1899 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Apr 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Ar le f mae aat Cr d at L 7 Md

T E E a E a I

hohen Hauses erhoben werden, und daß s dann erst ihre Sade ift, diese Einwendungen zu widerlegen. Eine Verpflichtung hat kein Mitglied der Regierung, gegen Angriffe zu kämpfen, die außerhalb dieses Hauses gemadht sind. Es kann ihr das unter Umständen taktish zuträglicher etscheinen; wo sie aber vcn anderen taktishen Gesichtspunkten aus wichtigen Gründen, meine Herren ! auzgeht, muß es der Herr Vorredner au dem Vertreter der ver- bündeten Regierungen bezüglih des Herrn Reichkanzlers überlaffen, zu welchem Zeitpunkt sie es für geeignet halien, das Wort zu er- greifen.

Es sind gegen die Vorlage haupt\ählih zwei Angriffe gerichtet worden: erstens, daß man die Haus\chlachtungen in ‘das Geséh * hineingezogen hat, und ferner, daß man scheinbar die Kontrole, die man auf das inländische Fleisch anzuwenden gedenkt, auf das Aus- land nicht anwenden will.

Gegenüber diesen Einwendungen möhte ih zunächst zwei Leitsähe für die ganze Behandlung der Frage feststellen.

Erstens: dieses Gesetz ift ein bygienishes Geseh im Interefse des Schutzes der Gesundheit deutscher Staatsbürger (sehr rihtig!); es ift weiter ein veterinärpolizeilihes Geseß, um die Weiter- verbreitung von Viehseuchen zu verhindern.

Dann, meine Herren, der zweite Leitfaß: wir sind unzweifelhaft berechtigt, alle die Kontrolen, die wir auf das inländische Fleis an- wenden, auch auf das auswärtige Fleisch anzuwenden. Welche Be- ftimmungen wir in dieser Beziehung in ein Gesey aufnehmen und welche Ausführungsbestimmungen wir dazu erlafsen, das ift Gegen- ftand unserer Erwägung, weil wir auf dem Gebiete der inneren Verwaltung Herren in unserem Hause find.

Gegenüber dieser ziemli klaren Gefehtslage will ih ausführen, aus welhen Gründen wir daju gekommen find, Ihnen das Gesetz in dieser Form vorzulegen, wie es gesehen ift.

Zunächst bin ih einigermaßen überrasht gewesen, daß man jeßt von agrarisher Seite Angriffe dagegen gerihtet hat, daß auch die Haus\ch{lachtungen der obligatorishen Fleishbeschau unter- liegen sollen. Es liegt uns hier ein Antrag vor, der am 29. April 1898 im preußischen Abgeordnetenhause gestellt is ; der Herr Präsi- dent geftattet, daß ih diesen Antrag verlese. Da heißt es:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung zu ersuhen, sofort noch in dieser Tagung des Ab- geordnetenhauses einen Geseßentwurf vorzulegen, durch welchen die obligatorische Fleishbeschau generell nach Maßgabe der Ver- ordnung für die Provinz Hes sen-Nassau vom 1. Juli 1892 in Preußen eingeführt und auf alle ausländisben Einfuhren von Fleish und Fleischwaaren ausgedehnt wird.

(Zurufe rechts.) In dieser Verordnung aber für Hefsen-Nafsau ift eine Befreiung der Hausshlachtungen vom Beschau-Zwange nicht vorgesehen.

Wenn also das preußische Abgeordnetenhaus einen solhen Be- {luß gefaßt hat und si ausdrücklih auf die Verordnung für Hefsen- Nafsau vom 1. Juli 1892 bezieht, in der die Hausschlahtungen nicht ausgenommen sind, so mußten wir selbstverständlih annehmen, daß man auch im preußischen Abgeordnetenhause, wo zuerst die An- regung für die Einführung der allgemeinen obligatorishen Fleis{- beshau gegeben ift, die Haus\{lahtungen mit einbeziehen wollte.

Ferner, meine Herren, auch hier muß ih auf die Verhand- lungen des preußischen Abgeordnetenhauses zurückommen hat der Abg. von Mendel-Steinfels, dem man doch gewiß gerne zugestehen wird, daß er mit warmem Herzen landwirthschaftliche Interefsen, namentli auch die Interessen des Bauernftandes vertritt, in der Sigung vom 27. April 1897 erklärt :

Ih möchte das hohe Haus bitten, beute noch einen Schritt weiter zu gehen und sich unseren Ansichten anzuschließen, dafür ein- zutreten, daß niht nur das zum öfentlihen Verkauf gelangende Fleisch der Fleishbe\Hau unterliegt, sondern daß die obligatorische Fleishbeschau ausgedehnt wird auch auf das platte Land. Ih weiß wobl, daß dem platten Lande dadurch manche Be- schwerniß auferlegt wird. Ih weiß sehr wohl, daß es draußen im Lande mandhen Landwirth giebt, der vielleicht mit dem Kopfe {ütteln wird; aber es ift unbedingt nothwendig, daß wir hier vor dem Lande bezeugen: wir wollen keine Sonderbestimmung, keine Sondermaßregel in unserem Interesse, sondern wir wollen weiter nihts als in tem Verkehr mit Fleisch im Inlande gleihes Recht für Alle baben.

(Hört! bört! links.) Am 29. April hat er allerdings diese Erklärung

etwas modifiziert; er hat aber do erklärt: „die Frage der Kontrole des Fleisches, der Fleishbeschau, soll von uns dabin interpretiert werden, daß wir uns generell auf den Stand- punkt ftellen, den wir im vorigen Jahre bei meinem Antrage ein- stimmig eingenommen haben, daß alles zum Verkauf gelangende Fleisch, auch das Fleisch der Thiere, welche die Landwirthe noth- schladhten und verkaufen, unter allen Umftänden kontroliert werden muß.“

Er hat si dann in: der leßten Sipung noch etwas weiter rektifi.iert gegenüber seiner ersten Erklärung, indem er sagte :

„— daß es aber der Grwägung fehr anheimzufstellen ift, und daß es auch meines Erachtens keine Bedenken hat, daß dasjenige Fleisch welches die Landwirthe in ihrem eigenen Haushalte gebrauhen und das sage ih besonders in Rücksiht auf die östlichen Provinzen mit ibrer dünneren Bevölkerung —, freigelassen werden kann.“

Also, meine Herren, der Abg. von Mendel - Steinfels, der vor- zugsweise diese Frage im preußischen Abgeordnetenhause vertreten hat, Fand auf dem Standpunkt: Wir wollen die obligatorische Fleischbeschau auch auf das platte Land ausdehnen, ob- glei dadur den Landwirthen manh- s{chweren Opfer auferlegt werden und ers in einer Schlußbemerkung in einer weiteren Sigzung rektifiziert er si: es ift der Erwägung werth, ob man nict für die obligatorishe Fleischbeschau in den Provinzen mit dünnerer Bevölkerung von der Kontrole der Hausshlachtungen ab- sehen fann. Also der Abg. von Mendel - Steinfels war keineswegs in seinem Urtheil so entschlofsen gegen die Hauss{la{chtungen, wie wir das heute von den beiden Herren Vorrednern des hohen Hauses gehört baben.

Aber die Sache liegt doch noch anders. Es ift mir au bei den Berathungen im Bundesrath suppeditiert worden, ob man nit mindestens die Hausshlahtungen von der Kontrole freilafsen könnte, wenn das Fleisch nur zum Verbrauch im eigenen Hause verwendet wird, oder wenn es nur zu gelegentlihen Geschenken für liebe Ver- wandte oder ju dem üblihen Geshen? für sden Herrn

Pfarrer und den Herrn Lehrer verwendet würde. (Heiter- keit.) Jh habe mi entschieden dagegen ausgesprochen, irgend welchen Kreisen der Bevölkerung eine derartige Passivservitut aufzuerlegen, vor allen aber niht, meine Herren, den eigenen Dienstboten! Bei der Haus\&läthterei handelt es sich eben niht nur um den nächsten Kreis der eigenen Familie; denn in unseren jeßigen landwirthschastlichen Bes trieben, wo eine so große Mafse von Arbeitern in der Kartoffel- ernte, in der Rübenernte zur Verwendung gelangt es handelt \sich da manchmal um Hunderte von Leuten kann man unmöglich sagen, daß das Fleis, welches im Hause geshlachtet wird, äüh nur im engsten Kreise der Havsgenossen verwendet wixd, wenn Hunderte von Arbeitern davon ernährt werden. Jch beziehe mich in dieser Beziehung au auf die Erklärungen, die in einer Ver- sammlung abgegeben worden sind, von der Sie sicher zugestehen werden, daß dort landwirthsaftlihe Sahkenntniß berrscht, und daß man dort au die Sache vom technischen Standpunkt vollkommen zu beurtheilen weiß. Der Herr Korreferent im Landwirthschaftérath, als diese Frage dort verhandelt wurde, fagte:

„Sie wissen Alle, wie häufig es vorkommt Herr von Mendel hat Ihnen das vor Augen gerückt —, daß eine Kuh, viel- leiht die beste Milhkub, die, weil sie niht wieder angenommen hatte, verkauft worden ift, beim Sthlahten als tuberkulôs befunden wird und vielleicht so hochgradig, daß sie vollständig verworfen werden muß. Wer etwas Derartiges erlebt hat, mag die ganze Fleishbeshau verdammen.“

Ich nehme nicht an, daß hieraus der Schluß gefolgert werden sollte, daß, so lange die Fleishbeshau nidt besteht, diese Kühe ge- schlahtet und das Fleisch zum Verkauf gebracht werden würde, daß aber unter der Herrschaft der Fleishbeshau die Kuh leider nit ver- fauft werden könnte. Denn {on jeßt nah dem Nahrungsmittelgeseß ifl der Verkauf von Fleis, welches offensihtliÞch verdorben ift, welches von sihtbar kranken Thieren berrührt, verboten, und wenn Sie die Materialien zum Nahrungsmittelgeset ansehen, werden Sie finden, daß der größte Theil des Fleishes, welches von kranken Thieren herrührt, auch jeßt hon vom Verkauf ausgeschlossen ist, und daß derjenige unter Strafe fällt, welher solches krankes Fleisch wissentlich zum Verkauf bringt. Man kann alfo nicht sagen, daß dur die Fleishbeshau eine wesentlich neue Last den Landroirthen in dieser Beziehung auferlegt wird; die nèue Last ist eigentlih nur die, daß die Untersuhung des Fleisches jeßt von Amts- wegen ftattfindet und dafür Koften entstehen, und daß infolge dessen vielleicht manhes Stück zurückgeftoßen werden wird, was früher nit zurückgestoßen wurde, weil die Krankheit für den Laien äußerlih nicht fichtbar war.

Der Korreferent im deutshen Landwirthschaftsrath hat ferner ausgeführt, welhe ungeheuere Gefahr verbunden wäre mit dem Genuß nnuntersuhten Fleisches. Es ift festgestellt durch einen hervorragenden Augenarzt, daß früher, ehe hier in Berlin die obligatorishe Fleis- beshau bestand, ein nicht unerheblicher Prozentsay von Menschen erblindete, weil durch den Genuß finnigen Fleishes Finnen in ihre Augen gelangten, daß dieser Krankheitsprozentsay seit Ein- führung der obligatorischen Fleishbeschau in Berlin \ih erheblih reduziert hat. Ein hervorragender Anatom und Physiologe wie Dr. Virchow hat ferner ausgeführt, daß die Krankheitsersheinungen, die mit dem Eindringen von Finnen ins Gehirn von Menschen verbunden sind, wesentlich zurückgegängen sind seit Einführung der obligatorischen Fleishbeschau in Berlin.

Der Herr Referent im Landwirthschaftsrath führt dabei noch einen sehr interefsanten Fall an. Er sagt, es habe ihm jemand ge- schrieben, unter seinen Schweinen sei eine Krankheit ausgebrochen, die er nit kenne. Er habe seinen Leuten von dem Fleis gegeben und auch soles verschenkt. Demnächst wäre auch das Vieh seiner Leute krank geworden. Er führt dann aus, er habe dies Fleish einer Unter- suhung unterzogen, und es habe sih unzweifelhaft ergeben, daß diese Schweine an der Shweineseuche gelitten hätten. Der Korreferent des Landwirthschaftsraths fügt dabei hinzu:

„Ih hebe drittens hervor, daß, wenn Sie die Schweine von der Kontrole ausnehmen, Sie dadur der Ausbreitung der gefähr- lihen Shweinekrankheit, deren Ausbreitung Sie so sehr ‘beklagen, der Ausbreitung des Rothlaufs und der Schweineseuhe einen ganz gewaltigen Vorschub leisten. Sie wollen diese Seuchen bekämpfen, und indem Sie in dieser Weise die Schweine freilafsen, entziehen Sie sich dieses Hilfsmittel, walhes zu diesem Zwecke dienen soll.“ -

(Sehr rihtig!) Meine Herren, das kann ih also niht anerkennen, daß unter den jeyigen Verhältnissen es so harmlos und so unbedenk- li sei, wenn man überhaupt im Interesse des Schußes der mens{- lihen Gesundheit und im Interesse der Verhinderung der Weiter- verbreitung von Viehkrankheiten eine obligatorische Fleishshau ein- führen will, die Hausshlachtungen davon frei zu lassen, umsomehr als es ganz notorish ift, daß vielfa Landleute zwar im Hause schlächten, dann aber das Fleisch im Wege des Verkaufs verbreiten. Wir werden uns über diese Frage in der Kommission ja noh des näheren unterhalten.

EŒEs3 ift weiter von einem der Herren Vorredner darauf hingewiesen, daß das Ausland in diesem Gese besser behandelt würde ‘als das Inland, und das sei niht erträgli. Meine Herren, daß wir das Recht haben, das Ausland ebenso zu behandeln wie das Inland, das habe ih bereits grundsäßlih auêgesprohen. Aber die Herren werden mir auch das zugestehen: wenn wir dieselben formellen Forderungen an die Untersuhung des ausländishen Fleisches ftellen wollen, welche wir im Inlande stellen, so ist das einfah das absolute Verbot irgend welcher Einfuhr ausländischen Fleisches. Denn daß eine Vorbeshau des ausländishen Viehes und gegen diese haben Sie sih ja an sich nicht ausgesprochen, im Gegentheil, Sie haben ih mit ihr einverstanden erklärt daß eine Vorbeschau ausländishen Viehes im Auslande niht ausführbar ift, das ift klar. Gs ift ferner klar, daß geschlahtetes ausländisches Fleish, wenn es im erkalteten Zustande zu uns kommt, niht in derfelben Weise unter- sucht werden kann wie das einheimische Fleis, erftens wegen des Verlaufes der Zeit und zweitens weil gewisse Theile des Thieres, Gehirn, Eingeweide u. st. w. auf weite Strecken niht transporttert werden können, wenn gleichzeitig niht das Fleis verderben soll.

Meine Herren, die Frage liegt aber au sahlich ganz anders. Wenn Sie dahin kommen, daß Sie ganz mechanisch die Vorschriften, die in diesem Gese auf die Untersuhung von inländishem Fleis Anwendung finden, auf das Ausland übertragen wollen, {ließen Sie

alles ausländishe Fleis überbaupt aus. Es wäre eine absolute

Prohibition, und es wird dann die Frage sein: ift es unter den j Verhältnissen unserer Viehzuht mögli, auf das ausländische Fleis zu verzichten, oder find wir dann gezwungen, die Vorschriften bezügli der Einfuhr ausländishen Viehes kaxer zu gestalten? In einem Organ, welhes vorzugsweise landwirthschaftlie Intereßen vertritt, ift man si ganz logisch dieser schwierigen Lage vollkommen klar gewesen. Es heißt da:

„Zwar ist bei der unkontrolierten Fleischeinfuhr die Gefahr der Seudeneinshleppung nicht gering, aber immerhin kleiner als bei der Einfuhr lebenden Schlahtviehs. Wenn daber die schon zu weit offen fstehênden Thüren an den Grenzen im fogeuannten Interesse der Volksernährung noch weiter würden geöffnet werden follen: dann werden wir lieber die etwas geringere Gefahr der verstärkten Fleischeinfuhr befürworten, als zulassen, daß das bishen Seuqengrenzshuß bei der Einfuhr lebenden Viehes noch weiter vermindert wird.“

Sie werden das nit bestreiten können, daß insonderheit die Gin. fuhr von fremden Fleishwaaren, namentlih von Konserven, zur Zeit eine wihtige Rolle in unserer Volksernährung spielt, und daß bei diesen Konserven immerhin die Gefahr einer hyztenishen Schädigung um deshalb geringer ift, weil sie zum großen Theil dadur, daß sie einem hohen Hitegrade ausgeseßt werden, fterilisiert sind.

Es fragt si also: können wir, wenn sih das hohe Haus nicht dazu entschließen kann, ausländische Fleishwaaren bis auf weiteres über die deutshe Grenze hereinzulafsen, diesen ‘Ausfall sür unsere Volksernährung zur Zeit ertragen? Sie werden mir gewiß glauben, daß ih von Herzen wünsche, die deutshe Landwirth|haft möchte im stande sein, die nöthige Fleishnahrung für unser Volk hervorzu- bringen ohne jeden Zushuß vom Auslande. Wenn man sich auf einen derartigen orthodoxen Standpunkt stellt, hat man aber doch die Verpflihtung, die Frage objektiv zu wvertiefen. Wie liegt nun dann die Sahe? Es sind im Jahre 1898 nah Deutschland 835963 dz an frischem und jzu- bereitetem Fleisch aus dem Auslande eingeführt werden. Rechnet man diese Mengen Schlachtfleish um in lebendes Sw{hlacht- vieh und nimmt dabei an, daß das Durchschnittsgewiht beim Rind 250 kg beträgt, beim Schaf 23, beim Schwein 80 kg, fo ergiebt fh, umgerehnet in Haupt-Vieh, eine Einfuhr von 83 890 Rindern, 4817 Schafen und 781412 Schweinen im Jahre 1898. Weiter: die Ge- sammteinfuhr an Schweineshmalz und Oleomargarin betrug. 1898 für Schmalz 1165 899 dz, für Oleomargarin 221 797. Rechnet man diese Menze Schweineshmalz und Oleomargarin um in lebendes Swlatviehz und nimmt an, daß aus einem Schwein 50 kg Schmalz, aus einem Rind 60 kg Oleomargarin gewonnen werden können, fo ergiebt sh für 1898 eine Einfuhr von 2331 798 Schweinen und 369 660 Rindern. Unter Hirizurehnung der oben er- wähnten, durch Umrechnung des Fleisches in Schlachtthiere gewonnenen Summe ergiebt sch hiernach für 1898 eine Einfuhr von 3113210 Schweinen und 453 550 Rindern in Form von Fleischwaarenu. Ich gestehe zu, daß diese Berechnung einen kleinen Fehler hat. (Zuruf.) Einen kleinen! Die Schweine werden da, wo sie in Fett um- gewandelt werden, ganz in die Schmelzbottiche gelegt, und es bleibt darum an Fleishtheilen nur wenig übrig, was man von dem als eingeführt berehneten Fleisch wieder abrehnen fönnte; dagegen ift es bei Rindvieh anders: wo das Oleomargarin abgelassen wird, bleibt noch eine ziemli große Masse Fleisch übrig. Ih will deshalb au die S{lußberechnung nur auf Schweine reduzieren; das Sat- yerhältniß würde dann sein, daß die Schweineshmalz- und Schweine- fleischeinfuhr, umgerechnet in Lebendvieh, im Jahre-1897 ungefähr 1/6, 1898 mehr als 1/5 des Schweinebestandes des Reichs, wie er am 1. Dezember 1897 festgestellt ift, betrug. Ih werde fehr gern eine Belehrung entgegennehmen, daß diese Zahlen unrichtig find, daß die deutshe Landwirtbschaft jeßt hon dieses Defizit zu decken in der Lage ift.

Aber eins muß ih doch sagen: Wenn hier im Gesey die Mög- lihkeit gelafsen wird, fremde Fleishwaaren nah Deutschland einzu- führen, obgleih die Untersuhung nit so gründlich sein kann, wie bei inländischen, so hat uns niht die Rücksicht auf das Ausland bewogen, sondern die Erwägung, daß es für die deutsche Landwirthschaft und die Gesundheit des deutshen Volkes weniger {ädlich ist, fremde Fleisch- waaren hereinzulafsen, als fremdes Vieh aus verseuhten Ländern, und dadur wieder die Gefahr einer großen Weiterverbreitung gefähr- lihér Viehseuen zum Schaden der deutschen Landwirthschaft herbei- zuführen.

Ferner wurde gesagt, in Preußen schiene man nah der den Pro- vinzialräthen unterbreiteten Pölizeiverordnung mehr Verständniß für

die Interessen der Landwirthschaft ¡u haben, als“ in der Reichäver- |

waltung. - Wenn die preußishe Regierung auf dem Wege, auf dem sie den Zweck erreichen wollte, eingehalten und ih an das Reich gewandt hat, so hatte sie dazu ihre guten Gründe. Sie hat ihre Anträge beim Reih gestellt, einfa, weil sie fih überzeugte, eine fo all- gemeine Polizeiverordnung könne sie in Preußen bei den Provinzial- räthen niht durhseßen. Dieser Ihnen vorgelegte Gesezentwurf be- ruht auf der Initiative der preußischen Regierung und ift im Königlich preußishen Staats - Ministerium einstimmig, einschließlich des preußishen Herrn Landwirthshafts-Minifters, angenommen worden; also ein Dissens zwischen Reichsverwaltung und preußisher WVer- waltung existiert nicht.

Man hat auch darauf hingewiesen, durh die Fleishbeschau würden ganz außerordentlihe Kosten entstehen; es ift namentlich aut- geführt worden, wie s{hwierig es fein würde, die Beschau bei de Hausshlahtung vor und nah der S{hlahtung vorzunehmck In praxi, meine Herren wir können uns über diese Fragt ganz objektiv in der Kommission unterhalten —, wird fh die Sache in dünnbevölkerten Gegenden wesentli einfacher ge stalten: es wird eine zweimalige Beschau in der Art stattfinden, daß der Fleishbeshauer das lebende Thier ansieht, es wird vor feinen Augen geshlachtet werden, dann besieht er das Fleish des getödteten Viehs. (Heiterkeit rehts.) Gewiß, meine Herren, das Schwein wird vor den Augen des Mannes geschlahtet werden und dann nimmt er sofort seine Untersuhungen vor; fo wird si die Sache ganz ficher gestalten. Außerdem wird man selbstverständlih an diese Fleish- beshauer zunähst nicht ¡u hohe Anforderungen stellen. Wir haben auch in den dünnbevölfkerten Gegenden die Trichinenshau durchgeführt und werden dort au die Fleishbeschau ausführen können.

Meine Herren, ih bifte, bei diesen ganzen Erörterungen nicht zu vergessen, daß die Bestimmungen, die wir hier getroffen haben, nit

_jm Iuteresse des Auslands: find. Es iff ausdrücklih vorbehalten,

Augenblick auf die ausländishe Einfuhr ganz dieselben Grund- säye anzuwenden wie auf die heimische. Wir betraten aber das Gese als eine Uebergangsbestimmung, so lange wir aus wirthschaftlichen Gründen genöthigt sind, unseren Fleishbedarf zum theil noch vom Auslande zu beziehen, und # lange ' die Gesundheitsverhältnifse des Viehes im Auslande noch. niht so geftaltet sind, daß wir unsere Grenzen für lebendes ausländishes Vieh wieder öffnen können. Ich bin fest überzeugt, meine Herren, manche Irrthümer und Mißverständnisse, die in den Reden der beiden Herren Vorredner heute zu Tage getreten find, weiden ch in dem stilleren Hafen der Kommission leichter aufklären laffen, und ih werde vor allen Dingen auch manche vielleiht zur Sache wesentliche Aufklärungen abgeben können dort in der Kommission, wohin mir der zärtlihe Schatten der

Herren Stenographen nicht folgt. (Heiterkeit.)

Abg. Wurm (Soz.) erklärt sich im allgemeinen für das Gefeß. Die Swhaubezirke seien geseßlih feftzulegen. Er halte die Kontrole des ausländischen Schlachtviehes dur deutsche Beamte für durchaus angängig; so gut, wie Nord-Amerika gegen die deutsche Textilindustrie bezüglih der Ausfuhr dorthin Borg tigen sei, werde sih das um- gekehrte Verhältniß bezüglich des Schlachtviehes herstellen laffen. Sehr nothwendig seien wirksame Garantien für die rüdsihtélose Durch- führung der doppelten Beschau im Inlande. Die Kontrole müße Leuten anvertraut werden, die auch für die einheit- lihe, gründliche, rüdsihtslose Durchführung einstehen. Der Zwangs- \chuß müsse \{ließlih auh gegen den Willen der Bauern durgeführt werden; den Argumenten der bag. Gerstenberger und Graf Klinckow- stroem nachgeben, hieße die Vorlage zu absoluter Wirkungslosigkeit verurtheilen. Für die Kosten der Beschau, soweit sie dem Einzelnen, der abseits von der Heerstraße wohne, zur Laft fallen würden, müßte die Gesammtheit eintreten; der Arbeiter, der fleine Mann sollte sie niht tragen. Für die Kommissionéberathung seien auch die Sozialdemokraten.

Abg. Sieg (nl.) erklärt sich mit 1, d. b. mit der doppelten Beschau, der Vor- und der Naschau, völlig einverstanden ; die Wir- fung würde eine eminent wohlthätige, namentli für das platte Land sein. Aber von der Hausslachtungsbeshau hätte man wenigstens das Schwein ausnehmen follen. So leicht werde die Beschaffung geeigneter Beschauer auf dem flachen ‘Lande do nicht sein, ebenso“ wie die geseßliche Festlegung der Schaubezirke fich nicht durhfübren lafse. Ju kurzer Zeit werde es übrigens der deutschen Landwirthschaft gelingen , die Viehproduktion ganz wesentlich zu heben, und das sei für ihn ein besonderer Grund für die Annahme eines solhen Gesetzes. Die deutsche Viehzucht sei noch einer bedeutenden Ausdehnung und Verbefserung der Produkte fähig, wenn au in den leßten 20 Jahren \{on erheblihe Fortschritte gemacht seien. Nit eine Fleishnoth habe bestanden, worüber die Klagen im vorigen Herbst angestimmt worden seien, wobl aber eine Fleischernoth, und diese sei hervorgerufen worden dur die Uebershwemmung des Marktes mit ausländischen, besonders amerikanischen Konserven. Er- freulih sei, daß von allen Seiten, auch von dem Vorredner, den amerikanishen AÄttesten wenig Gewicht beigelegt werde. Die Ent- seudung deutfher Beamten nah Amerika werde freilich auch auf große Schwierigkeiten stoßen. Redner spriht s{ließlich die Hoffnung aus, daß das G:seß in annehmbarer Focm aus der Kommission heraus- kommen werde.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vas.) hält das Gefeß für verbesserungs- bedürftig, aber au für verbefserungswerth; es bringe übrigens weder juriftish, noch in seinem thatsächlihen Inhalte etwas absolut Neues. Ginige Verbesserungen würden allerdings vorgenommen werden müssen. Wenn für die Hausshlachtungen keine weiteren Ausnahmen zugelaffen werden follten, dann könnte doh für diese die Vorbeschau obne Schaden wegfallen. Soweit Erregung im Lande über das Geseß vorhanden und nicht etwa künftlih hineingetragen sei, richte fe Kch eben gegen die Vorbeshau, die man wohl als Ballast werde über Bord werft müssen, um das Schiff flottzumachen. Die Haus- s{lachtungen müßten auch in weiterem Umfange von dem Schau- ¡wange befreit bleiben, sonst würden zu viele Beamte M sein, die man in genügender Zahl ohnehin schon {wer aufbieten könne. Die Uebernahme der Kosten auf den Staat sei ein sehr diskutabler Vorschlag; jedenfalls müßten die Gebühren, wenn ihre Festsezun deu Einzelstaaten übertragen würde, fo niedrig gehalten werden, daf fie für den kleinen Mann t die Agrarier für die einheimishe Fleis

keine Belastung bedeuteten. Da

Tbei die Erleichterungen, für die ausländische die höchsten Grschwerungen for- dern, sei do fehr interefsant. Grundfäßlih fei die gleihmäßige Be-

größten

haudlung beider in der Vorlage ausgesprochen. Für die Erweiterung bundesrätbliher Vollmahten sei freilich au die freisinnige Vereinigung nit, unter den gegenwärtigen Verh [tnifsen aber werde mau darauf eingehen müssen. Die Vermehrung der inländischen Viebproduktion könne man nur wünschen, aber es habe damit noch

gute Wege.

Abg. Holtz (Rp.): Das Bedürfniß einer reihsgese lihen Rege- lung der Frage erkennen wir an. Das Verlangen der obligatorischen Fleischbeschau ift aber seiner Zeit im preußischen Abgeordnetenhause ausdrüdlih auf das erem ena zum Verkauf gelangende Fleisch erftreckt worten. Die Kontrole der Hausshlahtungen bedarf der Ver- \{ärfung; die zweimalige Besichtigung ist für den kleinen Mann eine unliebsame und kostspielige Belästigung, ber gegenüber- stehende Nußen für die Allgemeinheit minimal. Das Fleiscber- gewerbe ift gen bereit, sih der Kontrole zu unterwerfen, fobald nur au die entsprehende Kontrole im Auslande eingeführt wird. Da die Konsumenten durhweg den Wunsch haben, kontroliertes Fleif von den Fleischern zu beziehen, ist notorish. Die Vorschriften, welche das Gese für das ausländische Fleis trifft, genügen niht; wir können und müfsen unter allen Umständen verlangen, daß das von außerhalb eingeführte Fleis gesund ist. Hier muß die Kommissions- arbeit einseßen, um die nöthigen Verbesserungen herbeizuführen. Die Vorschristen des Geseyes müfsen für das inländishe und das aus- ländische Fleisch gleichzeitig in Kraft treten.

‘Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) \priht seine und seiner Freunde Freude über das von ihnen längst geforderte Gesey aus, bedauert aber, daß die Kritik desselben niht vom Standpunkte der Volkswohl- fahrt, sondern von dem der Interessen, und zwar der verschiedenen Interessen des Ostens und des Weftens ausgegangen sei. Wir legen vor allem Werth darauf, fährt der Redner fort, die Frage zu prüfen, ob nicht vielleicht durch zu weit gehende Rüksichtnahme auf etwaige vermeintlihe Schädigungen der Volksgesund- heit der Bolkswohlstand mehr benahtheiligt als gefördert wird. Das Volk büßt an seinem Wohlstand den Preis des Stückes Vieh ein, das zu Unreht mit dem Stempel der Unbrauchbarkeit ver- sehen wird. Auf Grund ünrichtigtr Fleishbeshau verfällt so manches Stück Vieh der Abdeckerei, das nur vermeintlich krank und À menshlichen Nahrung ungeeignet war. Das agrarishe Interesse h

für uns nicht vorhanden. Aber wir meinen au, daß

die Hausshlachtung mit der Doppelbeschau kaum werde vereinbaren lassen; namentlich in den bevölkerten Gegenden dürften sch die nöthigen Schaubeamten nicht herbeischaffen lassen. je Gesundheitsgefahr würde ih * {on ungemein vermindern, wenn der Landmann und feine Angehörigen daran gewöhnt würden, das Fleisch nur in gekohtem Zustande zu genießen. Die Bestimmung, daß- bei Nothf la@tungen von der Fleishbeshau ab- gesehen werden kann, und dem Bundesrath überlassen bleiben foll, was unter Nothshlahtung zu verstehen sei, geht uns zu " weit, be- sonders da die Motive sagen, ap über den Begriff der Noth- \{ladtung die Gelehrten unter sich noch nicht einig seten. Die Einfuhr ausländischen Fleisches auf diesem Wege zur Unmög- lihkeit zu machen, wird den Agrariern nicht gelingen. Wir brauchen die Konkurrenz Amerikas {hon deswegen, damit uns die Agrarier nicht die Preise diktieren können, die sie uns diktieren möchten, Im Interesse der Wohlfahrt der arbeitenden Klafsen muß die Konkurrenz erhalten bleiben,

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. G von O Sto Wede: E %

Meine Herren ! Alle Instanzen, welche an der Fleishbeshauung ein Interesse haben : Aerzte, Hygieniker, Landwirthe, Fleischer, haben in dringenden Eingaben beantragt, daß die verbündeten Regierungen ein folhes Geseg vorlegen möhten, und jeßt, wo das Gese vorliegt, \cheint es, als ob man doch bei näherem Nach- denken und bei weiterer Vertiefung Bedenken hätte, aus wirthschaftlichen Gründen diesem Geseße seine Zustimmung zu ertheilen. (Zuruf rechts.) Ih komme noh darauf zurück, Herr Abg. Gamp. Zunächst ift bedauernd hervorgehoben worden, daß im Gesetz niht die Grundlagen für eine allgemeine öffentliche Zwangs. versicherung festgestellt sind. Daß das namentlich auf landwirthschaft- licher Seite bedauert wird, is mir ziemlich verständlich. Ih kann Ihnen aber versichern, daß eine solche Formulierung des Gesetzes im Bundesrath niht durchzubringen war, und. ih vermag den Herren deshalb nur anheimzustellen, daß sie die Anträge auf Einführung einer öffentlichen obligatorishen Schlahtversicherung die Güte haben möchten, in ihren einzelnen Landtagen einzubringen. (Sehr rihtig !) Der Herr Abg. Holtz hat ausgeführt, daß ja all das Vieh, was jeßt geschlachtet würde, hon deswegen uiht in den Verkehr kommen dürfte, weil es unter das Viebseuchengeseß fällt. Wenn diese Deduktion zuträfe, fo wäre sowohl die obligatorishe Einführung der Fleishbeshau wie ins- besondere die Kontrole der Hausshlachtungen sahlih vollständig über- flüssig. Dürfte schon jeßt auf Grund der bestehenden Gesetzgebung krankes Vieh nicht geshlahtet und das gewonnene Fleish nicht in den Handel gebracht werden, wozu machten wir dann überhaupt ein Fleis{ch- beshaugeseß? So aber liegt geseßlich die Frage niht. Es sind eine ganze Reihe für Menschen außerordentli gefährliche Viehkrankheiten, die jeßt noch nit unter die Vorschriften des Viehseuchengeseßtzes fallen und den. Besitzer niht nöthigen, die Thiere, eventuell gegen Ent- \{chädigung, zu tödten.

Der Herr Abg. Holy hat meines Erachtens noch einen weiteren Gesichtspunkt hereingebraht, der hier nicht zutrifft. Er sagte: was nüßt die ganze Kontrole der Hausschlachtungen ? Das Fleis wird manchmal monatelang aufbewahrt, wird dadur ch gesundheits\{chädlich, und hiergegen giebt es keine Kontrole. Sehr richtig, Herr Abgeordneter ! Aber das if der Fall au bei der Marktkontrole. Deshalb is eben für das Fleis, welches öffentlih verkauft wird, noh die Marktkontrole eingeführt, damit Fleis, das zwar beim Schlachten als gesund erkannt ist, im Laufe der Zeit aber oder durch äußere Einflüsse verdorben ift, vom Feilbieten und damit vom mens{hlichen Genuß zurüdgestellt werden kann; das ift der Zweck der Markikontrole. Eine derartige weitere Kontrole aber auch auf das Fleis, das durch Haus- \chlachtung gewonnen ift, auszudehnen, ift freilich unmöglih. Da muß man sh damit begnügen, daß das Fleisch für menfchlihe Nahrung geeignet war in dem Moment, wo es aus der Sc(lachtung hervorging.

. Meine Herren, ih möchte doch bitten, recht vorsichtig zu sein mit den Einwendungen gegen die Kontrole der Hausshlachtungen. Die Frage kann ja zweifelhaft sein, wir werden uns in der Kommission weiter darüber unterhalten. Wenn aber alle die Einwände rihtig wären, die Sie hier gegen die Hauss\{lahtungskontrole an- führen, so müßte die Vorausseßung doch die sein, daß aus den Hausshlahtungen thatsächlich kein Fleisch im Haushalt verwendet wird, das für das Leben und die Gesundheit des Menschen ge- fährlih ift. (Sehr richtig!) Diese Voraus\eßung trifft aber nicht immer zu. (Widerspru rechts.) Im Landwirthschaftsrath ift unter anderem von dem Korreferenten für den Gesetzentwurf gesagt worden (Zuruf rechts} Sie wissen es Alle so gut, wie ih es Ihnen sagen kann: es ist ihm nicht widersprochen, „daß in den Wirth- schaften gerade diejenigen Stücke regelmäßig abgeshlachtet werden, die hon zu einem gewissen Zweifel an der vollen Gesundheit Anlaß geben.“ (Hört, hört! links, lebhafte Zurufe rechts.) Meine Herren, ih lese Ihnen vor, was in dieser Versammlung erklärt ift (Zwischen- rufe rechts), und zwar ohne Widerspruch erklärt ift. (Zurufe rechts, Heiterkeit links.)

Also, meine Herren, die Behauptung, daß die Garantie gegeben sei, daß im Haushalt kein krankes Fleis geshlachtet wird, glaube ih, wird von keiner Seite aufgestellt werden können.

Der Herr Abg. Lenzmann hat ferner darauf hingewiesen, es wäre doch wunderbar, daß jemand, der bei solhem Fleish, das als zum Genuß untauglih oder als ausländisches Fleis bezeichnet worden ift, die vorgeschriebenen Kennzeichen beseitigt, nur wegen einer Uebertretung bestraft würde. Im ursprünglichen Entwurf war die Sache anders gedaht ; aber nahträglich wurden Bedenken dagegen erhoben, daß ein solcher Fakl mit den strengen Strafen der Urkundenfälshung belegt werde. Deshalb hat man die Bestimmung gewählt, die Sie jeßt im Gesey finden.

Es ift ferner der Zweifel angeregt worden, was eigentlich mit dem Vieh geschehen \oll, das {hon vor der Schla®tung als so frank erkannt wird, daß dessen Fleisch unter keinen Umständen zum menschlihen Genuß ‘zugelassen werden kann. Meines Erachtens liegt da der Fall entweder so: es fällt unter das Viehseuchen- geses dann muß es getödtet und der Besiger entschädigt werden oder der Besißer sagt: ich will das Vieh noh weiter nußen, es ist auch fkeine ansteckende Krankheit, dann bleibt ihm die Verfügung überlassen, so lange keine Schlachtung ftattfindet, und es liegt von seiten des Fleishbeshauers keine Ver- anlassung vor, auf die Tödtung des Viehes zu dringen. Ich glaube also, dieser Fall, der hier als eine Lücke des Gesezes bezeihnet wird, wird in der Praxis zu Bedenken keine Veranlassung geben.

Der Abg. Holy hat au bestritten, daß der Antrag des Ab» geordnetenhauses beabsichtigt hâtte, die obligatorische Fleisch- beshau auf die Hausshlachtungen auszudehnen. Wenn er die Güte haben wollte, die Drucksahen des Abgeordnetenhauses anzusehen, wird er sih überzeugen, daß er sich in einem Irrthum befindet ; denn der Herr Präsident sagt dort auf Seite 2275 in der Sigßung vom 29. April 1898 ausdrüdlih:

Fch bitte diejenigen Herren, welche den Antrag der Abgg. Ring und von Mendel-Steinfels auf Nr. 159 der Drucksachen, wona in Theil 11 Nr. 1 Zeile 4 und 5 die Worte : „Nur für gewerbsmäßig zum Verkauf gelangendes Fleisch und im übrigen“ gestrichen werden sollen, annehmen wollen, ih zu erheben, (Geschieht.) Das is die Majorität ; er ist angenommen. (Zurufe: Ginftimmig!)

Also das Abgeordnetenhaus war einftimmig der Ansicht, daß die Fleischshau au auf die Hausshlachtungen ausgedehnt werden müfse.

Nun zum Schluß eine allgemeine Bemerkung. Vergessen Sie do, bitte, Eins nicht, daß dur die Einführung der obligatorischen Fleishbeshau immerhin eine wesentlihe Verbesserung eintritt für die deutschen Fleishproduzenten und au für die deutschen Händler. Da, wo die obligatorische Fleishbeschau hon eingeführt wurde, ift doch der Zustand so, daß zwar die Last für die Untersuchung des ein- heimischen Fleisches auf den Fleishproduzenten ruht, daß aber das fremde Fleisch ohne eine ausreichende Fleishkontrole in Deutsh- land eingeht und auch in diesen Landestheilen zum theil verbrauWt wird; es liegt deshalb in diesem Gefeye für die Landestheile, wo die obligatorishe Fleishbeshau \{hon eingeführt ift, ein ganz außerordentliher und gerechter Fortschritt. Aber es liegt auch für diejenigen Landestheile ein wesentlicher Vortheil vor, wo die obligatorische Fleishbeshau noch nit eingeführt ift. Es ist do eine ganz andere Sache, ob jeßt das Fleish in solchen Massen vom Ausland über alle Zollstellen hereinkommt, vielleicht untersucht wird, vielleiht auch nit, oder ob es nahher ganz bestimmte ZoU- stellen passieren muß, wo Sachverständige erften Ranges thätig sein werden, die das Fleisch unter Umständen bis auf jede Büchse, die eingeht, einer eingehenden Untersuhung unterziehen fönnen. Jch glaube, darin liegt ein wesentliher Schuß gegenüber einer unlauteren Konkurrenz, die etwa vom Auslande getrieben werden solite.

Gegen 658/, Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

57. Sißung vom 17. April 1899.

Es wird die erste Berathung des Gesezentwurfs betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals l Rhein bis zur Elbe, fortgeseßt. Ias a «if

Ueber den Beginn der Debatte is schon berihtet worden.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Jn den bisherigen Verhandlungen is wiederholt der Gesichtspunkt hervorgetreten und betont worden, daß bei der Prüfung der gegenwärtigen Geseßesvorlage, bei der Frage, ob ein Verkehrsbedürfniß vorhanden is für eine so große Verkehrsanlage, die niht auf Jahre, auf Jahrzehnte, sondern auf Jahrhunderte ge- hafen werden soll, die das ganze Bild der Gegend landshaftlich und wirthschaftlich umgestalten wird, die eine dauernde Ausftattung der Landestheile bilden. soll, die fie durchs{chneidet, niht sowohl das jetzige, als das künftige Verkehrsbedürfniß in Betraht komme. Die Frage sei zu beurtheilen niht nah dem jeßigen Stande der Verkehrsver- hältnisse, sondern nah demjenigen Stande, wie er sihch stellen wird, wenn der Bau des Mittelland-Kanals vollendet sein würde, also wie er sih stellen würde im Jahre 1908. j

Wenn man nun die Verkehrsentwidckelung, wie sie nah 10 Jahren sein wird, beurtheilen will, so muß man in der gegenwärtigen Ver- kehrsentwidelung die Richtungslinie zu erkennen suhen und fi fragen: wird diese Rihtungslinie sch in der Folge in gleiher Weise fortsezen, oder wird sie sih anders gestalten? Jh möchte nun vom Standpunkt meines Ressorts darauf aufmerksam machen, daß für die Entwickelung unseres gegenwärtigen Verkehrs vorzugsweise zwei Um- stände charalkteriftisch sind : die Tendenz zur Mafsenpröduktion und die Tendenz dementsprehend zum Massentransport. Wenn Sie die Be- triebs\stätten unserer großen Industrie durchwandern, wenn Sie sich ansehen die ungeheuren Flächen, die die Fabriken einnehmen; wenn Sie sich ansehen die kolossalen Werkzeuge und Maschinen, mit denen gearbeitet wird, die Zahl der Arbeiterbevölkerung, die dort thätig ift, die ungeheuren Massen von Waaren, die dort erzeugt werden föôönnen Sie sich dem Eindruck nicht entziehen, daß diese Tendenz der mafsenhaften Waarenerzeugung unaufhaltsam vordringt —. Meine Herren, sie ist niht eine zufällige, sie ift etwas Nothwendiges, was erwächst auf dem ganzen Stande unserer technishen und wirth- \aftlihen Entwickelung, es find tehnishe und wirthshaftlihe Be- dingungen, die mit Nothwendigkeit zu dieser Mafsenerzeugung drängen, es ist die Einführung des Maschinenbetriebes, es ift die Cinführung der elementaren Kraft statt der thierischen, die Fortbildung der Technik, es sind die neuen Erfindungen, die in immer zunehmendem Maße nothwendig dahin führen, die Mafsenproduktion mehr zur EGntwickelung ¿u bringen. Meine Herren, wird das etwa in Zukunft anders sein? Ih weiß, daß manche unter Ihnen sind, die die Rapidität dieser Entwickelung beklagen, und die sagen, es wäre wünschenswerth, wenn die Entwickelung etwas langsam ginge. (Widerspruch rechts.) Ift das nicht der Fall ? Das freut mih außerordentlich.

Nun läßt ih ja nicht verkennen, daß die gleihe Tendenz zur Masfsenproduktion niht bloß in industriellen Betrieben hervortritt, fie tritt ebenso auch im landwirthschaftlihen Betriebe hervor. Auch die Landwirthschaft produziert zum theil den drei- und vierfahen Werth als früher und nimmt Distrikte in Anbau, die si "früher anzubauen nicht lohnte, deswegen, weil die Fortschritte der Landwirthschaft die Möglichkeit geschaffen haben, jeßt noch Werthe zu erzielen, wo man sie früher niht erzielt hat, und weil die Landwirthschaft jeßt den mehrfachen Werth erzielt, wo man früher nur den einfachen erzielen konnte. Nehmen Sie die landwirthschaftlichen Nebenbetriebe, z. B. die Zuerfabrikation. Wo haben Sie mehr eine Entwickelung zum Massenbetrieb, zur Mafsenproduktion und zur mafsenweisen Wertherzeugung wie in der Zuckerfabrikation ? Jch glaube, es find noh eine ganze Reihe von landwirthshaftlihen Nebenbetrieben vorhanden, bei denen dies in ähnlicher oder gleiher Weise der Fall ist.

Nun, méine Herren, wie ih {hon fagte, ist das jeßt der Fall und wird auch in Zukunft der Fall sein. Sie können es niemand ver- wehren, weitere Grfindungen zu machen und die Erfindungen weiter zu verwerthen. Es reiht sih aber das eine an das andere; wir sind ich möhte sagen in einem Kometenshwarm von Erfindungen. Es sind nicht alles große Grfindungen, die einzeln die Welt umgestalten, es sind solche, bei denen das eine an das andere sih anreiht, bei denen schließlich eine Kette von Fortschritten ih ergiebt, die in ihrer Gesammtheit es möglih machen, das Drei-, Vierfache, mit einem Wort: das Mehr- fahe der Wertherzeugung zu leisten als früher.

Nun, meine Herren, genau so, wie es mit der Produktion ift, geht es auch ganz naturgemäß mit dem Transport, denn es muß ja

die Transportaufgabe der Produktion folgen. Auch hier sind es die