1830 / 301 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gemacht haben, um auch in einigen Nord - Niederländischen Stôdten den Geist der Unruhe zu erwecken, unsere sämmt-

lichen Provinzen die ruhige würdige Haltung, die ihrem Kö;

nige gegenüber unter so s{wierigen Umständen sich ziemte, nicht einen Augenblick verloren haben. Amsterdam mit sei: nen 200,000 Einwohnern darf sich rühmen , daß es sih von dem ansteckenden Uebel, welches einen Theil Europas in der lebten Zeit befallen hat, ganz frei zu erhalten wußte. Mir Vertrauen siebt es der Zukunft und nicht ohne Grund auch einer bessern Zeit entgegen. Die adminifrative Tren- nung. Hollands von Belgien konnte für uns, die wir die Quelle unseres Reichthums, den Handel, in der Vereinigung der beiden Theile des Köniçreichs zum Theil versiegen sahen, nie als eine Kalamität erscheinen. Man beginnt deshalb auch hier {hon wieder, an einen Welthandel zu denken , ' der uns lange Zeit, der Rücksichten wegen, die unsere Regierung auf die Fabriken in Geat, Brüssel und Lüttich nehmen mußte, entrissen worden war. Der Handel vou Antwerpen ijt frei: lich zu beklagen, um so mehr, als dieje Stadt am längsten noch den Maschinationen der Belgischen Aufrührer zu wz- derstehen wußte allein Antwerpens Verfall wird nicht das

einzige Unglück, nicht das befklagenswertheste Resultat seyn, |

das die Belgier, sobald sie erst zur Besinnung gekommen seyn werden, ihrem jeßigen Treiben sich vorwerfen werden. Bereits haben auch mehrere Genter, da ihnen der Weg bazu in ihrer Vaterstadt versperrt ist, iudem dort, wie in Brüssel, de Potter und seine Genossen nicht dulden, daß eine Stimme sich gegén sie erhebe, und da alle dffentlichen Blätter nur den Wortführern der Revolution zugänglich sind, in einigen im Haag «und hier erscheinenden Zeitungen gegen das WVerfah- ren ihrer jeßigen Machthaber protestirt. Dem Dürgermei- ster van ‘Crombrugghe wird besonders sein zweideutiges Be- nehmen vorgeworfen; er soll es gewesen seyn, der die loyal esinnte Kommunalgarde von Genr-unthätig machte, der den Pôbel in seinem unsinnigen Treiben begünstigte, der das treu gebliebene Militait bewog, sich in der feuchten mit Lebensmit- teln nicht 'verschenen Cicadelle einzuschiießen, und der endlich, obwohl, dem Scheine nach, jedes Einrücken einer bewaffneten Macht von der Stadt abwehrend, unter der Hand den Fran- zdsischen Parteigänger v. Pontécoulant bewog, mit Jeiner Französisch : Belgischen Legion von der Stadt Besi zu neh- men und hier die so lange zurückgeroiesene Brabanter Fahne aufzupflanzen. Solcher Männer, wie Crombrugghe , der als Mitglied der zweiten Kammer der Generalstaaren vor seiner Abreise aus dem Haag die allerloyalste Gesinnung zeigte, und solher Mittel bediente sih der selbst in Frankreich vor- bereitete Brüsseler Aufstand, um auch die übrigen Provinzen in sein Treiben hineinzuziehen, Wer den Charafter der mehr durch ihre vielfältigen Rebellionen, als durch irgend ein selbst stándiges nationales Auftreten in der Weltgeschichte bekann- ten Bewohner der Belgischen Provinzen kennt, muß auch leicht begreifen, daß Mittel, wie sie dazu, und namentli in den unzähligen Partei- Blättern, in Bewegung geseßzt wur- den, ihre Wirkung nicht verfehlen konnten und einen be- flagenswerthen Zustand, wie den jebigen, herbeiführen muß- ten. Darf man nun auf ähnliche Erfolge auch von den Raisonnements schließen, die sich gegenwärtig in jenen Blât- tern befinden, so ist von dem bevorstehenden National- Kongresse noch viel Uebleres zu erwarten. Die wüthendsten Revolution- naire werden überall in den Klubs, die sich nun auch in Lüttich, Namür, Mons, Brügge, kurz in allen Provinzial- Hauptstädten, ja sogar auch in Orten, wie Verviers, nach dem Muster des Brüsseler gebildet haben, als die besten De-. putirten empfohlen, und an alle Straßen-Ecken läßt ein sol- cher Kongreß - Kändidat sein politisches Glaubensbekenntniß anfleben, um, je verhöhnender es gegen Sitte und Beseß._ ist, auch um so mehr bei dem großen Wähler-Haufen sich beliebt zu machen. Daß dessenungeachtet aber dieser National - Kon- greß aus den heterogensten Bestandtheilen zusammengeseßt seyn werde, läßt sich schon jeßt voraussehen, denn so wie die uns näher gelegenen Provinzen sich augenscheinlich mehr zum gesebmäßigen Regentenyause hinneigen, sv zicht es die gro- *ßen- ihrer Gesinnung und ihrer Sprache nach Französischen “Stádte des Südens mehr zu Franfreih hin, und nur die Mitte, von der Süd-Brabant und Brüssel der Centralpunkt ist, hält an einer strengen Belgischen Unabhängigkeit - fest. Inzwischen ist auch anzunehmen, daß die Mitglieder des Kon- gresses am Ende nicht sowohl durch ihre Kommittenten,. als durch den Drang derEreignisse,sih werden leiten lassen. Die Furcht, ent- weder vor auswärtiger Jntervention oder vor inneren Unruhen, fann hier Vieles bewirken. Schon jeßt bringen die Verwüstun- ‘gen im Hennegau, die Gräuel -Scenen in Brügge und an- detn’ Orten die minder: Leidenschafrlichen etwas mehr zur Be-

stabilen Ordnung der Dinge zu denfen. Die Verhaftung des Spaniers van Halen und die Entlassung des Französi- \chen Parteigängers Parent zeigen einestheils ; daß man ge- gen die Abenteurer aller Länder, die in einer Revolution ihr Glück zu machen hoffen, mißtrauish zu werden anfängt, und anderntheils, daß die Helden dér Revolution selbst durch ihre

geshükt sind und daher auf ihrer Huth seyn müssen. Heißt es doch sogar, daß de Porter, Vandeweyer und Rogier, al- ler Versicherungen ihres Republikanismus ungeachtet , dem Volïe von Brüssel verdächtig zu werden anfangen. Die | leßtgenannte Stadt soll überhaupt jeßt ganz das Ansehen von Paris im Jahre 1793 haben. Auf den Straßen erblit man feinen einzigen ordentlichen Bürger , sondern nur ein unstäres Gesindel, das in blaue Kittel gekleidet und mit Pistolen bewaffnet ist und in allen Kasfeehäusern die wüs- thendsten Detlamationén hdren läße. Wie dort der Stand der Dinge endigen wird, ist noch immer nicht vorauszu}ehen ; wir hier, auf unjere gute in den Augen von ganz Europa ge- rechtfertigte Sache uns verlassend, jehen vertrauensvoll den fominenden Ereignissen entgegen.

(Niederländische Blärter sind heute nicht in Berlín an- | gekommen.)

Amsterdam, 23. Oft. Jm Ganzen haben die Preise der Staatspapiere während der abgelaufcnen Woche wenig ge- | wechselt. Die Holländischen, welche auf den Entschluß des Kd- | nigs, sich hinführo hinsichts der Regierung des Landes blos auf die udrdlichen Provinzen beschränken zu wollen, merklich zur

0 ,

Hdhe neigten, wichen wieder ctwas zurück, als bekannt wurde, daß dic guf 20 Millionen Gulden eröffnete Anleihe nicht voll= ständig abgenommen worden ; dics drückte vorzüglich die Syndi= fats- Obligationen, wovon sowohl die alten als die neuen schr herunter gegangen sind. Auswärtige Fonds erfuhren wenig Preis - Veränderung, außer den Englischen, die gestern schr flau blieben, auf das Gerúcht, daß in Jrland r giPale Unruhen gusgebrochen wären und Fallissements in London fkattgefunden hâtten. Dagegen waren Engl. Span. mehr begehrt, weil man vernahm, daß cinige Truppen der Constitutionnellen im nôrd- lichen Spanien eingerückt wären. Wirkliche Schuld blieb gestern 49x pCt.; Kanz-Billets 16ÿ Gl 42pxoc. Amort.-Synd.-Obligat. 654; 3Eproc. dito ‘524 pCt.; alte Rus: Oblig. bei Hope 99# pCt.: neue dito 923; Engl. Span. 135; Engl. 3proc. Cons. 855. Am gestrigen Getreidemarkt war der Handel in Weizen nicht erheb- lich, weshalb dic vorigen Preise zu bedingen sehr schwer war;

Preuß. Roggen fand indeß zu den jüngsten Coursen, sowohl un- ter Schloß als im Berbrauch, pee leicht Abnehmer; getrock- nete Sorten erhielten sich auch vollkommen. “Gerste und Hafer waren nicht gesucht. 125pfünd. {dner bunter Poln. Weizen galt 345 Fl. ; 126pfünd. Stettiner 335 Fl.; 121pfünd. rother El- binger 316 Fl.; 117. 119pfünd. Preuß. Roggen in Verbrauch 197. 202 Fl.; 117.118. 119pfünd. dito unter Schloß 190. 193. 195 Fl. ; cine bedeutende Partie 116pfünd. Archang. 186 Fl.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 15. Oft. Der neue Zolltarif , welcher am 1. Januar 1831’ in Kraft tritt, enthält beträchtlich ver- minderte Abgaben von Kaffee, Zucker, fremden Branntwei- nen, Tee u. |. w. Die Schleichhändler in Schonen machen, wee Alles, was ihnen seit drei oder vier Jahren weggeaom- men worden, beweist, hauptsächlich in den obigen Artifeln Geschäfte, und man muß nun hoffen, daß sie niht mehr ihre Rechnung dadei finden werden.

Der König hat unterm 17ten v. M. einen Beschluß ge- faßt, der sehr zur Dämpfung der Anmaßungen der Hands werker - Zünfte dienen wird. Auf den Bericht der Direction der tehnologischen Anstalt haben Se. Majestät nämlich er- laubt, daß deren Zöglinge, die sich beweislih die hinlängliche Geschicklichkeit für dieses oder jenes Handwerk bei derjelben erworben haben, als Gesellen in dasselbe mit eben den Rech- ten treten dúrfen, als ob fie bei einem Meister gelernt hätten.

Am 9ten ereignete sich in der Erzgrube zu Fahlun ein Erdfall auf 150 Faden Tiefe fast ‘bis auf den Grund dersel- ben und verschüttete mehrere Arbeitsstellen, hatte auch am 13ten noch nit aufgehört. Zum Glück waren gerade feine Menschen da. |

Deut ch.laà.n.d,;

Oldenburg, 20. Oft. Nach Jnhalt einer Bekannt- machung der Großherzogl. Regierung wird vom 1. Novem- ber d. J. an auf der Jnsel Wangeroog anstatt des .bisheri- gen Steinkohlenfeuers ein Lampenlicht -als Signat für die Scefahrer brennen. Der hierzu neu - erbaute Leuchtthurm steht, nah den neuesten Ortsbestimmungen ; unter 53? 47‘ 30// nördlicher Breite und 25° 31/ 30// östlicher Länge von Ferro, oder 51/ 55‘/ óstlicher Länge von Greenwich, ist

, sinnung, und \man fängt an, an, die Nothwendigkeit einer

Beilage

Popularitäc gegen die Vernichtungswuth des Pöbels nicht

2323 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 30 L.

“f S PSEE A E I A U Ds C E ER E F Ls A

von Mauerwerk säulenförmig aufgeführt und trägt eine La- terne, in welcher 67 Hamburger Fuß über dem täglichen hôhsten Wasser ein durch ein Uhrwerk in Umlauf geseßtes Lampenlicht oder Blickfeuer brennt, welches abwechselnd eine Minute lang scheint und eine Minute verschwindet, wodurch es sich von den benachbarten Leuchtseuern zu Borkum, Hel- goland, Neuwerk und Kuxhaven unterscheidet. Vom Verdeck eines Schiffes, bei 9 Fuß Höhe des Auges über der Meeres- fläche, wird dieses Licht auf drei Deutsche Meilen weir ge}e- hen; es if also sichtba?: westwärts vor der Oftfriesischen Insel Langeroog, nordwärts in der Mitte zwischen Helgoland und Wangeroog, ofwärts bei dem Leuchtschisse vor der 2 e ser, wos auch das Licht von Neuwerk zu scheinen anfängt, und südwärts auf dem ganzen Watte unter Wangeroog. Von

dem als Tageszeichen weit in See sichtbaren hohen Thurm mit drei Spißen, welcher am westlichen Ende der Jusel Wangeroog liegt, steht der neue Leuchtthurm O. N. oder N. 88° O. am mißweisenden Kompaß 1750 Fuß entfernt. Bis zum 1. November d. F, wird, wie bisher, ein Stein- fohlenfeuer auf der dazu erbauten aber. dann abgebrochen wird.

_— _. Braunschweig, 27. Oft. Mittelst einer heute erschienenen Verordnung vom 25sten d. haben Se. Durch- laucht der Herzog Wilhelm, „da dringende Gründe vorhan- den find, die durch die Einseßung des Ober - Hofgerichts und des General - Kriegsgerichts erfolgte Abänderung der Justiz- Verfassung nicht länger fortdauern zu lassen‘, die diesfälligen Verordnungen vom 20. März d. J. wegen Cinseßung jener Gerichte aufgehoben und bestimmt, daß dieselben ihre Func- tionen mit dem Ablauf dieses Monats eiristellen und die noch anhängigen Rechtssachen an diejenigen Gerichte, zu deren Kompetenz dieselben früher gehörten, verweisen sollen. Der General-Lieutenant und Gouverneur Moll ist von jeinen bis- herigen Geschäften entbunden und der General-Lieutenant von Herzberg auf sein Ansuchen vom Kommando des Corps enct- hoben und zun Revue - Jnspeftor , jo wte zum Kommandan- ten der Stad; Braunschweig ernaunk ; das Kommando der Truppen isc dem Obersi von Wachholz- Übertragen worden. Außer diesen haben noch verschiedene Ernennungen Herzogl. Truppen - Corps stattgefunden , auch ist der früher bei demselben angestellt gewesene Oberst Freiherr von Dôörn- berg wieder als Öberster à la Suiie angestellt; dem Stabs- Capitain v. Sommer ist der nachgesuchte Abschied ertheilt worden. - Am 19ten d. begab Herzog Wiihelin sich nach Wolfenbüttel und hielt daselbst, unter dem Jubel der Ein- wohner zu Pferde einen feierlichen Einzug in die festlich ge- shmúcfte Stadt. Se. Durchl. ließen die dasige 400 Mann \tarfe Bürgergarde die Revue passiren und nahmen demnächst bei deren Commandeur, Major v. Breymann, ein Frühstück ein, wobei Sie sih zugleich. die Mitglieder des dasigen Lan- des-Kollegiums vorstellen ließen, demnächst auch ein von meh- reren jungen Mädchen, Zöglingen der hôdheren Töôchterschule

daseldst,Überreichtes Gedicht huldvoll annahmen. Mittags fehrten

Se. Durchl. nach Richmond zurück, -—— Vom Herzogl. Staats- Ministerium sind mittelst Reskripts vom 7tcn d. die Kammer- räthe Geller und Bôöhléen beauftragt worden , den Umfang der von dem Kanzlei-Direktor Bitter / auf den Grund einer hôchsten Orts ihm ertheilten General-Vollmacht, mit verschie- denen Gemeinden und Unterthanen über Domanial-, Kloster- und Stiftsgüter , so wie über Zehnten , Dienste und andere Grund-Abgaben, abgeschlossenen resp. Kauf-Kontrakte und Ab- iósungs-Verträáge und den Betrag der gezahlten und noch rúcfständigen Kauf- und Abldsungsgelder zu ermitteln, Ju Folge dessen sind alle diejenigen, ‘derg und Ablôsungs- Verträge mit dem Kanzlei - Direfcor Bitter oder sonst abgeschlossen haben, von Kommissions wegen zum 9ten bis 18ten November vorgeladen worden. Durch cin Ministerial-Reskript vom 13ten d. wird die Bestimmung er- neuert, daß Suppliken und Memoriale in der Re gel nicht unmittelbar bei den Ober-Behörden , jondern bei den Unter- Behörden, Behufs der Berichterstattung eingereiht werden sollen. Ein Zimmergesell, Namens Schmidt, der eine Summe von 1100 Rthlr. in Gold aus dem Schlosse gerettet und abgeliefert hatte, hat ein Geschenk von 100 Rthir. er- halten.

Kassel, 26. Oft. Am 16ten d. Nachmittags versam- melten sih die Landstände zu- der Wahl* des Ausschusses, welchem die nähere Prüfung der* in der landesherrlichen

»!

Blúse unterhalten, die |

bei dem |

welche dergleichen Kauf- |

Proposition vom 7ten d. M. enthaltenen Grundbestimmuns gen zu einer Verfassungs - U-kunde odliegen sollte.

Durch Stimmenmehrheit wurden hierzu aus der ersten Kurie drei und aus jeder der beiden andern Kucien zwei De- putirte ernannt. i

Am {17ten d. Nachmittags fand wieder eine Plenar- Si6ung der Landstände statt, in welcher von der Kurfärst- lichen Landtags - Kommission die Absicht Sr. Königl. Hoheit des Kurfärsten mitgetheilt wurde, mit einem landständischen Ausschusse Úber die Anordnungen Berathung pflegen zu lass sen, weiche zur Sicherstellung der dffentlichen Ruhe erforder- lich seyn möchten. Die Stände - Versammlung erflärte die Ergreifung desha!lbiger Maaßregeln für dringend und be- stellte zu deren Berathung mit der Kurfürstlichen Landtags- Kommission einen Ausschuß. Nachdem dieser gemeinschaftlih mit der Kurfürstlichen Landtags - Kommi}sion, täglich in zwei

| Sißungen, die gedachte Angelegenheit geprúfc und begut-

achtet, sodann aver Vorschläge wegen der zu erlassenden geseßlichen Vorschriften auf vertraulihem Wege gethan hatte; geruhren Seine Königliche Hoheit der Kurfürst, Shrer Landtags - Kommission den Austrag zur Vorlegung einer landesherrlichen Proposition zu ertheilen, damit in der Stände - Versammlung eine förmliche Beistimmung Zu den entworfenen Anordnungen erfolge. Die für diesen Ge- genstand am 22sten 1. M. Vormittags gehaltene Plenar- Sigzung eröffnete der Kurfürstliche Prinzipal-Kommissar mit einer Änrede, in deren Eingange er erwähnte, daß seit der Erdffnung des Landtages und ungeachtet der heilbringenden Ergebnisse der ersten Wersammlung die öffentliche Ruhe leider mehrmals in augenscheinlicher Gefahr gewesen, und daß es nach dem Urtheile aller derer , die es mit dem Vaterlande aufrichtig wohl meinen, jeßt hohe Zeit sey, dem Uebel fräfti- gen Einhalt zu thun, damit nicht die Anarchie ihre Schrecf- nisse selbst in der Mitte cines Volkes verbreite, welches stets durch Liebe zur Ordnung, durch 4 i gestammten Muthce anzertrennliche, ruhige Besonnenheit und durh eine in den verhängnißvollsten Zeiten er- probte Unterthanencreue si rühmlih ausgezeichnet hat, Der demnächst vorgelegte Geseß- Entwurf ward fn Folge diesfálliger Berathung mir einigen Einschalkungen angenom- men, indem die von dem präsidirenden Erbmardschall gestellte Frage: ob die proponirte Verordnung für nothwendtg ‘und zweckmäßig erachtet werde? mit 28 gegen 1 Stimme (die des Deputirten der Landes-Universität) bejahend beantwortet wurde. Nach Junhalr der ersten Bestimmungen dieses aus Z2 Paragraphen bestehenden Gesebes soll- ein Jeder, welcher dur Worr oder That der geseßlich bestehenden Obrigkeit nach deren Befehlen und Aussorderungen zuk Herstellung der gestdrien oder ernstlich bedrohten öffentlichen Sicherheit nicht die gebührende Folge leistet oder Andere anreizt, dieses“ zu unterlassen , wenn dieselbe dadurch in Herstellung der“ gestôr- ten Ruhe gehindert wird, fofort ergriffen und nach Verfügung der zuständigen Behörde in sichere Haft gebracht werden. Ein Gleiches soll geschehen, wenn Jemand zwar nocch nit einés Verbrechens, welches seine sofortige Verhaftung zur Folge haben müßte ,

eine, vom an-

sich wirklich shu!dig macht , jedoch mit der Verleßung einer Person, oder mit der Zerstörung oder Beraubung des?dffentlichen oder Privat-Eigenthums, oder mit anderen dergleichen Gewaltthaten droht. Jn allen Städ- ten und Fleckeu , in welchen eine Bürgerbewaffnung“ verorde net ist, deren Theilnehmer anf das betreffende Dienst: Regle- ment verpflichtet sind, sollen die Bärgerwachen nebst der Gen- darmerie von der zuständigen Civil-Behdrde zur nôthigen Un- terstüßung der Vollstreckung der obrigfeitlichen Befehle requi- rirt , und soll erst dann, wenn dieje Macht nicht hinreicht, das stcheade Militair zur fräftigen Einschreitung aufgefordert werden, welches hierzu pünktliche Folge zu leisten hat.

‘Das neueste Blatt der Geseh - Sammlung enthält die obgedachte vom 22. Oft. datirte Verordnung und zugleich eine zweite vom selbigen Tage, wonach die Untersuchungen gegen diejenigen, welche vor Publication der ersteren an einer Volkésbeweçung oder einem geringeren Vérgehen. wider die dffentliche Dcdnung Theil genommen, jedoch feine (în dersel- ben näher bezeichnete, ein peinliches Verbrechen gogen die Person oder das Eigenthum Anderer konstituirende) Gewalt-

thaten verúbt haben, niedergeschlagen seyn sollen; jedoch mit

Vorbehalt 1) der Genugthuung fur jede Art von vorgefallenen

Vergehungen wider einzelne Personen, öffentliches oder Prir

vat - Eigenthum, und 2) der vollen Strafe für diejenigeny