1830 / 281 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 06 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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Schwerin, 29, Sept. Das hiesige freimüthige Abendblatt meldet: „Die Untersuhungs-Kommission soll, dem Vernehmen nach, den bei einem neulichen in der Vor- stadt ausgebrochenen Feuer thätig gewesenen Brandstiftern auf der Spur seyn. Zur schnelleren Entdeckung der Frevler sind von der Großherzoglichen Landes - Regierung 500 Rthlr. Belohnung und Vershweigung des Namens dem zugesichert, der die Urheber des einen oder des andern Brandes derge- stalt nahweist, daß sie zur geseßlichen Strafe gezogen wer- den’ können. Se. Königl. Hoheit der Erb- Großherzog ver- weilt fortwährend in unserer Mitte und besucht sogar die entferntesten Nachtposten. Die Kommunal - Garde, der unser Großherzog, von Dobberan aus, seine Zusfrie- denheit mit ihrem Benehmen döffentlih zu erkennen ge- geben hat, bezieht noch immer die Nahtwachen in der Stadt und Vorstadt. Auch das Militair ist noch in voller Thätigkeit und hat, seiner geringen Zahl wegen , einen sehr shweren Dienst, Von den Dragonern soll nächstens eine Abtheilung nach Grabow zurückkehren, die andere dagegen wird, dem Vernehmen nach, hier einstweilen in Garnison blei- ben. Die Ruhe ist übrigens (seit den vor einigen Wochen gemachten, aber glücklicherweije vereiteltelten Versuchen ei- ner Störung derselben) - nicht wieder gestôrt worden, obgleich die Verfasser eines anonymen Aufrufes, der vor eini- gen Tagen an mehreren Straßenecken angeschlagen gefunden worden und 15 sich zum Theil widersprechende Vorschläge zu allgemeinen Verbesserungen enthält, es darauf angelegt zu

haben schienen. S ch weiz

Schaffhausen, 1. Oft. Schultheiß und kleiner Rath von Bern als eidgenössischer Vorort haben unter dem 22. Sept. an alle Kantone ein Schreiben erlassen, um denselben Aufmerksamkeit gegen ruhestörende Pläne im Jnnern, gegen Angrifse auf Verfassungen und gegen Zeitungen zu em-

pfehlen. n.1 a 0d,

Berlín, 8. Oft. Des Königs Majestät hat bei den in der neuesten Zeit an mehreren Orten vorgekommenen Std-

rungen der dffentlichen Ruhe und Ordnung die Bildung stád- |

tischer Sicherheits - Vereine in denjenigen Städten, welche feine Garnison haben, wenn daselbst gegründete Besorgnisse für die öffentliche Sicherheit eintreten, anzuordnen und zu diesem Behufe folgende Bestimmungen mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 1sten d. M. zu genehmigen. geruhet :

1) Wenn in Städten, wo keine Garaijon steht, ge- gründete Besorgnisse für die öffentlihe Sicherheit eintreten, jo sind zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und zum Schuß des Eigenthums städtische Sichetheits - Vereine aus zuver- lässigen wohlgesinnten und wehrhaftenOrtseinwohnern zu bilden.

2) Die Frage: ob die öffentlihe Ruhe in dem Grade bedroht ist , daß ein solcher Verein zu bilden sey? har zu- nächst der Landrath des Kreises, so wie in Städten, welche zu fkeiñem Kreise gehören, der Vorsteher der Orts -Polizei- Behörde zu entscheiden , gleichzeitig aber die vorgesebte Re- gierung von der getroffenen Anordnung und der Veranlassung zu derselben unverzüglich in Kenntniß zu seben.

3) Die Mitglieder der städtischen Sicherheits - Vereine sind verbunden, unter einem dazu bestellten Anführer auf ein zuvor verabredetes Zeichen an einem vorher dazu bestimmten Orte sh bewafsnet zu versammeln und ‘diejenigen Maaß-

regeln ‘auszuführen, welche ihr Anführer zur Erhaltung der dfentlihen Sicherheit und zum Schus des Eigenthums für angemessen erachten wird. Sie machen sich dazu mittelst Handschlagés verbindlich. j

4) Die Wahl der Mitglieder des Sicherheits - Vereins bleibt den Orts-Obrigkeiten überlassen. Sie sollen aber dabei blos auf zuverlässige , wohlgesinnte und wehrhafte Orts - Ein- wohner Rücksicht nehmen. Studirende und Schüler werden eben o, wie die vom täglichén. Erwerbe lebende Volksfklasse,

davon ausgeschlossen ; jene, um sie niht von ihrer wissen- |

schaftlichen Bildung, diese, um sie nicht von ihrem nothdürf- tigen Brod-Erwerbe abzuziehen.

_5) Die Wirksamkeit jedes Sicherheits-Vereins beschränkt sih blos auf seinen Wohnort; er tritt nur im Augenblicke des Bedúrfnisses zusammen und bleibt nur so lange, als die- “ses dauert, in Thätigkeit. -

6) Wo die Oertlichkeit es nöthig macht, aus den wehr- haften Orts-Einwohnern einzelne Abtheilungen zu bilden, er- “hält jede Abtheilung einen Vorsteher.

7) Sowohl die Anführer als die Vorsteher werden durch

die Ortsobrigfeit, mit Zuziehung des Stadtverordneten-Vor- |

stehèrs oder des ersten Mitgliedes des Gemeinde-Vorstandes, Gedruckt bei A. W. Hayn. / /

| der hier entstanden seyn soll.

r A CSEAEIN E S O N De A arm R

erwählt und vom Kreis - Landrathe bestätige. Jn Städten,

die zu keinem Kreise gehören, erfolgt die Bestätigung durch

den Vorsteher der Orts - Polizeibehörde.

8) Jedes Mitglied des Vereins erhält eine weiße Arm- binde, worauf das Wort: „„Srädtischer Sicherheits - Verein// aufgedruckt ist.

9) Kein Mitglied des Sicherheits - Vereins darf sich in diesem nur auf persönliches Vertrauen gegründeten Verhält- nisse durch einen Andern vertreten lassen.

10) Dem Kreis-Landrathe liegt die obere Leitung aller Si- cherheits - Vereine in seinem Kreise ob. Jn scinem Wohn- orte kann der Sicherheits - Verein nur auf seine Anordnung, außerhalb desselben nur auf die Anordnung des Vorstehers der Ortsobrigfeit, zusammentreten, welchem es dann obliegt, den Kreis - Landrath unverzüglih sowohl von der erfolgten Zusammenberufung als von der Veranlassung zu derselben in Kenntniß zu seben. Jede anderweitige Zusammenberufung des Vereins i| als eine Stôrung der dffentlihen Ordnung, anzusehen und mithin geseblich verboten.

Das Königl. Ministerium des Jnnern und der Polizei hat dem gemäß sämmtlichen Provinzial - Verwaltungs - Behörden mit Anweisung verschen * und denselben die Sorge für die genaueste Beachtung obiger Bestimmungen in den geeigneten Fällen mit dem Bemerken zur besonderen. Pflicht gemacht, daß in denjenigen Orten, wo etwa schon einstweilen ähnliche Einrichtungen getroffen seyn möchten, diese lekteren nah Maaßgabe der obigen Bestimmungen modifizirt werden müssen.

Aus Schlesien ist die traurige Nachricht eingelaufen, daß der Feldmarschall Graf York von Wartenburg am 4ten d. Mets. auf seiner Besibung Klein -Dels mit Tode abge- gangen ist. Auf Allerhöchsten Befehl wird die Armee zu. Ehren. dieses ausgezeichneten Feldherrn, welcher seinen Na- men in den schönsten Theil der Preußischen Geschichte ge- flochien hat, auf drei Tage die Trauer anlegen.

Aus Danzig vom 5. Oêtt. schreibt man: Vorge- stern, als am Erntefefte, wurde in den Kirchen der Danzi- ger Höhe und Iiederung zum ersten male nach- der neuer Agende und Liturgie von 1829 der (Bottesdienst abgehalten. Dem Vernehmen nach, soll dasselbe am 31. Oktober in der Stadr geschehen. Mit Erstaunen erfahren wir, daß man: in Berlin und Marienwerder von einem Auflaufe spricht, Außer einer Schlägerei zwi- schen vier oder fünf jungen Handlungsdienern, welche auf dem Posthause jeder zuerst die Briefe in Empfang nehmen wollten und darüber in Streit geriethen , - ist uns nichts be- fannt, was zu einer solchen Fabel den Stoff liefern konnte, und die hiesigen Bürger und Einwohner werden gewiß zu ähnlichen Erzählungen niemals gegründeten Anlaß geben.

Königliche Schauspiele. h Soanabend, 9. Oftober. Jm Schauspielhause: Die Mándel.

Königstädtisches Theater: Sonnabend, 9, Oktober. Die beiden Nächte, komische Oper -in Z Akten; Mnfif von Boyeldieu.

Berliner Börse. Den 8. Oktober 1830.

Anitl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufss. Cour.) Trift 2. Brief Geld.

St. -Schuld-Seh.| 4 |/ 914 | 907 JOstpr. Ptaodbcrt. 97 Pr. Engl. Anl. 18i 5 | 97 Pomm. Pfandbrf.| 4 1632 Pr. Engl. Anl.22 5 | 97 Kucr- u.Nenm. do.| 4 [103 Pr. Engl. Obl. 30! 4 | 82 Schleaische do. 104 Kurm.Ob.m.I.C.| 4 | 90 Rkst. C.d.K.-u.N.|— | 67 Neun Int Sch.d.! 4 | 90 L.-Sch. L.K.- n N. 68 Berl Stadt- ODh.| 4 | 925 Königsbg. do. | 4 | 92 Elbinger do. | 48 97 Danz. do. in Th.| | 24 Westpr. Pfdb. | 4 | 95 Gross6z.Pos. do.! 4 | 955

Holl. volle. Duk. 18Z L Neue dito 192

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Auswärtige Börsen.

PVamburg, 6 Okteber. l Oesterr. 4proc. 82. Bank- Actien 1045. Russ. Engl. ‘91 Silber-Rubel 904. Dän. 595, pr. Nov. 59. Poln. pr. 31 Okt. 105"

Redacteur Fohn., Mitredacteur Cottel.

Friedrichsd'or . 135 | 135 j 4

if

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 281.

Amtliche Nachrichten.

Kronil des Tages.

_ Se. Majestät der König haben dem Ober-Landesgerichts- Salarien - Kassen - Rendanten, Hofrath Lange, zu Frankfurt a, d. O., den Rothen Adler - Orden vierter Klasse, und dem Polizeidiener Bur ghard zu Mänstereifel, im Regierungs- Bezirk Köln, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ge- ruht.

Der bisherige Advokat Joseph Stoppenbach ist zum Notar in Köln bestellt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der fúnften Division, von Brause, nach Frankfurt a. d. O.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Franfkreid.

Pairs-Kammer. Jn der Sibung vom 1. Vkto- ber wurden die Herzoge von Sabran und von Feltre, so wie der Graf von Lagarde, vereidigt. Als der Erstere seiner Eidesleistung einige Worte voranschicken wollte, mehrere Stimmen ihm aber zuriefen, daß er ohne Weiteres shwören möchte, erwiederte er: „Jh will reden ; ih habe das Recht dazu und glaube nicht, daß irgend Jemand mir dasselbe streitig zu machen befugt ist. Kraft dieses Rechtes komme ich, die erste meiner Pflichten zu erfüllen, die Pflicht, mei-

nem Lande, so lange ih solches mit Ehren“ vermag, durch“

das einzige mir übrig bleibende Mittel zu dienen. Ein neuer Eid, in den Sie sih, m. H., gefügt haben, wird mir auf- gelegt ; ich unterwerfe mih demselben. Er verlangt Gehor- sam dem Geseke; dies ist das Einzige, was ich in demselben erblicke; es überwiegt alles Andre, denn in der That gebührt zu allen Zeiten und in allen Ländern dem Geseke die hôchste Macht. Jchch bin daher bereit, diese leßtere anzuerkennen und mich unbedingt denen beizugesellen , die mit mir die Aufrechthaltung der Ordnung, der Gerechtigkeit und des Frie- dens im Junern wie nah außen. hin verlangen. Nur so fönnen wir mit Gottes Hülfe das Beste hosen. Wenn ih indeß in der zuleßt von Jhnen gegebenen Charte Freiheit genug für mich finde, so muß ih dagegen laut bekennen, daß ic, in dem Gefühle des tiefsten Schmerzes, die der Erblichkeit und der Majestät des Thrones zugefügte Verlebung beklage.“ Nach dieser Einleitung leistete der Herzog von Sabran den Eid unbedingt. Der Herzog von Clermont - Tonnerre, der Marquis von Choiseul-Gouffier und der Graf von Beur- nonville sandten ihren Eid schriftlich ein. Der Marquis v. Rosambo, der Marquis von Larochejacquelein und der Graf von Villefranche zeigten aber an, daß sie denselben nicht lei- ften würden. Der Präsident theilte hierauf der Versamm- lung den ihm von der Deputirten-Kammer mitgetheilten Be- schluß wegen Der EE der vorigen Minister in den Anfklage- stand, so wie einen Auszug aus dem Sibungs- Protokolle dieser Kammer vom 29. September, mit, wonach die R Bérenger, Persil und Madier de Montjau zu Kommissarien, Behufs der Behauptung der Anklage vor der Pairs-Kammer, ernannt werden. „Es is dies das erstemal‘/, fügte der Prä-

sident hinzu, „„daß die Pairs-Kammer sih des Rechtes be-,

dient, die Minister zu richten. Jn allen Fällen, wo die Kammer sih bisher als Gerichtshof zu fonstituiren hatte,

Berlin, Sonntag den 16ten Oktober

1830.

geschah solches durch eine Königl. Verordnung. Jeßt bedarf es einer: solhen nicht mehr; die Kammer fkfann sih kraft der neuen Charte selbst fonstituiren , jedoch reiht eine bloße Berathung dazu nicht hin; es bedars dazu einer förmlichen Akte. Aus diesem Grunde habe ich die nachstehende Verfü- gung abgefaßt, deren Annahme ich Jhnen vorschlage: „„Die Kammer, in Betracht der unterm 30. September an sie ge- richteten Botschaft, enthaltend eine Mittheilung des von der Deputirten - Kammer in ihrer Sißung vom 28sten gefaßten Beschlusses, so wie der Ernennung der- Kommissarien, welche die in diesem Beschlusse enthaltene Anklage behaupten sollen, verfügt, daß sie, um in Folge des gedachten Beschlusses

| ein rechtsfräftiges Verfahren einzuleiten, am nächster Mon-

tag, den 4ten d. M., um Mittag als Justizhof zusammentreten wied. Gleichmäßig verfügt sie, daß der Präsident dem Kô- nige von dem gegenwärtigen Beschlusse Anzeige machén, auch die Deputirten-Kammer durch eine Botschaft davon in Kennt- niß seßen soll.‘’ Der Graf Boissy d’Anglas meinte, alle Gerechtigkeit gehe vom Könige aus; ihm allein stehe sonach auch heute noch das Recht zu, die Pairs-Kammer als Justiz- hof zu fonftituiren ; die Deputirten - Kammer habe ihre Be- fugnisse überschritten, und er stimme sonach gegen den An- trag des Präsidenten, Der Graf v. Pontécoulant gab pt, daß alle Gerechtigkeit vom Könige ausfließe ; doch dürfe män, meinte er, auch die Rechte der beiden andern Staats- Gewalten nicht verkennen. Die- Deputirten-Kammer hàbe sich ihrer Befugniß, die Minister vor die Pairs-Kammer zu laden, bedient; was die Ernennung der drei Kommissarien betreffe, so habe die Kammer nicht süglih anders handeln fónnen, da ihr bei einer so wichtigen Anflage, als die der Minister, in dem Interesse des Landes dieselben Pflichten oblägen , die bei gewöhnlichen Prozessen der Kron-Anwald zu erfüllen habe; es lasse sich sonach nicht behaupten, daß die - Deputirten-Kammer ihre Befugnisse überschritten habe. - Der Präsident vertheidigte seinen Antrag. Die Kammer, äu- gerte er, habe das Recht, die Minister zu richten; wäre es nôthig, daß sie dazu vorher noch die Erlaubniß des Königs einholte, so könnte der Fall eintreten, daß dicser sie verweigerte, und dic Befugniß der Kammer würde sodann illusorish werden ; schon aus diesem einzigen Grunde müsse man annehmen, daß die Kammer des Zuthuns des Monarchen gar nicht bedürfe, um sich als Gerichtshof zu bilden. Der Baron von Ba- rante glaubte, daß man mindestens den König von der Kon- stituirung unterrihten músse. Der Graf von Pontécou- lant theilte diese Ansicht. Nach einer unerheblichen Disfkus- sion über die Form des Verfahrens verlas der Präsident seinen Antrag zum zweitenmale. Der Marquis von Ara- mon fand den auf den áten festgesesten Termin zu kurz. Auf die Bemerkung des Präsidenten aber, daß er, sobald die Kammer si konstituirt habe, alle Mitglieder derselben múndlich oder fchristlich auffordern werde, an dem gerichtli- hen Verfahren Theil zu nehmen, wurde dessen Antrag an- genommen. Hiernach wird die Kammer am nächsten Mon- tag -eine geheime Sibung halten, um sich über die Afte, woo- durch sie als Gerichtshof zusammentritt, zu berathen. Der Marschall Jourdan berichtete jeßt über den von der De- putirten - Kammer bereits angenommenen Geseß-Entwurf we- gen der künftigen jährlichen Feststellung des Kontingents der Armee und. stimmte für dessen Annahme. Am Schlusse der Sißung brachte noch der Grat von Germiny mehrere bei der Kammer eingegangene Bittschriften zum Vortrage. Die einzige, welche die Aufmerksamkeit der Versammlung in Anspruch nahm, war von einem gewissen Matthias in Paris, welcher verlangte, daß die durch die Bildung der National- Garde in allen großen Städten verursahten Kosten von sámmtlichen Steuerpflichtigen durch Auflegung einer außeror- dentlichen Abgabe erhoben würden. Der- Graf von Mon- talivet drang bei dieser Gelegenheit auf die schleunige Vor-