=ck= seinen theuersten Jnteressen verleßt worden hey, schloß der-
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ist in Warschau durch die National - Garde wiederhergestellt, und den Wohnungen der drei dort residirenden Konsuln sind Schußwachen gewährt worden.
Nachschrift. So eben erfahren wir, daß am gestri- gen Tage auch in Kalisch der Geist des Aufruhrs zum Aus- bruch gekommen ist. Die Kosaken an der Gränze sollen ent- waffnet -und der Kommandant der Stadt arretirt worden seyn. Es wird hinzugefügt , daß sich dort unerwartet eine nicht unbedeutende Zahl Polnischer Edelleute eingefunden haben.
— Handelsschreiben aus Warschau, die in Berlin ein- gegangen sind, melden noch, daß an jenem Orte am áten d. M. äußerlich und scheinbar die größte Ruhe geherrscht habe. Die Geschäfte der Bank hatten wieder ihren Anfang genom- men, und die Bank-Billets wurden nah wie vor von ihr ho- norirt. Die von dem Großfürsten Cesarewitsch entlassenen Polnischen Truppen - Abtheilungen leisteten dssentlich den Eid der Treue, und ist die ganze, im Alter von 15 bis 45 Jahren stehende, männliche Bevölkerung des jcbigen Königreichs ‘Polen, jedoch mit Einschluß derienigen, die zu den früher mit Ruß- land einverleibten Provinzen gehört, zu den Wassen geru- fen worden. General Chtopicki hat den Ober-Befehl des Heeres mit uneingeschränkter Vollmacht erhalten. Im Ad- ministrations-Rathe hat neuerdings eine Personal - Verände- rung stattgefunden, doch_ ist Graf Adam Czartoryiski an dessen Spiße geblieben.
Foranktrei d.
Deputirten-Kammer. DieSibung vom 29. Nov. erdffffnete Hr. Dumeylet mit einem Berichte über die Pro- position des Hrn. Humblot-Conts, diejenigen Deputirten, die den Sibungen nicht regelmäßig beiwohnen, durch das Bureau namentlich aufrufen zu lassen. Er bemerkte, schon im Jahre 1828 sey ein solcher Vorschlag gemacht, von der Kammer aber in dem Vertrauen verworfen worden, daß der Antrag allein genügen werde, um die nachlässigen Deputirten an ihre Pflicht zu erinnern. Diese Hossnuung sey indessen nicht in Erfúllung gegangen, und noch vor wenigen Tagen habe die Sibung wegen Mangels einer hinlänglichen Zahl anivesender Mitglieder erst um 25 Uhr eröffnet werden tkönncn. Unter diesen Umständen stimme die Kommission sür die Annahme der Proposition, indem dieselbe, da sie keinen Tadel zur Folge habe, weder der Würde noch der Unabhängigkeit. der Depu- tirten zu nahe trete. Doch wünsche sie, daß der NamensE- Aufruf erst erfolge, nachdem 10 Deputirte sich dafär erklärt hätten. Die Berathungen über diesen Gegenstand werden in der Sißung vom 1. Dez. stattfinden. — Hr. Salverte entwickelte hiernäch} seinen Antrag auf Zurücknahme der mehreren Pairs auf den Dotations-Fonds des ehemaligen Senats angewiesenen Pensionen, die späterhin durch ein Ge- seß vom 28. Mai 1829 von der Kammer in der Weise be- stätigt - wurden, daß sie hinführo unwiderruflich und auf die Erben der Pensionnairs, insofern dieselben kein hin- länglihes Vermögen (nämlich ein reines Einkommen von 30,000 Fr.) besássen, rúcfällig seyn sollten, wobei zugleich dem Könige auf ewige Zeiten ein jährlicher Fonds von 120,000 Fr. zu Pensionen für geistliche Pairs bewilligt wurde. Nach- dem der Redner die im Jahre 1814 erfolgte Vereinigung des Dotations- Fonds des ehemaligen Senats mit den Kron- ütern als eine Usurpation und die darauf erfolgte Anwei- ung von. Pensionen als Mißbräuche dargestellt hatte, die durch das Geseß vom Jahre 1829 um so weniger hätten ge- heiligt werden können, als das Land, weit entfernt, für das von ihm gebrachte Opfer einen Lohn zu empfangen, vieltnehr in
selbe in folgender Weise: „Alle Pairs, die dem jeßigen Kd- nige den Eid der Treue geleistet haben, halten wir für un- fähig, denselben zu brechen. Anders verhält es sich mit den Pensionairs Karls X., die mit Gunstbezeugungen überhäufc worden -siud, um in einem den Rechten der Nation schnur- stracés zuwiderlaufenden Systeme zu handeln. Welchen Seelenkampf müssen nicht diese beständig zu bestehen ha- ben, ‘um die Pflichten des Bürgers mit den Gefühlen der Dankbarkeit , die sie der vorigen Dynastie s{uldig sind, zu vereinigen. Und wenn nun vollends, m. H., die uns dro- ende Zukunft sih verwirklichen sollte, wenn das Ausland, das uns nur besiegen kann, indem es uns entzweit, den Kriegs-Ruf vernehmen ließe und zugleih den Namen der vorigen Dynastie in denselben mischte, würde ‘es alsdann noch Zeit seyn, daß die Diener Karls X. die ihnen durch dessen Wohlthaten aufgelegte gefährliche Bürde abwürfen ? Würde die Pairswürde selbst alsdann noch des National- Vertrauens genießen, das ihr in allen Zeiten zu wünschen,
trage des
Proposition des
mit den von
lich bestätigten Pensionen
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den die Folge: davon jeyn.
diese Miliz bei ihrer BIORTA bewiesen hat, würde cin o
vereinigt werden könnte.
bei ciner Krise aber ihr unumgänglich nöthig ist? Lassen
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würde
| Síe uns daher feinen Aústand nehmen, einer Gefahr zuvor- zukommen, deren ganzen Umfang ih aus leiht begreiflichen Gründen hier zu schildern mich entholte.“/ des dffentlihen Unterrichts widerseßte sich dem An- es Hrn. Salverte und verlangte die Vertagung defs- selben bis zum nächsten Jahre, wo man |ch, dem Jnhalte der Charte gemäß, mit der Frage über die Vererbung der ‘Pairs- würde beschäftigen werde. „Wenn ich mich übrigens“, fügte der Redner hinzu, „schon jeßt in eine nähere Prüfung der verlichenen Peûsionen einlassen wollte, so würde es mir nicht schwer seyn, Jh- neu zu beweisen, daß diese Pensionen feinesweges auf cine will- kührlihe Weise, sondern daß sie größtentheils nur für aus- gezeichnete Dienstleistungen - bewilligt worden sind.“ Vicomte v. Martignac erhob sich ebenfalls gegen die ) rn. Salverte, da dieselbe augenscheinlich eine rückwirkende Kraft, michin den'größten Fehler habe, den man, nah den Ansichten aller Publizisten und Rechtsgeiehrten, einem Geseke nur immer zum Vorwurf machen könne. Das Gesel vom Jahre 1829, wodurch die bewilligten ‘Pensionen bestätigt wurden, sey von der Kammer erst nach reiflicher Erwägung, und nachdem dasselbe zahlreiche Veränderungen erlitten, angenommen worden; die Kommission, der dasselbe damals zur Prüfung überwiesen worden, habe aus den HH. Aug. Périer, Dupont v. d. Eure, Duvergier de Hauranne, Lepelletier d’Aulnay, Calmon, v. Labourdonnaye, Pelet und v. Beaumont bestanden; man fônne sonach mit Recht be- haupten, daß im Schoße derselben alle Jnteressen und alle Meinungen kepräsentirt worden seyen; gleichwohl habe die Kommission einstimmig auf die Annahme des Gesebes ihr vorgeschlagenen Amendements angetra- gen. Wollte man nuu die durch dieses Geses feier- widerrufen, so dem Grundsaße. der Retroaktivität auf eine unverantwortliche Weise huldigen und die wohlerworbensten Rechte verleßen.
Der Minister
Der
main
,, Mit den anscheinend billigsten Reformen ‘/, sagte der Ned- ner am Schlusse seines Vortrages, „sind Gefahren verknüpft, die man zu vermeiden suchen muß. Das Wort Ersparniß hat viel Verführerisches; der Staatsmann darf sich aber da- durch nicht blenden lassen; er muß ruhig prüfen. gen Tagen ist in dieser Versammlung von nichts Geringe- rem als von einer Revision aller Pensionen im Civil: , Di- litair- und Justiz- Fache die Rede gewesen; die Gefammt- Summe derselben beläuft sich auf 78 Millionen Fr. Als ein Mitglied dieser Kammer bemerkte, daß es gefährlich seyn würde, auf solhe Weise eine große Menge von Personen für ihre Existenz besorgt zu machen, erwiederte ein anderes : daß, wenn der gegenwärtige Augenblick dazu nicht geeignet wä:e, sich späterhin wohl ein gelegenerer finden würde. Und schen jeßt will man diese Frage in Betreff des ersten Staats- Körpers und in einem Augenblicke entscheiden, wo die trif- tigsten Gründe uns bewegen müssen, jenem Körper den gan- zen Umfang seiner Freiheit, Unabhängigkeit und Würde zu lassen. Das fostbarste Gut auf der Welt ist, nächft der Freiheit, die öffentliche Ordnung.
Vor eini-
Im Interesse diefer Ord-
der Reihe nah zu versehenden Dienst, ‘und der zweite die Bestimmungen. Da diese leßteren nur dazu dienen gute Ordnung und die Pünktlichkeit im Dienste zu
*) Wir haben diese beiden Geseh - Entwürfe ausführlich irt Ny. 289, 291 und 292 der Staats-Zeitung gegeben.
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nung beschwöre ih Sie nun, nicht die Exisienz so Vieler aufs Spiel zu seben. Große Störungen und Gefahren wúr- j Glauben Sie mir, es ist besser, zu warten, als eine Maaßregel zu ergreifen, wodurch der Darbenden noch vermehrt werden könnte.‘ gen unhaltbaren Gegenbemerkungen des Herrn Salverte wurds sowohl die Vertagung als die sofortige Berücksichti- gung seiner Proposition mit großer Stimmen-Mehrheit ver- worfen. — Jeßt bestieg der Minister des Jnnuerna die Rednerbühne und legte der Kammer das Dienst - Reglement der National-Garde, als Nachtrag zu den beiden Geseß-Ent- würfen über die scßhafte und die bewegliche National-Garde *), vor. Er äußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen : '
¡Die unvermeidliche Verzögerung, m. H./ weiche gung eines Gesehes über den Dienst und die Disciplin de! Na- tional-Garde erlitten hat, ist, Dank dem Patriotismus der BUr- ger, von keinen nachtheiligen Folgen gewesen. Der Eifer, den fast auf allen Punkte j ches Strafgeseß machen, wenn nicht die Nothwendigkeit - für die Z zu tragen und die Dauer einer so s{chdnen Fnstitution zu sichern, den von Jhnen in dieser Beziehung geäußerten Wunsch retfer- tigte. Die Regierung is der Meinung, Entwurf nichts als cin Nachtrag zu den Jhn legten beiden Geschßen sey, und daß er sonach t Der ersie Titel desselben betrifft den Straf- ollen, dic ichern - #0
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e man den dovpelten Fehler einer allzugroßen Milde und u von unseren Sitten und Gewohnheiten verworfenen Über- roßen Strenge zu vermeiden suchen. Man würde in der That das Wesen der National - Garde gänzlich, verkennen , wenn man se unbedingt der mililairischen Disciplin unterwerfen wollte. Der Soldat verpfändet setn Leben und seine Person für | den Dienst des Staates; der Rational - Gardist dagegen is zu- gleich Ackerbguer, Gewerbtreibendexr oder Handelsmann und führt
nur die Waffen „- um die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhal- G die Geseße vollziehen zu lassen und die Volksfreiheiten zu vertheidigen. Es i| daher nothwendig, eiten Unterschied zwi- schen den guf die kriegerische Organisation einer Armee und den guf die fast bürgerliche Organisatton eiter National - Garde an- wendbaren Strafen zu machen.“ Der Redner ging hierauf die verschiedenen in dem Geseh enthaltenen Strafvestimmungen durch und {loß sodann tun folgender Weise: „Sic werden tit Jhrer Weisheit prüfen, m. “H., ob diese Bestimmungen den von TJhnen beabsichtigten nüplichen und patriotischen Zwet erfüllen. , Die Errichtung ciner National-Garde trägt bereits ihre Früchte. Europa wird, wenn es steht, daß ein tapseres Volk si auf eine Million von Bajonetten siüßt, bloß um die, Integrität feines Landes zu bewahren und seine inneren Feinde im Zaume zu hal- ten, cinen um so größeren Glauben an dessen Kraft und Mâä- ßigung haben. Uns dürstet nicht nach Eroberungen: _wir roissen, daß cine- Gebiets - Vergrößerung selten der Fret- heit Rupßen bringt. Frankceich trachtet nur dahin, ein freics Ackerbau, Gewerbe und Handel treibendes Land zu seyn. Es will keinen Krieg, aber es fürchtet ihn auch nicht. In dem Reichrhume scines Bodens und setner Gewerbsthätigkeit besißt es Alles, was ihm den Frieden en machen muß. Fn dem Kerne sciner bewaffneten Bev (ferung wird es Alles fin- den, dessen es bedarf, um die Dauex dieses Frtedens zu ver- bürgen.“ | L B L Der Minister theilte hierauf den Geseß- Entivurf selbst
mit. Derselbe lantet aiso: : E E
Geseßp-Entwurf über dic Dfsciplit der: Nack- tional - Garde. " Dit l. / i Von dem Dienfsie bei der Rational - Garde.
Art. 1.- Für den ordentlichen wie für den außerordentliche Dienst besteht eine besondere Reihefolge. Art. 2. Der Dienst-Ordnung wegen wird bei jeder Comvaghte eilte von dem Capitain unter- zeichnete Liste angelegt, worin die Tage verzeichnet sind, an wel- chem ieder National -Gardisi etnen ordentlichen oder außerordent- lichen Dienst gethan hat. Art. 3. Der Negiments - Adjutant hält für iede Compagnte etnen Etat von den Leutea - die täglich
aus feinem Bataillon kommandirt werden. Dieser Etat dient als Kontrolle für die Compagnielisten. Art. 4. Jeder National-Gardist- der zu etnem ordentlichen oder außerordentlichen Dienste kommandirt vird, muß gehorchen, unter Yorbehalt einer Klage bci dem Com- mandeur, wenn er dazu Aulaß zu haben glaubt. Art. 5. - Fu Ermangelung oder im Falle der Unzulänglichkeit der beweglichen National-Garde fann die seßhafte National-Garde zur Bildung von Detaschements berufen werden, um in den durch dic Art. 6. 12. 15 und 1. des Geseßes vom 3. August 1791, #0, wie durch den 16ten Art. des Dekrets vom 24. Dez. 1811, hinsichtlich des Festungs-Dienstes fesigeseßten Fällen außerhalb der Gränzen der Gemeinde oder des Kantons gebraucht zu werden. Art. 6. Die Detaschements sollen sodann gus den tn die Stammrollen cinge- tragenen Offizieren, Unter- Offizieren und Gardisten von zurück- elegtem 2Wsten bis zurückgelegtem 39sten Jahre bestchen und tn er durch den 3ten Artikel des Gesehes über die bewegliche National-Garde bestimmten Ordnung gewählt werden. Art. 7. Die Diensi-Befreiungen und Stellvertretungen geschehen nacl) den Verfügungen dieses nämlichen Geseßes. Art. 8. Der Diensl jener Detaschements hôrt mit den Umsiänden auf, die denselben veranlaßt hatten. Art. 9. Die nach dem Junhalte der obigen Artikel in Aftivität geseßte Mannschaft hehâlt ihre Waffen und ihre Uniform und hat, gleich dem flehenden Heere, Anspruch auf Sold und Natural-Lieferungen. | : Den noch aus 32 Artikeln bestehenden 11. Titel des Geseß- Entwurfes , der von den Straf- Bestimmungen
handelt, werden wir morgen mittheilen.)
Nach dem Grafen v. Montalivet bestieg der General Mathieu-Dumas die Rednerbühne und verlangte, daß der obige Geses- Entwurf derselben Kornmission überwie)en werde, die sich bereits mit den beiden Entwürfen über die seßhafte und die bewegliche National-Garde beschäftige, damit der Berichterstatter dieser Kommission (Hr. C. Dupin) über das Gänze noch im Laufe der Woche der Kammer Vortrag machen fônne. Dieser Vorschlag wurde ohne Widerrede an- genommen. — Hr. v. Férussac entwickelte hierauf seine vor einigen Tagen gemachte Proposition - eine Untersuchung über den Straßen- und Kanal-Bau zu veranlassen. Die Ver- sammlung war indessen so zerstreut und das Geräusch der Privat-Conversationen so groß, daß der Redner sich nur mit Mühe verständlih machen fonnte. Nach einer unerheblichen Diskussion, woran auch der Minister tes Jnnern Theil nahm, entschied die Kammer mit großer Stimmen-Mehrheit, daß der Vorschlag des Hrn. v. Ferussac in Erwägung zu ziehen sey. Um 5 Uhr hob dee Präsident die Sißung mit
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dem Bemerfkeu auf, daß am folgenden Tage keine Berathun- gen stattfinden würden, es sey denn, daß einer der Minister eine amtliche Mittheilung zu machen hätte, in welchem Falle die Hrn. Deputirten in ihrer Wohnung davon benachrichtigt werden würden.
Paris, 30. Nov. Der König arbeitete gestern mit den Ministern der auswärtigen Angelegenheiten und der Marine,
| musterte darauf im Hose des Palais - Royal die National-
Garden von 7 zum Kanton Montmorency gehörenden Dorf- haften und nahm die Glückwünsche der Deputationen der National - Garden mehrerer Städte und Dorfschaften der Departements Seine und“ Oise, Vendée, Norden, Marne, Rhone-Mändungen und Oise entgegen. Die Minister hatten die Ehre, zur Königl. Tafel gezogen zu werden,
Der Pairs - Hof versammelte sich gestern, um den Jn- structions - Bericht des Herrn von Bastard, in dem Prozesse gegen die angeklagten Minister, zu vernehmen. Vor der Vor- lesung desselben, welche nahe an vier Stunden dauerte, erhob sich eine furze Diskussion darüber , ob die Kommissarien der Deputirten-Kammer in diese geheime Sißzung zugelassen wer- den sollten. Diese wurden hierauf unter den üblichen For- malitäten eingeführt. Der Bericht, welcher einen kiesen Ein- druck auf die Versammlung machte, enthált, wie man jagt, mehrere neue Beschuldigungen gegen deu Fürsten von Pos- lignac, Besonders spricht man von einer Aussage des Hrn. von -Semonville hinsichtlich des Schrittes, den diejer im Verein mit dem Grafen Argout erst beim Marschall Marmont und dann beim Könige jelbst that, um, dem Blut-Vergießen am 98. und 29. Juli Einhalt zu thun. Der Fürst von Po- lignac soll das Haupt-Hinderniß der Einstellung des Kampses gewesen und der doppelte Versuch der beiden Vermitt- ler von seinen Kollegen und vom Marschall Marmont vergeblich unterstüßt woorden seyeu. Die Entschädigurgs-An- träge von Privatpersonen, welche während der Jnstruirung des Prozesses gemacht worden waren, siad in dem Berichte beseitigt und die Parteien vor die gewöhnlichen Gerichte ge- wiesen worden. Nach der Vorlesung dieses langen Berichtes entfernten sich die Kommissarien der Deputirten-Kammer, und der Pairs - Hof erließ einen Beschluß, wodurch er sich fär fompetent erklärte und befahl, daß die angetlagten Minister nach deu fieinen Luxembourg gedracht werden und zehn Tage nach der ihnen vom Präsidenten zu machenden Anzeige vor dem Pairs - Hofe erscheinen sollen. Dieser Beschluß wird be- fannt gemaht werden. Die Verhandlungen werden, wre man glaubt, den 13teu oder 15ten d. M. beginnen ; neue WBerzögerungen werden wahrscheinlih nicht eintreten, da die Sache der géflúchteten Minister von der der verhafteten ge- trennt worden i. Aus der Jnfruction soll hervorgehen, daß die Pläne gegen die Charte mit dem Auftreten des Fürsten Polignac beginuen, und daß die übrigen Minister sich densel- ben bis zur Unterzeichnung der verhängnißvollen Verordnun- gen widerseßzt haben. Die Untersuchung hinsichtlich der Brandstifcungen in der Normandie hat keine Anzeichen ge- gen die Angeklagten ergeben. : :
Der Messager des Chambres äußert: „Man er- wartete gestern eine Mittheilung des Präsidenten des Mini- ter-Raths úber die Belgischen Angelegenheiten und die Maaß- regeln, welche die Sicherheit und Würde Frankreichs gebieten möchten. Es scheint, daz man in Folge des vor der Sißung gehaltenen Minister-Raths den Inhair der Mittheilung noch) nicht ganz festgestellt hatte, und daß aufs ueue darüber be- rathen werden soll.“ L
Der Marschall Soult wird, fagt man, n der nächsten Sißung der Deputirten-Kammer einen Bericht úber den Zustand der Festungen, der Zeughäuser und die Anzahl der unter den Wasen stehenden Truppen, so wie über die Stärke, welche die Armce am 1. Januar, am 1. Februar und am 1. März erreicht haben soll, abstatten und ihr ein Rekcutirungs-Ge- seß vorlegen. Auch soll durch eine Verordnung die Bildung eines Veteranen-Corps angeordnet werden , welches die Re- serve der Armee bilden wird. _
Jm Laufe dieser Woche sollen der Kammer mehrere Ge- se - Entwürfe vorgelegt werden, unter ihnen die Civil-Liste, welche dem Vernehmen nach auf 18 Millionen festgestellt ist.
Das große Wahl-Kollegium des Departements der Seine
und Marne hat den General Durosnel statt des zum Bot- schafter am Spanischen Hofe ernannten Grafen Eugen von
Harcourt zum Deputirten gewählt. i 04 Der Baron Barante, diesseitiger Botschafter am Sardini- hen Hofe, ist am 2lsten d. M. in Turin angekommen.
Es if davon die Rede, den Vicomte von Saint-Cricq, der unter dem Martignacschen Ministerium bekanntlich Han-
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