1830 / 317 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 15 Nov 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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Debatte Anlaß. Der Marquis von Catelan widerseßte sich dem Antrage, indem die Vergehen, deren Ahndung Hk. Dubouchage verlange, bereits im Strafgeseßbuche verzeichnet wären. Der Graf v. Pontécoulant theilte diese An- sicht; entweder, meinte er, würde man durch die An- nahme der gedachten Proposition eíne bloße Wiederholung der in dem Strafgeseßbuche enthaltenen Bestimmungen vet - anlassen, oder man würde in Widerspruch mit denselben ge- ra und gleichsam ein zweites Sakrilegiums - Geseh her- beiführen ; er glaube daher, daß man nur den Hauptgegen- stand der Proposition des Hrn. Dubouchage, wonach der Kir- chenraub den in bewohnten Häusern begangenen Diebstählen gleih geachtet werden solle, festhalten müsse. Ju demselben Sinne sprach sich der Graf v. St. Priest aus. Der Mar- quis v. Catelan tadelte den Cassationshof, daß er, den An- sichten der Königl. Gerichtshöfe zuwider, in mehreren Fällen die Kirchen bewohnten Gebäuden gleich geachtet habe, indem im 3. Art. des Strafgeseßbuches , worin ‘näher auseinander- geseht werde, was man unter bewohnten Häusern zu verstehen habe, von Kirchen durchaus feine Rede sey; wolle man diese von nun an unter die Klasse jener Gebäude mit begrei- fen, so sey es angemessen, daß die Regierung selbst mit einem solchen Vorschlage hervortrete. Nachdem noch der Vicomte Dubouchage selbst zur Vertheidigung seiner Proposition aufgetreten, entschied die Kammer mit ziemlich starker Stim- men - Mehrheit , daß dieselbe niht in Betracht zu ziehen sey. An der Tages-Ordnung waren jeßt die Berathungen über den von der Deputirten - Kammer in ihrer Sißung vom 7. Oft. (Nr. 287 d. St. Z.) angenommenen Gesel - Entwurf wegen Revision der von 1807 bis 1828 hewilligten ‘Pensionen, Der Graf v. Sainte-Aulaire widerseßte sich diesem Ge- seße, indem es eine rückwirkende Krast habe; er halie, fügte er hinzu, die Aufhebung des Gesckes vom 11. Sept. 1807 (wodurch Pensionen bis zur Höhe von 20,000 Fr. bewilligt werden fonnten) für sehr angemessen , glaube aber nicht, daß

die, fraft desselben verliehenen Pensionen zurückgenommen

werden könnten. „Lassen Sie uns offen seyn, meine Her- ren‘/, bemerfte der Redner, „es handelt sich hier nicht dar- um, eine Ersparniß zu machen, denn dazu ist der Gegen- stand zu unbedeutend, sondern darum, gegen cinen úber- wundenen Feind Strenge zu üben; die Pensionen sollen nicht

eingezogen werden, weil sie zu stark, sondern rwveil sie Úber- |

haupt Männern zu Theil geworden sind, bie wir hassen und seit zehn Jahren als eine Geißel des Landes bekämpfen. Eben deshalb aber, ih gestehe es frei, wünsche ih, daß man ihnen die Wohlthat des Gesebes nicht entziehe, daß man sie. bei ihren Rechten schüße. Jch glaube. hierbei nicht einem Ge- fühle Übertriebener Großmuth Raum zu geben ; wäre dies aber der Fall, so würde man mir wenigstens einräumen müs- sen, daß ein solches Gefühl mir nicht neu ist; denn schon weimal (in den Jahren 1815 und 1828) habe ih mich in hnlicher Weise gegen rückwirkende Maaßregeln ‘ausge- sprochen. Das zweitemal geschah es zu Gunsten eines Konvents - Mitgliedes, und ih entsinne mich noch sehr wohl des Geschreis , das damals darüber von gewissen“ Bän- fen der Deputirten-Kammer erhoben wurde. Étwas Aehnli- ches habe ich zwar von Seiten meiner jeßigen Kollegen nicht zu fürchten ; würde ih aber wegen meiner heutigen Meinungs- Aeußerung in den öffentlichen Blättern eben jo angefochten, als: im Jahre 1828 in der Quotidienne, so würde ich ziem- lih mit denselben Gefühlen mich darein zu finden wissen. Ich wiederhole es, m. H., nach einer Revolution, wie die lebte, muß das Geseg für Alle gleih seyn. Es wäre ein shmähli- cher Jrrthum, wenn man hoffen wollte , die gewaltigen Lei- denschaften, die selbst nach der gerechresten Staats-Umwälzung unvermeidlih sind und Alles zu verschlingen drohen, durch Zugeständnisse zu beschwichtigen. Damit der Strom in sein Bett zurückkehre, seße man ihm das gemeinsame Gesel des Rechtes und der Billigkeit als einen unerschütterlichen Damm entgegen. Wenn Sie heute die Pension des

erkn von Peyronnet einziehen, so werden einige aufge- flärte Männer Ihren wahren Beweggründen Gerechtig- feit widerfahren “lassen, die Masse des Volkes aber wird sih überzeugt halten, daß Sie einem seinem Ge- genstande nach sehr fleinlichen, in seinen Folgen aber vielleicht verderblichen Rachgefühle Raum gegeben haben. Jch kann nicht endigen ohne mein Bedauern zu erkenüen zu -geben, daß ih eine Maaßregel verwerfen muß, die den Beifall der Majorität der Deputirten-Kammer einer Kammer erhal- Pa welche ich liebe und ehre, und der alle guten Franzo- sen so großen Dank für den Muth und die Weisheit \hul- dig sind, die sie in diesem Augenblicke bethätigt.‘/ Der- Mi- nister des Jnnern trat zur Widerlegung des Herrn vön Saiïnce- Aulaire auf: „Meine Herren‘/, begann er, „der vo-

rige Redner hat Grundsäße und Gesinnungen geäußert , die ihrer Hochherzigkeit wegen überall in dieser Versammlung einen Anklang finden müssen. Jch lasse seinen edlen Absich- ten Gerechtigfeit widerfahren; zugleih sey es mir aber auch gestattet, die Frage auf ihren wahren Stand zurückzuführen. Es ist nicht meine Absicht, die Retroaktivität zu vertheidigen. Wenn der Jhnen vorgelegte Entwours einem geseßlichen Rechte zu nahe träte, wenn er Wohlthaten vernichtete, die allein dem Verdienste zu Theil geworden, so würde ich denselben niht zu rechtfertigen suchen. Die Retroaktivität muß allen Denen zuwider seyn, die nach der Aufrechthaltung der gesell- schaftlichen Ordnung trachten, und es kann Niemanden ge- ben, der mehr als ih geneigt wäre, ein Prinzip zu verwer- fen, das eine Regierung kompromittirt, ohne ihr zu dienen. Es handelt sich indeß darum, Mißbräuche abzustellen , die durch eine falsche Anwendung des - Geseßes vom 11. Sept. 1807 eingeführt worden sind, nicht aber darum, diesem Ge- seße selb zuwider zu handeln. Das eben erwähnte Geseß vom Jahre 1807 sollte nur bei ausgezeichneten Dienstleistun- gen und unzureichenden Vermögens-Umständen in Anwendung fommen. So oft also Pensionen bewilligt worden, wo feine dieser beiden Bedingungen vorhanden war, muß man auch die betreffende Königl. Verordnung als gesebwidrig betrach- ten. Nach dem mehr erwähnten Gesebe sollten ferner die jährlich bewilligten Pensionen nicht die Summe von 3 Mill. uüberschreiten. Ob diése Bestimmung beobachtet worden, wird ebenfalls die Nevision ergeben. Man will mit einem Worte ur geseßwidrige Verordnungen nicht anerkennen. Am Schlusse jeiner Rede hat Hr. v. Sainte-Aulaíire mit seinem hônen Talente in unsern Herzen ein Gefühl zu erwecken gesucht, das niemals darin s{chlummert; er hat unser Mitleid zu Gunsten derer in Anspruch genommen , die durch das

Geseß verkürzt werden sollen; er fürchtet, daß man uns eines

Rachgefühls beschuldige. Meine Herren, ein solches Gefühl ist der Französischen Regierung nicht eigen, und die ôsfentliche Meinung würde daher auch nicht daran glauben. Jedermann hat vielmehr in dem vorliegenden Geseke nichts als eine Maaßregel der Billigkeit erkannt, welche gehässige Mißbräuche abstellen und uns in den Weg der Sparsamkeit und Geseßz-

lichkeit zurücfführen soll, den die vorige Verwaltung in einer

Zeit, die bereits der Geschichte angehört, gewaltsam verlassen hatte.// Nachdem noch der Graf v. Argout sich zu Gunsten des Gesel-Entwurfes ausgesprochen hatte, wurde der 1ste Artikel desselben, wodurch bloß das Geseh vom 11. Sept. 1807 aufgehoben wird, angenommen. Ueber den 2ten Artikel wegen Revision sämmtlicher von 1807 bis 1828 bewilligten ‘Pensionen ließ sich der Graf Ro y vernehmen. Er war im Allgemeinen der Meinung, daß die fraft des Geseßes vom 11ten Septbr. 1807 durch Königl. Verordnungen bewilligten Pensionen, insofern sie das darin festgeseste Maximum nicht überschritten, nicht zu- rúckgeaommen werden könnten, indem selbige das Eigenthum derer, die sie erhalten, geworden wären und einen Theil der Staatsschuld ausmachten; es sey unbestreitbar, daß die “Re- gierung allein berufen sey , die Geseße wegen der Pensions- Bewilligungen in Anwendung zu bringen, und er könne den Kammern das Recht, bei der Regulirung des Budgets Pen- sionen, die den Geseßen gemäß bewilligt. worden, zu verwer- fen, eben so wenig zugestehen, als die Befugniß, die zur Entrichtung dieser Pensionen erforderlichen Fonds zu ver- weigern; er sey weit entfernt, die gegenwärtige Geseßgebung über die Pensionen für vollfommen zu halten, indessen fôn- ne man einer Neuerung in derselben niemals eine rücÉwir- fende Kraft geben. Als es hierauf zur Abstimmung kam, wurde der 2te Artikel mit starker Stimmenmehrheit ver- worfen (was eine lebhafte Sensation erregte) und der obige 1ste Artikel, der nunmehr das. ganze Geseb bildet , zu- leßt mit 82 gegen 10 Stimmen angenommen. (Das. Gesel muß nun noch einmal in die Deputirten - Kammer gebracht werden.) Die Versammlung vertagte sich sodann bis auf den nächsten Dienstag. 5

Deputirten-Kammér. Sibßung vom 6. Nov. Nach der Aufnahme des Herrn Férussac als Deputirten. des Dpts. des Tarn und der Garonne berichtete Herr Odier über den von dem Finanz-Minister in der Sißung vom 18. Sept. (s. Nr.

969 der Staats-Zeitung) eingebrachten Gesel -Entwurf wes

gen der zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben des laufenden Jahres erforderlichen- Zuschüsse im Gesammtbetrage von 67,490,100 Fr. und machte verschiedene Vorschläge zu Ersparnissen, in deren Folge jene Summe sich nun auf: 64,990,100 Fr. stellt, und die sich aus den auf den 10ten d: M. angeseßten Berathungen näher ergeben werden. Es erfolgte hierauf die Aufnahme einiger Deputirten, deren Wahl für gültig befunden worden war. Herr Kératvry-

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stattete sodann den Kommissions - Bericht über den in der Sibßung vom 9. Oft. vorgelegten Geseh : Entwurf wegen der National-Belohnungen ab, zu deren Bestreitung dem Mini- ster des Junern ein Kredit von 7 Millionen erôffnet werden soll. Er trug auf díe Annahme dieses Entwurfes an, indem er jedoch zugleich einige Aenderungen hinsichtlich der darin enthaltenen Bestimmungen in Vorschlag brachte. Nament- lich erflárte er, daß die Kommission sich fast einstimmig gegen die Stiftung einer-besonderen Dekoration súr diejenigen, die sich an den drei Julitagen besonders hervorgethan, ausgesprochen habe, indem leiht Neid und Eifersucht dadurch erregt wer- den könnte. Dagegen brachte er díe Einseßung eines jährli- hen National-Festes für den ganzen Umfang des Reichs zur Verewigung der lebten politischen Umwälzung in Antrag. Nachdem Hr. v. Saint-Aignan sich cin Amendement zu Gunsten der Einwohner von Nantes vorbehalten hatte, wurde die Eröffnung der Berathungen úber diesen Gegenstand auf den nächsten Sißungstag (Sten) angeseßt. Hr. Martin Laffitte stattete demnächst cinen unerheblichen Petitions- Bericht ab. Hierauf begann die Diskussion über den von der betreffenden Kommission ermäßigten Vorschlag des Hrn. Bavoux wegen der den öffentlichen Blättern zu gewährenden Erleichterungen, als : Verminderung der Caution, Herabseßung des Zeitungsstempels, Ermäßigung des ‘Postportos u. f. Ww.

r. Audry de Puyraveau unterstüßte den ursprünglichen

ntrag und widerseßte sich den voñ der Kommission in Vor- schlag gebrachten Modificationen. Der Graf Alex. v. Laborde spra sich ebenfalls zu Gunsten der Preßfreiheit aus; um dieselbe möglichst zu verbreiten, meinte er, müßten aber auch die Zeitungen wohlfeil seyn, und dies fônnten sie nur, wenn man ihnen selbst die nôthige Erleichterung gewähre. Herr v. Lameth dagegen hielt den Antrag des Hrn. Bavoux für unzeitig und der Preßfreiheit selbst nachtheilig. „Wollen wir uns‘‘, äußerte er. unter Anderm, „diese Freiheit bewahren, so müssen wir jeden Mißbrauch derselben zu verhindern suchen. Wenn ih an die Anschlagzettel denke, womit die Straßen der Hauptstadt seit zwei Monaten besudelt sind, so muß ih mich wundern, daß die Regierung sich nicht der be- stehenden Gesche bedient, um diesem Unfuge zu steuern. Ich stelle nicht in Abrede, daß die Zeitungen uns bis zu der leß- ten Revolution große Dienste geleistet haben. Durch den Vorschlag des Herrn Bavoux {adet man aber den guten Blättern und nukt denen, die blos ‘die d\fentliche Meinung irre leiten. Man wird mir vielleicht erwiedern, daß die de- mofratischen Grundsäße bei den vernünftigen Leuten keinen Eingang finden ; és giebt aber in der Gesellschast eine Menge

Menschen, die nicht E TEE die sogar unwissend sind. | n

Hiernach bitte ih Sie zu berechnen, welhen großen Schaden diejenigen Journale anrichten müssen, die täglich die Gleich- heit der Güter und die Herrschaft des Volkes verkündigen. Allerdings is diese Herrschaft ein Prinzip der Charte; ich verstehe dasselbe aber also: die Volks - Souverainetät kann in Frankreih nicht auf eine rein demokratische Weise geübt werden; 32 Millionen Menschen fônnen fein Geselz ge- ben, und unsere Regierung heißt deshalb eine reprá- sentative, weil das Volk seine Vertreter wählt. Das Volk is also souverain an dem Tage, wo es feine Depu- tirten ernennt; es ist unterthan, sobald es Sie ernannt hat. Wer die Volks - Souverainetät anders versteht , der fann sie mit der constitutionnel- monarchischen Regierungs-Form nicht in Einklang bringen , und ich glaube daher, daß das jebige Ministerium alle seine Kräfte aufbieten muß, um dem ‘Preß- Unfug zu steuern und diejenigeh zu bestrafen , die sich dabei über die Geseße erheben. Hier erscheinen Journale auf un- gestempeltem Papier ; dort werden die handgreiflichsten Lügen gedruckt. Noch hèute habe ich eine Proclamation dffentlich ausrufen hôren, welche blos darauf ‘abzielt , Besôórgnisse zu erwecken und die Rente hinabzudrücken; es ist eine Kriegs- Erklärung Preußens gegen Belgien. Unmöglich können die Mi- nister regieren, wenn sie diesen Umtrieben nicht ein Ziel seben; durch die Verminderung der Cautions-Summe wúrde man aber die Zahl der kleinen Journale noch vermehren. Daß es eine Tendenz zur Demokratie giebt, muß Jedermann einleuchten ; es ist gewiß, daß Versuche gemacht worden sind, die Republik einzuführen. Als wir vor einigen Monaten berathschlagten, um dem damaligen General - Statthalter die Huldigung der Nation darzubringen, trat Hr. Bernard mit dr Exklärung in diese Kammer, daß man gleichzeitig auf dem Grève-Plake über die Republik berathschlage, und daß sie um 5 Uhr publi- zirt werden solle. Wir verfügten uns daher auch sofort zum Statthalter und begleiteten ihn bis zum Nathhause, voo seine Gegenwart die Gemüther umstimmte. .… Es is endlich Zeit, daß die Regierung aus ihrem Zustande der Unthätigkeit er- tvache, und ich beschwdre Sie daher, m. H., jeden Vorschlag

zu. verwerfen, wodur derselben eine ultra-demokratische Ten- denz gegeben werden fönnte.‘/ Hr. Bernard stellte das obige Faktum in Abrede. Hr. v. Lameth beharrte dagegen auf seiner Behauptung, und Hr. Laffitte (der damals in der Kammer den Vorsiß führte) bestätigte sie, indem er“ zu- gleih bemerkte, daß er zwar die fünfte Stunde (als in welher die Republik hatte dekretirt werden sollen) niht habe aussprehen hôren, daß es indessen damals ohue Zweifel viele Anhänger der Republik gegeben - habe. Herr B. Constant demerfte, daß das Unwejen mit den Ánschlagzetteln in gar keiner Berührung mit der vorliegen- den Frage stehe, indem diejenigen, die dergleichen Zettel ver- breiteten, feiner Cautionsstellung unterworsen wären. Nach einigen Bemerkungen über die Nothwendigkeit, die zu lei- stende Cautions -Summe zu ermäßigen fügte der Redner hinzu: „Jch bin stets der Meinung gewesen, daß die Repu- blik in Franfreich, bei der Richtung der Gemüther, so wie bei der ganzen industriellen, werkfantilischen, politischen, mi- sitairischen und geographischen Lage dieses Landes, unmöglih - sey. Die monarchi|che Form allein halte ich für angemessen. Doch hat die Republik auch ihre- guten Seiten, wodurch die unbescholtensten Männer leicht geblendet werden können. Wohl mag sich daher nach den 3 Julitagen cine Stimme zu Gun- sten derselben erhoben haben; hieraus darf man ader nicht schließen, daß diese Männer aucch heute noch die Republik wollen. Nein, sie verlangen die beste aller Republiken: eine verfassungsmäßige Regierung unter einem patriotisch gesinn- ten Könige, der die Jntegrität des Bodens zu beschüben,

- Frankreichs Ru9m zu bewahren und die Freiheiten der Nation

zu egren und zu erweitern weiß. Nicht dadurh wird man die öffentliche Meinung gewinnen, daß man uns sets von Gefahren spricht, die nirgends bestehen, und von Demagogen, die sich nirgènds zeigen. (Zeichen des Zweifels im Centrum. ) Es giebt einé andere Klasse von Menschen, die weit gefährlicher als diese sind, und die man wohl bewachen muß, vorzüglich wenn man sie heutiges Tages die Grundsäße der Freiheit mit derselben Feder vertheidigen “sieht, mit der sie noch am 24. Juli Schaffotte: und Verbannungen verlangten. Man húte sih vor denea, die die Regierung dadurch zu hernmen und ‘in Mißkredit zu bringen suchen, daß sie ihr Jnkonsequen- zen zur Last legen. Jch bin weit entfernt, gegen die Verfech- ter der Verordnungen vom 25. Juli strenge Maaßregeln zu

‘verlangen; allè Meinungen müssen geachtet werden. Sollten diese

Männer aber ‘zufällig von den Worten zur That übergehen und! ein Komplott \chmieden, so hoffe ich, daß das neue Mi- nisteriumFrankrèich zu beschüßen wissen und nicht vergessen werde, daß die constitutionnelle Monarchie unter Ludwig Philipp unser leßter Hossuungsanker ist. Ich unterstúßbe den Antrag des Herrn Bavoux.‘/ Nach Herrn B. Constant ergriff} der See-Minister das Wort und äußerte sich folgendermaßen :

¿Die der Kammer vorliegende Proposition nent, wei gleich wichtige Fragen in sich: die finanzielle und die po itische. Die E berührt die wesentlichsten Jnteressen. Fn einem Augen- blie, wo das Stgats-Einkommen durch den Widerstand geschmä=

lert wird - den die geseßliche Erhebung einer’ von den Kammer ehen #o geseßlich E Steuer erleidet, kdnnen Sie auch

nicht den kleinsten Theil desselben aufgeben, ohne den ffentlichen Kredit zu beeinträchtigen. Die Hülfsquellen des Landes sind un- ermeßlich; sie müssen aber sorgfältig geschont, gewissenhaft erhal= ten werden. Die Regierung hat hinsichtlich der von den Zeitun- en zu stellendez Caution noch keinen bestimmten Entschluß ge- ast; sie glaubt aber, daß man dabei von dem Grundsaße nicht abweichen dürfe, daß die Cautionssumme im genauesten Verhält= nisse mit dem Betrage der den Zeitungen aufzulegendeu Geldbu= Fen, so wie mit dem möglicherweise von thnen zu verlangendet .- Schaden- Ersaße stehen müsse. Die Regierung - wird ' nie die Dienste vergessen, die die periodische Presse ihr geleistet hat. Nachdem die Zeitungs - Redaktoren mit der ganzen Macht ihres Talentes die Pläne der vorigen Regierung bekämpft, waren se auch die Ersten, die durch cine hoch erzige Handlung, wodurch sie ch dex Verbannung bloßstellten, materiellen Widerstand leisteten. Fhre Bemühungen , verbunden mit denen aller Übrigen Bürger: und den unsrigen, haben uns die Freiheit verschafft ; lassen Sie uns jeßt darauf bedacht seyn, sie uns zu exhalten. Dem Muthé während des Kampfes läßt sich nur die Hochherzigkeit nach Been= digung desselben É Seite stellen. Wir theilen diese Gesinnungen : sie sollen die Richtschnur unserer Politik seyn. Wir verlangen dic Cet ohne Einschränkung, aber auch ohne Unfug; wir verlange [lles/ was der Volkssinn verlangt, aber auch Alles, was die Vor= sicht anräth und gebietet. Wir wünschen, daß kein Excesßi die. Bet, deren Dienste wir mit. Vergnügen anerkennen, aufs. piel sehe: le hat feine aufrichtigeren Freunde als uns. ( uns peinlich, dic Ausschweifungen derer hervorzuheben, die dieselbe mißbrauchen; allein die Oeffentlichkeit elbst ist das wirksamste Mittel gegen die Nachtheile dersclben. Jch bin im Besitze ciner Druckschrift, die diesen Morgen in gas Paris verbreitet wordett if. Noch nie is die Schamlosigkeit der Lüge weiter getriebeit