1830 / 295 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 24 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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und de la Coste der Wirksamkeit , welche ihnen. durch frü- here Versügngen zugetheilt worden war, wieder enthoben. Dem Vernehmen nach, hat Se. Königl. Hoheit der Prinz von Oranien eine aus zwölf Mitgliedern bestehende Kommission von hiesigen Bürgern ernannt , die die Maaß- regeln vorschlagen soll, welche unter den gegen värtigen Um- ständen rathsam seyn dürften. Es befinden sich bei dieser Kommission der Bürgermeister von Antwerpen , die Herren von Caters, Dirjens, Verbrouck - Pieters , Cassiers , Geel- hand und Andere.

Gestern Nachmittags haben in der Gegend von Lier (Lierre) und Mecheln einige Scharmüßel stattgefunden, wel- che, wie man vernimmt, zum Nachtheile der Jnfurgenten ausgefallen sind.

Die Holländischen Offiziere, welche bisher auf dem Rath-

hause von Mons gefangen gehalten rwourden, sind von da nach der Citadelle von Doornic gebracht worden.

Gent, 16. Okt. Baron Duvivier, der von der provi-

soriscen Regierung in Brússel zum Militair - Kommandan- ten“ der beiden Flandern ernaunt worden, ist hier angefom- men und hat eine Proclamation an die Cinwohner beider Provinzen erlassen, in der er sie vor allen Dingen zur Ein- tracht auffordert, indem (nah dem befanuten Alt - Nieder- ländischen Wahlspruche) Eintracht Macht erzeuge.

Der Oberst von Pontécoulant hat in einem gestern er- lassenen Tagesbefehle dem Pariser Frei-Corps seine Zufrie- denheit mit dessen Thätigkeit bei Blokirung der Citadelle zu erfennen gegeben, er bedauert inzwischen , sich zu der Erfklä- rung gezwungen zu sehen, daß einige seiner Mannschaften allzu eifrig in ihren Haussuchungen nach Holländischem Ei- genthume gewesen seyen; er ermahnt sie, solche Haussuchun- gen fortan ohne ausdrúcklihen Befehl nicht zu unternehmen und fremdes Eigenthum zu respektiren. Aus einem an- dern Tagesbefehle dieses Obersten geht hervor, daß seine Freiwilligen sich auf dem platten Lande einige Räubereien L E: M, eat dem ufaige die Einwohner auf,

erden, die sie über scine Truppen f Ât-

ten, e Erd Ae l A S E

eber die Veranlassung des (im gestrigen Blatte d Staats-Zeitung in dem Schreiben aus H adrr 0A Ai iaO hier stattgesundenen Gefechtes zwischen dem. Pariser Frei- Corps und der hiesigeu Bürger - Garde sagt das Journal des Flandres: Ein dunkles Gerücht beschuldigte die Offi- ziere unserer Bürgergarde, daß sie Lebensuittel hätten in die Citadelle schaffen wollen. Es bildeten sich Aufläufe in der Gegend der St. Peters-Kaserne, und drohendes Geschrei ließ sich vernehmen. Es wurden darauf einzelne Posten der Bür- ger-Garde angegriffen und entwaffnet; man drängte dieselben bis nah der Plaine des Recollets, wo ein großer Theil der Búürgergarde zu Fuß und zu Pferde aufgestellt war, und wo es zu einer fürchterlichen Schlägerei kam, bei welcher die Spribßenleute mit drei Feldstücken die Bürgergarde gegen -das Frei-Corps und den Pöbel unterstüßten. 200 Freiwillige, die mit dem Corps, aber ohne Waffen, aus Brússel hergekommen waren, bemächtigten sih hier derselben, und erst nachdem Mehrere von beiden Seiten getödtet und verwundet worden, ist es gelungen, die Ruhe wiederherzustellen. Unter den Verwundeten befindet sich der bekannte. Vicomte von Cuthat L ne Marte 4h getroffen, um das hiesige

genenhaus zu sichern, wo sich in diesem Au i Se e. He

inige iffffsrheder von Ostende und Nieupoort fich. von der provisorischen Regierung in Brüssel E gegen Holländische Kauffahrteischiffe erbeten.

Brüssel, 17. Ofc. Die provisorische Regierung hat, um den Offiziers-Rang der verschiedenen Fnsurgenten-Chefs fe|- zustellen, jeden Befehlshaber eines Frei- Corps zum Haupt- mann ernannt. Der Graf von Berlaymont in Lüttich ist wegen seiner der Belgischen Sache erwiesenen ausgezeichneten Dienste zum Ehren-General erhoben worden. Unter den fer- nerweiten zahlreichen Ernennungen bemerkt man einen Herrn S us Sea S eTto! As Ingenieur - Corps. Die Felt den iger sind bisher noch nicht bei der Armee abgeschafft

Den Advokaten van Meenen, der die Stelle ei ; v E A , hat S ) -Profurator bei ¿Gericl sel 'ernannt eim Ober-Gerichtshofe von Brüs: _Der eitungsstempel ist etwas herabgeseßt word Di Bildung von: Kiubs und E F sie g r E scher, religidser oder irgend anderer Natur seyn, hat die pro- E “vas Regierung als vollkommen geseblih erkannt. on Lôwen aus ist eine Truppen-Abtheilung unter dem

Hauptquartier in Aerschott aufgeschlagen und ein ) l 1 0- e Procla- Pun an die Einwohner der Provinz a ens Motga k Lüttich , 18. Oft. Herr von Bruckère, der - Mili

i * h x zum

tair-Kommandaten unserer Provinz ARRS dal E angekommen. Auch unser Landsmann, der Jnvalide Char- A ie E 80 Holzbein genannt, befindet \sich om Volke mit gr i - E großem Triumph empfan-

150 Franzosen, die man an der Gränze bei Mons ni dur{lassen wollte, weil es in Brüssel ohnedies schon Le terfommen und Waffen gebricht, ist es gelungen, auf Seitens wegen über die Gränze zu fommen. Die Leute waren bei ihrer Anfunft an der Gränze- so sehr von allem Nöthigen entblôpt, daß man in Quiévrain eine Kollekte: veranstaltete, um sie nur mit Speise und Trank einigermaßen zu versehen.

Deutschland.

Hannover, 20. Oft. J. K. H. die Prinzessin Wil- helm von Hessen-Kassel sind mit Seen M R dern vorgestern von hier nach Kopenhagen abgereist. l

Die hiesigen Nachrichten melden im heutigen Blatte: ¡Es wird gegen Ende dieses Monats im Faurstenthume Gôt- tingen eine Odservations - Division zusammengezogen , welche aus der zeiten Batterie reitender Artillerie 2 Schwadro- nen des Zten Regiments Herzog von Cambridge Husaren und 2 Schwadronen des öten Regiments König Uhlanen, dem 1sten Bátaillon des 1sten Jnfanterie- Regiments, dem t1sten Bataillon des 7ten Fnfantecie-Regiments und dem 2ten Bag- taillon des 9ten Infanterie - Regiments besteht. Den Ober- Befehl führt der General-Major L. v. d. Bussche; die Ar- tillerie wird von dem Major Braun, bie Kavallerie von dem Major Bremer Zten Regiments Husaren und die Infanterie von dem General-Major von Linsingen befehligt.“

Leipzig, 20. Oft. Der heutige Tag wurde zu einem der freudevollsten für unsere Stadt. Se. Königl. Hoheit der allverehrte Prinz Mitregent, Friedrih August, hatten beschlossen, das Glück Jhrer hohen Gegenwart Leipzig zu Theil werden zu lassen. Als die frohe Kunde von diesem hohen Entschlusse heute hier anlangte, so theilte sich sogleich die freudigste Bewegung der gesammten Einwohnerschaft mit Miet dem regsten Eifer, welchen die Gewißheit, den theuren Prinzen in unserer Mitte zu sehen, erzeugte, bereitete man den festlihsten Empfang Hôchstdesselben, so weit es die Kürze der Zeit gestattete, vor. Nach 8 Uhr Abends trafen Se Königl. Hoheit ein und wurden, unter dem Geläute aller Glocken, so wie unter Fackelbegleitung, von den hiesigen Schüßengilden, Kommunal - Garden und Studirenden mit friegerischer Musik und dem lebhaftesten Jubelrufé empfan- gen, in den die zahlreich versammelte Menge,- von dem ihr gewährten Glücke tief ergriffen, einstimmte, und, von Enthu- siasmus beseelt, spannten Bürger die Pferde aus, um den allgeliebten Fürsten durch die erleuchteten Straßen bis vor scine Wohnung, die Höchstdieselben im Hotel de Saxe nah-- men, zu ziehen. Hier versammelten sich die Bürger und Ein- wohner in noch größerer Anzahl unter fortwährendem Vivat- rufen. Se. Königl, Hoheit erschienen wiederholt am Fen- ster und danften auf das huldvollste Ihren lieben Leipzi- gern, worauf sich der Jubel ins unendliche vermehrte. Die an N der Sachsen an ihr Hohes Regenten- bewir wiederum in Leipzigs Mauern aufs glänzendste

assel, 19. Of. Nachstehendes ist die Fortse (‘gestern abgebrochenen) den verjamine r van ten Kurfürstlichen N Ma BOOM LEE

Dritter Abschnitt.

8. 13. Die Landfiánde, d en Viobi Ab L e, deren Anzahl Überhaupt auf cin und dreißig besiin f: i At gen ohe Ku tien ift, D zusammengeseßt aus drei Aötheilun- . 14. Zu der ersten Kurie gehören: 1) de ; ein Mitglied der fürstlichen und liche S ee rae welche in Kurhessen mit ehemals reichsunmittelbaren Besthun eit ansässig sind, als deren gemeinschaftlicher Vertreter; 3) einer der Ober - Vorsteher der adelichen Stifter, Kaufungen und Wetter; 4) ein Abgeordneter der Landes =- Universität, gewählt dur dent afademischen Senat ; 5 9) cin- Abgeordneter der Rechen Ritterschaft von icdem der fünf Bezirke, nämlich der Diemel. Fulda, Schwalm, Werra und ahn, gewählt unter der L itung des ritterschaftlichen A L (Stroms-) Deputirten; 10) ein Abgeordneter aus der Ritterschaft Unserer Grafschaft Scha‘um-

} burg, gewählt von derselben unter Mitstimmung des Vertreters

des ehemaligen Stiftes Möllenbeck, \o wie der adeli Fischbrck und Obernkirchen ; 11) r VeGEO Las L TOR

Befehl des Oberst-Lieutenants Niellon aufgebrochen, der sein

Beilage

Beilage zur

n Adel des Großherzogthums Fulda, und 12) ein Abgeord- t aus dem begúüterten Adel des Fürstenthums Hanau. Die lebten beiden Deputirten werden gewählt gus den ehemals zur Reichsritter schaft chôrigen Familien, welche mit wenigstens 50 Rthlr. jährlich an Grundsteuer entrichtenden Lehn - oder Stamm-

ütern in dem Großherzogthume Fulda/ bezichungsweise in dem

Fürstenthume Hanau, ansässig sind, #0 wic aus denjenigen adeli- en Familien, voelche mit Rücksicht auf ihren anschnlichen Grund-

besib gleicher Art zu der fraglichen Wahl noch besonders von Uns nach Anhdrung der Landstände werden me werden. Jhke ahl voird unter der Leitung eines Vorstandes bewirkt werden, welchen die bet amilien in den genannten Provinzen dazu werden gewählt haben - und welcher die, etwgige Berhinde- xung einzelner stimmfähigen adeligen Gutsbesißer oder ihrer recht- mäßigen Vertreter bei der Ausfertigung der Urkunde über die ge- trofene Wahl unter derselben bescheinigen muß. Eine gleiche Bescheinigun ist ebenfalis von den Bezirks-Deputivrten der Alt- hessischen un der Schaumburgischen Ritterschaft zu ertheilen. Fállt die Wahl auf cin Mitglied der obgedachten ritterschaftlichen oder adeligen Familien , welches in einheimischen oder ausländi- chen Diensten sicht, #0 bedarf dasselbe die landesherrliche Ge-

nehmigung zur Annahme der Landstandschaft. j : 15. Die Kurie der Städte bilden: 1) der Bürgermeifsicr

der Stadt Kassel, als deren Vertreter; 2) cin Abgeordneter Der Städte Hofgeismar / Karlshafen - Grehenftcin - Helmarshaujen, Fmmenhausen/ Liebenagu., Naumburg- Trendelburg, Volkmarsen- Wolfhagen und Zierenberg; 3) ein Abgeordneter der Städte Hersfeld, Lichtenau, Melsungen, Rotenburg, Sontra, Spangeli- herg und Waldkappel ; 4) ein Abgeordneter der Städte Homberg, Borken, Felsberg,/ Fritzlar, Gudensberg- Neukirchen, Niedenfstein, Schwarzenborn, Treysa und Ziegenhain; 5) ein Abgeordneter der Städte Eschwege, Allendorf, Grosalmerode,/ Schmalkalden, Wan-

¿ed und Wißenhausen; 6) der Bürgermeister der Stadt Mak- i, ils A Vertreter; 7) ein Abgeordneter der Städte Fran- tenberg - Amöncehurg - Frankenagu, Gemünden, Kirchhain, Neu- stadt, Rauschenberg - Rosenthal, Schweinsberg und Wetter; 8) der Bürgermeister der Stadt Fulda / als Vertreter der Städte Fulda und Hünfeld; 9) der Bürgermeister der Stadt Hanau, als Vertreter der Städte Hanau/ Bockenheim und Windecken; 19)

bagcordneter der Städte Gelnhausen, Salmünfsier- SchlÜch- a Sa: Stcingu und Wächtersbach; 11) der Bürgermeisier der Stadt Kinteln, als Vertreter der Städte Rinteln , Obern- fFirchen - Oldendorf, Rodenberg und. Sachsenhagen. Die unter Rummer 2/ 3/ 4/ 5, T. und 10 erwähnten Abgeordneten werden aus den Stadt - Rathsgliedern und anderen geeigneken Stadtbe- voohnern von den Stadträthen des Bezirkes, unter der Leitun des Bürgermeisters der ausschreibenden Stadt (welche daselbs zuerst genannt is)/ P und sodann mit einer die geschehene Wahl bezeugenden rkunde verschen.

g. 16. Die Kurie des Bauernstandes begreift die acht Ab- agcordneten, welche durch die Ortsvorstände (nämlich den Schult- Heisen oder Greben und die Vorsicher) der S aus den im betreffenden Bezirke ansässigen Grundbesizern gewählt

und welche weder zu dem in d sten Kurie vertretenen

g Adel, noch zu der Bürgerschaft in den Städten ge-

hdren , auch nicht in hiesigen oder guswärtigen Staatsdienfsten lehen, noch die Advokatur ausüben dürfen. j

Die Bezirke sind: 1) Dek Diemel-Bezirk, besichend aus den Kreisen Kassel, Hofgeismar und Wolfhagen; 2) der Fulda -Be- zirk, begreifend die ersfeld/ Rotenburg und. Melsungen

ohne das Amt Felsberg); 2) der Werra - Bezirk/ umfasscnd die

Vteise Eschwege - Wißbenhauscn und Schmalkalden; 4) der Schwalm - Bezirk, enthaltend die Kreije Homberg, Frißlar und Ziegenhain - auch das Amt Felsberg (aus dem Kreise Melsun- gen); 5) der Lahn - Bezirk / bestehend aus den Kreisen Marburg,- Tender, und Kirchhain; 6) der obere Fulda - Bezirk/ hegrei- “ic Fulda und Hünfeld; 7) der Main - Bezirk, ent-

Fend die Kreise Nait haltend die ei e Hangu, Gelnhausen und Schlüchtern; 8) der

Weser - Bezirk, bestehend aus der Grafschaft Schaumburg. Die Kreisräthe oder anderen Verwaltungs - Beamten in den Städten Kassel, Marburg - Fulda , Hanau, Rinteln, (Eschroege- Hersfeld und Homberg- welche zu Kommissaren für die Leitung der Wayk der Abgeordneten vom Bauernstande bestellt werden, haben je i inde im betreffenden Bezirke zu veranlassen - binnen acht Tagen seit der ergange- nen Aufforderung zu gedachtem Zwecke einen geeigneten rund- besißer \criftlich oder mündlich zum Wahlprotokolle bezeichne und zwar bet Verlust seines Stimmrechtes für diese Wahl. Na der Mehrheit der von den Ortsvorständen abgegebenen Stimmen wird sodann der Abgeordnete für- den Bezirk bestimmt und die- sem die erforderliche Urkunde über seine Wahl ‘ausgestellt, das

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plinarischen Freiheits- oder körperlichen Strafe verurtheilt und nicht etwa von dem Landeshercn in dieser Beziehung rehabilitirt worden find; 2) eines Verbrechens angeklagt sind, worüber den Obergerichten das Erkenntniß zusteht, so lange die Untersuchung dauert; Ÿ noch nicht das 25ste Jahr zurückgelegt haben, oder 4) unter Kuratel sichen, oder 5) Über deren Vermögen ein ge- richtliches Konkurs - Verfahren cutstanden ist / bis zur völligen Befriedigung der Gläubiger. Uebrigens muß der Gewählte sich zur christlichen Religion bekennen.

__§. 18: Bei der Wahl eines jeden landständischen Deputirten wird zu gleicher Zeit cin Stellvertreter gewählt, guf welchen in dem Falle des Todes oder ciner unvermeidlichen Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung die landständischen Pflichten und Rechte des Ersteren während des begonnencn Landtages bis zu dessen Schlusse übergehen. :

8. 19. Kann - oder will dexr (hauptsächlich oder zur Aushülfe) Gewählte die Landstandschaft nicht annehmen, so darf für ihn der nächste in der Stimmenzahl etntreten, vorgusgeseßt, daß die- ser wenigstens ein Drittel der abgegebenen Stimmen für sich hat. Außerdem muß zu iner neuen Waßl geschritten werden. Leßteres muß auch dann geschehen, wenn die Stelle cines Abgeordneten nach bereits erklärter Annahme wieder erledigt wird.

g. 2°, Die Deputirten sind, außer der Weiterbeförderung der ihnen von den Wählern ihres Bezirkes anvertrauten beson- deren Anliegen, nicht an Vorschriften eines Auftrages gebunden, sondern geben ihre Abstimmungen, gemäß den Pflichten gegen ihren Landesfürsen und ihre Mitbürger Überhaupt, nach threr eigenen Ueberzeugung, wie sle es vor Gott und ihrem Gewissen zu verantworten gedenken. such können sie weder einen Orit- ten noch selvst ein Landtags-Mitglied beguftragen- 11 ihrem Na- men zu stimmen. :

8. 21. Die Berathungen und Arbeiten werden geleitet : 1) bei der Ständeversammlung überhaupt von dem Erbmarschall; 9: der ritterschaftlichen Kurte von demselben; 3) in der Städte-Kurie von dem Bürgermeister der Stadt Kassel; 4) in der Kurie des Bauernstandes vont dem Vorsißenden, welchen dieselbe aus ihrer Mitte erwählt haben wird. Die Stände befiellen für jeden Landtag cinctt gemeinschaftlichen Scecretair, welcher , na erfolgter landesherrlichen Beslätigung , durch den Erbmarschall, im Beiseyn der landesherrlichen Kommig?e/ in besondere Pflich- ten genommen wird. Die gemeinschaftlichen Landtags-Aften - #0 wie dic besonderen Akten der ritterschaftlichen Kurie, werden au- ßer den Landtagen in dem Stifte Kaufungen und die Akten der Kurien der Städte und des Bauercnstandes in dem Rathhause zu Kassel gehdrig gufbewahrt.

8. 22. Die Landstände stimmen ab zuvdrderst in den Kuricn, worin der Beschluß nach der Mehrheit der Stimmen und im Falle der Stimmen-Gleichheit raittel\t- dex alsdann entscheidenden Stimme des Vorsihenden gefaßt wird; jedoch isi zu einem gülti- gen Beschlusse èas Einverständniß von mindestens der Hâlfte der ordnungmäßigen Mitglicder erforderlich. Können die drei Kurten sich nicht zu einem Beschlusse Über eine gemeinschaftliche Ange- legenheit vereinigen - {o wird in einex Plenar Versammlung von allen fiändischen Mitgliedern einzeln dlos nach der Reihenfolge der Kurien, in Gegenroarfk der landesherrlichen Kommissare ad- gesiimmt und dex Beschluß nach der Stimmen - Méhrheît ge-

nonmméet!. : Sgt S. 23. Die gewählten Deputirten behalten ihre Eigenschaft welche in den nächsien

für die landständischen Verrichtungen/ in det sechs Jahren vorfommen werden. Jn dem sechsten Jahre wird zu einer neuen Wahl geschritten ; iedoch kdnnen bei dieser diesel- ben wieder gewählt werden. | j

8. 24. Sie verlieren ihre Eigen als Landtags - Depu- tivte früher, wenn entweder der Landesherr die ganze ständische Versammlung gufld|/ oder sie na Maaßgabe des g. 17 zur landständischen Vertretung unfähig geworden sind. J dem ersien Falle dürfen ste A von neuem gewählt werden.

8. 25. Ohne Zustimmung der Stände kann kein das Steuer- wesen betrefendes, auch kein die Eigenthumsrechte- die persôn- liche oder die Gewerb - Freiheit beschränkendes Geseß gegeben

werde. A 8. 26. Verordnunget/ welche zur Vollzichung oder zux Er-

läuterun on bestehender Geseße ohne rückwirkende Kraft oder zur U A der bei Betreibung, der Gewerbe sich ergebenden Unterschleife abzwecken, und Verfügungen - welche ihrer Natur nach vorübergehend sind - ennen auch, ohne die Stände darüber zu hdren , erlassen werden. i i

g. 27. Die Landstände fönnen zu neuen Geschßen und zur Des der alten Geseße Anträge machen und solche dem

s : i

Regenten als Wünsche vortragen.

Wabhlprotokoll aber sofort an die Kurfürstlichen Lan tags - Kom: missare eingesandt. Bei etwa vorhandener Stimmen - Gleichheit if die Auswahl mittelst des Bos in Gegenwart "von mindestens Os Gemeinde- Vorstchern zu bewirken Und hiernach das Wei-

tere zu besorgen. i Ae, Weder zur Wahl-berechtigt,- noch irgend wählbar sind

8. 28. Jn dieser Form xönnen sîe die besonderen Beschwer- i “hanen oder ganzer Klassen der elben, welche den einzelner A oiaet g n Een, insofern aicht die

{l gdrer 2 Privatréczeliche Verhältnisse betreffend, zur Entschei-

dung der Gerichte gehört. : | ; . 29. : ged rag der Stände wird eine Beschluß- 5. 29. Auf fe ld, erfolgen.

‘diejenigen, welche 1) zu einer nicht blos polizeilichen oder discî-

nahme, und zwar mödglich ha