E E) 00 S LEHA ‘reu, R T B E dr (n Yat Eau R S E
Lies “iet inie Srinangteon t Hat an
„Siebenundathtzigtausendfünfhundert Mark“, baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate gewährleisteten Werthpapieren oder in in- ländischen Eisenbahn - Prioritäts - Obligationen — unter Berechnung aller diefer Werthpapiere nach dem . Kurswerthe — nebst den noch nicht fälligen Zinesheinen und Zinsanweisungen zu hinterlegen und in gerihtliher oder notarieller Urfunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgate der zur Kaution etwa gehörigen Zins- scheine ees in deren Verfallterminen, fann jedoch von dem be- zeibneten Minister untersagt werden, wenn nah seinem allein ent- scheidenden Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Arch ist der bezeihnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution {hon vor völliger Vollendung des Baues und der Aus- rüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. j
6) Falls die oben festgesegte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht innegehalten wird, kann niht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gefeßes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatêregierunz von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrau zu machen beabsihtigt, soll jedo die Zurücknahme der Konzession nit vor Ablauf der in dem angezogenen 8 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen. e
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :
1) Die Feststelung und die Abänderung des Fahrvlans erfolgt unter den nahfolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein. zur Vermitte- lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Babn nah derm hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung ist, nicht angebalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fabren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welhe der Kon- zessionar freiwillig über die Zabl 2 binaus fahren läßt, wird bei Wab- rung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen.
2) Für die ersten 5 Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Jaruar bleibt dem Konzessionar die PVestimmung der Preise sowohl für den Perfonen- als für den Güterverfehr überlafsen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genebmigung der ftaatlihzn Aufsichtsbehörde. Inbetreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit- raums, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Eruessen der Aufsihtsbehörde vorwiegend von nur örtliber Bedeutung ift, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höcbsttarifsäße für die einzelnen Güterklafsen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgestellt Dem Uaternebhmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reihs- und landesgeseßlihen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die Sätze für die Tarifflassen nah eigenem Ermessen féestzusezen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassen])äße ohne die Zu- stimurung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch if der Konzessionar verrflihtet, das jeweiliz auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunebmen und bin‘ ichtlih der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats- babnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solches ron dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderli erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Artikeln 939 b und 185b des HandelsgesezbuŸs in der Fassung des Gesehes, betreffend die Kommanditgesellshaften auf Aktien und die Aktienge)ell- haften, vom 18. Juli 1884 (Reihs-Geseßbl. S. 123 ff ) vorgeschrie- benen Reservefonds (Bilanz-Reservefonds) einen Spezial-Reservefonds 2a den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der ¿ffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Re- gulative zu bilden.
Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Erneuerungéfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- trieb8mittel.
In den Erneuerungéfonds fließen:
2. der Erlôs aus den entsprehenden abgängigen Matarialien ;
b. eine den Betriebéeinnahmen alljährlich zu entnehmende Rüdck- lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesezt wird;
c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.
Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen dur außergewöhnliche Elementar-Ereignisse und größere Unfälle ber- vorgerufenen Auëgaben, welhe erforderlich werden, damit die Bes förderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unter- nehmens entsprehendes Weise erfolgen kann.
In den Spezial-Reservefonds fließen :
a. der Betrag der nah dem Gefellshafti8vertrage verfallenen, nit abgehobenen Dividenden und Zinsen;
b. eine im Regulative festzusezende, alljährlich den Betrieb2ein- nahmen zu entnehmende Rüdlage;
c. die Zinsen des Spezial-Reservefonts.
Erreicht der Spezial-Reservefonds die so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlihzn Arbeiten die Rülagen fo lange unterbleiben, - als der Fonds niht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ift.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragendea Anlage der verein- nakmten und nit sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Negulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds niht oder nit voliftändig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüfsen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon find mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die NRücklagen geht der Erneuerungëfonds dem Spezial-Reserrefonds vor.
Me
Der Konzessionar ist verpflichtet :
a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrech- nungsabshluß einzureichen und seine Kafsenbücher vorzulegen ;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahrzs als Rechnungtjahr zu Grunde zu legen;
c. die von den Aufsihtsbehörden- zu statistishen Zwecken für nöthig erabteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen feft- gesctten Fristen einzureichen. N
Al,
Der Konzessionar is verpflichtet, hinsihtlih der Besezung der Sukbaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, infoweit sie das 40 Lebensjahr noch nit zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbabnverwaltung in dieser Beziebung — und inbbesondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch ergebenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar für die Beamten des Bahnunternebmens nah Maß- gabe der Grundsäye, welche bis zum Erlaß des G-setzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c.,, vom 97, März 1872 für die Staattcisenbahnen bestanden haben, und für die Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staats-
babnen bestehenden Grundsäße Pensions- kassen einzurihten und zu danten de er
Die Verpflichtungen des Konzefssionars zu Leistungen für die wedcke des Postdienstes regeln sih nach dem Eisenbahn-Postgeses vom . Dezember 1875 (Reichs-Gesetbl. für 1875 S. 318) und den d
ebörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, für die Zeit bis zum Ablauf von aht Iabren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblait für das Deutsche Reih S. 380) getroffenen Be- stimmungen treten. Sofern innerh
Wittwen: und Unterstützungs- orderlihen Zuschüsse zu leisten.
alb des vorbezeihneten Zeitraumes in den Ver- en der Babn infolge von Erweiterungen des Unternebmens ch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durh welhe nach der Entscheidung der oberften Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbabn-Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugebestimmungen obne Einschränkung in Anwendung.
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglih der Leistungen Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reih ergehenden geseglihen und reglemen- tarishen Bestimmungen zu E
I
für militärifhe
Der Telearaphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, wle für die preußischen Staatébahnen jeweilig gelten.
M _ Anderen Unternehmern bleibt sowobl der Anfchluß an die Babn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußgung der Bahn ganz oder theilweife gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öfentlihen Arbeiten festzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäße vor-
XVI.
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aende- abnanlagen, sowie zur Vermehrung der d der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlihen Arbeiten soldes im Ver- fehr8interesse oder im Interesse der Bettriebesicherheit oder im In- teresse der Landesvertheidigung für erforderli erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, deéfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nit dere, für ten Konzessionar alsdann maß- gebende Bestimmungen (»gl. Artikel 1) getroffen werdey. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last.
rung und Erweiterung der B Gleise auf den Bahnhöfen un
im Wege der Gesetzgebung an
Sollten nah dem Ermessen des Ministers der ffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs-Aufsichtëbebörde die Vorausseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei i Ariwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ift (vgl. Artikel X11 am Sthlufse), fo ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Miristers
nah Maßgabe stimmungen entsprehznd
hrer Konzessionierung die
Einrichtungen Haupteisenbahnen bestehenden Anordnungen Konzessionar Vervflihtung innerhalb der ibm diefecbalb geseßten Frist niht nah, so bat er auf Verlangen der Staatéregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubebör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, Eifenbahngeseßes vom 3. November 1838 bezeichneten Ent]hädigung, mindestens aber gegen Zablung des auf den Bau der Bahn verwendeten Arlagekapitals an den Staal oder einen von der Staatsregierung zu bezeihnenden Dritten abzutreten.
Im übrigen ift die Staatsregierung berechtigt, von dem Rechte des Ankaufs der Bahn nah Maßgabe der Beslimmung des § 42 des Eisenbabngesezes vom 3. November 1838 schon nah Üblauf von zehn Fahren, den Beginn dieses Zeitraumes von der Eröffnung des Betriebes an gerehnet, Gebrauch zu machen.
__ desfallfigen umzuändern.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde Veröffentlichung (Gefeß-Samtml.
Gesellschaft
h Gemäßheit des Geseßes vom 10. S
April 1872 gefammten durch Vorlegung beglaubigter Zeichnungê- {eine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen, glei die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend befcheinigt nabdem der Staaisregizrung der mit den Konzessions- bedingungen in volle Uebereinstimmung zu seß2nde Gesellschaftsvertrag vorgelegt und dieje Uebereinstimmung nachgewiesen ift, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VIII 9 vorgeschriebenen Kaution und Vervfändungsurkunde stattgefunden hat. und nachdem endiih die Gefellihaft rechtzeitig und rech!sgültig errictet ist.
In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berehnenden sehémonatigen Aus\chlußfrift die Eintragung jenes pon der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be- ertrags tin das Handeieregister bewirkt werden muß, zu welhem Zweck dem Hantele gericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Gcklärung der Staatsrezierung bej¡üg- lich jener Uebereinstimmung vom Gründungs
Wird diese Eintragung herbeigeführt, fo ift die gegenwä erloschen, in welhem Falle jedoch die hinterlegte werden foll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Viarmor-Palais, den 5. Oktober 1898.
Wilhelm R. Thielen. Freiherr von der Rede. Graf von Posadowsky.
Aktien - Kapitals
befunden ift,
fundenen Gesellschafts
„Comité vorzulegen find. binnen der vortezeihaeten Fist nicht rtig ertheilte Konzession ohne weiteres Kaution zurückgegeben
von Miquel. Schönstedt. _ von Soßler.
Abgereist:
der Präsident des Reichs - Versicherungsamis Gaebel, in diensilihen Angelegenheiten nah Bochum.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. April.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 10 Uhr an die Vorträge dcs Chefs des Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus sekretärs des Reichspostamts von Podbielski nigen des Staatssefretärs des Reichs- Ministers, Kontre-Admirals Tirpig und des den Chef des Marine-Kabinets vertretenden Kapitäns zur See von der Groeben.
Jhre Majestä heute Vormit hen Frauen-Vereins im Hause
Zivilkabincets, und des Staats um 111/24 Uhr diej Marineamts, Staats-
t die Kaiserin und Königin be- tag die dritte Haushaltungsshule des
Vaterländis Simeonstraße 27.
hre Majestät die Kaiserin und Königin in des Schleswig - Holsteinishen Museums vater- Fohanna Mestorf in
der Direktor i ländisher Alterthümer Fräulein
Kiel die silberne Frauen - Verdienstbrohe am weißen B Allergnädigst zu verleihen geruht. x G E
Die Nr. 12 des „Marine-Verordnungsblatts“ veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Ordre, betreffend anderweite Organisation der höheren Baubeamten für Schiff- bau und Maschinenbau:
Ich bestimme: Die Refsort - Direktoren, Betriebs - Direktoren, Bauinsp:ktoren und Baumeister für Schiffbau und Maschinenbau in Meiner Marine erbalten die Eizenschart alz Militärbeamte mit bestimmtem militärischen Range.
__ Den bisherigen Marine-Ober-Bauräthen und Schiffbau- (bes ziehungsweisfe Maschinenbau-) Direktoren verleihe Ich den Amtstitel „Geheimer Marine - Baurath und Schiffvau- (beziehungsweise Mas&inenkbau-) Direktor“ mit dem Nange der Kapitäne zur See.
_Den bisherigen Marine-Bauräthen und Schiffbau- (beziehungs- weise Mascbinenbau-) Betriebs3-Direktoren verleibe Ih den Amtstitel „Marine-Ober-Baurath und Schiffbau- (beziehungéweise Maschinen- bau-) Betriebs-Dire?tor“ mit d:m Range der FXregatten-Kapitäne. Ei Marine-Schiffbau-Insvektoren und Schiffbaumeist:rn (be- ziehungeweise Maschinenbau- Inspektoren und Maschinen-Baumeifstern) verleihe Jh den Rang der Kapitänkeutnants.
_Marine-Schiffbau-In'spektoren und Schiffbaumeister (beziehungs- weise Maschinenbau- In)pektoren und Maschinen-Baumeister), welche zwölf Jahre als folhe zur Zufriedenhzit Dienste geleistet baben, fônnen Mir zur Ernennung zum „Matine-Baurath fär Schiffbau (beziehungsweise Maschinenbau)“ mit dem Nange der Korvetten- kapitäne in Vorschlag gebratht werden.
Den von Ihnen ernannten Marine-Bauführern für Stiffbau und Maschinenbau verleihe Ih die Eigenschaft als Militärbeamte mit allgemeinem O: fiziècrange.
Berlin, Schloß, den 109. April 1839.
Wilhelm.
In Vertretung des Reichskanzlers: : l Tirpiß. Aa den Reichskanzler (Reich8-Marineamt).
_ Eine weitere, an derselben Stelle veröffentlihte Aller- höchste Ordre betrifft die Aenderung der Dienst- bezeihnung der zum Sanitäts-Korps der Marine gehörigen Lazarethgehilfen und lautet, wie folgt:
Auf den Mir gehalt:nen Vortrag bestimme Ich: Die nah § 1 der Verorènung vom 8. März 1897 zum Sanitäts-Korps der Marine gebörigen Lazaretbgebilfen mit Unteroffizierrang erhalten die Dienst- bezeihnung : Sanitäts-Unteroffiziere. Innerhalb derselben werden fol- gende Dienftgrade unterschieden:
Sanitäis-Feldw?bel, — diejenigen Ober-Lazarethgehbilfen, welche bisher zu den Üüberzähligen Vize-Feldwebeln befördert worden find, —
Ober-Sanitätsmaate, — die übrigen Ober-Lazzarethgehilfen, — Sanitär8maate — die bisherigen Lazarethgehilfen. —
_Die Unter - Lazarethgehilfen und die Lazarethgehilfen - An- wäctzr erbalten die Dienstbezeichnung: Ober-Sanitätsgasten und
_ Sanitätsgaîten.
Gebüßbrnifse ¿nd Gradabzeih:n der nunmehrigen Sanitäts-Feld- w?ebel bleiben unverändert.
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, Sloß, den 10. April 1899.
Wilhelm.
In Vertretuna des Reichskanzlers: : Tirpiß. An den Reichskanzler (Reihs-Marineami).
A
Einige von Beamten des Neichs und Preußens gebildete Vereine haben eine bedaueclihe und bedenkliche Haltung angenommen.
So fern auch dec Reichsregierung und der preußischen Negierung die Absicht liegt, den Beamten. die Bildung von Vereinea und Gesellschaften zur Verbesserung ihrer wirth- schaftlihen Lage, zur Hebung der geistigen und sittlichen Aus- bildung der Mitglieder und zur Förderung ihrer Standes- interessen zu verweßr-:n oder fie in 1hrem Petitions- recht zu beschränken, so bestimmt muß doch von den Kaiserlichen und Königlichen Beamten erwartet und verlangt werden, daß sie dabei diejenigen Schranken innehalten, welche für alle Beamten durch ihren geleisteten Eid und ihre amt- lihe Stellung gegeben sind.
Die Theilnahme an Vereinen, welhe hiermit in Wider- spruch stehende Bestrebungen verfolgen und insbesondere beabsichtigen, durch den massenhaften Zusammenschluß von Vereinsmitgliedern cinen Druck behufs Durchsezung ihrer Forderungen auf die obersten Reihs- und Staats- behörden zu üben, und die Erreichung ihrer Forderungen nicht von der Fürsorge des Reichs oder des Staats erwarten, sondern dieselbe zu ertrogen unternehmen, deren offizielle Organe sich einer unzulässigen und ungehörigen Sprache bedienen, die Unzufriedenheit shüren, das Vertrauen zu den Vorgeseßten untergraben und sogar durch cine fortgesezte Herabsezung der Achtung vor den legteren die Disziplin gefährden, — ist, wie die Beamten bei objektivec Prüfung selbst einsehen müssen, für sie nicht statthaft.
Die Kaiserlihen und Königlichen Beamten werden, wie die Reichs- und Staatsregiecung zuversihlich vertrauen, au ohne daß sie von den vorgeseßten Behörden auf die Unzuläjsigkeit eines solhen Verhaltens besonders auf- merksam gemght werden, sich von derartigen Bestrebungen fern halten und, falls das B wußtsein ihrer Beamtcnpflicht sie vor der Theilnahme an denselben bisher niht ohnehin be- wahrt hat, in Zukunft die bezeichneten Vereine meiden und die betreffenden Fachorgane niht weiter dur ihre Betheili- gung an denselben fördern.
Die Kaiserlichen und Königlichen Beamten müssen ihren alten Rum der Treue, der unentwegten Pflichterfüllung und der Disziplin sorgfältig wahren und sich hüten, durh unzu- lässige Agitationen auch nur den Schein zu erwecken, als w?nn sie selbst unbcwußt auf Wege geriethen, welhe durch die unausbleiblichen Folgen dem Staate und ihnen selbst nur zum schwersten Schaden gereichen würden.
Niemals mehr als in der aegenwärtigen Zeit, wo die Umsturzparteci an den Grundfesten unseres Vaterlandes zu rütteln sucht, ist dies eine der obersten Pflichten aller öffent- lichen Beamten. Sie müssen es als eine Egrenpflicht erkennen, in vieler Richtung der königstreuen Bevölkerung ein Vorbild zu sein.
Die vereinigten Ausshüsse des Bundesrath s für Handel und Verkehr und für das Seewesen hielten heute eine Sigzung.
Der Kaiserlihe Botschafter in Rom, Wirkliche Geheime Nath Freiherr von Saurma-Zeltsch Ut von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Nath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten urügekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte in Darmstadt Graf von der Golg hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sächsische Staats-Minister von R iiborii ist hier angekommen.
Der Regierungs-Rath Kantel zu Wiesbaden ist der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, der Regierungs: Assessor von Bülow zu Hannover dem Ober-Präsidium daselbst, der Regierungs-Assessor Kleine der Königlichen Regierung zu Aurih und der Regierungs-Affsessor Grütering zu Kleve a. Niederrhein der Königlichen Regierung zu Köln zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden.
Der Regierungs-Assessor Dr. Sutor is dem Landrath des Kreises Fischhausen, Regierungsbezirk Königsbera, der Regierungs-Assessor Schüß zu Berlin dem Landrath des Kreises Koniß im Regierungsbezirk Marienwerder, der Negierungs- Assessor Dr. jur. Bormann - zu Berlin dem Landrath des Kreises Ohlau, Regierungsbezirk Breslau, der Regierungs- Assessor Seebohm dem Landrath des Kreises Neumarkt im Regierungsbezirk Breslau und der Negierungs-Affsessor Dr. von Deines zu Neuhof bei Aschaffenburg dem Landrath des Kreises Tarnowiß, Regierungsbezirk Oppeln, zugetheilt worden.
Laut telegraphisher Meldung an den Admiralstab der Marine ist S. M. S. „Arcona“, Kommandant: Fregatten- Kapitän Reine, am 14. April in Aden angekommen und beabsichtigte heute nah Port Said in See zu gehen; S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kommandant: Kapitän zur See Gülich, is am 15. April in Nagasaki eingetroffen; S. M. S. „Habicht“, Kommandant: Korvetten-Kapitän Graf von Oriola, ist an demselben Tage in Kamerun angekommen.
Oesterreich-Ungarn.
Im Mng s des ungarischen Unter- hauses besprah der oppositionell: Abg. Komjathy die an- geblichen Aspirationen der österreichish-ungarishen Monarchie auf eine Gebietserwerbung in China und fragte an, welche Stellung die Regierung in dicser Frage einnehme. Zugleich verwahrte er sih dagegen, daß ohne Mitwirkung des unga- rishen Minister-Präsidenten ein entscheidender Schritt ge- \hehe. Der Finanz - Minister von Lukacs erwiderte: der Minister - Präsident werde die in dieser Angelegenheit an ihn
erichteten Interpellationen demnächst beantworten, er (der Fimanz-Mindjer) erkläre jedoh schon jeßt ausdrücklih, daß die
ehauptung des Aba. Komjathy unrichtig sei, und da} das Aus- wärtige Amt nie beabsichtigt habe, die ungarische Regierung in der Ausübung ihrer geseßlichen Rechte zu hindern. Auch sei, fügte der Minister hinzu, seines Wissens nie der Fall vor- gekommen, daß die Leitung der auswärtigen Politik ohne Zu- stimmung oder Mitwirkung der ungarischen Regierung vollendete Thatsachen geschaffen habe, welhe mit den Interessen des Landes im Widerspruch ständen.
Großbritannien und FrlandD.
Die großbritannishe Regierung hat, ivie „W. S. B.“ aus London meldet, amtlih anerkannt, daß die Deutschen auf Samoa wegen strafbarer Handlungen nur von den deutshen gesezmäßigen Gerichten verfolgt werden könnten. Die britishen Behörden, welche die Festnahme des Deutschen Hufnagel veranlaßt hätten, seien telegraphisch angewiesen worden, denselben dem Kommandanten des deuischen Kreuzers „Falke“ zur Verfügung zu stellen. Falls nicht schon inzwischen die Unschuld des Genannten Gute Zweifel gestellt sei, werde das Verfahren vor dem deutschen Konfsular- g nach Eintreffen der Ober-Kommissare in Samoa statt-
nden.
Der Lord-Präsident des Geheimen Raths Herzog von Devonshire hielt vorgestern in Presteign (Grafschaft Radnor) eine Rede, in welcher er ankündigte, daß er fih demnächst vom politishen Leben zurückziehen werde.
Frankreich.
Der Ministerrath hat, dem „Temps“ zufolge, am Sonn- abend die Wahi der Abgeordneten für die Konferenz im Haag bestätigt. Es sind dies der frühere Minister Bourgeois, der Diplomat d’Estournelles und der Gesandte im Haag Bihourd. Als tehnishe Vertreter werden denselben bei- gegeben: der General Meunier vom VII…. Armee-Korps, der Kontre-Admiral Pephau und der Professor der Rechte Louis NRenault, Rechtsbeistand des Ministeriums des Aeußern.
Der frühere Minister Barthou hielt, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern vor seinem Wahlcomité in Oloron eine Rede, in welcher er ausführte, daß die Revision des Dreyfus - Prozesses unvermeidlih und dreifach gerecht- fertigt sei: einmal wegen der Unregelmäßigkeiten in der Untersuhung, dann wegen der Ungeseßlichkeit des Prozesses und \{cließlich wegen der Verbrechen, die, wie festgestellt, von Henry und du Paty de Clam begangen seien. Die Revision, führte Redner aus, dürfe weder als Vergeltung noch als Drohung gegen die nationale Armee, auf welche das Land seine theuersten Hoffnungen seße, angesehen werden.
Das Zuchtpolizeigeriht in Algier hat den früheren Maire von Algier Max Régis wegen Beleidigung des General-Gouverneurs von Algerien zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt.
Der „Figaro“ wveröffentlihte gestern die Aussagen Picquart’s und der Polizei-Agenten Guéné, Tomps und Desvermine.
Ftalien.
Der König und die Königin besuchten, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern, nahdem Allerhöchstdieselben die Behörden in Jglesias empfangen hatten, mit zahlreihem Gefolge die Mine von Monteponi, deren Eingang mit einem Triumphbogen E war, und wurden daselbst von Tausenden von Arbeitern egrüßt. Später kehrten die Majestäten mit der Bahn nach Cagliari zurück. Gestern begaben sich Allerhöchstdieselben nachSam all und besichtigten dort das durch die Uebershwem- mungen zerstörte Stadtviertel. Die Vertreter von 23 Ge- meinden hatten sih daseibst zur Begrüßung der Majestäten eingefunden Allerhöchstwelchen die herbeigeströmte Bevölkerung enthusiastishe Kundgebungen bereitete. Nahdem Jhre Majestäten noch Oristano besucht hatten, kehrten Allerhöchsidieselben nah
Cagliari zurück. Morgen gedenken der König und die Königin sich nah Sassari zu begeben. Die „Savoja“ wird die Majestäten im Golf von Aracui erwarten, woselbst am 17. d. M. das britische Geschwader eintrifft, während das französishe Geschwader sih an diesem Tage nah Toulon be- geben wixd. ;
Der Papst wohnte gestern in der St. Peterskirche der Messe zur Feier des Jahrestages der Krönung bei. Eine Gbiréicie Menschenmenge, darunter auch viele Fremde, strömte seit dem frühen Morgen zum Dom; auf dem Petersplaz hielten italienishe Truppen die Ordnung aufrecht. Die feierlihe Handlung begann um 101/32 Uhr. Unter Vorantritt der Prälaten, Bischöfe und Kardinäle stieg der Papst aus den Gemächern des Vatikans in die Kapelle des heiligen Sakraments hinab. Als der Papst, an- gethan mit der Tiara und den päpstlihen Jnsignien und umgeben von Trägern mit Fächerwedeln, unter einem Bal- dahin auf der Sedia gestatoria im Hauptschiff erschien, wurde er mii lauten Kundgebungen begrüßt, die den Chor- gesang „Tu es Petrus“ übertonten und andauerten , bis der Papst vor dem Throne, der im Hintergrunde der Basilika unterhalb des Altars errichtet war; anlangte; der Papst nahm inmitten der Chorftühle der Kardinäle, des diplomatishen Korps, des Patriziats und des Adels auf dem Throne Plaß und wohnte der Messe bei, welche von dem Kardinal Mazzella unter Begleitung des Sänger- ors zelebriert wurde. Hierauf ertheilte der Papst den Segen. Erneute begeisterte Aliente begrüßten den Papst, als er gegen 121/, Uhr die Peterskirhe auf dem Wege durch die Kapelle des heiligen Safkcaments verließ. Es herrschte vollkommene Ordnung. Das Aussehen des Papstes war }o vortreffl ch, wie vor seiner Krankheit. A
Der Kardinal-Erzbishof von Florenz Bansa ist am Sonnabend Abend gestorben.
Spanien.
Der Ministerrath hat, dem „W. T. B.“ zufolge, be- schlossen, den Herzog von Arcos zum spanischen Gesandten in Washington zu ernennen. Dupuy de Lome soll an seine Stelle als Unter-Staatssekretär des Auswärtigen Amts treten.
Bei den gestrigen Wahlen zur Deputirtenkammer herrschte in Madrid bei schwacher Betheiligung vollständige Ruhe. Dagegen brachen in Bilbao Unruhen aus; es fand ein Zusammenstoß zwischen den Anhängern des sozialistischen Kandidaten JIglesias und denen des Regierungskandidaten Echevarria statt, wobei einige Schüsse gewechselt wurden; drei- zehn Personen wurden verwundet; die Ruhe jt jeßt wieder hergestellt. Jn Valencia geriethen die Anhänger der beiden republikanishen Kandidaten aneinander, wobei eine Person verlegt wurde. Jn Cullar (Provinz Granada) mußte die Polizei geschlossen gegen die Ruhestörer vorgehen; ein Wahl- agent wurde dabei getödtet. Auch in Cadix herrschte große
Aufregung, sodaß Unruhen befürchtet wurden.
Portugal.
Der Gesandte der Südafrikanischen Republik Dr. Leyds ist, dem „W. T. B.“ zufolge, vorgejtern in Lissabon einge- troffen.
Rumänien.
Der König hat den rumänishen Gesandten in Berlin Dr. Beldiman zum ersten und den Gesandten bei der nieder- ländishen Regierung Papiniu zum zweiten Delegirten für die Konferenz im Haag ernannt.
Montenegro.
Die Verlobung des Erbprinzen Danilo mit der Herzogin Jutta zu Mecklenburg-Streliß ist, wie „W. T. B.“ aus Cetinje meldet, am Sonnabend offiziell bekannt gemacht worden.
Amerika.
Aus Washington vom 15. d. M. meldet das „Reuter he Bureau“: der Kommissar der Vereinigten Staaten für Samoa, Bartlett Tripp, sei zur Entgegennahme von Instruktionen dorthin berufen worden. Wie aus London berichtet wird, haben die Regierungen die Bestimmung ge- troffen, daß die Kommissare shon vor ihrer Abreise nah B in Washington gemeinsame Besprechungen haben ollen.
Nach einer Meldung aus Rio de Janeiro vom Sonn- abend sind die Ergebnisse der Schayßabrehnung für die leßten 5 Monate veröffentlicht worden. Danach hat die Finanzverwaltung zur Tilgung der inneren Goldanleihe vom ahre 1889 18000 Contos Reis verwandt und für 59 000 Contos auf das Krieags- und das Marine-Ministerium gezogene Schaßwechsel eingelöst. Infolge der Aufhebung der Arsenale haben die Bundeshauptstadt und die Staaten Er- sparnisse in Höhe von 1200 Contos aufzuweisen. Da nach der Aufhebung d¿r Arsenale auch die für dieselben be- stimmten Arbeitssoldaten-Kompagnien abgeschafft worden sind, so wird durch die hierdurch erreichte Verminderung der 18 294 Mann betragenden Effefktivstärke der Truppen um 3970 Mann eine jährlihe Ersparniß von 7000 Contos erzielt. Alle M'nisterien haben erheblihe Verminderungen der Aus- gaben, welche in2gesammt mehr als 17 000 Contos betrugen, eintreten lassen. Die Regierung verhandelt augenblickcklich über ein Abkommen zur Einlösung der inneren Goldanleihe vom Jahre 1868, deren annähernder Werth sih auf 27 Millionen Francs beläuft.
Asien.
Der „Times“ wird aus Hongkong vom 16. April ge- meldet: Der Torpedobootzerstörer „Fame“ ging mit einer Be- sazung von 100 Mann des Hongkonger Regiments am Sonn- abend nad dem neuen Gebiet vor und traf daselbst über 1000 chinesishe uniformierte Soldaten an, welche sih auf den Hügeln, die Taipoofu beherrschen, in einer guten Stellung befanden. Die Chinesen eröffneten das Feuer mit Geschüßen und Gewehren, richteten aber keinen Schaden an. Nachdem die „Fame“ die Chinesen beschossen hatte, schritten die Truppen des Hongkonger Negiments zum Angriff und \hlugen die Chinejen in die Fluht. Die Chinesen sollen einige Mann verloren haben.
Demselben Blatt zufolge bewilligte die britische Regierung die von den Chinesen nahgesuhte Frist von 6 Monaten für die nöthigen Anordnungen zur Auflösung der See- zollämter. Die „Times“ bezeichnet es nah den jüngsten Vorkommnissen in Kaulung als unmöglih für Groß- britannien, die Schließung der Zollämter noch weiter hinaus- zuschieben ; es müsse China gezeigt werden, daß es übernommene Verpflichtungen niht ungestraft verlegen könne.
Wie ein in Madrid eingetroffenes Telearamm des Generals
Rios meldet, hat der amcrikanische General Otis zwei spanischen Offizieren, die ein Schreiben Rios an Aguinaldo über- bringen sollen, in welhem die Freilassung der spanishen Ge- fangenen erbeten wird, freies Geleit gewährt. General Otis machte sih anheischig, 1500 gefangene Tagalen gegen Spanier auszutauschen.
Afrika. Wie das „Reuter'sche Bureau“ aus Pretoria berichtet,
haben die Vertreter der Minenindustrie dem Staats- sekretär Reiß auf sein Schreiben vom 8. d. M. geantwortet, daß sie jede Lahn von Agitation in der Presse beklagten, da eine solche den )
Nachtheil zuzufügen geeignet sei. Jn allen shwebenden Fragen seien sie bereit, der Minenindustrie die Annahme der Vor- schläge, welche eine dauernde befriedigende Lösung herbeiführen sollten, anzuempfehlen.
Interessen aller Theile der Bevölkerung großen
Parlamentarische Nachrichten. Die Berichte über die vorgestrigen Sißungen des Rei ch8s-
tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Jn der heutigen (67.) Sißung des Reichstages,
welcher der Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky beiwohnte, wurde zunächst die
allgemeine Rehnung über den Reichshaushalt für das Etatsjahr 1895/96 der Rehnungskommission überwiesen und die Uebersicht der Reihs-Ausgaben und -Ein- nahmen für das Etatsjahr 1897/98 in dritter Berathung endgültig erledigt. Alsdann trat das Haus in die erste Be- rathung des Gesezentwurfs, betreffend die Schlacht- vieh- und Fleishbeschau, ein.
Bis zum Schluß des Blattes nahmen das Wort die Abgg. Gerstenberger (Zentr.) und Graf von Klinckow- stroem (d. kons.).
— Das Haus der Abgeordneten seßte in der heutigen (57.) Sißung, welcher der Präsident des Staats-Ministeriums, Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, der Vize-Präsident des Staate-Ministeriuums, Finanz-Minister Dr. von Miquel, der Minister der öffentlichen Arbeitew Thielen, der Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammerstein und der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld beiwohnten, die erste Berathung des Gesezentwurfs3, betreffend den Bau eines Schiffahrtsweges vom Rhein bis zur Elbe, fort.
Abg. Beuhelt (konf.) bestreitet, daß es sich bei dem Mittel- land-Kanal um eine nationale Aufgabe handle Es liegt, führt er aus, lediglich eine wirthshaftlihe Fiage vor, die man vericiedenartig be- antworten kann. Der Eisenbahnverkehr hat noch immer den Be- dürfnissen genügt. Jett sollen die Eisenbahnfachleute den erhöhten Anforderungen ohnmächtig gegenüberstehen. Allen Schwierigkeiten gegenüber baben unsere Fachieute noch immer die größten Triumphe gefeiert, und das Vertrauen zu thnen habe ih auch hevte noch. Als die Eisenbahnverstaatlihung noch niht abzeschlossen war, ergaben i gewisse Schwierigkeiten, weil die Privateisenbahnen in den letzten Jahren ihren Wagenpark nit vermehrt, ihre Bahnböfe nicht er- weitert hatten. Aber in den leyten beiden fehr verkehrsreichen Jahren ist der Verkehr alatt bewältigt worden. Wenn dur den Kanal die Produktion des Westens gesteigert wird, fo fann das bei dem allgemein berrshenden Arbcitermangel nur auf Kosten des Ostens geschehen. Sollte dec Verkehr noch weiter steigen, dann kann nur durch Eisenbahnen, durch besondere Güterbahnen geholfen werden, welhe das ganze Jahr hindurch zur Verfügung steben und nicht, wie die Wasserstraßen, im Winter einfrieren. Es fehlen noch so viele Eisenbahnen, und nun sollen Hunderte von Millionen für einen einzigen Kanal ausgegeben werden! Daß die Kapitalisten sh gerade auf den Mittelland- Kanal stürzen würden, bezweifle ih so lange, bis binteade Eiflärungen großer Banken vorliegen. In England ift auf 4000 km Kanallänge der Betrteb sistiert. Medner bemängelt die Nentabilitätsberehnuna, bei welcher die Kosten der Hafenanlagen und die fiimatishen Verhältnisse niht berücksichtigt seien, und schließt: Die Wasserstraßen würden die Transporte mehr an sich ziehen, und dann müßte man die Eisenbahntarife ermäßigen, wenn nit erbheblidze Aus- fälle in den Eisenbahnüberschüfssen entsteben sollen. Jedenfalls werden erhebliche Verkehrsverschiebungen eintreten. Darüber will ih mi nit so eingehend äußern, denn es sind hinter mir noch 60 Redner zum Worte gemeldet. Will man die Verkehrsverbesserungen der Gesammtheit zu
“gute kommen lassen, fo läßt sih dies nur erreichen dur Ausgestaltung
der Leistungsfähigkeit des gesammten Eisenbahnnetzes und dur Herab- seßung der Gütertarife. Wenn die Millionen, die für den Kanal ge- fordert werden, hierzu verwendet würden, fo würden Freunde und Gegner des Kanals gleihmäßig den Segen dieser Millionen empfinden, und die Regierung würde sih den Dant der gesammten Staatsbürger erwerben. L
Hierauf nimmt der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld, dessen Rede morgen im Wortlaut wiedergegeben werden wird, und bei Schluß des Blattes der Abg. Wall[l- brecht (nl.) das Wort.
Kunft und Wissenschaft.
A. F. — In einer außerordentlichen Sizung der Berliner Gesellschaft für Anthropologie erstattete am Sonnabend Herr Dr. Ehrenreih Bericht über von ibm während des lezten Sommers gesammelte ethnologische Beob- achtungen aus dem Westen Nord-Amerikas. „Er- lebnisse unter Rothhäuten“ wollte der Vortragende sein Thema \hlihter bezeihnet wissen. Was er in seinem, von vorzüglichen Lichtbildern begleiteten Vortrage gab, war indessen erheblich mehr als dies, zumal der Sammeleifer des Reisenden au eine ret an- sehnlihe Kollektion von Proben indianischer Kunstfertigkeit zusammen- gebraht hat, die zur Besichtigung ausgelegt waren. Füc die A A ist, so führte Dr. Chrenreih aus, das
nteresse der Ethnologen am Erlöschen. Seitdem sie durch die Aus- rottung des Büffels zum Ackerbau und zur Seßhastigkeit genöthigt worden, sind sie nur ein Schatten dessen, was sie vor einem halben Jahrhundert noch waren. Man muß_ {on einerseits nah dem Nordwesten der Union und nah Briti] Columbien, andererseits nach Neu-Mexiko und Arizona gehen, um auf Bestände von Indianern zu stoßen, die, von der Kultur sehr wenig beleckt, ihre Ursprünglichkeit nabezu behauptet habza. Beide Indianer-Schonpläßze hat der Vortragende besuht. Am oberen Yellowstone River fand er die Reste jener Cheyenne-Indianer, welche am 25. Juli 1876 den Amerikanern die mit dem Namen des Häupk- lings Sitting Bull verknüpfte, {were Niederlage bereiteten. Sie sind nah der späteren Unterwerfung zum theil — 2600 Häupter — zwangswei'e in Oklahoma angesiedelt worden. Dem in Montana ver- bliebenen Rest von etwa 3600 Häuptern is eine Reservation ange- wiesen, ausgedehnt genug, um sehr auskömmlih zu leben. Auch hat man seitens der Unions - Regierung einige fünstlihe Wasseranlagen gemacht, um die trockene Steppe zu bewässern. Hier leben diese Cheyennes im Sommer in Wigwams, iw Winter in Blockhäusern, treu thren alten Gewohnheiten und an
S Bf E E R R
E E E A L at Q L E
t L S S