1830 / 350 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

M

/ \ M

I A i)

2720

Genusse der ihnen zue begreife wohl“/, dieser Kammer, Verschiedenheit äußern , entschlüpfen fônne, der un aber nicht begreifen fann, ist, daß ein ster-Raths in dem Augenblicke, Oberhauptes zu uns |pricht , Besiegte eintyeilt. Lüge seyn. genießen. chem Stolze Ueberwundenen i, ich fühle es, daß ich. meinerjeits sie gelten zu lassen.“ ß die Jndemnisirten ganz zusr hnen dasjenige lasse, was Nation verworfenen Entschädigungs-Gesekes zu r General Demarçay sprach sich eben so Hr. Barthe. Das Entschä- wäre nimmermehr durchgegan- 5 ‘die Deputirten - Kammer nicht Wahl-Umrriebe in einer Weise zu- . daß sie die dffentliche Meinung Die allgemeine Berathung d die Diskussion über die einzel- - verlegt. Am Schlusse Präsident noch der Versammlung den ie Zeitungen und periodischen Schris- zuvor von der Pairs - Kammer Die Kammer beschloß „- sich mit ch noch in der nächsten Sibung ledigung desselben den Zeitungs- - lb bei der bevorstehenden Erneuerung des Abonnements von großer Wichtigkeit sey.

dem Indemnitäts-Fonds selb interessirt ist. Bei, den Be: dúrfnissen des Vaterlandes, fügte er hinzu, verzichte er aber willig auf den Antheil, den er an jenem Fonds etwa noch haben möchte, wie er denn überhaupt zu jedem Opfer gern bereit sey, das das Heil des Landes von ihm erheischen môchte. Gleichwohl halte er es für seine Pflicht, bei dieser Gélegenheit darauf aufmerksam zu machen, daß bei der Berücksichtigung der Emigranten - Entschädigungs - Ansprüche manche Ungerechtigfkeiten stattgefunden hätten, und daß sich sonach feinesweges (wie Herr Laffitte solches behauptet) ja- gen lasse, alle. zweifelhaften Fälle wären zu Gunsten der Be- theiligten entschieden worden. Er behalre si{ch aus diejem Grunde auch cin Amendement zu dem Gesehz - Entwurf vor, das er zur gehörigen Zeit in Vorschlag bringen werde. Der Königl. Commissair , Staatsrath Thiers, vertheidigte den Gesel - Entwurf als eine Maaßregel yon der höchsten Billig- feit, wodurch ein dem Lande zugefügter großer Schaden we- nigstens zum Theil wieder gut gemacht werden solle. Diese Aeußerung erregte auf der rechten Seite einen um |0 lebhaf- teren Unwillen, als kurz vorher noch der Graf v. Noailles am Schlusse seiner Rede mit bewegter Simme gesage hatte: „Sie sehen in mir, m. H., einen Jndemnisirten, der seine An- \prúche nur als Erbe dreier Generationen seiner Famitie, die das Schaffot bestiegen, geltend gemacht hat. Jh halte mich verpflichtet, Jhnen diejen Umstand ins Gedächtniß zurückzu- rufen, damit Sie, wte ganz Frankreich, erfahren, um wel- hen Preis einige \{chwache Entschädtgungen mitunter erwor- ben worden sind.// Herr Thiers fuhr fort: Man behaup- tet, daß die Emigranten-Entschädigung die Parteien mir cin- ander auegeséhnt habe. Wáre dies der Fall, warum hâtte dann aber am 29. Juli eine Partei der anderen mif Feuer und Schwerdt gegenüber gestanden Was heißt denn Aus- \dhuung, wenn ‘sie die Leidenschaften nicht bezähmt ? Nein, m. H., es giebt Parteien, die nimmermehr verzeihen.“ Nath Herrn Thiers, durch dessen Rede sich die rechte Seite und ein Theil des rechten Centrums der Kammer ticf verleßt fählte, ließ sich Herr“ v. BVaucelles gegen den Gesei-Enx- wurf und Herr Salverte zu Gunsten desselben vernehnien. Leiterer zählte namentlich auch die vielen Klassen der Gesell schaft auf, -die so gut wie die Emigranten auf eine Entschä- digung hätten Anspruch machen kônnen. Die Berathung

wurde hierauf eine kurze Zeit unterbrochen, indem der Ba?“

ron Pelet das Wort verlangte, um úber den (iw Nr. 345 der St.-Ztg, mitgetheilten) Geseb-Entwurf zu berichten, wodur das Ministerium, in Ermangelung des udgets, autortstrt wérden soll, die Steuern, mit Ausnahme der Getränf- Steuer, im nächsten Jahre nach den bisherigen Säßen pro- viforisch fortzuerheben. Die Aenderungen ; die der Berichter- statter in dem Entwurfe in Antrag brachte und die namenk- lich darin bestanden, einen bestimmten Termin festzuseßen, bis zu welchem die Regierung jene Steuern nur sollte fort erheben dútfen, nämlich den 1. Mai 1831, werden bei den Berathun- gen über diesen Gegenstgnd ausführlich zur Sprache kommen.

Vorläufig bemerkte - der Finanz-Minister, er fônne auf |

die vou der Kommission in Antrag gebrachten Amendements nicht eingehen. Jndessen mußte diese Erklärung wohl auf einem Jrrthume beruhen, denn er fügte furz darauf hinzu, daß er sich den Termin des 1. Mai Behufs der Fort-Erhe? bung der Steuern näch ihrem ‘gegenwärtigen Satze gefallen lassé. Dieses war. aber das einzige wesentliche Amendemenk, das die Kommission gemacht hatte. Der Berichterstatter fand sich daher auch zu der Bemerkung veraulaßt , daß der Mini- ster ihn von seinem Plaße aus falsch verstanden haben müsse. Auf die Erklärung dieses Lektern , daß das Gese von der dringendsten Nothwendigkeit sey , indem die Pairs-Kammer als jolhe vom nächsten Sonnabend ab feine Sibßung mehr halte, sondern als Gerichtshof zusammentrete , beschloß die Kammer, sofort am folgenden Tage um 10 Uhr Vormittags darüber zu berathschlagen. Hexr Berryer seßte hierauf dié Diskussion über die Einziehung des gemeinjamen Ent- shäbdigungs - Fonds' fort und bekämpfte diese Maaßregel die \sich, seiner Meinung nach , weder in “finanzieller nöch in po- litiécher Hinsicht rechtfertigen lasse. Er sey, fügte er hinzu, bei dér Eritschädigungs-Summe nichr. betheiligt ; nichtsdesto- weniger habe er sich aber eines \chnierzlichen Gefühls nicht er- wehren fönnen, als er aus dem Munde des Ministers vernommen, einerseits, daß die von den JIndemnisirten erworbenen Rechte un- antastbar, und andererseits, daß sie durch einen schreienden Aft der Béraubung gegen denStaat begründet worden seyen, AmSchlusse seines Vortrages rûate Hr. Berryer die: Worte, deren. der Finanz-Minister sich bei der Vorlegung des Gesez-Entwurfes bedient hätte: baß nämlich“ die Indemnisirrten“ es nur der

Billigkeit der Partei, von der sie in der leßten Revolution.

besiegt worden, zu verdanken hätten, wenn man fie in dem

Polignac vertheidigen und insbeso meine; politische, un auf die gemeinsame wird Herrn v. Peyronnet, und‘ Herr Cremieux Herr gen. Die Antwort auf

walte werden die Herre unter si theilen; der Beweisführung, der er cial- Fragen beschäftigen gen antworten. Anklage ist demzufolge Herrn Beren i Der General Lafayette und der

rfannten Entschädigungen lasse. „Jch der Redner, „daß sih im Schoße in der Hike der Berathung, und daß uns zuwei

d Prâäjudicial- einige Meinungs- len ein Ausdruck sern Gegnern mißfälle; was ih Präsident des Mini- Namen des Staats-

die Franzosen in-- Sieger und te muß cine Wáhrheit und feine Alle sind berufen, derselben Freiheiten zu Wir Alle müssen in unsern Städten mic glei- cinherschreiten ist aber

Herr Sauzet

wo er im Die Char

Der politische , Bezeichnung zu dulden,

mich nie dazu ver- Hr. Jollivet war der ieden seyn fônn- Ihnen in Folge

fônnen.

partements, so wie d das. für die angeklagt fieinen Luxembourg.

wurde Befehl gegeben, die Thären das Înnere eintreten zu lassen. ß man die. Minister bald von Vincennes hier-

stehen roúrde, Meinung, da ten, wenn des von der Theil geworden sey. De in demselben Sinne aus, digungs-Gesebß, m gen, wenn im Jahre 18: durch die verwerflichsten sammengestellt worden wäre, durchaus nicht repräsentirt h wurde hierauf ges! nen Artikel auf den der Sitzung theilte der Geseß-Entwurf über d ten mit, wie olcher Tages angenommen worden war. diejem Gegenstande wo mögli zu beschäftigen, Redactionen je

oen mehr in daxauf hin, da her bringen wird.

Das Theater die angeklagten Garde umgewandelt werden.

Der: König hat der Beileid úber das Ab

Odéon wird während des Prozesses gegua Kaserne für die National- und daher schon morgen geschlossen

einte dieser, Minister ‘in eine

Wittwe Benjamin Constants seit; eben ihres Gemahls. be ournal des Débats begleitet die Constant's mit folgenden Aeußerungen : Constanr hatte seit mehreren Jahren der Rednerbühne einen Zufall, der ihn an nôthigte. Der Mangel an körperlicher Be- bunden mic einem Kummer , erwähvte, so wie mit anhaltenden poli- Arbeiten, harten seine Gesundheit Natur ziemlich starke Con- und dennoch Kräfte findea; die Stärke jeines Körperschwäche, und er war einer am häufigsten die Rednerbühne bestei- Die Kammer und Frankreich veclieren Vertheidiger der constitutionnellen Leh- der eine starke Dialekcik mit fanten und originellen Sty-

ossen un zeugen lassen.

folgenden Tag Meldung

Das Ï vom Tode Benj. ,, Herr Benj. erabsteigen ven rúcen zu wegung, ver zem inder Kammer rischen und literarischen merklich geschwächt und seine von stitution angegriffen. ließ scin Eifer. ihn neue Geistes siegte über sei dex púnftlichsten und genden Deputirten. in ihm cinen beredten ren und einen Schriftsteller , allem Reize eines lebendigen , pi les zu {chmückc

Das Comi der Himmel h selben seben in vom 2. Dez. die cinander. die periodische ‘P der Wahl-Listen zu sichern. und Wahlgesebe würden jebt genau beobachtet, ihnen die Kammer der 22 ader und diese Karnmer sey die Gesellschaft Hilf dir, jo wi sey, selbst ein ungenúgendes Werkzeug Männern in Verbindung stehe Meinung Mißtrauen errege. gende Unterschristen : J. Bastide, liers, G. Cavignac, A. Chevallon, nais; E. Lebreton, A. Guinard, A. Marchais, J. Tasche- regu, C. Thomas, C. Teste, Tonnet.

“Der Semaphore de Marseille meldet, im Wider- ruch mit den gestern gegebenen. Nachrichten, nach einem m 26. Nov., daß die Stadt Medeah

sich nicht ergeben habe, sonderu von den Franzosen nah einer blutigen Schlacht mit Sturm genommen,

Einwohner niedergemebelt worden seyen. Der Bey von Ti-

teri- habe sich mir 400 Mann ergeben.

„Die Nachricht von. den in

ruhen is gestern hier eingetroffen.

Vou den vorgestern beim Bu erschienenen Verhandlungen des Prozesses des Grafen Ker- jay sind bereits 1500 Exemplare verkaust worden.

Die Pairs-Kammer wird heute eine öffentlihe Sißung

dessen er vor fkur- indem die Er

Er: nahm sichtbar ab, Se. Majestät führten gestern den

Paris, 10, Dez, 1 gef aihe und empfingen Deputationen der

Vorsis6 im Minister -R Garden mehrerer St Jn Folge eines Immediat- ist eine Königl. Verord „Att. 1. 207 ordnung vom 10. Dez. ‘pie Prüfung d neun von uns j hofes, Unseres den Mitgliedern zusammengeseßs der der mit der Prúfung der tragten Kommis als Präsident , Staatsrath, Thirat de St. Rath am Re sten, lo wie

National - : 6 Berichts des Finanz-Ministers chstehenden JFnhalts erlassen.

nung na l, Ver-

e durch den Art. 7 der Köni 1823 niedergeseßte Kommission für sterial: Rehnungen soll künftig aus ährlich aus. dem Schooße Unseres Rechnungs- Staatsraths und beider Kammern zu wählen- Art. 2. Mitglie- Rechnungen für 1830 beauf- Graf Mollien, Pair, Duchatel,

worden :

n wußte. ‘‘

der Gesellschast: Hilf dir, so wird dir elfen hat sih aufgeldst; die Mitglieder des- einem von ihnen unterzeichneten Schreiben Gräânde ihrer Auflösnng. der Gejellschaft aus- sey vor drei Jahren gestistet worden, um. resse zu unterstüßen und die Unverfälschtheit Dies Ziel sey erreicht, die Preß-

er Mini

t werden.

ion sind die Herren : Odier und Humann , Deputirten, Aignan Requetenmeister, Bessières, Goussard,, Referendarius der er- mont und St. Laurent , Refe- bei demselben Kollegium. den zu Mitgliedern der ntschädigung beauftrag- der Graf Abrial, Pair von F | irten Bernard und Girod. der General - Secretair und der NRechnungsrath Louis :

und es sey aus

chnungshofe , Diese Geseke

Le Bas de Cour rendarken der zweiten Klasse Durch eine zweite Verordnung wer mit der Liquidirung der Emigranten-E ten Kommission ernannt : reih, als Präsident, die Deput der Staatsrath Macarel , der Polizei:-Präfektur , Billig, Malhouet.

- ‘Der Gouverneur des Fr Minister unterm 13. Oktober benachrichtigt, genannten Monats die Thronbesteigung Lud ch proflamirt w Kokarden waren

! und literarischen Ge

1 hervorgegangen. | i : | befreit; durch die genannte Verordnung sollten sie in gewissen -

en nicht das, was Noth thue, und cd dir der Himmel helfen, geworden, weil sie mit - jede energische Das Schreiben enthält fol- J. Bernard, E. Boinvil- F. Corcelles , V. Langui-

,„ bei denen

anzösishen Guyana ‘hat den See-

daß am Iten. des

wig Philipps im Die Farben -der

schon am 27. Sept. gewechselt:

Moniteur theilt eine Adresse mit, welche der

König erlassen hat. +

fer ist zum Secretair der mir: Staats-Raths beauftragten Kommission -

r geben Nachsteheudes als die: n dem Prozesse gegen die an Der Secretair wird zunächst die Reso Kammer und den leßten von dem Pairs- lossenen Thüren gefaßten Beschluß, welche zu- e Anklage : Afte bilden, 3 Kommissarien den Gegenstand der auseinanderseßen und’ darauf antragen, daß zum a und zur Vernehmung der Zeugen ierauf werden die Debatten. beginnen ; r Kommissarien, wird die Anklage behaupten, ‘und die Vertheidiger der ‘vier Minister das Herr von Martignäc wird den Fürsten v.

Cayenne feierli orden ist. Schreiben aus Algier vom Flagge und der worden. dortige Kolonial- Der Advoîtat der Organisation des ernannt worden. Die hiesigen Blätte Reihefolge der Verha flagten Minister an : tion der Deput Hofe bei versch sammen -di einer der

j geplündert und die Rath an den . Bouchene-: Le arschau ausgebrochenen Un-

chändler Dentu im Druck ndlungen i

vorlesen. j Fortseßung des (gestern abgebrochenen des Grafen von A

i / ., in eine gründliche Prüfung dieser Alte einzugehen: es i| wichtig, ste sorgfältig zu ¿nnilvsiróirs um den ganzeu Umfang der Veränderun mit einem durch so viele Geseße begr vornchmen wollte. Der erste dieser Akte su spen heit der periodischen und halbperiodischen Presse; |

(nflage kurz Verhör der eschrittemn -

) Bericht s

Angeklagte Hier is der Ort, m. en zu begreifen, die man erungs-System irt die Fre îi-

sil, einer de demnächst werden Wort erhalten.

ndeten Re

2721

ndere. über sämmtliche allge- Fragen verhandeln, die sich Vertheidigung beziehen. Herr Hennequin Herrn Chantelauze n Guernon de- Ranville vertheidi- die Lertheidigungsreden der An- | n Berenger und Madier de Montjau Lebtere wird sh mit der juristischen stere mit den politischen und Präjudi- und Herr Sauzet für seine Kolle- also: der wichtigste Theil der ger úbertragen.

Präfekt des Seine-De- er Polizei-Präfekt besichtigten vorgestern en Minister eingerichtete Gefängniß im Gleich nachdem sie sih entfernt hatten, zu schließen und Nieman- Alles deutet

der zweite: lôsi die Deputirten-Kammer guf; der dritte \schmilzt nach den Principien der conftitutionnellen Charte die Wahl- Vorschriften um und ordnet die Vollziehung des Art. 46 der Charte an. Der Wirklich- keit, nach vernichteten fle die Geseße und änderten die Formen der Regierung. Zunächst waren Artikel der Charte aufgehoben oder umgeändert, in Kraft stchende Geseße abgeschafft - früher aufgehöbene wieder in Kraft geseßt worden, und zwar durch die alleinige Autorität der Verordnungen und ohne die Mitwirkung * der Kammern. Und dennoch wurde laut dem Art. 15 der Charte die gescßgebende Gewalt in Frankceich durch den König und dic beiden Kammern zusammen ausgeübt. Dem Geseße vom sien März 1822 zufolge blieb dem Könige, wenn die Rechte, kraft de- ren er die Charte verliehen hatte, gegen jeden Angriff geschüht bleiben sollten, unter dex von ihm eingeseßten Regierungsform feine andere Autorität, als diejenige, die er durch die Ber- fassung besaß, und die auf derselben Linie fichenden Rechte der Kammern, 19 wie deren Autorität , mußten für eben so unverleß- [ich gehalten werden. Der l4te Art. der Charte endlich behielt dem Könige nur das Recht vor, die für die Ausführung der Gez seße und die Sicherheit des Staats erforderlichen Reglements und Verordnungen zu erlassen. Dies war die erste Verlcßun

,

der Charte, cin Attentat gegen dic Verfassung des Staats un eine Usurvation der Rechte und der Autorität der Kammern. Sie erstreckte 'sich auch auf die erste und dritte Verordnung.

Der Art. 8 der Charte sicherte den Franzosen das Recht, ihre Meinutigen bekannt machen und’ druckcn zu lassen, indem sie sich agh den Gescben hinsichtlich der Unterdrückung der Miß- bräuche dieser Freiheit richten. Nach gründlichen Erörterungen,

“nach zahlreichen und schmerzlichen Erfahrungen waren im Fahre

1819 zwei Geseße über diesen Gegenstand erlassen worden: das cine die Unterdrückung der Preß-Vergehen und Verbrechen, das andere die Bekanntmachung der Journale und periodischen Schrif- - ten betreffend; beide bewilligten absolute Freiheit und organisirten ein System aceschlicher Verantwortlichkeit gegen die Mißbräuche

| dieser Freiheit unter der Autorität dex Gerichte. Fm Jahre 1822 *

wurden zwei neue Geseße zu dem Zwecke erlassen, diese Geseßge- bung zu modificiren. Das Geseh vom 25. März war zur Ver- vollständigung des Systems der Unterdrückung der Pre vergehen erlassen worden; das vom 17ten desselben Monats ‘bestimmte die Polizci der Fournale und periodischen Schriften; es untersagte die Bekanntmachung jeder Art dieser Schriften ohne die Erlguhb- niß des Königs und gestattete der Regierung/ dieselben unter schwierigen Umständen und in Abwesenheit der Kammern einer temporairen Censur, zu unterwerfen. Das Gescß- vom 28. Fulèt

1828 stellte endlich unter gewtssen Bedingungen die durch das Geseß vom 9. Fuñi 1819 gegründete Freiheit wieder her.

Die erste der drei Verordnungen vom 25. Juli unterwirft die periodische Presse aufs neue dem Zwange der vorgängigen Erlaubniß des Königs, indem sie die aufgehobenen und fast ver- gefenen Bestimmungen des Geseyes vom 21. Oktober 1814 wie- der hervorsucht; sie macht dieselben sogar noch strenger. Die Erlaubniß mußte nah gewissen Zeiträumen aufs neue eingeholt und konnte stets von der Regierung zurückgenommen werden; für Uebertretungsfälle wurde die Beschlagnahme und Vernich- tung der Presscn und Typen angeordnet. Das Geseh von 1814 hatte die Schriften von mehr als 20 Drubogen, so wie die Memoiren über Wel und die Abhandlungen der gelehrten

ellschaften , von der vorgängigen Prúfung

Fällen derselben wieder unterworfen seyn. Die Verfasser dieser Verordnung. begnügten sich also nicht mit der Vernichtung der geseßlichen Bestimmungen, welche die freie Auna A ver- fassungsmäßigen Garantieen. beschühten, und mit der Wiedercin- führung der garten Beschränkungen aufgehobener Gescße, son- dern improvisirten eine neue Sa QE a um neuc Beschrän- fungen eintreten zu lassen und die Klagen der Bütger ‘um #0 scihter zu ersticken. Dies konstituirt durch die völlige Vernich- tung des Rechtes, scine Meinungen durch- den Druck bekannt machen zu lassen, eine zweite Verleßung der Charte.

Dem Art. 50 der Charte gemäß konnte der König die De- putirten - Kammer auflôsen; aber die A btr: dieser dem Kb- nige darum vorbehaltenen Macht, damit er bei einem Iwielpal zwischen seiner Regierung und der Wahl - Kammer erprodven könne, oh die dffentliche Meinung die Oppofition der Abgeord- neten des Volkes billige, oder ob die leßtere nur ein Resultat ihrex persdulichen Ansichten sey, seßte das Vorhandenseyn einer fonstitufrten , berathenden und handelnden Deputirten-Kammer vorgus, welche bevollmächtigt sey, ihre Gesinnungen durch ihre ' Beschlüsse f auszusprechen. Einerseits kann man eine Kam- mer, die nicht vorhanden ist , nicht aufldsen ; andererseits kann das Recht, sie aufzulösen, wenn fie vorhanden ist, nicht die Be- fugen nach süh ves „die nach einer Auflösung der Kammer geschehenen Wahlen zurückzuwcisen. Der König besaß kein geseß= liches Recht überdie Wahlen; nur der Deputirten-Kammer kam cs zu, Uber die Geseßmäßitgkeit und Gültigkeit derselben zu entscheiden: feine Macht war befugt, Über die Tendenz der Wahlen zu rih- ten, und so lange die neu erwählten Deputirten noch nicht zu- sammengetreten waren, so lañge gab es auch noch keine Kammer, sondern nur Wahlen, welche vor Niemandes Forum gehörten. Die zweite Verordnung vom 25. Juli ldste nun aber eine Kam=- mer auf, die ers am 3. August zusammentreten sollte: sie sprach die Aufldsung mit Hinsicht auf angebliche Umtricbe aus, welche auf mehreren Punkten des Königreiches ins