2710
— Die Hamburger Börsenhalle meldet aus St. Þ e- ais a 4. DA *) „Der Militair-General-Gouver- neur von St. Petersburghat folgende Bekanntmachung erlassen : 7, ¡Seit einiger Zeit sind die Bewohner dieser Hauptstadt durch Ungebührlichkeiten von Muthwilligen beunruhigt wor- den, die ein Vergnügen daran fanden , in einigen Gegenden der Stadt die Fenster einzuschlagen. Jeder wohldenkende Bürger ließ sich es angelegen seyn, die unbekannten Stören- friede zu entdecken, während die Regierung, für die Erhal- tung der Ruhe und Ordnung besorgt, alle Mittel anwandte, um die Muthwilligen ans Tageslicht zu ziehen üund dem Un- fuge zu steuern, welches ihr auch gelang, -Geschah dies nicht b hnell, als es z1 wünschen gewesen wäre, |0 war der einzige Grund dazu der, daß die Obrigkeit, stets nach den Vorschriften des Gesebes verfahrend , nicht auf bloßen Verdacht hin, oder den Ausflúchten der Verhafteten Gehör leihend, Personen für schuldig erklären konnte. Jebt end- lich sind, durch unumstößliche Beweise, jene Störer der öf- fentlichen Ruhe enthüllt worden und, ihres Vergehens voll- fommen überwiesen, der gerechten Strafe übergeben. Die meisten derselben gehören zur niedern Volfsfklasse und haben
leih nach Eingeständniß ihres Frevels, auf eben den Stel- en, wo sie ihn verübten, die gebührende Körperstrafe em- pfangen; Einige aber, wie es sich zum allgemeinen Be- dauern erwies, waren Edelleute in Diensten, nament- lih: Fürst Peter Galißin, Aftuarius des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, und der Beamte von der táten Klasse, Romanow, im Departement der geistlichen Ange- legenheiten fremder Konfessionen. Ein Fehltritt dieser Art verdiente exemplarische e pralia Se. Majestät der Kaiser haben jedoch, mit gnädiger Rücksicht auf ihre Jugend und dem Wunsche, ihnen Gelegenheit zur L zu geben, an- zuordnen geruhet, daß ihre Bestrafung dahin beschränkt werde : den Ersteren, als den Schuldigeren, zu einmonatlichem Fe- stungs - Arrest zu verurtheilen uud darauf in Grusien, den Andern aber in Archangel anzustellen. Die solchergestalt er- folgte Entdeckung so strafwürdiger Verstöße gegen die Pflich- ten der Gesellschaft môge allen Bewohnern der Hauptstadt Gewähr leisten, wie sehr die Regierung für die allgemeine Ordnung Sorge trägt und mit unermüdeter Wachsamkeit überall die gehörige Ruhe aufrecht zu erhalten sih bemüht. //‘/
Polen.
Warschau, 13. Dez. Unsere Blätter enthalten Folgendes: Der Diktator hat den Hrn. Bonaventura v. Niemojewsfki zum Stellvertreter des Justiz-Ministeriums er- nannt. Der Staatsrath Plater ist zum- Stellvertreter des Fi-
nanz-Ministers ernannt worden.
Der Diktator hat zu stellvertretenden Staatsräthen hei der Regierungs-Kommission des Kultus und der öôffentli- ‘e a ernannt; die Herren Witfowskfi, Lelewel und
ajewsfí.
"Die Mitglieder der provisorischen Regierung, der Fi- nanz-Ministér Fürst Lubecki und der Graf Ostrowski, sind den 10ten d. M. Abends nach St. Petersburg abgereist.
Der General Woyczyúsfki ist zum Generalissimus der National-Garde ernannt worden.
Der Warschauer Kurier vom l2ten d. enthält eine Unterredung Sr. Kaiserl. Hoheit des Cesarewitschh mit dem General Wolicki, über die Jnteressen des Landes, welche am Zten ‘und 6ten Dez. zwischen Beiden in Sieciechow stattge- funden haben soll, wo Se. Kaiserl. Hoheit mit dem aus
“Lublin zurückfehrenden Polnischen General zusammentraf.
- Sée. Ksiserl. Hoh.- der Großfürst Cesarewitsh befand sich noch am 6. d. M. mit seinem Herre in Putawy. Tages darauf sollte der Uebergang über die Weichsel erfolgen und der weitere Marsch nach Volhynien fortgeseßt werden.
Der Oberst Skarzyúski, welcher den Großfürsten Cesa- rewitsch mit einer Abtheilung der Garde - Jäger zu Pferde esfortirt hatte, ist den 10. Dez. hierher zurü étébec.
Die Fürstin von Lowicz is auf ihrer Durchreise durch Gniewoszow erkrankt. |
Die ganze Russishe Gränze ist geschlossen. Auf die erste Nachricht von der ausgebrochenen Revolution traf der Rus- E General Rosen Anstalten, sein Corps zusammenzuzie-
en. Einige Tage später soll er indessen, den hiesigen Blät-
*) Die heute hier eingégangenen Petersburgischen Zeitungen vom bten bis sten d., aus denen die obstehend gegebenen Nach= richten vom Lten entlehnt sind, enthalten die hier folgende Mit- Lens nicht; die Blätter vom 4ten d., welche am Sonntag
hier hâtten eintreffen sollen, sind aber bis jeßt noch ausgeblieben, ah eben wir daher die fragliche Mittheilung nach der Bör- enhalle. /
tern zufolge, Befehl erhaiten haben, die Truppen in ihren Garnisonen zu Grodno. und Bialystock zu belassen.
Jn Beziehung auf eine frühere Verordnung über die Bildung des allgemeinen Aufgebots der beweglichen National- Garde hat die provisorische Regierung unterm 7. Dez. eine genauere Jnstruction für die Regiments - Befehlshaber und Chefs der Wojewodschasten und Kreise ertheilt. Eben die- selbe hat eine Verordnung erlassen, der zufolge diejenigen, welche etwa auf eigene Kosten, Ausrüstungen von Truppen beabsichtigen , aufgefordert werden, die dafür bestimmten Summen zur Disposition der“ provisorischen Regierung zu stellen, um mit Hülfe derselben Kavallerie - oder Fnfanterie- Regimenter zu errichten, weil es heilsamer sey, alle Truppen- Abtheilungen nach ein und derselben Norm zu bilden.
Unsere Zeitungen enthalten auch wieder mehrere Tages- befehle des Diftators Chtopickfi, von denen zwei, vom 9ten und 10ten datirt, die Beförderung einer großen Menge von Zöglingen der Unterfähnrihs-Schule, welche an den Vorgän- gen am 29\ten vorigen Monats bésonders Theil genommen haben, zu Unter - Lieutenants enthalten. Ein anderer vom 10ten datirter verordnet Folgendes: ¿Der Divisions-General Stan. Woyczyúsfi und der Brigade - General Kas. Mata- chowsfi fehren in den aktiven Dienst uri Se. Königl. Hoh. der Brigade-General Adam von Würtemberg und des- s)sen Adjutant, Capitain Baron v. Bülow - Gebhard, enthalten die gewünschte Entlassung.“/ Ein dritter vom Sten datirter Tagesbefehl bezieht sich auf die innere Verwaltung und stellt fest: 1) Der General - Secretair der Diftatur wird den Re- gierungs-Gewalten alle Befehle des Diktators mittheilen und eben so die von den einzelnen Abtheilungen derselben an den Diftator zu erstattenden Berichte empfangen. 2) Alle Ange- legenheiten, deren Erledigung nur einer einzelnen Regierungs- Kommission zukommt, werden, der größeren Schnelligkeit we- gen, sogleih den betreffenden Ministerien , ohne Vermitte- lung der provisorischen Regierung , zugewiesen und leßterer wird blos der Jnhalt der Befehle mitgetheilt werden. 3) Die Besorgung derjenigen Geschäfte, welche in den Bereich meh- rere: Ministerien “fallen, wird der provisorischen Regierung übertragen, welche mit dem Diktator sich darüber zu verstän- digen hat, damit dieser für die schnellsten Mittel der Voll-
ziehvag sorgen fann. 4) Jn dieser Absicht wird die proviso- -
rische Regierung in Z Abtheilungen zerfallen: in eine diplo-
j ae und organische, in eine Kriegs - und in eine Cíivil-
btheilung. Der Präsident der Regierung hat die Mitglieder der einzelnen Abtheilungen und die in denselben zu verhan-- delnden Gegenstände zu bestinimen. 5) Die interimistische
Regierung wird täglich früh und Nachmittags ihre Sibungen
halten. 6) Dieselbe hat älle Beschlüsse zu fassen, welche sie fúr die gegenwärtige Lage des Landes erforderlich hält; diese müssen jedoch, um zur Vollziehung zu fommen, vom Diftator bestätigt werden. 7) Alle durch die Regierungs-Kommissionen oder die ihnen untergeordneten Behörden getroffenen Abän- derungen werden durch die „provisorische Regierung augen- blicküch einerseits dem Diktator, und andererseits dem Pu- blifura bekannt gemacht. 8) Die Regierungs - Kommissionen haben shnliche Verfügungen , wie diese, für die ihnen unter- ebenen Behörden zu erlassen und deren Ausführung zu be- T iet i
Wie versichert wird, haben die in Zamosé befindlichen Russischen Militairs sih den- dort garnisonirenden Polnischen Truppen ergeben ; auch soll die Stadt Lublin sich der Jn- serrection angeschlossen haben. '
Von Seiten des Comítés der Artillerie und des Genie- wesens ist ein Projekt ausgearbeitet worden, wonach War- shau, Praga, Modlin und Zamosé in Vertheidigungs è Zu- stand ge]eßt werden sollen.
In Ptocfk soll am 3. d. M. die Jynsurrection bloß von der Schuljugend ausgegangen seyn und die Einwohnerschaft selbst sih ihr ersi am folgenden Tage angeschlossen haben. -
Der General v. Rozniecki soll bei Lubartow gefangen genommen worden seyn. 7
Den 7. d. M. langte hier der Lieutenant Kroczynkfi mit -
der Nachricht an, daß das 2te Jäger- Regiment zu Pferde von seiner 26 Meilen von hier entfernten Garnisou' aus auf dem Wege nah Warschau begriffen sey.
Eine Menge von Verordnungen des Municipal - Raths der Hauptstadt, zum Theil von dem Präsidenten Wegrzecki, zum Theil von dem Vice-Präsidenten Krzywoszewsfki unter: zeihnet, welche die hiesigen Zeitungen enthalten, sind nur von örtlichem Jnteresse.
Der Bischof von Ptocf, Präsident der Section der geistlichen Angelegenheiten, Prazmowsfi, hat unterm 7ten d. einen Aufruf an alle Bischöfe und Geistlichen des Königreichs
2711
ergehen lassen, worin er ihnen Gebete für den Schuß der Nation und die Erleuchtung der Behörden anbefiehlt. Es erscheint jeßt hier auch eine Deutsche Zeitung, unter E el „Warschauer Blatt‘, und zwar dreimal in der oche. Seit dem 6ten d. M. werden bereits die Vorlesungen im hiesigen Lyceum gehalten.
Frankrei.
Pairs-Kammer. Jun der Sißung vom 8. Dez., an welcher der Herzog v. Crussol als neu aufgenommenes Mit- glied zúm erstenmale Theil nahm, stattete zunächst der Graf Molé einen Bericht über den Geselz -Entwurf wegen der den Opfern- der Revolution zuzuerkenuenden Belohnungen ab und trug auf. die Annahme desselben an. — Hierauf wurden die Berathungen über den Geseß-Entwurf wegen der Zeitun- gen und periodishen Schriften fortgesest. Der (gestern er- wähnte) Zusaß des Barons Mounier zu dem lsten Artikel wurde in folgender Abfassung angenommen :
¡Den verantwortlichen Zeitungs-Geschäftsführern , die bei der Bekanntmachung des gegenwärtigen Gesetzes ihre Caution gestellt haben , soll eine 6Gmonatliche Frist bewilligt werden, um den Bestimmungen dieses Geseßes nachzu- _fommen.‘‘ :
Der 2te Artikel ging nach einigen Bemerkungen des Her- zogs v. Broglie mit einem Amendement des Herzogs D e- cazes in nachstehender Abfassung durch:
¿¡Art. 2. Der bestimmte und nah dem Formate sich richtende Zeitungs-Stempel soll 6 Centimen für jeden Bo- gen von 30 Decimeters im Umfange und darüber, und 3 Centimen für jeden halben Bogen von 15 Decimeters im Umfange und darunter betragen. Jede Zeitung, die auf einen halben Bogen gedruckt ist, der mehr als 15 Deci- meters und weniger als 30 Decimeters im Umfange mißt, soll außerdem, für jede 5 Decimeters mehr, 1 Centime ent- rihten. Für die dazwischen liegenden Säße tritt feine Stempel-Erhdhung ein. Gleichmäßig soll kein Stempel von einem Supplemente entrichtet werden, das nicht mehr als 30 Decimeters im Umfange mißt und von Zeitungen ausgegeben wird, die auf einem Bogen von 30 Decimeters und darúber gedruckt sind. Das Gesek vom 13. Vendé- miaire des Jahres VI. und der Art. 89 des Gesebes vom 15. Mi a sind und bleiben aufgehoben. Das Geseß vom den Stempel für Zeitungen und Ankündigungen betrifft, gleichfalls. aufgehoben.‘
Der 3te Art. lautet also :
¡Ar t. 3. Die durch den 8ten Art. des Geseßes vom 15. Márz 1827 auf 5 Cent. festgeseßte Taxe für das Post- Porto der Zeitungen und sonstigen Blätter, die die Gränze
des Departements, in welchem sie erscheinen, überschreiten, |
soll auf 4 Centimen ermäßigt werden. Dieselben Blät-
ter sollen nur 2 Cent. entrichten, sobald sie für das Jn-
gee s Departements, in welchem sie erscheinen, bestimmt nd.
Eine noch größere Herabseßung der Post-Porto's, die der Vicomte Dubouchage zu Gunsten der kleineren Journale in Antrag gebracht hatte, wurde verworfen und der áte und leßte Artifel sodann ohne irgend eine Diskussion in nachste- Hender Abfassung angenommen :
¡Ar t. 4. Die in fremden Sprachen gedruckten Zei- tungen, so wie die überseeischen , sollen das Maximum des für Französische Zeitungen festgeseßten Tarifs entrichten.“/
Ein Zusaßz-Artikel des Herzogs v. Choiseul, des Juhalts, daß hinführo jeder Zeitungs - Geschäftsführer zuvor vor dem ‘Tríbunale erster Justanz dem Könige, der Charte und den Landesgeseßen den Cid der Treue leisten solle, fand keine Un- terstüßung, und der ganze Gesel - Entwurf wurde zuleßt mit 94 gegen 5 Stimmen angenommen. — Bevor dieje Abstim- mung erfolgte, betrat ter Marschall Soult die Rednerbühne, um der Versammlung den von der Deputirten - Kammer be- reits angenommenen Geseh - Entwurf wegen der Aushebung der 80,000 Mann vorzulegen. Der Minister äußerte t bei dieser Gelegenheit folgendermaßen :
¿Das Geschß, das wir Fhnen , m. H., vorzulegen kommen, -
wird seinen Zweck erreichen, wenn es uns das erste der Güter, den Frieden, erhält , unter dessen Schutze allein die Volks - Frei- heiten wachsen und t O können. Wir haben die größte Hoffnung, daß derselbe uns erhalten werden wird, und Frank- reich empfängt fortwährend von den Europäischen Mächten die freundschaftlichsten Zusicherungen, Bei dem Anblicke jedo der Rüstungen, die im nördlichen Europa stattfinden, und bei den wichtigen Ereignissen, die sich unter unseren Augen zutragen, Tonuten wir nicht müßtge Zuschauer bleiben; weit entfernt aber, én jenen Rüstungen einen Gegenstand der Besorgniß zu schen,
rairial des Jahres VII. ist, insoweit dasselbe
haben wir nur einen heilsamen Wink darin gefunden. Es find Befehle gegeben worden, mehrere Dauvsd lde, i Si: g E ris und Lyon sind der Gegenstand dieser Sorgfalt gewesen, die durch die Einwohnerschaft dieser heiden wichtigen Städte hervor- gerufen worden ist. Aber, wir wiederholen es Fhnen, m. H., Ste dürfen in diesen Verfügungen nichts, als den Wunsch der Regierung erblicken , keine Maaßregel zu verabsäumen, die dazu geeignet is, dic Ehre und die Sicherheit des Landes zu bewah- o zugleich aber auch das gute Vernehmen mit den übrigen Mächten aufrecht zu erhalten. Das Glü ift uns o rasch und unverhofft gekommen, daß es wohl zu einem Argwoha gegen uns Anlaß gehen konnte; dieser wird aber durch unsere Einigkeit und unsern unerschütterlichen Willen, an den unwandelbaren Grund- säßen festzuhalten, worauf die Unabhängigkeit der Völker be- ruht, bald verscheucht werden. Die Nicht-Einmischung ist gegenwärtig unser Grundsaß; wir werden denselben gewissenhaft beobachten, aber unter der ausdrüdli- chen Bedingung, daß er auch von den úbrigen Mâch- ten beobachtet werde. Bloß um dieses Resultat um #o sicherer zu erreichen , verlangen wir Fhre Mitwirkung. Stark durch unsere Heeresmacht, wie durh die Gerechtigkeit unserer Sache, und gestüßt auf beide, würden wir uns zum Krieçe nur entschlicßen, nachdem wir uns vergeblich bemüht, den Frieden aufrecht zn erhalten. - Wir werden, mit einem Worte, keine un- serer Verpflichtungen verleßen. Einige ehrenwerthe Deputirte hâtten gewünscht, daß wir ftatt 80,0090 Mann deren 129,900 ver- langt hâtten. So sehr wir diese Berocise des Vertrauens auch zu châßen wissen, so haben wir das Anerbieten doch nicht anneh- men zu dürfen geglaubt, und zwar aus dem Gruude, weil eine solche Mehr - eus uns Überflüssig sheint. Die Minister des Königs von Frankreich werden eben so wenig mit den Kindern des Landes, als mit dessen Schäten, vershwenderiscch umgehen. (Bravo!) Wir hoffen, m. H., daß Ste das vor- liegende Geseß, dessen Erörterung in allen Gemüthern die hoch- herzigen Gedanken geweckt hat, die die Worte: Ehre und Va- terland, stets in uns hervorrufen, mit dem Jhnen in so hohem Grade beiwohnenden Gefühle der Nationalwürde aufnehmen werden. Schon füllen sich unsere Armee-Listen mit den Namen derer, die freiwillig in das Heer eintreten ; freudig reiht sich un- sere Jugend unter die Fahnen, denen wir so viele Siege ver- danken; eine edelmüthige Begeisterung zeigt sich von allen Seiten. Wünscheu wir dem Lande Glück, m. H., daß es so schnell Ge- horsam findet, sobald es den Wehrfand zu seiner Vertheidigung aufruft; wünschen wir ihm Glück zu diesem neuen Aufshwung seines Patriorismus, und wenn wir ehedem, den Ruhm über Alles liebend, nichts als Ehrgeiz und Eroberungen träumten, so werden wir heute, stärker als damals, weil wir unser wahres Interesse richtiger exkennen, nur auf die Aufrechthaltung des Grtedens und auf die Bewahrung unsrer Freiheiten bedacht seyn.“ Nach Beendigung dieser Rede, die von der Versamm- lung mit großem Beifall aufgenommen wurde, verlas der Minister den Geseß - Entwurf selbst, zu dessen Prüfung der Präsident sofort eine aus dem Marschall Jourdan, dem Her- zog von Valmy , dem Grafen Dejean, dem Grafen Molé und dem Herzog von Dalberg bestehende Kommission er- nannte. — Die Versammlung nahm hierauf ohne irgend eine Diskussion den Ges-e6 - Entwurf über die Zettel - Anschlä- ger und öffentlichen Ausrufer mit 92 Stimmen gegen eine an. Am folgenden Tage sollte keine Sibung stattfinden. Deputirten-Kammer. Die Sibung-vom 8. Dez. wurde ganz mit den Berathungen über den Geseß - Entwurf wegen Abschaffung der beisizenden Richter und Räthe ausge- füllt. Man wird sich erinnern, daß, während die Deputir- ten-Kammer die Abschaffung beider Körperschafien genehmigt, - die Pairs - Kammer für die Beibehaltung der beisiben- den Räthe bis zu deren Beförderung, Abdankung oder Tode gestimmt und demnach den L2en Artikel des Geseb- Entwurfes geändert, die vier übrigen aber LONIREN, atte. In dieser Form kam jeßt der betreffende Geseß-Entwurf noch einmalin der Deputirten-Kammer zur Sprache. Hr. Jsambert stimmte gegen die Beibehaltung der beisisenden. Räthe, oder verlangte, daß man ihnen mindestens jede berathende Stimme an den Königl. Gerichtshöfen entziehe. Herr v. Podenas äußerte sh ebenfalls mit großer Heftigkeit gegen die bei- sißenden Räthe und trug auf die Abschaffung derselben, als einer Institution an, die dem Lande. durchaus fein Verträuen einflôße; Herr Dupin d. Aelt. dagegen stimmte für die An- nahme des Geseß-Entwurfes in der von der Pairs-Kammer vorgeschlagenen Abfassung. Nach einer völlig unerheblichen Debatte wurden hierauf auch erst die 5 Artikel des Entwur- fes einzeln, und dann das ganze Geseß mit 261 gegen 19 Stimmen angenommen. Die Sißung wurde um 35 Uhr aufgehoben. i _ Paris, 9. Dez. Der König präsidirte gestern im Mi- nister:Rathe und arbeitete nah demselben mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Der Präsident und die Secretaire der Deputirten-Kammer hatten die Ehre, Sr. Majestät einige von beiden Kammern angenommene Geseß- Entwürfe zu überreichen.