1830 / 292 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 21 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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wecden von dem Präsidenten des Zählungs- Conseils cinberufen | hinsichtlih ihres Ranges dem Jngenicur= Corps, der Artillerie x ebâáude soll ein Parallelogramm bilden, dessen in London angefnüpften Unterhandlungen kaum berührt wör- und treten ohne Wasen und ohne Uniform zusummen, L nd vex Kavallerie 1. st. 1. der Armee gieichgestent. 4 D i Seiten in Vin Steigen Richelieu und Vivienne | den. Der einzige Punkt, über welchen man bis jeßt einig Gegenwart dieses Conseils, zu der Ernennung Bre N E | E die beiden furzen in der Straße Colbert und der rue | zu seyn scheint, ist dieser, daß es nothwendig sey, die Grän- Unter - Offiziere zu schreiten. Akt. 39. Die Wahl der Offiztere Von der Verwaltung. “und die ‘D : h 6 Ale ten über die durch die leßten Londoner Protokolle gezogenen findet nach einander für jeden Grad (wobei mit den Capitainen Art. 59. Der Minister des Jnnern u, unter seiner Ver- neuve des Petits-Champs stehen würden. afeft Linien auszudehnen und die Pforte: für dieses neue Zugeständ- der, Anfang gemacht wird) dur persdnliches und gcheimes Ab- | antwortung, die Präfekten, Unter- Präfekten und Maires sind : Der heutige Moniteur meldet: „Eine vom Präfekten | Lin L j B L I Se Cte leBeic N Le immen mit absoluter Stimmen - Mehrheit fiatt. Die Unter- | mit dem Rechnungswesen der National-Garde beauftragt. Das | des Departements des Norden abgefertigte telegraphische De- | niß ur die Wiederherstellung ihrer L erherrlihfeit über die fiziere werden in den aus Einwohnern mehrerer Gemeinden | Budget und der Ausgaben-Betrag werden auf das Gutahten | pesche aus Lille vom 12ten d. M. berichtet, daß die Belgier | Afrikanischen Küsten-Länder zu entschädigen. Die Unterhandlun- bestchenden Compagnieen mit relativer Stimmen - Mchrheit er- | der Munizipal - Räthe nach denselben Regeln nnd in denselben | - den zahlreichen Abtheilungen Freiwilliger, die über die Gränze | gen über Griechenland und Algier werden auf diese Weise mít nannt. Zu den Offizieren und Unter - Offizieren jeder Section | Formen festgestellt, die für die Übrigen Kommunal-Ausgaben be= zu dringen suchen, den Eintritt auf ihr Gebiet verweigern. einander verbunden werden ; das Resultat derselben läßt sich werden die National-Gardisten derjenigen Gemeinde aufgenommen, stehen. Art. 60. Bei einer jeden Kommunal - oder Kantonal- F hre Gendarmerie und" ihre städtische Garde halten zu die- | jeßt noch nicht angeben. Uebrigens wird die vor vier Mos zu welcher diese Section gehört. Die Wahl-Urne wird von dem | Garde soll es einen Verwaltungs-Rath geben, der den Auftrag F Ende die Gränze beseßt.“ Der Messager des | naten noch so wichtige Orientalische Frage ohne Zweifel bald Präsidenten des Zählungs-Conseils, unter Beistand der Mitglie- | hat, das Ausgabe-Budget vorzubereiten, die Verwendung der y few : ñat hinzu: Wir haben es für, dringend gehal- | eine secundaire werden.‘ der dieses Conseils, die das Amt der Skrutatoren verrichten, ge- S zu beaufsichtigen und die Beläge zu prüfen und zu atte- | Chambres ge Mz : ¿ee 9 dalih b fannt zu machen dfnet. Art. 49. Eine jede Compagnic wird zu dem Wahl-Ge- | sliren. Dieser Rath besteht aus dem Commandeur der National- F ten, diese Depesche so schnell als möglich bekannt zu / Großbritanien und Jrland. schäft einzeln und nach der Reihe zusammenberufen. Art. 41. Garde, als Präsidenten, und aus 6 unter den Offizieren, Untere= F Um den Detaschements, die hier în der Bildung begriffen sind, Sn 6 Die n Bevschteu ‘aus "Belübtbn* bs Die Capitaine, Lieutenants und Scconde - Lieutenants der Com- Offizieren und National - Gardisten zu wählenden Mitgliedern. F einen vergeblichen Weg zu ersparen.“ O O T on, 19. . Nach Der au rig pagnicen, woraus ein jedes Bataillon besteht, versammeln sich, | Diese Mitglieder werden von dem Präfekten nach einer dreifachen F Die Gazette de France, die schon neulich in einem suchten Jhre Majestäten gestern den dortigen Hasendamm nachdem sie von dem Maire des Hauptorts einberufen worden, Kandidatenliste ernannt, die von dem Commandeur der Kommu- F Artikel die Nachtheile geschildert hatte, welche die Errichtung | und fuhren später in einem offenen Wagen durch verschiedene an dem Hauptorte des Kantons, wo ste, unter dem Vorsiße des | nal- oder Kantonal-Garde angelegt und von dem Maire deer F einer Föderativ - Republik für Frankreich haben würde, | Theile der Stadt. | ältesten Capitains, mittelst persönlicher und geheimer Abstimmung | Gemeinde oder des Hauptorts bevorwortet wird Art. 61. Die F enthält heute Folgendes : Es würde ‘für das Finanz- Gestern Nachmittags wurde im auswärtigen Amte ein den Bataillons-Chef und den Fahnenträger durch absolute Stim- | gewöhnlichen Ausgaben der National - Garde bestehen in den Be- d fúr den Staatshaushalt nicht uninteressant | Kabinets-Rath gehalten, der gegen zwei Stunden dauerte. men-Mehrheit wählen. Art. 42. Etwanige Reclamationen, die | soldungen der Adjutanten, dem Solde und der Bekleidung der F wenn 22 i je viel Paris als Mittelpunkt Der Lord-Mayor, die Sherifs von London und Middlee von den National - Gardisten wege Nichtbefolgung der für die | Tambours und Trompeter, der Unterhaltung der Waffen, dem | seyn, genau zu wissen, wie vie Lande fostet. Diese | sex, der Recorder von London , begleitet von mehreren Be- Wahl der Offiziere und Unteroffiziere vorgeschriebenen Formen Ankaufe der Fahnen, Trommeln und Trompeten, den Kosten für F und Hauptsiß der Regierung dem ande s , D e A : vLSEdt / Me (A ‘reh Tacén qu ‘dem Hetzüge erhoben werden möchten, sollen vor die Billigkeits-Jury gebracht Register, Kontrollbücher, Gardiften-Billets, Papier, so wie in al- | Rechnung ist wegen der in vielen Ausgabe-Posten des U | M L 4 )ren 1 & L g L esfinnen Au- werden, die ohne weiteren Rekurs darüber entscheidet. Art. 43. len durch die Verwaltung der National-Garde veranlaßten außer= | gets herrschenden Verwirrung {wer festzustellen. Nachste- | von Sussex, der Herzogin von Kent, E d R DerBataillons-Chef wählt denreferirenden Offtzter des Disciplinar- ordentlichen Búreau- Ausgaben. Jn Paris kommen zu diesen _ Hendes ist jedoch eine aus dem Budget von 1829 gezogene | gusra und Sophia, dem Herzoge und der Herzogin von \ ou- Rathes unter drei Kandidaten, die thm von dem Maire des Hauptorts Kosten Überdies noch a) die Besoldung oder cine Entschädigung | Uebersicht, welche beweist, daß außer dem allgemeinen Antheil, | cester, dem Prinzen Leopold und den Uorigen Mitgliedern vorgeschlagen werden und die aus der Zahl der Offiziere und Unter- | für den Chef des Generalstabes und dessen Beamte; þ) der Sold F der von den Ausgaben auf die Hauptstadt kommt, jedes De- | der Königl. Familie, um selbige zu dem großen Mittagss offiziere des Bataillons zu nehmen sind. Gleichmäßig wählt er unter | und die Béfleidung der mit der Uuterhaktung des Artillerie-Parkfs J tement ihr noch jährlih im Durchschnitt für seine Ver- | mahle einzuladen, das am 9. Nov., als am Lord - Mayors den Nattonal-Gardisten den Secretair des Disciplinar - Rathes. | beauftragten Unteroffiziere und Artilleristen. Art. 62. Ein spä= F P 200 000 F ahlt. Zur Vervollständigung dieser | Tage, hier statrfinden wird. Art. 44. Die Legions-Chefs und Oberst-Lieutenants werden von | teres Geseß wird den Dienst uud die Disciplin bei der National= F is Mr a u úßte, was die besondere “Zu dem gedachten Mittagsmahle werden bereits die treff t on A als S Î A otrug, van Paris: ini Wétgleich ie der der Departe- | größten Anstalten gemacht. Ihre Majestäten haben den" treffenden Legion gewählt. Art. 45. Die Regtments - Adjutan- N j F Berwatcuti l L L E A Z S s y : ten, Stabs-Chirurgen, so wie alle besoldeten Beamten, werden von Paris, 13. Oft. Gestern Mittag um 1 Uhr ertheil- F ments kostet; die von uns gegebene Uebersicht genügt als ap- Wunsch ansgedrückt , sih bei E E so E p dem Könige ernannt. Art. 46. Fn Gemeinden , die aus etnem | ten De. Majestät dem bisherigen Päpstlichen Nuntius, Mon- yroximative Grundlage und beweist, daß die Provinzen bei möglich von Mitgliedern der Königl. Familie umringt zu |er oder mehreren Kantonen bestehen, läßt der Maire der Gemeinde | signor Lambruschini, Erzbischof von Berytus , cine Private ' Beschlüssen, welche ihre Existenz und Wohlfahrt zum Gegen- | hen. Einem alten Gebrauch zufolge rourde sonst stets, wenn den Commandeur der Kommunal-Garde von der unter den Waf- | Audienz, in welcher dieser die Ehre hatte, dem Könige eir stande haben, wohl in einigen Betracht kommen dúrften.‘? | der König zum erstenmal die City besuchte, von einem Wais fen versammelten National-Garde anerkennen. Der Comman- | Schreiben Sr. Heiligkeit zu überreichen , das ihn aufs neue | Das genannte Blatt giebt hierauf eine spezifizirte Uebersicht | senfknaben aus dem Christus-Hospital im Freien eine Anrede deur ior did paris E, T Maire die S ort in der gedachten Eigenschaft am hiesigen Hofe beglaubigt. draieisi an Summen, die für den Hof, für die Central-Ver- | an Se. Majestät gehalten ; diese Ceremonie soll indessen dies qn. Die Functionen des Maire werden in Paris von den Prd- | Gleich darauf überreichte auch der Graf von Löwenhielm in Y waltungen der einzelnen Ministerien u. |. w. ir Paris jóhr- | sesmal nicht stattfinden, um Se. Majestät T einem falten nen von dem Maire des Hauptorts verrichtet. Art. 47. Die | eer andern Privat-Audienz sein neues Kreditiv als Königl. F lich ausgegeben werden und die sich, seiner Behauptung zu- Novembertage feiner Erfäktung ausiu seten as Fest wir

feften und in den aus mehreren Gemeinden bestehenden Kanto- : ter ‘voffizie x Gr ‘deti auf dret F Schwedis s 3 s ' ide Di ; 3 Milli Füar man zu dieser Summe | um 4 Uhr beginnen, damit s die Prozession in ihrem vol- Offiziere und Unteroffiziere aller Grade werden auf drei Jahre Schwedischer Gesandter am Französischen Hofe. Beide D- | folge, auf 68 Millionen belaufen. „„Fügl J \ / Es i die Rede davon gewesen,

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ewählt. Sie können wieder gewählt werden. Art. 48. Alliähr- plomaten wurden in üblicher Weise von dem Minister der noch alles dasjenige hinzu//, fährt die Gazette de France len Glanze zeigen fkônne. i Me

lich soll zu ciner Zeit, die noch durch Reglements näher bestimmt | auswärtigen Angelegenheiten bei Sr. Majestät eingeführt und F fort, „„was die Hauptstadt von der Staatsschuld absorbirt, | der Lord - Mayor würde den König bei Temple - Bar E

werden wird, zur g drs der erledigten Stellen geschrit- | demnächst auch der Königin, so wie den Prinzen und Prin- so wie die Civil- und Militair - Pensionen und die Gehalte, | Stadéithore) empfangen und ihn nach Guildhall geleiten 1)

fen werden. Art. 49. Die besonderen Corps haben bei ihrer | zessinnen des Königl. Hauses, von ihm vorgestellt. Jn einer |} welche âr in den Departements geleistete Dienste bewilligt, | Das ist aber ein Jrethum. Wenn ein König von Großbri- Bildung, so wie bei der Wahl threr Offiziere, die oben în den | dritten Audienz Gie he Oberst tp Sollaye, uo ea Sr. F E fa Paris ifrithré werden; rechnet man ferner, was | tanien die Stadt London besucht, so fährt er durch das ge-

Art. 31 u. f. vorgeschriebenen Regeln zu befolgen. Art. 50. | Königl. Hoheit dem Großherzoge von Baden beauftragt war, | oben nicht in Anschlag gebracht worden ist - die besonderen | nannte Thor, ohne dabei die Ceremonie des Anklopfens zu

Fn denjenigen Gemeinden oder Kantonen, wo die National-Garde S e ; ; ; hi (s a4 evi nbachten. I j eradezu nach Guildhall Febrere Legionen bildet, kann der Kdnig einen Ober-Commandeur dem Könige die Antwort seines Souverains auf das Schreie | Ausgaben des Seine-Departements mit seinen Gerichten, | beobahten. Dann begiebt Boe e “fk A t dtr ed

ernennen: doch darf kein Ober-Commandeur der National-Garden ten, worin demselben die Thronbesteigung Sr. Majestät nos | seiner Verwaltung, seinen Militair - Anstalten, seinen Kirchen wo ihn der Lord-Mayor im ) è für ein alies R e oder cinen und denselben Unter- | tifizirt worden, zu überreichen , die Ehre , si dieses Auftra: | und Schulen hinzu, die alle viel reicher ausgestattet“ sind, als shwerdt. präsentirt, da der Lord - Mayor “S ROEN t Präfektur - Bezirk ernannt werden. Art. 54. Jeder Ober-Com- | g?s zu entledigen. in den andern Departements; erwägt man ferner, daß Paris | sentant in der Stadt und das Fest das nigsfest- ist, & F mandeur der National - Garden kann eine bestimmte Anzahl von Der heutige Moniteur promulgirt ‘nunmehr das aus alle Vortheile der Centralisation und des Lebens der Ge- gleich es von der Bärgerschaft gegeben wird. Bei dieser Ce- Adjutanten halten, die auf dessen Vorschlag von dem Könige er- | einem Artikel bestehende, von beiden Kammern angenommene schäfte besißt, daß sein Antheil am Budget verhälcnißmäßig | remonie ertheilt dann Se. Maj. dem Lord-Mayor die Baro- nannt werden. Jhre Verrichtungen hdren aber gleichzeitig mit | Gese, wodurch das am 20. April 1825 erlassene Safrilegiums- | hei weitem größer is, als der der größten Provinz Frant- nets-Würde. Man spricht sehr viel über die muthmaßlichen denen des Stabs- Offiziers auf, dem sie beigegeben sinv. Art. | Geseß aufgehoben wird. Dasselbe ist vom 11. d. M. datirt. E reichs, so wird man sich überzeugen , daß die Hauptstadt als | großen Kosten des bevorstehenden Festes ; wahrscheinlich aber

52. Sobald der König es für angemessen befunden hat, in einer Herr von Tracy hat in der leßten Sißung der Deputir- | Mittelpunkt und ihrem Antheile an Gebiet und an der | werden sie niht mehr betragen, als im Jahre 1761, wo Ge-

Genicinde oder einem Kanton cinen Ober - Commandeur zu er- | .,@ i i A Lr S i g [11 in Guildhall speiste; damals beliefen sich die - Auss nennen, wird auch der Stab, was die Zahl und die Grade der ten-Kammer zu der Proposition des Herrn Bavoux in Bes Bevölkerung nah mit einer Verschwendung MABCETTIET, Ut, | VVY L O Pee denselbeù era Offiziere betrifft, R Gn Königl. Verord- | treff der von den Zeitungen zu leistenden Caution, worüber |ff wovon keine andere Hauptstadt Europa's ein Beispiel dar- | gaben auf 6898 Pfd. 5 Schill. 4 Pf., für welhe Summe

nung festgescht. Die Offiziere des Stabes werden von dem Kd- die Berathungen erst nach Wieder-Eröôffnung der Session bee F bietet. Die Verpflichtungen der Hauptstadt gegen die an- | man, wie es heißt, sich dermalen mit größerem Glanze zeigen

nige auf den Vorschlag des Ober - Commandeurs ernannt. Leh- | ginnen werden, nachstehendes Amendement auf das Büreau: dern Theile des Landes müssen daher im Verhältniß zu den fônne, als zu jener Periode. | f /

terer darf scine Kandidaten nur unter den diensithuenden Offizieren | des Präsidenten niedergelegt : 1) Die Caution für die Jour- Hyfern stehen, welche diese für sie darbringen, und ‘Paris Unter mehreren für Jhre Mäjestät die Königin vor

dder C Tae der National-Garde der Gemeinde oder | nale wird aufgehoben. 2) Jedes Journal, das die Geldstra- muß seine politische Richtung nach der der Provinzen regeln, | furzem fertig gewordenen Staatswagen zeïchnet fich beson-

des Kantons wählen. Art. 53. Es darf bei der National-Garde | fen, zu denen es verurtheilt worden seyn möchte, nicht binnen weil sonst das moralische und materielle Band zwischen beiden | ders einer aus, der von leuhtender Carmoisin-Farbe an det

Ab E Bi E Su E rei Sd s T A der | einem Monate, von der Bekanntmachung des Urtheils an reißen föônnte, in welchem Falle die Hauptstadt einsam wie Thúren und Seiten die s{öôn gemahlten Königl. reh! 0 t ae GEDieA ik isponibel, darf zum | «erechnet, entrichtet, soll aufhören zu erscheinen und der Ges |} die Devpoten des Orierits dastehen würde, deren Macht sich | trägt 9 äberaus reih und geschmacfvoll mit starkvergoldes

: = 5 G ; =- i / ¿ / L L ; f g ä . i p I Commandeur der seßhaften Nallonal- | schäftsführer desselben nicht eher dieselbe Stellung bei einem nur durh-die Schäße fühlbar macht, die sie ihren Unter- | kem Schnißzwerk verziert ist. Die neuen Ct Le d Se ft orm Hl; andern öffentlichen Blatte annehmen können, als bis er dem thanen abnehmen.“ von fetem blaukh Tuch und Q Jos gleichfalls ms Gold

Besondere Bestimmungen. gegen ihn gefällten Urtheile genúgt hat. 3) Die -Stempel- j Im National liest man: „Die Ereignisse in Frankreih } Westen und Unterkleider von weißem Art. 55. Die Uniform und die Unterscheidungszeichen der | Abgabe ist aufgehoben und wird durch eine Patentsteuer ers haben in Griechenland ein um so lebhafteres Aufschen er- beseßten Käfmir. e -Röb

National-Garden werden mittelst Königl. Verordnungen bestimmt | sezt. Die Patente zerfallen in zwei Klässen nah den Abons egt, als man glaubte, sie würden eine Trennung zwischen Der Morning-Chronicle zufolge haben Sir Roberk werden. Art. 56. Dic Kriegswaffen geben die Militair-Zeng- | nements-Preisen der Blätter; für diejenigen Blätter, deren Y den großen Mächten herbeiführen und Griechenland dann Peel und Herr Charles Grant die an sle ergangene Einla- häuser der Nation her. Die Zahl derselben soll in ieder Munt- | Abonnement jährlich 60 Fr. und darunter beträgt, fostet das niche nur dex bisher erhaltenen Unterstüßungen beraubt, son- | dung der Stadt Liverpool , sich zu Patlaments - Mitgliedern

t durch Etats, worin die National-Gardisten den Empfang Patent 1000 Fr. ; für die, deren Abonnèment höher ist, | dern guch seinem eigenen Schicfsal überlassen werden. In | erneunen ju lassen, abgelehnt, ersterer aus dem Grunde, daß

1 Co 7 44+ z e VAE h : L er d G . Eihaltung per Ma rein “llt S L, A Ide, dis Mel, 20009 Fr. 4) Das Briefgeld fr ein Blatt, das nichk das diesem Falle wurden neue Katastrophen, welche den Sturz der seine überhäuften Geschäfte als Minister der Krone ihn abs

di Ï [R h a z C , « E . 9 e e . . S , 6 Repräsentanten ges à ratuitren aber, die zufällig durch deren Gebrauch im Dienste noth- gewöhnliche Folio - Format úbersteigt, soll eine Centime und Regierung des Grafen Capodistrias zur Folge haben fonnten, halten würden, die Obliegenheiten ihre wendig wérden , fallen der Kommune zur Gef Die L für Blätter von größerem Formate zwei Centimen betragen. E fast als unvermeidlich betrachtet; denn es bildet sih in Morea hôrig zu erfüllen. , deri Wide Gardiften sind „verpflichtet, ihre Waffen in gutem Stande alle 3 Die Regierung gehr damit um, den Plan einér großen | tine ziemlich E Partei , welche eine Republik wünscht Die Herzogin von Berry kehrte in der e us igreichs Monate, oder o oft die Munizipalität es verlangt , vorzuweisen, | National-Bibliothek, wozu Visconti schon vor mehr denn zwet Y und den Grafen Capodistrias vom Staatsruder entfernen | von ihrer Reise in den nôrdlichen Theilen des Km js s oder den Werth derselben zu bezahlen. Art. 57. Die Compag- | Jahren den Anschlag eingereicht hatte und wofür auch die will. Die Macht der Präsidenten nimmt ab, und bei der | zurü. Am lebten Donnerstags machte sie mit ihren beiden D Bes e n S A N OT e NUEA Sive Ai0e Bu D Gelder bereits bewilligt waren, zu verwirklichen. Ueber jebigen Lage der dortigen Parteien würde V E eine Ausfahrt nach Weymouth, wo sie auf das ar- j i c = L S i ff j ; r J é 4 e / : : Z . . Mes

ien: ; 200,000 Bände und- eine große Menge Handschriften können Entscheidung der vermittelnden Mächte über das iésal | tigste empfangen ward. A i

begriffen; sie formtiren besondere Corps unte? den Befehlen der aus Mangel an Plak jeßt H bt N Un Und erleiden Y Griechenlands ein wirksames Mittel R, “um neuen Un- Während einiger Tage sind im Zollamte sehr ansehnliche

Kommunal= óder Kantonal-Garde. Art. 58. Die verschiedenen i : L ; : ur Ausfuhr ange- Wasßfet - Gattungen, worgus* die: Nätibnal - Garde- bestebt, gls bedeutende Beschädigungen. Dem ‘Plane Visconti’s zufolg€ E ordnungen vorzubeugen. Ein solcher schneller Beschluß ist | Quantitäten von Silber und S U O ILRR arge

Spribenlente j : f. 4v. wúrden die alten ichfei df ils erhalten werden. aber in diesem Augenblicke - unmöglih. Die Griechische | meldet worden. Nach Calais sind | | r A S DE Ee 1 IE, engen P L DAS m gans ' Frage ist in den *widitigen von unserem Botschafter | tentheils fremdes Gold und Silber bestimmt ; uach Rotterdatu

s s U G 5 5 « A N « 1 ' B L S i D j / F 14 Er “T6 f o S H L S 2 E C ““ 1 ta :7 GUS E E Ì, s [2 1 D T j 1 N t h L l » R p" L 1 S TEP) e C E B L SRES A Lt Si ciau IEVD Tp b LEZE A M Ff E E L Ie, AN M T F LG O LIEES MLAR E MBBNR E A V VIPRELSS REINE D VAA E E D O (7 M. att 4 0 E, MNNSE N Ry i L M ERES L s rer: E E E E E E L E E S E S Ee E S L 2 i i ; N E E E E E A S E E S APREE L E E A 2 E i s G L i n L i / U ( : S E S S —— H at k d L « i L 9 f . f {p P - g e t S EMEE S E S n —— = E _ S L . E i S n S S S S

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