1830 / 278 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 07 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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um zu den hôchsten Würden zu gelangen, daß er jenc Krank- heit des Herzens nicht fenne, deren Abgott nur irdische Größe is, und die demjenigen, der dieses Ziel erreicht hat, das quálende Bedúrfniß auferlegt, sich um jeden Preis auf dieser Hôhe zu erhalten. Jhr ehrenwerther Berichterstatter hat Jhnen gesagt, daß Herrn Chantelauze zuerst das Mini-

sterium des öffentlichen Unterrichts angetragen worden war, ; Einige Zeir nachher wurden | ihm die Siegel angebotew, und derselbe Widerstand, dieselbe |

dig, mit 222 gegen 75 Stimmen vor die Pairs-Kammer ge-

und daß er dasselbe auéëschlug.

Weigerung erfolgte von sciner Seite. Alle Umstände, welche seine Annahme begleiteten, beweisen, daß er wider seinen Millen und durch ein Verhängniß, das er nicht besiegen fonnte, mit Gewalt dazu gezogen wurde. Ein solcher Mann, m. H., kann große politische Fehler begangen habèn, und gro- ßes öffentliches Unheil kann die. Folge der Maaßregeln , zu denen er mitwirkte, gewesen seyn, aber daß er Verrath in seinem Herzen gehegt habe, kann ich nit glauben. Wohl

weiß ih, daß raein unglüliher Kollege der Verfasser des |

S

Berichts an den König is, worin der Nation die Absichten | und- der Zweck der verhängnißvollen Verordnungen dargelegt ; Wie Jhnen aber bercits Herr Bérenger | gesagt hat, dieser Bericht wurde erst abgesaßt, nachdem die | | nach die Rednerbühne und theilte die obgedachte Ver'theidi- | “gungsschrift des Hrn. Crémieux mit. Der Advokat bemerkte | zuvörderst darin daß die Kammer durch ihren Beschluß, über

werden sollten.

Verordnungen im Minister-Rathe bercits angenommen worden waren. Der Bericht stúßte sich auf die Auslegung eines Artikels der alten Charte, von welchem noch feine Er-

läuterung gegeben worden war; dem Texte zufolge konnte | diese Auslegung, der es an früheren Beisptelen maugelte, i leider nur eine willtührliche und für den Staat gefährliche | seyn. Die in diesem Artikel liegende Gefahr ist Jhnen, m. | | Kommissson gestellten Anklagepunkte hinlänglich erwiesen seyen,

H., nicht entgangen, da Sie ihn in der neuen Charte modi-

fizirt haben; Sie haben es treffend ausgesprochen , daß eine | Î e, " | vilisirten Völkern nicht sowohl die That selbst ein Verbrechen - begründe, als die ihr vorangegangene Absicht, sie zu begehen :

Widersinnigkeit darin liegt, in einem Repräsentativ -Staate

irgend eine Diftatur, und dauerte sie auch nur einen Q40, | ja nur eine Stunde, bestehen zu lassen und folgerungs1oeije | gar zu autorisiren. Sie haben erkannt, daß die deei Staats- | ordnungen vom 25. Juli nicht hervorgehe. Die Straffällig- Gewalten, ihrem Wesen und ihrem Wirkungskreise nach, Alles be- | ‘sien, was zum Fortschreiten und, wenn die Erfahrung die | , tritte des Hrn. v. Guernoi -Ranville in das Ministerium vorangingen, wobei er zugleich bemerkte, daß dieser nur wi-

Nothwendigkeit lehrt, zu einer Umschmelzung des Staates orforderlich is. Wäre dieser Artikel in seiner neuen Abfas-

sung der Art. 14. der alten Charte gewesen , so hâtten wir | nicht großes geschehenes Unglück zu beflagen, und ich brauchte | nicht zur Vertheidigung eines ehemaligen Ministers aufzutre- | ten, der sich dann nicht getäuscht, sondern im Buchstaben der

Charte den wahren Geist derselben aufgefunden haben wúrde, Die Auslegung, die man dem früheren 14. Artikel gegeben hat, is allerdings eine verderbliche, aber man lege die Hand aufs Herz und entscheide dann, ob Jrrthum Verrath ist. Man hat Jhnen Minister genannt, die in anderen Staaten auf Leib und Leben angeklagt worden sind; Sie wisset aber auch,

m. H., daß die unpartetische Geschichte eine große Anzahl diefer 1

Urtheile vernichtec und diè Richter gebrandmarfkt hat. Selbst der Ruhm des großen Colbert hat durch den Eifer, womit er die Anklage des Ober - Jntendanten Fouquet betrieb, einen Flecken erhalten, und stets wird die Nachwelt den Bemühun- gen Pelissons zur Vertheidigung desselben und dem Schmerze des gutmäthigen Lafontaine, der es unternahm, die öffentliche Meinung dem Angeklagten günstig zu machen und dadurch Ludwig XIV. zu entwaffnen, ihren Beifall zollen. Nicht vermag ich, meine Herren, dem Staatsmanne und dem un- nachahmbaren Dichter , die einen unglücklichen Minister ver- theidigten, an Beredtsamfkeit gleich zu kommen ; aber, wie sie, fann ih nicht ohne Rührung das Schicksel eines Angeklagten betrachten, der, als Kollege und Landsmann, Ansprüche auf meinen s{chwachen Beistand hat. Jch vermag nichts zu ent- scheiden, aber meine Stimme wird sich dennoch nicht verge- bens in dieser Verjammlung erhoben haben, wenn auch nur Einer unter Jhnen in der Ueberzeugung, daß Verrath nicht ohne die Absicht, zu verrathen, vorhanden seyn kann, ein gún-

stiges Urtheil für einen Mann abgiebt, der durch die Tiefe seines Sturzes, durh die Angst seiner Flucht und Verhaf: |

tung, durch die Betrübnisse seiner Gefangen}chaft und durch den qualvollen Gedanken, daß seine Willfährigkeir öffentliches Un-

glück hecbeigeführt hat, welches er niht voraus|ah und das

er bis auf sein Lebensende beklagen wird, schon hart genug bestraft ist.“ Nach dieser Rede legte auch noch Herr von Ley val Zeugniß für Hrn. Chantelauze ab. Zu der Zeir, äußerte er, als derselbe General-Prokurator im Dept. des Puy de Dome gewesen, habe er (Leyval) in näherer Berüh- ring mit ihm gestandén und ihn nie anders als in dem ver- fassungsmäßigsten Sinne sprechen hören. So habe Herr Chantelauze einst geäußert, daß an dem Tage, wo man an die Charte Hand anlegen sollte, die Revolution aufs neue über Frankfreih einbrehen würde. Auch habe er späterhin einmal erklärt, daß er den Tag, an welchem er in das Mi-

nisterium eingetreten, zu. den unglücflichsten seines Lebens zähle. Hr. v. Tracy bemerkte, er könne den guten Ab- sichten der vorigen beiden Redner nur Gerechtigkeit wider- fahren lassen, doch sey es unmöglich, slch niht auch zugleich zu erinnern, daß Hr. Chantelauze einst in der Kammer offen erflárt habe, ein zweiter, aber monarchischer fünfter Septem- ber sey dem Lande unumgänglich nôthig. Die 4 Anklage- punfte wurden hierauf einzeln angenommen und, als es zur Abstimmung kam, Hr. Chantelauze, als des Verraths \chul-

wiesen. Nach dieser Entscheidung zeigte der Präsident der Versammlung an, daß er so eben ein Schreiben des Advo- faten Hrn. Crémieux, Anwalts-des Hrn. v. Guernon-Ranville, nebst einigen Betrachtungen zu Gunsten dieses Ex-Ministers erhalte, Die linke Seite widerseßte sich zwar anfangs der Vor-

‘lesung dieser Vertheidigungsschrisc; auf die Bemerkung

des Hrn. Berryer aber , daß es nicht blos gebräuchlich, son- dern jogar gescblich sey, daß der Angeschuldigte nach beendig- ter Einleitung seines Prozesses Bemerkungen zu seiner Recht- fertigung an die Raths-Kammer einschike, entschied sih die Kammer fast einstimmig für die Vorlesung. Der Berichter- statter der Anklage-Kommission, Hr. Bérenger, bestieg \o-

die Straffälligkeit jedes Ministers einzeln abzustimmen , zu erkennen gegeben habe, daß sie wohl den einen oder den an- dern dieser Minister für minder strafbar halten könnte. Hier- náchs untersuchte er die Frage, od die sämmtlichen von der

und bestritr folches schon aus dem Grunde, weil bei allen ci-

eine Absicht, die aus der einfachen Unterzeichnung der Ver-

feit seines Klienten anbetreffend , ließ Hr. Crémieux sich in eine názere Erôrterung der Begebenheiten ein, die dem Ein-

der seinen Willen, und um den Befehlen des Königs zu ge- horchen, das ihm úbertragene Portefeuille angenommen habe. Er beleuchtete demnächst die verschiedenen gegen seinen Klien- ten erhobenen Beschwerden, worunter auch die bekannten Cirfularschreiben an die Bischöfe gehören, die in dem Be-

richte der Anfklage-Kommission zu der Aeußerung Anlaß gege: -

ben hatten, daß Herr von Guernon - Ranville sich nicht ge- scheut, die Religion zu kompromittiren , indem er die-Geist- lihfcit in den Kampf der Parteien hineingezogen habe. Hr. Crémieux versicherte in dieser Beziehung, sein Klienc habe sich in jenen Schreiben darauf beschränkt, die Bischöse zu er- suchen, daß sie sich ihres ganzen Einflusses bedienen möchten, um die royalistischen Wähler dahin zu vermögen, daß sie sich

nah der Kollegien begäben und Freunde des Königs

und der Verfassung zu Deputirten wählten; es sey mdg- lich, daß mon in der Folge von der Geistlichkeit nur Gebete, aber feine politischen Schritte, verlangen werde; zwischen ciner Unangemessenheit und einem Verbrechen sey aber noch ein gewaltiger Unterschied; nichts destoweniger habe man daraus einen Anklagepunkt agegen Herrn von Guernon-Ran- ville hergeleitet. Ueber die Unterzeihnung der Verordnungen vom 25. Juli äußerte der Advokat sich folgendermaßen : „Erst wenn die Leidenschaften der ruhigen Betrachtung Plaß gemacht haben werden , erst wenn die unerbittliche, aber gerechte Geschichte der Nachwelt die großen Begebenheiten dieser leßtern Zeit vorführen wird, dann erst werden die Handlungen der Theil- nehmer an denselben sich richtig würdigen lassen. Alsdann wird man vielleicht" auch erfahren, daß es im Schooße des Ministeriums einen jungen eifrigen Mann gab, der die Ge- fahr voraussah und sie bezeichnete, der an die beschworne Verfassung erinnerte, aber nicht begrissen wurde. Sey es, daß der Geist des Jrrthums sich. des Fürsten und seiner

| Rathgeber bemächtigt hatte, oder daß ihre Ueberzeugung sie

in einem Artikel des Grund-Vercrages wirklich die Mit- tel zu dessen Einstellung oder Aufhebung erkennen ließ,

| genug, Herr von Guernon-Ranville fand kein Gehör. Selbst

als die Verorduungen ihm zur Unterschrift vorgelegt wurden,

“hatte er noch den Muth, seine Stimme zu erheben; nicht

daß er die wunderbare Umstürzung eines Thrones und die nicht minder wunderbare Errichtung eines neuen vorausge- sehen hätte; aber durch die Verfassung gebunden , wollte er auch , daß man sie ehre. Nachdem das Ministerium seinen Entschluß gefaßt hatte und der Monarch selbst diesem beige- treten war, wollte mein Klient sih aus zweien Grün- den nicht länger widerseßen , einmal weil exr glaubte,

L ° a : N R H i f i S 5 E) E f t f S T N e x f

S O e A Ea E S E a E Et t I R L E é “l a S S E AS É E I Ed E G A R o E R L L E E A L A S 2 S S SL S R z _ S P d N 1 ferm tigter rer r Ér retten wai a mdf elg rern hter 0G a E i L E E e LO E E S T5 A RE T4 Ade R LAE SRE A T E. R A E ea L I

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daß die Majorität ihm Geseß seyn müsse, und zweitens, weil er es für unredlich hielt, den König zu verlassen und die Regierung den Gefahren einer Entzweiung Preis zu geben. Er unterzeichnete daher; dies war sein ganzes Verbrechen. “‘ Nach dieser Auseinandersezung äußerte Herr Crémieux , es lasse sich von Herrn von Guernon - Ranville unmöglich an- nehmen, daß derselbe Verrath gesponnen habe, und er ver- lange daher, daß die Kammer seinen Klienten freisprehe. Auf die Frage des Präsidenten, ob Einer. der Herren Depu- tirten zu antworten Willens sey, meldete sich Niemand. Die drei ersten Anklagepunkte wurden sodann mit derselben Ma- jotität, wie bei Herrn Chantelauze genehmigt. Ueber den vierten (Aufreizung zum Bürgerkriege ) ließ H gier de Hauranne sih vernehmen. Dieser Punkt , âu- gerte er, scheine ihm der wichtigste von allen, indem er si auf den Minister - Nath beziehe, worin beschlossen worden sey, die Hauytstadt in Belagerungsstand zu erfláren; der Berichterstatter der Anklage - Kommission habe zwar an- fangs nur des Herrn von Polignac erwähnt, in sei- nem Resumé aber diese Angabe dahin berichtigt, daß an der betreffenden Berathung sämmtliche Minister, mit Aus- nahme des Herrn von Guernon - Ranville, Theil genom- men hätten; wenn dieses Faftum gegründet sey, so müsse er Hr Guernon - Ranville, -mit dem er übrigens nicht in der geringsten Verbindung stehe, von dem vierten Anklagepunkt frei \prechen. Hr. VBérenger erklärte von seinem Plakbe, der gedachte Ex - Minister habe in seinem Verhöre ausgejagt, daß er in dem Conseil, worin Paris in Belagerungs-Zustand erflárt worden, nicht zugegen gewesen sey. Hr. Marchal meinte aber, daß nichte destoweniger Hr. Guernon - Ranville zu dem Bürgerkriege beigetragen habe, indem hon am 26sten und 27sten in Paris Blut geflossen, die Belagerungs - Erkl- rung der Hauptstadt aber erst späterhin erfolgt sey. Hierauf ent-

ied die Versammlung sich auch für den vierten Anklage- | punkt und verwies Hrn. von Guernon - Ranville mit 215 | gegen 74 Stimmen vor die Pairs - Kammer. Jeßt kam | die Reihe an Hrn. von Haussez, zu dessen Gunsten der

General Lamarque in sofern sprach, als er behauptete, daß |

die vier bereits angeklagten Minister durch ihre Rundschrei- ben die Wahlen offenbar verfälschr hätten, daß aber ähnliche Schreiben von Seiten des vorigen See - Ministers sich nicht vorfinden ließen. Herr Bérenger bemerkte, daß Herr von Haussez allerdings auch seine Ciréularschreiben erlassen habe, daß sie aber bei weitem nicht so heftig, als die seiner Kollegen, gewesen seyen. Auch Hr. Cas. Périer nahm die Theilnahme der Kammer für deri vortgen See - Minister in Anspruch , -jedoch umsonst; die vier Anklagepunkte wurden hinter einander angenommen , der erstere inzwischen nur mit \chwacher Majorität , bei welcher Gelegenheit sih unter An- dern auch die beiden Lafayette zu Gunsten des Angeschuldig- ten erhoben. Das Resultat des Sfrutiniums ergab 213 Stimmen fúr die Anklage und 66 dawider. Hinsicht- lich des sechsten Ministers (Hrn. Capelle) wurde zuvör- derst úber die vier einzelnen Anklagepunfte ohne irgend eine

Berathung abgestimmt und demaächsk die Anklage mit 202 | Stimmen genehmigt. Der leßte Minister war Hr. v. Montbel, dessen Verseßung in den Anklagestand |

gegen 61

mit 187 gegen 69 Stimmen beschlossen wurde. Ara fol- genden Tage wollte die Kammer die drei Kommissarien wäh- len, welche die Anklage vor der Pairs - Kammer behaupten sollen. Die Sißung wurde um 6 Uhr aufgehoben.

Paris, 29. Sept. Der König ertheilte vorgestern dem Königl. Niederländischen Gesandten, Baron Fagel, eine Pri- vat-Audienz. Gestern arbeiteten Se. Majestät mit dem Mi- nister des Jnnern, dem Großsiegelbewvahrer und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

Der König wird, dem Vernehmen nach, das Louvre be- ziehen, sobald dort die nôthigen Anstalten getrofsen seyn. wer- den, und der Herzog von Orleans dann das Palais- Royal bewohnen. |

Einem vom Könige genehmigten Vorschlage des Mini- sters des Innern zufolge werden die drei großen Bilder, die für den Sibungs- Saal der Deputirten - Kammer angefertigt werden sollen, die Eidesleistung Ludwig Philipps vor beiden Kammern und zwei Scenen “aus der früheren Revolution darstellen. h

Dex Königl. Marstall kostete unter der vorigen Regie-

rung große Summen, da er aus nicht weniger als 1300 |!

Pferden bestand. Der jeßt regierende König hat diese An- zahl fúr seinen eigenen, so wie für den Gebrauch seiner zahl- reichen Familie, auf den vierten Theil beschränkt ; in gleichem Verhältniß ist auch die Zahl der Staatswagen vermindert worden.

o

err Duver- | l | ben, zu Kammer - Präsidénten des hiesigen Königl. Gerichts-

/

Durch eine Könifl, Verordnung vom 26sten d. M. is für alle vor dem 27. Juli d. J. begangenen einfachen Polic zei-Vergehen eine Amnestie erlassen worden ; jedoch wird darin ausdrúcflich bemerkt, daß durch diese Amnestie dem Jrteresse cinzelner Privatleute, so wie ganzer Gemeinden und öffent- licher Anstalten, in Betreff des Schaden-Ersabes, den sie nah der Entscheidung der Gerichte zu fordern haben, fein Ein- trag geschehen solle.

Der erst unlängst zum Königl. Prokurator am Civil- Tribunale des Seine-Departements ernannte Advokat Herr Barthe und der bisherige Gerichtsrath Deherain sind statt der Herren de Sèze und Haranguier de Quincerot , welche den neuen Eid binnen der geseßlichen Frist nicht geleistet ha-

hofes befördert worden. Auch die Räthe Cottu, v. Frasans, Moreau de la Vigerie und Charlec haben um desselben Grun- des willen Nachfolger erhalten.

Da folgende 12 Deputirte: der Marquis von Rochegude, ( Vaucluse), Herr von Lussy (Ob. Pyrenäen ), der Baron Dudon (Nied. Loire), der Graf von Meffrey (Isère ), der Vicomte von Alzon (Hérault), der Graf Frottier de Bag- neux (Vaucluse), Herr Duplessis ( Vaucluse), Herr von Gélis (Tarn ), Herr von Lastours (Tarn), Herr von For- mon (Nied. Loire), Herr Dubourg (Ob. Garonne ), und Herr von Roquette (Ob. Garonne ), die geseßliche Frist ha- ben verstreichen lassen, ohne den verlangten Eid zu leisten, so sind die betreffenden Departements - und Bezirks - Wahi- Kollegien resp. auf den 6. und 13. November zusammenbe- rufen worden, um an deren Stelle andere Deputirte zu wählen.

Der Polizei-Präfekt hat ein Corps von 400 Stadt-Ser- geanten errichtet, welche in Brigaden getheilt werden sollen.

Im Journal des Débats liest man folgende Be- trachtungen: „Die im Schooße und in den Stürmen einer Revolution entstandenen Regierungen leben unter der Herr- schaft eines harten, aber unabwendbaren und unerbittlichen Gejebzes, welches ihnen gebietet, nachdem sie sich einigermaßen befestigt, im Juteresse ihres Bestehens, mit einigen der Mán- ner zu brechen, durch deren Mitwirkung sie den Steg davon getragen haben. Jede Meinung hat, wenn sie die herr-

| schende ist, ihre Extreme, jede siegreiche Partei ihre exaltir-

ten Köpfe, jede neue Macht ihre unduldsamen Anhänger, die in der langen Zeit, während welcher sie vou den Staatsge- schäften entfernt waren, unausführbare Theorieen in sich auf- genommen haben und im Grunde weniger der Macht, für

_die sle gekäámpfr und gelitten haben und mit der sie in das

aftive Staatsleben eingetreten sind, als einem persönlichen Systeme ergeben sind, das ihnen als diè Frucht ihrer einsg- men Beschäftigungen und als ein rühmlihes Denkmal ihrer Gesinnung werth und theuèr is. Unsere ganze Geschichte hat bewiesen, daß es um eine Regierung geschehen seyn würde, die sich von solchen Männern, welche auf ihre Dienste troben, Geseke vorschreiben lassen wollte. Man würde ihnen damit zugleich das Rechk zuerkennen, die Regierung unter dem Vorwande, daß sie dieselbe eingeseßt oder gerettet hätten, zu stürzen. dit Bedauern haben wir neulich von der Rednerbühne herab eine uns nur allzu befannte und unter andern Umständen von uns vergebens bekämpfte So- phisterei vernommen. Bei Gelegenheit der Frage Über die Klubs hat ein ehrenwerthes Mitglied behauptet, das ganze Geheimniß der Politik bestehe darin, feine Furcht vor seinen Feinden zu hegen. Der ehrenwerthe. Redner verzeihe uns die Bemerkung: ‘es sind mehr Regierungen durch die úber- triebenen Forderungen ihrer siegreichen Freunde, als durch die Empörungen ihrer besiegten Feinde, gestürzt worden. Die Regierung lasse sih daher durch falsche Säße, die zwar so alt wie die Welt, aber durch die Geschichte aufs schlagendste widerlegt worden sind, nicht irre führen ; sie schreite endlich zur Ausführung der die gesellschaftliche Ordnung beschülßzenden Gesebe; sie reinige unsere Straßenecken von den aufrühreri- schen Anschlagzetteln, in denen der Dolch des Contre - Revo- lutionnairs aus den Falten der rothen Müße hervorguckt, und worein Aufforderungen an das Ausland sich vergebens hin- ter Aufmunterungen zur Anarchie zu verstecken suchen. Es sey demagogischen Grundsäßen und Leidenschaften, welche eine feindliche Richtung gegen die Grundbesißer, die mittle- ren Stände und die hôhere industrielle Klasse haben, fer-

nerhin nicht gestattet, alle bestehenden Geseßbe zu ver- leben. Mit einem Worte, die Geseße seyen, nah der Vöór- schrift unserer Verfassung, für Alle dieselben. Sollte die Behörde ungehorsame Diener finden, so zdgere sie nicht, ihre Pflicht zu thun. Dergleichen Opfer mögen dem Herzen ei-

| nes populairen Fürsten schwer fallen; aber das Gescb der

Politif , und namentlich unsere Verfassung, gebieten es fa.

S I T, VEIU WE E E E E T E Ee B d d ' S E Y G E