1830 / 296 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 25 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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it die zur Unterdrücfung der Cholera zu treffenden Maaß- regeln.

Y o l én,

Warschau, 21. Oft. Se. Majestät der Kaiser haben den Kaiserl. Russischen General - Majoren Zaborinski, Jngel- strôm IL., Profynkfi und Pinabel den Polnischen Stanislaus- Ordeu erster Klasse und den Kaiserl. Russischen General- Majoren Lewandowski, Nikfitin, Lindon IL, Brisemann von Nettin und Balbafoff denselben Orden zweiter Klasse zu ver- leihen geruht.

Der rúhmlich| bekannte Dr. der Medizin und Professor der Botanik bei der hiesigen Universität, Jakob Friedrich v. Hoffmann, is, 72 Zahr alt, mit Tode abgegangen.

Nächstens wird das ins Polnische überselzte Raupach’ sche Lustspiel, „Die Schleichhändler//, auf dem National - Theater erscheinen.

Unsere Pfandbriefe stechen heute 915 und werden die Partial-Obligationen von 300 Fl. mit 327 Fl, bezahlt. Preußisches Courant gewinnt 1 pCt. und Preußische Kassen- Anweisungen 2 pCt.

An L010,

Pairs-Kammer. Sißung vom 16. Oktober. Zu Anfang dieser Sißung beschwerte der Präsident sich darüber, daß er die Herren Pairs zur Prüfung zweier Propositionen des Vicomte Dubouchage und, des Grafen Dejean auf diesen Tag in die Büreaus zusammenberufen, daß sich aber fast fein Einziger von ihnen dazu eingefunden habe; wenn, meinte er, das Propositions- Recht nicht völlig illusorisch werden solle,

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so müsse er die Herren Pairs ersuchen, künftig seinen des- fallsigen Aufforderungen Genüge zu leisten. Hiernächst stattete der Graf von Argout einen Bittschriften - Bericht ab, Unter denjenigen Petitionen, die er zum Vortrag brachte, fesselte die Forderung ciniger Pariser Kaufleute und Rentiers, einen Pair, der ihr Schuldner ist, in Folge cines handels- gerichtlichen Erkenntnisses festsezen zu dürfen, ganz besonders die Aufmerksamkeit der Versammlung. „„Dieje Frage““, áu- ßerte der Redner unter Anderm „is schon mehr als einmal zur Sprache gebracht worden und hat immer zu weitläusfti- gen Debatten Anlaß gegeben. Jm Jahre 1820 entschied cine Kommission dieser Kammer, daß ein Pair wegen N - Geschäfte niemals verhaftet werden dürfe.

iese Entscheidung wurde heftig angefochten; man ver- langte einen neuen Bericht, ‘die Kommission weigerte sich dessen, und hierúber kam der Schluß der Session heran. Als sch zwei Jahre später ein ähnlicher Fall ereig- nète, faßte die Kammer denselben Beschluß; doch wurde die betreffende Bittschrift nur mit {wacher Stimmetn-Mehrheit durch die Tagesordnung beseitigt. Der Gegenstand beschäf- tigte die Kammer mehrere Sißungen hindurch; 60 Redner ließen sich darüber vernehmen; unter denen, dic das Privi- legiuin vertheidigten, waren die Herren von Lally-Tollendal, Lanjuinais und Boissy 'd’Anglas; unter ihren Gegnern die Herren von Semonville, Portalis, Pontécoulant , Siméon, von Broglie, Pasquier, Barante und Malleville. Es wur- den dreierlei Meinungen abgegeben: man vertheidigte das Privilegium unbedingt, oder man verwarf es unbedingt, oder man erkannte der Kammer in gewissen Fällen das Recht zu- die Verhaftung eines ihrer Mitglieder gutzuheißen. Die Anhänger des ausschließlichen Privilegiums stüßten sich auf die Autorität Montesquieu?s, welcher sagt, daß man Gegen- stände des politischien Rechts nicht nah dem Civilrechte ent- scheiden müsse; sie wandten auf die angeregte Frage den Grundsaß an, daß das Privat - Jnteresse dem allgemeinen Besten weihen müsse; sie beriefen sih auf das Beispiel Englands machten die Würde der Pairie geltend und citirten den Z4sten Artikel der Charre , wonach ein Pair nur mit Bewilligung der Kammer verhaftet werden dúrfe. Die Verfechter" der entgegengeseßten Ansicht antwor- teten, daß die Würde der Pairie, fo gut wie jede andere, darin bestehe, scine Schulden zu bezahlen; daß die Kammer sich durch eine Rechtsverweigerung |trafbarer als durch eine Verhaftung. mache; daß das in Anspruch genorninene Privi- legium unter den ehemaligen Mitgliedern des Parlaments nicht bestanden habe; daß, wenn auch Frankreichs politische Institutionen deuen Englands glichen, dies doch hinsichtlich dex Gescte“ keinesweges der Fall sey; t die. Charte aus-

drücklich die Gleichheit aller Fuanzojen vor dem Gesehe aus- spreche, und daß, wenn se gowollt, daß, um einen Pair Schulden halber zu verhaften, der Gläubiger zuvor tier Er: ( laubniß der Kammex einhole, solches. blos aus dem Grunde geschehen sey, damit man nicht mit dem Grundsaß in Wider-

heren Hand anlegen dürfe; daß im Uebrigen die Frage, ob überhaupt ein Pair festgeseßt werden dürfe, sih schon da- durch von selbst erledige, daß die Charte sage, es bedürfe dazu einer Erlaubniß der Kammer. Die dritte Partei behauptete, daß die Charte selbst die Fälle bezeichnet habe, in denen ein Pair verhaftet werden dürfe; doch stellte sie, um diesen Grundsaß zu verfechten, so verschiedenartige An- sichten auf, daß sih hieraus allein {on ergiebt, wie falsch jener Grundsaß war. Jhr System roar völlig unzulässig und würde, in jedem einzelnen Falle der Anwendung dessel- ben, die Kammer in endlose Diskujsionen verwickelt haben. Was die Kommission betrifft, deren Organ ich bin, so ist ihre Meinung úber die Frage cinstimmig dahin ausgefallen, daß die Pairs, wie die übrigen Bürger , dem Civil - Gesehe unterworfen seyn müßten ; sie hat daher das Prinzip der Ver- haftung angenommen ; hinsichtlih der Anwendung desselben haben ich ihr aber neue Schwierigkeiten dargeboten, zu deren Lösung sie sich jedoch nicht sür befugt gehalten har. Wie soll die Erlaubniß zur Verhaftung eines Pairs eingeholt werden, durch eine Bittschrift bei der Kammer, oder durch ein ge- richtlihes Ansuchen / Soll die Pairs-Kammer in solchen Fäl- len als Kammer oder als Gerichtshof berathschlagen? Soll der zu Verhaftende sich einen Defensor wählen dürfen oder nichr? Steht der Kammer cin Prüfangsrecht über die riche tige Anwenduug des Geseßzes von Seiten des Gerichtshofes zu? Jst der Pair von einem Gerichtsdiener der Pairs-Kammer oder des Handels - Tribunals festzunehmen ? Unter diesen Umständen soll ih Jhnen die Ernennung einer besondern Kommission zur Präfung aller dieser Fragen in Vorschlag bringen.‘/ Der Marquis v. Semonville und der Graf v. Catelan unterstüßten diesen Antrag, worauf der Präsident , auf Verlangen der Versammlung, die betreffende Kommission ‘in fogtier Weise zusammenstellte: die Herren Lainé, ‘Portalis, Mollien, Brissac und Mortemart. Der Großsiegelbewahrer legte hierauf den von der Depu- tirten-Kammer in der Sißung vom 2ten angenommenen Ge- seß - Entrourf wegen der Abschaffung der beisizenden Räthe und Richter vor. Sodann erôfsnete der Graf Roy die- Berathungen über das Geseß, wonach dem Handelsstande Vorschüsse bis zu der Höhe von 30 Millionen Fr. gemacht werden sollea. Er ließ den Absichten der Regierung, Han- del und Gewerbfleiß neu zu beleben, volle Gerechtigkeit wi- derfahrea, sprach aber zugleich seine volle Uebêrzeugung dahin aus, daß dieser Zweck durch den vorgelegten Geseß- Entwurf nicht erreicht werden würde. Um diese Ansicht zu begrún- den, erôrterte er die drei Fragen: ob der Staat sich über- haupt in Privat - Angelegenheiten mischen dürfe ? ob die vor- geschlagene Maaßregel dem Handelsstande im Allgêmeinen frommen würde? und ob die Ausführung derselben môg- lich sey, ohne das Interesse des Schabes oder der Steuerpflichtigen aufs Spiel zu seßen und die Verant- wortlichfeit der Minister blos zu stellen? Alle dreë Fragen verneinte der Redner. „Es. muß‘, äußerte er im. Wesentiichen, „dem Staate zur Richtschnur dienen, nie an Privat-Gejchäften Theil zu nehmen, diese ndgen ihm Vortheil bringen oder niht. Da er der Beschüker dec Interessen. Aller ist, so fann er cin Privat-Jnteresse niemals begünstigen, ohne einem andern dadurch zu schaden. Man wird mir viel- leicht cinwenden, daß die vorgeschlagene Maaßregel nicht neu sey, daß die Regierung vor einigen Jahren mehreren Handels- Städten, namentlih der Stadr Mühlhausen , zu Hülfe ge- fommen sey, und daß auch die Kaiserl. Regierung zur Zeit der Kontinental-Sperre dem Handelsstande namhafte Sum- men vorgeschossen habe. Hierauf erwiedere ih aber, daß der- gleichen Unterstüßungen niemals irgend einen Einfluß auf die Verbesserung der Lage des Handels gehabt haben. Man stúßt sich darauf, daß das vorgeschlagene Gescz ein Ausnahmes- Geseß, daß es ein politisches Gese sey. Wozu aber eimn Ausnahme-Geseß zu Gunsten einer Einwohner-Klasse, die eine: vorübergehende Krise ompfindet ? Hat der Staat vielleicht. deren Gewinn getheilt, daß er jeßt verpflichtet wäre, sie für ihre Verluste zu entschädigen ? Ein politishes Gesez ? Soll etwader Staat durch dasselbe vor einer innern Erschütterung be-: wahrt werden ? Von welcher Seite wäre aber eine solche zu be- fürchten ? Gewiß eher von Seiten der arbeitenden Klasse, als von Seiten der Banquiers; hiernach müßte man also jene Un- terstübung vorzugsweise den Arßseitern zuwenden. Der Ge-7 seß «Cntwurf wird den beabsichtigten Zweck nicht erreiden -; 30 Millionen sind unzulänglich, um alle verlebten JFüteressen zu befriedigen. Ueberdies müßte die Unterstüßung, wenn sie erfolgreich seyn sollte, direkt stattfinden. Wie wäre» dies aber möôglih? Gewiß wird die Regierung mit gehöriger

| Sachfenutniß und Unparteilichkeit zu Werbe gehen wollen ;,

pruch gsrathe, wonach der niedere Richter nicht an den hd-

sie wird, da sie niht allen Fabrikayten zu Hälfe kommen

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nun, vor der Vertheilung der zu ihrer Verfügung gestell- N Summen y S eulbicniden úber die Hülfsbedürftigsten einziehen, und auch dann erst wird sie das Verhältniß, in welchem die Vertheilung stattfinden soll, nach Maaßgabe der Umstände und der ihr zu gewährenden Garantieen, fest- stellen ; hierüber geht aber nothwendig so viel Zeit verloren, daß das Uebel, dem man vorbeugen oder abhelfen will, be- reits unheilbar seyn wird. Welchen Vortheil kann übrigens dem Kaufmanne ein solcher Vorschuß bringen? Kaum wird er seine dringendsten Schulden damit bestreiten fônnen, und der einzige Unterschied wird darin bestehen, daßer seinen Gläubiger ge- wechselt hat. Jch schließe, m. H., mit der Bemerkung, daß ber die Ausführung der vorgeschlagenen Maaßregel in dem Entwurfe nicht das Mindeste festgeseßt ist, daß man „dieselbe gänzlich dem Gutbefinden des Finanz-Ministers úberláßt, der ch seinerseits wieder auf die Redlichkeit der zu ernennenden Kommissionen wird verlassen müssen , daß also die Verant- wortlichkeit des Ministers völlig illusorisch ist, Und unter welchen Umständen verlangt man von den Steuerpflichtigen eine Summe von 30 Millionen? In einem Augenblicke, wo das Staats-Eintommen sichtlich abnimmr, wo eine Ver- mehrung der Ausgadèn zur Vertheidigung des Landes als un- erläßlich erscheint, wo der Schatz vielleicht selbsr eine Anleihe wird machen mü}en, wo aber alle Klassen der Gesellschast, von denen man borgen will, sich mehr eder weniger in einer bedrängten Lage befinden. Könnte die Regierung vem Pri- vatmann zu Húlfe fommcen, ohne der ganzen Gesellschaft zu schaden, jo müßte man ihren Eifer loben. Dem ilt aber nicht also, und eine gesunde Politik, wie eine richtig verstan: dene Näcystenliebe, müssen uns auf Mittel verzichten lassen, die immer bei weitem mehr Uebel herbeiführen, als sich durch sie verhindern lassen.“ Der Baron Mounier ließ sich in ausführliche Betrachtungen über die gegenwärtige Handels-

Krise ein, von der er behauptete, * daß sie sich bereits vom |

Jahre 1815 herschreide, von wo ab sich ein sichtbares Misfß-

verhältniß zwischen der Consumtion und der Production ge-

zeigr habe. Ueber den vorliegenden Geseh Entwurf äußerte

der Redner sich folgendermaßen : „Leider muß ich dem Gra-

fen Roy Recht geven, daß mehr ats eine Ursache vorhanden

ist, die den gegenwärtigen Ausfall in der Staats - Einnahrne

veranlaßt. Dieser Zustand wúrde aber ohne Zweifel noch be-

denfklicher werden, wenn in den Manufaktur-Städken Unru-

hen ausbrächen ; können diese also durch einen Vor\chuß ver-

mieden werden, so ist das Geid woohl angewandt. Jch glaube

daher, daß die Kammer das betressende Ge|eß ohne Zeitver-

lust bewilligen müsse; es steht zu befürchten, daß, während

wir das Heilmittel vorbereiten, schon viele Kranke unterlegen

seyn werden. Jch bedaure es, daß der Finanz-Minister nicht

zugegen ist; er hätte manche Zweifel verscheuchen fôunen, die sich einigen der Herren Pairs, nachdem sie einen - so furchtbaren Gegner, wie den Grafen Roy, vernommen, auf- gedrungen haben mögen. Daß wir durch die Annahme des Gesehes von den allgemeinen Regeln des Staats- Haushales abweichen , gebe ih zuz; eben 19, daß die vorgeschlagéne Maaßregel nicht ganz io wirtsam seyn wird,

als wir solches wohl wünschen. Sollen wir aber aus diejem Grunde ganz darauf verzichten ? 7“ Auch der Baron von Barante svrach sich zu Gunsten des Geseßes aus und stellte einige Betrachtungen über die Art und Weise: an, wle sich dasselbe am besten in Ausführung bringen lassen möchte. Nach einer Erwiederung des Grafen Roy, welcher bei sei ner Ansicht beharrte, ließ sich auch noch der Vicomte Lainé, und zwar in dem Sinne des Barons Barante, vernehmen, worauf der Minister des JFnnern zur Vertheidigung des Geseß-Entwurfs auftrat. „Dieser Gescß-Entwurf““, bemerkte er, „würde Jhnen nicht vorgelegt worden seyn, wenn die ge- genwärtige Handels - Krise isolirt dastánde und nicht durch cine politische Krise veranlaßt worden wäre. Jn Folge des Einflusses , den diese leßtere auf den Handel und Gewerb- fleiß ausgeübt hat, ist das Vertrauen, dieses nothwendige Ele- ment aller E E L Ei ershüttert worden ; diejes wieder herzustellen, ist der Zweck des Jhnen vorliegenden Ge- seßes, es joll dadurch einer augenbliclichen Verlegenheit, die vielleicht noch den Fall manches Hauses nach si ziehen fönnte, abgeholfen uud einer großen Anzahl von Fabrik-Ar- beitern Beschäftigung gegeben werden. Die Regierung ist besser als irgend Jemand im Stande, die Zukunft richtig zu würdigen; sde weiß, daß der jeßige e von Dauer seyn fann, ünd will daher einer Einwohner-Klasse zu Hülfe fommen, die außer Stande ist, dasselbe Vertrauon zu hegen. Der Staat will das Land dadutch,- daß er ihm mit Vertrauen voráängeht , veranla daß es auch seinerseits wieder Ver- trauen fasse. Nur W dieser Absicht ist das Geseß, das blos vorübergehend ist, entworsen worden; nur in diesem Sinne

vertheidigen wir dasselbe und schlagen ihnen dessen Annahme vor.‘ Nachdem Herr Guizot, auf die Ar erung des Barons Mounier, noch die Gründe angegeben hatte, weshalb in dem Gese - Entwurfe die Mittel und Wege, denselben in Ausführung zu bringen, nicht näher angegeben worden wä- ren, Gründe, die sich namentlich auf die Nothwendigkeit stüßren , dem Finanz-Minister freie Hand zu lassen, um ia jedem einzelnen Falle das zwecfdienlichste Verfahren wählen zu können, wurde die Berarhung ge\chlossen und der Geseß- Entwurf mit 73 gegen 12 Stimmen angenommen. Vor dieser Abstimmung wurde ein andres Séfrutinium über den Geseß-Entwurf wegen Zulassung des fremden Getreides, wo- rüber feiner der Herren Pairs das Wort verlangt hatt?, veranlaßt, und auch diejes Geseß ging mit 72 gegen 2 Skim- men durch. Die Sibung wurde um 5 Uhr aufgehoben.

Paris, 17. Dft. Der Pápsttiche Nuntius und der Königl. Wúrtembergische Pn hatten gestern die Ehre, ur Königl. Tafel gezogen zu werden. ; | Dir Mair A lera hat folgendes Schreiben , das er von Sr. Königl. Hoheit dem Herzoge von Orleans erhalten, efannt gemacht : 14 / : „Jm Palais-Royal, 5, Oftober.

&Fch bedaure, mein Herr, daß Ihre schnelle Abreise, vou der ich nicht unterrichtet war, es mir unmöglich gemacht hat, Sie zu sehen und mit Jhnen von der Reije, die ih nah Lyon zu machen-beabsichtige, zu sprechen; es würde mir an- genehm gewejen seyn, Jhnen selbst sagen zu fônnen, daß ih dieselbe nah den Wahlen zu unternehmen gedenke. Seyen Sie úberzeugt, m. H., daß es mir zu lebhaftem Vergnügen gereichen wird, der Lyoner National-Garde selbst ihre Fahnen von Seiten des Königs, meines Vaters , zu úberrcichen und mich inmitten einer Stadt zu sehen, die durch ihre Bevôl- ferung, ihre patriotischen Gesinnungen und ihren Handel ei- nen Plaß unter den ersten Europäischen Städten einnimmt. Fch benußte diese Gelegenheit, um Ihnen die Gesinnungeu auszudrücken, mit denen ich bin :

Jhr wohlgeneigter Ferdinand Philipp von Orleans.”

Die neueste Nummer des Gesel -Búülletins enthält eine Königl. Verordnung, wodurch der Baron Decazes - bis- her Konsul in Livorno, zum General-Konsul in Genua statt des Baron Schroffino, Herr Guillegu de Formont zum Kon- sul in Livorno, Herr Cottard zum Konsul in Cagliari, Herr Masclet zum Konsul in Nizza statt des Herrn v. Candolle, Herr Bayle zum Konsul in Triest statt des Herrn de la Rue (mit 15,000 Fr. Gehatt), Herr Dupre, bisheriger Konsul in Salonichi, zum General-Konsul in Tripolis statt des Herrn Rousseau, und Herr Mimaukt, bisher Konsul in Venedig, zum General - Konsul in Aegypten statt des auf Pension gejeßten Herrn Drovetti ernannt werden. Dieselbe Nummer enthält auch eine Verordnung und ein Reglement Ludwigs XVIL, vom 15. und 20. August 1814, kontrasignirt Blacas d’ Aulps, ber die Beaufsichtigung und Polizei der Jagden in den Staatsforsten, jo wie über die Wolfsjagden und die Besug- nisse des Ober-Jägermeisters. Beide Aktenstücke warên noch nicht im Gesez-Büllecin erschienen.

am Ressort des Königl. Gerichtshofes zu Nimes sind 97 und in dem des Königl. Gerichtshofes ‘zu Grenoble 11 Justiz - Beamte zu verschiedenen Stellen ernannt worden, welche theils durch Verweigerung, den neuen Eid zu leisten,

theils durch Todesfälle und Verjeßbungen erledigt waren. Der Minister des Junern hat 11 neue Maires ange- ellt. i q Der Fürst von Schwarßenberg, welcher den Algierschen Feldzug als Freiwilliger mitgemachr hat, ist fier angekommen, Der Graf v. Montalivet, Pair von Frankreich, ist zum

General - Kommissarius der Civil-Liste ernan t worden. und wird wh i Stelle eines General- Intendanten des Kdnigl. Haufes erhaiten. |

Der Finanz-Minister hat eine Kommission für die Vers« theilung der Unterstüßung von 30 Mill. Fr. für den Handel und Gewerbfleiß niedergejeßt , deren Prásident der Graf Mollien ist; Mitglieder sind die Hetren Maillard, Ganne-

Sanson Davillier und Cottier. j ps

Der Kriegs-Minister benachrichtigt die Offiziere der alten Armee, welche wieder - in den Dienst treten oder sonstige Ansprüche gèltend machen wolleu, ihre diesfälligen Gesuche spätestens his zum 4. Dez. d. J. au das Ministerium einzu-

roichen. i : Las Moniteur berichtet aus Algier vom 22. Sopt.:

wird das erste zur Rückkehr bestimmte Regiment ur fánf Schiffen der hiesigen Flotten - Abtheikung nach Tou- lon unter Segel gehen; das zweite Regiment wird folgen, sobald neue Transportizittoh gesammelt seyn werden. In deu