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schreiten. Was die General-Conseils betresse, jo sey vornehm- lih die Art der Eintheilung des Departements in Bezirke, die Größe der Bevölkerung und der Betrag der direften Steuern in den verschiedenen Bezirken von den Präfekten zu berüsichtigen, um jedem Bezirke die der Gerechtigkeit ent- sprechende und für den Schuß Aller nothwendige Anzahl von Vertretern in diejen General-Conseils zu sihern. Beim Vor- schlagen der Kandidaten für die in den Conseils erledigten Stellen músse úbrigens jeder Geist der Parteilichfeit und der Ausschließung verbannt werden. Die Präfeften sollen Män- ner aus den verschiedenen Klassen der Gesellschaft, Grundbe- sizer, Fabrikanten , Kaufleure, Juristen, Aerzte und Gelehr- ten vorschlagen und besonders darauf Rücksicht nchmen , daß die Gesinnungen der Mitglieder dieser Conseils mit deu Ge- sinnungen der Einwohner im Einflange stehen mússen.
Der Commandeur der ersten Militair-Division, (Beneral Pajol, zeigt an, daß einer Versúgung des Kriegs-Ministers zu- folge. die auf Halbsold stehenden und auf unbestimmrem Ur- laub befindlichen Offiziere den Eid der Treue gegen den Kd- nig, die Charte und die Landes-Gesebße zu leisten haden, und daß demzufolge die im Seine-Departement lebenden Offiziere, welche diese Verfügung betresse, den Eid binnen vierzehn Tagen auf der Kommandantur der ersten Militair - Division zu leisten haben,
Der Kriegs-Minister geht mit dem Plane um, an den Königl. Gymnasien Pensionair - Stellen für die Söhne von Militairs zu errichten. Der Rang dieser Militairs darf je- doch nur biszum Capitain gehen. Die nächste Folge der Verwirklichung dieses Planes würde die Aufiösung der Mi- litair-Schule la Fleche und die Beschränkung der Kriegsschule von St. Cyr seyn.
Der Schiffs- Lieutenant Bruat, welcher die bei Algier
geskrandete Korvette „Silène‘/ befehligte, ist dem Könige vom Contre-Admiral Labretonnière vorgestellt worden, Der in Marseille êrscheinende Semaphore enthält eine Adresse der dortigen Notabeln und Kaufleute an die Depu- tirten-Kainmer , worin dieselben sich gegen die Bildung von Volks - Vereinen erheben. Jm Auxiliaire Breton liest man eine ähnliche Adresse, worin der Handelsstand von Nan: tes den König um Schließung der Klubs bittet. Der in Clermont erscheinende Ami de la Charte und das Jour- nal de l’Aube sprechen sich gleichfalls gegen das Bestehen solcher Volks - Gesellschaften aus, wünschen jedoch eine Ver- änderung des Artikels 291 des Straf-Gesebbuches. Jn den Provinzial-Blättern zu Lyon und Niort sprechen sich diesel- ben Gesinnungen aus. |
Aus Havana sind hier Briefe bis zum 11. Aug. ein- gegangen , ‘welche jeßt befannt gewordene Details über die leßte Verschnösdrung enthalten. Einer der Vershwornen, Namens Solis, dem das Leben geschenkt worden ist, hat alle seine Mitschuldigen und den Plan der Verschwörung
angegeben. Von den 500 Angeklagten sind fünf zum Tode |
und mehrère zu 10jähriger Galeerenstrafe verurtheilt worden. Unter den Mitgliedern befinden sich mehrere reiche und an- gesehene Einwohner, Rechtsgelehrte und Europäische Offi- ziere; die Mehrzahl der Verschwornen bildeten jedoch Männer aus den niederen Klassen der Gesellschaft.
Den neuesten Nachrichten von der Spanischen Gränze zufol e, sind die dort versammelten ausgewanderten Spanier im Begriff, in das Spanische Gebiet einzurücken. Der Oberst Chacon und mehrere andere Offiziere vom General- E des Grafen Eepana sind zu den Jusurgeuten überge- gangen.
Der National meldet: „Florenz, sonst die friedlich aller Jtaliänischen Städte, ist vor kurzem GE A eines fonderharen Ereignisses gewesen, das große Unordunun- gen hätte veranlassen föônnen. Einige freiheitliebende Aus- länder durchzogen drei Stunden lang mit einer dreifarbigen Fahne, untex Vortritt zweier Trommelschläger , die Haupt- straßen der Stadt. Die ganze Einwohnerschast gerieth in Bewegung; die Handwerker verließen ihre Werkstätten , die Künstler ihre Atteliers und die Müßiggänger ihre Wohnun- gen. Jedermann fragte, woher diese. dreifarbige Fahne fomme und was der Zweck dieser Zusammenrottung sey. Eine Menge Neugieriger vêrgrößerte den Zug, der sich von dem Thore San Gallo nach dém Thore delle Cascine bewegte. Auf der Piazza del Granduca machten der. Fahnenträger und die. ihn umgebhénde Menge eine kurze Zeit unter der diesen Plalz s{hmückenden Reiterstatue Halt. Bei der Ankunft am Thore delle. Cascine vershwanden plößlich. der Fahnenträger mit seiner Fahne, die Tambours und. die Ausländer, welche den Zug gebildet hatten, und der Auflauf zerstreute sich ohne Dazwischenfunst der bewaffneten Gewalt. Alle Nachforschun-
ausfindig zu machen, sind vergeblich - gewesen. Eines zahlreichen Landhäuser vor dem Thore ral Cascine Meer | den Urhebern dieses Abenteuers zum Schlupfwinkel gedient zu haben. Kein feindlicher Ruf gegen den Großherzog ließ sich während des Auflaufs vernehmen. Die Abwesenheit der Großherzoglichen Familie und der auf ihren Landsißen ver- weilenden Minister scheint die erste Veranlassung zu diesem Ereigniß gegeben zu haben.“
Niederlat de.
_ Aus dem Haag, 12. Oft. Jn der heutigen Staat e£- Courant befinden sich drei Königliche Beschlüsse. Der erste enthält die vorbereitenden Bestimmungen wegen eines etwa nôthig werdenden Aufrufs des Landsturms. Demzufolge soll- zuvörderst ‘zur Vervollsiändigung des ersten Aufgebots der dienstthuendeù Schuttereien (bewaffneten Bürger -Com- |-pagnieen) eine Anzahl von zwar verheiratheten jedoch finder- losen Männern dieser Schuttercien ausgehoben und dem er- sten Aufgebot hinzugefügt werden. Nächstdem- soil auch das erste Aufgebot der nicht dienstthuenden Schuttereien zusam- menberufen werden ; diese, so wie das zweite und dritte Auf- | gebot sämmtlicher Schuttereien, sollen sodann so bald als môg- | lich gewafsnet und die ersten Aufgebote auch uniformirt wer- den. Das erste Aufgebot soll sih in den Waffen üben, um nôthigenfalls in das stehende Hecr zur Vertheidigung des | Vaterlandes einzutreten ; das zweite Aufgebot cxercirt einmal | wöchentlich, und zwar soviel als nôthig ist, um in seinen
_ Wohnorten die öffentliche Ruhe aufrecht erhalten zu können.
| Das dritte Aufgebot wird zwar für jekt noch nicht exerci-
ren, jedoch soll es das zweite so viel als möglich im Dienste
zur Aufrechthaltung der Ruhe unterstüßen.
| Der zweite Königl, Beschluß betcifsce die Bestrafnng
| derjenigen, die durch dffentliche Gespräche, Ausrufungen,
Aussteckung von rebellischen Abzeichen, Sammlungen und Vorschüssen von Geld für die füdlichen Jusurgenten den | Aufstand im Süden begünstigen würden. — Der dritte Be- | {luß eadlic bezieht sich auf die künftige Versorgung u. f. w. derjenigen Beamten, die mit in das Feld ziehen wollen, so wie überhaupt der Freiwilligen , die in „den Kriegsdienst ein- treten wollen.
_ Der-Finanz-Minister Hr. v. Tets au Goudriaan hat die nähern Bestimmungen bekannt gemacht, unter welchen die (gestern erwähnte) neue Anleihe eröffnet werden soll. Das Kapital derselben beträgt 20 Millionen Gulden, welche in ganzen und halben Obligationen zu 1000 und 500 Gulden ausgegeben iverden ; die auf 55 pCt. Zinsen laufenden Coupons werden am 1. Sept. und 1. Máâärz bezahlt, und zwar sowohl durch die Niederländische Bank, als auch in den Hauptpläßen der verschiedenen Provinzen; die Einschreibungen erfolgen an denselben Orten am 418, 19. und 20. Oft. Wird mehr als der Belauf von 20 Mill. Gulden gezeichnet, so sollen die zu- | erst si Meldenden den Vorzug haben. Man zahlt auf den | Belauf der Einschreibung am 1. Nov. 5 pCt., am 15. Nov. 10 pCt., am 15, Dez. 10 pCt., am 5. Januar 1831 25 pCt., am 15. Januar 25 pCt., am 15. Febr. 10 pCt. und die re- siwrenden 15 pCt, am 15 Márz 1831. Man zahlt an dem- selben Ort, wo man eingeschrieben hat.
Die Studenten von Leiden, welche sich fast sämmtlich als Freiwillige gestellt haben, machen zwei Jäger - Compag- nieen aus, welche gestern fruh durch die Generale Snouckaert und Waldkirch inspicirt wurden. Sie sind zur Besaßung von Bergen op Zoom bestimmt.
Briefen aus Ruremonde vom 7ten d. M. zufolge wa- ren auch dort einige Unruhen ausgebrochen. Jn Folge des Einrückens einer Dragoner-Schwadron wurde jedoch die Ruhe wiederhergestellt.
_ Da einige Militair - Personen aus den Garnisonen der súdlihen Provinzen sih in Folge der dortigen Uuruhen nah den nördlichen Provinzen des Reiches begeben haben, so hat das Kriegs - Ministerium den Provinzial - Behdrden befohlen, dieselben in den nächstgelegenen Garnisonen unterzubringen.
Jn mehreren Pläßen von Westflandern, namentlich zu De haben sich viele Klagen über Anmaßungen und Ge- waltthätigfeiten der bewaffneten Bürger-Barden erhoben. Jn lektgenannter Stadt hatten dieselben eine Bekanntmachung. der städtischen Behörde zur Folge, worin die Gardisten zur Beobachtung ihrer Pflichten ermahnt werden.
Die Staats-Courant äußert: „Obschon der berúch- tigte Courrier des Pays Vas sich. selbst als die Belgische Re- gierungs-Zeitung angekündigt hatte, scheint er doch keineswe ges wit allen Handlungen der Personen, die jeßt dort die obere Autorität ausüben, zufrieden zu seyn. Er beschwert
gen der Polizei, den Fahnenträger und die Trommelschläger }
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2225 Beilage zur Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung Æ 289.
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sich wenigstens darüber, daß die provisorische Regierung die Belgischen Provinzen noch nicht bestimmt als unabhängige Staat erklärt habe und selbst in dem Beschlusse vom ten d. M. nur anzeige, daß dies erst später stattfinden solle. Der Belge hingegen heißt dieses Verfahren sehr gut und sucht zu erôrtern, daß. die provisorische Regierung nicht die Befugniß besie, über die Unabhängigkeit Belgiens und die Regierung dieses Landes einen bestimmten Beschluß zu fassen, da úber solche. wichtige Punkte der Wille des Volkes einge- holt werden müsse, der aber nicht kundgegeben werden könne, so lange noch die Provinzen Limburg und Antwerpen, so wie das Großherzogthum Luxemburg, der Autorität der Hollän- dischen Regierung gehorsamten.““ ;
Im Advertentie - Blad : liest man: — „Der Genter Catholique, dessen Herausgeber (Beaucarne ) von dem Richter. dieser Tage aus Furcht vor der Volfks- masse freigelassen wurde, zeigte die. Aenderung seines U tels im Journal des Flandres, wie folgt, an: 7 1Tr 06 den Anschlägen , die im Finstern geschmiedet werden , ist die Freiheit des Vaterlandes nicht mehr Zweifeln unterworfen ; es hebt ein neuer Zeitraum für unsere \chdnen Provinzen an. Der verfolgungssúchtige Kalviniemus wird sie nicht mehr mit seinen feigen Beleidigungen und gemeinen, Lästerungen pla- gen; wir hoffen, daß nichts mehr unsere religidje Ruhe stôren wird. Demnach sind wir verpflichtet, den Titel ¡„Catholique des Pays-Bas‘‘, unter welchem wir nicht ohne einigen Ruhm den Holländischen Despotismus befämpft haben, abzulegen. Das „Journal des Flandres‘/ wird fernerhin unjere Rechte mit derselben Freimüthigkeit und Mäßigung vertheidigen. ‘/‘/ — „Diese Erklärung ‘/, fährt das Advertentie- Blad fort, „fommt auf Folgendes hinaus: Wir stehen jeßt unter der Fahne einer Schaar, der mit religiösen Aufmunterungen nicht gedient ist, weil dies nichts als Spaltungen, Verdruß, Sorge und Schwächung zuwegebringt. So lange Zwist und Spaltung nôthig waren, d. i. so lange ihr mit den Hollän-
dern vereinigt waret, haben wir den Religionshaß nähren müssen, als ein geschtcîtes Mittel , jenen Stand der Sachen úber den Haufen zu werfen. Jebt aber würde dieses Mittel feine gute Wirkung mehr thun ; die frommen Leute und die Priester môdgen zusehen, wie sie unter der neun Ordnung der Dinge zurechtkommen , die Fluthzeichen müssen gedreht wérden , je nachdem der Strom läuft, unser Wahlspruch ist jekt : „Freiheit für alle Ansichten, selbst sür den Atheismus Le So dürfen wir hoffen, daß unser religidser Friede nicht ge- stôrt werden wird, und stellen es jedem frei, das, was er für Wahrheit hält, zu glauben und zu verfechten, wie es ihm gutdünfkt, wir unsererseits geben uns mit Religionsjachen uicht mehr ab.// — Jedermann giebt hier zu, daß mit dieser Darstellung der Geist des (dreifarbigen) Jesuitismus aufs Haar getroffen worden is. i
Jn einem Privat-Schreiben aus Antwerpen heißt es: „So wie es jeßt in Brússel hergeht , werden die dortigen wohlhabenden Einwohner der Volks-Gewalt bald müde wer- den oder sind es zum Theil schon ; Gent und Lüttich wún- schen die frühere OFduang, zurück, und wir Antwerpener vor allen wünschen sie... Don respeftablen Männern kennt man keinen einzigen, der der provisorischen Regierung an- hinge, und so fommt es mir vor, als ob die Sache in sich selbst zerfallen müßte. . . Es ist der Streit des Vandalismus und der physischen Gewalt gegen die moralische und das Ge- seß, und es hat mich in Erstaunen verjebt - daß erstere so weit fommen fonnten.“/
Antwerpen, 10. Oft. Man versichert, der Prinz von Oranien habe sich im Staats-Rathe fortwährend ber Anwen- dung der Gewalt gegen die aufrührerischen Belgier widersebßt.
Zu Dendermonde is ein blutiges Gefecht vorgefallen ; auf beiden Seiten sind mehrere ge lieben, und die Stadt war auf dem Punkte, in die Gewalt der Bürger zu fallen, als zur rechten Zeit 1500 Jnfanteristen anfamen, um die Cas zu verstärken und die Ordnung und Ruhe herzu-
ellen. Dieser Tage wurden die Garnisonen der Forts Lieskens- df und Lillo bedeutend verstärkt; ersteres hat jekt 41 und leßteres 40 Feuerschlünde. :
Unter den Königl. Truppen befinden sich noch viele Bel- gier, welche dem Hause Oranien treu geblieben sind. Die ganze erste Infanterie - Division, welche jeßt die Vorposten
auch das 8te Husaren-Regiment ist gänzlih aus Belgiern zu- sammengesekßt.
Oberst v. Quaita is nicht zu den Jnsurgenten über- gegangen, sondern befindet sih unter den gefangen ge- nommenen Offizieren. | Der ehrwürdige in sehr hohem Alter sih befindende Erz- bischof von Mecheln ist, wie man vernimmt, auf dem Wege hierher, um sich mit Sr. K. H. dem Prinzen von HYranien zu besprechen.
Ein Privat-Schreiben aus dem Haag vom 1l0ten d. enthält Folgendes: „Die mit dem Entwurse der in dem Grundgeseße zu machenden Veränderungen in den gesetlichen Bestimmungen beauftragte Kommission ist jeßt in zwei Secs- tionen getheilr. Die eine hat sich für eine gänzliche Tren- nung unter derselben Dynastie, und die andere für eine mo- difizirte partielle Trennung erflärt. Diese Sectionen seßen jede für sich ihre Arbeiten fort. Zur ersten Section gehören die Herren G. G. Clifford, F. C. de Jonge und der Baron van Keverberg van Kessel; zur zweiten die Herren d’Olisla- ger und van Asch van Wyck. Den Berathungen der Kom- mission wohnten die Mitglieder aus den súdlichen Provinzen nicht mehr bei, auch der Fürst von Chimay steht, wie man sagt, auf dem Punkte abzureisen, da er nicht der einzige der südlichen Abgeordneten seyn will. — Man sagt, daß für die bevorstehende Sitzung der Generalstaaten, außer den Mit- gliedern der nördlichen Provinzen , blos diejenigen von Lim- burg und Antwerpen aufgefordert seyen. — Man glaubt hier ganz sicher zu wissen, daß die Wahrnehmung des Finanz-De- partements dem Hrn. G. G. Clifsord. und jenes des Water- staats dem Herrn van Tets aufgetragen werden wird.
Brússel, 11. Oft. Die provisorische Regierung , die fortwährend Beschlússe und Verordnungen erläßt, hat neuer- dings defretirt, daß diejeuigen Offiziere, die erst nach der Schlacht von Warerloo wieder in den Dienst eingetreten: sind und in Folge einer Königlichen Verfügung dadurch ihre durch Anciennetát erlangren Rechte auf Avancement eingebüßt hat- ten, diese Rechte jeßt wieder erhalten , so wie den Rang in der Armee einnehmen sollen, den sie bekleiden würden, wenn ¡ihre Anciennetät immer beobachtet worden wäre. — Der General: Goethals verfügt als Chef des Kriegs- Departements, daß alle sich meldenden jungen Leute, die sich vermöge ihrer Bildung dazu eignen, die zahlreichen ín der Armee vakant gewordenen Unteroffizier-Stellen einnehmen follen.
Dem Herrn Nicolay i|F als Mitglied der provisorischen Regierung, so wie als Chef des Comité’'s für die inneren Angelegenheiten, der Abschied ertheilt worden. An die Spike dieses Comité’s hat man dafür den befannten Advokaten Tie- lemans gestellt.
Der Oberst von Mahieu ist von der provisorischen Re- gierung zum Brigade- General und zum Militair - Komman- danten der Provinz Ost- Flandern ernannt worden. — Herr v. Meulenaere hat die ihm übertragene Function eines Gou- verneurs von Ost-Flandern abgelehnt.
Ein Beschluß des Central-Comité seßt die Art fest, wie die Bürgermeister, Schöffen und Regenz - Räthe in den Ge- meinden von den Notablen gewählt werden sollen. Die wäh- lenden Notablen sind: 1) diejenigen, welche jährlich an diref- ten Steuern, das Patent mitgerechrtet, ín Gemeinden von mehr als 25,000 Einwohnern wenigstens 100 Fl., in den Ge- meinden von 10,000 bis 25,000 Einwohnern wenigstens 50 Fl., in jenen von 5000 bis 10,000 Einwohnern wenigstens 25 Fl., in jenen von 5000 und darunter wenigstens 10 Fl. zahlen; 2) diejenigen, welche sogenannte liberale Gewerbe üben, z. B. Advokaten, Notare, Aerzte, Wundärzte, Profes- soren, Lehrer 2c. Der Courrier des Pays-Bas fügt zu diesen auc noch die - Priester der verschiedenen Kulte hinzu. Ande- re Brüsseler Zeitungen enthalten diesen Zusaß nicht, weshalb in der Lütticher Zeitung eine Erklärung über diesen Punkt vom Courrier, der bis v ae das ¿es Blatt der pro- visorischen Regierung gilt, begehrt wird. :
i Das Central Comité hat folgende Beschlüsse erlassen : In Kriminal- und Zuchtpolizeisachen sollen auch die Prozeß- Einleitung und das Zeugen - Verhör wieder öffentlich seyn, wie vor dem Beschluß vom 6. Nov. 1814. — Bis zu Wieder- einführung des Geschwornengerichts sollen die Präsidenten der Assisenhöfe fünf Richter als Beisiber haben. — Die Sto- prúgel sind, als entehrend für Belgische Krieger und die Menschenwürde verleßend, abgeschat. — Alle Urtheile und dffentlichen Afte sollen die Ueberschrift führen : „Im Namen
der Armee bildet, besteht aus lauter Süd -Brabantern , und
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