1830 / 333 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 01 Dec 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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andeuten sollen; statt dessen erbitterte es ihn nur; erx hielt die Éluge Zurückhaltung des Präsidenten für cine Verleßung sei- ner Rechte als Bürger und als Pair und trug sein Schreiben selbs zum Redacteur der Quotidienne, welcher es in der Num- mer seines Blattes vom 25. September in folgender Abfassung bekannt machte (Vergl. Nr. 274 der Staats-Zeitung, wo dasselbe ausführlich mitgetheilt worden ist). Die Energie, ja fast möchte ich sagen, die Verwegenheit dieser Protestation machte die Wohl- gesinnten bestürzt, und die Behörde selbsi war darüber gewisser- maßen erstaunt, als der Graf von Kergorlay, das zweitägige Stillschweigen der leßtern für Schwäche haltend, der er den Todesstoß verseßen wollte, sein Schreiben in der Gazette de France vom 27: September wtederholen ließ. Ungeachtet unseres Ent- chlusses, der Presse den freiesten Spielxeaum, ja fast den Miß- rauch der Fretheit, zu gestatten, war es uns nicht möglich, diese Beleidigung ungeabhndet zu lassen. Alle alten und neuen Prin- cipien - die Rechte des gewesenen und des neuen Souverains, #0 wie die der Nation, wgren in diesem Schreiben entstellt und ver- kannt. Entweder mußte guf den Genuß dex Wohlthaten unserer politischen Wiedergeburt verzichtet, oder dicienigen, die das Prin- cip derselben auf diese Weise angegriffen, mußten gerichtlich ver- folgt werden. Wir haben das Lebtere gewählt.// Herr Persil er- wähnte: hierauf der bei dem Königlichen Gerichtshofe gethanen Schritte und der (in Nr. 318 der St. Zeit. mitgetheilten) Ent- dung wodurch dieser sich für inkompetent erktlärte, so wie der Königl. Verordnung (vergl. Ir. 321 der St. Zeit.), wodurch der

Pairs-Hof zusammenherufen wurde. „Das Schreiben des Grafen.

von Kergorlay//, fuhr er hierauf fort, „ann gus zwet verschiede- nen Gesichtspunkten betrachtet werden, mit Hinsicht nämlich auf die politischen Grundsäße, die er darin aufstellt, und die ih nicht angreifen würde, wenn sie nicht Vergehen konstituirten, und: mit p auf die von ihm kund gegebene Absicht, die Regierung des Königs der Franzosen anzugreifen und die vorige ats noch hesichend darzustellen. ckGleich zu Anfang fragt Graf von Ker- gorlay, kraft welches Rechtes man einen König gewählt und eine Charte verfaßt habe? Hâtte er die Einleitung zu dieser Charte gelesen, so würde er erfahren haben, daß der Köntg erwählt und die Charte verfaßt worden sey: kraft dexr aus den Ereignissen des Juli und gus der allgemeinen Läage7 tn welche Frankreich \ich in Folge der Ver- léßung der Charte von 1814 verseßt sah, hervorge- henden Nothwendigkeit. Er würde daraus erschen haben, daß die ais Princip ‘aufgesiellte Souverainetät des dicsem Volks das Recht verliehen hatte, einen Thron für erledigt zu crklären, der sich weder zu erhalten noch zu vertheidigen gewußt, und zu dessen Vertbeidigung am Tage der Gefahr Niemand in Frankreich auf- etreten war.// Der Kron-Anwalt entwickelte hieraufdas Princip der olks-Souverainetät näher und suchte darzuthun, daß mit Karl X. cin ganzer Aweig, “und also auch sein Enkel, der Herzog von ovdeaux, des Rechtes auf die Thronfolge verlustig gegangen sey. „Jh frage Sie, m. H.//, fuhr der Redner dann fort, „roas tonnten alle diese Bemerkungen des Grafen v. ‘Kergorlay ‘am Ende des Septembers d. F. noch núven? Wenn er fie für wahr Ae #0 konnte er ste in scin Jnneres verschlicßen und sie zur tichtschnur scines Benehmens machen. Aber sic- in den dfentli- chen Blättern bekannt zu machen, sie als Wasfe zum Angri gegen die besichende Regierung zu gebrauchen und durch sie vermeittt- liche Rechte Heinrichs V. begrüntden zu wollen, der, wie er sch ausdrückt, zum Glücke Frankreichs lebe und uns cin werde wiedergegeven werdén, das ist der höchste Grad der Verwegettheit, die weder vor fälschen Princivyien , noch vor déveint verderblichen Folgen zurückfcchreckt; das heißt mit kecker Stirn der bestehenden Regicrung troßen, Thron gegen Thron errtthten und den R A in das Herz des Lattdes tragen. Was würde der Graf v. K. sagen, wenn seine Principien, buch- stäblih genommen , eines unserer Departements zu bewaffnetem D iw x bewogen und. einen Bürgerkrieg, vielleicht sogar die Ein- mi C Mâthke, herbeigeführt hätten? Lassen Sie uns den Blick von diesem Gedanken wegwendet; er is zu schrecklich, aber’ wir haben zugleich ein Recht, nach dem Eindruck, dem er in uns zurückläßt, die Größe des Vergehens zu crmessen. Dieses Vergehett wird im Art. 4. des Gésczes ‘vom 17. Mái 1819 als Atigriff auf die E e Me ge Autorität des Kö- nigs bezeihnet. Der Angriff is hier. in die Augen spritgetd. Graf v. Kergorläy bestreitet nmcht e E MULATt at, er seßt E tîtte andere án ihré-Stelle, die des Königlichen Kindes, das un Glücke Frättkreichs lebe und cit wiederle tent werde. ent atn \ol{che Behauptungen tutgesicase) aufstellen dútfte, \d würden wir keine Regîeruttg/ krítret - uur habey. Unser Grund- geseh E T_X: uttd_ olle Mitglieder“ des älteren. Zrociges es E durbói ‘auf immer vou dexr Thronfolge aus und béru E ca von Orleatrs und \cine Nachkommen auf ‘den Thëo Le rentlih bèhaupten und: druckten lassen, daß éin Ande- rer als Er, e bon des dltèren Zweiges Rechte auf die rone bèhaléc/ heißt“ Beschlich bestehen e Régierung angreifen utd zu Haß ‘uhd/ Vekacht 18 gegen dieselbe aüfrcizen, heißt zum M ua eit die Gesebe- und zur. Verleßung der Charte ordern. AußeLdein hat. s{ch der Graf v. K. d andete ‘Ver- A ien E n fommen kassen, die wix aus befonderen Rút- chten ntr kurzandeutet wollet ; erhat die Person des Königs verletzt,

i indem er behauptet, diefet: sey unter allen Franzosen am wenig-

flen fähig gewesen, Frankreich zu retten, weil er unt Allen der- jenige sey, dem die Usurpation, zu dev man ihn aufgefordert habe, am meisten als eîn Verhrechen habe erscheinen müssen.

Diese Beleidigung hätte sich der Briefstellex um \o mehr ersvare

xönnen/, als es notorisch is, daß, wenn dieser Fürs die Zügel der Regierung nicht hâtte ergreifen wollen, Frankreich in- eine Anarchie verfallen wäre, gus der es nur nach langer Zeit und vielem Unglücke hâtte gerettet werden können. Das leßte Ver= gehen, das wir hervorzuheben haben, betrifft Sie, m. Hes geht aus dem Theile des Schreibens hervor, wo Graf K behaup-

tet, daß Sie in eine Kommission verwandelt worden seyen , auf

deren Urtheil im voraus das Brandmal des Justizmordes ‘hafte. Graf K. hat sich also dex s{chwersten Baiehen, der Bel dî=- gung des Königs und der Kammern, des Angriffs auf die ver- fassungsmäßige Autorität derselben und dex Aufreizung zum Un- para gegen die Gesehe schuldig gemacht, und wir verlangen insichtlich dersclben strenge Gerechtigkeit von Fhnen, üm die Unbesonnenen und Leichtgläubigen zurüczuschrecken. Die -Eîtten wie die Andern müssen erfahren, daß es in Frankreich einen Kd=- nig, cine Regierung und“Gesehe giebt, die man nicht ungestraft verleßen darf. Ucber die zugleich mit dem Grafen K. vorgelade- nen verantwortlichen Geschäftsführer der beiden Blätter hahe ich nur einige Worte zu sagen. Sie sind die eigentlichen Urhe- ber der öffentlichen Bekanntmachung jenes Schreibens; ohne sie, ohne ihre Einwilligung wären- die Vergehen, Über welche wir uns beklagen, nicht begangen worden ; ‘ste müssen daher mit dem Grafen K. zugleich verurtheilt werden. Untere diesen Umständen und aus diesen Gründen tragen wir im Namen des Königs -dar- auf an, daß es dem Hofe gefallen mdge: ¿Mit Hinsicht auf die Artikel 1, 2, 4 und 6 des Gescbes vom 17. Mat 1519, so wte auf den Art. 4 des Gescßes vom 25.

Mai 1822, den Grafen Florian von Kergorlay, ehemaligen

_ Pair von Frankreich, in Betracht, daß er sich durch scin oben angegebenes Schreiben des Angriffs auf die verfassungsmäßige Autorität des Königs, der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung desselben und: der Aufforderung zum Un- gehorsam gegen. die Geseße schuldig gemacht hat, den: Artikeln 2 und 4 des Gesehes vom 17. Mat 1519 gemäß,zu zweijähri- gem Gefängniß und einer Geldbuße von 10,900 Fr. und, mit Hinsicht auf die N TIoN Artikel der Gesche vom 17. Mai 1819 u. 25. Mat 1522, so wie auf den Artikel § des Gesehes vom 18. Juli 1828, wonach die Unterzeichner jeder periodischen Zeit- schrift für den Jnhalt derselben verantwortlich und allen ge- schlichen Strafen wegen der Bekanntmachung angeschuldigter Artikel oder Stellen, der Verfolgung gegen dent Verfasser die- ser Artikel oder Stellen unbeschadet, als Mitschuldige unter- worfen sind; so wie mit Hinsicht auf den Artikel 14 dessel- ben Geßtßes, wonach die Geldstrafen, in welche mgn wegen einer Bekanntmachung guf dem Wege eines-Fournals verfällt, mindestens das Zweisache des von den Geseßen gegen Preß- vergehen fesigeñellten Minimums betragen muß, die Herrén v. Brian, Geschäftsführer der Quotidienne, und v. Genoude, Geschäftsführer der Gazette de France, Jeden zu 1jährigem Gefängniß, und außerdem Herrn v. Brian zu einer Geldstrafe as E A e die Da v. dli fe und Lubis zusam-

| derselben Summe, und endlich sie insgesammt in di Prozeß-Kosten zu verurtheilen.// gel rer

Nach Beendigung dieses Vortrages erhob sih der Graf

von Kergorlay und hielt folgende Rede an die Ver- sammiung :

¡Meine Herren! Als es Seiner Majestät Ludwig XVII. gefiel, mich zum Pair zu erheben hatte ich dien Würde weder nachgesucht noch gewünscht. Jch zog die Functionen cines De- putirten vor, wozu mich seit der zweiten. Wiederherstellung der Monarchie die Stimme meiner Mitbürger dreimal berufen hatte. Jch glaubte, für den Fall, wo mir solche auch ferxer zu Theil werden würde, in der Wahlkammer eine günstigere Aussicht zu haben, mich meinem Könige und meinem Lande nüßlich zu ma= chen, als in-der erblichen Kammer. Der Wille Ludwigs XVU[. beschloß es anders, und ich unterwgrf mich demselben. Meine Erkenntlichkeit mußte also um so lebhafter seyn, als ich weder um seine, noch um seiner Minister Gunst jemals gebuhlt. hatte; der großmüthige König wollte cinen hohen Beweis seiner Güte dem Manne geben, dessen gute Gesinnungen ex kannte, und der durch seine freie Meinungs - Acußerang mehr als eit- mal das Unglück gehabt hatte, ihm zu mißfallen. Dreimal: în der Deputirten - Kammer und das ‘viertemal in der Pairs- Kammer leistete ih den Eid ,, „dem Könige treu zu seyn und der Verfassungs-Urkunde wie den Gesehen des: Landes zu gehor= chen.//// Diesen Eid, m. H., haben Sie alle, wie: ich, Dtitidaic wir alle begriffen, daß er uns zur Treue- nicht nur. gegen d König, dem wir ihm-leisieten, sondern auch gegen seine. rechtm- ßigen Nachfolger, verpflichte. Als ich diesen Eid in der Mitte meiner Kollegen leistete, glaubte ich* gleichzeitig gegen meinen Köuig, mei Land und Sie selbst die feierliche Verbindi ¡keit zu Überttchmen, deselben treu zu bleiben. Fch glaubte, daß meine Kollegen citie ähnlicheVerpflichtung gegen den Kbnig, gegen Frank- reich Und gegen mich cingegangen wären. Wie kömmt es daher- daß ich heute als Angeklagter vor einem Theile dicser nänlichet Kollegen erscheine? Wie kommt es, daß ich sie heute als meine Richter mir=gegenüber sche? Jch habe cin Recht, dies. zu fra- gen: und nach den Gründen zu forschen. Man klagt mich nicht an, daß ich jenem Eide, den wir alle geleistet, untreu geworden sey; gerade im Gegentheile bin ih wegen der nothwen- Zun Folgen dieser meiner Treue zu meiner Rechtfertigung vor= geladen worden. Es hat eine Revolution stattgefunden, în deren

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Laufe plôhlich cin General-Statthalter ernannt wurde. Der Kd- nig ratifizirte, diesc- unxeg mäßige, Ernennung, dankte. mit seinem Sohne. zu¿Gunsten- des Herzogs v. Bordeaux ab, und im Ver- trauen. auf den ersten Unterthan des neuen SRE beauftragte ev ihn, denselben proklamiren zu. lassen. Statt dessen zogen 213 Deputirte es. vor, am 7. August den Thron für erledigt zu erklä- ren, cine neue Charte, worin unter Anderm auch alle von Karl X ernannten Pairs aus der erblichen Kammer ausgeschlossen wur- den, zu erlassen und die Krone dem Generxal-Statthalter anzutra- gen; 89 Pairs traten an demselben Tage der neuen Charte und dem Kdnigthume bei, indem ste zugleich erklärten, daß. sie Über die Ausschließung ihrer Kollegen nicht berathen fönnten und diesen Gegensiand der Klugheit des neuen Königs anheim- stellten. Auf welches Recht glaubt man sich zu solchen unerhörten Thaten stüßen zu können? die. Volks - Souverainetät ist das Princip, auf das man sich berufen hat. Was is aber ge- \chchen, um dieses Volk zu versammeln und zu befragen? Wer hat uns scine Stimme verkündet? Wer hat sie uns verkündigen fönnen? Paris, nach dem blutkigen Siege des Juli, bot keinen andern Anblick als den der Bestürzung dar. “Die neue Regie- rung hat es gewagt, sich auf die Zustimmung der Provinzen zu berufen. Diese haben aber die in Paris für sie und ohne sie be- gangene Revolution erst erfahren, nachdem ste bereits beendigt war; sie haben die Nachricht davon mit düstrem Schweigen auf- genommen. Und welche energischere Stimme als diese gab es, um ihre Mißbilligung auszudrücken? Das Stillschweigen ist die Stimme der Unterdrückten, nicht cine Bestätigung der Gewalt- thâtigkeit. Kein einziges Mittel ist der Nation geboten worden, Über die Revolution von 1830 ihre freie Meinung abzugeben. Als Buonaparte nach scinex erften Abdankung aufs neue die ZÚ-

gel dec Regierung zu ergreifen suchte, legte er der Fntelligenz

cine \o passive Unterwerfung auf; er suchte die Täuschung min- dex handgreiflih zu machen. Während der hundert Tage wurden in ganz Frankreich Listen eröffnet und alle Bürger von dem neuen Herrn bei der Abstimmung Über die „„Zusaß-Aftezu der Reichs- Verfassung// zugelassen. Durch cinen Artikel dieser Aïte nghm man sich heraus, allen Franzoscu die Ausübung ihres Rechtes, die Wiedec- herstellung der Dynastie der Bourbonen zu verlangen, zu untersagen. Die getreuen Herzen waren deshalb unwillig, und viele Bürger fan- den darin einigen Trost, daß sie durch die Bekanntmachung der Gründe ihres verneinenden Votums gegen jenen Angri auf die theuerste unsrer Volksfreiheiten protestirten. Diese Bekannt- machungen cirkulirten frei im Lande, und Buonaparte, der seine neue Usurpation durch einen Anstrich von Freiheit beschönigen wollte, hütete sich wohl, nachdem er jene Protcstationen durch seine Aufforderung zum Abstimmen selbs hervorgerufen hatte, sie erichtlich verfolgen zu lassen. Der bürgerliche König is cin solcher Freund der Freiheit; er hat die Nation Uber seine Thronerhebutig nicht befragt; nachdem er alle diejentgen, dic dem Eide treu geblieben, ihren Functionen entrissen und ihnen sonach die Nothwendigkeit aufgelegt hatte, ihren Mitbürgern zu sagen, weshalb sie aufgehört, das thnen anvertraute Amt zu ver- richten, hat exr nicht unterlassen, die Bekanntmachutigen der Gründe der Eides - Verweigerungen gerichtlich verfolgen zu las= sen. Die Revolutionen sind in der Regel der zufällige Steg einer kühnen Minorität über den unverjehens überraschen Na- tional - Willen. Bald aber zerreißt der Schleier: Theorctiker und Banquiers wollen das Staatsruder führen; diese werden aber von jenen verlassen, und der Staats- Kredit geht zu Grunde. Nichtsdestoweniger is die Macht usurpirt. Was soll man sa- ge Was soll man thun? So fragen einzelne Stimmen der etäâubten Nation. Der Eine fagt: „Fch bin so lange meinem Eide treu geblieben, als der, dem ih ihn geleistet, den seinigen nichk verleßt ‘hatte; durch diese Verlegung hat er mich des meinigen entbunden; ih fühle weder Bedenklichkeiten noch Gewissensbisse.//// Andere sagen: ;//,,Sich der Gewalt unterwer- fen, is cine an sich erlaubte Handlung; wenn wir der bitteren Nothwendigkeit nachgeben, so können wir noch unserem Lande nüßen und “unseren Mitbürgern größeres Unheil ersparen.//// Beide Argumente, obgleich sehr verschieden von einander, ja beide einander entgegengeseßt, haben mich indeß nicht Überzeugen kön- nen, Was das System anbetrifft, wonach man sich bemüht, sein Gewissen dadurch zu beschwichtigen, daß man jede Bedenklichkeit r t so hat dasselbe bei der Nation wenig Eingatg gefun= den. Viele Dinge ‘sind ‘dabei vergessen worden. Däs Civil - Ge- set/ auf dessen Princip man sich flützen will, sagt allerdings, daf ic N Aufldsung ciner gegenseitigen: Verpslihtulg aus der Ua von Seiten efites ‘der ‘Kontrahenten hervor- gebe es fügt jedoch hinzu , daß eine solche Auflösung nicht von

echt6wegen stattfinde, sondern daß - sle vor Gericht verlangt werden müsse. Das Geseh erkennt daher zu eincr Entscheidung wischen beiden: Parteien! dié Nöôthwendigkeit cines hbherü Rich- exs an. Einen solchen gicbt es aber nit zwischen einem Büúr- ger und seinem réchtmäßigen Könige. A ena R auf: einen allgemeinen Wunsch der Nation und behauptet ; diesen zu“ kèn- nen, aber man hütet sich wohl, ihn zu konstatiren. Fn dem Pro- zesse Ludwigs XVT. trugen dessen Vertheidiger auf cine Appella-

tion an das Volk’ an. Dex National- Convent fühlte“ aber

vollkommen, was die Folgen. hiervon seyt würden, and verweigerte daher scine Zustimmung. “Wêkre heutiges Tages: das Volk aufge- fordert worden, zwischen Heinrich Deodatus und dem Sohne des Königsmörders zu wählen, wer“ in dieser Rersammlung würde es wagen, zu behaupten, daß exr in Zweifel sey, für wen die Stimme der Nation sch crhoben hâtte? Die Charte von 1814

besagt, daß die Person des Königs heilig und unverleßlih sey. Alle, die Win Mng im Jahre 1830 verjagt hahen, C ek Charte beschworen “und boten ihr also Trob, wie die Richter Ludwigs XVI, als sie ihn zum Tode verurtheilten, der Verfas- sung von 1791 trotten, die ebenfalls dessen Unverleßlichkeit aus- gesprochen hatte. Dex National = Convent, Richier und Partei in dem Prozesse Ludwigs XVI., hörte ihn, bevor ex ihn verurtheilte, und cin junger Kdnig, dessen Unschuld kein Gefühl des Hasses zutäßt, kann fich nicht vernehmen lassen, um alle Her- zen um sich zu sammeln. Doch genug, m. H., zu meiner Recht- fertigung, daß ih mich nicht für das System bekenne, das alle Bedenklichkciten und Gewissensbisse bei Seite scht. Was das System derer betrifft, die, indem sie der Gewalt nachgeben , in thren eigenen Augen cine Rechtfertigung darin finden, daß sie eine erlaubte Handlung begehen, von der sie sih Nuben versyre- chen, so muß ich mehr, als irgend Einer, den großmüthigen Män- nern, die sich in diesem Augenblicke der D Ns der An- geschuldigten widmen, meine Bewunderung und Erkenntlichkeit zollen. Läßt sich aber, mit Ausnahme einiger persönli- chen Lagen, nicht im Allgemeinen annchmen, daß die An- hänger jenes Sysiems die Gewalt, der ste nachzugeben glau- ben, Übextreiben, und daß der Nußen, den sie sich davon verspre- chen, nux schr unbedeutend im Vergleiche zu dem Uebel ist, des sen Daseyn sie befestigen? Jener Grundsaß der Biegsamkeit, woitach man, je nach den Zeitumsiänden, bald diesen, bald einen andern Eid leistet, ist nicht der meinige, weil er einen zu niedri- gen Charakter an sich trägt, und was die Gründe anbetrifft, dic matt für dessen NÜßlichkeit anführt, so kann ich nicht umhin, zu finden, daß all der Nußen, den man sich davon verspricht, immer nux von untergeordneter Art ist. Jch bin der Meinung, daß

ein dauernder fruchtbringender Rußen allein dann stattfinden

kannt, wenn man sein Betragen beständig nach den uns von dem Himmel zu Theil gewordenen Eingebungen der Ehre und Recht= lichkeit abmißt. Zwei Beispiele hätten mich u itl machett mússen, wenn ih hätte nachgeben können; es stnd diejenigen zweter Redner, die beide in der Deputirten-Kammer den Vorsih geführt haben, der Eine in den beiden ersten, der Andre in den beiden leßten Jahren der vorigen Regierung. Jch habe mich so lange bemüht, mich durch ihre Vorträge zu unterrichten, ich habe ihre ernste Beredsamkeit und thre Seelengröße stets in solchem Maaße bewundert, daß ich hinsichtlih ihrer nur Einen Wunsch oder Ein Bedauern fühle; sie nämlih in ciner beständigen vollkommenen Ucbereinsiimmung mit. sich selbst zu finden oder nicht. Fn dem vorliegendem Kalle ist der Grund meines Be- dauerns der, daß sie nicht, wie sich solches für ste wohl

I es hâtte, das alltägliche Geleise verlassen, daß sie nicht hö-

er von sich selbs gedacht hahen. Wenn sie sih die Reinheit meines Herzens, verbunden mit dem siegreichen Uchbergewoichte ihrer Namen und ihrer beredten Worte, lebhaft denken - so mÚs- sen Sie- wir Áugeena daß kein Franzose ihnen. widerskanden ha- hen würde. Durch dic Annahme dex von Ludwig XVUI. mir ver- liezenen Pairswürde bin ich zugleich die Verpflichtung eingegan- gen, das damit verbundene Amt zu verrichten. Der Mißbrauch der materiellen Gewalt hindert mich jeßt, diese gesetgehenden und richterlichen Functionen zu: erfüllen, indem er die Ausübung derselben der Bedingung etner neuen Eidesleistung unterwirft, die meinem Gewissen nicht zusagt. Jch war. es daher. mir selbs, #9 wie der Pairs - Kammer und allen meinen Mitbürgern, \chul- dig, thnen Über die Gründe meiner Eides-Verweigeruttg Rechett= schaft abzulegen. Der Prozeß, den ich zu bestehen habe, wird ein settjames Schauspiel im Laufe der menschlichen Gerechtigkeit dar-= ieten. Männer, die aus verschiedenen Vorwänden ihren Eid ah- geschworen haben, sind dazu berufen, über die Gkünde zu richtet, weshalb ich dém meinigen treu geblieben bin. Jh elle * diese Betrachtung ihrem Gewissen anheim. Aber noch. ein anderer Ge- danke fährt me durhch den Sinn. Alle von Karl X. exitanntert Pairs, so wie alle dicienigen, deren Ernennung vón Ludwig XVU]. herrührt, und die ihrem Eide treu geblieben, sind aus dieser Kam- mer, wo ich: sie als meine Richter zu reklamiren berechtigt bin, ausgesioßen worden. - Fch protestire. gegen eine solche. Verstümme= lung des Pairs-Hofes und. verlange, daß mir meine Protestation bescheinigt werde. Gleichwohl, m. H., erscheine ih vor Jhnen; weil man mir gedroht hat, daß ich im Bieht- EUYNOS fallé auch ungchöôrt gerichtet- werden-würde. Jch. fomite in e tung - meines Anwalts. Meine. Vertheidigung wird nicht von den hier anwesenden Pairs des Reichs, die allcint befugt sind, liber mich; zu richten, sie wird. auch. von meinen Mil Uen vernommen werden, denen ih gern alle, Handlungen .mcittes Les hens -untexwerfe.(/- C

Nach “Beendigung dieser Rede wurde die Sißung einige Minuten lang unterbrochen. Sodann erhob sich Hr. Bere ryer-zur Vertheidi ung, des Gtafén v. Kergorlay: Zuvor richtete jedoch. der Pr sident no aen Worte an ‘thn: ,¿Ich muß in. diesem Augenblicke den Wink, den ih hne bereits gegeben’, daß Sie sih näâmlih mit Aystand und Mä: ßigung auszudrüen. haben, wiederholen... Sie werden einse- hen, daß, wenn unziemliche Aeußerungen aus dem Munde eines Angeschuldigten zu -ertrageit sind und' durch: die Lage, worin derselbe si{ch befindet, entschuldigt werden können, die- selben oder ähnliche Ausdrücke“ dem Advokaten nicht gestattet sind, soudern vielmehr von dem Gerichtshofe streng E werden würden. Jch mache Sie hierauf besonders au merf-