1830 / 352 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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auch jeßt Achtung zu verschaffen wien werten. Man beruft sich aus A ich vei ér Darlegung der Gründe zu dem vorltiegen- den Entwurfe gesagt, was ein Gesch cinge{UhL1 have, tônne auch ein | Ge1ctz=wieder vernichten; hieraus gehe aver flar hecvor, daß alle vom Staate übernommenen Verbindlichkeiten durch eum Gez1ch wieder agufgelds|| werden kbdnnten. Nicht {0 müssen meine“ Worte verstani en werden. Ohne Zweifel können frühere Gezete bur \pâtere verändert oder ganz zurückgenommen werden; wle walt jon eine gejellschaftliche Verbesserung úberhaupt möglich, aber nie ¿arf dadurch ein Dritter bei seinem Rechte gekränkt werden. Dieje Ansicht cht auch schr bestimmt aus demzengen Theile meiucer vei der ; Borkedulis des gegenwärtigen Gesey-Entwucfes gehagitenen Rede hervor, worin ic) gesagt, daß es keincöwiges vie Aosich1i jey, noch - seyn könne, wohlerworbenen Rechten zu nahe ja tcctei, wenn anders man nicht dieselbe. Ungerechtig eit begehen wulle, deren sich dicjenigen schuldig machten , die von eizec Berauvung sprä- chen. Aber, sagt man ferner, dér Minifier hat bas FnuemnilatsZ Geseß als einen Aft der Beraubung gegen den Slagt geichiloert | und dadurch zur Verachtung der beslehenden Gezeye auzgerelzk. Fa, m. H. / die Minister glauben in der That daß das „Fn demnitäts-Geseß ein ungerechtes, unpolitijcies/ drüdckendes Geqch sey, das cine Vergeudung des Staats-Bermdgens herdetgeUhrt hat; gerade dadur aber, daß sie nichtsëciio.„ciuger die -vgvurch dem Lande aufgelegte Verpflichtung sireng erüllen/ liesern e den gate eweis ihrer Achtung vor allen vesiehenden Gezeßen. nd wie sollte man cin Geseh nicht ungerecht nennen , das voa allen in der Revolution verunglückten Einwohner - Klassen nur einer einzigen , und zwar gerade derjenigen zu Hülfe kam, die einer antinationalen Sache gedient hatte? Wie groß in? auch unsere Ring gegen ein Geseß seyn mag, das wir zu zeinec Zeit so energisch bekämpft haben, wir werden dassclve getreuiich erfüllen. Die begonnenen Liquidationen sollen bcendigt und der Betrag derselben soll den Ansyruchsbercchtigten dis auf Hel- ler und Pfennig ausgezahlt werden. Aber man verlange nicht von uns, daß wir noch mehr thun, als das Gesch selby fordert. Dem Gesetze zufolge sollen wir den Emigranten den Werth ihrer confliscirten Güter erseßen. Dieser war auf 1000 Millionen ab- eshäßt worden, wovon man 12 Millionen zu einem Reserve- Fonds einbehalten wollte, um mittelst desselben etwanige Mifi- verhältnisse bei der Vertheilung auszugleichen. Wenn sich in- dessen aus déx Liquidation ergiebt, daß jener Werth die Summe von 900 Millionen nicht Übersteigt, mit welchem Rechte will man alsdann die restirenden 100 Millionen gleichfalls für die Emi- granten in Anspruch nehmen? Wir gehen aber noch weiter : der ¡9te Artikel des Geseßzes schließt ieden Anuspruchsberechtigten aus, der sich innerhalb einer bestimmten Frist nicht gemeldet hat. Angenommen, die Hälfte der E hâtte nicht re- flamirt, würde man alsdann behauptet haben, die andere Hälfte kabe Anspruch auf cinen doppelten Antheil? Gewiß nicht; und dahin würde uns doch dâs- System derer führen, die die Ge- sammt-Summe der 1000 Millionen den Emigranten zuwenden wollen. Aber, sagt man , das Geseß hatte den Entschädigungs- Betrag auf 1 Milliarde fesigeseßt. Dics if wahr, beweist aver nichts weiter, als daf man ein Maximum angenommen hatte, “über welches hinaus die Emigranten, selbs bei einem höheren Werthe ihrer Güter, keinen Ersay erhalten sgllten ; keinesweges aber daß man ihnen die ganze Milliarde geben wollte, selbsi wenn ihre Güter von geringerem Werthe wären. Jn dem Gesehe von 1825 sind fand die förmlichen Verbindlichkeiten von det eventuellen wohl L unterscheiden. Die Regierung hat da- durch die fd rmliche Verbindlichkeit übernommen, den Emigran- ten den Werth ihrer Güter näch cinem beftimmten Grundsaße zu ersepen- Sie hat die eventuelie Verbindlichkeit übernommen - etwoanige Ungleichheiten bei der Vertheilung wieder gut zu ma- chen; diese leßtere Verbindlichkeit ist aber dreien Bedingungen unterworfen: einmal, daß die Milligrde nicht schon durch die er- sie Vertheilung erschdpft sey: zweitens, daß dergleichen Un- gleichheiten wirklich stattgefunden, und drittens, daß ein Geseß gegeben werde, das jene zweite Vertheilung regulire. Also, m. H. um eine neue Vertheilung vorzunehmen, muß ersi ein neaes Geseß sie gutheißen, und um ein Geseß zu erlassen, bedarf es der Mitwirkung beider Kammern und des Königl. Willens. Wür- * den Sie nun wohl zu einem solchen Geseße dié Hände bieten? Gewiß nicht; da sonach diese Bedingung nicht erfüllt" werden kann, o verschwindet auch das Recht, und es-kann eben so we- nig von einer Rechts-Verleßung die Rede seyn. Bevor ich zu dem zweiten Vorwurfe Übergehe , den man uns gemacht hat, sey es mir erlaubt, ‘ein Wort úber die angebliche Großmuth der Mitglieder dex vorigen Dynastie zu sagen. Diese haben, sagt man wohlgefällig , jede Entschädigung zurückgewiescn. Ja, fle haben es; aber, was man hierbei ganz und gar vergißt, ist, daß das Jndemnitäts - Geses nicht von - der Verpflichtung befreite, seine Schulden zu O, und die Schulden der vorigen Kd- nigl. Familie waren größer, als der Werth ihrer verlorenen GÜ- ter. ir beeinträchtigen, behauptet man, durch die von uns M vorgeschlagêne Maaßregel, den Staats- Kredit, erschüttern das 0 E Vertrauen und veranlassen cin Sinken der Fonds. Fn dieser lchtern Beziehung - bemerken wir, daß die Fonds heute hd- her stechen, als vor" der Vorlegung des Geseh - Entwurfs. Das öffentliche Vertrauen rir gte wir durch die gewissenhafte Er- pp aller unserer Versprechungen ju. befestigen. Uebrigens frage ih: durch wen is denn der Kredit in Fraykreich begründet worden? Waren es nichk unsere energischen Protestationett, die den Staats-Bankerott verhinderten, den man im Jahre 18515 er:

klären wollte? Wir sollen, sagt man endlich, den Partci- Haß zu nähren und in Frankreich beständig den Sieger dem Besiegten egenüberzustellen suchen. Nein, m. H.; ganz Frankreich reiht fich unter eine und dieselbe Fahne, und wenn noch einige Unzu-

| fricdene eine kühne Stimme erheben dürfen, so geschicht es bloß, : weil bei uns Großmuth und Mäßigung mit der Kraft Hand in

Hand gehen. Wir beweisen dadur, wie groß die Freiheit ist, deren man in Frankreich genießt ; sollten jene Unzufriedenen sich jedoch zu strafbaren Handlungen verleiten lassen, #o würde dice Festigkeit der Regierung und die Strenge des Gesehes sie bald zu errcichen wissen. Die Geseße werden fiets unparteiisch ge-. handhabt , und der Schuß / den sie allen Klassen der Gesellschaft gewähren, wird diesen nie entzogen werden. Jn der leßten Re- volution sind nur die schlechten Grundsäße und die ihnen hart- nâckig zugethanen Männer überwunden worden. Das Vater- land is Sieger geblieben und umfaßt liebend alle seine Kinder, die seine Rechte und Meinungen ehren. Bevor ich schließe,

| m. H., muß ich noch eine Aeußerung rügen, die gestern von die-

ser Rednerbühne: herab (aus dem Munde des Barons von Cla- rac) erschollen ist nund mich nicht wenig in Verwunderung gesckt hat Frankceich, so sagte man, erholt sich allmälig von der Be- täubung, worin der Donner der leßten Revolution es verseßt hatte. Weit entfernt, von einem Donnerschlage betroffen zu seyn, war Frankreich es vielmehr, das eine Regierung nicderschmetterte- die sich finnlos gegen seine Geseße und Freiheiten verschworen hatte; und ganz Frankreich würde sich ndthigenfalls noch cinmal erheben, um die Regierung, die es sich , statt jener, gegeben und für ewige Zeiten erhalten will, zu vertheidigen und zu befestigen.

Die Annahme des betressenden Gesel - Entwurfes er- folgte (wie bereits gestern eïwähnt) nach einer uuerheblichen Diskussion mit 246 gegen 57 Stimmen. Die Kammer beschäftigte sich / hierauf mit dem Geseß Entwurfe über die Z-itungen und periodischen Schriften. Hr. v. Tracy erhrb sich gegen diejenige Bestimmung des Geseßes, wonach bloß denjenigen Zeitungs-Geschästsführern, die bereits eine Cauticn gestellt, zur Ergänzung derseiben bis auf die Höhe von 2400 Fr. Renten eine 6monatliche Frist gestellt werden soll, wo- gegen man von denjenigen Geschäftsführern, die noch gar keine Caution gestellt haben, die sofortigè Erlegung jener Summe verlangt. Mehrere dieser Lebtern, fügte der Redn.r D würden sich dadur außer Stande sehen, ihr Geschäst ortzusezen. Es sey aber, da dié periodische Presse ohne Un-

terschied der Revolution große Dienste geleistet habe, um so

ungerechtec , die Geschäftsführer der neuen Blätter \o hart zu behandeln, ais man es ihnen bei der damaligen allgemei- nen Verwirrung eben nicht als ein Verbrechen anrechnen dúrfe, daß sie vor der Herausgabe ihrer Zeitungen die geseßliche Caution zu stellen - verabsäumt hätten. Aus diesen Bründen verlange er, daß man auch ihnen dieselbe 6 monatliche Frist zu Theil werden lasse, die man den Ge- shäftsführern der alten Journale bewilligt habe. r: Du- as- Montbel widerseßte sich schon deshalb diesem Vor-

chlage, weil der Geseß- Entwurf alsdann nochmals vor die

Pairs - Kammer gebracht werden müßte, wodurch eine aber- malige Verzögerung entstehen würde. Hr. Salverte wollte diesen Grund nicht gelten lassen. Die Session der Kammern sey noch lange nicht zu Ende, und wenn auch die Pairs-Kam- mer ihre Sibungen auf einige Tage unterbreche, so werde sie selbige gleich nach beendigtem Prozesse der Minister wie- der erôffnen und dabe alsdann alle Zeit, sich“ mit den von der Deputirten-Kammer vorgenommenen Amendements zu be- schäftigen. Der vorliegende Geseb-Entwurf enthalte ohnedies einen Jrrthum, der nothwendig berichtigt werden müsse, indem man sih darin des Wortes Centimeter statt Decimeter bedient habe. *) Nach einigen Bemerkungen des Hrn. v.Férussac wurde indeß der obige Vorschlag¿des Herrn von Tracy verworfen und der erste Artikel unvêrändert angenommen. Iten Artikel entspann sich ein Streit über die darin enthal- tene Benennung von Centimeters statt Decimeters. Herr Calmon hielt den Gegenstand für unerheblih, indem jeden- falls wohl verstanden sey, daß selbs die Zeitungen von dem größten Formate nur einen Stempel von 6 Centimen zahlen sollen. Herr v. Férussac dagegen glaubte, daß der Fehler berihtigt werdem müsse. Mittlerweile erhielt der Präsident ein Schreiben des Baroûs Pasquier, worin dieser ihm anzeigte, daß die Pairs- Kammer durch eine Anzeige des Domainen-Direktors irre ge- leitet worden sey, und daß es überall, statt 30 Centimeters, 30 Decimeters im Umfange heißen müsse. Mit dieser Ver- änderung wurde hierauf der 2te Artikel und darauf auch der Zte und áte ohne irgend eine Berathung in der von der B I Se in Antrag gebrachten Abfassung angenommen.

as ganze Geseß ging (wie gestern gemeldet) mit 238 gegen

») Wir haben bei der Ueberseßzung in Nr. 349. d. St. - Zeit.

“diesen Frrthum sofort verbessert.

Beilage

Bei dem

2739 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Æ 352.

2. E S D R P T L E Ee

6 Stimmen darch, und die Sißung wurde um 6 Uhr auf- gehoben.

Degputirtén-Kammer. Sihung vom 11. Dez. An' der Tagesordnung waren die Berathungen über den Ge- seß - Entwurf wegen der. Organisation der National - Garde. Bevor dieselben eröffnet wurden, ersuchte der Präsident die- jenigen Herren Deputirten, die Verbesserungs - Vorschläge zu machen hätten, solche bei Zeiten auf das Bureau niederzule- gen, damit sie zuvor dem Drucke übergeben werden fönnten. Die Bemerkung, daß deren bereits einige 90 eingegangen wären, erregte großes Gelächter. Der Oberst Jacqueminot, als erster cingeschriebener Redner, fand die in dem Geseße enthaltenen Strafen zu gelinde; auch tadelte er es, daß das System, wonach die niederen Grade zu den höheren ernen- nen sollen, nur bis auf den Bataillons-Chef ausgedehnt wor- den sey. Der Baron Lepelletier d’Aulnay bemerkte, daß die Kommission selbst ein Amendement vorschlagen werde, um den National-Gardisten, der sich weigert, ciner Requisi- tion der. Behdrde Folge zu leisten, einer härteren Strafe zu unterwerfen, als in dem Geseß-Entwurfe festgescht worden sey. Hr. v, Lézardières stellte einige allgemeine Betrachtungen über den Nußen der National-Garde an; doch hielt er es für úbcrflússig, sie auf dem flachen Lande einzuführen. Ein freies Land mit ejnigen Millionen bewassneter Einwohner

werde gar. bald unterjocht ; er sey daher auch weit entfernt, zu-

glauben, "daß der vorgelegte Gescß-Entwurf den Bedürfnissen des Landes entspreche; vielmehr glaube er versichern zu kön- nen , daß derselbe in seiner gegenwärtigen Abfassung von der dffentlichen Meinung verworfen werde; in mehreren Land- Gemeinden, wo si in der ersten Aufregung eine große An- zahl junger Leute zum Dienste bei der National - Garde ge- meldet hätten, könne man sie jeßt nicht zusammenbringen ; auch dárfe man nicht vergessen, daß die 32 Mill. Einwohner Frankceihs unter sich nicht einmüthig wären, und daß es um so gefährlicher sey, ihnen allen ohne Unterschied die Waf- fen ín die Hand zu geben. Zu einer Zurückweisung eines feindlichen Angriffs halte er vollends die National-Garde für durchaus überflüssig, indem, wenn es zu einem solchen käme, es nux eines allgemeinen Aufrufes bedürfen würde, um alle Franzosen unter die Waffen zu bringen. Uebrigens denke aber Niemand daran, Frankreich mit Krieg zu Überziehen, und wenn die Europäischen Mächte sich rüsteten, so geschehe cs bloß, um sih dem Neuerungsgeiste zu widerseßen, der sich in ihre Staaten einzuschleihen suche. Aus allen diesen Gründen verwerfe er den betreffenden Gesel - Entwurf, da er aus eigner Erfahrung wisse, daß schlechte Geseße sih durch Amendements nicht verbessern ließen. Die Berathung wurde hierauf eine kurze Zeit unterbrochen, indem der Mi- nister des Jnnern das Wort verlangte, um der Ver- sammlung mit einer „dem Gegenstande angemessenen Rede nachstehenden Geseb-Entwurf vorzulegen: -

„Geseß-Entwur f. i

Art. 1. Zur - Ausführung des Geseßes vom 75 April 1791 soll das Pantheon aufs neue dazu bestimmt werden, die ir- dischen Reste der berühmten Bürger aufzunehmen, die. sich um das Vaterland verdient gemacht haben.

Art. 2. Die Juschrift: ¿Den Huepes Männern das dank- bare Vaterland//, soll auf dem Giebel wotedex hergestellt werden.

Art. 3. Die zuzuerkennenden Ehrenbézeugungen sollen in cinem Mausoleum oder in ciner auf eine Marmortafel einzugra- benden Fnschrift bestehen. |

Art. 4. Sie {nnen nur kraft eines Gesezes, und frühe- stens 10. Fahre nah dem Tode des Bürgers, der der Gegenftand derselben is, bewilligt werden.

Art. 5. Fudessen sollen am 29. Fuli 18314, als am ersten Jahrestage der Revolution von 1830, die Ueberreste Foys, La- rochefaucauld - Liancourts, Manuels und Beni. Constants, nach dem Pantheon gebracht werden. \

ert. 6. An den Mauern des Pantheons sollen folgende Fnsi ten eingegraben werden: a) den für. das Vaterland gefal- [enen Kriegern; b) den für die Freiheit gefallenen Bürgern; c) den Helden der Fulitage. Jhre Namen sollen unterhalb die- ser Fuschrift verzeichnet werden. i

Art. 7. Das gegenwärtige Geseh soll an den Mauern des PAVRegi i P Babe 1 ä

ct. 8. Ote Vollziehung desselben geschieht mittels Kdnigl. Berordnungen.‘/ s s h O f 9

Nach dem Minister des Jnneèn bestieg auch noch der Kriegs-Minister die Rednerbühne und legte der Kam- mer ein gus 65 Artikeln bestehendes neues Refkrutirungs-

-halten wolle.

Geseß für die Armee vor, Nach dem Jnhalte desselben sol sich die Armee auch künftig durch Aushebungen und freiwil- líge Anwerbungen ergänzen. Es darf Niemand im Heere dienen, der nicht ein geborner Franzose ist. Von dem Dienste ausgeschlossen sind Landstreiher und diejenigen, die zu einer Leibesskrafe verurtheilt worden sind. Die Armee soll auf dem Kriegsfuße mit Einschluß der Offiziere und Unter - Offiziere aus 500,000 Mann bestehen : nämlich 1) aus dem Effektiv- Bestand der jährlich auszuhebenden Kontingente und 2) aus den in ihrer Heimath belassenen Überzähligen und den be- urlaubten Leuten. Das jährliche Kontingent der Land - und Seemacht soll unter sämmtlichen jungen Leuten des Landes nach einem Durchschnitte der Zählungslisten der lebten 5 Jahre gewählt werden. Die Wahl erfolgt durch das Loos. Die Dienstzeit wird von 8 auf 5 Jahre herabgeseat, um einerseits den Dienst selbst zu erleichtern, andererseits ‘aber auch die größtmöglichste Anzahl wasfenfähiger Einwohner unter die Fahnen zu bringen. Das Maaß wird von 4 Fuß 10 Zoll auf 4 Fuß 9 Zoll her- abgeseßt. Kleine Leute, bemerfte bei dieser Gelegenheit der Minister , besäßen oft mehr Kraft und Ausdauer, als große. Waisen , so wie der einzige Sohn einer Wittwe oder eines erblindeten Vaters; ferner der ältere Bruder desjenigen, der bereits in der Armee dient; Geistliche, die in die höheren Orden aufgenominen worden ; die Zöglinge der Normalschule und anderer öôffentlichen Unterrichts-Anstalten, die sich bei ih- rem Eintritte verpflichtet, 10 Jahre dem Unterrichte zu fol- gen; diejenigen jungen Leûte, die keine 4 Fuß 9 Zoll messen; endlich die Gebrechlichen find vom Dienste befreit. Stell- vertretungen sollen auch ferner erlaubt seyn; der Stellvertre- ter muß aber unter andern Bedingungen 1 Meter 62 Centimeters (8 Centimeters mehr, als das Minimum) messen und lesen und schreiben föônnen. Das Avancement soll erleichtert werden. Niemand darf indeß Offizier werden, wenn er nicht vorher als Gemeiner gedient hat. Die Seconde Lieutenants-Stellen sollen in cinem richtigeren Verhältnisse als bisher den Unter- Offizieren der Militairschulen zu Theil werden. Bei der Ver- gebang der Stellen von Bataillons-Chefs soll darauf geschen werden, daß nur der dritte Theil derselben der Anciennetät, die beiden andern Drittheile aber dem wahren Verdienste, das nicht immer mit der Anciennetät Hand in Hand gehe, verliehen werden. - Endlich darf keinem Offizier sein Grad und das damit verênüpste Gehalt genommen werden, wenn er nicht durch ein richterlihes Erkenntniß derselben für ver- lustig erklärt worden ist. Nachdem der Minister den Geseß - Entrourf, dessen wesentliher Jnhalt sich aus dem Obigen ergiebt, vorgetragen hatte, wurde die Disfusc- sion über die Organisation der National - Garde wieder aufgenommen. Herr Aubernon" brachte eine ganze Reihefolge von Verbesserungen in Vorschlag. Hr. Agier glaubte, daß, um aüs der. National-Garde eine wahrhaft dauerhafte und nüßlihe Jnstitution zu machen, man die Stellvertretungen ganz für unzulässig erflärèn müsse. Die Befugniß, sich einen Stellvertreter wählen ‘zu dürfen, verr banne die Ordrang und Pünktlichkeit aus dem Dienste; aus der freiwilligen Stellvertretung werde bäld eine bezahlte,“ und Sorglosigkeit, Entmuthigung und Efel wären die Folge da- von. Auch Diensibefreiungen dürften nur im höchsten Nothe falle bewilligt werden ; allerdings sey der Dienst bei der Na- tional-Garde eine Last , zugleich aber auch eine Ehre, und in cinem Lande, wie Frankreich, unterziehe man sich gern der erstern, um zugleih der leßtern theilhaftig zu werden. Zux Aufrechthaltung der Disciplin sey es vor allen Dingen nothe wendig, daß alle Offiziere und Unteroffiziere von ihren Kas meraden gewählt würden. Er tadle es daher auch, daf man die Ernennung der Obersten und Oberst - Lieute- nants dem Könige überlassen wolle. Eben so mißbillige er es, daß man die neue Wahl der Offiziere und Unteroff ziere bis zum Jahre 1833 ausseßen wolle; es fônne nur zu Unordnungen Anlaß geben, wenn man unter der Herrschaft des neuen Geseßes die Offiziere, die unter der Herrschaft des alten provisorischen gewählt worden seyen, noch ferner beißer | Es scheine ihm vielmehr in dem Jnteresse der jeßigen Offiziere selbst wünschenswerth, daß sie sih einer neuen Wahl unterwúürfen. Was die von der National-Garde zu verlangende militairische Ausbildung betreffe, so glaube ex, daß man dabei weder zu weit vorgehen, noch zu weit zurück- bleiben dürfe, sondern die rechte Mitte halten müsse. Der Graf Alexander v. Laborde stellte einige kurze Betrache tungen über die Haupt-Bestimmungen des Gesetzes an. Hinsichle