1899 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

E E E E E E I Io S E N

E E E

E E E E

E E E E E E én met 4 A “t E aan

Deutscher Reichstag. 82. Sigung vom 15. Mai 1899, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Entwurfs eines Jnva- lidenversiherungsgeseßes wird fortgejeßt. S 8 betrifft die freiwillige Versiherung. Nah der Vor- lage jollten nur diejenigen Personen, auf welhe der Bundes- rath die Versicherungspfliht ausdehnen kann (die Haus- ewerbetreibenden) und diejenigen, welhe gegen Gewährung eien Unterhalts beschäftigt oder zu vorübergehenden Dienst- [eistungen benußt werden, sich freiwillig versichern können; diejenigen, welhe aus einer versicherungepflichtigen Beschäf- tigung àusscheiden, sollen die Versicherung freiwillig fort- seßen können. t

Die Kommission will die freiwillige Selbstversicherung auch folgenden Personen, sobald sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet wissen: 1) den Betriebsbeamten, Werkmeistern, Technikern, Handlungsgehilfen und sonstigen Angestellten, Lehrern, Erziehern und Schiffsführern, die zwar mehr als 2000, aber nicht mehr als 3000 F# Gehalt haben ; ferner 2) den Gewerbetreibenden und sonstigen Betriebsunter- nehmern, welche nicht regelmäßig mehr als zwei versiherungs8- pflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, sowie den Hausgewerbe- treibenden, soweit auf sie nicht vom Bundesrath die Ver- sicherungspflicht erstreckt worden ist.

Abg. Richter (fr. Volksp.) beantragt, die Regierunge- vorlage wiederherzustellen.

ie Sozialdemokraten beantragen, die Nr. 1 (Betriebsbeamten 2c.) zu streichen.

Außerdem liegt noch ein redaktioneller Antrag der Abgg. von Loebell (d. kons.) und Genossen vor.

Abg. Richter widerspriht zunähst dem Wunsche des Bericht- erstatters, zugleich die §8 16, 32 urd 104 (Wartezeit, Erlöschen der Anmwartschaft und Gültigkeitsdauer der Quittungskarten) zur Débatte zu stellen, und bezeihnet die KommissioaSänderung als eine fundamen- tale Vershlechterung des ganzen Geseges, welhe Millicnen von Personen umfasse. Es ift bedauerlih, fährt der Redner fort, daß cine so wichtige * Frage, die mit der Verlage in gar feinem sahlihen Zusammenhang steht, vor einem fo außerordent- lih shwach beseßten Hause verhandelt wird. Es würden mebrere Hunderttausende !n Betraht kommen, wenn man die Perfon mit 2000 bis 3000 e Einkommen in die Versicherung hbineinzieht, und wenn man die selbständigen Gewerbetreibenden ebenfalls versichert, so würde €s sch um Milicnen handeln. Die Kaiserlite Bot- schaft spriht garni&t vcn den fleinen Unternehmern , sondern rur von den Arbeitern. Im Namen der Mittelstandspolitik hat man in der Kommisfion diese Auëdebnung der Valsiche- rung beschloffen. Die Mittelstandëpvolitik if eine Sammlung von allerlei Rezepten. Hört denn der Mittelstand bei 3000 Æ auf ? Die Privatversicherung würde ja durch die Invalidenrersiherung außer Thätigkeit geseßzt werden. Der Begriff der Invalidität ist bei den Unternehmern nicht derselbe wie bei dzn Arbeitern. Wenn ein Betriebsunternehmer fkörperlih s{wächer wird, braucht er für seinen Betrieb noch vricht Invalide zu sein, wenn er mithelfen kann. Wenn die fkleinen Unternehmer Geld übrig haben, so sollten sie das Geld in ihrem Geschäft anlegen und richt in den Invaliden - Versicherungsanstalten #sch arsammeln [lafsen. Die Betheiligten baben diesen Einschluß in die JInvaliden- versiherung garnicht verlangt. Die Versicherungsanstaiten find nicht in der Lage gewesen, fih„über diesen Kommissionsbeschluß gutahtlich zu äußern. Nach der Gesundheit der Versicherten, nah ibrem Alter 2c. wird nicht gefragt. Da ein Zwang zur Versicherung nicht vorliegt, fo können sih schlechte und gute Risiken niht ausgleichen, die ersteren werden fich daber vordrängen. Man hat nit einmal eine Untecsußung darüber angestellt. Die Kommission hat deshalb vorgeschrieben, daß die Versicherung vor dem 49, Lebenétjahre begonnen werden muß. Wie leiht fann der Arbeitgeber nahfleben, da er allein dafür verantwortlich it, während beim Arbeiter doch zwei Personen betheiligt find. Fröher waren wenigstens zur Deckung des Reich3zushusses Zusatz- mark:n nothwendig. Je mehr man den Reichszushuß ausdehnt, defto mehr erwedt man die Begehrlihk:it der Massen. Der Reichszushuß gebt hon über den Staatésozialismus hbinaus. Schließlih kommt man dazu, jedem, der 70 Jahre ‘alt wird, eine Rente von Staats- wegen zu gebea. Der Reihszushuß wird im Beharrungszustand 68 Millionen betragen bei gle:chbleibender Bevölk-rurg; da die Be- völkerung fh vermehrt, wird der Reichëzushuß 100 Millionen über- fieigen. Wo foll das berkommen ?

Abg. von Loebell empfiehlt seinen redaktionellen Antrag, der au die freiwillige Fortscßung der Versicherung von der Bedingung abhängig machen wolle, daß die Versicherten die Leben8grenze von 40 Jahren roh nicht überscritten haben. Die Festseyung der Grenze von

3000 Æ sei ein mißlihes Verfahren; aber man babe eine Einkommens- grenze son bei der Versicherungspflicht mit 2000 4 festsepen müfsen. Warum follte iejenigen, welche wenig über 2000 Æ verdienten, von der ! freiwilligen Versicherung ausschließen ? Wichtiger sei g der Gewerbetreibenden. Der Bunde®8- rbetreibenden und diejenigen, welhe einen

en, für versiherungexflihtig erklären. Die

tten vielfa den Wunsch ausgesprochen, ih

ie fie ihre Arbeiter versichern müßten. Die Lage

e sei recht \ch{lecht; man könne es ibnen nicht

ine Rente erwerben wcllten. Im Interefse

Theile habe er erden können, werde seine (des Redners) Partei für den Antrag der Kcmmission stimmen ; sie werde auch weiter dar-

nah streben, dies m durchzuführen. Die Feststellung der Erwerbéunfäbigk-it 1ch tei den Arbeitgebern auf Grund des § 4 sehr leiht. Man sollte fich durch den Abg. Richter nicht irre machen

n und _\ozi itihe Piliht erfüllen, den Mittelstand zu

o ie nigit entbehren fönne.

z.): Wenn die Konservativen für den Mittel- n, dann hâtten sie die Zwangsrerfiherung ¿3 ‘fige Vorschlag wendet dea selbständigen Eristenzen nur etwa ten der noch ärmeren, die sterben, ehe sie in den Genuß einer Rente kommen. Denn die Selbftändigen können die Rente nich i eigenen Beiträgen erwerben, weil diese viel geringer sin s eine JIahreêrente.

Abg. von Salisch ( nf.): Die Ausdehnung der freiwilligen Versicherung wird eine gewisse Gefabr in sich schließen; dagegen hat die Kommission aber geri zocsibtémaßregeln angewendet. Die

ersonen, welde ih au es 8 8 so pât versichern, werden [terêrenten überbaupt niemals erwerben fönnen, sondern nur Inrbvalidenrenten. Darin liegt eine gewisse Ausgleibung. Für Be- triebébeamte ift ein Einkommen über 20€0 A manchmal nicht sosiel werth, wie das Ginkommen unter 20C0 Æ für Arbeiter. Besser wäre es gewesen, für diese Betriebébeamten die Versicherungsrflicht anzu-

Le t [a }

ed a

stand etwas

S Lr O Af austegnen L

11 U ry

de: Dessau (b. k. F.)

de: au dafür, daß die Vor- über den Rahmen

hinauëgehe. Der

c, werde allerdings

ö 2 anfangen; fie würden

haben, sih freirillig iter zu versihern. Aber

3 bezüglich der Gewertetreiben Die Zabl der Ge-

en mit einer Hilfsfkraft oder ohne jede Hilféfkraft belaufe

# 00. Die Kommission wolle auch noch die Gewerbe-

treibenden si versihern laffen, welhe zwei Lobnarbeiter beshäftigten. Das könnte do ju bedenklichen Konsequenzen führen.

Abg Dr. Hige (Zentr.): Besser wäre es, das Handwerk und die

Lantwirthschaft von der Versicherung auszuschließen ; aber da dies

Spekulation if dabei niht mögli, weil die Wartezeit für die frei- willige Versicherung auf 400 Wochen, alfo 8 Jahre, erhöht worden ift.

Abg. Dr. Oertel-Sachsen (d. kons.): Die Anregung zu dieser Selbstversiherung is aus den Kreisen des Mittelsiandes hervor- gegangen. Als undurhführbar haben die verbündeten Regierungen den Beschluß der zweiten Lesung der Kommission nicht bezeichnet, wenngleich ih noch Bedenken dagegen geltend gemaht haben. Die heutige Debatie kommt mir ror wie eine Kanonade, ih will nicht sagen gegen Spagen, denn das würde herabwürdigend fein, sondern gegen sozialpolitishe Friedens- tauben. Es follen nur die Gewerbetreibenden neu zur Ver- fierung zugelassen werden, welche zufällig niht vorber in versicherungë- pflichtiger Beschäftigung gestanden haben ; haben fie in solcher Be- schäftigung gestanden, fo können sie sih schon jegt frei villig ver- sichern. Wenn für die Selbstversicherung keine Neigung da ist, so wird die Konsequenz des Antrages eine sehr geringe sein.

Abg. Franken (nl.) emfiehlt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. L Ae

Abg. Richter: Wern man den Staatssekretär niht hier sähe, so könnte man meinen, daß die Regierung gegen diese Sache garnichts einzuwenden hätte, obgleich sie in der Kommission dieselben Bedenken wie wir geltend gemacht hat. Nah Herrn Hiße würden wir zur allgemeinen Versicherung und zum vollständigen Sozialismus kommen. Wenn die Förster und Inspektoren mit mehr als 2000 Æ Gekalt sih versihern follen, nun so fkônnen sie das, da sie meist mit einem geringeren Gehalt als 2000 Æ anfangen. Wenn sie längere Zeit in einer Stellung sind, dann sollten ihre Arbeit- geber, die Gutsbesißer, ihnen eine Pension gewähren und sie nicht auf die Invalidenversiherung verweisen. Sind Gehilfen und Familienangeböôrige gleitbedeutend ? Man spriht von der großen Meittelstandépolitik und zu gleicher Zeit davon, daß von der Ver- sicherung kein erhebliher Gebrau gemaht werden würde. Wir haben genug Verficherungszwang, gegen dessen Ausdehnung auch das Zentrum früher Bedenken hatte. Da in der Kommission § 8 mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen ist, so möchten wir niht, daß die Ab- stimmung durch ein schwa beseßtes Haus erfolgt. Ich beanirage deshalb, die Abstimmung über § 8 zu vertagen. Was Sie sonst thun wollen, muß ich Ihnen überlafsen.

Staatésekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky - Wehner:

Meine Herren! Der Herr Abg. Richter bat seine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß ich zu diesem Paragraphen zur Vertheidi- gung der Regierungsrorlage nicht das Wort ergriffen habe. Ich gestatte mir, dem Herrn Abgeordneten zu erwidern, daß die Vertreter der verbündeten Regierungen selbstverständlih auf dem Standpunkt der Regierungsvorlage ftehen, fo lange nicht der Bundes- rath anderweitige Beschlüsse gefaßt hat. Die Stellung der verbündeten MNegierungen zu diesem Paragraphen ift auf Seite 233 und 234 des Beri@ts so eingehend dargelegt, daß ih es wicklih für eine unnöôthige Verzögerung der wichtigen Debatten halten würde, wenn ih das, was in dem Kommissions- beriht zum theil auf Grund stenographischer Niedershrift niedergelegt ift, wiederholen wollte. Wir legen uns allerdings in diesen ganzen Verhandlungen ein großes Maß von Selbjitbeshränkung auf, weil wir das dringende Interesse haben, daß dieses Gese so bald wie möglich zur Verabschiedung komme, weil wir innerli davon überzeugt sind, daß in dem Gesetz ein großer sozialpolitisher Fortschritt zum Besten der deutschen Arbeiter liegt. (Sehr richtig !)

Im übrigen gestatte ih mir doch, zu bemerken, daf, wenn die Vertreter der verbündeten Regierungen verpflihtet sein oder den Wursch kegen sollten, gegen jede Abänderung eines Paragraphen, die in der Kommission beliebt ist, das Wort zu ergreifen, die Debatten hier nie enden würden (sehr rihtig); denn die allermeisten Paragraphen der Regierungsvorlage find geändert. Wir werden, wenn die Vorlage aus der zweiten Lesung hervorgegangen ift, die Bilanz ziehen, welche Verbesserungen, welhe Vershlehterungen die Vorlage enthält, und werden dann in der Lage sein, auf Grund dieser Vilanz uns \{chlüssig zu machen, ob wir die Vorlage annehmen können oder nit. (Sebr richtig !)

_Aba. von Salisch triit nochmals für die Beschlüsse der Kom- mission ein.

__ Abg. Richter: Es war angedeutet worden, daß gegen die Be- {lüfe der Kommission zweiter Lesung die arfänglichen Bedenken der Regierung nit mehr beftändenî :

Die Abstimmung über § 8 wird ausgeseßt.

Nach § 10 joll auch derjenige eine Jnvalidenrente erhalten, welcher während 26 Wochen (bis jeßt: „während eines Jahres“) ununterbrochen erwerbsunfähig gewesen ift.

_Die Sozialdemokraten beantragen, statt 26 Wochen zu sehen 13 Wochen. __ Die Kommission beantragt in Bezug auf diese Frage folgende Resolution: L „die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage eine Novelle zum Krankenversiherungêgefeß vorzulegen, durch welche in dessen § 6 die Worte: (Krankenversiherung hört auf) „mit dem Ab- [auf der dreizehnten Woche“ durch „mit dem Atlauf der 26. Woche“ erseßt und die entiprehenden Abänderungen der damit zusammen- hängenden Beftimmungen herbeigeführt werden.“

__ Abg. Freiherr von Rihthofen-Damsdorf (d. konf.) empfiehlt die Resolution unter Hinweis auf die Kommissionsverhandlungen, in welchen die verbündeten Regierungen in Auesicht geftellt hätten, daß eine folde Aerderung der Krankenversiherurg gemaht werden könne in der Weise, daß vielleicht ein Theil der Krankenfürsorge während der ¡weiten dreizehn Wochen voa den Versicherungsanftalten über- nommen werde.

__ Abg. Molkenbuhr (Soz.): Bei der Schaffung des Gesehes ist es versäumt worden, einen Zusammenhang zwischen der Kranken- und der Invalidenversicherung herzustellen. Das fann jeßt nahgeholt werden, und zwar ohne Schwierigkeiten bezüglich derjenigen 8 300 000 Arbeiter, welche bereits gegen Krankheit versichert sind. Für die anderen drei Millionen, namentli für die landwirthschaftlihen Arbeiter, muß allerdings anderweitig gesorgt werden.

Abc. Trimborn (Zentr.) hält es für befser, daß nach der 13 Wodte nit diz Invalidenversicherung eintrete, sondern die Kranken- versiderung die Sache weiterführe, nachdem sie einmal die ärztliche Behandlung begonnen habe. Manche Krankenkassen hätten ja schon die Fürsorge für 26 Wochen übernommen.

_ Abg. Stadthagen (Soz.) bedauert, daß man bei dieser wichtigen Angelegenheit wiederum mit einer Vertröftung auf eine Aenderung der Krankenversiherung komme. Wenn die Invaliden- versicherung nah der 13. Woche einträte, so würde das den Arbeitern mehr nügen. ;

Abg. Freiherr von Rihthofen-Damsdorf: Die Wünsche der Arbeiter sind insoweit berücksichtigt, als man von einem Jahr auf 26 Wochen kerabgegangen ift, und der andere Wunsch soll durch die Resolution erfüllt werden. |

Abg. Trimborn: Es is nit ausges#lofsen, daß man später die Invalidenversicherungsanstalten zu Beiträgen von der 13. Woche ab heranzieht. :

Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) erklärt sich für den Kommissions- antrag und für die Refolution.

Abg. Stadthagen weist darauf hin, daß die Württemktergishe Versicherungéanstalt fich für die Herabseßung auf 13 Wochen aus- gesprochen habe, ebenso wie die Aerzte; auch der Tuberkulosen-Kongreß

S 10 wird unverändert angenommen; über die Resolution wird bei dritter Lesung abgestimmt werden.

S 12 betrifft die Uebernahme des Heilverfahrens seitens der Învalidenversicherungsanstalten. Das Heilverfahren kann von ihnen übernommen werden, wenn dadurch die Erwerbs- unfähigkeit verhindert werden kann. Der Erfrankte kann in einer Heilanstalt untergebracht werden, aber wenn er ver- heirathet ist, nur mit seiner Zustimmung und unter Ge- währung eines Theils des Krankengeldes an feine Familie.

Die Sozialdemokraten beantragen, daß die Ein- leitung des Heilverfahrens erfolgen muß, wenn die Kranken- kasse es beantragt; der Familie soll im Fall der Unterbringung des Versicherten in . einer Heilanstalt das ganze Krankengeld gewährt werden.

Nbg. Molkenbuhr weist darauf bin, daß die Invaliden- versicherungsanftalten nur zufällig von solhen sie interessierenden Fällen Kenntniß erhielten; die Krankenkafsen, welhe dem Versicherten näher ständen, fönnten in cinem früheren Stadium eingreifen und die Einleitung des Heilverfabrens beantragen. Die Bestimmung, daß demjenigen, der sih dem Heilverfahren entzogen habe, die Rente ab- erkannt werden solle, entibrehe nicht humaren Grundsäßen und müßte deshalb gestrihen werden.

Abg. Dr. Hitze erklärt siŸ für den Kommissionsantrag.

S 12 wird unverändert angenommen, ebenso die auch auf das Heilversahren sih beziehenden S8 12a bis 12d und § 13, wonach die Renten zum theil in Naturalleistungen gegeben werden können.

_SS 14 (Rentenberechtigung der Ausländer) und 15 (Vor- ausseßunz des Anspruchs) werden angenommen. Die Debatte des S 16 (Wartezeit) wird ausgeseßt bis zur Erledigung es é _ Nah § 17 gelten als Beitrag8wochen die Zeit des mili- tärischen Dienstes und bescheinigter Krankheit, ausgenommen, wenn die Krankheit die Folge einer Betheiligung an Schlä- gereien 2c. oder geshle{chtlicher Ausshweifung if.

Die Sozialdemokraten beantragen, die Worte „geshlehtlicher Ausshweifung“ zu streichen.

Abg. Stadthagen begründet dies damit, daß sonst leiht ge- \chlechtlihe Kraukheiten vernachlässigt und dadurch deren Weiter- verbreitung gefördert werden könnte.

Die Abgg. Roesicke-Dessau (b. k. F.) und Dr. Kruse (nl.) treten diesem Antrage bet.

Abg. Bebel (Soz.) macht darauf aufmerksam, daß im Beamten- und Militärpension8gesey eine ährliche Bestimmung nicht bestzhe.

S 17 bleibt unverändert.

ah S 20 sollen die Beiträge so bemessen werden, daß durch dieselben gedeckt werden die Kapitalwerthe der den Ver- siherungsanstalten zur Last fallenden Beträge der Renten, die Beitragserstatiungen und die sonstigen Aufwendungen der Versicherungsanstalten. Bis zur Festseßung eines anderen Beitrages sind die wöchentlichen Beiträge zu messen in Lohn- klassen T auf 14 §, IT auf 20, TI auf 24, IV auf 30 und V auf 36 3. Eine Prüfung soll alle zehn Jahre er- folgen und eine Aenderung des Beitrages von der Ge- nehmigung des Reichstages abhängig sein.

Die Sozialdemokraten beantragen, die Beiträge in den ersten beiden Lohnklafsen auf 6 und 10 F fistzuseßen und für jeden Wochenbeitrag cinen Reichszushuß von 1e 10 F durh eine Reichs-Einkommensteuer von dem Einkommen über 3000 M aufbringen zu lassen.

Abg. Richter beantragt, den § 20 auf die Festseßung der Beiträge auf 14, 20, 24, 39 und 36 4 zu be’chränken.

Abg. Wurm empfiehlt den sozialdemokratishen Antrag und weist auf einen früberen Antrag des Abg. von Ploey hin.

Abg. Freiberr von Richthofen-Damsdorf: Dieser Antrag hat allerdings in der fonservativen Partei ncch mante Anbänger, aber die Partei bat ihn niemals zu dem ihrigen gemaht. Redner stellt und begründet einen Antrag, wonah eine Erböbung der Beiträge erfolgen müßte, wenn durch Prüfung die Unzulänglichkeit der Beiträge nahgewicsen würde.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ich kann ebenfalls das bobe Haus nur bitten, dem Antrage des Herrn Abg. Freiherrn von Richthofea zuzustimmen. Der Gedanke des Gescies ift doch, daß die gesezlihen Mindeft- [leiftungen desfelben erfüllt werden müssen, theils durch den Reichs- zushuß, theils durch die Beiträge. Daraus folgt aber ganz von selbst, daß, wenn der Reihszushuß und die hier an- genommenen Beiträge erwiesenermaßen sh rechnungemäßig als nicht ausreihend herausstellen, eine Erhöhung der Beiträge erfolgen muß, soweit niht etwa auf Grund eines Vorschlages der verbündeten Regierungen der Reichstag eine Erböhurg des NReick8zuschusses beschließen scllte. Wenn hiernach in dem Paragraphen, wie er jeßt in der Kommission gestaltet ift, die anderweitige Fest- sezung der Beiträge von einer Zustimmung des Reich8tages abbängig gemacht wird, so, glaube ich, kann es nur zu einer Klarlegung des rehilichen Sachverhalts dienen, wenn der Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Richthofen angenommen würde, welcher bestimmt, daß die Genehmigung der Erböbung der Beiträge erfolgen muß, insoweit rechnungêmäßig nachgewiesen ist, daß die bisherigen Beiträge nicht auêreihen. Ih mêdhte, um für die Zukunft dieses Sachverbältniß, wie cs in der Kommission ebenfalls nicht bestritten ift, auhch gcescglich festzulegen, dringend bitten, dem Antrag2 des Herrn Freiherrn von Richthofen Ihre Zustimmung zu ertheilen. i Abg Schmidt- Elberfeld (fr. Volktp ) bält es für nothwendig, den Kommissionsbes{luß anzunehmen, und ¡war mit der Maßgabe, daß die Grundlagen für die Beitragsberehnungen geseßlih festgelegt würden. Der AÄrtrag der Sozialdemokraten würde niht nur den Arbeitern der untersten Lohnklafse einen Vortheil verschaffen, sondern auch den Arbeitgebern, und zwar gerade denjenigen, we!ch: die niedrig- ften Löhne bezahlten, namentli dem Großbetriebe in der Landwirth- haft. Es würde sh der Reichszushuß um 30 Millionen erböben, und diejenigen, zu deren Gunsten diese Summe verwendet würde, die größeren Landwirthe, wücden nicht in erster Linie dazu beitragen. Es würde eine Prämie auf die Herabdrückung der Löhne in die erste und ¿weite Lohnklasse geseßt werden.

Abg. Richter: Der sozialdemokratishe Antrag is früher von konservativer Seite vertreten worden, ein Zeichen, taß der Staats8- sozialismus sehr verwa: dt ist mit dem wirklihen Sozialismus. Daß jür die Festsezung der Beiträge die Zustimmung des Reichstages nothwendig ift, ist selbftoerständlih, da es sich um eine Zwangs- steuer von über 100 Millionen Mark jährli bandelt. Früher sollte jede Versiherungsanstalt ihre Beiträge allein festsegen. Jeut soll die Sache einheitlih gemacht werden. Mein Antrag unterscheidet sich nur formell von dem Kommwissionsrorschlage; die Beiträge werden festgeseßt und wenn sie geändert werden foliten, so wird dadur ein Reichsgeseß erforderlih sein. Direktiven sind für den Gesetzgeber selbft erforderli, während fie f:üher für die einzelnen Versiherungsanstalten und den Bundesrath nothwendig waren. Ï Abga. Dr. Hitze hält es ebenfalls für ausgeshlofien, daB dur eine Gesegesvorshrift ein zukünftiger Reichstag gebunden werden

niht gesehen ist, muß man den fleinen Unternehmern die Möglich- keit geben, fi selbft ebenso ju versihern, wie ihre Arbeiter. Eine

werde wobl denselben Beschluß fafsen, man könnte den Beschluß vielleicht bis nah Abschluß dieses Kongresses aussetzen.

fönnte. Der Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen würde seinen Zroeck nicht erreichen.

Abg. Freiherr von Richthofen-Damsdorf bittet, seinen An- trag vorläufig anzunehmen vorbehalilih einer besseren Faffung, und bestreitet nochmals, daß die Konservativen sämmtlich für den Antrag

bg. von Ploetz gewesen feien. i i : E A O U 6 uhr führt aus, daß dur die Rei&s. Einkommen- steuer Personen, die sonst nicht zur Javalidenversicherung beitrügen,

1

B die Banquiers, herangezogen werden könnten. Man könnte die Arbeiter der ersten und zweiten Lohnklafse von jedem Beitrage be- freien und die 6 bezw. 10 „t den Arbeitgebern auferlegen.

Abg. M oesick e - Dessau erklärt sich gegen den Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen, wenn derselbe für die dritte Lesung wieder eingebraht werden sollte. ¿ / .

Abg. Stadthagen hält die Zustimmung des Reichétages für nothwendig, wenn der Bundesrath die Beiträge festseßze.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ich glaube, daß der Fall ziemli klar liegt. Während bisher dem Reichs-Versiherungsamt die Normierung der Beiträge zustand, wird sie in Zukunft, wenn diese Vorlage Gesetz wird, dem Bundesrath zustehen. Der Bundesrath würde also be- stimmen können : von dem und dem Zeitpunkt ab werden die Beiträge in der und der Höhe erhoben. Um aber diese Bestimmung aktionê- fähig ju machen, muß selbsiverstäadlih dem Reichstage eine Vorlage unterbreitet werden, in welher der Nachweis geführt wird, aus welchen Gründen eine Ermäßigung oder Erhöhung der Beiträge möglih, bezüglich nothwendig ift. Dabei wird allerdings vorausgeseßt, daß, wexn der rechnungs- mäßige Nachweis geführt ift, daß mit der Höhe der biéhzrigen Bei- träge die Leistungen der Versicherungsanftalten nicht mehr aufrecht erbalten werden fönnen, der Reichstag dann auch seinerseits die Ver- vflihtung hat, wenn er diesen Naweis als erbracht ansieht, die Ge- nebmigung zur beantragten Erböbung der Beiträge zu geben; denn wenn er diese Genehmigung nicht geben würde, wünde ja die ganze VersicherungSeinrihtung in der Luft schweben oder sozusagen suépendiert werden. Es wird also Sache der Regierung sein, in diefer Vorlage den Nachweis der Nothwendigkeit oder der Möglichkeit ihrer Anträge ¡u erbringen, damit der Reichstag die nachgesuchte Genehmigung er- theilen kann.

Abe. Richter: Sie sehen schon jet, wie viele ftaaiSreätlide Unfklarheiten bier vorkommen können. Das Einfachste ist, die Bei- träge geseßlich festzuseßen und also aub ibre Aenderung lediglich im Reich3geseß vorzunehmen. Deshalb sollte man die Beiträge nit nur iür 10 Jahre feftlegen. Denn wenn eine Verständigung einmal nit ¡u stande käme, würden die Beiträge in der Luft \{weben.

Staats sekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Ih glaubte, ih hätte die Bedenken, die gegen diese Fassung bestehen könnten, volikommen beseitigt; denn ih habe aukdrüdli er- flärt: wenn eine anderweite Festseßung dex Beiträge vom Bundesrath gewünscht wird, muß er dem hoben Hause eine Vorlage mahhen. In welher Form das Haus diese Vorlage dann erörtern wird, das ist meines Erachtens seine Sahe. Würde aber beispielsweise eine Er- höhung der Beiträge nothwendig fein, und das Haus würde tro des rechnungsmäßigen Nachweises des Bedürfaisses diefe Erbshung der Beiträge ablehnen, meine Herren, dann allerdings s{chwebte vor- läufig die Ausführung des ganzen Gesetzes in der Luft. Das ift aber ebenso, als wenn man voraussctzte, daß einmal das bobe Haus den verbündeten Regierungen die Matrikularbeiträge versagen würde. Ich glaube, auf solhe unmöglichen Voraussetzungen brauht man die Kon- struktion eines Gesetzes niht zu basieren.

Abz. Schmidt -Elberfeld hält es für zwedmäßig, über die Grundsätze der Bilanzaufstellung der Versicherung8anstalten eine Vor- sérift ins Gescß aufzunehmen. Den staatsrechtlien Bedenken könne man dadur begegnen, daß man vo! schreibe, daß die Beiträge dur Gesey festgeseßt werden müßten. : i

Abg, Richter meint, daß darf beim Nichtzustandekommen eines Gesetzes eine Lüde entstehen würde.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Ich kann nur dringend bitten, es bei der Kommissionsvorlage ¡u belassen. Wenn wir die Genehmigung zur andecweitigen Festscezung, namentlich ¿ur Erböhung der Beiträge nicht be- towmen sollten, wären wir wenigstens in der Lage, die bis- berigen Beiträge fortzuerheben. (Sehr richtig! rets.) Damit ist die Fortexistenz der ganzen VersicherungSeinrihtung gefichert. (Sehr richtig! rechts.) Wenn aber ein Geseh zur Festsezung der Beiträge überhaupt und zu deren Erhebung nach 10 Jahren noth- wendig wäre, und es käme ein solches Geseg für eine erneute Fest- sezung der Beiträge nicht zu stande, so würden die Versicherung8- anstalten ohre Einnahmen sein, und es könnten fi die Verhältnisse so gestalten, daß im Falle des Nichtzustandekommens eines Geseßes die ganze Invaliditätsversiherung in Frage stände. Ich glaube, eine folhe Korstruktion des Gesezes würde für die verbündeten Regierungen voll- kommen unannehmbar sein.

Abg. Büsing (ul.) tritt ebenfalls für den Kommissions- beschluß ein. N

8 20 wird darauf unverändert nah dem Beschiuß der Kommission angenommen.

Präsident Graf von Ba llestrem bittet die Anwesenden, ihre beute abwesenden Freunde aufzufordern, morgen zu erscheinen, damit die zurüdckgestellten Abstimmungen vorzenommen werden fönnten.

Nach 6 Uhr wird die weitere Berathung bis Dienstag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 67. Sizung vom 15. Mai 1899.

Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der Be- rathung des Berichts der XIV. Kommission über den Antrag der Abgg. Gamp (fr. kons.) und Genossen, betreffend Maß- regeln gegen die in der Landwirthschaft herrschende Arbeiternoth. i E x i

Punkt 10 schlägt die planmäßige Ansiedelung von kleinen und mittleren Landwirthen sowie von landwirthschaftlichen Arbeitern durch Genossenshaftsverbände unter Mitwirkung des Staates in dazu geeigneten Bezirken vor. S

Abg. Dr. Hir sch (fr. Volksp.) beantragt folgende Fa}ung:

die Förderung der Ansiedelung von kleinen und mittleren Landwirtben und von landwirtbsha}tlihen Arbeitern durch Private und Verbände, namentlih in Bezirken mit überwiegendem Groß- grundbesitz, insbesondere auch durch Parzellierung von Staats- domänen sowie durch Beseitigung des Familienfideikommißrechts.

Aba. Freiherr von Wangenheim (kons.) erklärt fih gegen diesen Antrag, inébesondere gegen die Parzellierung von Domänen. Die Folge einer solhen Maßregel würde ein landwirthschaftliches Proletariat sein. Welche {chlimmen Folgen die Parzellierungen hätten, könne man in Pommern sehen. Wie man aber auch über die Parjzellierung denke, die Hauptsahe sei, - die Arbeiter- noth zu beseitigen, und diese sei dadurch mit bedingt, daß der fleine Besißer seine Tagelöhrer nit mehr bezahlen könne. Dazu fomme, daß die Arbeiter durch gewisjtenlose Agenten fortgelockt würden. Eine planlose Parzellierung fei ebenso von Uebel, wie eine übermäßige Latifundienbildung. Der Vorschlag, das Familienfideikommißrecht zu beseitigen, sei wohl nit ernst ge“ meint. Redner tritt für die planmäßige Ansiedelung von kleinen und mittleren Landwirthen nah dem Antrage der Kommission ein; die gesetzgeberishe Ausgestaltung dieses Gedankens will er der Staats- regierung überlassen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Das Staats-Ministerium kann sich mit dem Antrag der Kommission zu Nr. 10 vollständig einverstanden erklären ; das Staats-Ministerium ist seit langer Zeit der Ansihht gewesen, daß die agrarishen und sozialen Verhältnisse in den verschiedenen Distrikten des Ostens dringend die Vermehrung von Mittel- und Kleinbesitz er- fordern, daß dics gerade ein Mittel is gegenüber der Leutenoth, welches zwar niht unmittelbar in die Augen springen wird, aber für die Dauer die vielleicht wirksamste Hilfe ift.

Meine Herren, die große Kolonisationtpolitik der preußischen Könige im vorigen Jahrhundert if Jahrzehnte hindur in Vergessen: beit gerathen gewesen und vollständig ins Stocken gekommen. In diesem Jahrhundert war bisher in der Beziehung so gut wie nichts geleistet, wenigstens nichts unter der Mitwirkung des Staates. (Abg. von Riepenhausen: Sehr rihtiz!) Viele Gründe sind da zu- sammengekommen: die Noth der Finanzen nah den Freiheitsfkriegen und die Nothwendigkeit für den Staat, sih auf das unmittelbar Dringendste der Aufgaben zu beschränken ; verkehrte, durch die franzöfische Revolution hauptsächlich aufgekommene und allgemein verbreitete wirthshaftlihe Anfchauungen ; endlih die Nothwendigkeit Preußens, fh mit anderen dringenden großen Fragen ih brauße nur an die Errichtung des Deutschen Reiches u. \. w. zu erinnern und die Mittel zu diesem Ziele zu befassen. Aus allen diesen und anderen Gründen war die große Aufgabe des Staates, die Kolonisation in den östlichen Provinzen, welhe niht vollendet war, wenn sie auch im großen Stil von den preußischen Königen in Angriff genommen, gegenwärtig unbedingt wieder aufzunezmen.

Meine Herren, es ift aber jett gegenüber der früheren Aufgabe noch ein dringendes Bedürfniß hinzugekommen: die {limme Lage der Landwirtbschaft, die vielfah am meisten drückFt auf diefen Grund- besi, der, mit Schulden überlastet, niht überall günstig gelegen ist und si auf die Dauer s{chwer wird halten können. Diesen Ueber- gang nun allmählich ohne Katastrophe zu gestalten und so auch die an und für fich vorhandene sozialpolitishe Aufgabe zu erfüllen, die Bevölkerung, und namentlich die seßhafte Bevölkerung im Osten, wo ja Mangel an industrieller Thätigkeit vorhanden ist, zu vermehren, drängt um so stärker nach den gleihen Zielen.

Meine Herren, es waren ja, als zuerst der Gedanke auftauchte, in dieser Beziehung die Mitwirkung des Staats anzurufen, von zwei Seiten starke Bedenken vorhanden. Einmal von derjenigen An- shauung aus, die da sagte: was braucht ich der Staat da einzumischen , das mat sich alles von selbst; matt nur die Grundbesiger frei, die Freiheit wird alles furieren; zweitens aber von der anderen Seite, die fürtete, es würde ins Ungemessene hinein eine Zerftückelung des größeren Grundbesizes damit eingeleitet werden. Ich glaube, beide Wider- sacher sind heute dur die Erfahrung geheilt. Die bloß fapitalistische Anschauung, die namentlich au in der Stein-Hardenberg*shen Gesetz-

nachzulesen vorherrshte, hat sh auf dem Gebiet einer ¡wed- mäßigen Bodenauftheilung nicht als fruhtbar erwiesen. (Sebr richtig! rechts.) Wir sind erft weiter gekommen, nachdem wir mit dem o viel angefohtenen Prinzip der Rentengutsbildung, welches allein dem Wesen der Landwirthschaft entspricht, vorgegangen sind und niht mit Verkäufen bei baarer Zahlung und Hypothekenbelastung. Von da an schreitet diese Bewegung ihren ruhigen, siheren Gang vorwärts.

Wir haben \chon durch die General-Kommissionen aufgetheilt 86 447 habis Sthluß des Jahres 1898, dur die Ansiedlungs-Kommission 60 757 ha, also zusammen 146 000 ha. Sie wollen bedenken, wie langsam und schrittweise naturgemäß eine folhe Umformung im Besiustande vor sich geht und wie kurze Zeit erst verflofsen ist, seitdem wir da ordentlih in Thätigkeit gekommen sind. Es bedurfte ja auh mancher Erfahrungen, ja sogar mancher Feblgriffe, daß man mit dieser \{chwierigen Aufgabe wieder umgehen lernte, die unsere Behörden vollständig vergessen hatten. Außerdem sind bei der Ansiedelungs-

nd zur Herstellung von Gemeinbesiß, die ih bier nit genau angeben möchte, verwandt worden.

Wir baben durch die General-Kommissionen bereits mittlere und Hleinere Güter gebildet in der Zabl von 7824 und dur die Ansiedlungs- Kommission von 2947. Man kann ja sagen, das ist ja nit viel, und ih habe vielfa gelefen: was will das sagen gegenüber dieser kolossalen Leutenoth, das schlägt ja nict zu Buche, da können wir lange weiter folonisieren, ehe wir zu einem Ziele kommen. Wenn man aber diese Zahlen überseßt in Dörfer, dann hat die Sache hon ein ganz anderes Gesicht, und wenn man erwägt, daß diese Zahlen Familien bedeuten, die sich in Kind und Kindeskindern weiter vermehren werden, wenn man erwägt, daß in diesem Jahre die Ansiedelungs-Kommission allein wahrscheinlich 20 neue deutshe Dörfer bildet, und man multipliziert das mit 10, so ist das {on eine sehr bedeutende Summe. Man muß nit glauben, daß man diese Dinge gewissermaßen aus dem Aermel schütteln kann, bloß durch Kapital und Einwirkung der Be- börden willkürlich zu beschleunigen im stande ist. Aber die Aussichten laffen sich in jeder Weise günstig an. Namentlich bei der An- siedlungs-Kommission bewerben fich um dieje neuen Rentenfstellen immer mehr Leute, die son ein erheblihes Kapital bilden; vor allem ift der Zuzug aus dem Süden und Westen, was ja gerade ganz besonders erwünscht ist, in der leßten Zeit sehr gewahsen, und wir dürfen wohl hoffen, daß die in dem deutshen Bauernstand Gott sei Dank! noch vorhandene Neigung, eine eigene Scholle und eigenen Besitz zu haben, auch troß der großen industriellen Entwikelung und das

gebung man brauŸht ja nur die Motivierung der damaligen Gesegze !

Kommission noh verschiedene Tausend Hektar zur Bildung von Wegen |

Nun hat der Herr Vorredner, mit dessen Ausführungen ih mih im allgemeinen ganz einverstanden erklären kann, darauf hingewiesen daß in der ganzen Summe der Maßregeln, welche der Staat zur Föôr- derung dieses großen agrarpolitijhen und sozialwirthschaftlihen Unter- nehmens leisten fana, gegenwärtig si eine Lüde befindet, die wir auszufüllen suhen müssen. Allerdings die General- Kommissionen wirken für alle Provinzen ; die Ansiedelung?-Kommission bat eine be- sondere Natur und eine besondere Aufgabe, sie mat alles in Regie bis zur Ansiedelung selbst; ihre Existenz und Wirksamkeit und Form der Arbeit ist durch die nationalpolitishe Aufgabe bedingt. In den übrigen Provinzen handelt es sih wesentlih um agrarpolitische Auf- gaben, da wirken, wie gesagt, die General-FKommissionen allerdings; aber ihre Wirksamkeit ist sehr eingeschränkt und gehemmt durch folgende Thatsache :

Wir haben fkeine2wegs unternommen, die Bildung von Klein- und Mittelbesiß für den Staat zu monopolisieren und alles in Regie zu mahen, und wir können das auch niht; es würde, nach meiner Meinuna, dem Gang der Sale shaden, wenn sich der Staat eine solche Aufgabe beilegen wollte, wenn er die private Bildung von Klein- und Mittelgütern überhaupt zu verbieten unternehmen wollte. Abgesehen von der kolossalen finanziellen Belastung, die dadurch dem Staat erwahsen würde, abgesehen von den großen rechtlichen Zweifeln zegenüber dem neuen Bürgerlichen Gesezbuh, die nah meiner Meinung überbaupt nit zu überwinden sind —, abgesehen davon glaube ich auch, daß es die Sache nur verlangsamen und erschweren müßte, wenn der Staat sch in dieser Beziehung eine Art von Monopol beilegen wollte. Wir müßten also die Privatthätigkeit in dieser Beziehung freilassen. Wir können die nöthigen geseßlihen Kautelen shaffen, wie ih glaube; z. B. das Ansiedlung8gesez muß wohl demnächst in einigen Punkten, wie das auch {on der volkswirthschafiliche Ausf{uß der Pommerschen Landwirthscaftskammer vorgeschlagen bat, modifiziert werden. Aber das Geschäft selbst allein zu übernehmen, mit einem neuen Beamtenbeer das autzuführen, noch eine neue gewaltige, fast unausführbare Aufgabe auf den Staat zu übernehmen, davon müffen wir nach meiner Meinung absehen.

Nun siad aber aus der privaten Thätigkeit unzweifelhaft erheb- liche Mißstände, namentlih in der Provirz Pommern, bervorgerufen ; wir haben, wie der Herr Vorredner ih ganz rihtig ausdrüdt, geradezu haarsträubende Verhältnisse in einzelnen Fällen leider bes obahtet. Es wird daher die Aufgabe sein, zu erwägen, wie wir in di-ser Beziehung: eine bessere Aufsicht und Kontrole und bessere Garantien für eine solide, nicht wuHerishe Dur{führung der Zer: \lagung eines größeren Gutes und dessen Verwandlung in Kleinbesitz erreihen. Die Hauptschwierigkeit, die sh für Privatunternehmer herausgestellt hat, liegt in dem Mangel des sehr bedeutenden De- triebéfavitals, das solide Privatunternehmer nothwendig brauen. Wenn jemand als einzelner oder als Gefellschaft, als Genossenschaft ein Gut zu diesem Zweck ankauft, so hat er nicht bloß den übershießenden Kaufpreis zu bezahlen, sondern, wenn er Rentengüter bilden will, muß er auch die ganzen Hypotheken regulieren dazu gehört natürli ein sehr bedeutendes Betriebskapital —, er muß die nôthigen Einrichtungen, Wege u. |. w. hafen, alle die Anforderungen erfüllen, die an die Gemeinde in gemeinwirthshaftliher und kfommunal- wirtbshaftliher Beziehung zu stellen sind, und die ihm als Be- dirgung für die Ansiedelung gestellt werden. Häufig hat er ¡wei Fahre vielleiht noch längere Jahre, wenn besondere Schwierig- feiten, namentli auch bei der Hybotbekenregulierung entstehen zu wrarten, bis er den Lohn für seine Arbeiten und seine Auslagen be- kommt, nämli die Rentenbriefe.

So sind wir bei der Staatsregierung wie das au von Pommern aus angeregt ift auf den Gedanken gekommen, ob der Staat in dieser Beziehung nicht belfen kann, und ih hoffe, daß Ihnen noh in dieser Session ein Gesetzentwurf zugehen fann, welher nah der bezeichneten Rihtung hin Abhilfe zu schaffen geeignet ift. Der Gedanke ift dieser. Wir wollen einen Theil des Reservefonds bei den Rentenbanken bis zu 10 Millionen der Scebandlung überweisen, zu dem Zweck, um vermittelnd bei diesen Güterauftheilungen das Betrieb8- favital eines Einzelnen oder eines Unternehmens zu ergänzen. Wenn das geshähe und das kann ohne Risiko für den Staat geschehen, ih würde mich selbst auch nicht s{cheuen, wenn wirklih ein fleines Risiko dabei wäre, \o werden diejenigen Gutsbesitzer, welche die Sade selbft ohne Hilfe eines dritten Unternehmers durchführen wollen, bei der Seehandlung den nöthigen Zwischenkredit bekommen können. Zugleich aber werden sich allmählich solide, mit mäßigem Verdienst zufriedene sahkundige Unternehmer finden, welde, gut geprüft nah allen Richtungen seitens der Behörden, das Vertrauen verdienen, daß die Seehandlung mit ihnen in Bezietung tritt. Diese Leute werden die unsahkundige und rein wucherishe Güterschlächterei allmäblih bei Seite bringen ; sie werden den Ruf haben: daß sie mit den Behörden in Verbindung sind, sie handeln unter Kontrole und mit Zustimmung der Behörden; fie werden so das allgemeine Vertrauen gewinnen. Aber mehr, meine Herren: man wird ihnen naturgemäß die Bedingung stellen, daß der Plan der Zertheilung, den sie vorlegen, von den General-Kommijsionen begutahtet und nur dann angerommen wird, wenn die General-Kommissionen das zustimmende Gutachten abgeben, daß z. B. der Plan an sih ¡weckmäßig, wirthschaftlih vernünftig und der Boden von einer Beschaffenheit ist, daß auch die Ansiedler darauf weiter kommen können, daß die Ansiedler nicht überseßt, ihnen nicht zu bobe Preise abgefordert werden; alle diese Dinge muß die General- Kommission begutahten, und auf Grund eines folchen begutachteten Vorgehens ers wird die Seehandlung eingreifen. Das nenne id i glaube, auch der Herr Vorredner wohl ein planmäßiges Vorgehen, daß diese wilde Privatwirtbschaft allmäblih, obne daß man sie gerade verbietet, dur ein wirkli planmäßiges, die Garantie des dauernden Woklstandes der Ansiedler darbieten des Verfahren erseßt wird. Meine Herren, ih glaube, es ift doch in Wahrheit eine der wichtigsten Aufgaben des preußischen Staates, hier einzugreifen. Wir haben endlich wieder begriffen, daß die Geseze, die auf das mobile Kapital anwendbar sind, vielfah für den Grund und Boden nicht passen (sehr rihtig! rechts), und darnah handeln wir jeßt. Der Staat, der auf diesem Grund und Boden gewahsen ift, hat an der Art der Bodenvertheilung ein ganz anderes Interesse als an der Vertheilung des mobilen Besites8, und wenn der Staat dieser Auffassung gemäß handelt, so glaube ih, sollte er die Zustimmung aller Parteien im Lande finden. Welche

sehen wir ja au in diefem Jahre stärker ift als die Neigung,

als Tagelöhner oder industrieller Arbeiter zu leben,

einleiteten, und welche Mißverständnisse walten in dieser Be- ziehung noch heute, selbst bei hervorragenden Gelehrten, die be-

E E E E

Bedenken sind damals erhoben, wie wir die Rentengutsbildung

M E E E I

E A