1830 / 283 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

“eht das Wesentlichste darin, ‘daß der Anfang der Krankheit ‘nicht ohne die nôthige ärztliche Hülfe bleibe. - ärztliches Einwirfkeu- verflossene Stunden machen dieje Krank-

Ie

“Sproc.

‘r 14) Kajeputdhl „: flüchtiges Laugensalz, reine Salzsäure

-@W 415) Die Sterblichkeit war in dieser Epidemie :niht so r hereschente Cholera befchreibt.

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lera sich nicht bei unmittelbarer Annäherung- dem Kranken mittheilr. Aber bei der Fortseßung der Epidemie haben \o- wohl’ die Orts-Behörden als die Aerzte sich völlig überzeugt,

dem andern fortzupflanzen vermag, und daß sie auf diele Weise von einem Orte zum andern übergeführt wird.

4) Aus allen mitgetheilten Beobachtungen muß man den Schluß ziehen , daß die Ansteckungsfähigkeit der Cholera, ob- gleih in cinigen Fällen unbestreitbar, doch nicht so deutlich if, wie in der Pest und dem gelben Fieber. Die anstecfende Kraft derselben zeigt ihre Wirkung nicht auf Alle, die mit den Kranken unmittelbare Verbindang haben ; dies ist im Anfange der Epidemie besonders deutlich.

5) Alles dies giebt Veranlassung, die frühere Ansicht des Medizinal-Raths zu bestätigen, welche in der (in jener Samm- lung ebenfalls enthaltenen) von ihm in Beziehung auf diefe Krankheit erlassenen Verordnung enthalten ist; in derselben is nämlich gesagt , daß die Cholera, wie einige andere epide- mische Krankheiten, im Verfolge der Zeit anstecfkend werden und sih dann auch durch Mittheilung verbreiten kann.

6) Die polizeilichen und Quarantaine - Anstalten , welche im Orenburgschen Gouvernement gegen die Cholera ergriffen worden, waren ohne Zweifel sehr nüblih. Jedoch geschah

es, wie der- Stabsarzt Sokoloro erzählt, daß Leute, nach |

Reberstehung einer l14tägigen Quarantaine, diese Krankheit befommen haben. Is dies ohne alle neue Gemeinschaft mit angefteéten Orten und Personen erfolat, so muß man zuge- ben, daß cin Beobachtungs - Termin von 14 Tagen zur vöôlli- en Vertilgung dieser in einem Menschen verborgenen Krank- Peit faum genügend sey. Die mitgetheilten Beobachtungen haben bewiesen , daß diese Kranfkheir anzustecken vermöge.

7) Diesen Beobachtungen vertrauend und auf theoreti- sche Ansichten Über * die Cholera nicht eingehend, muß man zugeben, daß diese Krankheit auch in Orenburg einen reißen- den Fortgang hatte. Jm Verlauf von 12— 183 Stunden vom Anbeginn der Krankheit hatte sie zuweilen {on mit dem Tode geendet.

8) Die Cholera fann, wie die Pest, bei einem und dem- selben Menschen wiederkehren. j

9) Veränderung der Witterung und der Lufttemperatur Hatten gar feinen deutlichen Einfluß auf dea Gang der Cho- lera. Die Kälte hatte, im Gegensaß der frühern Ansichten über - ansteckende Krankheiten, nicht den geringsten Einfluß auf die Cholera. Jm Dezember und Januar gewann diese Kranf- heit an Stärke und verbreitete sih an einigen Orten bei einer Kälte von 27 bis 30 Grad Reaumur.

40) Die Orenburgschen Aerzte schlagen keine andern po- lizeilichen und vorbeugenden Maaßregeln gegen die Cholera vor, als diejenigen , welche in der Vorschrift des Medizina!- Rathes angegeben sind. (Sie bestehen in völliger Trennung der Kranken ‘von den Gesunden und in möglichster Beach: eung der äußern Einflüsse, welche die Krankheit begünstigen.)

11) Die schüßende * Kraft des Chlorkalfks ist, wie es seheint, bei dieser Gelegenheit nicht erprobt worden. Es ge- schieht desselben nicht in einer einzigen der eingesandten ‘Beobachtungen Erwähnung.

12) Bei der ärztlichen Behandlung dieser Krankheit be-

Einige ohne heit utigemein- gefährlich und oft gauz unheilbar. Die soge- nannte erwartende Heilart (melhodus exspectativa) findet hier feine Stelle; im Gegentheil müssen die fräftigsten Mit- tel ohne allen Aufschub angewendet werden.

13) Jn der Zahl der Heilmittel. nehmen: die Hauptstelle ein: Blutentziehung Kalomel, Opium, warme Umschläge und Einreibungen.

igten nicht die Wirkung, die man vou diesen Mitteln: er- wartete.

chtbar , wie man die ‘in den: südlichen Gegenden Asiens „Die Sterblichkeit an - der Cho- ra war inden Gegenden des Orenburgschen Gouvernements eichnet¿ wo man die-Kraukheit: aufängs - verbarg, und wo ‘die: Einwohner sich um Erhaltung der: Reinlichkeit und Sauberkeit der «Wohnungen wenig bekümmern. Vergleicht

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Ortschaften finden, die von der Krankheit mehr hen, als andere. 16) Aus der dem Werke beigegebenen Charte fanu man

gulina und Saratow gewesen.

Gouvernement hat sie sich seibst niht einmal genähert.)

17) Der Medizinalrath hält es für seine Schuldigkeit, |

gelitten ha: F

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daß die Cholera s{ich in der That von einem Menschen zu | schen, zu welchen Orten namentlich die Cholera gedrungen F e | ist. Ueber diesen Gegenstand waren in den auswärtigen Zei- tungen sehr unwahre Nachrichten. So heißt es z. B. in den F Froriez’ schen Notizen (No. 565. Jan. 1830), die Choléra sey F in Troibka (sie war nur im Dorfe dieses Namens), in Sla- | toust (cine solche Stadt giebt es nicht; wahrscheinlich méint F der Verf. die mit diesem Namen bezeichneten Fabriken; dort hat jedo die Cholera gar nicht geherrscht), in Ufa, Bu- | (Weder in Ufa noch in des: F sen Bezirk ist die Cholera gewesen; aber dem Saratowschen k

hinzuzufügen, daß die im Orenburgschen Gouvernement mit |

der Heilung und Verkürzung dieser Krankheit beschäftigten | Aerzte bei dieser Sache ausgezeihneten Cifer bewiesen haben: k Sie haben ohne Beachtung ihrer eigenen Gesundheit ihre Vicle von ihnen haben die Krankheit über- |

Pflicht erfüllc.

standen, einige aber, und namettlich die Stabsärzte Bobrow |

und Gawrilow und dex Arzt Utrobin , sind Opfer derselben geworden.

Die erneuten Ausbrüche dieses Uebels haben die Auf- |

| merfsamfeit der höchsten Behörden erregt und dieselben ver-

anlaßt, neuerdings eiue zahlreiche Kommission von Aerzten und Apothefern an die ergrissenen Orte zu senden. Sé, Er- laucht, der Minister des Jnnern, Hr. Graf v. Sakrewskfi, wird in seiner Eigenschaft als Chef des Medizinalwesens sich selbst ins Jnuere begeben, um an Ort und Stelle die nöthi- gen Maaßregeln mit aller Kraft und in 1hrer ganzen Aus- dehnung in Ausführung zu bringen. : Quellen jenes furchtbaren Uebels zu ergtünden und demselben Einhalt zu thun! Jedenfalls aber bleibt das obgenatinte Werk für jeßt das wichtigste zur Begründung einer richtigen Ansicht über den Gang und die Natur der Cholera , so weit sie sich in Europa gezeigr hat, so daß die Uebertragung des- selben ins Deutsche uicht als ein Erzeugniß jener thökichten

| Ucberseßungswuth angeschen werden darf, welche in den leß-

ten Jahren die Deutsche Literatur mit vielen unnüßen aus- ländischen, besonders Englischen, Abhandlungen und ganzen Werken überschivemmt hat. : Schließlich bemerke ih, daß ih der erwähnten Schrift die bis zur Vollendung des Drucés in Beziehung auf ‘den Gang der Cholera in Rußland zur dentlichen Kenntniß ge- langenden Ereignisse in der mir möglichen VolUständigkeit' mir zutheilea suchen werde. i St. Petersburg, den 8. (20.) Sept. 1830. ' Professor Dr. J. R. Lichtenstädt,

in Peterbutg.

Königliche Schauspiele. i Montag, 11. Oftober. Im Schauspielhause: Philipp, Drama in 1 Aft, nah dem Fränzösishen des Séribe. Pn: Die Frau, oder: Die Anstellung, Lustspiel in 3 Ab- ‘theilungeti. :

Königstädtisches Theater. Montag, 11. Oftober, Zum fünf und zrwanzigstenmale : Das Pfeffer-Rösel, oder : Die Frankfurther Messe im Jahre 1297, Bemälde der Vorzeit in 5 Akten. :

Auswärtige Börsen.

'Amsterdam, 5. Oktober. Niederl. wirk}. Schuld 352. Kuaawz-Dillets 15. Oesterr. 5proc. Metall. 84.

Bamburg, S. Okiober, Vesterr. 4proc. Metallig. S1 Brief. Bank-Actien pr. ult. 1049. Russ. Engl. Anleihe desgl. 892. Russ. Anl. Hämb. Cert. 897. Poln. 102x, Dän. 58.

: London. 2. Oktober. 3prôé: Cons. 865. ‘Russ. 984. Span. 233.

Wien, 5. Oktober.

5proc. Metall, 95, Aproc. 883, 2Iproc. 52. 1proc._ 22.

mán dié»Bekichte- über die Zahl der Kranken, #6 känn man

Loose zu 100 V1. 1704. Part.-Oblig. 1224. Bank-Actien 1149#-

S0C. he S E E ep R die e antsurt a. M., 7. Oft. Deskterr.“ 5proc. Mart.-Obi. 1153. Loose zu! 100 Fl. 161. j Sedruckt bet A. W. Hayn. e

E

‘Neueste Börsen-Nachrichten. Paris, 4. Oft. 6proc.- Rékte per-compt. 95 Fr. fin cour. -95Fr. 19 C, er ‘compt, 64 Fr. 50: C. fin cour. 64 Fr. 60 C. 5proc. Neap.Falc. per’ compt. 64 Fr. 25 C. “tin ‘COUr, 64 Fr.

Métall. 892. ‘4proc. ‘89, L2kptoc. ‘451. Bank 7 Actien 1250. Polin. Loose 497. B. inem

Redacteur Fohn. Mitredacteur Cottel.

G.

Meôdge es gelingen , die |

Allgemeine

Preußishec Staats-Zeitung.

E E E L

1 t: n E E S

V 203.

Amtliche Nachrichten. Krönil des Tágeet.

Den Kraben - Fabrikanten Lehßnemann und Keuchen zu Barmen is unterm 12. Sept. cur. ein von diesem Tage an sechs nach einander folgende Jahre und im ganzen Um- fange der Monarchie gültiges Patent: auf die Anfertigung und den Gebrau c für neu und eigenthümlich erfannter Blattfraßen mit hin und hergehender Sebung, von ihnen Kraßen in

Barmer Stich genannt, nach der davon übergebe- ;

‘nen Probe und Beschreibung, ertheilt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und General - Adjuranc Sr. Majestät des Kaisers von Ruß- land, Freiherr von Geismar, aus den Rhein-Gegenden, Der Königl. LERURANE General-Major, Baron

n St. Petersburg. E : Ab gerei e Der Königl. Großbritanische General-Major, Chevalier Elley, nah Dresden.

Der Kaiserl. Russische Garde - Lieutenant ,

otócfi, als Courier nach St. Petersburg.

lin,

Graf von

Durch gerei s: Die Kaiserl. Russischen Feldjäger T \ch e-

Couriere von St.

i 2 d Podgorsfkoj, als. : fin, Wimmer und Podg J/ bex Zelte

Petersburg kommend, der Erstere nach dem Haag, nach Paris und der Lebtere nach London.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland. Franfkreidch.

eputirten-Kammer. Sibung vom 2.Dfktober. R seinem Haupt-Juhalte nach, Saint-Cricq über den

Gesek-Entwurf wegen der Einfuhr des fremden Getreides

(Nachtrag) Nachstehendes ist, der Bericht, den der Graf von

abgestattet hat :

xe Küsten- und Gränz-Departements sind_in 4 Klassen „Unsere Küsten j jede die Einfu pr f lange arktpreis des inländischen Getreides nt

g Tae ertei Dieser Saß beträgt für „das Hektoliter Weizen in der stet Klasse 24 118 Be in Sebald etreides diese Hdhe erreicht hat, ist die Einfuhr S Caul@ting einer progressiven Abgabe, die für r. und mindestens 25 Centimen Getreide 1stens unter Französischer 2tens aus sogenannten Producttons- Aegypten, der Oftsee, oder den Vereinigten Staaten von Nord- rten eingeführt, #o hat für das Hektoliter zu entrich- t es auf fremden Schiffen ein, oder findet die Einfuhr

es ciner zweiten Nachsteuer von Es t

cträgt - in r. zu Geseß - Entwurfe soll as jehige Maximum von

ffen auf 3 Fr.- zwischen dem Maximum und Fr. und der zweite dadurch 2) jeder

und 8 Sectionen getheilt, in deren verboten isi, a

cinen gewissen hat.

Saß erreicht 92 Fr., in der 3ten 20 Fr. und in der 4ten 18 Fr. *) der e Des. desselben gege den Weizen höchstens 34 F heträgt, ao: 14 Tee Su lagge eingeführ No d. b. aus dem Schwarzen Meere- dem Mare di Marmora, Amerika, kömmt. Wird es gus anderen es Me eine Rachsieuer von 1 Fr. s 4 siatt, #0 if Anterworfen, es sey denn, daß die Haupt - Abgnte nur noch den geringsien Saß von 25 Centimen welchem Falle auch nur eine einzige Nachsieuer von 1

entrichten ist. Nach dem uns vorgelegten

chr bis zum 30. Juni k. J.: 1

A T Ver Einfuhr auf Fcanzdsischen Sch und von den beiden Mittelsäßen zun dem Minimum, {oll der erste von 24 auf 2 von 12 guf 1 Fr. herabgeseßt werden. Es so

«J Ein Heftoliter ist etwa 1 Schffl. 13 Berliner Mb.

2 L:

Berlin, Dienstag den 12m Oktober

* E

1830.

Unterschied „. von woher das Getreide kommt, aufgehoben, 3) die der Einfuhr unter fremder Flagge aufgelegte Nachsteuer ein für allemal auf 1 Fr. ermäßigt, 4) die Einfuhr zu Lande der Einfuhr zur See mittelst Französischer Schiffe gleichgestellt, und 5) in

! der ersten Klasse bei der Feststellung der Getreidepreise künftig | der Lyoner Markt siatt des Marktes von Fleurance als Norm augenommen werden. Hiernach würden die wesentlichsten Be-

stimmungen der gegenwärtigen Gesebgebung, nämlich die Ein- theilung der Grätz «Departements in 4 Klassen, dîe namentliche Bezeichnung der übrigen Getreide - Märkte zur Regulirung der Preise und der Grundsaß des ‘cventuellen Verbots, auch noch Tee in Kraft ‘bleiben. Welcher Modificationen eine jede dieser Bestimmungen etwa fähig seyn möchte, muß der Regierung bet einer fünftigen allgemeinen Revision der Korngeseße, wozu dieselbe ge- neigt zu seyn scheint, anheimgestelit blciben. Ohne Zweifel wird man es alsdann so wenig als jeßt gerecht oder weise finden, unfern Aerbau einer unbeschränkten Konkurrenz preiszugeben. Muß aber der demselben zu gewährende Schuß so weit gehen, daß er dem Handelsstande jede auswärtige Speculation von. eintger Dauer unmöglich macht und den innern Markt einer plôßlichen Ueberschwemmung preisgiebt; - oder ist es nicht viclmehr beser,

Atha- | eine richtig berechnete Abgaben-Skale einzuführen , die, während

ie dem Französischen Produzenten für alle Fälle cinen hinläng- lichen S Hub gewahrt zugleich dem Verkchre frtien Spielrgum läßt , die Zufuhren nach den Bedürfnissen jeder Zeit abmißt und 9 chergestalt guf unseren Märkten ein richtiges Gleichgewicht er- hâlt? F es vernünftig, cine Klasstfizirung beizubehalten , die #9 verschiedenartig is, daß 3. B. zu derjelben Zeit, wo das Hektoliter Weizen in den Hafen von Cherbourg gegen En4richenng ciner Abgabe vont 25 Cent. importirt werden kann, bei der Ein uhr tn den Hafen von Caen dafür 24 Fr. bezahlt werden muß? Möchte es nicht angemessen seyn, eine geseßliche Maaßregel zu ergreifen, um in die Anfertigung der Getreide- Marktzettel eine größere Regelmäßigkeit als bisher u bringen? Alles dieses, meine Her- ren, sind Fragen von at ólet Wichtigkeit; um sie zu lösen, be- darf-es vieler Nachforschungen und der reiflichsien Ueberlegung. JFhre Kommisston hat sich daher auch darauf beschränkt, Sie auf selbige aufmerksam zu machen. Was die vorläufig von der. Re- gierung vorgeschlagenen Maaßregeln betrifft , so ist ohne Zweifel diejenige die wirksamste, die, fiatt des Marktes von Fleurance, kumftig den Lyoner Markt zur Feststellung der Getreidepreise für diejenige Klasse von Departements bestimmt, wozu Marseille ge- hôrt. Jn der That kommt es vorzüglich darauf an, daß die Ein- fuhr mcht an Orten ‘behindert werde, wo die Bedürfnisse am dringendsten und die Preise am höchsten sind. Dies ist aber gerade der Fall mit Marseille und den Punkten, zu deren Verprovian- tirung dieser Hafen in schweren Zeiten natürlich berufen ist; und doch ist in Marseille, mit einziger Ausnahme des Monats Fe- bruar 1828, die Einfuhr während der leßten drei Fahre verbotcn

ewesen, während sie in dieser Zeit auf der fangen Linie von Dünkirchen bis la Rochelle fast beständig erlaubt war. Es sind daber auch von 4 Millionen Hektolitern cingeführten Getreides auf Marseille kaum 400,000 gekommen, obg cich die Preise hier immer um vieles hôher, als in dem ganzen übrigen Frankreich, waren. Dies rührt daher, daß, wenn der Weizen in Marseille 30 Fr. koftet , ‘er in dem kleinen Flecken Fleurance- der, im De- partement des Gers gelegen, nie ein einziges Korn nah den Rhone - Mündungen liefert, nur 19 Fr. gilt. Jf es nun aber nit gehässig, daß die Bewohner einer unserer größten Städte sich, in Folge ciner geseßlichen Unwahrheit - genöthigt schen, ih- ren Getbide- Bedarf mit 30 Fr. für das Hektoliter zu bezahlen, ohne ihre Zuflucht zum Auslande nehmen zu dürfen, während das Geseß doch will, daß schon bei cinem Preise von 24 Fr. die Einfuhr heginne und das Gleichgewicht wiederherstelle? “Alles spricht dafür, daß die uns vot der Regierung vougeschln- gene Maaßregel sofort den Hafen von Marseille der Einfuhr dfnen wird; und dies ist eine große Wohlthat fúr Gegekden, die durch die lebte Ernte wenig begünstigt worden sind und jeßt den Beistand der Franzdsiscten Provinzen, die ihnen gewöhnlich ihren Ueberfluß zukommen lassen, theuer bezahlen müssen. Auch auf anderen Punften glaubt man aber, da Mangel eintreten werde, und dies i! der Grund, weshalb die Ac Fhnen im All- emeinen dic Eingangs erwähnte Herabseßung der Abgaben vor- Fhlägt. Diese Ermäßigung is bei der Hauyt - Abgabe unbedeu- tend, aber bei den Nachfteuern if sie beträchtlich, da die Folge

davon seyn wird, daß z. B. das von Französischen S iffen

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