1830 / 329 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

} F | j M { Mh L M i NABNI F 10 î 1 i H à. N M Y U 114 ¡f U h f 4 E j h h M

e

ms E E Z L ares E Ia ans E ——————

E

a M

2548

in ihrer Eigenschaft als Commissaire zur Behauptung der Anklage des Polignacshen Ministeriums bestätigt werden. Die Versammlung ging demnächst ohne Anberaumung ihres nächsten Sißungstages aus einander.

Deputirten-Kammer. In der Sißung vom 48. Nov., die, da die Versammlung nicht zahlreich genug wär, erst um Uhr eröffnet werden konnte, wurden die Berathungen über den Antrag des Hrn. B. Constant auf freie Ausübung des Buchdrucker - und Buchhändler - Gewer- des fortgesebt. Nachdem der Berichterstatter, Baron Pelet, die Diskussion zusammengefaßt hatte, beschäftigte man sich mit den einzelnen Artikeln des Entwurfs; die beiden ersten gingen ohre Weiteres in “folgender ursprúnglicher Abfassung

durch :

„Ar t. 1. Der 11te Art. des Gesehes vom 21. Oft. 1814, wonach Niemand Buchdrucker oder Buchhändler seyn darf, wenn er nicht zuvor. patentirt und vereidigt worden, ist aufgehoben. Demgemäß fann hinführo jeder Bürger das Gewerbe eines Buchhändlers oder Buchdrufk- fers treiben , ohne anderen Bedingungen, als den nachste, henden, unterworfen zu seyn.“/

„Art. 2. Wer das Gewerbe eines Buchdrucfers oder Buchhändlers ausüben will, muß zuvor seine desfalsige Erkiárung vor dem Maire der Gemeinde, in der er sich zu etabliren wünscht, und in Paris vor dem Präfekten des Seine - Departements, abgeben. Diese Anzeige wird ihm bescheinigt.“

Zu diesem lektern Art. hatte Hr. Duris-Dufresne eine Zu- \abbestimmung in Antrag gebracht, des Inhalts, daß von den gegenwärtig in Paris bestehenden 80 Buchdruckern ein Jeder eine Entschädigung von 4000 Fr. erhalten und daß, um den Gesammtbetrag dieser Summe aufzubringen, ein jeder Buch- druer, der sich von jebt ab etabliren will, 4000 Fr. zahlen solle. Hr. Pelet widerseßte sich diesem Antrage, iadem sich nicht annehmen lasse, daß unter den gegenwärtigen Umständen noch viele neue Buchdruckereien in Paris angelegt werden würden, Hr. Barthe verlangte, daß man die neuen Buch- drucker eine Summe von resp. 10,000 1000 Fr., je nach der Wichtigkeit des Ortes, wo sie sih niederlassen wollen, zahlen lasse, und daß man die eingehenden Gelder unter die schon etablirten Buchdrucker alljährlih und bis zum 1. Jan. 1840 nach einem bestimmten Verhältnisse vertheile, um ste für das von ihnen eingelôste Patent zu entschädigen. OL: V. W411 mesnil sprach sih unbedingt gegen eine solche Entschädigung

aus, die für jeden Buchdrucker ohnehin nur schr unbedeutend

ausfallen würde; überhaupt, fügte er hinzu, fônne bei ener Entschädigung immer nur von den Pariser Buchdruckern die Rede seyn, da die Zahl derselben geseßlich bestimmt worden, was bei den Buchdruckern in den Departements nicht der Fall sey. Vor dem Jahre 1810 habe die Zahl der Pariser Buchdrucker sih auf 250 belaufen; durch das Dekret voin 5. Febr. 1810, wodurch die Bedingung der Einlôfung eines Patents eingeführt worden, habe man fle auf 60 redu- cirt und bald darauf wieder auf 80 erhöht; wolle man nun auch wirkli die Amendements der Herren Duris - Dufresne oder Barthe annehrnen, so würde bei der Eröffnung einer

' neuen Buchdruckerei jeder alte Buchdrucker doch nur eine Ent-

shädigung von 50 oder 125 Fr. erhalten, was gar fein Ob- jeft sey. Hinsichtlich. der Provinz könne die Regierung nach der gegenwärtigen Geseßgebung so viele Buchdrucker-Patente bewilligen, als sie nur immer wolle, und sie habe deren auch wirklich etwa hundert in den leßteren Jahren ausgefertigt, ohne daß es irgend Jemanden eingefallen wäre, dieserhalb zu reflamiren. Hier sey also vollends zu einer Entschädigung gar fein Grund vorhanden. Herr Salverte war der Me nung, daß, wenn man eíne solche Entschädigung festseßen wollte, man nur eine Ungerechtigkeit durch eine andere wie- der gut machen würde. Nichtsdestoweniger beschloß die Kam- mer, nach dem Antrage des Hrn. Barthe (Deputirten des Seine-

Departements), nicht bloß die Buchdrucker, die sh in Paris, son- -|

dern auch diejenigen, die sich in den Departements neu etabliren würden, der Entrichtung nachstehender Summen zu unter- werfen: für Paris 10,000 Fr., in Städten von 50,000 Ein- wohnern und darüber 8000 Fr., in Städten von 50,000 30,000 Einwohnern 6000 Fr., in Städten von 30,000 20,000 Einwohnern 4000 Fr., in Städten von 20,000 10,000 Einwohnern 3000 Fr., in Städten von 10,000 5000 Einwohnern 2000 Fr., in Städten von weniger als

5000. Einwohnern Nichts. Da sich indessen die Versamm-

lung über die Art und Weise, wie die eingehenden Gelder unter die bereits bestehenden Buchdrucker zu vertheilen seyn würden, nicht einigen fonnte, so wurdé beschlossen, den ganzen

Artikel noch einmal an die Kommission Behufs einer neuen j

Abfassung zu verweisen. Mittlerweile erklärte der Bericht- erstatter, Baron Pelet, daß, da hiernach die Kammer das Entschädigungs-Sy|stem angenommen habe, der Vorschlag der Kommission , die neuen Buchdruker- auch ferner noch einer, nah der Wichtigkeit ihres Wohnorts berechneten Cautions- cistung zu unterwerfen, von selbst wegfalle. Der Zte Artikel des Geseß-Entwurfes, worin dieser Vorschlag enthatiten war, wurde sonach auch gänzlich übergangen, und man beschäftigte sich sofort mit dem áten, wonach jede Buchdruckerei, hinsichtlich deren die im 2. Artikel verlangte Erklärung nicht abgegeben wor- den, als eine heimliche berrachtet, Pressen und Typen in Be- schlag genommen und der Besiger mit einer Geldbuße von 1000 bis 10,000 Fr. und einer Haft von 1 bis 6 Monaten bestraft werden sol. Es erhob sih hier eine sehr_ lebhafte Debatte úber die Frage, ob das Geseß auch auf die lithogra- phischen Jnstitute anwendbar sey. Die Herren v. Vaucel- les, v. Ricard, Voysin de Gartempe, Jsambert, v. Ferussac und Demarçgay glaubten, daß, wenn die Steindrucker auch keine Entschädigung zu zahlen hätten, sie doch, gleih den Buchdruckern, der Abgabe obiger Erklärung unterworfen werden müßten. Die Herren v. Schonen, v. Larochefoucauld, Etienne und Barthe bestritten dagegen diese Ansicht, da alsdann diejenigen Steindrucker, die die Erklärung nicht abgäben, auch den Scraf-Bestimmun- gen des Geseßes unterworfen seyn würden, was sehr hart wäre, indem es unter Anderm auch Privat - Personen gäbe, die im Besibe lithographischer Pressen wären und die für die Unterlassung der verlangten Erklärung doch nicht füglich gleich mit einer Strafe von 10,000 Fr. belegt werden könnten. Der Berichterstatter erklärte, daß die Kommission sich um so mehr in den Gränzen der Proposition des Hrn. Constant gehalten und sonach auf die Lithographieen gar feine Rücksicht genommen habe, als fie in Erfahrung ge- bracht, daß die Regierung sich mit einem ausführ- führlihen Geseße úber die Buchdrukereien und den Buch- handel beschäftige. Auf den Antrag des Hrn. Barthe wur- den die sammtlichen übrigen Artikel des Gese- Entwurfes nochmals der Kommission überwiesen und die Fortseßung der Berathungen über diesen Gegenstand auf den folgenden Tag verlegt. Am Schlusse der Sißung entwicelte noch T Jacquinot de Pampelune eine von ihm auf das Bu- reau der Kammer niedergelegte Proposition wegen einer Mil- derung der bestehenden Geseßgebung über die Verhaftung der Schuldner. Die Verhaftung würde danach nux noch bei der Nicht - Einldsung trockner oder gezogener Wechsel stattfinden und fúr Schulden von 200 bis 500 Fr. höchstens zwei Jahre, für Schulden von 5000 Fr. und darüber aber 5 Jahre dauern. Der Gesel - Entwurf, den der Redner hierüber vorlegte, ent- hált einige funfzig Artikel. Die Versammlung entschied fast einstimmig, daß der Vorschlag in Erwägung zu ziehen ey.

Paris, 19. Nov. - Der Kdnig hat wegen Ab!ebens des Königs beider Sicilien, seines Schwagers, auf zwei Monate Trauer angelegt. Gestern hielt Se. Majestät einen Mini- ster- Rati, welhem der Marschall Soult und der Graf von Argout zum ersten Male beiwohnten.

Der Moniteur enthält zwei vom vorigen Kriegs- Minister fontcasignirte Königl. Verordnungen vom 12ten und 15ten d. M. in Betreff der neuen Organisation des Königl.

, Srabes und des großen Generalstabes der Armee. Durch

die erstere dieser Verordnungen wird der Stamm der Téí- tular-Offiziere des Königl. Stabes provisorish auf 20 Ober-

sten, 20 Oberst-Lieutenants,' 60 Bataillons-Chefs und 200 Ca-

pitáine, im Ganzen also auf 300 Offiziere, vermindert. Die ín diesen Stamm nicht mitbegriffenen Offiziere sollen ihren Graden gemäß bei den Jufanterie- und Kavallerie:/Regimen- tern der Armee angestelle werden, mit der Befugniß, wieder in den Stab einzutreten, wenn sie bei den Regimentern nicht befördert werden. Die bei der Armee angestellten Stabsof-

fiziere werden ihr Aftivitäts-Gehalt fortbeziehen, die nicht an-

gestellten dagegen -nur das Urlaubs-Gehalt der Kavallerie:-Of-

fiztere ihres Grades erhalten. Die zweite Verordnung.

stellt den aus sámmtlichen angestellten oder disponibeln Ge- neralen bestehenden großen Generalstab der Armee für das Jahr 1831 ‘auf 150 General - Licutenants und 250 Gene- ral - Majore fes. Jn den Stamm der im aktiven Dienste befindlichen Generale soll nur immer “nah Er- lèdigung zweier Stellen eine Beförderung eintreten, so lange bis dieser Stamm nur noch 100 General - Lieutenants und 150 General-Majore enthält. Die Marschälle von Frank- reich sollen zu einem Conseil einberufen werden, um der Re- gierung noch vor dem 1. Januar 1831 die Liste der Gene- rale einzureichen, die ihnen geeignet scheinen, den aftiven Generalstab der Armee zu bilden; jedoch darf fein General,

2549

der úber 65 Jahre alt ist, wenu er uicht Ober-Befehlshaber gewesen, auf diese Liste gebracht werden. Die Oifiziere im Alter von 65 Jahren und darüber, welche vom Conseil der Marschälle fúr geeignet gehalten werden, noch ferner zur Ar- mee zu gehören , sollen den Reserve.Stamm des Generalsta- bes bilden. Diejenigen Marschälle, die vom Conseil der Marschälle weder für den aftiven Dienst noch für die Re- serve geeignet gehalten werden, sollen sogleich auf Reform- Gehalt oder Pension gescbt werden. Der Kriegs-Minister wird beauftragt, den Marschällen die zu diesem Behufe erforderli- hen Armee-Listen mitzutheilen. Das Gehalt der zum Afti- vicáte-Stamme gehörenden disponibeln Generale wird für die General-Lieutenaats auf 12,000, für die General-Majore auf -8000 Fr., und das der zum Reserve- Stainme gehörigen für die General-Lieutenants auf 8000, für die General-Ma- jore auf 6000 Fr. festgeseßt. Der Titel „Gouverneur ciner Mislitair - Division// wird abgeschasst. Die bisher ertheilten Ehrengrade gelten nur für die auf Pension geseßten Gene- rale und anderen Offiziere. Unter feinem Vorwande sollen fernerhin dergleichen ertheilt werden.

Eben dieses Blatt giebt cine-vom 30. Oftober da- tirte und noch vom Herzoge von Broglie fontrasignirte Kô- nigl. Verordnung, wodurch die Pópstliche Bulle über die fa- nonishe Einsebung des Herrn von Cosnac zum Erzbischofe von Sens promulgirt wird.

Der gelehrte Abbé Guillon, Jnspeftor und Professor der firhlihen Beredsamkeit an der hiesigen Universität, Her- ausgeber einer Sammlung der Kirchenväter, ist statt des zum Erzbischof von Avignon designirten Herrn Belinas zum Bischofe von Cambrai ernannt worden.

Die heute erschienene Nummer des Geseß-Bülletins ent- hâlt cinige oh von dem vorigen Finanz-Minister, Baron Louis, fontrasignirte Königl. Verordnungen, wodurch mehrere Pensionen bewilligt werden. Unter Andern erhält der ehe- malige General-Post-Direftor, Herr v. Villeneuve, eine Pen- sion von 5753 Fr. und der Graf Heinrich von Segur, ‘Pair von Frankreich, eine Pension von 10,000 Ne. als Enkel des Graferi von Segur d’Aguessau, von dem er die Pairswürde ererbt hat, und welcher eine Pension von 24,009 Fr. bezog.

Der Messager des Chambres äußert über die lebte

Ministerial-Veränderung: „Dieser Wechsel ist uns noch nicht

vollfommen ftlar, und wir glauben, daß auch das Publikum darin nichts Bedeutungsvolles, aber au eben so wenig et- vas Beunruhigendes finden wird. Das Ausscheiden der bei- den edlen Marschálle, Gérard und Maison, wird wahrhaft bedauert, weil in Zeiten, wie die jeßigen, gerade und feste Charaktere Vertrauen cinfldßen. Man würde Unrecht thun, die Wahl des Marschall Soult wegen einiger Handlungen in seiner politischen Laufbahn unter der vorigen Dynastie tadeln zu wollen. Dieser Krieg gegen alle fähigen Köpfe, die seit funf- zehn Jahren an den Geschäften Theil genommen haven , ist ein dem Lande schädliches Vorurtheil der Parteilichkeit und Leidenschaft, und mit Vergnügen sehen wir daher, daß meh- rere Blätter dasselbe in Betreff des Marschall Soult aufge- geben haben. Es würde widersinuig von threr Seite seyn, wenn sie gegen Hrn. v. Argout nicht dieselbe Unparteilichkeit zeigen wollten, gegen einen der geschäftsfundigsten und erfah- rensten Männer in unsern Kammern. Bei jeiner Erfahren- heit und seinen gemäßigten Gesinnungen liebt er Ordnung in der Regierung, und in dieser Bezichung hat die gegenwärtige Verwaltung durch jeine Wahl einen günstigen Vorbegriss von ihren Ansichten gegeben.“

Die Provinzial-Blätter sprechen sich immer enschiedener gegen die demokratische Tendenz der meisten Pariser Journale aus. Das Memorial Bordelais áußert z. B. mit Bezugnahme auf einen Artikel des Globe : „Wie viel Männer sind denn in Franf- reich, welche eine republikanische Monarchie wollen ? Sie mögen eine Zählung anstellen und sie werden über ihre geringe An- zahl erstaunen. Die Französische Nation will den König und die Charte, sie will eine erbliche Monarchie mit einer Reprä- sentativ - Regierung , aber sie weist jene naturwidrige Verbin- dung einer Monarchie und einer Republik zurü, weil sie sehr wohl weiß, daß die leßtere bald die erstere verschlingen würde, wie dies im Jahre 1792 geschehen ist.//— Der Bre- ton sagt: ¿¿Man- muß elen, die Anmaaßung jedes Pa- riser Blattes, allein die Meinung von ganz Frankreich reprä- sentiren zu wollen, würde ihre komishe Seite haben, wenn sie für uns, die Betheiligten, die wir im Kapitel nicht einmal berathende Stimme haben , nicht ver- derblih wäre. Jeden Morgen sageù uns diese Repräsentan- ten, die sich ihre Beglaubigungs-Schreiben selbst ausfertigen : Laßt uns nur machen, unjere Sache ist eine gemeinschaftliche Euere Juteressen sind die unsrigen, wir sind Euere besten Deputirten. Daher glauben sie auch, daß Alles, was ihrer

A

[4 t

R A C E L E L E E E L A v i A ' n S E T S I S 1 i E E E c 2 S ib SMEAMZ Mi M b MCMRALTA E M Á E ÄÁA A E M E E M M

Partei und der Hauptstadt vortheilhaft ist, es auch fär alle Yrovinzen seyn müsse, und lassen uns bald auf Seiten der Männer der vorwärtstreibenden, bald auf Seiten der Wider- stand leistenden Richtung, bald auf Seiten der Contce-Revo- lutionnairs und bald auf der der Demagogen seyn „- lassen uns gegen die Handlungen und Personen jedes Ministeriums protestiren, und uns die Abschaffung der auf ihren Blättern lastenden Abgaben , vielleicht sogar die Errichtung eines En- trepots in Paris, verlangen.‘/

Das Journal du Commerce versichert, die Grund- lage des neuen Wahlgeseßes werde die Erniedrigung des Wahl-Census auf 200 Fr. und die Ertheilung des Wahlrechts an die auf dem zweiten Theile der Geshwornen-Liste stehen- den Bürger bilden. Nach den von der Verwaltung gesam- melten Angaben würde fich daraus eine Anzahl von 320,000 Wählern ergeben, also 1 Wähler auf 100 Einwohner.

Die Nachricht von dem Abtreten des Wellingtonschen Ministeriums wurde an der gestrigen Börse durch einen vom Minister des Junnern unterzeichneten Anschlag bekannt ge- macht, worin derselbe äußert, daß das zu bildende Englische Ministerium neue Garantieen für den Frieden darbieten werde.

Das Journal des Débats meldet: „Die Jnstrue- tion des Prozesses der Ex-Minister nähert sich ihrem Ende, und die Verhandlungen, die, wie man glaubt, nicht über vierzehn Tage dauern werden, könnten im Beginn des De- zeinber anfangen. Aber die Pairs - Kammer hat mehrere Bittschriften hiesiger Kaufleute empfangen, welche um Ver- schiebung dieser Sache bis zum 20. Jan. bitten, weil sie davon in der Neujahrszeit einen ungünstigen Einfluß auf den Handel besorgen. Daf wit ist noch nichts beschlossen worden, Der hohe Gerichts-Hof wird die Forderungen der Gerechtig- feit mit dem Jnteresse der Jndustrie zu vereinigen wissen.“

Die Französishe Afademie {ritt in threr gestrigen Sibung zur Wahl “der Nachfolger des Baron -Fourier und des áltern Grafen Segur. Es waren 27 Mitglieder anwe- send. Die Kandidaten waren die Herren Victor Cousin, Benjamin Constant, Viennet, Tissot und Keratry. Herr Victor Cousin wurde gleih bei dem ersten Skrutinium und N Viennet nach einer Ballotirung mit Herrn Benjamin

onstant zum e der Akademie gewählt.

Der gelehrte Örientalist, Herr Saint - Martin, is seiner beiden Posten , als Konservator der Bibliothek des Arsenals und als Juspektor der orientalischen Typographie in der Kôd- niglichen Druckerei, entsckt worden, weil ér an der Redaction des Universel unter dein Polignacschen Ministertum Theil genommen ünd sih in früherer Zeit als ein Anhänger des Ministers Corbière zu erkennen gegeben hat. Der Temps tadeit diese Maaßregel aufs bitterste. Daß man den einzigen Französischen Gelehrten , der .das Armenische verstehe, den Herausgeber der historischen und geographischen Memoiren úber Armenien u. |. w. wegen seiner politischen Ansichten sei- ner Aemter und seines Unterhaltes beraube, erinnere, bemerkt dieses, Blatt, an die Zeit der Rücknahme des Edikts von Nantes. Damals habe das Ausland die wegen religidser Ansichten vertriebenen Französischen Gelehrten aufgenommen, jekt werde es die wegen politischer Gesinnungen Vertriebenen aufnehmen, aber man müsse auch besorgen, daß Europa eine solche Jntoleranz Frankreichs jeßt wie damals brandmarken werde. '

Auf Ansuzhen der angesehensten hiesigen Kaufleute wer- den die gewöhnlichen Winter -Soiréen bei Hofe in diesem Jahr früher als gewöhnlich beginnen, um den Handel mit Lyxuswaaren zu beleben. Es ist zwar eine besondere Hofs fleidung für die Cour-Tage festgestellt , jedoch wird auch die einfache National - Garden - Unisorm zugelassen werden.

Aus Bayonne vom 15ten d. M. schreibt man: „„Die Spanischen Flüchtlinge begeben sich auf den Weg nach dem Innern. Valdes ist heute früh abgereist ; Mina, der frank ist, hat eine Frist nachgesucht und se erhalten. Die Anfüh- rer seines Corps, so wie die Mitglieder der Junta, werden

morgeù abgehen. Der Vice-König von Navarra zôgert noch

immer mit der Hinrichtung der gefangen genommenen Fran- zosen.‘ z

Großbritanien und Jrland.

London , 19. Nov. Fast der gesammte Hofhalt II. MM. hat zugleich mit der egan der Minister seine Entlassung eingereicht ; darunter befindet sich au Lord Howe, Kammerherr der Königin.

Lord Holland ist zwar in die Stadt gekommen und- hat, wie es heißt, an den Konferenzen zuk Bilduug eines neuen

Ministeriums Theil genommen, allein bis jeßt verlautet nicht, daß er irgend einen unmittelbaren Antheil an leßterem mit-

telst Uebernahme eines besondern Amtes übernehmen wolle.

E E T E E V BE E I D E I E E BE E R O l D S Un S me E S