Deutscher Reichs-Anzeiger
Staats-Anzeiger.
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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ataats-Anzeigerzs Berlin 8§W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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¿ 95.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Oberlchrern q, D., Profcssoren Dr. Kreuß zu Danzig und Dr. Lampe zu Zoppot, bisher in Danzig, und dem Oberlehrer a. D. Dr. Andrzejewski zu Kulm den Roth-:n Adler-Orden vierter Klasse, : :
dem Kreisgerichts-Direktor a. D., Geheimen Justiz-Rath von Eckenbrecher zu Stralsund den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse,
dem Ober-Steuer-Jnspektor a. D., Steuer-Rath Krull zu Micsbaden, bishcr in Kreuznach, den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse,
dem Oberleutnant tion, kommandiert bei der V dem Prorcktor a. D. Go‘ering zu Kronen-Orden vierter Klasse, /
den emeritierten Lehrern Müller zu Heuthen im Kreise Heiligenstadt, Ditimann zu Herrnlauersiß im Kreise Guhrau und Koh zu Dortmund, bisher zu Holungen im Kreise Morbis, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,
dem Eisenbahn- Zugführer a. D. Krieger zu Daaden im Kreise Altenkirchen, dem Grubensteiger a. D. Wilhelm zu Altenkessel im Kreise Saarbrücken, dem Gejiütsmcister Karl Schmidt zu Klein-Luckow im Kreise Prenzlau, dem Polizei- Sergeanten a. D. Geisler zu Preeß im Kreise Plön, dem Ackerer und Gemeindeverordneten Jakob Raffauf Il. zu Kesselheim im Landkreise Koblenz, dem Buchdruckerei- Aufseher Karl Nickel zu Gumbinnen und dem Holzleger Georg Klinißke zu Aufhalt im Kreise Freystadt das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Backs von der 2. Jngenieur-Jnspek- Militär - Telegraphen - Scbule, und Nawitsh den Königlichen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Haus-Marschall Freiherrn von Lyncker und dem Domherrn Alexander Shnütgen zu Köln die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nih!preußishen Insignien zu eriheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes des Großherzoglih sähsishen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken, lezterem: des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreichishen Franz Joseph-Ordens.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Riga Freiherrn von Brück zum Konsul in Havanna zu ernennen geruht.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung der Anlage B zur Verkehrs- Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands.
Vom 17. April 1899.
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundeérath- in der Sißung vom 13. April d. J. beschlossen, in der Nr. XLVŸ der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Lp Deutschlands nâtstehende neue Ziffer 5 aufzu-
en:
„Zur Beförderungvon verdichhtetem Sauer- stoff und verdihtetem Wasserstoff dürfen statt der gemäß Ziffer 1 Litt. a und þ geprüften auch folche Behälter benußt werden, die laut angebrachtem Stempel nah den für die Militärverwaltung bestehenden be- sonderen Vorschriften (Militär-Transport-Ordnung vom 18. Januar 1899 § 054 Ziffer 23) amtlich geprüft und innerhalb der legten drei Jahre nahgeprüft sind. Jn diesem Falle dürfen die Gase jedoch auf höchstens 150 Atmosphären verdichtet sein. Jm übrigen finden die Vorschriften unter 1 bis 4 Anwendung.“
Die neue Bestimmung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 17. April 1899.
Der Reichskanzler. Fürst zu Hohenlohe.
Bekanntmachung,
betreffend die Anwendung der Jnternationalen Pariser Sanitätskonvention von 1894 (Reichs- Gesegzbl. 1898 S. 973) auf britishe Kolonien.
Vom 17. April 1899.
Nach Maßgabe einer von den Königlich großbritannischen Delegirten auf der Pariser Sanitätskonferenz im Jahre 1894 abgegebenen und nachmals von der Königlich großbritannischen Regierung wiederholten Erklärung ndet die Pariser Sanitäts- konvention auf alle Kolonien und Besißungen Jhrer britischen Majestät mit Ausnahme von Canada, Neufundland, Kap der guten Hoffnung, Natal, Neu-Süd-Wales, Victoria, Queens-
land, Tasmanien, Süd-Australien, West-Australien und Neu- Seeland Anwendung. Berlin, den 17. April 1899. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: von Bülow.
Bekanntmachung,
betreffend die Untersagung des Börsentermin- handels in Kammzug.
Vom 20. April 1899.
Auf Grund des Z 50 Abs. 1 des Börsengeseßges vom ilen 1896 (Neichs-Geseßbl. S. 157) hat der Bundesrath eschlossen:
Vom 1. Juni 1899 ab wird der Vörsentermin- handel in Kammzug, insoweit er nicht die Abwickelung der vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Geschäfte zum Gegenstande hat, untersagt. Vom 1. Mai 1900 ab ist in Anschung der vor dem 1. Juni 1899 abge- schlossenen Geschäfte auch die Abwickelung im Börsen- terminhandel nicht mehr gestattet.
Berlin, den 20. April 1899. . Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Graf von Posadowsky.
Bekanntmachung.
Nach der in Nr. 16 des „Reichs-Geseßblatts“ vom 21. d. M. veröffentlichten Aenderung der Bestimmungen unter XLY der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands werden zur Beförderung von verdichtetem Sauerstoff und ver- dichtetem Wasserstoff fortan auch solche Behälter zugelassen, die laut angebrahtem Stempel nah den für die Militärverwaltung bestehenden besonderen Vorschriften amilih geprüft und inner- halb der leßten drei Jahre nahgcprüft sind. Diese Prüfungs- vorschriften werden von der Geheimen Kanzlei des Reichs- Eisenbahnamts an Jnteresscnten auf Verlangen unentgeltlich abgegeben.
Berlin, den 22. April 1899.
Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamls. Schulz.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. 16 des „Reichs-Geseßblatts“ enthält unter
Nr. 2567 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutsch- lands, vom 17. April 1899; unter
Nr. 2568 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der Jnternationalen Pariser Sanitätskonvention von 1894 (Reichs - Geseßbl. 1898 S. 973) auf britishe Kolonien, vom 17. April 1899; und unter
Nr. 2569 die Bekar.nimachung, betreffend die Untersagung des Börsenterminhandels in Kammzug, vom 20. April 1899.
Berlin W., den 21. April 1899.
Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.
Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Üebersiht über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der ersten Hälfte des Monats April d. J. und in der Zeit vom 1. Januar bis zum 15. April d. J. veröffentlicht.
Königreich Prenfßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Professor an der Landwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim in Württemberg Dr. Wilhelm Branco zum ordentlihen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrih-Wilhelms-Universität zu B.rlin zu ernennen. E Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem kaufmännischen Direktor der Maschinenbau-Aktien- gesellschaft „Vulcan“, Hermann Stahl in Bredow bei Stettin, en Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Kreise Wiedenbrück ist die Erlaubniß zur Vor- nahme allgemeiner Vorarbeiten für eine votuspueriage Nebeneisenbahn von Gütersloh über Verl und Kaunitz nah Hövelhof ertheilt worden.
1899.
Ministerium der geistlihen, Unterri hts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Die Reichsgerichts-Entscheidung vom 15. Dezember 1893 — Entscheidungen in Strafsachen Bd. 24 S. 436 —, durch welche die Befugniß, b:hufs Bekämpfung des Kindbettfiebers der Hebamme die Ausübung ihres Berufs zeitweilig zu untersagen, als zur Zuständigkeit des Regierungs-Präsidenten allein gehörig bezeihnet worden ist, hat die Voraussegungen des Erlasses vom 22. November 1888 — Min.-Bl. f. d. inn. Verw. S. 207 — und namentlich der Bestimmungen im 8 15 der diesem Erlaß beigefügten Anweisung nicht un- wesentlich verändert. Um den hieraus zu befürchtenden Schäden zu begegnen, erscheint es erforderlih, die be- stehenden bezüglichen Polizei-Verordnungen oder Anweisungen der durch die Reichsgerichts : Entscheidung geschaffenen NRechtslage anzupassen. Es wird hierbei genügen, wenn den Kreisphysikern allgemein die Ermächtigung ertheilt wird, bei deu der Hebamme acmäß § 15 der Anweisung zur Ver- hütung des Kindbettfiebers — Anlage der Bekanntmachung vom 27. November 1888 zu gebenden Verhaltungs- maßregeln nöthigenfalls auh die sofortige Einstellung der Berufsthätigkeit in Euer A Namen und Auf- trag auf eine bestimmte Zeit — jedoch höchstens bis zu 8 Tagen — der betreffenden Hebamme aufzugeben. Von einer derartigen Maßregel hätte der Kreisphysikus Euer Hochwohl- geboren durch Vermittlung des Landraths E An- zeige zu erstatten und, wenn eine aht Tage übersteigende Ent- haltung von der Hebammenthätigkeit für nothwendig befunden wird, die Anordnung derselven unter Darlegung der Gründe zu beantragen.
Mit Nücksicht auf den für die Hebammen zu be- fürhtenden Erwerbsverlust und die Schädigung ihres Rufes, sowie auf die aus einer längere Zeit dauernden Suspension etwa erwachsende Begünstigung der Hebammenpfuscherei ist besonders darauf aufmerksam zu machen, daß den Hebammen die Aus- übung ihrcs Berufs niht ohne zwingenden Grund untersagt und daß namentlich auf dem Lande und in dünn bevölkerten Gegenden, wo eiu Hebanmenersay s{hwer zu beschaffen ift, nur in den dringendsten Fällen solche Maßregel angeordnet werden darf.
Hiernach überlasse ih Jhnen, soweit solches nicht bereits geschehen ist, entfprehende Verfügung zu treffen.
Berlin, den 1. April 1899.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Im Austrage: Förster. An die Herren Regierungs-Präsidenten und den Herrn Polizei-Präfidenten hierselbst.
N Abschrift erhalten Euer Excellenz zur gefälligen Kenntniß- nahme. Berlin, den 1. April 1899, ; Der Minister der geistlichen, Unterrichte- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: Förster. An die Herren Ober-Präsidenten ausschließlich desjenigen in Königsberg.
Abschrift auf den gefälligen Bericht vom 9. Februar d. J. An den Herrn Ober-Präsidenten in Königsberg i. Pr.
Dem Privatdozenten in der theologischen Fakultät der Fe E or a8 zu Berlin Lic. Dr. Karl oll und dem Direktor des Hygientschen Jnstituts für Egypten Dr. Heinrich Bitter in Kairo ist das Prädikat “Professor beigelegt worden. i Am Schullehrer-Seminar zu Boppard ist der bisherige kommissarische Lehrer Löf als ordentlicher Seminarlehrer an- gestellt worden.
Justiz-Ministerium.
Verseßt sind: der Amtsgerihts-Rath Hoffmann in Breslau an das Amtsgericht in Goldberg, Der Amtsrichter Werther in Frankfurt a. M. als Landrichter an das Land- geriht daselbst und der Amtsrichter Glaß in Willenberg an das Amtsgericht in Osterode Ostpr.
Dem Landgerichts-Rath Willms in Osnabrück ist die
nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt. _ Zum Notar ernannt ist der Rechtsanwalt Timendorfer in Berlin für den Bezirk des Kammergerichts, mit der Ver- pilihtung, in dem Stadttheil „Louisenstadt diesseits des Kanals“ innerhalb der Stadtbezirke 125, 126, 131 bis 134 zu wohnen und seine Geschäftsräume zu halten. z
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts anwalt, Justiz-Rath Fenner bei dem Landgericht in Dort- O und der Nehtsanwalt Kuhn bei dem Amtsgericht in
üben.