1899 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berenet

Fin liegender Stri (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Pr

s nit vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fe blt.

Deutscher Reichstag. 79. Sizung vom 10. Mai 1899, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Entwurfs eines Jnvalidenversicherungsgeseßes.

Ueber den Anfang der Sißung wurde am Mittwoch berichtet.

Zu 8 1 (Versicherungspflicht) liegt ein Antrag der Abgg. Antrick (Soz.) und Genossen vor,

„die Versiherungspfliht auf die Hausgewerbetreibenden aus- zudebnen und denjenigen Unternebmern, welche Haus8gewerbe treibende beshôftigen, die Verpflichtungen aufzuerlegen, welche fonft den Arbeit- gebern obliegen, nämlich die Gebilfen, Gesellen und Lehrlinge der Hausgewerbetreibenden zu versichern.“

Abg. Stadthagen (Soz.) empfiehlt den Antrag, weil ohne Zweifel die Hausgewerbetreibenden ibrer ganzen sozialen Stellung nah als Arbeitnehmer zu betrachten seien. Die Kolonnenführer bei den Bauarbeitern babe wan früher au als Arbeitgeber angesehen, in der neueren Rehtspre{ung sei aber diese Auffassung immer mehr vershwunden. Als Arbeiter müßten auch die in der Hausindustrie beschäftigten Persorien betrahtet werden, die darin nit ibren ganzen Lebentberuf und ibren ganzen Erwerb fänden, so z. B. die Töchter von Beamten, die sich durch Stickereien und ähnliche Arbeiten für Geschäfte ein Taschengeid verdi-nten, die aber am meisten auf den Lobn drüdckten. E müsse endlich Klarheit in dieser Sache ge- schaffen und nicht die Entscheidung dem Bundesrath überlassen werden, diejenigen Arbeiter der Hausinduftrie für versiherungspflihtig zu er- klären, die ibm dafür passend erschienen.

Mit 180 gegen 39 Stimmen wird dieser Antrag ab- gelehnt und S 1 unverändert angenommen, ebenso § 2, welcher darüber Vorschriften giebt, welhe Perjonen vom Bundes- rath in die Versicherungspfliht eingeschlossen werden können, und S 3, wonach auch Tantièmen und Naturalbezüge als Lohn oder Gehalt gélten, nicht aber die bloße Gewährung freien Unterhalts.

Nach S 3a der Vorlage sollten Personen, welhe nicht mehr als zwölf Wochen im Jahr verficherungspflihtig be- schäftigt werden, von der Versicherungspflicht befreit sein. Diese Vorschrift hat die Kommission gestrichen, dagegen die Bestimmung, daß Ausländer, welhe nur vorübergehend im Reiche sih aufhalten, von der Versicherung befreit sein sollen, dahin geändert, daß für diese Arbeiter die Arbeitgeber die De der Beiträge an die Versiherungsanstalt zu zahlen

aben.

Abg. Molkenbubhr (Soz.) bemängelt, daß {hon bezüglich der Seeleute eine Prämiierung der Beschäftigung ausländischer Arbeiter eingeführt sei. Die Kommission babe zwar den Beschluß gefaßt, daß für die Ausländer die Hälfte der Beiträge gezablt werden sollte; aber die ferneren Bestimmungen enthielten keine Vorschrift darüber, wie diese halben Beiträge eingezogen werden sollten. Der Redner be- antragt, den § 3a ganz zu ftreihen, oder den Arbeitgebern, die Ausländer beshästigen, den doppelten Beitrag, also sowobl den auf De Arbeitgeber, wie den auf die Arbeiter entfallenden Antheil auf- julegen.

Abg. von Loebell (d. kons.) bittet, die Anträge abzulehnen. Ss sei eine vollständig falshe Auffaffung der Verbältnifse, wenn man es so darstelle, als ob die Arbeitgeber auf dem Lande die Annahme autländischer Arbeiter als eine Annehmli(keit betraGteten. Sie be» fänden fich in einer wahren Nothlage wegen der großen Landflucht der Arbeiter. Wer das nit anerkennen wolle, der sei blind gegen die ganzen Verhältnisse. Für die ausländishen Arbeiter würden bis- her Beiträge entrichtet, obwohl die Versicherung niemals bätte in Wirk- samfteit treten können, denn die ausländishen Arbeiter könnten niemals Rentenansprüche erwerben. Wenn die Kommission den Arbeitgebern die Zahlung des auf sie entfallenden Beitragsantheils auferlegt babe, jo liege kein Grund mehr zu irgend welhen Klagen über Begünsfti- gungen der Agrarier vor. Die Bestimmung gehe {on über

das Prinziv hinaus; denn es sei eigentlih kein Versihherter, der einen Rentenanspruch erhalte, vorhanden. Wenn dieses Opfer gebraht werde, D kein Grund vor, von einer agrarishen Begehrlichkeit zu prechen.

Abg. Molkenbuhr: Wenn wir die Zahlung der vollen Beiträge verlangen. fo liegt das nur im Interesse der în eine Nothlage ge- rathenen Versicherungsanstalt Oftpreußen; in Ostpreußen werden aber vornehmlich autländishe Arbeiter verwendet. (Zuruf rechts: Es sind keine anderen da!) Behandeln Sie die Leute nur fo, wie es sih gehört. Des Vergnügens wegen wandern die Leute doch von dort nicht aus.

Abg. von Loeb eell: Wenn feine anderen Arbeiter da sind, muß man russishe Arbeiter nehmen; es wäre eine ungerechte Bestrafung der Arbeitgeber, wenn sie nun die vollen Beiträge bezahlen sollten.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) bestreitet, daß die Arbeiter aus aa nah dem Westen givgen ; fie würden verlockt dur die höheren

öhne. _ Abg. Stadthagen: Eeben Sie toch den Arbeitern höhere Löhne. Bei 90 4 Tagelohn können die Leute natürli nit be- stehen. Man will ausländishe Arbeiter haben, um \ih die Armen- last zu ersparen. (Zuruf rechts: Da hört doch alles auf !) Ja, da hôrt alles auf! Es unterbleibt eben jeglihe sozialpolitishe Fürsorge für die auéländishea Arbeiter. Und zwar find es gerade die Großgrund- besiger, die die auéländischen Arbeiter haben wollen. Ich sebe es nicht ein,wes- balb durch die Gesetzgebung die ausländisch:2 Schmupkonkurrenz be- günstigt werden foll. Es würde eine Phraje sein, wenn Sie unter folden Umständen von „national“ reden. (Präsident Graf von Ballestrem: Wenn Sie unter „Sie* Reichztagsmitglieder meinen . . . ?) Nein! Ich boffe, daß der Reichétag diese Zumuthung ablebnen wird, die in der Kommission in der ersten Lesung abgelehnt worden ift. Man mödte noch mehr Ausländer bereinziehen, um die noh einigermaßen selbständigen ländlichen Arbeiter zu verjagen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky- Wehner:

Meine Herre: ! Die Ausführungen des Herrn Vorredners waren etwas vielseitig, und deshalb wird es mir nit möglich sein, die weit- gebenden politishen Gesihtëpunkte, die er hier geäußert hat, alle zu widerlegen. UVeberrashend ift es mir, daß ein Mitglied der sozial- demokratisWen Partei, die auf allen Gebieten internationale Be- ziehungen anzuknüpfen sucht (sebr gut! rechts), von der internationalen Brüderschaft aller Arbeiter spriht (sehr rihtig! rechts), Arbeiter anderer Länder so behandelt; und vor allen Dingea hat es mi wirklich überrascht, daß der Herr Abgeordnete deutsche, preußische Staatsbürger polnisher Nationalität in eine Reibe stellt mit indischen Kulis. Jh halte diesen Verglei für recht unglüdcklich. Es ift mir nicht verständlih, weshalb der Herr Ab- geordnete gegen diesen Paragraphen überhaupt \ich ereifert. Fn Zu- kunft soll nah der Fafsung der Kommissionsvorlage der Arbeitgeber, der einen polnis@en oder überbaupt ausländishen Arbeiter beschäftigt, seine Beitragébälfte für diesen Arbeiter entrichten. Das stand in der Regierungêvorlage niht, aber gerade diese Bestimmung i} von agrarisWer Seite in die Vorlage hineingebra&t worden aus dem Gesichtspunkte, daß man au nicht den Schein erwecken wollte, als ob die Arbeitgeber dadurch, daß sie fremde, ausländishe Ar- beiter beshäftigten, irgendwelhe Vortheile in Bezug auf die Arkbeiter- Versicherungspfli@t genießen wollten und sollten. Daß man aber den ausländischen Arbeiter von der Beitragspfliht freiläßt, scheint mir dech nur gerecht zu sein aus dem einfahen Grunde, weil der Mann nie in der Lage sein wird, eine Rente zu bekommen. Der Arbeitgeber bleibt also, ganz gleigültia, ob er einen ausländischen Arbeiter annimmt oder einen einbeimishen, gegenüber der Ver- fiherungéansftalt velaftet, und der Arbeiter wird nit berangezogen aus dem einfaien Grunde, weil er keine Rente bekommen kann.

Dann bat der Herr Abgeordnete Vergleiche angestellt über die Löhne im Often und Westen. Meine Herren, wenn die Arbeiter im Westen beser gelohnt sind, so liegt das doch an wirthschaftlichen Verhältnissen, welhe von dem Arbeitgeber vollkommen unabhängig find. Der Arbeitgeber im Westen kann seine Arbeiter befser lohnen, weil er eine bessere Erwerbsgelegenheit hat, weil er seine Produkte besser verwerthen kann. Im Osten sind die Arbeitslöhne niedriger, weil dort die Erwerbsgelegenbeit geringer ist, die Produkte nur niedriger zu verwerthen sind, weil infolge dessen die Reinerträge geringer sind, und das wirkt ganz automatisch auf die Höhe der Löhne zurü.

Im übrigen kann ih nur sagen, ih werde mi sehr freuen, wenn der Herr Abgeordnete und seine Partei dazu die Hand bieten wollen, au die Verbältniffe der Landwirthschaft im Often zu verbessern. Ich werde den Herrn Abgeordneten an diese Rede erinnern, und er wird reihlich Gelegenheit haben, mit mir zusammen für die Verbefserung der ländlihen Verhältnisse im Often seiner Zeit einzutreten. (Beifall rets.)

Abg. von Staudy (d. kons.): Der Antrag der Sozialdemo- kraten ift unverftändlih; er zeigt ein hohes Maß von Uebelwollen gegen die Landwütbe. Nachdem ih Herrn Stadthagen gehört habe, bin ih über den Ursprung solcher Arträge im Klaren. Die Herren kennen die Landestheile im Often niht. Von einer Unterdrückung oder Mißbandlung der Arbeiter ift niht die Rede. Die Arbeiter im Westen steben sch nicht besser als die im Osten; sie verelenden und ‘verlumpen im Weften. Wohnungen und Naturalien haben die Arbeiter im Osten billiger und besser als im Westen. Ein gewisser Zug nah Freiheit und Üngebundenheit treibt die Arbeiter vom Lande fort ; auch gewisse Verlockungen spielen dabei wohl eine Rokle. Für die Armenfrage können die Städte garniht so viel leisten, wie auf dem platten Lande. Gerade die Invalidenversicherung hat die Landwirthschaft besonders belastet.

Abg. Dr. von Jazdzewski spriht seine Verwunderung darüber aus, daß der Abg. Stadthagen den Arbeitern gegenüber von ,Schmuyt- fonkurrenz* \prehen könne. Die autländischen Arbeiter träten nur an die Stelle der weggewanderten deutshen Arbeiter. Auch die Ver- G der afländishen Arbeiter mit Kulis sei energisch zurück- ¿uweisen.

Abg. Molkenbuhr: Wir verlegen die Internationalität nicht, wenn wir die Fitlafsung der ausländischen Arbeiter niht besonders begünstigen. enn die auéländishen Arbeiter mit ten deutschen Arbeitern {ih koalieren, so werden sie sofort ausgewiesen, weil fie vollftäntig rehtlos find.

Abg. Haaie (Soz.) behauptet, kein Arbeiter befinde sh in einer so shlechten Lage wie gerade der oftpreußishe. Die Sozial« demokraten könnten die Arbeiter niht unzufrieden machen, wenn diese Unzufriedenheit nicht bei ihnen vorhanden wäre. Redner geht auf die Statistik der Reichstagswahlen ein, die ein Anwachsen der sozial- demokratishen Stimmen zeige, obwobl die Arbeiter auf dem Lande keine politischen Rechte hätten. Der Abg. Graf Klinckowstroem habe ja sogar die Richter veranlafsen wollen, gegen die Arbeiter besonders scharf vorzugehen. 18D

Abg. Graf von Klinckowftroem iv. konf.): Wenn jemand anders diese Angriffe vorgebraht hätte, so wäre das niht vers wunderlih. Aber Herrn Paase, der in Ostpreußen wohnt, bestreite ih, daß er derartige Erfa rungen gemacht hat. Die Leute werden bei uns fo gut behandelt, wie überal. Wenn Sie uns au für kleine Tyrannen halten, fo werden Sie uns niht für o dumm halten, daß wir uns die Arbeiter selbft wegjagen. Die Arbeiter Haben freien Arzt und freie Medizin, Wenn die Krankenversicherung eingeführt wird, sollen die Arbeiter neben ihrem Lohne au noh das Krankengeld bekommen. Oder sollen die Arbeitgeber das Krankengeld bekommen? Dann möthte ih einmal das Geschrei hören, Sollte es Herrn Haase nit bekannt sein, daf bei einem sozialdemokratishen Arbeitgeber ein Arbeiter verunglüdte, daß der Arbeitgeber \ih weigerte, die Fubre ins Krankenhaus ¡u stellen,

daß eine Wittwe fih des A1beiters endlich erbarmte, und daß troßdem der Arbeiter infolge der Vernachlässigung ftarb, daß endli der sozialdemo- fratishe Arbeitgeber zur Zablung der Kurkoften erst im Zwangsverfahren angehalten werden mußte? Wir nehmen rufl@e Arbeiter aus Noth, nit um die Lage unserer Arbeiter herunterzudrücken. Die sozialdemokratische Agitation bringt die Leute zur Auswanderung. Als die Agitatoren in großer Anzahl in die einzelnen Kreise kamen, da war ih erftaunt über das geringe Resultat. Wo der Kandidat bekannt war, bekam er feine Stimme; die Zahl der Stimmen mehrte sich mit der Ent- fernung von dem Wohnsiß des Kandidaten.

Abg. Stadthagen weist auf die niedrigen ortsüblihen Tage- lôbne und auf die {lechten Wohnungen auf dem platten Lande hin.

Abg. Haase: Graf Klinckowstroem kann den von ihm vor- gebrachten Spezialfall nur als Landrath kennen; er bat selbft den Antrag eingebracht, daß die Beamten beftraft werden sollten, welche Mittbeilungen aus amtlihen Akten machen. Wir rügen es auf das shäârfste, wenn ein Parteigenofse sich so etwas zu {Gulden kommen läßt. Sie wiffen ja garnicht, wie wir mit dem Herrn Braun ge- sprochen haben. Es handelte fich nicht um einen ftändigen Arbeiter des Herrn Braun. Herr Braun stellte sh auf den Standpunkt, den seine früheren agrarishen Freunde in folchen Dingen immer einnahmen. Diese üble agrarische Gewohnheit bätte er ablegen sollen. Jeßt wird das Ergebniß der Wahlen für die Sozialdemokraten als ein jämmerliches ange}ehen; gleih nach den Wahlen war aber die Trauer bei den Konservativen groß. Wenn die Arbeiter aus Ost- preußen noch weiter auswandern, jo wird das lediglih die Schuld der legten Debatten im Abgeordnetenhause sein.

Um 6 Uhr wird die weitere Berathung bis Freitag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 10. Sißung vom 10. Mai 1899.

Von den Herren von Rheden und Ober-Bürgermeister Struckmann i} eine Jnterpellation, betreffend die durch die Zunahme der Kali-Fndustrie verursachte Verunreinigung der

afserläufe, eingegangen.

Auf der Tagesordnung stehen Kommissionsberihte über Petitionen.

Ortsvorstand und Gemeindevertretung zu Ranies, Kreis SJerichow 1, bitten um Abbilfe der ihrer Gemeinde durch das Preßiener Wehr verursahten Schädigung. A

Die Agra: kommission beantragt, über die Petition zur Tages- o¿dnung überzugehen und die Regierung aufzufordern :

a. in Erwägung zu ziehen und nöthigenfalls durch erneute Unter- suchungen festzustellen, ob dur das Webr nicht derartige Vershiebungen berbeigesührt find, daß dadurch eine Aenderung des Deichkatafters nothwendig geworden ift, und

b. im Falle, daß der Deichverband sodann die als nothwendig erkannte Aenderung des Deichkatafters niht beschließen follte, denselben eventuell von Aufsihtswegen dazu zwangsweise anzuhalten.

Die Kommissiontanträge werden ohne Debatte angenommen.

Ueber die Petitionen von mehreren penfionierten Beamten um Erbôhuno der NRuhbegebälter der vor dem 1. April 1897 in den Penfionsftand übergetretenen Beamten geht das Haus zur Tages- ordnung über, ebenso über die Petition aus Sorenbohm (Kreis Köslin) um auf Staatékosten zu bewirkende Herstellung von Ufershußbauten für die am Oftseestrande aelegenen Gemeinden Sorenbohm, Bornhagen und Funkenhagen. i

ie Petition des landräthlihen Bureaugehbilfen Becker in Lühow um Uebernabme der landräthlichen Privatbureaubeamten in den un- mittelbaren Staatëdienft und um Einführung von Bestimmungen über die Annahme landräthliher Bureauzehilfen war an die Petitions- kommission zurückoerwiesen worden. Die Kommission beantragt wiederum Uebergang zur Tagesordnung. i i L

Ober-Bürgermeister Struckmann- Hildesheim ält eine Rege- lung im Sinne der Petition im Staatsinterefse für - durhaus nothwendig. Ein Theil dieser Personen, obwohl bei der Ausübung amtlicher Funktionen direkt betheiligt, sei bis jeßt ohne Beamten- qualitàt; ihre Annahme tänge lediglich vom Landrath ab, und sie feien nichts als Privatangestellte desselben. Das set ein sehr un- erwünshter Zustand. Redner beantragt die Ueberweisung des erften Theils der Petition an die Regierung zur Erwägung.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Brandt ersvcht um Ab- lebrung dieses Antrages, da die Regierung für absehbare Zeit nicht in Ausficht ftellen könne, daß fie das empfohlene System adoptiere.

Das Haus beschließt nad dem Kommissionsantrage.

Namens der Kommunalkcmnission berihtet Herr von Leveßow über die Petition des Magistrats und des Stadtverordneten- Kolleaiums zu Kiel um Aufhebung des Gemeindefsteuer- Privilegs der unmittelbaren und mittelbaren Staats- beamten. Die Kommission beantragt die Ueberweisung der Petition an die Regierung als Material. 5

Ober-Bürgermeister Fuß - Kiel weist als Mitunterzeihner der Petition darauf hin, daß nicht bloß etwa das materielle Interesse Kiels hier in Frage komme, sondern daß die alsbaldige Lösung dieser hon lange die Oeffentlichkeit beshäftigenden Frage bereits geseßlich ver- sprochen sei. Groß seien ja die Scwierigkeiten, die diejer Lösung entgegenfteben, aber der Ausgleich für die nachtheiligen Wirkungen des Privilegs müfse gefunden werden. Die Erwägung, daß die Städte, vor die Alternative gestelt, ob sie das Privileg bestehen lassen oder die Bebörten verlieren wollen, sch ohne Zaudern für das erftere entscheiden würden, könne für die Staattverwaltung und für die Gesetzgebung nicht aus\chlaagebend fein. Mindestens soliten die betheiligten Ressorts za Besprechungen über die beste Möglichkeit der Löfung zusammen- treten, Der Grund, daß der Beamte sih sein Domizil niht wählen könne, sei auch nidt durchs{lagend; große Kategorien von Beamten könnten befanntlih obne ibre Zustimmung nit verseßt werden. Andererseits seien gerade die Beamten keineswegs träge darin, ihre besonderen, oft unglaublich weitgehenden Wünsche bezüglich kommunaler Verbesserungen zur Geltung zu* bringen. Au zablreicze staatliche Beamte selt\| wünschten die Beseitigung dieses Privilegs, das in der Bevölkerung theilweise einen Agitationsftoff uxliebsamfter Art gegen die Beamten überhaupt abgebe. Redner bittet um Annahme des Kommissionsantrages. è

Geheimer Regicrungs-Rath Dr. Freund: Die Schwierigkeiten, die sich der Erfüllung der im Kommunalabgabengesey von 1893 gegebenen Zusage entgegerstellen, sind sehr beträhtlich. Fast alle preußfishen und Reichsrefforts müßten an der Lösung betheiligt werden. Am Ernste der Erwägung feblt es bei der Regierung niht; auch dürften kommissarische Bejprehungen in der angeregten Richtung in nit zu langer Zeit in Aussicht genommen werden. Dem Beamten- privileg ftebt in den Städten doch z. B. au das Privileg der Haus- besißer für die Zusammenseßung der Gemeindevertretung gegenüber ; es genügt, darauf hinzudeuten, um die Schwierigkeit der Frage zu iUuftrieren, Den Beamten fehlt ja auch die passive Wahlfähigkeit in der Kommune.

Ober-Bürgermeister Bender -Breslau : Leßteres ift kein Lei ür die Städte. Auh würden zahlreiße Beamte, Geistlihe und

ndere gern auf ihr Steuerprivileg verzichten, wenn fie in der Ge- meinde mitrathen dürften. Sia

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

A Die Vorstandsmitglieder des Vereins Berliner Wohnungsmiether, Redakteur Horn und Genossen, und Rehtsanwalt Sucker, Vorsitzender des Liegnizer Miethervereins, petitionieren um Aufhebung des § 16 der Städteordnung, welcher für die Hälfte der Stadtverordneten die Wahl von Hausbefitern vorschreibt.

Der Referent der Kommunalkommission, Herr von Breiten- bau, empfiehlt Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus beschließt demgemäß ohne Debatte.

Auch die Petition des Vorstands des Grund- und Hausbesigzer- vereins zu Aachen um Abänderung des Kommunalabgabengeseßzes a 1893 zur Vermeidung der fteuerlichen Ueberbürdung des vent und Grundbesitzes wird nach dem Antrage derselben Sond fion durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr. (Jnter- pellation von Rheden - Struckmann; Antrag der Herren von Below, von Leveßow und Graf Pfeil, betreffend Schank- stättenverbot für die Jugend ; Petitionen.)

Haus der Abgeordneten. 66. Sißung vom 10. Mai 1899.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen

Volksschulen. u S8 14 liegen mehrere Anträge vor. Nach dem

Beschlusse zweiter Lesung soll der Staat zu den Bezirks- Wittwen- und -Waisenkassen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 3/, der erforderlihen Aufwendungen leisten. Die Abgg. Freiherr von Lek und Neukirch (fr. kons.), Hacken- berg (nl.) und Genossen beantragen dafür:

„Das Wittwen- und Waisengeld wird bis zur Höhe von 400 4, das Waisengeld für Halbwaisen bis zur Höbe von 80 c, für Voll- waisen bis zur Höhe von 134 Æ jährli aus der Staatskaffe ge- zahlt. Diese Vorschrift findet auf die Relikten der Lehrer eines einer Bezirks-Wittwen- und -Waisenkafse nicht anges{lofsenen Schul- verbandes keine Anwendung.“

Die Abgg. Dr. Dittrich (Zentr.) und von Ne (kons.) beantragen, in dem Antrage von Zedliz 420 statt 400, 84 statt 80 und 140 ftatt 134 M zu sagen.

Jn der Generaldiskussion bemerkt der

Vige- Praien! des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! J glaube, es wird die Debatte über die Ent- {lüfse des bohen Hauses erleihtern, wenn ich die Stellung der Re- gierung zu den Beschlüssen zweiter Lesung gleich von vornherein in bestimmter Weise erkläre.

Meine Herren, für uns, für die Staatsregierung, ist, wie wir, der Herr Kultus - Minister und ich, {hon bei der zweiten Lesung ausgeführt baben, der Bes{luß des hohen Hauses in Betreff des Quotisierung der Beiträge des Staates unannehmbar. Die Gründe habe ich {on früher entwickelt. Wir sind der Ansicht, daß diese Art der Beitragsnormierung des Staates zu einer unzweifelhaften Ge- meindelaft verfafsung#widrig is. Wir sind zweitens der Meinung, daß diese Art der Vertheilung der Last zwischen Staat und Gemeinde den kleinen wenig leiftungsfähigen Gemeinden zur Last und den großen Gemeinden zu unberechtigten Vortheilen gereiht. Wir halten es auch niht für rihtig, daß die Lasten des Staates normiert werden durh die Gemeindebeschlüsse in Beziehung auf die Höbe der Lehrer- gehalte. Eine solhe Stellung kann der Staat nicht einnehmen.

Das find, glaube ih, doch sehr gewichtige Gründe, und ih würde boffen, daß in dieser Beziehung das hohe Haus #sich auf den Stand- punkt der Staatsregierung ftellt.

Ebenso unannehmbar und im Ganzen aus denselben grundsäß- lihen Bedenken ift die Hineinbeziehung der kreisfreien Städte in die Subvention der Relikten durch den Staat. Meine Herren, bei der Lehrerbesoldungsfrage find wir doch wieder dabin zurückzekommen, uns der Verfassung und deren Grundsäßen wieder mehr zu nähern (Heiter- keit), von der, wie i zugebe, im Jahre 1888 einigermaßen zweifelhafterweise abgewichen ift. Wir haben da die Leistungen des Staats für die Besoldungen der Lehrer auf eine bestimmte Zahl von Lehrerftellen beschränkt. Hier soll nun nah den Anträgen dieser gewonnene Stand- punkt wieder verlassen werden und eine doch verbältnißmäßig für die großen kreisfreien Städte unbedeutende Last ohne Rücksicht auf deren Leistungéfähigkeit wieder dem Staate zugeshoben werden. Hier walten also im wesentlihen dieselben Bedenken ob. Wir können nicht die Leistungëfäbigkeit oder das Bedürfniß für jede einzelne Ge- meinde ermitteln, wie das ftreng genommen nach der Verfassung geihehen müßte; aber wir können soviel thun, daß wir zweifellos [eistungëfähigen Gemeinden nicht entgegen den Grundsäßen der Ver- fassung aus Staatêmitteln gewissermaßen Schenkungen machen. Es handelt fh hier doch auch um ganz erheblihe finanzielle Dis- positionen; denn es handelt #sich hier s{ließlich um eine Summe von jährli zwei bis drei Millionen. Wir können keine genügenden Gründe finden, in dieser Beziehung offenbar leiftungsfähigen Ge- meinden Zuwendungen aus Staatsmitteln zu machen.

Meine Herren, es bleibt wesentlich die Frage der Höhe des Zu- {usses aus Staatsmitteln zu den Wittwen- und Relikten- geldern der übrigen Gemeinden übrig. In dieser Beziehung bleiben wir auf dem Standpunkt ftehen, daß das, was der Staat offfferiert hatte, mehr is als diejenige Betheiligung des Staates, die er von den Schullasten auch nah den neueren Ge- segen trägt. Also der Staat war hier {hon recht weit gegangen. Aber da wir ja den Grundsay haben, daß hier der Staat noch einigermaßen mitwirken muß, um einer Reihe zweifellos bedürftiger Gemeinden in dieser Beziehung zu helfen, so würde der Herr Kultus - Ministe und ih im Staats- Ministerium die Annahme des Antrags Ehlers vertreten. (Aha !) Weiter kann ih aber nicht gehen, denn ih bin dazu niht ermächtigt, in cinem so wihtigen Punkt eine Vorlage der Staatsregierung hier meinerseits zu modifizieren. Meine Herren, der Antrag Ehlers würde {ließli dech schon zu Lasten des Staats auf 2360 000 Æ rund gerechnet werden können man kann das nit ganz auf Heller und Pfennig berechnen —, während der Antrag Zedliß unter A eine Mehrausgabe für den Staat im Normalzustand von 3140000 M beträgt und der Antrag Dittrich von 3500000 Dazu würden in allen Fällen, wenn das hohe Haus was ich aber mit dem Scheitern des Gesetzes für gleih- bedeutend erachte die kreisfreien Städte auch noch hineinzöge, etwa 2 bis 3 Millionen hinzukommen.

Meine Herren, ih glaube, Sie wenden die Stellung der Staats- regierung doch billigen und objektiv würdigen müssen. Wir sind hon bei der Vorlage recht weit gegangen. Jeßt übernehmen wir noch eine erheblichG weitere Leistung, wenigstens soweit wir hier uns erklären können, und ich hoffe, daß das Staats-Ministerium sich dazu anschließen wird; bestimmt kann ih das natürlich auch nicht erklären; denn es liegt kein Beschluß des Staats-Ministeriums vor,

Nun, meine Herren, die Staatsregierung würde es aufs tiefste bedauern, wenn dieses allseitig als nothwendig erkannte Gesez an der noch bestehenden Differenz sheitern würde. Insofern können die Lehrer im Lande si jedo berubigen, als mit einem etwaigen Scheitern in dieser Session die Staatsregierung die Frage niht als ab- gethan erachten, sondern \ich entshließen würde, in der nähften Session dieses Geseg wieder vorzulegen. Aber, meine Herren, es wäre doch höht bedauerlih, wenn um einen Finanzftreit nicht zu großer Bedeutung (Na also! links), der aber in gewisser Beziehung eine prinzipielle Bedeutung hat, die Wittwen und Relikten der Lehrer noch ein Jahr vergeblich warten müßten. Ih kann Ibnen nur dringend rathen: die Staatsregierung hat jeßt im leßten Augenblick noch ein erheblihes Entgegenkommen bewiesen; thun Sie nun auch das Ihbrige!

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. konf.): Unfer Wunsch, die Vorlage zu stande zu bringen, ift ebenso lebbaft wie der der Staatsregierung. Es herrscht, glaube ih, jeßt Ueberein- stimmung im Hause, die Quotisierung fallen zu laffen. Es fkann zweifelhaft sein, ob die Bestimmung der Ver- faáung auf die Pensionen und Reliktenbezüge Anwendung findet. JIch kann aber dem Gedankengange des Ministers fo weit folgen, daß ih die großen, [eiftungsfäbhigen Städte nicht obne Gegenleistung subventionieren mêckchte. Subvention soll ibnen nur gewährt werden, wenn fie an die Bezirks-Wittwen- und -Waisenkafsen angeschlofsen ura Die großen Städte erhalten also kein Benefizium, sondern fie

aben unter Umständen recht beträchtlihe Laften zu tragen. Ich empfeble Ihnen unseren Antrag.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miguel:

Ih wollte nur ein Versprechen berihtigen. Ich habe vorbin von dem Antrag Zedliß B gesprochen. Das war ein Irrthum, ich wollte den Antrag Dr. Dittrich bezeichnen.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Das Geseß würde für uns unannehmbar sein, wenn die Gemeinde be- trächtlih überlaftet würde. Von diesem Standpunkt aus baben wir das OQuotensyftem befürwortet. Der Schuß der Gemeinde kann aber auch auf anderem Wege gefunden werden, und einen folchen Auëweg bietet der Antrag des Zentrums, der eine nennenêwertbe Belastung der Gemeinden aus\ch{@ließt. Deshalb werden wir für diesen Antrag stimmen und hoffen, daß die Regierung {G ibm anschließen wird. Ih halte es für bedenklich, die kreisfreien Städt? auszunehmen und hier rein \{ematisch vorzugeben. Ich kann in dieser Beziehung nur Herrn von Zedlig Recht geben. Anders liegt es bei Berlin. iese Stadt if in der That leistungsfähig und verdient eine andere Behandlung. Ih gebe die Hoffnung nicht auf, daß der Finanz-Minister uns A anten wird, und darum bitte ich das Haus, sih dur seine Erklärung nicht in Schrecken jagen zu lassen.

Aan des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ih möchte einige Worte auf diese Ausführungen erwidern. Die Herren wollen die Gemeinden niht unzufrieden machen. Am zufriedensten werden die Gemeinden ja sein, wenn der Staat die ganze Schullast übernimmt! (Heiterkeit.) Diese Last kann die Gemeinden niht besonders unzufrieden machen. Es handelt sih hier im ganzen Staat in Betreff der Leistungen der Gemeinden um 4 700 000 A nah 50 Jahren. Da ift doch die Frage wohl sehr stark übertrieben, wenn man hier bei diesem Gese von einer gewaltigen Ueberlastung der Gemeinden \priht.

Meine Herren! Man muß dabei au bedenken, daß unter diesen Gemeinden, die verhältnißmäßig gering belaftet werden, do eine große Anzahl ist, die vollkommen leistungsfähig ist, und für diejenigen, die in Betreff ihrer Shulunterhaltung in allen Formen nit leistungsfähig find, haben wir ja ganz bedeutende Unterstüßungsfonds. Der Herr Vor- rcdner \priht von „Handeln“. Vollkomnten richtig, meine Herren! Aber von beiden Seiten wird gehandelt: von seiten derjenigen, die di: Gemeinden vertreten, und von demjenigen, der nah seiner ganze! Stellung verpflihtet ist, die Staatsinteressen zu hüten. Ich hab {hon hervorgehoben: das ift keine bloß finanzielle Frage. Jd könnte mich ja damil trôften, wenn ih sage: ja, wenn ersi nah 50 Jahren der Staat 11 oder 12 Millionen mehr be- zablen muß, das ift am Ende niht fo gefährlih. Aber glauben Sie nit, daß das bloß meine Ansiht ist. Das ganze Staats- Ministerium erblickt in dem steigenden Andrängen zur Ueberwälzung von Lasten von Verbänden, die fie geseßlich oder herkömmlihh tragen, auf die Staatskasse geradezu cine Gefahr für unsere politishe Ent- wickelung.

Nun hat der Herr Vorredner aber doch s{chließlich nah diesen Aeußerungen der Unzufriedenheit anerkannt, daß es doch wohl rath- sam sei, die Quotisierung fallen zu laffen. Ih möchte dabei doch bemerken, daß die unterschiedliße Behandlung der großen, zweifellos leistungsfähigen Verbände von den Herren von der konservativen Partei bei der Normierung der Lehrerbesoldung auf das entschiedenste ver- treten ist und der Verfassung entspriht, J{ch kann also nit einsehen, wie bei einer viel geringeren Last nun plöglich eine andere Stellung eingenommen wird, Ih will weiter auf die Diskussion nicht ein- gehen; denn wenn man über das Ende einverstanden ist, so braucht man fich niht über die vershiedenartigen Motive zu streiten.

Nun fagt der Herr Abg. von Zedlitz: -Die großen Städte werden garniht in die Verbände eintreten, aber davon macht er ihre Frei- laffung abhängig, Wenn das wahr wäre, brauchte er keinen Antrag zu stellen, dann hat ein folher überhaupt keinen Werth. Aber die Sache liegt niht so. Die großen Verbände werden eintreten, weil es sich hier nicht um eine Verminderung threr Ver- waltungsbefugnifsse in der Schule handelt, sondern einfa um ein Rechenerempel. Dabei verlieren sie in ihrer Selbst- verwaltung nichts; aber sie gewinnen einen fehr erheblichen finanziellen Vortheil. Jch glaube so nit, daß die großen Städte sih sträuben werden, in diese neuen Bezirksverbände einzutreten. Jch bleibe bei der Auffassung des Staats-Ministeriums stehen: wir würden uns hier wieder weiter entfernen ohne irgend einen dringenden Grund, ohne irgend befürchten zu müssen, daß wir den großen Gemeinden unreht thun oder ihnen einen übermäßigen Druck auflegen.

Nun fagt Herr von Heydebrand: „und wie ich |chon anerkannt habe bei der ¡weiten Lesung, mit Recht, daß doch unter den kreisfreien Städten folhe sind, die allerdings eine neue, von ihnen garnicht oder sehr {wer zu erbringende Last auferlegt bekämen.“ Das habe ich \schon früher anerkannt und ih habe gesagt: in folhen Fällen kann man entweder direkt oder indirekt helfen. Eine solhe Stadt is vorhanden, die {hon jeßt bedeutende Sub- ventionen für ihr ganzes Schulwesen aus Staatsmitteln bezieht. Sieht man, daß sie die neue unbedeutende Last vorläufig nicht tragen kann, so müßte sie in dieser Beziehung Subvention erhalten. Ich

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