1830 / 341 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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von allen Rapporten und Protokollen, woraus die Thatsachen ' theils an gerehnet bervilligt , u - hervorgehen, die zu einem Urtheile jenes Rathes Anlaß geben | tragen. E at m auf, Malsatien. HENLITOR BUIE Fônnen; 2) durch die Klage jeder verlezten Partci , die ihre Be- Paris, 1. Dez. Mehrere Mitglieder des diplomati-

schwerde nicht vor die gewöhnlichen Tribunale gebracht hat. L ) M f L Art. 39. Die Klagen, Rapporte und Protokolle werden an den s{hen Corps, unter ihnen der Königl. Preußische Gesandte, refecirenden Offizier adressict und von dem Secretair einregificirt, Freiherr v. Werther, jo wie sämmtliche Minister, hatten vorge-

der sodann den Angeschuldigten zu der nächsten Sißung des Ra- | stern die Ehre, mic dem Könige und der Königl. Familie zu spet- thes vorladen läßt. Die Vorladung wird dem Angeschuldigten | sen. Getiern arbeitete Se. Maj, mit den Ministern des df- Art T Loire A ans a E N le: fentlichen Unterrichts und der auswärtigen Angelegenheiten

. els ( ra es L E un c g = ck p g 7 ferirenden Offi iers die Richter und Bei@wornen o oft ¿usam- ; Bogen des E im Wesentlichen der Jnhalt des von dem men, als die Zahl und die Dringlichkeit der eingelaufenen Be- Ae ore dp igs Stung N 29sten v. M. hinsichtlich {werden ihm solches erforderlich zu machen scheinen. Axt. 33. er ehemaligen Minister gefaßten Beschlusses: „Nachdem der Feder ausbleibende Geschworne- wird, wenn er keinen gültigen M of in Folge der von der Deputirten-Kammer ‘am Cg eas anführen kann, von dem Disciplinar-Ra- 28. Sepr. angenommenen Resolution und der von dem thé zu einer Geldbuße von 5 Fr. verurtheilt und in der im 23. Pairs: Hofe am 4. Oëtr. gefaßten Entscheidung, in der Sißung Artikel vorgeschriebenen Weise erscht. Elite doppelte Strafe trift | vom heutigen Tage den Bericht des Grafen von Bastard den Richter, ‘der sein Ausbleiben uicht gehdrig entschuldigen | über die Junstruirung des, fraft jener Entscheidung beschlosse- kann: er wird durch den Offizier erseßt, der unmittelbar nah | nen Prozesses verno : P O 4s ibm das Richter - Amt vorfebute: Vat. (Axt, 33: ,-St E L Prozesses vernommen, die Kommissarien der Deputirten-

das Richter - Amt zu versehen hat. Art. 33. Stef der | Kammer gehört, von den Verordnungen vom 25. Juli Ae sich O i dem Lage ea der Stunde, die | Kenntniß genommen und darüber berath\chlagt hat; Jn

L 2 L ‘ci y / Qn! att N J / f | T n der Vorladung anberaumt waren, so wird ex 1n conumaciana Betracht , daß durch die obige Resolution der d ev ate:

verurthcilt. Der Einspruch gegen ein in consumaciam gefâlltes Ur- i theil muß innerhalb dreier Lage nach der Notisicicung des Urtheils Kammer, die Herren von Polignac, von Peyronnet, Chan-

erfolgen. Dieser Einspruch kann durch eine Erklärung gesche- telauze, von Guernon - Ranville, von Haussez, Capelle und

hen, die der Verurtheilte unter dem ihm befanut gemachren | von Montbel des Verraths dafür, daß sie jene Verordnun- Urtheile vermerkt, und gilt alsdann eincr neuen Vorladung | gen angerathen und fontrasignirt haben , angeshuldigt und zur Gestellung vor dem Disciplinar - Rathe in setner nächsten | demnach vor den Pairs: Hof geladen werden; in Be- Sibung gleich. Erfolgt kein Einspruch, oder stellt sich derjenige, | tracht ferner, daß, bei dem Stande der Angeschuldigten der den Einspruch gethan, in der nächsten Sitzung nicht, #0 i | und der Natur der ihnen zur Last gelegten Thatsach das in contumaciam erfolgte Urtheil definitiv. Art. 34. Der d ; G inet : See Sa, er Pairs-Hof ihr alleiniger Richter ist; Verordnet

vorgeladene National-Gardist erscheint in Person oder durch ei- ] 5 I | H nen Bevollmächtigten; er kann sich cinen Rechtsbeistand wäh- der Pairs-Hof , daß der Fürst von Polignac, 50 Jahr alt, len. Art. 35. Die Jnstruirung ieder Rechtösache vor dem Dis- | aus Paris gebürtig, der Graf von Peyrornet 52 Jahr alt,

ciplinar-Rathe if null und nichtig, sobald sie. nicht dfentlich ge- | aus Bordeaux gebürtig, von Chautelauze, 43 Jahr alt, aus _ schicht. Die Handhabung der Polizci im Laufe der Sesston ge- Montbrison gebürtig, der Graf Guernon de Ranville, 43

bührt dem Präsidenten, der feden Ruhesidrer aus dem Saale | Jahr alt, aus Caen gebürtig, von Haussez, Capelle und von weisen oder verhaften lassen kann. F| die Störung Folge cines | Montbel festgenommen und nah dem Palaste von Klein- Sten Degen O P og dart gus Luxembourg gebracht werden , den der Gerichtshof zu ihrem men. Der Ruhestörer wird, wenn er cin Nattonal - avdist ijl, Verwahrsam bestimmt; Befiehlt, daÿ die Resolution der

“und wenn die Sache sich zu einer Strafe cignet, die von dem “4 L E t e N a 2 aa Deputirten-Kammer vom 28. September dem gegenwärtigen

Rathe verhängt werden kann, sofort von diesem gerichtet. Jn y “Sep j / allen andern Fällen wird der Beschuldigte an den Königl. Pro- Beschlusse angehängt und mit diejem einem jeden der anwe-

kurator verwiesen und diesem zugleich das Protoïoll zugefertigt. seuden wie der abwesenden Angeklagten notificirt werde, ut. 35. Die Verhandlungen vor dem Rathe finden in folgen= | ohue daf jedoch die Justruirung des Prozesses gègen diese der Ordnung statt: Der Secretair ruft die Parteicn guf. Ver- | Lekteren dies Urtheil gegen die Ersteren vérzögern soll; werfen diese einen Geschwornen oder Richter, so entscheidet | Verordnet, daß die gerichtlichen Verhandlungen an dem Tage die Jury. Wivd die Verwerfung für zulässig befunden, #0 be- | beginnen jollen, der \spärerhin von dem Präsidenten des Ge cu der En A Ban anna 2e Rathes Lia richtshofes dazu anberaumt werden wird i wber An-

: l * Richter ex. W | / - derliche Zabl stellvertretender Richter und Geschwornen enn | heraumung mindestens 10 Tage zuvor, sowohl den Kom-

der Angeschuldigte die Gerichtsbarkeit des Disciplinagr- Rathes qui: i ( Ten so entscheidet dieser zuvörderst über scine Kompetenz. missarien der Deputirten-Kammer, als-einem Jeden der gefange- eflärt er sich für inkdmpetent , so wird dic Sache vor das be: | nen Angeklagten, Kenntniß gegeben werden soll; Erklärt, daß

treffende Gericht verwiesen. Der Secretair liest den Rapport, | del diesea Verhandlungen keine Civil-Partei gehört werden soll, das Protokoll oder dié Klage, so wie die Beläge dazu, vor. So- | indem diesen Parteien ihre Rechte vorbehalten bleiben, um dann werden die Zeugen / falls dergleichen berufen worden sind, | sie gehdrigen Orts geltend zu machen; Verfügt , daß der und demnächst der Angeschuldigte oder sein Rechtsbeistand ver- | gegenwärtige Beschluß dem Großsiegelbewahrer zugefertigt nommen. Der Referent faßt die Sache zusammen und macht sci- | werde, vamit dieser die Vollziehung desselben veranlasse.“/ nen Antrag. Der Angeschuldigte, sein Bevollmächtigter oder i d Q C N J A

Fn Folge dieses Beschlusses hat der Baron Pasquier

cin Rechtsbeistand, können ihre Bemerkungen dagegen mache. D j : Sant faßt. der Präsident die Sache noch einmal zusammen und nachstehence Verordnung erlassen: „Wir Stephan Diony- fiellt die Fragen. Die Jury zieht sich zur Berathschlagung zu- sius Baron Pasquier , Pair von Frankrei, Präsident des

rúck und giebt ihre Erlärung ab. Die Richter wenden, 1e Pairs - Hoses, haden in Betracht des gestrigen Beschlusses nachdem die Erklärung bejahend oder verneinend ist, die | diejes Hofes verordnet und verordnen hiermit: die Verhand- Strafe an oder sprechen den Angeschuldigten frei. Art. 37. } lungen des fraft der Resolution der. Deputirten - Katnmer Die Erklärung der Jury findet nach folgenden Regeln siatt: | vom 28. Sept. vor dem Pairs - Hofe anhängigen ‘Prozesses

Derjenige unter den Geschwornen, der den höchsten militairischen | jollen am Mittwoch den 15. Dez. um 10 Uhr Vor-

Grad inne hat, und zugleich der älteste dieses Grades ist, if L ; G7 Chef der Jury. Das Stimmen -Einsammeln erfolgt von unten | mittags beginnen. Von der gegenwärtigen Verordnung

herauf, und indem bei dem Jüngsten des untersten Grades der sollen unverzüglich die Kommissarien der Deputirten-Kammer Anfang gemacht wird. Die Entscheidung der Jury für oder | t Kenntniß geseßt, auch soll sie den anwesenden Angeklagten wider den Angeschuldigten findet mittelst absolúter Stimmen- | notificirt werden. Gegeben im Palaste des Pairs-Hofes am Mehrheit statr; bei Gleichheit der Stimmen wird der Angeschul- | 30. Nov. 1830. Gez. Pasquier.‘/ *) _ digte freigesprochen. J die Jury der Meinung- daß das Gat- Der heutige Moniteur promulgirt das von beiden tum nicht gehörig kokistire, oder daß der Angeschuldigte desselben | Kammern angenommene Geseß hinsichtlich der Bestrafung niht überwiesen sey, so lautet die Entscheidung : „Nein, der An- | der Angrisse ‘auf die Würde und die Rechte des Königs. geg gte ist nicht strafbar.// Glaubt die Fury dagegen, daß Dasselb (ráat das Datum des 29. Nov. D ti L L n ia ie N iden Augeschu ge desselben Über: Blatt endi ves Königl Verordnung, L A U esen sey, #0 il ihre : Fa, der igte ist j E / s ntscheidung: „Ja, der Angeschuldigt- if fanntmachung der Päpstlihen Bulle anbefohlen wird, die

ftrafbar’/, und sie fügt, je nach ihrer Ueberzeugung, hinzu: Mit / E : allen in den Fragen enthaltenen Umfändèn e ai 0 diesem ! dem Abbé v. Astros , bisherigem Bischof von Bayonne, die

odex jenem (näher von ihr zu bezeichnenden) Umstande //; oder „ohne | kauonische Institution als Erzbischof von Toulouse ertheilt. irgend einen von den in den gestellten Fragen enthaltenen Um- | Der neue Erzbischof hat bereits den Eid in die Hände des N ole Bene maten daltieee atm, wie de | Parts pm L

e dey Disctî - erden’ in derselben Form, wte die C i i i der Tribunale, für einfache polizeiliche Vergehen ausgefertigt, us E E r U E T Q Könk B auch in derselben Weise Ms Art. 39. Ein Rekurs gegen R i Mir A I E Der E die Urtheile der Disciplinar-Räthe findet nur vor dem Cassations- Inspektor der hiesigen Akademie, zum Bischofe von Beauvais Hofe siatt, und zwar für Fnkompetenz/, Mißbrauch der Gewalt und der Abbé v. la Tour- d Auvergne- Lauraguais, bisheriger oder Uebertretung des Gesehes. Art. 40. Zu einem solchen An- Bischof von Arras, zum Erzbischofe von Avignon ernannk.

tráge auf Cassation werden die geseßlichen oder reglementsmäßi- : ' n Geldstrafen auf den vierten Theil des gee Tarifs ») Weiter unten, unter Paris vom 2ten, gebett wir das Ver- erabgeseßt. Art. 41. Dem verurtheilten National - Gardisicn hôr, das der Fürst von Polignac vor der Kommission des Pairs=

wird eine 3tägige Frist, von dem Tage der Notificirung des Ur- |- Hofes bestanden hat.

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Der Moniteur enthält eíne Kdnigl. Verordnung, fols genden wesentlichen Inhalts : ,„„Wir Ludwig Philipp 2c. Um den alten Militairs einen Beweis des Jnteresses zu geben, das. wir fär sie hegen, nnd ihre dem Vaterlande geleisteten Dienste dadurch anzuerfennen, daß wir ihnen Mittel verschaffen, ihm auch ferner zu dienen, haben wir verordnet und verordnen hiermit: Art. 1. Ju jedem Departement soll eine Compagnie von Veteranen der Armee gebildet werden. Auch mehrere solcher Compagnieen kdnnen in denjenigen Departements er- richtet woerden, wo die alten D tilitairs zahlreih genug sind, um selbige vollzählig zu machen. Art. 2. In die Veteranen- Compagnieen der Armee sollen nur alte Militairs aufgeyora- men werden, die sich in den Schooß ihrer Familien zurück- gezogen haben, vom aftiven Dienste befreit, aber noch îm Stande sind, dem Lande zu dienen. Art. 3. Jede Com- pagnie soll, mit Einschluß der Offiziere aus 156 Mann be-

en. :

O Maison is er| gestern früh nach Wien ab- ereist. N Der General - Secretair im Ministerium des Jnnern, Herr Billard , ist zum Präfeften des Departements des Fis nisterre ernannt worden. -

Das Bezirks - Wahl - Kollegium zu Dieppe hat Herrn von Bérigny, der wegen seiner Beförderung zu einem öffent- lichen Amte aus der Deputirten - Kammer ausscheiden mußte, mit 2638 Stimmen unter 278 wieder gewählt.

Die Zöglinge der polytechnischen Schule haben eine Bitt- schrift an den König erlassen, worin sie die Zurücknahme der lebten Verordnung, die dieses Institut dem Ministerium des Jnnern entzog und dem Kriegs-Ministerium unterordnuete, verlangen. Sie schildern die neue Einrichtung als ungerecht in mehreren ihrer Bestimmungen und als das Ansehen der Schule beeinträchtigend.

Hiesige Blätter machen bemerklich, daß sih in den A nnales maritimes et coloniales de l’année 1824. Tome TL. ein Aufsaß des Doktor Keraudren über die Cholera morbnus be- finde, der interessante in Pondichery, Bourbon u. s. w. ge- sammelte Beobachtungen über diese Krankheit enthalce.

Paris, 2. Dez. Jn derx gestrigen S der Depä-

tirten-Kammer legten die Minister der Finanzen und

des Krieges die nachstehenden beiden Geseß-Entrwourfe vor : “Geseß - Entwurf.

o M LE f De S. F, OES Ändemnitäts - Gesebes vom 27. April 1825 in Betresf der Verwendung derjenigen Sum- men, die von den 30 Millionen Renten zu den Émigranten- Entschädigungen úbrig bleiben möchten, ist und bleibt aufge- hoben. Art. 2. Die Zprocentigen Renten, die nach dem vor- hergehenden Artikel keine weitere Bestimmung haben , follen aus dem großen Buche der öffentlichen Schuld gestrichen und, von dem Tage an, wo sie eingetragen worden, sammt den mit denselben verknüpften Zinsen zum Besten des Staates annullirt werden. Art. 3. Der Finanz-Minister wird er- mächtigt, cine Renten-Summe, derjenigen gleich, die von dem Fonds der 30 Millionen disponibel bleibt, in das große Buch der öffentlichen Schuld einzutragen. Diese Renten sollen zu dem Preise und unter den Bedingungen ausgegeben werden, die dem Jnteresse des Schaßes und der Leichtigkeit der Negocia- tion am meisten entsprechen, und der Ertrag derselben soil zu den Staats-Bedürfnissen verwandt werden. Art. 4. Ueber die gänz: liche oder theilweise Realisirung und Verwendung dieses Kredits in Renten, die nur in Folge von Unterhandlungen mittelst Konkurrenz und Publizität zuerkannt werden dürfen , wird den Kammern Rechnung abgelegt werden. Zur Einiösung

der Renten, deren Ausgabe im Zten Artikel verfugt wird,

soll ein besonderer jährlicher Fonds bestimmt werden , der mindestens 1 Proc. des Kapitals betragen und auf denjeni- gen Theil des gegenwärtigen Dorations - Fonds der Tilgungs- Kasse, der geseßlich dem Rückkaufe der 3 procentigen Rente gewidmet is, erhoben werden soll.“ :

Der von dem Kriegs-Minister vorgelegte Geselz: Entwurf lautete also : :

__Geseß-Entwur f.

„Art. 1. Achtzigtausend Mann von der Klasse von 4830 werden zum Dienste einberufen.‘ /

„Art. 2. Diese 80,000 Mann sollen unter den in die be- richtigtenZählungs-Listen eingetragenen jungenLeuten,nach einem Durchschnitte der lebten 5 Jahre Letbátt und auf die Deptms., Bezirke und Kantons des Reichs vertheilt werden. Art. 3. Das Kontingent der Klasse von 1830 isst nur zu derjenigen Dienstzeit verpflichtet, die späterhin durch das Gescß über die Rekrutirung der Armee festgestellt werden wird. Art. 4. Die- jenigea jungen Leute, die das Loos zur Theilnahme an jenem Kontingente bestimmt, die aber nicht 1 Meter 54 Centime-

ters (4 Fuß 9 Zoll) messen, sind vom Dienste befreit , und werden nach der Reihefolge der Übrigen “verloosten Nummern ersebt. Art. 5. Die Bestimmungen ter Art. 1, 6 und 14 des Gesehes vom 10. März, die dem gegenwärtigen Geseße zuwiderlaufen, sind aufgehoben. ‘/ *)

Die heutige Sibung der Deputirten-Kammer dauerte aux 1 Stande. Herr Aug. Périer berichtete über den Gese Entwurf, wodurch der israelitischen Geistlichteir Ge- halte bewilligt werden sollen, und stimmte für die: Annahme desselben. Herr Barthe stattete sodann den Kömmisstons- Bericht über den Gejeß-Entwurf wegen der Zettel-Anschläger und ffentlichen Ausruser ab, und brachte gleichfalls die An- nahme desselben mir zweien Amendements in Antrag. Morgen wird Herr C. Dupin úber die drei Geseß-Entwürfe in Be- treff} der National-Garde berichten.

Der Constirutionnel glaubt, daß die Regierung defi- nitiv beschlossen habe, Paris und Lyon zu befestigen.

Der General Flahaut ist gestern aus London hier einges troffen und hat cine Privat - Audienz beim Könige gehabt. Der Courrier français behauptet, daß der General der Ueberbringer der freundschaftlichsten Zusicherungen von Seiten des Englischen Kabinets sey.

Eben dieses Blatt will wissen, daß Hr. Rogier wies der Paris verlassen habe, ohne vom Könige eine Audienz er- langen zu fônnen.

Der Graf von Sainte-Suzaune, der seinem Vater in der Pairs-Wúrde folgt, hat; skatt der 24,000 Fr , die dieser bezog, eine lebenslängliche Pension von 10,000 Fr., und der ehemalige Präfekt des Departements des Nordens, Hr. von Villeneuve-Bargemont, eine Pension von 6000 Fr. erhalten.

Der Erzbischof von Aix, Hr. v. Richery, ist unlängst sn dieser Stadt, an den Folgen eines Schlagflusses, mit Tode abgegangen. Auch Hr. Guilhem, Deputirter des Departes- ments der Maine und Loire, ist gestorben.

Nachstchendes ist, der Gazette de France zufolge, das Verhdr/, welches der Fürst v. Polignac am 26. Oktober vor der Kommission des Pairs-Hofes bestanden hat: „Frage. Seit wann wußten Sie, als Ste am D. August v. J. zum Minister ernannt wurden, daß diese Ernennung cintreten werde? Antwort. Jch habe es erst wenige Tage vorher erfahren. Fr. Haben Sie das Mit-=- nisterium gebildet, und hat der König sich mit Jhnen Über alle Mitglieder desselben versiändigt? A. Jch fand es zum Theil hon zusammengeseßt und schlug der Wahl des Königs die Her- ren v. Courvoisier, - Montbel und v. Rigny vor; Leßterer lehnte das ihm zugedachte Portefeuille ab. . Fe. Welche Richtschnur des Verfahrens hatten Sie sich bei Jhrem Eintritt in die Staatsge- schäfte vorgezeichnet? A. Diejenige, die von meitten Vorgän-= gern befolgt worden war. Fk. Welche Vorgänger mettien Sie? A. Alle; wir hatten nur ein Ziel im Auge, nämlich die Aufrechterhaltung- der besichenden Ordnung der Dinge. Man muß in meinen Papieren, die mir genommen worden ind, cinige Noten gefunden haben - die meine Absichten in dieser Beziehung beweisen. Fr. Als Sie Männer in den Minister- Rath be= riefen oder als Kollegen annahmen, die von der dentlichen Mei- nung als Feinde der constitutionnellen Einrichtungen bezeichnet wurden, war es da nicht Fhre Absicht, sich derselben zu bedienen, um lehtere zu vernichten? A. Um auf diese Frage zu antwor= tet - mus ich wissen, welche Männer man als Feinde der consti- tutionnellen Einrichtungen betrachtet. Herr v. Labourdonnaye war mehrere Jahre lang der Gegenstand der Lobeserhebungen der Oppositionsbläter; ohnehin bin ich es nicht gewesen, dex thn vor- schlug; er war bereits vor meinem Eintritt ins Conseil ernannt. Was Herrn v. Bourmont anlangt, #0 warf man ihm nur cine militairische Handlung vor, die mit der Politik nichts gemein hatte und von der man auf seine Ansichten über die Leitung der dentlichen Angelegenheiten 1m voraus keinen Schluß ziehen fonnte. Fr. Sie haben anfangs und später während der Oauer Jhres Ministeriums fdrmlich ausgesprochen, ihr Auftrag sey, das Wahlgeseß umzusioßen und die Preßfreiheit zu vernichten. Von wem- hatten Sie diesen Auftrag ? A. Fch habe niemals geäußert, daß ih cinen p Auftrag hâtte, und kann ihn also auch von Niemand erhalten haben. Fr. Durch wen wurden Sie în derx Ausführung des Plans, der die Verordnungen, vom 25. Juli herheiführte, beim Könige untersiühßt? A. Jn dieser Beziehung war bis zum lebten Augenblicke kein Plan gebildet. Fk. F dexr von Jhnen a Plan des Verfahrens im Minister-Rathe erdrtert Und berathen worden? A. Wenn unter Plan des Ver h- rens der Umsturz der Jnstitutionen verstanden wird, so hat der- selbe im Minister-Rathe nie erdrtert oder berathen werden fôn- nen, weil ein solcher nie bestanden hat. Was das Regierungs= System betrifft, welches die Verwaltung, an der ich Theil nahm, befolgen wollte, #0 bestand es in Dns Anderem,- als darin , die Charte selb| dur Einrichtungen, die mit unseren Gesehen und

J Eine ausführliche Mittheilung über die Sihung der De- putirten-Kammer vom 1. Nov-/ namentlich über die beiden wich- tigen Vorträge, womit Hr. Laffitte und der Marschall Soult der Kammer die en beiden Gesch-Entwürfe vorlegten, können

wir erst morgen liefern.