1830 / 326 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 24 Nov 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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das Einfommen, oder den . Luxus. Die fonstituirende Versammlung führte zunächst die Personal-Steuer ein; sodann. besteuerte sie die Dienerschafc und die ‘Pferde, und endlich erhob sie eine Miethssteuer. Alle diese Mittel ergaben aber nur ein unvollfkommenes Resultat. Jeßt be- steuert man nur noch die Personen und die Wohnungen nach ihrem Miethswerthe. Diesen Steuern sind noch zwei andre hinzugefügt worden: die Thúâr- und Fenster -Steuer , die zu- nächst den Luxus trist, und die Patent - Steuer, womit die verschiedenen Gewerbzweige nach Maaßgabe ihrer Wichtigkeit und ihres Ertrages belegt werden. Diese verschiedenen Steuern sind nah der Meinung der fompetentesten Richter dem Zwecke, den der Staat dabei im Auge hat, vollfommen angemessen und scheinen sonach unwiderruflih fortbestehen zu mússen, mit Ausnahme allenfalls der Thür - und Fenster- Steuer, die Einige mit der Mieths-Steuer vereinigen mdôc)- ten. Es ist daher nicht unsre Absicht, Jhnen, m. Hp n den direkten Steuern selbst eine Aenderung vorzuschlagen, sondern bloß einen andern Erhebungs - Modus in Antrag zu bringen. Bisher waren die Grund-, die Personal- und Mobiliar - und die Thúr- und Fenster -Steuer Repartitions- Steuern, d. h. die Regierung bestimmre im voraus die beizutrei- bende Summe und repartirte sie sodann auf die Departements, diese repartirten sie auf die Bezirke, diese auf die Gemein- den und diese auf die einzelnen Judividuen. Quotitäts- Steuern, wie z. B. die Patentsteuer, sind dagegen solche, wo die zu leistenden Beiträge oon den verschiedenen Orts- Behörden nicht im voraus bestimmt werden, sondern wo der Fiskus sich direkt an die einzelnen Jndividuen wendet und von ihnen die geseßliche Steuer verlangt. Die Repartitions- Steuer ist sonach ein Abkommen in Pausch und Bogen, wo0o- nach die Regierung es den Orts-Behörden überläßt, die von ihnen verlangten Summen nach Gutdünken auszuschreiben ; und natürlich bringt bei diesem Verfahren die Regierung der Zuverlässigkeit des Eingangs der Steuer ein Opfer auf Kosten der Quotität derselben. Die Quotitäts-Steuer ist gerade das Widerspiel der vorigen. Statt sih auf ein Pausch-QAuantum einzulassen, schreibt die Regierung die Steuer selbst aus und erhebt sie auch selbst. Hierbei hat sie freilih den Vortheil

des Ueberwerthes, set sich aber auch allen Zufälligkeiten bei

der Erhebung aus. Die Repartition der Grundsteuer hat bisher noch feine Schwierigkeiten gefunden, dagegen fann

der bisherige Modüs der Erhebung der Personal - und;

Mobiliar -, so wié der Thúr- und Fenster-Steuer, nicht län- ger fortbestehen, ohne große Mißbräuche zu heiligen, Die im Jahre 1791 angeordnete Repartition besteht auch heute noch; eine Folge davon ist, daß z. B. in dem reichen De- paut ement des Nieder - Rheins bei der Personal- und Mobi- iar-Steuer 94 Cent. auf den Kopf kommen, während in dem ungleih ärmeren Departement des Loiret der Kopf das Dop- pelte, nämlich 1 Fr. 87 Cent. zahlt ; ähnliche Mißverhältnisse bestehen auch bei der Thür - und Fenster-Steuer. Die Erhe- bung dieser Steuer bietet überdies den Nachtheil dar, daß, während die Bauten jährlich zunehmen, der Ertrag für den Staat doch derselbe bleibt. So wurde im Jahre 1823 der Miethswerth im ganzen Umfange des Reichs auf 300 Mill. abgeschäßt; im Jahre 1829 hat dieser Werth sich auf 384 Mill. erhoben, ohne daß der Staat aus dieser Differenz der 84 Mill, Nußken gezogen hätte. Um diesen Uebelständen, die der Masse der Steuerpflichtigen selbst nachtheilig sind, abzu- helfen, \chlagen wir Jhnen vor, aus der Repartitions-Steuer eine Quotitäts - Steuer zu machen, die, ckmit Ausnahme der Schwizrigkeiten der Erhebung, große Vortheile vor

jener darbietet.‘ Der Redner bemühte sich hierauf, zu bewei: |

sen, daß diese Schwierigkeiten do nicht von der Art wären, daß sie sich nicht überwinden lassen sollten; die Hauptsache sey zunächst, das bisherige Ungleichmäßige 1n den Ausschrei: bungen zu verhindern, und dieser Zweck werde dadurch er- reiht, daß die Steuer - Beamten sih künftig selbst der Ab- shäßung unterzögen. Am Schlusse seines Vortrages brachte der Minister noch einige Ausnahmen von dem Geseke in Vorschlag, die sich im Laufe der Berathungen darüber näher ergeben werden. Als Resultat dieses Gesebes versprach sich derselbe bei der Personal - Steuer einen Mehrertrag von 5 Mill. Fr., bei der Mobiliar-Steuer einen solchen von 9 Mill. Fr. und bei der Thâr - und Fenster - Steuer einen solchen von etwa 12 Mill. Franken ; so daß man- den ganzen Gewinn wohl auf 26 oder doch mindestens auf 25 Mill. Fr. anschla- gen fônne. „Diese Mehr-Einnahme‘/, so {loß Herr La f; fitte, „so wie die sofort oder doch allmälig einzufüh- renden Ersparnisse, werden uns gestatten, die allzulästigen Auflagen zu vermindern, ohne daß wir nöthig hätten, die zur Sicherheit des Staates erforderlichen Ausgaben zu beschränken, oder die Grundlage unsres ‘Kredits durch ei

ne Ermäßigung des Tilgangsfonds zu erschüttern. Nichts wird von uns verabsáumt werden, um alle nothwendigen Ver- waltungs-Zweige gehörig zu dotiren, zugleih aber auch einer gewissen Klasse von Steuerpflichtigen alle nur möglichen Er- leihterungen zu gewähren. Die erwiesene Unmöglichkeit al- lein soll unsren Bemühungen zur Verbesserung der Lage des Landes ein Ziel sezen.// Nachdem der Minister hierauf den Geseß-Entwurf selbst vorgelesen hatte, begannen die Be- rathungen über die zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben des laufenden Jahres im Gesammtbetrage von 65 Mill. Fr. erforderlichen Zuschüsse. Der Oberst Paixhans erflärte, daß er sich der Bewilligung der für die Besaßung Griechenlands und fúr die Expedition nah Algier verlangten Summen nicht widerseße; dagegen trug er darauf an, den zur Bestreitung der Kosten bei der Organisation der Natio- nal-Garde verlangten Zuschuß von 100,000 Fr. auf 60,000 Fr. herabzuseßen. Hr. Carl Dupin ließ sich zuvörderst über die der Griechischen Regierung monatlich bewilligten 500,000 Fr. vernehmen ; die Großmuth Frankreichs, meinte er, müsse jebt, wo die Unabhängigkeit jenes Landes gesichert sey, ihre Grän- zen haben, und er hoffe daher, daß die den Griechen im Laufe dieses Jahres gebrachten Opfer, wofür man von der Kammer einen Nachschuß von beinahe 35 Mill. verlange, mit . dem nächitten Jahre aufhdren würden. „Eine andere Ausgabe““, bemerkte der Redner, „für die ich feine Herabsezung ver- lange, da sie dem Unglücke gewidmet ist, betrifst die den Jtaliänischen, Spanischen und Portugiesischen Ausgewander- ten beroilligten Unterstüßungen. Jch hege nur den Wunsch, daß ein billiges und großmüthiges Uebereinkommen zwischen Frankreich und den beiden Halbinseln | den flüchtig geworde- nen Bewohnern der leßteren recht bald erlauben möge, nach ihrem der Civilisation und der Menschlichkeit wiedergegebenen Vaterlande zurückzukehren. Doch erkläre ih mich auf das bestimmteste gegen jede bewaffnete Dazwischenkunft von un- serer Seite, um ein so heiljames Resultat herbeizuführen. Es giebt ein mächtigeres Mittel, als das der Waffen, um das Glúck unserer Nachbarn zu begründen. Möge Frankreich ihnen mit gutem Beispiele dadurch vorangehen, daß es den Frieden im Junern und nach außen hin behauptet und sih mit seiner Charte benúgt, ohne über dieselbe hinaus einem Hirngespinn- ste nachzujagen, das, wenn man es verwirklichte, uns in einen Zustand der Anarchie zurückverseßen und uns zuleßt den Despotismus“ bereiten würde. Sieht Europa erst, daß wir unsrer Freiheiten in Frieden genießen, so wird es sich fragen, unter welehen politischen Bedingungen wir uns eine so große Wohlthat erworben ; wir werden auf solche Weise, ohne daß wit uns irgend der Proselytenmacherei gegen unsre Nachbarn huldig gemacht hätten, die Völker schneller und sicherer zu dem Glauben an unsre moralische und politische Civilisation befehren, als wenn wir zu der Intoleranz und der Gewalt- thätigfeit unsre Zuflucht nehmen. Hüten wir uns daher, irgend ein feindliches Unternehmen der Ausgewanderten ge- gen unsre Nachbarn zu begünstigen; wir haben zwar dem Unglúske eine Freistätte dargeboten, ohne jedoch Haß und Leidenschaft mit den Flüchtlingen zu theilen.‘ Der Redner ließ sich hierauf in eine nähere Untersuchung der in diesem Jahre gehabten Mehr - Ausgaben ein; 56 Millionen für die Expedition nach Algier fand er etwas viel und glaubte, daß die Eroderung dieser Stadt mit geringeren Ko- sten zu bewerkstelligen gewesen seyn würde ; mit 32,000 Mann habe Buonaparte ganz Aegypten erobert, wogegen 37,617 Mann nach Algier eingeschisst worden seyen. Uebrigens gab Hr. Dupin seine Meinung dahin ab, daß Frankreih Algier dehalten müsse; als Macht erster Größe habe die Französische Regierung dafür Sorge zu tragen, daß fein anderer Staat im Mittelländischen Meere größere Besißungen habe, als sie; nachdem England Gibraltar , “Malta und die Jonischen Jn- seln erworben, müsse Frankreich , als cin Gegengewicht, Al- ier und das ganze Küstenland der Regentschaft besiben. Am

chlusse seines Vortrags äußerte der Redner sich úber die von der Regierung verlangten, von der Kommission aber ver-

weigerten, 300,000 Fr. für den Transport Aegyptischer Denk-

máler nah Franfreih und stimmte für die Bewüäligung die- ser ‘Summe, wobei er zugleich einige Vorschläge über die Auf- stellung der aus Aegypten zu erwartenden drei Obelisken machte. Hr. Anisson Duperron verlangte von den Mi- nistern einige Aufschlüsse über die der Griechischen Regierung angeblich a couto einer Anleihe gezahlte monatliche Rate von 500,000 Fr. Der See-Minister ergriff hierauf das Wort, begnügte sih jedoch damit, diejenigen uschüsse zu berühren, die sein- eigenes Departement näher betreffen, wie z. B. die Ausgaben für die Expedition nah Algier und den Transport der obenerwähnten Obelisken nach Frankreih, Als Herr Anisson-Duperron hierauf den Präsidenten des Mini-

| 2523 ster-Raths (da der Minister der auswärtigen Angelegenheiten !* des Palais - Royal, um die Artillerie dec hiesigen Na-

nicht zugegen war) fragte, ob er ein Bedenken dabei finde, die Verhandlungen und Protokolle in Betreff der vor eini- ger Zeit beabsichtigten Anleihe für Rechnung der Griechischen Regierung im Betrage von 60 Millionen Fr. vorzulegen, damit Frankreich erfahre, in wie weit es durch jene Verhand- lungen gebunden sey, erwiederte Herr Laffitte von einem Plaße: es sey ein verfassungsmäßiges Prinzip, daß Trafkca- ten nicht eher vollzogen werden dürften, bis die Kammern zu den darin verfügten Ausgaben ihre geseßliche Zustimmung ge- geben hätten. Die Erklärung des Berichterstatters , Herrn

Odier, daß die Kommission bei ihrer Verweigerung der

300,000 Fr. für den Transport der Aeghptischen Obelisken beharre, veranlaßte Herrn Laffitte, zum zweitenmale das Wort zu ergreifen, indem er zugab, daß jene Ausgabe zwar unregelmäßig sey, indem die Kammer sie nicht vorher bewilligt gehabt hade, daß, da sie aber einmal geschehen, man sie auch bestätigen müsse. Die allgemeine Diskussion wurde hierauf geschlossen, und man beschäftigte sich mit den einzelnen Arti- feln des Geseß-Entwurfes. Zuerst kamen die 500,000 Fr. fúr die Griechische Regierung an die Reihe. Der Prä fi- dent des Minister-Rathes äußerte sich jeßt darüber fol- gendermaßen: „Als die drei Mächte sih vornahmen, die Re- gierung Griechenlands zu organisiren , famen sie zugleich da- hin úberein, eine Anleihe von 60 Milliónen für diese Regie- rung zu garantiren. Eine Summe von 500,000 Fr. ist hier- auf vorschußweise von Frankreich gezahlt worden. Die An- leihe selbst hat aber nicht stattgefunden ; die Kammer hat daher nicht zu besúrchten, daß sie durch die Bewilligung je- ner 500,000 Fr. zugleich eine Garantie für der Anleihe der 60 Millionen überüehme.‘/ Ungeachtet dieser Erklärung ver- langte Herr Salverte, daß die bezüglichen Aktenstücke der Kammer vorgelegt würden. Der. See-Minister bemerkte hierauf, Frankreich habe sich verpflichtet, die Griechen nicht bloß durch Waffengewalt, sondern auch dur Geld zu unterstüßen ; Jedermann. wisse, daß auf solche Weise über 4 Mill. gezahlt worden seyen; eine ähnliche Unterstüßung sey auch die obige Summe der 500,000 Fr.; allerdings habe man in einem Traktate, den die Regierung der Kammer vorzulegen durch- aus feinen Anstand nehmen werde, die Garantie einer An- leihe von 60 Mill. übernommen ; dieser Traktat selbst habe aber feine weiteren Folgen gehabt, so daß Frankreich zu nichts

‘verpflichtet sey. Als diese Erklärung der Kammer noch uicht

genügte, bemerkte auch noch der -Finanz-Minister, daß die gedachte Anleihe nit zu Stande gekommen sey, und daß Frankreich sich sonach auch für Nichts zu verbürgen habe. Hr. Mauguin, der sih ebenfalls noch über den Gegenstand vernehmen ließ, wurde erst zufriedengestellt, als die Minister

sch bereit erklärten, am folgenden Tage den mehrerwähnten

Traktat der Kammer mitzutheilen. Doch benußte er diese Gelegenheit, um aufs neue die Belgische und Spanische Frage, worauf der Minister der auswärtigen Angelegenheiten am verflossenen Sonnabend keine genügende Antwort ertheilt habe, zu berühren. „Jch verlange nicht‘/, fügte er hinzu, „daß das Ministerium sofort antworte; ich mag es nicht durch lästige Fragen drängen ; erfolgen indessen die Aufschlüsse, die ih wünsche, nicht binnen wenigen Tagen, so werde ih mich genöthigt sehen, sie aufs neue zu verlangen.“ Diese Erklä- rung erregte eine lebhafte Sensation. Der Graf v. Lamet h meinte, daß die Minister sich allzuwillfährig gegen die Kam- mer zeigten, indem sie die Mittheilung des obigen Traktates versprächen; es bedürfe einer solchen Mittheilung gar nicht,

um sich die betreffenden 500,000 Fr. von der Kammer bewil-

ligen zu lassen. Hr. Laffitte äußerte hierauf: „Das Mi- nisterium nimmt die Bemerkung des Hrn. v. Lameth mit Dank an. Wir werden nie ein Geheimniß vor der Kammer haben; nachdem ich reiflicher darúber nahgedacht, glaube ich

aber in der That, daß es nicht nôthig sey, daß die Regierung

ihr den mehrerwähnten Traktat miitheile. (Allgemeine Zei- chen der Verwunderung. Mehrere Stimmen: „Eben jeßt

erboten Sie sich ja’ erst zu dieser Mittheilung.//) Dieser

Traftat wurde zwischen den drei großen Mächten zu der Zeit verabredet, wo der Prinz Leopold von Sachsen - Koburg den Griechischen Thron besteigen sollte. Da der Prinz ihn |pä- terhin ausgeschlagen hat , so fann auch von der Vollziehung jenes Vertrages keine weitere Rede seyn, und es ist mithin kein Grund vorhanden , ihn der Kammer mitzutheilen. ‘‘ Hierauf wurde endlich die Summe der 500,000 Fr. bewilligt s die Fortsezung der Berathung auf den folgenden Tag riegt. i d

Paris, 16. Nov. Gestern Vormittags um 11 Uhr führte

der König den Vorstß in einem Minister - Rathe. Gegen 4 Uhr begaben Se. Majestät sih in den großen Hof

tional- Garde zu mustern, die sich, den General Lafayette und ihren Commandeur, den General Pernetty, an der Spibe, im Viereck aufgestellt hatte, um ihre Fahne in Empfang zu nehmen. Der König trat, in der“ Uni- form eines Generals der National - Garde und von dem Herzoge von Nemours und seinen Adjutanten begleitet, in das Viereck und überreichte dem General Lafayette die Fahne mit folgenden Worten: „Mit Vergnügen detrachte Ich diese s{hdne Pariser Artillerie, in deren Reihen Meinen ältesten Sohn zu zählen Jh Mir zur Ehre schäße. Jchch bedaure, daß er in diesem Augenblicke nicht hier ist, um mit Mir das Vergnügen zu genteßen, das Jch empfinde, indem Fch Euch dieje Fahne anvertraue, die Unsere Nationalfarben trágt, jene werthen Farben, deren Anblick in Uns Erinnerun- gen des Ruhmes und der Freiheit zurücruft, die sih atz Siege knüpfen, welche wir erfochten, entweder um die Na- tional - Unabhängigkeit zu vertheidigen, oder um unsere Frei- heiten wieder zu erobern und sie auf die Herrschaft der Ge- sebe, die Aufcehterhaltung unserer Jnstitutionen und die Vertheidigung des vaterländischen Bodens zu begründen, Dies sind Eure Pflichten, an die Jch Euch mit Vertrauen erinnere, indem Jch fest úberzeugt bin, daß Jch in Euch, im Augenblicke der Gefahr, denselben Eifer für die Vertheidi- gung der National - Ehre finden würde, wie in Mir. Gern spreche Jch Euch auch das Vergnügen aus, das Jch émpfinde,

“indem Ich diesen würdigen Veteran der Pariser National-

Garde an Meiner Seite sehe, der ihr zu allen Zeiten das Beispiel der Vaterlandsliebe und der Treue gegen Unsere Geseße gegeben hat.‘/ General Lafayette las hierauf die Ei- desformel vor, und das Artillerie - Corps marschirte, nachdem es den Eid geleistet, vor Sr. Majestät vorbei. Die Königin sah von der Terrasse des Palais diesem Schauspiel zu.

Die Stadt Lyon wird zu Ehren des Herzogs von Or- leans, den man dort erwartet, einen glänzenden Ball veran- stalten. Die dortige Handels-Zeitung enthält die Be- schwerden der arbeitenden Klasse der Einwohner, die sich durch den hohen Preis von 10 Fr. fúr eine Einlaß - Karte von diesem Feste ausgeschlossen sieht.

Mittelst Königi. Verordnungen vom 12ten d. M. is der Contre- Admiral, Baron Roussin, zum See - Präfekten des zweiten und der Contre-Admiral Ducampe de Rosamel zum See- Präfekten des fünfcen Marine-Bezirfs ernannt worden, Au die Stelle des' Ersteren tritt der Schiffs - Capitain .Arnous Dessaulsays als Direftor der Personalien in das See-Mini- sterium ein. |

Durch eine Königl. Verordnung vom 6. August d. J. wurden, wie man sich erinnern wird, den Zöglingen der po- lytechnischen Schule die Anstellung als Lieutenants bei der Artillerie und dem Jungenieur-Corps, oder die entsprechenden Grade bei der Verwaltung der Brücken, Chausseen und Mi- nen angetragen. Die Zöglinge lehnten jedoch diese Begün- stigung ab, um dem Avancement ihrer Vorgänger nicht zu haden. Der König hat daher jene Verordnung zurückge- nommen, sih aber in einer neuen „, die der heutige Moni- teur mittheilt, vorbehalten, sich einen besondern Bericht über jeden polytechnischen Schüler abstatten zu lassen um ihm die verdiente Ehren-Belohnung bewilligen zu können.

Die Pairs-Kammer, die gestern Mittag als Gerichtshof in der Angelegenheit des Grafen von Kergorlay versammelt war, hat folgenden Beschluß gefaßt : - „Nach Einsicht der Königl. Verordnung vom Iten d. M., so wie des nachstehenden Re- quisitoriums des General - Profurators vom 10ten des, M.-:' /; 1,¿Wirx Königl. General - Profurator beim Pairs - Hofe; in Betracht der Königl. Verordnung vom Iten, wodurch die Pairs - Kammer als Gerichtshof zusammenberufen wird, um den Grafen von Kergorlay, Ex-Pair von Frankreich, so wie die Herren von. Brian, Genoude und Lubis, zu richten, welche angeschuldigt sind, das von dem Grafen von Kergorlay unterzeichnete in die Quotidienne vom 25. Sept. und in die Ga- zette de France vom 27. dess. M. eingerückteSchreiben publizirt und sich dadurch des im Art. 4. des Gesehes vom 25. März 1822 bezeichneten Vergehens schuldig gemacht zu haben ; tragen" dar- auf an, daß es dem Präsidenten der Pairs-Kammer belieben môge, einen Tag anzuseben, an dem wir die HH. Graf v. Kergorlay, v. Brian, Genoude und Lubis vorladen fônnen, um auf die ihnen schuldgegebenen Thatsachen zu antworten. Gegeben Paris den 10. Nov. 1830. Gez. Persil ‘/‘/ verfügt der Gerichtshof nach. vorgängiger Berathschlagung, daß er sich am 22sten d. M. zu Mittag in öffentlicher Siz- zung versammeln werde, an welchem Tage der Graf v. Ker- gorlay und die HH. v. Brian, Genoude und Lubis auf An- suchen des General - Prokurators aufzufordern seyn werden,

sich vor dem Gerichtshofe zu gestellen.“/