1830 / 332 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gewandt, um die frere Passage der von hier kommenden Fahr- zeuge zu erlangen. General - Dibdez hat das Verlangen rund abgeschlagen und vorläufig auch den jenseits Mastrichts liegenden leeren Fahrzeugen nicht gestattet , nach Lüttich zu- rückzufehrcun.

Unter den Depeschen des Generals Dibbeb , welche (wie genen erwähnt) in Vaels von den Belgischen Truppen in Beschlag genommen worden, befand sich auch folgende, von der die hiesigen Blätter eine Französische Ueberseßung mittheilen , mit der Bemerkung, daß die Nachschrift vom General Dibbel eigenhändig hinzugefügt worden sey:

„Hauptquartier Mastricht, den 22. Nov. 1830. Die von Sr. Hoheit dem Herzoge Bernhard von Sachsen- Weimar befehligte beweglihe Kolonne is gestern Abend in Mastricht eingezogen. Die unerwartete Ankunft dieser Trup- pen hat hier sowohl, als an anderen Orten , einen sehr ftar- ken Eindruck auf die Bemúther gemacht. Nach uns zuge- fommenen Nachrichten scheint es, daß der unter Daine's Be: fehlen stehende Haufen Hasselt verlassen und er selbst sich in aller Eile zu Pferde nah Lüttich begeben habe. Auch versi- chert man „der zum Gouverneur vot Limburg ernannte Ba- ron Loë sey nicht mehr in Hassele. Jch habé diesen Zuwachs an Macht sogleich zu benußen gesucht. Schon in leßter Nacht hat cin Corps vou 200 Maùun Fußvolk und Reiterei unter den - Befehlen des Majors Syben das rechte Ufer der Maas, gegen Grondsveld, Eysden und Visé zu, mit dem Auftrage rekognoscirt , wo möglich , den Bürgermeister von Eysden, Grafen Geloes, gefangen zu nehmen, sich der Staats: Kassen zu bemächtigen und die gesezmäßigen Beam? ten wieder in ihre Functionen einzuseßben. Gegen cin Uhr Nachmittags kehrte Major Syben mit sciner Kolonne wieder zurúcf und berichtete mir, daß Graf Geloes sih schon seit mehreren Tagen in Lüttich aufhalte, und daß der Einnehmer in Eysden, von der Ankunft dex Truppen benachrichtigt, #0- gleich entflohen und von den Vorposten, die ihn in der Ferne entdecften, bis zu den Vedetten der Jusurgenten, nahe bei Visé- verfolgt worden sey. Die Offiziere und Soldaten ha- ben ün Schlosse des Grafen von Geloes Erfrischungen ein- genommen und ih der Papiere bemächtigt, die ich die Shre habe gegenwärtigem Schreiben beizuschließgen. Zwei aus Tongern kommende Parlamentäre empfing ich gegen 2 Uhr Nacbmittags in meiner Wohnung, und im Beiscyn Sr. Ho- heit des Herzogs von Sachsen-Weimar, des General-Majors van Boecop, des Obersten Brade und mehrerer zu verschiedenen Gencralstäben gehörenden Offiziere. Einer der Partamentäre war der Vicomte voi Nieuport, frúher Capitain des 6ten Infanterie-Regiments, und der andere, Namens Renaud, ist aus Lüttich gebürtig. Als sie um den Zweck ihèes Erscheinens befragt wurden, gaben sie zur Antwort, sie wären zu mir getommen , um anzusragen, ob ih die Absicht hätte, den în London abgeschlossenen Wasfenstilistand zu respektiren. O erwiederte, daß ih feine Uebereinfunst anerkennen dürfe, die mir nicht durch oder von Seiten. Sr. Majestät des Königs

der Niederlande mitgetheilt worden; daß es unnöthig sey, fünf tig wegen dieser Angelegenheit wiederzukommen , weil ich die Abgesandten wie Spione und Verräther behandeln würde. Fch fügte hinzu, daß die feindselige Annäherung der Belgier für mich und meine getreuen tapfern Soldaten ein wahrer As seyn würde, und daß ih sie schon lange erwar- tet hátte. - Der Geniral-Major, Befehlshaber der G E Didbeß. Nachschrift. Jm Augenblicke, wo ih dieses Schrei- ben unterzeihne, habe ih eine Konferenz mit Sr. Hoheit dem Prinzen von Sachsen-Weimar, um den Versuch zu ec- wägen, Venloo im Laufe dieser Woche wieder zu nehmen, und sind wir úber einen in jeder Hinsicht sicheren und festen ‘Plan übercingekommen.

Deutschland.

__— Weimar, 26. Nov. Heute früh wurde unsere Stadt sehr in Schrecken verseßt durch die Nachricht, daß

unser Göthe, der vor wenig Tagen durch die Trauer- -

botjchaft von dem am 28sten v. M. zu Rom erfolgten plôk- lichen Ableben seines einzigen Sohnes tief erschüttert worden, eis frank sey. Hohe und Niedere eilten alsbald innig befümmert nach dessen Wohnung, um Erkundigung einzuzie- hen, die jedo , leider, niht zur Beruhigung gereichte ; das. daselbst ausgelegte ärztlihe Bülletin lautete : M ¡Der Herr Geheime Rath wurde in der vergangenen Nacht von einem sehr bedeutenden Blutsturz plößlich über- fallen. Nach den geeigneten Mitteln hat sich zwar der der Blutsturz gehemmt; indessen ist der Zustand sehr be- denflih. Dr. Vogel.‘

Leider ist auch im Verlauf des heutigen Tages der Zustand des verehrten Patienten nicht besser geworden und jeßt, Abends 7 Uhr, wenig Hossnung zu seiner Wiedergene-

sung vorhanden. j j Folgendes Höchstes Patent

Braunschweig, 27. Nov. ist hier-erschienen : ¡Wir von Gottes Gnaden Wilhelm, Herzog zu Braun- schweig - Oels 2c. fügen hiermit zu wissen: Als Wir mittelst Unseres Patentes vom 28. Sept. d. J. die Regierung der hiesigen Lande bis auf Weiteres übernahmen, thaten Wir diesen durch andere dringende Gründe gebotenen Schritt nicht ohne die Zustimmung Unsers vielgeliebten Herrn Bruders, des Herzogs Karl Durchlaucht. Zu Unserm innigsten Bes dauern hat zwar diese Zustimmung jeßt aufgehört. Allein da, wie der Welt offenkundig vorliegt, Se. Durchlaucht der Her- zog Karl sich gegenwärtig außer Stande befinden, die oberste Regierungsgewalt in den hiesigen Landen auszuüben; da der Staat ohne eine solche in keinem Augenblicke bestehen fann ; da Wir mit Recht fürchten, daß nicht nur Unser geliebtes Vaterland von neuem den Stürmen der Geseßlosigkeit preis- gegeben, sondern auch die Ruhe der Nachbarstaaten gefährdet werden würde, wenn Wir Uns von den Regierungs-Geschäfs- ten zurückzdgen; da Wir als nächster Agnat bei einer solchen Lage der Dinge eben so verpflichtet, als berechtigt sind, für das Wohl des Landes zu sorgen und Unsere cigenenu Rechte wahrzunehmen; endlih da Wi- von Unserem vielgelicbten Herrn Oheim, Sr. Majestät dem König von Großbritanien und Hannover, die dringende Aufforderung erhalten haben, unter keinen Umständen die Regierungs-Geschäfte aufzugeben, bis Se. Majestät eine endliche Entscheidung über das Schick- sal des hiesigen Landes vermittelt haben werden ; so sind Wir entschlossen , eingedenk Unserer höheren Pflichten, die Admi- nistration. der hiesigen Lande bis- dahin, daß deren endliches Schicfsal entschieden seyn wird, fortzuführen. i

Wir weisen daher die Landes - Kollegien , Behörden und Beamten an, ihre Functionen in den ihnen übertragênen Ge- schäftstreisen mit dem bisher bewiesenen Cifer fortzuseßen, und erwarten von den getreuen Unterthanen, daß sie den Ge- sen und den Obrigkeiten die schuldige Folge leisien werden, wobei es Uns zur besondern Freude gereicht, bei dieser Gele- genheit Unsere Anerkennung der vielen Beweise von Liebe, Ergebenheit und Treue, welche Wir räglich erhalten, öfffent- lich auszusprechen. ;

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und bei: gedruckten Herzoglichen Staats-Kanzlei-Siegels.

Braunschweig, den 26. November 1830.

Wilhelm, Herzog. (L. 9.)

Graf von Veltheim. von Schleinißk,. F. Schulz.

Wolfenbüttel, 27. Nov, Den neuesten Nach- richren aus Braunschweig zufolge, sind die vorgestern erwähn- ten hauptsächlih voa den Husaren veranlaßten tumultuari- schen Auftritte ohne alle erhebliche Folgen gewesen, und das rasche Einschreiten der Bürgergarde hat alsbald. die Ruhe wiedergergestellt; auch glaubt man, nah den getroffenen Maaßregeln, von dieser Seite eine weitere Ruhestörung nicht besorgen zu müssen, wenn nicht etwa ein besonderes Ereigniß eintriit. Judeß haben diese Vorsáile aufs neue gezeigt, wie sehr es Noth thut, daß aller Ungewißheic hinsichtlich uns serer großen Landes-Angelegenheit schnell ein erwünschtes Ende gemacht werde. Denn nicht nur, daß dann den finstern Ums trieben úbelwollender Menschen, die ihr altes Unwesen erz neuen und gern wiederum im Trüben fischen möchten ein Ziel geseßt und ihnen die Gelegenheit benommen seyn würde, durch falsche Vorspiegelungen leichtgläubige Personen zu be- thôren; so würde alsdann die Regierung auch erst mit Sicher- heit alle zweckdienlihen Maaßregeln ergreifen können, um den tief gesunkenen Wohlstand des Landes wieder einpor zu bringen, die Gewerbsthätigkeit neu zu beleben und der Nah- rungslosigkeit eines nicht geringen Theils der unteren lassen in unseren sonst so betriebsamen Städten, besonders in Braun- schweig selbst, nachhaltiger abzuhelfen , als es, auch bei dem besten Willen, von dem Herzog Wilhelm gewiß beseelt

ist durch bloße Unterstüßungen und allenfalls durch vor-

übergehende Beschäftigung von Arbeitsleuten u. |. w. gesche- hen kann. Die Hülfsquellen unsers sonst so blühenden Landes sind gar zu sehr erschdpft, und besonders flagt man nicht mit Unrecht in Braunschweig seibst über den von Jahr u Jahr zunehmenden Verfall der dasigen Messen, deren t idias große Frequenz so bedeutend zum früheren Flor dieser Stadt beitrug. Es mag freilich Vieles in den Zeitverhältnissen über- haupt liegen, da auch fast von allen Seiten Klagen úber den stocken- den Gewerbs-Betrieb und Handels-Ver kehr u. sw. zu hören sind. Die geographische Lage unseres Landes in Bezug auf Handel

und Judustrie ist offenbar nichts weniger als ungünstig, der

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frühere Flor der Braunschweiger Messen ist davon ein spre- chender Beweis, man darf nur einen Blick auf die Land- farte richten, nur einigermaßen, wenn auch nicht als Mann vom Metier und Eingeweihter in staatswirthschaftliche Ver- hältnisse, doch mit unbefangenem Blicke die Lage der Dinge ins Auge fassen ; gewiß läßt sich ohne Schwierigkeit erken- nen, von woher namentlich auch für die Braunschweigischen Messen ein neues Leben zu gewärtigen wäre. Die Wänsche der Braunschweiger sprechen sich in diejer Hinsicht laut ge- nug aus, und wir leben der frohen Zuversicht, daß unjer ge- lievter Herzog Wilhelm, wenn nur erst seine nächsten und wichtigsten Sorgen beseitigt sind, auch jene gern zu berúcf- sichtigen suchen werde. So eben erfährt man, daß der Lieutenant von Garsen, Adjutant des Herzogs Karl, welcher vefanntlih mit Sr. Durchlaucht vor kurzem n Frankfurt a. M. eingetroffen war, in dem Städtchen Seesen (am Harz) angehalten und durch die dasige Bürgergarde nah Braun- \chweig gebracht worden ist. Dem Vernehmen nah, behaup- tet derselbe, von dem Herzog Karl ganz abgegangen zu seyn. JInwiefern diese Behauptung Glauben verdiene, oder ob seiner Rückkehr, so wie den Reisen einiger anderen Personen, die sich seit furzem wieder in unserer Nôhe gezeigt haben, ein anderer Grund unterliege, wobei die dffentliche Ruhe be- theiligt wäre, muß sich bald zeigen. Die erforderlichen Vor- fehrungen sind jedenfalls getroffen, und bei dem Eifer und

der guten Gesinnung, von der die in allen Städten orgauî-

sirten Bürgergarden beseelt sind, läßt sich mit Zuversicht er- warten, daß ein jeder Versuch zur Ruhestörung {nell unter- drückt werden würde. : j

Schwerin, 25. Nov. Die hiefige Zeitung meldet : „¡Bei den in der Stadt Wismar zwischen dem Magistrat und den Bürgern entstandenen Uneinigkeiten sind, sicherem Vernehmen nach, von Seiten der Allerhdchsten Landesherr- schaft der Landdrost Kammerherr von Plessen und der -Kanz- leirath Müller von hiex als Kommissarien bereits heute dort- hin abgegangen , um die Berathungen daselbst auf dem ver- fassungsmäßigen Wege wiederherzustellen und weiteren Ver- irrungen von der geseßlichen Bahn vorzubeugen, und zugleich die ernstliche landesherrliche Absicht zu verkändigen, daß fein gesebwidriges Beginnen geduldet werden würde. _

Heute Morgens 7 Uhr hat der Staat einen seiner vor- züglichsten Geschäftsmänner verloren. Se. Excellenz der Ober- Kammerherr , Ober - Landdrost und Kammer - Direftor von Lehsten, ist aach kurzem Krankenlager tit Tode abgegangen.‘

Aus Malchin vom 21. Nov. wird (im hiesigen Abend- blatt) berichtet: „Der am 12ten d. M. hierselbst eröffnete dies- jährige Landtag dürfte von fürzerer Dauer seyn, als die Land- tage der leßteren Jahre; die Zahl der anwesenden Mitglieder ist auch geringer als sonst. Unter den Gegenständen der Berathung dieses Landtages nehmen zwei die allgemeine Auf- merksamkeit sehr in Anspruch, nämlich die beabsichtigte Ver- änderung des ordentlihen Steuermodus und die Erbauung von Kunststraßen und Kanälen. Jn lcbterer Hinsicht ist an der Ausführung des Chausseebaues von Rostock nah Neu- brandenburg, so wie von Wismar nach Schwerin, wohl nicht mehr zu zweifeln, da bereits. über 10,000 Rthlr. à Meile durch freiwillige Beiträge gedeckt sind. Auch die Schiff- barmachung der Elbe und Havel 2c. scheint der Ausfüh- rung nahe. Noch ist indeß nicht bestimmt, welchen Beitrag die Stände zu jenen Unternehmungen geben werden, nämlich weder hinsichtlich der Summen noch der Aufbringungsart. Eine gänzliche Veränderung der städtischen ordentlichen Steuer oder Accise wird immer nothwendiger, und meint man hier, daß es gewiß dazu kommen werde. Ein allgemeiner Gränz- oll’ mit niedrigen Zollsäben, nach Art des Hanndverschen

arifs, wird wahrscheinlich an die Stelle der bisherigen Hand- lungssteuer und der Landzölle treten. Dabei kann denn auch der inlándishen Jndustrie ein von vielen Seiten gewünschter Schub gegen das Ansland gewährt werden. Morgen wer- den die tändischen Wahlen vorgenommen, auch die nöthigen Landesanlagen' bewilligt werden. Das Plenum wird deshalb orgen von 9 bis 4 Uhr versammelt seyn. An den ge-

hnlichen Tagen arbeiten die Kommitteen von 10 bis 1 Uhr, und von 1. bis 4 Uhr ist das Plenum versammelt.‘/

Hanau, 24. Nov. Jn der hiesigen Zeitung liest man: „Mehrere Compagnieen Füsiliere vom 2ten und 3ten Linien - Jnfanterie- Regiment, einige Schwadronen vom 1stien und ten Husaren - Regiment und eine Abtheilung Artillerie find gestern Mittag gegen ¡1 Uhr hier eingerücft und wer- den in hiesiger Stadt als“ Besalkung verbleiben. Das gute Gn zwischen Bürger und Militair hat keinesweges eine Aenderung erlitten, wie sehr auch Manche sich bemühen mögen, über ein angebliches Vorhandenseyn von Zwietracht faische Gerüchte auszustreuen. Die Bürger Hanau's wünschen

Ruhe, kein zweckloses Toben, das nur geeignet ist, die bür- gerlichen Freiheiten zu erschüttern.

Griechenland.

Der Courrier de Smyrne theilt nah der Allgemei- nen Zeitung Griechenlands folgendes Schreiben der drei Rer sidenten in Nauplia an den Präsidenten Capodistrias mit dem Bemerken mit, daß man solches als einen offiziellen E des Londoner Protokolls vom 3. Fedr. betrachten

nine:

„An Se. Excellenz den Präsidenten Griechenlands.

Herr Graf! Die zu einer Konferenz in London versam- melten Bevollmächtigten der verbündeten Höfe haben über Alles berarhschlagt, was ihnen von den bei der Ottomanischen Pforte beglaubigten Gesandten der drei Hôse und von den bei der Griechischen Regierung befindlihen Agenten in Bes- tref auf Erläuterungen, welche einige Artikel der Protokolle vom 3. und 20. Februar zu erheischen scheinen, mitgetheilt worden ist. Demzufolge ist am 16. Juni ein neues Proto- foll unterzeichnet worden, und wir sind ermächtigt, ich und meine Kollegen, der provisorischen Regierung Griechenlands die in jener Afte enthaltenen Bestimmungen mitzutheilen. Sie betreffen folgende Artikel: 1) Die Konferenz bestimmt, daß zu dem öten Paragraphen des Protofolls vom 3. Febr. die Worte „in Zukunft“? in folgender Weise hinzugefügt werden können : ,,,„Die Amnestie-Afte der Pforte wird erflä- ren, daß im ganzen Umfange ihrer Besibungen in Zukunft fein Grieche seines Eigenthums beraubt, noch wegen des An- theils, den er an dem Aufstande Sriechenlands etwa genom- men, auf irgend eine Art beunruhigt werden darf.//// Diese Bestimmung is ebenfalls auf die Muselmänner anwendbar, die ihr Eigenthum in Gricchenland verloren, so wie auf die- jenigen, die es dort behalten haben, d. h. die Leßtern werden vollständig und ungehindertinach dem Buchstaben des Protofolls im Besitz desselben bieiben, die Ersteren dagegen können feine Rückerstattung ihres Cigenthums verlangen. 2) Das den Griechen ertheilte Auswanderungsrecht kann und soll bloß auf die Anwendung finden, die solche Jnseln oder Provinzen des festen Landes bewohnen, welche Theil an der Insurrection nahmen, so wie auf diejenigen Jndividuen oder Familien von KFistantinopel und den. Küsten von Klcein-Asien, von denen nachgewiesen wäre, daß sie in Folge jener Ereignisse durch Confiscationen oder Verbannungen gelitten haben. 3) Von den unter dem Türkischen Namen Vakuf *) bekannten Gü- tern bfeiben die, welche sh in dem der Gewalt der Griechen bereits unterworfenen Lande befinden, der freien Verfügung des neuen Staates anheimgestellt, ohne daß darüber irgend ein Einwand zum Nachtheile dieses Staates erhoben werden fónnte. Was die Ländereien betrifft, die noch unter Türkt- cher Herrschaft stehen, aber zu Griechenland gehôren, so fal- len die Vakufs-Sheri (d. h. gesehmäßige Vakufs), über die der Groß-Wesir oder Kislaraga verfügte, ganz der Grie- chischen Regierung anheim; die Vakuf-Adi aber (d. h. die herkömmlichen Vakufs) können von den Privatleuten ver- fauft werden „- d-e als Nußnießer oder als freie Eigenthü- mer ‘daraus die jährliche Rente ziehen. 4) Die verbündeten

dfe glauben, das Recht der Auswanderung, so wie des Verkaufes der Privat - Güter, sollte sowohl bei den Grie- chen als bei den Túrken erst dann zur vollen Ausführung fommen, wenn die Beendigung der Operation, welche die Gränzen zwischen der Türkei und Griechenland definitiv fest- stellen sollen, dicsen Punkt der w-chselseitigen Souverainetät der beiden Staaten erledigt haben wird. Es wurde daher entschieden , daß der Termin von einem Jahre, von dem in dem 6ten Paragraphen des Protofolls vom 3. Febr. die Rede ist, erst von dem Augenblick an gerechnet werden soll, wo die im 9ten Paragraph erwähnte Uebergabe der Charten statt gefunden haben wird. 5) Die Türken wie die Griechen ha- ben das Recht, die Artillerie der Forts , die sie zu räumen haben, mitzunehmen. Jndem wir Ew. 2 oon die: sen Verfügungen Kenntniß geben, haben wir die Ehre 1c. 2c. Nauplia, den 15. (27.) August 1830. (Unterz.) Dawkins. Baron Rouen. C. M. Panin.‘/

«) Die Vakufs, d. h. Stiftungen, die zur Unterhaltung des Gottesdienstes , der. Hospitäler und für andere emeinnütige

Zwecke dienen, zerfallen in zwei Klassen, in Vakufs - sheri , wo der Gegensiand reines Eigenthum der Stiftung ist, und in Wa- fufs-adi, wo die Stiftung von dem Eigenthümer oder E Erbypächter des Grundstücks nur citten ein für allemal festgesebtent jährlichen Kanon erhält. Der groste Theil der im Privatbesib befindlichen Grundstücke, sowohl der muselmännischen als der christlihen Glaubensgenossen im Ottomanischen Reiche, gehört

dieser leytern Klasse an. '

ch N é U , E BASS E E A ERSE E Ba E T A E I SE id , : h) Ú j u indi L Ae I O DLISNE T E I EEE L LEAN O G E S E E E L E LISEN N ENEE E LE T SNIN A » I a D E E EES E