Darlehns8- fende . [22 947 266 000 |13 332 490 000 | 5 947 575 000 (4-214 314 000)|(—4-301 463 000)|(— 70 948 000) Noten and. Banken Wechsel, Scheck3 u.

1 552 000 2 718 000 5 252 000

(4— 376000)|(+ 713 000)(+4 1 002 000) diskontierteNReihs- schagzanweisungen .

Lombardforderungen

Effekten . « «

sonstige Aktiven . . die Passiva:

1921 E

59 398 423 000 [40 332 452 000 |28 525 552 000 (4-4170000000)|(+4 77 972 000)|(4-2010255000) 10441000) 14249000| 13041 000

6 501 000)|(— 2 235 000)|(+4 1 396 000)

199 207 000 | 2869 812 000 | 137 053 000 7 185 000)|(+- 39 893 000)|(— 4873 000)

340 849 000 | 5 791 094 000 | 2217 987 000 (—162 057 000}!(4-1664960000)|(— 5 568 000)

rundkapital. . .| 180000 000 180 000 000 |- 180 000 000 L M (unverändert) | (unverändert) | (unverändert) Reservefonds . « „| 104258 000 99 496 000 94 828 000

(unverändert) | (unverändert) | (unverändert) 24 351 199 000

ten . (67 484 759 42 504 635 000 itilgtla inne (—423 069 000)|(-/-856 284 000)|(+103 210 000) sonstige tägl. fällige

Ï iten . |20 967 890 000 |14 432 740 000 |13 061 506 000

M E -1-5094843000;|(-4+1080047000)/(4-2162072000) sonstige Passiva . .|/ 83761 323 000 | 3 649 302 000 | 1 419 500 000 (—435 006 000)|(-|-151 6L1 000)|(—338 742 000)

nd an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren

oder “udlándischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 4 berechnet.

n Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1921

risikos, die Gefahr, Kursverluste zu erleiden, ist gänzlich ausge- schaltet, da fällige Stücke stets ohne Abzug zum Senntatvat eingelöst werden ; in derangemessenen und reichlichen Verzinsun der gewährte Zinsfaß ist je nach der Länge der Laufzeit abgestu und beträgt: 4 vH bei einer Saugeit von 14—29 Tagen, 44 rH bei einer Laufzeit von 30—9% Tagen, 4/2 vH bei einer Laufzeit von 10—13 Monaten. Bei Abnahme größerer Be- träge fowie an Banken und Sparkassen - werden noch uiigare Zinssäge bewilligt; in der sofortigen Greifbarfkeit der Anlage, t!e angelegten Kapitalien können fofort flüssig gemacht werden. Die Reichsbank kann Schaßanweisungen jeder- zeit vor Fälligkeit zurückfaufen, foweit die Laufzeit drei Monate nicht übersteigt. Die Darlehnskassen beleihen Stücke mit einer Laufzeit bis u 6 Monaten bis zu 9%, von mehr als 6 bis 12 Monaten bis 24 9/9 des Nennwerts; in der vollständigen Gebühren- freiheit seitens der Reichsbank, weder bei Ankauf, noh bei Verkauf, bei Beleihung oder Einlösung erwachen irgendwelche Unkosten wie Provisionen, Courtage, Stempelabgabe ufw., endli in der unentgeltlihen Aufbewahrung der Stüde, die auf Wunsch des Käufers erfolgt, falls beim An- kauf auf Nummerndufgabe und gesonderte Verwahrung ver- ichtet wird. Es fann die Vereinbarung getroffen werden, daß die eihsbank bei Fälligkeit ohne tveiteres den entsprechenden Grsfag- anfauf unter Vergütung der Zinsen vornimmt. verzweiate ilialne der Reichébank und die Ausgabe von Schatßzamveisungen in einen Abschnittenb is herab zuNennbeträgen von 5004 bieten weiten Bevölkerungskreisen bequeme Gelegenheit zur Kapitals8anlage. Zu näheren Auskünften sind sämt- liche Reichsbankstellen bereit. Gedruckte Merkblätter zur Aufklêrung können kostenlos von diesen Stellen A

Der DETau ug des deutschen Industirie- und Handelstages hat laut Meldung des „W, T. B.“

\Mgennon Beschluß gefaßt: Der Hauptausshuß des deutschen Jn-

dustrie- und Handelstages gibt der Empörung über die von den

feindlißen Staaten unter dem Namen von Sanktionen bes{lossenen

Gewaltmaßregeln Ausdru und fordert die ihm anges pi pes

Handelskammern auf, dahin zu wirken, daß Deut|chlands Industrie

und Handel bis zur Aufhebung der Sanktionen von Einkäufen

aus den an ihnen beteiligten Ländern abt1ehen..

Der Hauptaus\{chuß des Deutschen Industrie- und Handelstags beschäftigte fich in seiner legten Sitzung mit den vom Feindbund über Deutschland verhängten „Sanktionen“ und faßte folgenden Beschluß: „Der Hauptaus|chuß des Deutschen Industrie- und Handelstages gibt der Empörung über die von den feindlichen Staaten unter dem Namen von Sanktionen bes{lossenen Gewalt« maßregeln Ausdruck und fordert die thm angeschlossenen Handels- fammern auf, dahin zu wirken, daß Deutschlands Industrie undHandel bis zurAnfbhebung derSanktionen vor E fa aus den-an ihnen beteiligten Länder abseben.“

In der vorgestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der National bankfür Deutshland, Kommanditgesellschaft au Aktien, Berlin, wurden laut Meldung des „W. T. B.“ di . Bilanz und das Gewinn- und Verlustkonto für das abgelaufene Ge schäftsjahr vorgelegt. “Das Gewinn- und Verlustkonto ergibt ein- chließlich des Vortrags aus dem Vorjahre von 950 254 .4 eins: Bruttoverdienst von 111659167 #, und zwar betrug de Gewinn auf Wechsel und Zinsen einshließlich Coupons und Sorten 661954920 4, Gewinn auf - Provisionskonto 44 553 992 Æ Die -Verwaltungkosten betrugen einschließlich der Vergütung an die versönlich haftenden Gesellschafter 52 218 713 Æ, Steuern 12 155 680 4, Abschreibung auf Mobilien 338 477 #, Abschreibung auf Bankgebäude 373 538 6. Es verbleibt ein verfügbarer Reingewinn von 46572758 Æ Es wurde - be- \{lossen, der auf den 15. April 1921 einzuberufenden Generalver- fammlung die Verteilung von 10 vH auf 132 000 000 4 bezw. 5 vH auf 18000000 Æ# neue, zur halben Dividende berechtigte Aktien vorzuschlagen, 20000000 Æ der freien RNReterve, 1 000 000 dem Beamten-Pensions- und tos fonds zuzuführen, 338250 Æ# für Talonsteuer zurückzustellen, und den nah Abzug der statutenmäßigen Tantiemen des Auf- sichtsrats sowie der Vergütungen an die Direktoren, Prokuristen und Beamten verbleibende Rest von 1799913 .4 auf neue Rechnung vorzutragen. Das Bilanzkonto zum 31. Dezember 1920 stellt sich wie folgt: Aktiva. Kasse, Sorten und Coupons einschl. Guthaben bei Noten- und Abrechnungsbanken 335 340 945 .Æ, Guthaben bei Banken und Bankiers 213 445 957 #, Wechsel 603 045 744 4, Reports und Lombards 373713 379 .#, Vor\hüsse auf Waren und Waren- verschiffungen 134 007 594 Æ, Eigene Wertpapiere 39 492 063 Æ, Konfortialbeteiligungen 38 059 819 #. Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen 12 53 573 46, Debitoren in laufen« der Rechnung 1 070 324260 4, davon 367694 443 #4 ungedecktt. Außerdem Bürgschaftsdebitoren 208 937 077 Æ, Bankgebäude 15 400 000 A Sonstige Aktiva 5 916 227 #. Passiva. Aktienkapital 150 000 000 F Gefeßlider Reservefonds 30 000 000 .4, Akzepte und Schecks 91 569 987 46 Außerdem Bürgschaften 208 937 077: .#, Kreditoren 2519113618 Æ#, Sonstige Passiva 4243203 Æ.

In den Räumen der Commerz- und Privat-Bank Aftien- esellschaft wurde, laut Meldung des „W. T. B.*, heute mit einem Aftientapital von 3000000 # die Süddeutsche Held &

ranke Bauaktiengesellschaft gegründet, welche fs

sonders auf dem Baugebiete in Süddeutschland betätigen so Dem Aufsichtsrat gehören an: die Herren Generaldirektor Robert ZEO: Bankdirektor Curt Sobernheim, Rechtsanwalt Otto Kahn,

ünchen, und Bankdirektor Dr. Franz Bresgen in München. Zum Vorstand wurde Herr Regierungsbaumeister Günther Schmick bestellt.

Unter der Firma Treuhand-Verwaltungs- und NRe- visiöóns-Aktiengesell\chaft wurde laut Meldung des „W. T. B.* kürzlich eine neue Treubandgesellschaft gegründet. Dem Vor« stand der Gesellschaft gehören die Herren W. Limberg und ierungs- rat R. Schöneberg an. Der Auffichtsrat, in welhem Herr Justizraf Albert Pinner, Berlin, den Vorsiß führt, bestcht weiterhin aus dm Herren Dr. jur. Arnold Libbery, Berlin (Gebrüder Siwdn- Vereinigte Textilwerke A.-G.), Bonkdirektor Dr. Frip Maier, Berlin (Textilverwaltung Aktiengesellschaft), Dr. ‘jur. ar Netter, Berlin (Natronzellstof und Papierfabriken A.-G.) und Ricardo S. Sloman, Haute, Das Stammkapikal der Gesellschaft, die ihren Siß in Berlin W. 57, Winterfelditraße 30, hat, beträgt 1 Million Mark und if voll einbezahlt. Der Aufgaben- Freis dieses neuen Unternehmens umfaßt die Pflege von Revtsions- und Treuhandgeschäften ‘jeder Art. S

Die Ostbank für Handel und Gewerbe in Königsberg in Pr. hat laut Meldung d& „W. T B.“ in Schwiebus eine. Depositenkasse eröffnet.

Kurzfristige Reis éfRahanoisungén. M

Die Reichsbank gibt zurzeit neue Merkblätter über unverzinslide Reicboschazaravelungen heraus, in denen außer den üblichen Verkaufs- bedingungen die Fälligkeitstermine der Stüde für die nächste Zeit bekanntgegeben werden. Die Vorteile einer Kapitalsanlage in Schaß- E find m a E noch ega a deen

annt. onderen Borzüge en: in g

Sicherbeit der Anlage, L durch Haftun hes Beutichen

Neis gewährleistet ist; in der Ausschaltung

Die Generalversammlung der Süddeutschen Bodens creditban?k genehmigte die Bilanz und Gewinn- und Verlust- zee und erteilte Entlastung. Es gelangten 8 vH zur Verteilung, während der übrige Gewinn wie folgt verwendet wird : Beitrag zuur | Pensionsfonds * 300 000 .#, saßungsmäßige Tantieme 129 913 „#, ¡ Gewinnvortrag auf 1921 574 ug e a Lir NaG dem Geschäftsbericht äsischen Tülk- fabrikAttiengesellihaft Ghemnigz«-Kappel über das Fahr 1920 herrschte im abgelaufenen Geschäftsjahre anfangs lebhafte