Deutscher Neichs
Und -
-Anzeiger
taats-Anzeiger.
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8W,, Wilhelmftraße Nr. 32.
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Seine Majesiät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Pomme zu Berlin, bisher Abiheilungs-Chef im Krieas-Ministerium, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Obersten z. D. von Wenckjstern zu Schöneberg bei Berlin, zuleßt Bezirks-Kommandeur des damaligen 1. Bataillons (Tilfit) 1. Ostpreußischen Landwehr-Regiments Nr. 1, und
dem Geheimen Kanzlei-Rath Fabricius im Kriegs-Minisierium-
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Hauptmann Grafen zu Rantau im 1. Garde- Regiment z. F., dem Konsistorial-Nath Hein zu Magdeburg, biaher Mitglied des Konsistoriums der Provinz Sachscn, dem Rechnungs-Rath Kriegshammer und dem Kanzlei-Rath Franke im Kriegs-Ministerium, dem Bekleidungsamts-RNen- danien a. D., Rechnungs-Rath Wenzel zu Jersiß bei Posen, dem Proviantamte-Direktor Andersch zu Hannover, dem Fabrikbesizer , Hof-Jngenieur Seiner Majestät des Kaisers und Kömgs David Grove zu Berlin und dem Ober- Noßarzt a. D. Sternberg zu Mainz, bish:r beim Nassauischen Feld-Artilleric-Regiment Nr. 27, den Rothen Adler-Orden vierter Klaße,
dem Geheimen Rechnungs - Rath Goldbach im Kriegs- Ministerium, dem Proviantamts - Direktor a. D., Rehnungs- Nath Buzello zu Karlsruhe i. B., den Garnison-Verwaltungs- Direktoren a. D., Rechnunas - Räthen Baensch zu Grabow a. d. O., bisher in Stettin, Martin zu Trier und Werner zu Schöneberg bei Berlin den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse,
dem Geheimen Kalkulator, Rechnungs - Rath Jung beim Kriegs - Ministerium, dem Topographen, Rechnungs - Rath Barchewiz und dem Trigonometer, Rechnungs - Rath Meßner, beide bei der Landes - Aufnahme, dem Garnison - Verwaltungs - Ober - Jnspektor Liebich zu Schwerin i. M., bisher auf dem Truppen - Uebungëéplaß Döberit; dem Garnison-Verwaltungs-Jnspektor a. D. Gore lla zu Hirschberg i. Schl., bisher in Parchim, dem Garnison- Verwaltungs-Jnspekior Bu rahof zu Stolp i. Pomm., dem Zahl- meister a. D. Tschirdewahn zu Mülhausen i. E., bisher beim 4. Badischen Jnfanterie-Regiment Prinz Wilhelm Ne. 112, dem Ober-Roßarzt a. D. Haase zu Preuß. - Eylau, bisher beim Remonte - Depot Brakupönen, und dem Kasernen - Jn- \spekior a. D. Wilkens zu Oldenburg, bisher bei der Garnison- Verwaltung in Mainz, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
dem Kasernenwärter Thurley bei der Garnison-Ver- waltung in Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Jntendantur-Kanzlisten S ommer bei der Jntendantur des Garde-Korps, dem Geheimen Kanzleidiener Schulße im Kriegs-Ministerium, dem Meister Max Fillion bei der Artillerie-Werkstatt in Spandau und dem Aufwärter Wil- helm Schleicher bei der Haupt-Kadetten-Anstalt in Groß- Lichterfelde das Allgemeine Edrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruhi:
den nachbenannten Beamten im Dienstbereih des Aus- wärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter
Friedrich Ludwig:
dem Gesandten in Oldenburg Dr. Grafen Henckel von
Donnersmarck;
ferner: des Großkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Unter-Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Dr. Freiherrn von Richthofen; des Großherrlih türkishen Medschidje-Drdens erster Klasse: dem General - Konsul in Athen, Geheimen Regierungs- Rath Dr. Lüders; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Legations-Sekretär bei der Gesandtschaft in Teheran von Eckardt, bisher Dragoman bei der Botschaft in Konstantinopel ; i der dritten Klasse desselben Ordens: dem Legations-Kanzlisten und Dolmetscher bei der Gejandt- schaft in Athen, Hofrath Bie ler, dem (Wahl-)Korsul A. Hamburger zu Patras, dem (Wahl-)Konsul C. Spengelin zu Corfu, dem (Wahl-)Konsul von Zahn zu Calamata, dem (Wahl-)Konsul G. Dalleggio zu Syra; der vierten Klasse desselben Ordens:
dem Konsular-Agenten H. Schmidt zu Laurion, dem Konsular-Agenten N. Delenda zu Thera,
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Berlin, Mittwoch, den 17. Mai, Abends.
dem Sekretär Ern beim Konsulat in Athen,
dem Hiilfsschreiber Gaigl beim Konsulat in Patras:
des Großherrlih türkishen Osmanié-Ordens
dritter Klasse:
dem Dritten Sekretär bei der Botschaft in St. Petersburg Freiherrn von Werthern, zugetheilt der Botschaft in Konstantinopel ;
der vierten Klasse desselben Ordens:
dem Leutnant von Bosse, à la snite des Husaren-Regi ments Landaraf Friedri TT. von Hessen-Homburg (2. Hesi hes) Nr. 14, kommandiert bei der Botschaft in Konstantinopel
dem zeitweiligen Verweser des Konsulats Müller,
dem (Wahl-)Vize-§
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in Patras
[l Caruso zu Zante, und
Fohn Toole zu Cephalonia; des Königlich italienischen
s ritius- und Lazarus-Ordens: dem Konsul Dr. Krüger zu Manila : der zweiten Stüfe der dritten Klasse des Kaiserlich chinesishen Ordens vom doppelten Drachen: dem dem Konsulat in Alexandrien zugetheilten Königlich sächsishen Gerihts-Assessor mit dem Charakter als Vize-Konsul Dr. Eckardt; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königli - - A c _ D a \chwedishen Wasa-Ordens :
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dem Sekretär Püßs. beim General- Konsulat in Yokohama. ;
Deutsches Neicck. Majestät der Kaiser haben Allergnädigft
dem Geheimen Ober-Pofirath und vortranez=den
Neichs-Postamt Dr. Spilling i
den Charafter als. T r ' E S 1 c ft * Or / mnn 4445 y A Geheimer Ober-Vostrath mit dem Range eines Rathes E E J 1s) f 4 9 y 4 r Klasse zu verleihen.
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Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : schaftlihen Hochschule zu Berlin Dr. Frank zum Mitgliede des Gesundheitsamts zu ernennen und ihm den Charakter als Kaiserliher Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen. Békanntmahung. In Gemäßheit des § 8 des Gesehes, betr. die Nechts-
verhältnisse der deutshen Schußgebiete (R.-G.-Bl. 1888 St. 75), j
wird Nachstchendes veröffentlicht: Der Bundesrath hat in seiner Sizung vom 23. März 1899 beschlossen : der Deutsh-Ostafrikanishen Gummi-Handels- und Plantagen-Gesellshaft auf Grund ihres vom Neichskanzier genchmigten Gesellschastsvertrages die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, ins- besondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.
Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag.
Die unter dem Namen Deutsch-Ostafrikanishe Gummi-Handels- und Plantagen-G:cselischaft errihtete Gesellshaft hat ihren Siß in Berlin, Die Dauer derselben if niht beschrärkt. Gesellshaft ist, in Oft-Afrika Grundbesiß zu erwerben und zu ver- werthen, Handel mit Gummi und sonstigen Produkten, Land- und Plantagenwirthshaft, namentli Gummiplantagen, auh gewerbliche Unternehmungen und andere Handelsgeschäfte, welche damit in Ver- bindung stehen, zu betreiben.
Die Organe der Gesellschaft sind der Verwaltungsrath und die Hauptversammlung. Die erforderlißen Bekanntmachungen werden im „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht, Fristen, welhe in den Bekannt- machungen angegeben werden, Taufen von dem Tage, an welchem das betreffende Stück des „Reichs-Anzeigers“ ausgegeben wird, diesen Tag mit eingerechnet.
Das Grundkavital beträgt 150000 A und if in 300 An- ;
theile zu je 500 Æ getheilt. Dasselbe if voll gezeihnet und zur Hälfte des Nennwerthes baar eingezahlt. Die Urkunden über die Antheile lauten auf den Namen. Die Zeichner der Antheile und deren etwaige Rechtsra&fclger bilden die Gesellschaft. Die Antbeile find untheilbar ; sie haben die Eigenschaft der beweglihen Sachen. Einzelne Mitglieder können niht auf Theilung des Gesellschasts- vermögens flagen. Die Uebertragung von Antheilen kann nur dur \{riftlihe, den Erwerber nah Namen und Wohnort bezeihnende Ab- tretungserflärungen erfolgen. Gegenüber der Gesellschaft ift die Uebertragung E
schriftli angezeigt worden i und der Erwerber unter Einreichung
des Antheilssheins die Umschreibung desselben auf seinen Namen im |
Antheilsbuch erwirkt hat. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nux das Gesellshaftsvermögen, Der Zeichner eines Antheils ift für
die Zahlung des vollen Nennbetrages desselben unbedingt verhaftet. |
Ueber die Vollzahlung hinaus haben die Mitglieder dex Gesellschaft
: keine Verpflichtung.
: Renntnifi und etwaigen Erörterung gebracht
i Entlastung Bes{luß gefaßt. | versamwlung der Beichluß über jede Vorlage zu, welche nit der
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c den Professor an der Königlich preußishen Landwirth- }
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t wirksam, nachdem se ihr seitens des Veräußerers !
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Dentschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin §W,, Wilhelmftraße Nr. 32.
199.
Die Urkunden über die Antbeile werden ers nach Einzablung
des vollen Nennbetrages ausgebändigt. Ueber die Theilzablungen wird auf einem Interimsscheine quittiert. _ Durch Zeichnung oder Erwerb ron Antheilen oder Interims- shcinen unterwerfen sh die Mitalieder für alle Streitigkeiten mit er GesellsGaft aus dem Gesellfchaftsverhältnifse dem in Berlin zus ständigen Gerichte.
Der Verwaltungsrath vertritt die Gefellshaft nah außen in allen Nechtsgeschäften und sonstigen Angelegenheiten derfelven einschließli derjenigen, welche nah den Gesetzen eine Spezialvollmatt erfordern. Der Verwaltungsrath führt die Verwaltung felbständig. soweit nicht na diesen Satzungen die Hauvtversammlunrg mitzuwirken hat. Gegen
ritte Personen hat eine Beschränkung des Verwaktungsraths keine
rechilihe Wirkung. Urkunden und E:klärungen des Verwaltungsraths
ind für die Gesellshaft verbindli®, wenn sie unter der Firma der
esellschaft 2on mindestens zwei Mitgliedern unterschrieben find.
Hauptversammlung vertriit die Gesammtheit der Gesell-
f und Wahlen sind für alle Mitglieder ver-
der Hauptversammlung berehtigt jeder Antbeil zu einer
ah jedem Geschäft2jahre findet eine ordentliche Haupts-
1g vor Ablauf des Monats Dezember statt. Eine außer- Hauptversammlung wird berufen :
a. wenn über die Auflösung der Gesellshaft oder deren Ver- \chmelzung mit einer anderen Geselischaft oder die Umwandlung ihrer rechtilichen Form zu besch!ießen ift; b. wenn Mitglieder, welche
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¿zusammen wenigstens den dritten Theil der Antheile besitzen, die Einberufung fordern und dem Ver- waltungsrath zur Vorlage an die Hauptrersammlung einen formulierten Axtrag einrächen, welcher innerhalb der Zuständigkeit der Haupi- verfammlung liezt; :
c. wenn der Verwaltungsrath aus besonderem Anlaß die Ein- berufung béschließt.
In dec ordentlichen Hauptversammlung werden die Bilanz mit der Gewinn- und Verlvftrechnung, sowie der Verwaltung8beriht zur und wird über die Ge- ie damit der Verwaltung zu ertbeilende Außerdem steht der ordentlihen Haupt-
nehmigung der Bilanz, sowie
ußerordentiiWen Hauubtversammlung überwiesen ijt, insbesondere:
a. über die Aufnaßme von Anleihen,
b. über Aenberungen und Ergänzungen der Sabungen, insbefondere Aenderungen und Erweiterungen des Zwecks der Gesellschaft. Im Falle einer Auflösung der Geselishaft wird nach Tilgung er S&hulden das Vermögen na Verbältniß der auf die Aatheile geleisteten Ginzaßlungen unter die Mitglieder vertheilt.
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r ie Aufsi&%t über die Gesells%aft wird vom Reichskanzler aus8- geübt. Der Vertreter dezr Aufsichtscehörde ift berehtigt, an jeder ersammlung des Verwaltungsraths und an jeder Hauptversamm- lung theilzunebmen, von dem Verwaltungêrath jederzeit Bericht über die Angelegenbeiten der Gesellshaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben
einzusehen, sowie auf Koften der Gesell]haft,
: wenn dem Verlangen der dazu berehtigten Mitglieder der Gesellichaft
nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordertlihe Hauptversamml.:ng einzuberufen. Der Genehmigung der Aufsichtébehörde sind inébefondere unterworfen:
a. die Aufnahme von Anleihen,
b. die Beschlüsse der Geselischaft, nah welden eine Aenderung oder Ergänzung der Saßzungen erfolgen, die Gesellichaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt oder in ihrer rechtlihen Form umgewandelt werde! foll.
Berlin, den 16. Mai 1899.
Auswärtigcs Amt, Kolonial-Abtheilung. Im Auftrage: Hellwig.
Jn Leer wird am 23. Mai d. J. mit einer Seeschiff\er- fung für große Fahrt begonnen und mit derselben steuermanns-Prüfung verbunden werden.
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Königreich Prenßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Dozenten an der Technischen Hochschule in Aachen, Professor Dr. Borchers zum etatsmäßigen Professor an dieser Anstalt zu ernennen, sowie dem Arzt Dr. med. Kirchberg in Altendorf den Cha- rakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Ober - Bibliothekar an der Königlichen Universitäts- Bibliothek zu Halle a. S. Dr. Max Perlbach sowie den Oberlehrern an der städtishen höheren Mädchenschule in Cassel Dr. Hermann Hormel und Wilhelm Kohlshmidt ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Am Schullehrer-Seminar zu Waldau ist der E kfommissarishe Oberlehrer, Prediger Berg endgültig als Seminar-Oberlehrer,
am Schullehrer-Seminar zu Peiskretscham der bisherige Zweite Präparandenlehrer Hein zu Rosenberg,
am Schullehrer-Seminar zu Hilhenbah der bisherige fommissarishe Lehrer Petri,
am Schullehrer-Seminar zu P der bisherige Seminar-Hilfslehrer Grau zu Dillenhurg un