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zung eingeführt worden, so wie durch die von ihm aus dem Thronfolge: Geseze hervorgehenden Pflichten, motivirt habe. Die genannte Zeitung erklärt aber zugleich, sie werde mit der Bekanntmachung dieses Dokumentes so lange warten, bis die Tribunále in dem Prozesse, der wegen Aufnahme des Schrei- bens des Grafen von Kergorlay gegen sie anhängig gemacht worden, das Urtheil gefällt hätten.

Der in Bordeaux erscheinende von Herrn Fonfrede re- digirte Jndicateur erhebt sich gegen ein neues in dieser Stadt gestiftetes Blatt, in dessen Prospektus revolutionnaire Ansichten ausgesprochen sind.

Der Baron Taylor, der im Auftrage der Regierung eine Reise nach Aegypten unternommen hat, um die Einschiffung der Obelisken zu leiten, die der Vice-König der diesseitigen Re- gierung geschenkt hat, ist in Toulon angekommen und hält dort seine Quarantaine ab; er wird gegen Ende dieses Mo- nats hier erwartet.

Die Belgische Gendarmerie hat, von den Bürgergarden unterstüßt, am 10ten d. M. einer Abtheilung von 250 Fran- dden Freiwilligen, welche nah Brüssel gehen wollten, den lebergang über die Gränze verroeigert.

Der Precurseur, ein seit kurzem hier erscheinendes Blatt, meldet, daß sich in Bayonne unter der Leitung des Adjutanten des General Mina, Obersten Alexandro Odonnelli, ein sogenanntes heiliges Bataillon gebildet habe, das bereits Über hundert Offiziere in seinen Reihen zähle, die den Ober- sten Mancha zu ihrem Anführer erwählt hätten. Der Lelz- tere habe am 7. Juli 1822 in Madrid ein Bataillon befeh- ligt, das an dem Siege über die Köuigl. Garde großen Theil gehabt habe.

Der Marschall, Graf v. Bourmont, soll, hiesigen Blättern zufolge, unter dem Namen eines General Richet in Spanien umherreisen.

Großbritanien und JFrland.

London, 15. Oft. Die Königin hat die Herren Koller und Cahlmann hierselbst zu ihren Buchhändlern für die aus- ländische, insonderheit die Deutsche, Literatur ernannt.

_II. MM, beehrten am Montage das Wettrennen zu Brighton mit Jhrer Gegenwart. Allerhöchstdieselben waren von einem zahlreichen Hofstaate umgeben und verweilten am Rennplaße von Z3—5 Uhr. Se. K. H. der Herzog von Cambridge, Hôchstwelche [eit ihrer Rückkehr in den Pavillon mehr als jemals mit, Geschäften überhäuft scheinen , waren jedoch deshalb auch nicht bei dem Wettrennen gegenwärtig. Der Herzog wird in furzem, vielleicht schon am 1. Novem- ber , nah Hannover zurücfkehren, Prinz Georg von Cam- bridge aber, wie es heißt, unter den Augen JIJ. MM. hier seine Erziehung beendigen. Der junge Prinz cheint sehr bei JI. MM. in Gunst zu seyn.

Es heißt, Karl X. werde das Lulworthschloß in wenigen Tagen verlassen und sich nach Edinburgh in seine ehemalige Residenz zu ay os) nut begeben. Jm Lulworthschlosse soll bereits Alles mit den Vorbereitungen zu dieser Abreise beschäftigt seyn, und ein Dampfboot wird zu Poole erwar- tet, um die Bagage und einen Theil des Gefolges aufzu- nehmen. /

Im Hof: Journal liest man: „Es ist uicht allgemein bekannt, daß der Herzog von Wellington das Amt eines Ober- Aufsehers der 5 Häfen aus dem Grunde angenommen hat, um der Wittwe seines früheren Kollegen, des Grafen von Liverpool, das Schloß Walmer als Residenz anzubieten. Der Herzog hat zeither sein mit diesem Amte verbundenes Ge- halt regelmäßig dem Schaßamte zurückgezahlt.“

Einige in Elham (Grafschaft Kent) wohnende Personen, die Dreschmaschinen zerbrochen hatten, haben sich freiwillig den Gerichten ausgeliefert, und sich anheischig gemacht, vor O Assisen zu erscheinen, um ihr Urtheil zu ver-

Jn der Grafschaft Lincoln fand kürzlich eine Versamm- lung statt, -in welcher beschlossen ward, im Namen der Be- wohner der genannten Grafschaft eine Bittschrift wegen Ab- schaffung der Malztaxe im Parlamente einzureichen.

Niederlande.

Aus dem Haag, 17. Oft. Hier ist folgender Königl Beschluß zur dffenclichen D tis A t ¿Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König der Nie- Leriande 2c. 2c. Jn Betracht, daß aus den gegenwärtigen nien in den südlichen Provinzen des Königreiches fort- L hrende Unregelmäßigkeiten und Unsicherheiten hinsichtlich s Zoll - Einkünfte für den Staat entspringen , so daß nicht S t genau ermittelt ‘werden fann , ob und in wie weit die em Eingangs:Zoll unterworfenen Gegenstände, die aus den

Gegenden, in welchen die geseßliche Autorität nicht mehr aner- fannt wird, nach den Unserer Autorität getreu gebliebenen C gebracht werden, die geschlichen Abgaben entrichtet aben, und eben so, ob umgekehrt auf denjenigen Gütern, die unter Kredit-Genuß, in Entrepot oder auf andere Weise dort- hin versendet werden möchten, die Abgaben gehörig verbürgt find; in S AET ferner, wie nothwendig es sey, den. Bös- willigen in jenen Gegenden die Gelegenheit zu nehmen, durch Einfuhren dorthin die getreu gebliebenen Provinzen ihres Bedarfs an Getreide und anderer Lebensmittel, so wie des Kriegsmaterials, zu berauben; haben Wir auf den Vortrag Unseres Staatsraths, Chefs der Verwaltung der indirekten Steuern und der Zölle, nah Einsicht der Berichte Unseres Finanz - Ministers und nah Anhörung des Staats - Rathes, für gut befunden, vorläufig und bis auf weitere Anordnung Folgendes zu verfügen : i

Art. 1. Alle Einfuhr aus den im Aufstande begrifse- nen Provinzen in diejenigen, welche Unserer Autorität un- terworfen geblieben sind, namentlich von Wein, Bier, Essig, Branntwein, Salz, Zucter, Fleisch oder Speck, soll fortan so angesehen werden, als käme sie aus dem Auslande, und desha!b den von den Geseßen für die Einfuhr festgesekten Zöllen und Abgaben unterworfen seyn.

Art. 2. Keine Kredit- Ab- oder Ueberschreibungen von Eingangs: Zöllen sollen auf die Versendung von Gütern aus den leßtgenannten nah den ersterwähnten Provinzen des Reiches fernerhin bewilligt werden.

Art. 3. Alle Ausfuhr von Getreide, Salz und an- deren Lebensmitteln, so wie von Schießpulver, Salpe- ter, Kugeln, Schroot, Eisen, Blei, Gewehren, Pistolen, Säbeln, Degen und anderem Kriegsmaterial, aus den friedlihen nah den im Aufstande begrissenen Pro- vinzen des Reiches wird verboten. Und wird allen Militair-, Justiz-, Civil- und anderen dffentlichen Behörden nachdrücf- lich empfohlen, gegen jede Uebertretung dieses Verbotes mit Strenge: zu wachen und den Zoll - Beamten in der Handha- bung desselben allen möglichen Beistand zu verleihen und verlcihen zu lassen. :

Art.-4. Ausgenommen -von vorstehenden Bestimmungen sind die gegenseitigen Versendungen von und nach solchen eingeschlossenen Städten und Forts, wo anerkanntermaßen die geseßliche Autorität besteht, jedoch soll feine Ausfuhr der im Art. 3 genannten Gegenstände dahin anders stattfinden fônnaen, als unter Beibringung eines gehörigen Ausweises, daß dieselben wirklih dazu bestimmt sind, jene Städte und Forts zu verproviantiren, so wie unter dem Geleite einer hinläng- lichen bewaffneten Macht, durch welche die richtige Ankunft an ihrem Bestimmungsorte gesichert wird.

Unser obengenannter Staatsrath und Verwaltungs-Chef, so wie die anderen dábei betheiligten Regierungs - Departe- ments, sind mit der Ausführung des gegenwärtigen Beschlus- ses, der in das Staatsblatt eingerückt werden soll, beauftragt.

Gegeben im Haag den 15. Oktober des Jahres 1830, des sicbzehnten Unserer Regierung. Wilhelm.

Durch den König: J. G. de Mey van Streeffker k.“ - Die heutige Staats-Courant enthált das Program für die morgen hier stattfindende Eröffnung der ordentlichen Versaminlung der General-Staaten. Se. Maj. werden die- selbe in Hdôchsteiyener Person eröffnen. __ Antwerpen, 16. Oft. Hier ist heute folgende Pir o- flamation Sr. K. H. des Prinzen von Oranien er-

schienen : ¡Belgier!

¡Seitdem ih mi durch meine Proklamation vom sten d. M. an Euch gewandt, habe ich Eure Lage sorgfältig er- wogen; sie ist mir deutlich geworden, und so erkenne ih Euch als unabhängige Nation an: was so viel ist, als daß ich selbst. in den Provinzen, wo meine Gewalt einen bedeutenden Einfluß ubt, euren Rechten als Bürger mich in nichts wider?

‘seben werde; wählet hier unbehindert und auf dieselbe Weise

wie Eure Landsleute in den“ anderen Provinzen die Deputir- ten für den sih bildenden National-Kongreß und ziehet hier die Jnteressen des Vaterlandes in Erwägung.‘ |

„Jch stelle mich solchergestalt in den Provinzen, die ih regiere, an die Spiße der Bewegung, die Euch einem neuen und festen Stand der Dinge, dessen Kraft das Volksthum ausmachen wird, entgegenführt. Dies ist die Sprache dêsje- nigen, der sein Blut für die Unabhängigkeit Eures Bodens vergoß, und der Euren Bemühungen sîch anschließen will, um Eure politische Nationalität festzustellen. ““

Gegeben in Antwerpen am 16. Okt. 1830. i Wilhelm Prinz von Oranien.“

Beilage

2265 Beilage zur Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung Æ 294,

Ein vom gestrigen Tage datirtes Schreiben aus Brüssel |

meldet, es sey Sr. K. H. dem Prinzen von Oranien eine Adresse übersandt worden, in welcher der Wunsch ausgedrüct wird, daß Se. K. eines Herzogs von Brabant übernehmen mdôge. Folgende Punfte sollen dabei als Grundlagen festgestellt seyn: 1) Vöôl- lige Entsagung Sr. K. H. auf die Thronfolge von Holland, sowohl für sich als für seine Nachkommen ; 2) Freiheit des dentlichen Unterrichts und der Presse: 3) Verantwortlichkeit der Minister und 4) Errichtung einer National - Garde nach dern Muster der Französischen. Von anderer Seite wird jedoch geschrieben, man wolle eine solche Adresse erst dem Na- tional-Kongresse zur Berathung vorlegen. Auch heißt es wle- der, daß der General Don Juan van Halen seine Entla|- sung erhalten habe.

+ Rottéèrdam;, 17. Oft. Man ist hier auf die Rede, welche Se. Majestät der Kdnig bei der morgen im Haag startfindenden Erôffnung der gewöhnlichen Session der Generalstaaten halten werden, ungemein gespannt, denn man verspricht sih darin einige Aufschlüsse über unjer Verhältniß zu den aufrührerischen Provinzen, das jeßt um so kompli-

zirter erscheint, als in derselben Zeit, da unser allgemein ge- |

liebter Kdnig die ganze Nation zu den Waffen ruft, doch Se. Kdnigl. Hoheit der Prinz von Oranien mit den Junsur- genten von Antwerpen aus zu untethandeln scheint. Heute früh ist die mobile Schutterei aus demn Haag, ungefähr 600 Mann starf, unter Gesang und frdhliher Musik mit dem Dampsfschisse nach dem Moerdyc abgegangen. Die hiesigen Bârger-Soldatén werden wahrscheinlich übermorgen auf die- selbe Weise nach Breda- abgehen, wo sie die Festung beseßen sollen. Gestern haben in Gent wiederum sehr beklagens- werthe Ereignisse stattgefunden. Mehrere. Familien sind von dort hierher geflüchtet und berichten , daß es in der sonst so blühenden tadt jet sehr traurig aussehe , indem das Pariser Gesindel unter der Anführung des OÖber- sten von Pontécoulant sich die ärgsten Ausschweisungen gestatte. So ist, außer der Wohnung des in der Citadelle kommandirenden Obersten Des-Tombes, nun auch das Hotel des Herzogs Bernhard von Sachsen - Weimar von ihnen ge plundert worden. Die Bürgergarde wollte sich diesem leßz- tern Exceß widerseßen, und es fam dabei zu einem Gefechte, in welchem von beiden Seiten mehrere getödtet und verwun- det wurden. Der Bürgermeister van Crombrugghe soll zroar einen Theil des geplünderten Eigenthums zurückerhalten und aufs Rathhaus haben bringen lassen; man hält jedoch diejes eben so wenig, wie jedes andere Privat-Eigenthum, dadurch fâr gesichert. Das Pariser Fréi- Corps wird in Gent, wie eine Räuberbande, gesürchtet; hierzu aber fommt noch, daß viele Arbeitsleute, da Handel nnd Fabriken stocken, ganz au- ßer Thätigkeit gekommen sind. Für die Citadelle ist man ebenfalls besorgt , da_ solche, wenn feine Hülfe fommt, sich \hwerlich lange wird halten fönnen. Jn Antwerpen ha- ben am láten Geld-Austheilungen unter das Volk stattgefun- den, das man dadurch, so wie durch Verschenken von Bier und Branntwein, zu Unruhen verleiten wollte; durch zveck- mäßige: Maaßregeln der Behörde ist jedoch die Ruhe in jener Stadt bisher noch glücklich erhalten worden.

Brüssel, 15. Oft. Eine Belgische Zeitung- mel- det: „Um den zahlreichen Sollicitanten, welche jeßt unsere Vorzimmer belagern, die Múhe zu ersparen “ihre Eingaben selb| abfassen zu müssen, sind einige hiesige di die Jdée gekommen, Gesuche um tellen aller Art lithogra- phiët herauszugeben; der Name des Sollicitanten und die Stelle, die er zu haben wünscht, sind offen gelassen, und es bedarf sona nur der Ausfüllung diejer Lúcfe, um die Bitt- schrift ferzia zu machen.‘ - :

Aus Antwerpen wird geschrieben: Es heißt hier, die Holländischen Truppen würden sih sämmtlich einschiffen, und der Prinz von - Oranien wolle sich nur von Belgiern umge- ben; die Autorität des Prinzen wird übrigens noch in den can Provinzen Antwerpen und ‘Limburg vollständig an- erkannt. : : : i Die provisorishe Regierung hat auf das Gesuch der Stadt Verviers beschlossen, daß daselbst ein Gerichtshof erster Instanz eingeseßt werden soll.

Die Vorposten der Königl. ‘Truppen befinden sih immer"

noch in unveränderter Stellung dei Sempst und Campenhout.

das Staatsruder mit dem Charakter

thographen auf

Dánemarfk.

Kopenhagen, 19. Oft. Am 13ten d. fam mit dem Dampf¡chi}} „„Fredrik V[.// von Kiel der Königl. Gesandte a Kaiserl. Öesterreichishen Hofe, Graf vou Bernstorff, ier an.

Das Gerücht von der Entdeckung Ost - Grönlands bestä: tigt sich. Der Bericht des Capitain Graae, der nicht von Westen her zu Lande (wie z. B. Giesecke vergebens versucht) und auch nicht von Osten (wie Lôvenôrn und Sforesdy), sons dern in einem sogenannten Weiberboote, von Süden längs der Küste bis zum 62stten Grade vorgedrungen ist, wird nächstens offiziell bekannt gemacht werden. |

Deutschland.

Regensburg, 15. Oft. Se. Majestät der König- ha- den der Stadt Regensburg einen neuen Beweis des besondes ren Königl. Wohlivollens und Höôchftihrer väterlichen Sorg- falt gegeben, indem Sie durch eine an das Königl. Staats- Ministerium des Jnnern erlassene Allethôchste Entschließung vom 6. Ot. d. J. zu erklären geruht , daß Allerhôchstdiesel: - ben die Summe von 10,000 Fl. aus der Kabinets - Kasse für eine Anstalt zur Erziehung, zum Unterricht und zur Beschäf- tigung armer Kinder mänulichen und weiblichen Geschlechts in der Stadt Regensburg bestimmt haben, und die Auszah- lung dieser Summe, dann die Errichtung einer besonderen Stiftungs-Urkfunde ohne Verzug verfügen werden, sobald ein entsprechender Verein. aus den in Regensburg angesessenen Staatsbürgern zur ferneren Unterstüßung und Erhalcung der von Sr. Majestät dem Könige beabsichtigten Anstalt gebildet

_und ihre Verfassung festgestellt scyn wird.

Kassel, 17. Ofe. Die Versammlung der Kurhessischen Landstände ist gester: Vormittag um 10# Uhr im Schlosse Bellevue durch die Kurfürstlichen Landta s-Kommissare, Se... Excellenz den Herrn Ober-Appellations- erihts-Präsidenten v. Porbeck und. den Herrn General- Secretair des Staats- Ministeriums, Dr. Eggena, mit einer Anrede des Kurfürstl. Hrn. Prinzipal-Kommissars, erdffnet worden, welche der Präs sident der Versammlung, Erbmarschall Freiherr Riedesel zu Eisenach , Namens der Stände beantwortete und hierauf ebenfalls eine Anrede an die Stände hielt. Vor dieser. Hands lung waren erst die Abgeordneten der neueren Landestheile (Schaumburg, Hanau, Fulda) in das landständische Kolles- gium eingeführt worden.

Aus der Rede, wit welcher der Kurfärstlihe Prinzipal Kommissarius , Ober- Appellationsgerichts - Präsident v. Pors be, den versammelten Ständen die landesherrtiche Proposi- tion vorlegte, theilen wir Nachstehendes mit :

„Fn Beziehung auf den für unsere Verhältnisse Überhaupt cinflußreichen Fnhalt der vorliegenden, landesherrlichen Proposîs tion glauben wir {hon jeßt Jhnen cinige nähere Andeutungen und Bemerkungen machen zu müssen, damit von vorn herein der Standpunkt für Fhre Berathungen thunlichst feligestellt scyn möge. Alsbald bei dem Regierungs - Antritte haben Se: K. H. landes- vâterlih darauf Bedacht genommen, den bereits durch das Haus- und Staatsgesey vom 4. März 1817 zu cinem Ganzen, vereinig- ten sämmtlichen Provinzen des Kurstgates cine glelcharmige Staats - Einrichtung insofern zu verlcihen, al? durch die Ver- waltungs- Ordnung vom - 29. Juni 1821 ein neues den ganzen

Staat. in allen seinen Theilen g eichartig umfassendes System-der

Staatsregierung, in Beziehung auf die fentlichen Behörden und deren amtliche * Nam eee eingeführt und dadurch mancherlet wesentlichen Mängeln, welche die frühere Ungleichheit in der Art der Staatsverwaltung veranlaßte, abgeholfen wurde. Es e : ch, auch die landständische Verfassung- welche bis icht lèd glich auf die Althessischen Lande und auf die Grafschaft Schaumbur beschränkt war, in einer den gesammten Staat begreifenden un für den dermaligen Zustand der bür erlichen Gesellschaft genü- genden Weise zu ordnen. Als erste Aufgabe für die Berathun des gegenwärtigen Landtages liegt Jhnen daher vor der Entwur eincr îm Einverständnisse_ mit den Ständen zem Staatsgrundge- [eve zu erhebenden Verfassungs-Urkunde. Eine ruhige und úber« achte Prúfung dieses Entwurfes wird Jhnen, meine Herren, anz gewiß die Ueberzeugung gewähren, daß es cin wahrhaft gro= des, zu freudiger Annahme vollkommen geeignetes Geschenk seyz welches unser angestammte Fürst seinem treuen, Volke ertheilt. Dadurch wird nämlih nicht nur cine allgemeine, sâmmtliche Provinzen gleichartig umfassende Landesvertretung - gerune au alte geschichtliche erbltnisei aber zweckmäßig ausgebildet na

en veränderten Verhältnissen der Zeit, eingeführt und in ihrer cten Vollzichung ang ich geftchert, sondern auch dem für die allgemcine Landeswohlfahrt #0 unendlich wichtigen Abgabensostem.